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DE19957403A1 - Vorrichtung zur Herstellung von Aufgußgetränken - Google Patents

Vorrichtung zur Herstellung von Aufgußgetränken

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Publication number
DE19957403A1
DE19957403A1 DE1999157403 DE19957403A DE19957403A1 DE 19957403 A1 DE19957403 A1 DE 19957403A1 DE 1999157403 DE1999157403 DE 1999157403 DE 19957403 A DE19957403 A DE 19957403A DE 19957403 A1 DE19957403 A1 DE 19957403A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
strip
opening
double
region
tea
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE1999157403
Other languages
English (en)
Inventor
Christoph Goetz
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Abrahams Tea House GmbH
Original Assignee
Abrahams Tea House GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Abrahams Tea House GmbH filed Critical Abrahams Tea House GmbH
Priority to DE1999157403 priority Critical patent/DE19957403A1/de
Publication of DE19957403A1 publication Critical patent/DE19957403A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D85/00Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials
    • B65D85/70Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for materials not otherwise provided for
    • B65D85/804Disposable containers or packages with contents which are mixed, infused or dissolved in situ, i.e. without having been previously removed from the package
    • B65D85/808Disposable containers or packages with contents which are mixed, infused or dissolved in situ, i.e. without having been previously removed from the package for immersion in the liquid to release part or all of their contents, e.g. tea bags

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packages (AREA)

Abstract

Es wird eine Vorrichtung zur Herstellung von Aufgußgetränken mit einem Beutel (8) aus Filtermaterial zur Aufnahme von für das jeweilige Getränk spezifischen Partikeln angegeben, welche aus zwei unterschiedlich langen Streifen aus dem Filtermaterial besteht, die unter Bildung eines Bodens und zweier von demselben ausgehender Seitenbereiche für die Partikel undurchlässig miteinander verschweißt sind. In dem dem Boden gegenüberliegenden Bereich sind die Streifen zur Bildung einer Öffnung (10) nicht miteinander verbunden. Der längere Streifen ragt vom Boden der Vorrichtung wegweisend als einlagige Lasche (7) so weit über den kürzeren Streifen und damit über die Öffnung (10) hinaus, daß er eine Aufgabefläche zum Aufbringen der Partikel bildet. Zur Stabilisierung der Öffnung (10) im aufgeweiteten Zustand ist der kürzere Streifen im Bereich derselben zumindest doppellagig ausgeführt.

