DE29805866U1 - Fahrzeugaufnahme für Hebebühnen - Google Patents
Fahrzeugaufnahme für HebebühnenInfo
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Description
Anmelder: Johannes Herrmann
Mittelweg 13
93413 Cham
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"Fahrzeugaufnahme für Hebebühnen"
Unterflurhebebühnen bestehen in der Regel aus Hubstempeln, die
in den Boden einer Werkstatt eingelassen sind. An der Oberseite der Hubstempel sind Flachträger befestigt, auf die das
anzuhebende Fahrzeug aufgefahren wird. Für jede Spur des Fahrzeugs ist hierzu ein separater Hubstempel mit
entsprechendem Flachträger vorgesehen.
Um derartige Hebebühnen variabel bezüglich des Radstandes sowie der Spurbreite des anzuhebenden Fahrzeugs anzupassen, sind
Aufnahmeteile bekanntgeworden (vgl. DE 93 009 89.5), die in Längsrichtung auf dem Flachträger verschiebbar sind und
ihrerseits eine in Querrichtung zum Flachträger verschiebbare Schiebeplatte aufweisen. Die Verschiebungsrichtung parallel zum
Flachträger, d. h. in Fahrtrichtung des Fahrzeugs dient zur Anpassung an den Radstand, während die Verschiebung der
Schiebeplatte in Querrichtung zur Anpassung an die Spurbreite des Fahrzeugs dient.
Die bislang bekanntgewordenen Aufnahmeteile, die auch als sogenannte x/y-Schieber bekannt sind, weisen eine massive, im
wesentlichen geschlossene Basisplatte auf, die auf dem Flachträger aufgelegt wird. Die Seitenteile dieser Basisplatte
sind nach unten verlängert, so daß sich eine stabile Seitenführung auf dem Flachträger ergibt. An der zum Hubstempel
hinweisenden Seite des Aufnahmeteils sind Halteelemente
vorgesehen, in den Flachträger hintergreifen, so daß ein
Abkippen des Aufnahmeteils vom Flachträger vermieden wird, wenn
das Aufnahmeteil teilweise über den Flachträger übersteht. In
diesem Fall wird durch das Fahrzeuggewicht ein Drehmoment auf das Aufnahmeteil ausgeübt, das einerseits durch das den
Flachträger hintergreifende Halteelement und andererseits durch die auf den Boden des Aufnahmeteils drückende Abschlußkante des
Flachträgers aufgenommen wird.
Die Schiebeplatte gleitet auf der Basisplatte und liegt dementsprechend um die Höhe der Basisplatte oberhalb des
Flächträgers.
Diese bekannten Aufnahmeelemente weisen ein vergleichsweise hohes Gewicht sowie eine große Auffahrhöhe für das Fahrzeug
auf, wodurch sich die Handhabung der Aufnahmeteile erschwert.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung
vorzuschlagen, die leichter und flacher ausgestaltet werden kann.
Diese Aufgäbe wird ausgehend von einem Aufnahmeteil der
einleitend genannten Art durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs gelöst.
Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Merkmale sind
vorteilhafte Ausführungen und Weiterbildungen der Erfindung möglich.
Dementsprechend zeichnet sich ein erfindungsgemäßes
Aufnahmeteil dadurch aus, daß in dem Bereich, in dem die querverschiebbare Schiebeplatte sich oberhalb des Flachträgers
befindet, kein tragendes Bodenelement an dem Aufnahmeteil mehr
vorgesehen wird.
Hierdurch wird eine erhebliche Menge an Material gespart, was zu einer drastischen Gewichtseinsparung führt. Weiterhin wird
durch diese Maßnahme eine flachere Bauweise möglich, da die bisher vorgesehene Höhe des Bodens entfällt.
Der Erfindung liegt hierbei die überraschende Erkenntnis
zugrunde, daß im Falle eines auftretenden Kippmoments des Aufnahmeteils bei nicht vollständig auf den Flachträger
aufgeschobenem Zustand eine Abstützung der vorderen Kante des Flachteils an der querverschiebbaren Schiebeplatte ausreicht,
sofern nur die Halterung der Schiebeplatte an dem längsverschiebbaren Aufnahmeteil sowie die Schiebeplatte selbst
eine ausreichende Stabilität aufweist.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird die
querverschiebbare Schiebeplatte daher in einer Schwalbenschwanzführung geführt, so daß entsprechende Kräfte
über die gesamte Breite des Aufnahmeteils flächig aufgenommen
werden.
In einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung wird das
Profil der Schwalbenschwanzführung auch oberhalb des Flachträgers, beispielsweise mittels eines Radius,
hintergreifend ausgebildet. Hierdurch wird die Schiebeplatte
auch in diesem Bereich nach unten hin abgestützt. Durch die Ausbildung dieses Radius werden zudem etwaige Spannungen
reduziert.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung
wird der offene Zwischenraum zwischen den parallel zum
Flachträger verlaufenden Streben des Aufnahmeteils mit Hilfe eines dünnen Abdeckblechs abgedeckt. Dieses Blech hat keine
tragenden Funktionen mehr, sondern dient zum einen der Bildung einer Gleitfläche für die querverschiebbare Aufnahmeplatte. Zum
andern dient dieses Abdeckblech zur Verbesserung der
Arbeitssicherheit. Weiterhin wird durch die genannte Abdeckung der Unterbau vor Verschmutzungen geschützt.
Dieses Blech kann auf unterschiedliche Weise befestigt, z. B. verschraubt oder gerastet bzw. geclipst werden. Hierzu sind
ggf. entsprechende Blechdurchzüge vorzusehen.
Die parallel zum Flachträger verlaufenden Seitenstreben des Aufnahmeteils können je nach Anforderung an die Belastbarkeit
aus einer oder mehreren Versteifungsrippen bestehen.
Bevorzugt wird an der querverschiebbaren Aufnahmeplatte
weiterhin ein Anschlag vorgesehen. Dieser Anschlag wird in einer besonderen Ausführungsform an der Unterseite der
Aufnahmeplatte befestigt, beispielsweise verschraubt. Hierdurch
wird ein unbeabsichtigtes Herausziehen der Schiebeplatte verhindert.
Um eine flache Bauweise zu gewährleisten, wird in die
Seitenstreben des Aufnahmeteils an der Vorderseite jeweils eine
Nut eingearbeitet, durch die dieser Anschlag hindurchgleiten kann.
Im Falle einer zusätzlich vorgesehenen Abdeckung wird diese
Abdeckung mit einer entsprechenden Abkantung versehen, die in die Geometrie der Nut paßt und somit die Nut abdeckt.
Der Gegenanschlag für den an der Unterseite der
querverschiebbaren Aufnahmeplatte befindlichen Anschlag wird
hierbei bevorzugt im Bereich der vorderen Nuten der Seitenstreben angeordnet. Gegenanschläge können beispielsweise
durch Befestigungsschrauben eines Abdeckbleches gebildet werden.
In einer Weiterbildung der Erfindung wird der Anschlag der Schiebeplatte dadurch gebildet, daß in die Schiebeplatte
randseitig eine Nut oder Auskerbung eingearbeitet wird. Ein in diese Nut bzw. Auskerbung einragendes Anschlagelement wird am
Aufnahmeteil von der Unterseite her befestigt, beispielsweise
verschraubt. Diese Bauweise ermöglicht es, das Aufnahmeteil weiter auf den Flachträger aufzuschieben. Zudem ergibt sich
hierbei eine im wesentlichen ebene Ausgestaltung des Abdeckbleches, wodurch wiederum das Aussehen sowie die
Arbeitssicherheit verbessert und die Verschmutzungsgefahr
verringert werden. Außerdem entfällt die o.a. Nut in den Seitenstreben, wodurch deren Stabilität verbessert wird. Durch
mittiges Anbringen des Anschlages im Aufnahmeteil sowie eine symmetrische Nut bzw. Kerbung an der Schiebeplatte ergibt sich
zu beiden Seiten bezüglich der Längsrichtung des Flachträgers die gleiche maximale Verschiebemöglichkeit durch die
Schiebeplatte. Sofern an beiden Seiten der Schiebeplatte die entsprechende Nut bzw. Einkerbung vorgesehen wird, ist die
Einbaulage beliebig und braucht daher bei der Montage nicht berücksichtigt werden.
