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DE19963474A1 - Vorrichtung zur Kennzeichnung einer Brille - Google Patents

Vorrichtung zur Kennzeichnung einer Brille

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Publication number
DE19963474A1
DE19963474A1 DE1999163474 DE19963474A DE19963474A1 DE 19963474 A1 DE19963474 A1 DE 19963474A1 DE 1999163474 DE1999163474 DE 1999163474 DE 19963474 A DE19963474 A DE 19963474A DE 19963474 A1 DE19963474 A1 DE 19963474A1
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DE
Germany
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identification
insertion opening
approximately
threaded
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE1999163474
Other languages
English (en)
Inventor
Michael Jakubik
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE1999163474 priority Critical patent/DE19963474A1/de
Publication of DE19963474A1 publication Critical patent/DE19963474A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G02OPTICS
    • G02CSPECTACLES; SUNGLASSES OR GOGGLES INSOFAR AS THEY HAVE THE SAME FEATURES AS SPECTACLES; CONTACT LENSES
    • G02C11/00Non-optical adjuncts; Attachment thereof
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B73/00Devices for locking portable objects against unauthorised removal; Miscellaneous locking devices
    • E05B73/0017Anti-theft devices, e.g. tags or monitors, fixed to articles, e.g. clothes, and to be removed at the check-out of shops
    • E05B73/0035Anti-theft devices, e.g. tags or monitors, fixed to articles, e.g. clothes, and to be removed at the check-out of shops for eyeglasses or spectacles

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  • Ophthalmology & Optometry (AREA)
  • Optics & Photonics (AREA)
  • Eyeglasses (AREA)

Abstract

Die Erfindung richtet sich auf eine an einer Brille festlegbare Vorrichtung zur Kennzeichnung und/oder zum Schutz derselben vor Diebstahl, umfassend einen Kennzeichnungsträger mit einer Öffnung zum Einstecken eines Brillenbügels oder eines an einer Brille festlegbaren Elements, eine bis zu der Einstecköffnung reichende und zu dieser etwa lotrechte Gewindeöffnung sowie ein in die Gewindeöffnung einschraubbares Gewindeelement, das an seiner äußeren Stirnseite ein Steckelement mit einer ungebräuchlichen Gestalt zum Ein- oder Aufstecken eines Spezialdrehwerkzeugs aufweist, wobei die Einstecköffnung durchgehend ausgebildet ist und eine diametrale Weite aufweist, die dem 0,5- bis 0,9-fachen ihrer Länge entspricht.

Description

Die Erfindung richtet sich auf eine an einer Brille festlegbare Vorrichtung zur Kennzeichnung und/oder zum Schutz derselben vor Diebstahl, umfassend einen Kennzeichnungsträger mit einer Öffnung zum Einstecken eines Brillenbügels oder eines an einer Brille festlegbaren Elements, mit einer bis zu der Einstecköffnung reichenden und zu dieser etwa lotrechten Gewindeöffnung, sowie ein in die Gewindeöffnung einschraubbares Gewindeelement, das an seiner äußeren Stirnseite ein Steckelement mit einer ungebräuchlichen Gestalt zum Ein- oder Aufstecken eines Spezialdrehwerkzeugs aufweist.
Eine gattungsgemäße Vorrichtung ist aus der deutschen Patentschrift 694 02 457 bekannt. Dort wird ein Band um den Nasenbügel einer Brille geschlungen und sodann in eine Öffnung einer wiederverwendbaren Antidiebstahlvorrichtung eingesteckt und mittels eines lotrecht zu der Einsteckrichtung beweglichen, bolzenförmigen Elements ein Form- oder Reibschluß herbeigeführt, der die beiden Enden der um den Nasenbügel geschlungenen Schlaufe schließt und damit eine Kunststoffplatte an der Brille fixiert, die einerseits mit Informationen über den Verkaufsgegenstand bedruckt sein kann und andererseits mit einer Spule versehen sein kann, welche bei Durchgang durch eine geschützte Öffnung auf elektromagnetischem Weg einen Alarm auszulösen vermag. Bei einer der konkret beschriebenen Ausführungsformen ist das lotrecht zu der Einstecköffnung der Schlaufenenden bewegliche Element als Schraube ausgebildet, die mittels eines Spezialdrehwerkzeugs gegen das eingesteckte Band vorgeschoben werden kann, und sodann einen Formschluß ausbildet, da das Band an seiner der Schraubenstirnseite zugewandten Außenseite eine Reihe von sägezahnartigen Erhebungen aufweist.
Mit der vorbekannten Anordnung ist es zwar möglich, ein mit einer Aufhängeöse versehenes Etikett an dem Nasenbügel einer Brille festzulegen und damit dieselbe an einer Präsentationswand aufzuhängen. Diese Darbietungsmethode hat jedoch den schwerwiegenden Nachteil, dass das für den Käufer zunächst unlösbar mit der Brille verbundene Etikett beim Anprobieren derselben als unbequem empfunden wird und darüber hinaus beim Blick in den Spiegel den optischen Eindruck in starkem Umfang verfälscht.
Aus diesen Nachteilen resultiert das die Erfindung initiierende Problem, eine gattungsgemäße Vorrichtung zur Kennzeichnung einer Brille und/oder zum Schutz derselben vor Diebstahl derart weiterzubilden, dass sie nicht nur an dem Nasenbügel einer Brille befestigt werden kann, sondern auch an einem Ohrenbügel derselben unverrückbar festgelegt werden kann.
Zur Lösung dieses Problems sieht die Erfindung bei einer gattungsgemäßen Vorrichtung vor, dass die Einstecköffnung
  • a) durchgehend ausgebildet ist, so dass ein Brillenbügel etwa bis zu dessen Scharnier hindurchgesteckt werden kann; und
  • b) eine diametrale Weite aufweist, die dem 0,5- bis 0,9-fachen, vorzugsweise dem 0,6- bis 0,8-fachen ihrer Länge entspricht.
