DE29880055U1 - Gehstütze, Stock oder dgl. - Google Patents
Gehstütze, Stock oder dgl.Info
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Description
Neue deutsche Gebrauchsmusteranmeldung Nationaler Teil der PCT/AT98/00183 (WO 99/07322)
Titel:
Patentinhaber:
Vertreter:
Gehstütze, Stock, oder dgl.
Johannes ZENGERER Brunnenweg 7 A-8410Wildon Österreich
Patentanwälte WOLF & LUTZ Hauptmannsreute 93 70193 Stuttgart
Dr. Eckhard Wolf Patentanwalt
Büro Baden-Baden: 2epßetii«raße.4Q .· 07221-38525
Gehstülze; Steck cue« dgl.:
Die Erfindung betrifft im allgemeinen eine Gehhilfe bzw. Gehstütze, einen Stock 5 od.dgl. mit von einem nachgiebigen End-Stoppel auf eine rigide - oft als Eisdorn bezeichnete- End-Spitze umschaltbaren Stock-Ende, welche in den unterschiedlichsten Ausführungsformen vorliegen kann. Im besonderen betrifft sie derartig ausgebildete Stöcke für die verschiedensten Verwendungszwecke, insbesondere auch mit einem Griffoberteil verbindbare Stock-Stütz- bzw. -Unterteile, weiters stock- oder krückenartige Gen-Hilfen- bzw.
-Stützen für Kranke und Gehbehinderte bzw. deren auf dem Boden aufzusetzende Stützbzw. -Unterteile.
Solche bi- oder multifunktionellen Gehstützen bzw. deren Stütz- bzw. -Unterteile besitzen in jedem Fall einen sich zur Stockspitze hin erstreckenden Hohlraum, sind also insgesamt oder zumindest zu einem größeren Teil hohl und bevorzugt etwa rohrförmig ausgebildet, wobei im Rohr-Hohlraum die Ein- und Ausfahrmechanik für die Stockspitze untergebracht ist.
Bevorzugt sind diese Stöcke, Stützen, Krücken oder dgl. bzw. deren aufzusetzende Stütz- bzw. -Unterteile mit Metallrohren gebildet.
Wesentlich ist bei diesen Gehstützen, dass sie eine sichere Abstützung einer Person, insbesondere einer gebrechlichen bzw. bewegungs- oder gehbehinderten Person, bei allen auftretenden Bodenarten und -Verhältnissen, also in gleicher Weise auf einem textlien Teppichbodenbelag wie auf im Winter vereisten Wegen, Gehsteigen, Stufen oder dgl., durch die Umschaltbarkeit von einem eher flächig auf dem Boden anliegenden End-Stoppel auf eine "scharfe" Stock-Endspitze ermöglicht, ob diese nun als echte kegelige oder pyramidale Spitze, als Schneidenstern oder z.B. mit einer rundumlaufenden, kraterrand-ähnlichen Schneide und mittiger Vertiefung oder dgl. ausgebildet ist.
Wesentlich ist weiters, dass eine hohe Sicherheit gegen unerwünschtes, die Ein- und Ausfahr-Mechanik behinderndes Verbiegen oder gar Bruch auch bei über die bei sachgemäßem Gebrauch und üblichen Bedingungen auftretende Gehstützlast hinausgehender Belastung, z. B. beim Steckenbleiben des Stockendes in einem Gitterrost, in einer Bodenspalte, zwischen Steinen oder dgl., gegeben ist.
Einen weiteren wesentlichen Faktor bildet die Stabilität und Sicherheit der Spitzen-Einzieh- und -Ausfahr-Mechanik selbst, sowie die Lagesicherung derselben in den beiden Endstellungen.
Aus der AT-393 216 B ist eine verlängerbare Gehstütze mit einem Gummistopfen am unteren Ende eines rohrförmigen Stützbeines bekannt, welche einen durch den Gummistopfen aus- und einziehbaren Eisdorn aufweist, der am unteren Ende einer im Stützbein verschiebbar gelagerten Stange angeordnet ist. Im oberen Bereich des
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rohrförmigen Stützbeins ist ein verschiebbar gelagerter Kolben angeordnet, der eine Axialbohrung, in der die Stange mit dem Eisdorn verschiebbar ist, sowie eine Gewindebohrung aufweist, in welche eine Stellschraube zum Arretieren der Stange gegenüber dem Kolben eingreift, welche durch einen Längsschlitz im Außenrohr nach außen ragt. Dort ist weiters eine Arretiervorrichtung vorgesehen, bei welcher der oben erwähnte verschiebbar gelagerte Kolben eine obere und untere Rastausnehmung zum Eingriff eines von der Stock-Außenseite radial nach innen hin federbelasteten Arretierstiftes aufweist.
Obwohl die in der AT-B beschriebene Lösung durchaus einen gewissen Fortschritt bei Gehstützen dieser Art darstellt, kann bei stärkeren Belastungen die Stabilität der Positionierung der Spitze im Extremfall doch nicht ausreichend sein, da dabei die Kraft der den Haltestift radial nach innen drängenden Feder unter Umständen überwunden werden kann.
Aus der US 3 901 258 A ist ein Krückstock bekannt geworden, bei welchem im Bereich des distalen Endes des Stockes ein mit demselben verbundenes Stockspitzen-Ensemble angeordnet ist, welches eine Ein- und Ausfahr- sowie Arretier-Einrichtung für eine - eine Ausnehmung eines Stock-Endstoppels durchsetzende - Stock-Endspitze umfaßt, mittels welcher die Stock-Endspitze in eine im Stock-Endstoppel verborgene Berge-Position und in eine den Stock-Endstoppel überragende Rage-Position versetzbar und lagefestlegbar ist und wobei weiters die Stock-Endspitze lösbar mit einem in der Endhülse axial- und dreh-gleitverschieblichen mit Federkraft in Richtung zum Stockgriff hin beaufschlagten Stockspitzen-Führungsstück verbunden ist, und die Arretiereinrichtung einen dem Führungsstück radial nach außen entragenden und in eine etwa bajonettverschlußartige längliche Führungsausnehmung der Endhülse des Stockes mit achsparallelem Längs-Abschnitt, und einem distalseitig an ihn anschließenden Quer-Abschnitt zumindest ragenden Führungsstift aufweist.
Ein wesentlicher Nachteil der vom Konzept her und in erster Lesung akzeptabel scheinenden Lösung gemäß der genannten US-A besteht darin, dass für eine mechanisch stabile Lagehaltung und Arretierung der ausgefahrenen Stockspitze in deren Rage-Position keinerlei Vorsorge getroffen ist, was aber gerade dann besonders wichtig ist, wenn z.B. der Untergrund glatt, eisig, weich-rutschig od.dgl. ist. Kommt es z.B. während des Abstützens am Stock zu einer an sich unvermeidlichen Relativdrehung zwischen dem Stockrohr und der z.B. von einem lehmig-klebrigen Untergrund festgehaltenen Stockspitze und deren sie tragendem Führungsstück, so gleitet der demselben radial entragende Führungs- und Stützstift ohne jegliche Behinderung durch ein Arretierelement entlang dem waagrechten Abschnitt der L- bzw. verkehrt-L-förmigen Führungsausnehmung, so lange, bis er in deren vertikalen, achsparallelen Abschnitt gelangt. Die Stockspitze bzw. das Führungsstück gleitet dann durch die Feder kraftbeaufschlagt, in Richtung zum Stockgriff in das Innere des
Stockes zurück und steht für eine Verankerung des Stockes im Boden und somit für eine sichere Abstützung einer Person nicht mehr zur Verfügung.
