DE20001409U1 - Vorrichtung zur dosierten Abgabe von flüssigen oder pastösen Lebensmitteln - Google Patents
Vorrichtung zur dosierten Abgabe von flüssigen oder pastösen LebensmittelnInfo
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Description
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Beschreibung
Vorrichtung zur dosierten Abgabe von flüssigen oder pastosen Lebensmitteln
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Die Erfindung richtet sich auf eine Vorrichtung zur dosierten Abgabe von flüssigen oder pastosen Lebensmitteln, insbesondere von Würzsoßen oder -cremes wie Senf, Ketchup oder Mayonnaise, aus einem etwa zylindrischen Vorratsbehälter.
Auf Markt-, Park- und Rastplätzen sowie an unzähligen anderen Orten laden Imbißbuden mit einem vielfältigen Angebot verlockender Fast-Food-Mahlzeiten zum Verweilen ein. Ob Brötchen mit Bratwürsten, Knackern oder Frikadellen, den meisten Mensehen schmecken diese Köstlichkeiten nicht ohne eine Portion Senf, während Currywürste oder Fleischspieße ohne Ketchup undenkbar sind. Deshalb sind an fast allen Imbißbuden Senf- und Ketchupbehälter, meist in Form großer Eimer, aufgestellt, aus denen sich die Hungernden je nach Gusto bedienen können. Dabei wird eine mechanische Entnahmevorrichtung verwendet, wobei in dem Deckel des betreffenden Behälters eine Art Luftpumpe mit einem vertikalen Zylinder und einem darin geführten Kolben vorgesehen ist, um durch Eindrücken des Kolbens den Luftdruck in dem Behälter zu erhöhen, so dass dessen Inhalt Senf oder Ketchup - in einem Steigrohr nach oben bis zu einer Abgabeöffnung gepreßt wird. Diese Mechanik hat eine Reihe von schwerwiegenden Nachteilen:
Einerseits erhöht sich das Luftvolumen in dem Behälter mit zunehmender Entleerung desselben, so dass die mit der Luftpumpe hineingepresste Luft zu unterschiedlichen Druckanstiegen führen und damit ein mehr oder weniger starkes Austreten des Inhalts bewirken kann. Da derartige Senf- oder Ketchupbehälter zumeist aus einem undurchsichtigen Kunststoff oder gar aus Edelstahl gefertigt sind, kann eine Person beim Zapfen nicht erkennen, wie stark der Behälter noch gefüllt ist, so
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dass es sehr schwierig ist, die richtige Senf- oder Ketchupmenge abzumessen.
Andererseits haben Passanten beim Besuch einer Imbißbude nicht immer beide Hände frei, weil sie sich oftmals auf dem Heimweg von einem umfangreichen Einkauf befinden. Solchenfalls ist es nahezu unmöglich, einen Senf- oder Ketchupbehälter zu bedienen, da hierfür mit einer Hand das betreffende Brötchen unter die Abgabeöffnung gehalten werden muß, während die andere Hand benötigt wird, um die Pumpe gefühlvoll zu betätigen. Will sich eine Person nicht der Gefahr aussetzen, durch herabtropfenden Senf Flecken auf der eigenen Kleidung zu verursachen, muß sie daher oftmals auf die Zuteilung von Senf verzichten.
Schließlich wird der Abgabemechanismus herkömmlicher Lebensmittelspender insbesondere in dem Bereich stark frequentierter Imbißbuden täglich von Hunderten oder gar Tausenden von Menschen betätigt und bringt deshalb die Gefahr der Übertragung von Krankheiten mit sich.
Aus den geschilderten Nachteilen des Stands der Technik resultiert das die Erfindung initiierende Problem, eine gattungsgemäße Vorrichtung derart weiterzubilden, dass die jeweils abgegebene Menge von der Füllung des betreffenden Behälters möglichst unabhängig ist, wobei ein Zapfen ggf. auch nur mit einer, das Brötchen od. dgl. haltenden Hand möglich sein soll, und wobei eine Weiterbildung dahingehend möglich sein soll, dass auch die Übertragung von Krankheiten weitgehend ausgeschlossen werden kann.
Zur Lösung dieses Problems sieht die Erfindung bei einer gattungsgemäßen Vorrichtung eine in dem Vorratsbehälter angeordnete, in dessen vorzugsweise vertikaler Längsrichtung verschiebbare Platte vor, die von einem Motor ggf. über ein Untersetzungsgetriebe bewegt wird, ferner wenigstens einen Sensor, der bei Betätigung und/oder Annäherung ein elektrisches
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Signal abgibt, sowie eine Steuerbaugruppe, die bei Erkennen eines Sensorsignals den Motor aktiviert, um eine definierte Menge der flüssigen oder pastosen Masse abzugeben.
Nach der Lehre der Erfindung wird somit die Abgabe einer Portion nicht durch einen Pumpmechanismus zur Erhöhung des über dem bevorrateten Lebensmittel lastenden Luftdrucks bewirkt, sondern durch direkte Erhöhung des Innendrucks in der abzugebenden Würzsoße. Da Würzsoßen inkompressible Flüssigkeiten darstellen, kann sich ihr Volumen nicht ändern, vielmehr wird bei dem Herabfahren der Druckplatte das von dieser verdrängte Volumen vollständig zu der Abgabeöffnung hinausgedrückt. Durch Verwendung eines motorischen Antriebs der Druckplatte kann diese in definierter Weise verfahren werden und dabei eine stets gleichbleibende Portionsmenge aus dem Vorratsbehälter herausdrücken. Dies wird dadurch erreicht, dass die Portionsabgabe mittels der motorisch angetriebenen Platte durch die erfindungsgemäße Steuerbaugruppe von der Betätigung des Sensorelements völlig unabhängig ist. So führt eine kurzzeitige Betätigung des Sensorelements zu exakt derselben Portionsgröße wie eine langanhaltende Betätigung desselben. Auch die Betätigungskraft ist - bei der Realisierung mit manuellem Taster - allenfalls abhängig von der Schaltschwelle des Sensors, bei der Realisierung mittels eines Nährungsschalters dagegen sogar völlig unabhängig auch von irgendwelchen Betätigungskräften. Die letztere Ausführungsform hat darüber hinaus den Vorteil, dass die Betätigung der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit der das zu würzende Brötchen haltenden Hand erfolgen kann.
Im Rahmen einer ersten Ausführungsform der Erfindung kann das Behältnis in eine obere Antriebseinheit und eine darunter befindliche Vorratseinheit für die abzugebende Masse unterteilt sein. Während sich die Ausgabeöffnung in der unteren Stirnseite des vorzugsweise mit etwa vertikaler Längsachse aufgestellten Vorrichtungsgehäuses anordnen läßt, damit die herausfließende Masse frei nach unten tropfen kann, sollte die
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Platte, welche die Verdrängung des Inhalts bewirkt, etwa in dem gegenüberliegenden Bereich des Vorratsbehälters angeordnet sein, demnach in dessen Oberseite oder Deckel, so dass sich aus diesen Erwägungen der erfindungsgemäße Aufbau ergibt.
