DE19959236C1 - Bahnsteig - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung richtet sich auf einen Bahnsteig mit auf einer Tragkonstruktion aufgelegtem plattenförmigen Fertigbauteilen, wobei die Tragkonstruktion auf in Längsrichtung der Gleise hintereinander angeordneten Querfundamenten ruht, auf denen je ein Querträger aufgelegt ist, der als Fertigbauteil ausgeführt ist, wobei die Querfundamente als Fertigbauteile ausgeführt sind mit wenigstens einer oberseitigen Ausnehmung; und wobei die Querträger die Form eines umgestülpten U aufweisen und mit je einem freien Ende ihrer Schenkel in je einer Ausnehmung der Querfundamente eingesetzt sind.
Description
Die Erfindung richtet sich auf einen Bahnsteig mit auf einer Tragkonstruktion
aufgelegten, plattenförmigen Fertigbauteilen, wobei die Tragkonstruktion auf in
Längsrichtung der Gleise hintereinander angeordneten Querfundamenten ruht, auf
denen je ein Querträger aufgelegt ist, der als Fertigbauteil ausgeführt ist.
Eine gattungsgemäße Anordnung ist aus der deutschen Offenlegungsschrift 43 16 203
bekannt. Dort ist ein Bausatz zum Erstellen eines Bahnsteiges in Fertigbauweise
offenbart, wobei auf quer zur Längsrichtung des Bahnsteigs verlaufenden
Ortbetonfundamenten zunächst je ein Auflagerbalken und auf diesen sodann die
Bahnsteigplatten mit an ihrer Unterseite nach Kassettenbauart angeformten,
kastenförmigen Auflagerbalken aufgesetzt werden. Diese Bauart mag zwar den
statischen Anforderungen genügen, ist aber auch äußerst massiv, insbesondere
aufgrund der in Kassettenbauweise angefertigten Bahnsteigplatten, welche aus
diesem Grund nur schwer zu transportieren sind. Da ein Teil der Auflagerbalken an
der Unterseite der Bahnsteigplatten selbst angeordnet sind, können dieselben
nachträglich auch bestenfalls mit schwersten Hubeinrichtungen angehoben werden,
wenn bspw. die Bahnsteighöhe verändert werden soll. Diese Bauweise ist damit
besonders schwerfällig und lässt nach Fertigstellung eines Bahnsteigs kaum
Veränderungen an demselben mehr zu.
Aus diesen Nachteilen des beschriebenen Stands der Technik resultiert das die
Erfindung initiierende Problem, einen mit Fertigbauteilen aufzubauenden Bahnsteig zu
schaffen, bei welchem sowohl die Bahnsteigplatten wie auch die Tragkonstruktion bei
ausreichender Stabilität des Bahnsteigs leicht genug ausgeführt werden können, so
dass sowohl zum Aufbau des Bahnsteigs wie auch evtl. zu nachträglichen
Änderungen an demselben auch mittelschwere Transport- und Stützsysteme
herangezogen werden können.
Die Lösung dieses Problems gelingt gemäß der Lehre der Erfindung dadurch, dass die
Querfundamente als Fertigbauteile ausgeführt sind mit wenigstens einer oberseitigen,
köcherartigen Ausnehmung, wobei die Querträger eine brückenartige Form
(umgestülptes U) aufweisen und mit je einem freien Ende ihrer Seitenschenkel in je
einer Köcherausnehmung der Querfundamente eingesetzt sind.
Durch die Realisierung der Fundamente als Fertigbauteile ist es möglich, diese mit
oberseitigen, köcherartigen Ausnehmungen zu versehen, in welche sodann die freien
Enden der Schenkel von brückenartigen Querträgern eingesetzt werden können,
wodurch die Querträger eine ausreichende Stabilität zum Tragen der aufgelegten
Bahnsteigplatten erhalten, ohne dass eine Kassettenbauweise erforderlich ist. Im
Gegensatz zur Vorerfindung sind die Querträger nicht als massiver Quader
ausgebildet, was aus statischen Gründen überhaupt nicht erforderlich ist, sondern sie
haben eine filigrane, fachwerkartige Form, wobei das Volumen dieser Elemente auf
das aus statischen Gründen erforderliche Maß reduziert ist. Dadurch erleichtert sich
einerseits der Transport außerordentlich, andererseits können diese Elemente wie
auch die aufgelegten, flächigen Bahnsteigkanten aufgrund ihres gegenüber dem
Stand der Technik reduzierten Gewichts bereits mit mittelschweren Kransystemen
angehoben werden, was Bau- und Umbaumaßnahmen deutlich verbilligt. Ein weiterer
Gesichtspunkt liegt darin, dass das Anbringen der als Fertigbauteile (FT) ausgeführten
Querfundamente in zu diesem Zweck angelegten Gruben nur einen vergleichsweise
geringen Zeitraum in Anspruch nimmt im Gegensatz zu dem Erstellen von
Ortbetonfundamenten, wo das langdauernde Aushärten eines voluminösen
Betonblocks abgewartet werden muss. Während daher die erfindungsgemäßen
Querfundamente nach dem Erdaushub innerhalb von Minuten, schlimmstenfalls in
wenigen Stunden erstellt werden können, erfordert das Betonieren vor Ort einen bis
mehrere Tage, wodurch der Schienenverkehr weit stärker beeinträchtigt wird.
Während bisher zu diesem Zweck die dem betreffenden Bahnsteig benachbarten
Gleise stets für mehrere Tage gesperrt werden mussten, kann bspw. das Einsetzen
der Querfundamente während einer nächtlichen Verkehrspause durchgeführt werden,
und das Aufsetzen der weiteren Fertigbauteile kann bspw. in der oder den folgenden
Nächten erfolgen, so dass der Schienenverkehr tagsüber kaum beeinträchtigt wird.
Es hat sich als günstig erwiesen, dass die FT-Bahnsteigplatten eine zu den Gleisen
parallele Länge zwischen 2 m bis 8 m aufweisen. Durch die Variation der
Bahnsteigplattenstärke sowie durch weitere Maßnahmen wie bspw. eine
Stahlarmierung lassen sich auch größere Abstände zwischen den querverlaufenden
Fundamenten überbrücken. Die Erfindung sieht hierbei vor, die FT-Bahnsteigplatten
zu standardisieren und ein Spektrum von bspw. vier Größen bereit zu halten mit
Längen von 3,0 m, 4,5 m, 6,0 m und 7,5 m, so dass sich die gewünschte
Bahnsteiglänge mit vergleichsweise wenigen Modulen realisieren lässt. In ähnlicher
Form kann auch für die Breite der Bahnsteigplatten ein modulares System vorgesehen
sein, bspw. Bahnsteigplatten mit Breiten von 2,5 m und 3,0 m für den Bau eines
Außenbahnsteigs, sowie evtl. eine oder mehrere weitere Modulgrößen für den Bau
eines Mittelbahnsteigs, wobei je nach Breite eines derartigen Mittelbahnsteigs jeweils
zwei bis vier Bahnsteigplatten nebeneinander angeordnet werden können.
Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass der Absand zwischen den FT-
Querfundamenten etwa um eine Fundamentbreite kleiner ist als die Länge einer FT-
Bahnsteigplatte. Zwischen den einzelnen, benachbarten Bahnsteigplatten verbleibt
jeweils nur ein sehr geringer Spalt von bspw. 1 cm, der als Raumfuge mit einer
dauerelastischen Masse vergossen werden kann. Andererseits liegen je zwei
benachbarte Bahnsteigplatten mit ihren einander zugewandten Stirnseiten jeweils
etwa bis zu der vertikalen Mittelebene des betreffenden Querfundaments auf
denselben bzw. auf dem betreffenden Querträger auf. Diese materialsparende
Konstruktion wird durch die obige Abstandsbedingung erreicht.
Weiterhin zeichnet sich die Erfindung dadurch aus, dass der Bahnsteig zur Gleisseite
und/oder zur Außenseite hin durch langgestreckte, in Längsrichtung des Bahnsteigs
verlaufende FT-Stellplatten abgeschlossen ist. Aufgrund der brückenartigen
Tragelemente sind die Bahnsteigplatten sowohl von dem Fundament wie auch von
dem Terrain abgehoben. Unter diesem Hohlraum könnten sich einerseits Abfälle
ansammeln, andererseits auch verschiedenste Individuen einnisten, und deshalb wird
dieser Raum durch vorgeblendete Platten weitgehend verschlossen. Da solchenfalls
der Unterbau des erfindungsgemäßen Bahnsteigs den Blicken entzogen ist, muss
bspw. auch ein ursprünglicher Bahnsteig nicht vollständig abgerissen werden, sondern
kann in dem erfindungsgemäßen Bahnsteig verborgen erhalten bleiben, wodurch die
Baukosten ebenfalls gesenkt werden können.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung ergibt sich dadurch, dass die FT-
Stellplatten etwa dieselbe Länge aufweisen wie die FT-Bahnsteigplatten. Solchenfalls
kann je eine Bahnsteigplatte mit einer oder zwei zugeordneten Stellplatten als Set
angefertigt und antransportiert werden. Hierbei ist zu beachten, dass bei der
Realisierung von Bahnsteigen in Gleisbögen die Querfundamente vorzugsweise radial
bezüglich des Gleisbogens angeordnet werden, so dass die Bahnsteigplatten eine
Trapezform erhalten mit einer längeren und einer kürzeren Längskante. Hierbei
müssen die Stellplatten entsprechend der betreffenden Kantenlänge der
Bahnsteigplatte bemessen sein.
Mit besonderem Vorteil können die FT-Stellplatten auf den FT-Fundamenten
aufgesetzt sein. Da die Stellplatten keine tragende Funktion übernehmen, können sie
mit einer geringen Stärke realisiert sein, so dass das von ihnen verursachte
Zusatzgewicht die Fundamente nur mäßig belastet und von denselben problemlos
aufgenommen werden kann.
