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"Selbsttragendes, aurblasbares Zelt" Die Erfindung betrifft ein selbsttragendes,
aufblasbares Zelt aus luftundurchlässigem Material.
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Es sind bereits sogenannte Tragluftzelte bekannt, die im wesentlichen
aus einer rundum luftdicht mit dem Erdboden verbundenen luftundurchlässigen Zeltbahn
und einer Luftschleuse bestehen.
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Diese Zelte werden dadurch in ihrer aufgerichteten Lage gehalten,
daß ständig von einem Kompressor im Innenraum des Zeltes so viel Luft zugeführt
wird, daß ein Überdruck von etwa 20 mm H20 im Zeltinnenraum aufrechterhalten werden.
Diese Zelte sind hinsichtlich Herstellungs- und Betriebskosten außerordentlich aufwendig,
da Luftschleusen und Kompressoranlagen teuer sind und der Betrieb des Kompressors
erhebliche laufende Kosten verursacht.
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Weiterhin sind bereits Zeltkonstruktionen bekannt, bei denen die Zeltbahn
durch aufblasbare Traggerüstbögen gehoben wird.
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Diese aus Schläuchen bestehenden aufblasbaren Traggerüstbögen werden
einzeln aufgepumpt und einzeln im Erdboden eingegraben.
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Darüber wird die Zeltbahn gelegt und am Boden verankert. Diedes bekannte
Zelt ist sehr umständlich aufzubauen und darüberhinaus nicht sehr standfest. Außerdem
müssen beim Zusammenlegen viele einzelne Teile verpa¢kt werden, was zusätzliche
Aufmerksamkeit des Benutzers verlangt.
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Es ist auch schon bekannt, die aus Stangen bestehende Tragkonstruktion
eines Zeltes durch aufblasbare Kunststoffschläuche zu ersetzen. Da hierbei jedoch
geradlinig verlaufende Schläuche vorgesehen sind, die in Querrichtung beansprucht
werden, ist deren Tragkraft unzureichend.
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Schließlich ist ein Zelt bekannt, das aus einem auf dem Boden liegenden
ellipsenförmigen Schlauch besteht, von dem sich gebogene Schläuche parallel zur
kleinen Halbachse als tragende Elemente erheben und bei dem von den Endpunkten der
großen Halbachse des am Boden liegenden ellipsenförmigen Schlauches ausgehend, Längs
schläuche mit den gebogenen Schläuchen verschweißt oder durch Muffen verbunden sind,
wobei die Längsschläuche zur Stabilisierung dienen. Der Nachteil dieses bekannten
Zeltes ist darin zu sehen, daß die Herstellung des komplizierten Schlauchgerüstes
außerordentlich aufwendig ist, hinsichtlich des Materialverbrauches und hinsichtlich
des komplizierten Zuschnittes der Schläuche und der über diese Schläuche gelegten
oder mit diesem verbundenen Zeltbahn. Außerdem ist die Raumausnutzung dieses Zeltes
sehr schlecht da seine Bodenfreiheit im Randbereich sehr gering ist.
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Demgegenüber liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde,
ein selbsttragendes, aufblasbares Zelt aus lut;tundurchlässigem Material so auszugestalten,
daß es bei minimalem Materialaufwand und optimaler Raumausnutzung ohne Zuhilfenahme
eines Traggerüstes aufrichtbar ist und in allen denkbaren Groenausführungen über
außerordentlich hohe Standfestigkeit verfügt.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemß dadurch gelöst, daß das Zelt einteilig,
doppelwandig und tunnelfärmig mit halbelliptischem Querschnitt ausgebildet ist,
daß die durch die Zeltinnen- und -auBwand gebildeten Halbellipsen unte -iedlichte
Exzentrizität au weisen und daß Zwischen der TntiOn- und
der Außenwand
in Längsrichtung verlaufende Stege vorgesehen sind.
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Zwischen die Innen- und die Außenwand aus luftundurchlässigem Material
wird zum Aufrichten des Zeltes Druckluft eingeführt.
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Aufgrund des halbelliptischen Querschnittes des Zeltes und die zwischen
Innen- und Außenwand angebrachten Stege, die ebenfalls aus dem Material der Zeltwände
bestehen, wird das Zelt in aufgerichtetem Zustand genau in seiner Lage gehalten.
Die Stege verhindern eine Längs- oder Querverschiebung der Zeltwände gegeneinander.
Das erfindungsgemäße Zelt ist daher ohne zusätzliches Traggerüst außerordentlich
standfest. Da die Stege nicht ganz durchlaufen, oder aber mit Durchbrüchen zum Luftdurchlaß
versehen sind, kann das gesamte Zelt über einen einzigen LuSteinlaß aufgeblasen
werden.
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Entscheidend ist für die Tragfähigkeit des erfindungsgemäßen Zeltes,
daß die durch Zeltinnen- und Außenwand umrissenen Halbellipsen unterschiedliche
Exzentrizität aufweisen. Ihre Wahl hängt ab von den Anforderungen an das Zelt und
den Bedingungen, junter denen es aufgestellt wird. Bei weitgespannten Zelten wird
beispielsweise die durch die äußere Zeltwand aufgespannte Halbellipse eine gröbere
numerische Exzentrizität haben als die innere. Bei hochgespannten Zelten, die verhältnismäßig
starke Seitenwände benötigen, wird es umgekehrt sein.
