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DE19949778C1 - Selbstüberlappendes Etikett - Google Patents

Selbstüberlappendes Etikett

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Publication number
DE19949778C1
DE19949778C1 DE19949778A DE19949778A DE19949778C1 DE 19949778 C1 DE19949778 C1 DE 19949778C1 DE 19949778 A DE19949778 A DE 19949778A DE 19949778 A DE19949778 A DE 19949778A DE 19949778 C1 DE19949778 C1 DE 19949778C1
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DE
Germany
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label
wing part
base layer
adhesive
label according
Prior art date
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Expired - Fee Related
Application number
DE19949778A
Other languages
English (en)
Inventor
Peter Seidl
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Schreiner Group GmbH and Co KG
Original Assignee
Schreiner Etiketten und Selbstklebetechnik GmbH and Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Priority to DE19949778A priority Critical patent/DE19949778C1/de
Application filed by Schreiner Etiketten und Selbstklebetechnik GmbH and Co filed Critical Schreiner Etiketten und Selbstklebetechnik GmbH and Co
Priority to US10/110,339 priority patent/US6941689B1/en
Priority to AT00967858T priority patent/ATE277397T1/de
Priority to DE50007931T priority patent/DE50007931D1/de
Priority to EP00967858A priority patent/EP1221154B1/de
Priority to PCT/EP2000/010031 priority patent/WO2001029804A1/de
Priority to PT00967858T priority patent/PT1221154E/pt
Priority to JP2001532520A priority patent/JP4485108B2/ja
Priority to ES00967858T priority patent/ES2230158T3/es
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F3/00Labels, tag tickets, or similar identification or indication means; Seals; Postage or like stamps
    • G09F3/02Forms or constructions
    • G09F3/0288Labels or tickets consisting of more than one part, e.g. with address of sender or other reference on separate section to main label; Multi-copy labels
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Etikett zur Verspendung auf vorzugsweise runden Behältnissen. Das Etikett besteht aus mehreren Flügelteilen (H, M, V), von denen einer umklappbar ist, so daß er auf der Oberseite des Etiketts zu liegen kommt. Aufgebracht auf ein Behältnis steht der mehrfache Umfang des Behältnisses zur Aufbringung von Informationen über Inhalt, Gebrauch und dergleichen zur Verfügung.

Description

Die Erfindung betrifft ein Etikett zum selbstüberlappenden Aufspenden auf ein vorzugsweise rundes Behältnis, sowie ein Verfahren zu dessen Aufspendung.
Etiketten dieser Art sind als sogenannte "Überrundumetiketten" zum Beispiel aus DE 197 46 011 bekannt. Sie finden zumeist Anwendung, wenn ein Behältnis mit nur sehr kleinem Umfang zu Verfügung steht, welches trotzdem mit einer Vielzahl von Informationen über den Inhalt, Verfallsdatum oder den Gebrauch versehen werden soll. Beispiele für Anwendungen sind Arzneimittelbehältnisse wie Einwegspritzen oder Ampullen, bei denen der Durchmesser häufig nicht mehr als etwa 1 cm beträgt. Da es gerade bei Medikamenten fatal ist, wenn derartige Behältnisse nicht ausreichend mit Informationen zur ordnungsgemäßen Verabreichung und dergleichen versehen sind, ist es von besonderer Bedeutung, daß der auf dem Behältnis zur Verfügung stehende Platz so effizient wie möglich genutzt wird. Derartige Etiketten werden häufig mit abtrennbaren Belegabschnitten versehen, die zum Beispiel zur Protokollierung der Verabreichung eines Medikaments vom Behältnis abgetrennt und etwa in eine Krankenakte oder dergleichen eingeklebt werden können.
Der Überlappungsteil eines oben beschriebenen "Überrundumetiketts" kann entsprechend der auf dem Etikett vorgesehenen Informationsmenge so im Prinzip eine beliebige Länge aufweisen, die einem Vielfachen des Behältnisumfanges entsprechen kann. Aus praktischen Gründen sind dieser Länge jedoch Grenzen gesetzt. Bereits dann, wenn der Überlappungsteil dem Umfang des Behältnisses entspricht, ist das Aufspenden solcher Etiketten auf das Behältnis sehr aufwendig und zeitraubend. Zudem muß der Überlappungsteil an wenigstens einer Stelle mit Klebstoff ablösbar fixiert werden. Wird die Länge des Überlappungsteils größer als der einfache Umfang des Behältnisses, läßt sich eine Fixierung nur noch äußerst schwierig bewerkstelligen, da durch ein mehrmaliges Umwickeln die Handhabung unkomfortabel wird.
Ziel der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein Etikett der eingangs genannten Art zu schaffen, das sich durch einfache Herstellung und Hadhabung auszeichnet und bei dem große Informationsflächen zur Verfügung stehen. Vor allem soll die Möglichkeit gegeben sein, eine Informationsflächen zur Verfügung zu stellen, die einem Mehrfachen der Mantelfläche des Behältnisses entspricht.
