DE2058066C2 - Modellbaukasten bestehend aus Kernbausteinen und Ummantelungsplatten - Google Patents
Modellbaukasten bestehend aus Kernbausteinen und UmmantelungsplattenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Modellbaukasten, bestehend aus Kernbausteinen und Ummantelungsplatten,
bei dem die Kernbausteine aus aneinandergesetzten, würfelförmigen Grundelementen bestehen,
die an den Seitenflächen Steckverbindungsaufnahmen aufweisen, deren gegenseitige Achsabstände in
einem Rastermaß angeordnet sind, wobei die die Kernbausteine abdeckenden Ummantelungsplatten an
einer Plattenseite mit dem Rastermaß des Achsabstandes entsprechenden Steckverbindungszapfen versehen
sind.
Ein derartiger Modellbaukasten ist aus der FR-PS 10 86061 bekannt Bei diesem Modellbaukasten ist es
jedoch nachteilig, daß die Ummantelungsplatten, durch die die Kernbausteine verbunden werden, nur an zwei
Seiten der Kernbausteine angesteckt werden können, so daß eine Vielzahl von unterschiedlich ausgebildeten
Ummantelungsplatten erforderlich ist, um räumliche ίο Gebilde aufbauen zu können. Legt man beispielsweise
eine Ummantelungsplatte zugrunde, wie sie in Fig. 6 der genannten FR-PS gezeigt ist so ergibt sich hieraus, daß
mit diesen Ummantelungsplatten nicht in Richtung der Abszisse eines räumlichen Koordinatensystems weitergebaut
werden kann. Man muß sich daher mit abgewinkelten Ummantelungsplatten behelfen, wie sie
beispielsweise in Fig. 13 der genannten Druckschrift gezeigt sind.
Mit der DE-OS 14 84 004 ist ein weiterer Modellbaukasten
bekanntgeworden, der ein würfelförmiges Grundelement zeigt, das aus drei senkrecht aufeinander
stehenden, durch den Mittelpunkt des Grundelementes verlaufenden Platten besteht Statt der Ummantelungsplatten
sind aber Profilschienen zum Aufschieben auf die würfelförmigen Grundelemente gezeigt Mit diesem
Modellbaukasten ist es deshalb nicht möglich, die Kernbausteine vollflächig mit Hilfe von Ummantelungsplatten
zu verkleiden.
Aus der DE-OS 14 78 652 ist die Form eines Stec'cverbindungszapfens bekannt, dessen vier Zapfen
die Ecken eines Quadrates bilden. Mit einem solchen Steckverbindungszapfen ist es jedoch nicht möglich, ein
räumliches Gebilde zu bauen, bei dem Anschlußmöglichkeiten in allen drei Koordinatenebenen gegeben
sind.
Aus der US-PS 19 73 536 ist ein der Form eines Kernbausteines entsprechender Stein bekannt, der aus
drei senkrecht aufeinander stehenden sich durchsetzenden Hohlquaderelementen besteht. Weitere Anregungen
im Hinblick auf die vollflächige Verkleidung solcher Steine mittels Ummantelungsplatten sind dieser Druckschrift
nicht zu entnehmen.
Ferner ist es mit dem DE-GM 66 01 271 allgemein bekannt, plattenförmige Bausteine an den Stirnseiten
mit Gehrungen zu versehen. Die dort gezeigten plattenförmigen Gebilde können zwar zu einem Kubus
zusammengesetzt werden, jedoch fehlen dann die Anschlußmöglichkeiten zur Fortsetzung des Anbaues in
den drei Koordinatenebenen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Modellbaukasten der eingangs genannten Art so
weiterzubilden, daß Ummantelungsplatten an einem Kernbaustein in allen sechs Richtungen der drei Achsen
des räumlichen Koordinatensystems angeschlossen werden können.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist die Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß die Steckverbindungsaufnahmen
an allen Seitenflächen des Kernbausteins angeordnet sind, und daß das Rastermaß für den
Achsabstand der um die zweifache Plattenstärke der Ummantelungsplatten verlängerten Kantenlänge des
Grundelementes entspricht.
