DE2365682C3 - Gerät zum Hochfrequenzschweißen von nichtmagnetischen Metallen, wie Kupfer oder Kupferlegierungen - Google Patents
Gerät zum Hochfrequenzschweißen von nichtmagnetischen Metallen, wie Kupfer oder KupferlegierungenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Gerät zum Hochfrequenzschweißen von nichtmagnetischen Metallen,
wie Kupfer oder Kupferlegierungen, mit einem Induktor zum Erhitzen des Metalls auf Schweißtemperatur
längs einer Schweißnaht und mit einem Schweißkasten in Nähe des Induktors, wobei der Schweißkasten
das Metall von dem Induktor empfängt und das Metall miteinander längs einer Schweißnaht feuerverschweißt
und eine Vielzahl von Metallteilen mit hoher magnetischer Permeabilität und geringer Leitfähigkeit einschließlich
eines Metallrahmens, wenigstens zweier von dem Rahmen einstellbar getragenen Schlitten und
wenigstens einer drehbaren Welle, die eine Schweißwalze aufnimmt, welche von jeder der Wellen getragen ist,
einschließt.
Typische Beispiele bekannter Geräte und Verfahren sind in den US-Patentschriften 30 37 105, 27 94 108 und
18 488 oder der DE-PS 10 87 294 beschrieben.
Um ein Streifen in ein Rohr zu formen und durch Induktionswärme zu verschweißen, kann man eine
Reihe von Walzgerüsten oder Matrizen verwenden, um progressiv den flachen Streifen in eine rohrförmige
Form zu formen. Der rohrförmige Streifen läuft dann durch einen ihn umgebenden Induktor bzw. eine Spule,
welcher ausreichend elektrische Energie liefert, um die Streifenkanten auf Schweißtemperatur zu erhitzen. Der
Streifen durchläuft dann einen Schweißkasten, der wenigstens ein Paar gegenüberliegende Walzen enthält,
die die erhitzten Streifenkanten mit ausreichender Kraft zusammendrücken, um die Kanten miteinander zu
verschweißen, um so ein flüssigkeits- und druckdichtes Rohr auszubilden.
Da Kupfer und Kupferlegierungen nichtmagnetisch sind und eine geringe Permeabilität und weiterhin eine
hohe Leitfähigkeit haben, ist mehr Energie erforderlich, um die Streifenkanten auf Schweißtemperatur zu
erhitzen, als wenn ein Metall oder eine Legierung mit einer höheren Permeabilität oder einer geringeren
Leitfähigkeit oder einer Kombination dieser Eigenschaften geschweißt wird. Dieser erhöhte Energiebedarf
für Kupfer und Kupferlegierungen ist schwierig aufzubringen, weil eine wesentlicher Teil der Energie
von dem Induktor durch die induzierten Ströme in dem Metallrahmen und anderen Teilen des Schweißkastens
abgezogen wird, die in der Nähe des Induktors sind. Diese für die SchweiÜung verlorene Verlustleistung ist
nicht gering, da die Materialien für den Schweißkasten wie Rahmen und Lager im allgemeinen aus Stahl sind,
der eine hohe magnetische Permeabilität und eine geringe elektrische und Wärmeleitfähigkeit verglichen
mit Kupfer und Kupferlegierungen aufweist Diese Verluste sind jedoch nicht konstant und werden
teilweise durch Kurzschlußstromwege im Schweißkasten noch erhöht, so daß der Schweißprozeß elektrisch
instabil werden kann, wodurch die Schweißqualität vermindert wird.
Durch den hohen Leistungsverlust durch induzierten Strom ergibt sich eine Verringerung der Betriebsgeschwindigkeit
des Schweißgerätes und als Folge davon eine Verschlechterung der Schweißqualität.