Aufgrund ihrer geringen Stärke und ihrer demgegenüber vergleichsweise großen Höhe
sollten die Stellplatten zusätzlich vor einem Umkippen gesichert sein. Dies wird
dadurch erreicht, dass die FT-Stellplatten an die vertikalen Schenkel der FT-
Querträger herangeschoben und ggf. an diesen verankert sind.
Bevorzugt überragen die FT-Bahnsteigplatten die FT-Stellplatten. Hierdurch ist
sichergestellt, dass auch bei einem starken Regen kaum Feuchtigkeit in den Bereich
unter den erfindungsgemäßen Bahnsteig eindringen kann, so dass insbesondere im
Winter die möglicherweise schädlichen Auswirkungen von starkem Frost vermieden
werden können.
Die Erfindung sieht weiterhin vor, dass jedes FT-Querfundament eine quaderartige
Form aufweist. Derartige Quader können mit geringstem Aufwand auf dem
entsprechend vorbereiteten und geebneten Boden einer Fundamentgrube aufgesetzt
werden, und das betreffende Fundament wird sodann von vertikal verlaufenden
Mantelflächen bis zu dem Terrain umgeben, so dass das Eindringen von Feuchtigkeit
in den Fundamentkörper soweit als möglich erschwert ist. Ferner erhalten dadurch die
oberseitigen Köcherausnehmungen einen verhältnismäßig breiten Rand, welcher in
der Lage ist, den eingesetzten Querträger stabil zu umgreifen und dadurch zuverlässig
in einer exakt aufrechten Position zu haften. Schließlich erhält ein derart massives
Fundament ein ausreichendes Gewicht, so dass die von vorbeifahrenden Zügen
ausgelösten Erschütterungen keinerlei Versetzung des Fundaments und/oder des
darauf lastenden Aufbaus bewirken können.
Im Rahmen einer ersten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass die
Länge der FT-Querfundamente etwa der Breite der aufzunehmenden FT-
Bahnsteigplatte abzüglich deren die FT-Stellplatte(n) überragenden Bereichs
entspricht. Solchenfalls können in ein und demselben Fundamentbauteil die
oberseitigen Köcherausnehmungen für beide Schenkel des brückenartigen
Querträgers eingearbeitet sein, so dass vor Ort keinerlei weitere Justierung notwendig
ist, um einen exakt mit den Abmessungen des aufzusetzenden Querträgers
übereinstimmenden Abstand zwischen den beiden Köcherausnehmungen
einzuhalten. Somit ist die Justierarbeit vor Ort bei der Erstellung eines
erfindungsgemäßen Bahnsteigs auf ein Minimum reduziert, da pro Fundament nur ein
einziges Bauteil ausgerichtet werden muss.
Bei einer abgewandelten Ausführungsform der Erfindung ist die Länge der FT-
Querfundamente kleiner als die halbe Breite der aufzulegenden FT-Bahnsteigplatte.
Hierbei werden pro Querträger zwei nebeneinander angeordnete Querfundamente
verwendet, die jeweils nur eine oberseitige Köcherausnehmung zum Einsetzen eines
Seitenschenkels des betreffenden Querträgers aufweisen. Diese Anordnung hat den
Vorteil, dass die Masse der zur Erstellung eines erfindungsgemäßen Bahnsteigs zu
bewegenden Fundamentkörper etwa halbiert ist, so dass die Justierarbeit weiter
erleichtert ist. Die oberseitige Köcherausnehmung sollte sich hierbei etwa in der Mitte
der rechteckigen Oberseite eines derartigen Fundamentkörpers befinden, so dass
nach allen Seiten eine ausreichende Stabilisierung eines eingesetzten
Trägerschenkels gegeben ist. Die beiden Querfundamente können voneinander
beabstandet sein, bspw. um ein Maß von 0,5 bis etwa 1,2 m, so dass sich die
Möglichkeit ergibt, zwischen den Fundamenthälften in Längsrichtung des Bahnsteigs
unterirdische Kabelschächte, Rohrleitungen oder Kanäle zu verlegen.
Ferner empfiehlt die Erfindung, dass die Höhe der FT-Querfundamente etwa der
Boden-Frosttiefe (60 cm-80 cm) entspricht. Damit sind nachträgliche Verlagerungen,
insbesondere ein Heben des Bahnsteigs ausgeschlossen, denn die frostgesicherte
Auflagefläche der Querfundamente sorgt für eine unverrückbare Fixierung der
oberseitigen Köcherausnehmungen auch bei extremen Klimaverhältnissen.
Die erfindungsgemäße Anordnung lässt sich weiterhin dadurch optimieren, dass die
Breite der FT-Querfundamente etwa ihrer Höhe entspricht. Hiermit ist die
Breitenerstreckung der Querfundamente in Längsrichtung des Bahnsteigs derart
festgelegt, dass dieselben einerseits stand- und kippsicher auf dem Untergrund einer
ausgehobenen Fundamentgrube aufsitzen, was durch eine entsprechende
Bemessung der Grundfläche erreicht wird, während andererseits das Gewicht der
Fundamentkörper auf das zu Stabilitätszwecken erforderliche Maß reduziert bleibt.
Weitere Vorzüge ergeben sich, wenn die Tiefe der Köcherausnehmungen etwa der
halben Höhe des betreffenden FT-Querfundaments entspricht. Ist die Tiefe der
Köcherausnehmungen zu gering bemessen, so können die Seitenschenkel des
eingesetzten Querträgers keinen ausreichenden Halt finden, so dass die Gefahr einer
Schrägstellung des Querträgers nicht völlig ausgeschlossen werden kann;
andererseits führt eine hohe Tiefe der Köcherausnehmungen dazu, dass das im
Bereich des Ausnehmungsbodens in den betreffenden Fundamentquader eingeleitete
Gewicht der aufgelegten Bahnsteigplatten nicht gleichmäßig auf die gesamte
Grundfläche des Fundamentquaders übertragen werden kann, so dass eine höchst
präzise Vorbereitung des Untergrundes erforderlich wäre, um eine partielle
Überlastung des Fundamentquaders auszuschließen. Alle diese Nachteile können
vermieden werden, indem die Höhe des betreffenden Fundamentquaders etwa hälftig
aufgeteilt wird in einen unteren, das Gewicht der Tragkonstruktion und der aufgelegten
Bahnsteigplatten tragenden Bereich und in einen oberen, die Schenkel des
eingesetzten Querträgers aufrecht haltenden Führungsbereich.
Die erfindungsgemäße Anordnung lässt sich dahingehend weiterbilden, dass die
Bodenfläche der Köcherausnehmungen horizontal verläuft. Hierdurch wird bei einer
entsprechenden Ausrichtung des Fundamentblocks eine ebene Aufstandsfläche für
die Stirnseite des freien Schenkels eines einzusetzenden Querträgers geschaffen, so
dass dieser sich in einem indifferenten Gleichgewicht befindet und keinerlei
Seitenkräften unterliegt, was sich günstig auf die Justierbarkeit desselben auswirkt.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung liegt darin, dass die
Köcherausnehmungen einen gleichbleibenden Horizontalschnitt aufweisen. Hierdurch
ergeben sich vertikale Begrenzungsflächen für die Köcherausnehmungen, welche
dem eingesetzten Ende des Seitenschenkels eines Querträgers einen ausreichenden
Halt geben können.
Eine besonders universelle Anordnung lässt sich erzielen, indem den
Köcherausnehmungen ein rechteckiger, vorzugsweise quadratischer Querschnitt
erteilt wird. Solchenfalls wird den das Querträgerbauteil um die Längsachse des
Querfundaments kippenden Drehmomenten eine entgegenwirkende
Begrenzungsfläche geboten, an der durch eine großflächige Kraftverteilung die lokale
Druckbelastung auf ein Minimum reduziert ist, während die in Längsrichtung des
Querfundaments außen bzw. innen liegenden Begrenzungsflächen der
Ausnehmungen selbst bei derartigen Kippmomenten nahezu kraftfrei bleiben, so dass
die Belastung der Fundamente in ihrer Längsrichtung vernachlässigt werden kann.
Ferner hat sich eine Bemessungsvorschrift bewährt, wonach die Länge der
horizontalen Kanten der Köcherausnehmungen etwa der halben Breite des
betreffenden FT-Querfundaments entspricht. Dadurch erhalten die noch
verbleibenden Randbereiche im Bereich der Oberseite des Fundamentblocks
mindestens etwa die halbe Stärke eines Seitenschenkels des erfindungsgemäßen
Querträgers, so dass von dem Querträger in das Fundament eingeleitete
Kippmomente zuverlässig aufgefangen werden können. Damit wird der Tatsache
Rechnung getragen, dass die Stärke der Seitenschenkel des Querträger-Bauteils
weniger nach einer Kippbelastung, sondern vielmehr nach der statischen
Druckbelastung ausgelegt ist, während die im Normalfall auftretenden Kippmomente
demgegenüber vernachlässigt werden können. Statische Kippmomente können
allenfalls von einer Schrägstellung der Querträger herrühren und somit durch eine
exakte Justierung derselben vermieden werden; dynamische Kippmomente
nennenswerter Amplitude könnten allenfalls beim Anstoßen eines Schienenfahrzeugs
auftreten, bspw. beim Entgleisen eines Zugwaggons. Die hierbei auftretenden Kräfte
werden jedoch überwiegend quer zur Gleisrichtung verlaufen, da die gerade
Gleiskante der Bahnsteigplatten keinen Ansatzpunkt für in Längsrichtung des
Bahnsteigs wirkende Kräfte bietet. Dennoch auftretende Kräfte werden von der trägen
Masse der hintereinanderliegenden Bahnsteigplatten einerseits erheblich abgemildert
und schließlich auf eine Vielzahl von Querfundamenten verteilt, so dass selbst für
diesen schlimmsten Fall das Anstoßen eines entgleisten Waggons bei Beachtung der
obigen Dimensionierungsvorschriften ausreichende Sicherheitsmaßnahmen getroffen
sind.
