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DE29819128U1 - Aufgußbeutel - Google Patents

Aufgußbeutel

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Publication number
DE29819128U1
DE29819128U1 DE29819128U DE29819128U DE29819128U1 DE 29819128 U1 DE29819128 U1 DE 29819128U1 DE 29819128 U DE29819128 U DE 29819128U DE 29819128 U DE29819128 U DE 29819128U DE 29819128 U1 DE29819128 U1 DE 29819128U1
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DE
Germany
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outer packaging
edge
infusion bag
bag according
thread
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29819128U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Teepak Spezialmaschinen GmbH and Co KG
Original Assignee
Teepak Spezialmaschinen GmbH and Co KG
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Publication date
Application filed by Teepak Spezialmaschinen GmbH and Co KG filed Critical Teepak Spezialmaschinen GmbH and Co KG
Priority to DE29819128U priority Critical patent/DE29819128U1/de
Publication of DE29819128U1 publication Critical patent/DE29819128U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D85/00Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials
    • B65D85/70Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for materials not otherwise provided for
    • B65D85/804Disposable containers or packages with contents which are mixed, infused or dissolved in situ, i.e. without having been previously removed from the package
    • B65D85/808Disposable containers or packages with contents which are mixed, infused or dissolved in situ, i.e. without having been previously removed from the package for immersion in the liquid to release part or all of their contents, e.g. tea bags
    • B65D85/8085Disposable containers or packages with contents which are mixed, infused or dissolved in situ, i.e. without having been previously removed from the package for immersion in the liquid to release part or all of their contents, e.g. tea bags characterised by an outer package, e.g. wrappers or boxes for enclosing tea-bags

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packages (AREA)

Description

Aufqußbeutel
Die Erfindung betrifft Aufgußbeutel für eine durch eine Aufgußflüssigkeit auszulaugende Substanz, insbesondere Tee, mit mindestens einer ein Substanzquantum enthaltenden Kammer und einem an einer die Kammer verschließenden Seitenkante befestigten Faden mit einem Etikett, welches von einer aus einem flexiblen Material gebildeten Umverpackung gebildet ist, die entlang mindestens einem Rand verschließbar ist, wobei der Faden endseitig von einer Innenseite der Umverpackung her in dem Rand der Umverpackung festgelegt ist.
Gattungsgemäße Aufgußbeutel sind beispielsweise bekannt aus dem DE-GM 296 09 717.
Aufgußbeutel für Tees sind in verschiedenen Ausführungsformen gebräuchlich. Insbesondere hat sich die Verwendung von Doppelkammer-Aufgußbeuteln durchgesetzt, die zwei benachbart zueinander angeordnete, Seite an Seite liegende Kammern aufweisen, die jeweils ein Quantum von getrockneten und zerkleinerten Teeblättern enthalten. Die beiden Kammern sind am Boden durch eine Querfaltung miteinander verbunden und an ihrem Kopfende gemeinsam durch eine Verbindung verschlossen, an der ein Faden mit einem Etikett befestigt ist. Hierzu wird in der Regel in mehreren Arbeitsgängen zunächst ein Kopfverschlußfalz gebildet, in dem in einem ersten Arbeitsgang die Ecken des Aufgußbeutels eingefaltet werden und im zweiten Arbeitsgang der an der Spitze stehenbleibende trapezförmige Teil umgelegt wird, woraufhin die eingefalteten Teile durch eine Verschlußklemme unter gleichzeitiger Befestigung eines Fadenendes miteinander verbunden werden. Am anderen Ende des Fadens wird in der Regel ebenfalls durch Verwendung einer Verschlußklemme ein rechteckiges
Etikett befestigt. Neben der Information des Benutzers über den in dem Aufgußbeutel enthaltenen Tee durch einen auf das Etikett aufgebrachten Aufdruck dient das Etikett einerseits dazu, das Hereinfallen des Fadens in die Aufgußflüssigkeit dadurch zu verhindern, daß das Etikett beispielsweise zwischen dem oberen Rand einer Teekanne und dem Verschlußdeckel der Teekanne festgelegt wird und andererseits dazu, den in der Aufgußflüssigkeit befindlichen Aufgußbeutel nach dem Auslaugen der in dem Aufgußbeutel enthaltenen Substanz sicher und leicht mittels des Fadens aus der Aufgußflüssigkeit zu entfernen.
