DE19956819A1 - Hydraulikausgleichsvorrichtung für eine Heizungsanlage - Google Patents
Hydraulikausgleichsvorrichtung für eine HeizungsanlageInfo
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Abstract
Eine Hydraulikausgleichsvorrichtung für eine Heizungsanlage umfaßt eine kalibrierte oder einstellbare erste Öffnung (34) sowie eine stromabwärts der ersten Öffnung (34) angeordnete zweite Öffnung (36). Der Öffnungsgrad der zweiten Öffnung (36) wird durch eine Klappe (38) eingestellt, deren Stellung durch Mittel (46, 56) gesteuert wird, die die Verlagerung der Klappe als Funktion der Differenz zwischen den stromaufwärts und stromabwärts der ersten Öffnung (34) herrschenden Drücken (P2-P1) erlauben. Mittel zur Durchführung einer Verlagerung als Funktion der Temperatur des Raums, indem sich die Vorrichtung befindet, wirken auf eine im Bereich der ersten öffnung (34) angeordnete zweite Klappe (62). Die erste (34) und die zweite (36) Öffnung sind konzentrisch, wobei sich die zweite Öffnung (36) innerhalb der ersten Öffnung (34) befindet. Diese Vorrichtung bewirkt gleichzeitig einen automatischen Hydraulikausgleich und eine Thermostatregelung.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Hydraulikausgleichsvorrichtung für
eine Heizungsanlage. Eine solche Anlage ist mit einem Heizkessel oder dgl.
ausgestattet, der das Heizen eines Fluids erlaubt, welches mittels
Pumpmitteln durch ein Netz von Hydraulikleitungen zu Wärmeabgabegeräten
geschickt wird, insbesondere Radiatoren. Die erfindungsgemäße Vorrichtung
gewährleistet auch die Thermostatregelung eines Wärmeabgabegeräts.
Bei einer Heizungsanlage findet man über den Heizkessel, die Radiatoren
und die Leitungen hinaus auch Einstellorgane, die die Aufgabe haben, eine
gute Verteilung des Wärmeübertragungsfluids zu den Wärmeabgabegeräten
hin zu gewährleisten, indem sie eine ausreichende Durchflußrate durch
jeden von ihnen hindurch sicherstellen. Für eine gute Funktion der Anlage
führt man die Ausgleichung des Heizungskreises durch. Dieser
Ausgleichvorgang besteht in einer Einstellung der verschiedenen
Einstellorgane derart, daß man Raten erhält, die man vorher bei
Ausgangsbedingungen berechnet hat, welche zur Dimensionierung
verschiedener Geräte der Anlage bei ständigem Betrieb gewählt sind.
Sicherlich arbeitet eine Anlage praktisch niemals in ständigem Betrieb, aber
dies ändert nichts an der Bedeutung des Hydraulikausgleichs eines Kreises.
Wenn es zu Variationen der Raten im Verlauf des Betriebs kommt, muß man
dies tatsächlich beim Schritt der Planung berücksichtigen und
erforderlichenfalls differentielle Druckregler vorsehen, die in Reihe oder
parallel angebracht sind. Dies betrifft also das Gebiet der Regelung und
nicht das des Hydraulikausgleichs.
Es bestehen mehrere Ausgleichsvorrichtungen, die auch Ausgleichsorgane
genannt werden, welche die Durchführung des Hydraulikausgleichs einer
Heizungsanlage erlauben. Diese Organe sind dazu ausgelegt, die Verteilung
der Raten in den verschiedenen Zweigen der Verteilungskreise einzustellen.
Zunächst kennt man nicht einstellbare Ausgleichsorgane. Es handelt sich um
Diaphragmen, d. h. feste kalibrierte Öffnungen, deren Durchmesser jeweils
ausgehend von der Kenntnis des Paares Rate/zu erzeugender Druckverlust
bestimmt ist. Die Verwendung dieses Organtyps beinhaltet eine vollständige
und genaue Hydraulikberechnung aller Kreise der Anlage, um die
Eigenschaften jedes Diaphragmas genau zu bestimmen. Im Fall eines
Rechenfehlers gibt es nur eine Lösung, die in einer Änderung des
Diaphragmas besteht. Diese a priori verhältnismäßig billige Lösung wird
somit sehr selten angewandt.
Um die Änderung des Einstellorgans im Fall eines Rechenfehlers zu
vermeiden, bestehen einstellbare Ausgleichsorgane, die beispielsweise unter
der Bezeichnung Einstellanschlüsse oder Ausgleichsventile bekannt sind.
Diese Organe erlauben die Einstellung der Rate in einem Kreis und folglich
ihre Ausgleichung ausgehend von der vorherigen Kenntnis des Paars Rate/zu
erzeugender Druckverlust. Dies beinhaltet eine vollständige
Hydraulikberechnung des gesamten Heizungskreises. Diese einstellbaren
Ausgleichsorgane erlauben eine einfache Korrektur der Einstellung im Fall
eines Fehlers.
