DE2612898C3 - Modell für die Palpation innerhalb von Körperhöhlen - Google Patents
Modell für die Palpation innerhalb von KörperhöhlenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Modell für die Palpation mit mehreren von außen zugänglichen und betastbaren
Probe.i, bei dem ein Basisgestell mit mindestens zwei Vertiefungen zum Einsetzen jeweils einer Probe
vorgesehen ist und sämtliche Proben untereinander unterschiedliche Eindrückbarkeiten haben.
Ein rolches Modell findet Anwendung in dem Bereich der Medizin, indem das Palpieren zur Stellung der
Diagnose ausgenutzt wird. Es gibt eine ganze Reihe von Organen, deren pathologische Veränderung sich durch
eine Vergrößerung und/oder Verhärtung des Organs zeigt. Der Mediziner kann eine derartige pathologische
Veränderung bzw. Erkrankung des entsprechenden Organs durch Betasten (Palpieren) feststellen. Es liegt in
der Natur der Sache, daß verschiedene Mediziner zu verschiedenen Palpationsdiagnosen gelangen können.
Dies wird hauptsächlich bei noch jüngeren unerfahreneren Medizinern passieren.
Modelle der erwähnten Art gestatten, daß man in der Diagnose eine genormte Bezugsgröße zur Hand hat, mit
der man die Erkrankung des Organs bei der Palpationsdiagnose vergleichen kann.
Um nun Modelle auch zur Simulierung von Untersuchungen zur Übung und Prüfung für Medizinstudenten
verwenden zu können, wurde bereits ein Lernmodell für die urologische Endoskopie vorgeschlagen,
das als Modell mit den natürlichen anatomischen, für die urologische Untersuchung wesentlichen Teile
des männlichen Unterleibs aus einem Schaumstoff mit dem Weichheitsgrad der natürlichen Unterleibsteile
besteht, wobei durch den nachgebildeten Penis ein der anatomisch geformten Harnröhre entsprechender,
widerstandsfähiger Schlauch zur nach oben offenen Blase verläuft, die von einem vollen Verschlußdeckel
oder einem Verschlußdeckei mit Beobachtungsfenster abgedeckt ist, ausgebildet ist.
Es hat sich gezeigt, daß ein solches Lernmodell für Studien- und Übungszwecke zwar vorteilhaft ist, daß es
jedoch durch Beschränkung nur auf die urologische Endoskopie eine zu geringe Einsatzbreite hat und keine
über dieses Gebiet hinausgehende Studien- und Übungsmöglichkeit beispielsweise generell der Palpation
bietet.
Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung eines allgemeiner benutzbaren, vielfältige Palpationsübungen
ermöglichenden Modells und diese Aufgabe wird
dadurch gelöst, daß das Basisgestell mit den Proben hinter einem undurchsichtigen Abdeckschirm verborgen
in bezug auf mindestens eine örtliche Öffnung desselben beweglich und/oder austauschbar gelagert ist
Der Übende oder zu Prüfende befindet sich vor dem , Abdeckschirm, während hinter demselben das Basisgestell
mit den Proben untergebracht und von einer zweiten Person in bezug auf die Öffnung bewegt wird,
so daß jeweils für den Übenden oder Prüfling unsichtbar andere Proben auf dem Basisgestell zu ertasten und ι«
diagnostizieren sind. Eine solche Vergleichsanordnung bietet durch den »blinden« Probenwechse! eine
ausgezeichnete Übungsmöglichkeit für das Palpieren und vermittelt bei Prüfungen ein objektives Bild über
die diesbezüglichen Kenntnisse und Diagnosefähigkei- i>
ten des Prüflings.
Um die Simulierung von Untersuchungen an inneren Organen sowie Behandlungen noch naturgetreuer zu
machen, wird in zweckmäßiger Weiterbildung der Erfindung vorgeschlagen, daß der Abdeckschirm als >n
schalenförmiges Hohlmodell von dem menschlichen Körper nachgebildeten Teilen gestaltet ist.
Für Unterleibsuntersuchungen ist es vorteilhaft, daß das Hohlmodell als Rückseite oder Vorderseite des
Unterleibs ausgebildet ist. die Palpationsproben in den >>
Modellen sind Nachbildungen von gesunden und/oder krankhaft veränderten Organen sowie Gewächsen,
wobei zweckmäßig eine Auswechselbarkeit der gesunden bzw. krankhaft veränderten Organe sowie Gewächse
vorgesehen ist. Solche Modelle und Palpationsproben jo ermöglichen z. B. die Einübung rectaler Untersuchungen,
etwa die Einübung von Prostata-Untersuchungen.
