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DE20321261U1 - Verpressvorrichtung für mit geklebten Böden versehene Säcke - Google Patents

Verpressvorrichtung für mit geklebten Böden versehene Säcke Download PDF

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DE20321261U1
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Abstract

Verpressvorrichtung (1) für mit geklebten Böden versehene Säcke,
– in der zumindest zwei übereinander gelegte Pressbänder (3) Verpresszonen bilden, in welchen die geschuppt übereinander liegenden Bodenbereiche der Säcke verpressbar sind,
– wobei mit den Pressbändern (3) die Säcke zwischen einer Schuppenbildungsstation (2) und einer Sackstapelstation (7) transportierbar sind und – wobei die zumindest zwei übereinander gelegten Pressbänder (3) über im Maschinengestell (4) gelagerte Antriebsmittel, Führungsmittel und/oder Presszylinderpaare (5, 6) führbar sind
dadurch gekennzeichnet, dass
– die im Maschinengestell gelagerten Antriebsmittel, Führungsmittel und/oder Presszylinderpaare (5, 6) derart angeordnet sind,
– dass die Pressbänder (3) über zumindest eine brückenartig ausgebildete Stelle des Maschinengestells (4) geführt werden,
– wobei das Maschinengestell (4) unter der brückenartig ausgebildeten Stelle einen begehbaren Freiraum (9) aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Verpressvorrichtung für mit geklebten Böden versehene Säcke gemäß des Anspruchs 1.
  • Die geklebten Böden von Säcken, insbesondere von Papiersäcken, müssen unmittelbar nach der Verklebung zusammengedrückt werden, um zu verhindern, dass sich die Bodenfaltungen unter Lösung der Verklebung aufrichten. Außerdem wird durch die Verpressung der Bodenbereiche eine haltbare Verklebung erzielt.
  • Zu diesem Zweck werden die Säcke zunächst in einer Schuppenbildungsstation schuppenartig übereinander gelegt. Anschließend werden die Böden der Säcke in der Verpressvorrichtung verpresst. Nach dem Verpressvorgang werden die Säcke in einer Sackstapelstation gestapelt und abtransportiert.
  • Bei der aus der DE 40 02 156 A1 bekannten Verpressvorrichtung werden die Sackböden in Pressbänder umfassende Förderstrecken gefördert, wobei die Pressbänder die Böden der Säcke zusammendrücken. Um eine lange Verweildauer der einzelnen Säcke in der Verpressstation zu erreichen, weist diese mindestens zwei Presszylinder auf, die von den Pressbändern umschlungen werden, so dass die Pressbänder einen S-förmigen oder einen mehrfach S-förmigen Weg zurücklegen.
  • Bekannte Verpressvorrichtungen sind für die Bedienung auf einer Längsseite des Maschinengestells ausgelegt. Oft sind diese Verpressvorrichtungen Teil eines größeren Systems wie eines Bodenlegers. Im alltäglichen Betrieb einer derartigen Verpressvorrichtung muss das Bedienpersonal zum Teil jedoch auch Arbeiten auf der anderen Längsseite der Verpressvorrichtung beziehungsweise des Systems ausführen. Die beidseitige Bedienung der Verpressvorrichtung ist jedoch nicht möglich, da das Bedienpersonal nicht auf die andere Längsseite der Verpressvorrichtung gelangen kann, ohne den Bedienbereich der Verpressvorrichtung für eine gewisse Zeit zu verlassen.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Verpressvorrichtung vorzuschlagen, welche eine beidseitige Bedienung der Verpressvorrichtung oder des die Verpressvorrichtung umfassenden Systems ermöglicht.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1 gelöst. Demnach sind die die Pressbänder führenden und/oder antreibenden Antriebsmittel, Führungsmittel und/oder Presszylinderpaare derart im Maschinengestell angeordnet, dass die Pressbänder über zumindest eine brückenartig ausgebildete Stelle des Maschinengestells geführt werden. Das Maschinengestell weist in dem unter der brückenartig ausgebildeten Stelle befindlichen Bereich einen begehbaren Freiraum auf. Dieser Freiraum kann vom Bedienpersonal dazu genutzt werden, um von einer Längsseite des Maschinengestells auf die andere Längsseite zu gelangen. Das Maschinengestell kann an dieser Stelle einen oder mehrere Träger aufweisen, in welchem oder in welchen die die Pressbänder führenden Führungsmittel gelagert sind. Führungsmittel können dabei Rollen oder Walzen sein, auf denen die Pressbänder geführt werden. Die Rollen oder Walzen können auch angetrieben sein, so dass sie Antriebsmittel für die Pressbänder darstellen. Jedoch können die Pressbänder in dem Bereich der brückenartig ausgebildeten Stelle auch ohne jegliche Unterstützung durch Antriebs- oder Führungsmittel geführt werden. Das Maschinengestell kann an dieser Stelle unterbrochen sein.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung befindet sich die brückenartig ausgebildete Stelle des Maschinengestells unmittelbar hinter der Schuppenbildungsstation. Bei einer solchen Anordnung verlaufen die der Schuppenbildungsstation folgenden Pressbänder vorteilhafterweise zunächst ansteigend, um dann eine Höhe zu erreichen, die einen ausreichenden Freiraum im anschließenden Bereich zulässt.
