DE19908181A1 - Flüssigkeitsabgabevorrichtung und Andockstation für einen passenden Behälter - Google Patents
Flüssigkeitsabgabevorrichtung und Andockstation für einen passenden BehälterInfo
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Abstract
Eine Abgabevorrichtung (10) enthält einen Behälter (11) und eine Ankoppel- bzw. Andockstation (20; 120). Eine Nadel (35), die in einer Sonde (40) angeordnet ist, welche an einem bewegbaren Element (45) vorgesehen ist, wird in einen Behältereinsatz (60; 160) eingeführt, welcher in dem Auslaß (12) des Behälters (11) angeordnet ist.
Description
Die Erfindung betrifft generell eine Fluidabgabevorrichtung, und insbesondere ein
Abgabesystem, das einen Behälter sowie eine Ankoppel- bzw. Andockstation
umfaßt.
Aus einer Vielzahl von Gründen ist es notwendig, Flüssigkeiten abzugeben. Ein
solcher Fall ist die Abgabe von Chemikalien für Reinigungszwecke, wie beispiels
weise das Spülen von Geschirr oder das Waschen von Wäsche. Bei größeren
gewerblichen oder industriellen Anwendungen befinden sich die Chemikalien häufig
in großen Behältern. Es ist dann notwendig, die Reinigungslösung zu dem Reini
gungsgerät zu pumpen oder zu dosieren. Darüber hinaus können Chemikalien zum
Reinigen von Gemüse eingesetzt werden.
Die Abgabe des Reinigungsfluids ist kritischer, wenn die abzugebende Chemikalie
korrosiv und für den Menschen bei Kontakt gefährlich ist. In diesen Fällen ist es
notwendig, besondere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, daß die
Chemikalie ohne menschlichen Kontakt abgegeben wird. Darüber hinaus ist es
wichtig, die Chemikalie in einem Behälter aufzunehmen, an dessen Inhalt Personen
vor, während oder nach der Abgabe nicht ohne weiteres herankommen können. Ein
Beispiel einer derartigen korrosiven, beim Waschen verwendeten Chemikalie ist
Peressigsäure.
Ein Beispiel einer bekannten Abgabevorrichtung kann aus dem U.S.-Patent
Nr.5,086,950 entnommen werden. Austauschbare Behälter werden direkt auf einer
Aufnahme angeordnet, welche Teil einer Spülmaschine ist. Der Behälter weist einen
Auslaß mit einem selbstdichtenden Septum auf, welches einen Schlitz besitzt. Eine
stumpfe Durchbohreinrichtung dringt in den Schlitz des Septums ein und ermöglicht
die Abgabe der Flüssigkeit. Jedoch ist ein derartiges System nicht vollständig
abgeschlossen. Die Kappe und das Septum an dem Behälter können durch den
Benutzer entfernt werden, wobei darüber hinaus die Flasche nicht abgedichtet ist.
Weiterhin findet sich keine Führungseinrichtung für das hohle Rohr, welches für die
Entnahme der Flüssigkeit vorgesehen ist. Es ist lediglich ein Sitz vorhanden,
welcher den Hals der Flasche aufnimmt und keine genaue Ausrichtung ermöglicht,
wenn die Abmessungstoleranzen des Flaschenhalses stark variieren.
Die vorliegende Erfindung behandelt die Probleme, die mit dem Stand der Technik
verbunden sind, und schafft eine Vorrichtung zum Abgeben von Chemikalien in
einer sicheren und effizienten Weise.
Die vorliegende Erfindung besteht in einer Fluidabgabevorrichtung, welche einen
Behälter zum Aufnehmen eines abzugebenden flüssigen Produktes aufweist. Eine
Ankoppel- bzw. Andockstation nimmt den Behälter auf und besitzt eine Halterung
zum Halten des Behälters. Ein durchbohrbares, selbstdichtendes Septum ist mit
dem Behälter verbunden, wogegen eine Nadel mit der Ankoppelstation in
Verbindung steht. Die Nadel besitzt ein erstes Ende, um das Septum zu durch
stechen und um in Fluidverbindung mit dem flüssigen Produkt zu gelangen, sowie
ein zweites Ende zum Ausbringen des flüssigen Produktes aus dem Behälter. Bei
dem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die Nadel auf einem gegenüber der
Andockstation bewegbaren Element angebracht, wobei die Nadel bewegbar ist,
wenn das Septum in die Nähe der Nadel bewegt wird, um eine Ausrichtung der
Nadel und des Septums zu ermöglichen.
Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel besteht die Erfindung in einer Fluidabgabe
vorrichtung, die einen Behälter, der einen Hohlraum zum Aufnehmen eines
abzugebenden flüssigen Produktes aufweist, und ein durchbohrbares, selbst
dichtendes Septum enthält, welches in der Nähe des oberen Endes des Behälters
angeordnet ist ein Aufnahmerohr besitzt ein erstes Ende, welches in Fluidever
bindung mit dem Septum steht, und ein zweites Ende, das in der Nähe des Bodens
des Behälters angeordnet ist. Eine Ankoppel- bzw. Andockstation nimmt den
Behälter auf und besitzt eine Halteeinrichtung zum Halten des Behälters. Eine Nadel
ist mit der Ankoppel- bzw. Andockstation verbunden. Das Septum ist mit dem
Behälter verbunden, was, nachdem das Septum mit dem Behälter verbunden ist,
ein geschlossenes System ermöglicht, wobei die Nadel das Septum in einer frei von
einem menschlichen Kontakt herstellbaren Verbindung durchbohrt, wodurch es
möglich ist, das flüssige Produkt über die Nadel aus dem Behälter herauszupumpen.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sowie Ausführungsbeispiele werden unter
Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungsfiguren nachstehend erläutert. Hierbei
ist:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Abgabevor
richtung gemäß der vorliegenden Erfindung;
Fig. 2 eine Querschnittsansicht der in Fig. 1 gezeigten Abgabevorrichtung
entlang der Linie 1-1;
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht eines Teils einer Ankoppel- bzw.
