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Diese
Erfindung betrifft ein medizinisches Instrument, das zum Einführen in
den Körper
eines Patienten durch den Instrumentenführungskanals eines Endoskops
geeignet ist, welches bereits in den Patientenkörper eingeführt ist, zum fortlaufenden
Schneiden lebenden Gewebes und Sammeln einer Vielzahl von lebenden
Gewebeproben.
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Die
internationale Veröffentlichung
PCT WO95/08291 offenbart beispielsweise ein medizinisches Instrument
zum Entnehmen von lebenden Gewebeproben. 13E zeigt
einen wesentlichen Teil eines in dieser Veröffentlichung beschriebenen
medizinischen Instruments (a). Das medizinische Instrument (a) besitzt
eine flexible Umhüllung
(b), die in ein Endoskop eingeführt
werden kann. Die Umhüllung (b)
hat an ihrem distalen Ende eine Öffnung
(d). Eine innere Röhre
(c) mit geringem Durchmesser ist in die Umhüllung (b) eingeführt. Die
innere Röhre
(c) ist an der Innenumfangsfläche
der Umhüllung
(b) befestigt.
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Ein
Betätigungsdraht
(e) wird in die innere Röhre
(c) eingeführt.
Ein geschlungener Schneidedraht (h) ist mit einem Ende des Betätigungsdrahts (e)
verbunden. Der Schneidedraht (h) kann aus der Öffnung (d) der flexiblen Umhüllung (b)
durch Betätigen
des Betätigungsdrahts
(e) herausgeführt
werden.
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Wenn
der Betätigungsdraht
(e) zur Handseite gezogen worden ist, wird der Schneidedraht (h)
in die flexible Umhüllung
(b) zurückgezogen
und die Schleife des Drahts (h) wird zusammengezogen.
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Wenn
der Betätigungsdraht
(e) geschoben worden ist, wird der Schneidedraht (h) aus der Umhüllung (b)
durch die Öffnung
(d) nach außen
geschoben. Dabei weitet sich die Schleife des Schneidedrahts (h)
infolge seiner elastischen Kraft aus, so daß er die Öffnung (d) schneidet bzw. durchquert.
Ein Rückzieher
(f) ist in der flexiblen Umhüllung
(b) zum Schieben und Bewegen eines herausgeschnittenen Gewebestücks (p)
vorgesehen.
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Zum
Einsatz wird das medizinische Instrument (a) in den Zangenkanal
des Endoskops eingeführt.
Dann wird der Betätigungsdraht
(e) geschoben, um den Schneidedraht (h) aus der Umhüllung (b)
heraustreten und sich entfalten zu lassen. In diesem Zustand wird
lebendes Gewebe mit Hilfe des Schneidedrahts (h) durch die Öffnung (d)
in die Umhüllung
(b) eingeführt.
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Danach
wird der Betätigungsdraht
(e) zur Handseite gezogen, wodurch der Schneidedraht (h) in die
flexible Umhüllung
(b) gezogen wird. Der Schleifendurchmesser des Schneidedrahts (h)
wird allmählich
verringert, während
er in die flexible Umhüllung
(b) gezogen wird. Das bereits in die Umhüllung (b) eingefügte lebende
Gewebe wird durch die zusammenziehende Kraft des den Durchmesser
allmählich
reduzierenden Drahts (h) abgeschnitten. Das abgeschnittene Gewebestück (p) wird
in einem Gewebespeicherraum (g), der in der Umhüllung (b) vorgesehen ist, aufbewahrt.
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Diese
Schneideoperation wird so oft wie nötig wiederholt, und eine Vielzahl
von abgetrennten Gewebestücken
p1, p2, p3 und p4 werden sequentiell in dem Gewebespeicherraum (g)
gespeichert. Danach wird das medizinische Instrument (a) aus dem Endoskop
entnommen, und der Rückzieher
(f) wird durch die Öffnung
(d) aus der Umhüllung
nach außen geschoben,
wodurch die abgeschnittenen Gewebestücke p1, p2, p3 und p4 aus dem
Gewebespeicherraum (g) gedrückt
werden. Somit werden die Gewebestücke gesammelt.
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Das
Europäische
Patent
EP 0 761 170 offenbart
ein medizinisches Instrument mit anderem Aufbau. Wie in
13B gezeigt ist, ist ein
medizinisches Instrument (k) offenbart, das einen äußeren Zylinder (i)
und einen geschlungenen Schneidedraht (j), der sich an einem Ende
des äußeren Zylinders
(i) ausweiten kann, besitzt. In diesem Fall wird ein lebendes Gewebestück durch
Ziehen des Schneidedrahts (j) von dem Ende des äußeren Zylinders (j) in ihn
hinein abgeschnitten.
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Darüber hinaus
offenbart die nach veröffentlichte
japanische Offenlegungsschrift JP 10-146345 ein medizinisches Instrument
für Endoskope,
das lebendes Gewebe durch ein Endoskop abtrennt, wenn man einen
hochfrequenten Strom fließen
läßt. In diesem
Fall ist, wie in 13C gezeigt
ist, ein Betätigungsdraht
(q) in einer flexiblen Umhüllung
(m) axial bewegbar vorgesehen. Ein im wesentlichen geschlungener
Schneidedraht (n) ist an einem Ende des Betätigungsdrahts (q) befestigt,
so daß er
aus der Umhüllung
(m) herausgeschoben und in sie zurückgezogen werden kann. Wenn
man über
den Betätigungsdraht
(q) einen Hochfrequenzstrom in den Schneidedraht (n) fließen läßt, kann
dieser lebendes Gewebe abtrennen.
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Ferner
hat die Umhüllung
(m) bei diesem Instrument einen geschlitzten Endabschnitt (o). Die Schleife
des Schneidedrahts (n) steht mit dem geschlitzten Abschnitt (o)
in Eingriff, wenn der Draht (n) in die Umhüllung (m) gezogen wird. Wenn
bzw. wo die Schleife des Schneidedrahts (n) mit dem geschlitzten
Abschnitt (o) der Umhüllung
(m) in Eingriff gebracht wird, kann die Richtung des Hochfrequenzschneidedrahts
(n) durch Drehen des Drahts (n) zusammen mit der Umhüllung (m)
geändert
werden, wenn die Umhüllung
(m) axial gedreht wird.
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Wenn
im Falle des in dem Dokument PCT WO95/08291 veröffentlichten medizinischen
Instruments der Schneidedraht (h) aus der flexiblen Umhüllung (b)
herausgezogen worden ist und sich infolge seiner eigenen elastischen
Kraft aufgeweitet hat, muß der
aufgeweitete Abschnitt des Drahts (h) an die Öffnung (d) der Umhüllung gebracht
werden, um Gewebe durch den Draht (h) unter guten Bedingungen abzutrennen.
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Da
der in die Umhüllung
(b) eingeführte Schneidedraht
(h) ein relativ dünner,
flexibler Draht ist, folgt er unter Umständen nicht der Drehung der Umhüllung (b)
hinreichend. Wo dementsprechend die Umhüllung (b) bei dem Vorgang des
Einführens des
medizinischen Instruments (a) in das Endoskop ohne weiteres um ihre
Achse drehen kann, ist es leicht möglich, daß der in die Umhüllung (b)
eingeführte
Schneidedraht (h) nicht der axialen Drehung der Umhüllung (b)
folgen wird. In diesem Fall ist es möglich, daß der aufgeweitete Abschnitt
des Schneidedrahts (h) von der Öffnung
(d) der flexiblen Umhüllung
(b) weggeschoben bzw. versetzt wird, wenn das medizinische Instrument
(a) aus der Spitze des Endoskops herausragt, womit das Sammeln von
Gewebe unmöglich
wird.
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Zur
Korrektur des Versatzes des aufgeweiteten Abschnitts des Schneidedrahts
(h) von der Öffnung
(d) der Umhüllung
(b) ist es notwendig, den aufgeweiteten Abschnitt relativ zu der Öffnung (d)
zu drehen. Damit wird die Handhabung des medizinischen Instruments
(a) zu schwierig.
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Ferner
offenbart das Europäische
Patent
EP 0 761 170 eine
Einrichtung zum Begrenzen der Richtung der Ausweitung des Schneidedrahts
(j) durch Vorsehen eines Bands (s) an einem Ende des Drahts (j)
und Befestigen eines Endes des Bands (s) an der äußeren Umfangsfläche des äußeren Zylinders
(i).
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In
diesem Fall macht jedoch das Befestigen des Bands (s) an der Außenumfangsfläche des äußeren Zylinders
(i) die Struktur des medizinischen Instruments (k) unvermeidlich
kompliziert und erhöht den
Außendurchmesser
des gesamten Einführabschnitts
des Instruments (k). Dementsprechend ist es schwierig, den Außendurchmesser
des gesamten Einführabschnitts
auf ein Maß zu
reduzieren, das das Einführen
des Einführabschnitts
des Instruments (k) in den Zangenkanal des Endoskops ermöglicht.
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Des
weiteren begrenzt das Band (s) des Schneidedrahts (j) die Bewegung
des Drahts (j) in Richtung der Achse des äußeren Zylinders (i). Daher reduziert
das Band (s) nicht nur die Bewegungsfreiheitsgrade des Drahts (j),
sondern wird auch zum Hindernis beim Erfassen des Gewebes durch
den Draht (j).