Hinzu kommt, daß diejenigen Teile, die wegen der relativ geringen Leitfähigkeit von Stahl aufgeheizt
werden, sich entsprechend ausdehnen. Hierdurch wird die Justierung dei Einzelteile des Schweißkastens
zueinander verändert, die jedoch für einen Schweißprozeß von ständig gleicher Qualität und für die Kontrolle
dieses Prozesses wichtig ist. So wird z. B. bei einem Schweißkasten zur Herstellung von Metallrohren der
Abstand zwischen den Schweißrollen, die die Längsränder des zu schweißenden Rohres zusammenführen,
aufgrund der Wärmeausdehnung der Schweißrollen selbst und der sie tragenden und für die Abstandsjustierung
verantwortlichen Teilen verändert. Dies resultiert in einer schlechten Schweißqualität und auch in einer
schwierigen Kontrolle des Schweißprozesses.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Gerät zum Hochfrequenzschweißen der eingangs genannten
Art derart zu verbessern, daß nichtmagnetische Metalle mit hoher elektrischer Leitfähigkeit, wie z. B. Kupfer
oder Kupferlegierungen, mit hohem Wirkungsgrad geschweißt werden können, wobei der Schweißprozeß
von gleichbleibender Qualität ist und einfach kontrolliert werden kann.
Diese Aufgabe ist gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß zwischen Induktor und den von dem
Hochfrequenzfeld des Induktors beeinflußten Teilen des Schweißkastens eine Abschirmung aus nichtmagnetischem
Metall mit einer relativen magnetischen Permeabilität von weniger als 10, einer elektrischen Leitfähigkeit
von mindestens 10 m/Ω · mm2 und einer Wärmeleitfähigkeit von mindestens 200 J/m ■ s · K vorgesehen
ist. Diese Abschirmung besteht vorzugsweise aus Kupfer oder einer Kupferlegierung.
Die Abschirmung aus nichtmagnetischem Material mit hoher elektrischer Leitfähigkeit und einer ebenfalls
hohen Wärmeleitfähigkeit ist demnach zwischen Induk-
tor und den Teilen des Schweißkastens angeordnet, die dem Hochfrequenz-Induktionsfeld des Induktors ausgesetzt
sind Hierdurch wird der Schweißprozeß erheblich verbessert Zum einen werden hierdurch beim Schweißprozeß
Instabilitäten eliminiert, die mit der nicht kontrollier- oder regelbaren Wärmeausdehnung der für
die Justierung des Schweißkastens verantwortlichen Teile zusammenhängen. Zudem wird durch die Abschirmung
auch der größte Anteil der von dem Induktor abgegebenen Energie der Schweißstelle zugefühi t, da
sonstige Teile des Schweißkastens nicht mehr dem Hochfrequenzfeld ausgesetzt sind und daher auch keine
Energie diesem Feld abziehen können.
In der DE-AS 19 51 161 ist zwar ein Hochfrequenz-Schweißgerät
beschrieben, mit dem bei tubenförmigen Behältnissen, die mindestens aus je einer äußeren
Metall- sowie einer inneren Kunststoffschicht bestehen, lediglich die Kunststoffschichten miteinander verschweißt
werden sollen; die Schweißtemperaturen sind dabei nicht höher als 200° C Bei diesen Temperaturen
braucht nicht angestrebt zu werden, den Wirkungsgrad des Schweißprozesses durch die Verringerung von
Induktiosisverlusten zu verbessern. Bei diesem Gerät ist
zwar auch ein Abschirmblech, wenn auch kein eigentlicher Schweißkasten, vorgesehen; jedoch ist das
Abschirmblech zwischen dem zu schweißenden Werkstück und dem Induktor und nicht zwischen dem
Induktor und Teilen des Schweißkastens angeordnet, wie dies bei der Erfindung der Fall ist. Diese Anordnung
dient dazu, das Hochfrequenz-Induktionsfeld des Induktors zu formen und nur einen bestimmten
Ausschnitt auf den zu schweißenden Behälter wirken zu
lassen.
Die mit einem Schweißkasten gemäß der Erfindung erzielten Vorteile — Verringerung der Induktionsverluste
und Vermeidung von Wärmeausdehnungen — werden bei einem Schweißgerät gemäß der DE-AS
19 51 161 weder erreicht noch angestrebt.
Die Erfindung ist in einem Ausführungsbeispiel anhand der Zeichnung näher erläutert. In dieser stellt
dar
F i g. 1 schematisch eine Hochfrequenzfeuerschweißvorrichtung, bei welcher ein Schweißkasten gemäß
Erfindung angewendet werden kann;
F i g. 2 eine teilweise geschnittene Ansicht des Schweißkastens in Richtung des Rohrweges während
des Schweißens gesehen;
F i g. 3 einen Teilschnitt einer Schweißwalzenanordnung des Schv,- eißkastens gemäß F i g. 2, wobei eine
nichtmagnetische Abschirmung bei den magnetischen Teilen des Teilzusammenbaus angeordnet ist.
