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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Gerät zur Herstellung einer gebrauchsfertigen
Spachtelmasse durch Vermischen von zumindest zwei Komponenten, insbesondere
von einer Binder-Komponente und einer Härter-Komponente zu einem pastösen oder
flüssigen
Mischgut.
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Derartige
Geräte
zum Vermischen von zumindest zwei Komponenten finden beispielsweise bei
der Herstellung von Spachtelmassen Anwendung, wobei eine Härter-Komponente
mit einem 1...2%igen Anteil einer Binder-Komponente zugemischt wird, um eine
aushärtbare
Spachtelmasse zu erzeugen. Die Mischvorrichtung weist zur Zufuhr
der jeweiligen Komponenten Eintrittsöffnungen auf, über welche
die Komponenten in die Mischkammer zugegeben werden. Die Komponenten
sind in vorgeschaltenen Aufnahmebehältern wie Kartuschen oder Ähnlichem
bevorratet, wobei die Mischvorrichtung Teil einer Einrichtung zur
Bereitstellung von Spachtelmassen ist.
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Ein
derartiges Gerät
zur Herstellung einer gebrauchsfertigen Spachtelmasse für die Verspachtelung
von Oberflächen,
welche beispielsweise Fahrzeugkarosserien betreffen, ist aus der
DE 203 07 518 U1 bekannt.
Dieses Gerät
hat zwei an einer Basisstation angeordnete Vorratsbehälter, von
denen der eine mit einer Binder-Komponente, nämlich einer Spachtelmasse-Komponente,
und der andere mit einer Härter-Komponente
befällt
ist. Mit Hilfe einer Dosiereinrichtung werden die beiden Komponenten
jeweils über
einen Zufuhrkanal kontinuierlich einer Mischkammer zugeführt, in
der die Komponenten miteinander in Kontakt geraten. Die Mischkammer
ist aus einem Schlauchabschnitt eines flexiblen Schlauches ge bildet,
an dem außenseitig
Presswalzen angreifen, die den Schlauchabschnitt zusammendrücken und gleichzeitig
um eine Längsachse
umlaufend antreiben. Durch die dabei auftretende Reibung und die Adhäsion der
Komponenten an der Innenwand des Schlauches werden die Komponenten
miteinander vermischt. Nachdem das Mischgut den Schlauchabschnitt
durchlaufen hat, gelangt es zu einer an dem Schlauch vorgesehenen
Austrittsöffnung,
an der es kontinuierlich aus dem Schlauch austritt. Die Schlauchwand
besteht aus einem luftdichten Kunststoff, so dass die dem Schlauch
umgebende Luft während
des Mischprozesses nicht in das Mischgut gelangen und in diesem
in Form von Poren oder Lunkern eingeschlossen werden kann.
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Durch
die
EP 1 627 690 A ist
eine Klebstoffpistole zum Auftragen, insbesondere eines Zweikomponentenklebers
bekannt, die in einfacher Weise eine breite Spanne von Mischungsverhältnissen
zwischen einer relativ zähen
Klebstoffkomponente und einer relativ flüssigen Klebstoffkomponente
in einer Klebstoffpistole ermöglicht.
Diese Klebstoffpistole umfasst einen ersten zylindrischen Behälter, der
mit einem ersten Kolben zum Pressen einer relativ zähen Klebstoffkomponente
aus einem ersten zylindrischen Behälter versehen ist, einen zweiten
zylindrischen Behälter,
der mit einem zweiten Kolben zum Pressen einer relativ flüssigen Klebstoffkomponente
aus dem zweiten zylindrischen Behälter versehen ist, eine Mischeinheit,
in die der erste zylindrische Behälter und der zweite zylindrische
Behälter
münden,
und Antriebsmittel zum Bewegen des ersten und des zweiten Kolbens,
wobei die Antriebsmittel für
eine größere Geschwindigkeit
des ersten Kolbens, als der Geschwindigkeit des zweiten Kolbens
ausgelegt sind, wobei der erste zylindrische Behälter einen größeren Innendurchmesser
aufweist, als der zweite zylindrische Behälter.
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Die
EP 1 570 805 A offenbart
eine Vorrichtung zur Erzeugung eines Gemisches aus mehreren Komponenten,
insbesondere für
zahnmedizinische Zwecke: Diese Vorrichtung umfasst mindestens zwei Kartuschen,
wobei jede Kartusche eine Komponente des Gemisches aus mehreren
Komponenten und einen Kolben enthält, der zum Hinauspressen der Komponente
aus der Kartusche eingerichtet ist und eine Antriebsvorrichtung
für die
Kolben, in der die Antriebsgeschwindigkeit einstellbar ist, wobei
die Antriebsvorrichtung einen Schrittmotor aufweist. Bei niedrigen
Drehzahlen pro Minute soll der Schrittmotor ein höheres Drehmoment
im Vergleich zu bekannten Gleichstrommotoren bieten, während er
auch hohe Drehzahlen pro Minute zur Verfügung stellt, wenn auch mit
vergleichsweise geringem Drehmoment, was für einen schnellen Vortrieb
und Rückzug der
Kolben ausreicht.
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Die
US 6 499 630 B offenbart
eine Anordnung zum verhältnisgleichen
Ausbringen von zwei oder mehr fließfähigen Substanzen, aus zwei
oder mehr Spritzen, von denen zumindest eine auch allein oder in
Verbindung mit anderen Spritzen benutzt wird, insbesondere für Dentalzwecke.
Nach dieser Anordnung ist vorgesehen, dass sowohl die Spritzenkörper als
auch die Spritzenkolben unabhängig
von der jeweiligen Kolbenstellung in Vorschubrichtung starr durch
lösbare
Kupplungseinrichtungen miteinander gekuppelt werden können. Die
Kupplungseinrichtungen sind dabei so ausgebildet, dass die Kolben
und/oder die Spritzenkörper
in beliebiger Relativstellung zueinander in Vorschubrichtung verbunden werden
können.
Diese Anordnung sieht ferner vor, dass die Spritzenkörper nur
in einer vorbestimmten Relativstellung, die den Kolben zugehörigen Kolbenstangen
aber in einer beliebigen relativen Stellung miteinander kuppelbar
sind.
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In
der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass die mit der Vorrichtung
angemischte Spachtelmasse gelegentlich noch Inhomogenitäten aufweist.
Wenn die Spachtelmasse an der Oberfläche einer Fahrzeugkarosserie
verspachtelt wird, härtet
die Spachtelmasse an den Stellen, an denen keine Härter-Komponente
vorhanden ist, nicht aus. Die Beseitigung derartiger Fehlstellen
ist mit einem relativ großen
Aufwand verbunden, da die Spachtelmasse durch Schleifen von der
Karosserie abgetragen und danach die Karosserie erneut verspachtelt
werden muss. Wenn derartige Fehlstellen bei einer Reparatur unbemerkt
bleiben und die Karosserie danach lackiert wird, wird es sogar erforderlich,
die Stelle neu zu lackieren. Bleibt die Mischvorrichtung längerfristig außer Gebrauch,
kann ein Eintrocknen der Spachtelmasse insbesondere im Endbereich
des Schlauches erfolgen, was zur Unbrauchbarkeit der Vorrichtung führt. Darüber hinaus
ist der Schlauch einem erheblichen Verschleiß ausgesetzt, da während des
Betriebes der Vorrichtung in den Schlauch eine erhebliche Walkarbeit
eingebracht wird. Weiterhin ist die Vorrichtung aufgrund der Presswalzen
bzw. -rollen sehr aufwendig und platzintensiv.
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Ein
weiterer Nachteil ist darin zu sehen, dass die Zugabe der Härter-Komponente zumindest
mittels einer Sichtkontrolle nicht möglich ist, so dass nicht sichergestellt
ist, dass eine kontinuierliche Zufuhr der Härter-Komponente in die Binder-Komponente
erfolgt. Eventuelle Massenanteile der Binder-Komponente, welche
nicht mit der Härter-Komponente
vermengt sind, können
nicht identifiziert werden, wobei durch die lediglich einfache Zufuhr
der Härter-Komponente über ein
innenliegendes Zufuhrrohr unsicher ist, ob Luftblasen in der Härter-Komponente
auftreten.
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Davon
ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Gerät für ein homogenes
Vermischen von mindestens zwei Komponenten zur Herstellung einer
gebrauchsfertigen, vollständig
aushärtbaren
Spachtelmasse ohne Lufteinschlüsse
und zwar unter Verwendung von zwei funktional zusammenwirkenden
Systemkomponenten, nämlich
einer Mischvorrichtung und einer Ausgangssubstanzenzuführungseinrichtung
zu schaffen. Gleichzeitig soll ermöglicht werden, dass bei Inbetriebnahme
des Gerätes
durch eine Person weitere Personen einer Werkstatt über die
Inbetriebnahme des Gerätes
für die Herstellung
von Spachtelmasse unterrichtet werden, um während der Laufzeit des Gerätes und
der Herstellung der Spachtelmasse Spachtelmasseanteile für weitere
und andere Spachtelvorgänge
entnehmen zu können.
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Die
Lösung
dieser Aufgabe ist im Anspruch 1 angegeben.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen enthalten.