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Im
Falle des Aufbaus gemäß der japanischen
Offenlegungsschrift JP 10-146345 kann ein sehr scharfer Kantenabschnitt
an dem geschlitzten Abschnitt (o) der Umhüllung (m) ausgebildet sein,
der mit dem Schneidedraht (n) in Eingriff steht. Dieser scharfe
Kantenabschnitt kann die Wandfläche
des Zangenkanals des Endoskops beschädigen, während das medizinische Instrument
in ihm eingeführt wird,
oder er kann eine Schleimhaut in einem Hohlraum des Körpers verletzen.
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Die
WO 94/1553312 offenbart ein Zangensystem für die Verwendung in einem Endoskop,
das einen Gewebeabtrennabschnitt und einen Kanal enthält. Der
Kanal weist einen ersten Endbereich, der im wesentlichen an dem
Gewebeabtrennabschnitt angeordnet ist, und einen zweiten Endbereich
auf, welcher von dem Gewebeabtrennabschnitt entfernt angeordnet
ist. Hierbei dient der Kanal zum Transport der Gewebeteile, die
durch den Gewebeabtrennabschnitt abgetrennt und von dem Abschnitt
zur Einführung
in den Kanal freigegeben worden sind, vom ersten Endbereich des
Kanals zum zweiten Endbereich, um Gewebe beim Gebrauch des Systems
zu entnehmen. Ferner offenbart die WO 94/1553312 eine Vakuumvorrichtung
zum Transportieren der durch den Gewebeabtrennabschnitt abgetrennten
Gewebeteile durch den Kanal.
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Die
Erfindung wurde im Licht der obigen Gegebenheiten getätigt und
zielt auf die Bereitstellung eines medizinischen Instruments zur
kombinierten Verwendung mit einem Endoskop, das eine einfache Struktur
besitzt und Gewebe verläßlich schneiden kann,
wobei eine vorbestimmte Beziehung zwischen der Ausweitungsrichtung
eines Schneidedrahts und der Richtung eines offenen Endes einer äußeren Umhüllung aufrecht
erhalten wird, und die Wand eines Zangenkanals nicht beschädigt oder
eine Schleimhaut in einem Hohlraum des Körpers nicht verletzt wird.
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Um
dieses Ziel zu erreichen, wird ein medizinisches Instrument zur
kombinierten Verwendung mit einem Endoskop gemäß dem Anspruch 1 bereitgestellt.
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Wie
oben beschrieben ist, wird der Schneidedraht durch die flexible
Umhüllung
geführt
und an dem distalen Ende der Umhüllung
mit jenen Innenflächen
des flachen Abschnitts der Flachschlingenexpansionsrichtungreguliereinrichtung,
die in einer Richtung des Hauptdurchmessers des flachen Abschnitts
angeordnet sind, in Eingriff gebracht. Durch diesen Aufbau wird
die Drehung des Schneidedrahts relativ zur flexiblen Umhüllung, was auftreten
wird, wenn die Schlinge des Schneidedrahts aus der Umhüllung herausgeschoben
wird, verhindert, um dadurch die Ausweitungsrichtung der Schlinge
des Schneidedrahts zu regulieren, so daß der Draht immer in einer
vorbestimmten Richtung herausragen bzw. vorgeschoben werden kann.
Daher ist der Schneidedraht an der flachen Öffnung vorgesehen, die eine
Drehung des Schneidedrahts gemäß der Drehung
der Umhüllung
ermöglicht,
d.h. das Positionieren des Drahts in einer Richtung ermöglicht,
in der der Draht ohne weiteres Gewebe erfassen kann. Ferner wird
bei der Probentnahme lebenden Gewebes das Instrument in den Körper des
Patienten durch den Zangenkanal des Endoskops eingeführt, wodurch
Zielgewebe in den aufgeweiteten Abschnitt des Schneidedrahts gesogen
bzw. gezogen wird. Der Schneidedraht wird daraufhin axial bewegt,
um das Zielgewebe festzuhalten und abzutrennen. Danach wird das
Instrument aus dem Zangenkanal des Endoskops entnommen.
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Erfindungsgemäß ist an
dem distalen Ende der flexiblen Umhüllung die Flachschlingenexpansionsrichtungreguliereinrichtung
zum Regulieren der Schlingenexpansionsrichtung des Schneidedrahts vorgesehen.
Dies bedeutet, daß die
Positionsbeziehung zwischen der Ausweitungsrichtung des Schneidedrahts
und der äußeren Umhüllung mit
einer einfachen Struktur konstant gehalten werden kann, wodurch
lebendes Gewebe auf verläßliche Weise
entnommen werden kann, ohne die Wand des Zangenkanals oder eine
Schleimhaut des Patientenkörpers wesentlich
zu beschädigen.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein medizinisches
Instrument zur kombinierten Verwendung mit einem Endoskop bereitzustellen,
bei dem während
des Einführens
des medizinischen Instruments das Endoskop nicht beschädigt wird
und bei dem bei der Entnahme von Gewebe ein Einstechen in das Gewebe
vermieden werden kann.
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Diese
Aufgabe wird durch ein medizinisches Instrument mit den Merkmalen
des nebengordneten Anspruchs 16 gelöst.
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Ferner
ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein medizinisches
Instrument zur kombinierten Verwendung mit einem Endoskop bereitzustellen,
bei dem entnommene Gewebestücke
einzeln eingesammelt werden können,
um Verwechslungen zu vermeiden.
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Diese
Aufgabe wird durch ein medizinisches Instrument mit den Merkmalen
des nebengordneten Anspruchs 17 gelöst.
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Weitere
Aspekte und Vorteile der Erfindung werden in der folgenden Beschreibung
dargestellt und ergeben sich teilweise in offensichtlicher Weise aus
der Beschreibung oder können
beim praktischen Einsatz der Erfindung erkannt werden. Die Aufgaben und
Vorteile der Erfindung können
mit Hilfe der unten besonders herausgestellten Instrumente und Kombinationen
erkannt und gelöst
werden.
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Die
beigefügten
Zeichnungen zeigen derzeit bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung
und dienen zusammen mit der oben angeführten, allgemeinen Beschreibung
und der nachfolgend angeführten,
detaillierten Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen zur Erläuterung
des Erfindungsprinzips. In den Zeichnungen zeigen:
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1A eine schematische, perspektivische Ansicht
der gesamten Struktur eines medizinischen Instruments gemäß einer
ersten Ausführungsform der
Erfindung, das zum kombinierten Einsatz mit einem Endoskop geeignet
ist,
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1B eine
Längsschnittansicht
einer distalen Endseite eines in das medizinische Instrument der
ersten Ausführungsform
eingefügten
Einführabschnitts;
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1C eine Frontansicht, die man erhält, wenn 1B in
einer durch den Pfeil A angezeigten Richtung betrachtet wird;
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1D eine Schnittansicht entlang der Linie ID-ID
von 1B;
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2A eine
perspektivische Ansicht eines wesentlichen Teils des medizinischen
Instruments der ersten Ausführungsform,
die einen Zustand zeigt, in dem eine an dem distalen Ende eines
Einführabschnitts
des Instruments vorgesehene Falle aus einer distalen Endabdeckung
herausgeschoben ist;
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2B eine
perspektivische Ansicht eines wesentlichen Teils des medizinischen
Instruments der ersten Ausführungsform,
die einen Zustand zeigt, in dem die Falle in die distale Endabdeckung
zurückgezogen
ist;
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3A eine
Längsschnittansicht
eines wesentlichen Teils des medizinischen Instruments der ersten
Ausführungsform,
die einen Saugzustand einer in das Instrument eingebauten inneren
Röhre zeigt;
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3B eine
Längsschnittansicht
eines wesentlichen Teils des medizinischen Instruments der ersten
Ausführungsform,
die einen Saugunterbrechungszustand der in das Instrument eingebauten
inneren Röhre
zeigt;
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4A eine
Längsschnittansicht
eines wesentlichen Teils des medizinischen Instruments der ersten
Ausführungsform,
die einen Zustand zeigt, in dem lebendes Gewebe in die Schlinge
der Falle bei der Gewebeprobeentnahme eingeführt ist;
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4B eine
Längsschnittansicht
eines wesentlichen Teils des medizinischen Instruments der ersten
Ausführungsform,
die einen Zustand zeigt, in dem das lebende Gewebe in die distale
Endabdeckung gezogen ist;
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4C eine
Längsschnittansicht
eines wesentlichen Teils des medizinischen Instruments der ersten
Ausführungsform,
die einen Zustand zeigt, in dem das lebende Gewebe abgetrennt und
innerhalb der distalen Endabdeckung gespeichert wird;
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4D eine
Längsschnittansicht
eines wesentlichen Teils des medizinischen Instruments der ersten
Ausführungsform,
die einen Zustand zeigt, in dem Stücke des lebenden Gewebes aus
dem Instrument herausgeschoben werden;
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5A eine
perspektivische Ansicht eines wesentlichen Teils eines medizinischen
Instruments gemäß einer
zweiten Ausführungsform,
die zur kombinierten Verwendung mit einem Endoskop geeignet ist,
wobei ein Zustand gezeigt ist, in dem eine Falle aus einer distalen
Endabdeckung herausgeschoben ist;
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5B eine
perspektivische Ansicht eines wesentlichen Teils des medizinischen
Instruments der zweiten Ausführungsform,
die einen Zustand zeigt, in dem die Falle in die distale Endabdeckung zurückgezogen
