DE19945441A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Einbringen von Nukleinsäuren und Proteinen in eukaryontische Zellen - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Einbringen von Nukleinsäuren und Proteinen in eukaryontische ZellenInfo
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft unter anderem Verfahren zum Einbringen von Nukleinsäuren und Proteinen in eukaryontische Zellen, zu diesem Zweck einsetzbare Zusatzstoffe auf Calciumphosphat-Basis sowie Transfektionsagentien. Die Erfindung betrifft auch Vorrichtungen zur Durchführung der erfindungsgemäßen Verfahren, sowie ein Verfahren zum Einbringen von Nukleinsäuren und Proteinen, das kontinuierlich durchgeführt wird. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung können Nukleinsäuren sowie Proteine und Peptide auch im großtechnischen Maßstab kostengünstig sowohl in adhärente als auch in nicht-adhärente Zellen eingebracht werden.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft unter anderem Verfahren zum Einbringen von
Nukleinsäuren und Proteinen in eukaryontische Zellen, zu diesem Zweck einsetzbare
Zusatzstoffe und Transfektionsagentien, sowie Vorrichtungen zur Durchführung der
erfindungsgemäßen Verfahren.
Im Stand der Technik wurden verschiedene Verfahren zur Transfektion von
eukaryontischen Zellen beschrieben. Einige dieser Verfahren machen sich die Einwirkung
bestimmter Zusatzstoffe zunutze, die die einzuführende Nukleinsäure oder das
einzuführende Protein binden bzw. enthalten.
Ein bekanntes Transfektionsverfahren ist die Calciumphosphat-Kopräzipitation (siehe z. B.
Graham und von der Eb, Virology 52 (1973), 456-467). Es basiert auf der gemeinsamen
Fällung von Nukleinsäure und Calciumphosphat, z. B. durch Zugabe eines Überschusses an
Ca2+ Ionen zu einer DNA und Phosphat enthaltenden Lösung. Anschließend wird dann der
kopräzipitierte Bodenkörper, der DNA und Calciumphosphat enthält, zur Transfektion
eukaryontischer Zellen verwendet.
Kopräzipitation mit Calciumphosphat wurde auch verwendet, um Proteine in Zellen
einzuführen. So beschreiben Howcroft et al. die Einführung von β-Galactosidase in Hela-,
COS-7- und CHP-126-Zellen mittels einer Calciumphosphat-Kopräzipitationsmethode
(Anal. Biochem. 244 (1997), 22-27).
Die Calciumphosphat-Kopräzipitationsmethode ist zwar ein relativ kostengünstiges
Verfahren, weist jedoch die Nachteile auf, daß ihre Reproduzierbarkeit gering ist und keine
Möglichkeit des "Upscaling", also der Maßstabsvergrößerung, besteht.
Bei der Calciumphosphat-Kopräzipitationsmethode muß ferner das nach diesem Verfahren
erhaltene Transfektionsagens für jeden neuen Ansatz erneut hergestellt werden, da es einer
raschen "Alterung" unterliegt, die die Transfektion nachteilig beeinflußt. Dies ist auch
insofern nachteilig, als die Bildung von für die Transfektion optimalen Nukleinsäure-
Calciumphosphat-Kopräzipitaten von vielerlei mitunter schwierig zu kontrollierenden
Faktoren abhängt, so daß die Transfektionseffizienz bei separaten Ansätzen mitunter
deutlich unterschiedlich ausfällt, da jede neu hergestellte Transfektionslösung andere
Molekülspezies bzw. -aggregate enthält.
Weitere bekannte Verfahren zur Einführung von Nukleinsäuren in Zellen umfassen die
Verwendung von Zusatzstoffen wie DEAE-Dextran und Poly-L-Lysin. Diese
Transfektionsverfahren werden z. B. bei Ehrlich et al. (Biochim. Biophys. Acta 454 (1976),
397-409) vergleichend beschrieben.
Als die Transfektion fördernde Zusatzstoffe wurden auch liposomenbildende Agentien
verwendet (siehe z. B. Felgner et al., Proc. Natl. Acad. Sci. USA 84 (1987), 7413-7417;
Gao und Huang, Biochem. Biophys. Res. Commun. 179 (1991), 280-285). Es wird derzeit
angenommen, daß die Liposomen an die DNA binden, diese Komplexe anschließend mit
der Zellmembran interagieren und die DNA schließlich durch einen unbekannten
Mechanismus in die Zelle eintreten kann.
Als die Transfektion fördernder Zusatzstoff wurden auch synthetische aktivierte
Dendrimere verwendet, die unter dem Markennamen SuperFect™ im Handel erhältlich
sind (Qiagen).
Weiterhin wird bei Appel et al. (Proc. Natl. Acad. Sci. USA 85 (1988), 7670-7674)
exogene Plasmid-DNA unter Verwendung von Serpentinasbestfasern als Trägermaterial in
COS-7-Zellen von Affen eingeführt.
Andererseits wurden im Stand der Technik Transfektionsverfahren beschrieben, die die
temporäre Perforation der Zellen - und damit die Aufnahme des gewünschten Stoffes -
unter Zuhilfenahme physikalischer, insbesondere mechanischer, elektrischer oder
akustischer Mittel erreichen. So wird z. B. bei Bao et al. (Ultrasound in Med. & Biol. 23
(1997), 953-959) ein Reporter-Plasmid durch Ultraschalleinwirkung in CHO-Zellen
(Ovarzellen des chinesischen Hamsters) eingeführt, und anschließend das vom Plasmid
kodierte Protein (Luziferase) in den transfizierten Zellen exprimiert.
Ultraschall wurde auch von Fechheimer et al. zum Einbringen einer makromolekularen
chemischen pH-Sonde, in diesem Falle Fluoreszein-markiertes Dextran, in Zellen von
Amöben verwendet (Eur. J. Cell Biol. 40 (1986), 242-247).
Kim et al. beschreiben die Verwendung verschiedener Ultraschallexpositionszeiten und
deren Auswirkung auf die Transfektionseffizienz in Säugerzellen (Human Gene Therapy 7
(1996), 1339-1346). Generell ist festzustellen, daß die auf Ultraschall basierenden
Transfektionsverfahren keine hohe Transfektionseffizienz ermöglichen, d. h. das die
Ausbeute an transfizierten Zellen bei diesen Verfahren gering ist.
Als weiteres mechanisches Verfahren, um die Aufnahme von Makromolekülen in Zellen zu
ermöglichen, wird in der US-PS 5,658,892 die Verwendung lasergenerierter Druckimpulse
zur temporären Permeabilisierung von Zellen beschrieben. Bei dieser Technik werden
Laserpulse auf ein absorbierendes Material gerichtet, so daß die entstehende
Absorptionswärme eine Expansion des umgebenden Mediums und damit einen
Druckimpuls erzeugt, der auf die Zelle einwirkt und diese transient permeabilisiert.
Verschiedene mechanische Verfahren zum Einbringen von Nukleinsäuren in Zellen und
Organe, die auf kurzzeitigen Druckerhöhungen basieren, sind aus der US-PS 5,766,901
bekannt.
Ein weiteres mechanisches Verfahren beschreiben Clarke und McNeill, die Scherkräfte
zum Einbringen von fluoreszenzmarkiertem Dextran in Zellen verwenden (J. Cell Sci. 102
(1992), 533-541). Die Scherkräfte werden dabei durch Passage der Zellsuspension durch
eine Hohlnadel oder eine ähnliche Vorrichtung erzeugt, was zu einer kurzzeitigen
reversiblen Verletzung der Zellmembran und anschließender Aufnahme des zu
transfizierenden Materials führt.
Im Zusammenhang mit der therapeutischen Verabreichung von Substanzen wurde die
Verwendung gasgefüllter Mikrosphären, z. B. Liposomen, beschrieben (US-PS 5,770,222).
Dabei werden Nukleinsäuren oder andere in den Mikrosphären enthaltene therapeutisch
wirksame Substanzen im Zielgewebe des Patienten durch Ultraschallbehandlung
freigesetzt.
Bei der Entwicklung neuer und/oder verbesserter pharmazeutischer Wirkstoffe, z. B. auf
rekombinantem Wege hergestellter Proteine oder Peptide, stehen dem Fachmann
verschiedene Vorgehensweisen zur Verfügung, um die für eine aussagekräftige
Wirkungsanalyse, z. B. Versuche in vivo, benötigte Menge des gewünschten Stoffes
bereitzustellen. Eine Möglichkeit besteht in der Entwicklung transgener Organismen bzw.
Tiere, die den durch die eingeführte Nukleinsäure kodierten Wirkstoff in entsprechend
großen Mengen exprimieren. Als weitere Möglichkeit kommt die Herstellung stabiler
rekombinanter Zellinien in Betracht (z. B. Säugerzellinien, die dem humanen Vorbild sehr
ähnliche Glykoproteine erzeugen können). Beide Vorgehensweisen sind jedoch mit hohem
Arbeits- und Zeitaufwand verbunden, wobei zudem keine Gewißheit besteht, ob am Ende
ein geeigneter transgener Organismus bzw. eine stabile Zellinie erhalten wird.
Darüber hinaus können bestimmte Nukleinsäuresequenzen in Säugerzellkulturen oder in
transgenen Organismen nur unter großen Schwierigkeiten oder gar nicht permanent
exprimiert werden. Ebenso können auch bestimmte Proteine oder Peptide nur für kurze Zeit
in Zellen eingeführt werden, ohne daß die Zellen geschädigt werden oder absterben. Dies
rührt unter anderem daher, daß die exprimierten bzw. eingeführten Proteine oder Peptide
für die Zellen mitunter toxisch sind, wie es z. B. bei Proteasen, Nukleasen, Lipasen oder
Porenbildnern und ebenso bei Membranproteinen bzw. hydrophoben Proteinen der Fall sein
kann.