In einer Weiterbildung der Erfindung wird eine Arretierung des
Aufnahmeteils an der Unterseite vorgesehen, mittels der das Aufnahmeteil am Flachträger fixiert wird. Diese Arretierung
wird vorzugsweise durch die Verwendung eines entsprechend harten Materials stabilisiert. Sie kann vollständig aus einem
entsprechend harten Material ausgebildet oder durch Einlegeteile, beispielsweise durch einen Stahlstift, der in
eine entsprechende Bohrung eingeschlagen wird, verstärkt werden.
Für das Abdeckblech wird vorzugsweise ein strukturgewalztes, beispielsweise ein geripptes Blech verwendet, wodurch das Blech
bei gleichen Ausmaßen härter wird und somit dünner ausgebildet werden kann. Hierdurch ergibt sich eine entsprechende
Materialeinsparung. Zudem wird hierdurch eine griffige Trittfläche bei seitlichem Versatz der Schiebeplatte
gewährleistet.
Es zeigen
Fig. 1 eine Draufsicht auf ein Aufnahmeteil gemäß der
Erfindung mit eingesetzter Schiebeplatte
Fig.2 eine Draufsicht von unten auf ein Aufnahmeteil gemäß
Fig. 1
Fig. 3 eine Seitenansicht eines Aufnahmeteils ohne Schiebeplatte
Fig. 4 einen Querschnitt durch einen Aufnahmeteil gemäß der Erfindung
Fig. 5 einen Schnitt durch eine Schiebeplatte in Längsrichtung des Flachträgers
Fig. 6 eine Draufsicht auf eine Schiebeplatte gemäß Fig. 5,
Fig. 7 einen Schnitt durch eine Schiebeplatte mit einer
senkrecht zur Schnittlinie gemäß Fig. 5 stehenden Schnittlinie,
Fig. 8 eine Ausschnittsvergrößerung aus Fig. 5, Fig. 9 eine Draufsicht auf eine Schiebeplatte von unten,
Fig. 10 eine Ansicht von unten auf ein Aufnahmeteil mit Schiebeplatte gemäß einem weiteren
Ausführungsbeispiel,
Fig. 11 eine Schnittdarstellung des Ausführungsbeispiels gemäß Fig. 10,
Fig. 12 eine Detaillösung der Struktur eines Aufnahmeteils und
Fig. 13 eine Variante der Ausführung gemäß Fig. 12.
Die Vorrichtung 1 gemäß Fig. 1 umfaßt ein Aufnahmeteil 2, indem
_7-
eine Schiebeplatte 3 in Richtung des Doppelpfeils Q verschiebbar gelagert ist. Das Aufnahmeteil 2 ist in Richtung
des Doppelpfeils L auf einem nicht näher dargestellten Flachträger einer Hebebühne verschiebbar aufzuschieben. Der
Flachträger wird hierbei innerhalb von zwei Seitenstreben 4 des Aufnahmeteils 2 geführt, von denen in der Darstellung gemäß
Fig. 1 eine durch die Schiebeplatte 3 verdeckt ist. Der
Zwischenraum 5 zwischen den Seitenstreben 4 ist erfindungsgemäß
offen ausgebildet/ d. h. hier befindet sich kein tragendes Bodenelement.
In der Ansicht von unten sind beide Seitenstreben 4 a/b
erkennbar. Die beiden Seitenstreben 4 a/b werden in Querrichtung durch einen vorderen Querträger 6 sowie einen
hinteren Querträger 7 verbunden. Sowohl die Seitenstreben 4 a/b
als auch die Querträger 6, 7 können materialsparende Strukturen mit entsprechenden Ausnehmungen aufweisen. Insbesondere sind
die Seitenstreben 4 a/b hierzu mit Längsrippen 8, 9 versehen,
deren Anzahl je nach den Anforderungen der Stabilität zu wählen ist.