Nicht zuletzt ist festzuhalten, dass die gemäß der US-A vorgesehene Art der Halterung des Stockspitzen-Schaftes im Spitzen-Führungsstück durch reine Schraubklemmung mittels der dortigen Führungs-Stiftschraube äußerst mangelhaft ist.
Ein weiterer wesentlicher Nachteil der aus der US-A bekannt gewordenen Lösung für eine versenkbare Stockspitze besteht darin, dass der Führungsstift des ja durchaus robusten und daher mechanisch einigermaßen als stabil anzunehmenden Führungsstückes in einer kulissenartigen Führungsausnehmung im dünnen Material des Stockrohres selbst geführt ist und sich daher die gesamte Belastung des Stockes auf den Führungsstift, der, siehe oben, dafür wenig geeignet scheint, und auf das den Stock bildende Stockrohr konzentriert. Diese Belastung würde unter Umständen durchaus verkraftbar sein, wenn das Rohrmaterial des Stockes nicht durch die kulissenartige, L-förmige Führungsausnehmung, sowohl in Längsais auch Quer-Richtung mechanisch wesentlich geschwächt wäre.
Aus der DE-U 90 05 135 ist eine Gehstütze bekannt geworden, die mit einem distal angeordneten End-Stoppel aus nachgiebigem Material und einer in einem Hohlraum der einen Gehstützen-Hohlteil aufweisenden Gehstütze verschieblich ein- und ausfahrbarer Stockspitzen-Einheit aus rigidem Material, welche ein im Hohlraum der Gehstütze axial längs-gleitverschieblich und drehbar gelagertes, eine auswechselbare oder fix befestigte bzw. material-integrale Stock-Endspitze od.dgl. aufweisendes Stockspitzen-Führungsstück mit zumindest einem dasselbe radial überragenden, stützlast-aufnahmefähigen Führungs-Vorsprung umfaßt, welcher in einer im wesentlichen L-förmigen und/oder spiegelbildlich L-förmigen, mit stockachsen-parallelem längerem L-Längsbalken und kürzerem L-Querbalken ausgebildeten Führungsausnehmung der Wandung des Hohlraumes zwei End-Positionen, nämlich zwischen einer Ausfahr-Position und einer Einzieh-Position gleitverschiebe-führbar ist.
Bei allen bisher bekannt gewordenen Bauarten derartiger Gehstützen ist zur Steuerung einer verschieblichen und letzlich in einer von zwei End-Positionen festlegbaren Stockspitzen-Einheit aus einem Stockspitzen-Führungsstück mit einer Endspitze eine die Wandung eines hohlen Stockes oder des Hohlteiles eines Stockes voll durchdringende, und damit die mechanische Festigkeit der Wandung schwächende "L-Öffnung" vorgesehen, welche von einem - radial vom Stockspitzen-Führungsstück weg-ragenden Führungsvorsprung -, z.B. Stift, durchragt wird.
Gemäß dem Stand der Technik ist der Vorsprung bzw. Stift im Führungsstück verankert und durchsetzt die L-Öffnung in der Wandung des Stockes, sodass das freie Ende des Stiftes, wie auch immer dasselbe im Detail ausgestaltet ist, durch die L-Öffnung nach außen hin ragt, also über die Stock-Außenseite hinausragt.
Der Stand der Technik schlägt keine andere Lösung vor und auch jene gemäß DE-U 90 05 135 geht darüber nicht hinaus, bloß, dass der dem dortigen "Schaft 7" (welcher dem Stockspitzen-Führungsstück entspricht) entragende, durch eine "Arretierschraube 9" gebildete Stift die Wandung des hohlen "Mittelteiles 2" des Stockes durch die "L-Ausnehmung 6" hindurch durchsetzt und dass das freie Ende der "Arretierschraube 9" in einer den genannten "Mittelteil 2" voll umfänglich umringenden am genannten "Mittelteil 2" außen längsgleitbaren und gleitdrehbaren, hohlzylindrischen, länglichen "Verstärkungshülse 10" verankert ist und schließlich mit einem Schraubkopf (od.dgl.) endet. Also, die dortige "Verstärkungshülse 7" ist nicht nur nicht innen, sondern eben tatsächlich außen am Stock, denselben umringend, angeordnet und sie ist außerdem nicht fix, sie ist also nicht "innen" im Stock angeordnet, vielmehr ist sie bloß lose dreh- und verschiebbar und außen angeordnet. Eine derartige außenliegende, lose drehbare "Hülse 7" kann zur für eine Gehstütze äußerst wichtigen mechanischen Festigkeit des durch die L-Öffnung in seiner Wandung mechanisch geschwächten Hohlteiles 2 des Stockes praktisch keinen Beitrag leisten, denn, um das für die Manipulation der Stockspitze vorgesehene Längs- und Drehgleiten der "Hülse 7" zu ermöglichen, muss unbedingt ein entsprechender Spalt-Zwischenraum zwischen Stock-Hohlteil-Außenseite und. der Innenseite der außenseitigen Verstärkungshülse (7) vorhanden sein. Bei der bekannten "Lösung" gemäß dieser DE-U ist darüber hinaus der Nachteil gegeben, dass durch die Anordnung der Hülse 7 an der Außenseite, die Gehstütze eine deren Aussehen beträchtlich störende Verdickung aufweist.
Zum technologischen Hintergrund sei noch auf die CH 6032 A hingewiesen, welche einen Stock mit ein- und ausfahrbarer Spitze betrifft, wobei in Griffnähe ein im äußerst robust und dickwandig ausgeführten Stockrohr verankerter Stift radial nach innen ragt und in eine L-förmige Führungsausnehmung einer dünnwandigen Führungshülse des mit der die Endspitze tragenden, verschieblichen, mit dem Griffknopf verbundenen Stockspitzen-Schaftes ragt und dort in eine Ein- bzw. Ausfahr-Stellung verstellbar ist. Nachteil dieser bekannten Bauart ist die massive Ausführungsform sowohl des Stockrohres als auch des Stockspitzen-Schaftes, welche zu einem hohen, praktisch einem Stock aus Vollmaterial entsprechendem Gewicht führt. Diese massive Bauweise steht in krassem Widerspruch zur o.a. dünnwandigen Führungshülse des Griffes, die jeder stärkeren Stütz-Belastung im Gebrauch nicht standzuhalten vermag.