Nach der vorliegenden Erfindung wird dieses Ziel durch ein Etikett zum selbstüberlappenden Aufspenden auf ein vorzugsweise rundes Behältnis erreicht, wobei das Behältnis in Aufspenderichtung mit dem Etikett umwickelt wird. Das Etikett weist dabei auf: eine Grundschicht und eine auf der Unterseite der Grundschicht in einem Mittelteil derselben angebrachte erste Klebeschicht zur Befestigung des Etiketts auf dem Behältnis, einen Vorderflügelteil und einen Hinterflügelteil, die jeweils in Aufspenderichtung zu beiden Seiten des Mittelteils des Etiketts angeordnet sind, eine Falzlinie im Bereich zwischen dem Vorderflügelteil und dem Mittelteil.
Ergänzend hierzu weist das Etikett nach einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung Haltemittel zur Fixierung der beiden Flügelteile an der Grundschicht im Bereich des Mittelteils auf. Dadurch kann, wenn dies gewünscht ist, eine Fixierung der Flügelteile erreicht werden.
Nach einer weitern vorteilhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sind im Bereich des Vorderflügelteils eine oder mehrere Falzungen vorgesehen. Dadurch kann der Vorderflügelteil nochmals in sich gefaltet werden. Dadurch wird es möglich, den Vorderflügelteil noch länger auszubilden, was zusätzlichen Raum zur Auf- oder Anbringung von Informationen und dergleichen schafft. Bei mehreren Falzungen kann der Vorderflügelteil im Ziehharmonikaprinzip aufgefaltet werden, so daß sehr viele Informationen platzsparend untergebracht werden können.
Die Länge der Grundschicht in Spenderichtung des Etiketts kann nach einer vorteilhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung so ausgebildet sein, daß sie größer als der Umfang des Behältnisses ist. Ergänzend hierzu kann die Länge der ersten Klebeschicht in Spenderichtung im wesentlichen dem Umfang des Behältnisses entsprechen. Das Etikett kann mit seinem Mittelteil permanent auf dem Behältnis befestigt werden, während die beiden Flügelteile ablösbar um den Mittelteil herumgewickelt und mit den Haltemitteln am Mittelteil angebracht werden können. Sind die Längen der beiden Flügelteile und des Mittelteils zum Beispiel so gewählt, daß sie jeweils dem Umfang des Behältnisses entsprechen, so kann etwa der fünffache Umfang des Behältnisses zur Anbringung von Informationen genutzt werden.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weisen der Vorderflügelteil und/oder der Hinterflügelteil auf der Unterseite der Grundschicht nicht-klebende Bereiche auf. Hierdurch können ein zu starkes Verkleben der Flügelteile sowie das Vorsehen haftabweisender Substanzen weitestgehend ausgeschlossen werden. Vorteilhafterweise weisen der Vorderflügelteil auf der Unterseite der Grundschicht eine Klebeschicht und der Hinterflügelteil auf der Unterseite der Grundschicht eine klebstoffabweisende Beschichtung auf. Beim Aufspenden des Etiketts auf ein Behältnis kann so eine bessere Fixierung der beiden Flügelteile erreicht werden. Natürlich ist es ebenfalls möglich statt dessen das Etikett so zu gestalten, daß der Hinterflügelteil auf der Unterseite der Grundschicht eine Klebeschicht aufweist und daß der Vorderflügelteil auf der Unterseite der Grundschicht eine klebstoffabweisende Beschichtung aufweist.
Häufig besteht seitens des Verbrauchers der Wunsch, einen Teil des Etiketts von dem Behältnis zu trennen und zur Protokollierung an einem anderen Ort zu hinterlegen. Deshalb weist der Vorderflügelteil mindestes eine Perforationslinie auf, die ein Abtrennen mindestens eines Teils des Vorderflügelteils ermöglicht. Auch der Hinterflügelteil kann alternativ oder ergänzend hierzu mindestens eine Perforationslinie aufweisen, die ihrerseits ein Abtrennen mindestens eines Teils des Hinterflügelteils ermöglicht.
Nach einer besonders vorteilhaften Ausführungsform ist der Hinterflügelteil länger als der Vorderflügelteil. Dies erlaubt eine besonders einfache Fixierung beider Flügelteile am Mittelteil mit nur einer Klebung. Hierzu kann zum Beispiel als Haltemittel eine zweite Klebeschicht am Hinterflügelteil auf der Unterseite der Grundschicht vorgesehen sein. Diese kann entweder so angebracht sein, daß sie beim Aufspenden des Etiketts auf das Behältnis entweder auf dem Vorderflügelteil zu liegen kommt oder der Vorderflügelteil dadurch zusammen mit dem Hinterflügelteil fixiert wird, daß die zweite Klebeschicht auf dem Mittelteil aufliegt.
Hierzu ist es besonders vorteilhaft, wenn ein mehrfaches Ablösen und Anbringen der Flügelteile erwünscht ist, auf der der Unterseite abgewandten Seite der Grundschicht ein haftabweisendes Glattschichtteil zur Aufnahme der zweiten Klebeschicht vorzusehen.