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Herstellung von Aufgußgetränken mit einem Beutel aus Filtermaterial zur Aufnahme von für das jeweilige Getränk spezifischen Partikeln, welche aus zwei unterschiedlich langen Streifen aus dem Filtermaterial besteht, die unter Bildung eines Bodens und zweier von demselben ausgehender Seitenbereiche für die Partikel undurchlässig miteinander verschweißt sind, während sie in dem dem Boden gegenüberliegenden Bereich zur Bildung einer Öffnung nicht miteinander verbunden sind, und bei welcher der längere Streifen vom Boden der Vorrichtung wegweisend als einlagige Lasche so weit über den kürzeren Streifen und damit über die Öffnung des Beutels hinausragt, daß er eine Aufgabefläche zum Aufbringen der Partikel bildet (EP 0 667 305 B1).
Derartige Vorrichtungen werden beispielsweise zum Herstellen von Tee verwendet, auf den sich - stellvertretend für andere Einsatzmöglichkeiten - die folgenden Ausführungen beziehen. Statt des Wortes "Partikel" wird daher das Wort "Teeblätter" verwendet. Neben dem seit langer Zeit bekannten Tee-Ei sind seit Jahren auch verschlossene Beutel aus Filtermaterial bei der Herstellung von Tee im Einsatz, die eine vorgegebene Menge von Teeblättern enthalten. Es sind auch Filtertüten bekannt, in die nach Aufspannen auf einen Halter Teeblätter eingefüllt werden können.
Aus der EP 0 020 598 B1 ist eine Vorrichtung bekannt, die lediglich aus einem eine Öffnung aufweisenden Beutel aus Filtermaterial besteht. Der Beutel ist in zwei Abschnitte unterteilt, nämlich in einen Trichter und einen Aufnahmeteil. Die Öffnung dieses Beutels ist am stirnseitigen Ende des Trichters angebracht, das dem Aufnahmeteil abgewandt ist. Zwischen beiden Abschnitten dieses bekannten Beutels befindet sich ein Durchlaß, dessen lichte Weite wesentlich kleiner als die lichte Weite des Aufnahmeteils ist. Das Einfüllen von Teeblättern in diesen Beutel ist schwierig. Die Öffnung des zunächst flachen Beutels ist relativ schlecht auf die zum Einfüllen der Teeblätter erforderliche Größe zu bringen. Ein weiteres Hindernis für die Teeblätter bis hin zum Aufnahmeteil ist der enge Durchlaß, durch den die Teeblätter nicht einfach hindurchtreten können.
Bei der bekannten Vorrichtung nach der eingangs erwähnten EP 0 667 305 B1 liegt die Öffnung des Beutels etwa im mittleren Bereich derselben. Sie läßt sich daher besonders leicht aufweiten. Zum Einfüllen von Teeblättern in den Beutel wird die Lasche beim Aufweiten der Öffnung mit einer Hand in ihrer Längsrichtung gebogen. Sie bildet dadurch eine Art Laderaum. Wenn die Teeblätter auf die derart gebogene Lasche aufgebracht werden, wirkt dieselbe also als Ladefläche und bei entsprechender Schrägstellung der ganzen Vorrichtung als Rutsche. Die Teeblätter gelangen dadurch quasi zwangsgeführt in den Beutel. Danach dient die Lasche als Halterung für die Vorrichtung, wenn dieselbe in eine Teekanne eingebracht wird. Diese Vorrichtung hat sich in der Praxis bewährt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die eingangs geschilderte Vorrichtung in ihrer Handhabung weiter zu verbessern.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß der kürzere Streifen im Bereich der Öffnung zumindest doppellagig ausgeführt ist.
Durch die zumindest doppellagige Ausführung des kürzeren Streifens der Vorrichtung wird derselbe im Öffnungsbereich stabilisiert bzw. verstärkt. Es ist dadurch eine erhöhte Sicherheit dafür gegeben, daß die Öffnung beim Aufweiten derselben trotz des relativ dünnen und flexiblen Filtermaterials in ausreichender Weite stabil erhalten bleibt. Das Einfüllen der Teeblätter in den Beutel ist dadurch weiter vereinfacht, da die Vorrichtung auch mit aufgeweiteter Öffnung nur mit einer Hand gehalten zu werden braucht. Ein ungewünschtes "Einfallen" des kürzeren Streifens im Bereich der Öffnung ist durch die doppellagige Ausführung weitestgehend vermieden. Die durch die doppelte Lage gegebene Verstärkung des kürzeren Streifens wirkt sich auch bei nicht aufgeweiteter Öffnung vorteilhaft aus, da dieselbe dann stabiler geschlossen ist.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor.
Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes sind in den Zeichnungen dargestellt.
Es zeigen:
Fig. 1 in schematischer Darstellung eine Teekanne mit darin angeordneter Vorrichtung nach der Erfindung,
Fig. 2 und 3 zwei unterschiedliche Ansichten der Vorrichtung in vergrößerter Darstellung,
Fig. 4 die Vorrichtung in perspektivischer Darstellung,
Fig. 5 bis 13 von Fig. 2 abweichende Ausführungsformen der Vorrichtung.
In einer Teekanne 1 ist eine aus Filtermaterial bestehende Vorrichtung 2 angebracht, in der sich Teeblätter befinden. Die in den Fig. 2 bis 13 genauer dargestellte Vorrichtung 2 ragt mit ihrem einen Ende aus der Teekanne 1 heraus. Sie ist durch den Deckel 3 der Teekanne 1 in deren Öffnung eingeklemmt. Statt des Wortes "Vorrichtung" 2 wird im folgenden das Wort "Teefilter" 2 verwendet.
Der Teefilter 2 besteht aus Filtermaterial, das in Streifenform vorliegt. Er ist aus zwei Streifen 4 und 5 aufgebaut, die in den Randbereichen miteinander verschweißt sind. Die durch das Verschweißen gebildeten Nähte 6 sind in den unterschiedlichen Figuren gestrichelt eingezeichnet.
