DE19963474A1 - Vorrichtung zur Kennzeichnung einer Brille - Google Patents
Vorrichtung zur Kennzeichnung einer BrilleInfo
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Abstract
Die Erfindung richtet sich auf eine an einer Brille festlegbare Vorrichtung zur Kennzeichnung und/oder zum Schutz derselben vor Diebstahl, umfassend einen Kennzeichnungsträger mit einer Öffnung zum Einstecken eines Brillenbügels oder eines an einer Brille festlegbaren Elements, eine bis zu der Einstecköffnung reichende und zu dieser etwa lotrechte Gewindeöffnung sowie ein in die Gewindeöffnung einschraubbares Gewindeelement, das an seiner äußeren Stirnseite ein Steckelement mit einer ungebräuchlichen Gestalt zum Ein- oder Aufstecken eines Spezialdrehwerkzeugs aufweist, wobei die Einstecköffnung durchgehend ausgebildet ist und eine diametrale Weite aufweist, die dem 0,5- bis 0,9-fachen ihrer Länge entspricht.
Description
Die Erfindung richtet sich auf eine an einer Brille festlegbare Vorrichtung zur
Kennzeichnung und/oder zum Schutz derselben vor Diebstahl, umfassend einen
Kennzeichnungsträger mit einer Öffnung zum Einstecken eines Brillenbügels oder
eines an einer Brille festlegbaren Elements, mit einer bis zu der Einstecköffnung
reichenden und zu dieser etwa lotrechten Gewindeöffnung, sowie ein in die
Gewindeöffnung einschraubbares Gewindeelement, das an seiner äußeren Stirnseite
ein Steckelement mit einer ungebräuchlichen Gestalt zum Ein- oder Aufstecken eines
Spezialdrehwerkzeugs aufweist.
Eine gattungsgemäße Vorrichtung ist aus der deutschen Patentschrift 694 02 457
bekannt. Dort wird ein Band um den Nasenbügel einer Brille geschlungen und sodann
in eine Öffnung einer wiederverwendbaren Antidiebstahlvorrichtung eingesteckt und
mittels eines lotrecht zu der Einsteckrichtung beweglichen, bolzenförmigen Elements
ein Form- oder Reibschluß herbeigeführt, der die beiden Enden der um den
Nasenbügel geschlungenen Schlaufe schließt und damit eine Kunststoffplatte an der
Brille fixiert, die einerseits mit Informationen über den Verkaufsgegenstand bedruckt
sein kann und andererseits mit einer Spule versehen sein kann, welche bei Durchgang
durch eine geschützte Öffnung auf elektromagnetischem Weg einen Alarm auszulösen
vermag. Bei einer der konkret beschriebenen Ausführungsformen ist das lotrecht zu
der Einstecköffnung der Schlaufenenden bewegliche Element als Schraube
ausgebildet, die mittels eines Spezialdrehwerkzeugs gegen das eingesteckte Band
vorgeschoben werden kann, und sodann einen Formschluß ausbildet, da das Band an
seiner der Schraubenstirnseite zugewandten Außenseite eine Reihe von
sägezahnartigen Erhebungen aufweist.
Mit der vorbekannten Anordnung ist es zwar möglich, ein mit einer Aufhängeöse
versehenes Etikett an dem Nasenbügel einer Brille festzulegen und damit dieselbe an
einer Präsentationswand aufzuhängen. Diese Darbietungsmethode hat jedoch den
schwerwiegenden Nachteil, dass das für den Käufer zunächst unlösbar mit der Brille
verbundene Etikett beim Anprobieren derselben als unbequem empfunden wird und
darüber hinaus beim Blick in den Spiegel den optischen Eindruck in starkem Umfang
verfälscht.
Aus diesen Nachteilen resultiert das die Erfindung initiierende Problem, eine
gattungsgemäße Vorrichtung zur Kennzeichnung einer Brille und/oder zum Schutz
derselben vor Diebstahl derart weiterzubilden, dass sie nicht nur an dem Nasenbügel
einer Brille befestigt werden kann, sondern auch an einem Ohrenbügel derselben
unverrückbar festgelegt werden kann.
Zur Lösung dieses Problems sieht die Erfindung bei einer gattungsgemäßen
Vorrichtung vor, dass die Einstecköffnung
- a) durchgehend ausgebildet ist, so dass ein Brillenbügel etwa bis zu dessen Scharnier hindurchgesteckt werden kann; und
- b) eine diametrale Weite aufweist, die dem 0,5- bis 0,9-fachen, vorzugsweise dem 0,6- bis 0,8-fachen ihrer Länge entspricht.
Infolge dieser Konstruktionsvorschriften ist die erfindungsgemäße Vorrichtung in die
Lage versetzt, ohne Verwendung eines Bandes direkt auf einem Ohren- oder
Seitenbügel einer Brille aufgeschoben und bis zu dessen vorderen Ende im Bereich
des Scharniers vorgeschoben werden zu können. Dort wird die erfindungsgemäße
Vorrichtung durch Anziehen des Gewindeelements mittels des Spezialdrehwerkzeugs
arretiert und klemmt dabei reibschlüssig den Brillenbügel in der Einstecköffnung fest.
Von hier aus müsste die erfindungsgemäße Vorrichtung zum gewaltsamen Lösen
entlang des gesamten Seitenbügels der Brille entlang geschoben werden, was bei
ausreichend fest angezogenem Gewindeelement völlig unmöglich ist. Diese
Befestigungstechnik ist daher weitaus stabiler als die mittels eines Bandes, welches
mit einer Schere oder einer Zange in wenigen Augenblicken gelöst werden könnte.
Darüber hinaus wird das Etikett im Bereich eines Seitenbügels kaum als störend
empfunden und kann beim Betrachten in einem Spiegel völlig vernachlässigt werden.
