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Die
Erfindung betrifft eine Streuvorrichtung für die Ausbringung und Feinverteilung
von rieselfähigem
Mineraldünger,
bestehend aus einem fahrbaren, trogartigen Vorratsbehälter, dessen
Boden aus einem mit Antrieb versehenen Endlosförderer gebildet ist, der die
untere Begrenzung einer rückwandseitigen,
mit Schieber regulierbaren Öffnung
des Vorratsbehälters
bildet und diese überragt,
und unter dessen überragenden
Ende mindestens eine um eine vertikale Achse drehbare Streuscheibe
angeordnet ist. Unter rieselfähigem
Mineraldünger
sind dabei fein- oder grobkörnige
oder auch fein oder grob granulierte Düngemittel zu verstehen.
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Derartige
Streuvorrichtungen sind hinlänglich
bekannt und in Benutzung, so daß es
diesbezüglich
keines besonderen druckschriftlichen Nachweises bedarf. Der trogartige
Vorratsbehälter
kann dabei, wenn für
eine Großflächenbestreuung
vorgesehen, Volumengrößen bis
zu 2 m3 und mehr haben. Das vom Endlosförderer,
der in der Regel eine Breite in der Größenordnung von 0,7 m aufweist,
in von der Schieberstellung einstellbarer Schichtdicke ausgeförderte Düngemittel
fällt dabei
auf in der Regel zwei darunter gegenläufig drehende Streuscheiben
bzw. Streuteller und wird von diesen über den befahrenen Bodenstreifen
verteilt. Sehr hochwertige, d.h., düngeintensiv wirkende Düngemittel
müssen
bezogen auf die Fläche
mit relativ geringen Mengen ausgetragen und fein verteilt werden.
Für einen
solchen Austrag in geringen Menge sind Streuvorrichtungen der eingangs
genannten Art auf Grund ihrer groben Schieberregelung praktisch
nicht geeignet, weshalb man dafür
andere, gewissermaßen
diffizilere Streuvorrichtungen benutzt, die zum Einen einen Vorratstrichter
mit wesentlich geringerem Aufnahmevolumen aufweisen und zum Anderen
statt des Endlosförderers
einen festen Boden mit ganz spezifisch konfigurierten, schieberregulierbaren
Auslaßöffnungen,
mit denen einerseits der Mengenaustrag und auch die Auftreffstellen
des ausrieseln den Streugutes auf die auch hier darunter angeordneten
Streuteller geregelt werden.
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Diese
Streuvorrichtungen, die gewissermaßen Feindosierer darstellen,
sind für
die Behandlung großer
Flächen
wegen ihres geringen Aufnahmevolumens nur bedingt geeignet und nachteilig,
weil sie eine häufige
Nachladung erfordern. Zu beachten ist beim Ganzen auch noch, daß es bei
Großflächen häufig vorkommt,
bestimmte Flächenbereiche
einer insgesamt zu düngenden
Großfläche mehr
oder weniger stark zu düngen,
welcher Forderung mit den eingangs erläuterten, mit Endlosförderern
arbeitenden Großflächenstreuvorrichtungen
mangels ihrer beschränkten
Regelbarkeit und der ungezielten Übergabe des Streugutes auf
die Streuteller nicht genügt
werden kann.
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Um
das erwähnte,
häufige
Nachladen zu reduzieren, insbesondere aber um damit auch geringere
Mengen austragen zu können,
hat man die einleitend erwähnten
trogartigen, großvolumigen
Vorratsbehälter
schon dahingehend umgestaltet, daß man am Auslaufende des Endlosförderers
eine mit zwei Öffnungen
versehene, stationäre
Blende anordnet, die in ihrer Öffnungsgröße ebenfalls
durch Höhenverstellung
des Schiebers eingestellt werden können. Damit ist zwar eine etwas
bessere Austragsmengenregelung möglich,
eine feinere und entsprechend zu verlangende gleichmäßige Verteilung
auf dem Boden ist damit aber auch nicht optimal erreichbar, eben weil
hierbei die oben erwähnten,
spezifisch konfigurierten Auslaßöffnungen
nicht vorhanden sind, d.h., der pulverförmige oder granulierte Dünger fällt nach wie
vor aus den beiden vertikal über
dem Endlosförderer
orientierten Öffnungen
in voller Öffnungsbreite praktisch
ungezielt auf die Streuteller.