Andererseits besteht bei der transienten Expression, bei der nicht auf stabile Integration in
das Genom der transfizierten Zellen selektioniert wird, wie auch beim Einbringen von
Proteinen oder Peptiden in eukaryontische Zellen, das Problem der mit den bekannten
Transfektionsverfahren zu erzielenden relativ geringen Möglichkeiten, das Verfahren im
größeren Maßstab durchzuführen, um beispielsweise in einem kurzen Zeitraum größere
Mengen an Protein zu erhalten. Auch die durch Verwendung bekannter
transfektionsfördernder Zusatzstoffe, z. B. Calciumphosphat, verursachten unerwünschten
toxischen Nebeneffekte, etwa das frühzeitige Absterben der Zellen unmittelbar bei oder
kurz nach der Transfektion, sowie die mangelnde Reproduzierbarkeit des jeweiligen
Transfektionsansatzes, wirken sich in diesem Zusammenhang nachteilig aus. Schließlich
sind die bei vielen vorbekannten Verfahren benötigten Mengen an zusätzlichen Reagenzien,
wie z. B. kommerziell erhältliche Transfektionsreagenzien bzw. Zusatzstoffe, relativ teuer,
was das bereits erwähnte "Upscaling" oder gar den großtechnischen Einsatz äußerst
unwirtschaftlich macht.
Will der Fachmann die Eigenschaften eines bestimmten von ihm rekombinant hergestellten
bzw. isolierten Proteins oder Peptids untersuchen, so ist es häufig wünschenswert,
Antikörper gegen dieses Protein oder Peptid zu erzeugen, oder seine Wirkung auf das
Organsystem eines Tieres zu ermitteln. Diese Schritte werden erleichtert, wenn eine
ausreichende Menge an Protein innerhalb kürzester Zeit zur Verfügung steht, so daß nach
entsprechenden Tests unmittelbar entschieden werden kann, ob für das betreffende Protein
der Aufwand einer Weiterentwicklung, einhergehend z. B. mit der Etablierung permanent
exprimierender Zellinien oder transgener Organismen, lohnend erscheint. Wünschenswert
ist oftmals auch die Möglichkeit, den Einfluß der Einführung des Proteins oder Peptids in
eine große Anzahl von Zellen in Kultur zu erforschen. Auch in diesem Zusammenhang
wirkt sich eine lediglich geringe Menge an Protein oder Peptid, die mit den bekannten
Transfektionsverfahren erhalten bzw. in Zellen eingeführt werden kann, nachteilig aus.
Entsprechend besteht eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, ein Verfahren zum
Einbringen von Nukleinsäuren und Proteinen oder Peptiden in eukaryontische Zellen
bereitzustellen, das eine hohe Reproduzierbarkeit bietet. Eine weitere Aufgabe besteht in
der Bereitstellung eines Verfahrens zum Einbringen von Nukleinsäuren und Proteinen oder
Peptiden in eukaryontische Zellen, das eine kostengünstige Transfektion von großen
Zellmengen bei gleichzeitig guter Transfektionseffizienz erlaubt. Es ist auch eine Aufgabe
der vorliegenden Erfindung, Zusatzstoffe und diese enthaltende Transfektionsagentien
bereitzustellen, die nach ihrer Herstellung über längere Zeit verwendet werden können.
Diese und weitere Aufgaben werden durch den Gegenstand von Anspruch 1 und den der
nachfolgenden Ansprüche gelöst. Diese betreffen Verfahren zum Einbringen von
Nukleinsäuren und Proteinen in eukaryontische Zellen, die erfindungsgemäßen
Transfektionsagentien und Zusatzstoffe, sowie zur Durchführung der erfindungsgemäßen
Verfahren einsetzbare Vorrichtungen.
Entsprechend betrifft die vorliegende Erfindung in einem Aspekt ein Verfahren zum
Einbringen von Nukleinsäuren und Proteinen oder Peptiden in eukaryontische Zellen, das
folgende Schritte umfaßt:
- a) Mischen der Zellen mit einem Transfektionsagens, das die einzubringende Nukleinsäure oder das einzubringende Protein oder Peptid sowie einen Calcium und Phosphat umfassenden Zusatzstoff enthält,
- b) Behandlung des in Schritt i) erhaltenen Gemisches mit Ultraschall oder Scherkräften.
Überraschenderweise wurde gefunden, daß die erfindungsgemäße Kombination von
Transfektionsverfahren, bei denen Nukleinsäuren oder Proteine mit einem Calcium und
Phosphat umfassenden Zusatzstoff in eukaryontische Zellen eingeführt werden, mit
Transfektionsverfahren unter Verwendung physikalischer Mittel, zu einer verbesserten
Transfektionseffizienz gegenüber Transfektionsverfahren, die physikalische Mittel
einsetzen, führt, was speziell beim "Upscaling", d. h. bei der Auslegung von Verfahren im
größeren Maßstab, von Bedeutung ist. Ferner lassen sich die erfindungsgemäßen Verfahren
zur Transfektion adhärenter Zellen auch auf nicht-adhärente Zellen anwenden.
Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein Verfahren, bei dem Schritt ii) und
gegebenenfalls Schritt i) in einem kontinuierlichen Verfahren, d. h. im Durchfluß,
durchgeführt wird.
Die Erfindung betrifft auch mit Proteinen oder Nukleinsäuren transfizierte Zellen, die durch
eines der oben genannten Verfahren erhältlich sind bzw. hergestellt werden.
Die vorliegende Erfindung betrifft in einem weiteren Aspekt ein Verfahren zur Herstellung
eines Calcium und Phosphat umfassenden Zusatzstoffes für ein Transfektionsagens zum
Einbringen von Nukleinsäuren oder Proteinen und Peptiden in eukaryontische Zellen,
welches folgende Schritte umfaßt:
- a) Mischen einer Ca2+-Ionen enthaltenden Lösung mit einer Pi und gegebenenfalls X enthaltenden Lösung, so daß in der Mischung ein Präzipitat entsteht, wobei Pi Phosphat, Hydrogenphosphat, Dihydrogenphosphat oder Phosphorsäure ist und X Cl-, F- oder OH- ist, und Inkubieren des Gemisches zur Bildung eines Calcium und Phosphat enthaltenden Präzipitats;
- b) Abtrennen des entstandenen Präzipitats aus dem Gemisch von Schritt a) und Verwerfen des Überstandes;
- c) gegebenenfalls Resuspendieren des in Schritt b) erhaltenen Präzipitats.
Überraschenderweise wurde gefunden, daß ein nach dem o. g. Verfahren hergestellter
Zusatzstoff, erhalten bzw. erhältlich entweder nach Schritt b) (d. h. der in diesem Schritt
erhaltene Bodenkörper bzw. das Präzipitat) oder nach Schritt c) (d. h. die nach Resuspension
des Präzipitats erhaltene Suspension), eine lange Haltbarkeit aufweist (mehrere Tage oder
Wochen unter geeigneten Bedingungen, z. B. Lagerung bei 4°C), d. h. lediglich einer
geringen "Alterung" unterliegt. Im Gegensatz zu den im Wege der herkömmlichen
Calciumphosphat/DNA-Kopräzipitation erhaltenen Präzipitaten kann der so erhaltene
Zusatzstoff somit auch nach längerer Lagerung gemäß dem unten dargestellten Verfahren
zur Herstellung eines Transfektionsagens, ggf. auch in Portionen, jeweils mit in Zellen
einzubringender Nukleinsäure oder einzubringenden Proteinen oder Peptiden gemischt und
inkubiert werden (siehe Schritt c) des Verfahrens zur Herstellung eines
Transfektionsagens).
In einem weiteren Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Herstellung
eines Transfektionsagens zum Einbringen von Nukleinsäuren und Proteinen oder Peptiden
in eukaryontische Zellen, umfassend:
- a) Mischen einer Ca2+-Ionen enthaltenden, einer Pi und gegebenenfalls X enthaltenden Lösung, so daß in der Mischung ein Präzipitat entsteht, wobei Pi Phosphat, Hydrogenphosphat, Dihydrogenphosphat oder Phosphorsäure ist und X Cl-, F- oder OH- ist, und Inkubieren des Gemisches zur Bildung eines Calcium und Phosphat enthaltenden Präzipitats;
- b) Abtrennen des entstandenen Präzipitats aus dem Gemisch von Schritt a) und Verwerfen des Überstandes;
- c) Resuspendieren des in Schritt b) erhaltenen Präzipitats mit einer die Nukleinsäure oder das Protein oder Peptid enthaltenden Lösung und gegebenenfalls Abtrennen und Verwerfen des Präzipitats; oder
- d) Resuspendieren des in Schritt b) erhaltenen Präzipitats, sowie anschließendes Mischen des resuspendierten Präzipitats mit einer die Nukleinsäure oder das Protein oder Peptid enthaltenden Lösung und gegebenenfalls Abtrennen und Verwerfen des Präzipitats.
Überraschenderweise wurde gefunden, daß das in den vorstehend genannten Schritten c)
oder d) erhaltene Transfektionsagens, dabei insbesondere der nach Vornahme der gemäß
einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung vorgenommenen
Abtrennung des Bodenkörpers bzw. Präzipitats erhaltene Überstand (d. h. das in den
Schritten c) bzw. d) durch Fraktionierung erhaltene Transfektionsagens), bei Verwendung
für die Transfektion von eukaryontischen Zellen im erfindungsgemäßen Verfahren zu einer
besonders hohen Transfektionseffizienz und einer hohen Reproduzierbarkeit führt.
Die Verwendung eines fraktionierten Transfektionsagens gemäß der vorliegenden
Erfindung unterscheidet sich im übrigen von vorbekannten, auf Calciumphosphat-
Kopräzipitation basierenden Transfektionsverfahren, bei denen immer der Bodenkörper
verwendet wird. Ein Vorteil des nach dem oben genannten Verfahren (Schritt c) und d))
erhaltenen bzw. erhältlichen fraktionierten Transfektionsagens liegt in diesem
Zusammenhang darin, daß keine makroskopischen Mengen an Calciumphosphat auf die zu
transfizierenden Zellen gegeben werden und damit störende, durch große Calciumphosphat-
Präzipitate verursachte, Nebeneffekte, wie z. B. das Absterben der Zellen in Kultur,
reduziert bzw. vermieden werden.