Unter Bezugnahme auf die Zeichnungen und insbesondere auf F i g. 1 ist ein typisches Schweißgerät 1
zum Verschweißen eines Metallstreifens in der Form eines vorgeformten offenen Rohres 2 in ein Rohr
gezeigt Das Gerät verschweißt gegenüberliegende Kanten 3 und 4 miteinander, welche einen Längsspalt 5
in dem offenen Metallrohr 2 bilden.
Das offene Rohr 2 wird in einem Walzwerk (nicht gezeigt) geformt, welches in Fluchtung unmittelbar vor
dem Gerät 1 angeordnet ist. Das Walzwerk ist bekannter Art und kann eine Vielzahl von Walzgerüsten
oder Matrizen enthalten, welche den Metallstreifen in ein offenes Rohr formen. Die Walzgerüste sind im
allgemeinen angetrieben und bilden demzufolge gleichzeitig eine Einrichtung zum schnellen Längsvorschub
des Rohres. Diese Einrichtungen sind hier schematisch durch angetriebene Schweißwalzen 6 dargestellt.
Die Schweißwalzen 6 bestehen aus einem Paar Druckrollen bekannter Art die die gegenüberliegenden
Seiten des Rohres 2 so zusammendrücken, daß sich der längs erstreckende Schlitz 5 im wesentlichen an einem
Schweißpunkt 7 schließt und einen V-förmigen Schlitz 8 bildet Wenn das offene Rohr 2 sich zu dem
Schweißpunkt 7 bewegt, werden die Walzen 3 und 4 an dem Spalt 8 längs der Schweißnaht 9 zusammengeschweißt
Die Kanten 3 und 4 an dem V-förmigen Schlitz 8 werden mittels eines Induktors, hier einer Induktionsspule
10 erhitzt. Der gezeigte Induktor 10 ist eine Spule mit einer Windung; jedoch können auch Spulen mit
mehreren Windungen verwendet werden.
Die Spule 10 ist als Schmiedemetallrohr ausgebildet. Sie ist elektrisch mit einer Hochfrequenzstromquelle
(nicht gezeigt) verbunden. Der Hochfrequenzstrom beträgt normalerweise wenigstens 100 KHz und vorzugsweise
wenigstens 400 KHz oder höher. Die Spule ist ebenfalls mit einer Quelle eines Kühlmediums (nicht
gezeigt) verbunden, welches durch das Rohr strömt, um es vor Überhitzung zu schützen.
Das Gerät 1 kann auch die folgenden Elemente einschließen, wie dies in Fig. 1 gezeigt ist. Ein
Widerstand / kann vorgesehen sein, um die Wirksamkeit der Induktionsspule 10 durch Erhöhung der
Impedanz der Hochfrequenzstromwege um das rückwärtige Teil des offenen Rohres 2 zu erhöhen.
Hierdurch wird der Stromfluß um das rückwärtige Teil des Rohres 2 reduziert und der Stromfluß längs den
Rohrkanten 3 und 4 erhöht, welcher von einem Punkt an der Rohrkante 3 neben der Spule 10 zu dem
Schweißpunkt 7 und zurück längs der gegenüberliegenden Kante 4 zu einem Punkt in der Nähe der Spule 10
fließt. Hieraus ergibt sich eine wirksamere Erhitzung der Kanten 3 und 4 des offenen Rohres 2, wobei die
Kanten auf Schweißtemperatur erhitzt sind, wenn sie dfii Schweißpunkt 7 erreichen. Außerdem werden
dadurch andere mögliche Kurzschlußstromwege des von der Spule 10 induzierten Stromes verringert. Der
Widerstand / kann irgendeine bekannte Konstruktion aufweisen und umfaßt einen nur schematisch dargestellten
hohlen Mantel 11 mit einem Kern M, vorzugsweise aus einem Isoliermaterial aus gesintertem Magnetoxid,
das einen geringen Verlustfaktor und einen hohen spezifischen Widerstand aufweist, um so den Kern im
wesentlichen frei von Wirbelstromverlusten zu halten. Außerdem wird der Mantel von einem Kühlmedium
durchströmt.
