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DE20103535U1 - Motorisch höhenverstellbare Stütze für Sattelanhänger - Google Patents

Motorisch höhenverstellbare Stütze für Sattelanhänger

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DE20103535U1
DE20103535U1 DE20103535U DE20103535U DE20103535U1 DE 20103535 U1 DE20103535 U1 DE 20103535U1 DE 20103535 U DE20103535 U DE 20103535U DE 20103535 U DE20103535 U DE 20103535U DE 20103535 U1 DE20103535 U1 DE 20103535U1
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support
motor
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nut
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DE20103535U
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SAF Holland Verkehrstechnik GmbH
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60SSERVICING, CLEANING, REPAIRING, SUPPORTING, LIFTING, OR MANOEUVRING OF VEHICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60S9/00Ground-engaging vehicle fittings for supporting, lifting, or manoeuvring the vehicle, wholly or in part, e.g. built-in jacks
    • B60S9/02Ground-engaging vehicle fittings for supporting, lifting, or manoeuvring the vehicle, wholly or in part, e.g. built-in jacks for only lifting or supporting
    • B60S9/04Ground-engaging vehicle fittings for supporting, lifting, or manoeuvring the vehicle, wholly or in part, e.g. built-in jacks for only lifting or supporting mechanically
    • B60S9/06Ground-engaging vehicle fittings for supporting, lifting, or manoeuvring the vehicle, wholly or in part, e.g. built-in jacks for only lifting or supporting mechanically of screw-and-nut type
    • B60S9/08Ground-engaging vehicle fittings for supporting, lifting, or manoeuvring the vehicle, wholly or in part, e.g. built-in jacks for only lifting or supporting mechanically of screw-and-nut type the screw axis being substantially vertical

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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Vehicle Cleaning, Maintenance, Repair, Refitting, And Outriggers (AREA)
  • Transmission Devices (AREA)

Description

- 1 Motorisch höhenverstellbar Stütze für Sattelanhänger
Die Erfindung bezieht sich auf eine höhenverstellbare Stütze für Sattelanhänger gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Derartige höhenverstellbare Stützen sind in meist paarweiser Anordnung als Stützvorrichtung für Sattelanhänger, an dessen vorderem Bereich, zu verwenden.
Ein gattungsgemäßes Stützenpaar ist aus der US 4,097,840 bekannt. Diese Stützvorrichtung weist zwei spiegelbildlich angeordnete Stützen auf, welche einen manuellen Sammelantrieb über einen Kurbelzapfen und einen Kraftantrieb mittels eines gemeinsamen Motors besitzen.
Die Stützen können zunächst motorisch oder von Hand im Schnellgang bis zur Bodenberührung ausgefahren werden. Die Abschaltung des Kraftantriebs erfolgt durch eine zusätzliche Steuereinheit, bestehend aus einem Schaltgestänge, Führungen usw. sowie Endschaltern. Wenn dabei händig das Umschalten in den Lastgang eines ebenfalls zentralen Getriebes vorgenommen wurde, kann durch Kurbeln die Masse des vorderen Bereichs des Sattelanhängers mit den Stützen abgetragen bzw. angehoben werden.
Bei dem in obiger Patentschrift offenbarten Kraftbetrieb der Stützen hingegen ist der Motor leistungsmäßig nur so stark ausgelegt, daß er die Stützen lediglich unbelastet bis zum Boden verlängern bzw. nach dem Aufsatteln nur die bereits entlasteten Stützen wieder verkürzen kann, d.h. der Motor ist nicht in der Lage Hubleistung zu erbringen.