Dennoch lässt sich die erfindungsgemäße Vorrichtung wie bisher auch an dem
Nasenbügel einer Brille befestigen, um dieselbe mittels einer eingearbeiteten
Aufhängeöse an einer Präsentationswand od. dgl. zu halten. Die erfindungsgemäße
Vorrichtung ist daher äußerst vielseitig verwendbar. Die erfindungsgemäße
Bemessungsvorschrift für das Verhältnis zwischen Öffnungsweite und -länge erlaubt
es bei den unterschiedlichsten Brillenformen stets, die erfindungsgemäße Vorrichtung
über den gebogenen Bereich eines Brillenbügels hinweg zu dem Scharnierbereich
vorzuschieben, so dass die erfindungsgemäße Vorrichtung für jede Art von Brillen und
bei jeder Art der Warenpräsentation verwendbar ist.
Es hat sich als günstig erwiesen, dass der Kennzeichnungsträger an seiner der
Gewindeöffnung gegenüberliegenden Seite eine ebene Außenfläche zum Anbringen,
bspw. Festkleben einer Kennzeichnung od. dgl. aufweist. Hier kann der
Brillenhersteller sein Markenzeichen vorsehen, und darüber hinaus bietet sich diese
ebene Außenfläche als Informationsträger für die vielfältigsten Informationen über
Beschaffenheit, Preis od. dgl. der betreffenden Brille an. Dabei ist es nicht erforderlich,
bei Wiederverwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung in Verbindung mit einer
anderen Brille das bisherige Etikett abzuziehen; vielmehr wird dieses einfach
überklebt.
Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass die Einstecköffnung des
Kennzeichnungsträgers einen etwa rechteckigen Querschnitt aufweist, von dem zwei
Seiten etwa lotrecht zu der Schraubrichtung und die übrigen Seiten etwa parallel zu
der Schraubrichtung verlaufen. Solchermaßen unterliegt ein festzuklemmender
Brillenbügel beim Anziehen des Gewindeelements keiner Seitenbewegung, und der
Brillenbügel kann nicht beschädigt werden, selbst wenn das Gewindeelement mit
großer Kraft festgezogen wird. Hierbei wirkt sich eine Weiterbildung der Erfindung
förderlich aus, wonach der Kennzeichnungsträger der erfindungsgemäßen
Kennzeichnungsvorrichtung wie auch das Gewindeelement bevorzugt aus einem
Kunststoff gefertigt sind, der bei übermäßig starken Preßkräften elastisch
nachzugeben vermag und den Brillenbügel daher vor mechanischen Beschädigungen
schützt.
Die Erfindung erlaubt eine Weiterbildung dahingehend, dass eine Seitenerstreckung
der Einstecköffnung, vorzugsweise die lotrecht zu der Schraubrichtung gemessene
Breite, zwischen 10 und 25 mm, vorzugsweise zwischen 15 und 20 mm, liegt. Eine
derartige Bemessung erlaubt auch das Aufschieben auf die vergleichsweise dicken
Seitenbügel von Kunststoff- oder Hornbrillen. Entsprechend der grundlegenden
Relation der Erfindung zwischen der Weite und der Länge der Einstecköffnung
korrespondiert mit einer derartigen Breite eine Länge der Einstecköffnung von etwa 15
bis 40, vorzugsweise etwa 20 bis 30 mm.
Die absolute Breite der Einstecköffnung ist danach bemessen, dass ein seitlicher
Brillenbügel in zur Etikettenfläche paralleler Ausrichtung durch die betreffende Öffnung
hindurchgesteckt werden kann, wobei genügend Platz für die Umbiegung des Bügels
vorhanden sein muss. Andererseits führt diese Dimensionierung dazu, dass die
Öffnung nach dem vollständigen Aufschieben auf einen Brillenbügel einen viel zu
großen Querschnitt aufweist, so dass die Lage des einzuklemmenden Seitenbügels
nicht vorhersehbar ist. Dies könnte zu einer ungleichmäßigen Aufteilung der
Preßkräfte und damit zu einer partiellen Überlastung des Gewindeelements oder
ineinandergreifender Gewindeabschnitte führen. Aus diesem Grund sieht die
Erfindung eine rinnenartige, zu der Längsachse der Einstecköffnung parallele
Vertiefung in der der Gewindeöffnung gegenüberliegenden Seite der Einstecköffnung
vor, so dass ein hindurchgesteckter Brillenbügel zentriert werden kann. Infolge der
gewölbten Umfangsgestalt eines Seitenbügels legt dieser sich zumeist selbsttätig in
die betreffende Rinne ein, wenn das Gewindeelement festgezogen wird. Da die Rinne
optisch erkennbar ist, kann der Vorrichtungskörper dabei vorjustiert werden, um die
Wirkung der rinnenartigen Vertiefung zu unterstützen. Da die Rinne parallel zu der
Längsachse der Einstecköffnung verläuft, wird der Kennzeichnungsträger in einer
durch die Orientierung der Rinne vorgegebenen Richtung auf den betreffenden
Seitenbügel festgelegt, so dass sich ein äußerst geordneter Anblick einer
solchermaßen mit einer Kennzeichnung versehenen Brille ergibt. Insbesondere ist die
Hauptklemmrichtung vorzugsweise koaxial zu der Drehachse des Gewindeelements,
so dass dieses wie auch die ineinandergreifenden Gewindeelemente völlig
gleichmäßig belastet werden.
Weitere Vorteile lassen sich erzielen, indem die Gewindeöffnung in einem etwa
zylindrischen Fortsatz des Kennzeichnungsträgers angeordnet ist. Solchermaßen ist
der Kennzeichnungsträger der erfindungsgemäßen Vorrichtung auf seine
wesentlichen Elemente zurückgeführt, nämlich die etwa ebene Fläche zum Anbringen
eines Etiketts od. dgl. einerseits, und dem das Innengewinde aufnehmende,
zylindrischen Fortsatz andererseits. Ausschließlich diese Elemente sind funktionell
bedingt, so dass darüber hinausgehende Gestaltungen weitgehend weggelassen
werden können, was eine Materialersparnis darstellt.
