DE2352818C2 - Haarteil, insbesondere Toupet, und Verfahren zu seiner Herstellung - Google Patents
Haarteil, insbesondere Toupet, und Verfahren zu seiner HerstellungInfo
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Description
lungsaufwand angefertigt werden kann.
Ausgehend von dem eingangs beschriebenen bekannten Haarteil besieht die Erfindung darin, daß die
Haare in jedem Haarkanal separat durch einen Klebstoffpfropfen mit der Trägerfolie verklebt sind. Auf diese
Weise ist weder ein mehrschichtiger Trägerfoüenaufbau
erforderlich, noch wird den Haaren eine unerwünschte Zwangsvorspannung gegeben, welche sie in
unabänderlicher Richtung gegen die Außenfläche der Trägerfolie zieht. Wegen der Verwendung einer einschichtigen,
fertigen Folie kann diese mit Lochungen versehen werden, welche der Luftzirkulation und
Feuchtigkeitsregulierung dienen.
Während die Trägerfolie insbesondere aus transluzentem
mattem PVC besteht, was an sich bekannt ist (deutsche Auslegeschrift 1 952 181), soll der Klebstoff propfen
vorzugsweise aus einer Cyanacrylatzubereitung hergestellt sein. Klebstoffe auf der Grundlage von
Cyanacrylat haben sich wegen ihrer geringen Viskosität im Ausgangszustand, ihrer raschen Abbindung und
ihrer hohen Bindekraft gerade auch gegenüber Kunststoffen als besonders vorteilhaft erwiesen.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung eines derartigen Haarteils geht davon aus, daß es bekannt
ist, die Haare in die auf einer der Kopfform entsprechenden Form liegenden Trägerfolie mit innenseitigem
Überstand einzustechen und anschließend mit der Trägerfolie zu verkleben. Die erfindungsgemäße
Ausgestaltung dieses Verfahrens zeichnet sich dadurch aus, daß nach dem Einstechen die innenseitigen Haar-Überstände
vollständig abgetrennt werden, hierauf der flüssige Klebstoff mit solcher Viskosität und solchem
kapillaren Adhäsionsverhalten auf die Trägerfolien-lnnenfläehe
mit den bündig abschließenden Haarenden aufgetragen wird, daß er in die Haarkanäle eindringt
und die Zwischenräume zwischen deren Wandungen und den Haaren ausfüllt, ohne die außenseitig frei liegenden
Haare wesentlich zu benetzen, und daß nach dem Abbinden des Klebstoffes die innenseitig auf der
Trägerfolie befindliche Klebstoffschicht vollständig entfernt wird. Nach dem Abbinden des Klebstoffes
hängen die einzelnen Klebstoffpfropfen in den Haarkanälen demnach noch zusammen und werden erst durch
die Entfernung der sie verbindenden Klebstoffschicht auf der Innenfläche der Trägerfolie voneinander getrennt.
Der vorstehend beschriebenen Ausgestaltung des Verfahrens steht gleich, wenn die innenseitigen
Haar-Überstände wie bei der Bartrasur so abgetrennt werden, daß die Schnittenden etwas unter die Folieninnenfläche
zurückfedern (also nicht ganz bündig abschließen) und/oder der Kunststoffpfropfen den Haarkanal
nicht über dessen gesamte (der Foliendieke entsprechende) Länge ausfüllt.
Vorzugsweise wird so vorgegangen, daß eine PVC-Folie
randseitig auf die Form aufgespannt und mit Hilfe eines Ringes od. dgl. sowie einer hiermit zusammenwirkenden,
umlaufenden Kerbe in der Form fixiert wird, hierauf längere Zeit auf eine die Spannungen beseitigende
Temperatur erwärmt und alsdann abgekühlt wird, worauf die Folie abgenommen und zusammen mit 6c
einem untergelegten Schutzüberzug wieder auf der Form befestigt wird, um anschließend die Haare einzustechen
und das Haarteil fertigzustellen.
Sofern — wie dies vorteilhaft geschieht — den Rand der Trägerfolie ein mit Haaren beknüpftes Band umfaßt,
wird das Herstellungsverfahren dadurch ergänzt, daß vor dem Befestigen der gewölbten Trägerfolie auf
der Form der Rand der Trägerfolie mit einem Band eingefaßt und dieses mit Haaren beknüpft wird.