Die vorliegende Erfindung hat sich die Aufgabe gestellt, bei vergleichsweise niedrigem Fertigungsaufwand eine wie eingangs definierte Gen-Stütze zu schaffen, welche sich durch Bedienungsfreundlichkeit, insgesamt gering gehaltenes Gewicht, Wartungsarmut, hohe Festigkeit und hohe Sicherheit und Stabilität der Konstruktion in den beiden Endstellungen der, bevorzugterweise rigiden, Endspitze auszeichnet.
Gegenstand der Erfindung ist somit eine Gehstütze, insbesondere ein Stock, Jagd-, Berg-, Touristik-Stock, ein(e) Kranken- bzw. Behindertenstütze bzw. -stock, eine Krücke bzw. ein Krücken-Stützteil.
Die neue Gehstütze ist dadurch gekennzeichnet, dass das Stockspitzen-Führungsstück im zylindrischen Innen-Hohl einer im Hohlraum der Gehstütze lösbar oder unlösbar angeordneten, stützlast-aufnahmefähigen Führungshülse axial längs-gleitverschieblich und drehbar gelagert ist und dass der das Stockspitzen-Führungsstück radial überragende, stützlast-aufnahmefähige Führungsvorsprung in eine in die genannte Führungshülse eingearbeitete, der eingangs erwähnten Führungsausnehmung entsprechende, im wesentlichen L-förmige und/oder spiegelbildlich L-förmige, mit stockachsen-parallelem längerem L-Längsbalken und kürzerem L-Querbalken ausgebildete Führungsausnehmung der genannten Führungshülse ragt oder diese Führungsausnehmung durchragt und in der eingangs erwähnten Weise in der genannten Führungsausnehmung zwischen einer Ausfahr-Position und einer Einzieh-Position gleitverschiebe-führbar ist.
Besonders wesentlich und vorteilhaft für die hohe mechanische Festigkeit der neuen Gesamtkonzeption ist es, dass die kulissenartige Führungsausnehmung in einer die Stützlast, aber auch eventuell auftretende Querkräfte problemlos aufnehmenden, das Rohr der Gehstütze von innen her verstärkenden Hülse angeordnet ist, sodass die durch die genannte Ausnehmung ansonsten bewirkte Materialschwächung in der Rohrwandung infolge des Vorhandenseins dieser innen satt am Stock-Hohlteil anliegenden bzw. eventuell sogar materialschlüssig verbundenen Hülse keine Rolle mehr spielt.
Für die Gebrauchssicherheit der neuen Gehstütze günstig ist die bajonettverschlußartige Ausführungsform der in ihrer Grundform einem "L" entsprechenden Führungs-Ausnehmung, wobei je nach "Händigkeit" des Benutzers der L-Querbalken nach rechts oder nach links gerichtet sein kann.
Die mechanische Stabilität wird weiters auch dadurch gesteigert, dass, die die Führungs-Ausnehmung aufweisende, stützlast-aufnahmefähige Hülse im durch keine sonstige, im dortigen Bereich befindliche Ausnehmung materialgeschwächten Rohr der Gehstütze untergebracht ist und dass das Rohr des Stockes oder Stock-Unterteiles bei verstellbaren Stöcken mit der Verstärkungs-Hülse über eine große Kraftaufnahmefläche verbunden ist.
In besonders einfacher Weise ist gemäß Anspruch 2 der Führungsvorsprung des Führungsstückes mit mindestens einem Ende eines in demselben angeordneten, ihm radial entragenden Führungsstiftes gebildet. Bei einer solchen Konstruktionsweise sind einfache Fertigung und hohe Beanspruchbarkeit gesichert.
Besonders belastungsfähig ist die Mechanik dann, wenn -wie gemäß Anspruch 2 weiters vorgesehen - eine Verdoppelung von Führungsvorsprung bzw.
-stift und Führungs-Ausnehmung vorgesehen ist, was eine gleichmäßigere Verteilung der Stützlast auf den Hohlteil des Stockes ermöglicht.
Hohe Sicherheit der Lagefixierung der Stock-Spitze in Ausfahrstellung ist bei Anordnung einer Einrast-Ausnehmung am Ende des Querbalkens der Führungs-Ausnehmung in der Führungshülse gemäß Anspruch 3 zu erreichen.
Bei einer besonders einfachen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Gehstütze
bzw. von deren Stockspitzen-Mechanik gemäß Anspruch 4 bildet der stützlastaufnahmefähige Führungsstift durch entsprechende Ausstattung mit einem Rändel-Knopf, einer Griffschraube oder dgl. gleichzeitig ein Betätigungsorgan für den Spitzenführungs-Mechanismus und ein kraft- bzw. stützlast-aufnahmefähiges Organ.
Wesentlich weniger Anforderungen bezüglich der aufzunehmenden Kräfte sind an
einen im Rahmen der vorliegenden Erfindung bevorzugt vorgesehenen, gesonderten, eigenen Manipulations-Mechanismus für das Stockspitzen-Führungsstück gemäß Anspruch 5 gestellt. Diese Kräfte nimmt die eigentliche Stockspitzenmechanik mit Führungsstück, Führungsvorsprung und Führungshülse auf.
Besonders bedienungsfreundlich ist eine Ausführungs-Variante gemäß Anspruch 6, da hiefbei eine Verlegung der wenig belasteten Bedienungs-Elemente für die Stockspitzen-Mechanik in die Nähe des Griffes bzw. Griff- und Armstütz-Teiles eines Stockes, einer Stütze oder Krücke ermöglicht ist.
Eine besonders gute Sicherung der Lagefixierung lässt sich mit einer - wie in den eben erläuterten Ansprüchen 8 und 9 beispielhaft genannten - Klemmfixierung erzielen.
Vorsorglich kann zum Ausgleich der Materialschwächung des Gehstützen-Rohrteiles durch die Manipulations-Führungsausnehmung eine auch dort angeordnete Verstärkungsund Hilfsführungshülse mit einer zur stützlast-aufnehmenden Stockspitzen-Führungsausnehmung etwa kongruenten Ausnehmung vorgesehen sein, wie im Anspruch 7 beschrieben.
Sowohl fertigungstechnisch als auch beispielsweise für den Fall eines gewünschten Auswechselns ist eine lösbare Fixierung der Stückspitzen-Führungshülse im Gehstützen-Hohlteil gemäß Anspruch 8 vorteilhaft. Es kann aber auch eine nicht lösbare, materialschlüssige Verbindung dieser Hülse mit dem Hohlteil vorgesehen sein, was eine besonders günstige Verteilung der mechanischen Kräfte auf den unteren Teil des Stockes bringt.
Angenehm im Gebrauch und insbesondere leichtgängig kann die Bedienungs-Mechanik der neuen Gehstütze gestaltet sein, wenn -wie gemäß einer bevorzugten Ausführungsform des Anspruches 8- eine Kunststoffbeschichtung, z. B. mit Teflon vorgesehen ist, oder aber die gleitverschiebe-beanspruchten Teile gleich selbst aus einem mechanisch hochbeanspruchbaren Kunststoff, wie z.B. Nylon, ABS-Polymerisate, oder aus, bevorzugt gleitmittel-getränktem, hochfestem Poren- bzw. Sinter-Leichtmetall gefertigt sind.