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Das
erfindungsgemäße Gerät zum Vermischen
von zumindest zwei Komponenten, insbesondere von einer Binder-Komponente
A und einer Härter-Komponente
B, zu einem pastösen
oder flüssigen Mischgut
zur Herstellung einer gebrauchsfertigen Spachtelmasse für die Verspachtelung
von Oberflächen,
von beispielsweise Fahrzeugkarosserien, umfasst eine Tragplatte
mit einer Eintrittsöffnung
für die Zuführung der
Binder-Komponente
A aus einem auf der Tragplatte angeordneten Vorratsbehälter und
mit mindestens einer weiteren Eintrittsöffnung für die Zuführung der Härter-Komponente B aus einem
auf der Tragplatte angeordneten Vorratsbehälter und mit den Eintrittsöffnungen über Zuführungskanäle in der Tragplatte
verbundenen Austrittsöffnungen,
und eine funktional mit der Tragplatte verbindbare Mischvorrichtung
mit einer der Anzahl der Austrittsöffnungen in der Tragplatte
entsprechenden Anzahl von mit den Austrittsöffnungen korrespondierenden
Eintrittsöffnungen
der Mischvorrichtung, die einen hohlzylinderartigen Statorteil mit
einer in seiner Wand ausgebildeten Abgabeöffnung für das Mischgut und einen in diesem
konzentrisch angeordneten um eine Längsachse drehbaren Rotorteil
mit einer zwischen dem Statorteil und dem Rotorteil ringspaltartig
ausgebildeten Mischkammer aufweist, wobei sich mehrere am Statorteil
angeformte erste Mischzähne
radial nach innen und mehrere am Rotorteil angeformte zweite Mischzähne radial
nach außen
in die Mischkammer hinein erstrecken, um vermittels einer Rotationsbewegung
des Rotorteils im Statorteil die Mischzähne gegeneinander zu bewegen,
um eine Vermischung der Komponenten A und B zu schaffen, wobei der Statorteil
mindestens eine, bevorzugterweise zwei mit der Mischkammer verbundene
Eintrittsöffnun gen für die Härter-Komponente
B aufweist und wobei die ersten Mischzähne auf zumindest einer ersten Mischzahnebene
und die zweiten Mischzähne
auf zumindest einer zweiten Mischzahnebene angeordnet sind, wobei
die Mischzahnebenen axial in Richtung der Längsachse etagenartig zueinander
versetzt sind, so dass die zweiten Mischzähne des Rotorteils in den jeweiligen
Zwischenräumen
der ersten Mischzähne
des Statorteils radial umlaufen, wobei mehrere Mischzahnebenen am
Rotorteil und/oder am Statorteil vorgesehen sind, wobei bevorzugt
die Anzahl der Mischzahnebenen am Rotorteil und am Statorteil gleich
sind, wobei für
die funktionelle Verbindung zwischen der Mischvorrichtung und der
Tragplatte der Statorteil an seinem den Eintrittsöffnungen
abgekehrten Ende eine ringförmige Halterung
trägt,
die Befestigungsdurchbrechungen aufweist und die bajonettartig lösbar, verriegelbar und
drehbar mit dem Statorteil verbunden ist, wobei die Drehbarkeit
vermittels Anschlägen
derart begrenzt ist, dass eine Passung der Eintrittsöffnung für die Binder-Komponente A in der
Mischvorrichtung mit der korrespondierenden Austrittsöffnung in
der Tragplatte und gleichzeitig eine Passung der Eintrittsöffnungen
für die
Härter-Komponente
B in der Mischvorrichtung mit den korrespondierenden Austrittsöffnungen
in der Tragplatte erreicht wird und wobei an dem Gerätebauteil
des Gerätes
sichtbar eine mit einer Stromquelle verbundene optische Signaleinrichtung,
wie eine ein weißes
oder farbiges Licht aussendende Signallampe, und/oder eine akustische Signaleinrichtung,
wie Signalhorn oder Sirene, angeordnet sind, wobei die beiden Signaleinrichtungen bei
einer Inbetriebnahme des Gerätes
für einen
vorgegebenen Zeitraum, bevorzugterweise für einen Zeitraum von zwei oder
drei Minuten, durch Aufleuchten und/oder Signalabgabe aktiviert
werden.
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Die
Erfindung schließt
die technische Lehre ein, dass die Mischvorrichtung einen hohlzylinderartigen
Statorteil und einen in diesem konzentrisch um eine Längsachse
drehbar aufgenommenen Rotorteil aufweist und die Mischkammer zwischen
dem Statorteil und dem Rotorteil ringspaltartig ausgebildet ist, wobei
sich mehrere am Statorteil angeformte erste Misch zähne radial
nach innen und mehrere am Rotorteil angeformte zweite Mischzähne radial
nach außen
in die Mischkammer hinein erstrecken, um vermittels einer Rotationsbewegung
des Rotorteils im Statorteil die Mischzähne gegeneinander zu bewegen
und eine Vermischung der beiden Komponenten zu schaffen, wobei der
Statorteil mindestens eine, bevorzugterweise zwei mit der Mischkammer
verbundene Eintrittsöffnungen
für die
Härter-Komponente
aufweist.
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Die
Zuführung
der Binder-Komponente und der Härter-Komponente
mittels einer Steuereinrichtung zur Mischkammer erfolgt bevorzugt
derart, dass vor Beginn eines jeden Mischprozesses vor dem Zulauf
der Binder-Komponente
bzw. vor Beginn des kontinuierlichen Mischprozesses mit der Drehbewegung
der gegeneinander laufenden Mischzähne des Mischers eine Menge
von 0,1 Gramm bis 0,5 Gramm, bevorzugterweise 0,2 Gramm pastöse oder
flüssige Härter-Komponente
in die Mischkammer eingespritzt wird, woraufhin der Zulauf der Binder-Komponente und
der Zulauf der Härter-Komponente
erfolgt.
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Die
Mischvorrichtung besteht als Einheit aus zwei Bauteilen, nämlich dem
Statorteil und dem Rotorteil. Die Binder-Komponente und die Härter-Komponente werden über die
jeweiligen Eintrittsöffnungen
in die Mischvorrichtung eingebracht, und geraten unmittelbar in
die Mischkammer. Aufgrund der Rotationsbewegung des Rotorteils im
ruhenden Statorteil drehen sich die zweiten Mischzähne, wo hingegen
die ersten Mischzähne
ruhen. Damit wird eine Scherung bzw. Teilung in das Mischgut eingebracht,
so dass die Härter-Komponente
mit der Binder-Komponente zuverlässig
vermengt wird. Die ersten Mischzähne
weisen zumindest eine erste Mischzahnebene und die zweiten Mischzähne zumindest eine
zweite Mischzahnebene auf. Die Mischzahnebenen sind axial in Richtung
der Längsachse
etagenartig zueinander versetzt, so dass die zweiten Mischzähne des
Rotorteils in den jeweiligen Zwischenräumen der ersten Mischzähne des
Statorteils radial umlaufen. Insgesamt können von den ersten Mischzähnen des
Statorteils wenigstens sechs Mischzahnebenen vorgesehen sein, so
dass in den jeweiligen Zwischenräumen
die zweiten Mischzähne
des Rotorteils auf insgesamt sechs Mischzahnebenen angeordnet sind.
Das Mischgut durchläuft
dabei von der Eintrittsöffnung
bis zur Abgabeöffnung
die insgesamt sechs Mischzahnebenen der ersten Mischzähne sowie
die sechs Mischzahnebenen der zweiten Mischzähne. Auf diese Weise wird die
Teilungswirkung erheblich vergrößert und
eine bessere Durchmischung der Komponenten erzielt.
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Vorteilhafterweise
ist die Abgabeöffnung
als radialer Auslass an einem Seitenwandabschnitt des Statorteils
ausgeführt,
wobei die Abgabeöffnung
bevorzugt kreisförmig
ausgeführt
ist und/oder radial mit Bezug zur Normalen seitlich versetzt zu
dieser auf der Mantelfläche
des Statorteils zur Seite weisend angeordnet ist. Auf diese Weise
wird eine definiertere Abgabe des Mischgutes erreicht.
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Über die
Abgabeöffnung
tritt das Mischgut aus der Mischkammer der Mischvorrichtung wieder aus,
wobei die Abgabeöffnung
fernseitig von den Eintrittsöffnungen
angeordnet ist, so dass das Mischgut die gesamte ringspaltartige
Mischkammer durchläuft. Die
Strömungsbewegung
des Mischgutes wird durch eine Druckbeaufschlagung der jeweiligen
Vorratsbehälter
der Komponenten erzeugt, so dass die Komponenten durch die jeweiligen
Eintrittsöffnungen
in die Mischkammer hineingedrückt
werden. Basierend auf dem Druck bzw. dem Strömungsquerschnitt der jeweiligen
zugegebenen Komponenten wird das Mischungsverhältnis bestimmt. Die Zuführung der
Binder-Komponente und der Härter-Komponente
zur Mischkammer wird vermittels einer Steuereinrichtung vorgenommen,
die jedoch noch eine weitere Aufgabe hat.
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Die
Größe der Abgabeöffnung ist
bevorzugt dabei so definiert, dass 100 g einer gebrauchsfertigen
Spachtelmasse im Wesentlichen in 10 s abgegeben werden. Besonders
bevorzugt beträgt
der Durchmesser einer kreis förmigen
Abgabeöffnung
10 mm. Hierdurch lässt
sich eine bessere Durchmischung der Komponenten erreichen.
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Vor
Beginn eines jeden Mischprozesses wird vor dem Zulauf der Binder-Komponente bzw. vor
Beginn des kontinuierlichen Mischprozesses mit der Drehbewegung
der gegeneinander laufenden Mischzähne des Mischers eine Menge
von 0,1 Gramm bis 0,5 Gramm, bevorzugterweise 0,2 Gramm pastöse oder
flüssige
Härter-Komponente
in die Mischkammer eingespritzt, woraufhin der Zulauf der Binder-Komponente
und der Zulauf der Härter-Komponente
erfolgt.
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Und
diese Einspritzung einer kleinsten Menge an Härter-Komponente wird ebenfalls
von der Steuereinrichtung ausgelöst
und überwacht.
Durch das Einspritzen bzw. Injizieren einer kleinen Menge an pastöser oder
flüssiger
Härter-Komponente
vor oder bei Beginn eines jeden kontinuierlichen Mischprozesses
in die Mischkammer der Vorrichtung werden fehlerhafte Mischergebnisse
vermieden, denn ohne diese Vorab-Injizierung kommt es immer zu fehlerhaften
Mischergebnissen. Das liegt daran, dass das Mischungsverhältnis bis
2% zu 98% von Binder-Komponente und Härter-Komponente beträgt. Die Erstmenge, die etwa
1 cm3 beträgt, enthält dann entweder gar keinen
Härter
oder eine so stark reduzierte Menge an Härter, dass es zu mangelhaften Aushärtungen
partiell kommen kann. Ein brauchbares Härtungsergebnis wird deshalb
mit einem Benzoylperoxid-Anteil
(50%ige Paste) zwischen 0,8% bis 5% erreicht. Wird dieser Mengenanteil
in Über-
oder Unterdosierung nicht eingehalten, dann entstehen Qualitäts-Probleme
beim Mischgut. Die Unterdosierung führt zu nicht ausreichender
Endhärte.