Die Erfindung lässt sich dahingehend weiterbilden, dass die Antriebseinheit und die Vorratseinheit etwa dieselbe Höhe aufweisen. Diese Bemaßung erlaubt eine Weiterbildung der Druckplatte zu einem Kolben, der auf die bevorratete Würzsoße drückt und eine rückwärtige, d.h. oberseitige Kolbenstange aufweist, die als Gewindespindel ausgebildet sein kann, um mit einem Gegengewindeelement zum Verfahren des Kolbens zusammenzuwirken. Diese Anordnung bietet den Vorteil, dass zur Abgabe einer stets gleichbleibenden Portion die Gewindespindel unabhängig von dem Füllungszustand jeweils um denselben Drehwinkel rotiert werden muß, so dass die Steuerung stark vereinfacht ist. Die hierbei erforderliche Gewindespindel benötigt bei vollgefülltem Vorratsbehälter eine entsprechende, axiale Erstreckung nach oben und bedingt daher eine etwa der Vorratseinheit entsprechende Höhe der u.a. die Kolbenstange aufnehmenden Antriebseinheit. Sofern jedoch die Ausgabeöffnung ohnehin an einem etwa in der Deckelmitte nach oben ragenden Zapfhahn angeordnet ist, kann durch geringfügige Ver-Stärkung desselben ein Hohlraum zur Aufnahme der Gewindespindel geschaffen werden, so dass der obere Gehäuseteil nicht als voluminös und störend, sondern nur als betriebsnotwendiger Zapfhahn empfunden wird.
Die erfindungsgemäße Aufteilung in Vorratseinheit und Antriebseinheit erlaubt es, die Antriebseinheit nach Entleerung der Vorratseinheit wiederzuverwenden und ausschließlich den Vorratsbehälter gegen einen neuen, gefüllten auszutauschen. Dadurch lassen sich die Anschaffungskosten der erfindungsgemäßen Vorrichtung auf einen weit größeren Zeitraum verteilen, was dessen Wirtschaftlichkeit erheblich steigert. Dabei kann der auszutauschende Vorratsbehälter wie bisher die Form eines
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Eimers aufweisen, dessen Deckel abgenommen und durch einen erfindungsgemäßen Antriebs-Deckel ersetzt wird.
Andererseits kann die Ersetzbarkeit des Vorratsbehälters auch dadurch realisiert sein, dass dieser von der Antriebseinheit abschraubbar ist. Eine derartige Befestigungstechnik erlaubt die Verwendung kartuschenförmiger Behälter, die von oben auf die feststehende Antriebseinheit aufgeschraubt werden. Eine derartige Anordnung bedingt einerseits eine verschiebbare oder verformbare Behälterunterseite, was durch eine zweiteilige Ausführungsform oder auch durch einen flexiblen Behälterteil· realisiert werden kann, wobei unter flexibel auch eine irreversibel zusammendrückbare Aluminiumdose verstanden werden soil. Andererseits kann solchenfalls die Abgabeöffnung direkt an der Oberseite der Kartusche angeordnet werden, und der Antriebsmechanismus kommt somit niemals in Kontakt mit dem Inhalt einer Kartusche.
Auch ist es mögiich, einen die Kartusche aufnehmenden Mantel vorzusehen, der u.a. eine Kühlvorrichtung enthalten kann, um das bevorratete Lebensmittel kühl und damit frisch zu haiten. Eine derartige Weiterbildung ist gerade in der Sommerzeit von Bedeutung, während für kalte Wintertage eine Heizung vorgesehen sein kann, damit ein flüssiges Lebensmittel nicht der Gefahr des Einfrierens ausgesetzt ist und beim Abzapfen eine für den Verzehr angenehme Temperatur hat.
Weitere Vorteile lassen sich erzielen, wenn die Antriebseinheit eine Befestigungsvorrichtung zur Fixierung an einer Theke od. dgl. aufweist. Bspw. kann an der Antriebseinheit eine Befestigungsplatte angefügt sein, die sodann wiederum an einer Theke od. dgl. festschraubbar ist. Andererseits genügt auf dem Imbissbudensektor auch eine Öse, durch die eine Sicherheitskette gezogen werden kann.
Die Erfindung bevorzugt einen Aufbau der Antriebseinheit, wobei der Koiben mit einer Koibenstange verbunden ist, die ais
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Spindel ausgebildet ist mit einem Gewinde, in das ein Innengewindeelement eingreift, das zu seinem Drehantrieb mit dem Antriebsmotor gekoppelt ist. Bei dieser Ausführungsform kann weiter vorgesehen sein, dass der Kolben oder die Kolbenstange einen eckigen oder mit einer Einkerbung versehenen Querschnitt aufweist, der mit dazu komplementär geformten Führungselementen an der Gehäuseinnenseite oder an einem Führungselement zusammenwirkt, um eine Drehbewegung des Kolbens zu verhindern. Dadurch wird die Drehbewegung des Gewindeelements in eine reine Axialbewegung des Kolbens umgesetzt. Derselbe Effekt kann erzielt werden, wenn an der Stirnseite des Vorratsbehälters Vorsprünge vorgesehen sind, welche in Ausnehmungen des Kolbens eingreifen, oder wenn zwischen dem Vorratsbehälter und dem Kolben ein starker Reibschluß vorhanden ist, der einem Verdrehen des Kolbens zuverlässig entgegenwirkt.
Weitere Koppelmechanismen zwischen Druckplatte und Antriebsmotor sind in den Unteransprüchen enthalten.
Die Erfindung sieht weiterhin vor, dass der Motor über ein Untersetzungsgetriebe mit dem Kolben gekoppelt ist. Zwar kann bereits durch die Steigung des Spindelgewindes eine gewisse Untersetzung der Drehbewegung des Motors in die Axialbewegung des Kolbens herbeigeführt werden; jedoch kann durch ein weiteres, vorzugsweise stark untersetztes Getriebe (bspw. 1:1000} auf leistungsschwächere Motoren zurückgegriffen werden, was sich günstig auf die Kosten der erfindungsgemäßen Vorrichtung auswirkt.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform kann der Kolbenantriebsmotor in beiden Richtungen antreibbar ,ausgebildet sein. Dies lässt sich bspw. durch Verwendung von Gleichstrommotoren herbeiführen, wobei die Ankerspannung sodann je nach Drehrichtung in unterschiedlicher Polarität angelegt werden kann. Dadurch ist es möglich, nach vollständiger Entleerung des Vorratsbehälters den Kolben motorisch in seine Ausgangsstel-
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lung zurückzufahren, so dass der Vorratsbehälter bequem demontiert und durch einen neuen, gefüllten ersetzt werden kann.
Daneben ist es auch möglich, dass der Motor von dem Kolben abkoppelbar ist. Eine derartige Kupplung erlaubt es, den Kolben manuell wieder nach oben zu schieben, wobei eine die Spindel umgebende Mutter sich frei drehen kann, wenn die Steigung des Spindelgewindes ausreichend groß bemessen ist.
Dies kann bei einer in den oberseitigen Zapfhahn eintauchenden Gewindespindel dadurch vorbereitet sein, dass sich an der Rückseite des Zapfhahns ein Schlitz befindet, durch den ein etwa radialer Fortsatz eines die Gewindespindel umgreifenden und an dieser axial unbeweglich, jedoch verdrehbar festgelegten Rings nach außen ragt und zum Hochschieben ergriffen werden kann. Dieser radiale Fortsatz kann gleichzeitig als Füllstandsanzeiger verwendet werden, um auch bei Edelstahlbehältern rechtzeitig an das Nachfüllen erinnert zu werden. Besonders vorteilhaft ist es, wenn neben dem betreffenden Schlitz an dem Vorrichtungsgehäuse eine Skala angeordnet ist, die bspw. in Litern geeicht sein kann, um auf einen Blick eine exakte Information über den aktuellen Inhalt zu geben.