ist;
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6A eine
perspektivische Ansicht eines wesentlichen Teils eines medizinischen
Instruments gemäß einer
dritten Ausführungsform,
die zur kombinierten Verwendung mit einem Endoskop geeignet ist;
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6B eine
perspektivische Ansicht eines wesentlichen Teils eines medizinischen
Instruments gemäß einer
vierten Ausführungsform,
die zur kombinierten Verwendung mit einem Endoskop geeignet ist;
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7 eine
perspektivische Ansicht eines wesentlichen Teils eines medizinischen
Instruments gemäß einer
fünften
Ausführungsform,
die zur kombinierten Verwendung mit einem Endoskop geeignet ist;
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8 eine
perspektivische Ansicht eines wesentlichen Teils eines medizinischen
Instruments gemäß einer
sechsten Ausführungsform,
die zur kombinierten Verwendung mit einem Endoskop geeignet ist;
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9A eine
perspektivische Ansicht eines wesentlichen Teils eines medizinischen
Instruments gemäß einer
siebten Ausführungsform,
die zur kombinierten Verwendung mit einem Endoskop geeignet ist,
wobei ein Zustand gezeigt ist, in dem eine distale Endabdeckung
angeschlossen ist;
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9B eine
perspektivische Ansicht eines wesentlichen Teils eines medizinischen
Instruments gemäß einer
siebten Ausführungsform,
die einen Zustand zeigt, in dem die distale Endabdeckung abgenommen
ist;
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10 eine
schematische, perspektivische Ansicht der gesamten Struktur eines
medizinischen Instruments gemäß einer
achten Ausführungsform der
Erfindung, die zur kombinierten Verwendung mit einem Endoskop geeignet
ist;
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11A eine Längsschnittansicht
einer distalen Endseite eines in das medizinische Instrument der
achten Ausführungsform
eingebauten Einführabschnitts;
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11B eine Ansicht entlang der Linie 11B - 11B von 11A;
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11C eine Längsschnittansicht
eines Betätigungsabschnitts,
der in das Instrument der achten Ausführungsform eingebaut ist;
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12A eine schematische, perspektivische Ansicht
der gesamten Struktur eines medizinischen Instruments gemäß einer
neunten Ausführungsform
der Erfindung, die zur kombinierten Verwendung mit einem Endoskop
geeignet ist;
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12B eine Längsschnittansicht
eines distalen Endabschnitts des medizinischen Instruments der neunten
Ausführungsform;
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12C eine perspektivische Ansicht eines Zustands,
in dem die Schleife der in das medizinische Instrument der neunten
Ausführungsform
eingebauten Falle senkrecht zur Oberfläche einer Schleimhaut gelegen
ist;
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12D eine perspektivische Ansicht eines Zustands,
in dem das medizinische Instrument der neunten Ausführungsform
gedreht wird, bis die Schlinge der Falle parallel zur Schleimhaut
liegt;
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13A eine perspektivische Ansicht eines Beispiels
eines konventionellen medizinischen Instruments zur Probeentnahme
von lebendem Gewebe;
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13B eine perspektivische Ansicht eines Einsatzzustands
eines anderen konventionellen medizinischen Instruments; und
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13C eine Längsschnittansicht
eines Einsatzzustands eines noch anderen konventionellen medizinischen
Instruments.
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Bezugnehmend
auf die 1A bis 4D wird
nun eine erste Ausführungsform
der Erfindung beschrieben. 1A zeigt
die gesamte Struktur eines medizinischen Instruments gemäß der ersten Ausführungsform,
die zur kombinierten Verwendung mit einem Endoskop geeignet ist.
Das medizinische Instrument 1 umfaßt einen Einführabschnitt 2 und
einen Betätigungsabschnitt 3.
Der Einführabschnitt 2 ist
lang und schlank und kann in den Zangenkanal (Instrumentenführungskanal)
eines Endoskops (nicht gezeigt) eingeführt werden. Der Betätigungsabschnitt 3 ist
an dem proximalen Ende des Einführabschnitts 2 befestigt.
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Der
Betätigungsabschnitt 3 umfaßt ein Gehäuse 4,
das aus einem im wesentlichen zylindrischen Element gebildet ist.
Das Gehäuse 4 besitzt
einen Sauganschluß 5,
der an dessen Ende nach außen
ragt und mit dem Einführabschnitt 2 verbunden ist.
Eine externe Saugeinrichtung 6 mit einer Anschlußröhre 6a kann
an den Sauganschluß 5 über die
Anschlußröhre 6a angeschlossen
werden. Die Saugeinrichtung 6 kann eine elektrisch betriebene Pumpe,
eine manuelle Pumpe, ein Gummiball, eine große Spritze, etc. sein.
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Ein
Fingerring 7 ist an dem proximalen Ende des Gehäuses 4 vorgesehen.
Ein axial gleitfähiger Schieber 8 ist
auf dem Gehäuse 4 zwischen
dem Sauganschluß 5 und
dem Fingerring 7 befestigt.
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Der
Einführabschnitt 2 umfaßt eine
dünne, lange,
flexible Umhüllung 9 und
einen harten distalen Abschnitt 10, der an das distale
Ende der Umhüllung 9 angeschlossen
ist. Die Umhüllung 9 umfaßt eine äußere Röhre 11,
wie in 1B gezeigt ist. Die äußere Röhre 11 besteht
aus einem Material, das flexibel ist und eine hinreichende Festigkeit
gegenüber Zug
und Druck besitzt. Es wird bevorzugt, daß die äußere Röhre 11 eine eng gewickelte
Spule oder eine verstärkte
Röhre ist,
die beispielsweise durch Beschichten der Innen- und Außenflächen einer
aus gewobenen, rostfreien Stahldrähten gebildeten Röhre mit
einem Harz, z.B. Polyamid, Tetrafluorethylen, Copolymer von Tetrafluorethylen
und Hexafluorpropylen oder Polyethylen, erhalten wird. Alternativ
kann die äußere Röhre auch
eine verstärkte
Röhre sein, die
durch Anbringen mehrerer Drähte über die
gesamte Länge
an eine wie oben aus einem Harzmaterial gebildete Röhre erhalten
wird.
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Ferner
sind, wie in 1D gezeigt ist, ein Sauglumen 12 und
ein Fallenlumen 13 in einem Hohlraum innerhalb der äußeren Röhre 11 vorgesehen.
Das Sauglumen 12 ist in dem Hohlraum der äußeren Röhre 11 luftdicht
ausgestaltet. Das proximale Ende des Sauglumens 12 ist
luftdicht an dem Sauganschluß 5 des
Betätigungsabschnitts 3 angeschlossen.
Das Sauglumen 12 besteht aus einem Material, das die Luftdichtigkeit
des Lumens über
seine gesamte Länge
bis zum harten, distalen Abschnitt 10 sicherstellt. Das
Material kann beispielsweise ein Harz, wie etwa Tetrafluorethylen,
Polyethylen, etc. oder ein Metall mit hoher Elastizität sein.
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Ein/Eine
Fallendraht (-betätigungseinrichtung) 14 ist
derart in das Fallenlumen 13 eingeführt, daß er sich axial relativ zur
Umhüllung 9 bewegen kann.
Das distale Ende des Fallendrahts 14 ist mit dem proximalen
Ende einer geschlungenen Falle (Schneidedraht) 16 über ein
Verbindungsrohr 15 verbunden.
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Wie
in 1B gezeigt ist umfaßt der distale, harte Abschnitt 10 eine
distale Abdeckung 17, die an dem distalen Ende der äußeren Röhre 11 befestigt ist,
ein Fallenrohr 18, das an dem distalen Ende des Fallenlumens 13 befestigt
ist, und ein Saugrohr 19, das an dem distalen Ende des
Sauglumens 12 befestigt ist.
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Es
ist wünschenswert,
daß die
distale Abdeckung 17 aus einem flexiblen und transparenten
Material, beispielsweise einem Harz wie Polyamid, Tetrafluorethylen,
Copolymer von Tetrafluorethylen und Hexafluorpropylen oder Polyethylen,
besteht. Die Abdeckung kann jedoch aus einem relativ harten Harz, wie
etwa Polycarbonat, gebildet werden.
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Ein
geneigter Abschnitt 17a mit einem zur Achse des medizinischen
Instruments 1 geeigneten Neigungswinkel θ a ist an
dem distalen Ende der Abdeckung 17 ausgebildet. Eine elliptische Öffnung 17b ist
in dem geneigten Abschnitt 17a gebildet.
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Eine
Marke 20 ist an der Außenumfangsfläche der
Abdeckung 17 nahe dem distalen Ende des geneigten Abschnitts 17a angebracht.
Die Kante, die die Öffnung 17b definiert,
ist abgerundet, so daß sie nicht
den Zangenkanal des Endoskops bzw. das darin eingeführte Instrument
und den Hohlraum des Patientenkörpers
beschädigt.
Das distale Ende des Fallenrohrs 18 ist an die rückwärtige Endseite
des geneigten Abschnitts 17a der Abdeckung 17 befestigt.
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Das
Fallenrohr 18 ist eine zylindrische Führungseinrichtung zum Führen der
Falle 16. Während des
Führens
durch das Fallenrohr 18 ist die Falle 16 entlang
der Achse der flexiblen Umhüllung
zwischen einer in 2a gezeigten Position, in der
die Falle durch die Öffnung 17b aus
der distalen Abdeckung 17 herausragt, und einer in 2B gezeigten
Position, in der die Falle innerhalb der distalen Abdeckung 17 durch
die Öffnung 17b untergebracht
ist, bewegbar.
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Das
Fallenrohr 18 kann aus einem relativ harten Harz, wie etwa
Polysulfon, Polyphenylsulfon, Polycarbonat, etc., hergestellt werden.