Diese Ausgleichsvorrichtungen sind preiswert und werden von Installateuren
sehr häufig eingesetzt. Allerdings werden sie selten passend eingestellt,
insbesondere aufgrund der Unzulänglichkeit oder des Fehlens der
Berechnung. Die somit mit schlecht eingestellten Organen ausgestattete
Anlage weist daher ein hydraulisches Ungleichgewicht auf.
Ebenso kennt man einstellbare Ausgleichsorgane, die mit einer
Ratenmeßvorrichtung ausgestattet sind. Im allgemeinen sind diese
Ausgleichsorgane mit einer Druckanschlußstelle ausgestattet, die für eine
differentielle Druckmessung bestimmt ist. Diese Messung erlaubt die
Bestimmung der Fluiddurchflußrate durch das Ausgleichsorgan hindurch. Mit
Hilfe eines elektronischen Mikroprozessor-Differentialmanometers kann man
einfach und schnell zu Differentialdruck- und Ratenmessungen übergehen.
Dieser Typ von Ausgleichsorgan bietet für den Installateur einen sehr
schätzenswerten Vorteil. Man kann die Einstellung des Ausgleichsorgans
wie für die oben beschriebenen einstellbaren Ausgleichsorgane durch
Berechnung bestimmen, aber die Einstellung kann auch direkt in situ
ausgehend nur von der Kenntnis der gewünschten Rate erfolgen.
Tatsächlich genügt es in der Mehrzahl der Fälle nicht, jedes der
Ausgleichsorgane nacheinander einzustellen, um die gewünschten Raten zu
erhalten. Die Verteilernetze sind nämlich häufig Sitz von hydraulischen
Interferenzen. Dieses Phänomen zwingt dazu, bei jedem der
Ausgleichsorgane mehrere Einstellungen durchzuführen, indem man
beispielsweise ein Verfahren mittels aufeinanderfolgender Approximationen
verwendet, oder ein besonderes Ausgleichsverfahren zu verwenden, dessen
guter Ablauf stets die vorherige Abstimmung eines Arbeitsplans und
Genauigkeit bei der Durchführung erfordert.
Diese einstellbaren Ausgleichsorgane mit Ratenmeßvorrichtung erlauben
somit die Erzielung einer guten Ausgleichung der Anlage, wenn das
Ausgleichungsverfahren genau durchgeführt wird. Dieses Verfahren ist
verhältnismäßig kompliziert durchzuführen, und die Installateure würden
sich wünschen, über ein beträchtlich einfacheres Verfahren zu verfügen.
Schließlich existieren auch Durchflußratenregler. Ein solcher, vorne an einem
Abzweigungskreis installierter Regler hält die Rate konstant, unabhängig von
Druckschwankungen, die im Hauptkreis durch die Wirkung von hinteren
Regelungen der von anderen Abzweigungskreisen bedienten Abgabegeräte
erzeugt werden. Man kann somit die Betriebsinterferenzen beseitigen, die
durch die anderen Abzweigungskreise der gleichen Verteileranordnung
hervorgerufen werden.
Dennoch besitzt die Verwendung dieser Ratenregler als Ausgleichsmittel
einen größeren Nachteil. Wenn die Einstellungen der Abgabegeräte, die
durch den mit einem Ratenregler ausgestatteten Kreis bedient werden, dazu
kommen, sich mehr oder weniger stark zu schließen, wobei sie
zwangsläufig eine Ratenverringerung verursachen, wird der Regler
versuchen, dieser Verringerung entgegenzuwirken, indem er sich öffnet. Der
Regler arbeitet somit bezüglich hydraulischen Schwankungen stromabwärts
des Reglers in antagonistischer Weise. Die Verwendung dieser Ratenregler
ist somit beispielsweise mit jener von Thermostatventilen inkompatibel, die
heutzutage weit verbreitet sind.
Tatsächlich hat dieser Typ von Material keinen direkten Bezug zur
hydraulischen Ausgleichung von Anlagen, wie sie oben definiert worden ist.
Die Verwendung eines solchen Ratenreglers kann als Hilfslösung für die
Unzulänglichkeit der Berechnung erwogen werden, indem man ein
verhältnismäßig einfaches statisches Ausgleichsorgan durch ein Regelgerät
ersetzt, das bewegliche Teile enthält, und zwar ausschließlich zum Zweck
der Vermeidung der anfänglichen Einstellungsarbeit gemäß eines der weiter
oben erwähnten Verfahren. Der Einsatz dieser Ratenregler ist begrenzt, da
einerseits ihr Anwendungsgebiet wegen der Inkompatibilität mit
Thermostatventilen begrenzt ist, und andererseits wegen höherer
Anschaffungskosten als bei herkömmlichen Lösungen.
Die Fig. 1 und 2 zeigen jeweils einen Abzweigungskreis einer mit
Ausgleichsorganen ausgestatteten Heizungsanlage. In diesen beiden Figuren
erkennt man Radiatoren 2, die durch Leitungen 4 mit
Wärmeübertragungsfluid versorgt werden. Fig. 1 zeigt mit herkömmlichen
Armaturen ausgestattete Radiatoren 2, während in Fig. 2 die Radiatoren
2 mit integrierten Armaturen ausgestattet sind. In den Fig. 1 und 2
erkennt man jeweils eine Hauptversorgungsleitung 6 und eine
Hauptrückkehrleitung 8. Der Abzweigungskreis ist im Bereich einer
Abzweigung 10 an die Hauptversorgungsleitung 6 und im Bereich einer
Abzweigung 12 an die Hauptrückkehrleitung 8 angeschlossen.