Derartige Aufgußbeutel sind insbesondere bei der Verwendung als Aufgußbeutel für Tee häufig einzeln in Umverpackungen aus einem flexiblen Material, beispielsweise Papier oder Aluminiumverbundfolie verpackt, um das Aroma des in dem Aufgußbeutel befindlichen Tees zu bewahren. Aus der Praxis ist eine Form einer Umverpackung bekannt, bei der das am Ende des Fadens befestigte Etikett als Teil der Umverpackung ausgebildet ist. Bei diesem bekannten einzelverpackten Aufgußbeutel ist das Ende des Fadens über eine Verschlußklemme an einem Teil der Umverpackung befestigt, der durch mehrere Einschnitte fast vollständig von dem übrigen Material der Umverpackung abgetrennt ist. Nach dem Öffnen der Umverpackung wird der Teebeutel aus der Umverpackung herausgenommen und das am Ende des Fadens befestigte Etikett durch einen leichten Zug von der Umverpackung abgerissen. Nachteilig bei der Ausbildung der an dem einen Fadenende zu befestigenden Etiketten ist, daß hierzu neben der Befestigung des Etikettes an dem Aufgußbeutel ein weiterer Verfahrensschritt, nämlich der des Befestigens des Fadens an dem Etikett notwendig ist, wodurch der Herstellungsprozeß eines solchen Aufgußbeutels verlängert und somit verteuert wird.
Weiterhin hat es sich in vielen Fällen als nachteilig erwiesen, daß die Etiketten der bekannten Aufgußbeutelformen schnell mitsamt dem Faden in die Aufgußflüssigkeit gezogen werden, wenn der durch die Aufnahme der Aufgußflüssigkeit aufgequollene und schwerer gewordene Aufgußbeutel auf den Boden des Aufgußgefäßes herabsinkt.
Damit ein sicherer Halt des Etiketts außerhalb des Aufgußgefäßes gewährleistet ist und eine einfache Verbindung für die Befestigung des Fadens an dem Etikett
ohne Metallklemme ermöglicht ist, wurde in dem obengenannten Gebrauchsmuster der Anmelderin vorgeschlagen, daß die Umverpackung das an dem Faden befestigte Etikett bildet, wobei der Faden endseitig von der Innenseite der Umverpackung her zwischen zwei miteinander zu verbindenden Rändern der Umverpackung festgelegt ist. Durch das Festlegen des Fadenendes zwischen den zum Verschließen der Umverpackung miteinander zu verbindenden Rändern der Umverpackung wird eine besonders einfache und kostengünstige Verbindung des Fadenendes mit dem Etikett geschaffen. Durch die Befestigung des Fadenendes an der als Etikett ausgebildeten Umverpackung wird darüber hinaus ein überraschend zweckmäßiges Etikett geschaffen, welches aufgrund seiner Größe und seines Gewichtes gewährleistet, daß das Etikett auch durch einen mit der Aufgußflüssigkeit vollgesogenen Aufgußbeutel nicht in das Innere des Aufgußbehälters hineingezogen wird.
Nachteilig hat sich bei den aus dem Stand der Technik bekannten Aufgußbeuteln mit Umverpackung jedoch erwiesen, daß nach dem Entnehmen des Teebeutels im Anschluß an einen Aufguß die in dem Teebeutel behaftete Restflüssigkeit unkontrolliert ausfließt. Selbst in dem Falle, daß die Teebeutel in die Umverpackung zurückgeführt werden, läuft die Flüssigkeit aus den üblicherweise aufgerissenen Randbereichen heraus.
Der Erfindung liegt in Anbetracht dieses Standes der Technik die Aufgabe zugrunde, unter Meidung der genannten Nachteile einen Aufgußbeutel der gattungsgemäßen Art derart weiterzubilden, daß zum einen die Entnahme des Aufgußbeutels aus der Umverpackung und das Rückführen des Aufgußbeutels in die Umverpackung erleichtert ist, zum anderen in dem Teebeutel befindliche Restfeuchte nicht unkontrolliert auslaufen kann.
Zur technischen Lösung dieser Aufgabe wird mit der Erfindung ein gattungsgemäßer Aufgußbeutel dadurch weitergebildet, daß die Umverpackung wenigstens einen an einem Rand liegenden Öffnungsbereich, durch welchen der Aufgußbeutel aus der Umverpackung entnehmbar und in diese einführbar ist, und einen im Inneren der Umverpackung angeordneten Bereich zur Aufnahme von Flüssigkeit aufweist.
• ·
Zum einen wird durch die Ausbildung eines Öffnungsbereiches in einem Rand das Entnehmen und das Einführen des Teebeutels vereinfacht, zum anderen fließt die im Teebeutel nach dem Aufguß befindliche Restflüssigkeit in ein Flüssigkeitsreservoir im Inneren der Umverpackung.