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Ausgehend
von einer Streuvorrichtung der eingangs genannten bzw. gattungsgemäßen Art
ist bereits nach dem nicht vorveröffentlichten Gebrauchsmuster
DE 200 21 596 U1 vorgeschlagen worden,
dieses Problem dadurch zu lösen,
daß zwischen
dem Ende des Endlosförderers
und der mindestens einen Streuscheibe ein in Bezug auf den Vorratsbehälter volumenkleinerer
Trichter mit mindestens einer schieberregulierbaren, spezifisch
konfigu rierten Auslaßöffnung angeordnet
ist, und daß der
Trichter innenseitig mit Füllstandssensoren
versehen ist, die mit einer Steuerung des Antriebes des Endlosförderer verschaltet
sind.
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Hierbei
läuft also
der Endlosförderer
des großen,
trogartigen Vorratsbehälters
nicht ständig,
sondern dieser wird immer erst dann in Gang gesetzt, wenn sich im
nachgeschalteten Trichter Füllungstiefstand
einstellt. Abgesehen von der dafür
notwendigen Anordnung der Füllstandssensoren
ist dies mit einem entsprechenden Steuerungsaufwand verbunden. Das
Ganze stellt also an sich eine einfache aber insgesamt neuartige
Kombination der beiden eingangs erläuterten Streuvorrichtungen
dar, die, soweit bekannt und aus welchen Gründen auch immer, bislang nicht
in Betracht gezogen wurde und die erst durch die Zusatzmaßnahme der
Anordnung von auf den Antrieb des Endlosförderers geschalteter Füllstandsensoren
ihren Praxisbezug erhält
und erst dadurch den zu stellenden Forderungen genügt, d.h., es
liegt eine Kombination aus einem großvolumigen Grobdoseur als Vorratsbehälter und
einem kleinvolumigen Feindoseur vor, wobei der Grobdoseur bzgl. der
Ausförderung
des in ihm enthaltenen Vorrates an Streugut vom Feindoseur geregelt
wird. Was dabei die an sich bekannte, "spezifisch konfigurierte" Auslaßöffnung betrifft,
die das gezielte Ausrieseln auch kleiner Mengen zuläßt, so handelt
es sich dabei um eine bzw. zwei Öffnungen
im Boden des Trichters, die so zugeschnitten und angeordnet sind,
daß in
Abhängigkeit
von der zu verteilenden Menge das ausrieselnde Schüttgut auf
mehr oder weniger große
radiale Bereiche des darunter befindlichen Streutellers fällt. In
etwa könnte
man die Auslaßöffnung als
gebogen birnenförmig
definieren, wobei der zugehörige Schieber
vom Stiel- zum Kopfende hin zu öffnen
bzw. umgekehrt zu schließen
ist.
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Der
Erfindung liegt jedoch nunmehr die Aufgabe zugrunde, durch eine
einfache mechanische Maßnahme
die Versorgung des Zwischenbehälters mit
Streugut auf andere Weise als mit Füllstandssensoren und dem damit
verbundenen Steuerungsaufwand zu bewirken.
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Ausgehend
von einer Streuvorrichtung der eingangs genannten Art ist diese
Aufgabe nach der Erfindung dadurch gelöst, daß zwischen dem Ende des bei
Betrieb permenent laufenden Endlosförderers und der mindestens
einem Streuscheibe ein in Bezug auf den großen Vorratsbehälter volumenkleinerer
Zwischenbehälter
mit mindestens einer regulierbaren Auslaßöffnung in seinem Boden angeordnet
ist. Daß ferner
der Zwischenbehälter
zuförderseitig
mit einer Ausnehmung für
den überlappenden
Eingriff des Endes des Endlosförderers
und daß über der
Ausnehmung der Zwischenbehälter
nach oben mit einer Verlängerung
versehen ist und daß schließlich mindestens
die beiden Flankenbereiche des Endlosförderers im Übergang vom Vorratsbehälter zum
Zwischenbehälter
mit Überlauf
blenden versehen sind.
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Überraschenderweise
hat sich gezeigt, daß ohne
jeglichen sensibel reagierenden Fühler- und Steuerungsaufwand
eine sich bezüglich
der Versorgung des Zwischenbehälters
selbstregelnde Streuvorrichtung geschaffen ist, die den bei permanent
laufenden, also keiner Steuerung bedürfenden Endlosförderer sich
zwangsläufig
einstellenden Stau des Streugutes dahingehend ausnutzt, daß im Zwischenbehälter immer
ausreichend Streugut vorhanden ist.