Eine weitere Erfindungsausbildung, wonach an der Mantelseite des etwa zylindrischen
Fortsatzes vorzugsweise im Bereich von dessen Stirnseite ein etwa radial
auskragender Ansatz vorgesehen ist, widmet sich dem weiteren Problem, dass eine
Brille zwecks Diebstahls nicht von ihrem Etikett befreit werden müsste, sofern sie an
einem unsichtbaren Ort, bspw. in einer Manteltasche, verstaut werden kann. Da dies
jedoch ausschließlich in zusammengeklappten Zustand des Gestells möglich ist, wird
durch die Erfindung eben dieses Zusammenklappen erschwert. Dies erfolgt dadurch,
dass der an dem Fortsatz angeordnete Ansatz derart orientiert ist, dass er etwa
parallel zu der die Einstecköffnung durchsetzenden Rinne verläuft. Wird das Etikett
derart auf einen Brillenbügel aufgesetzt, dass das Gewindeelement auf die Innenseite
des Brillenbügels drückt und der erfindungsgemäße Ansatz dabei etwa in Richtung
des Brillenscharniers weist, so stößt er beim Zusammenklappen der Brille frühzeitig an
dem betreffenden Brillenglas an und verhindert somit ein Zusammenfalten des
Brillengestells. Dieses kann nicht unsichtbar in einer Manteltasche verstaut werden, so
dass die Diebstahlgefahr weiter reduziert ist, auch wenn in dem betreffenden
Kaufhaus keine elektronische Diebstahlsicherung vorgesehen ist.
Indem die Einstecköffnung zumindest teilweise den zylindrischen Fortsatz
durchsetzend angeordnet ist, kann die als Informationsträger ausgebildete, ebene
Außenfläche der erfindungsgemäßen Vorrichtung vergleichsweise dünn ausgestaltet
werden, bspw. 2 bis 4 mm stark. Demgegenüber kann die Höhe der Ausnehmung
einen viel höheren Wert annehmen, bspw. einen Wert zwischen 5 und 10 mm.
Darüber hinaus hat diese Anordnung die weitere Wirkung, das die Länge der
Einstecköffnung kleiner ist als der Durchmesser des zylindrischen Fortsatzes, so dass
die Weite der Einstecköffnung und damit die betreffende Längserstreckung der
gesamten Anordnung minimiert werden kann.
Diese Erfindungsausbildung korrespondiert mit einem weiteren Erfindungsmerkmal,
wonach die Gewindeöffnung und das darin einschraubbare Gewindeelement einen
Durchmesser aufweisen, der größer ist als die lotrecht zu der Schraubrichtung
gemessene Breite der Einstecköffnung. Dadurch ist es möglich, den Gewindebereich
innerhalb des zylindrischen Elements auch an den seitlichen Begrenzungsflächen der
Einstecköffnung fortzusetzen. Dies wiederum hat zur Folge, dass das
Gewindeelement nur eine vergleichsweise geringe Längserstreckung in Richtung
seiner Drehachse aufweisen muss, da ein Gewindeeingriff auch bei maximal
vorgeschobenem Gewindeelement sichergestellt ist.
Das zuletzt erwähnte Konstruktionsmerkmal bietet den weiteren Vorteil, dass die
achsparallele Längenerstreckung des Gewindeelements etwa gleich der Länge des
etwa zylindrischen Fortsatzes abzüglich der zu der Schraubrichtung parallelen Höhe
der Einstecköffnung gewählt werden kann. Dadurch erfährt das Gewindeelement auch
in seiner vollständig herausgeschraubten Position, in der die Einstecköffnung
vollständig freigegeben ist, einen ausreichenden Gewindeeingriff an dem
Innengewinde des zylindrischen Fortsatzes.
Da der Durchmesser des Gewindeelements bei Befolgung der obigen Vorschriften
größer ist als die Breite der Einstecköffnung, welche wiederum einen Wert von etwa
15 bis 20 mm aufweist, so ergibt sich ein vergleichsweise voluminöses
Gewindeelement. Jedoch lässt sich bei Verwendung eines ausreichend stabilen
Werkstoffs das Volumen des Gewindeelements dadurch verringern, dass an seiner
inneren Stirnseite eine oder mehrere Ausnehmungen vorgesehen sind, so dass
Material eingespart werden kann.
Wie oben bereits ausgeführt, kann die erfindungsgemäße Vorrichtung mittels einer
flachen, biegsamen Lasche auch an einem Nasenbügel einer Brille festgelegt werden,
indem die betreffende Lasche nach Umgreifen des Brillenbügels mit ihren Enden in die
Einstecköffnung eingeführt und dort mittels des Gewindeelements festgelegt wird. Bei
einer derartigen Verwendung kann eine an dem Kennzeichnungsträger der
erfindungsgemäße Vorrichtung angeordnete Aufhängeöse verwendet werden, um die
Brille zur Darbietung in einem Verkaufsraum an einem Haken od. dgl. anzuhängen.
Es hat sich bewährt, an dem Kennzeichnungsträger der erfindungsgemäßen
Vorrichtung, ggf. aber auch an dem Gewindeelement, ein Element mit einer
elektromagnetisch erkennbaren, charakteristischen Eigenschaft anzuordnen. Hierbei
kann es sich einerseits um ein passives Element handeln, welches ein
elektromagnetisches Wechselfeld bspw. durch einen Kurzschluß dämpft, oder aber
auch um ein teilweise aktives Element, welches in der Lage ist, aus einem
elektromagnetischen Wechselfeld Energie aufzunehmen und dadurch eine integrierte
Schaltung speisen kann, die Informationen nach außen zu senden vermag, oder die
eine Spule in bestimmten Zeitabständen kurzschließen kann, um sich durch eine
zeitabhängige Bedämpfung eines äußeren, elektromagnetischen Wechselfeldes
gegenüber der dieses erzeugenden Vorrichtung bemerkbar zu machen. Eine derartige
Vorrichtung wird auch als Transponder bezeichnet.
Zusätzliche Vorteile bietet ein zweiteiliger Aufbau, wobei an einem Teil die
Befestigungsvorrichtung, insbesondere Einstecköffnung und Gewindeöffnung für ein
darin einschraubbares Gewindeelement angeordnet ist und an dem anderen Teil die
ebene Außenfläche für eine Kennzeichnung und/oder ein elektromagnetisch
erkennbares Element. Dadurch können das Befestigungsteil, das Gewindeelement
und ggf. ein Werkzeug zum Einschrauben desselben als Universalelemente in großen
Stückzahlen hergestellt werden, während den unterschiedlichen Anforderungen an die
Größe und Gestalt der Kennzeichnungsfläche durch unterschiedliche
Kennzeichnungsteile entsprochen wird. Andererseits können auch für unterschiedliche
Brillentypen verschiedene Befestigungsteile vorgesehen sein.