  • Bei einer Anordnung der brückenartig ausgebildeten Stelle unmittelbar hinter der Schuppenbildungsstation kann ein Träger vorgesehen werden, in welchem die die Pressbänder führenden Antriebs- und/oder Führungsmittel gelagert sind. Der Träger kann einendig am Maschinengestell befestigt sein, so dass er ein auskragendes Bauteil des Maschinengestells darstellt. In diesem Fall braucht der Träger an seinem zweiten Ende nicht zusätzlich abgestützt zu werden.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform reicht der Freiraum bis auf die Ebene, auf welcher die Verpressvorrichtung aufgebaut ist. Im Regelfall ist dieses der Boden einer Werkshalle, der sowohl die Schuppenbildungsstation, die Verpressvorrichtung und die Sackstapelstation trägt. Das untere Ende des Freiraums ist also insbesondere nicht durch Bauteile des Maschinengestells begrenzt.
  • Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung weist einen Freiraum auf, der in der Transportrichtung der Säcke ein Maß von mindestens 500mm aufweist. Dieses Maß stellt eine Durchgangsbreite des Freiraums dar, bei der das Bedienpersonal sehr einfach die Bedienseite wechseln kann.
  • Da auch selbst bei einer großen Durchgangsbreite ein Kontakt des Bedienpersonals mit sich bewegenden Maschinenteilen nicht ausgeschlossen werden kann, ist in einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung eine Trenneinrichtung zwischen dem Freiraum und dem Maschinengestell vorgesehen. Diese Trenneinrichtung kann durch Bleche gebildet werden. Um die Sicht auf die Maschinenteile und die zu verpressenden Säcke zu ermöglichen, kann diese Trenneinrichtung auch aus einem Gitter oder Plexiglasscheiben bestehen.
  • Vorteilhaft ist es, wenn der Freiraum zwischen der Schuppenbildungsstation und einer Einrichtung zur Umlenkung des aus den geschuppt übereinander angeordneten Säcken bestehenden Schuppenstroms, in welcher der Schuppenstrom um mindestens 120° umgelenkt wird, angeordnet ist. Eine solche Einrichtung zur Umlenkung des Schuppenstroms besteht in der Regel aus einem Presszylinderpaar. Entlang der Oberflächen dieser Presszylinder beschreiben die Säcke, wie eingangs erläutert, einen in etwa S-förmigen Weg. Um diese starke Verpressung über eine ausreichend lange Zeit aufrecht zu erhalten, werden die Säcke über einen Winkel von mindestens 120° über jeden Presszylinder geführt. Eine solche Einrichtung zur Umlenkung des Schuppenstroms kann allerdings auch mit einer Vielzahl von Walzen relativ kleinen Durchmessers realisiert sein. Die Walzen sind dabei so angeordnet, dass die Säcke ebenfalls entlang eines S-förmigen Wegs gefördert und dabei stark verpresst werden.
  • Weitere Ausführungsbeispiele der Erfindung gehen aus der gegenständlichen Beschreibung und den Ansprüchen hervor. Die einzige Figur zeigt eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Verpressvorrichtung.
  • Die Figur zeigt eine Verpressvorrichtung 1 für mit geklebten Böden versehene Säcke. Diese Säcke werden zunächst der Schuppenbildungsstation 2 in der Transportrichtung A zugeführt und auf allgemein bekannte und daher nicht näher beschriebene Weise schuppenförmig angeordnet. Nach der Schuppenbildung werden die Säcke von zwei übereinander liegenden Pressbändern 3 übernommen, wobei die Sackböden zwischen den Pressbändern 3 klemmend gefördert werden. In der Figur sind die doppelt übereinander gelegten Pressbänder 3 der Einfachheit halber nur als eine einzige Linie dargestellt. Die Pressbänder 3 werden über nicht dargestellte Rollen oder Walzen, welche im Maschinengestell 4 gelagert sind, geführt beziehungsweise angetrieben. Auf dem Weg durch die Verpressvorrichtung 1 werden die Pressbänder 3 über ein Paar von Presszylindern 5, 6 geführt. In dem gezeigten Ausführungsbeispiel umschlingen die Pressbänder 3 jeden der Presszylinder um mindestens 180°. Nachdem die Säcke die Presszylinder 5, 6 passiert haben, gelangen sie zur Sackstapelstation 7, in der die nun fertig hergestellten Säcke stapelweise angeordnet werden. Die Sackstapel können von dort abtransportiert werden.
  • Im Bereich 8 zwischen Schuppenbildungsstation und den Presszylindern 5, 6 sind die Pressbänder 3 ansteigend angeordnet. Im Bereich dieses Anstieges, den die Pressbänder 3 durchlaufen, ist das Maschinengestell 4 brückenartig ausgebildet, so dass unter dem Maschinengestell 4 ein Freiraum 9 verbleibt. Dieser Freiraum 9 bietet einen Durchgang für das Bedienpersonal der Maschine, so dass dieses von der einen auf die andere Seite der Verpressvorrichtung 1 gelangen kann. Der Freiraum 9 ist durch eine Trenneinrichtung 10 von der Verpressvorrichtung 1 abgeteilt, so dass ein unbeabsichtigtes Hineingreifen in die Vorrichtung seitens des Bedienpersonals verhindert wird.
  • Figure 00060001

