DE19957403A1 - Vorrichtung zur Herstellung von Aufgußgetränken - Google Patents
Vorrichtung zur Herstellung von AufgußgetränkenInfo
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Abstract
Es wird eine Vorrichtung zur Herstellung von Aufgußgetränken mit einem Beutel (8) aus Filtermaterial zur Aufnahme von für das jeweilige Getränk spezifischen Partikeln angegeben, welche aus zwei unterschiedlich langen Streifen aus dem Filtermaterial besteht, die unter Bildung eines Bodens und zweier von demselben ausgehender Seitenbereiche für die Partikel undurchlässig miteinander verschweißt sind. In dem dem Boden gegenüberliegenden Bereich sind die Streifen zur Bildung einer Öffnung (10) nicht miteinander verbunden. Der längere Streifen ragt vom Boden der Vorrichtung wegweisend als einlagige Lasche (7) so weit über den kürzeren Streifen und damit über die Öffnung (10) hinaus, daß er eine Aufgabefläche zum Aufbringen der Partikel bildet. Zur Stabilisierung der Öffnung (10) im aufgeweiteten Zustand ist der kürzere Streifen im Bereich derselben zumindest doppellagig ausgeführt.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Herstellung von Aufgußgetränken
mit einem Beutel aus Filtermaterial zur Aufnahme von für das jeweilige Getränk
spezifischen Partikeln, welche aus zwei unterschiedlich langen Streifen aus dem
Filtermaterial besteht, die unter Bildung eines Bodens und zweier von demselben
ausgehender Seitenbereiche für die Partikel undurchlässig miteinander verschweißt
sind, während sie in dem dem Boden gegenüberliegenden Bereich zur Bildung einer
Öffnung nicht miteinander verbunden sind, und bei welcher der längere Streifen vom
Boden der Vorrichtung wegweisend als einlagige Lasche so weit über den kürzeren
Streifen und damit über die Öffnung des Beutels hinausragt, daß er eine
Aufgabefläche zum Aufbringen der Partikel bildet (EP 0 667 305 B1).
Derartige Vorrichtungen werden beispielsweise zum Herstellen von Tee verwendet,
auf den sich - stellvertretend für andere Einsatzmöglichkeiten - die folgenden
Ausführungen beziehen. Statt des Wortes "Partikel" wird daher das Wort "Teeblätter"
verwendet. Neben dem seit langer Zeit bekannten Tee-Ei sind seit Jahren auch
verschlossene Beutel aus Filtermaterial bei der Herstellung von Tee im Einsatz, die
eine vorgegebene Menge von Teeblättern enthalten. Es sind auch Filtertüten bekannt,
in die nach Aufspannen auf einen Halter Teeblätter eingefüllt werden können.
Aus der EP 0 020 598 B1 ist eine Vorrichtung bekannt, die lediglich aus einem eine
Öffnung aufweisenden Beutel aus Filtermaterial besteht. Der Beutel ist in zwei
Abschnitte unterteilt, nämlich in einen Trichter und einen Aufnahmeteil. Die Öffnung
dieses Beutels ist am stirnseitigen Ende des Trichters angebracht, das dem
Aufnahmeteil abgewandt ist. Zwischen beiden Abschnitten dieses bekannten Beutels
befindet sich ein Durchlaß, dessen lichte Weite wesentlich kleiner als die lichte Weite
des Aufnahmeteils ist. Das Einfüllen von Teeblättern in diesen Beutel ist schwierig. Die
Öffnung des zunächst flachen Beutels ist relativ schlecht auf die zum Einfüllen der
Teeblätter erforderliche Größe zu bringen. Ein weiteres Hindernis für die Teeblätter
bis hin zum Aufnahmeteil ist der enge Durchlaß, durch den die Teeblätter nicht
einfach hindurchtreten können.
Bei der bekannten Vorrichtung nach der eingangs erwähnten EP 0 667 305 B1 liegt
die Öffnung des Beutels etwa im mittleren Bereich derselben. Sie läßt sich daher
besonders leicht aufweiten. Zum Einfüllen von Teeblättern in den Beutel wird die
Lasche beim Aufweiten der Öffnung mit einer Hand in ihrer Längsrichtung gebogen.