Andockstation der vorliegenden Erfindung;
Fig. 4 eine Seitenansicht der in Fig. 3 gezeigten Ankoppel- bzw. Andock
station;
Fig. 5 eine Draufsicht auf einen Abschnitt der vorliegenden Erfindung,
welche eine Sonde und einen Behältereinsatz wiedergibt;
Fig. 6 eine Seitenansicht der in Fig. 5 gezeigten Bauteile;
Fig. 7 eine schematische Querschnittsansicht eines Abschnitts der in Fig.
1 gezeigten Abgabevorrichtung, welche den Behälter vor dem
Eindringen der Sonde wiedergibt;
Fig. 8 eine auseinandergezogene, perspektivische Ansicht der Sonde und
des Behältereinsatzes;
Fig. 9 eine Querschnittsansicht der zusammengesetzten Sonde und des
Behältereinsatzes;
Fig. 10 eine perspektivische Ansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels für
eine Ankoppel- bzw. Andockstation; und
Fig. 11 eine auseinandergezogene, perspektivische Ansicht eines zweiten
Ausführungsbeispiels für eine Sonde und einen Behältereinsatz.
Es wird nun auf die Zeichnungsfiguren Bezug genommen, in denen gleiche Bauteile
durch gleiche Bezugszeichen gekennzeichnet sind und eine Abgabevorrichtung
generell mit dem Bezugszeichen 10 bezeichnet ist.
Die Abgabevorrichtung 10 weist eine Behälter 11 und eine Ankoppel- bzw. Andock
station 20 auf. Der Behälter 11 kann ein beliebiger Behälter sein, der zum
Aufnehmen eines flüssigen Produktes 19 geeignet ist, welches abzugeben ist. Wie
in den Zeichnungsfiguren gezeigt, ist der Behälter 11 ein blasgeformter Poly
äthylenbehälter, der einen Handgriff 11a und einen innenliegenden Hohlraum 11b
aufweist, in dem sich das flüssige Produkt 19 befindet (vgl. Fig. 2). Das flüssige
Produkt 19 wird über einen Auslaß 12 in den Hohlraum 11b eingefüllt (vgl. auch
Fig. 7). Der Auslaß 12 besitzt einen im wesentlichen kreisförmigen Querschnitt und
ist durch einen Behältereinsatz 60 abgedeckt oder verschlossen, welcher
nachstehend näher im Detail erläutert werden wird. Der Behälter 11 besitzt in der
Nähe des Auslaßes 12 einen mit einem Gewinde versehenden Hals zum Aufnehmen
einer mit einem Gewinde versehenden Kappe ( nicht gezeigt).
Die Ankoppel- bzw. Andockstation 20 besitzt eine Plattform 21 und gegebenenfalls
bzw. optional ein Gehäuse 26. Ein zweites Ausführungsbeispiel einer Ankoppel-
bzw. Andockstation ist in Fig. 10 gezeigt und wird nachstehend erläutert. Das
Gehäuse 26 bildet eine Ausnehmung 26a, in die der Behälter 11 plaziert werden
kann. Weiterhin umfaßt das Gehäuse 26 ein Bodenelement 27, welches mit einem
Halteelement 28 verbunden ist, das wiederum mit einer Rückwand 29 in
Verbindung steht. Die Rückwand 29 weist eine Öffnung 29a auf, die den Zugang
zu dem Auslaß 12 des Behälters 11 ermöglicht. Die Rückwand 29 ist wiederum mit
einem innenliegenden Dachelement 30 verbunden, das wiederum mit dem oberen
Gehäuseende 31 in Verbindung steht. Zwei außenliegende Seitenwände 32 und
zwei innenliegende Seitenwände 33 vervollständigen das Gehäuse 26. Die
innenliegenden Seitenwände 33 weisen eine Form auf, welche im wesentlichen mit
der des Behälters 11 übereinstimmt. Eine Öffnung 28a ist in dem Halteelement 28
ausgebildet (vgl. Fig. 1), um den Durchgang einer Verriegelungseinrichtung 25 zu
ermöglichen, welche auf bzw. an der Plattform 21 angeordnet ist.
Die Plattform 21 (vgl. Fig. 3) besitzt ein Tragelement 22, welches mit einem
aufrechtstehenden Element 23 verbunden ist. Das aufrechtstehende Element 23
besitzt geschlitzte Löcher 23a, welche dazu verwendet werden können, die
Abgabevorrichtung 10 auf einer Montageoberfläche unter Zuhilfenahme bekannter
Mittel zu montieren. Das Tragelement 22 besitzt zwei nach unten herabhängende
Seitenelemente 22a, von denen nur eines gezeigt ist. In ähnlicher Weise besitzt das
aufrechtstehende Element 23 zwei Seitenelemente 23b. Die Seitenelemente 22a
sind an den Seitenelementen 23b durch Punktschweißen angebracht, um das
Tragelement mit dem aufrechtstehenden Element zu verbinden. Es ist jedoch zu
bemerken, daß andere geeignete Mittel eingesetzt werden können. Das aufrechtste
hende Element 23 besitzt ein oberes Element 23c sowie ein unteres Element 23d.