Eine nur wenig beanspruchte und problemlos lösbare Halterung, z. B. mittels Wurmschraube, ist bei einer Art der Ausführung der Führungshülse für das Stockspitzen-Führungsstück gemäß Anspruch 9 nötig, weil hier die Stützlast-Aufnahme hauptsächlich durch einen vorstehenden Kragen oder dgl. erfolgt, der sich am unteren Ende des Stock-Hohlteiles abstützt. Insbesondere im Hinblick auf die einfache Gestaltung kann eine Ausnehmung im Stock-Endstoppel für die Aufnahme des Stock-Endes mit der im genannten Anspruch angegebenen Dimensionierung von Vorteil sein. Im Rahmen dieses Anspruches 9 kann für die Verteilung und Einleitung der beim Aufstützen der neuen Gehstütze auftretenden Kräfte und Lasten in den End-Stopfen, der z. B. aus abriebfestem, synthetischem Gummi gefertigt ist, die dort geoffenbarte, bevorzugte Ausführungsform sein.
Auf die Links- oder Rechts-"Händigkeit" des Benutzers braucht bei Anordnung einer
T-förmigen Führungskulisse gemäß Anspruch 10 in vorteilhafter Weise keine Rücksicht mehr genommen werden, da sie sowohl rechts-, wie links-händig problemlos bedienbar ist. Eigentlich entspricht die verkehrte T-Form einem großen "L", welches an seinem Längsbalken spiegelsymmetrisch nach rechts und nach links gerichtet jeweils einen L-Querbalken aufweist. Eine zusätzliche Hebung der Sicherheit der Lagefixierung der Stock-Endspitze lässt sich mit endständigen Einrast-Ausnehmungen am Querbalken der verkehrt T-förmigen Führungs-Ausnehmung gemäß der bevorzugten alternativen Ausführungsform erreichen.
Ein Vorteil einer eigenen Führungsausnehmung für das Stockspitzen-Führungsstück und einer weiteren - von ihr beabstandet angeordneten Manipulations-Führungsausnehmung liegt u. a. darin, dass deren gegenseitige Positionierung am Stock bzw. an der Gehstütze axial fluchtend oder nicht fluchtend, also beliebig sein kann und somit auf mechanische Erfordernisse einerseits und Manipulationsfreudigkeit anderseits leicht Rücksicht genommen werden kann.
Für den Fall einer Personalunion von Stockspitzen-Führung und deren Manipulations-Elementen bzw. -Organen mit einem stützlast-aufnahmefähigen Führungsvorsprung bzw. -stift und einer derartigen Führungshülse ist eine Ausführungsform gemäß Anspruch 11 von Vorteil. Im Sinne einer exakten Lagehaltung sowohl in der Ein- wie in der Ausfahrstellung ist eine Kraftbeaufschlagung des Stockspitzen-Führungsstückes gemäß Anspruch 12 vorgesehen, wobei die Anordnung einer Feder der Aus- und Einfahr-Mechanik der neuen Gehstütze betrifft, gemäß diesem Anspruch sowohl fertigungsals auch reparaturtechnisch vorteilhaft ist.
Dem heutigen Trend einer Mehr- bzw. Multi-Funktionalität entsprechend, ist eine Teilung der erfindungsgemäßen Stütze, Krücke oder dgl. in einen Griff- und Armteil und einen Lastaufnahme- bzw. Stützteil gemäß Anspruch 13 oft von Vorteil. Besonders günstig, sowohl was die Verfügbarkeit als auch die Festigkeit betrifft, ist eine
rohrzylinderförmige Ausbildung des Gehstützen-Hohlteiles. Der Anspruch 13 nennt weiters bevorzugte Materialien für die neue Gehstütze bzw. deren Stützteil.
Selbstverständlich ist es möglich und besonders vorteilhaft, zumindest zweiteilige
oder mehrteilige, diskret oder kontinuierlich in ihrer Länge einstellbare, teleskopartig ausgebildete Stöcke mit der erfindungsgemäßen Stockspitzen-Ein- und -Ausfahrmechanik auszustatten. Derartige Teleskop-Stöcke finden in großem Umfang nicht nur als Kranken- und Rehabilitations-Stöcke, sondern insbesondere auch für die Touristik im weitesten Sinne, insbesondere zur Entlastung des Stütz- und Gehapparates, der Gelenke der Beine, bevorzugt der Kniegelenke, Einsatz, wobei dann das untere Stockende ganz individuell auf diese gerade vorliegenden Bodenverhältnisse, wie z.B. Gletschereis, Fels und z.B. die Böden einer Unterkunft, einstellbar sind.
Was die Stock-Endspitzen betrifft, können dieselben einteilig mit dem Führungsstück ausgebildet sein, sie können in dasselbe eingelötet, eingeklebt, eingegossen, eingeklemmt, eingeschrumpft, eingepresst oder eingeschraubt sein. Sie können jede beliebige, auf einen bestimmten oder allgemeinen Einsatzzweck hin abgestimmte, geometrische Form, von einer einfachen kegelspitzen Form bis hin zu einer konkaven Form mit kraterrandähnlicher, peripherer Ringkante, reichen. Besonders bevorzugt ist eine Kronenform, etwa in der Art der Kontur von Bohrkronen. Das Material der Endspitzen ist bevorzugt entweder gehärteter Stahl oder Sinter-Hartmetall-Material, wie z.B. das Material "Widia".
Was den End-Stoppel der neuen Gehstütze bzw. dessen Gestaltung betrifft, welcher aus jedem dafür geeigneten bzw. üblichen Material gebildet sein kann, so ist eine Ausrüstung desselben mit einer Stützscheibe oder dgl. zur Stützlast-Verteilung und Krafteinleitung gemäß Anspruch 14 besonders bevorzugt.
Diese Stütz-Ringschreibe kann zur Erreichung einer noch besseren Last- bzw. Kraftverteilung bzw. -einleitung in den End-Stoppel noch einen eigenen Fortsatz aufweisen.
Anhand der Zeichnung wird die Erfindung näher erläutert:
Es zeigen die
Fig. 1 schematisch eine teilbare Geh-Krücke, die
Fig. 2 und 3 eine erste Ausführungsform der neuen Geh-Stütze bzw. ihres hohlen Stützteiles teilweise im Schnitt, die
Fig. 4 und 5 eine zweite Ausführungs-Variante des Hohlteiles der Geh-Stütze mit der Stockspitzen-Ein- und -Ausfahr-Mechanik im Schnitt, die
Fig. 6 prinzipiell die Ausbildung und Anordnung der im wesentlichen L-förmigen Führungskulisse,, jeweils für Rechts- bzw. Linkshänder, die
Fig. 7 eine andere Ausbildungsart der genannten Kulisse in Form eines kopfständigen T, welche sich für Links- sowie für Rechtshänder eignet, die
Fig. 8 eine vorteilhafte Ausführungsart der Befestigung des Führungsstiftes am Führungsstück, die
Fig. 9 eine schematische Schrägansicht einer Führungshülse mit zwei einander gegenüberliegenden Führungskulissen mit ihrem dort ausgebauten entsprechenden Stockspitzen-Führungsstück und die
Fig. 10 einen schematischen Schnitt durch eine bevorzugte End-Stoppel-Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Gehstütze und die
Fig. 11 eine weitere Ausbildungsvariante derselben.