Infolge dieser Konstruktionsvorschriften ist die erfindungsgemäße Vorrichtung in die Lage versetzt, ohne Verwendung eines Bandes direkt auf einem Ohren- oder Seitenbügel einer Brille aufgeschoben und bis zu dessen vorderen Ende im Bereich des Scharniers vorgeschoben werden zu können. Dort wird die erfindungsgemäße Vorrichtung durch Anziehen des Gewindeelements mittels des Spezialdrehwerkzeugs arretiert und klemmt dabei reibschlüssig den Brillenbügel in der Einstecköffnung fest. Von hier aus müsste die erfindungsgemäße Vorrichtung zum gewaltsamen Lösen entlang des gesamten Seitenbügels der Brille entlang geschoben werden, was bei ausreichend fest angezogenem Gewindeelement völlig unmöglich ist. Diese Befestigungstechnik ist daher weitaus stabiler als die mittels eines Bandes, welches mit einer Schere oder einer Zange in wenigen Augenblicken gelöst werden könnte. Darüber hinaus wird das Etikett im Bereich eines Seitenbügels kaum als störend empfunden und kann beim Betrachten in einem Spiegel völlig vernachlässigt werden. Dennoch lässt sich die erfindungsgemäße Vorrichtung wie bisher auch an dem Nasenbügel einer Brille befestigen, um dieselbe mittels einer eingearbeiteten Aufhängeöse an einer Präsentationswand od. dgl. zu halten. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist daher äußerst vielseitig verwendbar. Die erfindungsgemäße Bemessungsvorschrift für das Verhältnis zwischen Öffnungsweite und -länge erlaubt es bei den unterschiedlichsten Brillenformen stets, die erfindungsgemäße Vorrichtung über den gebogenen Bereich eines Brillenbügels hinweg zu dem Scharnierbereich vorzuschieben, so dass die erfindungsgemäße Vorrichtung für jede Art von Brillen und bei jeder Art der Warenpräsentation verwendbar ist.
Es hat sich als günstig erwiesen, dass der Kennzeichnungsträger an seiner der Gewindeöffnung gegenüberliegenden Seite eine ebene Außenfläche zum Anbringen, bspw. Festkleben einer Kennzeichnung od. dgl. aufweist. Hier kann der Brillenhersteller sein Markenzeichen vorsehen, und darüber hinaus bietet sich diese ebene Außenfläche als Informationsträger für die vielfältigsten Informationen über Beschaffenheit, Preis od. dgl. der betreffenden Brille an. Dabei ist es nicht erforderlich, bei Wiederverwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung in Verbindung mit einer anderen Brille das bisherige Etikett abzuziehen; vielmehr wird dieses einfach überklebt.
Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass die Einstecköffnung des Kennzeichnungsträgers einen etwa rechteckigen Querschnitt aufweist, von dem zwei Seiten etwa lotrecht zu der Schraubrichtung und die übrigen Seiten etwa parallel zu der Schraubrichtung verlaufen. Solchermaßen unterliegt ein festzuklemmender Brillenbügel beim Anziehen des Gewindeelements keiner Seitenbewegung, und der Brillenbügel kann nicht beschädigt werden, selbst wenn das Gewindeelement mit großer Kraft festgezogen wird. Hierbei wirkt sich eine Weiterbildung der Erfindung förderlich aus, wonach der Kennzeichnungsträger der erfindungsgemäßen Kennzeichnungsvorrichtung wie auch das Gewindeelement bevorzugt aus einem Kunststoff gefertigt sind, der bei übermäßig starken Preßkräften elastisch nachzugeben vermag und den Brillenbügel daher vor mechanischen Beschädigungen schützt.
Die Erfindung erlaubt eine Weiterbildung dahingehend, dass eine Seitenerstreckung der Einstecköffnung, vorzugsweise die lotrecht zu der Schraubrichtung gemessene Breite, zwischen 10 und 25 mm, vorzugsweise zwischen 15 und 20 mm, liegt. Eine derartige Bemessung erlaubt auch das Aufschieben auf die vergleichsweise dicken Seitenbügel von Kunststoff- oder Hornbrillen. Entsprechend der grundlegenden Relation der Erfindung zwischen der Weite und der Länge der Einstecköffnung korrespondiert mit einer derartigen Breite eine Länge der Einstecköffnung von etwa 15 bis 40, vorzugsweise etwa 20 bis 30 mm.
Die absolute Breite der Einstecköffnung ist danach bemessen, dass ein seitlicher Brillenbügel in zur Etikettenfläche paralleler Ausrichtung durch die betreffende Öffnung hindurchgesteckt werden kann, wobei genügend Platz für die Umbiegung des Bügels vorhanden sein muss. Andererseits führt diese Dimensionierung dazu, dass die Öffnung nach dem vollständigen Aufschieben auf einen Brillenbügel einen viel zu großen Querschnitt aufweist, so dass die Lage des einzuklemmenden Seitenbügels nicht vorhersehbar ist. Dies könnte zu einer ungleichmäßigen Aufteilung der Preßkräfte und damit zu einer partiellen Überlastung des Gewindeelements oder ineinandergreifender Gewindeabschnitte führen. Aus diesem Grund sieht die Erfindung eine rinnenartige, zu der Längsachse der Einstecköffnung parallele Vertiefung in der der Gewindeöffnung gegenüberliegenden Seite der Einstecköffnung vor, so dass ein hindurchgesteckter Brillenbügel zentriert werden kann. Infolge der gewölbten Umfangsgestalt eines Seitenbügels legt dieser sich zumeist selbsttätig in die betreffende Rinne ein, wenn das Gewindeelement festgezogen wird. Da die Rinne optisch erkennbar ist, kann der Vorrichtungskörper dabei vorjustiert werden, um die Wirkung der rinnenartigen Vertiefung zu unterstützen. Da die Rinne parallel zu der Längsachse der Einstecköffnung verläuft, wird der Kennzeichnungsträger in einer durch die Orientierung der Rinne vorgegebenen Richtung auf den betreffenden Seitenbügel festgelegt, so dass sich ein äußerst geordneter Anblick einer solchermaßen mit einer Kennzeichnung versehenen Brille ergibt. Insbesondere ist die Hauptklemmrichtung vorzugsweise koaxial zu der Drehachse des Gewindeelements, so dass dieses wie auch die ineinandergreifenden Gewindeelemente völlig gleichmäßig belastet werden.
