DE29915866U1 - Drainagebahn - Google Patents
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Description
ZENZ · HELBER · HOSBACH & PARTNER
Patentanwälte · European Patent Attorneys · 64673 Zwingenberg, Scheuergasse 24
Tel.: 06251-73008 ■ Fax: 06251-73156
Walter Gutjähr, Darmstädter Straße 3a, 64404 Bickenbach
Drainagebahn
Die Erfindung betrifft eine Drainagebahn zur Herstellung von Flächendrainagen zur Entwässerung der darauf liegenden Schichten, wie Estriche, Mörtel- oder Kleberschichten und andere Beläge, wie Bodenplatten oder keramische Fliesen, bestehend aus einer eigensteifen Kunststoffolie, welche durch in dichtem Abstand, parallel verlaufende streifenförmige und aufeinanderfolgend jeweils in entgegengesetztem Sinn zum vorhergehenden streifenförmigen Abschnitt umgekantete Abschnitte so profiliert ist, daß abwechselnd unterseitig zur Tragplatte und oberseitig zur darauf liegenden Schicht offen mündende Kanäle entstehen, wobei auf der zur darauf liegenden Schicht weisenden Oberseite eine flüssigkeits- und gasdurchlässige Abdeckbahn haftend aufgebracht ist, und wenigstens in den die seitlichen Begrenzungen der Kanäle bildenden streifenförmigen Abschnitte eine Anzahl von voneinander beabstandeten durchgehenden Öffnungen vorgesehen ist, welche eine flüssigkeits- und gasdurchlässige
Verbindung der zur Oberseite offenen Kanäle mit den zur Unterseite offenen Kanälen der Profilbahn herstellen.
Solche aufgrund ihrer Herstellung aus dünner eigensteifer Kunststoffolie parallel zu den gebildeten Drainagekanälen elastisch verbiegbare und somit für den Versand aufrollbare Drainagebahnen haben sich gegenüber den früher verwendeten Drainageplatten aus Schaumkunststoff für die Drainierung von Terrassen und Baikonen durchgesetzt, zumal sie erheblieh größere Abflußquerschnitte für das anfallende Wasser zur Verfügung stellen und deshalb auch geeignet sind, in Sonderfällen größere Mengen von schwallartig anfallendem Niederschlagswasser abzuführen.
Die bekannten Drainagebahnen (z.B. DE-A- 40 04 901) haben sich hier auch durchaus bewährt, solang die zu entwässernde Belagschicht, z.B. eine Estrichschicht und - gegebenenfalls - zusätzliche Plattenbeläge kein zu hohes Gewicht haben, bzw. kein zu hohes zusätzliches Gewicht auf die zu drainierende Schicht einwirkt, d.h. die zu drainierende Bodenfläche nicht mit Fahrzeugen, insbesondere Lkw befahren wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die bekannten Drainagebahnen in ihrer Tragfähigkeit gegenüber Gewichtsbelastungen so zu verbessern, daß sie auch höheren Gewichtsbelastungen standhalten.
Ausgehend von einer Drainagebahn der eingangs erwähnten Art wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die die seitlichen Begrenzungen bildenden Abschnitte in den zwischen den durchgehenden Öffnungen liegenden Bereichen mit den Widerstand gegen Verformung unter Gewichtsbelastung erhöhenden Profilierungen versehen ist.
5 In bevorzugter Weiterbildung der Erfindung werden die Profilierungen dabei von im wesentlichen über die gesamte Höhe der streifenförmigen Abschnitte senkrecht verlaufenden pa-
rallelen Rippen gebildet, die also eine wesentliche Versteifung dieser streifenförmigen Abschnitte gegen die in senkrechter Richtung wirkenden Gewichtsbelastungen erbringen.