Vorzugsweise ist der Bereich des Randes, in dem der Faden festgelegt ist, von der Umverpackung abtrennbar. Man kann also vorzugsweise eine Eckkante von der Umverpackung abreißen, an deren Randbereich das Fadenende festgelegt ist. Beim Ziehen an der Eckkante zieht man somit den Faden aus der Umverpackung. Zum Ablösen der Eckkante oder eines sonstigen Randbereiches, in dem das Fadenende festgelegt ist, kann eine Aufreißhilfe vorgesehen sein. Beispielsweise sind dies Einkerbungen, Perforierungen und dergleichen. Allerdings ist die Abtrennung des Randbereiches, in dem der Faden festgelegt ist, nicht dafür vorgesehen, den Faden aus der Umverpackung zu ziehen, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, wenn der Aufgußbeutel nach dem Aufguß in die Umverpackung zurückgeführt werden soll, dient das Abreißen des Randes und das Ziehen am Faden dazu, den Beutel in die Umverpackung zurückzuziehen.
Um zu verhindern, daß beim Aufreißen der Umverpackung der den Faden haltende Rand der Umverpackung von der Umverpackung abgerissen wird, ist an einem Rand der Umverpackung eine Aufreißhilfe, zum Beispiel in Form eines Einschnitts oder einer Kerbe, so ausgebildet, daß nach dem Aufreißen der Umverpackung der Faden an dem größeren Teil der Umverpackung verbleibt.
Vorteilhafterweise sind gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung die Ränder der Umverpackung durch Wärmeeinwirkung miteinander versiegelt. Diese Heißversiegelung hat sich insbesondere bei der Herstellung der Umverpackung aus einem feuchtigkeits- und luftundurchlässigen Material, wie beispielsweise Aluminiumverbundfolie, bewährt. Beim Einsatz von auf das Material der Umverpackung aufgetragenen Kaltsiegelmedien können die Ränder der Umverpackung auch durch eine Kaltsiegelnaht miteinander verbunden werden.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung können die Ränder der Umverpackung auch miteinander verklebt und ggf. gerändelt werden.
Der ÖffnungsbereJch wird gemäß einem vorteilhaften Vorschlag der Erfindung durch Öffnen eines Teilstücks eines verschlossenen Randbereiches gebildet. Wird das Teilstück des Randbereiches entfernt, bleibt eine Restlänge des verschlossenen Randbereiches an der Umverpackung stehen. Durch die Öffnung kann nunmehr der Aufgußbeutel aus der Umverpackung entnommen und für den Aufguß in ein Behältnis gehängt werden. Der Faden ist nach wie vor im Rand der Umverpackung festgelegt und die Umverpackung dient, mit den oben beschriebenen Vorteilen, als Etikett. Auch zur Öffnung des Randbereiches kann eine wie oben beschriebene Aufreißhilfe vorgesehen sein.
Im Inneren der Umverpackung ist beispielsweise durch drei Randbereiche ein Flüssigkeits-Aufnahmebereich gebildet. Wird ein Teilstück eines verschlossenen Randes durch Abreißen geöffnet, um den Aufgußbeutel aus der Umverpackung zu entnehmen, bleibt erfindungsgemäß eine Restlänge des verschlossenen Randbereiches stehen. Dieses Stück Restlänge, zusammen mit dem direkt daran anschließenden weiteren Rand und zumindest einem Teilstück des gegenüberliegenden Randes, welches seinerseits ebenfalls am anliegenden Rand anstößt, bilden somit eine Art Tasche, die als Flüssigkeitsreservoir verwendbar ist.
Ist der Randbereich geöffnet und der Aufgußbeutel entnommen, kann nach dem Ende des Aufgusses der Randbereich, in dem der Faden festgelegt ist, abgetrennt werden. Durch Ziehen an diesem Fadenende wird der Aufgußbeutel in die Umverpackung durch den teilweise geöffneten Rand eingezogen. Nun kann die Umverpackung so hingelegt werden, daß die stehengebliebene Restlänge, der anliegende und ein Teil des gegenüberliegenden Randes eine Art Wanne bilden, die als Flüssigkeitsaufnahmereservoir dient.
In erfindungsgemäßer Weise ist die Umverpackung wenigsten teilweise flüssigkeitsdicht ausgebildet, beispielsweise kunststoffkaschiert, Metallfolie oder dergleichen. Weiterhin kann gemäß einem vorteilhaften Vorschlag der Erfindung die Umverpackung aromadicht ausgebildet sein, um eine lange Lagerzeit gewährleisten zu können.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile des Gegenstandes der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnung, in
der ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäß ausgestalteten einzelverpackten Aufgußbeutels schematisch dargestellt ist. In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 eine verschlossene Umverpackung mit einem darin angeordneten Aufgußbeutel und
Fig. 2 eine geöffnete Umverpackung mit einem daraus entnommenen Aufgußbeutel.