Des weiteren ist als Haltemittel eine dritte Klebeschicht am Vorderflügelteil auf der der Unterseite abgewandten Seite der Grundschicht vorgesehen. So kann das Vorderflügelteil auch unabhängig vom Hinterflügelteil fixiert werden.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist das Etikett in wenigstens einem Teil der Unterseite der Grundschicht mit einem oder mehreren Aufdrucken, Stanzungen oder Prägungen versehen. Alternativ oder ergänzend hierzu können auch auf der der Unterseite der Grundschicht abgewandten Seite wenigstens teilweise Aufdrucke, Stanzungen oder Prägungen vorgesehen sein.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltungsform der vorliegenden Erfindung sind die nicht-klebenden Bereiche des Etiketts zumindest teilweise haftabweised ausgebildet. Dies kann vorzugsweise durch Aufbringen von einem haftabweisenden Material auf klebende Bereiche erreicht werden. Ergänzend hierzu können auf diese mit einer haftabweisenden Beschichtung versehenen Bereiche ein oder mehrere Informationsträger aufgeklebt sein. Das Vorsehen der vorzugsweise selbstklebend ausgebildeten Informationsträger erlaubt das Aufbringen zusätzlicher Informationen auf das erfindungsgemäße Etikett. Die Informationsträger können beim späteren Gebrauch entfernt und vorzugsweise an anderer Stelle, beispielsweise zur Protokollierung der Verabreichung eines Arzneimittels oder dergleichen, wieder aufgeklebt werden.
Darüber hinaus ist nach einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform vorgesehen, daß der Hinterflügelteil an seinem dem Mittelteil abgewandten Ende wenigstens einen abtrennbaren Informationsabschnitt aufweist, wobei dieser auf der Unterseite der Grundschicht eine vierte Klebeschicht aufweist. Hiermit können, ähnlich wie für die Belegabschnitte geschildert, weitere vom Etikett abtrennbare Informationen zum Aufkleben an anderem Ort am erfindungsgemäßen Etikett angebracht werden.
Der abtrennbare Informationsabschnitt ist vorzugsweise ein Teil der Grundschicht, so daß er mit dem Etikett einstückig hergestellt werden kann. Zur Abtrennung des wenigstens einen Informationsabschnitts von der Grundschicht ist nach einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung eine zweite Perforation vorgesehen.
Die Erfindung betrifft darüber hinaus ein Verfahren zum Etikettieren eines vorzugsweisen runden Behältnisses, wobei das Behältnis in Aufspenderichtung mit einem Etikett umwickelt wird, welches folgendes aufweist: eine Grundschicht und eine auf der Unterseite der Grundschicht in einem Mittelteil derselben angebrachte erste Klebeschicht, einen Vorderflügelteil und einen Hinterflügelteil, die jeweils in Aufspenderichtung zu beiden Seiten des Mittelteils des Etiketts angeordnet sind, eine Falzlinie im Bereich zwischen dem Vorderflügelteil und dem Mittelteil und Haltemittel zur Fixierung der beiden Flügelteile an der Grundschicht im Bereich des Mittelteils. Das Etikett wird dabei längs der Falzlinie so umgefalzt, daß der Vorderflügelteil auf dem Mittelteil liegt und das Etikett mit der durch die Falzung erzeugten Kante als vorauslaufende Kante auf das Behältnis geführt wird.
Nach einer Alternative des Verfahrens erfolgt die Umfalzung unmittelbar vor dem Aufspendevorgang. Hier besteht die Möglichkeit für den Abnehmer, das Etikett beidseitig bis zum Zeitpunkt der Aufspendung seinerseits noch mit Aufdrucken Stanzungen oder dergleichen zu versehen. Alternativ hierzu können derartige Aufdrucke schon durch den Hersteller der Etiketten vorgenommen werden, so daß zumindest im Umklappbereich keine weiteren Aufdrucke mehr erforderlich sind. Dann kann die Umfalzung bei der Herstellung des Etiketts erfolgen.
Des weiteren betrifft die Erfindung ein Behältnis mit einem vorzugsweise runden Abschnitt, auf dem ein Etikett aufgeklebt ist, das folgendes aufweist: eine Grundschicht und eine auf der Unterseite der Grundschicht in einem Mittelteil derselben angebrachte erste Klebeschicht, mit der das Etikett auf dem Abschnitt des Behältnisses klebt, wobei die Grundschicht länger als der Umfang des Abschnitts ist und die Klebeschicht etwa die Länge des Umfangs des Abschnitts aufweist, einen Vorderflügelteil, der längs einer Falzlinie im Bereich zwischen dem Vorderflügelteil und dem Mittelteil auf den Mittelteil zurückgefaltet ist, und einen Hinterflügelteil, der zumindest teilweise den Vorderflügelteil und den Mittelteil überdeckt, wobei Haltemittel zur Fixierung der beiden Flügelteile vorgesehen sind.
Die Erfindung betrifft auch eine Vorrichtung zur Herstellung einer Etikettenbahn, welcher Vorrichtung eine Etikettenbahn zugeführt wird, bei der die Etiketten auf einer haftabweisenden Trägerbahn aufgeklebt sind und ein in Laufrichtung der Trägerbahn voranlaufender Vorderflügelteil der Etiketten keinen klebenden Kontakt zur Trägerbahn aufweist und wobei die Vorrichtung eine Umfalzeinrichtung zum Umfalzen des Vorderflügelteils der Etiketten aufweist.