Die Erfindung ermöglicht es also, daß der Kernbaustein
mit seinen Verbindungsöffnungen streng symmetrisch in allen drei Ebenen des räumlichen Koordinatensystems
aufgebaut ist, so daß Anschlußmöglichkeiten in insgesamt sechs Richtungen innerhalb des räumlichen
Koordinatensystems möglich sind.
Bei dem Gegenstand nach der FR-PS 10 86 061 ist es nicht möglich, zwei würfelförmige Kernbausteine
mittels einer Ummantelungsplatte zu verbinden, weil das entstehende räumliche Gebilde um zwei Mal der
Kantenlänge des Würfels plus zusätzlich der Wandstärke der Ummantelungsplatte lang sein würde. Das
Rastermaß ist hierdurch gesprengt Durch die angegebene technische Lehre gemäß der vorliegenden
Erfindung wird das Rastermaß auch bei Anschluß von Ummantelungsplatten an die Kernbausteine stets
eingehalten, so daß stets im Rastermaß weitergebaut werden kann, so daß man grundsätzlich nur mit zwei
verschiedenen Grundformen von Steinen (Kernbausteinen und Ummantelungsplatten) auskommt
Wesentlich ist, daß das Verhältnis der Kantenlänge des Grundelenaentes zur Plattenstärke der Ummantelungsplatten
zwingend ist Dieses Verhältnis kann eine beliebige ganzzahlige Zahl sein.
Dadurch, daß gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung die Steckverbindungszapfen ils vier Zapfen
ausgebildet sind, zwischen denen die durch Flächen gebildeten Steckverbindungsaufnahmen verlaufen, besteht
ein besonders guter Reibungsschluß zwischen den einzelnen Bauteilen, zumal die Zapfen mit der
Steckrichtung auch einen spitzen Winkel einschließen, wodurch der Reibungsschluß noch erhöht wird.
Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, die zueinander geneigten Zapfen der Ummantelungsplatten in ihren
Füßen federnd auszubilden. Man erhält eine Ausführungsform, die bei im Spritzgußverfahren hergestellten
Bausteinen von der Seite der Werkzeuge her leicht zu erstellen ist Da die vier Zapfen die Ecken eines
Quadrates bilden, braucht beim Zusammenstecken nicht auf die relative Lage der Bausteine zueinander geachtet
zu werden.
In Weiterbildung der Erfindung sind die Grundelemente des Kernbausteins wenigstens in einer Richtung
des rechtwinkligen räumlichen Koordinatensystems über Ummantelungsplatten im Rastermaß einstückig
verlängert
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausfühningsbeispielen näher erläutert. Es zeigt
F i g. 1 ein würfelförmiges Grundelement mit zwei Ummantelungsplatten;
F i g. 2 in einer perspektivischen Ansicht ein würfelförmiges Grundelement mit sechs Ummantelungsplatten.
die mit den sechs Außenflächen des Grundelements zusammengebracht werden, in einer perspektivischen
Ansicht zur Darstellung des Rastermaßes;
Fig.3 bis 5 mögliche Gestaltungen der Ummantelungsplatten
in Abhängigkeit des Rastermaßes;
Fig.6 zwei würfelförmige Grundelemente, die mit einer Ummantelungsplatte mit doppeltem Rastermaß
zusammen einen Kernbaustein bilden;
Fig.7 ein Grundelement mit Steckverbindungsöffnungen
zur Aufnahme von Zapfen;
F i g. 8 in einer ähnlichen Darstellung ein abgewandeltes Grundelement, mit dem ebenfalls Ummantelungsplatten
mit Zapfen zusammengesteckt werden können;
Fig.9 in perspektivischer Ansicht eine Ummantelungsplatte
mit vier Zapfen;
Fig. 10 eine Seitenansicht der Ummantelungsplatte nach F i g. 9 zur Darstellung des Winkels, den die Zapfen
mit der Plattenebene bilden;
F i g. 11 in perspektivischer Ansicht einen aus mehreren Grundelementen einstückig zusammengesetzten
Kernbaustein mit Ummantelungsplatten;
F i g. 12 eine Draufsicht auf einen weiteren, einstückig zusammengesetzten Kernbaustein mit Ummantelungsplatten;
Fi g. 13 und 14 weitere einstückig zusammengesetzte Kernbausteine mit Ummantelungsplatten.
