DE19841767A1 - Trockenpartie sowie Konvektionstrockner für eine solche Trockenpartie - Google Patents
Trockenpartie sowie Konvektionstrockner für eine solche TrockenpartieInfo
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Abstract
Eine Trockenpartie einer Maschine zur Herstellung einer Materialbahn 12, insbesondere Papier- oder Kartonbahn, umfaßt wenigstens einen Konvektionstrockner 10, der zumindest einen Trocknungsabschnitt 18 bis 24 aufweist, durch den die Materialbahn 12 zwischen zwei luftdurchlässigen Siebbändern 26 bis 34 hindurchgeführt und in dem die Materialbahn 12 ein- oder beidseitig durch die Siebbänder 26 bis 34 hindurch mit Heißluft- und/oder Heißdampf beaufschlagbar ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Trockenpartie einer Maschine zur Herstellung
einer Materialbahn, insbesondere Papier- oder Kartonbahn. Sie betrifft
ferner einen insbesondere zur Verwendung in einer solchen Trockenpartie
geeigneten Konvektionstrockner.
Bei den bisher üblichen Mehrzylinder-Trockenpartien wird die Papierbahn
zum Trocknen über dampfbeheizte Zylinder oder über eine Anordnung von
dampfbeheizten Zylindern und Siebsaugwalzen geführt. Insbesondere zu
Beginn der Trocknung treten nun aber häufig Probleme bei der Bahnfüh
rung auf, die insbesondere darauf zurückzuführen sind, daß die noch
feuchte Bahn an den glatten Kontaktflächen kleben bleibt, die für eine
hinreichende Wärmeübertragung zwingend notwendig sind. Dies führt
häufig zu Bahnabrissen und einer Überdehnung der Bahnränder. Dem
zufolge muß in der Regel dafür gesorgt werden, daß die Trocknung lang
samer erfolgt, was bedeutet, daß die erforderliche Trockenpartie insgesamt
länger wird. Die zuvor genannten Probleme treten verstärkt bei höheren
Bahngeschwindigkeiten auf.
Ziel der Erfindung ist es, eine Trockenpartie der eingangs genannten Art
zu schaffen, mit der gleichzeitig sowohl eine möglichst optimale
Trocknungsrate und damit eine möglichst geringe Gesamtlänge der
Trockenpartie möglich als auch eine sichere Bahnführung gewährleistet ist.
Ferner soll ein insbesondere für eine solche Trockenpartie geeigneter Kon
vektionstrockner geschaffen werden.
Bezüglich der Trockenpartie wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch
gelöst daß, sie wenigstens einen Konvektionstrockner umfaßt, der zumin
dest einen Trocknungsabschnitt aufweist, durch den die Materialbahn
zwischen zwei luftdurchlässigen Siebbändern geführt und in dem die Ma
terialbahn ein- oder beidseitig durch die Siebbänder hindurch mit Heiß
luft- und/oder Heißdampf beaufschlagbar ist.