Im übrigen kann das Hohlmodell beliebig so geformt sein, daß es beispielsweise die folgenden Palpationsproben
enthält: Dickdarm, Hämorrhoiden, Prostata, Krebs- j>
geschwülste, Polypen, Vagina, Uterus, Eileiter sowie Myome oder ggfls. Die Mandeln.
Als Material für diese Modelle bieten sich bekannte gegebenenfalls fleischfarben eingefärbte Kunststoffe an.
Das erfindungsgemäße Modell eignet sich gleichermaßen zu Demonstrationszwecken, wobei der Unterrichtende
die Manipulationen am Modell vornimmt, die dann vom Auszubildenden durch die Sichtöffnung
studierbar sind.
In zweckmäßiger Ausgestaltung der Erfindung ist das 4"> plattenartige Basisgestell mit den in wenigstens einer
Reihe nebeneinander liegenden Proben auf einem Träger waagerecht verstellbar bzw. höhen- und
seitenverstellbar angeordnet. Es kann das rechteckig oder quadratisch gestaltete, mit geraden Probenreihen
besetzte Basisgestell auf dem Träger in Längs- und/oder Querrichtung verschiebbar sein. Die Verschiebung
erfolgt vorteilhaft geführt, damit jede Probe immer den den tatsächlichen Verhältnissen im menschlichen
Körper etwa angepaßten Abstand zwischen öffnung und zu palpierendem Organ einhält. Der Träger kann als
auf einem Sockel befestigter Rahmen ausgebildet sein, in den das plattenartige Basisgestell verschiebbar
eingehängt ist. In zweckmäßiger Weiterbildung kann der Träger auch als auf einem Sockel befestigte t>o
Tischfläche gestaltet sein, auf die das plattenartige Basisgestell verschiebbar aufgestellt ist. In jedem Fall ist
wichtig, daß der Träger hinter dem Abdeckschirm verborgen befestigt ist und das Basisgestell mit den
Proben auf dem Träger verstellt werden kann. ω
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, daß das plattenartige Basisgestell als mit
ringförmig angeordneten Probenreihen besetzte Kreisscheibe gestaltet ist, die auf einem Träger drehbeweglich
gelagert ist und daß der Träger als senkrechter Ständer mit einer Achse zur Lagerung der Kreisscheibe
ausgebildet ist Hierbei bewegt sich die Kreisscheibe ebenfalls in waagerechter Ebene und führt die auf ihre
Peripherie angeordneten Proben an der Taststelle des Abdeckschirms vorbei. Die Kreisscheibe kann mit nur
einer oder mit mehreren ringförmigen Probenreihen besetzt sein, wobei zusätzlich zu der Drehung der
Kreisscheibe auf dem Träger vorzusehen ist, daß die Scheibe der Öffnung genähert bzw. von dieser entfernt
werden kann, damit man je nach Wunsch innere oder äußere Probenreihen palpiert Beispielsweise können
die in radialer Richtung auf einer gemeinsamen Linie liegenden Proben jeweils auf radialen Schiebern
vorgesehen sein, die sich um ein gewünschtes Stück radial aus der Kreisscheibe herausziehen bzw. in diese
einschieben lassen. Hierdurch wird die Variationsbreite der Proben des Palpationsmodells noch zusätzlich
erhöht.
Gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung kann das Basisgestell als um eine waagerechte
Achse drehbarer Körper ausgebildet sein, über dessen Umfang die nach außen gerichteten Proben in
mindestens einer Reihe gleichmäßig verteilt angeordnet sind. Dabei kann der Basiskörper kreisförmig oder
polygonal ausgebildet sein, und der Abstand der Proben zueinander richtet sich danach, wie viele Proben auf
dem Umfang des Basiskörpers untergebracht werden sollen.
Die Bewegung des Basisgestells in bezug auf die öffnung des Abdeckschirms kann von Hand oder
motorisch erfolgen.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung schematisch dargestellt. Es zeigt
Fig. i eine schaubildliche Ansicht eines rechteckigen
Basisgestells, das auf einem länglichen Träger verschiebbar gelagert ist,
Fig.2 einen Einblick in die Höhlung eines Körpermodells
mit der Anordnung nach F i g. 1 von rückwärts gesehen,
Fig. 3 eine schematische Seitenansicht in Richtung des Pfeiles III in Fig. 2,
Fig.4 ein kreisscheibenförmiges drehbares Basisgestell
in schaubildlicher Ansicht,
F i g. 5 eine Seitenansicht eines von einem Motor um eine waagerechte Achse gedrehten Basisgestells, das in
die Höhlung des Abdeckschirms eingesetzt ist und
Fig.6 eine Ansicht des Basisgestells nach Fig. 5 in
Richtung des Pfeiles VI gesehen.