Stromaufwärts der Abzweigung 10, die die Versorgung des
Abzweigungshydraulikkreises erlaubt, befindet sich ein Ausgleichsventil 14.
Stromabwärts dieser Abzweigung 10 ist im allgemeinen ein Absperrventil
16 angeordnet, welches bei der Ausgleichung des Kreises keine besondere
Rolle spielt. Am Fuße jedes Abzweigungskreises befindet sich ein weiteres
Ausgleichsventil 21. Letzteres ist einstellbar und erlaubt die Einstellung des
Druckverlustes des Abzweigungskreises.
In Fig. 1 ist jeder Radiator 2 stromaufwärts seiner Versorgung mit einem
Thermostatventil 18 und stromabwärts mit einem Einstellanschluß 20
versehen. Das Thermostatventil 18 erlaubt die Sicherstellung der
Thermostatregelfunktion der Temperatur des Raumes, in dem sich der
Radiator 2 befindet, wohingegen der Einstellanschluß 20 die Sicherstellung
des Hydraulikausgleichs erlaubt.
Im in Fig. 2 gezeigten Fall von Radiatoren 2 mit integrierten Armaturen
erlaubt ein Hydraulikmodul 22 die Versorgung eines Radiators 2, und jeder
Radiator 2 ist mit einem Thermostatventil 24 ausgestattet. Im allgemeinen
beherbergt das Gehäuse des Thermostatventils 24 auch einen
Einstellanschluß. Somit findet man hier ein Hydraulikmodul 22, welches die
Versorgung des Radiators 2 mit Wärmeübertragungsfluid erlaubt, ein
Thermostatventil, welches die Thermostatregelung erlaubt, und einen am
Thermostatventil angebrachten Einstellanschluß (ohne Bezugszeichen), um
den Hydraulikausgleich zu gewährleisten.
Bei der Herstellung des Hydraulikausgleichs dieser Kreise (Fig. 1 und 2)
stößt man auf die oben beschriebenen Probleme.
Das Dokument EP-0 677 708 beschreibt das Prinzip einer Warmwasser-
Heizungsanlage, umfassend mehrere Radiatoren, die in wenigstens einer
Linie miteinander hydraulisch verbunden sind. Diese Radiatoren weisen
jeweils ein Ventil auf, um die den Radiator durchfließende Fluidrate zu
steuern. Um günstige Durchströmungsbedingungen zu garantieren, sind die
den Radiatoren zugeordneten Ventile durch differentielle Druckregelventile
gebildet, die vorzugsweise mit einer Sollwertregelvorrichtung ausgestattet
sind. In diesem Dokument wird keine konkrete Ausführungsform einer
solchen Vorrichtung offenbart.
Es ist somit Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine automatische
Ausgleichsvorrichtung bereitzustellen, um die momentan mit bestehenden
Ausgleichsorganen auftretenden Ausgleichsprobleme zu lösen.
Zu diesem Zweck schlägt sie eine Hydraulikausgleichsvorrichtung für eine
Heizungsanlage vor, umfassend eine kalibrierte oder einstellbare erste
Öffnung sowie eine stromabwärts der ersten Öffnung angeordnete zweite
Öffnung, bei der der Öffnungsgrad der zweiten Öffnung durch eine Klappe
eingestellt wird, deren Stellung durch Mittel gesteuert wird, die die
Verlagerung der Klappe als Funktion der Differenz zwischen den
stromaufwärts und stromabwärts der ersten Öffnung herrschenden Drücken
erlauben, und wobei Mittel, welche die Durchführung einer Verlagerung als
Funktion der Temperatur des Raumes erlauben, in dem sich die Vorrichtung
befindet, auf einen im Bereich der ersten Öffnung angeordneten
Ventilkörper, beispielsweise eine zweite Klappe, wirken, wobei
erfindungsgemäß die erste und die zweite Öffnung konzentrisch sind, wobei
sich die zweite Öffnung innerhalb der ersten Öffnung befindet.
Diese Ausführungsform erlaubt die Verwendung eines kompakten
Gehäuses, das alle erforderlichen Funktionen vereint, um gleichzeitig eine
Thermostatregelung und einen Hydraulikausgleich sicherzustellen.
Bei einer Ausführungsform wirken die Mittel, welche eine Verlagerung als
Funktion der Temperatur des Raums erlauben, in dem sich die Vorrichtung
befindet, auf eine Gruppe, die ein Ventil im Bereich der ersten Öffnung
bildet und in deren Inneren eine Membran angebracht ist, die mit einer auf
die zweite Öffnung wirkenden Klappe verbunden ist, wobei in der ein Ventil
bildenden Gruppe Öffnungen vorgesehen sind, um eine Verbindung einer
Fläche der Membran mit dem stromaufwärts der ersten Öffnung
herrschenden Druck und der anderen Fläche der Membran mit dem
stromabwärts der ersten Öffnung herrschenden Druck zu ermöglichen.