Es ist jedoch wünschenswert,
daß das
Rohr aus einem relativ flexiblen Metall, wie etwa rostfreier Stahl
oder eine Ni-Ti-Legierung
mit Superelastizität
hergestellt wird.
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Das
distale Ende des Fallenrohrs 18 ist abgeflacht und bildet
einen flachen Abschnitt (Schlingenaufweitungsrichtungsreguliereinrichtung) 21.
Der flache Abschnitt 21 reguliert die Richtung der Schlingenausweitung
bzw. -expansion der Falle 16. Der flache Abschnitt 21 besitzt
eine Kante 22, die an der distalen Öffnung des Rohrs in der Höhe der Öffnung 17b ausgebildet
ist.
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Der
Außendurchmesser
des Verbindungsrohrs 15 ist geringfügig kleiner als der Innendurchmesser
des Fallenrohrs 18. Die Vorwärtsbewegung des Verbindungs-
bzw. Anschlußrohrs 15 wird
unterbrochen, wenn das distale Ende des Rohrs 15 das proximale
Ende des flachen Abschnitts 21 innerhalb des Fallenrohrs 18 berührt.
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Ein
Stoppring 23 ist an dem proximalen Ende des Fallenrohrs 18 befestigt.
Der Stoppring 23 besitzt ein Loch 24, dessen innerer
Durchmesser kleiner als der Außendurchmesser
des Anschlußrohrs 15 ist. Die
Rückwärtsbewegung
des Anschlußrohrs 15 wird unterbrochen,
wenn das proximale Ende des Rohrs 15 das Frontende des
Stopprings 23 berührt.
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Die
Falle 16 besitzt einen dehnbaren Abschnitt 16a,
der an ihrem distalen Ende ausgebildet ist, und einem Trägerabschnitt 16b,
der hinter dem dehnbaren Abschnitt 16a ausgebildet ist
und aus einem Paar von geraden Drähten besteht. Der dehnbare
bzw. aufweitbare Abschnitt 16a zeigt eine im wesentlichen
kreisförmige
Gestalt, wenn er aufgeweitet ist. Darüber hinaus wird, wie in 1B gezeigt
ist, der aufweitbare Abschnitt 16a der Falle 16 in
einem vorbestimmten Winkel Θ b
bezüglich
des hinteren Trägerabschnitts 16b gebogen.
Der Neigungswinkel θ b
wird kleiner eingestellt als der Neigungswinkel θ a der distalen Abdeckung 17 (θ b < θ a).
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Der
durch den Schlingenabschnitt 16a bedeckte Bereich wird,
wenn dieser aufgeweitet ist, hinreichend größer eingestellt, als der Bereich
bzw. die Fläche
der Öffnung 17b des
geneigten Abschnitts 17a der distalen Abdeckung 17.
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Die
Falle 16 kann aus rostfreiem Federstahl, einem superelastischen
Legierungsdrahtmaterial, z.B. eine Ni-Ti-Legierung, oder einem Harz,
z.B. Polyamid, geformt sein, die zum Ausdehnen und Zusammenziehen
hinreichend elastisch sind und eine hinreichende Schärfe als
Messer besitzen. Der Außendurchmesser ϕ des
Fallendrahts wird beispielsweise auf etwa 0,1 bis 0,2 mm gewählt, um
sowohl hinreichende Zugfestigkeit als die zum Schneiden lebenden
Gewebes notwendige Schärfe
zu gewährleisten.
Der kleinere Durchmesser (Öffnungsweite) der
Kante 22 des flachen Abschnitts 21 des Fallenrohrs 18 wird
auf einen Wert gewählt,
so daß fast
kein Spalt entsteht, wenn die Falle 16 durch die Öffnung tritt.
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Eine
Ausnehmung 25 ist in der Außenumfangsfläche des
distalen Endes des Saugrohrs 19 gebildet. Ferner ist ein
Rückzieher 26 in
Form eines Drahtes in das Saugrohr 19 derart eingeführt, daß er vorgeschoben
und zurückgezogen
werden kann. Ein Gewebestopper 27 ist an dem distalen Ende
des Rückziehers 26 befestigt.
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Die
Größe des Gewebestoppers 27 ist
so gewählt,
daß sein
Einführen
in die distale Abdeckung 17 möglich ist und darüber hinaus
eine Bewegung des lebenden Gewebes über den Stopper 27 zur
proximalen Endseite der Abdeckung 17 verhindert wird. Insbesondere
wird, wie in 1C gezeigt ist, die Fläche des
Stoppers 27 auf etwa 60 bis 80% der Fläche gewählt, die durch Subtrahieren
des Querschnitts des Inneren und der Wand des Fallenrohrs 18 von dem
Querschnitt des Inneren der distalen Abdeckung 17 erhalten
wird. Ferner wird die Gestalt des Stoppers 27 derart gewählt, daß sie in
der Fläche,
die durch Subtrahieren des Querschnitts des Fallenrohrs 18 von
demjenigen der Abdeckung 17 erhalten wird, gebildet werden
kann.
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Ein
Zugabschnitt 28 zum Ziehen des Rückziehers 26 ragt
aus der Außenumfangsfläche des Gehäuses 4 des
Betätigungsabschnitts 3.
Das proximale Ende des Rückziehers 26 erstreckt
sich durch den Zugabschnitt 28 aus dem Instrument nach
außen.
Ein Betätigungsknopf 29 zum
Betätigen
des Rückziehers 26 ist
an dem proximalen Ende des Rückziehers 26 befestigt.
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Das
proximale Ende der äußeren Röhre 11 ist
an dem distalen Ende des Betätigungsabschnitts 3 befestigt.
Das proximale Ende des Fallendrahts 14 ist an dem Schieber 8 innerhalb
des Betätigungsabschnitts 3 fixiert.
Ein bewegbares Rohr 30 ist in dem Betätigungsabschnitt 3 vorgesehen,
wie in den 3A und 3B gezeigt
ist, und kann entlang der Achse des medizinischen Instruments 1 bewegt
werden. Der Schieber 8 ist ebenfalls an dem bewegbaren
Rohr 30 in dem Betätigungsabschnitt 3 befestigt.
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Das
distale Ende des bewegbaren Rohrs 30 ist luftdicht und
gleitbar mit dem proximalen Ende des Sauglumens 12 verbunden.
Ein Saugloch 32 ist in einem proximalen Endabschnitt des
beweglichen Rohrs 30 ausgebildet.
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Wie
in den 3A und 3B gezeigt
ist, sind drei O-Ringe 33a, 33b und 33c in
das Gehäuse 4 in
geeigneten Intervallen entlang der Achse des medizinischen Instruments 1 eingepaßt.
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Die
drei O-Ringe 33a, 33b und 33c sind auf das
bewegbare Rohr 30 gesteckt bzw. gepaßt. Eine erste luftdichte Kammer 34 befindet
sich zwischen den O-Ringen 33a und 33b, und eine zweite
luftdichte Kammer 35 zwischen den O-Ringen 33b und 33c. Die
erste luftdichte Kammer 34 steht mit dem Sauganschluß 5 des
Betätigungsabschnitts 3 in
Verbindung.
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Das
Saugloch 32 des beweglichen Rohrs 30 wird zwischen
einer ersten, in 3A gezeigten Position und einer
zweiten, in 3B gezeigten Position geschoben,
wenn der Schieber 8 in axialer Richtung des Betätigungsabschnitts 3 vor-
und zurückbewegt
wird.
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Wenn
insbesondere der Schieber 8 in seiner vorderen Position
ist, wird das Saugrohr 32 in der in 3A gezeigten
ersten Position gehalten, wo das Loch 32 mit der ersten
luftdichten Kammer 34 in Verbindung steht. Dabei ragt die
Falle 16 aus dem Fallenrohr 18 heraus, wie in 2A gezeigt
ist.
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Wenn
der Schieber 8 in seine hintere Position geschoben wird,
wird das Saugloch 32 in die in 3B gezeigte
zweite Position geschoben, wo das Loch 32 mit der zweiten
luftdichten Kammer 35 in Verbindung steht. Dabei wird die
Falle 16 durch die Öffnung 17b innerhalb
der distalen Abdeckung 17 untergebracht, wie in 2B gezeigt
ist.
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Die
Betätigung
bzw. Betriebsweise des oben dargestellten Aufbaus wird nun beschrieben.
Wenn das medizinische Instrument 1 gemäß der Ausführungsform verwendet wird,
wird die Anschlußröhre 6a der
externen Saugeinrichtung 6 vorher mit dem Sauganschluß 5 des
Betätigungsabschlusses 3 verbunden
und betätigt.
In diesem Zustand ist der Schieber 8 gezogen, um die Falle 16 in
dem Fallenrohr 18 aufzunehmen, wie in 2B gezeigt
ist. Dabei wird der aufweitbare Abschnitt 16a der Falle 16 elastisch verformt
zwischen beiden Seiten des flachen Abschnitts 21 des Fallenrohrs 18 gehalten.
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Wenn
die Falle 16 in dem Fallenrohr 18 aufgenommen
ist, wird das Saugrohr 32 des beweglichen Rohrs 30 in
die in 3B gezeigte zweite Position
geschoben, wo das Loch 32 mit der zweiten luftdichten Kammer 35 in
Verbindung steht. Dementsprechend wird in diesem Zustand verhindert,
daß ein
negativer Druck (d.h. eine durch die Saugeinrichtung 6 erzeugte
Saugkraft) in dem Sauglumen 12 angelegt wird.
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Ebenso
wird dabei das proximate Ende des Anschlußrohrs 15 in dem distalen,
harten Abschnitt 10 in Kontakt mit dem Frontende des Stopprings 23 gehalten.