Weitere Vorteile lassen sich erzielen, indem die Gewindeöffnung in einem etwa zylindrischen Fortsatz des Kennzeichnungsträgers angeordnet ist. Solchermaßen ist der Kennzeichnungsträger der erfindungsgemäßen Vorrichtung auf seine wesentlichen Elemente zurückgeführt, nämlich die etwa ebene Fläche zum Anbringen eines Etiketts od. dgl. einerseits, und dem das Innengewinde aufnehmende, zylindrischen Fortsatz andererseits. Ausschließlich diese Elemente sind funktionell bedingt, so dass darüber hinausgehende Gestaltungen weitgehend weggelassen werden können, was eine Materialersparnis darstellt.
Eine weitere Erfindungsausbildung, wonach an der Mantelseite des etwa zylindrischen Fortsatzes vorzugsweise im Bereich von dessen Stirnseite ein etwa radial auskragender Ansatz vorgesehen ist, widmet sich dem weiteren Problem, dass eine Brille zwecks Diebstahls nicht von ihrem Etikett befreit werden müsste, sofern sie an einem unsichtbaren Ort, bspw. in einer Manteltasche, verstaut werden kann. Da dies jedoch ausschließlich in zusammengeklappten Zustand des Gestells möglich ist, wird durch die Erfindung eben dieses Zusammenklappen erschwert. Dies erfolgt dadurch, dass der an dem Fortsatz angeordnete Ansatz derart orientiert ist, dass er etwa parallel zu der die Einstecköffnung durchsetzenden Rinne verläuft. Wird das Etikett derart auf einen Brillenbügel aufgesetzt, dass das Gewindeelement auf die Innenseite des Brillenbügels drückt und der erfindungsgemäße Ansatz dabei etwa in Richtung des Brillenscharniers weist, so stößt er beim Zusammenklappen der Brille frühzeitig an dem betreffenden Brillenglas an und verhindert somit ein Zusammenfalten des Brillengestells. Dieses kann nicht unsichtbar in einer Manteltasche verstaut werden, so dass die Diebstahlgefahr weiter reduziert ist, auch wenn in dem betreffenden Kaufhaus keine elektronische Diebstahlsicherung vorgesehen ist.
Indem die Einstecköffnung zumindest teilweise den zylindrischen Fortsatz durchsetzend angeordnet ist, kann die als Informationsträger ausgebildete, ebene Außenfläche der erfindungsgemäßen Vorrichtung vergleichsweise dünn ausgestaltet werden, bspw. 2 bis 4 mm stark. Demgegenüber kann die Höhe der Ausnehmung einen viel höheren Wert annehmen, bspw. einen Wert zwischen 5 und 10 mm. Darüber hinaus hat diese Anordnung die weitere Wirkung, das die Länge der Einstecköffnung kleiner ist als der Durchmesser des zylindrischen Fortsatzes, so dass die Weite der Einstecköffnung und damit die betreffende Längserstreckung der gesamten Anordnung minimiert werden kann.
Diese Erfindungsausbildung korrespondiert mit einem weiteren Erfindungsmerkmal, wonach die Gewindeöffnung und das darin einschraubbare Gewindeelement einen Durchmesser aufweisen, der größer ist als die lotrecht zu der Schraubrichtung gemessene Breite der Einstecköffnung. Dadurch ist es möglich, den Gewindebereich innerhalb des zylindrischen Elements auch an den seitlichen Begrenzungsflächen der Einstecköffnung fortzusetzen. Dies wiederum hat zur Folge, dass das Gewindeelement nur eine vergleichsweise geringe Längserstreckung in Richtung seiner Drehachse aufweisen muss, da ein Gewindeeingriff auch bei maximal vorgeschobenem Gewindeelement sichergestellt ist.
Das zuletzt erwähnte Konstruktionsmerkmal bietet den weiteren Vorteil, dass die achsparallele Längenerstreckung des Gewindeelements etwa gleich der Länge des etwa zylindrischen Fortsatzes abzüglich der zu der Schraubrichtung parallelen Höhe der Einstecköffnung gewählt werden kann. Dadurch erfährt das Gewindeelement auch in seiner vollständig herausgeschraubten Position, in der die Einstecköffnung vollständig freigegeben ist, einen ausreichenden Gewindeeingriff an dem Innengewinde des zylindrischen Fortsatzes.
Da der Durchmesser des Gewindeelements bei Befolgung der obigen Vorschriften größer ist als die Breite der Einstecköffnung, welche wiederum einen Wert von etwa 15 bis 20 mm aufweist, so ergibt sich ein vergleichsweise voluminöses Gewindeelement. Jedoch lässt sich bei Verwendung eines ausreichend stabilen Werkstoffs das Volumen des Gewindeelements dadurch verringern, dass an seiner inneren Stirnseite eine oder mehrere Ausnehmungen vorgesehen sind, so dass Material eingespart werden kann.
Wie oben bereits ausgeführt, kann die erfindungsgemäße Vorrichtung mittels einer flachen, biegsamen Lasche auch an einem Nasenbügel einer Brille festgelegt werden, indem die betreffende Lasche nach Umgreifen des Brillenbügels mit ihren Enden in die Einstecköffnung eingeführt und dort mittels des Gewindeelements festgelegt wird. Bei einer derartigen Verwendung kann eine an dem Kennzeichnungsträger der erfindungsgemäße Vorrichtung angeordnete Aufhängeöse verwendet werden, um die Brille zur Darbietung in einem Verkaufsraum an einem Haken od. dgl. anzuhängen.