In dem Bestreben einer Optimierung der Bedienungsfreundlichkeit sieht die Erfindung
vor, dass das Kennzeichnungsteil mit dem Befestigungsteil mechanisch verbindbar ist.
Eine derartige Verbindung läßt sich derart konstruieren, dass hierfür kein Werkzeug
benötigt wird, so dass ein individuelles Sicherungselement mit wenigen Handgriffen
hergestellt werden kann.
Dieser Erfindungsgedanke findet eine konkrete Ausprägung darin, dass das
Kennzeichnungsteil mit dem Befestigungsteil über einen Steckmechanismus
verbindbar ist. Solchenfalls ist die Montage des Sicherungselements auf eine einzige
Steckbewegung reduziert.
Obzwar dies aus funktionellen Gründen nicht unbedingt erforderlich ist, bevorzugt die
Erfindung eine Verbindungsmechanik, welche eine verdrehsichere Verbindung
zwischen Befestigungs- und Kennzeichnungsteil bewirkt, und verwendet zu diesem
Zweck mehrere, zueinander parallele Steckelemente.
Da das Kennzeichnungsteil naturgemäß relativ flach ist und somit einem angeformten
Stift eine geringere Stabilität zu bieten vermag, sollten durch Erhebungen gebildete
Steckelemente an dem Befestigungsteil angeformt werden. Durch die solchenfalls an
den Kennzeichnungsteilen vorzusehenden Ausnehmungen kann hier überdies
Material gespart werden, so dass die Herstellung einer Auswahl verschiedener
Kennzeichnungsteile einen nur geringen Mehraufwand mit sich bringt.
Für die Zuverlässigkeit des erfindungsgemäßen Sicherungselements ist eine
unlösbare Verbindung zwischen Befestigungs- und Kennzeichnungsteil von zentraler
Bedeutung. Dies läßt sich auf einfachem Weg dadurch erreichen, dass der
Querschnitt der Stifte etwas größer ist als der Querschnitt der jeweils zugeordneten
Ausnehmungen. Diese Bemessungsvorschrift führt zu einer Preßpassung zwischen
den ineinandergreifenden Elementen, so dass eine hohe Kraft notwendig wäre, um
beide Teile wieder voneinander zu lösen. Die Betätigungskraft kann hierbei so hohe
Werte annehmen, dass eine entsprechende Zugkraft von den Einzelteilen nicht ohne
Beschädigungen aufgenommen werden kann. Dieser Effekt läßt sich dadurch
verstärken, dass die Stifte und/oder Ausnehmungen eine schuppenartige Oberfläche
aufweisen nach der Art von ggf. ineinandergreifenden Sägezahnerhebungen.
Bei einer demgegenüber abgewandelten Ausführungsform läßt sich eine unlösbare
Verbindung schaffen, indem die Stifte endseitige Verdickungen aufweisen, welche
eine hakenartige Gestalt aufweisen. Hier ist das Prinzip eines Formschlusses realisiert,
welches durch geeignete Querschnitte der Hakenelemente den Vorteil bietet, dass
das Zusammenstecken durch Einfedern von Haltezungen begünstigt wird, indem sanft
anlaufende Schrägflächen unter dem Einfluß des vorderen Öffnungsrandes ein
Zurückweichen der Hakenelemente herbeiführen, während die entgegengesetzte
Bewegungsrichtung durch etwa gerade Hakennasen, welche an der Rückseite der
Durchgangsausnehmungen wieder nach außen federn, gehemmt ist.
Schließlich entspricht es der Lehre der Erfindung, dass mehrere Kennzeichnungsteile
mit jeweils gleicher Anordnung der Ausnehmungen, aber unterschiedlichen
geometrischen Abmessungen, insbesondere hinsichtlich der Kennzeichnungsfläche,
vorgesehen sind. Die identisch angeordneten Steckausnehmungen sind zentraler
Bestandteil des erfindungsgemäßen Baukastenprinzips.
Weitere Merkmale, Einzelheiten, Vorteile und Wirkungen der Erfindung ergeben sich
aus der folgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
sowie anhand der Zeichnung. Hierbei zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Sprengdarstellung der Erfindung;
Fig. 2 einen Schnitt durch die Fig. 1 entlang der Linie II-II;
Fig. 3 eine Draufsicht auf den Kennzeichnungsträger nach Fig. 2;
Fig. 4 einen Schnitt durch die Fig. 1 entlang der Linie IV-IV;
Fig. 5 eine Draufsicht auf die Fig. 4 in Richtung des Pfeils V;
Fig. 6 eine Ansicht auf die Unterseite von Fig. 4 entlang des Pfeils VI;
Fig. 7 ein Band, wie es zur Befestigung der erfindungsgemäßen Vorrichtung an
dem Nasenbügel einer Brille verwendet wird;
Fig. 8 eine Seitenansicht auf die Fig. 7;
Fig. 9 einen Schnitt durch die Fig. 2 entlang der Linie IX-IX, wobei die
erfindungsgemäße Vorrichtung mittels eines Bandes nach Fig. 7 an dem
Nasenbügel einer Brille fixiert ist;
Fig. 10 eine Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Befestigungsteil;
Fig. 11 einen Schnitt durch die Fig. 10 entlang der Linie XI-XI;
Fig. 12 eine Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Kennzeichnungsteil;
Fig. 13 einen Schnitt durch die Fig. 12 entlang der Linie XIII-XIII;
Fig. 14 eine der Fig. 12 entsprechende Darstellung eines weiteren
Kennzeichnungsteils;
Fig. 15 einen Schnitt durch die Fig. 14 entlang der Linie XV-XV;
Fig. 16 eine der Fig. 12 entsprechende Darstellung eines wiederum
abgewandelten Kennzeichnungsteils; sowie
Fig. 17 einen Schnitt durch die Fig. 16 entlang der Linie XVII-XVII.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 besteht aus dem eigentlichen Kennzeichnungs-
oder Etikettenträger 2 und einem darin einschraubbaren Gewindeelement 3.