Vorzugsweise sind das Tragelement 22 und das aufrechtstehende Element 23 mit
ihren entsprechenden Seitenelementen und/oder den oberen und unteren Elementen
aus einem einzelnen Metallblech geformt. Das obere Element 23c weist Öffnungen
23e auf, wobei das untere Element ähnliche Öffnungen besitzt, so daß Schrauben
98, 99 durch das obere Ende 31 und den Boden 27 des Gehäuses 26 eingeführt
werden können, die korrespondierende Öffnungen besitzen, um die Ankoppel- bzw.
Andockstation 20 an der Plattform 21 zu befestigen. Wenn das Gehäuse 26 in
seiner Position angeordnet ist, um durch die Schrauben 98, 99 befestigt zu werden,
ist die Öffnung 28a in dem Halteelement 28 über der Verriegelungseinrichtung 25
angeordnet, so daß das Halteelement 28 auf dem Tragelement 22 ruht. Das
Tragelement 22 und das Halteelement 28 sind in einem Winkel mit Bezug auf die
Horizontale angeordnet, so daß der von dem Behältereinsatz 60 beabstandete Ab
schnitt der Flasche bzw. des Behälters 11 nach unten gekippt ist (vgl. Fig. 2).
Die Verriegelung 25 besitzt zwei Federstahlplatten 25a, welche durch vier Nieten
an dem Tragelement 22 angebracht sind, wie es in Fig. 2 gezeigt ist. Ein Anschlag
25b ist an dem anderen Ende der Federstahlplatten 25a befestigt. Der Anschlag
25b weist eine gekrümmte Anlagefläche 25c auf, die zum Eingriff mit der Rückseite
des Behälters 11 ausgebildet ist (vgl. Fig. 2). Die Federstahlplatte 25a bzw. die
Federstahlplatten 25a wird bzw. werden durch den Behälter 11 nach unten
abgebogen, wenn dieser auf dem Halteelement 28 angeordnet wird. Wenn der
Behälter 11 die gekrümmte Anlagefläche 25c passiert hat, springt jede Federstahl
platte 25a nach oben zurück und der Anschlag 25b dient als eine Verriegelung, um
den Behälter 11 in seiner Position zu halten.
Der Behältereinsatz 60 ist am besten in den Fig. 8 und 9 wieder gegeben. Er
besitzt einen Hohlraum 60a. Eine schräg abgeschnittene bzw. angefaste Kante 60b
ist an einem Ende ausgebildet. Ein zylindrisches Rohr 61 weist ein erstes
zylindrisches Element 61 a auf, welches über einen oberen Abschnitt 61c mit einem
zylindrisches Zwischenelement 61b verbunden ist (hierbei bezieht sich "oben" auf
die zur Sonde 40 weisenden Seite). Ein zylindrisches Zentralelement 61d ist über
einen unteren Abschnitt 61e mit dem zylindrischen Zwischenelement 61b
verbunden. Das zylindrische Zentralelement 61d besitzt ein oberes bzw. vorderes
Ende 61f, in dem eine Öffnung 61g ausgebildet ist, und weist weiterhin eine
Bohrung 61h auf. Vorzugsweise ist das zylindrische Rohr 61 als ein einzelnes bzw.
einstückiges Kunststoffteil ausgebildet, das durch jedes geeignete Verfahren, wie
beispielsweise Spritzgießen, hergestellt sein kann.
Der obere bzw. vordere Abschnitt 61c besitzt eine Entlüftung 62, welche einen
Zugang in den Behälter 11 zwischen den Elementen 61a, 61b schafft. Die Elemente
61a, 61b sind vorzugsweise an ihren unteren Enden offen, um die Entlüftung zu
ermöglichen. Obwohl die Entlüftung lediglich durch ein Loch gebildet sein kann, um
Luft in den Hohlraum 11a gelangen zu lassen, wenn das flüssige Produkt 19 ab
gegeben wird, ist die Entlüftung 62 vorzugsweise aus einem geeigneten Material
hergestellt, welches der Luft ermöglicht, hindurch zu gelangen, jedoch den
Durchtritt von Flüssigkeit verhindert. Polytetrafluoräthylen, wie beispielsweise
Teflon® ist ein geeignetes Beispiel eines derartigen Materials, ein Material, aus dem
das bekannte Gortex® hergestellt ist. Die Entlüftung ist mittels Ultraschallschwei
ßen an dem HDPE-Einsatz 60 mittels Ultraschall angeschweißt.
Das zylindrische Rohr 61 besitzt eine Außenwand 63, welche eine solche Größe
aufweist, um einen Reibsitz mit dem Auslaß 12 des Behälters 11 zu bilden. Ein
Widerhaken bzw. eine Verriegelungsnase 64 ist an der Außenwand 63 ausgebildet
und wird dazu verwendet, das Entfernen des zylindrischen Rohrs 61 zu verhindern.
Die Verriegelungsnase 64 ist so aufgebaut, das sie eine schräg verlaufende
Oberfläche 64a zum Unterstützen des Einführens des zylindrischen Rohres 61 in
den Auslaß 12 und eine obere Verriegelungsoberfläche 64b aufweist, welche das
Entfernen des zylindrischen Rohrs 61 verhindert, es sei denn, das ein Teil des
Behälters 11 zerstört wird.
Das zylindrische Rohr 61 besitzt eine Innenwand 65. Diese Innenwand dient dazu,
die Sonde 40 aufzunehmen und auszurichten, wie es nachstehend noch näher
erläutert werden wird. Das zylindrische Zentralelement 61d enthält eine Sonden
aufnahmewand 66, die eine solche Größe besitzt, daß sie die Sonde aufnehmen
kann. An der innenliegende Oberfläche 67 des zylindrischen Zentralelements 61d
ist eine Ausnehmung 67a ausgebildet.