Da weiterhin der Winkel des V-förmigen Schlitzes 8 wesentlich ist, ist eine Nahtführungseinrichtung 14 an
einem Punkt vor der Induktionsspule 10 angeordnet, um die Kanten des Rohres 2 in genauem Abstand
voneinander zu halten und den gewünschten V-Winkel zu erzielen. Die Nahtführungseinrichtung ist aus
geeignetem Isoliermaterial und erstreckt sich abwärts in den Spalt 5, so daß durch das Walzgerüst (nicht gezeigt)
die Rohrkanten 3 und 4 gegen gegenüberliegende Seiten der Nahtführung 14 gedrückt werden und die
Kanten einen gleichmäßigen Abstand erhalten.
Unter Bezugnahme auf F i g. 2 ist eine Schnittansicht einer typischen Schweißkastenkonstruktion 20 gezeigt.
Der Schweißkasten 20 hält die Schweißwalzen 6 in einer einstellbaren Beziehung, so daß der Abstand zwischen
den Walzen verändert werden kann, um den Grad des Feuerschweißens zu ändern und weiterhin daß sie mit
der Längsachse des geschweißten Rohres fluchten können. Die Schweißkastenkonstruktion 10 nach Fi e. 2
ist bekannter Art.
Der Schweißkasten ist ein Schweißkasten mit zwei Schweißwalzen 6 und in horizontaler Richtung auf einen
schweren Maschinenbett (nicht gezeigt) angeordnet, das normalerweise auch die Walzen oder Matrizen trägt
(nicht gezeigt), welche den Streifen in die Form eines offenen Rohres nach Fig. 1 formen. Die Induktionsspule
10 nach Fig. . ist genau vor dem Schweißkasten angeordnet, und das Rohr 11 bewegt sich in eine
Richtung weg von dem Betrachier.
Der in Fig. 2 gezeigte Schweißkasten mit zwei Walzen ist lediglich beispielsweise; demzufolge kann
der Schweißkasten mehr als zwei Walzen, beispielsweise drei oder vier Walzen aufweisen, wie dies ebenfalls
bekannt ist.
In dem Schweißkasten 20 nach Fig.2 ist eine Bodenplatte 2i vorgesehen, die auf dem Maschinenbett
(nicht gezeigt) angeordnet werden kann. Auf der Oberfläche der Bodenplatte 21 ist eine Basisplatte 22
des Schweißkastens 20 angeordnet, der horizontal gegen die Bodenplatte 21 bewegbar ist, um die
Mittelachse zwischen den Schweißwalzen 6 mit der Mittelachse der Walzgerüste oder Matrizen (nicht
gezeigt) auszurichten. Der Kasten 20 ist seinerseits von rechtwinkliger Konstruktion mit zwei Seitenwänden 23
und zwei Endwänden 24, die miteinander verbunden sind, um einen rechteckigen Kasten zu bilden, und
welche ebenfalls mit der Bodenplatte 22 verbunden sind. Die Wände 23 und 24 und die Bodenplatte 22 sind mit
Hilfe herkömmlicher Befestiger wie beispielsweise Bolzen miteinander verbunden, oder sie sind miteinander
verschweißt
Die Bewegung des Schweißkastens 20 gegen die Bodenplatte 21 erfolgt mittels einer Schraubeneinstellung
25. Nachdem eine geeignete Ausrichtung erzielt ist, wird die Bodenplatte des Schweißkastens an der
Basisplatte mittels Bolzen Bbefestigt Jede Schweißwalze
6 ist in einem bewegbaren Schlitten 26 getragen. Jede Seitenwand 23 hat eine Hohlnut 27, die gleitbar den
bewegbaren Schlitten 26 aufnehmen kann.
Auf jeder Seite eines jeden Trägers 26 in Übereinstimmung mit den Seitenwänden 23 des Schweißkastens
20 ist eine erhobener Abschnitt 28 oder ein Keil angeordnet, welcher innerhalb den Nuten 27 in den
Seitenwänden 23 des Schweißkasten gleiten kann, um so die Horizontalbewegung der Schweißwalzen 6 in dem
Schweißkasten 20 zu ermöglichen. Wie bei dem geschnittenen Schlitten 26 gezeigt ist, hat jeder
Schlitten ein Loch 29, durch welches sich ein Wellenstumpf 30 erstreckt Für den Wellenstumpf 30
sind Lager 31 und 32 vorgesehen, die mittels Schmiernippeln um die Drehbewegung des Wellenstumpfes 30 innerhalb des Schlittens zu schaffer.,
geschmiert werden. Der Schmiernippel weist eine Passung 34 und Leitungen 35 und 36 auf, die mit dem
Loch 29 und den Lagern 31 und 32 in Verbindung stehen. Dichtungen 37 sind vorgesehen, um zu verhindern, daß
eine beträchtliche Schmiermittelmenge austritt Jedes
Lager 31 und 32 paßt in versenkte Abschnitte 38 des Loches 29, die sich von der oberen und unteren Seite des
Schlittens 26 erstrecken. Die Toleranzen zwischen dem Wellenstumpf 30, den Lagern 31 und 32 und den
Abschnitten 38 des Schlittens 26 müssen sehr gering gehalten werden, so daß eine Ausrichtung der
Schweißwalzen 6 und ihre mechanische Stabilität aufrechterhalten werden können.