Fig. 11 eine weitere Ausbildungsvariante derselben.
Die Schema-Skizze der Fig. 1 zeigt ganz allgemein einen mit einem unteren Stützbzw. Aufsetzteil 55 und einem mit demselben durch ein nicht näher gezeigtes Verbindungsorgan 556 verbundenen, oberen Armstütz- und Griffteil 56 gebildeten Krückstock 5, wobei es günstig ist, wenn zumindest der Unterteil 55 als rohrartiger Hohlteil 500 ausgebildet ist. Der Oberteil 56 trägt den Stützgriff 561 und die Oberarmstütze 562, welche beide z. B. aus Kunststoff gefertigt sind. Distal bzw. endseitig ist am gezeigten Krückstock ein End-Stoppel 8 angeordnet.
Es soll hier betont werden, dass sich die Erfindung keineswegs auf nur diese Art geteilter Krück-Stöcke beschränkt, vielmehr betrifft sie genauso geteilte oder ungeteilte echte Krücken mit Achselstütze und Stützgriffstrebe, üblich gestaltete Geh-Stützstöcke und Kranken-Stöcke sowie weiters auch Wander- und Bergstöcke mit jeweils entsprechendem Griff. Die neue Gehstütze 5 kann insgesamt innen hohl sein oder aber nur teilweise, wobei wesentlich ist, dass deren Hohlraum sich zumindest im stockspitzen-zugewandten oder stockspitzen-nahen Distal-Bereich derselben befindet.
Die Fig. 2 und 3 zeigen nur den distalen Bereich des Stützteiles 55 einer Geh-Stütze 5, also den Gehstützen-Hohlteil 500, dessen Endbereich von einem mit seiner zentralen Ausnehmung 80 auf ihn aufgezogenen End-Stoppel 8 umgeben ist.
Am unteren Ende ist im Hohlraum 50 des Hohlteiles 500 eine hohlzylindrische Hilfs-Führungshülse 25 angeordnet. Sie kann material-schlüssig an die Hohlteil- bzw. Rohr-Innenwand gebunden sein oder aber z. B. mittels Wurmschraube dort gehalten sein. Im zentralen Hohlraum 250 der Hilfs-Führungshülse 25 ist, axial verschieblich und um die Hauptachse a drehbar, ein stützlast-aufnahmefähiges Stockspitzen-Führungsstück 30 angeordnet bzw. gelagert, welches griffseitig einen kolbenartig verstärkten Bereich 300 aufweist, der seinerseits ebenfalls längs-gleitverschieblich und drehbar in einer im Hohlraum 200 einer weiter oben angeordneten, mit der Wand des Hohlteiles 500, z. B. mittels Wurmschraube, lösbar oder aber unlösbar verbundenen, stützlast-aufnahmefähigen Führungs-Hülse 20 angeordnet bzw. gelagert ist.
Diese Führungs-Hülse 20 weist hier eine verkehrt-L-förmige, kulissenartige Führungs-Ausnehmung 21 mit einem parallel zur Hauptachse a ausgerichteten L-Längsbalken 210, einem im wesentlichen senkrecht an diesen anschließenden, hier relativ kurzen, L-Querbalken 211 und einer kurz in Richtung vom Stock-Ende weg nach oben sich erstreckenden Einrast-Ausnehmung 212 auf. In diese L-Kulissen-Ausnehmung 21 ragt ein
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von einem Führungsstift 315 gebildeter Vorsprung 31, welcher hier als die Führungs-Ausnehmung 21 und eine entsprechend deckungsgleiche Ausnehmung 521 des Stützen-Hohlteiles 500 durchragender Gewindeschaft einer Schraube mit außenseitigem, gleich als Manipulations-Griff-Knopf 313 ausgebildetem Schraubkopf ausgeführt ist.
Mittels sich am Vorsprung des oberen verdickten, kolbenartigen Teiles 300 des Stockspitzen-Führungsstückes 30 einerseits und an der oberen Stirnfläche der HiIs-Führungshülse 25' andererseits abstützender Spiralfeder 39 ist das Führungsstück 30 in Richtung von der Stockspitze weg permanent-federkraft-beaufschlagt, und zwar sowohl in der Einzieh- E als auch in der Ausfahr-Position A des Führungsstückes 30 bzw. seiner gegebenenfalls materialeinheitlich an ihm angebrachten Endspitze 3.
Mittels sich am Vorsprung des oberen verdickten, kolbenartigen Teiles 300 des Stockspitzen-Führungsstückes 30 einerseits und an der oberen Stirnfläche der HiIs-Führungshülse 25' andererseits abstützender Spiralfeder 39 ist das Führungsstück 30 in Richtung von der Stockspitze weg permanent-federkraft-beaufschlagt, und zwar sowohl in der Einzieh- E als auch in der Ausfahr-Position A des Führungsstückes 30 bzw. seiner gegebenenfalls materialeinheitlich an ihm angebrachten Endspitze 3.
Mittels den Hohlraum 50 des Hohlteiles 500 durchsetzenden Spannstiftes 505 ist der Verschiebeweg des Führungsstückes 30 nach oben, also zur Griffseite der Gehstütze 5 hin, begrenzt.
Wichtig ist bei der gezeigten neuen Art des Ein- und Ausfahr-Mechanismus, dass die Führungs-Kulisse 21 für den Führungsstift 315 bzw. einen entsprechenden Führungs-Vorsprung 31 durch ihre L- bzw. verkehrte L-Form eine hochsichere Arretierung der Stockspitzen-Führung ermöglicht. Ganz wesentlich ist, dass diese Kulisse 21 in einer stützlast-aufnahmefähigen Hülse 20 im Stock-Inneren angeordnet ist, sodass die L-Öffnung 521 in der Wandung des Stützen-Hohlteiles 500 praktisch keine Stützlast aufnehmen muss, was der mechanischen Beanspruchbarkeit der gesamten Gehstütze 5 besonders förderlich ist.
Bei der in den beiden End-Stellungen E und A der Stockspitze 3 gezeigten Variante der neuen Gehstütze 5 gemäß den Fig. 4 und 5 ist - bei sonst gleichbleibenden Bezugszeichen-Bedeutungen - boden-aufsetzseitig ebenfalls ein Stützen-Hohlteil 500 mit Hohlraum 50 vorgesehen.