Ein zylindrischer Stopfen 68 weist eine solche Größe auf, das er einen Reibsitz im
Inneren des zylindrischen Zentralelements 61d einnehmen kann. Der Stopfen 68
enthält einen Vorsprung 68a, welcher an dem Stopfen 68 ausgebildet ist und eine
solche Größe, eine solche Gestaltung, eine solche Anordnung und eine solche
Verriegelungseigenschaft besitzt, daß der Stopfen 68 in der Ausnehmung 67a in
seiner Position angeordnet bleibt. Der Stopfen 68 weist einen hohlen Kern 68b und
eine Öffnung 68c auf, die in dem oberen bzw. vorderen Ende oder dem Auf
nahmeende des Stopfens 68 ausgebildet ist. Ein Septum 55 ist zwischen dem
oberen bzw. vorderen Ende 61f des zylindrischen Elements 61d und dem oberen
bzw. vorderen Ende 68d des Stopfens 68 angeordnet, wobei das Septum 55 in
seiner Position fixiert ist, wenn der Stopfen 68 in seiner Position verriegelt ist. Dies
erzeugt darüber hinaus eine Abdichtung des Septums, das heißt es dichtet die
äußeren Kanten des Septums ab. Das Septum ist daher permanent in dem Einsatz
angeordnet und kann nicht ohne Zerstörung des Einsatzes sowie des Behälters
entfernt werden.
Das Septum ist vorzugsweise aus einem Silikonmaterial mit einer Dicke von 0,1397
cm (0,055'') hergestellt, das eine Schicht aus Teflon mit einer Stärke von
0,00762 cm (0,003'') aufweist, welche an das Silikon angeklebt ist. Das Teflon
schafft eine Produktkontaktkompatibilität, während das Silikon um die Nadel herum
abdichtet. Andere geeignete Septummaterialien sind Gummi oder Butyl.
Eine Nadel 35 ist mit der Innenseite der Sonde 40 verbunden. Die Nadel wird in die
Form eingesetzt die zum Herstellen der Sonde 40 verwendet wird. Die Nadel ist
daher nach dem Formgebungsvorgang ein integraler Bestandteil der Sonde 40. Die
Sonde 40 besitzt einen ersten zylindrischen Abschnitt 41 sowie einen zweiten
zylindrischen Abschnitt 42, die über einen Zwischenabschnitt 43 miteinander
verbunden sind. Der erste zylindrische Abschnitt 41 besitzt eine mit einem Gewinde
versehende Öffnung 41a, welche in der Lage ist, ein mit einem Gewinde
versehenes Winkelstück bzw. Kniestück 18 aufzunehmen (vgl. Fig. 7). Das mit
einem Gewinde versehene Winkelstück 18 weist ein erstes Ende, welches in Ge
windeeingriff mit der mit einem Gewinde versehenen Öffnung 41 a steht, sowie ein
zweites Ende 18a auf, welches in der Lage ist, mit einem Abgaberohr oder
Abgabeschlauch 80 verbunden zu werden.
Der erste zylindrische Abschnitt 41 der Sonde 40 besitzt eine langgestreckte
Bohrung 41c, die in ihm ausgebildet ist. Der zweite zylindrische Abschnitt 42 weist
eine Außenwand 42a, eine Innenwand 42b sowie eine langgestreckte Bohrung 42c
auf. Die Außenwand 42a bildet einen Zylinder, welcher geringfügig kleiner als der
Zylinder ist, der durch die Innenwand 65 des zylindrischen Rohres 61 definiert ist.
Die Innenwand 42b bildet einen Zylinder, welcher geringfügig größer als die
Sondenaufnahmewand 66 ist. Daher besteht ein Freiraum von ca. 0,0508 cm
(0,020'') pro Seite. Dies schafft eine gegenseitige Beeinflussung bzw. Klemmung
oder Pressung auf einen gegebenenfalls vorhandenen O-Ring (nicht gezeigt),
welcher nicht notwendig ist, jedoch eingesetzt werden kann. Weiterhin bildet das
Ende des zweiten zylindrischen Abschnittes 42 einen V-förmigen Abschnitt 42d,
um die Ausrichtung weiter zu unterstützen, wie dies nachstehend näher im Detail
erläutert wird. Der Zwischenabschnitt 43 besitzt eine Mittenbohrung, durch die die
Nadel 35 eingeführt wird. Der erste zylindrische Abschnitt 41 ist größer als die
Öffnung des Hohlraumes 60a, so das er nicht in den Hohlraum hineingelangen
kann. Der Zwischenabschnitt 43 weist eine winkelförmige bzw. angefaste Fläche
41d auf, welche eine Oberfläche bildet, die in Eingriff mit der winkelförmigen bzw.
angefasten Öffnung 60b des zylindrischen Rohres 61 gelangt.
Die Sonde 40 ist mit einem Basiselement 46 verbunden. Vorzugsweise sind die
Sonde 40 und das Basiselement 46 einstückig ausgebildet. Das Basiselement 46
besitzt einen Mittenabschnitt 46a. Die Endabschnitte sind mit einer ersten und einer
zweiten distalen Öffnung 46b, 46c versehen. Die Basis 46 besitzt eine erste
Oberfläche 46d sowie eine zweite Oberfläche 46e (vgl. Fig. 5). Die zweite
Oberfläche 46e ist leicht konkave in der Weise ausgebildet, daß der Abstand in ent
lang der Oberfläche 46c um deren Mittenlinie, die sich durch die Öffnungen
erstreckt, angehoben ist.
