DE19949778C1 - Selbstüberlappendes Etikett - Google Patents
Selbstüberlappendes EtikettInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Etikett zur Verspendung auf vorzugsweise runden Behältnissen. Das Etikett besteht aus mehreren Flügelteilen (H, M, V), von denen einer umklappbar ist, so daß er auf der Oberseite des Etiketts zu liegen kommt. Aufgebracht auf ein Behältnis steht der mehrfache Umfang des Behältnisses zur Aufbringung von Informationen über Inhalt, Gebrauch und dergleichen zur Verfügung.
Description
Die Erfindung betrifft ein Etikett zum selbstüberlappenden Aufspenden auf ein
vorzugsweise rundes Behältnis, sowie ein Verfahren zu dessen Aufspendung.
Etiketten dieser Art sind als sogenannte "Überrundumetiketten" zum Beispiel aus DE 197 46 011
bekannt. Sie finden zumeist Anwendung, wenn ein Behältnis mit nur sehr
kleinem Umfang zu Verfügung steht, welches trotzdem mit einer Vielzahl von
Informationen über den Inhalt, Verfallsdatum oder den Gebrauch versehen werden soll.
Beispiele für Anwendungen sind Arzneimittelbehältnisse wie Einwegspritzen oder
Ampullen, bei denen der Durchmesser häufig nicht mehr als etwa 1 cm beträgt. Da es
gerade bei Medikamenten fatal ist, wenn derartige Behältnisse nicht ausreichend mit
Informationen zur ordnungsgemäßen Verabreichung und dergleichen versehen sind, ist
es von besonderer Bedeutung, daß der auf dem Behältnis zur Verfügung stehende Platz
so effizient wie möglich genutzt wird. Derartige Etiketten werden häufig mit
abtrennbaren Belegabschnitten versehen, die zum Beispiel zur Protokollierung der
Verabreichung eines Medikaments vom Behältnis abgetrennt und etwa in eine
Krankenakte oder dergleichen eingeklebt werden können.
Der Überlappungsteil eines oben beschriebenen "Überrundumetiketts" kann
entsprechend der auf dem Etikett vorgesehenen Informationsmenge so im Prinzip eine
beliebige Länge aufweisen, die einem Vielfachen des Behältnisumfanges entsprechen
kann. Aus praktischen Gründen sind dieser Länge jedoch Grenzen gesetzt. Bereits dann,
wenn der Überlappungsteil dem Umfang des Behältnisses entspricht, ist das
Aufspenden solcher Etiketten auf das Behältnis sehr aufwendig und zeitraubend. Zudem
muß der Überlappungsteil an wenigstens einer Stelle mit Klebstoff ablösbar fixiert
werden. Wird die Länge des Überlappungsteils größer als der einfache Umfang des
Behältnisses, läßt sich eine Fixierung nur noch äußerst schwierig bewerkstelligen, da
durch ein mehrmaliges Umwickeln die Handhabung unkomfortabel wird.
Ziel der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein Etikett der eingangs genannten Art zu
schaffen, das sich durch einfache Herstellung und Hadhabung auszeichnet und bei dem
große Informationsflächen zur Verfügung stehen. Vor allem soll die Möglichkeit
gegeben sein, eine Informationsflächen zur Verfügung zu stellen, die einem
Mehrfachen der Mantelfläche des Behältnisses entspricht.
Nach der vorliegenden Erfindung wird dieses Ziel durch ein Etikett zum
selbstüberlappenden Aufspenden auf ein vorzugsweise rundes Behältnis erreicht,
wobei das Behältnis in Aufspenderichtung mit dem Etikett umwickelt wird. Das Etikett
weist dabei auf: eine Grundschicht und eine auf der Unterseite der Grundschicht in
einem Mittelteil derselben angebrachte erste Klebeschicht zur Befestigung des Etiketts
auf dem Behältnis, einen Vorderflügelteil und einen Hinterflügelteil, die jeweils in
Aufspenderichtung zu beiden Seiten des Mittelteils des Etiketts angeordnet sind, eine
Falzlinie im Bereich zwischen dem Vorderflügelteil und dem Mittelteil.
Ergänzend hierzu weist das Etikett nach einer vorteilhaften Ausführungsform der
Erfindung Haltemittel zur Fixierung der beiden Flügelteile an der Grundschicht im
Bereich des Mittelteils auf. Dadurch kann, wenn dies gewünscht ist, eine Fixierung der
Flügelteile erreicht werden.
Nach einer weitern vorteilhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sind im
Bereich des Vorderflügelteils eine oder mehrere Falzungen vorgesehen. Dadurch kann
der Vorderflügelteil nochmals in sich gefaltet werden. Dadurch wird es möglich, den
Vorderflügelteil noch länger auszubilden, was zusätzlichen Raum zur Auf- oder
Anbringung von Informationen und dergleichen schafft. Bei mehreren Falzungen kann
der Vorderflügelteil im Ziehharmonikaprinzip aufgefaltet werden, so daß sehr viele
Informationen platzsparend untergebracht werden können.