Die Überdosierung
führt zu
einer unerwünschten
Anreicherung der Binder-Komponente (Spachtelmasse) mit Weichmacher,
der zu etwa 50% in der Härterpaste
enthalten ist. Werden diese Richtwerte bei der Aushärtung des
Endproduktes nicht eingehalten, dann kommt es zu fehlerhaften Endergebnissen
bei der Lackierung. Aus diesem Grun de ist die erfindungsgemäße Lösung im
Anspruch 1 besonders vorteilhaft, da brauchbare Härtungs-Ergebnisse
erreicht werden.
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Dieser
Vorlauf der Einspritzung einer geringen Menge an Härter-Komponente vor Beginn
des eigentlichen Zulaufs von Binder-Komponente und Härter-Komponente
für den
Mischprozess ist kein Vorlauf, um ein verhältnisgleiches Ausbringen der Binder-Komponente
und der Härter-Komponente zu erreichen,
denn die Härter-Komponente
darf nicht mehr als 4% betragen, weil sonst nicht zulässige Reaktionen
eintreten und u. a. auch eine Peroxid-Bleichwirkung der in der Härter-Komponente
enthaltenden Farbpigmente eintreten kann.
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Eine
vorteilhafte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung sieht vor, dass die Eintrittsöffnungen
direkt in die Mischkammer des Mischers münden, wobei die Eintrittsöffnung zur
Zufuhr der Härter-Komponente
zweifach vorhanden ist, um eine redundante Belieferung des Mischgutes
mit der Härter-Komponente
zu schaffen. Das Erfordernis von einer redundanten Zufuhr der Härter-Komponente
beruht auf der Erkenntnis, dass Inhomogenitäten im Mischgut normalerweise
durch Lufteinschlüsse
in der Härter-Komponente
verursacht werden, die sich auch bei sorgfältiger Fertigung der Härter-Komponente
in der Praxis nicht sicher vermeiden lassen. Da die Härter-Komponente
ein Anteil von weniger als 5% und bevorzugt von nur etwa 2% am Gesamtvolumen des
Mischgutes aufweist, können
bereits kleinste Lufteinschlüsse
in der Härter-Komponente
zur Folge haben, dass in dem Mischgut Stellen vorhanden sind, die
keine Härter-Komponente enthalten
und somit nicht aushärten.
Da bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung
bevorzugt zwei Vorratsbehälter
für die
Härter-Komponente vorgesehen
sind und über
getrennte Zuführkanäle mit der
Mischkammer verbunden sind, kann für den Fall, dass in einem der
Zuführkanäle eine
Luftblase enthalten sein sollte, der Mischkammer trotzdem über den
zweiten Zuführkanal
weiterhin die Härter-Komponente
zugeführt
werden. Die Gefahr, dass in sämtlichen
Zuführkanälen gleichzeitig Luft blasen
der Härter-Komponente
enthalten sein sollten, ist um ein Vielfaches geringer und kann
daher vernachlässigt
werden. Die Vorrichtung kann beispielsweise für folgende Bindermittelsysteme
verwendet werden: Polyesterharze (ungesättigt), Peroxyd-Styrol-Systeme,
Epoxid-Harze (zweikomponentig), Polyurethan-Harzsysteme (zweikomponentig), Phenolharz-Systeme,
Silicon-Systeme (zweikomponentig), Acrylat-Systeme (zweikomponentig)
oder Thiocoll-Systeme (Polidisulfid-Systeme).
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Um
die Zufuhr der Härter-Komponente
mittels einer Sichtkontrolle kontrollieren zu können, ist vorgesehen, dass
zumindest der Statorteil aus einem transparenten Material gebildet
ist, wobei das transparente Material aus der Gruppe der Kunststoffe,
umfassend ein Polycarbonat (PC), ein Polymethylmetacrylat (PMMA)
und/oder ein Styrol-Acryl-Nitril (SAN) oder PP in Random-Qualität, bevorzugterweise
durchsichtig, ausgebildet ist. Dabei ist es weiterhin von besonderem
Vorteil, die Härter-Komponente
einzufärben.
Durch den transparenten Statorteil ist die Zufuhr der Härter-Komponente
sichtbar, so dass der Bediener während
des Betriebes der Mischvorrichtung die Zufuhr der Härter-Komponente
sehenden Auges kontrollieren kann.
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Der
Rotorteil ist vorteilhaft aus Polyoxymethylen (POM), auch Polyacetal
oder Polyformaldehyd genannt, gebildet. Dieses Material weißt bessere Gleiteigenschaften
mit einem Polycarbonat bzw. Polypropylen (PP) auf.
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Vorteilhafterweise
weisen die Mischzähne
jeweils Stirnseitenflächen
auf, welche jeweils in Axialrichtung aneinander zugewandt sind,
um diese bei einer axialwirkenden Kraft zwischen dem Statorteil
und dem Rotorteil gegeneinander zu positionieren. Weiterhin sind
die Stirnseitenflächen
in Bezug zu einer normal zur Rotationsachse angeordneten Ebene unter
einem Winkel α geneigt,
so dass die Stirnseitenflächen
während
des Mischvorganges aufeinander abgleiten, ohne dass von den Mischzähnen Material abträgt und in
das Mischgut gelangt. Dadurch ist es möglich, die Länge des
Rotorteils in Richtung der Rotationsachse kurz zu halten, so dass
nach Gebrauch des Rotorteils bzw. des Statorteils nur eine entsprechende
Restmenge des Mischgutes in der Mischkammer verbleibt. Die Vorrichtung
ermöglicht
dadurch einen geringen Verbrauch der Komponenten. Während des
Mischvorganges werden die Mischzähne
des Rotorteils und die Mischzähne
des Statorteils durch den Förderdruck
der Komponenten gegeneinander gedrückt, wobei die schräg zueinander
verlaufenden Stirnseitenflächen
aufeinander gleiten, ohne dass von den Zähnen Werkstoff abrasiv abgetragen wird
und in das Mischgut gelangt. Dabei bilden die Komponenten des Mischgutes
zwischen den aufeinander gleitenden Stirnseitenflächen einen
dünnen Film,
der als Gleitschicht wirkt. Der Winkel α, unter dem die Mischzähne gegeneinander
der normal zur Rotationsachse angeordneten Ebene geneigt sind, kann
mindestens 5°,
gegebenenfalls 10° und
bevorzugt mindestens 15° betragen.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausführungsform der
Erfindung sieht vor, dass das Statorteil eine Stützlagerfläche umfasst, an welcher der
Rotorteil mit dem an diesem angeformten Mischzähnen stirnseitig anliegt und
abgleitet um eine axiale Gleitlageranordnung zu schaffen. Zunächst wird
der Rotorteil über
eine den Eintrittsöffnungen
abgewandten offenen Endseite in den Statorteil eingeführt, bis
dieser an die Stützlagerfläche mit
den Mischzähnen
anstößt. Dadurch
wird eine einseitige axiale Lagerung des Rotorteils im Statorteil
ermöglicht.
Die Geometrie des Rotorteils ist derart angepasst, so dass die zweiten
Mischzähne
des Rotorteils beim stirnseitigen Anschlag der Mischzähne an die
Stützlagerfläche in den jeweiligen
Zwischenräumen
der ersten Mischzähne des
Statorteils liegen. Die axiale Abstützung des Rotorteils erfolgt
in der Fügerichtung
des Rotorteils in den Statorteil gegen die Stützlagerfläche, wobei bei einem Axialspiel
in Richtung der Öffnung
des Statorteils die Gefahr besteht, dass die ersten und zweiten Mischzähne aneinander
geraten. Aufgrund der Stirnseitenflächen, welche unter einem Winkel α angeordnet
sind, wird der Rotorteil in Rich tung der Fügerichtung, aus der der Rotorteil
in den Statorteil eingeschoben wird, gegen die Stützlagerfläche zurückgeführt.
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Vorteilhafterweise
weist der Rotorteil endseitig Vorsprünge auf, welche in die Eintrittsöffnung zur Zufuhr
der Binder-Komponente hineinragen und mit der Rotation des Rotorteils
mitrotieren, um die Thixotropie der Binder-Komponente bereits im Zuführkanal der
Eintrittsöffnung
zu reduzieren. Bei der Zuführung der
Binder-Komponente in die Mischkammer wird somit die Thixotropie
der Binder-Komponente vorübergehend
reversibel zerstört,
wodurch sich die Härter-Komponente
besser in die Binder-Komponente verteilt, insbesondere wenn in einem
der Zuführkanäle für die Härter-Komponente einmal
eine Luftblase angeordnet sein sollte und dadurch der Mischkammer
nur noch eine entsprechend reduzierte Menge der Härter-Komponente zugeführt werden
kann.
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Beispielsweise
muss bei einer Polyester-Binder-Komponente der Abstand zwischen
der Härter-Komponente
und der Binder-Komponente in dem Mischgut deutlich geringer als
0,5 mm sein, damit eine gleichmäßige Härtung des
Mischgutes erreicht wird und keine Bereiche im Mischgut verbleiben,
in denen die Härtung
ausfällt.
Die Vorsprünge
sind derart am Rotorteil angeformt, dass diese zumindest teilweise
innerhalb der Eintrittsöffnung
für die
Binder-Komponente rotieren, und in diese die Bewegungsenergie einbringen.
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Durch
die Einbringung der Bewegungsenergie reduziert sich die Fließfähigkeit,
insbesondere bei niedrigen Temperaturen, die abhängig vom Einsatzort deutlich
unter 12° liegen
können,
so dass vermittels der Einrichtung zur Reduzierung der Thixotropie der
vorgesehene Förderdruck
zur Einführung
der Binder-Komponente dennoch ausreicht. Durch das Einbringen der
Bewegungsenergie kann die Thixotropie der Binder- Komponente reversibel
abgeschwächt
oder sogar völlig
beseitigt werden.