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Wesentliche
Voraussetzung dafür
ist zum Einen die Verlängerung
des Zwischenbehälters
nach oben über
die Eingriffsstelle des Endlosförderes
hinaus und zum Anderen dessen Flankenverblendungen zwischen großem Vorratsbehälter und
dem kleineren Zwischenbehälter.
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Die
Verlängerung
des Zwischenbehälters nach
oben führt
nämlich
dazu, daß das
permanent zugeförderte
Streugut im Zwischenbehälter über das Einförderniveau
solange ansteigt, bis vom Endlosförderer aufgrund des sich einstellenden
Staus nichts mehr zugefördert
werden kann. Die Flankenverblendungen sorgen dann dabei dafür, daß das weiter
vom Endlosförderer
ausgeförderte
Streugut nicht einfach seitlich abfließt, sondern sich im Übergangsbereich ebenfalls
aufstaut und dadurch trotz weiterlaufendem Endlosförderer kein
Streugut mehr aus dem großen Vorratsbehälter ausgefördert wird,
d.h., der Endlosförderer läuft bezgl.
einer weiteren Förderung
gewissermaßen
leer, und die Weiterförderung
stellt sich selbsttätig
erst dann wieder ein, wenn sich aufgrund des Streugutaustrages aus
dem Zwischenbehälter, der
ja permanent während
des Betriebes weiter erfolgt, der Stau im Zwischenbehälter soweit
reduziert hat, daß der
Endlosförderer
wieder Streugut aus dem Bereich zwischen den Flankenblenden nachschieben
kann.
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Die
Höhe der
beidseitigen Flankenblenden muß dabei
so bemessen sein, daß bei
sich beschriebener Staubildung im Übergangsbereich das gestaute
Streugut nicht über
die oberen Endränder
der Flankenblenden ablaufen kann.
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Eine
diesbezüglich
vorteilhafte Ausführungsform
besteht einfach darin, daß die
beiden seitlichen Überlauf
blenden die Seitenwände
eines den Übergangsbereich
zwischen Vorratsbehälter
und Zwischenbehälter überdeckenden
Tunnels bilden.
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Die
erfindungsgemäße Streuvorrichtung
wird nachfolgend anhand der zeichnerischen Darstellung von Ausführungsbeispielen
näher erläutert.
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Es
zeigt
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1 in
Seitenansicht die fahrbare Streuvorrichtung in Form eines von einem
Traktor ziehbaren Anhängers;
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2 die
Streuvorrichtung gemäß 1 von
hinten her gesehen und
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3A–C schematisch
in Rück-,
Seiten- und Draufsicht eine aus Zwischenbehälter und Streuwerk gebildete
Anbaueinheit.
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Die
Streuvorrichtung besteht nach wie vor aus einem auf einem fahrbaren
Chassis 1' angeordneten,
trogartigen Vorratsbehälter 1,
dessen Boden aus einem mit Antrieb 3 versehenen Endlosförderer 2 gebildet
ist, der die untere Begrenzung einer in der Rückwand 4 des Behälters 1 angeordneten,
mit Schieber regulierbare Öffnung
(nicht dargestellt, da bekannt) bildet und diese überragt.
Unter dem Ende 6 des Endlosförderers 2 ist mindestens
eine um eine vertikale Achse drehbare Streuscheibe 7 angeordnet.
In der Regel sind, wie dargestellt, zwei solcher Streuscheiben 7 vorhanden.
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Für eine solche
Streuvorrichtung ist nun unter Verweis auf die dargestellten Ausführungsformen wesentlich,
daß zwischen
dem Ende 6 des Endlosförderers 2 und
der mindestens einem Streuscheibe 7 ein in Bezug auf den
Vorratsbehälter 1 volumenkleinerer
Zwischenbehälter 8 mit
mindestens einer regulierbaren Auslaßöffnung 9 in seinem
Boden angeordnet ist. Ferner ist der Zwischenbehälter 8 zuförderseitig
mit einer Ausnehmung 12 für den überlappenden Eingriff des Endes 6 des
Endlosförderers 2 in
den Zwischenbehälter 8 versehen. Über dieser
Ausnehmung 12 ist der Zwischenbehälter nach oben durch eine Verlängerung 13 vergrößert, und
schließlich sind
mindestens die beiden Flankenbereiche 10 des Endlosförderers 2 im Übergang
vom Vorratsbehälter 1 zum
Zwischenbehälter 8 mit Überlaufblenden 11 versehen.