Sie bildet dadurch eine Art Laderaum. Wenn die Teeblätter auf die derart gebogene
Lasche aufgebracht werden, wirkt dieselbe also als Ladefläche und bei
entsprechender Schrägstellung der ganzen Vorrichtung als Rutsche. Die Teeblätter
gelangen dadurch quasi zwangsgeführt in den Beutel. Danach dient die Lasche als
Halterung für die Vorrichtung, wenn dieselbe in eine Teekanne eingebracht wird.
Diese Vorrichtung hat sich in der Praxis bewährt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die eingangs geschilderte Vorrichtung in
ihrer Handhabung weiter zu verbessern.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß der kürzere Streifen im
Bereich der Öffnung zumindest doppellagig ausgeführt ist.
Durch die zumindest doppellagige Ausführung des kürzeren Streifens der Vorrichtung
wird derselbe im Öffnungsbereich stabilisiert bzw. verstärkt. Es ist dadurch eine
erhöhte Sicherheit dafür gegeben, daß die Öffnung beim Aufweiten derselben trotz
des relativ dünnen und flexiblen Filtermaterials in ausreichender Weite stabil erhalten
bleibt. Das Einfüllen der Teeblätter in den Beutel ist dadurch weiter vereinfacht, da die
Vorrichtung auch mit aufgeweiteter Öffnung nur mit einer Hand gehalten zu werden
braucht. Ein ungewünschtes "Einfallen" des kürzeren Streifens im Bereich der Öffnung
ist durch die doppellagige Ausführung weitestgehend vermieden. Die durch die
doppelte Lage gegebene Verstärkung des kürzeren Streifens wirkt sich auch bei nicht
aufgeweiteter Öffnung vorteilhaft aus, da dieselbe dann stabiler geschlossen ist.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor.
Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes sind in den Zeichnungen
dargestellt.
Es zeigen:
Fig. 1 in schematischer Darstellung eine Teekanne mit darin angeordneter
Vorrichtung nach der Erfindung,
Fig. 2 und 3 zwei unterschiedliche Ansichten der Vorrichtung in vergrößerter
Darstellung,
Fig. 4 die Vorrichtung in perspektivischer Darstellung,
Fig. 5 bis 13 von Fig. 2 abweichende Ausführungsformen der Vorrichtung.
In einer Teekanne 1 ist eine aus Filtermaterial bestehende Vorrichtung 2 angebracht,
in der sich Teeblätter befinden. Die in den Fig. 2 bis 13 genauer dargestellte
Vorrichtung 2 ragt mit ihrem einen Ende aus der Teekanne 1 heraus. Sie ist durch
den Deckel 3 der Teekanne 1 in deren Öffnung eingeklemmt. Statt des Wortes
"Vorrichtung" 2 wird im folgenden das Wort "Teefilter" 2 verwendet.
Der Teefilter 2 besteht aus Filtermaterial, das in Streifenform vorliegt. Er ist aus zwei
Streifen 4 und 5 aufgebaut, die in den Randbereichen miteinander verschweißt sind.
Die durch das Verschweißen gebildeten Nähte 6 sind in den unterschiedlichen
Figuren gestrichelt eingezeichnet.
Durch das Verschweißen der beiden Streifen 4 und 5 werden eine einlagige Lasche 7
und ein Beutel 8 gebildet, der einen Boden 9 und zwei Seitenbereiche hat. Der Beutel
8 hat an der dem Boden 9 gegenüberliegenden Seite eine Öffnung 10, durch welche
Teeblätter in den Beutel 8 eingefüllt werden können.
Der Streifen 4 ist länger als der Streifen 5. Er ragt auf der dem Boden 9 abgewandten
Seite über die Öffnung 10 hinaus und bildet so die einlagige Lasche 7. Mit der Lasche
7 kann der Teefilter 2 beispielweise in der Teekanne 1 festgeklemmt werden. Sie
erleichtert aber auch das Einfüllen von Teeblättern in den Beutel 8, da sie als Rutsche
verwendet werden kann. Zum Aufweiten der Öffnung 10 kann der Teefilter 2 im
Bereich der Öffnung 10 beispielsweise mit einer Hand etwas zusammengedrückt
werden. Die Lasche 7 wird dadurch gebogen, und zwar so, daß sie einen in
Längsrichtung verlaufenden Laderaum bzw. eine gebogene Aufgabefläche bildet.
Wenn Teeblätter bei schräg angeordnetem Teefilter 2 auf die gebogene Lasche 7
aufgebracht werden, rutschen sie zwangsläufig durch die aufgeweitete Öffnung 10 in
den Beutel 8.