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Eine
weitere Ausführungsform
der Erfindung sieht vor, dass der Rotorteil eine endseitig offene, hohlzylinderartige
Ausnehmung aufweist, in welche ein Kern geometrieangepasst einsetzbar
ist, vermittels dessen der Rotorteil antreibbar ist. Der Rotorteil weist
einen Hohlraum auf, welcher einseitig offen ist. Durch die hohlzylinderartige Öffnung bzw.
Ausnehmung ist der Kern einsetzbar, um den Rotorteil mittels einer
Rotationsbewegung anzutreiben. Der Kern kann dabei beispielsweise
mit einem Motor in Verbindung stehen, um die Drehbewegung in den
Rotorteil einzuleiten. Zur Übertragung
des Drehmomentes ist vorgesehen, dass die Ausnehmung vom Körper des Rotorteils
radial nach innen verlaufende Rastrippen aufweist, welche in entsprechende
Aussparungen im Kern einrasten, die im Kern vorgesehen sind. Vorzugweise
können
acht Rastrippen vorgesehen sein, wobei auch eine andere Anzahl von
Rastrippen ausreichend bzw. erforderlich ist. Die Übertragung
des erforderlichen Antriebsdrehmomentes auf den Rotorteil kann alternativ
zu den vorgesehenen Rastrippen auch durch ein Polygon erfolgen,
welches beispielsweise nach Art eines Sechskant-Inbus-Systems ausgebildet sein kann.
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Vorteilhafterweise
weist der Rotorteil Dichtlippen auf, um die Mischkammer zwischen
dem Rotorteil und dem Statorteil abzudichten und ein Austreten des
Mischgutes zu verhindern. Die Dichtlippen sind als umlaufende Vorsprünge endseitig
am Rotorteil vorgesehen, und grenzen mit einem Spielmaß bzw. einem Übergangsmaß an die
Innenwandung des Statorteils an, um eine Abdichtung der Mischkammer
zu schaffen. Dabei können
mehrere Dichtlippen vorgesehen sein, um die Dichtwirkung zu verbessern.
Im Bereich der Mischkammer weist der Rotorteil einen ersten Außendurchmesser
auf, welcher zugleich die innere Wandung der Mischkammer bildet.
Ein zweiter Durchmesser beginnt mit der Anordnung der Dichtlippen,
wobei dieser größer ist
als der erste Durchmesser im Bereich der Mischkammer. Die Abgabeöffnung im
Statorteil ist auf der Höhe
der Mischkammer angeordnet, so dass das Mischgut im Endbereich des
kleineren ersten Durchmessers aus der Mischkammer austreten kann.
Erst nach der Durchmessererweiterung sind die Dichtlippen angeordnet,
so dass ein Austreten des Mischgutes durch die Dichtlippen auf dem
vergrößerten Durchmesser vermindert
wird.
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Eine
weitere Ausführungsform
der Erfindung sieht vor, dass der Statorteil zumindest eine tellerförmige Anformung
am Außenumfang
aufweist, wobei zumindest eine der tellerförmigen Anformungen eine halbmondförmige Rastkontur
umfasst, in die beim Einsetzen der Mischvorrichtung ein Stiftelement
eingreift, um die radiale Position der Abgabeöffnung im Statorteil zu sichern.
Vorzugsweise befindet sich die Abgabeöffnung in einer vertikalen
nach unten gerichteten Position, so dass der Bediener das einsatzfertige
Mischgut in einem Behälter
aufnehmen kann. Das Stiftelement kann an einer Halterung bzw. Aufnahmeeinrichtung
für die
Mischvorrichtung angeordnet sein, so dass die Mischvorrichtung,
welche zunächst aus
dem in dem Statorteil gefügten
Rotorteil besteht, auf den Kern geschoben wird, welcher ebenfalls
an der Aufnahmeeinheit angeordnet ist. Das Stiftelement sichert
somit den Statorteil gegen ein Verdrehen, um zu gewährleisten,
dass die Ausgabeöffnung für das Mischgut
in der vertikal nach unten gerichteten Position verbleibt.
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Die
tellerförmigen
Anformungen wirken als Stabilisierungskragen, die gleichzeitig als
Griff für
die Aufnahme der Mischvorrichtung durch den Bediener dienen können, um
zu verhindern, dass beim Wechseln des Mischers die Hände des
Bedieners verschmutzen. Die halbmondförmige Ausnehmung kann alternativ
als Bohrung ausgeführt
sein, so dass sich der Stift in die Bohrung hinein erstreckt. Gemäß dem vorliegenden
Ausführungsbeispiel
sind drei tellerförmige
Anformungen vorgesehen, wobei zumindest zwei der drei Anformungen
materialeinheitlich in die Abgabeöffnung übergehen, und die halbmondförmige Rastkontur
an der endseitig angeordneten dritten tellerförmigen Anformung vorgesehen
ist. Alternativ kann die halbmondförmige Rastkontur jedoch auch
in jeder der tellerförmigen
Anordnung vorgesehen sein.
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Eine
weitere Ausführungsform
der Erfindung sieht vor, dass der Rotorteil einen zylinderförmigen Lagerabschnitt
aufweist, um im Statorteil zur radialen Lagerung eine Gleitlageranordnung
zu schaffen. Der Lagerabschnitt ist als zylinderförmiger Abschnitt
außenseitig
im Rotorteil vorgesehen, und ist in einem zylinderförmigen Innenkonturabschnitt
im Statorteil einsetzbar und bildet eine Gleitlageranordnung. Somit
ist der Rotor axial über
die Stützlagerfläche bzw. die
Stirnseitenflächen
der Mischzähne
gelagert und radial vermittels des Lagerabschnittes gelagert.
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Vorteilhafterweise
ist zwischen den Dichtlippen ein Hohlraum ausgebildet, um ein Auffangen
von durch die Dichtlippen hindurch tretendem Mischgut zu ermöglichen.
Weiterhin weist der Statorteil im zylindrischen Abschnitt des Hohlraumes
umfangseitig zumindest eine Austrittsöffnung auf, um ein Austreten
von Mischgut seitens des zylinderförmigen Lagerabschnittes zu
verhindern. Aufgrund des Druckes des Mischgutes in der Mischkammer
kann es vorkommen, dass Mischgut dennoch durch die Dichtlippen hindurch
austreten kann. Um zu verhindern, dass das Mischgut endseitig aus
dem Statorteil bzw. aus der Mischvorrichtung austritt, ist ein Hohlraum vorgesehen,
um austretendes Mischgut aufzunehmen. Sollte der Hohlraum mit Mischgut
gefüllt
sein, kann dieses durch die Austrittsöffnungen austreten, um endgültig ein
Austreten des Mischgutes aus dem Bereich des zylindrischen Lagerabschnittes
zu verhindern. Vorzugsweise sind zwei Austrittsöffnungen angeordnet, wobei
auch eine einzige Austrittsöffnung vorzugsweise
im Bereich der Abgabeöffnung
vorgesehen sein kann.
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Zur
Halterung der Mischvorrichtung an der Tragplatte trägt der Statorteil
der Mischvorrichtung an seinem den Eintrittsöffnungen abgekehrten Ende eine
ringförmige
Halterung, die Befestigungsdurchbrechungen aufweist und die bajonettverschlussartig lösbar und
drehbar mit dem Statorteil verbunden ist, wobei die Drehbarkeit
vermittels Anschlägen
derart begrenzt ist, dass eine Passung der Eintrittsöffnung für die Binder-Komponente
A mit der Zuführung
der Binder-Komponente A und gleichzeitig eine Passung der beiden
Eintrittsöffnungen
für die
Härter-Komponente
B mit den Zuführungen
der Härter-Komponente
B erreicht wird.
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Die
ringförmige
Halterung weist zwei sich gegenüberliegende
parallel zum umlaufenden Rand der Halterung bogenförmig verlaufende,
schlitzförmige Durchbrechungen
auf, von denen jede Durchbrechung zwei Führungsabschnitte mit unterschiedlichen
Breiten aufweist, von denen der jeweils breitere Führungsabschnitt
zum Einführen
eines am unteren umlaufenden Rand des Statorteils angeformten L-förmigen Führungsnocken
ausgebildet ist, wobei die Breite des breiteren Führungsabschnittes
der Länge
des freien abgewinkelten Schenkels des Führungsnockens entspricht, und
von denen der jeweils schmälere
Führungsabschnitt
eine Breite aufweist, die der Stärke
des an dem unteren umlaufenden Rand des Statorteils angeformten
und parallel zur Längsrichtung
der Mischvorrichtung verlaufenden Schenkels des L-förmigen Führungsnockens
entspricht.
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Der
außenliegende
Wandbereich des schmäleren
Führungsabschnittes
weist dabei eine Ausnehmung auf, deren Tiefe in etwa der Stärke des abgewinkelten
Schenkels des L-förmigen
Führungsnockens
entspricht.
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Des
weiteren wird die erfindungsgemäße Aufgabe
durch ein Gerät
zur Herstellung einer gebrauchsfertigen Spachtelmasse für die Verspachtelung
von Oberflächen,
von beispielsweise Fahrzeugkarosserien, erreicht, die mit einer
vorher beschriebenen Mischvorrichtung mit wenigstens einer auf einer
Tragplatte angeordneten Aufnahme für einen Vorratsbehälter einer
Rinderkomponente und wenigstens einer auf einer Tragplatte angeordneten Aufnahme
für einen
Vorratsbehälter
einer Härterkomponente
und wenigstens jeweils einer einem Vorratesbehälter zugeordneten und bevorzugt
jeweils mit einem Hydraulikzylinder verbundenen Kolbenstange versehen
ist, wobei ein Anbring- und Führungselement
für die
Kolbenstangen oberhalb der Vorratsbehälter vorgesehen ist, und wobei
das Anbring- und Führungselement
mit der Tragplatte über
Streben verbunden ist, wobei die Streben auf gegenüberliegenden
Seiten vorgesehen sind.
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Auf
diese Weise lässt
sich eine höhere Mischgenauigkeit
des Geräts
erzielen, da Verformungen des Geräts während des Mischbetriebs minimiert werden,
wodurch eine Reduzierung der Federwirkung innerhalb des Geräts auf bis
zu 2/100 mm erzielbar ist.