Im Bereich des hinteren Querträgers 7 sind an den Seitenstreben 4 a/b Fortsätze 10 a, b angebracht, die den nicht näher
dargestellten Flachträger in aufgeschobenem Zustand des Aufnahmeteils 2 hintergreifen. An der Unterseite des hinteren
Querträgers 7 ist ein Arretierungsbolzen 11 in den hinteren Querträger 7 eingelassen. Dieser Arretierungsbolzen 11 wird in
einer bevorzugten Ausführungsform austauschbar ausgebildet. Er
kann beispielsweise aus einem höher belastbaren Material ausgeführt werden als die übrigen Bauelemente des Aufnahmeteils
2. Er könnte jedoch ohne weiteres auch in einem Gießverfahren bereits in das Aufnahmeteil 2 eingegossen werden. Der
Arretierungsbolzen 11 dient dazu, das längsverschiebbare Aufnahmeteil 2 am Flachträger zu fixieren. Hierzu wird das
Aufnahmeteil 2 am vorderen Ende im Bereich des vorderen Querträgers 6 nach unten abgekippt. Hierdurch wird der
Arretierungsbolzen 11 aus entsprechenden Bohrungen im
Flachträger abgehoben, so daß die gesamte Vorrichtung 1 entsprechend am Flachträger in Längsrichtung verschoben werden
kann.
In Fig. 3 ist erkennbar, daß der vordere Querträger 6 mit einer
Auffahrschräge 12 versehen ist, die vorteilhafterwexse verzahnt wird. Der hintere Querträger 7 ist an seiner ebenfalls als
Fahrfläche dienenden oberen Seite geriffelt.
Die Seitenstrebe 4 ist mit einer Griffmulde 13 zur erleichterten Handhabung des Aufnahmeteils 2 versehen. Zudem
wird durch die Griffmulde 13 Material und somit Gewicht und
Kosten eingespart.
In der Darstellung gemäß Fig. 13 ist weiterhin die
Schwalbenschwanzführung 14 für die Aufnahme der Schiebeplatte gut erkennbar. Das Schwalbenschwanzprofil 14 endet an der
Unterseite mit einem Radius 15, so daß das Profil 14 auch im offenen Zwischenraum 5 die einzusetzende Schiebeplatte 3
untergreift.
Im vorderen Bereich, d. h. unmittelbar angrenzend an den vorderen Querträger 6 ist eine Nut 16 zur Aufnahme eines
Anschlages der Schiebeplatte 3 in die Seitenstreben 4 a/b eingearbeitet. Diese Nut 16 ist insbesondere in Fig. 3 deutlich
erkennbar.
Ein Abdeckblech 17 (vgl. Fig. 3) dient, wie bereits einleitend
erwähnt, zur Bildung einer Gleitfläche für die Schiebeplatte 3 sowie als Schmutzabdeckung. Weiterhin dient die Abdeckplatte 17
der Arbeitssicherheit. Die Abdeckplatte 17 kann beispielsweise
mit einer schmutzabweisenden und/oder gleitfähigen Oberfläche beschichtet werden. In Frage kommen hierbei beispielsweise eine
Beschichtung aus Teflon. Die Abdeckplatte 17 ist mit einem Bug bzw. einer Abkantung versehen, so daß sie auch in die Nut 16
paßt.
In der Darstellung gemäß Fig. 4 ist die Rippenstruktur 8,9
sowie die Fortsätze 10a/b zum Hintergreifen des in die Nuten
einfahrenden Flachträgers der Hebebühne in den Seitenstreben 4a/b veranschaulicht.
Die Schiebeplatte 3 gemäß Fig. 5 weist eine geriffelte
Fahrfläche 19 auf. Die Fahrfläche 19 der Schiebeplatte 3 wird bevorzugt ebenso wie die Fahrflächen bzw. die Auffahrschräge
der Querträger 6, 7 mit einer Riffelung versehen. Die Riffelung wird vorteilhafterweise abgerundet. Die nach oben hin ragenden
Abrundungen dienen der Vermeidung eines Verletzungsrisikos, die nach unten zum Plattengrund hinragenden Abrundungen verringern
die im Material auftretenden Spannungen und erhöhen somit die Belastbarkeit der Platte.
Weiterhin befindet sich an der Unterseite der Schiebeplatte 3 eine Ausnehmung 20, die wiederum zur Materialeinsparung
vorgesehen ist.
Wie in der Draufsicht gemäß Fig. 6 erkennbar ist, ist die
Schiebeplatte 3 an ihrer Oberseite mit einer Griffmulde 21
versehen. Sowohl in Fig. 5 als auch Fig. 6 sind die Auflageflächen 22a/b zur Auflage an dem Schwalbenschwanzprofil
14 des Aufnahmeteils 2 bei Belastung, beispielsweise bei aufgefahrenem Kraftfahrzeug erkennbar.