Bei dieser Ausführungsform wirkt vorteilhafterweise eine Ausgleichsfeder
auf die Membran.
Vorteilhafterweise umfassen die Mittel, die die Durchführung einer
Verlagerung als Funktion der Temperatur des Raums erlauben, in dem sich
die Vorrichtung befindet, einen Thermostatkopf des in einem
Thermostatventil verwendeten Typs.
Indem man somit bereits existierende Komponenten verwendet, ist eine
Optimierung der Herstellungskosten der Ausgleichsvorrichtung möglich.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist vorzugsweise in einem einzigen
Gehäuse angebracht.
Ferner betrifft die vorliegende Erfindung ein Hydraulikmodul zur Versorgung
eines Wärmeabgabegeräts, insbesondere eines Radiators, mit
Wärmeübertragungsfluid, und zum Sammeln des aus dem
Wärmeabgabegerät austretenden Fluids, dadurch gekennzeichnet, daß es
eine Ausgleichsvorrichtung wie oben beschrieben umfaßt.
Ein solches Modul ist insbesondere für einen Radiator mit integrierten
Armaturen bestimmt. Dieses Modul empfängt die Versorgungs- und
Rückkehrleitungen für das Wärmeübertragungsfluid, und leitet das
Wärmeübertragungsfluid mittels flexibler Leitungen, welche eine im
allgemeinen als Bündel bezeichnete Vorrichtung bilden, zum Eingang des
Radiators und sammelt das aus diesem austretende
Wärmeübertragungsfluid.
Bei einem erfindungsgemäßen Hydraulikmodul kann sich die
Ausgleichsvorrichtung stromaufwärts oder auch stromabwärts des
Wärmeabgabegeräts befinden.
Ferner betrifft die Erfindung einen Radiator, dadurch gekennzeichnet, daß
er mit einer erfindungsgemäßen Ausgleichsvorrichtung oder mit einem
Hydraulikmodul, wie oben beschrieben, ausgestattet ist.
Bei einem solchen Radiator befindet sich die automatische
Ausgleichsvorrichtung, mit der er ausgestattet ist, hydraulisch entweder
stromaufwärts oder stromabwärts des Radiators.
Jedenfalls wird die Erfindung mit Hilfe der folgenden Beschreibung mit
Bezug auf die beigefügte schematische Zeichnung gut verstanden werden,
die als nicht einschränkendes Beispiel mehrere Ausführungsformen einer
erfindungsgemäßen automatischen Hydraulikausgleichsvorrichtung zeigt.
Die Fig. 1 und 2 zeigen Abzweigungskreise einer mit Ausgleichsorganen
des Stands der Technik ausgestatteten Heizungsanlage,
Fig. 3 zeigt zwei mit erfindungsgemäßen Ausgleichsorganen ausgestattete
Abzweigungskreise, und
Fig. 4 bis 6 sind schematische Schnittansichten von drei in einem
einzigen Gehäuse angebrachten Ausführungsformen einer
Ausgleichsvorrichtung.
Die Fig. 1 und 2 sind bereits in der Einleitung der vorliegenden
Patentanmeldung beschrieben worden. Fig. 3 zeigt zwei
Abzweigungskreise eines Heizungskreises. Wie bei den Abzweigungskreisen
der Fig. 1 und 2 erkennt man eine Hauptversorgungsleitung 6 und eine
Hauptrückkehrleitung 8. Ferner umfaßt jeder Abzweigungskreis zwei parallel
montierte Radiatoren 2. Es handelt sich jeweils um Radiatoren mit
integrierten Armaturen. Allerdings kann die Erfindung auch auf Radiatoren
mit herkömmlichen Armaturen angewandt werden. Diese Radiatoren 2
werden mittels Leitungen 4 mit Wärmeübertragungsfluid versorgt. Ein
Hydraulikmodul 26 erlaubt die Versorgung eines Radiators 2 mit
Wärmeübertragungsfluid. In ihm ist eine erfindungsgemäße
Hydraulikausgleichsvorrichtung aufgenommen. In Fig. 3 ist das
Hydraulikmodul, in dem die Ausgleichsvorrichtung aufgenommen ist,
bezüglich des Radiators 2 in einer unteren Stellung angeordnet. Es kann
auch jede andere Stellung dieser Ausgleichsvorrichtung bezüglich des
Radiators gewählt werden.
Ferner umfaßt jeder Abzweigungskreis vorne und hinten jeweils ein
Absperrventil 16. Somit ist es möglich, einen Abzweigungskreis hydraulisch
vollständig vom Rest des Heizungskreises abzusperren. Dies ist gelegentlich
beispielsweise bei Arbeiten an einem Radiator erforderlich.
Fig. 4 ist eine schematische Schnittansicht einer ersten Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Hydraulikausgleichsorgans. Dieses weist ein
Gehäuse 28 mit einem Fluideingang 30 und einem Fluidausgang 32 auf.
