DE19916948A1 - Müllfahrzeug in Systembauweise - Google Patents
Müllfahrzeug in SystembauweiseInfo
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Abstract
Die getrennte Hausmüllsammlung erfordert zur Kostenminimierung den Einsatz von Fahrzeugen mit zumindest zwei Stauräumen für die gleichzeitige Sammlung verschiedener Müllfraktionen. Fener kommt dem Auswechseln der Stauräume ("Containerisierung der Müllfahrzeuge") steigende Bedeutung zu. Zur optimalen Anpassung an die lokalen Verhältnisse wird vorgeschlagen, Aufbauten zu verwenden, bei denen die Stauräume auf einem Gestell zumindest teilweise unabhängig voneinander am Fahrzeug auswechselbar sind oder aber neben einem am Chassis oder einer Wechselbrücke befestigten Stauraum zumindest einen weiteren auswechselbaren Stauraum besitzen. Hierdurch wird das Auswechseln von Stauräumen erleichtert und kann auch die Konstruktion vereinfachen. Es ergeben sich weitere Vorteile für die Planung der Sammeltouren, ferner durch die Festlegung von Stauraumvolumina, die nicht den erwarteten Volumina der Müllfraktionen entsprechen.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Hausmüllfahrzeug mit
zumindest zwei bevorzugt übereinander liegenden
Stauraumbehältern zur getrennten Sammlung verschiedener
Müllbestandteile, insbesondere verschiedener
Hausmüllfraktionen, wobei das Fahrzeug bevorzugt über eine
Schüttungsvorrichtung für die Leerung der Hausmüllbehälter
und gegebenenfalls eine Zuführeinrichtung zu den Stauräumen
verfügt.
Die Wechseltechnik für Stauraumbehälter (Containerisierung)
von Müllfahrzeugen zur Sammlung von Müll aus Müllbehältern,
welche Leerfahrten einspart und den Ferntransport der
geladenen Müllsorten rationalisiert, ist in zahlreichen
Patentschriften dargestellt. Ferner gibt es Müllfahrzeuge mit
geteilten Aufbauten (z. B. mit zwei Stauräumen), um die
Anfahrt- und Sammelstrecken zu den Haushalten zu minimieren.
Beides sind wichtige Maßnahmen, die Kosten für Müllsanimlung
und Transport so gering wie möglich zu halten. Je nach
Infrastruktur eines Sammelgebietes und der Standorte der
Verwertungs- oder Beseitigungsanlagen sollten diese Systeme
gezielt ausgewählt eingesetzt werden.
Hausmüllfahrzeuge mit waagrecht geteilten, also übereinander
liegenden Stauräumen haben den Vorteil, daß sie (insbesondere
bei einer am Heck angebrachten Schüttungsvorrichtung) für die
Müllbehälter im Prinzip eine "Doppelschüttung" ermöglichen,
d. h. das gleichzeitige Leeren von zwei Müllbehältern
nebeneinander, aber auch von Großbehältern (1100 ltr). Solche
Waagrechtteiler zeigen z. B. die Schriften AU-A-48083/96, AU-A-48082/96,
AU-A-48081/96, DE 41 21 442 (US 67/962208).
Eine praxisgerechte Ausführung, bei denen der geteilte
Stauraum durch zwei übereinanderliegende Container gebildet
wird, welche getrennt voneinander an verschiedene
Bestimmungsorte verschickt werden können, beschreibt erstmals
die DE 44 17 525.6 (WO 95/32135). Hierbei wird die
Zuführvorrichtung zur Einbringung der Müllfraktionen in die
Stauräume so gelagert, daß sie sowohl die Entleerung der
Container auf dem Fahrzeug durch eine obenliegende Drehachse,
welche in den obenliegenden Container eingreift, am Heckteil
ermöglicht, als auch durch eine untenliegende Drehachse das
Abklappen der Heckladeeinrichtung und das Abstellen der
Container gestattet (siehe hierzu Prospekt der MultiRec
Patentverwertungs- und Vertriebsgesellschaft mbH, Ravensburg
vom Mai 1996).
Nachteilig ist dabei, daß der untere Container nur zusammen
mit dem oberen ausgewechselt werden kann oder wenn der obere
abgenommen ist. Dies muß zur Vereinfachung der Logistik
verbessert werden. Ferner sind beide Container in gewohnter
Weise in ihren Volumina nach dem erwarteten Aufkommen der
Einzelfraktionen an der Sammelstrecke ausgelegt. Nun gibt es
jedoch Gebiete, bei denen man Wert darauf legt, sie bezüglich
einer Müllart als Einheit abzusammeln, also hierfür einen
verhältnismäßig größeren Stauraum zur Verfügung zu haben,
während für die andere Müllart ein Stauraumwechsel eher
infrage kommt und damit der Stauraum klein gehalten werden
kann. Dieser Wunsch kann auch durch die Lage und die Technik
der Handhabung der Container auf dem Fahrzeug bedingt sein,
z. B. daß man einen oben liegenden oder unten liegenden
Stauraumbehälter bevorzugt handhaben will. Ferner gibt es
zahlreiche Abfuhrgebiete, in denen aufgrund der vorhandenen
Infrastruktur eine Müllfraktion vor Ort zur weiteren
Behandlung abgeladen werden könnte, während eine zweite zu
einem anderen Bestimmungsort, z. B. durch Ferntransport, zu
bringen wäre und hierfür ein Wechselstauraum (Container)
vorteilhaft eingesetzt werden könnte.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die Nachteile beim
Stand der Technik zu verbessern und insbesondere eine noch
weitere Rationalisierung von Müllsammlung und Transport für
ausgewählte Strukturen zu schaffen, wobei das Gewicht und die
Kosten für das Fahrzeug und dessen Einsatz minimal gehalten
werden sollen. Es sind auch Möglichkeiten zu finden, daß bei
Verwendung von mehreren Containern auf dem Fahrzeug diese
leicht abgenommen bzw. ausgetauscht werden können oder daß
die Länge der Sammelstrecken unabhängiger vom Verhältnis der
Volumina der verschiedenen, gleichzeitig getrennt zu
sammelnden Müllfraktionen festgelegt werden kann.