Es hat sich bewährt, an dem Kennzeichnungsträger der erfindungsgemäßen Vorrichtung, ggf. aber auch an dem Gewindeelement, ein Element mit einer elektromagnetisch erkennbaren, charakteristischen Eigenschaft anzuordnen. Hierbei kann es sich einerseits um ein passives Element handeln, welches ein elektromagnetisches Wechselfeld bspw. durch einen Kurzschluß dämpft, oder aber auch um ein teilweise aktives Element, welches in der Lage ist, aus einem elektromagnetischen Wechselfeld Energie aufzunehmen und dadurch eine integrierte Schaltung speisen kann, die Informationen nach außen zu senden vermag, oder die eine Spule in bestimmten Zeitabständen kurzschließen kann, um sich durch eine zeitabhängige Bedämpfung eines äußeren, elektromagnetischen Wechselfeldes gegenüber der dieses erzeugenden Vorrichtung bemerkbar zu machen. Eine derartige Vorrichtung wird auch als Transponder bezeichnet.
Zusätzliche Vorteile bietet ein zweiteiliger Aufbau, wobei an einem Teil die Befestigungsvorrichtung, insbesondere Einstecköffnung und Gewindeöffnung für ein darin einschraubbares Gewindeelement angeordnet ist und an dem anderen Teil die ebene Außenfläche für eine Kennzeichnung und/oder ein elektromagnetisch erkennbares Element. Dadurch können das Befestigungsteil, das Gewindeelement und ggf. ein Werkzeug zum Einschrauben desselben als Universalelemente in großen Stückzahlen hergestellt werden, während den unterschiedlichen Anforderungen an die Größe und Gestalt der Kennzeichnungsfläche durch unterschiedliche Kennzeichnungsteile entsprochen wird. Andererseits können auch für unterschiedliche Brillentypen verschiedene Befestigungsteile vorgesehen sein.
In dem Bestreben einer Optimierung der Bedienungsfreundlichkeit sieht die Erfindung vor, dass das Kennzeichnungsteil mit dem Befestigungsteil mechanisch verbindbar ist. Eine derartige Verbindung läßt sich derart konstruieren, dass hierfür kein Werkzeug benötigt wird, so dass ein individuelles Sicherungselement mit wenigen Handgriffen hergestellt werden kann.
Dieser Erfindungsgedanke findet eine konkrete Ausprägung darin, dass das Kennzeichnungsteil mit dem Befestigungsteil über einen Steckmechanismus verbindbar ist. Solchenfalls ist die Montage des Sicherungselements auf eine einzige Steckbewegung reduziert.
Obzwar dies aus funktionellen Gründen nicht unbedingt erforderlich ist, bevorzugt die Erfindung eine Verbindungsmechanik, welche eine verdrehsichere Verbindung zwischen Befestigungs- und Kennzeichnungsteil bewirkt, und verwendet zu diesem Zweck mehrere, zueinander parallele Steckelemente.
Da das Kennzeichnungsteil naturgemäß relativ flach ist und somit einem angeformten Stift eine geringere Stabilität zu bieten vermag, sollten durch Erhebungen gebildete Steckelemente an dem Befestigungsteil angeformt werden. Durch die solchenfalls an den Kennzeichnungsteilen vorzusehenden Ausnehmungen kann hier überdies Material gespart werden, so dass die Herstellung einer Auswahl verschiedener Kennzeichnungsteile einen nur geringen Mehraufwand mit sich bringt.
Für die Zuverlässigkeit des erfindungsgemäßen Sicherungselements ist eine unlösbare Verbindung zwischen Befestigungs- und Kennzeichnungsteil von zentraler Bedeutung. Dies läßt sich auf einfachem Weg dadurch erreichen, dass der Querschnitt der Stifte etwas größer ist als der Querschnitt der jeweils zugeordneten Ausnehmungen. Diese Bemessungsvorschrift führt zu einer Preßpassung zwischen den ineinandergreifenden Elementen, so dass eine hohe Kraft notwendig wäre, um beide Teile wieder voneinander zu lösen. Die Betätigungskraft kann hierbei so hohe Werte annehmen, dass eine entsprechende Zugkraft von den Einzelteilen nicht ohne Beschädigungen aufgenommen werden kann. Dieser Effekt läßt sich dadurch verstärken, dass die Stifte und/oder Ausnehmungen eine schuppenartige Oberfläche aufweisen nach der Art von ggf. ineinandergreifenden Sägezahnerhebungen.
Bei einer demgegenüber abgewandelten Ausführungsform läßt sich eine unlösbare Verbindung schaffen, indem die Stifte endseitige Verdickungen aufweisen, welche eine hakenartige Gestalt aufweisen. Hier ist das Prinzip eines Formschlusses realisiert, welches durch geeignete Querschnitte der Hakenelemente den Vorteil bietet, dass das Zusammenstecken durch Einfedern von Haltezungen begünstigt wird, indem sanft anlaufende Schrägflächen unter dem Einfluß des vorderen Öffnungsrandes ein Zurückweichen der Hakenelemente herbeiführen, während die entgegengesetzte Bewegungsrichtung durch etwa gerade Hakennasen, welche an der Rückseite der Durchgangsausnehmungen wieder nach außen federn, gehemmt ist.
Schließlich entspricht es der Lehre der Erfindung, dass mehrere Kennzeichnungsteile mit jeweils gleicher Anordnung der Ausnehmungen, aber unterschiedlichen geometrischen Abmessungen, insbesondere hinsichtlich der Kennzeichnungsfläche, vorgesehen sind. Die identisch angeordneten Steckausnehmungen sind zentraler Bestandteil des erfindungsgemäßen Baukastenprinzips.
