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Roll-Schritt-Transporteinrichtung Die Erfindung betrifft eine Transporteinrichtung
insb.zur Förderung von rotationssymetrischen Teilen mit einer Steuerung durch Klinken
in einer Führungsbahn.
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Transporteinrichtungen oben genannter Art werden beispielsweise als
Zubringereinrichtungen an automatisch arbeitenden Maschinen wie Verpackungsmaschinen,
Werkzeugmaschinen etc.
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sowie bei sogenannten Transferstrassen benötigt.
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Es ist bekannt, diese Transporteinrichtungen als schiefe Ebene mit
hydraulisch oder pneumatisch betriebenen Hebeln auszubilden. Ebenso wurde auch schon
versucht, anstelle der durch hilfskraft gesteuerte Klinken mechanisch gesteuerte
Klinken zu verwenden.
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Diese Ausführungsformen haben aber den Nachteil, dass die Bahn geneigt
ist und die Neigung der Bahn entsprechend gross gewählt werden muss, um ein sicheres
Abrollen der verschiedensten Teile (z.B. Guß- oder Schmiederohlinge) zu gewährleisten.
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Der öhenverlust muss in kurzen Abständen durch zwischengeschaltete
großhubige Hubstationen wieder ausgeglichen werden.
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Bei mit hilfskraft betätigten Klinken wird ausserdem die Anlage durch
eine Vielzahl von Zylindern, Ventilen und Schaltelementen in der Bauausführung teuer
und im Betrieb recht
störanfällig. Eine Wartung der Anlage kann
nur von speziell geschultem Personal vorgenommen werden.
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Bei der Ausführung mit mechanisch gesteuerten Klinken ist der Bauaufwand
zwar nicht so hoch wie bei der vorab geschilderten, jedoch werden die Werkstücke
nicht in jeder Station gestoppt, sondern rollen ohne Unterbrechung bis in die letzte
freie Station. Bei nahezu leerer Anlage laufen deshalb die Werkstücke durch die
für einen sicheren Ablauf erforderliche grosse Bahnneigung mit lioher Geschwindigkeit
auf die gesperrte Klinke auf.
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Dieser Schlag hat neben evtl.Schden am Werkstück einen hohen Verschleiß
und Wartungsaufwand der Anlage zur Folge.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine Transporteinrichtung zu schaffen,
die bei wartungsarmer Bauausführung mit einfachem Antrieb ein störungsfrei arbeitendes,
aufreihendes Transportieren von verschiedenartigen, sowohl im Gewicht als auch in
der Form, vornehmlich rotationssymetrischen Teilen erlaubt.
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Dies wird erfindungsgemäss dadurch erreicht, dass in der Führungsbahn
schwerkraftbetätigte Steuerklinken und angetriebene Förderklinken angeordnet sind.
Als Führungsbahn können je nach Verwendungszweck und zu fördernden Teilen auch mehrere
nebeneinander liegende Bahnen verwendet werden. Ebenso können auch mehrere Steuer-
und, bzw. oder, Förderklinken auf einer Welle angeordnet werden.
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In weiterer Ausbildung der Erfindung verläuft die Führungsbahn wellig,
dabei Wellentäler und -berge bildend, und es ist vorgesehen, dass pro Wellenberg
jeweils eine Steuer- und Förderklinke vorgesehen ist. Die Steuer- und Förderklinken
sind vorteilhafterweise jeweils auf der gleichen Achse angeordnete Diese waagerecht
verlaufende Achse liegt, um eine zweckmäßige und wirkungsvolle Gestaltung und Ausbalancierung
der Klinken zu erreichen, etwa senkrecht unter dem Wellenberg.
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Die weitere Ausgestaltung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet,
dass die Steuerklinken als Winkelhebel ausgebildet
sind, wobei der
Winkel der beiden Schenkel so gewählt ist, dass jeweils ein Schenkel etwa bündig
mit dem in Förderrichtung abfallenden Führungsbahnteil ist, während der andere Schenkel
über den anderen Führungsbahnteil hochsteht. Der eine Schenkel wird durch Belastung
vom zu fördernden Teil niedergedrückt, während der andere Schenkel dadurch hochsteht
und die Sperre für das auf dem einen Schenkel der in Transportrichtung vorhergehenden
Steuerklinke liegenden weiteren Teiles bildet.
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Die Transportklinke ist auf der Rückseite halbrund mit dem Mittelpunkt
in der Drehachse ausgeführt. Dadurch wird vermieden, dass während der Hubbewegung
nachrollende Teile den Bewe-, gungsablauf der Klinke stören. Der Bahnradius der
Förderklinke entspricht ssrteilhafterweise höchstens dem Bahnradius des sperrenden
Schenkels der Steuerklinke.
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Die FördeF linken sind über eine Hubstange angetrieben; als Antrieb
s 1 sowohl ein mit mechanischen Übertragungselementen versehener Getriebemotor,
als auch hydraulische oder pneumatische Elemente möglich. Der Antrieb kann im Takt
der zu beschikkenden Maschine oder völlig unabhängig davon kontinuierlich erfolgen.
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In Erweiterung der Einsatzmöglichkeit der Transporteinrichtung ist
wenigstens eine Trennstation vorgesehen. Die Trennstation verhindert eine zu grosse
dynamische Belastung der Anlage durch das gemeinsame Nachrollen aller Teile, da
diese je nach Einzelgewicht in Gruppen zweckmässiger Grösse aufgeteilt werden können.