Die Länge der Grundschicht in Spenderichtung des Etiketts kann nach einer
vorteilhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung so ausgebildet sein, daß sie
größer als der Umfang des Behältnisses ist. Ergänzend hierzu kann die Länge der
ersten Klebeschicht in Spenderichtung im wesentlichen dem Umfang des Behältnisses
entsprechen. Das Etikett kann mit seinem Mittelteil permanent auf dem Behältnis
befestigt werden, während die beiden Flügelteile ablösbar um den Mittelteil
herumgewickelt und mit den Haltemitteln am Mittelteil angebracht werden können.
Sind die Längen der beiden Flügelteile und des Mittelteils zum Beispiel so gewählt, daß
sie jeweils dem Umfang des Behältnisses entsprechen, so kann etwa der fünffache
Umfang des Behältnisses zur Anbringung von Informationen genutzt werden.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
weisen der Vorderflügelteil und/oder der Hinterflügelteil auf der Unterseite der
Grundschicht nicht-klebende Bereiche auf. Hierdurch können ein zu starkes Verkleben
der Flügelteile sowie das Vorsehen haftabweisender Substanzen weitestgehend
ausgeschlossen werden. Vorteilhafterweise weisen der Vorderflügelteil auf der
Unterseite der Grundschicht eine Klebeschicht und der Hinterflügelteil auf der
Unterseite der Grundschicht eine klebstoffabweisende Beschichtung auf. Beim
Aufspenden des Etiketts auf ein Behältnis kann so eine bessere Fixierung der beiden
Flügelteile erreicht werden. Natürlich ist es ebenfalls möglich statt dessen das Etikett
so zu gestalten, daß der Hinterflügelteil auf der Unterseite der Grundschicht eine
Klebeschicht aufweist und daß der Vorderflügelteil auf der Unterseite der
Grundschicht eine klebstoffabweisende Beschichtung aufweist.
Häufig besteht seitens des Verbrauchers der Wunsch, einen Teil des Etiketts von dem
Behältnis zu trennen und zur Protokollierung an einem anderen Ort zu hinterlegen.
Deshalb weist der Vorderflügelteil mindestes eine Perforationslinie auf, die ein
Abtrennen mindestens eines Teils des Vorderflügelteils ermöglicht. Auch der
Hinterflügelteil kann alternativ oder ergänzend hierzu mindestens eine
Perforationslinie aufweisen, die ihrerseits ein Abtrennen mindestens eines Teils des
Hinterflügelteils ermöglicht.
Nach einer besonders vorteilhaften Ausführungsform ist der Hinterflügelteil länger
als der Vorderflügelteil. Dies erlaubt eine besonders einfache Fixierung beider
Flügelteile am Mittelteil mit nur einer Klebung. Hierzu kann zum Beispiel als
Haltemittel eine zweite Klebeschicht am Hinterflügelteil auf der Unterseite der
Grundschicht vorgesehen sein. Diese kann entweder so angebracht sein, daß sie beim
Aufspenden des Etiketts auf das Behältnis entweder auf dem Vorderflügelteil zu liegen
kommt oder der Vorderflügelteil dadurch zusammen mit dem Hinterflügelteil fixiert
wird, daß die zweite Klebeschicht auf dem Mittelteil aufliegt.
Hierzu ist es besonders vorteilhaft, wenn ein mehrfaches Ablösen und Anbringen der
Flügelteile erwünscht ist, auf der der Unterseite abgewandten Seite der Grundschicht
ein haftabweisendes Glattschichtteil zur Aufnahme der zweiten Klebeschicht
vorzusehen.
Des weiteren ist als Haltemittel eine dritte Klebeschicht am Vorderflügelteil auf der
der Unterseite abgewandten Seite der Grundschicht vorgesehen. So kann das
Vorderflügelteil auch unabhängig vom Hinterflügelteil fixiert werden.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist das Etikett in wenigstens
einem Teil der Unterseite der Grundschicht mit einem oder mehreren Aufdrucken,
Stanzungen oder Prägungen versehen. Alternativ oder ergänzend hierzu können auch
auf der der Unterseite der Grundschicht abgewandten Seite wenigstens teilweise
Aufdrucke, Stanzungen oder Prägungen vorgesehen sein.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltungsform der vorliegenden Erfindung sind
die nicht-klebenden Bereiche des Etiketts zumindest teilweise haftabweised
ausgebildet. Dies kann vorzugsweise durch Aufbringen von einem haftabweisenden
Material auf klebende Bereiche erreicht werden. Ergänzend hierzu können auf diese
mit einer haftabweisenden Beschichtung versehenen Bereiche ein oder mehrere
Informationsträger aufgeklebt sein. Das Vorsehen der vorzugsweise selbstklebend
ausgebildeten Informationsträger erlaubt das Aufbringen zusätzlicher Informationen
auf das erfindungsgemäße Etikett. Die Informationsträger können beim späteren
Gebrauch entfernt und vorzugsweise an anderer Stelle, beispielsweise zur
Protokollierung der Verabreichung eines Arzneimittels oder dergleichen, wieder
aufgeklebt werden.
Darüber hinaus ist nach einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform vorgesehen,
daß der Hinterflügelteil an seinem dem Mittelteil abgewandten Ende wenigstens einen
abtrennbaren Informationsabschnitt aufweist, wobei dieser auf der Unterseite der
Grundschicht eine vierte Klebeschicht aufweist. Hiermit können, ähnlich wie für die
Belegabschnitte geschildert, weitere vom Etikett abtrennbare Informationen zum
Aufkleben an anderem Ort am erfindungsgemäßen Etikett angebracht werden.