Insbesondere soll in Zusammenhang mit einfachen
Infrastrukturmaßnahmen, wie Containerumschlagstellen, eine
optimale Festlegung von Sammelrouten erreicht werden. Bisher
mußten die Volumina der Stauraumbehälter möglichst so
festgelegt werden, wie sie die Müllsammlung erwarten läßt.
Insgesamt ist also eine flexible Technik zu schaffen, welche
den verschiedenen regionalen Bedürfnissen auch wirtschaftlich
optimal entgegenkommt. Die Lösung dieser Aufgabe wird durch
ein Sammelfahrzeug gemäß Anspruch 1 sowie 16 und 21 erreicht,
wobei die weiteren Ansprüche Mittel zur genaueren
Ausgestaltung beschreiben.
Erfindungsgemäß kommt zur Lösung der Aufgaben ein neuer
Aufbau zum Einsatz. Damit ist es möglich, die Sammelstrecke
a) die Stauraumbehälter als Container einfach auszuwechseln
bzw. abzunehmen oder den Austausch von Containern für eine
Müllsorte gegenüber dem einer anderen Sorte hinsichtlich
seiner Frequenz zu bevorzugen, ferner b) unabhängiger vom
Aufkommen der Müllvolumina festzulegen sowie c) einen
einfachen, gegebenenfalls nur teilcontainerisierten Aufbau
zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig ergeben sich
konstruktive und wirtschaftliche Vorteile durch die neue
Technik. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob das
Fahrzeug ein Heck-, Seiten- oder Frontlader ist. Für die
Lösung der Aufgabe besteht der Aufbau aus zumindest zwei
Laderäumen, von denen beispielsweise zwei, aber zumindest
einer leicht wechselbar ausgebildet ist.
Ein wichtiger Teil der Lösung besteht darin, daß für die
Container Aufnahme- bzw. Haltevorrichtungen oder Gestelle
oder dergleichen vorgesehen sind, die den Austausch
erleichtern, indem sie die getrennte Handhabung eines
einzigen Containers ermöglichen. Die Haltevorrichtung kann
aus Teilen bestehen, die beispielsweise an vorhandenen
Elementen wie einer Zuführ- und/oder Verdichtungseinrichtung
angebracht sind. Hierbei kann es sinnvoll sein, diese
Elemente leicht schwenkbar zu gestalten, damit sie mehr
Freiraum für den Stauraumwechsel ermöglichen. Sie kann auch
aus einem System von Gestell mit Zuführ- und Ladeeinrichtung
bestehen, wobei gfls. auch die für die Müllverdichtung
erforderlichen Einrichtungen (meist Hydraulikpressen) an
diesem Gestell befestigt sein können und bei Austausch eines
Stauraumes dort ganz oder in Teilen verbleiben. Diese
neuartige Ausbildung eines Müllfahrzeuges ist im Vergleich zu
einem Fahrzeug mit aneinander befestigten Containern oder
Containern, die in ihren Volumensverhältnissen nach dem
erwarteten Aufkommen der Sammelstrecke festgelegt sind - wie
bei bisheriger Technik - flexibler in der Planung und
Durchführung der Abfuhr. Im Falle einer vorhandenen
Verdichtungseinrichtung wird zugleich eine sehr
wirtschaftliche, gewichts- und arbeitsssparende Lösung durch
die Trennung von vorwiegend Antriebs- und Aktionsteil
gefunden. Außerdem kann die Haltevorrichtung bzw. das Gestell
auch ein Gegenlager für ein Preßschild abgeben und/oder
bevorzugt den Antriebsteil einer Verdichtungseinrichtung für
den Stauraum aufnehmen. Die Verbindung zwischen Preßschild in
einem Wechselcontainer und einem Antrieb ist vorteilhaft
kuppelbar gestaltet, wobei aus Ersparnisgründen möglichst
viele Bauteile beim Fahrzeug verbleiben.