In Fig. 1 ist eine Umverpackung 1 mit einem darin angeordneten Aufgußbeutel 2 dargestellt. Die dargestellte Umverpackung 1 besteht aus einem rechteckigen Zuschnitt eines flexiblen Materials, das zur Ausbildung der Umverpackung 1 entlang einer Faltkante 3 um die halbe Längsseite des Materialbogens gefaltet und anschließend entlang dreier Ränder 4 verschlossen wird. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Umverpackung 1 entlang der Ränder 4 durch Wärmeeinwirkung heißgesiegelt und gerändelt.
Der in Fig. 1 innerhalb der Umverpackung 1 dargestellte Aufgußbeutel 2 weist eine Kammer 5 auf, in der ein vorgegebenes Quantum an durch eine Aufgußflüssigkeit auszulaugender Substanz, insbesondere Tee, enthalten ist. Wie aus Fig. 1 und 2 ersichtlich, ist am oberen Ende der Kammer 5 eine Kopfverschlußfalz 6 ausgebildet, die über eine Verschlußklemme 7, beispielsweise eine Metallklemme, verschlossen ist. Neben dem Verschließen der Kammer 5 des Aufgußbeutels 2 dient die Verschlußklemme 7 dazu, einen Faden 8 an dem Aufgußbeutel 2 zu befestigen. Das andere Ende des Fadens 8 ist fest mit der Umverpackung 1 verbunden. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, den Kopfverschluß des Aufgußbeutels 2 sowie die Befestigung des Fadens 8 durch Versiegeln zu bewirken. Wie aus Fig. 1 und 2 ersichtlich, ist die Befestigung des Fadens 8 an der Umverpackung 1 dadurch ausgebildet, daß der Faden 8 mit seinem Fadenende 9 von der Innenseite der Umverpackung 1 her zwischen zwei miteinander zu verbindenden Rändern 4 der Umverpackung 1 angeordnet ist. Diese Art der Befestigung des Fadens 8 an der das Etikett darstellenden Umverpackung 1 ist besonders einfach und schnell durchzuführen, da sie gleichzeitig mit dem Verfahrensschritt des Verschließens der Umverpackung 1 entlang der Ränder 4 erfolgt.
Um beim Aufreißen der Umverpackung 1 zu verhindern, daß der das Fadenende 9 haltende Rand 4 abgerissen wird, ist eine Aufreißhilfe 10, beispielsweise in Form von Einschnitten, so ausgebildet, daß der Randbereich, an welchem das Fadenende 9 festgelegt ist, vollständig von der Umverpackung abgetrennt werden kann.
Weiterhin ist eine Aufreißhilfe 10 im gezeigten Ausführungsbeispiel an einem gegenüberliegenden Rand ausgebildet, mit dem ein Teilbereich des Randes geöffnet werden kann. Der Aufgußbeutel 2 läßt sich somit aus der Umverpackung entnehmen.
Zur Benutzung wird zunächst der Öffnungsbereich 11 durch Abreißen unter Verwendung der Aufreißhilfe 10/1 geöffnet. Es verbleibt im Bereich dieses Randes 4 die Restlänge 12. Es kann dann der Teebeutel 2 aus der Kammer 14 entnommen werden. Die Umverpackung selbst stellt praktisch das Etikett dar. Nach der Herstellung des Aufgußgetränkes wird der Teebeutel 2 dem Aufgußbehältnis wieder entnommen. Durch Verwendung der weiteren Aufreißhilfe 10/2 wird der Randbereich, in welchem das Ende 9 des Fadens 8 festgelegt ist, von der Umverpackung 1 durch Abreißen getrennt. Im Bereich dieses Randes verbleibt eine Restlänge 13 an der Umverpackung. Nachdem der Randbereich, in dem das Fadenende festgelegt ist, abgerissen wurde, kann durch Ziehen am Faden 8 automatisch der Aufgußbeutel 2 wieder in die Umverpackung zurückgezogen werden. Die Kantenrestlänge 12, die Faltkante 3 und die Restlänge 13 bilden eine Tasche, in welcher sich die im Aufgußbeutel 2 befindliche Restflüssigkeit sammeln kann. Ein Auslaufen ist praktisch ausgeschlossen. Damit ist der Aufgußbeutel äußerst hygienisch einsetzbar.