Die Erfindung bezieht sich ferner auf ein Verfahren zum Einbringen von Nukleinsäuren
und Proteinen oder Peptiden in eukaryontische Zellen wie vorstehend ausgeführt, bei dem
der Zusatzstoff bzw. das Transfektionsagens nach einem der beiden genannten Verfahren
hergestellt wird bzw. erhältlich ist.
Die Erfindung betrifft zudem einen Zusatzstoff für ein Transfektionsagens oder ein
Transfektionsagens zum Einbringen von Nukleinsäuren oder Proteinen und Peptiden in
eukaryontische Zellen, das nach einem der oben genannten Verfahren erhalten wurde oder
erhältlich ist, sowie die Verwendung des genannten Zusatzstoffes bzw. Transfektionsagens
in einem Verfahren zum Einbringen von Nukleinsäuren und Proteinen oder Peptiden in
eukaryontische Zellen.
Weiterhin betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zur Durchführung eines der vorstehend
genannten Verfahren, die folgende Komponenten umfaßt:
- a) eine Ultraschallkammer mit einer Ultraschallquelle
- b) einen Zufluß und einen Abfluß, die jeweils mit der Ultraschallkammer verbunden sind;
- c) eine an den Zufluß angeschlossene Reservoirkammer, die gegebenenfalls ein Gemisch aus Zellen mit einem Transfektionsagens gemäß der vorliegenden Erfindung enthält.
Die Erfindung betrifft auch Vorrichtungen wie vorstehend erwähnt, bei denen die
Ultraschallquelle eine Metallspitze ist, oder die Ultraschallkammer als Ultraschallbad
ausgestaltet ist.
Die Erfindung betrifft zudem eine Vorrichtung wie vorstehend erwähnt, bei der die
Reservoirkammer einen Abfluß und einen Zufluß aufweist, wobei die Reservoirkammer
über den Abfluß mit einem Kulturgefäß oder Bioreaktor verbunden sein kann, und wobei
der an die Reservoirkammer angeschlossene Abfluß bzw. Zufluß durch Pumpen, z. B.
Peristaltikpumpen, geregelt werden kann.
Schließlich betrifft die Erfindung die Verwendung einer Vorrichtung wie vorstehend
erwähnt in einem Verfahren zum Einbringen von Nukleinsäuren und Proteinen oder
Peptiden in eukaryontische Zellen.
In den Abbildungen sind Beispiele bevorzugter erfindungsgemäßer Vorrichtungen
dargestellt, sowie die Ergebnisse der Ausführungsbeispiele 1-8.
Abb. 1 zeigt einen Teil einer Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens zum Einbringen von Nukleinsäuren und Proteinen in
eukaryontische Zellen, die eine Beschallung eines im kontinuierlichen
Durchfluß geführten Gemisches aus eukaryontischen Zellen und
Transfektionsagens erlaubt. Die Pfeile zeigen die Flußrichtung der
suspendierten Zellen an, die gegebenenfalls vorher in einer separaten
Reservoirkammer (nicht dargestellt) mit dem Transfektionsagens gemischt
wurden. Die abgebildete Vorrichtung eignet sich auch für Verfahren zur
Transfektion großer Zellmengen. In der gezeigten Ausführungsform wird ein
Entkoppler 1 verwendet, der die Ultraschallquelle (Spitze) 2 von der
umgebenden Ultraschallkammer 3 akustisch entkoppelt. Die Vorrichtung
enthält außerdem einen Zufluß Z und einen Abfluß A,
Abb. 2 zeigt eine Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens
zum Einbringen von Nukleinsäuren oder Proteinen und Peptiden in
eukaryontische Zellen mit anschließender Expression der transfizierten
Nukleinsäure bzw. weiteren Kultivierung der Zellen. Die abgebildete
Vorrichtung eignet sich auch für Verfahren zur Transfektion großer
Zellmengen. In der gezeigten Ausführungsform wird ein Entkoppler 1
verwendet, der die Ultraschallquelle (Spitze) 2 von der umgebenden
Ultraschallkammer 3 akustisch entkoppelt. Die Vorrichtung umfaßt
außerdem einen Behälter mit Transfektionsagens 12, einen Behälter mit
frischem (Zellkultur-)Medium 7 und einen Behälter für verbrauchtes
Medium 8. Diese Behälter sind über Rohrleitungen, die die Pumpen 9, 9'
und 9'' umfassen, mit der Reservoirkammer (bzw. dem Mischtank) 6
verbunden. Die Rohrleitung für den Ablauf von verbrauchtem Medium in
den Behälter 8 umfaßt ferner eine Vorrichtung 10 (z. B. Sieb, Filter oder
Membran), die den Transfer der Zellen in den Behälter für verbrauchtes
Medium 8 verhindert. Die Vorrichtung enthält weiterhin eine Pumpe 9''',
die zwischen die Reservoirkammer 6 und die Ultraschallkammer 3 geschaltet
ist. Schließlich enthält die Vorrichtung einen (Bio-)Reaktor 11,
Abb. 3 zeigt die Ergebnisse der in Beispiel 1 beschriebenen Experimente, wobei auf
der Ordinate die absolute gemessene SEAP-Aktivität in mU und auf der
Abszisse die Nr. des Ansatzes aufgetragen ist,
Abb. 4 zeigt die Ergebnisse der in Beispiel 2 beschriebenen Experimente, wobei auf
der Ordinate die absolute gemessene SEAP-Aktivität in mU und auf der
Abszisse die Nr. des Ansatzes aufgetragen ist,
Abb. 5 zeigt die Ergebnisse der in Beispiel 3 beschriebenen Experimente, wobei auf
der Ordinate die absolute gemessene SEAP-Aktivität in mU und auf der
Abszisse die Nr. des Ansatzes aufgetragen ist. Die drei Inkubationszeiten der
Zellkultur (24 h, 48 h, 72 h) werden durch verschieden gemusterte Balken
dargestellt, s. a. Legende in der Grafik,
Abb. 6 zeigt die Ergebnisse der in Beispiel 5 beschriebenen Experimente, wobei auf
der Ordinate die absolute gemessene SEAP-Aktivität in mU und auf der
Abszisse die Nr. des Ansatzes aufgetragen ist,
Abb. 7 zeigt die Ergebnisse der in Beispiel 6 beschriebenen Experimente, wobei auf
der Ordinate die Absorption bei 405 nm (SEAP-Aktivitätstest) und auf der
Abszisse die Nr. des Ansatzes aufgetragen ist,
Abb. 8 zeigt die Ergebnisse der in Beispiel 7 beschriebenen Experimente, wobei auf
der Ordinate die Absorption bei 405 nm (SEAP-Aktivitätstest) und auf der
Abszisse die Nr. des Ansatzes aufgetragen ist,
Abb. 9 zeigt die Ergebnisse der in Beispiel 8 beschriebenen Experimente, wobei auf
der Ordinate die absolute gemessene SEAP-Aktivität in mU und auf der
Abszisse die laufende Nr. der einzelnen Fraktionen aufgetragen ist.
Das erfindungsgemäße Verfahren zum Einbringen von Nukleinsäuren und Proteinen in
eukaryontische Zellen umfaßt zwei Schritte. Im ersten Schritt (i) werden eukaryontische
Zellen mit einem Transfektionsagens gemischt, das einen Calcium und Phosphat
enthaltenden Zusatzstoff enthält, der die Transfektion erleichtert, sowie eine in die Zellen
einzubringende Nukleinsäure bzw. ein einzubringendes Protein oder Peptid. Der im
Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung verwendete Begriff "Transfektion" meint
das Einbringen exogener Moleküle, insbesondere Nukleinsäuren oder Proteine und Peptide
in eukaryontische Zellen.
Für das erfindungsgemäße Verfahren ist eine Zelldichte von 104 bis 109 Zellen mL-1 nach
Mischen der Zellösung mit dem Transfektionsagens vorteilhaft, bevorzugt sind 105 bis 107
Zellen mL-1 besonders bevorzugt ist eine Zelldichte von etwa 106 Zellen mL-1.
Die zu transfizierenden eukaryontischen Zellen können Pflanzenzellen sein, wobei diese
jedoch vorher nach bekannten Verfahren zu behandeln sind, so daß die Zellwand entfernt
wird und nurmehr die Pflanzenzellprotoplasten für das erfindungsgemäße Verfahren
verwendet werden. Bevorzugt sind jedoch tierische Zellen oder Hefezellen, wobei es sich
bei den tierischen Zellen z. B. um Zellen aus primären Zellkulturen bzw. -präparationen,
etwa Lymphozytenpräparationen oder primäre Fibroblasten, handeln kann. Bevorzugt sind
auch Zellinien, wobei es sich dabei auch um Zellinien handeln kann, die nicht von Säugern
stammen, etwa Hefezellinien oder Insektenzellinien (z. B. die von Spodoptera frugiperda
abgeleiteten Sf21- und Sf9-Zellen oder die von Trichoplusia ni abgeleiteten BTI-TN-5B1-
4-Zellen). Ebenfalls bevorzugt sind Säugerzellinien, wobei sowohl in Zellkultur adhärent
wie auch nicht-adhärent wachsende Zellen geeignet sind, z. B. COS-Zellen, CHO-Zellen,
HEK 293-Zellen, NIH 3T3-Zellen, BM2-Zellen, Huh7-Zellen, Jurkat-Zellen, BAEC-
Zellen, MDCK-Zellen, BHK-Zellen und Hela-Zellen. Zur Verwendung im Rahmen der
vorliegenden Erfindung sind CHO-Zellen und HEK 293-Zellen besonders bevorzugt.
Handelt es sich bei den zu transfizierenden Zellen um adhärent wachsende Zellen, so
werden die Zellen vor dem Mischen mit dem erfindungsgemäßen Transfektionsagens
gemäß dem vorstehend genannten Schritt i) zunächst enzymatisch (Trypsinisierung),
chemisch (z. B. durch EDTA-haltigen Puffer) oder mechanisch (starkes Schütteln, Cell-
Scraper) vom Substrat abgelöst. Besonders bevorzugt sind nicht-adhärente Zellinien.
