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DE19841767A1 - Trockenpartie sowie Konvektionstrockner für eine solche Trockenpartie - Google Patents

Trockenpartie sowie Konvektionstrockner für eine solche Trockenpartie

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DE19841767A1
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DE
Germany
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drying
drying section
convection dryer
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DE19841767A
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English (en)
Inventor
Roland Mayer
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Voith Patent GmbH
Original Assignee
Voith Sulzer Papiertechnik Patent GmbH
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    • D21PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
    • D21FPAPER-MAKING MACHINES; METHODS OF PRODUCING PAPER THEREON
    • D21F5/00Dryer section of machines for making continuous webs of paper
    • D21F5/18Drying webs by hot air
    • DTEXTILES; PAPER
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    • D21F5/18Drying webs by hot air
    • D21F5/185Supporting webs in hot air dryers

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  • Paper (AREA)
  • Drying Of Solid Materials (AREA)

Abstract

Eine Trockenpartie einer Maschine zur Herstellung einer Materialbahn 12, insbesondere Papier- oder Kartonbahn, umfaßt wenigstens einen Konvektionstrockner 10, der zumindest einen Trocknungsabschnitt 18 bis 24 aufweist, durch den die Materialbahn 12 zwischen zwei luftdurchlässigen Siebbändern 26 bis 34 hindurchgeführt und in dem die Materialbahn 12 ein- oder beidseitig durch die Siebbänder 26 bis 34 hindurch mit Heißluft- und/oder Heißdampf beaufschlagbar ist.

Description

Die Erfindung betrifft eine Trockenpartie einer Maschine zur Herstellung einer Materialbahn, insbesondere Papier- oder Kartonbahn. Sie betrifft ferner einen insbesondere zur Verwendung in einer solchen Trockenpartie geeigneten Konvektionstrockner.
Bei den bisher üblichen Mehrzylinder-Trockenpartien wird die Papierbahn zum Trocknen über dampfbeheizte Zylinder oder über eine Anordnung von dampfbeheizten Zylindern und Siebsaugwalzen geführt. Insbesondere zu Beginn der Trocknung treten nun aber häufig Probleme bei der Bahnfüh­ rung auf, die insbesondere darauf zurückzuführen sind, daß die noch feuchte Bahn an den glatten Kontaktflächen kleben bleibt, die für eine hinreichende Wärmeübertragung zwingend notwendig sind. Dies führt häufig zu Bahnabrissen und einer Überdehnung der Bahnränder. Dem­ zufolge muß in der Regel dafür gesorgt werden, daß die Trocknung lang­ samer erfolgt, was bedeutet, daß die erforderliche Trockenpartie insgesamt länger wird. Die zuvor genannten Probleme treten verstärkt bei höheren Bahngeschwindigkeiten auf.
Ziel der Erfindung ist es, eine Trockenpartie der eingangs genannten Art zu schaffen, mit der gleichzeitig sowohl eine möglichst optimale Trocknungsrate und damit eine möglichst geringe Gesamtlänge der Trockenpartie möglich als auch eine sichere Bahnführung gewährleistet ist. Ferner soll ein insbesondere für eine solche Trockenpartie geeigneter Kon­ vektionstrockner geschaffen werden.
Bezüglich der Trockenpartie wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst daß, sie wenigstens einen Konvektionstrockner umfaßt, der zumin­ dest einen Trocknungsabschnitt aufweist, durch den die Materialbahn zwischen zwei luftdurchlässigen Siebbändern geführt und in dem die Ma­ terialbahn ein- oder beidseitig durch die Siebbänder hindurch mit Heiß­ luft- und/oder Heißdampf beaufschlagbar ist.