Andererseits sollte der Abstand der Köcherausnehmungen von der jeweils näher
gelegenen Stirnseite des FT-Querfundaments etwa der Stärke einer FT-Stellplatte
entsprechen oder größer sein als diese. Diese Regel berücksichtigt einerseits den
oben bereits erläuterten Erfindungsgedanken, wonach die erfindungsgemäßen
Fundamente gleichzeitig auch die Stellplatten abstützen, so dass hierfür ein
getrenntes Fundament entbehrlich ist. Bei Realisierung des Querfundaments in zwei
getrennten Blöcken sollte diese Vorschrift als Definition eines unteren Grenzwerts
betrachtet werden, da oftmals die Anforderungen an ein Mindestgewicht des
Fundamentquaders eine Verlängerung des Fundamentkörpers erforderlich macht.
Auch können solchenfalls die beim Aufprall eines entgleisten Eisenbahnwaggons an
eine Bahnsteigplatte auftretenden Querkräfte von dem Querfundament ohne
Beschädigung aufgenommen werden.
Aus statischen Gründen empfiehlt sich, die beiden Seitenschenkel eines FT-
Querträgers jeweils über einen rechten Winkel mit dem Mittelsteg des FT-Querträgers
zu verbinden, derart, dass sie parallel zueinander verlaufen. Hierdurch lässt sich der
erfindungsgemäße Querträger derart ausrichten, dass die auf ihm lastenden
Gewichtskräfte in Längsrichtung der Seitenschenkel durch diese hindurch bis ins
Fundament abgeleitet werden können. Somit werden im statischen Zustand sämtliche
Horizontalkräfte von den Seitenschenkeln des erfindungsgemäßen Querträgers
ferngehalten und deren Belastung wird auf eine reine Druckbeanspruchung reduziert.
Weitere, vorteilhafte Eigenschaften der Erfindung sind darin begründet, dass die
beiden Seitenschenkel eines FT-Querträgers identische Längen aufweisen. Diese
Anordnung erlaubt die standardisierte Herstellung von langgestreckten
Fundamentkörpern mit zwei oberseitigen Köcherausnehmungen.
Die Kräfteverhältnisse innerhalb des Querträgers lassen sich dadurch optimieren,
dass die Seitenschenkel zumindest in ihrem unteren Bereich einen konstanten
Horizontalschnitt aufweisen. Hierdurch bleibt die Druckbelastung des Seitenschenkels
entlang von dessen Längsachse nährungsweise konstant, außerdem kann das
Arbeitspersonal bereits zu Beginn der Einsetzphase den an einem Kran schwebenden
Querträger exakt ausrichten, so dass bei einem anschließenden Absenken desselben
keinerlei Seitenbewegungen mehr erforderlich sind, die infolge eines vergleichsweise
geringen Spielraums zwischen den ineinandergreifenden Elementen kritische sein
könnten.
Die wirtschaftliche Herstellung des erfindungsgemäßen Bahnsteigs lässt sich dadurch
fördern, dass die Seitenschenkel eines FT-Querträgers zumindest in ihrem unteren
Bereich einen rechteckigen, vorzugsweise quadratischen Horizontalschnitt aufweisen.
Solchenfalls kann der gesamte FT-Querträger als innerhalb einer Ebene liegendes
Bauteil realisiert werden, welches eine gleichbleibende Stärke, d. h. lotrecht zu seiner
Grundebene verlaufende Erstreckung, aufweist. Solchenfalls bietet es sich an, ein
derartiges Fertigbauteil auf einem handelsüblichen Rütteltisch herzustellen.
Weitere, erfindungsgemäße Überlegungen gehen dahin, dass der Horizontalschnitt
der Seitenschenkel eines FT-Querträgers etwas kleiner ist als der Horizontalschnitt der
Köcherausnehmungen des betreffenden FT-Querfundaments. Hierdurch ergibt sich
ein Spielraum in Form eines rundumlaufenden Spalts zwischen den
ineinandergreifenden Teilen der erfindungsgemäßen Tragkonstruktion, der einerseits
für einen reibungslosen Zusammenbau dieser Teile förderlich ist und andererseits den
Einsatz von Dämpfungselementen möglich macht, um bei Belastung eine minimale
Relativbewegung zu ermöglichen. Schließlich können in den so gebildeten Spalt auch
keilförmige Justierungselemente eingesetzt werden, damit die. Seitenschenkel des
Querträgers exakt lotrecht eingerichtet werden können.
Besonders günstige Voraussetzungen für den leichtgängigen Zusammenbau des
erfindungsgemäßen Bahnsteigs werden dadurch geschaffen, dass die freie Stirnseite
der Seitenschenkel eines FT-Querträgers lotrecht zu der Längsachse des
Seitenschenkels verläuft. Dadurch ist sichergestellt, dass der Querträger nach dem
Einsetzen in den Köcherausnehmungen des betreffenden Fundaments bereits durch
den Kontakt mit dem Köcherboden weitgehend selbsttätig ausgerichtet wird und
allenfalls noch minimale Korrekturen mittels Keilen od. dgl. erforderlich sind.
Außerdem kann - ggf. unter zu Hilfenahme von zwischen gelegten
Dämpfungselementen - eine großflächige Übertragung der Gewichtskraft auf den
Fundamentblock erreicht werden.
Zur Steigerung der Stabilität der erfindungsgemäßen Anordnung ist weiterhin
vorgesehen, dass die Kanten zwischen den Seitenschenkeln und dem Mittelsteg eines
FT-Querträgers durch angeformte Sehnenbereiche verstärkt sind. Naturgemäß bilden
Kanten insbesondere im Bereich von Hohlkehlen bevorzugte Ausgangspunkte von
Rissen, welche ein Bauteil im Laufe der Zeit erheblich schwächen können. Indem die
Erfindung an der Innenkante des Übergangsbereichs zwischen den Seitenschenkeln
und dem Mittelsteg des erfindungsgemäßen FT-Querträgers sehnenartige
Verstärkungen vorsieht, werden diese kritischen Bereiche entschärft, und außerdem
wird die Widerstandsfähigkeit des erfindungsgemäßen Querträgers selbst für den
äußerst seltenen Fall eines anstoßenden Schienenfahrzeugs erhöht.
Schließlich erfährt die Tragkonstruktion ihren oberen Abschluß in einer ebenen sowie
lotrecht zu den Seitenschenkeln verlaufenden Oberseite des Mittelstegs eines FT-
Querträgers. Diese Flächen der Tragkonstruktion können direkt oder unter
Zwischenschaltung von Dämpfungselementen als Auflagerflächen für die
Bahnsteigplatten dienen, so dass sich die Einrichtarbeiten beim Auflegen der
Bahnsteigplatten auf deren exakte Position innerhalb der horizontalen Ebene
beschränken.
Ein definierter Ablauf des Regenwassers von der Bahnsteigoberseite wird durch ein
Gefälle erreicht, welches dadurch realisiert wird, dass die Oberseite einer FT-
Bahnsteigplatte geringfügig gegenüber der Unterseite geneigt verläuft. Damit ist
gewährleistet, dass die Unterseite der Bahnsteigplatte zumindest in den
Auflagerbereichen auf den Querträgern exakt horizontal verläuft und somit selbst bei
häufigen Erschütterungen bspw. durch vorbeifahrende Züge keinerlei
Hangabtriebskraft unterliegen. Sofern aus statischen und/oder Gewichtsgründen die
Stärke der Bahnsteigplatte konstant bleiben soll, so kann sich eine derartige Neigung
auf die stirnseitigen Endbereiche derselben beschränken, wo ein Kontakt mit der
Tragkonstruktion gegeben ist. Zu diesem Zweck ist es insbesondere möglich, diese
stirnseitig angeordneten Gefällebereiche als keilförmige Erhebungen an der Unterseite
der Bahnsteigplatte zu realisieren, so dass diese dadurch keinerlei Schwächung
erfährt.
Nach der Lehre der Erfindung sollte die Anordnung so getroffen sein, dass das in die
FT-Bahnsteigplatte eingearbeitete Gefälle von der erhöhten Kante im Gleisbereich zu
der gegenüberliegenden Kante der FT-Bahnsteigplatte verläuft. An der dem Gleis
abgewandten Seite der Bahnsteigplatte ist naturgemäß genügend Raum vorhanden,
um einen Regenwasserablaufkanal ausreichenden Querschnitts vorzusehen, so dass
das Regenwasser aufgefangen und der weiteren Verwertung zugeführt werden kann,
während ein Großteil der Feuchtigkeit von dem Untergrund des Bahnsteigs
ferngehalten werden kann.
Zum Ableiten des gesammelten Regenwassers kann neben einem gemauerten
Abwasserkanal auch eine Regenrinne ausreichenden Querschnitts Verwendung
finden, wobei dieselbe insbesondere bei Mittelbahnsteigen zwischen nebeneinander
angeordneten Bahnsteigplatten eingehängt werden kann, sofern im Bereich der dem
Gleis abgewandten Längskante derartiger Bahnsteigplatten eine oberseitige
Auskehlung vorgesehen ist. Eine derartige Auskehlung kann auch bei gemauerten
Abwasserkanälen Verwendung finden, bspw. um einen in der Bahnsteigmitte oberhalb
des Abwasserkanals angeordneten und diesen überdeckenden Gitterrost zu
unterstützen.