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Dabei werden die Rippen vorzugsweise durch im horizontalen Querschnitt wellenförmige Verformung der die seitlichen Begrenzungen der Kanäle bildenden streifenförmigen Abschnitte gebildet, d.h. die senkrechten Rippen werden ausschließlich durch Verformung der streifenförmigen Abschnitte erzeugt. Die Ausbildung der Rippen erfordert also kein zusätzliches Kunststoffmaterial.
Alternativ können die Rippen auch durch im horizontalen Querschnitt zickzackförmige oder trapezförmig begrenzte Verformungen der die seitlichen Begrenzungen der Kanäle bildenden streifenförmigen Abschnitte gebildet sein. Solche scharfkantigen Rippen können die Tragfähigkeit der Drainagebahn weiter erhöhen.
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Die flüssigkeits- und gasdurchlässige Abdeckbahn kann entweder aus einem Kunststoff-Vliesmaterial bestehen, welches für Mörtel oder Fliesenkleber undurchlässig ist. Auf die auf einem Untergrund angeordnete Drainagebahn aufgebrachter Estrich, Mörtel oder Kleber dringt dann nicht durch die Vliesschicht hindurch und es wird ein optimaler Entwässerungsquerschnitt der Drainagebahn erhalten.
Alternativ kann die flüssigkeits- und gasdurchlässige Ab-0 deckbahn aber auch von einer für nicht abgebundenen oder erhärtenden Estrich, Kleber oder Mörtel durchlässigen Gittergewebe-Bahn, z.B. einem Glasgittergewebe gebildet sein. Auf eine solche Drainagebahn aufgebrachter Estrich, Mörtel oder Kleber kann dann durch das Gittergewebe hindurch in 5 die an der Oberseite offene Kanäle übertreten und aushärten bzw. abbinden. Die Tragfähigkeit der Drainagebahn wird dann durch dieses ausgehärtetes Material zusätzlich erhöht, wo-
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bei ein Verlust von Entwässerungsquerschnitt in der Drainagebahn in Kauf genommen wird.
Wenn die voneinander beabstandeten durchgehenden Öffnungen von mit Abstand voneinander rechtwinklig zu den Kanälen verlaufenden, die die seitlichen Begrenzungen und die den Boden der oberseitig offen mündenden Kanäle durchsetzenden schlitzförmigen Öffnungen gebildet werden, kann es von Vorteil sein, wenn zumindest im Bereich einiger der seitlich zueinander beabstandet verlaufender schlitzförmigen Durchbrechungen die die unterseitig offenen Kanäle der Oberseite abschließenden streifenförmigen Abschnitte jeweils durch querverlaufende Stege verbunden sind. Diese Stege verlaufen dann unmittelbar unterhalb der Abdeckbahn und bilden Ab-Standsstege zwischen den die unterseitigen Kanäle an der Oberseite abschließenden streifenförmigen Abschnitte der Profilbahn, wodurch die Rippen und die auf ihnen haftend aufgebrachte Abdeckbahn in verlegtem Zustand gespannt werden. Außerdem wird dadurch verhindert, daß bei der vor der 0 Verlegung aufgerollten Drainagebahn die Abdeckbahn zwischen die Rippen geraten und es dabei durch Annäherung der Rippen zu einer Knickbeanspruchung der Abdeckbahn kommen kann, welche - unter ungünstigen Umständen und bei bestimmten Abdeckbahnen aus Glasgewebe - zu einem Brüchigwerden mit der Folge von Beschädigungen der Abdeckbahn führen kann. Beschädigungen der Abdeckbahn hätten dann aber die Folge, daß Estrich in die oben offenen Kanäle eindringen könnte und so die Entwässerungsquerschnitte der oberseitig offen mündenden Kanäle zumindest stark verringert wurden. Durch Ab-0 Standsstege wird die Abdeckung aber gespannt gehalten, so
daß es zu solchen Beschädigungen nicht kommen kann. Nachdem der Estrich dann ausgehärtet ist, besteht die Gefahr der Einwölbung der Abdeckbahn und des Eindringens von Estrich in die Drainagekanäle nicht mehr.