Die Ausschnxttsvergrößerung gemäß Fig. 8 zeigt das nach unten hin über einen Radius 23 abgerundete Profil der Schiebeplatte
3, so daß die Schiebeplatte 3 durch das entsprechend ausgebildete Schwalbenschwanzprofil 14 des Aufnahmeteils über
die gesamte Querrichtung Untergriffen wird.
An der Unterseite der Schiebeplatte 3 sind zwei Aufnahmen 24a/b zur Befestigung eines nicht näher dargestellten Anschlagblocks
vorgesehen. Hierzu sind jeweils zwei Führungsbohrungen 25 sowie eine Gewindebohrung 26 angebracht. Ein entsprechender
_ 10 -
Anschlagblock wird mit entsprechenden Führungsstiften in die
Führungsbohrungen 25 eingesteckt und am Innengewinde 26 verschraubt. Hierbei kann wahlweise die Aufnahme 24a oder 24b
gewählt werden, so daß ein und dieselbe Schiebeplatte 3 unabhängig von der Auszugsrichtung aus dem Aufnahmeteil 2
verwendet werden kann.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 zeichnet sich durch ein
erheblich reduziertes Gewicht sowie durch niedrigere Herstellungskosten aufgrund der vorgenommenen
Materialeinsparung aus. Diese Maßnahmen sind durch die erfindungsgemäße Erkenntnis möglich, daß im Zwischenbereich 5
kein geschlossenes Bodenteil erforderlich ist. Die durch die Auflagekante des Flachträgers der Hebebühne auftretenden Kräfte
werden bei einer Vorrichtung 1 gemäß der Erfindung durch die Unterseite der Schiebeplatte 3 aufgenommen und über die
Auflageflachen 22a/b an das Aufnahmeteil 2 abgeleitet. Durch
das Entfernen des üblicherweise am Aufnahmeteil 2 vorgesehenen Bodenteils wird außerdem die Gesamthöhe der Vorrichtung 1 und
somit auch die Auffahrhöhe des Kraftfahrzeugs verringert.
In der Darstellung gemäß den Fig. 10 und 11 ist eine weitere
Ausbildung des Anschlags der Schiebeplatte 3 veranschaulicht. Eine schräge Nut oder Kerbung 27 an der Unterseite der
Schiebeplatte 3 im Randbereich dient zur Aufnahme eines in etwa mittig am Aufnahmeteil 2 befestigten Anschlags 28. Im
dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Anschlag in Form eines abgewinkelten Bleches ausgebildet und am Aufnahmeteil 2
verschraubt. Durch die mittige Anordnung besteht eine
gleichmäßige Verschiebbarkeit der Schiebeplatte 3 in beide Richtungen beidseits des Aufnahmeteils 2. Durch die flache
Ausgestaltung des Anschlags 28 müssen nunmehr die Seitenstreben 4 nicht mehr genutet werden, wodurch sich eine größere
Stabilität ergibt. Die Schiebeplatte 3 ist auf der der Nut 27
gegenüberliegenden Seite mit einer weiteren Nut 29 versehen, deren Form der Nut 27 entspricht. Somit ist die Einbaulage der
Schiebeplatte 3 in das Aufnahmeteil 2 beliebig und braucht bei
der Montage nicht berücksichtigt werden.
Weiterhin können in das Aufnahmeteil Abkantungen 30 (vergleiche Fig. 12 und 13) eingearbeitet werden, so daß das Abdeckblech 17
an den Rändern wenigstens teilweise in das Aufnahmeteil 2
einsenkbar ist/ wodurch sich zum einen ein sicherer Sitz des Abdeckblechs und zum andern eine verminderte Bauhöhe unter
Vermeidung einer eventuellen Stolperkante ergibt. Ebenfalls können am Aufnahmeteil 2 umlaufend eine Abrundung 31 oder eine
Fase 32 z. B. aus Sicherheitsgründen vorgesehen werden.