Der Kennzeichnungsträger 2 umfasst einen flächigen Körper 4 mit einem etwa
quadratischen Umfang, der eine minimale Stärke von etwa 2 bis 3 mm aufweist und
damit gerade eben so stark ist, dass er in Verbindung mit den Materialeigenschaften
eine ausreichende Steifheit erhält. An einer Schmalseite des Grundkörpers 4 ist eine
Lasche 5 angeformt, in der sich eine vorzugsweise schlitzförmige Aufhängeöffnung 6
befindet.
Wie Fig. 2 erkennen lässt, ist die eine Flachseite 7 des Grundkörpers 4 eben
ausgebildet und dient zum Aufkleben von Etiketten, Preisschildern od. dgl. Die Fläche
7 kann gegenüber ihrem Rand 8 geringfügig vertieft sein, so dass von außen nicht
erkennbar ist, wenn mehrere Etiketten übereinandergeklebt wurden, da deren
Stirnseiten von dem Rand 8 überdeckt werden.
An der gegenüberliegenden Flachseite 9 des Grundkörpers 4 ist ein Hohlzylinder 10
angeformt, derart, dass dessen Rotationsachse orthogonal zu der Flachseite 9 des
Grundkörpers 4 verläuft und diesen etwa im Mittelpunkt der Flachseite 9 durchsetzt.
Der Hohlzylinder 10 wird parallel zu der Flachseite 9 des Grundkörpers 4 von einer
Ausnehmung 11 durchsetzt, die im Bereich der Durchstoßpunkte durch den
Hohlzylinder 10 eine etwa rechteckigen Querschnitt aufweist mit einer parallel zu der
Flachseite 9 gemessenen Breite von etwa 17,5 mm und einer dazu lotrechten Höhe
von etwa 6,5 mm. Ihm gegenüber hat der Hohlzylinder 10 einen Außendurchmesser
von etwa 30 mm, einen Innendurchmesser, der mit etwa 24 mm etwa dem 0,8-fachen
des Außendurchmessers entspricht, und die Höhe oder die achsparallele Länge des
Hohlzylinders 10 ist mit 13,5 mm etwa doppelt so groß wie die Höhe der
Durchgangsöffnung 11. Da die Breite der Ausnehmung 11 etwa dem 0,6-fachen des
Außendurchmessers des Hohlzylinders 10 entspricht, liegen die seitlichen
Begrenzungsflächen 12 der Durchgangsöffnung 11 in einem Bereich des
Hohlzylinders 10, wo dessen zu der Längsachse der Durchgangsöffnung 11 parallele
Erstreckung bereits deutlich geringer als sein Außendurchmesser ist und mit dem
etwa 0,8-fachen desselben ungefähr dem Innendurchmesser des Hohlzylinders 10
entspricht. Mit den Werten
b (Breite der Durchgangsöffnung) ≈ 0,6.Daußen,
l (Länge der Durchgangsöffnung) ≈ 0,8.Daußen
ergibt sich für das Verhältnis
b/l ≈ 0,6/0,8 ≈ 0,75.
Bei einem derartigen Wert ist es ohne weiters möglich, auch den Seitenbügel von
Horn- oder Kunststoffbrillen, welche naturgemäß einen dicken Rahmen und dicke
Bügel aufweisen, durch die Öffnung 11 hindurchzustecken. Diese Bewegung wird
begrenzt, sobald ein Abstandselement 13, welches im Bereich der freien Stirnseite 14
an der äußeren Mantelfläche 15 des Hohlzylinders 10 etwa oberhalb einer Mündung
16 der Durchgangsöffnung 11 angeformt ist. Das Abstandselement 13 hat
querschnittlich eine U-förmige Gestalt, welche der Versteifung dient, und seine radiale
Erstreckung entspricht etwa dem Wert des Überstandes des Grundkörper 4
gegenüber der Mantelfläche 15 des Hohlzylinders 10. Beim Aufschieben des
Kennzeichnungsträgers 2 auf den Seitenbügel einer Brille wird der
Kennzeichnungsträger so gedreht, dass der Grundkörper 4 an der Außenseite des
Brillenbügels liegt, während sich die Stirnseite 14 des Hohlzylinders 10 und damit das
Abstandselement 13 innerhalb des durch die aufgeklappte Brille definierten Bereichs
befindet. Der Kennzeichnungsträger 2 kann demnach soweit vorgeschoben werden,
bis das Abstandselement 13 an dem betreffenden Brillenglas anliegt, so dass sich der
Kennzeichnungsträger in unmittelbarer Nähe des betreffenden Bügelscharniers
befindet. An dieser Stelle kann der Kennzeichnungsträger 2 mittels des etwa
zylindrischen Gewindeelements 3 arretiert werden, welches zu diesem Zweck an
seiner Mantelseite 17 ein umlaufendes Außengewinde 18 aufweist, das in ein damit
zusammenwirkendes Innengewinde 19 an der Innenseite 20 des Hohlzylinders 10
eingeschraubt werden kann, bis die Unterseite 21 des Gewindeelements 3 auf den
Brillenbügel drückt und diesen dadurch an den Boden 22 der Durchgangsöffnung 11
bzw. an die Flachseite 9 des Grundkörpers 4 preßt.
