DE20313685U1 - Fahrzeug mit Ladeboden - Google Patents
Fahrzeug mit LadebodenInfo
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Description
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01.09.2003
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Die Erfindung betrifft ein Fahrzeug mit einem Ladeboden und mit den Merkmalen des Oberbegriffes des Anspruches 1.
Ein derartiges Fahrzeug ist aus der DE 100 55 963 C2 bekannt und weist einen Ladeboden auf, der von einem Bodenrahmen aus zwei parallel zur Fahrzeuglängsrichtung verlaufenden Längsträgern und zwei quer zur Fahrzeuglängsrichtung verlaufenden Querträgern seitlich eingefasst ist. Das Fahrzeug ist mit einem Zurrsystem ausgestattet, das mindestens an einem der Träger im Querschnitt einen sich vom Ladeboden seitlich wegerstreckenden Vorsprung sowie einen unten an den Vorsprung anschließenden Freiraum aufweist. Desweiteren umfasst das Zurrsystem zumindest einen als separates Bauteil ausgebildeten Zurrhaken, der am Träger so einhakbar ist, dass der am Träger eingehakte Zurrhaken in den Freiraum eingreift und den Vorsprung hintergreift.
Am Zurrhaken ist außerdem ein Bolzen ausgebildet, der in eine im Vorsprung ausgebildete Bolzenaufnahmeöffnung eingreift, wodurch der Zurrhaken gegen eine m Verstellung in Fahrzeuglängsrichtung gesichert ist.
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Aus der DE 36 18 420 C2 ist ein Fahrzeug mit Ladefläche bekannt, das mit Befestigungselementen für Verzurrungsgurte ausgestattet ist, die hinter etwa waagerecht vorstehende Flansche von mit der Ladefläche bündig abschließenden Verzurrungsprof ilen greifen. Mit den Verzurrungsgurten sind Verzurrungshaken verbunden, die von der Ladefläche her durch Schlitze hinter die Flansche einhakbar sind. Um eine Längsverstellung der eingehakten Verzurrungshaken entlang des Verzurrungsprofils zu verhindern, sind hier am Verzurrungsprof il Anschlagnocken angeschweißt.
Die DE 39 33 673 C2 zeigt ein weiteres Fahrzeug mit Ladefläche, bei dem mit Verzurrungsgurten verbundene Verzurrungshaken hinter etwa waagerecht vorstehende Vorsprünge von mit der Ladefläche bündig abschließenden Verzurrungsprofilen greifen, wobei die Verzurrungshaken von der Ladefläche her hinter die Vorsprünge einhakbar sind. Hierbei bildet das Verzurrungsprofil ein Außenrahmenprofil und weist einen eine Rillen bildenden Rücksprung mit Haltern auf. Diese Halter besitzen waagerecht vorstehende Nasen für sie untergreifende Verzurrungshaken, wobei der Verzurrungshaken so gebildet ist, dass er mit im wesentlichen senkrecht stehendem Schaftteil auch bei geschlossener Bordwand in den Halter eingesetzt werden kann. Diese Halter bzw. deren Nasen sind auch hier am Außenrahmenprofil angeschweißt.
Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem, für ein Fahrzeug der eingangs genannten Art eine verbesserte
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Ausführungsform anzugeben, bei der insbesondere die Handhabung des Zurrsystems vereinfacht ist.
Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch ein Fahrzeug mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
Die Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, den Zurrhaken mittels- magnetischer Kräfte am Träger festzuhalten. Durch diese Maßnahme verbleibt der Zurrhaken am Träger, auch wenn ein am Zurrhaken angreifender Zurrgurt kraftlos . oder spannungslos ist. Bei gelöster Verzurrung kann der Zurrhaken somit nicht vom Träger herunterfallen. Die Handhabung des Zurrsystems wird dadurch vereinfacht.