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Weiterhin
ist vorteilhaft, dass wenigstens eine zu öffnende, bevorzugt transparente
Schutzabdeckung zur Abdeckung der Vorratsbehälter vorgesehen ist, wobei
besonders bevorzugt ein Schutzschalter in Wirkverbindung mit Schutzabdeckung
und dem Gerät
vorgesehen ist, der das Gerät
abschaltet, wenn die Schutzabdeckung geöffnet ist. Auf diese Weise
wird die Betriebsicherheit des Geräts erhöht.
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Danach
besteht die Erfindung aus einem Gerätesystem aus zwei miteinander
kombinierbaren Komponenten, nämlich
der Tragplatte mit den Eintrittsöffnungen
und den Austrittsöffnungen
für die
Binder-Komponente A und die Härter-Komponente
B und der Mischvorrichtung mit den Eintrittsöffnungen für die dosierte Binder-Komponente
A und die dosierte Härter-Komponente B, wobei
mit erfindungswesentlich die Ausgestaltung der Mischvorrichtung
in Verbindung mit ihrer ringförmigen
Halterung zur Schaffung einer bajonettartigen Verbindung derart ist,
dass die Mischvorrichtung mit der Tragplatte derart verbindbar ist,
dass im eingesetzten Zustand der Mischvorrichtung deren Eintrittsöffnungen
für die Ausgangssubstanzen
in funktionaler Wirkverbindung mit den Austrittsöffnungen in der Tragplatte
stehen, wobei eine luftdichte Verbindung geschaffen wird, um ein
seitliches Austreten und ungewolltes Aushärten oder Verkrusten der Komponenten
A und B zu vermeiden. Der Erfindungsgedanke wird demnach verwirklicht
durch die beiden Systemkomponenten, nämlich dem eigentlichen Gerät mit der
speziell ausgebildeten Tragplatte und der Mischvorrichtung, die mit
ihren Eintrittsöffnungen
in die Austrittsöffnungen der Tragplatte
so zentriert einsetzbar ist, dass die Eintrittsöffnungen der Mischvorrichtung
immer mit den Austrittsöffnungen
der Tragplatte so fluchten, dass ein einwandfreier Zulauf der beiden
Komponenten A und B in die Mischvorrichtung gewährleistet ist. Beide Systemkomponenten
sind erfindungswesentliche Teile, weil sie über die Bajonettverriegelung
zusammenwirken.
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Durch
die Anordnung einer optischen und/oder einer akustischen Signaleinrichtung
an dem Gerätebauteil
wird eine wirtschaftliche Handhabung der Herstellung der Spachtelmasse
insofern erreicht, als mehrere Personen einer Werkstatt darüber unterrichtet
werden, dass zur Herstellung von Spachtelmasse von einer Person
das Gerät
in Betrieb gesetzt worden ist. Für
eine vorgegebene Zeit, bevorzugterweise von zwei oder drei Minuten,
werden bei Inbetriebnahme des Gerätes die Signaleinrichtungen
aktiviert und somit weitere Personen in der Werkstatt darauf aufmerksam
gemacht, dass gerade Spachtelmasse hergestellt wird und dass nach
einer Teilentnahme noch weitere Spachtelmasse für die Durchführung von
Spachtelvorgängen
durch andere mit Spachtelungen beauftragte Personen der Werkstatt zur
Verfügung
steht, und zwar solange Spachtelmasse in einer ersten Charge hergestellt
wird. Die Zeiteinstellung für
die Aktivierung der Signaleinrichtungen und für die Dauer der Signalabgabe
ist individuell einstellbar und hängt von der Menge der Herstellung von
Spachtelmasse in einem Arbeitsvorgang ab, d. h. solange die Ausgangskomponenten
in der Mischvorrichtung zur Spachtelmasse vermischt werden. Auf diese
Weise ist es möglich,
dass einer Charge hergestellter Spachtelmasse mehrere Teilmengen
entnommen werden können,
wenn von der Person, die das Gerät
in Betrieb genommen hat, nicht die ganze hergestellte Spachtelmasse
benötigt
wird. Auf diese Weise wird eine hohe Wirtschaftlichkeit und eine Kostensenkung
erreicht. Durch die Aktivierung der Signaleinrichtungen bei Inbetriebnahme
des Gerätes wird
weiteren Personen in der Werkstatt signalisiert, dass Spachtelmasse
abgezapft werden kann, so lange das Signal abgegeben wird, d. h.
solange die Signalleuchte Licht aussendet oder das akustische Signal
ertönt.
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Weitere,
die Erfindung verbessernde Maßnahmen
sind in den Unteransprüchen
angegeben oder werden nachfolgend gemeinsam mit der Beschreibung
eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der
Erfindung anhand der Figuren näher
dargestellt. Es zeigen:
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1 eine
schaubildliche Ansicht des Gerätes
zur Herstellung einer gebrauchsfertigen Spachtelmasse für die Verspachtelung
von Oberflächen
z. B. von Fahrzeugkarosserien mit einer Vorrichtung aus einem Statorteil
und einem Rotorteil zum Vermischen von mehreren Komponenten und
einer Tragplatte für
die Zuführung
der Komponenten zu der Mischvorrichtung, sowie ferner mit Signaleinrichtungen,
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1A eine
schaubildliche Ansicht des Gerätes
mit einer aus zwei über
eine Querstrebe verbundene Säulen
bestehenden Halterung für
die Kolbenstangen und ihre Antriebe und mit einer geöffneten
Schutzabdeckung,
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1B eine
schaubildliche Ansicht des Gerätes
mit einer aus zwei über
eine Querstrebe verbundene Säulen
bestehenden Halterung für
die Kolbenstangen und ihre Antriebe und mit der geschlossenen Schutzabdeckung,
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2 eine
schaubildliche Ansicht eines Teils des Gerätes zur Herstellung einer gebrauchsfertigen Spachtelmasse
mit in die Tragplatte eingesetzter Mischvorrichtung,
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2A eine
schaubildliche Ansicht der plattenförmigen Tragplatte,
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3 eine
schaubildliche Ansicht der aus dem Statorteil und dem Rotorteil
bestehenden Mischvorrichtung mit steuerbaren Zuführungen für eine Binder-Komponente und
zwei Härter-Komponenten aus mit
der Mischkammer verbundenen Vorratsbehältern, wobei der Statorteil
an seinem den Zuführun gen
für die
Komponenten abgekehrten Ende eine mit dem Statorteil lösbar verbundene
und mit dem Gerät fest
verbundene ringförmige
Halterung,
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4 eine
vergrößerte Ansicht
von oben auf die ringförmige
Halterung,
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5 eine
vergrößerte Ansicht
von unten auf die ringförmige
Halterung,
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6 einen
senkrechten Schnitt gemäß Linie
V-V in 4,
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7 eine
Ansicht von unten auf den Statorteil der Mischvorrichtung, mit den
in die Halterung eingreifenden Führungsnocken,
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8 eine
Seitenansicht eines Teils des Statorteils mit den angeformten Führungsnocken,
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9 eine
schaubildliche Explosionsdarstellung der Mischvorrichtung mit dem
Statorteil und dem Rotorteil,
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9A eine
schaubildliche Ansicht des Stators der Mischvorrichtungen mit den
Zuführungen
für die
Binder-Komponente und für
die Härter-Komponente,
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10 eine
Ansicht der Mischvorrichtung, in der der Rotorteil im Statorteil
eingesetzt ist und der Statorteil geschnitten dargestellt ist,
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11 einen
Querschnitt durch die Mischvorrichtung mit geschnittenem Statorteil
sowie geschnittenem Rotorteil,
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12 einen
Längsschnitt
durch den Statorteil,
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13 eine
Draufsicht auf den Statorteil, wobei die Draufsicht endseitig aus
Richtung der Eintrittsöffnungen
erfolgt,
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14 eine
Seitenansicht des Rotorteils der Mischvorrichtung und
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15 einen
Teilquerschnitt durch den Rotorteil sowie dem Statorteil entlang
einer ringförmig
umlaufenden Mischzone innerhalb der Mischkammer, wobei die Zähne des
Statorteils schraffiert und die Zähne des Rotorteils unschraffiert
dargestellt sind.
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Bei
den Figuren handelt es sich lediglich um eine beispielhafte technische
Ausführung
der vorliegenden Erfindung.
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Das
in 1 dargestellte Gerät 100 zur Herstellung
einer gebrauchsfertigen Spachtelmasse für die Verspachtelung von Oberflächen, beispielsweise solcher
von Fahrzeugkarosserien, durch Vermischen einer Binder-Komponente A mit
mindestens einer Härter-Komponente
B umfasst als eine Komponente eine in einem Gerätebauteil 300 angeordnete
plattenförmige
Tragplatte 104 mit einer Eintrittsöffnung 217a für die Zuführung der
Binder-Komponente A und bei dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel
mit zwei Eintrittsöffnungen 217b, 217'b für die Zuführung der
Härter-Komponente
B aus auf der Tragplatte 104 angeordneten Vorratsbehältern 90, 91, 92 und
mit einer der Anzahl der Eintrittsöffnungen 217a, 217b, 217'b entsprechenden
Anzahl von Austrittsöffnungen 227a, 227b, 227'b, die über Zuführungskanäle 237a, 237b, 237'b miteinander verbunden
sind, und als weitere Komponente eine Mischvorrichtung 1.
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Der
Gerätebauteil 300 umfasst
einen Standfuß 101 mit
einem Antriebsmotor 102, und eine Halterung 103 für eine Mischvorrichtung 1,
die aus einem Statorteil 16 und einem Rotorteil 19 besteht,
wobei zwischen den beiden zylindrischen Teilen 16 und 19 ein
Ringspalt ausgebildet ist, der die eigentliche Mischkammer 14 bildet.