Bei den neuzeitlichen Sattelzügen, deren Schleppfahrzeuge ihr Heck über die Luftfederung ihrer Hinterachse heben und senken können ist beim Ab-/ und Aufsattelvorgang eine Höhenangleichung des Vorderteils des Sattelanhängers mittel der Stützen, die dazu bislang als Stützwinden konzipiert waren, nicht mehr notwendig. Statt dessen ist nur ein schnelles Verstellen, d.h. Verlängern bzw. Verkürzen der unbelasteten Stützen von der Transportstellung (Ruhestellung) in die Arbeitsstellung (Ausfahrstellung) und nachfolgend eine Lastübergabe auf die Stützen durch Absenkung des Hecks des Schleppfahrzeugs und umgekehrt
notwendig. Die Last ist von den Stützen nur statisch zu tragen, d.h. abzustützen.
Bereits aus der DE 40 18236 C2 ist eine höhenverstellbare Stütze für Sattelauflieger bekannt, bei der die Lastübernahme erst nach der Schnellverstellung erfolgt, was in den (Z56ff) offenbart wird. Es ist daraus auch zu entnehmen, dass die Lastübernahmene nur in teilungsbedingten höhenmäßigen Stufen erfolgen kann, was einen jeweiligen so genannten Setzvorgang des Vorderbereichs des Sattelanhängers bedingt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine höhenverstellbare Stütze der eingangs bezeichneten Bauart zu schaffen, deren Verstellung von der Transportstellung in die Arbeitsstellung und umgekehrt, in bekannter Weise nur ohne Belastung erfolgt, was sich jedoch individuell an den Boden angepaßt vollziehen soll und die Stützlast ohne Höhendifferenz, d.h. ohne Setzvorgang übernimmt, wozu nahezu kein zusätzlicher Bauaufwand in Form von Schalt- bzw. Steuermechanismen nötig wird. Und dass die Stütze, neben einem wirtschaftlich konzipierten Kraftantrieb für die Verstellung lediglich eine Notbetätigung zu geringstem Kostenaufwand aufweisen soll.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß durch die im Anspruch 1 gekennzeichnete Stütze gelöst.
Eine Stütze mit diesen Merkmalen äst baulich einfach, kompakt und bietet eine hohe Betriebssicherheit.
Ein Motor bringt den Stützenfuß schnell in Bodenkontakt/Arbeitsstellung und verschiebt je nach gewählter, nachfolgender Ausgestaltung eine Spindel oder die zugehörige Mutter um ein Maß x, wodurch über Endschalter automatisch und individuell die Abschaltung des Kraftbetriebs erfolgt.
Vorteilhaft, d.h. Bauhöhe sparend und kompakt in der bauweise ist es, wenn der Motor in die Stütze eingebaut wird, das erspart im übrigen auch eine antriebsmäßige Verbindung zur gegenüberliegenden Stütze wie bisher und ermöglicht ein sich Einstellen jeder Stütze eines Paares
• *
auf die Beschaffenheit der Abstellfläche auf die der jeweilige Stützenfuß auftrifft.
Der Motor kann direkt oder unter Zwischenbau eines Untersetzungsgetriebes entweder oben oder unten an die Spindel bzw. auch als Hohlwellenmotor an die Mutter angebaut werden. Auch der Einbau der Mutter in den Hohlwellenmotor ist vorteilhaft.
Da es bei der erfindungsgemäßen Stütze in erster Linie darum geht die Stütze belastungsfrei von der Transportstellung in die Arbeitsstellung und umgekehrt zu verstellen, sind deren Spindel und die zugehörige Mutter nur im ruhenden Zustand und nur statisch von der Stützlast beaufschlagt, d.h. deren Bewegungsgewinde wird nicht wie üblich unter Last gedreht. Erfindungsgemäß können daher die genannten Gewinde nur für den statischen Belastungsfali ausgelegt werden, was deren Dimensionierung vorteilhafter Weise wirtschaflicher macht. Nachfolgend werden die Begriffe Tragspindel und Tragmutter verwendet.