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Die Drainagebahn kann in vorteilhafter Weiterbildung auch so ausgebildet sein, daß die bodenseitig geschlossenen Ka-
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näle in ihren zwischen den durchgehenden Öffnungen liegenden Bereichen eine Anzahl von durchgehenden, voneinander beabstandeten bodenseitigen Schlitzöffnungen aufweisen, wobei dann von Vorteil sein kann, wenn diese bodenseitigen Schlitzöffnungen sich in die die Kanäle seitlich begrenzenden streifenförmigen Abschnitte fortsetzen und dann über einen Teil der Höhe dieser Abschnitte erstrecken.
Die Erfindung ist in der folgenden Beschreibung zweier Ausführungsbeispiele in Verbindung mit der Zeichnung näher erläutert, und zwar zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines
Teilabschnitts einer erfindungsgemäßen Drainagebahn vor der Aufbringung der
Abdeckbahn auf ihrer Oberseite;
Fig. 2 eine Ansicht auf die Stirnseite der
Drainagebahn, gesehen in Richtung des Pfeils 2 in Fig. 1; und
Fig. 3 eine der Fig. 1 entsprechende perspek
tivische Ansicht eines etwas abgewandelten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Drainagebahn.
Die in den Figuren 1 und 2 in ihrer Gesamtheit mit 10 bezeichnete erfindungsgemäße Drainagebahn besteht aus einer aus einer ursprünglich ebenflächigen dünnen steifen Kunststoffolie hergestellten Profilbahn 12, auf deren Oberseite dann nach ihrer Profilierung eine - in Figur 1 oberhalb der Profilbahn 12 dargestellte - flüssigkeits- und gasdurchlässige Abdeckung 14 aus einem Kunststoff-Vliesmaterial oder einem Glasgittergewebe haftend aufgebracht ist.
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Die Profilbahn 12 weist in dichtem Abstand parallel verlaufende streifenförmige und aufeinanderfolgend jeweils in entgegengesetztem Sinn zum vorhergehenden streifenförmigen Abschnitt abgewinkelte Abschnitte (16a; 18; 16b) auf, welehe abwechselnd oberseitig und unterseitig offen mündende Kanäle 2 0 bzw. 22 bilden. Die Kanäle 2 0 und 22 sind durch mit seitlichem Abstand voneinander in Bahnrichtung verlaufende, die die seitlichen Begrenzungen und den Boden der oberseitig offen mündenden Kanäle (18; 16b) durchsetzende schlitzförmige Öffnungen (24a und 24b) miteinander verbunden, so daß also von der Oberseite aus in die Kanäle 2 0 einströmendes Wasser durch die Öffnung 24a, 24b auch in die Kanäle 22 übertreten kann und also insgesamt über die Kanäle 20, 22 ein Abström-Querschnitt entsteht, der lediglich durch die Materialstärke der dünnen streifenförmigen Abschnitte 18 eingeengt ist. Es steht somit nahezu der vollständige Raum zwischen einer von der erfindungsgemäßen Drainagebahn getragene Estrich oder Belagsschicht und der unterseitigen Tragplatte als Entwässerungsquerschnitt zur 0 Verfügung.
Im Gegensatz zu den ebenflächigen horizontalen streifenförmigen Abschnitten 16a und 16b sind die die Kanäle 20 und jeweils seitlich begrenzenden streifenförmigen Abschnitte 5 18 dadurch mit im wesentlichen über ihre gesamte Höhe verlaufenden senkrechten parallelen Rippen versteift, daß diese streifenförmigen Abschnitte 18 bei der Profilierung noch wellenförmig verformt worden sind. Dadurch werden die Abschnitte 18 gegen Verformung infolge von aufruhenden Gewichtsbelastungen wesentlich versteift, d.h. die Drainagebahn 10 kann auch zur Drainierung von Bodenbelagsflächen eingesetzt werden, bei denen zusätzlich zur Gewichtsbelastung durch den Bodenbelag selbst mit weiteren Gewichtsbelastungen, z.B. durch beladene Lkw's etc., gerechnet werden
5 muß.