In F i g. i ist ein Grundelement 1 mit zwei Ummantelungsplatten 2 gezeigt Die Verbindung der
Bauteile ist als Steckverbindung mit Reibungsschluß ausgebildet Die Steckverbindung kann aber auch als
eine Schnapp-oder Druckknopf-Verbindung ausgebildet sein. Eine Verbindung der Ummantelungsplatten
untereinander ist nicht vorgesehen, so daß die Kernbausteine stets als Verbindungselement zwischen
den Ummantelungsplatten wirken.
Die Ummantelungsplatten können an den Stirnseiten mit einer Gehrung versehen sein, so daß zur
Ummantelung eines Kernbausteins nur Ummantelungsplatten einer einzigen Form erforderlich sind.
Die kleinste Einheit eines Kernbausteins wird durch ein würfelförmiges Grundelement 1 gebildet Weitere
Kernbausteine werden durch Aneinandersetzen von mehreren Grundelementen 1 gebildet, die von Ummantelungsplatten
2 verkleidet werden können.
Die Plattenstärke R 1 ist als Einheit des verwendeten
Rastermaßes (vergl. Fig.2) gewählt, so daß im vorliegenden Ausführungsbeispiel die Kantenlänge des
Grundelementes 1 stets ein ganzzahliges Vielfaches dieses Rastermaßes Äist. Ein vierfaches Rastermaß RA
stellt dann die Möglichkeit für die Kantenlänge eines Grundelementes dar.
Die Ummantelungsplatten sind hierbei rechteckig und in den meisten Fällen quadratisch zum Rastermaß
R 4 ausgebildet. Es sind aber auch Kombinationen R 4 mal R 6 usw. möglich. In F i g. 2 ist R 1 gleich R gesetzt
und die verschiedenen Ummantelungsplatten sind mit PI, P 2 usw. bezeichnet.
Die F i g. 3 bis 5 zeigen mögliche Ausführungsformen von Ummantelungsplatten PA bis PS. Diese besitzen
übereinstimmend eine Höhe R5 und Breiten RA, RS
oder R 6.
Fig.6 zeigt einen aus zwei Grundelementen 1 im
Rastermaß A4 mit einer Ummantelungsplatte 2 der Dicke R 2 gebildeten Kernbaustein. Es ergibt sich eine
Gesamtlänge R 10 mit einer Grundfläche R 4 mal R 4.
Fig.7 zeigt ein anderes Grundelement 1, dessen Steckverbindungsaufnahmen durch Hohlquaderelemente
3 gebildet sind.
Bei dem Grundelement nach F i g. 8 wird die Funktion der Steckverbindungsaufnahme durch den Schnittpunkt
von drei senkrecht aufeinanderstehenden, sich durchziehenden Flächen gebildet.
F i g. 9 zeigt in einer perspektivischen Ansicht eine Ummantelungsplatte 2 mit vier Zapfen 4, die leicht
zueinander geneigt sind, wie es auch die Ansicht der F i g. 10 zeigt. Diese Zapfen 4 federn an ihren Füßen, so
daß sie beim Zusammenstecken gerade ausgerichtet werden können.