Claims (11)

  1. Verpressvorrichtung (1) für mit geklebten Böden versehene Säcke, – in der zumindest zwei übereinander gelegte Pressbänder (3) Verpresszonen bilden, in welchen die geschuppt übereinander liegenden Bodenbereiche der Säcke verpressbar sind, – wobei mit den Pressbändern (3) die Säcke zwischen einer Schuppenbildungsstation (2) und einer Sackstapelstation (7) transportierbar sind und – wobei die zumindest zwei übereinander gelegten Pressbänder (3) über im Maschinengestell (4) gelagerte Antriebsmittel, Führungsmittel und/oder Presszylinderpaare (5, 6) führbar sind dadurch gekennzeichnet, dass – die im Maschinengestell gelagerten Antriebsmittel, Führungsmittel und/oder Presszylinderpaare (5, 6) derart angeordnet sind, – dass die Pressbänder (3) über zumindest eine brückenartig ausgebildete Stelle des Maschinengestells (4) geführt werden, – wobei das Maschinengestell (4) unter der brückenartig ausgebildeten Stelle einen begehbaren Freiraum (9) aufweist.
  2. Verpressvorrichtung (1) nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die brückenartig ausgebildete Stelle des Maschinengestells (4) unmittelbar hinter der Schuppenbildungsstation (2) angeordnet ist.
  3. Verpressvorrichtung (1) nach Anspruch 1 oder 2 dadurch gekennzeichnet, dass über die brückenartig ausgebildete Stelle des Maschinengestells (4) die Pressbänder (3) in Transportrichtung (A) der Säcke ansteigend verlaufen.
  4. Verpressvorrichtung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass der Freiraum (9), welcher sich unter der brückenartig ausgebildeten Stelle des Maschinengestells (4) befindet, eine Höhe von mindestens 1,50m aufweist.
  5. Verpressvorrichtung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass der Freiraum (9), welcher sich unter der brückenartig ausgebildeten Stelle des Maschinengestells (4) befindet, eine Höhe von mindestens 1,70m aufweist.
  6. Verpressvorrichtung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass der Freiraum (9) bis auf die Ebene reicht, auf welcher die Verpressvorrichtung (1) aufgebaut ist.
  7. Verpressvorrichtung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass der Freiraum (9) bis unter die Ebene reicht, auf welcher die Verpressvorrichtung (1) aufgebaut ist.
  8. Verpressvorrichtung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass der Freiraum (9) in Transportrichtung (A) der Säcke ein Maß von mindestens 400mm aufweist.
  9. Verpressvorrichtung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass der Freiraum (9) in Transportrichtung (A) der Säcke ein Maß von mindestens 500 mm aufweist.
  10. Verpressvorrichtung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass der Freiraum (9) von dem Maschinengestell (4) durch eine Trenneinrichtung (10) abgegrenzt ist.
  11. Verpressvorrichtung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass der Freiraum (9) zwischen der Schuppenbildungsstation (2) und einer Einrichtung zur Umlenkung eines aus den geschuppt übereinander angeordneten Säcken bestehenden Schuppenstroms, in welcher der Schuppenstrom um mindestens 120° umgelenkt wird, angeordnet ist.
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