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DE2205715B2 - Vorrichtung ium Pflanzen - Google Patents

Vorrichtung ium Pflanzen

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Publication number
DE2205715B2
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DE
Germany
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blades
tube
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plant
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DE2205715A
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DE2205715A1 (de
DE2205715C3 (de
Inventor
Ingvar Ockelbo Toernstroem (Schweden)
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Kopparfors AB
Original Assignee
Kopparfors AB
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Publication date
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Publication of DE2205715B2 publication Critical patent/DE2205715B2/de
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01CPLANTING; SOWING; FERTILISING
    • A01C5/00Making or covering furrows or holes for sowing, planting or manuring
    • A01C5/04Machines for making or covering holes for sowing or planting
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01CPLANTING; SOWING; FERTILISING
    • A01C11/00Transplanting machines
    • A01C11/02Transplanting machines for seedlings

Landscapes

  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Soil Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Transplanting Machines (AREA)
  • Soil Working Implements (AREA)
  • Sowing (AREA)

Description

der Anlenkvorrichtung benötigt, man wegen des bei Rohren hohen Biegemoments eine steife Führung erhält und trotzdem den Innenraum zwischen den Schaufeln mit Pflanzen beschicken kann.
Durch die Merkmale des Anspruchs 3 erreicht man, daß man die Anlenkvorrichtung an der Platte befestigen kann und diese nicht direkt am Rohr befestigen muß. Ferner ergibt die Platte eine Basis zum Befestigen weiterer Geräte.
Durch die Merkmale des Anspruchs 4 erreicht mar;, daß die Pflanze einwandfrei vom Rohr in den Innenraum zwischen den Schaufeln gelangt, die Pflanze senkrecht gehalten wird, aber die Erde trotzdem zum Wurzelballen hin geschoben werden kann, weil die Leitstäbe nicht stören.
Durch die Merkmale des Anspruchs 5 erreicht man, daß man die Schaufeln aus einem Rohr segmentartig herausschneiden kann.
Durch die Merkmale des Anspruchs 6 erreicht man, daß der äußere Rand noch besser schneidet, als wenn er stumpf wäre, obwohl die Vorrichtung auch ohne diese Schneiden funktionsfähig ist.
Durch die Merkmale des Anspruchs 7 erreicht man eine besonders einfache Verriegelungsvorrichtung, die sich der gesamten rotationssymmetrischen Gestalt anpaßt und die auftretenden großen Kräfte ohne weiteres aufnehmen kann.
Durch die Merkmale des Anspruchs 8 kann heim Pflanzen zusätzlich noch die Umgebung der Pflanze von Unkraut gesäubert werden und der Boden an seiner Oberfläche gelockert werden. Hierbei können diese Bodenlockerungsvorrichtungen die Pflanze nicht beschädigen, weil sich ja zwischen ihnen und der Pflanze die schützenden Schaufeln befinden.
Die Erfindung wird nunmehr anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels beschrieben. Es zeigt
Fig. 1 die perspektivische Ansicht des Ausführungsbeispiels während des Pflanzens,
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht des Ausführungsbeispiels in hochgezogener Stellung nach dem Pflanzen.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Pflanzen weist einen konischen Hohlkörper 1 auf, dessen Spitze nach unten gerichtet ist. Der konische Hohlkörper 1 weist zwei Schaufeln 2a, Ib auf, die über als Zapfen ausgebildete Anlenkvoirichtungen 3a und 3b an einer Platte 4 schwenkbar befestigt sind. Die konischen Schaufeln 2a und 2b bestehen vorzugsweise aus unter einem spitzen Winkel geschnittenen Rohrsegmenten, die über ihre gesamte Länge denselben Radius aufweisen. Die Schaufeln 2a und 2b sind relativ zueinander derart angepaßt, daß ihre aneinander angrenzenden Ränder 5 und 6 einen radialen Abstand voneinander aufweisen, wodurch zwischen den Rändern ein in Längsrichtung sich erstreckender Schlitz 7 entsteht. Die konischen Schaufeln 2a und 2b sind mit Ansätzen 8a und 8b versehen, die von den Anlenkvorrichtungen 3a und 3b aus nach oben abstehen. Ein Kegelstumpf 9, der aus einem Körper bestehen kann, dessen Umfangsfläche dieselbe Konizität wie