In F i g. 11 ist ein zusammengesetzter Kernbaustein
dargestellt, bei dem ein würfelförmiges Gmndelement 1 nach F i g. 1 verwendet wird, das an einer Seite um das
Rastermaß R verlängert ist Es ist mit Ummantelungsplatten der Dicke R gebildet. Die Bezeichnungen der
Ummantelungsplatten Pl bzw.P3 in F i g. 11 entspricht
der nach F i g. 2. An dem gezeigten Kernbaustein kann nach oben und unten weiter gebaut werden, indem
beispielsweise eine Platte P2 oben über die beiden
Platten P1 gesteckt wird.
In Fig. 12 ist ein ähnlicher Kernbaustein in einer Draufsicht gezeigt, der zu einem Kreuz erweitert
worden ist. Die dort verwendeten Grundelemente entsprechen denen nach F i g. 11, d. h. diese besitzen vier
Anschlüsse, so daß auch jeder dieser Kernbausteine in vier bzw. sechs Richtungen weitergebaut werden kann.
F i g. 13 zeigt einen kombinierten Kernbaustein Γ, der
einstückig aus zwei Grundelementen 1 nach Fig.8 zusammengesetzt ist. An einer Stirnseite ist dieser
zusammengesetzte Kernbaustein von einer Ummantelungsplatte 2 im Rastermaß P 2 abgeschlossen.
Bei der Verbindung nach Fig. 14 sind zwei Ummantelungsplatten
P2 verwendet worden, die über ein Grundelement 1 nach Fig.8 miteinander verbunden
sind. Mit diesen UmmantelungsplaUen Pl wiederum
sind zwei Grundelemente 1 nach F i g. 8 zusammengesetzt.
Hierzu 4 Blatt Zeichnungen
Claims (8)
1. Modellbaukasten, bestehend aus Kernbausteinen und Ummantelungsplatten, bei dem die Kernbausteine
aus aneinandergesetzten, würfelförmigen Grundelementen bestehen, die an den Seitenflächen
Steckverbindungsaufnahmen aufweisen, deren gegenseitige Achsabstände in einem Rastermaß
angeordnet sind, wobei die die Kernbausteine abdeckenden Ummantelungsplatten an einer Plattenseite
mit dem Rasterrnaß des Achsabstandes entsprechenden Steckverbindungszapfen versehen
sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckverbindungsaufnahmen an allen Seitenflächen
des Kernbausteins angeordnet sind, und daß das Rastermaß für den Achsabstand der um die
zweifache Plattenstärke (R 1) der Ummantelungsplatten (2) verlängerten Kantenlänge (R 4) des
Grundelementes (1) entspricht
2. Modellbaukasten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Grundelement (1) durch
drei jeweils senkrecht aufeinander stehende, sich durchsetzende Flächen gebildet ist, deren Schnittpunkte
die Steckverbindungsaufnahme bildet, und daß die Steckverbindungszapfen der Ummantelungsplatte
(2) als vier Zapfen (4) ausgebildet sind, die die Ecken eines Quadrats bilden (F i g. 8).
3. Modellbaukasten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckverbindungsaufnahmen
durch drei jeweils senkrecht aufeinander stehenden, sich durchsetzenden Hohl-Quaderelementen
(3) gebildet sind (F i g. 7).
4. Modellbaukasten nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die vier Zapfen (4) der
Ummantelungsplatte (2) in Steckrichtung gegeneinander geneigt sind (F i g. 9,10).
5. Modellbaukasten nach den Ansprüchen 2 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß die vier Zapfen (4) in
ihren Füßen federnd ausgebildet sind.
6. Modellbaukasten nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Grundelemente (1) des Kernbausteins wenigstens in einer Richtung des rechtwinkligen
räumlichen Koordinatensystems über eine Ummantelungsplatte (2) im Rastermaß verlängert
sind (F ig. 12,13).
7. Modellbaukasten nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Ummantelungsplatten (2) an den Stirnseiten mit Gehrungen versehen sind.
8. Modellbaukasten nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß zwei würfelförmige Grundelemente (1) mit einer Ummantelungsplatte (2) doppelter Plattenstärke
(R 2) einen Kernbaustein bilden.
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