In diesem Zustand wird der Einführabschnitt 2 durch
den Zangenkanal des Endoskops in den Patientenkörper eingeführt.
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Zum
Einführen
des Einführabschnitts 2 wird das
Endoskop oder das medizinische Instrument 1 bewegt, während das
Innere des Körpers
durch das Endoskop beobachtet wird, womit der distale, harte Abschnitt 10 des
Einführabschnitts 2 zur
Zielschleimhaut H geführt
wird.
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Wenn
die Ziehlschleimhaut H erreicht worden ist, wird der Schieber 8 zur
distalen Endseite geschoben, wodurch die Falle 16 wie in 2A gezeigt aus
dem Fallenrohr 18 gedrückt
wird. Während
die Falle 16 geschoben wird, bewegt sich der aufweitbare
Abschnitt 16a der Falle 16 in Kontakt mit der Längsseitenfläche der
Kante 22 des flachen Abschnitts 21 des Rohrs 18.
Nachdem der aufweitbare Abschnitt 16a durch den flachen
Abschnitt 21 des Rohrs 18 hindurchgetreten ist,
weitet er sich infolge seiner eigenen Dehnungskraft zu einer kreisförmigen Gestalt.
Insbesondere außerhalb
des Fallenrohrs 18 zeigt der Abschnitt 16a kreisförmige Gestalt
unmittelbar vor der Öffnung 17b des
geneigten Abschnitts 17a der distalen Abdeckung 17.
Die kreisförmige
Gestalt des Abschnitts 16a ist in der Gestalt der Öffnung 17a ähnlich und
in der Ebene zu ihr parallel, wie in 2A gezeigt
ist.
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Wenn
darüber
hinaus der Abschnitt 16a der Falle 16 sich außerhalb
des Fallenrohrs 18 in eine kreisförmige Gestalt aufgeweitet hat,
berührt
das distale Ende des Anschlußrohrs 15 in
dem distalen, harten Abschnitt 10 das proximale Ende des
flachen Abschnitts 21 des Fallenrohrs 18. Dabei
befindet sich das Saugloch 32 des beweglichen Rohrs 30 in
der in 3A gezeigten ersten Position,
wo das Loch 32 mit der ersten, luftdichten Kammer 34 in
Verbindung steht. Dementsprechend wird ein negativer Druck (eine
von der Saugeinrichtung 6 erzeugte Saugkraft) in dem Sauglumen 12 angelegt.
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In
diesem Zustand wird die Öffnung 17b der distalen
Abdeckung 17 mit der Zielschleimhaut H in Kontakt gebracht,
wodurch sie in die Öffnung 17b gezogen
wird, wie in 4A gezeigt ist.
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Daraufhin
wird der Schieber 8 gezogen, wodurch der Abschnitt 16a der
Falle 16 in dem Fallenrohr 18 gespeichert bzw.
aufgenommen und die Schleimhaut H festgehalten wird, wie in 4B gezeigt
ist.
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Sodann
wird der Schieber 8 weitergezogen, wodurch die in die Öffnung 17b der
distalen Abdeckung 17 gezogene Schleimhaut H mittels der
Falle 16 und der Kante 22 des Fallenrohrs 18 abgetrennt wird,
wie in 4C gezeigt ist. Das entnommene Stück Ha befindet
sich in der Nähe
der Öffnung 17b der
Abdeckung 17. Da zu diesem Zeitpunkt, wie in 3B gezeigt
ist, das Saugloch 32 des beweglichen Rohrs 30 in
die zweite luftdichte Kammer 35 geschoben wird, wird der
in dem Sauglumen 12 angelegte negative Druck abgeschnitten
bzw. abgeschaltet.
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Daraufhin
wird das Endoskop oder das medizinische Instrument 1 so
betätigt,
daß der
distale, harte Abschnitt 10 zur nächsten Zielschleimhaut H geführt wird.
Nachdem die nächste
Zielschleimhaut erreicht ist, wird das distale Ende des Schiebers 8 bewegt,
um die Falle 16 aus dem Fallenrohr 18 herauszuschieben.
Da hierbei das Saugloch 32 des beweglichen Rohrs 30 zu
der ersten luftdichten Kamer 34 geschoben wird, wird in
dem Sauglumen 12 ein negativer Druck angelegt. Der angelegte
negative Druck bewegt das erste entnommene Stück Ha, das sich in der Abdeckung 17 in
der Nähe
der Öffnung 17b befindet,
zu einem inneren Abschnitt der Abdeckung 17, wie durch
die gestrichelte Linie in 4C dargestellt
ist. Genauer gesagt, das Stück
Ha wird bewegt, bis es den Gewebestopper 27 des Rückziehers 26 berührt.
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Der
oben beschriebene Vorgang wird wiederholt, wodurch das erste, das
zweite, ... das n-te entnommene Stück Ha, Hb, ... in der distalen
Abdeckung 17 in dieser Reihenfolge gespeichert wird. Das zweite
entnommene Stück
Hb wird beispielsweise in einem Abschnitt der Abdeckung 17 näher zur Öffnung 17b als
das erste entnommene Stück
Ha gespeichert.
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Die
maximale Anzahl von Stücken
Ha, Hb, ..., die in der Abdeckung 17 gespeichert werden
können,
wird dadurch bestimmt, daß das
Innere der distalen Abdeckung 17 mit solchen Stücken gefüllt ist und
an sie kein negativer Druck mehr angelegt werden kann.
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Nach
der Entnahme einer gewünschten
Anzahl von Stücken
wird das medizinische Instrument aus dem Zangenkanal entnommen.
Daraufhin wird die Saugeinrichtung 6 von dem Sauganschluß 5 abgetrennt,
und der Knopf 29 wird zur distalen Endseite bewegt, um
den Gewebestopper 27 aus der distalen Abdeckung 17 herauszuschieben,
wodurch die entnommenen Stücke
Ha, Hb, ... in umgekehrter Reihenfolge zur Speicherreihenfolge gesammelt
werden.
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Der
oben beschriebene Aufbau gewährleistet
die folgenden Vorteile: da bei der Ausführungsform der flache Abschnitt 21 an
jenem distalen Ende des Fallenrohrs 18 eingesetzt wird,
durch den die Falle 16 herausgeschoben und zurückgezogen
wird, wird die Aufweitungsrichtung des Abschnitts 16a der Falle 16 konstant
und parallel zur Öffnung 17b des geneigten
Abschnitts 17a der Abdeckung 17 gehalten, wenn
der Abschnitt 16a aus dem Fallenrohr 18 nach außen geschoben
wird. Dementsprechend ist es nicht notwendig, eine Positionierung
zum Ausrichten der Falle 16 mit der Öffnung 17b durchzuführen, was
bedeutet, daß eine
verläßliche Probenentnahme des
Gewebes durch einen einfachen Vorgang ausgeführt werden kann.
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Darüber hinaus
ist der distale, harte Abschnitt 10 als das distale Ende
der Umhüllung 9 sowohl
mit der Öffnung
des flachen Abschnitts 21 des Fallenrohrs 18 zum
Herausschieben der Falle 16 als auch der Öffnung 17b des
geneigten Abschnitts 17a der Abdeckung 17 ausgestattet.
Durch diesen Aufbau kann das medizinische Instrument 1 das
in die distale Abdeckung 17 eingedrungene lebende Gewebe
mittels der Falle 16 unmittelbar abtrennen.
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Das
an dem distalen Ende der Umhüllung 9 vorgesehene
Fallenrohr 18 wirkt mit der Falle 16 zusammen,
um das lebende Gewebe abzuschneiden. Dadurch kann ein scharf abgeschnittenes
lebendes Gewebe gewonnen werden.
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Darüber hinaus
besitzt das distale Ende der Abdeckung 17 einen geneigten
Abschnitt 17a, der sich in einem passenden Winkel θ a bezüglich der Achse
des medizinischen Instruments 1 neigt. Dies ermöglicht die
Bildung einer Öffnung 17b mit
großer Fläche in der
distalen Abdeckung 17 und daher eine Probeentnahme von
großen
Gewebestücken.
Ebenso ermöglicht
die geneigte Struktur eine einfachere und geschmeidigere Aufweit-
/Aufnahmeoperation der Falle 16 gegenüber dem Fall, daß die Öffnung 17b senkrecht
zur Achse des medizinischen Instruments 1 gelegen ist.
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Da
der aufweitbare Abschnitt 16a der Falle 16 geneigt
ausgebildet ist, kann die Entfernung zwischen ihm und dem geneigten
Abschnitt 17a, d.h. die Öffnung 17b, der Abdeckung 17 minimiert
werden, was die Aufnahme lebenden Gewebes in die Öffnung 17b erleichtert.
Dies ermöglicht
ebenfalls die leichte und geschmeidige Aufweitung/Aufnahme des aufweitbaren
Abschnitts 16a der Falle 16.
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Da
sich ferner die distale Kante 22 des flachen Abschnitts 21 des
Fallenrohrs 18 auf gleicher Höhe mit der distalen Öffnung 17b der
distalen Abdeckung 17 befindet, kann lebendes Gewebe, das
in der Öffnung 17b aufgenommen
ist, verläßlich erfaßt und abgetrennt
werden.
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Da
das lebende Gewebe in der distalen Öffnung 17b der Abdeckung 17 durch
negativen Druck, der durch die Saugeinrichtung 6 erzeugt
ist, eingesogen bzw. eingezogen gehalten werden kann, ist es nicht
notwendig, mit der Öffnung 17b in
das Gewebe zu stechen, und somit ist es nicht notwendig, eine sehr
scharfe Öffnung 17b auszuformen.