Eine Montagehalterung 36 mit zwei Endabschnitten 36a, 36b ist zwischen den
Seitenelementen 23b des aufrechtstehenden Elementes 23 durch geeignete Mittel,
wie beispielsweise einem Punktschweißvorgang angebracht (vgl. Fig. 3). Die
Montagehalterung besitzt 3 Löcher. Das erste ist eine Mittenöffnung 37, durch die
sich das Winkelstück 18 erstreckt bzw. hervorsteht. Ein in Flucht befindliches Loch
(nicht gezeigt) ist darüber hinaus in dem aufrechtstehenden Element 23 ausgebil
det, um dem Abgaberohr 80, das mit dem Winkelstück 18 verbunden ist, zu
ermöglichen, sich zu erstrecken. Montagelöcher 38, 39 sind in der Montagehalte
rung 36 ausgebildet und befinden sich generell in Flucht mit der ersten und zweiten
Öffnung 46b, 46c. Montagebolzen 47 besitzen jeweils einen Schaft 47a und einen
Kopf 47b. Sie sind mit einer geeigneten Mutter 48 plaziert. Eine Beilagscheibe 51
kann zwischen den Köpfen 47b und dem Basiselement 46 angeordnet sein. Federn
50 sind um die Schäfte der Bolzen 47 angeordnet, wodurch sie das bewegliche Ele
ment in Richtung des Behälters drücken und der Sonde ermöglichen, sich zu
verschwenken oder zu verdrehen. Die Größe der ersten und der zweiten distalen
Öffnung 46b, 46c ist größer als der Durchmesser der Schäfte der Bolzen 47. Daher
ist in den Öffnungen ein Spiel vorhanden. Dies ermöglicht der Sonde, sich in
Reaktion auf den Kontakt mit dem Behältereinsatz 60 nach oben, nach unten oder
seitwärts oder in jede andere Kombination hieraus zu bewegen, wie es nachstehend
noch näher erläutert werden wird.
Fig. 10 ist eine perspektivische Ansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels einer
Ankoppel- bzw. Andockstation, die generell mit dem Bezugszeichen 120 gekenn
zeichnet ist. Die Ankoppel- bzw. Andockstation 120 weist einen innenliegenden
oder ersten Drahtrahmen 121 und einen außenliegendes oder zweites Rahmen
element 131 auf. Der innere Drahtrahmen 121 besitzt zwei Basiselement 122,
welche mit zwei vorderen Elementen 123 verbunden sind. Die Basiselemente 122
und die vorderen Elemente 123 bilden eine Plattform, auf der der Behälter 11 ruht.
Sich nach oben erstreckende vordere Seitenelemente 124 sind mit den vorderen
Elementen 123 verbunden. An dem oberen Ende der vorderen Seitenelemente sind
Winkelelemente 125 angebracht, welche sich einwärts erstrecken und mit oberen
Elementen 126 verbunden sind. Die Winkelelemente 125 und die oberen Elemente
126 bilden einen Bereich, wo der obere Handgriff des Behälters 11 hindurchgehen
kann. Um den inneren Drahtrahmen 121 zu vervollständigen, sind zwei hintere
Elemente 127 als Verbindung zwischen den Basiselementen 122 und den oberen
Elementen 126 vorgesehen.
Der äußere Drahtrahmen 131 enthält ein hinteres Element 132, welches mit zwei
Seitenelementen 133 verbunden ist, die wiederum mit zwei nach unten ver
laufende, vordere Elemente 134 verbunden sind. Die vorderen Elemente 134 sind
mit einem Basiselement 135 verbunden, welches einen sich nach oben erstrecken
den, U-förmigen Abschnitt 135a besitzt. Der äußere Rahmen 131 ist mit dem
inneren Rahmen 121 durch geeignete Mittel bzw. Vorgehensweisen, wie
beispielsweise Punktschweißen dort verbunden, wo die Elemente 123 die Elemente
134 kreuzen. Obwohl dies nicht gezeigt ist, kann die Montagehalterung 36
zwischen den oberen Elementen 126 und der Sonde 40 positioniert sein, die mit
der Montagehalterung 36 wie bei dem vorstehend erläuterten Ausführungsbeispiel
verbunden ist. Wenn der Behälter 11 auf dem Basiselement 122 plaziert ist, wird
der Behälter 11 nach vorne geschoben und gelangt in Kontakt mit der Sonde. Der
Behälter 11 ist an diesem Punkt ausreichend eingeführt, so daß sich das hintere
Ende des Behälters vor dem U-förmigen Abschnitt 135a befindet und der Abschnitt
135a als Verriegelung wie die Einrichtung 25 bei dem ersten Ausführungsbeispiel
dient.
Es wird nun auf Fig. 11 Bezug genommen, wo ein zweites Ausführungsbeispiel
der Sonde und des Behältereinsatzes gezeigt ist. Das zweite Ausführungsbeispiel
stimmt weitestgehend mit dem ersten Ausführungsbeispiel mit der Ausnahme
überein, daß es ein Verriegelungsmittel aufweist, welches der Sonde und dem
Einsatz hinzugefügt ist. Wie dies vorstehend bereits erläutert worden ist, sind die
Sonde 140 und der Zylindereinsatz 160 nahezu identisch zu der ersten Sonde 40
und dem ersten Zylindereinsatz 60. Der Unterschied besteht darin, das die äußere
Gestaltung des zweiten zylindrischen Abschnitt 142 nicht zylindrisch sondern
hexagonal ist. Der Hohlraum 160a besitzt die hierzu passende Querschnittsform
eines Hexagons. Der übrige Rest des zweiten Ausführungsbeispiels der Sonde 140
und des Einsatzes 160 sind ähnlich dem ersten Ausführungsbeispiel und werden
nicht näher im Detail erläutert. Durch die äußere Querschnittsgestaltung des
zweiten Zylinders 142, die mit dem Hohlraum 160a übereinstimmt, wird ein
Verriegelungsmerkmal ausgebildet. Da die Einsätze 60, 160 durch den Behälter 11
gehalten werden, kann die Art des chemischen Produktes, welches sich innerhalb
des Behälters 11 befindet, mit dem Einsatz 60 oder 160 übereinstimmen. Eine
hiermit übereinstimmende Sonde 40 oder 140 kann zur Aufnahme nur von
bestimmten Arten von Chemikalien gestaltet sein. Die Querschnittsgestaltungen
sind in der Größe so ausgebildet, daß sie nur mit einer entsprechenden Quer
schnittsgestaltung eines zugehörigen Teiles übereinstimmen. Dies verhindert, daß
die falsche Chemikalie abgegeben wird. Es ist zu bemerken, daß eine Vielzahl von
Querschnittsgestaltungen, wie beispielsweise Dreiecke, Pentagone oder Sternfor
men verwendet werden können. Weiterhin können die Größen so geändert sein,
das jede Gestaltung einzigartig ist und nicht mit anderen Gestaltungen zusammen
verwendet werden kann.