die Ansätze 8a und Sb besitzt, wirkt auf die Ansätze 8a und Sb ein, so daß die Schaufeln 2a und 2b in der in Fig. 1 dargestellten Lage gehalten werden. Der Kegelstumpf 9 weist einen zylindrischen Mittelteil auf, der mit seinem zurückgesetzten Teil eine kreisförmige Scheibe 11 durchdringt und mit seinem dickeren Flansch 10 an der oberen Seite der Scheibe 11 anliegt, so daß der Kegelstumpf 9 dann, wenn die Scheibe 11 nach oben bewegt wird, mit dieser bewegt wird. Die Scheibe 11 ist auf einem Rohi 12 verschiebbar angeordnet. Das Rohr 12 dient, wie es aus dem Folgenden ersichtlich wird, gleichzeitig als Zuführung für die Pflanzen und als Antriebsachse für die zur Bodenbearbeitung dienenden Teile. Zwei Bolzen 13 durchdringen Bohrungen 14 in einem Ring 15. Die Bolzen 13 sind an dem Rohr 12 befestigt oder relativ zum Rohr 12 verschiebbar angeordnet. Die Bolzen 13
körnen Köpfe 16 in Form einer öse aufweisen, die die Bohrungen 14 nicht durchdringen können, so daß sie mit dem Ring 15 nicht außer Eingriff kommen können. An ihren freien Enden sind die Bolzen 13 mit der Scheibe 11 verbunden. Es ist ersichtlich, daß
> der Kegelstumpf 9 in seine obere, entriegelnde Lage bewegt werden kann, in welcher die Bolzen 13, die beispielsweise über Drähte od. dgl. mit ihren ösen 16 verbunden sind, nach oben geschoben sind. An ihrem unteren Ende ist das Rohr 12 an einer Platte 4 befestigt, die eben sein kann und die eine zentrale öffnung aufweist, die eine Pflanze durchdringen kann. Von der Platte 4 steht eine Anzahl kreisförmig angeordneter Stäbe 17 nach unten ab, die die Wurzelknollen oder Knolle 18 einer Pflanze führen müssen. Es ist einleuchtend, daß die Knolle 18, wenn sie in den konischen Hohlkörper 1 eingeführt ist, wie es aus Fig. 1 hervorgeht, mit ihrem unteren Ende an der Innenfläche des konischen Hohlkörpers anliegt. Mit der Platte 4 ist ferner eine Anzahl die Erdoberfläche bearbeitender Bodenlockerungsvorrichtungen 19 bzw. 20 verbunden, die paarweise die das Pflanzloch in einer inneren und äußeren Zone umgebende Vegetation verdrängen. Die Bodenlockerungsvorrichtungen 19 bzw. 20 können so konstruiert sein, daß sie die Vegetation herausreißen bzw. zerschneiden und sie gleichzeitig von dem Pflanzloch wegschieben. Bei der dargestellten Ausführungsform der Erfindung ist der konische Hohlkörper 1 unten geschlossen, jedoch ist es ebenso möglich, daß die eine Schaufel mit ihrer Spitze die entsprechende Spitze der anderen Schaufel nach unten überragt. Bei einer solchen Ausführungsform ergibt sich der Vorteil, daß der konische Hohlkörper während seiner Drehung sich automatisch weiter in den Erdboden gräbt.
Die hier beschriebene und anhand der Zeichnung dargestellte, erfindungsgemäße Vorrichtung arbeitet in folgender Weise:
In der in Fig. 1 dargestellten Lage wird das Rohr 12 mit der Pflanze und Teilen der Vorrichtungin Drehung versetzt. Der konische Hohlkörper 1 und die daran angebrachten Teile graben sich dann selbst in den Erdboden. Einer der Ränder 5 und 6 dient dabei als Schneidvorrichtung, und das abgetrennte Material (Erde oder Humus) wird durch die Schlitze 7 in den konischen Hohlkörper 1 gedrückt und um die Knolle 18 geschichtet. Kurz bevor das Loch gegraben ist, kommen die Bodenlockerungsvorrichtungen 19 und 20 mit dem Erdboden in Berührung und entfernen die Vegetation. Der Pflanzvorgang ist nun beendet, und der Kegelstumpf 9 wird durch das Hochziehen der ösen 16 nach oben bewegt. Die Schaufeln 2a und 2b sind dann frei und können sich um ihre Anlenkvorrichtungen 3a und 3b drehen. Wenn der Kegelstumpf 9 hochgezogen ist, drückt die Erde oder der Humus, der in dem konischen Hohlkörper geschichtet ist, die Schaufeln 2a und 2b automatisch auseinander, so daß die Anordnung gemäß Fig. 2 herausgezogen werden kann, ohne die Pflanze zu berühren.
Es ist ersichtlich, daß der Pflanzvorgang sehr schnell ausgeführt werden kann. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß die beim Pflanzen zu beachtenden Parameter, wie die Pflanztiefe u. dgl. innerhalb enger Grenzen gehalten werden können, die von der Dimensionierung der erfindungsgemäßen Vorrichtung abhängen.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung Hinsicht geändert werden. Das Rohi spielsweise fest sein, so daß lediglich la und Ib und die die Erdoberfläche Teile sich drehen können.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen

Claims (8)

Patentansprüche:
1. Vorrichtungen zum Pflanzen mit mindestens zwei nach unten gerichteten Schaufeln, die im geschlossenen Zustand einen Innenraum zur Aufnahme des Pflanzguts umschließen, sich nach unten verjüngen und jeweils in ihrem oberen Bereich an einer Anlenkvorrichtung angelenkt sind, um die sie nach dem Pfianzvorgang in einer die eingesetzte Pflanze freigebenden Weise nach außen wegkiappbarsind, mit einer Einbringungsöffnung, durch die die Pflanze bei geschlossenen Schaufeln in den Innenraum einbringbar ist sowie mit einer die Schaufeln im geschlossenen Zustand haltenden, entriegelbaren Verriegelungsvorrichtung, gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
a) Es ist ein senkrechtes Rohr (12) vorgesehen, das die Einbringungsöffnung aufweist.
b) Unterhalb des Rohres (12) sind die Schaufeln (2a, 2b) vorgesehen, die im geschlossenen Zustand einen Konus bilden, der koaxial zum Rohr (12) ist.
c) Die Schaufeln (2a, 2b) sind koaxial drehbar.
d) Zwischen den Rändern (5, 6) der Schaufeln sind Schlitze (7) vorgesehen, die im Drehsinn der Schaufeln (2a, 2b) offen sind und Einlaßöffnungen für Erde bilden.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohr (12) mit den Schaufeln (2a, 2b) drehbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohr (12) fest mit einer Platte (4) verbunden ist, die auch die Anlenkvorrichtung (3a, 36) trägt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohr (12) in dem Innenraum sich in Form von Leitstäben (17) fortsetzt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaufeln (2a, 2b) auf ihrer ganzen Länge den gleichen Radius haben.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der äußere Rand (5) der beiden Ränder (5, 6) als Schneide ausgebildet ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungsvorrichtung einen Kegelstumpf (9) aufweist, der vom Rohr (12) durchquert wird, an diesem auf und ab beweglich geführt ist und koaxial zu diesem angeordnet ist, daß die Schaufeln (2a, 2b) höher als die Anlenkvorrichtung (3a, 3b) ragende Ansätze (8a, 8b) aufweisen und daß im verriegelten Zustand der Kegelstumpf (9) sich zwischen den Ansätzen (8a, 8b) in Anlage an diesen befindet und im entriegelten Zustand sich oberhalb der Ansätze (8a, 8 b) außer Anlage befindet.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mit den Schaufeln (2a, 2b) drehbar in deren oberem Bereich und außerhalb von diesem Bodenlockerungsvorrichtungen (19, 20) vorgesehen sind.
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Pflanzen mit mindestens zwei nach unten gerichteten Schaufeln, die im geschlossenen Zustand einen Innenraum zur Aufnahme des Pflanzguts umschließen, sich nach unten verjüngen und jeweils in ihrem oberen Bereich an einer Anlenkvorrichtung angelenkt sind, um die sie nach dem Pflanzvorgang in einer die eingesetzte Pflanze freigebenden Weise nach außen wegklappbar sind, mit einer Einbringungsöffnung, durch die die Pflanze bei geschlossenen Schaufen in den Innenraum einbringbar ist sowie mit einer die Schaufeln im geschlossenen Zustand haltenden, entriegelbaren Verriegelungsvorrichtung.