Dadurch kann die Gewebeprobeentnahme ohne Verletzung des Patientenkörpers ausgeführt werden.
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Da
die distale Abdeckung bzw. Hülle 17 einen
Speicherraum zum Speichern abgetrennter Gewebestücke Ha, ... besitzt, kann eine
Vielzahl lebender Gewebestücke
entnommen werden, ohne das medizinische Instrument 1 aus
dem Endoskop zu entnehmen.
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Da
außerdem
die distale Abdeckung 17 aus einem transparenten Material
gefertigt ist, kann das Speichern der Stücke Ha, Hb, ... mit den Augen
durch das Endoskop bestätigt
werden und die Probeentnahme daher fehlerlos durchgeführt werden.
Ferner erleichtern der Gewebestopper 27 und der Rückzieher 26 das
Sammeln vieler entnommener Stücke sehr.
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Die
Kante 22 des flachen Abschnitts 21 des Fallenrohrs 18 wirkt
zum Schneiden des Gewebes mit der Falle 16 zusammen. Dadurch
kann die Schleimhaut H scharf abgeschnitten werden.
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Der
Außendurchmesser
des Drahtmaterials der Falle 16 wird zu etwa 0,1 bis 0,2
mm gewählt,
womit ein mechanisches Schneiden der Schleimhaut H gewährleistet
wird, auch wenn kein hochfrequenter Strom in die Falle 16 geschickt
wird.
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Da
des weiteren die Falle 16 aus einem superelastischen Material
gefertigt ist, wird die Gestalt der aufgeweiteten Falle 16 nicht
ohne weiteres verformt, auch wenn das Speichern bzw. Einziehen der Falle 16 oder
das Halten/Schneiden lebenden Gewebes durch die Falle 16 wiederholt
wird. Damit ist das medizinische Instrument 1 auch bei
wiederholtem Einsatz sehr beständig.
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Die 5A und 5B zeigen
eine zweite Ausführungsform
der Erfindung. Diese Ausführungsform
wird durch Ändern
des medizinischen Instruments 1 der ersten Ausführungsform
(gezeigt in den 1A bis 4D)
wie unten beschrieben erhalten. In den 5A und 5B sind ähnliche
Strukturelemente wie jene der ersten Ausführungsform mit den entsprechenden
Bezugsziffern bezeichnet und auf Erläuterungen hierzu wird verzichtet.
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Bei
der zweiten Ausführungsform
wird eine Greifeinrichtung 41, die aus der distalen Abdeckung 17 herausgeschoben
und in sie zurückgezogen
werden kann, in dem Sauglumen 12 der äußeren Röhre 11 anstelle der
Saugeinrichtung 6 bereitgestellt.
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Die
Greifeinrichtung 41 umfaßt einen Betätigungsdraht 42,
der gleitbar in das Sauglumen 12 eingeführt ist, eine an das distale
Ende des Drahts 42 angeschlossene, distale Einheit 43,
ein Paar in die distale Einheit 43 eingebauter Greifglieder 44,
die geöffnet
werden können,
und einen in die distale Einheit 43 eingebauten Öffnen/Schließmechanismus
zum Öffnen/Schließen der
Greifglieder 44.
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Beim
Herausschieben der Greifeinrichtung 41 aus der distalen Öffnung 17b der
distalen Abdeckung 17 während
des Einsatzes des medizinischen Instruments 1 der Ausführungsform
wird die Greifeinrichtung 41 durch den aufweitbaren Abschnitt 16a der Falle 16 geschoben,
um eine Schleimhaut H zu ergreifen. Daraufhin wird die Greifeinrichtung 41 zur proximalen
Endseite des Instruments gezogen, um dadurch die Schleimhaut H in
die distale Abdeckung 17 zu ziehen, wie in 5a gezeigt
ist.
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Danach
wird der Schieber 8 gezogen, wodurch der aufweitbare Abschnitt 16a der
Falle 16 in das Fallenrohr 18 aufgenommen wird,
um die Haut H oder dergleichen festzuhalten, wie in 5B gezeigt ist.
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Der
oben beschriebene Aufbau bietet folgende Vorteile:
Die zweite
Ausführungsform
setzt in dem Sauglumen der äußeren Röhre 11 eine
Greifeinrichtung 41, die aus der distalen Abdeckung 17 herausgeschoben und
in sie zurückgezogen
werden kann, anstelle der an der proximalen Endseite der Umhüllung 9 bei
der ersten Ausführungsform
vorgesehenen Saugeinrichtung 6 ein. Dementsprechend kann
lebendes Gewebe in die distale Abdeckung 17 ohne Einsatz
der Saugeinrichtung 6 gezogen werden.
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Die
Greifeinrichtung 41 zum Ergreifen der Zielschleimhaut H
macht es ferner unnötig,
die distale Öffnung 17b des
geneigten Abschnitts 17a der Abdeckung 17 in genauen
Kontakt mit der Haut H zu bringen. Dies bedeutet, daß die Trefferquote
erhöht wird.
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6A zeigt
eine dritte Ausführungsform der
Erfindung. Diese Ausführungsform
erhält
man durch Ändern
des medizinischen Instruments 1 der ersten Ausführungsform
(gezeigt in den 1A bis 4D)
wie unten beschrieben ist.
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Bei
dieser Ausführungsform
wird ein externes Fallenrohr 51 zum Speichern bzw. Aufnehmen der
Falle 16 auf der Außenumfangsfläche der
Umhüllung 9 des
Einführabschnitts 2 vorgesehen.
Das distale Ende des Fallenrohrs 51 erstreckt sich zur
distalen Öffnung 17b der
distalen Abdeckung 17. Die anderen strukturellen Elemente
der dritten Ausführungsform
sind denjenigen ähnlich,
die bei der ersten Ausführungsform
eingesetzt sind, und daher wird auf deren Erläuterung verzichtet.
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Da
bei diesem Aufbau das Fallenrohr 51 extern auf der Umhüllung 9 des
Einführabschnitts 2 vorgesehen
ist, kann der gesamte Innenraum der distalen Abdeckung 17 als
Probenspeicherraum verwendet werden. Ferner hat das Instrument beispielsweise
nicht den Nachteil, daß die
entnommenen Stücke Ha,
..., die in der Abdeckung 17 gespeichert sind, von dem
Fallenrohr 51 erfaßt
und beschädigt
werden.
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6B zeigt
eine vierte Ausführungsform der
Erfindung. Diese Ausführungsform
wird durch Ändern
des medizinischen Instruments 1 der dritten Ausführungsform
(gezeigt in 6A) wie unten beschrieben erhalten.
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Diese
Ausführungsform
setzt eine Mehrfachlumenröhre 61 ein,
die durch integriertes Ausbilden des externen Fallenrohrs 51 und
der Umhüllung 9 des
Einführabschnitts 2 als
ein Teil erhalten wird. Die Mehrfachlumenröhre 61 umfaßt ein großes, erstes Lumen 62,
das der Umhüllung 9 des
Einführabschnitts 2 der
dritten Ausführungsform
entspricht, und ein kleines, zweiten Lumen 63, das dem
externen Fallenrohr 51 entspricht. Das erste Lumen 62 wird
zum Speichern entnommener Stücke
verwendet, während
das zweite Lumen 63 zum Aufnehmen der Falle 16 verwendet
wird. Die anderen strukturellen Elemente sind den bei der ersten
Ausführungsform
eingesetzten ähnlich,
und daher wird auf deren Beschreibung verzichtet.
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Wie
bei der dritten Ausführungsform
hat das Instrument der vierten Ausführungsform beispielsweise nicht
den Nachteil, daß die
in dem ersten Lumen 61 gespeicherten, entnommenen Stücke Ha,
... durch das Fallenrohr 51 erfaßt und beschädigt werden.
Das Instrument der vierten Ausführungsform
ist außerdem
dahingehend vorteilhaft, daß die
durch integriertes Ausbilden des externen Fallenrohrs 51 und der
Umhüllung 9 des
Einführabschnitts 2 bei
der dritten Ausführungsform
erhaltene Mehrfachlumenröhre 61 die
Anzahl aller Komponenten reduziert und daher den Zusammenbau des
medizinischen Instruments erleichtert.
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7 zeigt
eine fünfte
Ausführungsform
der Erfindung. Diese Ausführungsform
wird durch Ändern
des medizinischen Instruments 1 der ersten Ausführungsform
(gezeigt in den 1A bis 4D) wie
unten beschrieben erhalten.
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Bei
dieser Ausführungsform
kann das Fallenrohr 18 aus der distalen Abdeckung 17 herausgeschoben
und in die Abdeckung 17 durch die Öffnung 17b zurückgezogen
werden. Das Fallenrohr 18 wird durch die Innenumfangsfläche der
Abdeckung bzw. Hülle 17 mittels
eines geeigneten Trägerglieds
gehalten, so daß es
entlang der Achse der Umhüllung
beispielsweise zusammen mit einem Fallenlumen 13 gleiten
kann. Die anderen strukturellen Element bei dieser Ausführungsform
sind den bei der ersten Ausführungsform
eingesetzten ähnlich,
und daher wird auf deren Beschreibung verzichtet.
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Bei
Einsatz des medizinischen Instruments 1 der fünften Ausführungsform
wird zunächst
die Falle 16 aus der Öffnung 17b der
distalen Abdeckung 17 herausgeschoben, um eine Schleimhaut
oder dergleichen H in den aufgeweiteten Abschnitt 16a der Falle 16 zu
ziehen.