Aufgrund dieser Ausbildung ist es insbesondere möglich, am Anfang der Trockenpartie für eine hinreichende Wärmeübertragung auf die noch rela­ tiv feuchte Materialbahn zu sorgen, ohne daß diese hierzu über glatte Kontaktflächen geführt werden muß. Statt dessen wird die Materialbahn in einem jeweiligen Trocknungsabschnitt zwischen zwei luftdurchlässigen Siebbändern geführt, deren der Materialbahn zugewandte Oberfläche je­ weils offen, d. h. nicht glatt ist. Infolge der Vermeidung glatter Kontaktflä­ chen zu Beginn der Trocknung ist die Gefahr von Bahnabrissen sowie ei­ ner Überdehnung der Bahnränder praktisch beseitigt. Es sind nunmehr insbesondere auch höhere Trocknungsraten möglich, wodurch sich die Gesamtlänge der Trockenpartie entsprechend verkürzt. Die Trocknungs­ leistung des Trocknungsvorgangs ist nur noch durch eine eventuelle Be­ einflussung der Papierqualität bei zu hoher Trocknungsgeschwindigkeit begrenzt und nicht mehr durch die Bahnführung der feuchten Papier­ bahn. Das Papier erwärmt sich, solange es ausreichend feucht ist, nicht wesentlich über die Kühlgrenztemperatur. Zudem kann mit dem flexibler und schneller regelbaren Konvektionstrockner die Papierqualität besser beeinflußt werden. So ist zu Beginn der Trocknungsphase mit einer ge­ zielten Aufheizung und Trocknung insbesondere auch eine Korrektur von Feuchtequerprofilen möglich. Nachdem kein Anpressen an Heizflächen mehr erforderlich ist, ist auch die Schrumpfungsbehinderung zu Beginn der Trocknung gering, was sich positiv auf die Cocklingneigung auswirken kann. Der im Vergleich zu einer Wärmeübertragung über glatte Kontakt­ flächen geringere Wärmübergangskoeffizient bei der Konvektion wird durch eine höhere Temperaturdifferenz und die beidseitige Trocknung ausgeglichen oder sogar überkompensiert.
Bei einer bevorzugten praktischen Ausführungsform der erfindungsgemä­ ßen Trockenpartie umfaßt der Konvektionstrockner wenigstens einen in Bahnlaufrichtung betrachtet zumindest im wesentlichen geradlinigen oder leicht gekrümmten Trocknungsabschnitt, wodurch stets eine sichere und exakte Führung gewährleistet ist.
Von Vorteil ist, wenn in dem Konvektionstrockner wenigstens zwei Trocknungsabschnitte allgemein übereinander angeordnet sind. Durch eine solche Mehretagenanordnung kann die Baulänge deutlich reduziert werden, wobei in Verbindung mit der beidseitigen Trocknung insbesonde­ re auch eine unerwünschte Zweiseitigkeit vermieden wird.
Bei einer zweckmäßigen praktischen Ausführungsform ist wenigstens ein Trocknungsabschnitt des Konvektionstrockners zwischen zwei Trocknungs- oder Düsenhauben gebildet. Dabei ist wenigstens eine solche Trocknungshaube vorzugsweise zugleich mit einer Dampf- oder Luftab­ saugung versehen, wodurch sich die benötigte Baulänge der Trockenpartie weiter verringert. So ist kein Wechsel zwischen Aufheizen und Ausdamp­ fen mehr erforderlich, was bedeutet, daß die zusätzliche Ausdampffläche entfällt.
Der Konvektionstrockner kann die Materialbahn zumindest teilweise seit­ lich umschließen. Indem dadurch vermieden wird, daß sich die Abluft mit kälterer Umgebungsluft vermischt, kann diese Abluft bei hoher Tempera­ tur weiter genutzt werden.
Besitzt der Konvektionstrockner mehrere Trocknungsabschnitte, so kön­ nen diese insbesondere hinsichtlich ihrer Heizleistung zumindest teilweise auch getrennt steuerbar sein. Es ist somit insgesamt eine feinfühligere Beeinflussung der Materialbahn möglich.
Zur Feuchteprofilierung kann der Konvektionstrockner zweckmäßigerwei­ se wenigstens einen quer zur Bahnlaufrichtung in Zonen unterteilten Trocknungsabschnitt aufweisen. Alternativ oder zusätzlich ist es auch denkbar, die jeweiligen Trocknungshauben zumindest teilweise in Bahn­ laufrichtung zu unterteilen.