Der Antrieb kann dadurch wesentlich schwächer ausgeführt werden, weil nicht die
gesamte Anzahl der Teile, sondern lediglich die Gruppe bei einer Transportbewegung
gefördert werden muss.
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Die Trennstation ist durch Verlängerung des einen Schenkels in Richtung
des abfallenden Führungsbahnteils gebildet. Die Verlängerung erfolgt zweckmässigerweise
bis in das Wellental.
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Ist diese Ausführung z.B. aus Platzgründen nicht möglich, so kann
das zu fördernde Teil im Wellental liegend, auch an beliebig anderer Stelle abgetastet
werden und durch beliebige
Verbindung die Steuerklinke in der gesperrten
Stellung gehalten werden.
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In weiterer Verfeinerung des Erfindungsgedankens sind die Führungs-
und Förderklinken mittels einer Mitnahme feder derart miteinander verkoppelt, dass
die Führungsklinke gesperrt ist, wenn die Sperrklinke über die Abrollbahn hochgefahren
ist. Die geförderten Teile kommen dadurch nicht mit der sich in Bewegung befindlichen
Transportklinke in Berührung, sondern werden von der Steuerklinke gestoppt. Desweiteren
ist die Feder so angeordnet, dass das Fallen der Steuerklinke durch Federkraft unterstützt
wird.
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Die grossen Vorteile der erfindungsgemässen Transporteinrichtung gegenüber
dem Stand der Technik sind: 1, Durch einfachen Aufbau und völlig frei wählbare,
grosse Neigung der Abrollschiene wird sicheres Nachrollen der Teile und störungsfreier
Betrieb erreicht.
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2. Der Transport ist waagerecht und aufreihend. Hubstationen zum
Ausgleich der Höhenverluste bei geneigtem System entfallen. Bei verschiedenen Entnahmehöhen
kann der Transport auch steigend oder fallend ausgeführt werden.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im folgenden anhand einiger
Beispiele näher erläutert.
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Es zeigen: Fig. 1 Eine Ansicht der erfindungsgemässen Transporteinrichtung
mit Darstellung des zu fördernden Teiles in den verschiedenen Phasen.
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Fig. 2 Eine Ausführung gemäss Fig. 1 mit einer Trennstation.
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Fig. 3 bis Fig. 6 zeigen verschiedene Stellungen der Förder- und Steuerklinke
in einer Ausführung mit einer Mitnahmefeder.
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und Fig. 7 eine Draufsicht gemäss den Darstellungen in den Figuren
3 bis 6.
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Zeichnungsbeschreibung: Fig. 1 Die Werkstücke werden in Pfeilrichtung
(12) transportiert.
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Die Steuerklinke (1) ist vom Werkstück (2) gedrückt. Da vor der Steuerklinke
(1) kein Werkstück liegt, ist die Steuerklinke (3) gefallen und das Werkstück (4)
kann in das Wellental (10) rollen. Die Förderklinke (5) durch einen Motor (6) über
Pleuelstange (7) und Schubstange (8) angetrieben, hebt das Teil (4) über den Wellenberg
(9), während die ebenfalls hochschwenkende Förderklinke (11) das Werkstück (2) nicht
berührt.
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Fig. 2 Steuerklinken (13) und (14) sind gefallen, die Werkstücke (15)
und (16) sind jeweils in das Wellental (17) und (18) grollt.
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Die Steuerklinke (19) mit dem bis ins Wellental (18) verlängerten
Schenkel bleibt in Sperrstellung und hindert das Werkstück (207 und damit alle folgenden,
nachzurollen. In diesem Beispiel ist ein Antrieb mit pneumatisch oder hydraulischem
Zylinder (21) dargestellt.
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Fig. 3 Die Förderklinke (22) ist durch die Feder (23) mit der Steuerklinke
(24) gekoppelt. Die Feder (23) ist zwischen den Mitnehmern (25) und (26) der Förderklinke
eingespannt. Die Mitnehmer (27l und (28) sind mit der Steuerklinke (24) fest verbunden.
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Die Förderklinke (22) steht in der unteren Stellung, das Fallen der
Steuerklinke (24) wird durch die Mitnahme (28) unterstützt.
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Fig. 4 Beim Hochfahren der Förderklinke (29) wird die Steuerklinke
(30) durch die Feder (31) und den Mitnehmer (32) in die Sperrstellung gedrückt.
Ein Werkstück (33), das während des Arbeitshubes nachrollt, wird von der zwangsläufig
ebenfalls hochgefahrenen Steuerklinke (30) gestoppt, es kann nicht am Rücken (34)
der Förderklinke (29) anlaufen.
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Fig. 5 Der Rücken (35) der Transportklinke (36) ist so ausgebildet,
dass auch bei ausgefallener Feder (37) die Anlage noch funktionsfähig ist.
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Fig. 6 Das Teil (38) drückt die Steuerklinke (39) entgegen der Feder
(40) und dem Mitnehmer (41) in Sperrstellung.
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Fig. 7 zeigt eine Möglichkeit der Anordnung in der Draufsicht, Auf
den Führungsbahnen (42) und (43) rollt das Werkstück ab. Ober eine Verbindungsstange
(44) werden die Förderklinken (45) und (46) durch die Schubstange (47) angetrieben.
Die au£ einer gemeinsamen Welle (48) mit den Förderklinken sitzende Steuerklinke
(49) ist durch eine Feder (50) und Mitnehmer (51) mit den Förderklinken (45) u.(46)
gekoppelt.