Eine Vorrichtung dieser Art ist durch die US-PS 3103186 bekanntgeworden. Dort werden eine Vielzahl von Schaufeln an einer endlosen Kettenvorrichtung angehängt, deren unteres Trum möglichst keine Relativbewegung zum Boden macht. Solange die Schaufeln geschlossen sind, bilden sie eine oben offene Tüte, in die von oben Pflanzen samt dem Ballen eingesetzt werden können. In der Seitenansicht sind die Schaufelhälften im geschlossenen Zustand spitz und werden mittels einer Leitvorrichtung in den Boden eingepreßt. Ein besonderer Mechanismus sorgt dafür, daß nach den Einpreßphase die Schaufeln eine Zeitlang gespreizt offen bleiben. Dabei ist es schwierig, wegen der vorhandenen Schließfeder nach dem Pfianzvorgang sicherzustellen, daß die sich schließenden Schaufeln die soeben gesetzte Pflanze nicht oben abkappen. Die Pflanze sitzt zunächst einmal frei im Pflanzloch, und später muß ihrem Wurzelballen Erde zugeführt werden.
Durch die FR-PS 2017817 ist es bekanntgeworden, spiralbohrerähnliche Werkzeuge dazu zu verwenden, Pflanzlöcher in den Boden zu bohren.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die eingangs beschriebene Vorrichtung so auszubilden, daß ihre Konstruktion landmaschinentechnisch befriedigt, weil sie einfach ist und man mit ihr in der Lage ist, das Pflanzen und die dabei notwendige Bodenbearbeitung in einem einzigen Arbeitsgang auszuführen.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch folgende Merkmale gelöst:
a) Es ist ein senkrechtes Rohr vorgesehen, das die Einbringungsöffnung aufweist.
b) Unterhalb des Rohres sind die Schaufeln vorgesehen, die im geschlossenen Zustand einen Konus bilden, der koaxial zum Rohr ist.
c) Die Schaufeln sind koaxial drehbar.
d) Zwischen den Rädern der Schaufeln sind Schlitze vorgesehen, die im Drehsinn der Schaufeln offen sind und Einlaßöffnungen für Erde bilden.
Eine solche Vorrichtung kann man auch bei ungünstigem Boden verwenden, da sich der Konus auch in einen solchen Boden einzuschneiden vermag. Dabei wird die Erde nicht einfach nach außen verdrängt, was größere Kräfte erfordern, den Wurzelballen die benötigte Erde wegnehmen und Nacharbeit erforderlich machen würde. Vielmehr wird die Erde zerkleinert durch die Schlitze dem Innenvolumen der Schaufeln zugeführt, womit auch der Wurzelballen Erde erhält. Der dabei entstehende Innendruck ist für den Wurzelballen günstig und drückt außerdem die Schaufeln auseinander, wenn entriegelt wird und der Pflanzvorgang zu Ende ist.
Durch die Merkmale des Anspruchs 2 erreicht man, daß das Rohr zugleich auch Antriebselement ist, man kein besonderes Drehlager zwischen dem Rohr und
DE2205715A 1971-02-09 1972-02-08 Vorrichtung zum Pflanzen Expired DE2205715C3 (de)

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