Vorteilhaft können je nach Bedarf die Volumina der
Stauraumbehälter gegebenenfalls nach anderen Gesichtspunkten
als dem erwarteten Müllaufkommen ausgelegt werden. Die
leichte Wechselbarkeit vorausgesetzt, kann man dann z. B. eine
Tour so vorplanen, daß eine vorgegebene Sammelstrecke
voraussichtlich einen einzelnen Container füllt und daß dann
bei der angefahrenen Behandlungs- oder Umschlagsanlage oder
auf der Sammeltour zumindest einer der Container bevorzugt
gegen einen leeren ausgetauscht oder geleert wird. Die
Sammeltour wird danach wieder fortgesetzt. In der Regel
dimensioniert man den leichter austauschbaren Container
kleiner. Der Containerumschlag ist dann insbesondere auf
diese Sorte Müll ausgerichtet. Ein weiterer Vorteil ergibt
sich daraus, daß die kleineren Container sich wegen des
geringeren Gewichtes einfacher, z. B. mittels gewöhnlicher
Gabelstapler, handhaben lassen.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß sich die Aufteilung
der Stauräume, d. h. ihre Volumenverhältnisse zueinander und
damit die Sammelstrecke flexibler wählen läßt. Da das
Abfahren der Sammelstrecke dann i. a. beendet werden muß, wenn
einer der Stauräume gefüllt ist, kann auch ein Stauraum, z. B.
ein fest installierter, im Verhältnis zum anderen Stauraum
und dessen zugehörigem Müllaufkommen z. B. bewußt größer
gewählt werden. Dies setzt im allgemeinen eine Unterteilung
der Stauräume möglichst entsprechend dem Aufkommen der
verschiedenen Müllfraktionen voraus, was auch durch
Erfahrungen in der Tourenplanung mitbewirkt werden kann.
Begrenzt ist die Gesamthöhe eines LKW im Allgemeinen auf 4 m.
Dies legt das gesamte Volumen (Fraktionen A + B) in
Abhängigkeit von der Stauraumlänge und -breite fest. Beträgt
beispielsweise das Aufkommen von "A" 40 Volumen-% und "B" 60
Volumen- % (Verhältnis B : A = 1,5), so kann der Festaufbau für
die Fraktion "A" zu ca. 57 Volumen- % gewählt werden, weil
jener für die Fraktion "B" sich aus 2 × 43% bilden läßt,
indem bei diesem Beispiel einmal ein Containerwechsel für die
Fraktion "B" während der Sammeltour stattfindet. Das
Müllverhältnis beträgt dann (2 × 43) : 57 = ca. 1,5. Die
Sammelstrecke wird damit um den Anteil 57 : 40 = 1,425 (also
rund 42%) länger. Bei zweimaligem Wechsel des Containers
wird das Volumen des Festaufbaues hier zu ca. 67% gewählt
(und die abnehmbaren Container zu 33%), denn das
Müllverhältnis ergibt sich wieder zu (3 × 33) : 66 = ca. 1,5.
Die Abfuhrstrecke ist dann 67 : 40 = 1,65, d. h. 65% länger.
Das Fahrzeug muß seine im Verhältnis zum Containertausch
zeitaufwendigere Fahrt zur Entleerungsstation für den
feststehenden Stauraum entsprechend seltener durchführen.
Weil die Sammlung bis zur Füllung des festen Stauraums
durchgeführt werden kann und ein oftmals teilweise beladener
Container zur weiteren Tour weiter verwendbar ist, ist in
Konsequenz das Fahrzeug immer voll beladbar. Auch ist aus
statistischen Gründen bei einer längeren Sammelstrecke ein
gleichmäßigeres, vorberechnetes Müllvolumenverhältnis
realisierbar.
Die Vorteile gelten natürlich auch für eine Ausführung eines
Müllfahrzeuges mit verschiedenen Kombinationen
Wechselcontainer(n) und Festaufbau(ten) oder nur
Wechselaufbauten. Hier wird man die Wechselhäufigkeit und das
Volumenverhältnis so wählen, daß der/die am schnellsten
wechselbaren Container entsprechend den vorherigen
Überlegungen kleiner gewählt werden und man hat eine größere
Vielfalt der Auslegung des feststehenden Stauraumes bzw. der
feststehenden Stauräume.
In einer Variante kann es vorteilhaft sein, einen oben
liegenden Container über einen unten liegenden Stauraum
hinweg, z. B. gleitend, abzusetzen. Hierbei werden
beispielsweise die Stauräume nach hinten gekippt und der
obere Container mittels Seilzug oder Kranhaken z. B. mittels
Rollen, Schienen, Seilzug oder dergleichen zum Absetzen
gebracht. Dabei kann es vorteilhaft sein, Mittel wie
ausfahrbare Schienen oder Halteprofile am Lagergestell
und/oder am anderen Container gegen ein Kippen des dann
herausragenden Containers vorzusehen. Aus Gründen der
möglichst vollen Nutzung der Fahrzeugausmaße durch die
Container kann es weiter vorteilhaft sein, zumindest einzelne
Elemente der Haltevorrichtung so zu gestalten, daß sie beim
Auf- oder Abnehmen eines Containers aus dem Lichtmaß, z. B.
durch seitliches Wegschwenken, entfernbar sind. Ferner
gestaltet man die Form der Container vorteilhaft so, daß ihre
Zwischenräume möglichst gering sind. Hierfür kann sich z. B.
die Querschnittsprofil weitestgehend an etwa vorhandene Stege
des Zwischengestelles anpassen.