Während das Zurückdrücken des Kolbens manuell bewirkt werden kann, lässt sich dieser Vorgang jedoch auch automatisieren, indem eine Feder vorgesehen wird, die den Kolben bei abgekoppeltem Motor in seine Ausgangsposition zurückbewegt. Hierbei kann es sich um eine einfache Spiralfeder handeln, welche als Druck- oder Zugfeder ausgebildet sein kann und vorzugsweise die Kolbenstange umgebend angeordnet ist.
Da - wie oben bereits ausgeführt - die Erfindung vorsieht, durch konstruktive Maßnahmen einen leistungsschwächeren E-lektromotor einzusetzen, so genügt zu dessen sporadischem Antrieb eine handelsübliche Batterie oder ein Akkumulator, welche die erfindungsgemäße Vorrichtung völlig unabhängig von einer externen Stromversorgung macht, so.dass bei der Instal-
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lation der Vorrichtung kein elektrischer Anschluß erforderlich ist. Darüber hinaus kann selbst bei Verwendung von Edelstahlbehältern niemals eine gefährliche Berührungsspannung anliegen.
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Dennoch kann ein Netzteil zur Versorgung der elektrischen Komponenten mit Strom aus dem Lichtnetz vorgesehen sein. Durch die Potentialtrennung in dem Netzteil ist eine gefährliche Berührungsspannung ebenfalls nahezu ausgeschlossen. Auch kann vorgesehen sein, das Netzteil nur zum Aufladen eines Akkumulators während der nächtlichen Schließzeit der betreffenden Imbißbude zu verwenden und dieses tagsüber von der erfindungsgemäßen Vorrichtung völlig abzukoppeln.
Die Steuerung des Kolbenantriebsmotors sollte nach der Lehre der Erfindung einem Mikroprozessor oder -controller anvertraut werden. Diese Bausteine verfügen über eine ausreichende Intelligenz, um die eintreffenden Sensorsignale zu verarbeiten und daraus entsprechende Ansteuersignale für den Kolbenantriebsmotor abzuleiten. Ihnen können darüber hinaus auch noch Überwachungs- oder Anzeigeaufgaben übertragen werden.
Zu seinem Betrieb benötigt der Mikroprozessor oder -controller einen Taktgeber-Baustein, wobei jedoch die Taktfrequenz eines derartigen Taktgebers oftmals in weiten Grenzen variiert werden kann. Die Erfindung empfiehlt in dem vorliegenden Anwendungsfall, einen Taktgeber-Baustein mit einer vergleichsweise niedrigen Taktfrequenz, beispielsweise von kHz bis 80 kHz, vorzugsweise etwa 32 kHz zu verwenden. Da die von dem Mikroprozessor oder -controller zu erfüllenden Aufgaben vergleichsweise einfach sind, werden hierfür nur wenige Rechenoperationen benötigt, die auch bei einer langsamen Taktfrequenz mit einer völlig ausreichenden Geschwindigkeit durchgeführt werden können. Andererseits lässt sich durch eine Reduzierung der Taktfrequenz deutlich Energie sparen, was sich insbesondere bei der Batterie-Ausführungsform vorteilhaft bemerkbar macht.
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Da die Würzsoßen, welche von der erfindungsgemäßen Vorrichtung abgegeben werden sollen, weitgehend inkompressibel sind, entspricht die Größe einer Abgabeportion der jeweils von dem Kolben hervorgerufenen Volumenverringerung des Vorratsbehälters, welche wiederum proportional zu dem Verfahrweg des Kolbens ist. Dessen Verfahrweg wiederum korrespondiert mit der Rotationsbewegung, welche von dem Rotor des Antriebsmotors bei Abgabe einer Portion zurückgelegt wird. Bei etwa konstanter Winkelgeschwindigkeit des Rotors ist dieser Rotationswinkel wiederum nährungsweise proportional zu der Laufzeit des Motors, so dass durch dessen Einschaltdauer die Größe der abzugebenden Portion festgelegt werden kann.
Die Portionsgröße kann verändert werden, wenn der/die Zeitgeberbaustein(e) eine einstellbare Zeitkonstante aufweist(en).
Bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung wird die Kolbenbewegung nicht durch die Einschaltdauer des Antriebsmotors gesteuert, sondern nach der Stellung des Kolbens oder eines Getriebeelements geregelt. Zu diesem Zweck sieht die Erfindung einen Sensor zur Erkennung der Drehstellung eines Rotationsteils der Antriebseinheit vor. Da - wie oben bereits ausgeführt - die Drehstellung des Motors und damit auch jedes an diesen angekoppelten Rotationsteils etwa proportional zu der axialen Verschiebebewegung des Kolbens ist, kann dessen Verschiebebewegung auch durch die Anzahl der Umdrehungen des Rotors des Antriebsmotors oder eines nachgeschalteten Rädchens ermittelt werden. Da bei einer großen Untersetzung des Getriebes zwischen Antriebsmotor und Kolbenspindel der Motor viele Umdrehungen ausführt, während die Kolbenstange sich nur geringfügig verlagert, kann mit einer derartigen Sensoranordnung unter geringstem Aufwand eine hohe Genauigkeit der Lagebestimmung des Kolbens und damit der Portionsgröße erreicht werden.
Die Erfindung bevorzugt die Verwendung eines optischen Sensors, der eine optische Markierung an dem betreffenden Rota-
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tionsteil abtastet. Aufgrund der Vielzahl von Umdrehungen der Getrieberädchen ist die genaue Winkelstellung des abgetasteten Rädchens nicht wichtig, sondern nur die Anzahl der durchgeführten Umdrehungen, so dass bereits eine einzige Markierung an dem Umfang des betreffenden Rotationsteils ausreichend ist, was den weiteren Vorteil einer hohen Abtastsicherheit bietet. Der Sensor selbst kann ein lichtemittierendes Element und ein das reflektierte Licht sensierendes Element aufweisen.
Im Rahmen der Auswertung dieses Sensorsignals ist vorgesehen, dass dasselbe einem Zählerbaustein zugeführt wird. Da während des Normalbetriebs der erfindungsgemäßen Vorrichtung stets eine Drehung der Getriebeteile in ein und derselben Richtung stattfindet, genügt hier ein einfacher Auf- oder Abwärtszähler, der bei jedem eintreffenden Impuls den letzten Zählerstand um ein Bit inkrementiert oder dekrementiert. Die Veränderung des Zählerstandes in einem vorgegebenen Zeitintervall ist demnach proportional zu der zwischenzeitlich erfolgten Verschiebung des Kolbens.
Weiterhin kann dem Zählerbaustein ein Komparator nachgeschalten sein, welcher den aktuellen Wert des Zählerstandes mit einem Referenzzahlenwert vergleicht. Sofern zu Beginn der Zählung der Zählerstand auf Null gesetzt worden war, so hat der Kolben nach Erreichen des Referenzzahlenwertes eine stets gleichbleibende Weglänge zurückgelegt, was zur Abgabe einer jeweils konstanten Portionsmenge führt. Bei diesem Prinzip muss der Motor abgeschalten werden, sobald der Komparator das Erreichen des Referenzzahlenwertes durch den Zähler meldet. Anschließend muss der Zählerstand wieder auf Null zurückgesetzt werden, um bei einem abermaligem Start - ausgelöst durch den Sensor an dem Vorrichtungsgehäuse - von Neuem mit der Zählung beginnen zu können.