Gemäß Fig. 1 ist ein im wesentlichen rechteckiges Basisgestell 11 mit einer geraden Reihe betastbarer
Proben 17, 18, 19, 20 besetzt, die untereinander unterschiedliche Eindrückbarkeiten haben, die dem
gesunden und/oder krankhaft veränderten Organ sowie Gewächsen in verschiedenen Stadien entsprechen.
Das Basisgestell 11 mit den Proben ist in einem Träger 1 eingesetzt, auf dessen länglicher Fläche 2 er
zwischen zwei seitlichen Führungsstegen 3 längsverschiebbar ist. Der Träger 1 steht auf einem Sockel 4,
dessen Höhe so bemessen ist, daß die Proben 17—20 in Reichweite einer Öffnung 5 in der Höhlung eines
Abdeckschirms 6 kommen. Der Abdeckschirm 6 ist als Hohlmodell der Rückseite des menschlichen Unterleibes
nachgebildet und vorzugsweise aus undurchsichtigem Werkstoff, z. B. fleischfarbenem Kunststoff, gefertigt.
Der Abdeckschirm 6 ist mittels Halterungen 7 auf einer Grundplatte 8 befestigt, mit der auch der Sockel 4
des Trägers 1 beispielsweise durch Verschraubung 8a verbunden ist. Fig. 2 läßt erkennen, daß von der
Öffnung 5 des Abdeckschirms 6 aus jeweils eine Probe 17, 18, 19 oder 20 palpiert werden kann, so daß man
durch Verschieben des Basisgestells 11 in dem Träger 1
beliebige Proben in den Tastbereich bringen kann, ohne daß die hinter dem geschlossenen Teil des Abdeckschirms
6 befindliche Person sehen kann, welche Probe gerade betastet wird. Übungen mit der erfindungsgemäßen
Anordnung zu Studienzwecken werden zu einer erheblichen Steigerung der Zuverlässigkeit der Diagnose
durch Palpation bei dem Studierenden führen. Das Basisgestell wird dabei von einer anderen Person an der
offenen Modellseite 32 verschoben.
Wie F i g. 2 und 3 erkennen lassen, wird durch die Öffnung 5 palpiert.
Anstatt eines geradlinig auf einem Träger verschiebbaren Basisgestells 11 wird bei einem anderen
Ausführungsbeispiel gemäß F i g. 4 eine Kreisscheibe 10 als Basisgestell verwendet, auf deren Umfangsfläche die
Proben 17—21 ringförmig angeordnet sind. Die Kreisscheibe 10 ist um eine Achse 22 eines als Träger
dienenden Ständers 23 drehbar, so daß durch Drehung der Scheibe jede beliebige Probe in den Tastbereich
eines Abdeckschirms gebracht werden kann. Gegebenenfalls kann der Ständer 23 durch Verschraubung Sa
mit der Grundplatte 8 verbunden sein, damit das Basisgestell 10 in bezug auf die Öffnung 5 des
Abdeckschirms fixiert ist.
Ein weiteres Ausführungsbeispiel ist in den F i g. 5 und 6 dargestellt. Hierbei ist das Basisgestell als um eine
waagerechte Achse 24 drehbarer Körper 25 ausgebildet, über dessen Umfang nach außen gerichtete Proben
17—20 in mindestens einer Reihe gleichmäßig verteil! angeordnet sind. Der das Basisgestell bildende drehbare
Körper 25 kann rund oder mehreckig gestaltet sein, wobei die Anzahl der Flächen zwischen den Ecken der
Anzahl der anzubringenden Proben entspricht.
Der Körper 25 mit den Proben kann entweder mittels einer Kurbel von Hand gedreht werden, oder es kann —
wie dargestellt — der Drehantrieb durch einen Elektromotor 26 erfolgen, dessen Leitungsanschlüsse
bei 27 angedeutet sind. Der Motor 26 ist durch Tastenschalter 28 o. dgl. eines Schalterkastens 29
steuerbar. Zweckmäßig ist jeder Probe 17—20 ein Schalter 28a—d zugeordnet, damit nach Druck auf die
entsprechende Taste die ihr zugeordnete Probe nach oben gedreht wird und in den Bereich der Taststelle 5
kommt. Motor 26 und Schaltkasten 29 können in einem Gehäuse 30 geschützt untergebracht sein.