Für die Übergabe zumindest eines Containers durch Abgleiten
vom Fahrzeug - wobei sich der Neigungswinkel verändern kann
(z. B. bei Übergabe auf einen Eisenbahnwagen) - kann es weiter
vorteilhaft sein, daß der Container während der Übergabe auf
der Wechselseite unterschiedlichen Freiraum in vertikaler
Richtung erhält. Bei einem unten liegenden Container ist das
Auflagegestell beispielsweise dafür so beschaffen, daß es auf
der Seite des Abgleitens in der Höhe auseinanderziehbar ist
und/oder eine Anhebehydraulik besitzt.
Es versteht sich, daß die verschiedenen Aufbauten natürlich
auch auf einen Wechselrahmen gesetzt werden können, um das
Fahrzeug flexibler oder auch für andere Aufbauten verwendbar
zu machen.
Um den Containertransport allgemein kostengünstig zu halten,
ist es vorteilhaft, die Container in bekannter Weise so für
den weiteren Ferntransport mit Gleitschienen, Haken,
Seilzügen, Stapelfüßen etc. auszurüsten, daß sie sich zu
mehreren auf einem Fahrzeug transportieren lassen, z. B. im
Falle eines waagrecht geteilten Müllfahrzeuges übereinander
gestapelt.
Fig. 1a zeigt am Beispiel eines Zweikammmer-Heckladers mit
zwei übereinander liegenden Containern als Stauräume ein
erfindungsgemäßes Fahrzeug. Es kann sich grundsätzlich auch
(insbesondere was die Variante mit einem teilweisen
Festaufbau betrifft) aber auch um neben- oder hintereinander
liegende Stauräume handeln:
Zur Vereinfachung ist die üblicherweise vorhandene Beladeeinrichtung zur Handhabung der Müllgefäße nicht dargestellt. Der untere und obere Stauraum (2, 3) mit je einem üblicherweise vorhandenen, hier nicht dargestellten Preß- und Entleerungsschild kann in herkömmlicher Technik, meist über einen Hydraulikteleskopzylinder bewegt, ausgebildet werden. Dieser Teleskop-Zylinder findet am Fahrzeug (1) oder am Gestell (21) ein festes Widerlager. Der obere Stauraum (3) liegt erfinderisch auf einem Gestell (21) auf und ist z. B. als Normcontainer abnehmbar, z. B. mittels Einfahrlaschen (7) für Gabelstapler oder Haken für ein Krangeschirr. Die für das Ladeteil (4) am Heck erforderlichen elektrischen Leitungen, Hydraulikschläuche zur Betätigung der Zuführvorrichtung etc., werden vorteilhaft im Rahmen (21) verlegt, an dem auch vorteilhaft die zum Abklappen eines Ladeteiles (5) vorgesehenen Hydraulikzylinders (6) (aber auch ein Absenken mittels Seilanlage ist möglich) angebracht sind. Weitere Komponenten wie Verriegelungen, Hydraulikkolben oder -schläuche, Kabel und Gleitvorrichtungen wie Schienen und Verdichtungseinrichtungen können ebenfalls hier angebracht sein. Der untere Container (2) läßt sich einfach, z. B. mittels Querneigung der Fahrzeugbrücke oder Gabelstapler (hierfür sind Laschen (7) vorgesehen) abnehmen (Pfeil A), ohne daß der obere Container vorher abgenommen werden muß. Das Ladeteil (4) läßt sich über Achsen (5, 5') mittels Hydraulikzylinder (6) nach hinten abklappen und kann mittels Hydraulik (5') mit dem oberen Container in den Laschen (5'a, 5'b) verriegelt werden.
Zur Vereinfachung ist die üblicherweise vorhandene Beladeeinrichtung zur Handhabung der Müllgefäße nicht dargestellt. Der untere und obere Stauraum (2, 3) mit je einem üblicherweise vorhandenen, hier nicht dargestellten Preß- und Entleerungsschild kann in herkömmlicher Technik, meist über einen Hydraulikteleskopzylinder bewegt, ausgebildet werden. Dieser Teleskop-Zylinder findet am Fahrzeug (1) oder am Gestell (21) ein festes Widerlager. Der obere Stauraum (3) liegt erfinderisch auf einem Gestell (21) auf und ist z. B. als Normcontainer abnehmbar, z. B. mittels Einfahrlaschen (7) für Gabelstapler oder Haken für ein Krangeschirr. Die für das Ladeteil (4) am Heck erforderlichen elektrischen Leitungen, Hydraulikschläuche zur Betätigung der Zuführvorrichtung etc., werden vorteilhaft im Rahmen (21) verlegt, an dem auch vorteilhaft die zum Abklappen eines Ladeteiles (5) vorgesehenen Hydraulikzylinders (6) (aber auch ein Absenken mittels Seilanlage ist möglich) angebracht sind. Weitere Komponenten wie Verriegelungen, Hydraulikkolben oder -schläuche, Kabel und Gleitvorrichtungen wie Schienen und Verdichtungseinrichtungen können ebenfalls hier angebracht sein. Der untere Container (2) läßt sich einfach, z. B. mittels Querneigung der Fahrzeugbrücke oder Gabelstapler (hierfür sind Laschen (7) vorgesehen) abnehmen (Pfeil A), ohne daß der obere Container vorher abgenommen werden muß. Das Ladeteil (4) läßt sich über Achsen (5, 5') mittels Hydraulikzylinder (6) nach hinten abklappen und kann mittels Hydraulik (5') mit dem oberen Container in den Laschen (5'a, 5'b) verriegelt werden.