Diese Ausgleichsvorrichtung ist im Hydraulikmodul stromaufwärts des
Radiators 2 angeordnet. Somit wird das durch den Ausgang 32 der
Vorrichtung austretende Wärmeübertragungsfluid zum Radiator geleitet und
durchströmt diesen. Man kann auch eine Anordnung der Vorrichtung
stromabwärts des Radiators 2 vorsehen. In diesem Fall hat das durch den
Eingang 30 in die erfindungsgemäße Vorrichtung eintretende Fluid den
Radiator 2 bereits durchströmt (siehe Fig. 5 und 6).
Zwischen dem Eingang 30 und dem Ausgang 32 weist die Vorrichtung eine
erste einstellbare Öffnung 34 und eine zweite Öffnung 36 auf, deren Öffnen
und Schließen durch eine Klappe 38 eingestellt werden.
Die Klappe 38 weist einen Kopf 40 und eine Stange 42 auf. Der Kopf 40 ist
zum Öffnen und Schließen der zweiten Öffnung 36 bestimmt. Seine Gestalt
ist an die Gestalt eines im Bereich der zweiten Öffnung 36 vorgesehenen
Sitzes angepaßt.
Wenn das Wärmeübertragungsfluid die erfindungsgemäße
Hydraulikausgleichsvorrichtung durchströmt, tritt im Bereich der ersten
Öffnung 34 ein Druckverlust auf, der zu einem Druckabfall führt. Somit
herrscht vor der ersten Öffnung 34 ein Fluiddruck P1, während hinter dieser
Öffnung 34 ein Druck P2 herrscht. Es gilt die Ungleichung P1 < P2.
Stromabwärts der zweiten Öffnung 36 herrscht ein Druck P3, der wegen
des Druckverlusts (Druckabfalls), der durch die zweite Öffnung 36 und die
zugeordnete Klappe 38 bewirkt wird, wiederum kleiner als der Druck P2 ist.
Die erste Klappe 38 wird durch die Druckdifferenz P2 - P1 gesteuert, die
dem Druckverlust im Bereich der ersten Öffnung 34 entspricht. Eine
Membran 46 ist einerseits dem stromaufwärtigen Druck P1 und andererseits
dem stromabwärtigen Druck P2 und einer Ausgleichsfeder 56 ausgesetzt.
In Fig. 4 erlaubt ein Kanal 52, den Eingang 30 in Druckverbindung mit
einer Fläche der Membran 46 zu bringen (hier die der Klappe 38
entgegengesetzte obere Fläche). Die andere Fläche der Membran 46 steht
in Verbindung mit dem Raum, der sich zwischen den beiden Öffnungen 34
und 36 befindet, und ist somit dem Druck P2 ausgesetzt, der stromabwärts
der ersten Öffnung 34 herrscht. In den Fig. 5 und 6 ist die die Klappe
38 tragende untere Fläche der Membran 46 dem Druck P1 ausgesetzt, und
der Kanal 52 erlaubt es, die andere Fläche der Membran 46 mit dem Druck
in Verbindung zu bringen, der zwischen den beiden Öffnungen 34 und 36
herrscht, d. h. mit dem Druck P2.
Bei den drei Ausführungsformen sind die erste Öffnung 34 und die zweite
Öffnung 36 konzentrisch, wobei die erste Öffnung 34 außen und die zweite
Öffnung 36 innen liegt. Eine durch eine Wand 64 über den Sitzen 34 und
36 begrenzte Kammer enthält eine bewegliche Gruppe 66, die bezüglich der
ersten Öffnung 34 ein Ventil bildet. Diese bewegliche Gruppe 66 enthält die
Membran 46, die Ausgleichsfeder 56 und die Klappe 38, die dem
Ratenregelsitz 36 gegenüberliegt. Der Kanal 52 ist durch den Zwischenraum
zwischen der Wand 64 und der Gruppe 66 gebildet. In der Gruppe 66 sind
Öffnungen vorgesehen, um die beiden Flächen der Membran 46 mit den
Drücken stromaufwärts und stromabwärts der ersten Öffnung 34 in
Verbindung zu bringen. Ferner ist eine Ausgleichsfeder 68 im Bereich der
beweglichen Gruppe 66 vorgesehen. Die Wand 64 enthält eine Öffnung 70,
die von einer Steuerstange 72 durchsetzt wird, welche einen nicht
gezeigten Thermostatkopf mit der beweglichen Gruppe 66 verbindet. Eine
Führung und eine Dichtung 74 sind im Bereich der Öffnung 70 vorgesehen.
Der Thermostatkopf ist dem Fachmann bekannt, da es sich beispielsweise
um einen Thermostatkopf handelt, wie sie bei Radiatoren eingesetzt
werden.
Da die erste Öffnung 34 durch den Thermostatkopf und die zweite Öffnung
36 durch die Differenz der Drücke stromabwärts und stromaufwärts von der
ersten Öffnung eingestellt werden, wird im folgenden die erste Öffnung
auch als Thermostatsitz und die zweite Öffnung als Ratenregelsitz
bezeichnet.