Zur Stabilisierung der Öffnung 10, insbesondere im aufgeweiteten Zustand, ist
mindestens der kürzere Streifen 5 im Bereich 11 zumindest doppellagig ausgeführt.
Der im Verhältnis zur Länge des Teefilters 2 kurze doppellagige Bereich 11 kann
beispielsweise dadurch erzeugt werden, daß der kürzere Streifen 5 vor dem
Verschweißen zurückgebogen und beim Herstellen der Nähte 6 durch Verschweißen
mit verschweißt wird. Es ist jedoch auch möglich, einen entsprechend kurzen Abschnitt
aus einem Material, das mit dem Filtermaterial verbindbar ist auf den kürzeren
Streifen 5 aufzulegen und beim Herstellen der Nähte 6 mit zu verschweißen.
Grundsätzlich können im Bereich 11 auch mehr als zwei Lagen am kürzeren Streifen
5 angebracht werden.
Durch die doppellagige Ausführung des kürzeren Streifens 5 ist derselbe im
Öffnungsbereich verstärkt und damit stabilisiert. Das macht sich einerseits beim
Aufweiten der Öffnung 10 vorteilhaft bemerkbar, deren aufgeweitete Position zum
Einfüllen von Teeblättern stabiler wird. Es gilt aber auch nach dem Einfüllen der
Teeblätter, da der kürzere Streifen 5 leichter und stabiler in seine Ausgangsposition
zurückgeht, wenn die das Aufweiten der Öffnung 10 bewirkende Kraft
weggenommen wird.
Die Vorrichtung kann gemäß Fig. 5 insgesamt aus nur einem Streifen hergestellt
werden. Dazu wird entweder der kürzere Streifen 5 durch Zurückbiegen bis zur
Anlage am Streifen 4 gewonnen und nur in den Randbereichen mit demselben
verschweißt oder umgekehrt. Der verschlossene Boden 9 ist durch das Zurückbiegen
gebildet.
Entsprechend Fig. 6 und 7 kann am Boden 9 des Beutels 8 eine Falte ausgebildet
werden. Dazu werden die Streifen 4 und 5 über eine kurze Strecke gefaltet und erst
dann miteinander verschweißt. Die Höhe der Falte ist in Fig. 6 durch eine
strichpunktierte Linie 12 angedeutet. Durch die Falte ergibt sich im Bereich des
Bodens 9 im Beutel 8 ein vergrößertes Volumen.
Der doppellagige Bereich 11 kann - wie im Vorangehenden beschrieben - an den
Rändern mit dem längeren Streifen 4 verschweißt sein. Das bedeutet, daß die Nähte
6 auch in diesem Bereich vorhanden sind. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit,
den doppellagigen Bereich nicht mit dem längeren Streifen 4 zu verschweißen. Die
aufgeweitete Öffnung 10 kann dadurch vergrößert werden. Die beiden Lagen sind
dann zweckmäßig miteinander verschweißt, und zwar entweder teilweise oder auch
über die ganze Breite des Teefilters 2.
Gemäß Fig. 8 ist es auch möglich, die Nähte 6 im Bereich der Öffnung 10, also im
doppellagigen Bereich 11, schräg bis zu den Außenkanten des Teefilters 2 verlaufen
zu lassen. Es ergibt sich dadurch eine etwa V-förmig erweiterte Öffnung 10.
Im doppellagigen Bereich 11 des Teefilters 2 kann etwa in der Mitte zwischen den
Seitenkanten desselben mindestens eine Sollknickstelle 13 eingeprägt sein. In den
Fig. 9 und 10 sind zwei Sollknickstellen 13 eingezeichnet. Die Öffnung 10 erhält
dadurch im aufgeweiteten Zustand eine Form, wie sie beispielsweise aus Fig. 10
hervorgeht. Das Einfüllen von Teeblättern in den Beutel 8 wird dadurch weiter
erleichtert.
Auch der längere Streifen 4 des Teefilters 2 kann im Bereich der Öffnung 10
zumindest doppellagig ausgeführt sein. Die aufgeweitete Öffnung 10 wird dadurch
weiter stabilisiert. Dazu kann der längere Streifen 4 gemäß den Fig. 11 und 12
beispielsweise zweimal gefaltet werden, so daß sich parallel zum Boden 9 des
Teefilters 2 verlaufende Falten 14 ergeben. Die Falten 14 können an den Rändern
des Teefilters 2 durch Verlängerung der Nähte 6 verschweißt sein. Sie können auch
miteinander - zumindest teilweise - verschweißt sein. Zweckmäßig sind die Falten 14
über die ganze Breite des Teefilters 2 miteinander verschweißt.