Fig. 1b zeigt (Bezugszeichen entsprechend) eine Ausführung
eines Heckladefahrzeuges, bei dem der untere Stauraum fest
montiert auf dem Chassis oder einer Wechselbrücke angebracht
ist. Dieser Stauraumbehälter nimmt einen Wechselbehälter an
seiner Oberseite auf, ist mit diesem über ein
Befestigungsmittel wie Bolzen (Bedienteil 8) verriegelt und
dient gleichzeitig der Befestigung von Zuführ- und
Einräumeinrichtung und weiteren technischen Komponenten, z. B.
für die Hydraulikverlegung und die Presseinrichtung des
oberen Behälters.
Fig. 2a zeigt einen Front- oder Seitenlader mit einer
Zuführeinrichtung (4) zur Einbringung des Mülls in die
Stauräume (2, 3) durch zwei übereinander liegenden Ladeklappen
(4a, 4b) gemäß WO 95/32135, welche hier in verschiedenen
Ladepositionen dargestellt sind. Es kann sich natürlich auch
um herkömmliche Einpreßstempel oder Einräumschaufeln handeln.
Auch kann eine längs eingebaute Zuführeinrichtung
(insbesondere nach der o. e. WO) den Müll aufnehmen und quer
zum Fahrzeug an den Laderaum heranführen, sodaß ein
Einpreßstempel längsseitig für die Befüllung des Stauraumes
sorgt. Hier ist beispielhaft das Gestell (21) auf einer
neigbaren Brücke angebracht, und der obere Stauraum (3,
geneigt 3' und abgesetzt 3") als Container an dem Gestell.
Von dort wird er z. B. wie bekannt durch Förderband oder
Seilzug (9, 9') nach hinten abgesetzt, wenn der Aufbau über
den Hydraulikzylinder (10) in bekannter Weise geneigt wird.
Natürlich sind weitere Varianten möglich, so das Anbringen
des Hydraulikzylinders (10) auf dem Rahmen bzw. Gestell (21).
Auch kann der Container (3, 3') zum Abgleiten durch Mittel wie
Rollen (20), Seilzug (9), Schienen (14) und Profile (18) -
entsprechend Fig. 5 - oder Kran gebracht werden, oder auch
durch einen am Fahrzeug mitgeführten Kran direkt abgehoben
werden. Es ist ferner auch möglich, den oberen Stauraum
(3, 3') fest montiert am Gestell auszubilden und den unteren
Stauraum (2, 2') auszuwechseln. Dann wird der obere Stauraum
(3, 3') vorn vorteilhaft fest oder lösbar mit dem Ladewerk
(4, 4') verbunden und auf das am Chassis oder einer
Wechselbrücke angebrachte Gestell (21) gesetzt, so daß nur
der untere Stauraum (2, 2') als Container abgleiten kann.
Fig. 2b zeigt eine Variante, bei welcher der untere Stauraum
entsprechend Fig. 1b fest montiert ausgebildet ist, wobei der
obere als Container abgenommen werden oder abgleiten kann.
Fig. 3 zeigt eine Ausführung am Beispiel eines Heckladers in
schräger Hintenansicht mit Zuführ- und Ladewerk (4), welches
am Gestell 21 angebracht ist, wobei die Stauräume(2, 3) durch
Neigung des Aufbaues über einen Hydraulikzylinder (10) in
bekannter Weise mittels Seil(en) oder Haken oder dergleichen
nach hinten unten abgelassen werden. Der Container (2) ist
hierfür und für die Aufnahme auf ein Ferntransportfahrzeug
(üblicherweise ein Hakengerät) in bekannter Weise an seiner
unteren Hinterkante mit Rollen (nicht dargestellt) versehen.
Der Verbindungsträger (12) zwischen Chassis und Obergestell
ist weiter vorteilhaft als drehbarer Auflagebügel (12)
dargestellt. Er befindet sich während der Sammeltour hinter
dem Heck und wird zum Ablassen des Containers aus dem Profil
des Wechselcontainers nach außen gedreht (Pfeil), da er in
Abladerichtung stört. Hierdurch ist es möglich, die volle
zulässige Fahrzeugbreite (üblicherweise 2,5 m) für den
unteren Stauraum zu nutzen. Bei festen Verbindungsträgern
müßte sonst der (bzw. die) untere(n) Container schmaler
ausgeführt werden, was zu einem Verlust an Stauraum und damit
häufiger notwendigem Containerwechsel führte.
Dargestellt ist ferner ein Widerlager (13) für ein nicht
dargestelltes Preßschild, welches sich im unteren Container
befinden kann, um den Müll/die Wertstoffe im Container in
bekannter Weise zu verdichten oder sie daraus zu entleeren.