Darüber hinaus kann die Vorrichtung eine Umspendeeinrichtung zum Umspenden der umgefalzten Etiketten von der Trägerbahn auf eine weitere Trägerbahn aufweisen. Die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren einstückig hergestellten Etiketten werden in der Regel auf einer silikonisierten, haftabweisenden Trägerbahn konfektioniert. Üblicherweise geschieht die Konfektionierung so, daß die Etiketten in ihrer gesamten Länge, also mit ausgeklappten Flügelteilen, auf der Trägerbahn aufgebracht werden, so daß die Etiketten einen bestimmten Abstand a voneinander haben. Sollen diese Etiketten verspendefertig konfektioniert werden, wird der in Laufrichtung voranlaufende Flügelteil umgefalzt, so daß sich der Abstand der Etiketten voneinander erhöht und dann eine Länge b hat. Zur Ressourcenschonung des Materials der Trägerbahn ist an der erfindungsgemäßen Vorrichtung eine Umspendevorrichtung vorgesehen. Hier werden die umgefalzten Etiketten auf ein anderes Trägerband umgespendet, und zwar so, daß die Etiketten auf diesem Trägerband lediglich einen Abstand c, mit c < b haben. c kann hierbei bei Bedarf gegen Null gehen.
Zur besseren Fixierung des umgefalzten Abschnitts am noch mit der Trägerbahn verbundenen Teil des Etiketts ist nach einer vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung vor der Umfalzvorrichtung eine Vorrichtung zum Klebstoffauftrag vorgesehen. Auf das Etikett wird ein Tropfen Klebstoff oder Klebewachs aufgebracht, welcher den umgefalzten Teil dann beim Umfalzen am Rest des Etiketts zur besseren Konfektion fixiert. Dieser provisorische Verklebung dient lediglich einem verbesserten Transport und einer besseren Lagerung und wird durch das Verspenden der Etiketten dann permanent wieder aufgehoben.
Nach einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der erfindunngsgemäßen Vorrichtung weist die Vorrichtung eine Vorschubsteuerung für die weitere Trägerbahn auf, durch die der Vorschub der weiteren Trägerbahn so gesteuert wird, daß der Abstand zwischen zwei aufeinanderfolgenden Etiketten verkleinert wird.
Die Erfindung und ihre vorteilhaften Ausführungsformen werden nachfolgend an Hand der Fig. 1 bis 7 schematisch näher erläutert. Es zeigen dabei:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform des erfindungsgemäßen Etiketts in seitlicher Ansicht;
Fig. 2 einen Querschnitt eines erfindungsgemäßen Etiketts, aufgebracht auf einem runden Behältnis;
Fig. 3 ein Beispiel für ein erfindungsgemäß aufgebrachtes Etikett auf einem runden Behältnis in perspektivischer Ansicht;
Fig. 4 eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Etiketts in seitlicher Ansicht;
Fig. 5 einen Querschnitt eines weiteren erfindungsgemäßen Etiketts, aufgebracht auf einem runden Behältnis;
Fig. 6 ein Beispiel für ein weiteres erfindungsgemäß aufgebrachtes Etikett auf einem runden Behältnis in perspektivischer Ansicht;
Fig. 7 ein Beispiel für eine erfindungsgemäße Vorrichtung mit Umfalz- und Umspendeeinrichtung in seitlicher Ansicht.
In Fig. 1 ist eine erste Ausführungsform des erfindungsgemäßen Etiketts zur Verspendung auf ein Rundbehältnis oder dergleichen dargestellt. Es weist eine Grundschicht 1 auf, an deren Unterseite eine Klebeschicht 2 zur Verklebung mit dem Behältnis aufgebracht ist. Als "Unterseite" ist in diesem Sinn die Seite der Grundschicht 1 zu verstehen, die zumnidest teilweise mit Klebstoff beschichtet ist und die zur Besfestigung des Etiketts auf dem Behältnis dient. DerDie gegenüberliegende Seite wird als "Oberseite" bezeichnet. Die Länge der Klebeschicht hat vorzugsweise eine Länge, die etwa dem Umfang des Behältnisses entspricht, auf welches das Etikett aufgespendet werden soll. Der mit der Klebeschicht 2 versehene Teil des Etiketts bildet den Mittelteil M. Insbesondere die Klebeschicht 2 kann dabei herstellerseitig auf dem Etikett aufgebracht werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, daß eine Klebstoffbeschichtung erst beim Verspenden erfolgt. Dies kann entweder geschehen durch Klebstoffauftrag auf das Etikett während des Verspendevorgangs oder durch Klebstoffauftrag auf das Behältnis, auf welches die Verspendung erfolgen soll. Seitlich des Mittelteils M befinden sich zwei im wesentlichen nicht-klebende Flügelteile H und V.