Auch bei diesem Prinzip kann die Portionsgröße verändert werden, indem der Referenzzahlenwert verändert wird.
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Zur Vorgabe bzw. Veränderung der Portionsgröße ist ein beschreibbarer Speicher vorgesehen, in welchen die Zeitkonstante (n) des/der Zeitgeberbausteins(-e) oder der/die Referenzzahlenwert (e) für den/die Zählerbaustein(e) eingespeichert werden.
Um die richtigen Werte für die Zeitkonstante(n) oder den/die Referenzzahlenwert(e) zu bestimmen, kann eine Taste mit der Funktion „Eingeben der Portionsgröße" vorgesehen sein. Während der Betätigung dieser Taste wird von dem Zeitgeberbaustein oder dem Zählerbaustein der jeweilige Ausgangswert hochgezählt. Wenn die betreffende Person diese Taste genau solange betätigt, bis die gewünschte Portionsmenge abgegeben ist, und anschließend der Zeitgeberbaustein gestoppt wird, bzw. der Antriebsmotor angehalten wird und dadurch der Wert des Zählerbausteins stehen bleibt, kann dieser Wert als Referenzwert ausgewiesen und in den betreffenden Speicher übertragen werden. Bei einem derartigen Aufbau kann das System mit einfachsten Mitteln die künftighin gewünschte Portionsgröße „lernen".
Ferner bietet die Erfindung die Möglichkeit, mehrere Tasten für unterschiedlich große Portionen vorzusehen, bspw. eine kleine Portion Senf für Frikadellen und eine große Portion für Bratwürste. Diese Tasten können durch eine Beschriftung kenntlich gemacht sein, bspw. „klein - mittel - groß", „1 el - 2 el - 3 el", „Frikadelle - Knacker - Bratwust", „Hot Dog Currywurst - Fleischspieß", etc. Diese Tasten dienen bevorzugt nur als Vorauswahl, während die eigentliche Abgabe erst durch einen weiteren Sensor eingeleitet wird. Die gerade eingestellte Portionsmenge kann bspw. durch eine leuchtende Diode signalisiert werden.
Zum Auslösen der Portionsabgabe können bevorzugt Näherungssensoren verwendet werden, welche den Bereich unter der Ausgabeöffnung mit gesteigerter Sensibilität überwachen. Derartige Sensoren können bspw. als Infrarotsensoren ausgebildet
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sein, die auf die Temperatur einer heißen Wurst, Frikadelle od. dgl. reagieren. Sie sind vergleichsweise preiswert und dennoch höchst zuverlässig. Diese Sensoren können auch dazu verwendet werden, um die Würzsoßenabgabe vorzeitig zu unterbrechen, wenn das betreffende Brötchen von der Abgabeöffnung entfernt wird, um einer Vergeudung des betreffenden Lebensmittels entgegenzuwirken.
Die Fähigkeiten der erfindungsgemäßen Vorrichtung lassen sich weiterhin durch eine Dauerabgabe-Funktion erweitern, die durch einen eigenen Sensor, insbesondere einen Taster ausgelöst wird. Bei Betätigen dieses Sensors kann der Imbissbudenbesucher die Portionsgröße exakt selbst bestimmen.
Die Bedienungsfreundlichkeit der erfindungsgemäßen Vorrichtung lässt sich durch ein Anzeigeelement steigern, welches eine weitergehende Entleerung des Vorratsbehälters anzeigt. Diese Information kann an einem Anzeigeelement abgelesen werden, das bspw. die Form einer Leuchtdiode aufweisen kann, die bei zur Neige gehendem Vorrat aufleuchtet oder aus Stromspargründen blinkt. Die Information über den Füllstand des Behälters kann nahrungsweise durch Aufaddieren der insgesamt abgegebenen Portionen und Subtraktion dieses Volumenwerts von dem ursprünglichen Volumen.des Vorratsbehälters ermittelt werden, oder durch Integration der von dem Drehwinkelsensor abgegebenen Impulse seit der letzten Auffüllung der erfindungsgemäßen Vorrichtung, wobei durch Berücksichtigung des Untersetzungsverhältnisses der zwischenzeitlich zurückgelegte Kolbenweg und damit der noch verbleibende Inhalt des Vorratsbehälters bestimmt werden kann.
Neben diesen Berechnungsmethoden gibt es die weitere Möglichkeit, eine weitgehende Entleerung des Vorratsbehälters mittels eines eigenen Sensors.für die Kolbenstellung zu erfassen. Bei diesem Sensor kann es sich um einen Positionssensor, bspw. in Form einer Lichtschranke oder einer von dem Ende der
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Gewindespindel geschlossenen Kontaktes handeln, welcher sich mit geringstem Aufwand realisieren lässt.
Weitere Merkmale, Einzelheiten, Vorteile und Wirkungen auf der Basis der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung einiger bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung sowie anhand der Zeichnung. Hierbei zeigt:
FIG 1 einen Längsschnitt durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Abgabe von flüssigen oder pastosen Lebensmitteln; sowie
FIG 2 eine abgewandelte Ausführungsform der Erfindung in einer der FIG 1 entsprechenden Darstellung.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 dient zur Abgabe einer dickflüssigen oder pastosen Würzsoße oder -creme 2, bspw. von Senf, Ketchup oder Mayonnaise.
Die abzugebende Substanz 2 ist in einem Vorratsbehälter 3 aufgenommen, der als elastischer Beutel, als leicht verformbare Aluminiumdose od. dgl. ausgebildet sein kann. Dieser Vorratsbehälter 3 befindet sich in einem unteren Teil 4 des Gehäuses 5 einer erfindungsgemäßen Abgabevorrichtung 1. Dieser untere Gehäuseteil wird auch als Vorratseinheit 4 bezeichnet. Sie weist in der vorliegenden Ausführungsform die Gestalt eines oben offenen Topfes auf, der an seiner unteren Stirnseite 6 mit einer zentralen Abgabeöffnung 7 versehen ist, in welcher ein düsenartiger Auslauftrichter eingesetzt, bspw. eingeschraubt sein kann.
Oberhalb der Vorratseinheit 4 befindet sich die Antriebseinheit 8, die etwa die Gestalt eines umgestülpten Topfes aufweist, und deren Querschnitt dem der Vorratseinheit 4 entspricht. Da dieser Querschnitt kreisförmig ist, können in der Berührungsebene 9 im Bereich der jeweils offenen Ränder 10, 11 Auskehlungen vorgesehen sein, und die jeweils ausgesparten Bereiche sind mit einem rundumlaufenden Innen- bzw. Außenge-
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winde versehen, so dass die beiden Gehäuseteile 4, 8 durch Drehbewegungen um die vertikale Symmetrieachse 12 der Vorrichtung 1 zusammen- bzw. auseinandergeschraubt werden können. Hierdurch ist es möglich, von der Antriebseinheit 8 die Vorratseinheit 4 abzuschrauben, sobald deren Vorratsbehälter 3 weitgehend leer ist. Sodann kann eine neue Vorratseinheit 4 mit einem gefüllten Vorratsbehälter 3 angeschraubt werden, und schon ist die Vorrichtung 1 wieder einsatzbereit.