In die Zellen einzubringende (bzw. zu transfizierende) Nukleinsäuren im Sinne der
vorliegenden Erfindung können natürlich vorkommende Moleküle sein, z. B. Isolate von
DNA, mRNA aus Tier-, Pflanzen- oder Pilzzellen und RNA oder DNA aus Viren,
Viroiden, Virusoiden, Bakterien oder Mikroorgansimen. Weiterhin kann es sich um
gentechnologisch hergestellte, rekombinante Konstrukte handeln, wie Plasmide, Cosmide,
cDNA, Phagen- und Viren-DNA bzw. RNA, mRNA, tRNA, sowie um synthetische Oligo-
und Polynukleotide. Die zu transfizierende Nukleinsäure kann dabei einzelsträngig (ssDNA
bzw. ssRNA, ss = "single stranded") oder doppelsträngig (dsDNA oder dsRNA, ds =
"double stranded") sein. Besonders bevorzugt ist die Transfektion von
Expressionsplasmiden, die für ein gewünschtes Protein kodierende Sequenzen, z. B. eine
Reportergensequenz oder eine für ein Strukturprotein oder Enzym, das von Interesse ist,
kodierende Sequenz, kombiniert mit geeigneten Expressionssignalen und gegebenenfalls
ein oder mehrere Resistenzgene (z. B. Antibiotikaresistenz zur Amplifikation in Bakterien
und/oder Gene zur Selektion auf stabile Integration in eukaryontischen Zellen) enthält.
Weiterhin eignet sich das erfindungsgemäße Verfahren auch zur Transfektion von
Nukleinsäuren, die nicht natürlich vorkommende Nukleotide sowie gegenüber ihrer
natürlich vorkommenden Form Basenaustausche, Insertionen und Deletionen enthalten.
Das erfindungsgemäße Verfahren eignet sich insbesondere auch für die Transfektion und
anschließende Expression von Nukleinsäuresequenzen, die für cytotoxische Proteine
kodieren (z. B. Proteasen, Nukleasen, Lipasen, Kanalproteine etc.), sowie für Proteine, die
bei Expression in eukaryontischen Systemen häufig Probleme bereiten, wie z. B.
Membranproteine, da das erfindungsgemäße Verfahren keine Proliferation der Zellen über
einen längeren Zeitraum erfordert und daher eine hohe Ausbeute auch an diesen Proteinen
ermöglicht.
Das erfindungsgemäße Transfektionsverfahren eignet sich ferner zum Einführen von
Mischungen verschiedener der vorstehend genannten Nukleinsäuren.
In die Zellen einzubringende (bzw. zu transfizierende) Proteine und Peptide im Sinne der
vorliegenden Erfindung umfassen virale und bakterielle Proteine und Peptide, Proteine und
Peptide von Eukaryonten, Prione, sowie synthetische (d. h. nicht natürlich vorkommende)
Proteine und Peptide. Das erfindungsgemäße Verfahren eignet sich auch für die
Transfektion posttranslational oder in sonstiger Weise chemisch modifizierter Proteine und
Peptide, einschließlich Proteine und Peptide, die nicht natürlich vorkommende
Aminosäuren, Aminosäureaustausche, Insertionen und Deletionen enthalten. Das
erfindungsgemäße Transfektionsverfahren eignet sich ferner zum Einführen von
Mischungen und Aggregaten verschiedener der vorstehend genannten Proteine oder
Peptide.
Bei den erfindungsgemäßen Zusatzstoffen handelt es sich um Calcium und Phosphat
enthaltende oder von Calciumphosphat abgeleitete Stoffe oder Stoffaggregate. Als
Zusatzstoffe geeignet sind auch solche von Calciumphosphat abgeleitete Stoffe oder
Stoffaggregate, die bereits allein, d. h. ohne zusätzliche Verwendung von physikalischen
Hilfsmitteln, wie Beschallung oder Scherkräfte, das Einbringen von Nukleinsäuren oder
Proteinen und Peptiden in eukaryontische Zellen fördern.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird als Zusatzstoff
Calciumphosphat verwendet, wobei hier verschiedene Formen von Calciumphosphat
geeignet sind. Eine bevorzugte Form des Calciumphosphats ist Hydroxyapatit, wie er z. B.
durch Zusammenbringen einer Ca2+ enthaltenen Lösung mit einem Phosphat enthaltenden
Puffer und Ausfällen durch Überschreiten des Löslichkeitsproduktes von Calciumphosphat
erhalten werden kann bzw. erhältlich ist. Geeignete Ca2+ enthaltende Lösungen und
geeignete Puffer sowie Konzentrationen und pH-Bedingungen sind dabei beispielsweise
den im Stand der Technik praktizierten Calciumphosphat-Kopräzipitationsverfahren zu
entnehmen, wobei bei der vorliegenden Erfindung jedoch die Fällung in Abwesenheit von
Nukleinsäure oder Protein oder Peptid durchgeführt wird. Geeignet sind auch zusätzlich
weitere Ionen enthaltende, vorzugsweise F-, Cl- und OH- enthaltende, Abkömmlinge des
Calciumphosphats, z. B. Calciumfluorophosphat.
Diese erfindungsgemäßen Zusatzstoffe können in grobkristalliner, feinkristalliner oder
gelöster Form vorliegen, als Faser oder Kügelchen, sowie als Gel. Wichtig ist hierbei stets,
daß der Calcium und Phosphat enthaltende Zusatzstoff entweder eine Interaktion mit dem
einzuführenden Molekül, also der Nukleinsäure oder dem Protein oder Peptid, eingeht,
wobei Interaktion heißt, daß der Zusatzstoff entweder als Trägersubstanz dient oder aber
durch Anlagerung an das zu übertragende Molekül und gegebenenfalls an die Zelle selbst
einen beschleunigten Eintritt des zu transfizierenden Moleküls in dieselbe ermöglicht,
wobei die Mechanismen, die den Durchtritt ermöglichen, verschiedener Natur sein können.
In Schritt ii) des erfindungsgemäßen Transfektionsverfahrens wird zusätzlich eine
physikalische Behandlung der Zellen vorgenommen, die einen verbesserten Durchtritt der
zu transfizierenden Substanzen durch die Zellmembranbarriere ermöglicht. In einer
bevorzugten Ausführungsform umfaßt diese physikalische Behandlung die Anwendung von
Scherkräften auf die zu transfizierenden Zellen in der Anwesenheit des Transfektionsagens.
Dies kann z. B. durch die Passage der Zellsuspension durch eine Kanüle oder eine geeignete
Extrusionsvorrichtung mit entsprechender Membran erreicht werden. Vorteilhaft ist ein
Kanüleninnendurchmesser von 0,05 bis 1 mm, bevorzugt ist ein Durchmesser von 0,1 bis
0,8 mm, besonders bevorzugt sind 0,2 mm. Bei der Verwendung von Membranen (z. B.
Extrusionsmembranen) ist eine durchschnittliche Porengröße von 0,5 bis 50 µm vorteilhaft,
wobei 1 bis 20 µm bevorzugt und 5 µm besonders bevorzugt ist. Dabei findet die Passage
der Zellsuspension durch die Kanüle bzw. Membran mindestens einmal statt, vorzugsweise
mehrfach, insbesondere 2- bis 10fach, besonders bevorzugt 3- bis 6fach. Die auftretenden
Scherkräfte bewirken die temporäre Entstehung von Membrandefekten, was einen
Durchtritt der im Transfektionsagens enthaltenen Nukleinsäure oder des darin enthaltenen
Proteins oder Peptids durch die Membranbarriere ermöglicht. Die Versuchsbedingungen,
und damit die geeigneten Scherkräfte, variieren von Zelltyp zu Zelltyp und können vom
Fachmann ohne weiteres experimentell bestimmt werden. Zu berücksichtigende Parameter
sind die Anzahl der Passagen durch die Kanüle bzw. die Membran, der Durchmesser der
Öffnung bzw. Poren, sowie die Zelldichte. Im Ergebnis ist es wichtig, einen Kompromiß
zwischen auftretenden Membrandefekten, die für die Zellen lethal sind, und einer
genügenden Anzahl von Membrandefekten, die einen Durchtritt der zu transfizierenden
Substanz ermöglichen, zu finden. Für den Fachmann sind ohne weiteres geeignete
Abwandlungen dieser auf Scherkräften basierenden Techniken denkbar.
In einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung werden die zu
transfizierenden Zellen in Schritt ii) mit Ultraschall behandelt. Hierfür sind insbesondere
Geräte einsetzbar, die normalerweise für den Zellaufschluß mittels Ultraschall verwendet
werden und kommerziell erhältlich sind. Hierbei ist insbesondere die Verwendung einer
Metallspitze, die an einen Ultraschallgenerator angeschlossen ist (z. B. Geräte der Firma
Bandelin, Berlin), besonders geeignet. Die Ultraschallbehandlung der zu transfizierenden
Zellen findet vorzugsweise in einem Beschallungsgefäß bzw. einer Ultraschallkammer statt,
wobei ein System, das einen kontinuierlichen Zu- bzw. Abfluß der Zellsuspension und des
Transfektionsagens erlaubt, besonders bevorzugt ist, was z. B. durch die Verwendung von
Pumpen, etwa Peristaltikpumpen, erreicht werden kann. Die Verwendung kommerziell
erhältlicher Ultraschallbäder als Ultraschallkammer ist im Rahmen der vorliegenden
Erfindung ebenfalls möglich.
Das erfindungsgemäße Transfektionsverfahren eignet sich für Ansätze im Batch-Verfahren,
wobei hier das Gemisch aus Schritt i) in einer geeigneten Ultraschallkammer mit
Ultraschall behandelt wird und die beschallten Zellen anschließend weiterbehandelt
werden, z. B. mit Kulturmedium versetzt und in ein Kulturgefäß oder einen Bioreaktor
überführt werden.