Die Zeichnung veranschaulicht das erfindungsgemäße Haarteil und das zu seiner Herstellung angewendete
Verfahren, in der Zeichnung zeigt
F i g. 1 einen Teilschnitt durch ein erfindungsgemäßes Toupet in dessen Randbereich,
F i g. 2 einen Teilschnitt durch die Form und die Trägerfolie während deren Formung,
F i g, 3 einen Teilschnitt durch die Form mit aufgelegter
Schutzschicht und Trägerfolie nach dem Einstechen der Haare und
F i g.4 einen Teilschnitt durch das Toupet vor dem Entfernen des inneren Klebstoffauftrages.
Das in F i g. 1 dargestellte Toupet besteht aus einer PVC-Trägerfolie 1 von etwa 0,5 bis 2 mm Dicke, in die
Haare 2 mehr oder weniger senkrecht zur Folienebene eingesetzt sind. Ihr eingesetztes Ende schließt im wesentlichen
bündig mit der innenseitigen Oberfläche 3 der Folie 1 ab. Die Verankerung der Haare 2 in der
Folie 1 ist durch separate Kunststoffpfropfen 4 gewährleistet, welche die in jedem die Folie 1 durchsetzenden
Haarkanal 5 angeordneten Einzelhaare 2 oder Haarbündel mit den Wänden des Haarkanals, also der Folie
!,verbinden.
Der umlaufende Rand der Trägerfolie 1 ist durch ein Perlonband 6 mit fester Webkante eingefaßt, welches
mit Haaren 2 beknüpft ist. Die strichpunktierte Linie 7 deutet die Befestigung des Bandes 6 an der Trägerfolie
1, deren Rand in der in F i g. 1 dargestellten Weise abgeschrägt ist, durch Nähen od. dgl. an.
Bei der Herstellung des neuen Toupets wird wie folgt vorgegangen:
In üblicher Weise wird eine Positivform 8 nach dem Abdruck des Kopfes, für den das Toupei bestimmt ist,
hergestellt. Ihre Oberfläche 9 ist ringsum etwas größer als das erforderliche Toupet. In dem abgewinkelten
Rand der Form 8 ist eine umlaufende Kerbe 10 eingefräst. Eine bekannte transluzente. gegebenenfalls
fleischfarbene Folie von gewünschter Dicke und ausreichender Größe wird in der in F i g. 2 dargestellten Weise
über die Form 8 gespannt und mit Hilfe eines Drahtes oder Gummiringes 11, welcher mit der Kerbe 10
zusammenwirkt, in dieser Stellung fixiert. Eine Erwärmung auf beispielsweise 180° während einer Stunde beseitigt
die beim Aufziehen der Folie 1 auf die Form 8 erzeugten Spannungen und läßt die Folie 1 die Wölbung
der Oberfläche der Form 8 annehmen; überdies wird eine anfangs glänzende Folie durch die Wärmebehandlung
matt.
Nach anschließendem Abkühlen wird die Folie 1 abgenommen, auf Größe geschnitten und an den Rändern
abgeflacht. Die abgeflachten Ränder werden mit dem in F i g. 1 dargestellten Band 6 eingefaßt, und das Band
wird mit Haaren beknüpft; beispielsweise in drei Reihen von unten und etwa fünf Reihen auf Lücke von
oben.
Die Form 8 wird sodann mit einem Schutzüberzug in Form einer Folie 12, beispielsweise aus PVC in einer
Stärke von 0,4 mm, gegebenenfalls mit Raster versehen, bespannt, um beim nachfolgenden Einstechen der
Haare 2 die dazu benutzte (Herkömmliche) Nadel nicht auf der harten Oberfläche der Gipsform 8 zu beschädigen.
Die randseits mit dem Band 6 eingefaßte und mit Haaren beknüpfte Trägerfolie 1 wird alsdann (über die
Schutzfolie 12) auf die Gipsform 8 genagelt. Hierauf werden in bekannter Weise die Haare 2 eingestochen
(F i g. 3). Dabei kommen in der Regel 60 bis 100 Einstiche
auf den Quadratzentimeter, und es werden jeweils
(in jeden durch das Einstechen gebildeten Haarkanal 5) ein bis zwei Haare für leichte Toupets und drei Haare
für volle Toupets eingebracht. Das Einstechen erfolgt mit »Barten«. Während das Einstechen der Haare im
allgemeinen mit der Hand vorgenommen wird, kann auch eine Stechmaschine zur Anwendung kommen,
wobei beispielsweise fünf Nadeln reihenweise in die Trägerfolie 1 eingestochen werden, und zwar bei Einbringung
von Naturhaaren mit kurzen Barten.