Während die Vorratseinheit 4 austauschbar ist, wird die Antriebseinheit 8 vielmals wiederverwendet und stellt aufgrund ihres elektromechanischen Innenlebens den weitaus wertvolleren Teil der Vorrichtung 1 dar. Aus diesem Grund ist an ihrer Mantelfläche 13 eine bspw. quadratische Befestigungsplatte 14 angeschweißt, welche Bohrungen zum Hindurchstecken von Befestigungsschrauben 15 aufweist, um die Antriebseinheit 8 und damit auch die daran geschraubte Vorratseinheit 4 an einem Stützpfosten einer Imbißbude od. dgl. festlegen zu können.
Zum Auspressen der Würzsoße 2 aus dem Vorratsbehälter 3 dient eine Platte 16, deren Grundfläche nahezu dem Innenquerschnitt der Vorratseinheit 4 entspricht. Diese Platte 16 weist eine rückwärtige Stange 17 auf, welche konzentrisch zur Symmetrieachse 12 der Vorrichtung 1 nach oben ragt. Die Länge der Stange 17 entspricht etwa der Höhe der Antriebseinheit 8, welche nahezu identisch ist mit der Höhe der Vorratseinheit 4. Die Stange 17 ist nahe der Berührungsebene 9 zwischen Vorrats- und Antriebseinheit 4, 8 in einem Gleitlager 18 gelagert, welches über einen Stern 19 oder eine Platte an der Innenseite 20 der Antriebseinheit 8 verankert ist und ausschließlich eine Verstellung der Platte 16 in Längsrichtung 12 der Stange 17 zulässt. Selbst eine Verdrehung der Platte 16 und der Stange 17 lässt das Gleitlager 18 nicht zu, da zu diesem Zweck an dessen Innenseite ein nach innen vorspringender Wulst vorgesehen ist, der mit einer parallel zu der Symmetrieachse 12 der Anordnung 1 verlaufenden Längskerbe in der Stange 17 korrespondiert.
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Die Stange 17 ist nach Art einer Spindel mit einem Gewinde umgeben, und mittels dieses Gewindes in ein Gewindeelement eingeschraubt, dessen Axialverschiebung durch den Stern 19 einerseits sowie durch einen oberseitigen Fortsatz 23, weleher die Oberseite des Gewindeelements 22 übergreift, unterbunden wird. Im Gegensatz zu der Stange 17 kann sich das Gewindeelement 22 um die Symmetrieachse 12 drehen, während sich sein Innengewinde gleichzeitig auf dem Spindelgewinde 21 entlangschraubt. Bei einer derartigen Bewegung erfährt die Stange 17 eine Vertikalbewegung und teilt diese der Platte 16 mit, die sodann ggf. von oben auf den Vorratsbehälter 3 drückt und dadurch einen Teil von dessen Inhalt 2 durch die Abgabeöffnung 7 herauspreßt. Das Gewindeelement 22 verfügt andererseits über eine Außenverzahnung 24, die mit einem Zahnrad 25 kämmt. Dieses Zahnrad 25 befindet sich an der unterseitigen Abtriebsachse 26 eines Untersetzungsgetriebes 27, an dessen Oberseite 28 ein elektrischer Gleichstrommotor 29 derart befestigt ist, dass dessen Abtriebsritzel mit einem Antriebszahnrad des Getriebes 27 kämmt. Das Getriebe 27 kann an nach innen vorspringenden, hakenartigen Fortsätzen 30 an der Innenseite 20 der Antriebseinheit 8 eingehakt, vorzugsweise eingeklippst werden.
Der Strom zum Antrieb des Elektromotors 29 wird einer Batterie 31 entnommen, welche in einem Batteriefach 32 aufgenommen ist, das über einen abnehmbaren Deckel 33 von.der Oberseite 34 der Antriebseinheit 8 her zugänglich ist. Jedoch ist der Elektromotor 29 nicht direkt mit den Anschlüssen 35, 36 der Batterie 31 verbunden, sondern über eine zwischengeschaltete Steuerbaugruppe 37.
Die Steuerbaugruppe 37 ist ferner mit einem Infrarotsensor verbunden 39, dessen sensitiver Bereich an der Außenseite 40 der Antriebseinheit 8 angeordnet ist und ein Signal 39 an die Steuerbaugruppe 37 meldet, sobald eine Person ihre Hand in die Nähe des Infrarotsensors 38 hält. Dieses Signal 39 nimmt ein in der Steuerbaugruppe 37 angeordneter Mikroprozessor 41
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zum Anlaß, um den Elektromotor 29 einzuschalten 42. Das Ansteuersignal für den Elektromotor 29 kann dabei um ein festes Zeitintervall von bspw. 5 Sekunden verzögert werden, damit der betreffenden Person Gelegenheit gegeben ist, ihr Brötchen unter die Abgabeöffnung 7 zu halten. Der Motor 29 versetzt sodann über das Getriebe 27 das Gewindeelement 22 in Drehbewegung und schiebt dabei den Kolben 16 gegen den Vorratsbehälter 3 vor, um eine Portion der darin enthaltenen Würzsoße 2 durch die Ausgabeöffnung 7 hindurchzupressen.
Um den Motor 29 nach einem definierten Vorschub des Kolbens 16 wieder abschalten zu können, ist an einem Zahnrad des Getriebes 27 eine Markierung vorgesehen, die von einem optischen Sensor 43 erkannt wird. Der Sensor 43 kann aus einer Leuchtdiode und einem lichtempfindlichen Element gebildet sein, während auf dem betreffenden Rotationsteil des Getriebes 27 als Markierung eine reflektierende Fläche aufgebracht ist, so dass beim Vorbeilaufen dieser Markierung an dem Sensor 43 ein kurzzeitiger Stromimpuls ausgelöst und an die Steuerbaugruppe 37 gemeldet 44 wird.
In der Steuerbaugruppe 37 wird das Signal 44 einem Zählerbaustein zugeführt, der entweder hardwaremäßig realisiert oder im Rahmen des Mikroprozessors softwaremäßig implementiert sein kann. Das Ausgangssignal dieses Zählerbausteins wird von einem Komparator, der ebenfalls hardwaremäßig aufgebaut oder softwaremäßig innerhalb des Mikroprozessors 41 realisiert sein kann, mit einem abgespeicherten Referenzzahlenwert verglichen, und sobald der Zählerstand diesen abgespeicherten Zahlenwert erreicht hat, löst das sodann umspringende Komparatorausgangssignal die Abschaltung 42 des Antriebsmotors 29 aus. Dadurch bleibt das Getriebe 27 stehen und der Zählerstand verharrt auf diesem Wert. Allerdings wird der Zählerstand im folgenden auf Null zurückgesetzt, um bei einer abermaligen Aktivierung durch den Infrarotsensor 38 wieder dieselbe Portionsmenge abmessen zu können.