Durch das Verschweißen der beiden Streifen 4 und 5 werden eine einlagige Lasche 7 und ein Beutel 8 gebildet, der einen Boden 9 und zwei Seitenbereiche hat. Der Beutel 8 hat an der dem Boden 9 gegenüberliegenden Seite eine Öffnung 10, durch welche Teeblätter in den Beutel 8 eingefüllt werden können.
Der Streifen 4 ist länger als der Streifen 5. Er ragt auf der dem Boden 9 abgewandten Seite über die Öffnung 10 hinaus und bildet so die einlagige Lasche 7. Mit der Lasche 7 kann der Teefilter 2 beispielweise in der Teekanne 1 festgeklemmt werden. Sie erleichtert aber auch das Einfüllen von Teeblättern in den Beutel 8, da sie als Rutsche verwendet werden kann. Zum Aufweiten der Öffnung 10 kann der Teefilter 2 im Bereich der Öffnung 10 beispielsweise mit einer Hand etwas zusammengedrückt werden. Die Lasche 7 wird dadurch gebogen, und zwar so, daß sie einen in Längsrichtung verlaufenden Laderaum bzw. eine gebogene Aufgabefläche bildet. Wenn Teeblätter bei schräg angeordnetem Teefilter 2 auf die gebogene Lasche 7 aufgebracht werden, rutschen sie zwangsläufig durch die aufgeweitete Öffnung 10 in den Beutel 8.
Zur Stabilisierung der Öffnung 10, insbesondere im aufgeweiteten Zustand, ist mindestens der kürzere Streifen 5 im Bereich 11 zumindest doppellagig ausgeführt. Der im Verhältnis zur Länge des Teefilters 2 kurze doppellagige Bereich 11 kann beispielsweise dadurch erzeugt werden, daß der kürzere Streifen 5 vor dem Verschweißen zurückgebogen und beim Herstellen der Nähte 6 durch Verschweißen mit verschweißt wird. Es ist jedoch auch möglich, einen entsprechend kurzen Abschnitt aus einem Material, das mit dem Filtermaterial verbindbar ist auf den kürzeren Streifen 5 aufzulegen und beim Herstellen der Nähte 6 mit zu verschweißen.
Grundsätzlich können im Bereich 11 auch mehr als zwei Lagen am kürzeren Streifen 5 angebracht werden.
Durch die doppellagige Ausführung des kürzeren Streifens 5 ist derselbe im Öffnungsbereich verstärkt und damit stabilisiert. Das macht sich einerseits beim Aufweiten der Öffnung 10 vorteilhaft bemerkbar, deren aufgeweitete Position zum Einfüllen von Teeblättern stabiler wird. Es gilt aber auch nach dem Einfüllen der Teeblätter, da der kürzere Streifen 5 leichter und stabiler in seine Ausgangsposition zurückgeht, wenn die das Aufweiten der Öffnung 10 bewirkende Kraft weggenommen wird.
Die Vorrichtung kann gemäß Fig. 5 insgesamt aus nur einem Streifen hergestellt werden. Dazu wird entweder der kürzere Streifen 5 durch Zurückbiegen bis zur Anlage am Streifen 4 gewonnen und nur in den Randbereichen mit demselben verschweißt oder umgekehrt. Der verschlossene Boden 9 ist durch das Zurückbiegen gebildet.
Entsprechend Fig. 6 und 7 kann am Boden 9 des Beutels 8 eine Falte ausgebildet werden. Dazu werden die Streifen 4 und 5 über eine kurze Strecke gefaltet und erst dann miteinander verschweißt. Die Höhe der Falte ist in Fig. 6 durch eine strichpunktierte Linie 12 angedeutet. Durch die Falte ergibt sich im Bereich des Bodens 9 im Beutel 8 ein vergrößertes Volumen.
Der doppellagige Bereich 11 kann - wie im Vorangehenden beschrieben - an den Rändern mit dem längeren Streifen 4 verschweißt sein. Das bedeutet, daß die Nähte 6 auch in diesem Bereich vorhanden sind. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, den doppellagigen Bereich nicht mit dem längeren Streifen 4 zu verschweißen. Die aufgeweitete Öffnung 10 kann dadurch vergrößert werden. Die beiden Lagen sind dann zweckmäßig miteinander verschweißt, und zwar entweder teilweise oder auch über die ganze Breite des Teefilters 2.
Gemäß Fig. 8 ist es auch möglich, die Nähte 6 im Bereich der Öffnung 10, also im doppellagigen Bereich 11, schräg bis zu den Außenkanten des Teefilters 2 verlaufen zu lassen. Es ergibt sich dadurch eine etwa V-förmig erweiterte Öffnung 10.
Im doppellagigen Bereich 11 des Teefilters 2 kann etwa in der Mitte zwischen den Seitenkanten desselben mindestens eine Sollknickstelle 13 eingeprägt sein. In den Fig. 9 und 10 sind zwei Sollknickstellen 13 eingezeichnet. Die Öffnung 10 erhält dadurch im aufgeweiteten Zustand eine Form, wie sie beispielsweise aus Fig. 10 hervorgeht. Das Einfüllen von Teeblättern in den Beutel 8 wird dadurch weiter erleichtert.
Auch der längere Streifen 4 des Teefilters 2 kann im Bereich der Öffnung 10 zumindest doppellagig ausgeführt sein. Die aufgeweitete Öffnung 10 wird dadurch weiter stabilisiert. Dazu kann der längere Streifen 4 gemäß den Fig. 11 und 12 beispielsweise zweimal gefaltet werden, so daß sich parallel zum Boden 9 des Teefilters 2 verlaufende Falten 14 ergeben. Die Falten 14 können an den Rändern des Teefilters 2 durch Verlängerung der Nähte 6 verschweißt sein. Sie können auch miteinander - zumindest teilweise - verschweißt sein. Zweckmäßig sind die Falten 14 über die ganze Breite des Teefilters 2 miteinander verschweißt.
Die beiden Verstärkungsbereiche des Teefilters 2 sind vorzugsweise so gegeneinander versetzt, wie es in vergrößerter Darstellung aus Fig. 13 hervorgeht. Dabei liegt die Oberkante des Bereichs 11 des kürzeren Streifens 5 etwa in Höhe der Unterkante des durch die Falten 14 gebildeten Bereichs des längeren Streifens 4.