Der abtrennbare Informationsabschnitt ist vorzugsweise ein Teil der Grundschicht, so
daß er mit dem Etikett einstückig hergestellt werden kann. Zur Abtrennung des
wenigstens einen Informationsabschnitts von der Grundschicht ist nach einer
weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung eine zweite Perforation
vorgesehen.
Die Erfindung betrifft darüber hinaus ein Verfahren zum Etikettieren eines
vorzugsweisen runden Behältnisses, wobei das Behältnis in Aufspenderichtung mit
einem Etikett umwickelt wird, welches folgendes aufweist: eine Grundschicht und eine
auf der Unterseite der Grundschicht in einem Mittelteil derselben angebrachte erste
Klebeschicht, einen Vorderflügelteil und einen Hinterflügelteil, die jeweils in
Aufspenderichtung zu beiden Seiten des Mittelteils des Etiketts angeordnet sind, eine
Falzlinie im Bereich zwischen dem Vorderflügelteil und dem Mittelteil und
Haltemittel zur Fixierung der beiden Flügelteile an der Grundschicht im Bereich des
Mittelteils. Das Etikett wird dabei längs der Falzlinie so umgefalzt, daß der
Vorderflügelteil auf dem Mittelteil liegt und das Etikett mit der durch die Falzung
erzeugten Kante als vorauslaufende Kante auf das Behältnis geführt wird.
Nach einer Alternative des Verfahrens erfolgt die Umfalzung unmittelbar vor dem
Aufspendevorgang. Hier besteht die Möglichkeit für den Abnehmer, das Etikett
beidseitig bis zum Zeitpunkt der Aufspendung seinerseits noch mit Aufdrucken
Stanzungen oder dergleichen zu versehen. Alternativ hierzu können derartige
Aufdrucke schon durch den Hersteller der Etiketten vorgenommen werden, so daß
zumindest im Umklappbereich keine weiteren Aufdrucke mehr erforderlich sind. Dann
kann die Umfalzung bei der Herstellung des Etiketts erfolgen.
Des weiteren betrifft die Erfindung ein Behältnis mit einem vorzugsweise runden
Abschnitt, auf dem ein Etikett aufgeklebt ist, das folgendes aufweist: eine Grundschicht
und eine auf der Unterseite der Grundschicht in einem Mittelteil derselben
angebrachte erste Klebeschicht, mit der das Etikett auf dem Abschnitt des Behältnisses
klebt, wobei die Grundschicht länger als der Umfang des Abschnitts ist und die
Klebeschicht etwa die Länge des Umfangs des Abschnitts aufweist, einen
Vorderflügelteil, der längs einer Falzlinie im Bereich zwischen dem Vorderflügelteil
und dem Mittelteil auf den Mittelteil zurückgefaltet ist, und einen Hinterflügelteil, der
zumindest teilweise den Vorderflügelteil und den Mittelteil überdeckt, wobei
Haltemittel zur Fixierung der beiden Flügelteile vorgesehen sind.
Die Erfindung betrifft auch eine Vorrichtung zur Herstellung einer Etikettenbahn,
welcher Vorrichtung eine Etikettenbahn zugeführt wird, bei der die Etiketten auf einer
haftabweisenden Trägerbahn aufgeklebt sind und ein in Laufrichtung der Trägerbahn
voranlaufender Vorderflügelteil der Etiketten keinen klebenden Kontakt zur
Trägerbahn aufweist und wobei die Vorrichtung eine Umfalzeinrichtung zum Umfalzen
des Vorderflügelteils der Etiketten aufweist.
Darüber hinaus kann die Vorrichtung eine Umspendeeinrichtung zum Umspenden der
umgefalzten Etiketten von der Trägerbahn auf eine weitere Trägerbahn aufweisen. Die
nach dem erfindungsgemäßen Verfahren einstückig hergestellten Etiketten werden in
der Regel auf einer silikonisierten, haftabweisenden Trägerbahn konfektioniert.
Üblicherweise geschieht die Konfektionierung so, daß die Etiketten in ihrer gesamten
Länge, also mit ausgeklappten Flügelteilen, auf der Trägerbahn aufgebracht werden, so
daß die Etiketten einen bestimmten Abstand a voneinander haben. Sollen diese Etiketten
verspendefertig konfektioniert werden, wird der in Laufrichtung voranlaufende
Flügelteil umgefalzt, so daß sich der Abstand der Etiketten voneinander erhöht und
dann eine Länge b hat. Zur Ressourcenschonung des Materials der Trägerbahn ist an
der erfindungsgemäßen Vorrichtung eine Umspendevorrichtung vorgesehen. Hier
werden die umgefalzten Etiketten auf ein anderes Trägerband umgespendet, und zwar
so, daß die Etiketten auf diesem Trägerband lediglich einen Abstand c, mit c < b haben.
c kann hierbei bei Bedarf gegen Null gehen.