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Daraufhin
wird das Fallenrohr 18 aus der Öffnung 17b der Abdeckung 17 geschoben,
wobei die Falle fixiert wird, wie in 7 gezeigt
ist. Danach wird die Falle 16 in das Fallenrohr 18 zurückgezogen,
um dadurch die Haut H festzuhalten.
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Da
sich bei dem obigen Aufbau die Falle 16 nicht axial bezüglich der Öffnung 17b der
Abdeckung 17 bewegt, wenn die Haut H gehalten wird, nachdem sie
in den aufgeweiteten Abschnitt 16a der Falle 16 gezogen
ist, besteht keine Möglichkeit,
daß die
Haut herausgleitet und verloren geht.
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8 zeigt
eine sechste Ausführungsform der
Erfindung. Diese Ausführungsform
wird durch Ändern
des medizinischen Instruments 1 der ersten Ausführungsform
(gezeigt in den 1A bis 4D) wie
unten beschrieben erhalten.
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Bei
dieser Ausführungsform
ist der aufweitbare Abschnitt 16a der Falle 16 nicht
bezüglich
eines rückwärtigen Trägerabschnitts 16b der
Falle 16 geneigt (der Neigungswinkel θ b = 0), während ein distaler Endabschnitt 71 des
Fallenrohrs 18 einen gebogenen Abschnitt 73 besitzt,
der bezüglich
eines rückwärtigen Abschnitts 72 des
Rohrs 18 in einem vorbestimmten Winkel θ c geneigt ist.
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Wenn
die Falle 16 beim Einsatz des medizinischen Instruments 1 aus
dem Fallenrohr 18 herausgeschoben worden ist, entwickelt
sie sich entsprechend der Gestalt des gebogenen Abschnitts 73,
womit sie einen Schlingenabschnitt 16a gerade vor der Öffnung 17b der
distalen Abdeckung 17 bildet.
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Obwohl
bei der obigen Struktur der aufweitbare Abschnitt 16a der
Falle 16 bezüglich
des rückwärtigen Trägerabschnitts 16b nicht
geneigt ist, kann er in der Ebene parallel zu der Öffnung 17b der
distalen Abdeckung 17 angeordnet werden. Daher ist die Falle 16 frei
von einer Biegereaktion, die in dem Fall auftritt, daß der Abschnitt 16a gegenüber dem
rückwärtigen Trägerabschnitt 16b abgebogen
ist. Daher kommt es bei der Falle 16 nicht zu einer nichtplastischen
Verformung.
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Die 9A und 9B zeigen
eine siebte Ausführungsform
der Erfindung. Diese Erfindung wird durch Ändern des medizinischen Instruments 1 der
ersten Ausführungsform
(gezeigt in den 1A bis 4D)
wie unten beschrieben erhalten.
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Bei
dieser Ausführungsform
ist ein Außengewindeabschnitt 81 an
dem distalen Ende der äußeren Röhre 11 der
Umhüllung 9 vorgesehen,
wie in 9B gezeigt ist. Ferner ist eine
Hülse 82,
die auf den Außengewindeabschnitt 81 geschraubt
wird, an dem proximalen Ende der distalen Abdeckung 17 vorgesehen.
Damit ist das medizinische Instrument 1 so konstruiert,
daß die
Abdeckung 17 durch Schrauben der Hülse 82 auf den Außengewindeabschnitt 81 an
die äußere Röhre 11 der
Umhüllung 9 angeschlossen
werden kann.
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Nachdem
das medizinische Instrument aus dem Zangenkanal des Endoskops entnommen
ist, kann die distale Abdeckung 17 aus dem distalen Ende
der äußeren Röhre 11 gezogen
werden, indem die Hülse 82 gedreht
und von dem Außengewindeabschnitt 81 abgenommen
wird. Folglich können
mehrere entnommene Stücke
Ha, Hb, ..., die in der distalen Abdeckung 17 gespeichert
sind, ohne weiteres aus dem Instrument herausgenommen und gesammelt
werden.
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Da
bei dem obigen Aufbau mehrere entnommene Stücke Ha, Hb, ..., die in der
distalen Abdeckung 17 gespeichert sind, ohne Einsatz des
axial bewegbaren Rückziehers 26 und
des Gewebestoppers 27 gesammelt werden können, kann
der Stücksammelmechanismus
im Aufbau einfach gehalten werden und der Sammelvorgang einfacher
ausgeführt
werden.
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Die 10 bis 10C zeigen eine achte Ausführungsform.
Diese Ausführungsform
wird durch Ändern
des medizinischen Instruments 1 der ersten Ausführungsform
(gezeigt in den 1A bis 4D) wie
unten beschrieben erhalten. 10 zeigt
grob die gesamte Struktur des medizinischen Instruments der achten
Ausführungsform.
Bei dieser Ausführungsform
sind ähnliche
Elemente wie bei der ersten Ausführungsform
mit den entsprechenden Bezugsziffern bezeichnet, und auf deren Beschreibung
wird verzichtet.
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Gemäß dieser
Ausführungsform
wird ein Sammelsystem 101 zum Sammeln entnommener Stücke Ha,
Hb, ... ohne Herausnehmen des medizinischen Instruments 1 aus
dem Zangenkanal des Endoskops eingesetzt. Dieses Sammelsystem 101 umfaßt eine
Wasserversorgungseinheit 102 und eine Probesammeleinheit 103,
die an den Betätigungsabschnitt 3 des
Instruments 1 anzuschließen sind.
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Ein
vorstehender Wasserversorgungsanschluß 104 ist an demjenigen
distalen Endabschnitt des Gehäuses 4 des
Betätigungsabschnitts 3 vorgesehen,
der nahe an dem Einführabschnitt 2 des
Instruments 1 liegt. Ferner ist eine rückwärtige Endöffnung 105 in dem
proximalen Ende des Gehäuses 4 ausgebildet.
Ein distaler Endabschnitt eines im wesentlichen zylindrischen Schiebers 106 ist
axial bewegbar in die rückwärtige Endöffnung 105 eingeschoben.
Ein Sammelanschluß 107 ist
in dem rückwärtigen Ende
des Schiebers 106 vorgesehen.
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Wie
in den 11A bis 11C gezeigt
ist, ist das Sauglumen 12 der Umhüllung 9 des Instruments 1 luftdicht
mit dem distalen Ende des Schiebers 106 mit einem dazwischen
liegenden Dichtungselement 12s luftdicht verbunden und
steht mit dem Sammelanschluß 107 über den
Schieber 106 in Verbindung. Das proximale Ende des Fallendrahts 14 ist
in dem Betätigungsabschnitt 3 an
einer Anschlußröhre 108 an
der Seite des Sammelanschlusses 107 befestigt, wie in 11C gezeigt ist.
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Das
Fallenlumen 13 ist aus einem luftundurchlässigen Material
gefertigt und luftdicht mit dem Wasserversorgungsanschluß 104 des
Betätigungsabschnitts 3 verbunden.
Zwei Wasserlumen 91 aus luftundurchlässigem Material sind in der
Umhüllung 9 vorgesehen,
wie in 11B gezeigt ist. Die Wasserversorgungslumen 91 besitzen
eine distale Endöffnung
in die distale Abdeckung 17 und ein proximales Ende, das
luftdicht an den Wasserversorgungsanschluß 104 des Betätigungsabschnitts 3 angeschlossen
ist.
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Der
Querschnitt des Innenraums des Sauglumens 12 ist zu 1,0
mm2 oder mehr gewählt. Die Summe des Querschnitts
des Fallenlumens 13 außer dem
des Fallendrahts 14 und des Querschnitts der Wasserversorgungslumen 91 wird
zu 0,5 mm2 oder mehr gewählt.
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Die
Umhüllung 9 ist
aus einem flexiblen Material mit hinreichender Festigkeit gegenüber Zug und
Druck gefertigt. Beispielsweise ist eine verstärkte Röhre für die Umhüllung 9 geeignet,
die man durch Beschichten der Innen- und Außenflächen einer durch Weben rostfreier
Stahldrähte
gebildeten Röhre mit
einem Harz, wie etwa Polyamid, Tetrafluorethylen, Copolymer von
Tetrafluorethylen und Hexafluorpropylen oder Polyethylen, erhält. Darüber hinaus wird
der Außendurchmesser
der Umhüllung 9 mit
einem Wert gewählt,
der ihr Einführen
in den Zangenkanal des Endoskops ermöglicht, d.h. etwa 2 bis 4 mm.
Ein Kommunikationsloch 92 ist in einem distalen Endabschnitt
des Fallenrohrs 18 ausgebildet, so daß das Fallenlumen 13 und
das Sauglumen 12 miteinander in Verbindung stehen. Eine
Probenauffangvorrichtung 117 ist in der Probensammeleinrichtung 103 vorgesehen.
Ein Probenfilter 118 befindet sich entnehmbar in der Probenauffangeinrichtung 117,
und ein Wasserreservoirtank 119 ist unterhalb der Auffangeinrichtung 117 vorgesehen.
Der Sammelanschluß 107 des
Gehäuses 4 des
Betätigungsabschnitts
ist über
die Probenauffangeinrichtung 117 mit einer Saugeinrichtung 120 verbunden.
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Die
Wasserversorgungseinheit 102 umfaßt einen Wasserversorgungstank 121 und
eine Wasserversorgungspumpe 122. Der Wasserversorgungstank 121 ist
an den Wasserversorgungsanschluß 104 des
Gehäuses 4 angeschlossen.
