DE2738969A1 - Kaffeebeutel - Google Patents
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Description
- Bezeichnung: Kaffeebeutel
- Die Erfindung betrifft einen Kaffeebeutel, bestehend aus einer Filterpapierpackung, in welcher eine pulverförmig und/oder körnig gemahlene Kaffeemenge enthalten ist.
- Es ist schon vorgeschlagen worden, einen derartigen Kaffeebeutel ähnlich einem Teebeutel herzustellen, welcher in eine mit Heißwasser gefüllte Tasse eingehängt werden soll, um ähnlich wie bei einem Teebeutel eine Portion Kaffee zubereiten zu können. Die Erfahrung hat Jedoch gezeigt, daß die Kaffeezubereitung auf diese Weise nur unvollkommen ist.
- Aufgabe der Erfindung ist es, einen Kaffeebeutel der eingangs geschilderten Art so auszubilden, daß eine portionsweise Zubereitung von Kaffee in einer Tasse ohne Zuhilfenahme zusätzlicher Gefäße möglich ist, ohne daß geschmackliche Einbußen bei der Zubereitung gegenüber der herkömmlichen Filterkaffeezubereitung in Kauf genommen werden müssen.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Filterpapierpackung in einer luftdicht verschlossenen Folientasche eingeschlossen ist und eine auffaltbare oder aufreißbare obere Wassereinfüllöffnung aufweist. Die Filterpapierpackung ist vorzugsweise in geöffnetem Zustand etwa trichterförmig mit von der Einfüllöffnung nach unten sich verringerndem Querschnitt ausgebildet. Vorzugsweise hat die Filterpapierpackung im geöffneten Zustand eine Kegelform, wie sie bei bekannten Filterpapieren für die Kaffeezubereitung bekannt ist, Jedoch ist die Größe der Filterpapierpackung so bemessen, daß die Öffnung der Packung einen Durchmesser etwa gleich einem üblichen Tassendurchmesser hat.
- Die Filterpapierpackung ist erfindungsgemäß allseitig geschlossen, so daß die in der Packung enthaltene Kaffeemenge nicht herausfallen kann. Die Filterpapierpackung läßt sich aber längs ihres oberen Randes leicht auffalten oder aufreißen, so daß die Packung eine mindestens angenähert kreisförmige obere Einfüllöffnung erhält. Eine derart vorbereitete Filterpapierpackung kann in eine leere Tasse eingesetzt und vorzugsweise am Tassenoberrand engehängt werden. Das Volumen der trichterförmigen Filterpapierpackung ist größer als das Volumen der in ihr enthaltenen pulverförmigen Kaffeemenge, so daß in bekannter Weise Heißwasser in die obere Einfüllöffnung der Filterpapierpackung eingegossen werden kann, um eine Portion Filterkaffee in der Tasse zu erhalten. Nach Beendigung des Filtervorganges wird die Filterpapierpackung mit dem Kaffeesatz aus der Tasse herausgenommen und entfernt.
- Da die Verpackung der Kaffeemenge gleichzeitig das Filterelement bildet, kann nach dem herkömmlichen Filterverfahren eine Tasse Kaffee zubereitet werden, ohne daß Geschmackseinbußen gegenüber diesem bewährten Filterverfahren auftreten.
- Dank der aromadichten Umhüllung der Filterpapierpackung, insbesondere in einer Kunststoff- oder Aluminiumfolientasche, können die Portionspackungen ohne Geschmackseinbuße lange aufbewahrt werden. Der erfindungsgemäße Kaffeebeutel ist Uberall dort mit großem Vorteil einsetzbar, wo kleine Kaffeemengen hergestellt werden sollen, also inabesondere Einzelportionen, d.h. also in Büros, im Gststättengewerbe usw.
- Weiterbildungen der Erfindung bestehen noch darin, daß die Filterpapierpackung aus einem Filterpapierzuschnitt hergestellt ist, der sich aus zwei identischen, längs einer seitlichen Faltlinie zusammenhängenden Abschnitten zusammensetzt.
- Dabei ist gemäß einer Ausgestaltung die die spätere EinfUllöffnung begrenzende Oberkante des Zuschnittes konvex gewölbt.