Bei sämtlichen Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Modells können die Basisgestelle 10, 11, 25 von
ihren Trägern 23,1,24 abnehmbar sein, so daß sie gegen
Basisgestelle mit anderen betastbaren Proben ausgetauscht werden können. Außerdem können sie höhenveränderbar
angeordnet sein.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
Claims (18)
1. Modell für die Palpation mit mehreren von außen zugänglichen und betastbaren Proben, bei
dem ein Basisgestell mit mindestens zwei Vertiefun- , gen zum Einsetzen jeweils einer Probe vorgesehen
ist und sämtliche Proben untereinander unterschiedliche Eindrückbarkeiten haben, dadurch gekennzeichnet,
daß das Basisgestell (10, 11,25) mit den Proben (17 bis 21) hinter einem undurchsich- ι ο
tigen Abdeckschirm (6) verborgen in bezug auf mindestens eine örtliche öffnung (5) desselben
beweglich und/oder austauschbar gelagert ist
2. Modell nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Abdeckschirm (6) als schalenförmiges is
Hohlmodell von dem menschlichen Körper nachgebildeten Teilen gestaltet ist.
3. Modell nach Ansprüchen 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (5) mindestens eine
elastisch nachgiebige Zone in der Hohlmodellschale ist.
4. Modell nach Ansprüchen 1 —3, dadurch gekennzeichnet, daß das plattenartige Basisgestell (10, 11)
mit den in wenigstens einer Reihe nebeneinander liegenden Proben (17 bis 21) auf einem Träger (1,23) 2~>
waagerecht verstellbar angeordnet ist.
5. Modell nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das rechteckig oder quadratisch gestaltete,
mit geraden Probenreihen besetzte plattenartige Basisgestell (U) auf dem Träger (1) in Längs- jo
und/oder Querrichtung verschiebbar ist.
6. Modell nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Basisgestell (11) auf dem Träger (1)
geführt verschiebbar ist.
7. Modell nach Anspruch 6, dadurch gekennzeich- ss net, daß als Führungen Stege (3) an dem Basisgestell
oder dem Träger (1) dienen, die mit dem Träger (1) bzw. dem Basisgestell (11) zusammenwirken.
8. Modell nach den Ansprüchen 4—7, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger als auf einem Sockel
befestigter Rahmen ausgebildet ist, in den das plattenartige Basisgestell (11) verschiebbar eingehängt
ist.
9. Modell nach den Ansprüchen 4—7, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (1) als auf einem
Sockel befestigte Tischfläche (2) ausgebildet ist, auf die das plattenartige Basisgestell (11) verschiebbar
aufgestellt ist.
10. Modell nach den Ansprüchen 1—4, dadurch gekennzeichnet, daß das plattenartige Basisgestell
als mit ringförmig angeordneten Probenreihen besetzte Kreisscheibe (10) gestaltet ist, die auf einem
Träger (23) drehbeweglich gelagert ist, der als senkrechter Ständer mit einer Achse (22) zur
Lagerung der Kreisscheibe (10) ausgebildet ist.
11. Modell nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Basisgestell als um eine waagerechte
Achse drehbarer Körper (25) ausgebildet ist, auf dessen Umfang die nach außen gerichteten
Proben (17 bis 20) in mindestens einer Reihe angeordnet sind.
12. Modell nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Basiskörper kreisförmig ausgebildet
ist.
13. Modell nach Anspruch 11, dadurch gekenn- t?r>
zeichnet, daß der Basiskörper (25) polygonal ausgebildet ist.
14. Modell nach Ansprüchen 1— 13, dadurch
gekennzeichnet, daß das Basisgestell (10, U, 25) auf
dem Träger abnehmbar und austauschbar angebracht ist.
15. Modell nach den Anspmchen 1 — 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Bewegung des Basisgestells
(10,11,25) in bezug auf die örtliche öffnung (5) des
Abdeckschirms (6) von Hand erfolgt.
16. Modell nach den Ansprüchen 1 — 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die Bewegung des Basisgestells (10,11, 25) in bezug auf die örtliche Öffnung (5) des
Abdeckschirms (6) motorisch erfolgt.
17. Modell nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß zur motorischen Bewegung des
Basisgestells (10, 11, 25) ein stufenschaltbarer Elektromotor (26) verwendet wird.
18. Modell nach den Ansprüchen 1 — 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Probenträger höhenverstellbar
angeordnet ist.
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1976
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