Der Behälter 11 wird mit dem flüssigen Produkt 19 gefüllt. Anschließend wird der
Behältereinsatz 60 in dem Auslaß 12 des Behälters 11 angeordnet. Wie es am
besten aus Fig. 7 entnehmbar ist, weist der Einsatz 60 einen Reibsitz auf, wenn
er im Behälter 11 plaziert ist. Die Verriegelungsnase 64 bildet eine schräg geneigte
Fläche, wenn der Einsatz 60 in den Behälter 11 eingefügt wird. Anschließend
schnappen die Wände des Behälters 11 über die Verriegelungsnase 64 und bilden
eine Reibpassung bzw. einen Reibsitz. Die Verriegelungsnase 64 weist eine flache
Oberfläche auf, welche annähernd parallel zu dem Behälter 11 verläuft und größer
als der Auslaß 12 ist. Dies verhindert, daß der Behältereinsatz 60 von dem Behälter
entfernt wird. Das Entfernen des Behältereinsatz 60 würde zumindest teilweise den
Behälter 11 zerstören. Anschließend wird eine mit einem Gewinde versehende
Kappe (nicht gezeigt) auf dem Behälter für den Transport durch einen Benutzer
angeordnet. Das Aufnahmerohr 34 erstreckt sich von dem Stopfen 68 an einem
Ende zu seinem zweiten Ende, welches in der Nähe der entferntest liegenden
Bodenkante des Behälters 11 angeordnet ist, wie es am besten aus Fig. 2
entnehmbar ist.
Wenn das flüssige Produkt benötigt wird, entfernt der Benutzer die mit einem
Gewinde versehende Kappe. Wenn der Behälter 11 in Richtung der Sonde 40
bewegt wird, wird der Behälter über der Verriegelung 25 positioniert. Die
Verriegelung 25 wird nach unten abgebogen und der Behälter 11 näher an die
Sonde 40 heran bewegt.
Es wird nun auf die schematische Zeichnung in Fig. 7 Bezug genommen. Das Ende
der Sonde 40 beginnt damit, in den Hohlraum 60a einzutreten. Wenn die Sonde
und der Behältereinsatz perfekt zueinander ausgerichtet worden sind, gelangt die
Sonde direkt nach innen und nimmt einen Sitz ein, wie es am besten in Fig. 9 er
kennbar ist. Infolge der blasgeformten Einspritzbehälter und den verschiedenen
Bedienpersonen ist dies aber nicht immer der Fall. Die Sonde 40 beginnt in den
Hohlraum 60a des Behältereinsatzes 60 einzudringen und die V-förmigen
Abschnittsenden 42d kommen typischer Weise in Kontakt mit der Innenwand 65.
Die Kraft der die Sonde 40 kontaktierenden Innenwand 65 veranlaßt das
bewegbare Basiselement 46, sich in eine Richtung in Abhängigkeit der Kraft zu
bewegen, die auf die Innenwand ausgeübt wird, wenn es näher an die Sonde heran
bewegt wird. Wie aus Fig. 4 hervorgeht, ist die Sonde in der Lage, sich entweder
nach unten oder oben zu bewegen, wenn das obere Ende des Basiselementes 46
sich entweder einwärts oder auswärts dreht. Wenn sich die distalen Enden des
Basiselements 46 nach innen oder außen bewegen, wird sich die Sonde entweder
nach rechts oder links in Abhängigkeit des Bewegung des Basiselements bewegen.
In ähnlicher Weise können Bewegungen zwischen den beiden vorstehend
beschriebenen Bewegungen auftreten, was der Fall ist, wenn Kombinationen der
Bewegung des Basiselementes 46 vorhanden sind. Dieser Ausrichtvorgang setzt
sich fort, bis sich die Sonde 40 in der in Fig. 9 gezeigten Position befindet.
Da die Sonde fortfährt, in den Behältereinsatz 60 einzutreten, unterstützt die
Sondenaufnahmewand 66 des zylindrischen Zentralelements 61d weiterhin die
Ausrichtung. Die Ausrichtung schafft ein geradere Punktierung des Septums 55
durch die Nadel 35 und vermeidet eine Leckage an dem Septum dadurch, das eine
saubere Durchbohrungsbewegung vorhanden ist. Das Produkt kann anschließend
durch das Aufnahmerohr 34, über die Nadel 35, über das Winkelstück 18 und
schließlich über das Abgaberohr 80 abgegeben werden. Das flüssige Produkt 19
kann durch Verbinden des Abgaberohres 80 mit einem Sauggebläse, einer
Schlauchquetschpumpe bzw. einer Schlauchradpumpe oder anderen geeigneten
Mitteln, wie es im Stand der Technik bekannt ist, abgegeben werden.