Die nicht-klebenden Bereiche an der Unterseite der Grundschicht können entweder dadurch realisiert werden, daß die Klebeschicht lediglich im Bereich des Mittelteils M selektiv aufgetragen wird. Alternativ ist es möglich, die Unterseite der Grundschicht 1 vollflächig mit Klebstoff zu überziehen und die Bereiche, die nicht kleben sollen, anschließend mit Abdeckungen zu versehen.
Der in Verspenderichtung voranlaufende Vorderflügelteil V des Etiketts ist längs einer Falzlinie 3 umklappbar ausgebildet. Es besteht die Möglichkeit, einen oder beide Flügelteile abtrennbar zu gestalten. Dazu können in der Grundschicht Perforationen 13, 14 vorgesehen werden. Das gesamte Etikett steht zum Aufbringen von Informationen aller Art, wie zum Beispiel Art und Verwendung des Behältnisinhalts, Verfallsdatum oder dergleichen zur Verfügung. So können die Oberseite und Unterseite mit Aufdrucken, Stanzungen oder Prägungen 5 bis 8 versehen sein.
Ist die Grundschicht transparent ausgebildet, so kann das gesamte Etikett durch einseitiges Bedrucken der Oberseite beidseitig mit Informationen versehen werden. Dazu werden die Informationen, die für die Unterseite gedacht sind spiegelverkehrt auf die Oberseite aufgedruckt. Anschließend kann darüber zum Beispiel eine farbige Deckschicht gedruckt werden, auf die wiederum die für die andere Seite gedachten Informationen aufgebracht werden können. Durch diese Maßnahme kann auf einen verfahrenstechnisch aufwendigen Schritt des Umdrehens zum Beschriften der Rückseite verzichtet werden. Zudem bereitet beim Bedrucken dieser Art die Klebeschicht 2 auf der Unterseite keine Probleme, wenn die Etiketten etwa erst beim Endverbraucher bedruckt werden sollen. Zudem sind Aufdrucke, die mit einer Klebeschicht in Verbindung stehen nicht selten in ihrer Haltbarkeit stark eingeschränkt. Zur Konfektionierung der Etiketten können diese auf einer haftabweisenden Trägerbahn aufgebracht sein. Werden die Etiketten beispielsweise nach dem oben beschriebenen Prozeß beidseitig mit Informationen versehen, so ist es nützlich, die Trägerbahn transparent vorzusehen. So kann nachträglich kontrolliert werden, ob der unterseitige Aufdruck fehlerhaft ist oder nicht.
Der in Verspenderichtung nachlaufende Hinterflügelteil H weist an der Unterseite im Randbereich eine Klebeschicht 4 auf. Wird das Etikett auf ein Behältnis verspendet, kann der ansonsten klebstofffreie Hinterflügelteil H mittels dieser Klebeschicht 4 verklebt werden. Vorzugsweise ist an der Stelle auf der Oberseite des Etiketts, an der dieser mit Klebstoff 4 beschichtete Teil zu liegen kommt, ein Haftabweiser 15 angebracht sein, so daß die Klebung an dieser Stelle nicht permanent ist. So bleibt der Hinterflügelteil ablösbar und kann jederzeit wieder befestigt werden. Zur Fixierung des umgefalzten Vorderflügelteils V am Mittelteil des Etiketts kann ebenfalls eine Klebung 12 am äußeren Rand des Vorderflügelteils vorgesehen sein. Entsprechend ist es möglich, auf dem Etikett zur Aufnahme der Klebung 12 an der Oberseite des Etiketts einen Haftabweiser (nicht gezeigt) vorzusehen. Letzterer kann zum Beispiel entfallen, wenn der Hinderflügelteil H länger ausgebildet ist als der Vorderflügelteil V, dann kann mit dem Hinterflügelteil mittels seiner Klebefläche 4 auch der Vorderflügelteil V bei der Verspendung des Etiketts an dessen Oberseite fixiert werden.
In Fig. 2 ist in Querschnittdarstellung ein erfindungsgemäßes Etikett dargestellt, welches auf ein Rundbehältnis 9 aufgespendet ist. Zur Aufspendung wird das Etikett längs der Falzlinie 3 so umgefalzt, daß der Vorderflügelteil V auf dem Mittelteil M liegt und das Etikett mit der durch die Falzung erzeugten Kante als vorauslaufende Kante auf das Behältnis geführt wird. Die beiden Flügelteile werden dann in Pfeilrichtung gegen den Mittelteil gedrückt und gegebenenfalls dort fixiert. Der Hinterflügelteil H überdeckt dabei zumindest teilweise den in Richtung der Oberseite des Etiketts umgefalzten Vorderflügelteil V. Vorderflügelteil und Hinterflügelteil können jeweils einzeln mit der Oberseite des Etiketts, vorzugsweise im Bereich des Mittelteils, über die Klebeschichten 4 bzw. 12 ablösbar verbunden sein. Zur weiteren Informationsaufnahme können am Ende des Hinterflügelteils ein oder mehrere weitere Belegabschnitte 16 vorzugsweise einstückig mit der Etikettengrundschicht 1 ausgebildet vorgesehen sein. Die Belegabschnitte können von dem Etikett abgetrennt werden und weisen eine Klebeschicht zur Fixierung an anderem Ort auf. Zu besseren Abtrennung von der Grundschicht sind Perforationen 18 vorgesehen.