Gemäß einer bevorzugten praktischen Ausführungsform ist durch den ge­ samten Konvektionstrockner hindurch eine geschlossene Bahnführung vorgesehen. Eine solche geschlossene Bahnführung begünstigt insbeson­ dere die zuvor bereits erwähnte Mehretagenanordnung von mehreren all­ gemein übereinander angeordneten Trocknungsabschnitten.
Eine Bahnumlenkung im Anschluß an einen jeweiligen Trocknungsab­ schnitt erfolgt vorzugsweise durch eine jeweilige Siebsaugwalze, von der das jeweils äußere, durch den vorangehenden Trocknungsabschnitt ge­ führte Siebband abgenommen wird, so daß eine Scherung der Material­ bahn vermieden wird.
Zweckmäßigerweise ist die Materialbahn in wenigstens einem Trocknungsabschnitt des Konvektionstrockners mit Heißluft- und/oder Heißdampf beaufschlagt, dessen Temperatur in einem Bereich von etwa 150 bis etwa 450°C und insbesondere etwa 200 bis etwa 400°C liegt.
Bei einer praktischen Ausführungsform wird die Materialbahn in wenig­ stens einem Trocknungsabschnitt des Konvektionstrockners mit Heißluft und/oder Heißdampf beaufschlagt, dessen Strömungsgeschwindigkeit in einem Bereich von etwa 60 bis etwa 120 m/s, insbesondere etwa 90 bis 110 m/s, und vorzugsweise im Bereich von 100 m/s liegt.
Bei einer bevorzugten praktischen Ausführungsform der erfindungsgemä­ ßen Trockenpartie ist wenigstens ein Konvektionstrockner in Bahnlauf­ richtung vor einer ein- oder zweireihigen Zylinder-Trockengruppe ange­ ordnet, wobei die Materialbahn bei Erreichen des ersten Trockenzylinders dieser Trockengruppe vorzugsweise bereits bis zu einem Trockengehalt im Bereich von etwa 55 bis etwa 65% getrocknet ist.
Der Konvektionstrockner kann somit insbesondere direkt zu Beginn oder in einem Anfangsbereich der Trockenpartie nach einem oder mehreren Zylindern vorgesehen sein. Zusätzlich oder alternativ ist es jedoch auch möglich, wenigstens einen solchen Konvektionstrockner in einer Haupt­ verdampfungszone und/oder im Endbereich der Trockenpartie vorzuse­ hen. Dadurch ergibt sich eine noch höhere Trocknungsrate, wodurch die Trockenpartie insgesamt weiter verkürzt wird.
Bezüglich des Konvektionstrockners wird die zuvor genannte Aufgabe er­ findungsgemäß durch die im Kennzeichen des Anspruchs 14 genannten Merkmale gelöst. In den Unteransprüchen sind zweckmäßige Ausfüh­ rungsformen dieses Konvektionstrockners angegeben.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen un­ ter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert; in dieser zeigen
Fig. 1 in rein schematischer Darstellung ein erstes Ausführungsbei­ spiel eines Konvektionstrockner 10 zur Behandlung einer Materialbahn 12, im vorliegenden Fall einer Papier- oder Kar­ tonbahn, und
Fig. 2 eine weiteres Ausführungsbeispiel eines Konvektionstrock­ ners.
Ein solcher Konvektionstrockner 10 ist insbesondere zur Verwendung in der Trockenpartie einer Maschine zur Herstellung einer betreffenden Ma­ terialbahn 12 geeignet, in der dann im Anschluß an einen solchen Kon­ vektionstrockner dann insbesondere eine ein- oder zweireihige Zylinder- Trockengruppe vorgesehen sein kann.
In der Fig. 1 ist beispielhaft im Anschluß an den Konvektionstrockner 10 der erste Trockenzylinder 14 und eine erste Siebsaugwalze 16 einer ein­ reihigen Zylinder-Trockengruppe dargestellt. Beim vorliegenden Ausfüh­ rungsbeispiel wird die Materialbahn 12 beispielsweise mit einem Trocken­ gehalt von etwa 45 bis 55% dem Konvektionstrockner 10 zugeführt und mit einem Trockengehalt von etwa 60 bis etwa 65% an die Zylinder- Trockengruppe übergeben. Grundsätzlich kann die Materialbahn 12 am Anfang und/oder am Ende des Konvektionstrockners 10 jedoch auch an­ dere Trockengehalte aufweisen.