Das Mischen der zu transfizierenden Zellen mit dem Transfektionsagens gemäß Schritt i)
findet, wie in Abb. 2 gezeigt, vorzugsweise in einer Reservoirkammer 6 statt, in der das
Transfektionsagens auf die Zellen einwirken kann. Das Mischen kann allerdings auch in
geeigneter Weise in einem externen Gefäß erfolgen.
Insbesondere bei großen Ansätzen, d. h. bei der Transfektion großer Volumina von
Zellsuspensionen, werden der Schritt ii) und vorzugsweise auch der Schritt i) des
erfindungsgemäßen Verfahrens im kontinuierlichen Durchfluß durchgeführt. Dabei kann
beispielsweise wie folgt verfahren werden: Wie in Abb. 2 dargestellt, werden die zu
transfizierenden Zellen im entsprechendem Zellkulturmedium in der Reservoirkammer
(bzw. dem Mischtank) 6 vorgelegt, wobei das Transfektionsagens aus einem Behälter 12
durch einen Zulauf mit Hilfe der Pumpe 9'' in die Reservoirkammer 6 geleitet und mit den
zu transfizierenden Zellen gemischt wird. Außerdem wird aus einem Behälter mit Medium
7 bei Bedarf frisches Zellkulturmedium über die Pumpe 9' in die Reservoirkammer geleitet.
Die Reservoirkammer 6 ist ferner mit einem Abfluß versehen, über den sie mit dem
Behälter für verbrauchtes Medium 8, mit der zwischengeschalteten Pumpen 9 verbunden
ist, so daß ein Abführen von verbrauchtem Medium möglich ist. Zwischen dem
Auffanggefäß für verbrauchtes Medium und der Reservoirkammer (bzw. dem Mischtank) 6
befinden sich in einer bevorzugten Ausführungsform Filter bzw. Membranen 10, die einen
Transfer der Zellen in das Auffanggefäß verhindern. Anschließend wird das in der
Reservoirkammer 6 befindliche Gemisch aus Medium, Transfektionsagens und Zellen
durch eine vierte Pumpe 9''' in die Ultraschallkammer 3 gepumpt, wo es an der an einem
Entkoppler 1 befestigten Ultraschallquelle 2 vorbeigeleitet und beschallt wird. Im
dargestellten Beispiel fließt das Gemisch nach dem Passieren der Ultraschallquelle in eine
weitere Kammer (Bioreaktor) 11, in der die Expression eines Proteins unter
Kultivierungsbedingungen (z. B. nach Transfektion mit exogener DNA) oder die weitere
Kultivierung der Zellen (z. B. nach Einführen eines exogenen Proteins oder Peptids) erfolgt.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung ist es vorteilhaft, wenn die Zellsuspension mit
konstanter Flußrate an der Ultraschallquelle vorbeigeleitet wird. Dem Fachmann ist es ohne
weiteres möglich, geeignete Flußraten bzw. theoretische Expositionszeiten für jedes Zellen
enthaltende Volumenelement sowohl bei kontinuierlicher wie auch in Form von Pulsen
durchgeführter Beschallung so einzustellen, daß eine hohe Transfektionseffizienz bei
gleichzeitig möglichst schonender Behandlung der Zellen und, im Falle der Transfektion zu
exprimierender Nukleinsäuren, hoher Ausbeute an exprimiertem Produkt erreicht wird. Bei
einem gegebenen Volumen der Mischkammer 6 von 1 mL und den im folgenden genannten
Beschallungszeiten und -amplituden ist eine Flußgeschwindigkeit von 15-60 mL/min
vorteilhaft, wobei ein Bereich von 20-40 mL/min. insbesondere 30 mL/min. bevorzugt ist.
Die Ultraschallbehandlung in Schritt ii) findet vorzugsweise in Zyklen, d. h. in Form von
Pulsen, statt, sowohl im Batch-Verfahren als auch beim Verfahren mit kontinuierlichem
Durchfluß. Geeignete Werte für Schallfrequenz, Pulsdauer und Pulsintensität können von
Zelltyp zu Zelltyp variieren und sollten jeweils von Fall zu Fall angepaßt werden, was dem
Fachmann in Vorversuchen ohne weiteres möglich ist. Für einen stationären Ansatz, d. h.
bei der Flußrate 0 (Batchverfahren), ergeben sich bei einer konstanten Frequenz von 20 kHz
und einer Amplitude von 40% der Maximalamplitude vorteilhafte Pulslängen
zwischen 0,01 s und 1 s, wobei eine Pulslänge zwischen 0,05 s und 0.5 s bevorzugt und
eine Pulslänge zwischen 0,1 s und 0,2 s besonders bevorzugt ist. Die Anzahl der
(gleichartigen) Pulse liegt in einer vorteilhaften Ausführungsform zwischen 1 und 20,
bevorzugt sind zwischen 1 und 10 Pulse, besonders bevorzugt sind zwischen 2 und 4 Pulse
gleicher Energie und Dauer. Dabei ist die Verwendung von Ultraschall-Frequenzen
zwischen 18 kHz und 3 MHz ist vorteilhaft, Frequenzen zwischen 19 kHz und 2 MHz sind
bevorzugt, besonders bevorzugt sind 20 kHz. Für die Umrechnung auf Flußraten, die
ungleich 0 sind, ergibt sich, daß die durchschnittliche Verweilzeit eines Volumenelementes
in der Ultraschallkammer sich aus der Einwirkung einer bevorzugten Pulsanzahl auf das
jeweilige Volumenelement ergibt. Sind also beispielsweise 2 Pulse bevorzugt, so sollte die
Flußgeschwindigkeit derart eingestellt werden, daß nach Verstreichen von 2
Ultraschallpulsen das jeweilige Volumenelement, das bevorzugt dem Fassungsvermögen
der Ultraschallkammer entspricht, die Ultraschallkammer verlassen haben sollte.
Als Ultraschallquellen werden in einer vorteilhaften Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung kommerziell erhältliche Quellen (z. B. das Gerät UW 2070 der Firma Bandelin,
Berlin) mit den dazugehörigen Spitzen verwendet, wobei die Verwendung von Spitzen mit
einem Durchmesser zwischen 1-10 mm vorteilhaft ist, ein Durchmesser von 2-8 mm
bevorzugt und ein Durchmesser von 2-6 mm besonders bevorzugt ist. Es können
beispielsweise die Spitzen MS 73 (3 mm Durchmesser) und KE 76 (6 mm Durchmesser)
der Firma Bandelin verwendet werden. Für das Durchflußverfahren sind generell Spitzen
mit einem höheren Durchmesser bevorzugt als für den stationären Ansatz. Die genauen
Betriebsbedingungen der Spitzen und der Ultraschallquelle kann der Fachmann ohne
weiteres den Betriebsanleitungen der entsprechenden Hersteller entnehmen. Die Spitzen
sollten in jedem Fall vor der Verwendung gereinigt und sterilisiert werden, was z. B. durch
Einwirkung von Chemikalien wie Ethanol oder durch Autoklavieren geschehen kann.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sind im zu
beschallenden Gemisch von Zellen und Transfektionsagens aus Schritt i) zusätzlich
akustisch labile Zusatzstoffe enthalten, die bei Ultraschallexposition zerfallen, die
Kavitation fördern und so die Permeabilisierung der Zellen während des
Beschallungsschrittes vorteilhaft beeinflussen. Viele dieser Zusatzstoffe sind als sog.
Ultraschallkontrastmittel im Handel erhältlich.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung können außerdem während des
Beschallungsvorganges zusätzlich niedermolekulare organische Substanzen in die zu
transfizierenden Zellen eingeführt werden, wobei dies in einer bevorzugten
Ausführungsform Effektoren sind, also Aktivatoren oder Inhibitoren von Enzymen.
Gleichermaßen können aber auch andere, mit weiteren zellulären Komponenten (wie z. B.
Zellmembran oder ER) oder Substanzen (z. B. DNA oder Lipiden) interagierende Moleküle
eingebracht werden, wie z. B. Coenzyme, Hormone und Hormonvorstufen.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform wird die Zellsuspension nach
Vorbeiführen an der Ultraschallquelle direkt in einen Reaktor (z. B. einen Bioreaktor) bzw.
in ein Gefäß (z. B. ein Zellkulturgefäß 11) überführt, in dem sie dann vorzugsweise mit
Zellkulturmedium versetzt und z. B. zur Expression der transfizierten DNA weiter kultiviert
werden.
Die in der vorliegenden Erfindung verwendeten Gefäße können sowohl zum Zweck des
erfindungsgemäßen Verfahrens speziell angefertigt werden, als auch Kombinationen von
kommerziell erhältlichen Gefäßen umfassen (bezügl. einer Auswahl geeigneter
Beschallungsgefäße siehe z. B. die Betriebsanleitungen der Firma Bandelin). Die Geometrie
der Ultraschallkammer ist für das erfindungsgemäße Verfahren von großer Bedeutung, da
von der Form der Kammer die Art und Stärke der akustischen Effekte, die auf die Zellen
einwirken, abhängen. Auch Parameter wie Wärmeabfuhr und Durchmischung sind von der
Gefäßgeometrie abhängig und sollten bei der Auslegung der Vorrichtung berücksichtigt
werden. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die in Abb. 1 wiedergegebene
Vorrichtung. Es ist im Rahmen der vorliegenden Erfindung vorteilhaft, ein leicht konisches
(Glas-)Gefäß als Ultraschallkammer (3) zu verwenden. Die bevorzugten Abmessungen der
Ultraschallkammer und der darin befindlichen Ultraschallquelle (Spitze) lauten wie folgt:
Durchmesser der Spitze 6 mm, mittlerer Innendurchmesser der Ultraschallkammer 1 cm,
Abstand der Spitze vom Boden der Kammer 1 cm, mittlerer Wandabstand der Spitze 2 mm,
Mindesthöhe des Abflusses (A) über dem Kammerboden 2,5 cm, Lage des Zuflusses (Z)
unmittelbar über dem Boden der Ultraschallkammer, Innendurchmesser von Z und A 1-6 mm,
abhängig von der Flußgeschwindigkeit.