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Aufgrund seiner einfachen Formgebung ist das erfindungsgemäße Zelt
außerordentlich leicht herstellbar. Die Innen- und die Außenwand bestehen aus glatten
Bahnen, die lediglich durch ebenfalls ebene, geradlinig begrenzte Stege miteinander
verbunden werden. Es kann beispielsweise auch aus einem Schlauch entsprechenden
Durchmessers hergestellt werden, wobei ein Teil der Schlauchwandung eingestülpt
wird, so daß dadurch Innen- bzw.
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Außenwand gebildet werden, die anschließend lediglich noch durch
Stege zu verbinden sind.
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Das erfindungsgemäße Zelt ist weiterhin außerordentlich leicht verpackbar,
da die glatten Wände sich außerordentlich klein zusammenfalten lassen. Es zeichnet
sich aufgrund der leichten Aufstellbarkeit und der leichten Zusammenlegbarkeit und
des geringen Packvolumens durch hohe Mobilität aus.
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Da das Zelt durchgehend doppelwandig ist, wirkt es in außerordentlich
hohem Maße wärmeisolierend.
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Mit diesem erfindungsgemäßen Zelt können mobile Bedachungsprobleme
auf sportlichem, militärischem oder gewerblichem Gebiet gelöst werden. Es ist beispielsweise
auch möglich, das erfindungsgemäße Zelt im Wasser schwimmend als Bootshaus zu verwenden.
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Besonders große Stabilität des Zeltes wird dadurch erreicht, daß die
Stege etwa senkrecht auf der Innen- und Außenwand angeordnet sind.
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Vorteilhafterweise ist das erfindungsgemäße Zelt an einem Ende mit
einem ein- oder doppelwandigen Abschluß versehen, während es an dem anderen Ende
eine gegebenenfalls verschließbare Eingangsöffnung aufweist.
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Gemäß einem weiteren vorteilhaften Merkmal der Erfindung sind in den
Zeltwänden Fenster angebracht, die dadurch gebildet werden können, daß entweder
in beiden Zeltwänden durchsichtige Folien od.dergl. angebracht sind, oder daß die
Zeltwände an der entsprechenden Stelle zusammengefaßt und mit einem Fenster versehen
werden.
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Weitere Vorteile und Merkmale ergeben sich aus der Beschreibung eines
Ausführungsbeispieles der Erfindung anhand der Zeichnung.
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In der Zeichnung zeigt: Fig.1 einen Querschnitt durch ein erfindungsgemäßes
Zelt, und Fig.2 eine perspektivische Ansicht eines Zeltes gemäß der Erfindung.
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Das erfindungsgemäße Zelt besteht im wesentlchen aus der Zeltinnenwand
1 und der Zeltaußenwand 2, die beide aus luftundurchlässigem Material bestehen.
Als Material können Folien oder auch beschichtetes Gewebe verwendet werden.
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Die Zeltinnenwand 1 und die Zeltaußenwand 2 sind mit aus dem Material
der Zeltwände 1,2 gebildeten Stegen 7 verbunden, die derart mit den beiden Zeltwänden
1,2 verbunden sind, daß in aufgeblasenem Zustand des Zeltes die Stege 3 etwa senkrecht
auf den Zeltwänden 1,2 stehen.
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Die Zeltwände 1,2 haben in aufgeblasenem Zustand die Form von Halbellipsen
unterschiedlicher Exzentritität. Im dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiel
hat die durch die Zeltinnenwand 1 umgrenzte Halbellipse eine größere Exzentrizität
als die durch die Zeltaußenwand 2 umrissene Halbellipse.
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Die Zeltwände 1,2 sind am Boden durch geradlinige Abschlußbahnen
4 luftdicht miteinander verbunden. An den Enden des tunnelfdrmigen Zeltes ist der
freie Querschnitt zwischen den Zeltwänden 1,2 durch eine in diesem Querschnitt seinen
Umrissen angepaßte Materialbahn 5 luftdicht verschlossen.
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Das Zelt gemäß der Erfindung kann vorteilhafterweise an beiden Enden
mit einem ein- oder doppelwandigen Abschluß 6 versehen sein, wobei ein doppelwandiger,
aufblasbarer Abschluß 6 dann von Vorteil ist, wenn besonders gute WärmeiSolierung
des Zeltinnenraumes
gegen den Außenraum erwünscht ist. Des weiteren
kann in einem oder beiden der Abschlüsse 6 eine Eingangsöffnung 7 vorgesehen sein,
die gegebenenfalls mit einer Bahn 8 verschließbar ist In das Zelt kann ein Boden
lo eingezogen sein, der glatt aus wasserdichtem Material oder auch beispielsweise
matratzenartig aufblasbar ausgebildet sein kann.
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In den Zeltwänden 1,2 sind ein oder mehrere Fenster 9 vorgesehen,
die dadurch gebildet werden, dat3 entweder in die Zeltinnenwand 1 und die Zeltaußenwand
2 Klarsichtfolien eingesetzt werden, oder daß die beiden Zeltwände 1,2 an dieser
Stelle zusammengefaßt werden, so daß ein gemeinsames Fenster eingesetzt werden kann.
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Das erfindungsgemäße Zelt kann von einer beliebigen Stelle aus aufgeblasen
werden, da die Stege ) entweder sich nicht über die volle Länge des Zeltes erstrecken,
oder aber Durchbrechungen aufweisen, die einen Luftdurchtritt über den ganzen freien
Querschnitt zwischen den Zeltwänden 1,2 zulassen.
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- Ansprüche -