Aufgrund dieser Ausbildung ist es insbesondere möglich, am Anfang der
Trockenpartie für eine hinreichende Wärmeübertragung auf die noch rela
tiv feuchte Materialbahn zu sorgen, ohne daß diese hierzu über glatte
Kontaktflächen geführt werden muß. Statt dessen wird die Materialbahn
in einem jeweiligen Trocknungsabschnitt zwischen zwei luftdurchlässigen
Siebbändern geführt, deren der Materialbahn zugewandte Oberfläche je
weils offen, d. h. nicht glatt ist. Infolge der Vermeidung glatter Kontaktflä
chen zu Beginn der Trocknung ist die Gefahr von Bahnabrissen sowie ei
ner Überdehnung der Bahnränder praktisch beseitigt. Es sind nunmehr
insbesondere auch höhere Trocknungsraten möglich, wodurch sich die
Gesamtlänge der Trockenpartie entsprechend verkürzt. Die Trocknungs
leistung des Trocknungsvorgangs ist nur noch durch eine eventuelle Be
einflussung der Papierqualität bei zu hoher Trocknungsgeschwindigkeit
begrenzt und nicht mehr durch die Bahnführung der feuchten Papier
bahn. Das Papier erwärmt sich, solange es ausreichend feucht ist, nicht
wesentlich über die Kühlgrenztemperatur. Zudem kann mit dem flexibler
und schneller regelbaren Konvektionstrockner die Papierqualität besser
beeinflußt werden. So ist zu Beginn der Trocknungsphase mit einer ge
zielten Aufheizung und Trocknung insbesondere auch eine Korrektur von
Feuchtequerprofilen möglich. Nachdem kein Anpressen an Heizflächen
mehr erforderlich ist, ist auch die Schrumpfungsbehinderung zu Beginn
der Trocknung gering, was sich positiv auf die Cocklingneigung auswirken
kann. Der im Vergleich zu einer Wärmeübertragung über glatte Kontakt
flächen geringere Wärmübergangskoeffizient bei der Konvektion wird
durch eine höhere Temperaturdifferenz und die beidseitige Trocknung
ausgeglichen oder sogar überkompensiert.
Bei einer bevorzugten praktischen Ausführungsform der erfindungsgemä
ßen Trockenpartie umfaßt der Konvektionstrockner wenigstens einen in
Bahnlaufrichtung betrachtet zumindest im wesentlichen geradlinigen oder
leicht gekrümmten Trocknungsabschnitt, wodurch stets eine sichere und
exakte Führung gewährleistet ist.
Von Vorteil ist, wenn in dem Konvektionstrockner wenigstens zwei
Trocknungsabschnitte allgemein übereinander angeordnet sind. Durch
eine solche Mehretagenanordnung kann die Baulänge deutlich reduziert
werden, wobei in Verbindung mit der beidseitigen Trocknung insbesonde
re auch eine unerwünschte Zweiseitigkeit vermieden wird.
Bei einer zweckmäßigen praktischen Ausführungsform ist wenigstens ein
Trocknungsabschnitt des Konvektionstrockners zwischen zwei
Trocknungs- oder Düsenhauben gebildet. Dabei ist wenigstens eine solche
Trocknungshaube vorzugsweise zugleich mit einer Dampf- oder Luftab
saugung versehen, wodurch sich die benötigte Baulänge der Trockenpartie
weiter verringert. So ist kein Wechsel zwischen Aufheizen und Ausdamp
fen mehr erforderlich, was bedeutet, daß die zusätzliche Ausdampffläche
entfällt.
Der Konvektionstrockner kann die Materialbahn zumindest teilweise seit
lich umschließen. Indem dadurch vermieden wird, daß sich die Abluft mit
kälterer Umgebungsluft vermischt, kann diese Abluft bei hoher Tempera
tur weiter genutzt werden.
Besitzt der Konvektionstrockner mehrere Trocknungsabschnitte, so kön
nen diese insbesondere hinsichtlich ihrer Heizleistung zumindest teilweise
auch getrennt steuerbar sein. Es ist somit insgesamt eine feinfühligere
Beeinflussung der Materialbahn möglich.
Zur Feuchteprofilierung kann der Konvektionstrockner zweckmäßigerwei
se wenigstens einen quer zur Bahnlaufrichtung in Zonen unterteilten
Trocknungsabschnitt aufweisen. Alternativ oder zusätzlich ist es auch
denkbar, die jeweiligen Trocknungshauben zumindest teilweise in Bahn
laufrichtung zu unterteilen.
Gemäß einer bevorzugten praktischen Ausführungsform ist durch den ge
samten Konvektionstrockner hindurch eine geschlossene Bahnführung
vorgesehen. Eine solche geschlossene Bahnführung begünstigt insbeson
dere die zuvor bereits erwähnte Mehretagenanordnung von mehreren all
gemein übereinander angeordneten Trocknungsabschnitten.