Zur besseren Fixierung des umgefalzten Abschnitts am noch mit der Trägerbahn
verbundenen Teil des Etiketts ist nach einer vorteilhaften Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung vor der Umfalzvorrichtung eine Vorrichtung zum
Klebstoffauftrag vorgesehen. Auf das Etikett wird ein Tropfen Klebstoff oder
Klebewachs aufgebracht, welcher den umgefalzten Teil dann beim Umfalzen am Rest
des Etiketts zur besseren Konfektion fixiert. Dieser provisorische Verklebung dient
lediglich einem verbesserten Transport und einer besseren Lagerung und wird durch
das Verspenden der Etiketten dann permanent wieder aufgehoben.
Nach einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der erfindunngsgemäßen
Vorrichtung weist die Vorrichtung eine Vorschubsteuerung für die weitere Trägerbahn
auf, durch die der Vorschub der weiteren Trägerbahn so gesteuert wird, daß der
Abstand zwischen zwei aufeinanderfolgenden Etiketten verkleinert wird.
Die Erfindung und ihre vorteilhaften Ausführungsformen werden nachfolgend an Hand
der Fig. 1 bis 7 schematisch näher erläutert. Es zeigen dabei:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform des erfindungsgemäßen Etiketts in seitlicher
Ansicht;
Fig. 2 einen Querschnitt eines erfindungsgemäßen Etiketts, aufgebracht auf einem
runden Behältnis;
Fig. 3 ein Beispiel für ein erfindungsgemäß aufgebrachtes Etikett auf einem runden
Behältnis in perspektivischer Ansicht;
Fig. 4 eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Etiketts in seitlicher
Ansicht;
Fig. 5 einen Querschnitt eines weiteren erfindungsgemäßen Etiketts, aufgebracht auf
einem runden Behältnis;
Fig. 6 ein Beispiel für ein weiteres erfindungsgemäß aufgebrachtes Etikett auf einem
runden Behältnis in perspektivischer Ansicht;
Fig. 7 ein Beispiel für eine erfindungsgemäße Vorrichtung mit Umfalz- und
Umspendeeinrichtung in seitlicher Ansicht.
In Fig. 1 ist eine erste Ausführungsform des erfindungsgemäßen Etiketts zur
Verspendung auf ein Rundbehältnis oder dergleichen dargestellt. Es weist eine
Grundschicht 1 auf, an deren Unterseite eine Klebeschicht 2 zur Verklebung mit dem
Behältnis aufgebracht ist. Als "Unterseite" ist in diesem Sinn die Seite der
Grundschicht 1 zu verstehen, die zumnidest teilweise mit Klebstoff beschichtet ist und
die zur Besfestigung des Etiketts auf dem Behältnis dient. DerDie gegenüberliegende
Seite wird als "Oberseite" bezeichnet. Die Länge der Klebeschicht hat vorzugsweise
eine Länge, die etwa dem Umfang des Behältnisses entspricht, auf welches das Etikett
aufgespendet werden soll. Der mit der Klebeschicht 2 versehene Teil des Etiketts bildet
den Mittelteil M. Insbesondere die Klebeschicht 2 kann dabei herstellerseitig auf dem
Etikett aufgebracht werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, daß eine
Klebstoffbeschichtung erst beim Verspenden erfolgt. Dies kann entweder geschehen
durch Klebstoffauftrag auf das Etikett während des Verspendevorgangs oder durch
Klebstoffauftrag auf das Behältnis, auf welches die Verspendung erfolgen soll. Seitlich
des Mittelteils M befinden sich zwei im wesentlichen nicht-klebende Flügelteile H und
V.
Die nicht-klebenden Bereiche an der Unterseite der Grundschicht können entweder
dadurch realisiert werden, daß die Klebeschicht lediglich im Bereich des Mittelteils M
selektiv aufgetragen wird. Alternativ ist es möglich, die Unterseite der Grundschicht 1
vollflächig mit Klebstoff zu überziehen und die Bereiche, die nicht kleben sollen,
anschließend mit Abdeckungen zu versehen.
Der in Verspenderichtung voranlaufende Vorderflügelteil V des Etiketts ist längs einer
Falzlinie 3 umklappbar ausgebildet. Es besteht die Möglichkeit, einen oder beide
Flügelteile abtrennbar zu gestalten. Dazu können in der Grundschicht Perforationen
13, 14 vorgesehen werden. Das gesamte Etikett steht zum Aufbringen von
Informationen aller Art, wie zum Beispiel Art und Verwendung des Behältnisinhalts,
Verfallsdatum oder dergleichen zur Verfügung. So können die Oberseite und Unterseite
mit Aufdrucken, Stanzungen oder Prägungen 5 bis 8 versehen sein.
Ist die Grundschicht transparent ausgebildet, so kann das gesamte Etikett durch
einseitiges Bedrucken der Oberseite beidseitig mit Informationen versehen werden.