Der Standfuß 101 weist
eine Tragplatte 104 zur Aufnahme eines Vorratsbehälters 90 für die Binder-Komponente A und
bei der in 1, 2, 10 und 12 gezeigten
Ausführungsform
zwei Vorratsbehälter 91, 92 für eine Härter-Komponente
B, B1 auf. Es können
auch mehr als zwei Vorratsbehälter
für die
Härter-Komponente
B vorgesehen sein. Die Vorratsbehälter 90, 91, 92 sind rutschfest
und ortsfest auf der Tragplatte 104 positioniert. Die Austrittsöffnungen
der Vorratsbehälter 90, 91, 92 korrespondieren
mit Eintrittsöffnungen 217a, 217b, 217'b in der Tragplatte 104.
Diese Eintrittsöffnungen 217a, 217b, 217'b stehen über Zuführungskanäle 237a, 237b, 237'b in der Tragplatte 104 mit in der
Tragplatte 104 ausgebildeten Austrittsöffnungen 227a, 227b, 227'b in Verbindung,
die wiederum mit Eintrittsöffnungen 17a, 17b, 17'b von stutzenartigen Einführungen
der Mischvorrichtung 1 korrespondieren, wenn die Mischvorrichtung 104 an
die Tragplatte 104 angesetzt und an dieser verriegelt ist,
so dass aus den Vorratsbehältern 90, 91, 92 herausgepresste Binder-Komponente
A und Härter-Komponente
B, B1 über
die Zuführungskanäle 237a, 237b, 237'b durch die
Austrittsöffnungen 227a, 227b, 227'b in der Tragplatte 104 den
Eintrittsöffnungen 17a, 17b, 17'b der Mischvorrichtung 1 zugeführt wird,
wenn das Gerätebauteil 300 in
Betrieb genommen wird (2 und 2A). Vermittels
motorisch betreibbarer Hydraulikzylinder 110, 111, 112 werden
in den Vorratsbehältern 90, 91, 92 gehaltene
Kolbenstangen betrieben, deren freie Enden plattenförmige Kolben
tragen, so dass bei Betrieb der Hydraulikzylinder 110, 111, 112 die
Kolbenstangen mit den in den Innenräumen der Vorratsbehälter 90, 91, 92 liegenden
Kolben in Kolbenstangenlängsrichtung
bewegt werden, um die Inhalte der Vorratsbehälter 90, 91, 92 in
die Mischvorrichtung 1 zu pressen. Die Betätigung des
Motors 102, d. h. das Ein- und Ausschalten, wird über den Betätigungshebel 115 gesteuert,
so dass die hergestellte Spachtelmasse in der jeweils gewünschten Menge
auf einen Spachtel SP entnommen werden kann (1 und 2).
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Zur
Führung
und Halterung der Kolbenstangen ist eine obere Querstrebe 108 mit
einer Seitenführung 109 vorgesehen.
An der Querstrebe 108 sind eine vordere säulenartige
Seitenstrebe 106 und eine hintere säulenartige Seitenstrebe 107 vorgesehen, wodurch
eine hohe Gerätestandfestigkeit
und Biegefestigkeit erreicht wird. An den Seitenstreben angeordnet
sind Scharniere oder Rastelemente (nicht dargestellt) zur Aufnahme
einer transparenten Schutzabdeckung 200 zur Abdeckung des
Bereiches zwischen der Tragplatte 104 und der oberen Querstrebe 108,
um die Sicherheit des Bedieners des Gerätebauteils 300 zu
gewährleisten.
An der Seitenstrebe 106 ist ein Kontaktschalter 113 als
Sicherheitsschalter vorgesehen, der das Gerätebauteil 300 vollständig abschaltet,
sollte die Abde ckung nicht geschlossen sein (1A und 1B).
Diese Schutzabdeckung 200 besteht aus einem glasklaren
oder durchsichtigen Kunststoff, bevorzugterweise aus Vitak (Handelsname).
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Das
in 1 gezeigte Gerät 100 umfasst eine
Mischvorrichtung 1 zum Mischen von zwei Komponenten, wobei über den
Vorratsbehälter 90 die
Binder-Komponente A und über
zwei Vorratsbehälter 91, 92 die
Härter-Komponente B, B1
zugeführt
wird.
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Die
in 9, 9A und 10 dargestellte
und als Einweg-Bauteil ausgebildete Mischvorrichtung 1 umfasst
einen Statorteil 16 und einen Rotorteil 19. Der
Rotorteil 19 ist in den Statorteil 16 eingesetzt und
drehbar in diesem gelagert. Bei C greift der Antrieb für den Rotorteil 19 an
(9). Zur Zuführung des
Mischgutes weist der Statorteil 16 Eintrittsöffnungen 17a, 17b und 17'b auf, wobei
durch die Eintrittsöffnung 17a die
Binder-Komponente A und durch die beiden Eintrittsöffnungen 17b und 17'b die Härter-Komponenten B, B1
zugeführt
wird. Zur Verdeutlichung der Zufuhr der drei Komponenten sind jeweilige
Pfeile mit A, B und B' gekennzeichnet.
Der Rotorteil 19 ist um eine Längsachse 20 drehbar
gelagert, wobei endseitig am Rotorteil 19 Vorsprünge 22 vorgesehen
sind, welche mit dem Rotorteil 19 mitrotieren und sich
in die Eintrittsöffnung 17a hinein
erstrecken. Damit wird eine Erhöhung
der Fließfähigkeit der
thixotropen Binder-Komponente
A bewirkt, wobei die Vorsprünge 22 mehrfach
am Rotorteil 19 endseitig angebracht sind.
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Der
Antrieb des Rotorteils 19 der Mischvorrichtung erfolgt über eine
in der Zeichnung nicht dargestellte und in der Tragplatte 14 angeordnete
Antriebseinrichtung, bei der es sich bevorzugterweise um einen elektromotorischen
Antrieb handelt, dessen Antriebswelle in ihrem freien Ende so ausgebildet
ist, dass eine Kopplung mit dem Antriebsstutzen 2 des Rotorteils 19 der
Mischvorrichtung erfolgen kann, wenn die Mischvorrichtung 1 auf
die Tragplatte 104 gestellt und an dieser verriegelt wird.
Die Kopplung des Antriebes mit dem Antriebsstutzen 2 des Rotorteils 19 ist
in 9 durch den Pfeil X1 angedeutet.
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Eine
weitere Möglichkeit
zur Halterung der Mischvorrichtung 1 an dem Gerät 1 besteht
darin, dass an der Halterung 103 des Standfußes 101 oder an
der Tragplatte 104 des Gerätes 1 die Mischvorrichtung 1 angebracht
wird, wobei dann diese Halterung 103 die Antriebseinrichtung
für den
Rotorteil 19 aufnimmt.
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Die
Befestigung und Halterung der Mischvorrichtung 1 an der
Tragplatte 104 des Gerätes 100 erfolgt
mittels einer ringförmigen
Halterung 120. Hierzu trägt der Statorteil 16 an
seinem den Eintrittsöffnungen 17a, 17b, 17'b abgekehrten
Ende 16a die ringförmige
Halterung 120, die Befestigungsdurchbrechungen 121 aufweist
und die bajonettverschlussartig lösbar und drehbar mit dem Statorteil 16 verbunden
ist, wobei die Drehbarkeit der Mischvorrichtung vermittels Anschlägen 122, 123; 122a, 123a derart begrenzt
ist, dass eine Passung der Eintrittsöffnung 17a für die Binder-Komponente
A mit der Zuführung der
Binder-Komponente A und gleichzeitig eine Passung der beiden Eintrittsöffnungen 17b, 17'b für die Härter-Komponente
B mit den Zuführungen
für die Härter-Komponente
B erreicht wird.
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Diese
ringförmige
Halterung 120 weist zwei sich gegenüberliegende bogenförmig verlaufende, schlitzförmige Durchbrechungen 125, 135 auf,
von denen jede Durchbrechung 125, 135 zwei Führungsabschnitte 125a, 125b, 135a, 135b mit
unterschiedlichen Breiten aufweist, von denen der jeweils breitere Führungsabschnitt 125a, 135a zum
Einführen
eines von zwei am unteren umlaufenden Rand 16a des Statorteils 16 angeformten
L-förmigen
Führungsnocken 140, 140' ausgebildet
ist, wobei die Breite des breiteren Führungsabschnittes 125a; 135a der
Länge des
freien abgewinkelten Schenkels 140a, 140'a des Führungsnockens 125, 135 entspricht
und von denen der jeweils schmälere
Führungsabschnitt 125b, 135b eine
Breite aufweist, die der Stärke
des an dem unteren umlaufenden Rand 16a des Statorteils 16 angeformten
und parallel zur Längsrichtung
der Mischvorrichtung 1 verlaufenden Schenkels 140b, 140'b des L-förmigen Führungsnockens 140, 140' entspricht.
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Der
jeweils außenliegende
Wandbereich 125c, 135c des schmäleren Führungsabschnittes 125b, 135b weist
unter Ausbildung zungenartiger Randbereiche 127, 137 stegartige
Wandabschnitte 125d, 135d auf, so dass nutenartige
Ausnehmungen gebildet werden, deren Tiefe in etwa der Stärke des abgewinkelten
Schenkels 140a, 140'a des
L-förmigen
Führungsnockens 140, 140' entspricht.
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Die
ringförmige
Halterung 120 besteht aus einem Kunststoff oder einem Metall.
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Die
ringförmige
Halterung 120 wird wie folgt eingesetzt: An der Halterung 103 des
Standfußes 101 des
Gerätebauteils 300 oder
an der Tragplatte 104 wird die ringförmige Halterung 120 derart
befestigt, dass die schlitzartigen Durchbrechungen 125, 135 mit
ihren breiteren Führungsabschnitten 125a, 135a und
mit ihren schmäleren
Führungsabschnitten 125b, 135b der
Mischvorrichtung 1 zugekehrt sind (4). Nach
der Befestigung der ringförmigen
Halterung 120 wird die Mischvorrichtung 1 in der
Weise auf die Halterung 120 aufgesetzt, dass die L-förmigen Führungsnocken 140, 140' der Mischvorrichtung 1 durch
die breiteren Führungsabschnitte 125a, 135a der
schlitzförmigen
Durchbrechungen 125, 135 hindurchgeführt werden.