Eine Bahnumlenkung im Anschluß an einen jeweiligen Trocknungsab
schnitt erfolgt vorzugsweise durch eine jeweilige Siebsaugwalze, von der
das jeweils äußere, durch den vorangehenden Trocknungsabschnitt ge
führte Siebband abgenommen wird, so daß eine Scherung der Material
bahn vermieden wird.
Zweckmäßigerweise ist die Materialbahn in wenigstens einem
Trocknungsabschnitt des Konvektionstrockners mit Heißluft- und/oder
Heißdampf beaufschlagt, dessen Temperatur in einem Bereich von etwa
150 bis etwa 450°C und insbesondere etwa 200 bis etwa 400°C liegt.
Bei einer praktischen Ausführungsform wird die Materialbahn in wenig
stens einem Trocknungsabschnitt des Konvektionstrockners mit Heißluft
und/oder Heißdampf beaufschlagt, dessen Strömungsgeschwindigkeit in
einem Bereich von etwa 60 bis etwa 120 m/s, insbesondere etwa 90 bis
110 m/s, und vorzugsweise im Bereich von 100 m/s liegt.
Bei einer bevorzugten praktischen Ausführungsform der erfindungsgemä
ßen Trockenpartie ist wenigstens ein Konvektionstrockner in Bahnlauf
richtung vor einer ein- oder zweireihigen Zylinder-Trockengruppe ange
ordnet, wobei die Materialbahn bei Erreichen des ersten Trockenzylinders
dieser Trockengruppe vorzugsweise bereits bis zu einem Trockengehalt im
Bereich von etwa 55 bis etwa 65% getrocknet ist.
Der Konvektionstrockner kann somit insbesondere direkt zu Beginn oder
in einem Anfangsbereich der Trockenpartie nach einem oder mehreren
Zylindern vorgesehen sein. Zusätzlich oder alternativ ist es jedoch auch
möglich, wenigstens einen solchen Konvektionstrockner in einer Haupt
verdampfungszone und/oder im Endbereich der Trockenpartie vorzuse
hen. Dadurch ergibt sich eine noch höhere Trocknungsrate, wodurch die
Trockenpartie insgesamt weiter verkürzt wird.
Bezüglich des Konvektionstrockners wird die zuvor genannte Aufgabe er
findungsgemäß durch die im Kennzeichen des Anspruchs 14 genannten
Merkmale gelöst. In den Unteransprüchen sind zweckmäßige Ausfüh
rungsformen dieses Konvektionstrockners angegeben.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen un
ter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert; in dieser zeigen
Fig. 1 in rein schematischer Darstellung ein erstes Ausführungsbei
spiel eines Konvektionstrockner 10 zur Behandlung einer
Materialbahn 12, im vorliegenden Fall einer Papier- oder Kar
tonbahn, und
Fig. 2 eine weiteres Ausführungsbeispiel eines Konvektionstrock
ners.
Ein solcher Konvektionstrockner 10 ist insbesondere zur Verwendung in
der Trockenpartie einer Maschine zur Herstellung einer betreffenden Ma
terialbahn 12 geeignet, in der dann im Anschluß an einen solchen Kon
vektionstrockner dann insbesondere eine ein- oder zweireihige Zylinder-
Trockengruppe vorgesehen sein kann.
In der Fig. 1 ist beispielhaft im Anschluß an den Konvektionstrockner 10
der erste Trockenzylinder 14 und eine erste Siebsaugwalze 16 einer ein
reihigen Zylinder-Trockengruppe dargestellt. Beim vorliegenden Ausfüh
rungsbeispiel wird die Materialbahn 12 beispielsweise mit einem Trocken
gehalt von etwa 45 bis 55% dem Konvektionstrockner 10 zugeführt und
mit einem Trockengehalt von etwa 60 bis etwa 65% an die Zylinder-
Trockengruppe übergeben. Grundsätzlich kann die Materialbahn 12 am
Anfang und/oder am Ende des Konvektionstrockners 10 jedoch auch an
dere Trockengehalte aufweisen.