Dazu werden die Informationen, die für die Unterseite gedacht sind spiegelverkehrt auf
die Oberseite aufgedruckt. Anschließend kann darüber zum Beispiel eine farbige
Deckschicht gedruckt werden, auf die wiederum die für die andere Seite gedachten
Informationen aufgebracht werden können. Durch diese Maßnahme kann auf einen
verfahrenstechnisch aufwendigen Schritt des Umdrehens zum Beschriften der
Rückseite verzichtet werden. Zudem bereitet beim Bedrucken dieser Art die
Klebeschicht 2 auf der Unterseite keine Probleme, wenn die Etiketten etwa erst beim
Endverbraucher bedruckt werden sollen. Zudem sind Aufdrucke, die mit einer
Klebeschicht in Verbindung stehen nicht selten in ihrer Haltbarkeit stark
eingeschränkt. Zur Konfektionierung der Etiketten können diese auf einer
haftabweisenden Trägerbahn aufgebracht sein. Werden die Etiketten beispielsweise
nach dem oben beschriebenen Prozeß beidseitig mit Informationen versehen, so ist es
nützlich, die Trägerbahn transparent vorzusehen. So kann nachträglich kontrolliert
werden, ob der unterseitige Aufdruck fehlerhaft ist oder nicht.
Der in Verspenderichtung nachlaufende Hinterflügelteil H weist an der Unterseite im
Randbereich eine Klebeschicht 4 auf. Wird das Etikett auf ein Behältnis verspendet,
kann der ansonsten klebstofffreie Hinterflügelteil H mittels dieser Klebeschicht 4
verklebt werden. Vorzugsweise ist an der Stelle auf der Oberseite des Etiketts, an der
dieser mit Klebstoff 4 beschichtete Teil zu liegen kommt, ein Haftabweiser 15
angebracht sein, so daß die Klebung an dieser Stelle nicht permanent ist. So bleibt der
Hinterflügelteil ablösbar und kann jederzeit wieder befestigt werden. Zur Fixierung
des umgefalzten Vorderflügelteils V am Mittelteil des Etiketts kann ebenfalls eine
Klebung 12 am äußeren Rand des Vorderflügelteils vorgesehen sein. Entsprechend ist
es möglich, auf dem Etikett zur Aufnahme der Klebung 12 an der Oberseite des Etiketts
einen Haftabweiser (nicht gezeigt) vorzusehen. Letzterer kann zum Beispiel entfallen,
wenn der Hinderflügelteil H länger ausgebildet ist als der Vorderflügelteil V, dann
kann mit dem Hinterflügelteil mittels seiner Klebefläche 4 auch der Vorderflügelteil V
bei der Verspendung des Etiketts an dessen Oberseite fixiert werden.
In Fig. 2 ist in Querschnittdarstellung ein erfindungsgemäßes Etikett dargestellt,
welches auf ein Rundbehältnis 9 aufgespendet ist. Zur Aufspendung wird das Etikett
längs der Falzlinie 3 so umgefalzt, daß der Vorderflügelteil V auf dem Mittelteil M
liegt und das Etikett mit der durch die Falzung erzeugten Kante als vorauslaufende
Kante auf das Behältnis geführt wird. Die beiden Flügelteile werden dann in
Pfeilrichtung gegen den Mittelteil gedrückt und gegebenenfalls dort fixiert. Der
Hinterflügelteil H überdeckt dabei zumindest teilweise den in Richtung der Oberseite
des Etiketts umgefalzten Vorderflügelteil V. Vorderflügelteil und Hinterflügelteil
können jeweils einzeln mit der Oberseite des Etiketts, vorzugsweise im Bereich des
Mittelteils, über die Klebeschichten 4 bzw. 12 ablösbar verbunden sein. Zur weiteren
Informationsaufnahme können am Ende des Hinterflügelteils ein oder mehrere weitere
Belegabschnitte 16 vorzugsweise einstückig mit der Etikettengrundschicht 1
ausgebildet vorgesehen sein. Die Belegabschnitte können von dem Etikett abgetrennt
werden und weisen eine Klebeschicht zur Fixierung an anderem Ort auf. Zu besseren
Abtrennung von der Grundschicht sind Perforationen 18 vorgesehen.
In Fig. 3 ist ein erfindungsgemäßes auf ein Rundgefäß 9 verspendetes Etikett in
perspektivischer Ansicht dargestellt. Die beiden Flügelteile sind dabei nicht am
Mittelteil fixiert. Alle Teile des Etiketts können mit unterschiedlichen Informationen
versehen sein. Darüber hinaus können die Flügelteile abtrennbar ausgebildet sein.
Dazu sind zum Beispiel Perforationen 13, 14 vorgesehen. Auf diesen
heraustrennbaren Abschnitten können zum Beispiel Gebrauchsanweisungen oder
Belegabschnitte zur Aufbewahrung an anderem Ort untergebracht sein. Andere
Informationen 8, die zum Beispiel den Inhalt des Behältnisses betreffen und deshalb
permanent auf dem Behältnis verbleiben sollten, können auf dem permanent am
Behältnis 9 haftenden Mittelteil M des Etiketts angebracht sein.
