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Anbauvorrichtung für Traktoren zur Koppelung mehrerer
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Arbeitsgeräte Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine an einen
Traktor anbaubare Vorrichtung zur lösbaren Koppelung mehrerer auch einzeln verwendbarer
Arbeitsgeräte.
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Bekannte Arbeitsgeräte zur Bodenlockerung oder zur Düngung, oder zur
Saatbettherrichtung, oder zum Drillen bzw. Pflanzen, oder zur Pflege bzw. Ernte
landwirtschaftlicher Kulturpflanzen weisen in der Regel einen Tragrahmen auf, an
dessen Vorderseite an sich bekannte Kupplungsvorrichtungen zur Verbindung dieser
Geräte mit dem Krafthebergestänge des Traktors angeordnet sind.
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Außerdem sind viele dieser bekannten Geräte auch mit an der Rückseite
des Tragrahmens angebrachten Vorrichtungen zum lösbaren Ankuppeln eines oder mehrerer
weiterer Arbeitsgeräte versehen.
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Die bisher bekannten Kombinationen mehrerer Arbeitsgeräte zur Bodenlockerung
und/oder zur Düngung und/oder zur Saatbettherrichtung und/oder zum Drillen oder
Pflanzen und/oder zur Pflege oder Ernte landwirtschaftlicher Kulturen haben aber
den Nachteil, daß diejenigen Arbeitsgeräte, die entweder ein hohes Gewicht aufweisen
oder zur Lockerung tiefer Bodenschichten bestimmt sind und deshalb einen hohen Zugkraftbedarf
erfordern, stets direkt hinter dem Traktor angebaut werden müssen. Es ist daher
bisher nicht möglich, Geräte mit geringem Gewicht oder solche, die lediglich in
der obersten Bodenschicht oder gar über dem Erdboden arbeiten, z.B. Düngerstrener,
Sägeräte, Geräte zum Zerkleinern von Ernterückständen oder zur Krümelung der obersten
Bodenschicht, vor schwereren Arbeitsgeräten oder solchen, die tiefere Bodenschichten
lockern sollen, anzuordnen. Das ist einerseits darauf zurückzuführen, daß die in
der obersten Bodenschicht oder über dem Erdboden arbeitenden Geräte zu leicht gebaut
sind, so daß sie die Zugkräfte für hinter ihnen angeordnete im Erdboden arbeitende
oder schwerere Arbeitsgeräte nicht übertragen könnten. Auch wenn man diese Geräte
stabiler bauen würd-, bliebe der Nachteil, daß sie
nicht so genau,
wie es erforderlich ist, auf die richtige Höhe bzw. Arbeitstiefe eingestellt werden
könnten. Andererseits ist es aber aus ackerbaulichen oder arbeitswirtschaftlichen
Gründen vielfach notwendig, daß in der obersten Bodenschicht oder über dem Erdboden
arbeitende bzw.
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verhältnismäßig leicht gebaute Arbeitsgeräte auch vor schwereren oder
in tiefen Bodenschichten arbeitenden Arbeitsgeräten angebaut werden können, um möglichst
vielseitige, leistungsfähige und preisgunstige Gerätekombinationen mit optimaler
Schwerpunktlage zusammenstellen zu können, oder um z.B. vor einer Tieflockerung
Dünger oder Saatgut ausbringen oder Grünmasse oberflächlich zerkleinern und einmischen
zu können.
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Die Erfindung löst die Aufgabe, eine Vorrichtung zu schaffen, die
es ermöglicht, alle üblichen auch einzeln verwendbaren Arbeitsgeräte zur Bodenlockerung
und/oder zur Düngung und/oder zur Saatbettherrichtung,und/oder zum Drillen oder
Pflanzen,un<i/oder zur Pflege bzw. Ernte landwirtschaftlicher Kulturpflanzen
so in beliebiger Reihenfolge miteinander lösbar zu kombinieren, daß die Baulänge
der gesamten Gerätekombination so kurz wie möglich ist und höhenbewegliche, oder
starre aber höhenverstellbar angeordnete Einzelgeräte innerhalb der Kombination
leicht
ausgewechselt bzw. wahlweise in verschiedener Reihenfolge arbeiten können. Insbesondere
sollen in der obersten Bodenschicht oder über dem Erdboden angeordnete bzw. verhältnismäßig
leicht gebaute Arbeitsgeräte auch vor schwereren, bzw. in tieferen Bodenschichten
arbeitenden Arbeitsgeräten angebracht werden können.