Wie der Fig. 1 entnommen werden kann, umfaßt der Konvektionstrock­ ner 10 drei übereinander angeordnete geradlinige oder leicht gekrümmte Trocknungsabschnitte 18 bis 22 sowie einen sich daran anschließenden, neben dieser ersten Gruppe von Trocknungsabschnitten angeordneten weiteren geradlinigen oder leicht gekrümmten Trocknungsabschnitt 24. Der zwischen den beiden horizontalen Trocknungsabschnitten 18 und 22 vorgesehene geneigte Trocknungsabschnitt 20 verläuft von unten nach oben, d. h. die Materialbahn 12 wird von unten nach oben durch diesen mittleren Trocknungsabschnitt 20 hindurchgeführt. Demgegenüber erfolgt die Bahnführung im letzten, ebenfalls geneigten Trocknungsabschnitt 24 von oben nach unten.
Der erfindungsgemäße Konvektionstrockner kann aber auch in einer an­ deren Konfiguration aus den beschriebenen geraden oder leicht ge­ krümmten Trocknungsabschnitten zusammengesetzt sein. Die Materialbahn 12 ist jeweils zwischen zwei luftdurchlässigen Siebbän­ dern 26, 28; 28, 30; 30, 32; bzw. 32, 34 durch die geradlinigen Trocknungsabschnitte 18 bis 24 des Konvektionstrockners 10 hindurch­ geführt, wobei sie in jedem Trocknungsabschnitt 18 bis 24 jeweils beid­ seitig durch die betreffenden Siebbänder hindurch mit Heißluft- und/oder Heißdampf beaufschlagt wird.
Dazu sind die Trocknungsabschnitte 18 bis 24 jeweils zwischen zwei Trocknungs- oder Düsenhauben 36, 36'; 38, 38'; 40, 40' bzw. 42, 42' ge­ bildet. Wie in der Fig. 1 durch entsprechende Pfeile angedeutet, ist jede dieser Trocknungshauben 36 bis 42 und 36' bis 42' jeweils zugleich mit einer Dampf- oder Luftabsaugung versehen. Jede dieser Trocknungshau­ ben kann somit beispielsweise mit Absaugöffnungen versehen sein, über die im betreffenden Bereich unmittelbar auch Dampf bzw. feuchte Luft abgesaugt wird.
Die Trocknungshauben 36 bis 42 und 36' bis 42' können die Materialbahn 12 auch seitlich umschließen. Nachdem somit verhindert wird, daß die Abluft mit kälterer Umgebungsluft vermischt wird, kann diese Abluft bei relativ hoher Temperatur weiter genutzt werden.
Die Trocknungsabschnitte 18 bis 24 können insbesondere hinsichtlich ihrer Heizleistung zumindest teilweise getrennt steuerbar sein. Zudem können sie zur Feuchteprofilierung quer zur Bahnlaufrichtung L in Zonen unterteilt sein.
Die Bahnumlenkung im Anschluß an die Trocknungsabschnitte 18 bis 24 erfolgt jeweils durch eine Siebsaugwalze 44 bis 50, von der das äußere, durch den vorangehenden Trocknungsabschnitt 18 bis 24 geführte Sieb­ band 26, 28, 32 bzw. 30 abgenommen wird. Die Siebbänder 26 bis 34 sind zudem in der aus der Fig. 1 ersichtlichen Weise über Umlenkrollen 52 geführt. Während die Siebbänder 26, 32 und 34 jeweils nur einem Trocknungsabschnitt 18, 22 bzw. 24 zugeordnet sind, sind die beiden Siebbänder 28 und 30 jeweils durch zwei Trocknungsabschnitte 18 und 20 bzw. 20 und 24 hindurchgeführt. Wie anhand der Fig. 1 zu erkennen ist, ist das Siebband 30 vor dem Eintritt in den Trocknungsabschnitt 20 zusätzlich über eine Stützrolle 54 geführt. Das Siebband 34 wird im An­ schluß an den letzten Trocknungsabschnitt 24 über die Siebsaugwalze 50 auf den ersten Trockenzylinder 14 der einreihigen Zylinder-Trockengruppe gegeben.