Bevorzugt wird eine Ausführungsform, bei welcher der Zurrhaken mit wenigstens einem Dauermagneten ausgestattet ist. Diese Ausführungsform hat den Vorteil, dass vorhandene Fahrzeuge besonders einfach nachgerüstet werden können, in dem die erfindungsgemäßen Zurrhaken angeschafft werden. Vorausgesetzt ist hierbei, dass der Träger aus einem magnetischen Werkstoff, insbesondere aus Eisen, hergestellt ist.
Zweckmäßig ist dabei eine Ausführungsform, bei welcher der jeweilige Dauermagnet in eine Aufnahme eingesetzt ist, die im Zurrhaken ausgebildet ist, wobei die Dimensionierungen des Dauermagneten und der Aufnahme so aufeinander abgestimmt sind, dass der in die Aufnahme eingesetzte Dauermagnet im Zurrhaken bündig versenkt angeordnet ist. Durch diese Maßnahme wird die Funktion des Zurrhakens in keiner Weise be-
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einträchtigt. Desweiteren ist der Dauermagnet im Zurrhaken vor Beschädigungen geschützt untergebracht.
Entsprechend einer vorteilhaften Ausführungsform ist die jeweilige Bolzenaufnahmeöffnung an einer dem Freiraum zugewandten Unterseite des- Vorsprungs ausgebildet, wobei der Bolzen an einem in diesen Freiraum eingreifenden Abschnitt des Zurrhakens ausgebildet ist. Diese Merkmale bewirken, dass eine Zugbelastung am Zurrhaken stets eine den Bolzen in die Bolzenaufnahme eintreibende Kraftkomponente aufweist, wodurch eine sichere Verankerung des Bolzens in der Bolzenaufnahme und somit eine sichere Festlegung des Zurrhakens am Träger gewährleistet werden kann.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform sind Sicherungsmittel vorgesehen, die den am Vorsprung eingehakten Zurrhaken gegen ein Verlieren sichern. Sofern die Zurrhaken nicht zum Festzurren der Ladung benötigt werden, kann es bei ungesicherten Zurrhaken relativ einfach zu einem Verlust dieser Kleinteile kommen, was besonders lästig ist. Durch die vorgeschlagene Ausgestaltung wird dies verhindert. Zweckmäßigerweise dient eine Bordwand des Fahrzeugs als Sicherungsmittel. Diese Bordwand ist zwischen einer nach oben geklappten Sicherungsstellung und einer nach unten geklappten Be- und Entladestellung verstellbar am Fahrzeug, insbesondere an einem der Träger gelagert. In der Sicherungsstellung der Bordwand- ist zwischen dem Vorsprung und der Bordwand ein Spalt ausgebildet, durch den der Zurrhaken in den Freiraum eingreift und durch den das den Bolzen aufweisende Ende des
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Zurrhakens nicht aus dem Freiraum herausziehbar ist. Die Öffnungsweite des Spalts ist somit in der Sicherungsstellung der Bordwand kleiner als die Abmessung des in den Freiraum eingebrachten Zurrhakens mit Bolzen. Dies hat zur Folge, dass bei nach oben geklappter Bordwand automatisch sämtliche in den Freiraum eingebrachten Zurrhaken gegen Verlust gesichert sind.
Bei einer besonders vorteilhaften Ausführungsform sind eine Vielzahl von Bolzenaufnahmeöffnungen in Trägerlängsric.htung mit gleichmäßigen Abständen am Vorsprung ausgebildet. Auf diese Weise ergibt sich eine Rasterung, die ein optimales Verzurren beliebiger Ladegüter gewährleistet. Vorzugsweise ist in Trägerlängsrichtung der Abstand zwischen zwei benachbarten Öffnungen kleiner als die Erstreckung des Zurrhakens, wodurch sich eine besonders feine Rasterung für die Ausbildung einer Verzurrung ergibt.
Entsprechend einer vorteilhaften Weiterbildung sind sämtliche Träger, das heißt beide Längsträger und beide Querträger des Bodenrahmens mit den Bolzenaufnahmeöffnungen ausgestattet, wodurch sich eine besonders hohe Vielfältigkeit für die vorhandenen Verzurrmöglichkeiten ergibt.
Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
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Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und wird in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert.
Es zeigen, jeweils schematisch,
Fig. 1 eine Seitenansicht eines als Anhänger ausgebildeten Fahrzeugs,
Fig. 2 eine Seitenansicht eines Trägers des Anhängers,
Fig. 3 eine Draufsicht auf den Träger gemäß Fig. 2,
Fig. 3 eine Draufsicht auf den Träger gemäß Fig. 2,
Fig. 4 eine Draufsicht auf eine Abwicklung des gefalteten oder gebogenen Träger der Fig. 2 und 3,
Fig. 5 eine vergrößerte Seitenansicht eines Endabschnitts des Trägers gemäß Fig. 2 mit einem daran angebrachten Zurrhaken,
Fig. 6 einen Querschnitt des Trägers gemäß Fig. 5,
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Fig. 7 eine Draufsicht auf den Trägerabschnitt gemäß Fig. 5,
Fig. 8 einen Querschnitt des Trägers gemäß Figur 7,
Fig. 9 einen Querschnitt des Trägers mit daran angebrachtem Zurrhaken, wobei sich der Zurrhaken in einer nach oben verschwenkten Endstellung befindet und eine Bordwand nach unten geklappt ist,
Fig. 10 eine Ansicht wie in Fig. 9, wobei sich der Zurrhaken in einer nach unten verschwenkten Endstellung befindet und die Bordwand nach unten geklappt ist,
Fig. 11 eine Ansicht wie in Fig. 9, wobei sich der Zurrhaken in seiner nach oben verschwenkten Endstellung befindet und die Bordwand nach oben geklappt ist,
Fig. 12 eine Ansicht wie in Fig. 10, wobei sich der Zurrhaken in seiner nach unten verschwenkten Endstellung befindet und die Bordwand nach oben geklappt ist,
Fig. 13 eine vergrößerte Ansicht auf einen Zurrhaken nach der Erfindung entsprechend einem Pfeil XII in Fig. 14,
Fig. 14 eine Ansicht auf den Zurrhaken gemäß Fig. 13 entsprechend einem Pfeil XIV in Fig. 13,
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Fig. 15 eine Schnittansicht des Zurrhakens entsprechend den Schnittlinien XV in Fig. 13.
Entsprechend Fig. 1 kann ein erfindungsgemäßes Fahrzeug 1 z.B. als Anhänger ausgebildet sein. Dieser Anhänger 1 kann mit einer Achse 2 ausgestattet sein und über eine Deichsel 3 an einen Personenkraftwagen angekuppelt werden. Ebenso ist eine Ausführungsform möglich, die ein Ankuppeln an einen Lastkraftwagen oder an ein anderes Fahrzeug ermöglicht. Für einen größeren Anhänger 1, der zum Transport größerer L,asten bestimmt ist, wird eine zweiachsige Ausführungsform bevorzugt. Obwohl die vorliegende Erfindung am Beispiel eines als Anhänger ausgebildeten Fahrzeugs 1 erläutert wird, ist klar, dass die Erfindung in entsprechender Weise auch bei einem beliebigen anderen Fahrzeug realisierbar ist, z.B. bei einem Schienenfahrzeug, bei einem Schiff, bei einem Kraftfahrzeug, wie z.B. Lastkraftwagen oder Pick-up.