Wie der Fig. 1 entnommen werden kann, umfaßt der Konvektionstrock
ner 10 drei übereinander angeordnete geradlinige oder leicht gekrümmte
Trocknungsabschnitte 18 bis 22 sowie einen sich daran anschließenden,
neben dieser ersten Gruppe von Trocknungsabschnitten angeordneten
weiteren geradlinigen oder leicht gekrümmten Trocknungsabschnitt 24.
Der zwischen den beiden horizontalen Trocknungsabschnitten 18 und 22
vorgesehene geneigte Trocknungsabschnitt 20 verläuft von unten nach
oben, d. h. die Materialbahn 12 wird von unten nach oben durch diesen
mittleren Trocknungsabschnitt 20 hindurchgeführt. Demgegenüber erfolgt
die Bahnführung im letzten, ebenfalls geneigten Trocknungsabschnitt 24
von oben nach unten.
Der erfindungsgemäße Konvektionstrockner kann aber auch in einer an
deren Konfiguration aus den beschriebenen geraden oder leicht ge
krümmten Trocknungsabschnitten zusammengesetzt sein.
Die Materialbahn 12 ist jeweils zwischen zwei luftdurchlässigen Siebbän
dern 26, 28; 28, 30; 30, 32; bzw. 32, 34 durch die geradlinigen
Trocknungsabschnitte 18 bis 24 des Konvektionstrockners 10 hindurch
geführt, wobei sie in jedem Trocknungsabschnitt 18 bis 24 jeweils beid
seitig durch die betreffenden Siebbänder hindurch mit Heißluft- und/oder
Heißdampf beaufschlagt wird.
Dazu sind die Trocknungsabschnitte 18 bis 24 jeweils zwischen zwei
Trocknungs- oder Düsenhauben 36, 36'; 38, 38'; 40, 40' bzw. 42, 42' ge
bildet. Wie in der Fig. 1 durch entsprechende Pfeile angedeutet, ist jede
dieser Trocknungshauben 36 bis 42 und 36' bis 42' jeweils zugleich mit
einer Dampf- oder Luftabsaugung versehen. Jede dieser Trocknungshau
ben kann somit beispielsweise mit Absaugöffnungen versehen sein, über
die im betreffenden Bereich unmittelbar auch Dampf bzw. feuchte Luft
abgesaugt wird.
Die Trocknungshauben 36 bis 42 und 36' bis 42' können die Materialbahn
12 auch seitlich umschließen. Nachdem somit verhindert wird, daß die
Abluft mit kälterer Umgebungsluft vermischt wird, kann diese Abluft bei
relativ hoher Temperatur weiter genutzt werden.
Die Trocknungsabschnitte 18 bis 24 können insbesondere hinsichtlich
ihrer Heizleistung zumindest teilweise getrennt steuerbar sein. Zudem
können sie zur Feuchteprofilierung quer zur Bahnlaufrichtung L in Zonen
unterteilt sein.
Die Bahnumlenkung im Anschluß an die Trocknungsabschnitte 18 bis 24
erfolgt jeweils durch eine Siebsaugwalze 44 bis 50, von der das äußere,
durch den vorangehenden Trocknungsabschnitt 18 bis 24 geführte Sieb
band 26, 28, 32 bzw. 30 abgenommen wird. Die Siebbänder 26 bis 34 sind
zudem in der aus der Fig. 1 ersichtlichen Weise über Umlenkrollen 52
geführt. Während die Siebbänder 26, 32 und 34 jeweils nur einem
Trocknungsabschnitt 18, 22 bzw. 24 zugeordnet sind, sind die beiden
Siebbänder 28 und 30 jeweils durch zwei Trocknungsabschnitte 18 und
20 bzw. 20 und 24 hindurchgeführt. Wie anhand der Fig. 1 zu erkennen
ist, ist das Siebband 30 vor dem Eintritt in den Trocknungsabschnitt 20
zusätzlich über eine Stützrolle 54 geführt. Das Siebband 34 wird im An
schluß an den letzten Trocknungsabschnitt 24 über die Siebsaugwalze 50
auf den ersten Trockenzylinder 14 der einreihigen Zylinder-Trockengruppe
gegeben.