In Fig. 3 ist ein erfindungsgemäßes auf ein Rundgefäß 9 verspendetes Etikett in perspektivischer Ansicht dargestellt. Die beiden Flügelteile sind dabei nicht am Mittelteil fixiert. Alle Teile des Etiketts können mit unterschiedlichen Informationen versehen sein. Darüber hinaus können die Flügelteile abtrennbar ausgebildet sein.
Dazu sind zum Beispiel Perforationen 13, 14 vorgesehen. Auf diesen heraustrennbaren Abschnitten können zum Beispiel Gebrauchsanweisungen oder Belegabschnitte zur Aufbewahrung an anderem Ort untergebracht sein. Andere Informationen 8, die zum Beispiel den Inhalt des Behältnisses betreffen und deshalb permanent auf dem Behältnis verbleiben sollten, können auf dem permanent am Behältnis 9 haftenden Mittelteil M des Etiketts angebracht sein.
Fig. 4 zeigt eine Variante des erfindungsgemäßen Etiketts. Das Etikett ist hier zusätzlich zu den aufgedruckten Informationen 8, 7 auf der Oberseite und den Informationen 5, 6 auf der Unterseite im Bereich der Oberseite des Vorderflügelteils V und der Unterseite des Hinterflügelteils H mit ablösbaren Belegabschnitten 10, 11 versehen. Die Belegabschnitte 10, 11 sind vorzugsweise als Selbstklebeetiketten ausgebildet, so daß sie nach dem Ablösen entweder an derselben Stelle oder zur Protokollierung, etwa der erfolgreichen Verabreichung eines Medikaments, an anderem Ort, zum Beispiel in einer Patientenakte, aufgeklebt werden können. Hierzu kann auf dem erfindungsgemäßen Etikett eine haftabweisende Schicht aus silikonisiertem Material oder dergleichen angebracht sein, so daß die Belegabschnitte 10, 11 ohne Zerstörung des übrigen Etiketts entnommen werden können. Selbstverständlich können dieselben oder weitere Belegabschnitte auch an anderen als den genannten Stellen des Etiketts aufgebracht sein.
In Fig. 5 ist das in Fig. 4 beschriebene Etikett aufgeklebt auf ein rundes Behältnis 9 in Querschnittansicht dargestellt. Die Belegabschnitte 10, 11 sind dabei so angeordnet, daß sie jeweils auf den "Innenseiten" der beiden Flügelteile liegen. Dies hat den Vorteil, daß die Belegabschnitte 10, 11 durch die Fixierung der Flügelteile zusätzlichen Halt bekommen. Ein Aufbringen der Belegabschnitte auf der Außenseite ist zwar möglich, jedoch hat es sich gezeigt, daß gerade bei Behältnissen mit sehr kleinem Radius, wie Spritzen, Ampullen oder dergleichen, Selbstklebeetiketten sich aufgrund der bei kleinem Radius vorliegenden Bogenspannung des Trägermaterials sehr leicht von selbst ablösen, so daß ein sicheres Aufbringen nicht immer möglich ist. Bei der Variante in Fig. 5 können die Belegabschnitte durch das Fixieren der beiden Flügelteile zusätzlichen Halt gewinnen.
Fig. 6 zeigt nochmals ein mit einem erfindungsgemäßen Etikett versehenes Rundbehältnis 9 in perspektivischer Darstellung. Die vorzugsweise als Selbstklebeetiketten ausgebildeten Belegabschnitte 10, 11 können je nach Anwendungsfall dabei alternativ oder ergänzend zu den in Fig. 2 und 3 gezeigten abtrennbaren Belegabschnitten 16 vorgesehen sein. In Fig. 6 sind zum Beispiel keine entlang einer Perforationslinie abtrennbaren Abschnitte dargestellt. Hier ist vorgesehen, daß alle Informationen 5, 7, 8 mit dem Behältnis 9 permanent verbunden bleiben. Zusätzlich sind ablösbare Belegabschnitte auf den Innenseiten der beiden Flügelteile H, V vorgesehen. In diesem Fall ist der Hinterflügelteil geringfügig länger als der Vorderflügelteil V, so daß letzterer zusammen mit dem Hinterflügelteil H mittels einer einzigen Klebung 4 am Mittelteil des Etiketts M fixiert werden kann.