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Gleichzeitig wird von der Steuerbaugruppe 37 mit einem anderen Zählerbaustein die Gesamtzahl der Portionsabgaben gezählt, bspw. anhand der steigenden Flanken des Zählerrücksetzsignals, oder die Gesamtzahl der Impulse 44 wird gezählt, ohne dass hierbei nach Stillsetzen des Motors 29 ein Zurücksetzen des Zählerstandes erfolgt. Der Wert dieses Zählerstandes wird mit einem anderen Referenzwert verglichen, der einem Vorschub des Kolbens 16 etwa um 90 % seines Maximalhubes entspricht. Das Ausgangssignal dieses Vergleiches springt demnach erst dann auf einen High-Pegel um, wenn der Vorratsbehälter 3 bereits zu 90 % entleert ist und deshalb umgehend wieder nachgefüllt werden sollte. Dieser Zustand wird dem Betreiber der Vorrichtung 1 mittels einer an der Außenseite 40 der Antriebseinheit 8 angeordneten Leuchtdiode 45 signalisiert .
Hat diese Person einen Austauschbehälter 4 zur Stelle, so betätigt sie einen in der Zeichnung nicht wiedergegebenen Umschalter und versetzt die Steuerbaugruppe damit in einen Austausch-Modus, wodurch der Antriebsmotor 29 nun mit umgekehrter Polarität aktiviert wird, so dass die Platte 16 wieder nach oben fährt, wobei die Impulse 44 nun von dem Zählerstand des letzteren Zählerbausteins subtrahiert werden, bis dieser auf Null heruntergezählt ist. Sodann befindet sich die Platte 16 wieder in ihrer Ausgangsposition, die Vorratseinheit 4 kann von der Antriebseinheit 8 abgeschraubt und entweder vollständig ersetzt werden oder der leere Vorratsbehälter 3 wird entnommen und durch einen neuen ersetzt. Sobald die Vorratseinheit 4 wieder an der Antriebseinheit 8 angeschraubt ist, kann durch Umlegen des Umschalters in dessen Normalposition von dem Austausch-Modus auf den normalen Betriebszustand umgeschalten werden, wo wieder bei jeder Annäherung an den Infrarotsensor 38 eine vorgegebene Portion der pastosen Masse 2 an der Abgabeöffnung 7 herausgedrückt wird.
Gegenüber der in der Zeichnung wiedergegebenen Ausführungsform sind verschiedene Modifikationen möglich, ohne den er-
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findungsgemäßen Lösungsweg zu verlassen. So kann bspw. der Sensor 38 in direkter Nähe zu der Abgabeöffnung 7 angeordnet sein, so dass dieser erkennen kann, ob eine Person ein Brötchen unter die Abgabeöffnung 7 hält, und solchenfalls kann eine Portionsabgabe vorzeitig abgebrochen werden, sobald der Sensor 38 erkennt, dass das Brötchen entfernt wurde.
Ferner ist es möglich, die Anordnung 1 in um 180° gestürzter Position zu betreiben, da die Würzsoße 2 innerhalb der Kartusehe 4 von einem verformbaren Beutel 3 od. dgl. umschlossen ist und daher nicht herauslaufen kann. Solchenfalls kann die Ausgabeöffnung zu einem oberseitigen Zapfhahn weitergebildet sein, unterhalb desselben der Näherungssensor 38 angeordnet ist. Ferner kann bei dieser Ausführungsform außerhalb der Kartusche 4 ein Mantel vorgesehen sein, der eine thermische Isolierung oder gar eine Kühl- oder Heizeinrichtung zum Frischhalten des Inhalts im Sommer oder zur Temperierung der Würzsoße im Winter aufweist. Dabei kann die Kühl- oder Heiztemperatur im Rahmen eines geschlossenen Regelkreises konstant gehalten werden, wobei die Temperatursollwerte ggf. auch einstellbar sein können.
Wie oben bereits ausgeführt, kann anstelle eines kartuschenartigen Vorratsbehälters 4 auch ein eimerartiges Behältnis verwendet werden, wie es derzeit bei Imbißbuden zur Bevorratung von Würzsoßen wie Senf oder Ketchup gebräuchlich ist. Solchenfalls kann die Antriebseinheit 5 die Gestalt eines dicken Metalldeckels aufweisen, dessen Höhe sich primär nach der von dem Elektromotor 29 und der nachgeschalteten Mechanikbauteile richtet, wobei der Motor 29 auch liegend eingebaut sein kann. Da bei Senf- oder Ketchupeimern die betreffende Würzsoße nicht von einem Beutel umschlossen ist, muß solchenfalls die Platte 16 an ihrem Außenumfang eine Abdichtung, bspw. in Form eines elastischen Ringes od. dgl. aufweisen, welcher an der Innenseite des Eimers entlangstreift, um hier kein Leck entstehen zu lassen, durch welches die Würzsoße entweichen könnte.
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Die Gewindespindel taucht bei dieser Ausführungsform in ein etwa mittig an dem Deckel angeordnetes, vertikal nach oben ragendes Rohr ein, an dessen oberseitigen Ende sich ein Zapfhahn mit der Abgabeöffnung befindet. In dem den Zapfhahn abstützenden Rohr befindet sich eine Steigleitung, durch welche die Würzsoße zu der Abgabeöffnung fließt.
Im Bereich des Antriebs-Deckels kann die Steigleitung mit einem Schlauch bis zu einer durchgehenden Öffnung in der Platte 16 fortgeführt sein, durch welche die Würzsoße beim Absenken der Platte 16 hindurchgepresst wird.
Alternativ hierzu ist es auch möglich, die Steigleitung konzentrisch innerhalb einer hohl ausgeführten Gewindespindel 21 zu verlegen, so dass der Durchmesser des den Zapfhahn tragenden Rohrs weiter reduziert werden kann. Bei dieser Ausführungsform kann die Steigleitung als im Bereich des Zapfhahns verankertes Rohr ausgebildet sein, das durch die Gewindespindel 21 und eine zentrale Ausnehmung in der Platte 16 geradewegs bis knapp oberhalb des Bodens des eimerartigen Vorratsbehälters reicht. Solchenfalls empfiehlt es sich, das Innenrohr gegenüber der Ausnehmung in der Platte 16 abzudichten, um auch hier ein Entweichen der Würzsoße auszuschließen.
Bei einer wiederum anderen Ausführungsform der Erfindung ist die Platte 16 nicht fest mit der Gewindespindel 21 verbunden, sondern weist eine zentrale Ausnehmung mit einem Innengewinde auf, das mit der Gewindespindel kämmt. Dadurch ist die Gewindespindel 21 nicht gezwungen, den Hub der Platte 16 nachzuvollziehen, sondern kann innerhalb eines flachen Deckels axial unverrückbar, jedoch verdrehbar festgelegt werden, derart, dass sie sich nach unten in den Vorratsbehälter hinein erstreckt. Indem solchenfalls die Gewindespindel 21 selbst von dem Antriebsmotor 29 in Rotation versetzt wird, so gelingt es, die Platte 16 nach unten zu schrauben und damit die Würzsoße nach oben zu drücken, bspw. durch ein innerhalb der hohl ausgebildeten Gewindespindel 21 angeordnetes Steigrohr, wel-
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ches im Bereich des Deckels in den Zapfhahn münden kann. Damit sich bei dieser Ausführungsform die Platte 16 nicht dreht, kann eine exzentrische Stange vorgesehen sein, welche sich von dem Deckel nach unten etwa bis zum Boden des Würzsoßeneimers erstreckt und eine entsprechende Öffnung in der Platte 16 durchgreift.
Bei der zuletzt beschriebenen Ausführungsform kann die Antriebseinheit auf eine minimale Höhe reduziert werden. Um gleichzeitig auch einen Kontakt der Gewindespindel mit der Würzsoße auszuschließen, kann eine Anordnung nach FIG 2 verwendet werden.