Bei einer einfacheren Ausführungsform kann an einer oder beider Längskanten einer
FT-Bahnsteigplatte die Unterseite mit einer nasenartig nach unten vorspringenden,
kantenartigen Erhebung oder einer rillenartigen Vertiefung versehen sein, so dass sich
eine Abtropfkante für das Regenwasser ergibt. Auch eine derartige Anordnung erfüllt
ihren Zweck, nämlich größere Regenwassermengen von einem Herabfließen an den
vertikalen Seitenschenkeln des Querträgers zu hindern, damit sich dieses nicht in dem
spaltförmigen Bereich zwischen der Mantelseite einer Köcherausnehmung und dem
darin eingesetzten Ende eines Seitenschenkels ansammeln und möglicherweise bei
Frost zu einem Sprengen der Ausnehmungen beitragen könnte.
Eine erfindungsgemäße Bahnsteigplatte kann werksseitig mit Sicherheitsvorkehrungen
versehen sein, bspw. lassen sich im Bereich der gleisseitigen Kante einer
erfindungsgemäßen FT-Bahnsteigplatte an deren Oberseite die Trittsicherheit
erhöhende Noppen und/oder ein Blindenleitstreifen anordnen.
Um die Bahnsteigplatten und die erfindungsgemäße Tragkonstruktion zu entlasten,
können schwere Einrichtungen wie Oberleitungsmasten, Dachtragsäulen,
Beleuchtungsmasten etc. in eigenen Fundamenten unterhalb des erfindungsgemäßen
Bahnsteigs verankert sein und durch entsprechende Ausnehmungen der FT-
Bahnsteigplatte durchgeführt sein.
Zur Befestigung von Einrichtungen mit einem niedrigeren Gewicht wie Sitzbänken,
Absperrungen, Informationstafeln, etc. können an der FT-Bahnsteigplatte
Anschlußelemente in Form von eingegossenen Ankern und/oder Vertiefungen
vorgesehen sein.
Nach der Lehre der Erfindung sollen die entlang der Bahnsteigkante angeordneten
Stellplatten keine tragende Funktion übernehmen. Dies wird dadurch gewährleistet,
dass die Höhe der Stellplatten geringer ist als der Abstand der Oberseite des
Mittelstegs eines FT-Querträgers von der freien Stirnfläche eines seiner
Seitenschenkel abzüglich der Tiefe einer Köcherausnehmung des betreffenden FT-
Querfundaments. Da andererseits die erfindungsgemäßen Stellplatten auf denselben
Querfundamenten aufgesetzt sind wie die Querträger, verbleibt zwischen ihrer
Oberkante und der Unterseite der aufgelegten Bahnsteigplatte ein Spalt, der
gleichzeitig eine Verdunstung evtl. eingedrungenen Regenwassers erlaubt. Die Breite
dieses Spaltes kann je nach dem Ausmaß des Überstandes der Bahnsteigplatte
gegenüber der Stellplatte gewählt und daher an der gleisseitigen Längskante größer
bemessen sein als an der Außenkante des Bahnsteigs.
Als Maßnahme zur Gewährleistung einer langanhaltenden, reperaturfreien
Betriebsdauer sieht die Erfindung vor, für die FT-Querfundamente, -Querträger, -
Bahnsteigplatten und/oder -Stellplatten frost- und/oder tausalzbeständigen Beton zu
verwenden. Insbesondere sollte die der Witterung ausgesetzte Oberfläche der
Betonteile eine möglichst glatte, porenfreie Beschaffenheit aufweisen, damit keine
Erosion infolge eindringenden Wassers auftritt.
Insbesondere die Bahnsteigplatten größerer Spannweite, aber auch die Querträger
können durch Stahlarmierungen mit einer gesteigerten Festigkeit versehen sein, so
dass der Querschnitt der Bauteile und damit ihr Gewicht auf einen minimalen Wert
begrenzt werden kann. Insbesondere die Bahnsteigplatten können auch aus
Spannbeton ausgeführt sein, um einer Rißbildung vorzubeugen und damit das
Regenwasser langfristig an einem Eindringen zu hindern. Ferner kann eine
metallische Armierung vor Korrosion geschützt werden, indem ein Beton mit einem
alkalischen Milieu verwendet wird.
Eine langfristige Stabilität des erfindungsgemäßen Bahnsteigs auch bei extremen
Klimaverhältnissen, insbesondere Frost, ist gewährleistet, wenn die FT-
Querfundamente innerhalb eines bis zur Bodenfrosttiefe reichenden Erdaushubs
angeordnet sind.
Ein weiteres Merkmal der Erfindung ist, dass verschiedene, gewünschte Höhen
zwischen der Bahnsteigoberkante und dem umgebenden Terrain bzw. der Oberkante
eines Fundamentblocks durch unterschiedliche Querträgerelemente mit entsprechend
bemessenen Längen der Seitenschenkel ausgeglichen werden. Dieser Mechanismus
kann auch dazu verwendet werden, um in besonders frostgefährdeten Bereichen die
Fundamente in einer größeren Bodentiefe anzuordnen.
Dem Erfindungsgedanken entsprechend werden die FT-Querfundamente auf einer
Sauberkeitsschicht aufgelegt. Dadurch ist eine gleichmäßige Einleitung des
Gewichtsdrucks von dem Fundament in das Erdreich gewährleistet.
Zur Dämpfung von Schwingungen, unabhängig davon, ob dieselben direkt in dem
Bahnsteig ausgelöst sind, bspw. durch Windböen, oder ob dieselben über das
Erdreich eingeleitet werden, bspw. bei durchfahrenden Zügen, können zwischen den
erfindungsgemäßen Fertigbauteilen jeweils Dämpfungselemente angeordnet sein. In
besonderem Umfang eignet sich hierbei die Verbindung zwischen den
Querfundamenten und den FT-Querträgern, wo es möglich ist, die Seitenschenkel der
FT-Querträger auf in den Köcherausnehmungen angeordneten Lagerscheiben,
insbesondere aus Hartgummi, aufzusetzen.
Aus ähnlichen Gesichtspunkten können auch zur Fixierung der FT-Querträger in den
Köcherausnehmungen der FT-Querfundamente in dem Spalt zwischen den
Seitenschenkeln der FT-Querträger und der Mantelfläche der Köcherausnehmungen
angeordnete Keile oder Scheiben aus einem Werkstoff mit schwingungsdämpfenden
Eigenschaften, bspw. Hartgummi, gefertigt sein. Auch ist mit derartigen Keilen ein
"sanftes" Fixieren des FT-Querträgers möglich, ohne dass die Gefahr des
Aufsprengens der betreffenden Köcherausnehmung besteht.
Als weitere Maßnahme zur Schwingungsdämpfung lässt sich zwischen der Oberseite
der Mittelstege der FT-Querträger und der Unterseite der FT-Bahnsteigplatten eine
schwingungsdämpfende Zwischenschicht anordnen. Hierfür eignen sich in
besonderem Umfang unbewehrte Neoprenstreifen, da dieselben neben der hohen
Tragkraft auch einen großen Reibungskoeffizienten aufweisen und somit einer
Verschiebung der Bahnsteigplatten gegenüber der Tragkonstruktion einen hohen
Widerstand entgegensetzen.
Wie oben bereits ausgeführt, ist ein weiterer Gesichtspunkt bei der Konstruktion des
erfindungsgemäßen Bahnsteigs der Schutz des in den Köcherausnehmungen
verbleibenden Luftspalts vor eindringendem Regenwasser, damit ein Auffrieren dieser
Köcherausnehmungen nicht zu befürchten ist. Eine erste Maßnahme hierfür ist die
Ableitung des auf der Bahnsteigoberfläche auftreffenden Regenwassers in
Abflußkanälen oder -rinnen.
Als weitere Maßnahme sieht die Erfindung vor, dass die zwischen zwei aneinander
grenzenden Bahnsteigplatten verbleibende Raumfuge abgedichtet wird, bspw. mittels
eines eingeklemmten Schaumstoffschlauchs und/oder eines dauerelastischen
Vergußmittels. Auch an der Bahnsteigkante angeordnete Abtropfnasen sowie die
seitlichen Stellplatten dienen der Vermeidung von Wasseransammlungen in den
Köcherausnehmungen. Eine weitere Gegenmaßnahme ist das Ausgießen des in der
Köcherausnehmung nach Einsetzen des Seitenschenkels eines FT-Querträgers
verbleibenden Spaltes, bspw. mit einer elastischen Abdichtungsmasse wie bspw.
Silikon. Darüber hinaus ist es auch möglich, den verbleibenden Spalt in einer
Köcherausnehmung mit einem schwindfreien Mörtel od. dgl. auszufüllen. Diese
Maßnahme erhöht gleichzeitig die Stabilität der Verbindung zwischen FT-Querträger
und Querfundament.
Als weitere Maßnahme zur Erhöhung der Stabilität des erfindungsgemäßen
Bahnsteigs kann eine Verbindung zwischen den FT-Bahnsteigplatten und/oder den
FT-Stellplatten einerseits und den FT-Querträgern andererseits geschaffen werden,
bspw. in Form einer Verschraubung. Naturgemäß kann allerdings eine derartige
Schraubverbindung bspw. bei dem Aufprall eines entgleisten Waggons ein
Verrutschen der betroffenen Bahnsteigplatte nicht verhindern. Sofern hier eine höhere
Widerstandsfähigkeit des erfindungsgemäßen Bahnsteigs gegenüber derartigen
Querkrafteinwirkungen gewünscht ist, so ist eine formschlüssige Verbindung zwischen
aneinander grenzenden Bahnsteigplatten denkbar, bspw. in Form einer Verzahnung,
wobei entlang der betreffenden Kante eine Profilierung eingearbeitet ist mit sich
gegenseitig abwechselnden Fortsätzen und Vertiefungen, die einen innigen
Formschluß zwischen benachbarten Bahnsteigplatten herbeiführt, so dass auch bei
einem seitlichen Aufprall nicht eine einzige Bahnsteigplatte verschoben werden kann,
sondern diese zusätzlich durch die jeweils benachbarten Bahnsteigplatten an Ort und
Stelle gehalten wird. Solchenfalls sind die einzelnen Bahnsteigplatten nicht nur in
Längsrichtung des Bahnsteigs, sondern auch in Querrichtung dazu aneinander
festgelegt und können in keiner Richtung mehr ausweichen.