Dort jedoch schließt die stützlast-aufnehmende Führungs-Hülse 20, bevorzugt aus Metall, mit Innen-Hohl 200 den Hohlteil 500 distal ab. Sie weist hier ebenfalls eine kulissenartige, verkehrt L-förmige Führungs-Ausnehmung 21 mit Einrast-Ausnehmung 212 am Ende von deren L-Querbalken 211 auf. In diese Ausnehmung 21 ragt der ebenfalls stützlast-aufnahmefähige Führungs-Vorsprung 31, der z. B. durch das Ende eines quer zur Achse angeordneten Stiftes gebildet ist, des - hier einheitlichen Durchmesser aufweisenden rundstab-artigen Führungsstückes 30 mit der eingeschraubten Stock-Endspitze 3.
Der Führungs-Vorsprung 31 ist aber so kurz, dass er nur bis knapp zur Außenkontur der Hülse 20 in die kulissenartige L-förmige Ausnehmung 21 ragt. Von außen her ist dieser Vorsprung 31 nicht sichtbar, da er und die Ausnehmung 21 durch die dort öffnungslose Wandung des mit der Hülse 20 mittels Wurmschraube 201 lösbar verbundenen Gehstützen-Hohlteiles 500 umhüllt ist.
Am distalen Ende weist die Führungshülse 20 eine ebenfalls stützlastaufnahmefähige, ringartige, mit ihr material-integrale Erweiterung 206 auf. Auf derselben stützt sich das offene Ende des Gehstützen-Hohlteiles 500 ab.
Das Führungsstück 30 kann in einer ersten Ausbildungsform einheitlich sein, wie dies der "ungestörten" Fig. 5 zu entnehmen ist.
In einem Abstand b vom Führungs-Vorsprung 31 trägt es einen Manipulations-Vorsprung 351, welcher hier eine zur unteren L-förmigen Ausnehmung 21 analog dimensionierte L-förmige Manipulations-Ausnehmung 251 einer dort im Hohlteil 500 eingesetzten Hilfs-Führungs- und gleichzeitig Verstärkungshülse 25 und eine entsprechende, hier deckungsgleiche Ausnehmung 521 der Wandung des Gehstützen-Hohlteiles 500 durchsetzt und außenseitig einen Handhabungs-Knopf 353 aufweist.
Bei dieser Art der Konstruktion erfolgt die Stützlast-Aufnahme und -Verteilung mit Hilfe der stockspitzen-näheren unteren Hülse 20 und ihrer dem Blick verborgenen Schiebe-Drehführungs-Ausnehmung 21 für den Führungs-Vorsprung 31 des stützlastaufnahmefähigen Führungsstückes 30. Die obere Manipulations-Führungsausnehmung 251, welche griff-näher ist, braucht praktisch nur so fest zu sein, dass sie die Kraft der Feder 39 aushält bzw. zu überwinden imstande ist. Die Feder 39 stützt sich einerseits auf der oberen Stirnfläche der Führungshülse 20 und anderseits an einem - von einem das Manipulations-Führungsstück 35 der Fig. 4 oder das Stockspitzen-Führungsstück 30 durchsetzenden Stift 303 gehaltenem Ring 304 gehalten.
Aus Fig. 4 ist - angedeutet durch strichpunktierte Linien - ersichtlich, wie das stützlastaufnehmende Führungsstück 30, gegebenenfalls über hier gezeigte Gelenke 3250 mittels Führungs- und Steuer-Stange 325 mit einem gesonderten Manipulations-Führungsstück 35 verbunden ist, welches in einer Hilfs-Führungshülse 25 längs-gleitverschieblich und drehbar gelagert ist. Sowohl Manipulations-Führungsstück 35 als auch Hilfs-Führungshülse 25 können anders dimensioniert sein, sie können weiters aus einem mechanisch weniger festen Material, wie z. B. aus Kunststoff, gefertigt sein, da sie ja nur zur Manipulation dienen und bloß die Kraft der Druckfeder 39 für das Führungsstück 30 bzw. 35 zu überwinden imstande sein müssen und ihr keine Groß-Stützlast-Aufnahme-Funktion zukommt.
Vorteilhaft ist diese Hilfs-Führungshülse 25 u.a. jedoch auch deshalb, weil sie in jedem Fall eine mechanische Verstärkung für das Hohl-Rohr 500 in jenem Bereich bildet, wo dasselbe infolge seiner L-Öffnung 521 material-geschwächt ist.
Die Fig. 6 zeigt bei analoger Bezugszeichensymbolik bloß die Formen einer "rechts-" und einer "links-händigen" Manipulations-Ausnehmung 251, 521 einer nicht gezeigten Hilfs-Führungshülse bzw. Stock-Hohlteil-Wandung, welche jeweils analog zur Führungs-Ausnehmung einer stützlast-aufnehmenden Führungshülse gestaltet, dimensioniert und ausgerichtet ist.
Die Fig. 7 zeigt eine (Manipulations-)Führungs-Ausnehmung 251, 521, 21 in T-Form,
welche sowohl von Links- als auch von Rechtshändern leicht bedienbar ist und analog zur schon erläuterten L-Ausnehmung einen achsparallelen T-Längsbalken 210, einen beidseitig sich erstreckenden T-Querbalken 211 und an dessen Enden Einrast-Ausnehmungen 212 aufweist. Angedeutet ist noch ein Stift 315 mit Manipulations-Knopf 313.
Die Schnittansicht der Fig. 8 zeigt eine mögliche Anordnung des Führungs-Vorsprunges 31 des Führungsstückes 30, welcher hier als überragendes Ende eines Schraubschaftes 315 ausgebildet ist, welches in die Führungs-Ausnehmung 21 der außen von der Wandung des Gehstützen-Hohlteiles 500 überdeckend umhüllten, stützlastaufnahmefähigen Führungshülse 20 ragt und entlang der Ausnehmung 21 führbar ist.
Die Fig. 9 zeigt - bei ansonsten völlig analogen Bezugszeichen-Bedeutungen - eine Führungshülse 20 mit zwei einander diametral gegenüberliegend, zentrisch-symmetrisch angeordneten L-Führungs-Ausnehmungen 21, entlang und in welchen die beiden, dem hier gesondert skizzierten Führungsstück 30 entragenden Stift-Enden 31 führbar sind.
Die Fig. 10 zeigt unter Weglassung der Verschiebe-Mechanik schematisch einen Schnitt durch den Gehstützen-Endbereich mit dem Ende des Hohlteiles 500 mit dem rundumlaufenden Endkragen 206 und Distalfortsatz 207 der Führungshülse 20, welcher sich auf der Stützscheibe 82 in der entsprechend ausgeweiteren Zentralbohrung 80 des End-Stoppels 8 abstützt. Durchsetzt wird dieses Ensemble mittig von dem Stockspitzen-Führungsstück 30 mit seiner Endspitze 3.