Für den Fall eines Ausfalls des Versorgungsmediums für den Motor oder einer sonstigen Störung des Kraftbetriebs ist eine Notbetätigungsmöglichkeit der Stütze von Vorteil. Dafür ist erfindungsgemäß ein formschlüssiges Element an der Stütze vorgesehen, was für den Notbetrieb von außen die Einleitung einer Drehbewegung mittels eines manuellen oder eines motorischen Handwerkzeuges vorsieht.
Wird eine Feder, so in die Stütze eingbaut, dass deren Kraft die Massenschwerkraft der vertikal beweglichen Teile unterstützend bestrebt ist das Maß &khgr; aufrecht zu erhalten, erhöht sich der Schaltwiderstand und es entsteht beim Versteilvorgang vorteilhafter Weise eine größere Stabilität des Schaltzustandes, d.h. der Motor wird nicht zu früh abgeschaltet. Außerdem ist mit dieser erfindungsgemäßen Ausgestaltung konstruktive eine Festlegung des Aufsetzdrucks der Stütze am Boden vor der Lastaufnahme möglich.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor.
Die Erfindung wird anschließend anhand der Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt in teils schematischer Form einer erfindungsgemäßen Stütze mit Motor im Stützenaußenrohr, wobei der rechte Halbschnitt die Stütze in Transportstellung und der linke Halbschnitt diese in Arbeitsstellung zeigt;
Fig.2 einen Längsschnitt einer erfindungsgemäßen Stütze mit Motor im Stützeninnenrohr, in einer Darstellungsweise wie Fig. 1;
Fig.3 einen Längsschnitt einer erfindungsgemäßen Stütze mit Motor im Stützenaußenrohr an der Tragmutter, in Darstellungsweise wie Fig.1.
Die in Fig.1 bis 3 gezeigte Stütze 10 wird paarweise am Rahmen eines Sattelanhängers in dessen vorderen Bereich befestigt und ist in Transportstellung eingefahren, d.h. in verkürztem Zustand. Bevor der Sattelanhänger von seinem Zugfahrzeug, dem Sattelschlepper abgekuppelt wird werden die Stützen 10 in Arbeitssteliung gebracht.
Da die Stützen 10 eines jeden Paares gleich sind, genügt es eine derselben zu beschreiben.
Die Stütze 10 weist ein Außenrohr 11 und ein in dem Außenrohr 11 längsverschieblich gelagertes Innenrohr 12 auf. Beide Stützenrohre 11, 12 bestehen vorzugsweise aus Vierkantrohren. Das Stützenaußenrohr 11 ist über einen nicht gezeigten Flansch am Rahmen des Sattelanhängers befestigt.
Das Innenrohr 12 hat an seinem unteren Ende eine Fußaufnahme 13, an die ein so genannter Ausgleichsfuß 14 beispielsweise gemäß DE 197 00 214 angebaut ist.
Die Stütze 10 besitzt eine Tragspindel 15 mit einer Tragmutter 16 und einen Motor 17. Es ist ein Endschalter 18 für die Abschaltung des Motors 17 in Arbeitssteiiung der Stütze 10 vorhanden und zum stoppen des Motors 17 in Transportstellung der Stütze 10 ist ein zweiter, nicht gezeigter Endschalter vorgesehen. Im oberen Bereich der Tragspindel 15 weist die Stütze 10 ein Formschiußeiement 19 auf, das ein Innenvierkant besitzt worüber die Tragspindel 15 im Notbetrieb antreibbar ist.
Bei der in Fig. 1 gezeigten Stütze 10 ist die Tragspindel 15 drehbeweglich und um ein Maß &kgr; axial verschiebbar in einer Tragspindellagerung 20, welche im Stützenaußenrohr 11 befestigt ist, gelagert. Die Tragmutter 16 sitzt fest am Stützeninnenrohr 12. Der Motor 17 befindet sich bei dieser Ausgestaltung im Stützenaußenrohr 11 und kann darin drehfest geführt gleiten.