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Die Erfindung löst die Aufgabe dadurch, daß die bekannten Vorrichtungen
zur lösbaren Kopplung mehrerer auch einzeln verwendbarer Arbeitsgeräte untereinander
bzw. mit einem Traktor mittels an sich bekannter Kupplungsvorrichtungen, die an
der Vorder- oder Rückseite des Tragrahmens jedes Gerätes angebracht und mit dem
Krafthebergestänge des Traktors kuppelbar sind, durch eine am Krafthebergestänge
des Traktors anbringbare Zwischenbrücke verbessert werden, an deren vorderem Ende
geräteseitige Eupplungsvorrichtungen und an deren hinterem Ende schlepperseitige
Eupplungsvorrichtungen zum Anschluß mindestens eines Arbeitsgerätes angeordnet sind.
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Vorzugsweise sind an der Unterseite der Zwischenbrücke zusätzliche
Kupplungsvorrichtungen für mindestens ein höhenbeweglich oder starr aber höhenverstellbar
unterhalb der Zwischenbrücke angeordneses weiteres Arbeitsgerät angebracht,
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Abstand der vorderen Kupplungseinrichtungen von der Fahrbahn des Traktors ist zweckmäßig
kleiner als der Abstand des Mittelteiles der Zwischenbrücke und/ oder der Kupplungsvorrichtungen
für unterhalb der Brukke anbringbare Arbeitsgeräte.
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Der Abstand der hinteren Kupplungseinrichtungen von der Fahrbahn ist
zweckmäßig geringer als der Abstand des Mittelteils und/oder der vorderen Kupplungseinrichtungen
von der Fahrbahn.
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Die vorderen, geräteseitigen Kupplungseinrichtungen und/ oder die
hinteren bzw. unteren Kupplungseinrichtungen sind zweckmäßig als an sich bekannte
Schnellkupplungen ausgebildet.
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Nach einem anderen Merkmal der Erfindung ist die Höhenlage der schlepper-
bzw. geräteseitigen Eupplungseinrichtungen an der Zwischenbrücke verstellbar.
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Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist der in der Draufsicht
betrachtete und in Fahrtrichtung gemessene Abstand zwischen den vorderen und den
hinteren Kupplung einrichtungen an der Zwischenbrücke verstellbar, um auch Arbeitsgeräte
unterschiedlicher Lange günstig miteinander koppeln zu können.
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Ferner schlägt die Erfindung vor, an der Zwischenbrücke zusätzliche
höhenverstellbare Haltevorrichtungen für die Arbeitsgeräte anzubringen, durch welche
diese um eine quer zur Fahrtrichtung und etwa horizontal angeordnete Drehachse schwenkbar
und auf einen Maximal- oder Minimal-Abstand zur Erdoberfläche einstellbar sind.
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Die Erfindung wird anhand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispieles
näher erläutert. Es zeigen Fig. 1 eine schematische Seitenansicht, Fig. 2 eine schematische
Draufsicht auf ein Ausführungsbeispiel der Erfindung.
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Wie aus diesen Figuren zu ersehen, ist an dem bekannten Traktor 6
mit an dessen Rückseite angebrachtem Erafthebergestänge 5 eine Zwischenbrücke 1
lösbar angekoppelt, deren vorderes Ende 1 a mit an sich bekannten geräteseitigen
Kupplungsvorrichtungen 2 a, 2 b, 2 c versehen ist und an deren hinterem Ende schlepperseitige
Kupplungsvorrichtungen 3 a, 3 b, 3 c angebracht sind. Der Mittelteil 1 d der Zwischenbrücke
1 verbindet diese Kupplungsvorrichtungen starr miteinander. Dies schließt aber nicht
aus, daß sie in verschiedenen Abständen zueinander am Mittelteil 10 angebracht sind,
so daß die Gesamtlänge aer Zwischenbrücke 1 in der
Draufsicht und
im Fahrtrichtung gemessen veränderbar ist.
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An der Unterseite 1 c der Zwischenbrücke 1 sind zusätzliche Supplungavorrichtungen
4 a, 4 b, 4 c angebracht, an denen z.B. leichte oder über dem Erdboden arbeitende
Arbeitsgeräte 8 angelenkt werden können. Dies ist vor allem dann erforderlich, wenn
sie vor einem an den am hinteren Ende 1 b der Zwischenbrücke 1 mittels der schlepperseitigen
Kupplungsvorrichtungen 3 a, 3 b, 3 c angebrachten schweren oder hohe Zugkräfte erfordernden
Arbeitsgerät 7 angeordnet werden sollen. Das vor dem schweren Arbeitsgerät 7 angeordnete
leichte oder über dem Erdboden befindliche Arbeitsgerät 8 ist um eine horizontal
und quer zur Fahrtrichtung angeordnete Achse schwenkbar und über Haltevorrichtungen
12 auf einen Mindest- oder Höchstabstand zur Erdoberfläche einstellbar.