Der Anhänger 1 weist einen Ladeboden 4 auf, der beispielsweise durch Holzbretter oder durch eine mehrfach verleimte Platte oder durch Aluminiumprofile oder durch Stahlblech gebildet sein kann. Dieser Ladeboden 4 ist seitlich von einem Bodenrahmen 5 eingefaßt, der aus zwei parallel zu einer durch einen Pfeil 6 symbolisierten Fahrzeug- bzw. Anhängerlängsrichtung verlaufenden Längsträgern 7, die bezüglich der Anhängerlängsrichtung 6 eine linke Seite und eine rechte Seite des Bodenrahmens 5 bilden, sowie aus zwei quer zur Anhängerlängsrichtung 6 verlaufenden Querträgern 8 gebildet ist, die bezüglich der Anhängerlängsrichtung 6 ein vorderes
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Ende und ein hinteres Ende des Bodenrahmens 5 bilden. Der Bodenrahmen 5 ergibt somit eine vollständig umlaufende, seitliche Einfassung des Ladebodens 4. An jedem der Träger 7 und 8 des Bodenrahmens 5 ist jeweils eine Bordwand 9 schwenkbar gelagert, wobei in Fig. 1 die Bordwände 9 jeweils in ihre nach oben geklappte Sicherungsstellung verschwenkt sind.
Entsprechend den Fig. 2, 3 und 4 werden die Träger 7, 8 vorzugsweise aus Metallblech hergestellt, das geschnitten und/oder gestanzt wird, wodurch sich die in Fig. 4 wiedergegebene Abwicklung ausbildet. Beim Stanzen können gleichzeitig eine Vielzahl von Öffnungen 10 in das Blechteil eingebracht werden, die beispielsweise zur Befestigung von Beschlagelementen zur Lagerung der Bordwände 9 dienen. In die Abwicklung gemäß Fig. 4 werden außerdem Bolzenaufnahmeöffnungen 11 eingebracht, die vorzugsweise einen kreisförmigen Querschnitt aufweisen können. Durch das Falten oder Kanten können die Bolzenaufnahmeöffnungen 11 einen elliptischen Querschnitt erhalten. Die Abwicklung gemäß Fig. 4 wird dann gefaltet oder gekantet, wodurch sich der Träger 7, 8 gemäß den Fig. 2 und 3 ausbildet. Anstelle eines gekanteten Blechs kann zur Herstellung bzw. Ausbildung der Träger 7, 8 auch ein Strangpreßprofil, insbesondere aus Aluminium, verwendet werden. Die Bolzenaufnahmeöffnungen 11 werden dann durch Bohren oder Stanzen eingebracht. Wie aus den Fig. 2 bis 4 hervorgeht, ist der Träger 7, 8 mit einer Vielzahl von Bolzenaufnahmeöffnungen 11 ausgestattet, die vorzugsweise regelmäßig voneinander beabstandet sind. Bei der hier gezeig-
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ten Ausführungsform weisen die beiden letzten Bolzenaufnahmeöffnungen 11 eines jeden Endes des Trägers 7, 8 im Vergleich zu den vorangehenden Bolzenaufnahmeöffnungen 11 den halben Abstand voneinander auf. Grundsätzlich können die Bolzenaufnahmeöffnungen 11 jedoch beliebige Abstände zueinander aufweisen.
Diese Bolzenaufnahmeöffnungen 11 gehören zu einem Zurrsystem 26, mit dem das Fahrzeug 1 ausgestattet ist.
Entsprechend den Fig. 5 bis 12 weisen die Träger 7, 8 einen Querschnitt auf, der mit einem Vorsprung 12 ausgestattet ist, der sich seitlich vom Ladeboden 4 nach außen weg erstreckt. Unterhalb dieses Vorsprungs 12 ist im Querschnitt ein V-förmiger Freiraum 13 ausgebildet, der im folgenden auch als „Zurrnut" bezeichnet werden kann. In eine dem Freiraum 13 bzw. der Zurrnut ausgesetzte Unterseite 14 des Vorsprungs 12 sind die Bolzenaufnahmeöffnungen 11 in den Vorsprung 12 eingebracht. Vorsprung 12 und Freiraum 13 sind ebenfalls Bestandteile des Zurrsystems 26.
Gemäß den Figuren 5 und 7 ist am Vorsprung 12 ein Zurrhaken 15 eingehakt, der mit einem unteren Abschnitt 16 in den Freiraum 13 eindringt und an einem oberen Abschnitt 17 eine Öse 18 trägt. Die Öse 18 kann dabei, wie hier, an den oberen Abschnitt 17 des Zurrhakens 15 angeschweißt sein oder lösbar daran befestigt sein. Das Zurrsystem 26 umfasst zweckmäßig mehrere derartige Zurrhaken 15.