Weitere Merkmale, Einzelheiten, Vorteile und Wirkungen der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sowie anhand der Zeichnung. Hierbei zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Sprengdarstellung der Erfindung;
Fig. 2 einen Schnitt durch die Fig. 1 entlang der Linie II-II;
Fig. 3 eine Draufsicht auf den Kennzeichnungsträger nach Fig. 2;
Fig. 4 einen Schnitt durch die Fig. 1 entlang der Linie IV-IV;
Fig. 5 eine Draufsicht auf die Fig. 4 in Richtung des Pfeils V;
Fig. 6 eine Ansicht auf die Unterseite von Fig. 4 entlang des Pfeils VI;
Fig. 7 ein Band, wie es zur Befestigung der erfindungsgemäßen Vorrichtung an dem Nasenbügel einer Brille verwendet wird;
Fig. 8 eine Seitenansicht auf die Fig. 7;
Fig. 9 einen Schnitt durch die Fig. 2 entlang der Linie IX-IX, wobei die erfindungsgemäße Vorrichtung mittels eines Bandes nach Fig. 7 an dem Nasenbügel einer Brille fixiert ist;
Fig. 10 eine Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Befestigungsteil;
Fig. 11 einen Schnitt durch die Fig. 10 entlang der Linie XI-XI;
Fig. 12 eine Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Kennzeichnungsteil;
Fig. 13 einen Schnitt durch die Fig. 12 entlang der Linie XIII-XIII;
Fig. 14 eine der Fig. 12 entsprechende Darstellung eines weiteren Kennzeichnungsteils;
Fig. 15 einen Schnitt durch die Fig. 14 entlang der Linie XV-XV;
Fig. 16 eine der Fig. 12 entsprechende Darstellung eines wiederum abgewandelten Kennzeichnungsteils; sowie
Fig. 17 einen Schnitt durch die Fig. 16 entlang der Linie XVII-XVII.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 besteht aus dem eigentlichen Kennzeichnungs- oder Etikettenträger 2 und einem darin einschraubbaren Gewindeelement 3.
Der Kennzeichnungsträger 2 umfasst einen flächigen Körper 4 mit einem etwa quadratischen Umfang, der eine minimale Stärke von etwa 2 bis 3 mm aufweist und damit gerade eben so stark ist, dass er in Verbindung mit den Materialeigenschaften eine ausreichende Steifheit erhält. An einer Schmalseite des Grundkörpers 4 ist eine Lasche 5 angeformt, in der sich eine vorzugsweise schlitzförmige Aufhängeöffnung 6 befindet.
Wie Fig. 2 erkennen lässt, ist die eine Flachseite 7 des Grundkörpers 4 eben ausgebildet und dient zum Aufkleben von Etiketten, Preisschildern od. dgl. Die Fläche 7 kann gegenüber ihrem Rand 8 geringfügig vertieft sein, so dass von außen nicht erkennbar ist, wenn mehrere Etiketten übereinandergeklebt wurden, da deren Stirnseiten von dem Rand 8 überdeckt werden.
An der gegenüberliegenden Flachseite 9 des Grundkörpers 4 ist ein Hohlzylinder 10 angeformt, derart, dass dessen Rotationsachse orthogonal zu der Flachseite 9 des Grundkörpers 4 verläuft und diesen etwa im Mittelpunkt der Flachseite 9 durchsetzt.
Der Hohlzylinder 10 wird parallel zu der Flachseite 9 des Grundkörpers 4 von einer Ausnehmung 11 durchsetzt, die im Bereich der Durchstoßpunkte durch den Hohlzylinder 10 eine etwa rechteckigen Querschnitt aufweist mit einer parallel zu der Flachseite 9 gemessenen Breite von etwa 17,5 mm und einer dazu lotrechten Höhe von etwa 6,5 mm. Ihm gegenüber hat der Hohlzylinder 10 einen Außendurchmesser von etwa 30 mm, einen Innendurchmesser, der mit etwa 24 mm etwa dem 0,8-fachen des Außendurchmessers entspricht, und die Höhe oder die achsparallele Länge des Hohlzylinders 10 ist mit 13,5 mm etwa doppelt so groß wie die Höhe der Durchgangsöffnung 11. Da die Breite der Ausnehmung 11 etwa dem 0,6-fachen des Außendurchmessers des Hohlzylinders 10 entspricht, liegen die seitlichen Begrenzungsflächen 12 der Durchgangsöffnung 11 in einem Bereich des Hohlzylinders 10, wo dessen zu der Längsachse der Durchgangsöffnung 11 parallele Erstreckung bereits deutlich geringer als sein Außendurchmesser ist und mit dem etwa 0,8-fachen desselben ungefähr dem Innendurchmesser des Hohlzylinders 10 entspricht. Mit den Werten
b (Breite der Durchgangsöffnung) ≈ 0,6.Daußen,
l (Länge der Durchgangsöffnung) ≈ 0,8.Daußen
ergibt sich für das Verhältnis
b/l ≈ 0,6/0,8 ≈ 0,75.
Bei einem derartigen Wert ist es ohne weiters möglich, auch den Seitenbügel von Horn- oder Kunststoffbrillen, welche naturgemäß einen dicken Rahmen und dicke Bügel aufweisen, durch die Öffnung 11 hindurchzustecken. Diese Bewegung wird begrenzt, sobald ein Abstandselement 13, welches im Bereich der freien Stirnseite 14 an der äußeren Mantelfläche 15 des Hohlzylinders 10 etwa oberhalb einer Mündung 16 der Durchgangsöffnung 11 angeformt ist. Das Abstandselement 13 hat querschnittlich eine U-förmige Gestalt, welche der Versteifung dient, und seine radiale Erstreckung entspricht etwa dem Wert des Überstandes des Grundkörper 4 gegenüber der Mantelfläche 15 des Hohlzylinders 10. Beim Aufschieben des Kennzeichnungsträgers 2 auf den Seitenbügel einer Brille wird der Kennzeichnungsträger so gedreht, dass der Grundkörper 4 an der Außenseite des Brillenbügels liegt, während sich die Stirnseite 14 des Hohlzylinders 10 und damit das Abstandselement 13 innerhalb des durch die aufgeklappte Brille definierten Bereichs befindet. Der Kennzeichnungsträger 2 kann demnach soweit vorgeschoben werden, bis das Abstandselement 13 an dem betreffenden Brillenglas anliegt, so dass sich der Kennzeichnungsträger in unmittelbarer Nähe des betreffenden Bügelscharniers befindet. An dieser Stelle kann der Kennzeichnungsträger 2 mittels des etwa zylindrischen Gewindeelements 3 arretiert werden, welches zu diesem Zweck an seiner Mantelseite 17 ein umlaufendes Außengewinde 18 aufweist, das in ein damit zusammenwirkendes Innengewinde 19 an der Innenseite 20 des Hohlzylinders 10 eingeschraubt werden kann, bis die Unterseite 21 des Gewindeelements 3 auf den Brillenbügel drückt und diesen dadurch an den Boden 22 der Durchgangsöffnung 11 bzw. an die Flachseite 9 des Grundkörpers 4 preßt.