Daraufhin wird die Mischvorrichtung 1 um ihre Längsachse
verdreht, bis die freien Schenkel 140a, 140' der L-förmigen Führungsnocken 140, 140' an den Enden
der schmäleren
Führungsabschnitte 125b, 135b der
schlitzförmigen Durchbrechungen 125, 135 anschlagen.
Dabei Untergreifen die freien Schenkel 140a, 140'a des L-förmigen Führungsnockens 140, 140' die zungenartigen Randbereiche 127, 137 der
schmäleren
Führungsabschnitte 125b, 135b,
die benachbart zum umlaufenden Rand der ringförmigen Halterung 120 verlaufen (6).
Die Mischvorrichtung 1 ist somit bajonettverschlussartig
an der ringförmigen
Halterung 120 und somit an der Halterung 103 des
Standfußes 101 des Gerätebauteils 300 gehalten.
Bei einem Verdrehen der Mischvorrichtung 1 im entgegengesetztem
Sinn wird der Bajonettverschluss entriegelt und die Mischvorrichtung 1 kann
dem Gerät 100 entnommen
werden, um eine gebrauchte Mischvorrichtung 1 gegen eine
neue Mischvorrichtung austauschen zu können. Durch diese Art der Halterung
der Mischvorrichtung 1 an dem Gerätebauteil 300 wird
erreicht, dass nach dem Einsetzen der Mischvorrichtung 1 in
die ringförmige
Halterung 120, dass die Drehbarkeit der Mischvorrichtung 1 vermittels
der Anschläge 122, 123, 122a, 123a an
den Enden der schlitzartigen Durchbrechungen 125, 135 der
ringförmigen
Halterung 120, 130 derart begrenzt wird, dass
eine Passung der Eintrittsöffnung 17a für die Binder-Komponente
A mit der Zuführung
für die
Binder-Komponente A und gleichzeitig eine Passung der beiden Eintrittsöffnungen 17b, 17'b für die Härter-Komponente
B mit den Zuführungen
für die
Härter-Komponenten B, B1
erreicht wird (3).
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Durch
die Vorsprünge 22 am
Ende des Rotorteils 19 wird Bewegungsenergie in die Binder-Komponente
A eingebracht, um deren Thixotropie reversibel zu zerstören, die
Binder-Komponente A kann sich dadurch beim Eintritt in eine nachfolgend angeordnete
Mischkammer 14 gleichmäßiger mit den
beiden Härter-Komponenten
B und B1 vermischen. Die Mischkammer 14 ist zwischen dem
Rotorteil 19 sowie dem Statorteil 16 ringspaltartig
ausgebildet. Die zu vermischenden Komponenten A, B und B1 werden
derart in die Mischvorrichtung 1 zugeführt, dass sie sich erst im
inneren der Mischkammer 14 miteinander verbinden. Dadurch
bleiben nach dem Beenden des Mischvorganges und dem Trennen der Mischvorrichtung 1 von
einer entsprechenden Basisstation alle Mischgutreste in der Mischvorrichtung 1. Diese
ist als Einwegteil ausgestaltet, welches nach Gebrauch entsorgt
und durch ein entsprechendes Neuteil ersetzt wird. Über die
beiden Eintrittsöffnungen 17b und 17'b wird die Härter- Komponente B und B1
der Mischkammer 14 zugeführt, in der die Härter-Komponenten mit der
Binder-Komponente A vermischt. Dabei erfolgt die Zuführung der
Komponenten A, B und B1 in folgender Reihenfolge: Zuerst wird eine
geringe Menge an Härter-Komponente
B der Mischkammer zugeführt.
Danach werden gleichzeitig die Binder-Komponente A und die Härter-Komponente
B1 zugeführt,
so dass die in die Mischkammer gelangende Binder-Komponente A auf
die sich bereits in der Mischkammer befindliche Härter-Komponente B
trifft und sich bereits mit dieser vermischt. Diese Vorgehensweise
hat zur Folge, dass in die Mischkammer einfließende Binder-Komponente A auf
die bereits vorhandene Härter-Komponente B trifft
und mit dieser vermischt wird, so dass kein Anteil an Binder-Komponente
austreten kann, der keine Härter-Komponente
aufweist. Es tritt somit immer mit der Härter-Komponente vermischte
Binder-Komponente aus
der Mischkammer aus, so dass auch das zuerst austretende Gemisch
Härter-Komponente
enthält und
sofort verarbeitet werden kann. Danach wird Härter-Komponente der Mischkammer 14 zugeführt, bevor
die Binder-Komponente in die Mischkammer einfließt. Dieser Vorlauf an Härter-Komponente
wird steuerungstechnisch erreicht, indem eine entsprechende Steuerung
der Dosiereinrichtungen 90, 91 und 92 für die beiden
Härter-Komponenten
und für die
Binder-Komponente erfolgt (10). Des
Weiteren kann der Stator der Mischvorrichtung 1 auch nur eine
Zuführung
für die
Härter-Komponente
aufweisen. In diesem Fall erfolgt über die Steuerung der Dosiervorrichtung
zuerst eine Zufuhr einer kleinen Menge an Härter-Komponente in die Mischkammer 14, woraufhin
dann die Zuführung
der Binder-Komponente zusammen mit der Zuführung weiterer Härter-Komponenten
erfolgt.
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Mit
Hilfe von vorgeschalteten Dosiereinrichtungen 90, 91, 92 werden
die zu vermischenden Komponenten kontinuierlich durch die Mischkammer 14 hindurch
zu einer am Statorteil 16 angeordneten Abgabeöffnung 21 gefördert, die
in Durchflussrichtung hinter den Eintrittsöffnungen 17a, 17b und 17'b und nach der
Mischkammer 14 angeordnet ist. Am Statorteil 16 sind mehrere
erste Mischzähne 23 angeordnet,
welche sich radial nach innen in die Mischkammer 14 erstrecken,
wohingegen am Rotorteil 19 zweite Mischzähne 24 angeordnet
sind, welche sich radial nach außen in die Mischkammer 14 hineinerstrecken.
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Vermittels
einer Rotationsbewegung des Rotorteils 19 im Statorteil 16 werden
somit die Mischzähne 23, 24 gegeneinander
bewegt, so dass eine Vermischung der beiden Komponenten A, B und
B1 bewirkt wird. Wenn bereits der Vorlauf der Härter-Komponente B erfolgt ist
und ein Teil der nachfolgenden Binder-Komponente A mit der Härter-Komponente
B sich vermischt hat und die beiden anderen Komponenten A und B1
in die Mischkammer gedrückt
werden, kann die weitere Zufuhr der Härter-Komponente B eingestellt werden. Es
werden dann in der Mischkammer 14 zugeführte Binder-Komponente A und
Härter-Komponente
B1 miteinander vermischt. Diese beiden Komponenten A und B1 werden
in einem vorgegebenen Verhältnis solange
der Mischkammer zugeführt,
bis die jeweils gewünschte
Menge an Mischgut erhalten wird. Die ersten Mischzähne 23 sind
auf einer ersten Mischzahnebene 10 und die zweiten Mischzähne 24 auf
einer zweiten Mischzahnebene 11 angeordnet. Insgesamt sind
sechs erste Mischzahnebenen 10 und sechs zweite Mischzahnebenen 11 vorgesehen,
welche ineinander verschachtelt wechselweise in axialer Richtung
entlang der Längsachse 20 angeordnet sind.
Die zweiten Mischzähne 24 laufen
durch die Rotationsbewegung des Rotorteils 19 in den Zwischenräumen der
ersten Mischzähne 23 radial
um, welche ruhend am Statorteil 16 angeformt sind. Dadurch
entsteht zwischen den Mischzähnen 23 und 24 eine
Scher- bzw. Teilungsbewegung, so dass das Mischgut eine optimale
Durchmischung erfährt.
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Eine
Vorvermischung der beiden Komponenten A, B und/oder B1 erfolgt durch
größere zweite Mischzähne 24,
welche am vorderen Ende des Rotorteils 19 angeordnet sind,
so dass diese Komponenten durch diese Mischzahnebene vorvermischt werden.
Die größeren ausgebildeten
end seitig angeordneten zweiten Mischzähne 24 sind vierfach
auf dem Umfang des Rotorteils 19 angeordnet und gehen jeweils
in die ebenfalls vierfach vorhandenen Vorsprünge 22 über. Am
offenen Ende weist der Statorteil 16 eine Aufnahmeöffnung auf,
in welchem ein zylindrischer Lagerabschnitt 27, welcher
am Rotorteil 19 angeformt ist, eine Lagerung des Rotorteils 19 im
Statorteil 16 bewirkt. So ist eine radiale Lagerung des
Rotorteils 19 im Statorteil 16 geschaffen. Die
Durchmesserpassung des zylindrischen Lagerabschnittes 27 am
Rotorteil 19 ist im Durchmesser so bemessen, dass eine
entsprechende Gleitlageranordnung entsteht.
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11 zeigt
einen Querschnitt der Mischvorrichtung 1, wobei sowohl
der Statorteil 16 als auch der Rotorteil 19 im
Querschnitt dargestellt sind. Hierin ist insbesondere die Anordnung
der Mischzähne 23 und 24 illustriert,
wobei die zweiten Mischzähne 24 am
Rotorteil 19 derart ausgeformt sind, dass in Bezug auf
eine spritzgusstechnische Herstellung des Rotorteils 19 lediglich
eine einzige Teilungsebene zur Anwendung eines einhubigen Spritzgusswerkzeuges hinreichend
ist. Weiterhin ist erkennbar, dass die Mischzähne 23, 24 jeweils
materialeinheitlich an dem Statorteil 16 sowie am Rotorteil 19 angeformt
sind, so dass die Mischvorrichtung 1 lediglich aus diesen
beiden Komponenten besteht. Der Rotorteil 19 weist einen
inneren Bereich auf, welcher als Ausnehmung 29 hohl ausgebildet
ist. In die Ausnehmung 29 verlaufen Rastrippen 25 radial
nach innen, wobei auf dem Umfang insgesamt acht Rastrippen 25 angeordnet
sind. Der Statorteil 16 umfasst eine halbmondförmige Rastkontur 15,
welche am Außenumfang
vorgesehen ist.