Fig. 4 zeigt eine Variante des erfindungsgemäßen Etiketts. Das Etikett ist hier
zusätzlich zu den aufgedruckten Informationen 8, 7 auf der Oberseite und den
Informationen 5, 6 auf der Unterseite im Bereich der Oberseite des Vorderflügelteils V
und der Unterseite des Hinterflügelteils H mit ablösbaren Belegabschnitten 10, 11
versehen. Die Belegabschnitte 10, 11 sind vorzugsweise als Selbstklebeetiketten
ausgebildet, so daß sie nach dem Ablösen entweder an derselben Stelle oder zur
Protokollierung, etwa der erfolgreichen Verabreichung eines Medikaments, an
anderem Ort, zum Beispiel in einer Patientenakte, aufgeklebt werden können. Hierzu
kann auf dem erfindungsgemäßen Etikett eine haftabweisende Schicht aus
silikonisiertem Material oder dergleichen angebracht sein, so daß die Belegabschnitte
10, 11 ohne Zerstörung des übrigen Etiketts entnommen werden können.
Selbstverständlich können dieselben oder weitere Belegabschnitte auch an anderen als
den genannten Stellen des Etiketts aufgebracht sein.
In Fig. 5 ist das in Fig. 4 beschriebene Etikett aufgeklebt auf ein rundes Behältnis 9 in
Querschnittansicht dargestellt. Die Belegabschnitte 10, 11 sind dabei so angeordnet,
daß sie jeweils auf den "Innenseiten" der beiden Flügelteile liegen. Dies hat den
Vorteil, daß die Belegabschnitte 10, 11 durch die Fixierung der Flügelteile
zusätzlichen Halt bekommen. Ein Aufbringen der Belegabschnitte auf der Außenseite
ist zwar möglich, jedoch hat es sich gezeigt, daß gerade bei Behältnissen mit sehr
kleinem Radius, wie Spritzen, Ampullen oder dergleichen, Selbstklebeetiketten sich
aufgrund der bei kleinem Radius vorliegenden Bogenspannung des Trägermaterials
sehr leicht von selbst ablösen, so daß ein sicheres Aufbringen nicht immer möglich
ist. Bei der Variante in Fig. 5 können die Belegabschnitte durch das Fixieren der beiden
Flügelteile zusätzlichen Halt gewinnen.
Fig. 6 zeigt nochmals ein mit einem erfindungsgemäßen Etikett versehenes
Rundbehältnis 9 in perspektivischer Darstellung. Die vorzugsweise als
Selbstklebeetiketten ausgebildeten Belegabschnitte 10, 11 können je nach
Anwendungsfall dabei alternativ oder ergänzend zu den in Fig. 2 und 3 gezeigten
abtrennbaren Belegabschnitten 16 vorgesehen sein. In Fig. 6 sind zum Beispiel keine
entlang einer Perforationslinie abtrennbaren Abschnitte dargestellt. Hier ist
vorgesehen, daß alle Informationen 5, 7, 8 mit dem Behältnis 9 permanent verbunden
bleiben. Zusätzlich sind ablösbare Belegabschnitte auf den Innenseiten der beiden
Flügelteile H, V vorgesehen. In diesem Fall ist der Hinterflügelteil geringfügig länger
als der Vorderflügelteil V, so daß letzterer zusammen mit dem Hinterflügelteil H
mittels einer einzigen Klebung 4 am Mittelteil des Etiketts M fixiert werden kann.
In Fig. 7 ist eine Vorrichtung zur verspendefertigen Bereitstellung der
erfindungsgemäßen Etiketten schematisch dargestellt. Wie in der
Ausschnittvergrößerung (i) gezeigt, werden die erfindungsgemäßen Etiketten im
ausgeklappten Zustand 28 auf einer ersten Trägerbahn 19 bereitgestellt. Die
Trägerbahn 19 umfaßt in der Regel mehrere in dieser Art angeordneten Etiketten und
wird der erfindungsgemäßen Vorrichtung so zugeführt, daß die Etiketten mit ihrem
Vorderflügelteil, welcher nicht auf der Trägerbahn 19 haftet, voranlaufen. Zu diesem
Zeitpunkt haben die Etiketten auf der Trägerbahn 19 einen Abstand a voneinander. Der
Abstand a kann beliebig klein sein. Um die Etiketten 28 nach dem erfindungsgemäßen
Verfahren verspenden zu können, muß der Vorderflügelteil V in Richtung der
Oberseite der Etiketten umgefalzt werden. Dies wird mittels einer Umfalzkante 21 und
einer Walze 22 in der Umfalzeinrichtung 20 erreicht. Der Vorderflügelteil eines
Etiketts 28 wird dabei durch die Umfalzkante 21 angehoben und umgeklappt und
anschließend mittels der Walze 22 gegen die Oberseite des Etiketts gepreßt. Vor die
Umfalzeinrichtung kann eine Klebeeinrichtung 27 geschaltet sein, die die Oberseite
der Etiketten 28 mit einem Klebepunkt P aus Klebewachs oder dergleichen versieht.
Dadurch kann beim Umfalzen der Vorderflügelteil V an der Oberseite des Etiketts
fixiert werden, so daß bei der späteren Verspendung keine Probleme mit losen
Vorderflügelteilen auftreten. Diese Punktfixierung P wird im Laufe der Verspendung
dann irreversibel gelöst.