Wenn sich die Stütze 10 in Transportsteüung befindet und der Motor 17 eingeschaltet wird, treibt dieser die Tragspindel 15 an und die Tragmutter 16 fährt mit dem Stützeninnenrohr 12 abwärts bis der Ausgleichsfuß 14 Bodenkontakt hat. Der noch drehende Motor 17 bewirkt nun, da sich der Ausgleichsfuß 14 am Boden abstützt, ein Anheben der Tragspindel 15 und sich selbst um das Maß x, wobei der Endschalter 18 betätigt wird, der den Motor 17 abschaltet. Die Stütze 10 ist somit in Arbeitsstellung und bereit die Stützlast aufzunehmen.
Soli die Stütze 10 von der Arbeitsstellung in die Transportstellung verstellt werden, ist diese zunächst durch leichtes Anheben des Vorderbereichs des Sattelanhängers durch den Sattelschlepper zu entlasten. Wird dann der Motor 17 im umgekehrten Drehsinn als zuvor beschrieben eingeschaltet, hebt die angetriebene Tragspindei 15 die Tragmutter 16 an und das Stützeninnenrohr 12 fährt ein bis es die Transportsteliung erreicht hat. Der nicht dargestellte Endschalter quittiert nun die Transportstellung und schaltet den Motor 17 ab.
Bei der in Fig.2 gezeigten Stütze 10 befindet sich der Motor 17 unterhalb der Tragspindel 15 und ist axial verschiebbar , drehfest im Stützeninnenrohr 12 geführt.
Die Funktion der Stütze 10 ist wie bei Fig.1 beschrieben.
Die Fig.3 zeigt eine Stütze 10 bei der der Motor 17 ein Hohlwellenmotor ist, der drehfest im Stützeninnenrohr 12 gleiten kann und direkt die Tragmutter 16 antreibt, an der er befestigt ist. Die Tragspindei 15 ist verschiebbar aber drehfest in der Tragspindellagerung 20 gehalten.
Die Tragmutter 16 ist drehbar gelagert und axial zwischen einem Mitnah-meanschlag 21 und einem Traganschlag 22 fixiert.
Bei der Verstellung der Stütze 10 von der Transportstellung in die
·??;· 02-0 i
Arbeitsstellung, treibt der Motor 17 die Tragmutter 16 an, das Stützeninnenrohr 12 wird zwischen Trag- u. Mitnahmeanschlag 21,22 mitgenommen und fährt abwärts bis der Ausgleichsfuß 14 Bodenkontakt erhält. Der weiterdrehende Motor 17 bewirkt jetzt, den übrigen Ablauf wie bei Fig. 1 beschrieben. Beim Verstellen der Stütze 10 in die Transportstellung erfolgt die Mitnahme des Stützeninnenrohres 12 über den Mitnahmeanschiag 21.
In zwei weiteren, nicht figürliche offenbarten, Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Stütze sitzt der Motor 17 als Hohlwellenmotor über der Tragmutter 16 und gleitet drehfest geführt im Stützeninnenrohr 11 oder die Mutter ist in den Motor 17 eingebaut. Dabei ist der Funktionsablauf wie bei Fig.3.

Claims (22)

1. Höhenverstellbare Stütze für Sattelanhänger mit einem ortsfest angebrachten Außenrohr und einem mittels eines motorischen Antriebs unbelastet in die Arbeits- oder Transportstellung im Außenrohr längsverschiebbaren Innenrohr, dadurch gekennzeichnet, dass die Stütze (15) eine Tragspindel (15), eine verstellbare Tragmutter (16) und einen zur Tragspindel (15) in die gleiche Richtung weisenden Motor (17) besitzt, der rotierend eine longituditionale Verschiebung der Tragmutter (16), welche starr oder beweglich mit dem Stützeninnenrohr (12) in Wirkverbindung steht, bewerkstelligt und der Motor (17), nachdem der Fuß der Stütze Bodenkontakt hat, eine axiale Verschiebung der Tragspindel (15) bewirkt oder eine Verlagerung der Tragmutter (16) gegenüber dem Stützeninnenrohr (12) hervorruft.