Ein Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung besteht in der Möglichkeit, im
Durchflußverfahren eine transiente Transfektion von Zellen im großen Maßstab zu
erreichen. Dies führt dazu, daß auch eine transiente Transfektion im großtechnischen
Maßstab durchgeführt werden kann, was die Herstellung größerer Proteinmengen
ermöglicht, ohne daß der Fachmann eine stabil transfizierte Zellinie anlegen muß. Dadurch
besteht die Möglichkeit, schnell und effizient zu Proteinquantitäten im Milligramm- oder
gar Gramm-Bereich zu gelangen, die Testreihen im Tiermodell (oder auch beim Patienten)
und die effiziente Erzeugung von gegen das Protein gerichteten Antikörpern gestatten.
Folglich braucht der Fachmann erst nachdem diese Experimente durchgeführt wurden eine
permanente Expression von vielversprechenden "Kandidaten-Proteinen" durchzuführen
und erspart sich unnötigen Aufwand bei der zudem nicht immer unproblematischen
Erzeugung von permanent transfizierten Zellinien. Das erfindungsgemäße Verfahren stellt
somit eine wertvolle Ergänzung vieler Screening-Verfahren mit hohem Probendurchsatz
dar, die in der Regel lediglich geringe Substanzmengen und deren Interaktionen und
Eigenschaften in vitro untersuchen können.
Auch bei der Expression oder dem Einbringen von Proteinen, die toxisch wirken, wie
Nukleasen, Proteasen, Lipasen, Prionen oder porenbildenden Proteinen, ermöglicht das
erfindungsgemäße Verfahren eine erhöhte Transfektionsausbeute und eröffnet damit die
Möglichkeit, größere Mengen dieser Substanzen in transient transfizierten Zellen
herzustellen oder in diese einzubringen. Auch hydrophobe Proteine, die in der Regel bei der
permanenten Transfektion große Probleme bereiten, können so in größerer Menge in einem
kurzen Zeitrahmen erhalten werden.
Desweiteren umfaßt die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Herstellung eines
effizienten, die Transfektion erleichternden Zusatzstoffes auf Calciumphosphat-Basis, der
gegenüber den vorbekannten Zusatzstoffen zahlreiche Vorteile bietet. Während bei der
Calciumphosphat-Kopräzipitationsmethode aus dem Stand der Technik Nukleinsäure oder
Protein und Calciumphosphat gemeinsam gefällt werden, was z. B. durch Vorlegen einer
DNA und Phosphat enthaltenden Lösung mit anschließender Zugabe von CaCl2 geschehen
kann, wird bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zunächst die Fällung durchgeführt
(Schritt a)), wobei das Präzipitat (Schritt b)) oder die nach Resuspendieren des Präzipitats
aus Schritt b) erhaltene Suspension (Schritt c)) dann für mehrere Tage oder auch Wochen
zur Herstellung des erfindungsgemäßen Transfektionsagens verwendet werden kann.
Um die Fällung in Schritt a) zu erreichen, werden zwei Lösungen gemischt, wobei die eine
Lösung Ca2+ Ionen und die andere PO4 3-, HPO4 2-, H2PO4 -, oder H3PO4, sowie
gegebenenfalls F-, Cl- oder OH- enthält. Dem Fachmann ist ohne weiteres ersichtlich, daß es
sich bei dem Fällungsvorgang um eine pH- und temperaturabhängige Reaktion handelt. In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform werden in Schritt a) die beiden Lösungen
sofort komplett gemischt, so daß der Fällungsvorgang schlagartig abläuft.
In Schritt b) wird dann, nach einer Inkubationszeit von mehreren Minuten bis Stunden, der
entstandene Niederschlag abgetrennt. Das Abtrennen kann durch verschiedene, dem
Fachmann geläufige, Verfahren geschehen, wie Zentrifugation (z. B. 4 krpm, 10 min.
Heraeus Minifuge) oder Filtern. Der Überstand wird verworfen und das Präzipitat vor
Inkubation mit der Nukleinsäure oder Protein oder Peptid oder vor der Weiterverarbeitung
gegebenenfalls aufbewahrt.
In einer vorteilhaften Ausführungsform wird das Präzipitat aus Schritt b) resuspendiert. Die
Resuspension erfolgt in einer Lösung, die für die Weiterverarbeitung des Calcium und
Phosphat enthaltenden Zusatzstoffes zum Transfektionsagens geeignet ist, wobei
isotonische biokompatible Puffer, wie z. B. Hepes-gepufferte NaCl-Lösung, bevorzugt sind.
Es ist hierbei zu betonen, daß das vorliegende Verfahren nicht nur das Einbringen von
Nukleinsäuren in Zellen umfaßt, sondern auch ein effizientes Einführen von Proteinen und
Peptiden ermöglicht.
Entsprechend kann in einer bevorzugten Ausführungsform das Resuspendieren des in
Schritt b) erhaltenen Präzipitats in einer Lösung erfolgen, die bereits die zu transfizierende
Nukleinsäure bzw. das zu transfizierende Protein oder Peptid enthält. Hierbei wird der
Calciumphosphat-Bodenkörper aus Schritt b) beispielsweise durch mehrfaches Ansaugen
und Ausstoßen mittels einer Pipette in der genannten Lösung suspendiert. Danach wird das
Gemisch inkubiert, wobei dies bevorzugt einige Minuten bis Stunden geschieht, und
anschließend zur Transfektion verwendet (Schritt i) des erfindungsgemäßen
Transfektionsverfahrens). Vorzugsweise wird vor der Weiterverwendung in Schritt i) des
Transfektionsverfahrens das Präzipitat aus dem genannten Gemisch abgetrennt, z. B. durch
Zentrifugieren (4 krpm, 10 min. Heraeus Minifuge) oder Filtration, und nur der so erhaltene
Überstand für die Transfektion verwendet.
Ebenfalls bevorzugt ist es, das Präzipitat aus Schritt b) zunächst in einer geeigneten
Lösung, die keine Nukleinsäuren, Proteine oder Peptide enthält, z. B. einem biokompatiblen
isotonischen Puffer (s. o.), zu resuspendieren und die Suspension anschließend mit einer
Lösung zu mischen, die die zu transfizierende Nukleinsäure bzw. das zu transfizierende
Protein oder Peptiden enthält, und das so erhaltene Gemisch, ggf. nach Inkubation für
mehrere Minuten bis Stunden, zur Transfektion gemäß Schritt i) des erfindungsgemäßen
Transfektionsverfahrens einzusetzen. In einer bevorzugten Ausführungsform wird das
Präzipitat aus dem Gemisch zunächst durch Zentrifugieren oder Filtrieren abgetrennt, und
lediglich der so erhaltene Überstand zur Transfektion verwendet.
Im Unterschied zur Calciumphosphat-Kopräzipitationsmethode wird bei den genannten
bevorzugten Ausfühnungsformen des erfindungsgemäßen Verfahrens der Überstand zur
Transfektion verwendet, während man den Bodenkörper verwirft. Dies hat gegenüber den
bekannten Verfahren den Vorteil, daß keine makroskopischen Mengen an Calciumphosphat
in den Transfektionsansatz und damit in das Zellkulturmedium eingeschleppt werden, was
vor allem in bezug auf die Adsorption von dort vorhandenen Proteinen problematisch sein
kann (Hydroxyapatit, ein Hydroxyl-Ionen enthaltendes Calciumphosphat, wird zur
Proteinreinigung eingesetzt) und außerdem die Zellhomöostase negativ beeinflußt, da sich
bei der Kopräzipitationsmethode der aufgeschlämmte Calciumphosphat/DNA-Bodenkörper
auf den Zellen absetzt.
Das erfindungsgemäße Verfahren und die Verwendung des erfindungsgemäßen
Transfektionsagens mit dem Zusatzstoff auf Calciumphosphat-Basis führen außerdem, wie
u. a. in Beispiel 3 gezeigt, zu einer verbesserten Expression der eingeführten
Nukleinsäuresequenz, geringer Zellschädigung und langer Zellebensdauer nach
Transfektion und damit hoher (Gesamt-)Produktausbeuten pro Kulturansatz, was einen
wichtigen wirtschaftlichen Faktor darstellt.
Es folgen Ausführungsbeispiele, die die vorliegende Erfindung näher erläutern sollen,
jedoch nicht in die Erfindung einschränkender Weise zu verstehen sind.
Zunächst wird ein DNA-enthaltendes Transfektionsagens unter Verwendung des
Zusatzstoffes Calciumphosphat hergestellt. Zu diesem Zweck wird zunächst ein
Calciumphosphat-Präzipitat hergestellt. Dies geschieht durch Mischen gleicher Volumina
an sterilfiltrierter 0,25 M CaCl2 Lösung und 2 × HBS (0,28 M NaCl, 0,05 M HEPES, 1,5 mM
Na2HPO4, mit NaOH auf pH 7,05 eingestellt). Die Reaktionsmischung wird für 10 min
bei Raumtemperatur inkubiert und anschließend 10 min bei 4 krpm zentrifugiert (Heraeus
Minifuge). Das entstandene Pellet wird schließlich in 1/10 des Ausgangsvolumens
aufgenommen (steriler 20 mM HEPES Puffer, 150 mM NaCl (pH 7,4)) und bei 4°C
gelagert.
Anschließend werden 30 µL einer resuspendierten und wie oben beschrieben hergestellten
Calciumphosphat-Suspension mit 30 µg des Plasmids pCSEAP in 20 mM HEPES, 150 mM
NaCl, pH 7,4, gemischt, um das Transfektionsagens in einem Endvolumen von 100 µL zu
erhalten. Das Plasmid pCSEAP kodiert für die sekretorische alkalische Phosphatase
(SEAP). Das Plasmid enthält außerdem einen CMV-Promotor, wobei die Aktivität der
SEAP im Überstand von transient transfizierten Zellen nach der Methode von Berger et al.
(Berger et al., Gene 66, S. 1-10, (1988)) problemlos bestimmt werden kann. Die so
erhaltenen 100 µL Transfektionsagens werden anschließend vorsichtig mit 1 mL serumfrei
kultivierter CHO-Zellen (Zelldichte = 2 × 106 Zellen/mL) in einem sterilen Gefäß gemischt.