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Wesentlich
für den
einleitend erläuterten,
regulativen Stauvorgang ist dabei die Verlängerung 13 bzw. Vergrößerung des
Zwischenbehälters 8 nach oben über das
Zuförderniveau
bzw. über
das obere Ende des trichterförmigen
Unterteiles 8' des
Zwischenbehälters 8 hinaus,
wobei darauf hingewiesen sei, daß die bisherigen "Feindosierer" bislang praktisch
nur aus einem solchen trichterförmigen
Behälter bestehen.
Wesentlich sind ferner die beiden seitlich dem Endlosförderer 3 zugeordneten Überlaufblenden 11,
die dafür
sorgen, daß bei
Rückstau
vom Zwischenbehälter 8 aus
das rückstauende
Streugut nicht einfach seitlich vom ständig laufenden Endlosförderer abläuft.
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Unter
Verweis auf 3A wird der Übergangsbereich 5 (siehe 3B)
zwischen der Rückwand 4 des
Vorratsbehälters 1 und
dem Zwischenbehälter 8 bevorzugt
durch einen strichpunktiert in 3A angedeuteten
Tunnel 12 überdeckt
bzw. verblendet, dessen Seitenwände
die Überlaufblenden 11 bilden.
Ein solcher Tunnel 12 oder auch die beiden Überlaufblenden 11 werden
einfach in geeigneter Weise mit der Rückwand 4 und dem Zwischenbehälter 8 verbunden,
wofür erforderlichenfalls
auch elastische Verbindungselemente vorgesehen werden können, um
unterschiedlichen Schwingungen von Vorratsbehälter 1 und Zwischenbehälter 8 bei
rauhem Fahrbetrieb Rechnung zu tragen.
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Unabhängig von
der selbsttätig
stauregulierten Nachfüllung
des Zwischenbehälters 8 ist
die Einstellung des nicht dargestellten Schiebers zur Öffnung in
der Rückwand 4 des
Vorratsbehälters 1 vorzunehmen
und auch der eigentlichen Auslaßöffnungen 9 im
Boden des Zwischenbehälters 8,
die an der gewünschten
Austragsmenge pro Bodenfläche
bzw. pro Hektar und an der Fahrgeschwindigkeit zu orientieren ist.
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Was
die ebenfalls mit einem Schieber feiner regulierbare Öffnung 9 im
Boden des Trichters 8 betrifft, bedarf diese an sich keiner
näheren
Erläuterung,
da diese, wie vorerwähnt,
in ihrer spezifischen Querschnittskonfiguration bekannt ist, mit
der und der Schieberstellung zum Einen die Ausfließmenge des
Streugutes und zum Anderen der Auftreffbereich auf den beiden Streuscheiben 7 reguliert
wird. Im Vergleich zur Grobdosierung am Ende des Endlosförderers 2 ist
also durch die Nachschaltung des Zwischenbehälters 8 eine wesentlich
feinere Mengendosierung nunmehr auch bei Großflächenstreuvorrichtungen möglich, die
bislang allein aus dem Vorratsbehälter 1 mit Endlosförderer 2 und
den Streuscheiben 7 bestehen.
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Was
die Zuordnung eines solchen Feindosierungszwischenbehälters zum
wesentlich größeren Vorratsbehälter 1 betrifft,
bestehen verschiedene Möglichkeiten,
und zwar zum Einen dahingehend, daß die mindestens eine mit ihrem
Antrieb ein sogenanntes Streuwerk bildende Streuscheibe 7,
unabhängig
vom Zwischenbehälter 8,
als zum großvolumigen
Vorratsbehälter 1 gehörendes Aggregat
dessen Chassis 1' zugeordnet
ist und am Chassis und/oder am Vorratsbehälter 1 Einrichtungen
(nicht besonders dargestellt, da ohne weiteres vorstellbar) zur
Befestigung des Zwischenbehälters 8 angeordnet
sind, und zum Anderen dahingehend, daß die mindestens eine mit ihrem
Antrieb ein sogenanntes Streuwerk bildende Streuscheibe 7 zusammen
mit dem Zwischenbehälter 8 als
an das Chassis 1' des großvolumigen
Vorratsbehälters 1 ansetzbare
Baueinheit ausgebildet ist, was bevorzugt wird, da hierbei die Streuteller
von vornherein bezüglich
ihrer Dimensionierung besser an die der Auslaßöffnungen 9 angepaßt sind.