Ein solchermaßen ausgestalteter Aufgußbeutel 2 zur Einzelverpackung in einer Umverpackung 1 zeichnet sich dadurch aus, daß die Befestigung des Fadens 8 an der das Etikett bildenden Umverpackung 1 einfach und kostengünstig dadurch erfolgt, daß das Festlegen des Fadens 8 an der Umverpackung 1 mit dem Verschließen der Umverpackung entlang der Ränder 4 verbunden wird. Aufgrund der Größe und des Gewichts der das mit dem Faden 8 verbundene Etikett bildende Umverpackung 1 wird darüber hinaus gewährleistet, daß das außerhalb eines Aufgußgefäßes liegende Ende des Fadens 8 auch bei einem mit der
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Aufgußflüssigkeit vollgesogenen Aufgußbeutel 2 nicht in das Aufgußgefäß hineingezogen wird.
Bezuqszeichenliste
1 Umverpackung
2 Aufgußbeutel
3 Faltkante
4 Rand
5 Kammer für Auslaugsubstanz
6 Kopfverschlußfalz
7 Verschlußklemme
8 Faden
9 Fadenende 10/1 Aufreißhilfe 10/2 Aufreißhilfe
11 Öffnungsbereich
12 Restlänge
13 Restlänge
14 Kammer für Restflüssigkeit

Claims (16)

Ansprüche
1. Aufgußbeutel für eine durch eine Aufgußflüssigkeit auszulaugende Substanz, insbesondere Tee, mit mindestens einer ein Substanzquantum enthaltenden Kammer (5) und einem an einer die Kammer (5) verschließenden Seitenkante befestigten Faden (8) mit einem Etikett, welches von einer aus einem flexiblen Material gebildeten Umverpackung (1) gebildet ist, die entlang mindestens einem Rand (4) verschließbar ist, wobei der Faden (8) endseitig von einer Innenseite der Umverpackung (1) her in dem Rand (4) der Umverpackung (1) festgelegt ist,
dadurch gekennzeichnet,
die Umverpackung wenigstens einen an einem Rand liegenden Öffnungsbereich, durch welchen der Aufgußbeutel aus der Umverpackung entnehmbar und in diese einführbar ist, und einen im Inneren der Umverpackung angeordneten Bereich zur Aufnahme von Flüssigkeit aufweist.
2. Aufgußbeutel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Bereich des Randes, in dem der Faden festgelegt ist, von der Umverpackung abtrennbar ist.
3. Aufgußbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Faden in einem Randbereich einer Eckkante festgelegt ist.
4. Aufgußbeutel nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der abtrennbare Bereich des Randes eine Aufreißhilfe aufweist.
5. Aufgußbeutel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß an einem Rand (4) der Umverpackung (1) eine Aufreißhilfe (10) so ausgebildet ist, daß nach dem Aufreißen der Umverpackung (1) entlang der Aufreißhilfe (10) der Faden (8) am größeren Rest der Umverpackung (1) verbleibt.
6. Aufgußbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Öffnungsbereich durch Öffnen eines verschlossenen Randbereiches gebildet ist.
7. Aufgußbeutel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Öffnungsbereich nur eine Teillänge eines Randes ausfüllt, so daß nach der Öffnung eine verschlossene Restlänge des Randes verbleibt.
8. Aufgußbeutel nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß zur Öffnung des geschlossenen Randbereiches eine Aufreißhilfe ausgebildet ist.
9. Aufgußbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gev kennzeichnet, daß der Bereich zur Aufnahme von Flüssigkeit durch drei verschlossene Randbereiche gebildet ist.
10. Aufgußbeutel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Bereich zur Aufnahme von Flüssigkeit gebildet ist durch die verschlossene Restlänge des Randes, in dem der Öffnungsbereich ausgebildet ist, den direkt an dem Bereich der Restlänge anliegenden Rand und dem der Restlänge gegenüberliegenden Rand.
11. Aufgußbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Umverpackung wenigstens teilweise aus flüssigkeitsdichtem Material gebildet ist.
12. Aufgußbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Umverpackung aus aromadichtem Material gebildet ist.
13. Aufgußbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ränder (4) der Umverpackung (1) durch Wärmeeinwirkung versiegelt sind.
14.. Aufgußbeutel nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Ränder (4) der Umverpackung (1) durch eine Kaltsiegelnaht miteinander verbunden sind.
15. Aufgußbeutel nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Ränder (4) der Umverpackung (1) miteinander verklebt sind.
16. Aufgußbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ränder (4) der Umverpackung (1) gerändelt sind.
R/RS/mg/wi
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Cited By (5)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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