Wie insbesondere auch der Fig. 1 entnommen werden kann, ergibt sich somit durch den gesamten Konvektionstrockner 10 hindurch eine ge­ schlossene Bahnführung.
Gemäß Fig. 2 kann der Konvektionstrockner insbesondere auch direkt zu Beginn oder in einem Anfangsbereich der Trockenpartie nach einem oder mehreren Zylindern 14 vorgesehen sein. Dabei können die Siebbän­ der 34, 26 und 28 und die Materialbahn 12 beispielsweise in der in Fig. 2 gezeigten Weise geführt sein.
Bezugszeichenliste
10
Konvektionstrockner
12
Materialbahn
14
Trockenzylinder
16
Siebsaugwalze
18
Trocknungsabschnitt
20
Trocknungsabschnitt
22
Trocknungsabschnitt
24
Trocknungsabschnitt
26
Siebband
28
Siebband
30
Siebband
32
Siebband
34
Siebband
36
Trocknungshaube
36
' Trocknungshaube
38
Trocknungshaube
38
' Trocknungshaube
40
Trocknungshaube
40
' Trocknungshaube
42
Trocknungshaube
42
' Trocknungshaube
44
Siebsaugwalze
46
Siebsaugwalze
48
Siebsaugwalze
50
Siebsaugwalze
52
Umlenkrollen
54
Stützrolle
L Bahnlaufrichtung

Claims (24)

1. Trockenpartie einer Maschine zur Herstellung einer Materialbahn (12), insbesondere Papier- oder Kartonbahn, dadurch gekennzeichnet, daß sie wenigstens einen Konvektionstrockner (10) umfaßt, der zu­ mindest einen Trocknungsabschnitt (18-24) aufweist, durch den die Materialbahn (12) zwischen zwei luftdurchlässigen Siebbändern (26-34) geführt und in dem die Materialbahn (12) ein- oder beid­ seitig durch die Siebbänder (26-34) hindurch mit Heißluft- und/oder Heißdampf beaufschlagbar ist.
2. Trockenpartie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Konvektionstrockner (10) wenigstens einen in Bahnlauf­ richtung (L) betrachtet zumindest im wesentlichen geradlinigen oder leicht gekrümmten Trocknungsabschnitt (18-24) aufweist.
3. Trockenpartie nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Konvektionstrockner (10) wenigstens zwei allgemein über­ einander oder hintereinander angeordnete Trocknungsabschnitte (18-22) umfaßt.
4. Trockenpartie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Trocknungsabschnitt (18-24) des Konvektion­ strockners zwischen zwei Trocknungs- oder Düsenhauben (36, 36'-42, 42') gebildet ist.
5. Trockenpartie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Konvektionstrockner (10) wenigstens eine Trocknungshaube (36, 36'-42, 42') aufweist, die zugleich mit einer Dampf- oder Luftabsaugung versehen ist.
6. Trockenpartie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Materialbahn (12) zumindest teilweise seitlich von dem Kon­ vektionstrockner (10) umschlossen ist.
7. Trockenpartie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Konvektionstrockner mehrere Trocknungsabschnitte (18-24) aufweist und die Trocknungsabschnitte (18-24) insbesondere hinsichtlich ihrer Heizleistung zumindest teilweise getrennt steuer­ bar sind.
8. Trockenpartie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Konvektionstrockner wenigstens einen quer zur Bahnlauf­ richtung (L) in Zonen unterteilten Trocknungsabschnitt (18-24) umfaßt.
9. Trockenpartie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß durch den gesamten Konvektionstrockner (10) hindurch eine geschlossene Bahnführung vorgesehen ist.