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Die Träger 7, 8 weisen eine Außenseite 19 auf, die seitlich über ein vorderes Ende 24 des Vorsprungs 12 nach außen vorsteht. An dieser Außenseite 19 können beispielsweise Beschlagelemente zur Lagerung der Bordwand 9 angebracht sein. Außerdem sind die Träger 7, 8 jeweils mit einer Oberseite 20 ausgestattet, die auf dem Randbereich des Ladebodens 4 zur Auflage kommt, wodurch sich eine besonders stabile seitliche Einfassung des Ladebodens 4 durch die Träger 7, 8 ergibt.
Entsprechend den Fig. 9 bis 12 ist der Zurrhaken 15 bei der hier gezeigten Ausführungsform an seinem in den Freiraum 13 eingreifenden unteren Abschnitt 16 mit einem Bolzen 21 ausgestattet, der bei am Träger 7, 8 festgelegtem Zurrhaken 15 in eine der Bolzenaufnahmeöffnungen 11 eindringt. Auf diese Weise ergibt sich eine formschlüssige Halterung in der Längsrichtung des Trägers 7, 8. Wenn eine besonders stabile Variante erforderlich ist, kann der Zurrhaken 15 auch mit zwei oder mehr Bolzen 21 ausgestattet sein, wobei dann die Abstände benachbarter Bolzenaufnahmeöffnungen 11 und/oder die Erstreckung des unteren Abschnitts 16 des Zurrhakens 15 in Trägerlängsrichtung entsprechend gewählt ist.
Beim Zurrhaken 15 sind der die Öse 18 tragende obere Abschnitt 17 und der deren Bolzen 21 tragende untere Abschnitt 16 vorzugsweise zueinander abgewinkelt, etwa um 90°. Hierdurch kommt der untere Abschnitt 16 beim Eingriff in die Zurrnut bzw. in den Freiraum 13 formschlüssig am Vorsprung 12 zur Anlage und greift dadurch am Vorsprung 12 an. Die Unterseite 14 des Vorsprungs 12 ist vorzugsweise etwa um 45°
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gegenüber einer Oberseite 22 des Vorsprunges 12 geneigt, die eben in die Oberseite 20 des Trägers 7, 8 übergeht.
Der obere Abschnitt 17 und der untere Abschnitt 16 des Zurrhakens 15 schließen einen abgerundeten Übergangsbereich 23 ein. Da auch das vorspringende Ende 24 des Vorsprunges 12 abgerundet ausgebildet ist, kann der Zurrhaken 15 um eine parallel zur Längsrichtung des Trägers 7, 8 verlaufende Schwenkachse Schwenkbewegungen durchführen, bei denen der abgerundete Übergangsbereich 23 des Zurrhakens 15 am abgerundeten Ende 24 des Vorsprungs 12 abrollt.
In Fig. 9 und Fig. 11 befindet sich der Zurrhaken 15 in einer oberen Endstellung, in der der untere Abschnitt 16 des Zurrhakens 15 an der Unterseite 14 des Vorsprungs 12 flächig zur Anlage kommt. In den Fig. 10 und 12 befindet sich der Zurrhaken 15 in einer unteren Endstellung, in der der obere Abschnitt 17 flächig an der Oberseite 22 des Vorsprungs 12 zur Anlage kommt. In dieser unteren Endstellung hat der Zurrhaken 15 einen minimalen Raumbedarf.