Diese erfindungsgemäße Hydraulikausgleichsvorrichtung ist beispielsweise
an einer unteren Stelle eines Radiators 2 angeordnet (Fig. 3). An dieser
Stelle ist die Temperatur für die Raumtemperatur repräsentativ und ist nicht
zu stark durch die vom Radiator 2 abgestrahlte Wärme beeinflußt. Um eine
Sollwertregelung für den Thermostatkopf zu ermöglichen, ist eine in Fig.
3 gezeigte Stange 58 mit dem Thermostatkopf verbunden und erstreckt sich
bis zur oberen Fläche des Radiators 2. Diese Stange 58 ist an ihrem dem
Thermostatkopf entgegengesetzten Ende mit einem Steuerknopf 60
versehen. Die Stange 58 kann entweder hinter dem Radiator verlaufen,
zwischen diesem und einer Wand, an der er sich befindet, oder auch durch
den Radiator 2 hindurch verlaufen.
In Fig. 4 ist der Ratenregelsitz 36 oben an einem Schacht 76 vorgesehen,
der zum Inneren der beweglichen Gruppe 66 hin vorsteht. Das Fluid kommt
von links an und fließt wie durch die Pfeile angezeigt. Der Druck P1
stromaufwärts der Vorrichtung herrscht im Bereich des Eingangs 30, im
Kanal 52 und über der Membran 46 (in der in Fig. 4 dargestellten
Orientierung). Der Druck P2 herrscht in der Gruppe 66, unter der Membran
46, auf der Seite der Sitze 34 und 36.
In Fig. 5 fließt das Fluid von rechts nach links. Es fließt zunächst durch
den Ratenregelsitz 36 und dann durch den Thermostatsitz 34. Im Inneren
der beweglichen Gruppe 66 unter der Membran 46 herrscht somit der
stromaufwärtige Druck P1 des Thermostatsitzes 34, und über der Membran
46 ebenso wie im Kanal 52 herrscht der stromabwärtige Druck P2. Daher
ist im Vergleich mit der Ausführungsform der Fig. 4 die Ausgleichsfeder 56
auf die andere Seite der Membran 46 verlegt.
Die in Fig. 6 gezeigte Variante ist jener der Fig. 5 sehr ähnlich. Der
Unterschied liegt ausschließlich im Bereich der Klappe 38, die dem
Ratenregelsitz 36 entspricht. Tatsächlich ist bei der Ausführungsform der
Fig. 5 diese Klappe 38 an ihren beiden Flächen dem Druck ausgesetzt, der
im Bereich der Fluidankunft in der Ausgleichsvorrichtung herrscht. In Fig.
6 wird diese Klappe 38 durch den stromabwärts der Ausgleichsvorrichtung
herrschenden Druck ausgeglichen. Hierzu ist sie in einem Schacht 78
verschiebbar, der oben eine eine Fläche der Klappe 38 mit dem
Eingangsdruck verbindende Öffnung 80 und unten eine eine Fläche der
Klappe 38 mit dem Ausgangsdruck der Ausgleichsvorrichtung verbindende
Öffnung 82 aufweist.
Die Funktionsweise der drei Ausführungsformen der Fig. 4 bis 6 ist wie
folgt. Man nehme an, daß das Wärmeübertragungsfluid zum Eingang 30
beispielsweise mittels einer nicht dargestellten Pumpe gefördert wird.
Wenn die Raumtemperatur nicht variiert, und der dem Thermostatkopf
vorgegebene Sollwert nicht verändert wird, funktioniert die
erfindungsgemäße Vorrichtung wie ein Ratenregler. Tatsächlich neigt die
Durchflußrate durch die Vorrichtung zur Zunahme, wenn der Druck P1
steigt. Dieser Druck P1 wird jedoch an eine Fläche der Membran 46
weitergeleitet (obere Fläche in Fig. 4 und untere Fläche in den Fig. 5
und 6). Diese Membran neigt also dazu, sich unter Einwirkung eines
höheren Drucks P1 nach unten (in bezug auf Fig. 4) oder nach oben (in
bezug auf die Fig. 5 und 6) zu verlagern. Diese Membranbewegung führt
zu einem Schließen der zweiten Öffnung 36 mittels der Klappe 38. Daher
wird die Durchflußrate durch die erfindungsgemäße Vorrichtung verringert.
Dem durch den Anstieg des Drucks P1 erzeugten Ratenanstieg wird somit
durch die Ratenverringerung entgegengewirkt, die durch das Schließen der
Klappe 38 hervorgerufen wird.
Wenn die Drücke im wesentlichen konstant bleiben, und die
Raumtemperatur oder der Temperatursollwert variiert, wird der
Thermostatkopf auf die Steuerstange 72 einwirken. Dies wird dann den
Öffnungsgrad im Bereich der ersten Öffnung 34 verändern. Wenn die
Temperatur steigt, schließt die Gruppe 66 die erste Öffnung 34, was eine
Abnahme der Wärmeübertragungsfluidrate bewirkt. Wenn andererseits die
Temperatur fällt, wirkt der Thermostatkopf auf die Gruppe 66 im Sinne
eines Öffnens der Öffnung 34. Somit steigt die Wärmeübertragungsfluidrate
durch die erfindungsgemäße Ausgleichsvorrichtung. Die den Radiator 2
dann durchfließende größere Wärmeübertragungsfluidmenge erlaubt ein
Wiederaufheizen des Raums, um zu der im Thermostatkopf eingestellten
Solltemperatur zurückzugelangen.