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Die Höhenlage des Arbeitsgerätes 8 wird entweder über nicht dargestellte
Tasträder oder in bekannter Weise über die Schlepperhydraulik eingestellt.
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Auch das unter der Zwischenbrücke angeordnete Arbeitsgerät 8 kann
mit Tasträdern oder Schleifschuhen ausgerüstet werden. Es ist in an sich bekannter
Weise so aufgehängt, daß es erforderlichenfalls auch um die horizontale quer zur
Fahrtrichtung
angeordnete Schwenkachse 13 schwenken und die lediglich seine tiefstmöglichste Stellung
begrenzenden Haltevorrichtungen 12 dabei anheben kann.
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Der Abstand 9 zwischen der geräteseitigen Eupplungs-Vorrichtung 2
und der Fahrbahn 10 ist zweckmäßigerweise größer als der Abstand 11 zwischen den
schlepperseitigen Kupplungsvorrichtungen 3 und der Fahrbahn 10.
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Insbesondere ist der Abstand 13 zwischen der Unterseite 1 c des Mittelteiles
1 d der Zwischenbrücke 1 zur Bahrbahn 10 größer als die entsprechenden Abstande
9 und 11, um möglichst viel Raum für die Unterbringung der leichten oder über dem
Erdboden arbeitenden Arbeitsgeräte 8 zu schaffen.
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Rasur geeignete Arbeitsgeräte können auch(in im einzelnen nicht zeichnerisch
dargestellter Weise) oberhalb des Mittelteiles 1 d der Zwischenbrücke 1 angebracht
werden, z.B.
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Kleesägeräte, Dungerstreuer o.ä.
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Bei dem in Fig. 1 dargestellten Arbeitsgerät 7 handelt es sich um
ein an sich bekanntes Gerät zur Bodenlockerung. Das vor diesem angeordnete Arbeitsgerät
8 ist ein unterhalb der
Zwischenbrücke angeordneter Schlegelhäcksler.
Hinter dem Arbeitsgerät zur Bodenlockerung 7 ist ein Arbeitsgerät 15 zur Saatbettherrichtung
angebracht.
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In sinngemäß gleicher Weise könnte jedes dieser Arbeitsgeräte durch
andere Geräte zur Bodenlockerung, Saatbettherrichtung, Aussaat, Dungung, Pflege
oder Ernte landwirtschaftlicher Kulturen vor, hinter und unter der Zwischenbrücke
1 angebracht werden.
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Falls ein verhältnismäßig leichtes oder oberhalb des Bodens arbeitendes
Arbeitsgerät hinter einem schweren oder in tieferen Bodenschichten arbeitenden Arbeitsgerät
angebaut werden soll, kann die Zwischenbrücke 1 auf einfachste Weise entfernt und
das schwere oder in tieferen Bodenschichten arbeitende Gerät unmittelbar an die
Dreipunkt-Kupplungseinrichtung 5 des Traktors 6 angebaut werden, wenn z.B. leichtere
Arbeitsgeräte an der Rückseite dieses schwereren Arbeitsgerätes befestigt werden
können.
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Es ist aber auch möglich, z.B. das Arbeitsgerät 7 zur Bodenlockerung
direkt an das Dreipunktgestänge 5 des Traktors 6 und an seiner Rückseite 7 a das
vordere Ende 1 a der Zwischenbrücke 1 abzubauen, wenn an deren hinteren Ende z.B.
ein zweites schweres Arbeitsgerät 15 zur
Saatbettherrichtung oder
eine schwere Sämaschine angebaut und vor diesem, d.h. unterhalb der Zwischenbrücke,
z.B. ein DEngerstreuer oder eine Akkerbwalze oder eine Reihenfräse bzw. ein Rethenschlegelmäher
angebracht werden soll.
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In sinngemäß gleicher Weise sind beliebig andere Kombinationen von
Arbeitsgeräten zur Bodenlockerung, Saatbettherrichtung, Aussaat bzw. Pflanzung,
Pflege und Ernte landwirtschaftlicher Kulturen in unterschiedlicher Anzahl und Reihenfolge
der Einzelgeräte möglich, ohne daß deren Verwendungsmöglichkeit als Einzelgerät
in an sich bekannter Weise beeinträchtigt wird.
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