Die beiden Verstärkungsbereiche des Teefilters 2 sind vorzugsweise so gegeneinander
versetzt, wie es in vergrößerter Darstellung aus Fig. 13 hervorgeht. Dabei liegt die
Oberkante des Bereichs 11 des kürzeren Streifens 5 etwa in Höhe der Unterkante des
durch die Falten 14 gebildeten Bereichs des längeren Streifens 4.
Claims (10)
1. Vorrichtung zur Herstellung von Aufgußgetränken mit einem Beutel aus
Filtermaterial zur Aufnahme von für das jeweilige Getränk spezifischen Partikeln,
welche aus zwei unterschiedlich langen Streifen aus dem Filtermaterial besteht,
die unter Bildung eines Bodens und zweier von demselben ausgehender
Seitenbereiche für die Partikel undurchlässig miteinander verschweißt sind,
während sie in dem dem Boden gegenüberliegenden Bereich zur Bildung einer
Öffnung nicht miteinander verbunden sind, und bei welcher der längere Streifen
vom Boden der Vorrichtung wegweisend als einlagige Lasche so weit über den
kürzeren Streifen und damit über die Öffnung hinausragt, daß er eine
Aufgabefläche zum Aufbringen der Partikel bildet, dadurch gekennzeichnet,
daß der kürzere Streifen (5) im Bereich der Öffnung (10) zumindest doppellagig
ausgeführt ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
doppellagige Bereich (11) durch Zurückbiegen des freien Endes des kürzeren
Streifens (5) gebildet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im
doppellagigen Bereich (11) ein im Verhältnis zur Länge der Vorrichtung (2) kurzer
Abschnitt aus einem mit dem Filtermaterial verbindbaren Material auf den
kürzeren Streifen (5) aufgelegt und mit demselben verbunden ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
doppellagige Bereich (11) des kürzeren Streifens (5) nicht mit dem längeren
Streifen (4) verschweißt ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die durch das
Verschweißen der beiden Streifen (4, 5) gebildeten Nähte (6) im doppellagigen
Bereich (11) des kürzeren Streifens (5) schräg nach außen bis zu den
Außenkanten der Vorrichtung (2) verlaufen.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der doppellagige Bereich (11) des kürzeren Streifens (5) etwa in der Mitte
zwischen den beiden Seitenkanten der Vorrichtung (2) zur Bildung mindestens
einer parallel zu den Seitenkanten verlaufenden Sollknickstelle (13) geprägt ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß auch der längere Streifen (4) im Bereich der Öffnung (10) durch zumindest
doppellagige Ausführung verstärkt ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß der verstärkte Bereich des längeren Streifens (4) durch zweimaliges Falten
desselben gebildet ist, mit parallel zum Boden (9) der Vorrichtung (2)
verlaufenden Falten (14).
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Falten (14)
auf der ganzen Breite der Vorrichtung (2) miteinander verschweißt sind.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden verstärkten Bereiche derart gegeneinander versetzt angebracht
sind, daß die Oberkante des Bereichs (11) des kürzeren Streifens (5) etwa in
Höhe der Unterkante des verstärkten Bereichs des längeren Streifens (4) liegt.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1999157403 DE19957403A1 (de) | 1999-11-29 | 1999-11-29 | Vorrichtung zur Herstellung von Aufgußgetränken |
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| DE1999157403 DE19957403A1 (de) | 1999-11-29 | 1999-11-29 | Vorrichtung zur Herstellung von Aufgußgetränken |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
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| DE19957403A1 true DE19957403A1 (de) | 2001-05-31 |
Family
ID=7930725
Family Applications (1)
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| DE1999157403 Withdrawn DE19957403A1 (de) | 1999-11-29 | 1999-11-29 | Vorrichtung zur Herstellung von Aufgußgetränken |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19957403A1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2005028325A1 (en) * | 2003-09-24 | 2005-03-31 | Monica Svensson | Packing for openable enclosing of material |
| WO2018151625A1 (ru) | 2017-02-15 | 2018-08-23 | Алексей Ильич НОНИАШВИЛИ | Одноразовое средство для приготовления напитка |
-
1999
- 1999-11-29 DE DE1999157403 patent/DE19957403A1/de not_active Withdrawn
Cited By (2)
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