Bei Einwirken auf die Gruppe 66 variiert jedoch der Öffnungsgrad der
Öffnung 34 und der Druckverlust im Bereich dieser Öffnung wird verändert,
was eine Wirkung auf die Klappe 38 mit sich bringt: Bei konstantem Druck,
jedoch variabler Temperatur oder variablem Temperatursollwert wirkt der
Thermostatkopf auf die Gruppe 66. Wenn die Temperatur steigt, öffnet sich
die Öffnung 34, der Druck P1 bleibt konstant, wohingegen P2 steigt. Die
erste Klappe 38 öffnet sich somit ebenfalls, was eine höhere Rate erlaubt.
Im Gegensatz hierzu schließt sich bei Temperaturabfall die erste Öffnung
34, der Druck P1 bleibt konstant, der Druck P2 fällt, und die Klappe 38
schließt sich ebenfalls. Die Durchflußrate durch die Vorrichtung wird
verringert.
Wenn bei einer Heizungsanlage jedes Wärmeabgabegerät der Anlage mit
einer erfindungsgemäßen Hydraulikausgleichsvorrichtung ausgestattet ist,
sind der Hydraulikausgleich und die Thermostatregelung automatisch
sichergestellt. Hinsichtlich des Hydraulikausgleichs werden die
erfindungsgemäßen Vorrichtungen die gewählte Rate bei den vorgegebenen
Sollwerten aufrechterhalten. Genauer gesagt wird jede erfindungsgemäße
Vorrichtung die Rate zwischen oberen und unteren Grenzwerten
aufrechterhalten, die durch ihren Proportionalitätsbereich definiert sind.
Sobald die Installation erfolgt ist, genügt es, den Innentemperatursollwert
einzustellen, damit die erfindungsgemäße Vorrichtung arbeitet. Somit ist
diese Vorrichtung dazu ausgelegt, das herkömmliche Thermostatventil zu
ersetzen, wobei es ihm eine Zusatzfunktion hinzufügt, nämlich den
Hydraulikausgleich.
Bei Ausgleichsorganen des Stands der Technik legt man zur
Dimensionierung der Radiatoren einen Temperaturabfall des
Wärmeübertragungsfluids zwischen dem Eingang und dem Ausgang des
Wärmeabgabegeräts fest. Mit diesem Temperaturabfall berechnet man die
erforderliche Wärmeübertragungsfluidrate im Wärmeabgabegerät.
Bei einer erfindungsgemäßen Ausgleichsvorrichtung erfolgt die
Dimensionierung eines Radiators auf andere Weise. Man legt nämlich die
Strömungsrate im Wärmeabgabegerät fest und man hat einen variablen
Temperaturabfall zwischen dem Eingang und dem Ausgang des Radiators.
Selbstverständlich sind Temperaturabfälle vorgesehen, die in einem
annehmbaren Bereich liegen, wie beispielsweise ein von 5 bis 20°
reichendes Intervall.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung macht die Funktionen der Ratenregelung
und der Temperaturregelung miteinander kompatibel, was bei bestehenden
Materialien nicht der Fall ist. Tatsächlich ist in der Einleitung der
vorliegenden Patentanmeldung erklärt worden, warum beim Stand der
Technik Ratenregler nicht mit einer mit Thermostatventilen ausgestatteten
Heizungsanlage kompatibel sind. Durch Kombination dieser beiden
Elemente, Ratenregler und Thermostatventil, auf eine neuartige Weise
erlaubt es die Erfindung, gleichzeitig einen automatischen
Hydraulikausgleich und eine Thermostatregelung zu erzielen.
Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf die in der Zeichnung
schematisch dargestellten Ausführungsformen beschränkt; sie umfaßt
vielmehr alle Varianten im Rahmen der nachfolgenden Ansprüche.
So ist beispielsweise die Verlagerung der Klappe oder der Klappen durch
eine Membran und/oder einen Thermostatkopf gesteuert. Man kann aber
selbstverständlich vorsehen, auf die Klappe(n) mittels eines elektronisch
gesteuerten Elektromotors einzuwirken. Somit kann vorgesehen sein, die
Differenz der auf beiden Seiten der ersten Öffnung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung herrschenden Drücke zu messen und eine Temperatursonde zur
Messung der Raumtemperatur einzusetzen. Diese Meßwerte werden dann
in elektrische Signale umgewandelt, und nach Aufbereitung durch ein
elektronisches Gerät wird ein Steuersignal an einen Elektromotor geschickt,
der die Stellung der entsprechenden Klappe zur Bestimmung ihrer Öffnung
steuert.