Während bei Verwendung kurzer FT-Querfundamente ein Zwischenraum gelassen
werden kann, in welchen Versorgungsleitungen, Rohre, Schächte od. dgl. verlegt sein
können, lassen sich dieselben bei Verwendung langer FT-Querfundamente auf der
Fundamentoberseite zwischen den Köcherausnehmungen anordnen. Sofern - wie die
Erfindung weiterhin vorsieht - ein ursprünglich vorhandener Bahnsteig nicht
abgerissen, sondern mit dem erfindungsgemäßen Bahnsteigsystem überbaut wird,
können entsprechende Versorgungsschächte etc. auch an der Unterseite der
horizontalen Mittelteile der Querträger und/oder unterhalb einer überhängenden
Bahnsteigkante verlegt sein.
Weitere Merkmale, Einzelheiten, Vorteile und Wirkungen auf der Basis der Erfindung
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung einiger bevorzugter
Ausführungsbeispiele der Erfindung sowie anhand der Zeichnung. Hierbei zeigt:
Fig. 1 einen Querschnitt durch einen erfindungsgemäßen Außenbahnsteig mit
einteiligem Querfundament;
Fig. 2 eine Seitenansicht auf die Fig. 1 in Richtung des Pfeils II;
Fig. 3 eine der Fig. 1 entsprechende Darstellung eines erfindungsgemäßen
Außenbahnsteigs mit geteiltem Querfundament;
Fig. 4 einen Querschnitt durch einen erfindungsgemäßen Mittelbahnsteig;
sowie
Fig. 5 eine vergrößerte Darstellung des Details IV aus Fig. 4 bei einer
abgewandelten Ausführungsform der Erfindung.
Der Bahnsteig 1 dient als Plattform zum bequemen Betreten eines auf den Gleisen 2
haltenden Zuges. Die Oberseite 3 des Bahnsteigs 1 ist deshalb gegenüber dem
Niveau 4 des Schotterbettes 5 und der Schienen 6 um bspw. 50 bis 100 cm erhöht.
Dies wird erreicht, indem eine als Bahnsteigoberkante dienende Bahnsteigplatte 7 von
einer Tragkonstruktion 8 in der gewünschten Höhe abgestützt wird.
Wie sich aus Fig. 2 ergibt, weist der bei der Konstruktion nach Fig. 1 als
Außenbahnsteig konzipierte Bahnsteig 1 mehrere Bahnsteigplatten 7 auf, welche in
Längsrichtung des Bahnsteigs 1 bzw. der Gleise 2 hintereinander angeordnet sind.
Die Tragkonstruktion 8 stützt die Bahnsteigplatten 7 jeweils im Bereich der Stoßfuge 9
zwischen zwei aneinandergrenzender Bahnsteigplatten 7 ab. Zu diesem Zweck ist
unterhalb jeder Stoßfuge 9 sowie im Bereich der außenliegenden Stirnseiten der
beiden äußersten Bahnsteigplatten 7 je ein mehrteiliges Tragelement 10 vorgesehen.
Die Basis für das Tragelement 10 bietet bei der Ausführungsform nach den Fig. 1
und 2 ein innerhalb eines bis unter die Boden-Frosttiefe reichenden Erdaushubs 11
angeordnetes, quaderförmiges Fundament-Fertigbauteil 12 aus Beton, dessen
Längsachse parallel zu der Stoßfuge 9 vertikal unterhalb derselben und damit quer zu
der Längsrichtung des Bahnsteigs 1 verläuft. Dieses Fundament-Fertigbauteil 12 kann
einen etwa quadratischen Vertikalschnitt aufweisen mit einer Breite und einer Höhe
von etwa 60 bis 80 cm. Die Länge des Fundament-Fertigbauteils 12 entspricht etwa
der Breite des Bahnsteigs 1, kann jedoch im Fall einer überhängenden
Bahnsteigkante 13 etwas kürzer sein als die Bahnsteigbreite, wie sich aus Fig. 1
ergibt. Dieses Fundament-Fertigbauteil 12 wird auf einer Sauberkeitsschicht 14,
welche den Boden 15 des Erdaushubs 11 bis zu einer Höhe von etwa 10 cm bedeckt,
aufgelegt, so dass eine gleichmäßige Gewichtseinleitung von der Unterseite 16 des
Fundament-Fertigbauteils 12 in das Erdreich 17 gewährleistet ist.
Auf seiner Oberseite 18 weist das Fundament-Fertigbauteil 12 zwei identische,
köcherförmige Ausnehmungen 19 auf. Diese Köcher-Ausnehmungen 19 befinden sich
auf der vertikalen Mittelebene des Fundament-Fertigbauteils 12 und somit exakt mittig
unterhalb der betreffenden Stoßfuge 9 und sind von der jeweils nächstgelegenen
Stirnseite 20 des Fundament-Fertigbauteils 12 um etwa 15 bis 30 cm beabstandet.
Die Köcher-Ausnehmungen 19 haben einen rechteckigen oder quadratischen
Querschnitt, der von der Oberseite 18 bis zu dem Boden 21 der Köcher-Ausnehmung
konstant ist. Der Boden 21 der Köcher-Ausnehmungen 19 ist parallel zu der Unterseite
16 des Fundament-Fertigbauteils 12 und befindet sich etwa auf der halben Höhe
desselben, während die Seitenflächen 22 der Köcher-Ausnehmungen 19 lotrecht zu
der Unterseite 16 verlaufen.
Die Bahnsteigplatten 7 liegen auf dem unterhalb der Stoßfuge 9 und somit quer zu
dem Bahnsteig 1 verlaufenden Mittelsteg 23 eines Trägerbauteils 24 auf, das eine
brückenartige Form aufweist mit zwei endseitig an dem Mittelsteg 23 angeformten
Tragsäulen 25, welche mit ihren unteren, freien Enden 26 in je eine der beiden
Köcher-Ausnehmungen 19 eingesetzt sind. Da die Oberseite 18 des Fundament-
Fertigbauteils 12 parallel zu dessen Unterseite 16 verläuft und die beiden Köcher-
Ausnehmungen 19 dieselbe Tiefe und die beiden Tragsäulen 25 des FT-Querträgers
24 identische Längen aufweisen, ist die Oberseite 27 des Mittelstegs 23 exakt
horizontal und kann daher direkt zum Auflegen der Bahnsteigplatten 7 dienen.
Der Querschnitt der Tragsäulen 25 entspricht etwa dem Querschnitt der Köcher-
Ausnehmungen 19, ist jedoch etwas kleiner als letzterer, damit ein klemmfreies
Einsetzen des FT-Querträgers 24 in die Köcher-Ausnehmungen 19 gewährleistet ist.
Die in Längsrichtung des Bahnsteigs 1 gemessene Stärke des Mittelstegs 23 stimmt
vorzugsweise mit dem entsprechenden Maß der Tragsäulen 25 überein. Somit gehen
die parallel zu der Stoßfuge 9 verlaufenden Seiten 28 der Tragsäulen 25 ohne Kante
in die betreffende Seitenfläche 29 des Mittelstegs 23 über, so dass der FT-Querträger
24 auf einem üblichen Rütteltisch betoniert werden kann. Im Bereich des Übergangs
von den Tragsäulen 25 zu dem Mittelteil 23 sorgen sehnenartige Verstärkungen 30 für
eine erhöhte Stabilität des FT-Querträgers 24. Der Abstand der beiden Flachseiten 28
des FT-Querträgers 24 kann zwischen 20 und 40 cm liegen, vorzugsweise bei etwa 30
cm, während die in Längsrichtung der Stoßfuge 9 gemessene Stärke einer Tragsäule
25 zwischen 15 und 40 cm, vorzugsweise bei etwa 20 cm liegen kann.
Wie aus Fig. 1 zu erkennen ist, wird vor dem Einsetzen des FT-Querträgers 24 in die
Köcher-Ausnehmungen 19 je eine oder mehrere Lagerscheiben 31 aus einem
schwingungsdämpfenden Werkstoff, bspw. Hartgummi aufgelegt. Der Werkstoff sollte
so gewählt sein, dass unter dem Gewicht des auflastenden Querträgers 24 sowie der
angrenzenden Bahnsteigplatten 7 nur eine minimale Verformung der Scheiben 31
auftritt, so dass Oberflächenunebenheiten ausgeglichen werden und dadurch ein
vollflächiger Kontakt zwischen der Säulenunterseite 32 und dem Ausnehmungsboden
21 gewährleistet ist. Zu diesem Zweck können die Lagerscheiben 31 flächenmäßig
etwa dem Querschnitt der Köcher-Ausnehmungen 19 angepaßt sein.
Ferner sind zwischen den Seitenflächen 28, 33 der Tragsäulen 25 und den
Mantelflächen 22 der betreffenden Köcher-Ausnehmung 19 Keile oder Platten 34
eingesetzt, um die Tragsäulen 25 und damit den gesamten FT-Querträger 24 exakt
lotrecht einrichten und stabilisieren zu können. Auch diese Keile oder Platten 34 sind
vorzugsweise aus einem schwingungsdämpfenden Werkstoff, bspw. Hartgummi.