Die Breite b der Durchstecköffnung 11 ist derart konzipiert, dass es keine
Schwierigkeiten bereitet, den Kennzeichnungsträger 2 auch über den stark
gekrümmten Bereich am rückwärtigen Ende eines Brillenbügels hinwegzuschieben,
und aus diesem Grund ist die Breitenerstreckung b deutlich größer als der
Durchmesser des Brillenbügels, und dessen Lage innerhalb der Durchgangsöffnung
11 könnte daher beim Festlegen unvorhersehbar schwanken, so dass das
Gewindeelement 3 einer unsymmetrischen Preßkraft ausgesetzt sein könnte. Um dies
zu verhindern, ist an dem Boden der Durchgangsöffnung 11 eine Rinne 23 eingeformt,
deren Breite dem üblichen Durchmesser eines Brillenseitenbügels entspricht, und
deren Tiefe äußerst gering ist, bspw. 0,5-1 mm. Beim Festziehen des
Gewindeelements 3 wird sich - ggf. unter manueller Hilfestellung - der Brillenbügel in
dieser Rinne 23 plazieren und somit den Hohlzylinder 10 diametral durchsetzen. Dies
führt einerseits dazu, dass das Abstandselement 13 eine definierte Lage bezüglich
des Brillenglases einnimmt, und dass andererseits die zu der Rinne 23 parallelen
Stirnseiten 24 des Kennzeichnungsträgers 2 parallel zu dem Brillenbügel verlaufen, so
dass eine auf der Außenseite 7 bspw. an einem aufgeklebten Etikett angeordnete
Schrift bei horizontal ausgerichtetem Brillengestell bequem lesbar ist.
Wie oben bereits ausgeführt, hat das Gewindeelement 3 eine etwa zylindrische
Gestalt mit einer ebenen Oberseite 25, einer rotationssymmetrischen Mantelfläche 17
und einer zumindest in ihrem Randbereich ebenen Unterseite 21. Etwa zentrisch in
der Oberseite 25 ist ein Steckelement in Form einer Vertiefung 26 vorgesehen, deren
Boden 27 eine völlig unübliche Gestalt aufweist, bspw. radiale verlaufende
Erhebungen 28. Mit diesem Steckelement, das durch die Vertiefung 26 und
insbesondere dessen Bodengestaltung 27, 28 gebildet ist, korrespondiert ein
Spezialdrehwerkzeug, dessen vordere Klingenstirnseite komplementär zu der
Gestaltung des Bodens 27 der Vertiefung 26 geformt ist. Diese Gestalt kann völlig
unvorhersehbar sein, bspw. können wellenförmige, sägezahnförmige oder anderweitig
gestaltete Bereiche vorgesehen sein. Gegebenenfalls kann zusätzlich und/oder
anstelle einer unregelmäßigen Bodengestaltung auch die innere Mantelfläche 29 der
Vertiefung 26 eine völlig unübliche Gestalt aufweisen, jedenfalls stets
korrespondierend mit einem Spezialdrehwerkzeug mit entsprechend komplementär
geformter Klinge. Dadurch ist das Arretieren und/oder Lösen des Gewindeelements 3
ausschließlich denjenigen Personen vorbehalten, welche im Besitz des betreffenden
Spezialdrehwerkzeugs sind, ein Kunde ist jedoch außerstande, das Gewindeelement
3 zu lösen und damit den Kennzeichnungsträger 2 von der betreffenden Brille zu
entfernen. Sofern - wie die Erfindung weiterhin vorsieht - an dem
Kennzeichnungsträger 2 ein elektromagnetisch funktionierender Signalgeber
vorgesehen ist, der bspw. mit speziellen Antennen an den Ein- und Ausgängen eines
Kaufhauses korrespondiert, so wird stets ein Alarm ausgelöst, wenn eine Person mit
einer durch die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 geschützten Brille das Kaufhaus zu
verlassen versucht. Dies kann jedoch ohnehin allein deshalb kaum gelingen, weil
aufgrund des Abstandselements 13 die Brille von einem potentiellen Dieb überhaupt
nicht zusammengeklappt werden kann und aus diesem Grund derart unförmig ist,
dass sie nur schwer zu verbergen ist.
Wie die Fig. 4 und 6 zeigen, können an der Unterseite 21 des erfindungsgemäßen
Gewindeelements 3 Aussparungen vorgesehen sein, so dass das Gewindeelement 3
nicht massiv ausgebildet ist. Zwecks Materialersparnis kann bspw. ein ringförmiger
Bereich 29 vorgesehen sein, welcher eine zentrale Erhebung 30 umgibt und
seinerseits von dem erhabenen Randbereich 31 des Gewindeelements 3
umschlossen wird. Die zentrale Erhebung 30 schafft einerseits die Möglichkeit, in dem
betreffenden Bereich an der Außenseite 25 die Einsteckvertiefung 26 für ein
Spezialdrehwerkzeug vorzusehen, andererseits kann dieser Bereich wie auch der
Randbereich 31 auf den Brillenbügel drücken und diesen dadurch in der
Durchgangsöffnung 11 festklemmen. Andererseits werden die entsprechenden
Klemmkräfte primär von den ineinandergreifenden Gewinden 18, 19 hervorgerufen, so
dass die Klemmwirkung im Bereich des Randes 31 am größten ist. Deshalb kann die
zentrale Erhebung 30 auch gegenüber den Randbereichen 31 geringfügig
zurückversetzt sein. Da nach der Lehre der Erfindung sowohl der
Kennzeichnungsträger 2 als auch das Gewindeelement 3 aus einem steifen, aber
begrenzt elastischen Kunststoff gefertigt sind, der weicher ist als ein Brillenbügel, sei
derselbe aus Metall oder Kunststoff, so ist die Brille vor Beschädigung geschützt,
selbst wenn das Gewindeelement 3 mittels des Spezialdrehwerkzeugs stark
angezogen wird. Zur Versteifung des Gewindeelements 3 können innerhalb des
ringförmigen Bereichs 29 zwischen der zentralen Erhebung 30 und dem Randbereich
31 radiale Stege 32 vorgesehen sein.
Die erfindungsgemäße Anordnung 1 kann nicht nur an dem Seitenbügel einer Brille
festgelegt werden, sondern auch an dem Nasenbügel derselben. Diesem Zweck dient
ein zusätzliches Band 33, das in seiner Breite etwa der Breite b der
Durchgangsöffnung 11 entspricht oder schmäler ist als diese. Das Band 33 hat eine
Länge, welche mindestens doppelt so groß ist wie der Durchmesser des Hohlzylinders
10. Das Band 33 ist elastisch und kann daher um den Nasenbügel 34 einer Brille 35
geschlungen werden. Zu diesem Zweck kann das Band 33 aus einem Kunststoff
gefertigt sein, aber aus Sicherheitsgründen bspw. eingelagerte Metalldrähte
aufweisen, so dass es nicht auseinandergerissen oder -geschnitten werden kann.