Die verwendeten CHO-Zellen werden in der exponentiellen Wachstumsphase geerntet und
die gewünschte Zelldichte (2 × 106 Zellen/mL) wird durch Zugabe entsprechender Mengen
vorgewärmten Zellkulturmediums eingestellt.
Anschließend werden die transfizierten Zellen unmittelbar einer Ultraschallbehandlung mit
einem Bandelin Beschallungsgerät (UW 2070 mit Stufenhorn SH 70 G und HF-Generator
GM 2070) unterzogen, wobei eine (Mikro-)Spitze mit 3 mm Durchmesser verwendet wird.
Die Spitze wird vor der Verwendung mit 70% Ethanol desinfiziert. Nach 48 Stunden unter
Standardexpressionsbedingungen (37°C) werden 100 µL des Ansatzes entnommen und 10 min
bei 65°C hitzeinaktiviert. Anschließend wird die SEAP-Aktivität nach dem o. g.
Standardverfahren bestimmt.
Um eine optimale Transfektionseffizienz zu erreichen, werden Optimierungsexperimente
mit einer variierenden Anzahl von Ultraschall-Pulsen sowie verschiedenen Ultraschall-
Pulslängen durchgeführt. Die Schallenergie beträgt bei jedem dieser Experimente 40% der
Maximalamplitude. Dabei werden die folgenden, in Tabelle 1 genannten, Ansätze
untersucht:
Die Ergebnisse der in Tabelle 1 gezeigten Experimente sind in Abb. 3 wiedergegeben.
Die Experimente belegen, daß unter den gegebenen Versuchsbedingungen längere
Beschallungszeiten (0,2 s) eine deutliche niedrigere Transfektionseffizienz bewirken, wobei
eine steigende Zahl von Pulsen sich bei höherer Pulslänge ebenfalls negativ bemerkbar
macht. Die gezeigten Experimente ermöglichen dem Fachmann eine Optimierung und
Anpassung des erfindungsgemäßen Verfahrens an verschiedene Transfektionssysteme.
In diesem Ausführungsbeispiel wurde für das gegebene System CHO-Zellen/pCSEAP-
Plasmid eine Optimierung der Pulsenergie in Verbindung mit einer unterschiedlichen
Anzahl von Ultraschallpulsen vorgenommen. Die Herstellung des CaPi-Präzipitates sowie
des Transfektionsagens erfolgte wie in Beispiel 1 beschrieben. Tabelle 2 stellt die
verschiedenen Versuchsansätze schematisch dar. Es wurde jeweils eine konstante Pulsdauer
von 0,1 s verwendet.
Die Ergebnisse der in Tabelle 2 wiedergegebenen Experimente sind in Abb. 4
dargestellt. Es zeigt sich, daß für das verwendete System bei einer Pulsdauer von 0,1 s,
einer Pulsenergie von 40% Leistung (Geräteeinstellung beim Bandelin Sonifier) und zwei
Pulsen eine besonders hohe Transfektionseffizienz erzielt wird.
Die Versuchsbedingungen sind identisch zu denen unter Beispiel 1 angegebenen, mit dem
Unterschied, daß im Rahmen der Experimente die Menge an Plasmid (pCSEAP) und an
Calciumphosphat, sowie die Expressionsdauer variiert wird. Tabelle 3 stellt die
verschiedenen Versuchsansätze schematisch dar. Die Plasmidkonzentration der
Stammlösung beträgt 1 mg/mL, die Calciumphosphat-Lösung wurde hergestellt wie unter
Beispiel 1 beschrieben.
Die Ergebnisse der in Tabelle 3 schematisch aufgelisteten Experimente sind in Abb. 5
dargestellt. Auf der Ordinate ist die absolute SEAP-Aktivität [mU] aufgetragen, auf der
Abszisse sind die Nummern der entsprechenden Ansätze vermerkt. Es wurden, außer in
Ansatz 1 und 17, jeweils drei Expressionszeiten, 24 h, 48 h und 72 h, gemessen. Es stellt
sich heraus, daß die Zellen auch nach drei Tagen noch in der Lage waren, Proteine zu
produzieren und daß die Verwendung von 40 µL Plasmid (1 mg/mL) und 20 µL
Calciumphosphat-Suspension zu optimaler Expression des Enzyms und geringer
Zellschädigung und damit zu den höchsten Produktausbeuten führt.
Bei diesem Versuch werden HEK 293-Zellen anstelle von CHO-Zellen eingesetzt, um die
Anwendbarkeit des erfindungsgemäßen Transfektionsverfahrens auf verschiedene Zellinien
zu dokumentieren. Dazu werden HEK 293-Zellen in DMEM-Medium, das 10% fetales
Kälberserum enthält, kultiviert. Anschließend werden die Zellen unter Verwendung einer
enzymfreien Dissoziationslösung (Sigma) geerntet und abzentrifugiert. Dann werden die
Zellen in serumfreiem Medium resuspendiert, so daß eine Zelldichte von 2 × 106 Zellen/mL
resultiert. Anschließend werden 30 µg pCSEAP in 20 mM HEPES, 150 mM NaCl, pH 7,4,
mit 30 µL der unter Beispiel 1 beschriebenen Calciumphosphat-Suspension gemischt, so
daß ein Endvolumen von 100 µL resultiert. Zu dieser Mischung wird 1 mL Zellsuspension
hinzugefügt, anschließend wird der Ansatz in ein Inkubationsgefäß überführt. Schließlich
wird 2 × 0,1 s mit 40% Leistung mit dem Bandelin Ultraschallgerät unter Verwendung
einer 3 mm-Spitze beschallt. Nach 48 h Inkubationszeit (Expression) werden 100 µL des
Ansatzes entnommen und auf SEAP-Aktivität untersucht. Das Ergebnis ist eine Aktivität
von 1,275 mU SEAP-Gesamtaktivität. Dieses Experiment belegt, daß auch andere Zellinien
als CHO-Zellen im Rahmen der vorliegenden Erfindung verwendet werden können.
30 µg pCSEAP in 20 mM HEPES, 150 mM NaCl, pH 7,4 werden mit 20 µL CaPi-
Suspension (hergestellt wie in Beispiel 1) gemischt, so daß ein Gesamtvolumen von 100 µL
resultiert. Anschließend wird die Suspension 5 min bei 13 krpm zentrifugiert (Heraeus
Minifuge). Der Überstand wird dann direkt zur Transfektion eingesetzt; das Pellet wird in
100 µL 20 mM HEPES, 150 mM NaCl, pH 7.4 resuspendiert und anschließend ebenfalls
zur Transfektion eingesetzt. Die so erhaltenen 2 × 100 µL Transfektionsagens werden
anschließend jeweils vorsichtig mit 1 mL serumfrei kultivierter CHO-Zellen (Zelldichte 2 ×
106 Zellen/mL) in einem sterilen Gefäß gemischt. Die verwendeten CHO-Zellen werden in
der exponentiellen Wachstumsphase geerntet und die gewünschte Zelldichte wird durch
Zugabe entsprechender Mengen vorgewärmten Zellkulturmediums eingestellt.
Anschließend werden die zu transfizierenden Zellen unmittelbar einer
Ultraschallbehandlung mit einem Bandelin Beschallungsgerät (Bandelin, Berlin)
unterzogen, wobei 2 × 0,1 s bei 40% Leistung beschallt wird und eine (Mikro-)Spitze mit 3 mm
Durchmesser verwendet wird. Die Spitze wird vor der Verwendung mit 70% Ethanol
desinfiziert. Nach 40 Stunden unter Standardexpressionsbedingungen (37°C) werden 100
µL des Ansatzes entnommen und 10 min bei 65°C hitzeinaktiviert. Anschließend wird die
SEAP-Aktivität nach einem Standardverfahren bestimmt. Tabelle 4 stellt die verschiedenen
Versuchsansätze schematisch dar.
Die Ergebnisse der in Tabelle 4 schematisch dargestellten Versuchsreihe sind in Abb.
6 wiedergegeben. Es zeigt sich, daß die Verwendung des Überstandes nach Mischen einer
Calciumphosphat-Suspension mit DNA und Abzentrifugieren zur Transfektion weitaus
besser geeignet ist, als der hohe Konzentrationen an Calciumphosphat enthaltende
resuspendierte Bodenkörper (Pellet) (s. Ansatz Nr. 6).
Unter serumfreien Bedingungen kultivierte CHO-Zellen werden in der exponentiellen
Wachstumsphase geerntet und auf eine Zelldichte von 2 × 106 Zellen/mL gebracht. Die
Herstellung des Zusatzstoffes erfolgt wie in Beispiel 1 angegeben. Anschließend werden 30 µg
pCSEAP mit 20 µL bzw. 200 µL Calciumphosphat-Suspension gemischt und zu 1 mL
Zellsuspension gegeben. Anschließend wird die Mischung in eine 1 mL-Spritze, bestückt
mit einer 0,4 × 20 mm Hohlnadel, aufgesaugt. Anschließend wird die Suspension mehrfach
ausgestoßen und wieder aufgesaugt (s. Tabelle). Nach 20 h Inkubation werden 50 µL des
10 min bei 65°C hitzeinaktivierten Kulturmediums entnommen und eine SEAP-
Aktivitätstest durchgeführt. In diesem Fall wurde die Absorption bei 405 nm nach 2 h
Inkubation bei 37°C bestimmt. Tabelle 5 zeigt eine Zusammenstellung der durchgeführten
Experimente.
Die Ergebnisse der in Tabelle 5 aufgeführten Versuche sind in Abb. 7 dargestellt.
Eine Kombination von 200 µL Calciumphosphat-Suspension mit 8-maligem Einsaugen und
Ausstoßen erwies sich als optimal für die Maximierung der Transfektionsausbeute des
verwendeten Systems.