Wie insbesondere auch der Fig. 1 entnommen werden kann, ergibt sich
somit durch den gesamten Konvektionstrockner 10 hindurch eine ge
schlossene Bahnführung.
Gemäß Fig. 2 kann der Konvektionstrockner insbesondere auch direkt
zu Beginn oder in einem Anfangsbereich der Trockenpartie nach einem
oder mehreren Zylindern 14 vorgesehen sein. Dabei können die Siebbän
der 34, 26 und 28 und die Materialbahn 12 beispielsweise in der in Fig.
2 gezeigten Weise geführt sein.
10
Konvektionstrockner
12
Materialbahn
14
Trockenzylinder
16
Siebsaugwalze
18
Trocknungsabschnitt
20
Trocknungsabschnitt
22
Trocknungsabschnitt
24
Trocknungsabschnitt
26
Siebband
28
Siebband
30
Siebband
32
Siebband
34
Siebband
36
Trocknungshaube
36
' Trocknungshaube
38
Trocknungshaube
38
' Trocknungshaube
40
Trocknungshaube
40
' Trocknungshaube
42
Trocknungshaube
42
' Trocknungshaube
44
Siebsaugwalze
46
Siebsaugwalze
48
Siebsaugwalze
50
Siebsaugwalze
52
Umlenkrollen
54
Stützrolle
L Bahnlaufrichtung
L Bahnlaufrichtung
Claims (24)
1. Trockenpartie einer Maschine zur Herstellung einer Materialbahn
(12), insbesondere Papier- oder Kartonbahn,
dadurch gekennzeichnet,
daß sie wenigstens einen Konvektionstrockner (10) umfaßt, der zu
mindest einen Trocknungsabschnitt (18-24) aufweist, durch den
die Materialbahn (12) zwischen zwei luftdurchlässigen Siebbändern
(26-34) geführt und in dem die Materialbahn (12) ein- oder beid
seitig durch die Siebbänder (26-34) hindurch mit Heißluft- und/oder
Heißdampf beaufschlagbar ist.
2. Trockenpartie nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Konvektionstrockner (10) wenigstens einen in Bahnlauf
richtung (L) betrachtet zumindest im wesentlichen geradlinigen oder
leicht gekrümmten Trocknungsabschnitt (18-24) aufweist.
3. Trockenpartie nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Konvektionstrockner (10) wenigstens zwei allgemein über
einander oder hintereinander angeordnete Trocknungsabschnitte
(18-22) umfaßt.
4. Trockenpartie nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens ein Trocknungsabschnitt (18-24) des Konvektion
strockners zwischen zwei Trocknungs- oder Düsenhauben (36, 36'-42,
42') gebildet ist.
5. Trockenpartie nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Konvektionstrockner (10) wenigstens eine Trocknungshaube
(36, 36'-42, 42') aufweist, die zugleich mit einer Dampf- oder
Luftabsaugung versehen ist.
6. Trockenpartie nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Materialbahn (12) zumindest teilweise seitlich von dem Kon
vektionstrockner (10) umschlossen ist.
7. Trockenpartie nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Konvektionstrockner mehrere Trocknungsabschnitte (18-24)
aufweist und die Trocknungsabschnitte (18-24) insbesondere
hinsichtlich ihrer Heizleistung zumindest teilweise getrennt steuer
bar sind.
8. Trockenpartie nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Konvektionstrockner wenigstens einen quer zur Bahnlauf
richtung (L) in Zonen unterteilten Trocknungsabschnitt (18-24)
umfaßt.
9. Trockenpartie nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß durch den gesamten Konvektionstrockner (10) hindurch eine
geschlossene Bahnführung vorgesehen ist.
10. Trockenpartie nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Bahnumlenkung im Anschluß an einen jeweiligen
Trocknungsabschnitt (18-24) durch eine jeweilige Siebsaugwalze
(44-50) erfolgt, von der das jeweils äußere, durch den vorangehen
den Trocknungsabschnitt (18-24) geführte Siebband (26, 28, 32,
30) abgenommen wird.