Die Fig. 11 zeigt einen etwas anders gestalteten Stock-Endbereich. Dort weist die Stützscheibe 82 des Stoppeis 8 einen zur Griffseite hin, also vicinal sich erstreckenden hohlzylindrischen Fortsatz 83 auf, an dessen oberer Stirnfläche sich der Kragen 206 der Führungshülse 20 nach unten hin abstützt, während sich auf dem Vorsprung des Kragens 206 der Hohlteil 500 der Gehstütze 5 abstützt.
Claims (14)
1. Gehstütze bzw. Stock, Jagd-, Berg-, Touristikstock, Kranken- bzw. Behindertenstütze bzw. -stock, Krücke bzw. Krücken-Stützteil, mit einem distal angeordneten End-Stoppel (8) aus nachgiebigem Material und einer in einem Hohlraum (50) der einen Gehstützen-Hohlteil (500) aufweisenden Gehstütze (5) verschieblich ein- und ausfahrbarer Stockspitzen-Einheit aus rigidem Material, welche ein im Hohlraum (50) der Gehstütze (5) axial längs-gleitverschieblich und drehbar gelagertes, eine auswechselbare oder fix befestigte bzw. material-integrale Stock-Endspitze (3) .od. dgl. aufweisendes Stockspitzen-Führungsstück (30) mit zumindest einem dasselbe radial überragenden, stützlast-aufnahmefähigen Führungs-Vorsprung (31) umfaßt, welcher in einer im wesentlichen L-förmigen und/oder spiegelbildlich L-förmigen, mit stockachsenparallelem längerem L-Längsbalken und kürzerem L-Querbalken ausgebildeten Führungsausnehmung 251 der Wandung des Hohlraumes (50) zwischen zwei End- Positionen, nämlich zwischen einer Ausfahr Position (A) und einer Einzieh-Position (E) gleitverschiebe-führbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Stockspitzen-Führungsstück (30) im zylindrischen Innen-Hohl (200) einer im Hohlraum (50) der Gehstütze (5) lösbar oder unlösbar angeordneten, stützlast-aufnahmefähigen Führungshülse (20) axial längs-gleitverschieblich und drehbar gelagert ist und dass der das Stockspitzen-Führungsstück (30) radial überragende, stützlast-aufnahmefähige Führungsvorsprung (31) in eine in die genannte Führungshülse (20) eingearbeitete, der eingangs erwähnten Führungsausnehmung (251) entsprechende, im wesentlichen L- förmige und/oder spiegelbildlich L-förmige, mit stockachsenparallelem längerem L-Längsbalken (210) und kürzerem L-Querbalken (211) ausgebildete Fühmngsausnehmung (21) der genannten Führungshülse (20) ragt oder diese Führungsausnehmung (21) durchragt und in der eingangs erwähnten Weise in der genannten Führungsausnehmung (21) zwischen einer Ausfahr-Position (A) und einer Einzieh-Position (E) gleitverschiebe-führbar ist.
2. Gehstütze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
1. dass der Führungsvorsprung (31) des stützlast-aufnahmefähigen Stockspitzen- Führungsstückes (30) mit mindestens einem Ende bzw. Endbereich eines in demselben quer zur Achse (a) angeordneten, beispielweise in denselben eingepressten oder eingeschraubten, demselben zumindest auf einer Seite radial entragenden Führungsstiftes (315) gebildet ist, oder aber
- dass das Stockspitzen-Führungsstück (30) zwei demselben einander diametral gegenüber entragende Führungsvorsprünge (31), bevorzugt Endbereiche, eines das Stockspitzen-Führungsstück (30) durchsetzenden, dort eingelegten oder eingeschraubten, Führungsstiftes (315), aufweist, wobei jeder der beiden Führungsvorsprünge (31) jeweils in eine von zwei einander diametral gegenüberliegend angeordneten, gleichartigen, im wesentlichen L-förmigen, zentrisch symmetrisch zur Stockachse (a) positionierten, Führungs-Ausnehmungen (21) der Führungshülse (20) ragend - in denselben zwischen den zwei End-Positionen (E) und (A) gleitverschiebe-führbar sind.
3. Gehstütze nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die L-förmige(n) Führungs-Ausnehmung(en) (21) der Führungshülse (20) am freien Ende ihres L-Querbalkens (211) eine in Richtung vom unteren Stockende weg sich erweiternde bzw. erstreckende Einrast-Ausnehmung (212) für ein Einrasten und eine Lagefixierung des Stockspitzen-Führungstückes (30) in der Ausfahr-Position (A) und bei Belastung aufweist (aufweisen).
4. Gehstütze nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das im Innen-Hohl (200) der im Gehstützen-Hohlraum (50) angeordneten Führungshülse (20) axial längs-gleitverschieblich und drehbar gelagerte - eine auswechselbare oder fix befestigte bzw. material-integrale Stock-Endspitze (3) oder dgl. aufweisende - Stockspitzen-Führungsstück (30) zumindest einen es radial überragenden stützlast-aufnahmefähige Führungsvorsprung (31) aufweist, welcher sowohl die im wesentlichen L-förmige, mit L-Längsbalken (210) und L-Querbalken (211) ausgebildete Führungsausnehmung (21) der Führungshülse (20) als auch eine diese Führungsausnehmung (21) radial nach außen hin freihaltende - bevorzugt mit derselben deckungsgleich angeordnete und dimensionierte L-artige - Öffnung (521) der Wandung des Gehstützen-Hohlteiles (500) durchragt und dass dieser Führungsvorsprung (31) gehstützen-außenseitig ein - beispielsweise als Rändelrad od. dgl. mit Gewinde, für eine Klemm-Lagefixierung an die Außenseite des Gehstützen-Hohlteiles (500) ausgebildetes - Manipulationselement (313) aufweist.
5. Gehstütze nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Stockspitzen-Führungsstück (30) einen - von dessen stützlast-aufnahmefähige Führungsvorsprung (31) beabstandeten - radial wegragenden Manipulations-Stift (351) aufweist, welcher eine von der L-förmigen Führungsausnehmung (21) der stützlastaufnahmefähigen Führungshülse (20) beabstandete, und analog L-förmige zumindest Manipulations-Führungsausnehmung (521) des Gehstützen-Hohlteiles (500) durchragt, wobei der Manipulations-Stift (351) gehstützen-außenseitig ein - beispielsweise als Rändelrad od. dgl. mit Gewinde, für eine Klemm-Lagefixierung an die Außenseite des Gehstützen-Hohlteiles (500) ausgebildetes - Manipulationselement (353) aufweist.
6. Gehstütze nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass sie ein vom stützlast-aufnahmefähigen Stockspitzen-Führungsstück (30) beabstandetes, mit demselben über ein Gestänge (325), eine Strebe oder dgl. starr oder gelenkig verbundenes, ebenfalls im Gehstützen-Hohlteil (500) achslängs-gleitverschiebliches und drehbares Manipulations-Führungsstück (35) mit einem radial wegragenden Manipulations-Stift (351) oder dgl. aufweist, welcher - der L-förmigen Führungsausnehmung (21) der stützlast-aufnahmefähigen Führungshülse (20) entsprechende - L-förmige zumindest L-längsbalkenlängen-gleiche Manipulations- Führungsausnehmung (521) des Gehstützen-Hohlteiles (500) durchragt, wobei der Manipulations-Stift (351) gehstützen-außenseitig ein - beispielsweise als Rändelrad od. dgl. mit Gewinde, für eine Klemm-Lagefixierung an die Außenseite des Gehstützen- Hohlteiles (500) ausgebildetes - Manipulationselement (353) aufweist.