Bei der in FIG 2 wiedergegebenen Vorrichtung handelt es sich um einen Senfspender 51, der aus einem handelsüblichen Senfeimer 52 und einem daraufsetzbaren, erfindungsgemäßen Deckel 53 besteht. Der Deckel 53 kann bspw. auf- oder abschraubbar, mit Schnallen festlegbar oder einfach nur durch Reibung fixierbar sein. Innerhalb des Deckels 53 befindet sich eine Mechanik 54, die eine unterseitige Platte 55 auf die Oberfläche der Senfmasse 56 drückt. Die Platte 54 hat etwa dieselbe Grundfläche wie der Innenraum des Senfeimers 52 und ist gegenüber dessen Mantelinnenseite 57 durch einen rundumlaufenden Gummiring abgedichtet, so dass der Senf 56 nicht in den Innenbereich der Mechanik 54 entweichen kann.
In der Platte 55 befindet sich eine Öffnung 58, durch welche der Senf 56 beim Herabfahren der Platte 55 ausweichen kann. Durch diese Öffnung 58 gelangt der Senf 56 dabei in einen an der Plattenoberseite 59 die Öffnung 58 umgebend angeschlossenen Schlauch 60. Durch diesen fließt der Senf 56 sodann zu einen an dem Deckel 53 etwa mittig verankerten 61 Zapfhahn 62, an dessen freiem Ende 63 sich die Abgabeöffnung 64 befindet.
Der Zapfhahn 62 ragt über den Deckel 53 hinaus und bietet daher Platz, ein mit Bratwürsten od. dgl. belegtes Brötchen un-
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ter die Abgabeöffnung 64 zu halten. Dort wird das Brötchen von einem Nährungssensor 65 erfaßt, welcher sich an dem Rand
66 des Deckels 53 unterhalb des Zapfhahns 62 befindet und den Bereich unterhalb von dessen Abgabeöffnung 64 ständig auf die Präsenz von Gegenständen abtastet. Sobald der Nährungssensor 65 einen Gegenstand erkannt hat, setzt er den Antriebsmotor
67 über eine nicht wiedergegebene Steuereinheit in Betrieb, wobei der interne Aufbau der Steuerbaugruppe ähnlich der Anordnung aus FIG 1 aussehen kann. Der Antriebsmotor 67 ist bspw. über ein untersetzendes Schneckengetriebe mit einer Gewindespindel 68 drehbewegungsmäßig gekoppelt, um dieselbe in Rotation zu versetzen.
Die Gewindespindel 68 durchsetzt den Deckel 53 etwa diametral und ist im Bereich ihrer beiden Enden drehgelagert, wobei der Antriebsmotor 67 im Bereich eines Spindelendes angekoppelt ist. Die Gewindespindel 68 ist in zwei Hälften 68a, 68b untergliedert, von denen eine mit einem rechtsgängigen, die andere mit einem linksgängigen Gewinde versehen ist. Auf den beiden Spindelhälften 68a, 68b ist je ein Gewindeelement 69a, 69b aufgeschraubt, wobei diese Gewindeelemente 69a, 69b ebenfalls gegenläufige Windungsrichtungen aufweisen. An den Gewindeelementen 69a, 69b ist das freie Ende je eines Hebels 70a, 70b angelenkt, welche in einem Kreuzungspunkt 71 gelenkig miteinander verbunden sind. Die beiden Hebel 70a, 70b haben jeweils eine Länge, welche geringfügig kleiner ist als die Länge der Spindel 68, und ihre unteren Enden 72a, 72b sind jeweils gelenkig mit den oberen Enden eines weiteren Hebelpaars 73a, 73b gekoppelt, wobei die Hebel 73a, 73b dieselbe Struktur aufweisen wie das obere Hebelpaar 70a, 70b, so dass sich insgesamt etwa ein Aufbau ergibt, wie er allgemein als „Nürnberger Schere" bezeichnet wird. Die Anzahl der aneinandergereihten Hebelpaare richtet sich nach Höhe und Durchmesser des Senfeimers 52. Die unteren Enden 74a, 74b des unteren Hebelpaars 73a, 73b sind an einem horizontalen Bügel 75 in dessen Längsrichtung verschiebbar verankert, wobei der Bügel 75 an der Oberseite 59 der Platte 55 festgelegt ist.
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Wird die Gewindespindel 68 von dem Motor 67 in Drehbewegung versetzt, so fahren die Gewindeelemente 69a, 69b aufgrund des unterschiedlichen Windungssinns aufeinander zu, so dass die oberen Enden der Hebel 70a, 70b einander angenähert werden und sich dadurch ihre unteren Enden 72a, 72b einerseits nach unten und andererseits aufeinander zu bewegen. Diese Bewegung wird über das zweite Gestängepaar 73a, 73b in vertikaler Richtung verstärkt und führt zu einem zunehmenden Druck auf die Platte 55, welche diesen an den Senf 56 weitergibt. Beim Absenken der Druckplatte 55 ermöglicht die Luftöffnung 77 einen Druckausgleich in dem Bereich der Mechanik 54.
Die Laufzeit des Motors 67 wird von der Steuerbaugruppe bestimmt und ist so gewählt, dass gerade die gewünschte Portionsgröße an der Abgabeöffnung 64 des Zapfhahns 62 entnommen werden kann. Der Käufer einer Fast-Food-Mahlzeit kann hierbei zwischen verschiedenen Portionsgrößen wählen, indem er eine von mehreren Auswahltasten 76 betätigt. Diese Tasten können unterschiedlich beschriftet sein, bspw. durch den jeweiligen Verwendungszweck wie „Frikadelle", „Knacker", „Bratwurst".
Dabei ist es der Steuerbaugruppe überlassen, diesen Wunsch in eine entsprechende Laufzeit des Antriebsmotors 67 umzusetzen.
Andererseits ist es auch möglich, den Motor 67 nicht zeitgesteuert, sondern drehwinkelgesteuert zu betreiben, und hierbei kann an der Drehachse des Motors 67 oder an der Gewindespindel 68 ein Drehwinkellagegeber vorgesehen sein, dessen Signal von der Steuerbaugruppe verarbeitet wird, um den Motor 67 nach Erreichen des vorgegebenen Lagewinkels abzuschalten. 30
Sofern andererseits eine Person nicht die vorgesehene Portionsmenge entnehmen möchte und deswegen nach ausreichender Würzung ihr Brötchen von der Abgabeöffnung 64 wegnimmt, so wird dies von dem Nährungssensor 65 sofort erkannt und der Motor 67 unverzüglich stillgesetzt, damit kein weiterer Senf 56 mehr durch die Abgabeöffnung 64 fließt. Ferner kann sogar vorgesehen sein, dass der Motor 67 alsdann um einen geringen
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Drehwinkel zurückbewegt wird, um einen an der Abgabeöffnung 64 gebildeten Senftropfen wieder in das Behältnis 51 zurückzusaugen.