- Der Filterpapierzuschnitt besteht vorzugsweise aus einem Kreissegment mit einem Zentriwinkel zwischen etwa 1200 und etwa 1800. Nach der Faltung hat Jeder der beiden deckungsgleichen, aufeinanderliegenden Filterpapierabschnitte die Form eines Viertelkreises oder eines kleineren Teils des Vollkreises.
- Die beiden identischen Abschnitte des Filterpapierzuschnittes sind an den der gemeinsamen Faltlinie gegenüberliegenden Rändern miteinander verbunden, wodurch ein Behältnis geschaffen wird, in welchem die Kaffeemenge aufgenommen ist. Die Verbindung der beiden Abschnitte erfolgt vorzugsweise mechanisch durch Verformung mittels eines Prägegerätes, wodurch die beiden Ränder durch die erzielten Prägungen miteinander verhakt oder verfalzt werden. Alternativ oder kumulativ ist auch die Verbindung mittels Klebstoff möglich.
- Wichtig ist, daß die beiden benachbarten, deckungsgleichen Oberränder der beiden Abschnitte des Filterpapierzuschnittes miteinander lösbar verbunden sind, und zwar insbesondere ebenfalls durch einen mechanischen Prägeverschluß und/oder durch einen Haftverschluß. Dieser Verschluß muß deswegen von Hand leicht geöffnet werden können, um die Wassereinfüllöffnung zu erhalten.
- Schließlich besteht noch ein besonders wichtiges Merkmal darin, daß am Oberrand der trichterförmigen Filterpapierpackung zwei einander benachbarte umfaltbare Crifflaschen vorgesehen sind. Diese Grifflaschen haben eine Doppelfunktion. Sie dienen einmal dazu, die Oberränder der beiden Abschnitte des Filterpapierzuschnittes auf einfache Weise voneinander zu lösen und sind zum anderen dazu vorgesehen, die Filterpapierpackung am Tassenrand zu halten, indem die Laschen nach außen über den Rand der Tasse umgefaltet werden.
- Es liegt im Rahmen der Erfindung, an den Grifflaschen oder im Bereich der Crifflaschen Verstärkungsstreifen oder -abschnitte vorzusehen, insbesondere aus biegsamem Metallblech, um aus den Grifflaschen hakenförmige Hängelaschen zu biegen, mit denen die Filterpapierpackung sicher am Tassenrand angehängt werden kann, ohne daß die Gefahr besteht, daß sie beim Eingießen von Wasser in das Tasseninnere rutscht.
- Anhand der Zeichnung, die einige Ausführungsbeispieletdarstellt, sei die Erfindung näher beschrieben.
- Es zeigt: Fig. 1 die Ansicht eines Filterpapierzuschnittes, Fig. 2 die Ansicht des Zuschnittes nach Fig. 1 in kleinerem Maßstab, Jedoch verschlossen in einer aromadichten Schutzhülle, Fig. 3 eine Filterpapierpackung in etwas anderer Gestalt, ebenfalls aromadicht in einer Schutzhülle verschlossen und Fig. 4 eine Schnittansicht durch die geöffnete und an einer Kaffeetasse angehängte Filterpapierpackung mit Kaffeeinhalt.
- In Fig. 1 ist eine Filterpapierpackung 10 dargestellt, die aus zwei identischen Abschnitten 12 besteht, welche Jeweils die Kontur eines Viertelkreises aufweisen und längs einer Faltlinie 14 zusammenhängen. An den beiden der Faltlinie 14 gegenüberliegenden Rändern 16 der Abschnitte 12 sind diese in einem Randstreifenbereich 18 durch eine Vielzahl eng benachbarter Prägevorgänge miteinander mechanisch verbunden, wodurch ein kegelförmiges, nach unten spitz zulaufendes Behältnis geschaffen wird. Dieses Behältnis ist mit einer bestimmten pulverförmig und/oder körnig gemahlenen Kaffeemenge 20 (Fig. 4) gefüllt, eine Menge, die volumenmäßig kleiner als der Inhalt des Behältnisses 10 ist. Im AusfUhrungsbeispiel beträgt das Volumen des kegelförmigen Behältnisses 10 etwa das Doppelte bis Dreifache des eingefüllten Kaffeevolumens.
- Das Behältnis 10 hat im gefalteten Zustand einen kreisbogenförmigen Oberrand 22, der das obere Ende der Faltlinie 14 und das obere Ende der gegenüberliegenden miteinander verbundenen Ränder 16 der Abschnitte 12 miteinander verbindet.