Bei der in den Fig. 9 bis 12 dargestellten besonderen Ausführungsform ist die Länge des Bolzens 21 so gewählt, dass der Bolzen 21 auch in der unteren Endstellung des Zurrhakens 15 in die Bolzenaufnahmeöffnung 11 zumindest teilweise hineinragt (vgl. Fig. 10 und 12). Durch diese besondere Dimensionierung wird gewährleistet, dass der Zurrhaken 15 auch dann bezüglich der Längsrichtung des Trägers 7, 8 fixiert ist, wenn der Zurrhaken 15 nicht benötigt wird. Die nicht
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aktiven Zurrhaken 15 werden somit an einer selbständigen
Verstellung entlang des Trägers 7, 8 gehindert, die z.B.
durch Schwingungen oder Vibrationen während der Fahrt auftreten könnte.
In den Fig. 9 und 10 ist die Bordwand 9 nach unten in ihre Be- und Entladestellung geklappt. Der Zurrhaken 15 kann bei geöffneter Bordwand 9 manuell aus dem Freiraum 13 herausgenommen werden und an einer beliebigen anderen gewünschten Position wieder am Träger 7, 8 festgelegt werden.
Wenn die Bordwand 9 geschlossen wird, muß die Bordwand 9 entsprechend den Fig. 11 und 12 in ihre obere Sicherungsstellung verschwenkt werden. In dieser Sicherungsstellung der Bordwand 9 liegt die Bordwand 9 bei dieser Ausführungsform an der Außenseite 19 des Trägers 7, 8 an. Da die Seitenwand 19 des Trägers 7, 8 hier seitlich über das vordere Ende 24 des Vorsprunges 12 vorsteht, bildet sich zwischen der Bordwand 9 und dem Vorsprung 12 ein Spalt 25 aus, durch den der Zurrhaken 15 in den Freiraum 13 eingreift und den Vorsprung 12 umgreift. Der Spalt 25 ist dabei so klein, dass der Zurrhaken 15 mit seinem unteren Abschnitt 16, der den Bolzen 21 trägt, nicht mehr aus dem Freiraum 13 herausgezogen werden kann. Insoweit bildet die Bordwand 9 in ihrer Sicherungsstellung ein Sicherungsmittel, das den am Träger 7, 8 festgelegten Zurrhaken 15 sichert. Auf diese Weise sind die Zurrhaken 15 selbst dann verliersicher am Träger 7, 8 festgelegt, wenn die Zurrhaken 15 nicht zum Festzurren einer Ladung benötigt werden.
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Der Spalt 25 ist jedoch noch so groß, dass der Zurrhaken 15 auch in der Sicherungsstellung der Bordwand 9 zwischen seinen beiden Endstellungen verschwenkt werden kann, was aus den Fig. 11 und 12 hervorgeht.
Entsprechend einer besonders vorteilhaften Ausführungsform sind sowohl die Längsträger 7 als auch die Querträger 8 mit mehreren Bolzenaufnahmeöffnungen 11 ausgestattet, wodurch sich vielfältige Möglichkeiten zum Verzurren einer Ladung auf dem Ladeboden 4 ergeben.
Erfindungsgemäß ist nun vorgesehen, dass der Zurrhaken 15, wenn er am Vorsprung 12 eingehakt ist, mittels magnetischer Kräfte am Träger 7 bzw. 8 festgehalten ist. Die magnetischen Kräfte können dabei beispielsweise dadurch bereit gestellt werden, dass der Zurrhaken 15 und/oder der jeweilige Träger 7, 8 dauermagnetisch ausgebildet sind. Bevorzugt wird jedoch eine Ausführungsform, bei welcher entweder der jeweilige Träger 7, 8 oder der Zurrhaken 15 mit wenigstens einem Dauermagneten ausgestattet ist.