Die vorliegende Erfindung stellt ein abgeschlossenes kompaktes System dar. Das
Septum 55 dichtet den Behälter 11 ab. Das flüssige Produkt 19 ist in der Lage,
über die Nadel abgegeben zu werden, nachdem diese das Septum durchbohrt hat.
Jedoch kann das Produkt nicht aus dem Behälter ausgeschüttet werden, nachdem
die Nadel entfernt worden ist, da das Septum selbstdichtend ist. Durch Anordnen
des Behälters in der Ankoppel- bzw. Andockstation kann eine berührungsfreie
Verbindung hergestellt werden. Die Nadel durchbohrt ohne die Führung durch einen
Benutzer das Septum, wobei das Produkt abgegeben wird. Keine weiteren
Verbindungen sind durch den Benutzer herzustellen. Der Behältereinsatz 60 kann
nicht ohne Zerstörung oder Beschädigung des Behälter 11 entfernt werden. Darüber
hinaus stellt die Entlüftung 62 ein geschlossenes System dadurch bereit, daß das
Entlüften mit einem Material durchgeführt wird, das den Durchgang von Gas durch
die Entlüftung erlaubt, jedoch nicht den Durchgang von Flüssigkeit. Die vorliegende,
geschlossene Systemabgabevorrichtung ist gut geeignet für Chemikalien, welche
nicht in Kontakt mit einem Benutzer kommen sollten. Die Nadelausrichteinrichtung
der Sonde 40 und das bewegbare Elemente 46 erlauben eine saubere und genaue
Durchbohrung des Septums, wodurch Tropfen und Leckagen vermieden werden.
Eine Abgabevorrichtung 10 enthält einen Behälter 11 und einen Ankoppel- bzw.
Andockstation 20; 120. Eine Nadel 35, die in einer Sonde 40 angeordnet ist,
welche an einem bewegbaren Element 45 vorgesehen ist, wird in einen Behälter
einsatz 60; 160 eingeführt, welcher in dem Auslaß 12 des Behälters 11 angeordnet
ist.
Die vorstehende Beschreibung, die darin genannten Beispiele und Daten stellen eine
vollständige Beschreibung der Herstellung und des Gebrauchs der erfinderischen
Gestaltung dar. Da viele Ausführungsbeispiele der Erfindung ohne Abweichung von
dem Geist und der Reichweite der Erfindung möglich sind, wird die Erfindung in den
angefügten Ansprüchen definiert.
Claims (17)
1. Fluideabgabevorrichtung, enthaltend:
einen Behälter (11) zum Aufnehmen eines abzugebenden, flüssigen
Produktes (19),
- b) eine Andockstation (20; 120) zur Aufnahme des Behälters (11), die eine Halteeinrichtung (21) zum Halten des Behälters (11) aufweist,
- c) ein durchbohrbares, selbstdichtendes Septum (55), welches mit dem Behälter (11) verbunden ist, und
- d) eine Nadel (35), die mit der Ankoppel- bzw. Andockstation (20; 120) verbunden ist,
- e) wobei die Nadel (35) ein erstes Ende, das zum Durchbohren des Sep tums (55) dient und das in Fluideverbindung mit dem flüssigen Produkt (19) gelangt, und ein zweites Ende zum Herausführen des flüssigen Produktes (19) aus dem Behälter (11) aufweist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
bei dem die Ankoppel- bzw. Andockstation (20; 120) eine Ausnehmung
(26a) ausweist, in die der Behälter (11) einführbar ist und in der die Nadel
(35) angeordnet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
bei der die Nadel (35) an einem gegenüber der Ankoppel- bzw. Andock
station (20; 120) bewegbaren Halteelement (46) angebracht ist, wobei die
Nadel (35) bewegbar ist, wenn das Septum (55) in die Nähe der Nadel (35)
bewegt wird, um eine Ausrichtung der Nadel (35) und des Septums (55) zu
ermöglichen.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
weiterhin enthaltend:
- a) eine Sonde (40; 140), die mit der Ankoppel- bzw. Andockstation (20; 120) verbunden ist und die eine langgestreckte Bohrung (41c) aufweist, in der die Nadel (35) angeordnet ist, und
- b) einen Behältereinsatz (60; 160), der mit dem Behälter (11) ver bunden ist, wobei der Einsatz (60; 160) einen Hohlraum (60a; 160a) aufweist und das Septum (55) in dem Hohlraum (60a; 160a) angeordnet ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4,
bei der ein Montageelement (46) bewegbar an der Ankoppel- bzw.