Die Wasserversorgungspumpe 122 ist zwischen den Wasserversorgungsanschluß 104 und
den Wasserversorgungstank 121 geschlossen und ist bei Bedarf
betreibbar. Ein Stoppventil 123 ist zwischen der Wasserversorgungspumpe 122 und
dem Wasserversorgungsanschluß 104 vorgesehen.
Ein Fingerpositionierabschnitt 124 ist an einem Teil des
Betätigungsabschnitts 3 in
der Nähe
des Sammelanschlusses 107 befestigt.
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Die
Betriebsweise des oben beschriebenen Aufbaus wird nun beschrieben.
Beim Einsatz des medizinischen Instruments dieser Ausführungsform
wird die Wasserversorgungseinheit 102 zuvor an den Wasserversorgungsanschluß 104 des
Betätigungsabschnitts 3 angeschlossen,
und die Probensammeleinheit 103 wird mit dem Sammelanschluß 107 verbunden.
Der Betrieb der Saugeinrichtung 120 wird vor dem Einsatz
des Instruments gestartet.
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Danach
wird der Schieber 106 gezogen, um die Falle 16 in
das Fallenrohr 18 aufzunehmen. Diesen Zustand beibehaltend
wird der Einführabschnitt 2 in
den Körper
des Patienten durch den Zangenkanal des Endoskops eingeführt.
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Unter
Beobachtung des Einführabschnitts 2 durch
das Endoskop wird das Endoskop oder das medizinische Instrument 1 bewegt,
um den distalen, harten Abschnitt 10 des Einführabschnitts 2 zu
einer Zielschleimhaut H zu führen.
Wenn der Abschnitt 10 die Zielschleimhaut H erreicht hat,
wird der Schieber 106 zu der distalen Endseite geschoben,
wodurch die Falle 16 aus dem Fallenrohr 18 gedrückt wird
und sie sich ausweiten kann. In diesem Zustand wird die Öffnung 17b der
distalen Abdeckung 17 mit der Zielschleimhaut H in Kontakt
gebracht, wobei sie in die Öffnung 17b gezogen
bzw. gesogen wird.
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Danach
wird der Schieber 106 gezogen, wodurch der Abschnitt 16a der
Falle 16 in dem Fallenrohr 18 untergebracht und
die Schleimhaut H festgehalten wird (gezeigt in 4B).
Daraufhin wird der Schieber 106 weitergezogen, womit die
in die Öffnung 17b der
distalen Abdeckung 17 eingezogene Haut H mit Hilfe der
Falle 16 und der Kante 22 des Fallenrohrs 18 abgetrennt
wird. Das entnommene Stück
Ha befindet sich nahe an der Öffnung 17b der Abdeckung 17.
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Wenn
in diesem Zustand das Stoppventil 123 geöffnet worden
ist, liegt ein negativer Druck an dem Fallenlumen 13 und
dem Wasserversorgungsanschluß 104 über die
Wasserversorgungslumen 91 und das Kommunikationsloch 92,
mit dem Resultat, daß Wasser
von dem Wasserversorgungstank 121 in die distale Abdeckung 17 gezogen
wird.
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Dabei
wird das entnommene Stück
Ha mit dem angesogenen Wasser und der durch die Öffnung 17b der distalen
Abdeckung 17 strömenden Luft
vermischt und in das Sauglumen 12 und daraufhin in den
Sammelanschluß 107 getrieben.
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Wenn
das entnommene Stück
Ha das Sauglumen 12 blockiert, wird die Wasserversorgungspumpe 122 betrieben,
um die durch die Wasserversorgungslumen 91 und das Fallenlumen 13 zum
Sauglumen 12 geschickte Wassermenge zu erhöhen, womit
die Blockade aufgehoben wird.
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Darüber hinaus
wird das entnommene Stück Ha,
das den Sammelanschluß 107 passiert
hat, durch das Probenfilter 118 erfaßt und gleichzeitig das eingesogene
Wasser in dem Reservoirtank 119 gespeichert. Danach wird
das Probenfilter 118 aus der Probenauffangvorrichtung 117 entnommen,
so daß man
das Stück
Ha einsammeln kann.
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Nach
dem Sammeln des entnommenen Stücks
Ha wird der gleiche Vorgang wie oben wiederholt, um dadurch eine
gewünschte
Anzahl an Probestücken
zu sammeln, und schließlich
wird das medizinische Instrument aus dem Zangenkanal genommen.
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Der
oben beschriebene Aufbau besitzt die folgenden Vorteile:
Eine
Vielzahl von entnommenen Stücken
Ha, Hb, ... kann unmittelbar nach dem Entnehmen eingesammelt werden,
bevor das Instrument 1 aus dem Zangenkanal genommen ist.
Da ferner die Stücke
Ha, Hb, ... einzeln eingesammelt werden, hat dieses Instrument nicht
den Nachteil, daß entnommene
Stücke
verwechselt und die Entnahmereihenfolge der Stücke zweifelhaft wird, oder
daß die
Stücke
nicht mehr voneinander zu unterscheiden sind.
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Die 12A bis 12D zeigen
eine neunte Ausführungsform.
Eine bei dieser Ausführungsform
eingesetzte Hochfrequenzfalle 131 umfaßt eine flexible Umhüllung 132 und
einen Betätigungsabschnitt 133,
der an das proximale Ende der Umhüllung 132 angeschlossen
ist.
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Ein
Betätigungsdraht 134 ist
in der Umhüllung 132 derart
vorgesehen, daß er
vor- und zurückbewegbar
ist. Eine Falle 135 ist an dem distalen Ende des Betätigungsdrahts 134 befestigt.
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Der
Betätigungsabschnitt 133 umfaßt einen Schieber 136,
der an das distale Ende des Betätigungsdrahts 134 angeschlossen
ist, und einen Betätigungshauptabschnitt 137,
der an dem proximalen Ende der Umhüllung 132 befestigt
ist. Der Schieber 136 besitzt einen Verbindungsanschluß 138,
der mit dem Betätigungsdraht 134 elektrisch
verbunden ist. Der Verbindungsanschluß 138 kann an den
Stecker eines Hochfrequenzleistungsversorgungskabels (nicht gezeigt)
angeschlossen werden.
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Wie
in 12B gezeigt ist, wird die Umhüllung 132 durch Aneinanderheften
einer inneren und äußeren Harzröhre 139 und 140 gebildet,
wobei ein metallisches Verstärkungsglied 141 in
Mehrfachstartspulenform dazwischen eingefügt ist. Das Verstärkungsglied 141 erhöht die Drehübertragungskraft der
flexiblen Umhüllung 132.
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Die
flexible Umhüllung 132 besitzt
an ihrem distalen Ende einen flachen Abschnitt 142. Der
flache Abschnitt 142 hat gegenüberliegende Endflächen 143a und 143b,
die mit den geneigten Abschnitten 144a und 144b der
proximalen Endseite einer Falle 135 in Eingriff gebracht
werden können.
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Der
Betrieb des obigen Aufbaus wird nun beschrieben. Wenn eine wie in 12C gezeigte Oberflächenverletzung 151 aufgrund
der Beobachtung durch das Endoskop (nicht gezeigt) gefunden worden
ist, wird eine physiologische Kochsalzlösung in das Gewebe mit der
Oberflächenverletzung
injiziert, um so einen erhabenen Abschnitt 153 zu bilden.
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Daraufhin
wird die Hochfrequenzfalle 131 durch den Zangenkanal des
Endoskops in den Hohlraum eingeführt,
wobei der Schieber 136 gedrückt und die Falle 135 aus
dem distalen Ende der flexiblen Umhüllung 132 herausgeschoben
wird, damit die Falle ihre kreisförmige Gestalt entwickeln kann. Wenn
dabei die resultierende, kreisförmige
Falle 135 in der Ebene parallel zur Schleimhautoberfläche 152 mit
der Oberflächenverletzung 151 ist,
kann sie ohne weiteres den erhabenen Abschnitt 153 in sich
erfassen.
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Wenn
andererseits die kreisförmige
Falle 135 senkrecht zur Schleimhautoberfläche 152 steht, wie
in 12C gezeigt ist, kann sie nicht ohne weiteres
den erhabenen Abschnitt 153 in sich erfassen. In diesem
Fall wird die gesamte Hochfrequenzfalle 131 durch Betätigen der
proximalen Endseite des Instruments gedreht, wodurch die Falle 135 mit
dem distalen, flachen Abschnitt 142 der Umhüllung 132 in
Eingriff gebracht wird. Folglich dreht sich die Falle 135 entsprechend
der Drehung der Umhüllung 132.
Die Umhüllung 132 wird
gedreht, bis die ringförmige
Falle 135 in ihrer Ebene parallel zur Hautoberfläche 152 wird,
wie in 12D gezeigt ist. Daraufhin wird
der erhabene Abschnitt 153 in die ringförmige Falle 135 genommen.
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In
diesem Zustand wird der Schieber 136 angezogen, um die
Falle 135 in die flexible Umhüllung 132 zu ziehen,
wodurch die Falle 135 zusammengezogen und die Wurzel des
erhabenen Abschnitts 153 festgehalten wird. Daraufhin wird
der Hochfrequenzstrom in die Falle 135 geschickt, um so
den erhabenen Abschnitt 153 abzutrennen.
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Da
bei dem obigen Aufbau die Falle 135 zuverlässig durch
Drehen der proximalen Endseite der flexiblen Umhüllung 132 gedreht
werden kann, kann die Schlinge der Falle 135 ohne weiteres
und zuverlässig
in ihrer Ebene parallel zu Hautoberfläche 152 eingestellt
werden.