Sodann werden die aufeinandergelegten Enden 36 des etwa mittig um den
Nasenbügel 34 gefalteten Bandes 33 in die Ausnehmung 11 des
Kennzeichnungsträgers 2 eingelegt und durch Festziehen des Gewindeelements 3
gegen den Boden 22 der Durchgangsöffnung 11 gepreßt.
Das Band 33 kann an einer Stirnseite eine stufenartige Verstärkung 37 aufweisen, die
beim Einlegen in die Durchgangsöffnung 11 an einer Stirnseite des Grundkörpers 4
zur Anlage gelangt und dadurch einen zusätzlichen Formschluß herbeiführt. Da die
Aufhängeöse 6 bei einer derartigen Fixierung des Kennzeichnungsträgers 2 dazu
dient, die Brille 35 an einem Haken od. dgl. anzuhängen, wird sich das verstärkte
Ende 37 des Bandes 33 vorzugsweise im Bereich dieser Aufhängelasche 5 befinden,
und deshalb sollte deren Querschnitt gegenüber dem Querschnitt des eigentlichen
Grundkörpers 4 verjüngt ausgebildet sein, wie dies Fig. 2 zu entnehmen ist. Es ergibt
sich sodann eine stufenartige Absetzung 38, an der sich die Verstärkung 37
einhängen kann.
Darüber hinaus kann das Band 33 auch an seinem gegenüberliegenden Ende eine in
der Figur nicht wiedergegebenen Verstärkung aufweisen, welche ggf. nach
Umschlagen des Bandes 33 um den Nasenbügel 34 einer Brille 35 nach oben weist
und sodann von dem Randbereich 31 des Gewindeelements 3 hintergriffen wird, um
auch hier zusätzlich zu dem Reibschluß einen Formschluß herbeizuführen. Sofern das
Gewindeelement 3 alsdann mit einer normalen Stärke festgezogen ist, ist es nicht
möglich, durch Aufbringen auch erheblicher Zugkräfte das Band 33 aus dem
Kennzeichnungsträger 2 herauszuziehen.
Die Fig. 11 bis 13 zeigen, wie die vorangehend beschriebene Ausführungsform aus
einem Befestigungsteil 41 und einem Kennzeichnungsteil 42 zusammensetzbar
ausgeführt sein kann. Diese beiden Teile 41, 42 sind derart aufgebaut, dass sich im
zusammengefügten Zustand exakt der Kennzeichnungsträger 2 aus Fig. 1 ergibt.
Hierbei entspricht das Kennzeichnungsteil 42 etwa dem flächigen Körper 4, während
das Befestigungsteil 41 etwa mit dem hohlzylindrischen Teil 10 des
Kennzeichnungsträgers 2 korrespondiert.
Der Verbindungsmechanismus ist als Stecksystem ausgebildet, wobei die insgesamt
vier Stifte 43 an einer bodenseitigen Platte 44 des Befestigungsteils 41 angeformt
sind. Dabei sind die Stifte 43 etwa in den Enden eines Quadrats angeordnet, welches
der kreisförmigen Grundfläche des Hohlzylinders 41 einbeschrieben ist.
Das flächige Kennzeichnungsteil 42 ist etwas dicker als der Flachkörper 4 des
Kennzeichnungsträgers 2; hier sind vier, mit je einem Stift 43 korrespondierende
Durchgangsöffnungen 45 vorgesehen, deren Querschnitt jeweils etwas geringer ist als
der Querschnitt der Stifte 43. Dadurch entstehen in zusammengestecktem Zustand
große Preß- und damit Reibungskräfte zwischen den Stiften 43 und den Öffnungen
45, welche ein abermaliges Auseinanderziehen unmöglich machen.
Die Platte 44 hat einen kleineren Umfang als das Kennzeichnungsteil 42; dieses
wiederum ist mit einer muldenförmigen Vertiefung 46 in seiner Oberseite 47 versehen,
deren Umfang dem der Platte 44 entspricht, so dass diese beim Zusammenstecken in
die Mulde 46 eintauchen kann. Indem die Dicke der Mulde 46 etwa der Plattenstärke
44 angepaßt ist, wird das Kennzeichnungsteil 42 durch die Platte 44 zu dem flächigen
Teil 4 aus Fig. 1 ergänzt. Die Topologie der Oberseite 48 der Platte 44 ist derart
gewählt, dass sie die Topologie der Oberseite 47 im Randbereich des 49 des
Kennzeichnungsteils 42 in dessen Zentrum fortsetzt, wodurch bspw. die Rinne 23 im
Boden 22 des Kennzeichnungsträgers 2 gebildet wird, welche der Zentrierung eines
Brillenbügels dient.
Die Ausführungsform nach den Fig. 14 und 15 zeigt, dass anstelle des
Kennzeichnungsteils 42 auch ein kleineres Kennzeichnungsteil 50 an dem
Befestigungsteil 41 angesteckt werden kann, sofern die Ausnehmungen 51 in dem
selben Raster wie bei dem Kennzeichnungsteil 42 angeordnet sind und den selben
Querschnitt wie dort aufweisen. In ähnlicher Form kann auch ein Kennzeichnungsteil
52 mit einer größeren Kennzeichnungsfläche 53 verwendet werden.
Claims (23)
1. An einer Brille (35) festlegbare Vorrichtung (1) zur Kennzeichnung und/oder
zum Schutz derselben vor Diebstahl, umfassend einen Kennzeichnungsträger
(2) mit einer Öffnung (11) zum Einstecken eines Brillenbügels oder eines an
einer Brille (35) festlegbaren Elements (33), eine bis zu der Einstecköffnung
(11) reichende und zu dieser etwa lotrechte Gewindeöffnung (19), sowie ein in
die Gewindeöffnung (19) einschraubbares Gewindeelement (3), das an seiner
äußeren Stirnseite (25) ein Steckelement (26) mit einer ungebräuchlichen
Gestalt zum Ein- oder Aufstecken eines Spezialdrehwerkzeugs aufweist,
dadurch gekennzeichnet, dass die Einstecköffnung (11)
- a) durchgehend ausgebildet ist, so dass ein Brillenbügel bis zu dessen Scharnier hindurchgesteckt werden kann; und
- b) eine diametrale Weite b aufweist, die dem 0,5- bis 0,9-fachen, vorzugsweise dem 0,6- bis 0,8-fachen ihrer Länge l entspricht.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der
Kennzeichnungsträger (2) an seiner der Gewindeöffnung (19)
gegenüberliegenden Seite eine ebene Außenfläche (7) zum Anbringen, bspw.