Die Breite b der Durchstecköffnung 11 ist derart konzipiert, dass es keine Schwierigkeiten bereitet, den Kennzeichnungsträger 2 auch über den stark gekrümmten Bereich am rückwärtigen Ende eines Brillenbügels hinwegzuschieben, und aus diesem Grund ist die Breitenerstreckung b deutlich größer als der Durchmesser des Brillenbügels, und dessen Lage innerhalb der Durchgangsöffnung 11 könnte daher beim Festlegen unvorhersehbar schwanken, so dass das Gewindeelement 3 einer unsymmetrischen Preßkraft ausgesetzt sein könnte. Um dies zu verhindern, ist an dem Boden der Durchgangsöffnung 11 eine Rinne 23 eingeformt, deren Breite dem üblichen Durchmesser eines Brillenseitenbügels entspricht, und deren Tiefe äußerst gering ist, bspw. 0,5-1 mm. Beim Festziehen des Gewindeelements 3 wird sich - ggf. unter manueller Hilfestellung - der Brillenbügel in dieser Rinne 23 plazieren und somit den Hohlzylinder 10 diametral durchsetzen. Dies führt einerseits dazu, dass das Abstandselement 13 eine definierte Lage bezüglich des Brillenglases einnimmt, und dass andererseits die zu der Rinne 23 parallelen Stirnseiten 24 des Kennzeichnungsträgers 2 parallel zu dem Brillenbügel verlaufen, so dass eine auf der Außenseite 7 bspw. an einem aufgeklebten Etikett angeordnete Schrift bei horizontal ausgerichtetem Brillengestell bequem lesbar ist.
Wie oben bereits ausgeführt, hat das Gewindeelement 3 eine etwa zylindrische Gestalt mit einer ebenen Oberseite 25, einer rotationssymmetrischen Mantelfläche 17 und einer zumindest in ihrem Randbereich ebenen Unterseite 21. Etwa zentrisch in der Oberseite 25 ist ein Steckelement in Form einer Vertiefung 26 vorgesehen, deren Boden 27 eine völlig unübliche Gestalt aufweist, bspw. radiale verlaufende Erhebungen 28. Mit diesem Steckelement, das durch die Vertiefung 26 und insbesondere dessen Bodengestaltung 27, 28 gebildet ist, korrespondiert ein Spezialdrehwerkzeug, dessen vordere Klingenstirnseite komplementär zu der Gestaltung des Bodens 27 der Vertiefung 26 geformt ist. Diese Gestalt kann völlig unvorhersehbar sein, bspw. können wellenförmige, sägezahnförmige oder anderweitig gestaltete Bereiche vorgesehen sein. Gegebenenfalls kann zusätzlich und/oder anstelle einer unregelmäßigen Bodengestaltung auch die innere Mantelfläche 29 der Vertiefung 26 eine völlig unübliche Gestalt aufweisen, jedenfalls stets korrespondierend mit einem Spezialdrehwerkzeug mit entsprechend komplementär geformter Klinge. Dadurch ist das Arretieren und/oder Lösen des Gewindeelements 3 ausschließlich denjenigen Personen vorbehalten, welche im Besitz des betreffenden Spezialdrehwerkzeugs sind, ein Kunde ist jedoch außerstande, das Gewindeelement 3 zu lösen und damit den Kennzeichnungsträger 2 von der betreffenden Brille zu entfernen. Sofern - wie die Erfindung weiterhin vorsieht - an dem Kennzeichnungsträger 2 ein elektromagnetisch funktionierender Signalgeber vorgesehen ist, der bspw. mit speziellen Antennen an den Ein- und Ausgängen eines Kaufhauses korrespondiert, so wird stets ein Alarm ausgelöst, wenn eine Person mit einer durch die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 geschützten Brille das Kaufhaus zu verlassen versucht. Dies kann jedoch ohnehin allein deshalb kaum gelingen, weil aufgrund des Abstandselements 13 die Brille von einem potentiellen Dieb überhaupt nicht zusammengeklappt werden kann und aus diesem Grund derart unförmig ist, dass sie nur schwer zu verbergen ist.
Wie die Fig. 4 und 6 zeigen, können an der Unterseite 21 des erfindungsgemäßen Gewindeelements 3 Aussparungen vorgesehen sein, so dass das Gewindeelement 3 nicht massiv ausgebildet ist. Zwecks Materialersparnis kann bspw. ein ringförmiger Bereich 29 vorgesehen sein, welcher eine zentrale Erhebung 30 umgibt und seinerseits von dem erhabenen Randbereich 31 des Gewindeelements 3 umschlossen wird. Die zentrale Erhebung 30 schafft einerseits die Möglichkeit, in dem betreffenden Bereich an der Außenseite 25 die Einsteckvertiefung 26 für ein Spezialdrehwerkzeug vorzusehen, andererseits kann dieser Bereich wie auch der Randbereich 31 auf den Brillenbügel drücken und diesen dadurch in der Durchgangsöffnung 11 festklemmen. Andererseits werden die entsprechenden Klemmkräfte primär von den ineinandergreifenden Gewinden 18, 19 hervorgerufen, so dass die Klemmwirkung im Bereich des Randes 31 am größten ist. Deshalb kann die zentrale Erhebung 30 auch gegenüber den Randbereichen 31 geringfügig zurückversetzt sein. Da nach der Lehre der Erfindung sowohl der Kennzeichnungsträger 2 als auch das Gewindeelement 3 aus einem steifen, aber begrenzt elastischen Kunststoff gefertigt sind, der weicher ist als ein Brillenbügel, sei derselbe aus Metall oder Kunststoff, so ist die Brille vor Beschädigung geschützt, selbst wenn das Gewindeelement 3 mittels des Spezialdrehwerkzeugs stark angezogen wird. Zur Versteifung des Gewindeelements 3 können innerhalb des ringförmigen Bereichs 29 zwischen der zentralen Erhebung 30 und dem Randbereich 31 radiale Stege 32 vorgesehen sein.