Nach dem Einstechen wird die Trägerfolie 1 mit den darin auf Grund der Klemmelastizität des Folienmaterials
festgehaltenen Haaren 2 abgenommen, so daß die in der Schutzfolie 12 gebildeten Überstände 13 frei aus
der Unterseite 3 der Folie 1 ragen. Diese Überstände 13 werden zunächst mit einer Haarschneidemaschine
grob abgeschnitten, und darauf wird die Innenseite 3 der Trägerfolie 1 sauber rasiert. Hierauf wird ein Klebstoff,
vorzugsweise ein relativ dünnflüssiger, rasch abbindender Cyanacrylatkleber auf die Innenfläche 3 der
Trägerfolie 1 aufgetragen. Auf Grund seiner Dünnflüssigkeit und seines Adhäsionsverhaltens dringt der
Klebstoff in die Kapillaren ein, welche sich innerhalb der Haarkanäle 5 beim Einstechen der Haare 2 gebildet
haben. Nach dem Abbinden des Klebstoffes sind auf diese Weise in den einzelnen Haarkanälen 5 Kiebstoffpfropfen
4 entstanden, welche auf der Innenfläche 3 der Trägerfolie 1 durch eine mehr oder weniger
durchgehende Schicht 14 aus Klebstoff verbunden sind.
ίο Zuletzt wird die Klebstoffschicht 14 beispielsweise
mit Naßschleifpapier abgeschliffen, so daß die einzelnen Klebstoffpfropfen 4 verbleiben (F i g. 4). Die
Schlußbehandlung des nun im wesentlichen fertigen Toupets entspricht dem Üblichen und braucht hier
nicht erläutert zu werden. Die vorstehende Beschreibung macht deutlich, daß es ohne weiteres möglich ist,
im Bedarfsfall Haare nachzustechen. Ferner sei betont, daß die vorstehend beschriebene Randeinfassung nicht
unbedingt erforderlich ist.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (9)
1. Haarteil, insbesondere Toupet, bestehend aus einer entsprechend der Kopfform gewölbten
Trägerfolie und in diese eingesetzte Haare, weiche mit ihren einen Enden die Trägerfolie in Haarkanälen
gänzlich durchdringen und mit der Trägerfolie verklebt sind, dadurch gekennzeichnet,
daß die Haare (2) in jedem Haarkanal (5) separat durch einen Klebstoffpfropfen (4) mit der Trägerfolie
(1) aus Kunststoff verklebt sind.
2. Haarteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Trägerfolie (1) in bekannter Weise aus transluzentem, mattem PVC besteht.
3. Haarteil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerfolie (1) zum Zwecke
der Luftzirkulation und Feuchtigkeitsregulierung in bekannter Weise gelocht ist.
4. Haarteil nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Klebstoffpfropfen
(4) aus einer Cyanacrylatzubereitung bestehen.
5. Haarteil nach mindestens einem der Ansprüche
1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Haare (2) in bekannter Weise senkrecht zur Oberfläche der
Trägerfolie (1) in diese eingesetzt sind.
6. Haarteil nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß den Rand der
Trägerfolie (1) ein mit Haaren (2) beknüpftes Band (6) umfaßt.
7. Verfahren zur Herstellung eines Haarteils, insbesondere Toupets, mindestens nach Anspruch 1,
bei dem die Haare in die auf einer der Kopfform entsprechenden Form liegenden Trägerfolie mit innenseitigem
Überstand eingestochen und anschließend mit der Trägerfolie verklebt werden, dadurch
gekennzeichnet, daß nach dem Einstechen die innenseitigen Haar-Überstände vollständig abgetrennt
werden, hierauf der flüssige Klebstoff mit solcher Viskosität und solchem kapillaren Adhäsionsverhalten
auf die Tiägerfolie-Innenfläche mit den bündig abschließenden Haarenden aufgetragen
wird, daß er in die Haarkanäle eindringt und die Zwischenräume zwischen deren Wandungen und
den Haaren ausfüllt, ohne die außenseitig frei liegenden Haare wesentlich zu benetzen, und daß
nach dem Abbinden des Klebstoffes die innenseitig auf der Trägerlolie befindliche Klebstoffschicht
vollständig entfernt wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß eine PVC-Folie randseitig auf die
Form aufgespannt und mit Hilfe eines Ringes od. dgl. sowie einer hiermit zusammenwirkenden,
umlaufenden Kerbe in der Form fixiert wird, hierauf inngcre Zeit auf eine die Spannungen beseitigende
Temperatur erwärmt und alsdann abgekühlt wird, worauf die Folie abgenommen und zusammen mit
einem untergelegten Schutzüberzug wieder auf der Form befestigt wird, um anschließend die Haare
einzustechen und das Haarteil fertigzustellen.
9. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 7 und i3, dadurch gekennzeichnet, daß vor dem
Befestigen der gewölbten Trägerfolie auf der Form der Rand der Trägerfolie mit einem Band eingefaßt
und dieses mit Haaren beknüpft wird.
Die Erfindung betrifft ein Haarteil, insbesondere Toupet, bestehend aus einer entsprechend der Kopfform
gewölbten Trägerfolie und in diese eingesetzte Haare, welche mit ihren einen Enden die Trägerfolie in
Haarkanälen gänzlich durchdringen und mil der Trägerfolie verklebt sind, sowie ein Verfahren zur Herstellung
eines derartigen Haarteils.
Bei dem aus der USA.-Patentschrift 1 464 089 bekannten Haarteil dieser Art wird die Folie auf einer
dem Kopf des späteren Haarteilträgers nachgebildeten Form aus einer Seidenfaserlage mit einer Gelatine-Glyzerin-Beschichtung
gebildet. In diese Trägerfolie werden die Haare mit einem kleinen Überstand auf der
Folieninnenseite eingestochen. Ein alsdann auf die Trägerfolien-Innenseite aufgebrachter und die Haar-Überstände
umschließender Überzug aus einer Kautschuk-Kollodium-Mischung dient zur verklebenden
Verankerung der Haare in der Trägerfolie.
An Stelle dieses herstellungstechnisch komplizierten und vor allem im Ergebnis nicht befriedigenden Haarteils
haben sich in jüngerer Zeit Folientoupets mit einer aus Kunststoff (insbesondere PVC) oder Kunstharz bestehenden
Trägerfolie in den Vordergrund geschoben, zumal sich auf diese Weise relativ dünne Trägerfolien
erzielen lassen. Soweit dabei die Trägerfolie aus flüssigem Kunstharz um die entsprechend gehaltenen und
frei liegenden Enden der Haare gebildet werden, ist wiederum ein beträchtlicher Herstellungsaufwand erforderlich;
sei es, daß man die gebündelten Haare elektrostatisch gleichnamig auflädt, damit sie sich gegenseitig
abstoßen und in bestimmtem Abstand voneinander gehalten werden, bis das Folienmaterial erstarrt (USA.-Patentschrift
3 081 780), sei es, daß man die Haarenden zunächst an einem Träger- und Verstärkungsgewebe
verknotete, ehe man die Folie bildete (USA.-Patentschrift 3 189 035), oder sei es schließlich, daß man die
Haare temporär in Hilfsformen fixierte, auf denen die Folie gebildet wurde, und durch die dann die Haare in
ganzer Länge hindurchgezogen werden mußten (deutsche Auslegeschrift 1 710 469).
Soweit man fertige Kunststoff-Folien als Trägerfolien für die Haare verwendete, bedurfte es bislang der
Verklebung mehrerer Folienlagen zu einem Laminat oder jedenfalls der Beschichtung einer Folie zur Bildung
eines derartigen Laminats, in welchem die Haarenden umgelegt eingebettet wurden (deutsche Auslegeschrift
1 952 181). Die umgelegten Haarenden sind jedoch nicht nur störend sichtbar, sondern führen auch
dazu, daß alle Haare abweichend von ihrer natürlichen, im allgemeinen zur Kopfoberfläche mehr oder weniger
senkrechten Wuchsrichtung unter einem spitzen Winkel ?ur Trägerfolien-Oberfläche aus der Trägerfolie
austreten und sich so gut wie gar nicht in eine andere als die auf diese Weise vorgegebene Richtung legen
lassen.
Insbesondere läßt sich bei derartigen Haarteilen mit in die Ebene der Trägerfolie umgelegten Haarenden
nicht der gewünschte »volle« Haareindruck mit zunächst aufwärtsstrebendem und dann abfallendem
Haar erzielen.
Andererseits ist es auch schon bekannt, die Haare senkrecht zur Oberfläche der Trägerfolie in diese einzusetzen
(USA.-Patentschrift 2 602 460).
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Haarteil mit in natürlicher Weise aus der Trägerfolie
austretendem Haar, welches sich in jede gewünschte Richtung legen läßt, zu schaffen, welches auch starker
Beanspruchung widersteht und ohne großen Herstel-
Priority Applications (4)
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| DE2352818A DE2352818C2 (de) | 1973-10-20 | 1973-10-20 | Haarteil, insbesondere Toupet, und Verfahren zu seiner Herstellung |
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