10. Trockenpartie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bahnumlenkung im Anschluß an einen jeweiligen Trocknungsabschnitt (18-24) durch eine jeweilige Siebsaugwalze (44-50) erfolgt, von der das jeweils äußere, durch den vorangehen­ den Trocknungsabschnitt (18-24) geführte Siebband (26, 28, 32, 30) abgenommen wird.
11. Trockenpartie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Materialbahn (12) in wenigstens einem Trocknungsabschnitt (18-24) des Konvektionstrockners (10) mit Heißluft- und/oder Heißdampf beaufschlagt ist, dessen Temperatur in einem Bereich von etwa 150 bis etwa 450°C und insbesondere etwa 200 bis etwa 400°C liegt.
12. Trockenpartie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Materialbahn (12) in wenigstens einem Trocknungsabschnitt (18-24) des Konvektionstrockners (10) mit Heißluft- und/oder Heißdampf beaufschlagt ist, dessen Strömungsgeschwindigkeit in einem Bereich von etwa 60 bis etwa 120 m/s, insbesondere etwa 90 bis 110 m/s, und vorzugsweise im Bereich von 100 m/s liegt.
13. Trockenpartie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Konvektionstrockner (10) in Bahnlaufrichtung (L) vor einer ein- oder zweireihigen Zylinder-Trockengruppe ange­ ordnet ist, wobei die Materialbahn bei Erreichen des ersten Trocken­ zylinders (14) dieser Trockengruppe vorzugsweise bereits bis zu ei­ nen Trockengehalt im Bereich von etwa 55 bis etwa 65% getrocknet ist.
14. Trockenpartie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Konvektionstrockner nach einem oder mehreren Zylindern oder wenigstens einer Materialbahn-Leitwalze angeordnet ist.
15. Konvektionstrockner (10) zur Behandlung einer Materialbahn (12), insbesondere einer Papier- oder Kartonbahn, insbesondere zur Ver­ wendung in einer Trockenpartie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß er wenigstens einen Trocknungsabschnitt (18-24) aufweist, durch den die Materialbahn (12) zwischen zwei luftdurchlässigen Siebbändern (26-34) hindurchgeführt und in dem die Materialbahn (12) beidseitig durch die Siebbänder (26-34) hindurch mit Heißluft- und/oder Heißdampf beaufschlagbar ist.
16. Konvektionstrockner nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß er wenigstens einen in Bahnlaufrichtung (L) betrachtet zumin­ dest im wesentlichen geradlinigen oder leicht gekrümmten Trocknungsabschnitt (18-24) aufweist.
17. Konvektionstrockner nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß er wenigstens zwei allgemein übereinander angeordnete Trocknungsabschnitte (18-22) umfaßt.
18. Konvektionstrockner nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Trocknungsabschnitt (18-24) zwischen zwei Trocknungs- oder Düsenhauben (36, 36'-42, 42') gebildet ist.
19. Konvektionstrockner nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß er wenigstens eine Trocknungshaube (36, 36'-42, 42') auf­ weist, die zugleich mit einer Dampf- oder Luftabsaugung versehen ist.
20. Konvektionstrockner nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß er die Materialbahn (12) zumindest teilweise seitlich um­ schließt.
21. Konvektionstrockner nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß er mehrere Trocknungsabschnitte (18-24) umfaßt und daß die Trocknungsabschnitte (18-24) insbesondere hinsichtlich ihrer Heizleistung zumindest teilweise getrennt steuerbar sind.
22. Konvektionstrockner nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß er wenigstens einen quer zur Bahnlaufrichtung (L) in Zonen unterteilten Trocknungsabschnitt (18-24) umfaßt.
23. Konvektionstrockner nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine durchgehend geschlossene Bahnführung vorgesehen ist.
24. Konvektionstrockner nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine jeweilige Bahnumlenkung im Anschluß an einen jeweiligen Trocknungsabschnitt (18-24) durch eine jeweilige Siebsaugwalze (44-50) erfolgt, von der das jeweils äußere, durch den vorangehen­ den Trocknungsabschnitt (18-24) geführte Siebband (26, 28, 32, 30) abgenommen wird.
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