- Längs dieses Oberrandes sind die beiden Filterpapierabschnitte 12 über einen Randstreifen 24 ähnlich dem Randstreifen 18 miteinander durch eine Vielzahl eng benachbarter Prägungen verbunden, wodurch das Behältnis 10 geschlossen ist. Im Unterschied zum Randstreifen 18 sind aber die beiden Abschnitte 12 längs des Randstreifens 24 voneinander lösbar.
- Dieses Öffnen des Behältnisses 10 längs des Oberrandes 22 wird durch zwei deckungsgleiche Crifflaschen 26 erleichtert, die an Jedem der beiden Abschnitte 12 vorgesehen sind.
- Die Filterpapierpackung 10 mit Kaffeeinhalt 20 ist gemäß Fig. 2 in einer hermetisch geschlossenen Folientasche 28 angeordnet, die einen aromadichten Verschluß gewährleistet.
- Die Folientasche 28 ist vorzugsweise evakuiert und besteht im einfachsten Fall aus zwei Kunststoffolien, die längs eines ringsumlaufenden Randes 30 miteinander verschweißt oder heißversiegelt sind. Gemäß einer Verbesserung wird die Folientasche 38 aus einer Metallfolie oder einer metallbeschichteten Kunststoffolie hergestellt, um den eingeschlossenen Kaffeeinhalt auch vor Sonneneinstrahlung zu schützen.
- Fig. 3 veranschaulicht eine hermetisch geschlossene, evakuierte Folientasche 28, in welcher sich eine Filterpapierpackung 11 befindet, die sich von der Packung 10 gemäß Fig.
- 1 hauptsächlich in der Form unterscheidet. Während die Packung 10 im aufgefalteten Zustand kegelförmig ist, also unten spitz zuläuft, endet die Filterpapierpackung 11 unten in einer horizontalen Bodenkante 32, längs welcher die beiden, wiederum identischen Abschnitte 13 des Zuschnittes 11 längs eines Prägestreifens 34 miteinander verbunden sind. Im aufgefalteten Zustand hat das Behältnis 13 im oberen Bereich eine Kegelstumpfform, die dann im unteren Bereich in der gemeinsamen horizontalen Bodenkante 32 ausläuft. Die dekkungsgleichen Oberränder der Abschnitte 13 sind wiederum kreisbodenförmig nach außen gewölbt, ähnlich den Oberrändern 22 des Behältnisses 10.
- Werden die Behälter 10 und 11 an den Grifflaschen 26 längs der Oberränder geöffnet, so können sie am Oberrand eo weit auseinandergezogen werden, daß dieser eine etwa kreisförmige Öffnung 36 (Fig. 4) begrenzt. Der Durchmesser dieser Öffnung 36 sollte etwa dem Durchmesser einer Kaffeetasse 38 entsprechen. Da verschieden große Kaffeetassen in Gebrauch sind, werden Filterpapierpackungen 10 bzw. 11 in verschiedenen Größen hergestellt, so daß der Verbraucher die geeignete Größe auswählen kann. Verwendet man die richtige Größe, so ergeben die Laschen 26 den Vorteil, daß sie über den Tassenrand nach außen gebogen werden können und somit Aufhängehaken bilden, welche das kegelförmige Behältnis 10 am oberen Tassenrand verankern. Diese Grifflaschen 26 können gemäß einer Abwandlung noch zusätzlich durch plastisch biegsames Material versteift werden, insbesondere um einen haltbaren Aufhängehaken für das Behältnis 10 am Tassenrand zu bilden.
- So können anstelle der aus dem Filterpapierzuschnitt mitausgestanzten Grifflaschen 26 separate Grifflaschen, z.B. aus einer Metallfolie verwendet und Jeweils an den beiden Abschnitten 12 befestigt, insbesnndere mittels eines doppelseitigen Klebestreifens verklebt werden. Diese separaten Grifflaschen bringen den Vorteil, daß sie mit einem Werbeeindruck oder -aufdruck versehen werden können, der sich Je nach dem Werbezweck unterscheiden kann, während die Filterpapierpackung unverändert bleibt.