2. Stütze nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass sich die Tragspindel (15) und oder die Tragmutter (16) mit oder ohne den an die Tragspindel (15) oder Tragmutter (16) angebauten Teilen in oder mit deren Lagerungen um ein Maß x axial verschieben können, wodurch ein Endschalter (18) betätigt wird, der den Motor (17) abschaltet.
3. Stütze nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass der Motor (17) an der Stütze (10) angeordnet ist.
4. Stütze nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass der Motor (17) in das Stützenaußenrohr (11) eingebaut ist.
5. Stütze nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass der Motor (17) in das Stützeninnenrohr (12) eingebaut ist.
6. Stütze nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass der Motor (17) direkt an die Tragspindel (15) angebaut ist.
7. Stütze nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass der Motor (17) unter Zwischenbau eines Getriebes an die Tragspindel (15) angebaut ist.
8. Stütze nach Anspruch 1, 6 oder 7 dadurch gekennzeichnet, dass der Motor (17) oder und ein Getriebe am oberen Bereich der Tragspindel (15) angebaut ist.
9. Stütze nach Anspruch 1, 6 oder 7 dadurch gekennzeichnet, dass der Motor (17) oder und ein Getriebe am unteren Bereich der Tragspindel (15) angebaut ist.
10. Stütze nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass der Motor (17) die Tragmutter (16) antreibt und die Tragspindel (15) drehfest ist.
11. Stütze nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die Tragspindel (15) und die Tragmutter (16) so ausgelegt sind, dass sie nur im Stillstand, d. h. nicht während ihrer Rotation, die Stützlast aufzunehmen in der Lage sind.
12. Stütze nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass ein Formschlußelement (19) vorhanden ist über das die Tragspindel (19) im Notbetrieb antreibbar ist.
13. Stütze nach Anspruch 1 und 12 dadurch gekennzeichnet, dass der Notbetrieb mittels eines manuellen oder motorischen Werkzeugs über das Formschlußelement (19) erfolgt.
14. Stütze nach Anspruch 1 und 12 bis 13 dadurch gekennzeichnet, dass das Formschlußelement (19) ein innen- oder ein Außenprofil aufweist, über das im Notbetrieb mittels eines Ratschen-Schlüssels intermittierend ein Drehmoment eingeleitet werden kann.
15. Stütze nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass ein Endschalter vorhanden ist, der beim Erreichen der Transportstellung des Stützeninnenrohres (12) diese Stellung quittiert und den Motor (17) abschaltet.
16. Stütze nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass der Motor (17) ein Elektromotor ist.
17. Stütze nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass der Motor (17) ein Druckluftmotor ist.
18. Stütze nach Anspruch 1 und 16 oder 17 dadurch gekennzeichnet, dass der Motor (17) ein Hohlwellenmotor ist.
19. Stütze nach Anspruch 1 und 18 dadurch gekennzeichnet, dass die Tragmutter (16) in den Motor (17) eingebaut ist.
20. Stütze nach Anspruch 1 und einem oder mehreren Ansprüchen 2 bis 19 dadurch gekennzeichnet, dass der Motor (17) drehfest geführt ist und axial im Stützenaußenrohr (11) oder im Stützeninnenrohr (12) gleiten kann.
21. Stütze nach Anspruch 1 und einem oder mehreren Ansprüchen 2 bis 20 dadurch gekennzeichnet, dass die Tragmutter (16) drehfest geführt ist und axial im Stützenaußenrohr (11) oder im Stützeninnenrohr (12) gleiten kann.
22. Stütze nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Feder vorhanden ist, deren Kraft die Massenschwerkraft der vertikal beweglichen Teile unterstützend bestrebt ist das Maß x aufrecht zu erhalten.
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