Beim dargestellten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Drainagebahn sind seitlich beabstandete schlitzförmige Öffnungen 24a und 24b vorgesehen, von denen die Öffnung 24a eine verhältnismäßig geringe Breite haben. Nach wenigstens zwei benachbarten schlitzförmigen Öffnungen 24a ist dann jeweils eine breitere schlitzförmige Öffnung 24b vorgesehen. Die benachbarten oberen streifenformigen Abschnitte 16a der Profilbahn 12 sind im Bereich dieser breiteren schlitzförmigen Öffnungen 24b durch stabilisierende Stege 26 verbunden, welche gewährleisten, daß sich die oberseitig offenen Kanäle beim Aufbringen vom noch bildsamem Estrich auf die Oberseite der Abdeckbahn 14 nicht durch das Gewicht des Estrichs im Sinne einer Verengung des Kanals 12 verformen können. Die haftend auf der Oberseite der streifenförmigen Abschnitte 16a aufgebrachte Abdeckbahn 14 wird also durch das Gewicht des noch bildsamen Estrichs auch nicht in die Kanäle 2 0 hinein gewölbt, so daß eine Verringerung des Abström-Querschnitts dieser Kanäle durch eine solche Ein-, wölbung vermieden wird. Auch das bei bestimmten Materialien, beispielsweise Glasgittergewebe denkbare Brüchigwerden mit der Folge von Beschädigungen der Abdeckbahn in aufgerolltem Transport- oder Lagerzustand durch Einknickungen und somit die Möglichkeit des Eindringens von Estrich in die Kanäle 20 wird so mit Sicherheit ausgeschlossen.
In Fig. 3 ist eine gegenüber der vorstehend beschriebenen Drainagebahn 10 abgewandelte Drainagebahn 10' dargestellt, die sich von der zuvor beschriebenen Drainagebahn nur dadurch unterscheidet, daß in den den Boden der bodenseitig geschlossenen Kanäle 20 bildenden streifenformigen Abschnitten 16b im Bereich zwischen den schlitzartigen Öffnungen 24a, 24b zusätzliche durchgehende Schlitzöffnungen 28 vorgesehen sind, welche sich - über einen Teil der Höhe - in die die seitlichen Begrenzungswände der Kanäle 20 bildenden streifenformigen Abschnitte 18 fortsetzen.
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Es ist ersichtlich, daß im Rahmen des Erfindungsgedankens Abwandlungen und Weiterbildungen des vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Drainagebahnen 10 bzw. 10' verwirklichbar sind. So können die die Kanäle 20 bzw. 22 seitlich begrenzenden streifenförmigen Abschnitte 18 der Profilbahn 12 auch leicht schräg geneigt angeordnet werden, so daß die an der Oberseite geschlossenen Kanäle 22' einen trapezförmigen Querschnitt aufweisen, wodurch die Tragfähigkeit der Drainagebahn in bezug auf Gewichtsbelastung erhöht wird. Anstelle der bei den Ausführungsbeispielen beschriebenen und in den Fig. 1 und 3 dargestellten, im horizontalen Querschnitt wellenförmigen Verformungen können die durch diese Verformung gebildeten Rippen auch durch im Querschnitt zickzackförmige oder trapezförmig begrenzte Verformungen gebildet sein, wodurch die Belastbarkeit ebenfalls erhöht werden kann. Wie bereits früher erwähnt, kann die auf der Oberseite der Drainagebahn 10 bzw. 10' haftend aufgebrachte Abdeckung 14 nicht nur aus einem Kunststoff-Vliesmaterial, sondern auch aus einem weitmaschigeren Glasgittergewebe bestehen, durch welches frischer noch bildsamer Estrich oder Mörtel oder auch Fliesenkleber hindurchtreten und dann die an der Oberseite offenen Kanäle 20 ausfüllen und dort erhärten kann.