- Nachdem die Filterpapierpackung 10 längs ihres Oberrandes 22 geöffnet und eine etwa kreisförmige Einfüllöffnung 36 gebildet worden ist und das Behältnis 10 in die Tasse 38 eingehängt worden ist, wird Heißwasser auf den Kaffeeinhalt 20 geschüttet und somit in der Tasse Filterkaffee erzeugt. Nach Beendigung des Filtervorganges wird die Filterpackung 10 mit dem eingeschlossenen Kaffeesatz aus der Tasse herausgenommen und entfernt. Die Tasse Kaffee ist damit zubereitet.
- Fig. 3 unterscheidet sich von Fig. 2 noch dadurch, daß an den Abschnitten 13 der Filterpapierpackung 11 außenseitig separate Grifflaschen 27 angeklebt sind, die steifer sind als die Grifflaschen 26 des Filterpapiermaterials und insbesondere aus dünnwandigem Metallblech bestehen, das sich um den Tassenoberrand gut herumbiegen läßt und in dieser Stellung einen stabilen Haken bildet.
- Leerseite
Claims (13)
- Patentansrüche 1.)Kaffeebeutel, bestehend aus einer Filterpapierpackung, in welcher eine pulverförmig und/oder körnig gemahlene Kaffeemenge enthalten ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Filterpapierpackung (10; 11) in einer luftdicht verschlossenen Folientasche (28) eingeschlossen ist und eine auffaltbare oder aufreißbare obere Wassereinfüllöffnung (36) aufweist.
- 2. Kaffeebeutel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Filterpapierpackung (10; 11) im geöffneten Zustand etwa trichterförmig mit von der EinfUllöffnung (36) sich nach unten ver3üngendem Querschnitt ausgebildet ist.
- 3. Kaffeebeutel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Filterpapierpackung (10) im geöffneten Zustand kegelförmig ausgebildet ist.
- 4. Kaffeebeutel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Filterpapierpackung (11) in einer unteren liorizontalkante (32) endet.
- 5. Kaffeebeutel nach einem der Ansprüche 1 - 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Filterpapierpackung (10; 11) aus einem Filterpapierzuschnitt hergestellt ist, der sich aus zwei identischen, längs einer seitlichen Faltlinie (14) zusammenhängenden Abschnitten (12, 12; 13, 13) zusammensetzt.
- 6. Kaffeebeutel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die die spätere Einfüllöffnung (36) begrenzende Oberkante (22) des Zuschnittes konvex gewölbt ist.
- 7. Kaffeebeutel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Filterpapierzuschnitt ein Kreissegment mit einem Zentriwinkel zwischen etwa 1200 und etwa 1800 ist.
- 8. Kaffeebeutel nach einem der Ansprüche 5 - 7, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden identischen Abschnitte (12, 12; 13, 13) des Filterpapierzuschnittes an den der Jeweiligen Faltlinie (14) gegenüberliegenden Rändern (16, 16) miteinander verbunden sind.
- 9. Kaffeebeutel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Abschnitte (12, 12; 13, 13) des Filterpapierzuschnittes an ihren benachbart liegenden Rändern (16, 16) durch einen Prägevorgang miteinander mechanisch verbunden sind.
- 10. Kaffeebeutel nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Abschnitte (12, 12; 13, 13) des Filterpapierzuschnittes an ihren benachbart liegenden Rändern (16, 16) miteinander verklebt sind.
- 11. Kaffeebeutel nach einem der Ansprüche 1 - 10, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden benachbarten, deckungsgleichen Oberränder (22, 22) der beiden Abschnitte (12, 12; 13, 13) des Filterpapierzuschnittes miteinander durch einen mechanischen Prägeverschluß (24) und/oder einen Haftverschluß lösbar miteinander verbunden sind.
- 12. Kaffeebeutel nach einem der Ansprüche 1 - 11, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Oberrand (22) der trichterförmigen Filterpapierpackung (10; 11) zwei einander benachbarte umfaltbare Grifflaschen (26; 27) vorgesehen sind.
- 13. Kaffeebeutel nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Grifflaschen (27) separate Elemente sind, die aus steiferem Material bestehen als der Filterpapierzuschnitt und die an dessen beiden Abschnitten einander gegenuberliegend außenseitig befestigt, insbesondere angeklebt sind (Fig. 3).
Priority Applications (1)
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| DE19772738969 DE2738969A1 (de) | 1977-08-30 | 1977-08-30 | Kaffeebeutel |
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|---|---|
| DE (1) | DE2738969A1 (de) |
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