11. Trockenpartie nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Materialbahn (12) in wenigstens einem Trocknungsabschnitt
(18-24) des Konvektionstrockners (10) mit Heißluft- und/oder
Heißdampf beaufschlagt ist, dessen Temperatur in einem Bereich
von etwa 150 bis etwa 450°C und insbesondere etwa 200 bis etwa
400°C liegt.
12. Trockenpartie nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Materialbahn (12) in wenigstens einem Trocknungsabschnitt
(18-24) des Konvektionstrockners (10) mit Heißluft- und/oder
Heißdampf beaufschlagt ist, dessen Strömungsgeschwindigkeit in
einem Bereich von etwa 60 bis etwa 120 m/s, insbesondere etwa 90
bis 110 m/s, und vorzugsweise im Bereich von 100 m/s liegt.
13. Trockenpartie nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens ein Konvektionstrockner (10) in Bahnlaufrichtung
(L) vor einer ein- oder zweireihigen Zylinder-Trockengruppe ange
ordnet ist, wobei die Materialbahn bei Erreichen des ersten Trocken
zylinders (14) dieser Trockengruppe vorzugsweise bereits bis zu ei
nen Trockengehalt im Bereich von etwa 55 bis etwa 65% getrocknet
ist.
14. Trockenpartie nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens ein Konvektionstrockner nach einem oder mehreren
Zylindern oder wenigstens einer Materialbahn-Leitwalze angeordnet
ist.
15. Konvektionstrockner (10) zur Behandlung einer Materialbahn (12),
insbesondere einer Papier- oder Kartonbahn, insbesondere zur Ver
wendung in einer Trockenpartie nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß er wenigstens einen Trocknungsabschnitt (18-24) aufweist,
durch den die Materialbahn (12) zwischen zwei luftdurchlässigen
Siebbändern (26-34) hindurchgeführt und in dem die Materialbahn (12)
beidseitig durch die Siebbänder (26-34) hindurch mit Heißluft- und/oder
Heißdampf beaufschlagbar ist.
16. Konvektionstrockner nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß er wenigstens einen in Bahnlaufrichtung (L) betrachtet zumin
dest im wesentlichen geradlinigen oder leicht gekrümmten
Trocknungsabschnitt (18-24) aufweist.
17. Konvektionstrockner nach Anspruch 15 oder 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß er wenigstens zwei allgemein übereinander angeordnete
Trocknungsabschnitte (18-22) umfaßt.
18. Konvektionstrockner nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens ein Trocknungsabschnitt (18-24) zwischen zwei
Trocknungs- oder Düsenhauben (36, 36'-42, 42') gebildet ist.
19. Konvektionstrockner nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß er wenigstens eine Trocknungshaube (36, 36'-42, 42') auf
weist, die zugleich mit einer Dampf- oder Luftabsaugung versehen
ist.
20. Konvektionstrockner nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß er die Materialbahn (12) zumindest teilweise seitlich um
schließt.
21. Konvektionstrockner nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß er mehrere Trocknungsabschnitte (18-24) umfaßt und daß die
Trocknungsabschnitte (18-24) insbesondere hinsichtlich ihrer
Heizleistung zumindest teilweise getrennt steuerbar sind.
22. Konvektionstrockner nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß er wenigstens einen quer zur Bahnlaufrichtung (L) in Zonen
unterteilten Trocknungsabschnitt (18-24) umfaßt.
23. Konvektionstrockner nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine durchgehend geschlossene Bahnführung vorgesehen ist.
24. Konvektionstrockner nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine jeweilige Bahnumlenkung im Anschluß an einen jeweiligen
Trocknungsabschnitt (18-24) durch eine jeweilige Siebsaugwalze
(44-50) erfolgt, von der das jeweils äußere, durch den vorangehen
den Trocknungsabschnitt (18-24) geführte Siebband (26, 28, 32,
30) abgenommen wird.
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