Dabei ist die Verbindung zwischen Preßschild und Widerlager
(13) lösbar gestaltet (vorteilhaft direkt hinter dem
Preßschild lösbar), so daß die Hydraulikeinheit
weitestgehend und damit kostengünstig beim Containerwechsel
am Chassis verbleiben kann.
Fig. 3a zeigt beispielhaft einen um einen Zapfen (22) aus dem
lichten Profil des Containers herausdrehbaren Auflagebügel
(12) des Gestelles (21), hier mit der auseinanderziehbaren
Sonderform eines Verbindungsträgers (12a, 12b), um beim
Absetzen des Containers, insbesondere auf einen
Eisenbahnwagen bei sich änderndem Neigungswinkel des
ausgleitenden unteren Containers (2) in Richtung des Pfeiles
(Z) vertikal Raum zu geben. Die beiden Elemente (12a, 12b)
des Verbindungsträgers 12 laufen hierbei in Führungen (21).
Zur Erfüllung der Funktion ist der obere Auflagebügel aus
zwei Teilen (23a, 23b) gestaltet und um eine waagrechte Achse
(19) drehbar.
Die Hydraulik (6) dient dem Wegschwenken des Zuführteiles (4)
aus dem Absetzbereich eines oben ebenfalls heckseitig
abnehmbaren Stauraumes.
Fig. 3b zeigt eine Variante mit entsprechend oben fest
ausgebildeten Stauraum.
Fig. 4 zeigt beispielhaft ein Gestell (21) mit einer
frontseitigen, hier hochschwenkbaren Zuführeinrichtung (16),
Zuführklappen (17) oder Preßstempeln mit der Möglichkeit für
eine Anordnung von zwei übereinander liegenden, jedoch
lösbaren Stauraumcontainern. Der unten angeordnete
Stauraumcontainer (2) wird gerade aus dem Gestell (21)
entladen. Hier ist ein oberer, nicht dargestellter
Stauraumcontainer auf einem Gestell (21) befestigbar, wobei
dieser beispielsweise über Befestigungsösen (15) und nicht
dargestellten Bolzen mit dem Gestell verbunden ist. Das
Gestell kann auch hier z. B. als Absetzeinrichtung mit
Ständern oder mit einer Wechselbrücke abrollbar oder direkt
mit dem Fahrzeugchassis verbunden sein. Die Zuführeinrichtung
(16) kann an dem Gestell fest oder lösbar angebracht sein.
Es ist vorteilhaft, bei Fahrzeugen mit einem oder mehreren
auswechselbaren Stauraumcontainern diese(n) in ein am
Fahrzeug angebrachten Gestell lösbar (z. B. mit Bolzen,
Verriegelungen etc.) zu befestigen, so daß sich der/die
Container leicht entnehmen läßt/lassen, ohne daß
unnötigerweise jener Stauraum bzw. jene Stauräume mit
handgehabt werden muß/müssen, der/die nicht benötigt werden.
Wird im Falle eines auf dem Gestell (21) oder einem fest
montierten Stauraum aufliegenden zweiten Containers der obere
abgesetzt, so kann es vorteilhaft sein, den unteren oder
mehrere darunter befindliche Container vorher teilweise bis
zur Auflage auf dem Boden mit auszufahren, um diese als
Abgleitbahn mit zu verwenden. Der abzusetzende Container wird
dann weniger an der Endkante des Gestelles kippen, wenn er
z. B. an Seilen abgelassen wird.
Die Befestigungsvorrichtung für die Stauräume kann bei
übereinander liegenden Containern als Gestell in Regalform
ausgebildet sein, aber auch wie ein Gestell, welches
beispielsweise nur aus drei oder vier senkrechten Elementen
wie Pfosten besteht. Bei vier Pfosten wird man diese
vorteilhaft im Bereich der Containerecken oder der
Seitenmitten der Container anordnen. Im Falle von drei
Pfosten werden diese vorteilhaft so angeordnet, daß sich zwei
davon an beieinander liegenden Ecken und einer an der
gegenüberliegenden Außenseite des/der Container befinden, die
bevorzugt zur Entladung freizumachen ist. Bei vier Pfosten,
insbesondere bei solchen an den Seitenmitten, kann einer z. B.
wegklappbar gestaltet sein. Der/die Container bleiben dennoch
stabil stehen, solange sie an den anderen Seiten mit dem
Gestell und/oder vorhandenen Aufbauelementen verriegelt
bleiben.
Fig. 5a und 5b zeigen einen auswechselbaren Stauraumcontainer
(2), (gfls. vorhandene Gabelstaplerlaschen nicht dargestellt)
der beispielhaft platzsparend auf einem Containergestell (21)
angeordnet ist, um somit einen Transportvolumenverlust durch
Zwischenräume zu vermeiden, die ein waagrechtes Gestell (21)
verursachen könnte. Hierbei ist der Container (2) an seiner
Unterseite (und vorteilhaft auch an der Oberseite) mit
Profilen versehen, welche das Profil des Gestelles (21)
höhensparend umschließen. Gleichzeitig ergibt sich hieraus
ein weiterer Vorteil für die Längsführung eines bekannten
Preßschildes (19), welches durch diese Profile besser in
Längsrichtung geführt wird. Die Profile (18) ergeben außerdem
eine Stabilisierung der profilierten Seiten gegen Innendruck.