Nach dem Durchlauf der Etiketten durch die Umfalzeinrichtung 20 hat sich der Abstand
der Etiketten gerade um die Länge des umgefalzten Vorderflügelteil vergrößert. Dieser
neue Abstand b kann im Prinzip je nach gewünschter Größe des Vorderflügelteils V
sehr beträchtlich sein, so daß eine Konfektionierung auf einer Trägerbahn 19 mit
Abständen, die ein mehrfaches der Etikettenlänge betragen können, schon aus gründen
des immensen Trägermaterialverbrauchs nicht wünschenswert ist. Außerdem könen
sich Probleme beim Aufspendenn der Etiketten ergeben, insbesondere wird die
Aufspendeanlage durch die leeren Abschnitte der Trägermaterialbahnen unnötig
belastet. Um dies zu korrigieren, werden die umgefalzten Etiketten 29 (s.
Ausschnittvergrößerung (ii)) einer Umspendeeinrichtung 25 zugeführt. In dieser
Einrichtung werden die Etiketten 29 vom Trägerband 19 auf ein anderes Trägerband
26 umgespendet, so daß der Abstand der Etiketten schließlich c < b beträgt, wobei c
gegen Null gehen kann. Hierzu weist die Umspendeeinrichtung einen Sensor 23 auf, der
mit einer Recheneinheit 24 verbunden ist. Der Sensor 23 erfaßt die Anwesenheit der
Etiketten 29 auf der Trägerbahn 19 und bei bekannter Laufgeschwindigkeit der
Trägerbahn auch den Abstand b der Etiketten. Über die Recheneinheit 24 wird dann der
Antrieb des anderen Trägerbandes so gesteuert, daß die Etiketten 29, die durch
Umlenken der Trägerbahn 19 an der Kante 30 im Anstand b von der Trägerbahn 19
abgelöst werden, in einem kleineren Abstand c auf der neuen Trägerbahn 26 plaziert
werden. Die so präparierten Etiketten 29 können anschließend erfindungsgemäß
verspendet werden.
Claims (28)
1. Etikett zum selbstüberlappenden Aufspenden auf ein vorzugsweise rundes
Behältnis, wobei das Behältnis in Aufspenderichtung mit dem Etikett umwickelt wird,
das folgendes aufweist:
eine Grundschicht (1) und eine auf der Unterseite der Grundschicht (1) in einem Mittelteil (M) derselben angebrachte erste Klebeschicht (2) zur Befestigung des Etiketts auf dem Behältnis,
einen Vorderflügelteil (V) und einen Hinterflügelteil (H), die jeweils in Aufspenderichtung zu beiden Seiten des Mittelteils (M) des Etiketts angeordnet sind,
eine Falzlinie (3) im Bereich zwischen dem Vorderflügelteil (V) und dem Mittelteil (M).
eine Grundschicht (1) und eine auf der Unterseite der Grundschicht (1) in einem Mittelteil (M) derselben angebrachte erste Klebeschicht (2) zur Befestigung des Etiketts auf dem Behältnis,
einen Vorderflügelteil (V) und einen Hinterflügelteil (H), die jeweils in Aufspenderichtung zu beiden Seiten des Mittelteils (M) des Etiketts angeordnet sind,
eine Falzlinie (3) im Bereich zwischen dem Vorderflügelteil (V) und dem Mittelteil (M).
2. Etikett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Haltemittel (4, 12) zur
Fixierung der beiden Flügelteile (V, H) an der Grundschicht (1) im Bereich des
Mittelteils (M) vorgesehen sind.
3. Etikett nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß im
Vorderflügelteil (V) eine oder mehrere Falzungen vorgesehen sind.
4. Etikett nach einem der vorherhigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
die Länge der Grundschicht (1) in Spenderichtung größer als der Umfang des
Behältnisses (9) ist.
5. Etikett nach einem der vorherhigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
die Länge der ersten Klebeschicht (2) in Spenderichtung im wesentlichen gleich dem
Umfang des Behältnisses (9) ist.
6. Etikett nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der
Vorderflügelteil (V) und/oder der Hinterflügelteil (H) auf der Unterseite der
Grundschicht (1) nicht-klebende Bereiche aufweisen.
7. Etikett nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der
Vorderflügelteil (V) auf der Unterseite der Grundschicht (1) eine Klebeschicht
aufweist und daß der Hinterflügelteil (H) auf der Unterseite der Grundschicht eine
klebstoffabweisende Beschichtung aufweist.
8. Etikett nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der
Vorderflügelteil (V) mindestens eine Perforationslinie (13) aufweist, die ein
Abtrennen mindestens eines Teils des Vorderflügelteils ermöglicht.
9. Etikett nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der
Hinterflügelteil (H) auf der Unterseite der Grundschicht (1) eine Klebeschicht
aufweist und daß der Vorderflügelteil auf der Unterseite der Grundschicht eine
klebstoffabweisende Beschichtung aufweist.
10. Etikett nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der
Hinterflügelteil (H) mindestens eine Perforationslinie (14) aufweist, die ein
Abtrennen mindestens eines Teils des Hinterflügelteils (H) ermöglicht.
11. Etikett nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der
Hinterflügelteil (H) länger ist als der Vorderflügelteil (V).
12. Etikett nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als
Haltemittel eine zweite Klebeschicht (4) am Hinterflügelteil (H) auf der Unterseite
der Grundschicht (1) vorgesehen ist.