Andockstation (20; 120) angebracht ist und bei der die Nadel (35) durch das
bewegbare Montageelement (46) gehalten wird.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5,
bei der das Montageelement (46) enthält:
- a) ein Basiselement (46), welches einen Mittenabschnitt (46a) sowie eine erste und eine zweite distale Öffnung (46b, 46c) aufweist,
- b) einen ersten und einen zweiten Montageschaft (47a), wobei der erste Schaft (47a) ein erstes Ende, das mit der Ankoppel- bzw. Andockstation (20; 120) verbunden ist, und ein zweites Ende besitzt, das in der ersten Öffnung (46b) angeordnet ist, wobei der zweite Schaft (47a) ein erstes Ende, das mit der Ankoppel- bzw. Andockstation (20; 120) verbunden ist, und ein zweites Ende auf weist, das in der zweiten Öffnung (46c) angeordnet ist, und wobei das Basiselement (46) auf den Schäften (47a, 47b) bewegbar ist,
- c) wobei die Schäfte (47a) Kopfelemente (47b) aufweisen, die die Bewegung weg von der Ankoppel- bzw. Andockstation (20; 120) begrenzen, und
- d) wobei eine erste und eine zweite Feder (50) jeweils auf dem ersten und zweiten Schaft (47a) angeordnet ist, um das Basiselement (46) weg von der Ankoppel- bzw. Andockstation (20; 120) zu drücken, während es noch die Bewegung in Richtung der Ankoppel- bzw. Andockstation (20; 120) ermöglicht, um die Ausrichtung der Sonde (40; 140) und des Behältereinsatzes (60; 160) zu erlauben.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6,
bei der der Schaft- und die Kopfelemente (47a, 47b) Bolzen (47) mit einem
Schaft (47a) und einem Kopf (47b) aufweisen und Beilagscheiben (51)
zwischen den Köpfen (47b) und dem Montageelement (46) angeordnet sind,
wobei das Montageelement (46) eine konkave Oberfläche in der Nähe der
Beilagscheiben (51) aufweist, wodurch die Ausrichtung weiter erleichtert
wird.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7,
bei der die Sonde (40; 140) mit dem Basiselement (46) verbunden ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 9,
bei der der Behältereinsatz (60; 160) enthält:
- a) ein zylindrisches Rohr (61) mit einer Außenwand (63) und einer In nenwand (65), wobei die Außenwand (63) eine solche Größe auf weist, daß sie einen Reibsitz mit einem Auslaß (12) in dem Behälter (11) bildet, und wobei die Innenwand (65) eine solche Größe aufweist, daß sie die Sonde (40; 140) aufnimmt und die Sonde (40; 140) ausrichtet, wenn sie in Kontakt mit dem Septum (55) gelangt,
- b) einen Zentralzylinder (61d), der mit dem zylindrischen Rohr (61) verbunden ist und der eine Bohrung (61h) mit einem Aufnahmeende (61f) besitzt, und
- c) einen Stopfen (68) mit einem hohlen Kern (68c), wobei der Stopfen (68) eine Schnappverbindung (67a) innerhalb des Zentralzylinders (61d) besitzt und das Septum (55) zwischen dem Stopfen (68) und dem Zentralzylinder (61d) in der Nähe des Aufnahmeendes (61f) plaziert ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9,
weiterhin enthaltend eine um die Außenwand (63) umlaufende Verriege
lungsnase (67a), um das Entfernen des Einsatzes (60; 160) nach dem
Durchführen des Einschnappens zu verhindern.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 10,
- a) bei der die Sonde (140) eine gegebene Querschnittsgestaltung auf weist, und
- b) bei der der Hohlraum (160a) des Einsatzes (160) eine Querschnitts gestaltung aufweist, die mit der Querschnittsgestaltung der Sonde (140) übereinstimmt, wobei die Sonde (140) und der Behältereinsatz (160) eine gegeneinander verriegelte Kombination bilden.
12. Fluideabgabevorrichtung enthaltend:
- a) einen Behälter (11), der einen Hohlraum (11b) zum Aufnehmen eines abzugebenden, flüssigen Produktes (19) aufweist und der ein durchbohrbares, selbstdichtendes Septum (55) besitzt, welches in der Nähe eines oberen Endes des Behälters (11) angeordnet ist,
- b) ein Aufnahmerohr (34) mit einem ersten Ende, das in Fluideverbin dung mit dem Septum (55) steht, und mit einem zweiten Ende, das in der Nähe des Bodens des Behälters (11) angeordnet ist,
- c) eine Ankoppel bzw. Andockstation (20; 120) zur Aufnahme des Behälters (11), die eine Halteeinrichtung (21) zum Halten des Behälters (19) besitzt,
- d) eine Nadel (35), die mit der Ankoppel bzw. Andockstation (20; 120) verbunden ist, und das Septum (55), das mit dem Behälter (11) verbunden ist, wodurch nach Verbindung des Septums (55) mit dem Behälter (11) ein ge schlossenes System gebildet wird, wobei die Nadel (35) das Septum (55) in einer Weise durchbohrt, daß ein menschlicher Kontakt nicht auftritt, wodurch dem flüssigen Produkt (19) ermöglicht wird, aus dem Behälter (11) über die Nadel (35) ausgepumpt zu werden.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12,
bei der die Ankoppel- bzw. Andockstation (20; 120) eine Ausnehmung (26a)
aufweist, in der der Behälter (11) einsetzbar ist, und bei der die Nadel (35)
in der Ausnehmung (26a) angeordnet ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13,
bei der der Behälter (11) eine Entlüftung (62) aufweist, die es Gas ermög
licht, in den Behälter (11) zu gelangen, jedoch das Austreten des flüssigen
Produktes (19) aus dem Behälter (11) über die Entlüftung (62) verhindert,
wodurch das System geschlossen bleibt.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14,
bei der die Entlüftung aus Polytretafluoräthylen hergestellt ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 15,
bei der ein Behältereinsatz (60; 160) mit dem Behälter (11) verbunden ist,
wobei der Einsatz einen Hohlraum (60; 160a) aufweist und das Septum (55)
in dem Hohlraum (60a; 160a) angeordnet ist, und wobei die Entlüftung (62)
auf dem Behältereinsatz (60; 160) positioniert ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 16,
bei der die Halteeinrichtung (21) in einem Winkel angebracht ist, um den
Behälter (11) zu kippen, und bei der das Aufnahmerohr (34) an einem
unteren Ende des Behälters (11) angeordnet ist, das durch das Kippen
gebildet wird, um das Entnehmen des flüssigen Produktes (19) zu er
möglichen, wenn es im wesentlichen abgegeben ist.
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