Der Pfeil gibt die Richtung des Austausches eines solchen
Containers an. Ein Behälter entsprechend Fig. 5a kann nach
Wegklappen einer in Profil 18 eingreifenden Stange auch
seitlich abgenommen werden.
Vorteilhaft ist auch, daß ein Container beim Abgleiten aus
einem solch eng anliegenden Gestell am Kippen gehindert wird,
wenn er das Gestell verläßt. Natürlich kann auch die
Auflagefläche eines Gestelles (21) mit - z. B. auf Rollen
gelagerten, mit herausfahrbaren Absetzschienen - versehen
sein, auf dem der Container lagert, um ihn beim Absetzen eine
weitere herausreichende Auflage zu ermöglichen.
Auch ist es durchaus möglich, das Gestell so auszubilden, daß
es sich zur Trennung eines Wechselbehälters einerseits von
zwei direkt miteinander verbundenen Wechselbehältern
andererseits eignet.
Ferner ist es vorteilhaft, die Zuführ- und Ladeeinrichtungen
am Gestell (21) zu befestigen.
Letztere können, insbesondere bei Heckladern, auch absetzbar
sein. Ferner ist der Antrieb für eine Verdichtungseinheit mit
Preßschild (19) im Container vorteilhaft so gestaltet, daß
ihre Elemente weitestgehend am Gestell befestigt sind und
somit nur wenige Teile am Wechselbehälter - und damit mehrfach
- auszuführen sind.
Diese Darstellungen sind nur beispielhaft. Weitere Versionen,
z. B. für Müllfahrzeuge mit 3 oder mehr Stauräumen oder einer
Kombination von Festaufbau und Gestell sind mit der Erfindung
vorteilhaft ausführbar, ebenso ein seitliches Abnehmen oder
Abklappen bei zwei senkrecht voneinander geteilten
Stauräumen. Ist dabei einer fest am Chassis oder einer
Wechselbrücke montiert, kann der andere vorteilhaft daran
befestigt oder, z. B. durch eine Seilanlage, abgeschwenkt und
abgelassen werden.
Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten und
beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt. Sie umfaßt
vielmehr alle fachmännischen Varianten im Rahmen der
Schutzrechtsansprüche.
Claims (21)
1. Müllfahrzeug mit einer Vorrichtung für die Leerung von
Müllgefäßen in das Müllfahrzeug und mit wenigstens zwei
Stauraumbehältern für die getrennte Aufnahme verschiedener
Fraktionen von Müll, insbesondere von Hausmüll, dadurch
gekennzeichnet, daß das Fahrzeug eine Aufnahmevorrichtung
bzw. ein Gestell (21) zur lösbaren Aufnahme von wenigstens
zwei Stauraumbehältern (2, 3) aufweist, wobei zumindest ein
Stauraumbehälter (2, 3) unabhängig von einem anderen
austauschbar ist.
2. Müllfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß zumindest zwei nebeneinander oder übereinander liegende
Stauräume vorgesehen sind.
3. Müllfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
für die Einbringung der verschiedenen Müllsorten in die
Stauräume (2, 3) Zuführeinrichtungen, insbesondere
Ladeschaufeln (4a, 4b) oder Einpreßstempel vorgesehen sind.
4. Müllfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Haltevorrichtung bzw. das Gestell (21) am Fahrzeugchassis
oder an einem Wechselrahmen und/oder an einer Verdichtungs- (4)
und/oder Leerungseinrichtung für Müllbehälter angebracht
ist.
5. Müllfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
im Betrieb des Fahrzeuges ein Stauraumbehälter fest
angebracht ist und zumindest ein wechselbarer
Stauraumbehälter an solch einem festen Stauraum mittelbar
oder unmittelbar befestigt ist.
6. Müllfahrzeug nach Anspruch 1 oder 5, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Zuführ- und/oder Beladevorrichtung
(4) an dem nicht wechselbaren Stauraumbehälter (2) oder der
Haltevorrichtung/dem Gestell (21) befestigt ist.
7. Müllfahrzeug nach Anspruch 1 oder 5, dadurch
gekennzeichnet, daß zur Freigabe eines abnehmbaren
Containers für sein Handling die Beladevorrichtung (4)
und/oder Zuführeinrichtung schwenkbar oder wegschiebbar oder
absetzbar ausgebildet sind.
8. Müllfahrzeug nach Anspruch 1 oder 5, dadurch
gekennzeichnet, daß zumindest ein Stauraumbehälter (2, 3) oder
eine Haltevorrichtung/ein Gestell (21) Mittel wie Ösen
(15), Führungen, Schienen (14), Abrollkanten, Förderband,
Förderkette, Rollen (20) oder dergleichen aufweist, welche
dem Befestigen oder Absetzen/Abrollen zumindest eines
Containers dienen.
9. Müllfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
zur Leerung eines Stauraumbehälters (2, 3) und/oder zum
Wechsel eines Stauraumbehälters eine Kipphydraulik (10)
vorgesehen ist.
10. Müllfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Staubehälter zur Verdichtung und/oder Entleerung des
Mülls ein insbesondere hydraulisch angetriebenes Preßschild
(19) oder eine Einräumvorrichtung (4) aufweist, welche(s) am
Fahrzeug oder an einem wechselbaren oder ortsfesten Rahmen
bzw. Haltegestell widergelagert ist.
11. Müllfahrzeug nach Anspruch 1 oder 10, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Verdichtungs- (zu 19) oder
Zuführeinheit (4) derartig in Elemente unterteilt ist, daß
ein Teil davon, bevorzugt der Antriebsteil, am Festaufbau
oder am Gestell verbleibt.
12. Müllfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Volumina der Stauräume (2, 3) für verschiedene
Müllfraktionen nicht mit dem durch das Müllaufkommen
vorgegebenen Verhältnis der Volumina der einzelnen
Müllfraktionen gewählt werden, so daß sich das Volumen eines
Wechselbehälters (2, 3) zugunsten einer Volumenzunahme des
anderen Stauraumbehälters (2, 3) verringert.
13. Müllfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Wechselbehälter (2, 3) mit Einrichtungen zum gemeinsamen
Transport auf einem Ferntransportfahrzeug mit Schienen,
Haken, Rollen (20), Stapelfüßen oder dergleichen versehen
sind.
14. Müllfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gestell (21)(bzw. eine Aufnahmevorrichtung) mit
Auflagebügeln (12), Füßen oder Seitenbegrenzungen oder dergl.
versehen ist, welche in Abladerichtung aus dem lichten Profil
des Wechselcontainers heraus schwenkbar oder entfernbar
gestaltet sind.
15. Müllfahrzeug mit einer Vorrichtung für die Leerung von
Müllgefäßen in das Müllfahrzeug und mit wenigstens zwei
Stauräumen für die getrennte Sammlung verschiedener
Fraktionen von Müll, insbesondere von Hausmüll, insbesondere
nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine
Aufnahmevorrichtung (21) für zumindest einen Wechselbehälter
(2, 3) vorgesehen ist, an welchem zumindest ein weiterer
Wechselbehälter (2, 3) befestigbar ist.
16. Müllfahrzeug nach Anspruch 1 oder 16, dadurch
gekennzeichnet, daß die Aufnahmevorrichtung (21) für
waagrecht übereinander liegende Stauräume (2, 3) aus drei oder
vier senkrechten Haltepfosten besteht, die insbesondere so
angeordnet sind, daß sich der/die Wechselcontainer daraus
direkt entnehmen lassen.
17. Müllfahrzeug nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
daß zumindest einer der Haltepfosten zur Freigabe eines
Containers klappbar oder entfernbar ausgebildet ist.
18. Müllfahrzeug nach Anspruch 1 oder 16, dadurch
gekennzeichnet, daß zumindest eine Seite eines
Wechselbehälters (2) auf einem Gestell (21) Profile (18)
aufweist, welche eine raumsparende Auflage des Containers (2)
bzw. eine raumsparende Stapelung von Containern auf dem
Gestell (21) bewirken.
19. Müllfahrzeug nach Anspruch 1 oder 16, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Haltevorrichtung bzw. ein Gestell
(21) vorgesehen ist, welches Mittel wie Absetzschienen
aufweist, die insbesondere herausfahrbar zwischen Gestell
(21) und Wechselbehälter angeordnet sind.
20. Müllfahrzeug nach Anspruch 1 oder 16, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Haltevorrichtung bzw. Gestell (21)
vorgesehen ist, welches Führungselemente wie Schienen (14)
aufweist, die ein Gegenlager oder eine Führung für den
Container gegen seine Abkippbewegung beim Ausfahren aus dem
Gestell bilden.
21. Müllfahrzeug mit einer Vorrichtung für die Leerung von
Müllgefäßen in das Müllfahrzeug mit wenigstens zwei
Stauräumen für die Sammlung verschiedener Fraktionen von
Müll, dadurch gekennzeichnet, daß übereinander oder
nebeneinander liegende Stauräume bzw. Container (2, 3)
vorgesehen sind, wobei ein bevorzugt oberer Container (3)
oder ein Gestell (21) über Abroll- oder Abgleitmittel (20)
sowie gegebenenfalls Haltemittel (9) wie Rollen, Schienen,
Seilzug, Abrollkran oder dergleichen verfügt und von dem
anderen Stauraum bzw. Container (2) abnehmbar ist.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1999116948 DE19916948A1 (de) | 1999-04-15 | 1999-04-15 | Müllfahrzeug in Systembauweise |
| EP00107450A EP1044900A1 (de) | 1999-04-15 | 2000-04-06 | Müllfahrzeug in Systembauweise |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1999116948 DE19916948A1 (de) | 1999-04-15 | 1999-04-15 | Müllfahrzeug in Systembauweise |
Publications (1)
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|---|---|
| DE19916948A1 true DE19916948A1 (de) | 2000-10-19 |
Family
ID=7904601
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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| EP (1) | EP1044900A1 (de) |
| DE (1) | DE19916948A1 (de) |
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Also Published As
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| EP1044900A1 (de) | 2000-10-18 |
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