Die erfindungsgemäße Anordnung 1 kann nicht nur an dem Seitenbügel einer Brille festgelegt werden, sondern auch an dem Nasenbügel derselben. Diesem Zweck dient ein zusätzliches Band 33, das in seiner Breite etwa der Breite b der Durchgangsöffnung 11 entspricht oder schmäler ist als diese. Das Band 33 hat eine Länge, welche mindestens doppelt so groß ist wie der Durchmesser des Hohlzylinders 10. Das Band 33 ist elastisch und kann daher um den Nasenbügel 34 einer Brille 35 geschlungen werden. Zu diesem Zweck kann das Band 33 aus einem Kunststoff gefertigt sein, aber aus Sicherheitsgründen bspw. eingelagerte Metalldrähte aufweisen, so dass es nicht auseinandergerissen oder -geschnitten werden kann. Sodann werden die aufeinandergelegten Enden 36 des etwa mittig um den Nasenbügel 34 gefalteten Bandes 33 in die Ausnehmung 11 des Kennzeichnungsträgers 2 eingelegt und durch Festziehen des Gewindeelements 3 gegen den Boden 22 der Durchgangsöffnung 11 gepreßt.
Das Band 33 kann an einer Stirnseite eine stufenartige Verstärkung 37 aufweisen, die beim Einlegen in die Durchgangsöffnung 11 an einer Stirnseite des Grundkörpers 4 zur Anlage gelangt und dadurch einen zusätzlichen Formschluß herbeiführt. Da die Aufhängeöse 6 bei einer derartigen Fixierung des Kennzeichnungsträgers 2 dazu dient, die Brille 35 an einem Haken od. dgl. anzuhängen, wird sich das verstärkte Ende 37 des Bandes 33 vorzugsweise im Bereich dieser Aufhängelasche 5 befinden, und deshalb sollte deren Querschnitt gegenüber dem Querschnitt des eigentlichen Grundkörpers 4 verjüngt ausgebildet sein, wie dies Fig. 2 zu entnehmen ist. Es ergibt sich sodann eine stufenartige Absetzung 38, an der sich die Verstärkung 37 einhängen kann.
Darüber hinaus kann das Band 33 auch an seinem gegenüberliegenden Ende eine in der Figur nicht wiedergegebenen Verstärkung aufweisen, welche ggf. nach Umschlagen des Bandes 33 um den Nasenbügel 34 einer Brille 35 nach oben weist und sodann von dem Randbereich 31 des Gewindeelements 3 hintergriffen wird, um auch hier zusätzlich zu dem Reibschluß einen Formschluß herbeizuführen. Sofern das Gewindeelement 3 alsdann mit einer normalen Stärke festgezogen ist, ist es nicht möglich, durch Aufbringen auch erheblicher Zugkräfte das Band 33 aus dem Kennzeichnungsträger 2 herauszuziehen.
Die Fig. 11 bis 13 zeigen, wie die vorangehend beschriebene Ausführungsform aus einem Befestigungsteil 41 und einem Kennzeichnungsteil 42 zusammensetzbar ausgeführt sein kann. Diese beiden Teile 41, 42 sind derart aufgebaut, dass sich im zusammengefügten Zustand exakt der Kennzeichnungsträger 2 aus Fig. 1 ergibt. Hierbei entspricht das Kennzeichnungsteil 42 etwa dem flächigen Körper 4, während das Befestigungsteil 41 etwa mit dem hohlzylindrischen Teil 10 des Kennzeichnungsträgers 2 korrespondiert.
Der Verbindungsmechanismus ist als Stecksystem ausgebildet, wobei die insgesamt vier Stifte 43 an einer bodenseitigen Platte 44 des Befestigungsteils 41 angeformt sind. Dabei sind die Stifte 43 etwa in den Enden eines Quadrats angeordnet, welches der kreisförmigen Grundfläche des Hohlzylinders 41 einbeschrieben ist.
Das flächige Kennzeichnungsteil 42 ist etwas dicker als der Flachkörper 4 des Kennzeichnungsträgers 2; hier sind vier, mit je einem Stift 43 korrespondierende Durchgangsöffnungen 45 vorgesehen, deren Querschnitt jeweils etwas geringer ist als der Querschnitt der Stifte 43. Dadurch entstehen in zusammengestecktem Zustand große Preß- und damit Reibungskräfte zwischen den Stiften 43 und den Öffnungen 45, welche ein abermaliges Auseinanderziehen unmöglich machen.
Die Platte 44 hat einen kleineren Umfang als das Kennzeichnungsteil 42; dieses wiederum ist mit einer muldenförmigen Vertiefung 46 in seiner Oberseite 47 versehen, deren Umfang dem der Platte 44 entspricht, so dass diese beim Zusammenstecken in die Mulde 46 eintauchen kann. Indem die Dicke der Mulde 46 etwa der Plattenstärke 44 angepaßt ist, wird das Kennzeichnungsteil 42 durch die Platte 44 zu dem flächigen Teil 4 aus Fig. 1 ergänzt. Die Topologie der Oberseite 48 der Platte 44 ist derart gewählt, dass sie die Topologie der Oberseite 47 im Randbereich des 49 des Kennzeichnungsteils 42 in dessen Zentrum fortsetzt, wodurch bspw. die Rinne 23 im Boden 22 des Kennzeichnungsträgers 2 gebildet wird, welche der Zentrierung eines Brillenbügels dient.
Die Ausführungsform nach den Fig. 14 und 15 zeigt, dass anstelle des Kennzeichnungsteils 42 auch ein kleineres Kennzeichnungsteil 50 an dem Befestigungsteil 41 angesteckt werden kann, sofern die Ausnehmungen 51 in dem selben Raster wie bei dem Kennzeichnungsteil 42 angeordnet sind und den selben Querschnitt wie dort aufweisen. In ähnlicher Form kann auch ein Kennzeichnungsteil 52 mit einer größeren Kennzeichnungsfläche 53 verwendet werden.