Am unteren Ende des Wellenstumpfes 30 ist ein mit Gewinde versehener Abschnitt 39 vorgesehen und an
dem oberen Ende ist ein Flansch 40 angeordnet, der auf dem oberen Lager 32 gleitet. Eine Mutter 41 ist auf den
mit Gewinde versehenen Abschnitten 39 des Wellenstumpfes 30 gesichert, um den Wellenstumpf in seiner
Lage zu blockieren. An der oberen Seite des Flansches 40 des Wellenstumpfes 30 und einstückig damit ist ein
Nabenabschnitt 42 vorgesehen, um welchen die Schweißwalze 6 gesichert sein kann. Die Schweißwalze
6 umfaßt eine zylindrische Walze mit einer halbkreisförmigen Ausnehmung 43 an ihrem Umfang. Die
Ausbildung der Ausnehmung wird von dem Querschnitt des zu schweißenden Rohres bestimmt und kann
gewünschtenfalls ausgewählt werden. Die Schweißwalze 6 weist ein Loch 44 auf, das sich zentral dadurch von
ihrer oberen Fläche erstreckt und einen versenkten Bohrungsabschnitt 45 auf, der konzentrisch mit dem
Loch 44 ist und sich von der unteren Fläche der Walze erstreckt und um die Nabe 42 des Wellenstumpfes 30
paßt. Ein mit Gewinde versehenes Loch 46 in dem Wellenstumpf 30, welches sich im wesentlichen durch
seine Mitte erstreckt, ist vorgesehen, und die Schweißwalze 6 ist an dem Wellenstumpf mit Hilfe eines Bolzens
47 angeordnet der sich durch das Loch 44 in der Schweißwalze 6 erstreckt und in das mit Gewinde
versehene Loch 44 geschraubt ist Die Schweißwalze 6 und der Schlitten 26 auf der anderen Seite des
Schweißkastens 20 haben genau die gleiche Konstruktion.
Der Abstand zwischen den Schweißwalzen 6 kann mit Hilfe einer Gewindewelle 48 eingestellt werden, welche
Abschnitte 49 und 50 aufweist die mit entgegengesetzt gerichteten Gewinden auf jeder Seite eines gewindelosen
Abschnittes 51 versehen sind. Jeder der entsprechenden Abschnitte 49 und 50 erstreckt sich in mit
Gewinde versehene Löcher 52 und 53 in jedem Schütten 26, so daß, wenn die Welle in einer gegebenen Richtung
gedreht wird, die Schweißwalzen entweder enger zueinander oder weiter voneinander bewegt werden.
Eine Mikrometerscheibe 54 ist vorgesehen, um den Abstand zwischen den Schweißwalzen genau einzustellen.
Bei Verwendung von Hochfrequenzinduktionsschweißen zum Schweißen von Kupfer oder Kupferlegierungsstreifen
in ein Rohr ist es notwendig, hohe Energieniveaus wegen der hohen Leitfähigkeit und
geringem magnetischen Permeabilität des Kupfers und der Kupferlegierungen zu verwenden. Die Induktionsspule
10 nach Fig. 1, welche den Strom zu den Rohrkanten 3 und 4 führt die miteinander verschweißt
werden sollen, ist so nahe wie möglich unmittelbar vor den Schweißwalzen 6 und demzufolge in enger Nähe
zum Schweißkasten 20 nach F i g. 2 angeordnet, der die
Sch\veiß?.'a!zen hält
Da alle Metallteile des Schweißkastens bei Schweißkästen aus Metallen mit hoher magnetischer Permeabilität
und geringer Leitfähigkeit wie beispielsweise Stahl hergestellt sind, wird durch diese ein hoher Anteil des
induzierbaren Stromes von der Induktionsspule abgezogen, wodurch diese Teile sich aufgrund ihrer geringen
Leitfähigkeit erhitzen und entsprechend ausdehnen.