Unter serumfreien Bedingungen kultivierte CHO-Zellen werden in der exponentiellen
Wachstumsphase geerntet und auf eine Zelldichte von 2 × 106 Zellen/mL gebracht. Die
Herstellung des Zusatzstoffes erfolgt wie in Beispiel 1 angegeben. Anschließend werden 10 µg
pCSEAP mit 10 µL Calciumphosphat-Suspension gemischt und zu 1 mL Zellsuspension
gegeben. Die Zellsuspension wird mit 70% Leistung bei verschiedenen Beschallungszeiten
beschallt (s. Tabelle 6). Nach 20 h Inkubation werden 50 µL des 10 min bei 65°C
hitzeinaktivierten Kulturmediums entnommen und eine SEAP-Aktivitätstest durchgeführt.
In diesem Fall wurde die Absorption bei 405 nm nach 2 h Inkubation bei 37°C bestimmt.
Tabelle 6 zeigt eine Zusammenstellung der durchgeführten Experimente.
Die Ergebnisse der in Tabelle 6 aufgeführten Experimente sind in Abb. 8 dargestellt.
wie aus Abb. 8 ersichtlich, erzeugt für das verwendete System bei 70% (Schall-)
Leistung eine Beschallungszeit von 0,5 s maximale Transfektionsausbeuten.
Es wird ein Transfektionsansatz analog zu Beispiel 5 angesetzt, wobei ein Volumen von 35 ml
Zellsuspension eingesetzt wird. Die verwendeten CHO-Suspensionszellen stammten aus
einer Spinnerkultur. Die Zellen werden mit frischem Medium auf eine Zelldichte von 2 ×
106 Zellen/mL eingestellt und mit dem Transfektionsagens gemischt. Die Mischung wird
mittels einer Schlauchpumpe durch die Reservoirkammer, die eine 6 mm Ultraschallspitze
enthält, geleitet. Die Flußrate wird auf 30 mL/min eingestellt, die Schalleistung wird auf
40% der Maximalamplitude eingestellt. Die Pulsdauer beträgt 0,1 s, wobei diese durch
Pausen von 0,9 s unterbrochen werden. Im Mittel erhält so jeder mL Zellsuspension zwei
Pulse von 0,1 s Dauer. Sechs mittlere Fraktionen von je 1 mL werden separat gesammelt
und 100 µL davon nach 40 h Inkubation bzw. Expression entnommen. Anschließend wird
die SEAP-Aktivität nach dem genannten Standardverfahren bestimmt.
Die Ergebnisse der o. g. Experimente sind in Abb. 9 dargestellt, die die Aktivität von
6 entnommenen Fraktionen zu je 1 mL zeigt. Die erreichten Transfektionsraten im
erfindungsgemäß durchgeführten Transfektionsverfahren im Durchfluß sind demzufolge
ähnlich hoch wie die in den stationären Ansätzen erzielten und zeigen, daß bei im
Durchflußverfahren transfizierten Zellen ein konstant hohes Expressionsniveau erreicht
wird.
Claims (20)
1. Verfahren zum Einbringen von Nukleinsäuren und Proteinen oder Peptiden in
eukaryontische Zellen, das folgende Schritte umfaßt:
- a) Mischen der Zellen in Suspension mit einem Transfektionsagens, das die einzubringende Nukleinsäure oder das einzubringende Protein oder Peptid sowie einen Calcium und Phosphat umfassenden Zusatzstoff enthält,
- b) Behandlung des in Schritt i) erhaltenen Gemisches mit Ultraschall oder Scherkräften.
2. Verfahren gemäß Anspruch 1, bei dem der Schritt ii) und gegebenenfalls auch der
Schritt i) in einem kontinuierlichen Verfahren durchgeführt wird.
3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, wobei es sich bei der
einzubringenden Nukleinsäure um ein Oligo- oder Polynukleotid, ssRNA, dsRNA,
ssDNA oder dsDNA handelt.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-3, wobei das einzubringende Protein ein
Prion oder ein Fragment eines Proteins ist.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-4, wobei die verwendeten Zellen adhärente
Zellen sind.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-5, wobei die verwendeten Zellen nicht-
adhärente Zellen sind.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-6, wobei die Ultraschallexposition in Schritt
ii) in Zyklen durchgeführt wird.
8. Mit Proteinen oder Nukleinsäuren transfizierte Zellen, erhältlich bzw. erhalten durch
ein Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1-7.
9. Verfahren zur Herstellung eines Calcium und Phosphat umfassenden Zusatzstoffes
für ein Transfektionsagens zum Einbringen von Nukleinsäuren oder Proteinen und
Peptiden in eukaryontische Zellen, welches folgende Schritte umfaßt:
- a) Mischen einer Ca2+-Ionen enthaltenden Lösung mit einer Pi und gegebenenfalls X enthaltenden Lösung, so daß in der Mischung ein Präzipitat entsteht, wobei Pi Phosphat, Hydrogenphosphat, Dihydrogenphosphat oder Phosphorsäure ist und X Cl-, F- oder OH- ist, und Inkubieren des Gemisches zur Bildung eines Calcium und Phosphat enthaltenden Präzipitats;
- b) Abtrennen des entstandenen Präzipitats aus dem Gemisch von Schritt a) und Verwerfen des Überstandes;
- c) gegebenenfalls Resuspendieren des in Schritt b) erhaltenen Präzipitats.
10. Verfahren zur Herstellung eines Transfektionsagens zum Einbringen von
Nukleinsäuren und Proteinen oder Peptiden in eukaryontische Zellen, umfassend:
- a) Mischen einer Ca2+-Ionen enthaltenden Lösung mit einer Pi und gegebenenfalls X enthaltenden Lösung, so daß in der Mischung ein Präzipitat entsteht, wobei Pi Phosphat, Hydrogenphosphat, Dihydrogenphosphat oder Phosphorsäure ist und X Cl-, F- oder OH- ist, und Inkubieren des Gemisches zur Bildung eines Calcium und Phosphat enthaltenden Präzipitats;
- b) Abtrennen des entstandenen Präzipitats aus dem Gemisch von Schritt a) und Verwerfen des Überstandes;
- c) Resuspendieren des in Schritt b) erhaltenen Präzipitats mit einer die Nukleinsäure oder das Protein oder Peptid enthaltenden Lösung und gegebenenfalls Abtrennen und Verwerfen des Präzipitats; oder
- d) Resuspendieren des in Schritt b) erhaltenen Präzipitats, sowie anschließendes Mischen des resuspendierten Präzipitats mit einer die Nukleinsäure oder das Protein oder Peptid enthaltenden Lösung und gegebenenfalls Abtrennen und Verwerfen des Präzipitats.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-7, bei dem der Zusatzstoff bzw. das
Transfektionsagens nach einem Verfahren gemäß Anspruch 10 bzw. 11 herstellbar
ist.
12. Zusatzstoff, der die Aufnahme von Nukleinsäuren oder Proteinen und Peptiden in
eukaryontische Zellen fördert, oder Transfektionsagens zum Einbringen von
Nukleinsäuren und Proteinen oder Peptiden in eukaryontische Zellen, erhältlich
nach einem Verfahren gemäß Anspruch 9 oder 10.
13. Verwendung des Zusatzstoffes oder des Transfektionsagens gemäß Anspruch 13 in
einem Verfahren zum Einbringen von Nukleinsäuren und Proteinen oder Peptiden in
eukaryontische Zellen.
14. Vorrichtung zum Einbringen von Nukleinsäuren und Proteinen oder Peptiden in
eukaryontische Zellen, die folgende Komponenten umfaßt:
- a) eine Ultraschallkammer mit einer Ultraschallquelle
- b) einen Abfluß und einen Zufluß, die jeweils mit der Ultraschallkammer verbunden sind
- c) eine an den Zufluß angeschlossene Reservoirkammer, die gegebenenfalls ein Gemisch aus eukaryontischen Zellen mit einem Transfektionsagens, wie in Anspruch 1 definiert, enthält.
15. Vorrichtung gemäß Anspruch 15, bei der die Ultraschallquelle eine Metallspitze ist.
16. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 14 oder 15, bei der die Reservoirkammer
über den Abfluß mit einem Kulturgefäß oder Bioreaktor verbunden ist.
17. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 14-16, bei der die Reservoirkammer einen
Abfluß und einen Zufluß aufweist.
18. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 14-17, bei der der Abfluß und der Zufluß
durch Pumpen geregelt werden.
19. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 14-18, bei der die Ultraschallkammer ein
Ultraschallbad ist.
20. Verwendung einer Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 14-19 in einem
Verfahren zum Einbringen von Nukleinsäuren und Proteinen oder Peptiden in
eukaryontische Zellen.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1999145441 DE19945441A1 (de) | 1999-09-22 | 1999-09-22 | Verfahren und Vorrichtung zum Einbringen von Nukleinsäuren und Proteinen in eukaryontische Zellen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1999145441 DE19945441A1 (de) | 1999-09-22 | 1999-09-22 | Verfahren und Vorrichtung zum Einbringen von Nukleinsäuren und Proteinen in eukaryontische Zellen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19945441A1 true DE19945441A1 (de) | 2001-04-05 |
Family
ID=7922923
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1999145441 Ceased DE19945441A1 (de) | 1999-09-22 | 1999-09-22 | Verfahren und Vorrichtung zum Einbringen von Nukleinsäuren und Proteinen in eukaryontische Zellen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19945441A1 (de) |
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2002066597A1 (de) * | 2001-02-19 | 2002-08-29 | Dornier Medtech Systems Gmbh | Verfahren und vorrichtung zur ultraschallimpfung von biologischem zellmaterial |
| DE10234905A1 (de) * | 2002-07-31 | 2004-02-19 | Dornier Medtech Gmbh | Verfahren zur Verbesserung des akustisch induzierten Molekültransfers |
| DE102004040233A1 (de) * | 2004-08-13 | 2006-03-02 | Dr. Hielscher Gmbh | Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung von Algenbioprodukten unter Verwendung von Ultraschall |
| WO2008092607A1 (de) * | 2007-01-31 | 2008-08-07 | Universität Wien | Pipetteneinrichtung, manipulationseinrichtung und verfahren zur manipulation biologischer zellen |
-
1999
- 1999-09-22 DE DE1999145441 patent/DE19945441A1/de not_active Ceased
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