13. Etikett nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß auf der der Unterseite
abgewanndten Seite der Grundschicht (1) ein haftabweisendes Glattschichtteil (15)
zur Aufnahme der zweiten Klebeschicht (4) vorgesehen ist.
14. Etikett nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als
Haltemittel eine dritte Klebeschicht (12) am Vorderflügelteil (V) auf der der
Unterseite abgewandten Seite der Grundschicht (1) vorgesehen ist.
15. Etikett nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es
in wenigstens einem Teil der Unterseite der Grundschicht (1) mit Aufdrucken,
Stanzungen oder Prägungen (5, 6) versehen ist.
16. Etikett nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es
auf der der Unterseite abgewandten Seite der Grundschicht (1) wenigstens teilweise
mit Aufdrucken, Stanzungen oder Prägungen (7, 8) versehen ist.
17. Etikett nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
nicht-klebenden Bereiche zumindest teilweise mit einer haftabweisenden
Beschichtung versehen sind.
18. Etikett nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß auf die mit der
haftabweisenden Beschichtung versehenen Bereiche Informationsträger (10, 11)
aufgeklebt sind.
19. Etikett nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der
Hinterflügelteil (H) an seinem dem Mittelteil (M) abgewandten Ende wenigstens einen
abtrennbaren Informationsabschnitt (16) aufweist, wobei dieser auf der Unterseite
der Grundschicht (1) eine vierte Klebeschicht (17) aufweist.
20. Etikett nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß der abtrennbare
Informationsabschnitt (16) ein Teil der Grundschicht (1) ist.
21. Etikett nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß zur Abtrennung des
wenigstens einen Informationsabschnitts (16) von der Grundschicht (1) eine zweite
Perforation (18) vorgesehen ist.
22. Verfahren zum Etikettieren eines vorzugsweisen runden Behältnisses, wobei
das Behältnis in Aufspenderichtung mit einem Etikett umwickelt wird, das folgendes
aufweist:
eine Grundschicht (1) und eine auf einer ersten Seite der Grundschicht (1) in einem Mittelteil (M) derselben angebrachte erste Klebeschicht (2),
einen Vorderflügelteil (V) und einen Hinterflügelteil (H), die jeweils in Aufspenderichtung zu beiden Seiten des Mittelteils (M) des Etiketts angeordnet sind,
eine Falzlinie (3) im Bereich zwischen dem Vorderflügelteil (V) und dem Mittelteil (M)
Haltemittel (4) zur Fixierung der beiden Flügelteile (V, H) an der Grundschicht (1) im Bereich des Mittelteils (M),
wobei das Etikett längs der Falzlinie (3) so umgefalzt wird, daß der Vorderflügelteil (V) auf dem Mittelteil (M) liegt und das Etikett mit der durch die Falzung erzeugten Kante als vorauslaufende Kante auf das Behältnis geführt wird.
eine Grundschicht (1) und eine auf einer ersten Seite der Grundschicht (1) in einem Mittelteil (M) derselben angebrachte erste Klebeschicht (2),
einen Vorderflügelteil (V) und einen Hinterflügelteil (H), die jeweils in Aufspenderichtung zu beiden Seiten des Mittelteils (M) des Etiketts angeordnet sind,
eine Falzlinie (3) im Bereich zwischen dem Vorderflügelteil (V) und dem Mittelteil (M)
Haltemittel (4) zur Fixierung der beiden Flügelteile (V, H) an der Grundschicht (1) im Bereich des Mittelteils (M),
wobei das Etikett längs der Falzlinie (3) so umgefalzt wird, daß der Vorderflügelteil (V) auf dem Mittelteil (M) liegt und das Etikett mit der durch die Falzung erzeugten Kante als vorauslaufende Kante auf das Behältnis geführt wird.
23. Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Umfalzung
unmittelbar vor dem Aufspendevorgang erfolgt.
24. Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Umfalzung bei
der Herstellung des Etiketts erfolgt.
25. Vorrichtung zur Herstellung einer Etikettenbahn, welcher Vorrichtung eine
Etikettenbahn zugeführt wird, bei der die Etiketten auf einer haftabweisenden
Trägerbahn (19) aufgeklebt sind und ein in Laufrichtung der Trägerbahn (19)
voranlaufender Vorderflügelteil (V) der Etiketten keinen klebenden Kontakt zur
Trägerbahn (19) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung folgendes
aufweist:
eine Umfalzeinrichtung (20) zum Umfalzen des Vorderflügelteils (V) der
Etiketten.
26. Vorrichtung nach Anspruch 25, gekennnzeichnet durch eins
Umspendeeinrichtung (25) zum Umspenden der umgefalzten Etiketten von der
Trägerbahn (19) auf eine weitere Trägerbahn (26).
27. Vorrichtung nach Anspruch 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, daß vor der
Umfalzvorrichtung (20) eine Vorrichtung zum Klebstoffauftrag (27) vorgesehen ist.
28. Vorrichtung nach Anspruch 26, gekennzeichnet durch eine Vorschubsteuerung
(23, 24) für die weitere Trägerbahn (26), durch die der Vorschub der weiteren
Trägerbahn (26) so gesteuert wird, daß der Abstand zwischen zwei
aufeinanderfolgenden Etiketten verkleinert wird.
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