In Fig. 7 ist eine Vorrichtung zur verspendefertigen Bereitstellung der erfindungsgemäßen Etiketten schematisch dargestellt. Wie in der Ausschnittvergrößerung (i) gezeigt, werden die erfindungsgemäßen Etiketten im ausgeklappten Zustand 28 auf einer ersten Trägerbahn 19 bereitgestellt. Die Trägerbahn 19 umfaßt in der Regel mehrere in dieser Art angeordneten Etiketten und wird der erfindungsgemäßen Vorrichtung so zugeführt, daß die Etiketten mit ihrem Vorderflügelteil, welcher nicht auf der Trägerbahn 19 haftet, voranlaufen. Zu diesem Zeitpunkt haben die Etiketten auf der Trägerbahn 19 einen Abstand a voneinander. Der Abstand a kann beliebig klein sein. Um die Etiketten 28 nach dem erfindungsgemäßen Verfahren verspenden zu können, muß der Vorderflügelteil V in Richtung der Oberseite der Etiketten umgefalzt werden. Dies wird mittels einer Umfalzkante 21 und einer Walze 22 in der Umfalzeinrichtung 20 erreicht. Der Vorderflügelteil eines Etiketts 28 wird dabei durch die Umfalzkante 21 angehoben und umgeklappt und anschließend mittels der Walze 22 gegen die Oberseite des Etiketts gepreßt. Vor die Umfalzeinrichtung kann eine Klebeeinrichtung 27 geschaltet sein, die die Oberseite der Etiketten 28 mit einem Klebepunkt P aus Klebewachs oder dergleichen versieht. Dadurch kann beim Umfalzen der Vorderflügelteil V an der Oberseite des Etiketts fixiert werden, so daß bei der späteren Verspendung keine Probleme mit losen Vorderflügelteilen auftreten. Diese Punktfixierung P wird im Laufe der Verspendung dann irreversibel gelöst.
Nach dem Durchlauf der Etiketten durch die Umfalzeinrichtung 20 hat sich der Abstand der Etiketten gerade um die Länge des umgefalzten Vorderflügelteil vergrößert. Dieser neue Abstand b kann im Prinzip je nach gewünschter Größe des Vorderflügelteils V sehr beträchtlich sein, so daß eine Konfektionierung auf einer Trägerbahn 19 mit Abständen, die ein mehrfaches der Etikettenlänge betragen können, schon aus gründen des immensen Trägermaterialverbrauchs nicht wünschenswert ist. Außerdem könen sich Probleme beim Aufspendenn der Etiketten ergeben, insbesondere wird die Aufspendeanlage durch die leeren Abschnitte der Trägermaterialbahnen unnötig belastet. Um dies zu korrigieren, werden die umgefalzten Etiketten 29 (s. Ausschnittvergrößerung (ii)) einer Umspendeeinrichtung 25 zugeführt. In dieser Einrichtung werden die Etiketten 29 vom Trägerband 19 auf ein anderes Trägerband 26 umgespendet, so daß der Abstand der Etiketten schließlich c < b beträgt, wobei c gegen Null gehen kann. Hierzu weist die Umspendeeinrichtung einen Sensor 23 auf, der mit einer Recheneinheit 24 verbunden ist. Der Sensor 23 erfaßt die Anwesenheit der Etiketten 29 auf der Trägerbahn 19 und bei bekannter Laufgeschwindigkeit der Trägerbahn auch den Abstand b der Etiketten. Über die Recheneinheit 24 wird dann der Antrieb des anderen Trägerbandes so gesteuert, daß die Etiketten 29, die durch Umlenken der Trägerbahn 19 an der Kante 30 im Anstand b von der Trägerbahn 19 abgelöst werden, in einem kleineren Abstand c auf der neuen Trägerbahn 26 plaziert werden. Die so präparierten Etiketten 29 können anschließend erfindungsgemäß verspendet werden.

Claims (28)

1. Etikett zum selbstüberlappenden Aufspenden auf ein vorzugsweise rundes Behältnis, wobei das Behältnis in Aufspenderichtung mit dem Etikett umwickelt wird, das folgendes aufweist:
eine Grundschicht (1) und eine auf der Unterseite der Grundschicht (1) in einem Mittelteil (M) derselben angebrachte erste Klebeschicht (2) zur Befestigung des Etiketts auf dem Behältnis,
einen Vorderflügelteil (V) und einen Hinterflügelteil (H), die jeweils in Aufspenderichtung zu beiden Seiten des Mittelteils (M) des Etiketts angeordnet sind,
eine Falzlinie (3) im Bereich zwischen dem Vorderflügelteil (V) und dem Mittelteil (M).
2. Etikett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Haltemittel (4, 12) zur Fixierung der beiden Flügelteile (V, H) an der Grundschicht (1) im Bereich des Mittelteils (M) vorgesehen sind.
3. Etikett nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß im Vorderflügelteil (V) eine oder mehrere Falzungen vorgesehen sind.
4. Etikett nach einem der vorherhigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge der Grundschicht (1) in Spenderichtung größer als der Umfang des Behältnisses (9) ist.
5. Etikett nach einem der vorherhigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge der ersten Klebeschicht (2) in Spenderichtung im wesentlichen gleich dem Umfang des Behältnisses (9) ist.
6. Etikett nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorderflügelteil (V) und/oder der Hinterflügelteil (H) auf der Unterseite der Grundschicht (1) nicht-klebende Bereiche aufweisen.
7. Etikett nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorderflügelteil (V) auf der Unterseite der Grundschicht (1) eine Klebeschicht aufweist und daß der Hinterflügelteil (H) auf der Unterseite der Grundschicht eine klebstoffabweisende Beschichtung aufweist.