In den Fig. 13 bis 15 ist eine vorteilhafte Ausgestaltung des Zurrhakens 15 wiedergegeben, bei welcher der Zurrhaken 15 mit wenigstens einem Dauermagneten 27 ausgestattet ist. Bei dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel ist der Zurrhaken 15 mit zwei derartigen Dauermagneten 27 versehen. Zu diesem Zweck ist im unteren Abschnitt 16 des Zurrhakens 15 für jeden Dauermagneten 27 eine Aufnahme 28 ausgespart, die kom-
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plementär zum jeweiligen Dauermagneten 27 ausgebildet ist. Auf diese Weise ist der jeweilige Dauermagnet 27 in der zugehörigen Aufnahme 28 versenkt angeordnet, so dass er bündig in die Unterseite 16 des Zurrhakens 15 eingepasst ist. Insoweit wird die Oberfläche des Zurrhakens 15 an seinem unterem Abschnitt 16 durch die Dauermagnete 27 nicht beeinflusst. Die Dauermagnete 27 sind dabei auf der selben Seite des unteren Abschnitts 16 angeordnet wie auch der Bolzen 21 am unteren Abschnitt 16 ausgebildet ist. Desweiteren sind die beiden Dauermagnete 27 beiderseits des Bolzens 21 am Zurrhaken 15 angeordnet. Die Dauermagnete 27 sind am Zurrhakens 15 befestigt. Beispielsweise sind die Dauermagnete 27 in die Aufnahmen 28 eingeklebt oder eingelötet oder eingeschweißt. Ebenso ist es möglich, die Dauermagnete 27 in ihren Aufnahmen 28 zu verstemmen oder darin einzuschrauben, wozu die Dauermagnete 27 und die Aufnahmen 28 mit entsprechenden Gewinden versehen sind.
Die Funktionsweise des insoweit magnetischen Zurrhakens 15 erschließt sich von selbst. Für den Zurrhaken 15 wird mit Hilfe des wenigstens einen Dauermagneten 27 eine hinreichende Fixierung am jeweiligen Träger 7, 8 erreicht, wenn der Zurrhaken 15 am Vorsprung 12 eingehakt ist. Der Zurrhaken 15 bleibt an der eingestellten Position am jeweiligen Träger 7, 8 haften, auch wenn ein durch die Öse 18 geführten Zurrseil oder Band noch nicht zur Sicherung der jeweiligen Ladung gespannt worden ist. Auf diese Weise können die Zurrhaken 15, auch wenn sie nicht benötigt werden, stets am Vorsprung 12 eingehakt am jeweiligen Längsträger 7, 8 angeordnet werden,
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wo sie aufgeräumt sind und stets zur Verfügung stehen. Die" hierdurch erzielbaren Vorteile im Hinblick auf eine komfortablere Handhabung des Zurrsystems 26 liegen auf der Hand.
Claims (20)
1. Fahrzeug mit einem Ladeboden, der von einem Bodenrahmen (5) aus zwei parallel zur Fahrzeuglängsrichtung (6) verlaufenden Längsträgern (7) und zwei quer zur Fahrzeuglängsrichtung (6) verlaufenden Querträgern (8) seitlich eingefaßt ist, und mit einem Zurrsystem (26), das an mindestens einem der Träger (7, 8) im Querschnitt einen sich vom Ladeboden (4) seitlich wegerstreckenden Vorsprung (12) und einen unten an den Vorsprung (12) anschließenden Freiraum (13) aufweist, wobei das Zurrsystem (26) wenigstens einen als separates Bauteil ausgebildeten Zurrhaken (15) aufweist, der am Träger (7, 8) so einhakbar ist, dass der am Träger (7, 8) eingehakte Zurrhaken (15) in den Freiraum (13) eingreift und den Vorsprung (12) hintergreift, dadurch gekennzeichnet, dass der am Träger (7, 8) eingehakte Zurrhaken (15) mittels magnetischer Kräfte am Träger (7, 8) festgehalten ist.
2. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Zurrhaken (15) und/oder Träger (7, 8) dauermagnetisch ausgestaltet ist/sind.
3. Fahrzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Zurrhaken (15) und/oder der Träger (7, 8) wenigstens einen Dauermagneten (27) aufweist/aufweisen.
4. Fahrzeug nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Dauermagnet (27) in einer am Zurrhaken (15) und/oder am Träger (7, 8) ausgebildeten, dazu komplementären Aufnahme bündig versenkt angeordnet ist.
5. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass Anschlagmittel (11, 21) vorgesehen sind, die ein Verstellen des am Vorsprung (12) eingehakten Zurrhakens (15) in Trägerlängsrichtung verhindern.
6. Fahrzeug nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlagmittel mindestens eine Bolzenaufnahmeöffnung (11) aufweisen, die im Vorsprung (12) ausgebildet ist und in die mindestens ein am Zurrhaken (15) ausgebildeter Bolzen (21) quer zur Trägerlängsrichtung einsteckbar ist.
7. Fahrzeug nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Zurrhaken (15) einen Bolzen (21) und zwei Dauermagnete (27) aufweist, die beiderseits des Bolzens (21) auf der selben Seite wie der Bolzen (21) am Zurrhaken (15) angeordnet sind.
8. Fahrzeug nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Bolzenaufnahmeöffnung (11) an einer dem Freiraum (13) zugewandten Unterseite (14) des Vorsprungs (12) ausgebildet ist und dass der Bolzen (21) an einem in den Freiraum (13) eingreifenden Abschnitt (16) des Zurrhakens (15) ausgebildet ist.
9. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass Sicherungsmittel (9) vorgesehen sind, die den am Vorsprung (12) eingehakten Zurrhaken (15) gegen ein Verlieren sichern.
10. Fahrzeug nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherungsmittel durch eine Bordwand (9) gebildet sind, die zwischen einer nach oben geklappten Sicherungsstellung und einer nach unten geklappten Be- und Entladestellung verstellbar ist, wobei in der Sicherungsstellung der Bordwand (9) ein Spalt (25) zwischen dem Vorsprung (12) und der Bordwand (9) ausgebildet ist, durch den der Zurrhaken (15) in den Freiraum (13) eingreift und durch den das den Bolzen (21) aufweisende Ende des Zurrhakens (15) nicht aus dem Freiraum (13) herausziehbar ist.
11. Fahrzeug nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass der am Vorsprung (12) eingehakte und durch die Sicherungsmittel (9) gesicherte Zurrhaken (15) um eine parallel zur Trägerlängsachse verlaufende Schwenkachse zwischen einer oberen Endstellung, in der ein in den Freiraum (13) eingreifender Abschnitt (16) des Zurrhakens (15) flächig an einer Unterseite (16) des Vorsprungs (12) anliegt, und einer unteren Endstellung schwenkverstellbar ist, in der ein eine Öse (18) aufweisender Abschnitt (17) des Zurrhakens (15) flächig auf einer Oberseite (22) des Vorsprungs aufliegt.
12. Fahrzeug zumindest nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Bolzenaufnahmeöffnungen (11) in Trägerlängsrichtung mit gleichmäßigen Abständen am Vorsprung (12) ausgebildet sind.
13. Fahrzeug zumindest nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass alle Träger (7, 8) mit den Bolzenaufnahmeöffnungen (11) ausgestattet sind.
14. Fahrzeug zumindest nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass in Trägerlängsrichtung der Abstand zwischen zwei benachbarten Bolzenaufnahmeöffnungen (11) kleiner ist als die Erstreckung des Zurrhakens (15).
15. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (7, 8) durch ein gefaltetes oder gekantetes Blech gebildet ist.
16. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (7, 8) durch ein Strangpressprofil, insbesondere aus Aluminium, gebildet ist.
17. Fahrzeug zumindest nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, . dass am Zurrhaken (15) mindestens zwei zueinander parallele Bolzen (21) ausgebildet sind, die bei am Träger (7, 8) festgelegtem Zurrhaken (15) jeweils in eine Bolzenaufnahmeöffnung (11) eindringen.
18. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Fahrzeug als Kraftfahrzeug oder als Anhänger (1) für ein Kraftfahrzeug, insbesondere für einen Personenkraftwagen, ausgebildet ist.
19. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Zurrhaken (15) eine Zurröse (18) aufweist.
20. Zurrhaken für ein Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 19, gekennzeichnet durch die kennzeichnenden Merkmale wenigstens eines der Ansprüche 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 17 und 19.
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