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12 illustriert
einen Querschnitt des Statorteils 16, welcher entlang der
Längsachse 20 geschnitten
dargestellt ist. Damit sind die Anordnungen der Eintrittsöffnungen 17a, 17b, 17'b im Schnitt dargestellt,
welche direkt in die Mischkammer 14 münden. Innenliegend sind in
der Wandung des Statorteils 16 die ersten Mischzähne 23 auf
den insgesamt sechs Ebenen angeordnet, wobei insgesamt zwölf erste
Mischzähne 23 über den
Um fang auf jeweils einer Mischzahnebene verteilt vorgesehen sind.
Am gegenüberliegend
den Eintrittsöffnungen 17a, 17b und 17'b gelegenen
Ende der Mischkammer 14 ist eine Abgabeöffnung 21 vorgesehen,
welche das Mischgut radial nach außen aus der Mischkammer 14 herausführt (9).
Am Außenumfang des
Statorteils 16 sind tellerförmige Anformungen 18 ausgebildet,
wobei insgesamt drei tellerförmige
Anformungen 18 auf der Höhe der Abgabeöffnung 21 sowie
endseitig am Statorteil 16 vorgesehen sind. Die Eintrittsöffnung 17a bzw. 17b geht
auf der Höhe einer
Stützlagerfläche 12 in
die Mischkammer 14 über,
wobei die Stützlagerfläche 12 eine
axiale Lagerung des – hier
nicht dargestellten – Rotorteils 19 bildet.
Der Statorteil 16 ist am hinteren Ende, welches sich gegenüberliegend
zu den Eintrittsöffnungen 17a, 17b, 17'b befindet,
endseitig geöffnet,
so dass der Rotorteil 19 durch diese Öffnung in den Statorteil 16 gefügt werden
kann. Im Bereich der Öffnung
weist der Statorteil 16 einen als Abschnitt ausgeführten Hohlraum 28 auf,
um das Mischgut, welches sich in diesem Bereich hineinbewegt, aufzunehmen.
Um das Mischgut gegebenenfalls austreten zu lassen, sind Austrittsöffnungen 13 in
der Wandung eingebracht, welche insgesamt zweifach auf dem Umfang angeordnet
sind.
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In 13 ist
eine Draufsicht auf den Statorteil 16 gezeigt, welche insbesondere
die Anordnung der Eintrittsöffnungen 17a, 17b, 17'b zeigt. Die
Eintrittsöffnung 17a ist
exzentrisch ausgebildet und weist einen kreisförmigen Querschnitt auf. Neben
der Eintrittsöffnung 17a sind
zwei Eintrittsöffnungen 17b, 17'b vorgesehen,
um eine redundante Zufuhr der Härter-Komponente in die
Mischkammer 14 zu ermöglichen.
Dabei sind die beiden Eintrittsöffnungen 17b, 17'b zueinander
beabstandet ausgebildet und werden über ebenfalls voneinander getrennte
Zufuhrleitungen und Dosiereinrichtungen 91, 92 gespeist.
Weiterhin ist die Anordnung der Abgabeöffnung 21 dargestellt,
welche das Mischgut seitlich aus dem Statorteil 16 hinaus
befördert.
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In 14 ist
der Rotorteil 19 dargestellt, wobei insbesondere die zweiten
Mischzähne 24 hinsichtlich
ihrer Verteilung auf dem Umfang des Rotorteils 19 dargestellt
sind. Insgesamt sind zwölf
Mischzähne
auf einer Mischzahnebene 11 vorgesehen, so dass bei insgesamt
sechs Mischzahnebenen 11 insgesamt 72 Mischzähne am Rotorteil 19 angeordnet sind.
Zuzüglich
befinden sich am oberen Teil des Rotorteils 19 sechs weitere
Mischzähne 24 zur
Vorhermischung des Mischgutes. Diese gehen in die Vorsprünge 22 über, welche
ebenfalls vierfach an einer Art Verlängerung des Rotorteils 19 angeordnet sind.
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15 illustriert
einen Teilquerschnitt durch die Mischvorrichtung 1 entlang
der ringförmigen
umlaufenden Mischzone, wobei die Mischzähne 23 des Statorteils 16 schraffiert
und die Mischzähne 24 des Rotorteils 19 unschraffiert
dargestellt sind. Die Mischzähne 23 und 24 der
einzelnen Mischzahnebenen sind derart zueinander beabstandet angeordnet, dass
die Zähne
zueinander Zahnlücken
aufweisen. Zwischen den einzelnen Mischzahnebenen weisen die Mischzähne 23, 24 Zwischenräume auf,
durch die bei der Rotationsbewegung die am betreffenden Zwischenraum
gegenüberliegenden
Mischzähne
der jeweils anderen Seite hindurch laufen. Durch eine kontinuierliche
Zuführung
der Komponenten A, B in die Mischkammer 14 kommt es zu
einer Teilung des Mischgutstromes, d. h. der Mischgutstrom fließt jeweils
an der einen Seite des betreffenden Zahnes 23, 24 und
der andere Teil an der anderen Seite des betreffenden Zahnes 23, 24 vorbei.
Da diese Teilung in mehreren, der Anzahl der Etagen bzw. Mischzahnebenen
entsprechenden Stufen stattfindet, wird das Mischgut intensiv vermischt.
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Die
Mischzähne 23 weisen
Stirnseitenflächen 31 auf,
welche den Stirnseitenflächen 30,
die an den zweiten Mischzähnen 24 angeformt
sind, gegenüberstehen.
Bei einer Berührung
der Mischzähne 23 und 24 kann
somit ein Abgleiten erfolgen, ohne dass Material an den Mischzähnen abgetragen
wird. Dies kann insbesondere dann erfolgen, wenn der Rotorteil 19 gegenüber dem
Statorteil 16 um einen Betrag x versetzt wird, so dass
die Mischzähne 23, 24 aufeinander
treffen. Die Stirnseitenflächen 30, 31 sind
unter einem Winkel α angeschrägt, wobei
der Winkel α vorzugsweise
15° beträgt.
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Für den Betrieb
des Gerätes 100 wird
verfahrenstechnisch so vorgegangen, dass die Kolben 110, 111, 112 mit
den Kolbenplatten vermittels ihrer Kolbenstangen 110, 111, 112 von
Hand in die geöffneten Vorratsbehälter 90, 91, 92 eingesetzt
werden und sobald die Kolbenplatten unterhalb der Öffnungsränder der
Vorratsbehälter 90, 91, 92 zu
liegen kommen, wird der Motor 102 für die Hydrauliken zum Betätigen der
Kolbenstangen 110, 111, 112 in Betrieb
gesetzt; erst dann werden die einzelnen Mischprozesse durchgeführt. Durch
diese Maßnahme
werden Verletzungen verhindert, die dadurch eintreten, dass Finger
der Hand einer Bedienungsperson im Bereich des Öffnungsrandes, insbesondere
des Vorratsbehälters 90 für die Binder-Komponente
A, zu liegen kommen und durch die mit relativ hohem Druck in Behälterrichtung
bewegte Kolbenplatte eingeklemmt werden.
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Mit
der Verschwenkbarkeit der türartigen
Abdeckung erfolgt die Inbetriebnahme oder Außerbetriebnahme der Antriebseinrichtungen
des Mischers derart, dass beim öffnen
der Abdeckung die Antriebseinrichtungen außer Betrieb gesetzt werden.
Hierfür ist
in der Abdeckung ein in der Zeichnung nicht dargestellter Sicherheitsschalter
eingebaut.
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Zur
Verbesserung der Standfestigkeit des Gerätes ist es vorteilhaft, wenn
der Standfuß 190 des Gerätes aus
einem Doppel-T-Profil 191, 191a (1)
oder aus zwei parallel zueinander verlaufenden Holmen 192, 192a besteht,
die über
das Gerät selbst
miteinander verbunden sind (1A).
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Wie
in 1, 2 und 2A dargestellt, ist
an dem Gerätebauteil 300 des
Gerätes 100 sichtbar
eine mit einer Stromquelle verbundene optische Signal einrichtung
(350) angeordnet, die als eine ein weißes oder farbiges Licht, bevorzugterweise
grünes Licht,
aussendende Leuchte 351 ausgebildet ist. Außerdem ist
neben der optischen Signaleinrichtung 350 an dem Gerätebauteil 300 eine
akustische Signaleinrichtung 360 vorgesehen, die als Signalhorn oder
Sirene 361 ausgebildet ist. Das Gerätebauteil 300 kann
beide Signaleinrichtungen 350, 360 oder auch nur
eine der beiden Signaleinrichtungen aufweisen.
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Beide
Signaleinrichtungen 350, 360 sind so ausgebildet
und stehen derart mit dem Ein- und Ausschalter für die Inbetriebnahme des Gerätes 100 in Wirkverbindung,
dass bei einer Inbetriebnahme des Gerätes für die Herstellung von Spachtelmasse
die Signaleinrichtungen oder nur eine der beiden Signaleinrichtungen
aktiviert und für
eine vorgegebene Zeit in Betrieb gesetzt werden, d. h. für beispielsweise
einen Zeitraum von zwei oder drei Minuten ertönt das akustische Signal und
die grüne
Signallampe der optischen Signaleinrichtung 350 leuchtet
auf, so dass andere Personen in der Werkstatt noch Zeit zur Verfügung haben,
mit dem Gerät
Spachtelmasse abzuzapfen und zwar solange, wie das akustische Signal ertönt und/oder
das Licht der optischen Signaleinrichtung 350 leuchtet.
Ist der Herstellungsvorgang für die
Spachtelmasse beendet, so werden gleichzeitig die Signaleinrichtungen 350, 360 außer Betrieb
gesetzt. Erst, wenn wieder ein neuer Herstellungsvorgang eingeleitet
und das Gerät 100 eingeschaltet wird,
werden die Signaleinrichtungen erneut aktiviert. Der Zeitraum, in
dem die Signaleinrichtungen aktiviert sind, ist individuell einstellbar
und wird sich nach der Menge der jeweils herzustellenden Spachtelmasse
richten.