Festkleben einer Kennzeichnung od. dgl. aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die
Einstecköffnung (11) des Kennzeichnungsträgers (2) einen etwa rechteckigen
Querschnitt aufweist, von dem zwei Seiten (22) etwa lotrecht zu der
Schraubrichtung und die übrigen Seiten (12) etwa parallel zu der
Schraubrichtung verlaufen.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass
eine Seitenerstreckung der Einstecköffnung (11), vorzugsweise die lotrecht zu
der Schraubrichtung gemessene Breite b, zwischen 10 und 25 mm,
vorzugsweise zwischen 15 und 20 mm liegt.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch
eine rinnenartige, zu der Längsachse der Einstecköffnung (11) parallele
Vertiefung (23) in der der Gewindeöffnung (19) gegenüberliegenden Seite (22)
der Einstecköffnung (11) zur Zentrierung eines hindurchgesteckten
Brillenbügels.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Gewindeöffnung (19) in einem etwa zylindrischen
Fortsatz (10) des Kennzeichnungsträgers (2) angeordnet ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die
Einstecköffnung (11) zumindest teilweise den zylindrischen Fortsatz (10)
durchsetzt.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass an der
Mantelseite (15) des etwa zylindrischen Fortsatzes (10) vorzugsweise im
Bereich von dessen Stirnseite (14) ein etwa radial auskragender Ansatz (13)
vorgesehen ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass
die achsparallele Längenerstreckung des Gewindeelements (3) etwa der Länge
des etwa zylindrischen Fortsatzes (10) abzüglich der zu der Schraubrichtung
parallelen Höhe der Einstecköffnung (11) entspricht.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Gewindeöffnung (19) und das darin einschraubbare
Gewindeelement (3) einen Durchmesser aufweisen, der größer ist als die
lotrecht zu der Schraubrichtung gemessene Breite b der Einstecköffnung (11).
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass das Gewindeelement (3) an seiner inneren Stirnseite (21)
eine oder mehrere Ausnehmungen (29) zur Materialersparnis aufweist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, gekennzeichnet durch eine ringförmige
Ausnehmung (29), welche eine zentrale Erhebung (30) zur Fixierung eines in
die Einstecköffnung (11) eingesteckten Brillenbügels umgibt.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch
eine Aufhängeöse (6).
14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch
eine flache, biegsame Lasche (33) zum Umgreifen des Nasenbügels (34) einer
Brille (35), welche mit ihren Enden (36) in die Einstecköffnung (11) einsteckbar
und dort mittels des Gewindeelements (3) festlegbar ist.
15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch
ein Element mit einer elektromagnetisch erkennbaren, charakteristischen
Eigenschaft.
16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch
einen zweiteiligen Aufbau, wobei an einem Teil (41) die
Befestigungsvorrichtung, insbesondere Einstecköffnung (11) und
Gewindeöffnung (19) für ein darin einschraubbares Gewindeelement (3)
angeordnet ist und an dem anderen Teil (42) die ebene Außenfläche (7) für
eine Kennzeichnung und/oder ein elektromagnetisch erkennbares Element.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das
Kennzeichnungsteil (42) mit dem Befestigungsteil (41) mechanisch verbindbar
ist.
18. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass das Kennzeichnungsteil (42) mit dem Befestigungsteil
(41) über einen Steckmechanismus verbindbar ist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der
Steckmechanismus mit wenigstens zwei Stiften (43) und diesen jeweils
zugeordneten Ausnehmungen (45) realisiert ist.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Stifte (43) an
dem Befestigungsteil (41) und die Ausnehmungen (45) an dem
Kennzeichnungsteil (42) an- bzw. eingeformt sind.
21. Vorrichtung nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass der
Querschnitt der Stifte (43) etwas größer ist als der Querschnitt der jeweils
zugeordneten Ausnehmungen (45).
22. Vorrichtung nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass die
Stifte (43) endseitige Verdickungen aufweisen, welche eine hakenartige Gestalt
aufweisen.
23. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass mehrere Kennzeichnungsteile (42, 50, 52) mit jeweils
gleicher Anordnung der Ausnehmungen (45, 51), aber mit unterschiedlichen
geometrischen Abmessungen, insbesondere hinsichtlich der
Kennzeichnungsfläche (7, 53), vorgesehen sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1999163474 DE19963474A1 (de) | 1999-12-29 | 1999-12-29 | Vorrichtung zur Kennzeichnung einer Brille |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1999163474 DE19963474A1 (de) | 1999-12-29 | 1999-12-29 | Vorrichtung zur Kennzeichnung einer Brille |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19963474A1 true DE19963474A1 (de) | 2001-07-05 |
Family
ID=7934808
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1999163474 Withdrawn DE19963474A1 (de) | 1999-12-29 | 1999-12-29 | Vorrichtung zur Kennzeichnung einer Brille |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19963474A1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2004011992A1 (de) * | 2002-07-25 | 2004-02-05 | Dirk Reulecke | Warenidentifikationssystem für die optische industrie |
-
1999
- 1999-12-29 DE DE1999163474 patent/DE19963474A1/de not_active Withdrawn
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2004011992A1 (de) * | 2002-07-25 | 2004-02-05 | Dirk Reulecke | Warenidentifikationssystem für die optische industrie |
| DE10233965A1 (de) * | 2002-07-25 | 2004-02-19 | Dirk Reulecke | Warenidentifikationssystem für die optische Industrie |
| DE10233965B4 (de) * | 2002-07-25 | 2008-05-08 | Dirk Reulecke | Warenidentifikationssystem für die optische Industrie |
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