Claims (23)

1. An einer Brille (35) festlegbare Vorrichtung (1) zur Kennzeichnung und/oder zum Schutz derselben vor Diebstahl, umfassend einen Kennzeichnungsträger (2) mit einer Öffnung (11) zum Einstecken eines Brillenbügels oder eines an einer Brille (35) festlegbaren Elements (33), eine bis zu der Einstecköffnung (11) reichende und zu dieser etwa lotrechte Gewindeöffnung (19), sowie ein in die Gewindeöffnung (19) einschraubbares Gewindeelement (3), das an seiner äußeren Stirnseite (25) ein Steckelement (26) mit einer ungebräuchlichen Gestalt zum Ein- oder Aufstecken eines Spezialdrehwerkzeugs aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Einstecköffnung (11)
  • a) durchgehend ausgebildet ist, so dass ein Brillenbügel bis zu dessen Scharnier hindurchgesteckt werden kann; und
  • b) eine diametrale Weite b aufweist, die dem 0,5- bis 0,9-fachen, vorzugsweise dem 0,6- bis 0,8-fachen ihrer Länge l entspricht.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Kennzeichnungsträger (2) an seiner der Gewindeöffnung (19) gegenüberliegenden Seite eine ebene Außenfläche (7) zum Anbringen, bspw. Festkleben einer Kennzeichnung od. dgl. aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Einstecköffnung (11) des Kennzeichnungsträgers (2) einen etwa rechteckigen Querschnitt aufweist, von dem zwei Seiten (22) etwa lotrecht zu der Schraubrichtung und die übrigen Seiten (12) etwa parallel zu der Schraubrichtung verlaufen.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass eine Seitenerstreckung der Einstecköffnung (11), vorzugsweise die lotrecht zu der Schraubrichtung gemessene Breite b, zwischen 10 und 25 mm, vorzugsweise zwischen 15 und 20 mm liegt.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine rinnenartige, zu der Längsachse der Einstecköffnung (11) parallele Vertiefung (23) in der der Gewindeöffnung (19) gegenüberliegenden Seite (22) der Einstecköffnung (11) zur Zentrierung eines hindurchgesteckten Brillenbügels.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gewindeöffnung (19) in einem etwa zylindrischen Fortsatz (10) des Kennzeichnungsträgers (2) angeordnet ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Einstecköffnung (11) zumindest teilweise den zylindrischen Fortsatz (10) durchsetzt.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass an der Mantelseite (15) des etwa zylindrischen Fortsatzes (10) vorzugsweise im Bereich von dessen Stirnseite (14) ein etwa radial auskragender Ansatz (13) vorgesehen ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die achsparallele Längenerstreckung des Gewindeelements (3) etwa der Länge des etwa zylindrischen Fortsatzes (10) abzüglich der zu der Schraubrichtung parallelen Höhe der Einstecköffnung (11) entspricht.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gewindeöffnung (19) und das darin einschraubbare Gewindeelement (3) einen Durchmesser aufweisen, der größer ist als die lotrecht zu der Schraubrichtung gemessene Breite b der Einstecköffnung (11).
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gewindeelement (3) an seiner inneren Stirnseite (21) eine oder mehrere Ausnehmungen (29) zur Materialersparnis aufweist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, gekennzeichnet durch eine ringförmige Ausnehmung (29), welche eine zentrale Erhebung (30) zur Fixierung eines in die Einstecköffnung (11) eingesteckten Brillenbügels umgibt.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Aufhängeöse (6).
14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine flache, biegsame Lasche (33) zum Umgreifen des Nasenbügels (34) einer Brille (35), welche mit ihren Enden (36) in die Einstecköffnung (11) einsteckbar und dort mittels des Gewindeelements (3) festlegbar ist.
15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein Element mit einer elektromagnetisch erkennbaren, charakteristischen Eigenschaft.
16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen zweiteiligen Aufbau, wobei an einem Teil (41) die Befestigungsvorrichtung, insbesondere Einstecköffnung (11) und Gewindeöffnung (19) für ein darin einschraubbares Gewindeelement (3) angeordnet ist und an dem anderen Teil (42) die ebene Außenfläche (7) für eine Kennzeichnung und/oder ein elektromagnetisch erkennbares Element.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Kennzeichnungsteil (42) mit dem Befestigungsteil (41) mechanisch verbindbar ist.
18. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kennzeichnungsteil (42) mit dem Befestigungsteil (41) über einen Steckmechanismus verbindbar ist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckmechanismus mit wenigstens zwei Stiften (43) und diesen jeweils zugeordneten Ausnehmungen (45) realisiert ist.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Stifte (43) an dem Befestigungsteil (41) und die Ausnehmungen (45) an dem Kennzeichnungsteil (42) an- bzw. eingeformt sind.
21. Vorrichtung nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Querschnitt der Stifte (43) etwas größer ist als der Querschnitt der jeweils zugeordneten Ausnehmungen (45).
22. Vorrichtung nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Stifte (43) endseitige Verdickungen aufweisen, welche eine hakenartige Gestalt aufweisen.
23. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Kennzeichnungsteile (42, 50, 52) mit jeweils gleicher Anordnung der Ausnehmungen (45, 51), aber mit unterschiedlichen geometrischen Abmessungen, insbesondere hinsichtlich der Kennzeichnungsfläche (7, 53), vorgesehen sind.
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Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO2004011992A1 (de) * 2002-07-25 2004-02-05 Dirk Reulecke Warenidentifikationssystem für die optische industrie
DE10233965A1 (de) * 2002-07-25 2004-02-19 Dirk Reulecke Warenidentifikationssystem für die optische Industrie
DE10233965B4 (de) * 2002-07-25 2008-05-08 Dirk Reulecke Warenidentifikationssystem für die optische Industrie

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