7. Gehstütze nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Gehstützen-Hohlteil (500) im Bereich der Manipulations-Ausnehmung (521) eine an den Gehstützen-Hohlteil (500) innen satt anliegende, mit ihm materialschlüssig verbundene Hilfsführungs-Hülse (25) für das Stockspitzen-Führungsstück (30) selbst oder für das gesonderte, mit demselben starr oder gelenkig verbundene Manipulations- Führungsstück (35) bildet.
8. Gehstütze nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
1. dass die stützlast-aufnahmefähige Führungshülse (20) mittels einer Wurmschraube (201) oder dgl. - gegen Lageveränderung gesichert - im Gehstützen-Hohlteil (500) lösbar lagefixiert ist oder aber dass die stützlast-aufnahmefähige Führungshülse (20) in den Gehstützen-Hohlteil (500) eingepresst, eingeschweißt, eingelötet oder eingeklebt ist, und
- dass bevorzugterweise vorgesehen ist, dass die Führungshülse (20) eine Innenbeschichtung und/oder das Stockspitzen-Führungsstück (30) eine Außenbeschichtung aus einem gleitfreundlichen Kunststoffmaterial aufweist bzw. aufweisen oder aber insgesamt aus einem gleitfreundlichen Kunststoffmaterial oder aus einem gleitfreundlichen oder selbstschmierenden Metall-, Leichtmetall- oder Sintermetallmaterial gefertigt ist bzw. sind.
9. Gehstütze nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die stützlast-aufnahmefähige Führungshülse (20) für das Stockspitzen-Führungsstück (30) eine untere Verdickung bzw. einen umlaufenden Vorsprung oder Kragen (206) aufweist, auf welchem das stockspitzenseitige bzw. distale Ende des Gehstützen-Hohlteiles (500) abgestützt bzw. abstützbar ist, wobei es bevorzugt ist, wenn der Außenradius des Vorsprungs bzw. Kragens (206) der Stockspitzen-Führungshülse (20) mit dem Außenradius des Gehstützen-Hohlteiles (500) identisch ist, wobei gegebenenfalls vorgesehen sein kann, dass sich stockspitzenseitig bzw. distal an den Vorsprung bzw. Kragen (206) der Führungshülse (20) ein Fortsatz (207) für die Anordnung eines denselben umfassenden Stock-Endstoppels (8) anschließt.
10. Gehstütze nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
1. dass die Führungsausnehmung (21) der stützlast-aufnahmefähigen Führungshülse (20) und eine eventuell vorhandene Manipulations-Führungsausnehmung (521) des Gehstützen-Hohlteils (500) im wesentlichen die Form und Anordnung eines kopfständigen T (= Doppel-L) aufweist, oder
- dass die Führungs-Ausnehmung (21) der Führungshülse (20) und eine eventuell vorhandene Manipulations-Ausnehmung (521) in der Führungshülse im Gehstützen- Hohlteil (50) bzw. eine derartige Manipulations-Ausnehmung (251) in einer Hilfsführungs-Hülse (25) im wesentlichen die Form und Anordnung eines kopfständigen T (= Doppel-L) aufweist, wobei die beiden Enden des T-Querbalkens (211, 5211) mit Einrast-Ausnehmungen (212, 5212) ausgebildet sind.
11. Gehstütze nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
1. dass der Manipulations-Führungsstift (351) mit dem Gewindeschaft einer Schraube gebildet ist, wobei deren Kopf oder Mutter als Manipulations- und gegebenenfalls Fixier-Knopf (353) bzw. -Griff ausgebildet ist und
- dass - wenn das Stockspitzen-Führungsstück (30) aus einem Kunststoffmaterial gefertigt ist - der Gewindeschaft des Manipulations-Führungsstiftes (351) in eine mittels Schneidgewinde in das Stockspitzen-Führungsstück (30) quer eingeschnittene Hülse mit Innengewinde eingeschraubt ist.
12. Gehstütze nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Stockspitzen-Führungsstück (30) in beiden End-Positionen (A) und (E) zur Griffseite der Gehstütze (5) hin, bevorzugt mittels Druckfeder (39), permanent-kraftbeaufschlagt ist, wobei die Druckfeder (39) für das Stockspitzen-Führungsstück (30) eine dasselbe umringende Spiralfeder ist, wobei sich deren Enden an einer Stirnfläche der Stockspitzen-Führungshülse (20) und an einer Federhalte-Verdickung bzw. einem entsprechenden Vorsprung oder Kragen des Führungsstückes (30) oder aber an einer mit den beiden Enden eines das Führungsstück (30) durchsetzenden Stiftes (303) abgestützten Stützscheibe (304) abstützen.
13. Gehstütze nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
1. dass der Gehstützen-Hohlteil (500) einen mit einem Griff- bzw. Armstützenteil (56) lösbar verbindbaren oder verbundenen Stütz- bzw. Unterteil (55) einer zumindest zweiteiligen Geh-Krücke oder eines derart geteilten Geh-Stockes, Berg-, Jagd-, Kranken- oder Rehabilitations-Stockes (5) bildet, wobei der Gehstützen-Hohlteil (500) rohrzylinderförmig ausgebildet ist, und
- dass der genannte Gehstützen-Hohlteil (500) aus Stahl, Edelstahl, einer Aluminium- und/oder Titanlegierung oder aber mit faserarmiertem Kunststoffmaterial gefertigt ist.
14. Gehstütze nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
1. dass deren End-Stoppel (8) mit axialer Ausnehmung (80) für die Aufnahme des stockspitzenseitigen bzw. distalen Endes der Gehstütze (5) bzw. von deren Hohlteil (500) und für die Durchführung des einzieh- und ausfahrbaren Stockspitzen-Führungsstückes (30) mit der Stock-Endspitze (3) eine Last-Aufnahme- und -Verteilungs-Ringscheibe (82) für die Abstützung des genannten Endes oder des umlaufenden Kragens bzw. Vorsprunges (206) von deren Stockspitzen-Führungsstück (30) aufweist oder aber
- dass die Stützlast-Aufnahme- und -Verteilungs-Ringscheibe (82) des Endstoppels (8) zur Gehstütze (5) bzw. deren Hohlteil (500) hin einen, gegebenenfalls mit ihr materialintegralen, vom Stockspitzen-Führungsstück (30) bei dessen Ausfahren durchsetzbaren, bevorzugt hohlzylindrischen Last- und Haftungskraft-Verteilungs- Fortsatz (83) mit einem im Vergleich zur Lastaufnahme-Ringscheibe (82) geringeren Außendurchmesser aufweist.
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