8. Etikett nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorderflügelteil (V) mindestens eine Perforationslinie (13) aufweist, die ein Abtrennen mindestens eines Teils des Vorderflügelteils ermöglicht.
9. Etikett nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Hinterflügelteil (H) auf der Unterseite der Grundschicht (1) eine Klebeschicht aufweist und daß der Vorderflügelteil auf der Unterseite der Grundschicht eine klebstoffabweisende Beschichtung aufweist.
10. Etikett nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Hinterflügelteil (H) mindestens eine Perforationslinie (14) aufweist, die ein Abtrennen mindestens eines Teils des Hinterflügelteils (H) ermöglicht.
11. Etikett nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Hinterflügelteil (H) länger ist als der Vorderflügelteil (V).
12. Etikett nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Haltemittel eine zweite Klebeschicht (4) am Hinterflügelteil (H) auf der Unterseite der Grundschicht (1) vorgesehen ist.
13. Etikett nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß auf der der Unterseite abgewanndten Seite der Grundschicht (1) ein haftabweisendes Glattschichtteil (15) zur Aufnahme der zweiten Klebeschicht (4) vorgesehen ist.
14. Etikett nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Haltemittel eine dritte Klebeschicht (12) am Vorderflügelteil (V) auf der der Unterseite abgewandten Seite der Grundschicht (1) vorgesehen ist.
15. Etikett nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es in wenigstens einem Teil der Unterseite der Grundschicht (1) mit Aufdrucken, Stanzungen oder Prägungen (5, 6) versehen ist.
16. Etikett nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es auf der der Unterseite abgewandten Seite der Grundschicht (1) wenigstens teilweise mit Aufdrucken, Stanzungen oder Prägungen (7, 8) versehen ist.
17. Etikett nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die nicht-klebenden Bereiche zumindest teilweise mit einer haftabweisenden Beschichtung versehen sind.
18. Etikett nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß auf die mit der haftabweisenden Beschichtung versehenen Bereiche Informationsträger (10, 11) aufgeklebt sind.
19. Etikett nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Hinterflügelteil (H) an seinem dem Mittelteil (M) abgewandten Ende wenigstens einen abtrennbaren Informationsabschnitt (16) aufweist, wobei dieser auf der Unterseite der Grundschicht (1) eine vierte Klebeschicht (17) aufweist.
20. Etikett nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß der abtrennbare Informationsabschnitt (16) ein Teil der Grundschicht (1) ist.
21. Etikett nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß zur Abtrennung des wenigstens einen Informationsabschnitts (16) von der Grundschicht (1) eine zweite Perforation (18) vorgesehen ist.
22. Verfahren zum Etikettieren eines vorzugsweisen runden Behältnisses, wobei das Behältnis in Aufspenderichtung mit einem Etikett umwickelt wird, das folgendes aufweist:
eine Grundschicht (1) und eine auf einer ersten Seite der Grundschicht (1) in einem Mittelteil (M) derselben angebrachte erste Klebeschicht (2),
einen Vorderflügelteil (V) und einen Hinterflügelteil (H), die jeweils in Aufspenderichtung zu beiden Seiten des Mittelteils (M) des Etiketts angeordnet sind,
eine Falzlinie (3) im Bereich zwischen dem Vorderflügelteil (V) und dem Mittelteil (M)
Haltemittel (4) zur Fixierung der beiden Flügelteile (V, H) an der Grundschicht (1) im Bereich des Mittelteils (M),
wobei das Etikett längs der Falzlinie (3) so umgefalzt wird, daß der Vorderflügelteil (V) auf dem Mittelteil (M) liegt und das Etikett mit der durch die Falzung erzeugten Kante als vorauslaufende Kante auf das Behältnis geführt wird.
23. Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Umfalzung unmittelbar vor dem Aufspendevorgang erfolgt.
24. Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Umfalzung bei der Herstellung des Etiketts erfolgt.
25. Vorrichtung zur Herstellung einer Etikettenbahn, welcher Vorrichtung eine Etikettenbahn zugeführt wird, bei der die Etiketten auf einer haftabweisenden Trägerbahn (19) aufgeklebt sind und ein in Laufrichtung der Trägerbahn (19) voranlaufender Vorderflügelteil (V) der Etiketten keinen klebenden Kontakt zur Trägerbahn (19) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung folgendes aufweist: eine Umfalzeinrichtung (20) zum Umfalzen des Vorderflügelteils (V) der Etiketten.
26. Vorrichtung nach Anspruch 25, gekennnzeichnet durch eins Umspendeeinrichtung (25) zum Umspenden der umgefalzten Etiketten von der Trägerbahn (19) auf eine weitere Trägerbahn (26).
27. Vorrichtung nach Anspruch 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, daß vor der Umfalzvorrichtung (20) eine Vorrichtung zum Klebstoffauftrag (27) vorgesehen ist.
28. Vorrichtung nach Anspruch 26, gekennzeichnet durch eine Vorschubsteuerung (23, 24) für die weitere Trägerbahn (26), durch die der Vorschub der weiteren Trägerbahn (26) so gesteuert wird, daß der Abstand zwischen zwei aufeinanderfolgenden Etiketten verkleinert wird.
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