Bezugszeichenliste:
| 1 | Vorrichtung |
| 2 | Aufnähmeteil |
| 3 | Schiebeplatte |
| 4 | Seitenstrebe |
| 5 | Zwischenraum |
| 6 | vorderer Querträger |
| 7 | hinterer Querträger |
| 8 | Längsrippe |
| 9 | Längsrippe |
| 10 | Fortsatz |
| 11 | Arretierungsbolzen |
| 12 | Auffahrschräge |
| 13 | Griffmulde |
| 14 | Schwalbenschwanzprofil |
| 15 | Radius |
| 16 | Nut |
| 17 | Abdeckblech |
| 18 | Nut |
| 19 | Fahrfläche |
| 20 | Ausnehmung |
| 21 | Griffmulde |
| 22 | Auflagefläche |
| 23 | Radius |
| 24 | Anschlagbefestigung |
| 25 | Führungsbohrung |
| 26 | Innengewinde |
| 27 | Nut |
| 28 | Anschlag |
| 29 | Nut |
| 30 | Abkantung |
| 31 | Abrundung |
| 32 | Fase |
Claims (14)
1. Aufnahmeteil zum Aufschieben auf einen Flachträger einer
Hebebühne, an dem eine quer verschiebbare Schiebeplatte gelagert ist, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Bereich (5),
in dem die quer verschiebbare Schiebeplatte (3) sich oberhalb .
des Flachträgers befindet, kein tragendes Bodenelement an dem Aufnahmeteil (2) vorgesehen ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schiebeplatte (3) in einer Schwalbenschwanzführung (14) am
Aufnahmeteil geführt ist.
3. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Profil der Schwalbenschwanzführung (14)
im Randbereich auch oberhalb des Flachträgers hintergreifend ausgebildet ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Profil der Schwalbenschwanzführung (14)
im Randbereich einen Radius ( 15) aufweist.
5. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet,, daß der oberhalb des Flachträgers befindliche Bereich (5) des Aufnahmeteils (2) mit Hilfe einer nicht
tragenden Abdeckung (17) abgedeckt ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß parallel zum Flachträger verlaufende Seitenstreben am Aufnahmeteil (2) vorgesehen sind.
7. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Seitenstreben (4 a/b) ein oder mehrere
Versteifungsrippen (8, 9)aufweisen.
8. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Anschlag unterhalb der Schiebeplatte (3) vorgesehen ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Seitenstrebe eine
Aufnahmenut (16) für den Anschlag der Schiebeplatte (3) aufweist.
10. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (17) einen Bug für die
Aufnahme des Anschlags aufweist.
.11. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Gegenanschlag im Bereich der Nut (16)
einer Seitenstrebe angeordnet ist.
12. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein in eine Nut 27 der Schiebeplatte (3)
ragender Anschlag 28 am Aufnahmeteil (2) vorgesehen ist.
13. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag der Schiebeplatte (3) in dem
vom Hubstempel wegweisenden Bereich des Aufnahmeteils in der
Nähe eines Querträgers (6) mit Auffahrschräge (12) angeordnet
ist.
14. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüchen, daß .
eine Arretierung (11) aus einem gegenüber dem Material des Aufnahmeteils (2) härteren Material zur Arretierung in
Längsrichtung L vorgesehen ist.
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| DE29803960 | 1998-03-06 | ||
| DE29805866U DE29805866U1 (de) | 1998-03-06 | 1998-03-31 | Fahrzeugaufnahme für Hebebühnen |
Publications (1)
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ID=8053687
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US4984657A (en) | 1989-07-28 | 1991-01-15 | Burns Richard H | Service lift stand apparatus for small tractors |
| DE9414605U1 (de) | 1994-09-08 | 1994-11-03 | Maschinenbau Haldenwang GmbH & Co KG, 87490 Haldenwang | Hebebühne |
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1998
- 1998-03-31 DE DE29805866U patent/DE29805866U1/de not_active Expired - Lifetime
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US4984657A (en) | 1989-07-28 | 1991-01-15 | Burns Richard H | Service lift stand apparatus for small tractors |
| DE9414605U1 (de) | 1994-09-08 | 1994-11-03 | Maschinenbau Haldenwang GmbH & Co KG, 87490 Haldenwang | Hebebühne |
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| R163 | Identified publications notified |
Effective date: 20010125 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20020116 |
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| R165 | Request for cancellation or ruling filed | ||
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20040525 |
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| R172 | Request for cancellation of utility model refused |
Effective date: 20040622 |
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| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20060410 |
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| R071 | Expiry of right |