Claims (46)
1. Vorrichtung (1, 51) zur Abgabe von flüssigen oder pastosen Lebensmitteln (2, 56), insbesondere von Würzsoßen oder -cremes wie Senf, Ketchup oder Mayonnaise, aus einem etwa zylindrischen Vorratsbehälter (3, 52), an dem eine Austrittsöffnung (7, 64) vorgesehen ist, gekennzeichnet durch
a) eine in dem Vorratsbehälter (3, 52) angeordnete, in dessen vorzugsweise vertikaler Längsrichtung verschiebbare Platte (16, 55), die von einem Motor (29, 67) ggf. über ein Untersetzungsgetriebe (27) bewegt wird,
b) wenigstens einen Sensor (38, 65), der bei Betätigung und/oder Annäherung ein elektrisches Signal (39) abgibt,
c) eine Steuerbaugruppe (37), die bei oder nach Erkennen eines Sensorsignals (39) den Motor (29, 67) aktiviert, um eine definierte Menge des flüssigen oder pastosen Lebensmittels (2, 56) abzugeben.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (5) in eine Antriebseinheit (8, 53) und eine Vorratseinheit (4, 52) für das abzugebende Lebensmittel (2, 56) unterteilt ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinheit (8) und die Vorratseinheit (4) etwa die selbe Höhe aufweisen.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorratseinheit (4, 52) unterhalb der Antriebseinheit (8, 53) angeordnet ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorratsbehälter (3, 52) als austauschbare Einheit (4) ausgebildet ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorratsbehälter (3) oder die Vorratseinheit (4) von der Antriebseinheit (8) lösbar ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinheit (8) eine Befestigungsvorrichtung (14) zur Fixierung (15) an einer Theke od. dgl. aufweist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kontaktbereich zwischen dem Rand der Platte (55) und der Innenseite (57) des Vorratsbehälters (52) abgedichtet ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte (16) mit einer Stange (17) verbunden ist, die als Spindel ausgebildet ist mit einem Gewinde (21), in das ein Innengewindeelement (22) eingreift, das zu seinem Drehantrieb mit dem Antriebsmotor (29) gekoppelt ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte eine Ausnehmung mit einem Innengewinde aufweist, das mit dem Außengewinde einer vertikalen Antriebsspindel kämmt, die mit ihrem oberen Ende in der Antriebseinheit in axialer Richtung unverrückbar, jedoch drehbeweglich gelagert ist, von einem Antriebsmotor in Drehbewegung versetzt wird und sich innerhalb des Vorratsbehälters etwa bis zu dessen Boden erstreckt.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Gewindeeingriffsbereich zwischen der Spindel und der Platte abgedichtet ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte (55) über ein zusammenfaltbares Gestänge (54) mit dem Antriebsmotor (67) gekoppelt ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge der Gestängehebel (70, 73) etwa dem Durchmesser des Vorratsbehälters (52) entspricht oder kleiner ist als dieser.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Gestänge (54) wenigstens zwei sich kreuzende Scherenhebel (70a, 70b) aufweist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Gestänge (54) mehrere, nach Art einer "Nürnberger Schere" miteinander gekoppelte Scherenhebel (70a, 70b, 73a, 73b) aufweist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die freien Enden der beiden obersten Hebel (70a, 70b) mit einem Antriebsmotor (67) gekoppelt sind, um ihren gegenseitigen Abstand zu verändern.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die freien Enden der beiden obersten Hebel (70a, 70b) an je einem Gewindeelement (69a, 69b) gelagert sind, welches auf einer Gewindespindel (68) aufgeschraubt ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Gewindeelemente (69a, 69b) auf derselben Gewindespindel (68) aufgeschraubt sind.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Gewindeelemente (69a, 69b) unterschiedliche Windungssinn haben, mit denen jeweils der Windungssinn einer Hälfte (68a, 68b) der Gewindespindellänge korrespondiert.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die freien Enden (74a, 74b) der beiden untersten Hebel (73a, 73b) in horizontaler Richtung verschiebbar an der Platte (55) gelagert sind.
21. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Motor (29, 67) über ein Untersetzungsgetriebe (27) mit der Platte (16, 55) oder einer Antriebsspindel gekoppelt ist.
22. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Motor (29, 67), der in beiden Richtungen antreibbar ist.
23. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Motor (29) von der Platte (16) oder Antriebsspindel abkoppelbar ist.
24. Vorrichtung nach Anspruch 23, gekennzeichnet durch eine Feder, welche die Platte (16) bei abgekoppeltem Motor (29) in ihre Ausgangsposition zurückbewegt.
25. Vorrichtung nach Anspruch 23, gekennzeichnet durch ein Betätigungselement, welches ein Zurückschieben der Platte (16) in ihre Ausgangsposition erlaubt.
26. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein Fach (32) zur Aufnahme einer Batterie (31).
27. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein Netzteil zur Energieversorgung.
28. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Mikroprozessor (41) oder -controller zur Steuerung des Plattenantriebsmotors (29).
29. Vorrichtung nach Anspruch 28, gekennzeichnet durch einen Taktgeber-Baustein für den Mikroprozessor (41), der eine niedrige Taktfrequenz, vorzugsweise etwa 32 kHz abgibt.
30. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen oder mehrere Zeitgeberbausteine zur Festlegung der Portionsgröße.
31. Vorrichtung nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass der/die Zeitgeberbaustein(e) eine einstellbare Zeitkonstante aufweist(-en).
32. Vorrichtung nach Anspruch 31, gekennzeichnet durch eine Baugruppe, welche nach jedem Ablauf des Zeitgebers die Zeitkonstante verändert.
33. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 29, gekennzeichnet durch einen Sensor (43) zur Erkennung der Drehstellung eines Rotationsteils der Antriebseinheit (8).
34. Vorrichtung nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, dass an dem betreffenden Rotationsteil eine optische Markierung aufgebracht ist, die von einem ortsfesten, optischen Sensor (43) erkannt wird.
35. Vorrichtung nach Anspruch 33 oder 34, dadurch gekennzeichnet, dass das von dem Sensor (43) zur Erkennung der Drehstellung eines Rotationsteils der Antriebseinheit (8) abgegebene, elektrische Signal (44) einem Zählerbaustein zugeführt wird.
36. Vorrichtung nach Anspruch 35, gekennzeichnet durch einen Komparator zum Vergleich des Zählerstandes mit einem Referenzzahlenwert.
37. Vorrichtung nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, dass der Referenzzahlenwert variabel einstellbar ist.
38. Vorrichtung nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, dass nach wenigstens einem, vorzugsweise jedem Hochzählvorgang dem Komparator ein anderer Referenzzahlenwert für den Vergleich angeboten ist.
39. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 31, 32, 37 oder 38, gekennzeichnet durch einen Speicher zur Einspeicherung der Zeitkonstante(n) des/der Zeitgeberbausteins (-e) oder des/der Referenzzahlenwerts (-e) für den/die Zählerbaustein(e).
40. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Taste mit der Funktion "Eingeben der Portionsgröße".
41. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch Tasten (76) zur Auswahl unterschiedlich großer Portionen.
42. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Dauerabgabe-Funktion, die durch einen eigenen Sensor, insbesondere einen Taster ausgelöst wird.
43. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen ein Näherungssensor (38, 65) zum Auslösen der Portionsabgabe.
44. Vorrichtung nach Anspruch 43, dadurch gekennzeichnet, dass der Näherungssensor (38, 65) derart angeordnet ist, dass er auf Gegenstände in dem Bereich unterhalb der Abgabeöffnung (7, 64) anspricht.
45. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein Anzeigeelement (45), welches eine weitgehende Entleerung des Vorratsbehälters (3) anzeigt.
46. Vorrichtung nach Anspruch 45, gekennzeichnet durch einen Sensor für die Plattenstellung.
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