Zwischen der Unterseite 35 der Bahnsteigplatten 7 und der Oberseite 27 des
Mittelstegs 23 der FT-Querträger 24 sind vorzugsweise ebenfalls
schwingungsdämpfende Elemente 36 eingelegt, die Erfindung empfiehlt hierfür die
Verwendung von unbewehrten Neoprenstreifen. Durch die Dämpfungselemente 31,
34, 36 werden Schwingungen, wie sie durch vorbeifahrende Züge, aber auch durch
Windböen od. dgl. ausgelöst werden können, abgedämpft, so dass die Belastung der
Tragkonstruktion 8 sowie der aufgelegten Bahnsteigplatten 7 gemildert wird.
Sofern ein Bahnsteig 1 an einem gebogenen Gleis 2 errichtet werden soll, empfiehlt
die Erfindung, die Querfundamente 12 radial zu dem Mittelpunkt des betreffenden
Gleisbogens auszurichten, so dass ihr Abstand im Bereich der gleisseitigen Stirnseiten
20 etwas kleiner oder größer sein kann als im Bereich der außenliegenden Stirnseiten
20. Dies kann dadurch berücksichtigt werden, dass zusätzlich zu den rechteckigen
Bahnsteigplatten 7 für gerade Gleisabschnitte auch Bahnsteigplatten 7 mit einer
Trapezform vorgesehen sind.
Die erfindungsgemäße Tragkonstruktion 8 ist überwiegend auf die Abstützung der
statischen Gewichtskräfte gerichtet in Anbetracht der Tatsache, dass die im
Normalbetrieb auf den Bahnsteig 1 einwirkenden Seitenkräfte vergleichsweise gering
sind. Erhöhte Seitenkräfte sind überhaupt nur für den außergewöhnlichen Fall
denkbar, dass ein entgleistes Schienenfahrzeug an die Bahnsteigkante 13 anstößt.
Doch auch eine derartige Kollision könnte allenfalls dann zu erhöhten
Krafteinwirkungen auf den Bahnsteig 1 führen, wenn ein mit höherer Geschwindigkeit
fahrender Zugwaggon im Bereich des Bahnsteigs entgleist. Da andererseits die
Bahnsteigkante 13 für eine Krafteinwirkung in Längsrichtung des Bahnsteig 1 keinen
Ansatzpunkt bietet, könnte allenfalls die quer zu den Gleisen 2 gerichtete
Kraftkomponente auf den Bahnsteig 1 einwirken. Ein Umknicken der Tragkonstruktion
8 ist dabei nicht zu befürchten, da derartigen Seitenkräften einerseits die U-förmige
Konstruktion des Trägerbauteils 24 mit den verstärkten Sehnenbereichen 30
entgegenwirkt, andererseits die hohe Masse der betroffenen, aufliegenden
Bahnsteigplatte 7. Sofern die Stabilität der Anordnung weiter erhöht werden soll, kann
vorgesehen sein, dass im Bereich der Stoßfugen 9 an den Stirnseiten 38 der
Bahnsteigplatten 7 formschlüssig ineinandergreifende Fortsätze und Vertiefungen
vorgesehen sind, bspw. in Form einer Verzahnung od. dgl., so dass ein Formschluß
mit den benachbarten Bahnsteigplatten 7 hergestellt wird. Ferner ist es möglich, die
Bahnsteigplatten 7 mit den FT-Querträgern 24 zu verbinden, bspw. mittels an der
Unterseite 35 der Bahnsteigplatten 7 einerseits und den Seitenflächen 29 des
Querträger-Mittelstegs 23 andererseits verschraubten Halfenschienen 39. Als weitere
Maßnahme zur Erhöhung der Stabilität der erfindungsgemäßen Anordnung kann ein in
den Köcher-Ausnehmungen 19 zwischen deren innenliegender Mantelfläche 22 und
einer eingesetzten Tragsäule 25 verbleibender Spalt mit einem schwindfreien Mörtel
ausgegossen werden.
Zwar sind die erfindungsgemäßen Bahnsteigplatten 7 wie auch die Teile 12, 24 der
Tragkonstruktion 8 aus einem frost- und tausalzbeständigen Beton gefertigt, dennoch
muss auch Sorge dafür getragen werden, dass möglichst keine Feuchtigkeit in die
Köcher-Ausnehmungen 19 eindringt, da diese bei starkem Frost das Fundament-
Bauteil 12 aufsprengen könnte. Dies wird durch das Zusammenwirken mehrerer
Maßnahmen erreicht: Einerseits ist die Höhe der Querfundamente 12 derart
bemessen, dass ihre Oberseite 18 nicht von Erdreich, Schotter od. dgl. bedeckt ist, so
dass von dem Schotterbett 5 kein Regenwasser zu den Köcher-Ausnehmungen 19
gelangen kann. Das im Bereich der Gleise 2 auftreffende Regenwasser versickert
vielmehr sofort durch das Schotterbett 5 bis zu einer darunterliegenden, porösen
Sandschicht 40 und fließt sodann auf der leicht geneigten Oberseite 41 einer
wasserundurchlässigen Schicht 42 bis zu einem zwischen dem Gleisbereich 2 und
dem Bahnsteig 1 angeordneten Drainagesystem 43, von wo es in die Kanalisation
abgeleitet wird. Ähnlich verhält es sich mit dem an den Bahnsteigkanten 13, 44
herabfließenden Regenwasser, das entweder über eingebaute Regenrinnen ebenfalls
der Kanalisation zugeführt wird oder über Tropfnasen 45 an den Querfundamenten 12
vorbei ins Erdreich und ggf. in die Drainage 43 geleitet wird. Das Eindringen von
Regenwasser im Bereich der Stoßfugen 9 zwischen benachbarten Bahnsteigplatten 7
wird durch eine Abdichtung 46 der Stoßfugen 9 vermieden. Diese Abdichtung kann
bspw. dadurch bewerkstelligt sein, dass ein elastischer Schlauch od. dgl. in die
Stoßfuge 9 eingezwängt ist und sodann die Abstützung für eine in die Stoßfuge 9
eingefüllte und dauerelastisch aushärtende Gußmasse 46, bspw. aus Silikon, bildet.
Schräg einfallender Regen wird von der Tragkonstruktion 8 mittels an den Längsseiten
des erfindungsgemäßen Bahnsteigs 1 angeordneter Stellplatten 37 ferngehalten. Die
Länge dieser Stellplatten 37 entspricht der Länge der unterbauten Bahnsteigplatte 7
an der jeweiligen Bahnsteigkante 13, 44, so dass die Stirnseiten 47 der Stellplatten 37
mit den Stirnflächen 38 der betreffenden Bahnsteigplatten 7 fluchten. Dadurch können
die Stellplatten 37 einerseits jeweils bis zur Mitte des betreffenden Querfundaments
12 auf demselben aufgesetzt und ebenso wie die Bahnsteigplatten 7
aneinandergereiht werden. Es ergibt sich dadurch eine fortlaufende
Bahnsteigberandung, wobei die vertikalen Stoßfugen ähnlich der Stoßfuge 9
abgedichtet sein können. Die Höhe der Stellplatten 37 ist etwas niedriger als der
Abstand der Unterseite 35 einer Bahnsteigplatte 7 gegenüber der Oberseite 18 der
Querfundamente 12, so dass im Bereich der Unterseite 35 der Bahnsteigplatten 7 ein
horizontal verlaufender Spalt von etwa 10 bis 25 cm zur Querbelüftung des von der
Tragkonstruktion 8 umschlossenen Raums verbleibt. Die Stellplatten 37 sind zur
Stabilisierung an die betreffenden Tragsäulen 25 des FT-Querträgers 24 herangerückt
und ggf. mit denselben bspw. über Halfenschienen 48 verschraubt.
Im Rahmen einer anderen, in der Zeichnung nicht wiedergegebenen Ausführungsform
ist es allerdings auch möglich, die als seitlicher Abschluß dienenden Stellplatten 37
nicht von außen an die Tragsäulen 25 des Ft-Querträgers 24 anzulehnen, sondern
unterhalb von dessen Mittelsteg 23 zu plazieren und sodann von innen an die
Tragsäulen 25 heranzurücken. In diesem Fall kann als weitere Maßnahme zur
Vermeidung des Eindringens von Feuchtigkeit in die Köcher-Ausnehmungen 19 der
verbleibende Spalt zwischen der Ausnehmungs-Mantelfläche 22 und den Außenseiten
28, 33 der Vertikalsäulen 25 mit einem schwindfreien Mörtel oder mit einer
dauerelastischen Dichtungsmasse ausgefugt werden.
Die Bahnsteigplatte 7 wird vorzugsweise derart auf der Tragkonstruktion 8 aufgesetzt,
dass die gleisseitige Bahnsteigkante 13 in stärkerem Maße über die Tragkonstruktion
8 übersteht als die außenseitige Bahnsteigkante 44, so dass Reisende bequem in
einen haltenden Zug einsteigen können. Zu diesem Zweck ist die Breite der
Bahnsteigplatten 7 zwischen den beiden Längskanten 13, 44 um bspw. 50 bis 100 cm
größer als die betreffende Erstreckung der Tragkonstruktion 8. Ferner verjüngt sich die
Stärke der Bahnsteigplatte 7 von der gleisseitigen Bahnsteigkante 13 aus zu der
außenliegenden Bahnsteigkante 44 kontinuierlich um einige cm, so dass sich ein
natürliches Gefälle zu der außenliegenden Bahnsteigkante 44 hin ergibt, wo das
Regenwasser abgeleitet werden kann.
Im Bereich der gleisseitigen Bahnsteigkante sind ferner der Rutschsicherheit dienende
Noppen 49 eingearbeitet, sowie ein gegenüber der Bahnsteigkante 13
zurückversetzter Blindenleitstreifen 50. In der Zeichnung nicht dargestellt ist, dass auf
der Oberseite 3 der Bahnsteigplatten 7 Anschlußelemente in Form eingegossener
Anker, Vertiefungen od. dgl. zur Befestigung von Sitzbänken, Informationstafeln etc.
vorgesehen sind. Ferner können die Bahnsteigplatten 7 Durchbrüche oder
Ausnehmungen aufweisen, an denen Oberleitungsmasten, Dachträger etc.,
hindurchgeführt werden können, welche in eigenen Fundamenten zwischen den
Querfundamenten 12 verankert sind.