Zur Oberwindung dieser Nachteile ist eine nichtmagnetische, metallische Abschirmung mit hoher Leitfähigkeit und hoher Wärmeleitfähigkeit zwischen den
magnetischen Teilen des Schweißkastens 20 und denjenigen geringer Leitfähigkeit und dem Induktionsfeld der Spule 10 angeordnet
In Fig.3 ist ein Beispiel gezeigt, wie diese
Abschirmung angeordnet sein kann. Eine Abschirmung
60 aus Kupfer ist um die freien, der Spule 10 zugewandten Oberflächen des Schlittens 26 und des
Wellenstumpfes 30 angeordnet. Eine gute Wirkung zeigt bereits eine Abschirmung mit einer Dicke von
0,76 mm; die Wirkung wird wesentlich verbessert, wenn die Abschirmung über 1 mm dick ist.
Während in F i g. 3 lediglich die Verwendung einer Abschirmung um die freien Oberflächen des Schlittens
26 und des Wellenstumpfes 30 gezeigt ist, ist es selbstverständlich, daß eine Abschirmung auch um die
Seitenwände 23 und Endwände 24 und andere freigelegten Teile des Schweißkastens 20 angeordnet
werden kann. Die Abschirmung 60 ist vorzugsweise über allen sichtbaren Oberflächen der magnetischen
Teile und derjenigen Teile des Schweißkastens 20 vorgesehen, die eine geringe Leitfähigkeit aufweisen;
jedoch ist es lediglich notwendig, daß sie auf solchen »freien« Oberflächen angeordnet ist, die der Induktions-
spule 10 zugewandt und hierzu in nächster Nähe angeordnet sind, d. h. normalerweise dem Vorderabschnitt
des Schweißkastens 20, wie dies in F i g. 2 gezeigt ist.
Die Abschirmung 60 kann in jeder gewünschten Weise für die freien Oberflächen der magnetischen
Teile des Schweißkastens 20 angewandt werden. Demzufolge könnte beispielsweise ein Kupferblech 60
lediglich in eine geeignete Form gebogen und über den entsprechenden Teilen des Schweißkastens 20 angeordnet
werden, die abzuschirmen sind. Alternativ könnte die Abschirmung 60 auf die freien Oberflächen dieser
Teile aufgetragen oder in anderer Weise mit diesen Flächen mittels bekannter Einrichtungen verbunden
werden. Es ist lediglich wesentlich, daß die Abschirmung zwischen den genannten Teilen des Schweißkastens 20
und der Spule 10 angeordnet wird.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
Claims (4)
1. Gerät zum Hochfrequenzschweißen von nichtmagnetischen Metallen, wie Kupfer oder Kupferlegierungen,
mit einem Induktor zum Erhitzen des Metalls auf Schweißtemperatur längs einer Schweißnaht und einem Schweißkasten in Nähe des
Induktors, wobei der Schweißkasten das Metall von dem Induktor empfängt und das Metall miteinander
längs einer Schweißnaht feuerverschweißt und eine Vielzahl von Metallteilen mit hoher magnetischer
Permeabilität und geringer Leitfähigkeit einschließlich eines Metallrahmens, wenigstens zweier von
dem Rahmen einstellbar getragenen Schlitten und wenigstens einer drehbaren Welle, die eine Schweißwalze
aufnimmt welche von jeder der Wellen getragen ist, einschließt, dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen Induktor (10) und den von dem Hochfrequenzfeld des Induktors beeinflußten
Teilen des Schweißkastens (20) eine Abschirmung (60) aus nichtmagnetischem Metall mit einer
relativen magnetischen Permeabilität von weniger als 10, einer elektrischen Leitfähigkeit von mindestens
8,5 m/Ω · mm2 und einer Wärmeleitfähigkeit von mindestens 200 J/m ■ s · K vorgesehen ist.
2. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschirmung (60) aus Kupfer oder einer
Kupferlegierung besteht.
3. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschirmung
(60) ein Kupferblech mit einer Dicke von wenigstens 0,76 mm ist.
4. Gerät nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschirmung (60)
aus einem Kupferblech mit einer Dicke von mindestens 1,02 mm besteht.
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