Claims (8)
1. Drainagebahn (10) zur Herstellung von Flächendrainagen zur Entwässerung darauf liegender Schichten, wie Estriche, Mörtel- oder Kleberschichten und anderer Beläge, wie Bodenplatten oder keramischen Fliesen, bestehend aus einer eigensteifen Kunststoffolie, welche durch in dichtem Abstand parallel verlaufende streifenförmige und aufeinanderfolgend jeweils in entgegengesetztem Sinn zum vorhergehenden streifenförmigen Abschnitt umgekantete Abschnitte (16a; 18; 16b) so profiliert ist, daß abwechselnd unterseitig zur Tragplatte und oberseitig zur darauf liegenden Schicht offen mündende Kanäle (22; 20) entstehen, wobei auf der zur darauf liegenden Schicht weisenden Oberseite eine flüssigkeits- und gasdurchlässige Abdeckbahn (14) haftend aufgebracht ist, und wenigstens in den die seitlichen Begrenzungen der Kanäle (22; 20) bildenden streifenförmigen Abschnitte (18) eine Anzahl von voneinander beabstandeten durchgehenden Öffnungen (24a; 24b) vorgesehen ist, welche eine flüssigkeits- und gasdurchlässige Verbindung der zur Oberseite offenen Kanäle (20) mit den zur Unterseite offenen Kanälen (22) der Profilbahn (12) herstellen, dadurch gekennzeichnet, daß die die seitlichen Begrenzungen bildenden Abschnitte (18) in den zwischen den durchgehenden Öffnungen (24a; 24b) liegenden Bereichen mit den Widerstand gegen Verformung unter Gewichtsbelastung erhöhenden Profilierungen versehen ist.
2. Drainagebahn nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilierungen von im wesentlichen über die gesamte Höhe der streifenförmigen Abschnitte (18) senkrecht verlaufenden parallelen Rippen gebildet werden.
3. Drainagebahn nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Rippen durch im horizontalen Querschnitt wellenförmige Verformung der die seitlichen Begrenzungen der Kanäle bildenden streifenförmigen Abschnitte (18) gebildet sind.
4. Drainagebahn nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Rippen durch im horizontalen Querschnitt zickzackförmige oder trapezförmig begrenzte Verformung der die seitlichen Begrenzungen der Kanäle bildenden streifenförmigen Abschnitte (18) gebildet sind.
5. Drainagebahn nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die flüssigkeits- und gasdurchlässige Abdeckbahn (14) von einer für nicht abgebundenen oder erhärteten Kleber oder Mörtel durchlässigen Gittergewebe-Bahn gebildet wird.
6. Drainagebahn insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei welcher die voneinander beabstandeten durchgehenden Öffnungen (24a; 24b) von mit Abstand voneinander rechtwinklig zu den Kanälen (20; 22) verlaufenden, die die seitlichen Begrenzungen und die den Boden der oberseitig offen mündenden Kanäle (18; 16b) durchsetzenden schlitzförmigen Öffnungen gebildet werden, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest im Bereich einiger der seitlich zueinander beabstandet verlaufenden schlitzförmigen Durchbrechungen (24b) die die unterseitig offenen Kanäle (22) an der Oberseite abschließenden streifenförmigen Abschnitte (16a) durch querverlaufende Stege (26) verbunden sind.
7. Drainagebahn nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die bodenseitig geschlossenen Kanäle (20) in ihren zwischen den durchgehenden Öffnungen (24a; 24b) liegenden Bereichen einer Anzahl von durchgehenden, voneinander beabstandeten bodenseitigen Schlitzöffnungen (28) aufweisen.
8. Drainagebahn nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die bodenseitigen Schlitzöffnungen (28) sich in die die Kanäle (22; 20) seitlich begrenzenden streifenförmigen Abschnitte (18) fortsetzen und über einen Teil der Höhe dieser Abschnitte (18) erstrecken.
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