Eine erfindungsgemäße Ausgleichsvorrichtung kann in ein Hydraulikmodul
integriert sein, welches selbst wiederum in einen Radiator integriert ist. Sie
kann auch auf einem Radiator angebracht sein, bei dem die Armaturen nicht
integriert sind. Diese Vorrichtung könnte beispielsweise anstelle eines
Thermostatventils an einem herkömmlichen Radiator angebracht sein.
Die schematische Darstellung der Fig. 3, die einen Teil eines
Heizungskreises zeigt, ist rein beispielhaft gegeben. Jede andere Gestaltung
des Heizungskreises kann ebenfalls mit erfindungsgemäßen
Hydraulikausgleichsvorrichtungen ausgestattet sein.
Eine Hydraulikausgleichsvorrichtung für eine Heizungsanlage umfaßt eine
kalibrierte oder einstellbare erste Öffnung 34 sowie eine stromabwärts der
ersten Öffnung 34 angeordnete zweite Öffnung 36. Der Öffnungsgrad der
zweiten Öffnung 36 wird durch eine Klappe 38 eingestellt, deren Stellung
durch Mittel 46, 56 gesteuert wird, die die Verlagerung der Klappe als
Funktion der Differenz zwischen den stromaufwärts und stromabwärts der
ersten Öffnung 34 herrschenden Drücken P2 - P1 erlauben. Mittel zur
Durchführung einer Verlagerung als Funktion der Temperatur des Raums, in
dem sich die Vorrichtung befindet, wirken auf eine im Bereich der ersten
Öffnung 34 angeordnete zweite Klappe 62. Die erste 34 und die zweite 36
Öffnung sind konzentrisch, wobei sich die zweite Öffnung 36 innerhalb der
ersten Öffnung 34 befindet. Diese Vorrichtung bewirkt gleichzeitig einen
automatischen Hydraulikausgleich und eine Thermostatregelung.
Claims (9)
1. Hydraulikausgleichsvorrichtung für eine Heizungsanlage, umfassend
eine kalibrierte oder einstellbare erste Öffnung (34) sowie eine
stromabwärts der ersten Öffnung (34) angeordnete zweite Öffnung
(36), bei der der Öffnungsgrad der zweiten Öffnung (36) durch eine
Klappe (38) eingestellt wird, deren Stellung durch Mittel (46, 56)
gesteuert wird, die die Verlagerung der Klappe (38) als Funktion der
Differenz zwischen den stromaufwärts und stromabwärts der ersten
Öffnung (34) herrschenden Drücken (P2 - P1) erlauben, und wobei
Mittel, welche die Durchführung einer Verlagerung als Funktion der
Temperatur des Raumes erlauben, in dem sich die Vorrichtung
befindet, auf eine im Bereich der ersten Öffnung (34) angeordnete
zweite Klappe (62) wirken,
dadurch gekennzeichnet, daß die erste (34) und die zweite (36)
Öffnung konzentrisch sind, wobei sich die zweite Öffnung (36)
innerhalb der ersten Öffnung (34) befindet.
2. Ausgleichsvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel, welche eine Verlagerung als
Funktion der Temperatur des Raums erlauben, in dem sich die
Vorrichtung befindet, auf eine Gruppe (66) wirken, die ein Ventil im
Bereich der ersten Öffnung (34) bildet und in deren Inneren eine
Membran (46) angebracht ist, die mit einer auf die zweite Öffnung
(36) wirkenden Klappe (38) verbunden ist, wobei in der ein Ventil
bildenden Gruppe (66) Öffnungen vorgesehen sind, um eine
Verbindung einer Fläche der Membran (46) mit dem stromaufwärts
der ersten Öffnung (34) herrschenden Druck und der anderen Fläche
der Membran (46) mit dem stromabwärts der ersten Öffnung (34)
herrschenden Druck zu ermöglichen.
3. Ausgleichsvorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Ausgleichsfeder (56) auf die
Membran (46) wirkt.
4. Ausgleichsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel, die die Durchführung einer
Verlagerung als Funktion der Temperatur des Raums erlauben, in dem
sich die Vorrichtung befindet, einen Thermostatkopf des in einem
Thermostatventil verwendeten Typs umfassen.
5. Ausgleichsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß sie in einem einzigen Gehäuse (28)
angebracht ist.
6. Hydraulikmodul (26) zur Versorgung eines Wärmeabgabegeräts,
insbesondere eines Radiators (2), mit Wärmeübertragungsfluid, und
zum Sammeln des aus dem Wärmeabgabegerät austretenden Fluids,
dadurch gekennzeichnet, daß es eine Ausgleichsvorrichtung nach
einem der Ansprüche 1 bis 5 umfaßt.
7. Radiator (2),
dadurch gekennzeichnet, daß er mit einer Ausgleichsvorrichtung nach
einem der Ansprüche 1 bis 5 ausgestattet ist.
8. Radiator (2),
dadurch gekennzeichnet, daß er mit einem Hydraulikmodul (26) nach
Anspruch 6 ausgestattet ist.
9. Radiator (2) nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß das Hydraulikmodul (26) in den
Radiator (2) integriert ist.
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