Claims (10)

1. Vorrichtung zur Herstellung von Aufgußgetränken mit einem Beutel aus Filtermaterial zur Aufnahme von für das jeweilige Getränk spezifischen Partikeln, welche aus zwei unterschiedlich langen Streifen aus dem Filtermaterial besteht, die unter Bildung eines Bodens und zweier von demselben ausgehender Seitenbereiche für die Partikel undurchlässig miteinander verschweißt sind, während sie in dem dem Boden gegenüberliegenden Bereich zur Bildung einer Öffnung nicht miteinander verbunden sind, und bei welcher der längere Streifen vom Boden der Vorrichtung wegweisend als einlagige Lasche so weit über den kürzeren Streifen und damit über die Öffnung hinausragt, daß er eine Aufgabefläche zum Aufbringen der Partikel bildet, dadurch gekennzeichnet, daß der kürzere Streifen (5) im Bereich der Öffnung (10) zumindest doppellagig ausgeführt ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der doppellagige Bereich (11) durch Zurückbiegen des freien Endes des kürzeren Streifens (5) gebildet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im doppellagigen Bereich (11) ein im Verhältnis zur Länge der Vorrichtung (2) kurzer Abschnitt aus einem mit dem Filtermaterial verbindbaren Material auf den kürzeren Streifen (5) aufgelegt und mit demselben verbunden ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der doppellagige Bereich (11) des kürzeren Streifens (5) nicht mit dem längeren Streifen (4) verschweißt ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die durch das Verschweißen der beiden Streifen (4, 5) gebildeten Nähte (6) im doppellagigen Bereich (11) des kürzeren Streifens (5) schräg nach außen bis zu den Außenkanten der Vorrichtung (2) verlaufen.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der doppellagige Bereich (11) des kürzeren Streifens (5) etwa in der Mitte zwischen den beiden Seitenkanten der Vorrichtung (2) zur Bildung mindestens einer parallel zu den Seitenkanten verlaufenden Sollknickstelle (13) geprägt ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß auch der längere Streifen (4) im Bereich der Öffnung (10) durch zumindest doppellagige Ausführung verstärkt ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der verstärkte Bereich des längeren Streifens (4) durch zweimaliges Falten desselben gebildet ist, mit parallel zum Boden (9) der Vorrichtung (2) verlaufenden Falten (14).
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Falten (14) auf der ganzen Breite der Vorrichtung (2) miteinander verschweißt sind.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden verstärkten Bereiche derart gegeneinander versetzt angebracht sind, daß die Oberkante des Bereichs (11) des kürzeren Streifens (5) etwa in Höhe der Unterkante des verstärkten Bereichs des längeren Streifens (4) liegt.
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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO2005028325A1 (en) * 2003-09-24 2005-03-31 Monica Svensson Packing for openable enclosing of material
WO2018151625A1 (ru) 2017-02-15 2018-08-23 Алексей Ильич НОНИАШВИЛИ Одноразовое средство для приготовления напитка

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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WO2005028325A1 (en) * 2003-09-24 2005-03-31 Monica Svensson Packing for openable enclosing of material
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