Wie Fig. 1 weiter zeigt, kann auf der Oberseite 18 der Querfundamente 12 zwischen
den Köcher-Ausnehmungen 19 ein in Längsrichtung des Bahnsteigs 1 verlaufender
Schacht 51 für Versorgungsleitungen, Kabel, etc. angeordnet sein.
Die Ausführungsform des Bahnsteigs 61 aus Fig. 3 unterscheidet sich von den
vorangehenden ausschließlich durch den abweichenden Aufbau des
Fundamentkörpers 62, wobei im Gegensatz zu der Ausführungsform 1 nach den
Fig. 1 und 2 die Köcher-Ausnehmungen 19 für die beiden freien Enden 26 der
Tragsäulen 25 des FT-Querträgers 24 nicht in einem gemeinsamen
Fundamentbauteil, sondern in zwei getrennten Fundamentkörpern 62 angeordnet
sind. Die beiden Fundamentkörper 62 eines Tragelements 10 können etwa denselben
Querschnitt aufweisen wie das Querfundament 12 nach Fig. 1, während ausschließlich
ihre Erstreckung in Richtung der Stoßfuge 9 erheblich verkürzt ist, bspw. auf eine
Erstreckung von 80 cm bis 120 cm, vorzugsweise etwa 100 cm. Die Anordnung dieser
Fundamentkörper 62 auf einer Sauberkeitsschicht 14 innerhalb des Erdaushubs 11,
sowie die unter Zwischenschaltung von Dämpfungselementen 31, 34 eingesetzten
Querträger 24, Bahnsteigplatten 7 und Stellplatten 37 sind völlig identisch mit der
vorangehenden Ausführungsform. Allerdings sind bei der Ausführungsform 61 nach
Fig. 3 die oberseitigen Köcher-Ausnehmungen 19 jeweils etwa mittig in der Oberseite
63 der Fundamentkörper 62 angeordnet, so dass die Fundamentkörper 62 evtl. einen
größeren Erdaushub erfordern als das Querfundament 12 nach den Fig. 1 und 2,
da sich die außenliegenden Stirnseiten 64 der Fundamentkörper 62 über die seitlich
angeordneten Stellplatten 37 und sogar über die Bahnsteigkante 44 hinaus erstrecken
können. Andererseits bieten die geteilten Fundamentkörper 62 den Vorteil, dass unter
dem Bahnsteig 1 im Erdreich 42 ein Raum verbleibt, in welchem
Versorgungsleitungen 65 od. dgl. unterirdisch verlegt sein können.
In Fig. 4 ist zu erkennen, dass auf einfachstem Weg, nämlich durch Aneinandersetzen
zweier Außenbahnsteige 1, 61 mit einstückigen und/oder geteilten Querfundamenten
12, 62 ein Mittelbahnsteig 71 zwischen zwei Bahngleisen 2 erstellt werden kann. Da
das oberseitige 3 Gefälle der Bahnsteigplatten 7 zu deren nun aneinandergesetzten
Außenkanten 44 hin geneigt verläuft, kann das auf dem Mittelbahnsteig 74
auftreffende Regenwasser im Bereich der Fuge 72 zwischen zwei
nebeneinandergesetzten Bahnsteigplatten 7 gesammelt werden. Zu diesem Zweck ist
es möglich, wie in Fig. 4 dargestellt, die Fuge 72 mit einem Metallrost 73 zu bedecken,
durch welchen das gesammelte Regenwasser hindurch bis zu einer oberhalb der
Fundamente 12, 62 verlaufenden, vorzugsweise gemauerten Regenrinne 74 tropft.
Hierbei kann der Metallrost 73 in Auskehlungen 75 im oberen Bereich der
rückwärtigen Bahnsteigkanten 44 der Bahnsteigplatten 7 eingesetzt sein.
Um ein freies, undefiniertes Fließen des Regenwassers von dem Metallrost 73 des
Mittelbahnsteigs 71 zu der Regenrinne 74 zu vermeiden, kann nach der
Ausführungsform gemäß Fig. 5 in die Auskehlungen 75 anstelle eines Metallrostes
eine Entwässerungsrinne 76, vorzugsweise aus Edelstahl, eingesetzt sein. Dabei kann
die Regenrinne 76 einen etwa rechteckigen Querschnitt aufweisen, wobei ihre Breite
etwas geringer ist als der Abstand zwischen den einander zugewandten Kanten 44
der Bahnsteigplatten 7. Die Rinne 76 erweitert sich in ihrem oberen Bereich 77 und
kann dadurch formschlüssig in die Auskehlungen 75 eingehängt werden, bspw. unter
Einbettung in einer Mörtelschicht 78. Der verbleibende Spalt zwischen dem peripheren
Rand 79 der Entwässerungsrinne 76 und den Auskehlungen 75 kann zusätzlich
abgedichtet 80 sein. Schließlich kann auf die Regenrinne 76 ein Metallrost 81
aufgelegt sein, dessen Breite etwa dem oberen, erweiterten Bereich 77 der
Regenrinne 76 entspricht, und dessen Höhe etwa der Höhe dieses erweiterten
Bereichs 77 entspricht, so dass der Metallrost 81 etwa mit der Oberseite 3 der
umgebenden Bahnsteigplatten 7 abschließt.
Claims (48)
1. Bahnsteig (1; 61; 71) mit auf einer Tragkonstruktion (10) aufgelegten,
plattenförmigen Fertigbauteilen (7), wobei die Tragkonstruktion (10) auf in
Längsrichtung der Gleise hintereinander angeordneten Fundamenten (12; 62)
mit quer zum Bahnsteig (1; 61; 71) verlaufender Längsachse ruht, auf denen je
ein Träger (24) mit zu den Querfundamenten (12; 62) paralleler Längsachse
aufgelegt ist, der als Fertigbauteil ausgeführt ist, gekennzeichnet durch die
folgenden Merkmale:
- a) die Querfundamente (12; 62) sind als Fertigbauteile (FT) ausgeführt
- b) mit wenigstens einer oberseitigen, köcherartigen Ausnehmung (19);
- c) die Querträger (24) haben eine brückenartige Form (umgestülptes U)
- d) und sind mit je einem freien Ende (26) ihrer Schenkel (25) in je einer Köcherausnehmung (19) der FT-Querfundamente (12; 62) eingesetzt.
2. Bahnsteig nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die FT-
Bahnsteigplatten (7) eine zu den Gleisen (2) parallele Länge zwischen 2 m bis 8
m aufweisen.
3. Bahnsteig nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand
zwischen den FT-Querfundamenten (12; 62) etwa um eine Fundamentbreite
kleiner ist als die Länge einer FT-Bahnsteigplatte (7).
4. Bahnsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass aneinanderstoßende FT-Bahnsteigplatten (7) mit ihren
Enden (38) jeweils bis zur Mitte des betreffenden FT-Querträgers (24) aufgelegt
sind.
5. Bahnsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass der Bahnsteig (1; 61; 71) zur Gleisseite und/oder zur
Außenseite hin durch langgestreckte, in Längsrichtung des Bahnsteigs
verlaufende FT-Stellplatten (37) abgeschlossen ist.
6. Bahnsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die FT-Stellplatten (37) etwa dieselbe Länge aufweisen
wie die FT-Bahnsteigplatten (7).
7. Bahnsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die FT-Stellplatten (37) auf den FT-Querfundamenten
(12; 62) aufgesetzt sind.
8. Bahnsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die FT-Stellplatten (37) an die vertikalen Schenkel (25)
der FT-Querträger (24) herangeschoben und ggf. an diesen verankert (48) sind.
9. Bahnsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die FT-Bahnsteigplatten (7) die FT-Stellplatten (37) an
der Gleisseite (13) des Bahnsteigs (1) überragen.
10. Bahnsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass jedes FT-Querfundament (12; 62) eine quaderartige
Form aufweist.
11. Bahnsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Länge der FT-Querfundamente (12; 62) etwa der
Breite der aufzulegenden FT-Bahnsteigplatte (7) abzüglich deren die FT-
Stellplatte (37) überragenden Bereichs entspricht.
12. Bahnsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Länge der FT-Querfundamente (12; 62) kleiner ist als
die halbe Breite der aufzulegenden FT-Bahnsteigplatte (7).
13. Bahnsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Höhe der FT-Querfundamente (12; 62) etwa der
Boden-Frosttiefe (60 cm-80 cm) entspricht.
14. Bahnsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Breite der FT-Querfundamente (12; 62) etwa ihrer
Höhe entspricht.
15. Bahnsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Tiefe der Köcherausnehmungen (19) etwa der halben
Höhe des betreffenden FT-Querfundaments (12; 62) entspricht.
16. Bahnsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Bodenfläche (21) der Köcherausnehmungen (19)
horizontal verläuft.
17. Bahnsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Köcherausnehmungen (19) einen gleichbleibenden
Horizontalschnitt aufweisen.
18. Bahnsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Köcherausnehmungen (19) einen rechteckigen,
vorzugsweise quadratischen Querschnitt aufweisen.
19. Bahnsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Länge der horizontalen Kanten der
Köcherausnehmungen (19) etwa der halben Breite des betreffenden FT-
Querfundaments (12; 62) entspricht.
20. Bahnsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass der Abstand der Köcherausnehmungen (19) von einer
Stirnseite (20; 64) des FT-Querfundaments (12; 62) etwa der Stärke einer FT-
Stellplatte (37) entspricht oder größer ist als diese.
21. Bahnsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die beiden Seitenschenkel (25) eines FT-Querträgers
(24) parallel zueinander verlaufen und mit dem Mittelsteg (23) des FT-
Querträgers (24) jeweils einen rechten Winkel einschließen.
22. Bahnsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die beiden Seitenschenkel (25) eines FT-Querträgers
(24) identische Längen aufweisen.
23. Bahnsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Seitenschenkel (25) eines FT-Querträgers (24)
zumindest in ihrem unteren Bereich einen konstanten Horizontalschnitt
aufweisen.
24. Bahnsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Seitenschenkel (25) eines FT-Querträgers (24)
zumindest in ihrem unteren Bereich einen rechteckigen, vorzugsweise
quadratischen Horizontalschnitt aufweisen.
25. Bahnsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass der Horizontalschnitt der Seitenschenkel (25) eines FT-
Querträgers (24) etwas kleiner ist als der Horizontalschnitt der
Köcherausnehmungen (19) des betreffenden FT-Querfundaments (12; 62).
26. Bahnsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die freie Stirnseite (32) der Seitenschenkel (25) eines FT-
Querträgers (24) lotrecht zu der Längsachse des betreffenden Seitenschenkels
(25) verläuft.
27. Bahnsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Kanten zwischen den Seitenschenkeln (25) und dem
Mittelsteg (23) eines FT-Querträgers (24) durch angeformte Sehnenbereiche
(30) verstärkt sind.
28. Bahnsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Oberseite (27) des Mittelstegs (23) eines FT-
Querträgers (24) eben ist und lotrecht zu den Seitenschenkeln (25) verläuft.
29. Bahnsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Oberseite (3) einer FT-Bahnsteigplatte (7) geringfügig
gegenüber deren Unterseite (35) geneigt verläuft, so dass sich ein Gefälle zum
Wasserablauf ergibt.
30. Bahnsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass das in die FT-Bahnsteigplatte (7) eingearbeitete Gefälle
von der erhöhten Kante (13) im Gleisbereich zu der gegenüberliegenden Kante
(44) der FT-Bahnsteigplatte (7) verläuft.
31. Bahnsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass im Bereich der gleisseitigen Kante (13) der FT-
Bahnsteigplatte (7) an deren Oberseite (3) die Trittsicherheit erhöhende
Noppen (49) und/oder ein Blindenleitstreifen (50) vorgesehen sind.
32. Bahnsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass an einer oder beiden Längskanten (45) einer FT-
Bahnsteigplatte (7) an deren Unterseite (35) ein nasenartig vorspringender
Bereich oder eine rillenartige Vertiefung vorgesehen sind, so dass sich eine
Abtropfkante ergibt.
33. Bahnsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass an der dem Gleis (2) abgewandten Kante (44) einer FT-
Bahnsteigplatte (7) eine oberseitige Auskehlung (75) zum Einhängen einer
Regenrinne (76) und/oder eines Abdeckrostes (73; 81) zwischen zwei zur
Bildung eines Mittelbahnsteigs (71) parallel nebeneinander angeordneten
Bahnsteigplatten (7) vorgesehen ist.
34. Bahnsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass an einer FT-Bahnsteigplatte (7) Ausnehmungen zur
Durchführung von in eigenen Fundamenten fixierten Oberleitungsmasten,
Dachtragsäulen, Beleuchtungseinrichtungen, etc. vorgesehen sind.
35. Bahnsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass an einer FT-Bahnsteigplatte (7) Anschlußelemente in
Form von eingegossenen Ankern und/oder Vertiefungen zur Befestigung von
Sitzbänken, Absperrungen, Informationstafeln, etc. vorgesehen sind.
36. Bahnsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Höhe der Stellplatten (37) geringer ist als der Abstand
der Oberseite (27) des Mittelstegs (23) eines FT-Querträgers (24) von der freien
Stirnfläche (32) eines seiner Seitenschenkel (25) abzüglich der Tiefe einer
Köcherausnehmung (19) des betreffenden FT-Querfundaments (12; 62).
37. Bahnsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die FT-Querfundamente (12; 62), -Querträger (24), -
Bahnsteigplatten (7) und/oder -Stellplatten (37) aus frost- und/oder
tausalzbeständigem Beton gefertigt sind.
38. Bahnsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die FT-Querfundamente (12; 62), -Querträger (24), -
Bahnsteigplatten (7) und/oder -Stellplatten (37) aus armiertem Beton,
insbesondere Spannbeton, gefertigt sind.
39. Bahnsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die FT-Querfundamente (12; 62) innerhalb eines bis zur
Bodenfrosttiefe reichenden Erdaushubs (11) angeordnet sind.
40. Bahnsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die FT-Querfundamente (12; 62) auf einer
Sauberkeitsschicht (14) aufgelegt sind.
41. Bahnsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Seitenschenkel (25) der FT-Querträger (24) auf in
den Köcherausnehmungen (19) angeordneten Lagerscheiben (31),
insbesondere aus Hartgummi, aufgesetzt sind.
42. Bahnsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die FT-Querträger (24) in den Köcherausnehmungen (19)
der FT-Querfundamente (12; 62) fixiert sind, indem in dem Spalt zwischen den
Seitenschenkeln (25) der FT-Querträger (24) und der Mantelfläche (27) der
Köcherausnehmungen (19) Keile (34) oder Scheiben, insbesondere aus
Hartgummi, angeordnet sind.
43. Bahnsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die FT-Querträger (24) in den Köcherausnehmungen (19)
der FT-Querfundamente (12; 62) fixiert sind, indem der Spalt zwischen den
Seitenschenkeln (25) der FT-Querträger (24) und der Mantelfläche (22) der
Köcherausnehmungen (19) mit einem schwindfreien Mörtel od. dgl. ausgefüllt
wird.
44. Bahnsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass zwischen der Oberseite (27) der Mittelstege (23) der FT-
Querträger (24) und der Unterseite (35) der FT-Bahnsteigplatten (7) eine
begrenzt elastische Zwischenschicht (36), insbesondere in Form von
unbewehrten Neoprenstreifen, angeordnet ist.
45. Bahnsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die FT-Bahnsteigplatten (7) und/oder die FT-Stellplatten
(37) mit den FT-Querträgern (24) verbunden, bspw. verschraubt sind.
46. Bahnsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass zwei kurze FT-Querfundamente (62) in einer Flucht
nebeneinander, jedoch voneinander beabstandet angeordnet sind, so dass
zwischen denselben Versorgungsleitungen (65) od. dgl. verlegt sein können.
47. Bahnsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass auf der Oberseite (18) langer FT-Querfundamente (12)
zwischen deren Köcherausnehmungen (19) Schächte (51) für
Versorgungsleitungen od. dgl. angeordnet sind.
48. Bahnsteig nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass unterhalb der FT-Bahnsteigplatten (7) sowie zwischen
den FT-Querfundamenten (12; 62) ein ursprünglicher, niedrigerer Bahnsteig
belassen ist.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19959236A DE19959236C1 (de) | 1999-09-10 | 1999-12-08 | Bahnsteig |
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|---|---|---|---|
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ID=7921436
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| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19959236C1 (de) |
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10250505B3 (de) * | 2002-10-29 | 2004-08-05 | Gre - Gauff Rail Engineering Gmbh & Co. Kg | Vorrichtung zum Schutz eines Bauwerkes gegen Anprall von Schienenfahrzeugen |
| DE102004039168B4 (de) * | 2004-08-12 | 2007-12-13 | Kluck, Josef, Dipl.-Ing. | Aus einem modularen Bausatz errichteter Bahnsteig |
| CN107190658A (zh) * | 2017-07-27 | 2017-09-22 | 四川睿铁科技有限责任公司 | 一种钢制自由框拼装式铁路疏散救援站台 |
| CN110804962A (zh) * | 2019-11-07 | 2020-02-18 | 中铁电气化局集团有限公司 | 一种预制装配式铁路站台及其制作方法 |
Citations (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE148132C (de) * | ||||
| DE3826096A1 (de) * | 1988-08-01 | 1990-02-15 | Frenzel Otto Bauunternehmen | Bausatz fuer bahnsteig |
| DE9304059U1 (de) * | 1993-03-19 | 1993-09-16 | Schreck-Mieves GmbH, 50226 Frechen | Bahnsteig |
| DE4316203A1 (de) * | 1992-05-20 | 1993-11-25 | Stewing Beton & Fertigteilwerk | Bausatz zum Erstellen eines Bahnsteiges in Fertigteilbauweise |
-
1999
- 1999-12-08 DE DE19959236A patent/DE19959236C1/de not_active Expired - Fee Related
Patent Citations (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE148132C (de) * | ||||
| DE3826096A1 (de) * | 1988-08-01 | 1990-02-15 | Frenzel Otto Bauunternehmen | Bausatz fuer bahnsteig |
| DE4316203A1 (de) * | 1992-05-20 | 1993-11-25 | Stewing Beton & Fertigteilwerk | Bausatz zum Erstellen eines Bahnsteiges in Fertigteilbauweise |
| DE9304059U1 (de) * | 1993-03-19 | 1993-09-16 | Schreck-Mieves GmbH, 50226 Frechen | Bahnsteig |
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10250505B3 (de) * | 2002-10-29 | 2004-08-05 | Gre - Gauff Rail Engineering Gmbh & Co. Kg | Vorrichtung zum Schutz eines Bauwerkes gegen Anprall von Schienenfahrzeugen |
| DE102004039168B4 (de) * | 2004-08-12 | 2007-12-13 | Kluck, Josef, Dipl.-Ing. | Aus einem modularen Bausatz errichteter Bahnsteig |
| CN107190658A (zh) * | 2017-07-27 | 2017-09-22 | 四川睿铁科技有限责任公司 | 一种钢制自由框拼装式铁路疏散救援站台 |
| CN110804962A (zh) * | 2019-11-07 | 2020-02-18 | 中铁电气化局集团有限公司 | 一种预制装配式铁路站台及其制作方法 |
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