DE19829522A1 - Verpackungsbehälter und Schale zur Aufnahme von Nahrungsmitteln - Google Patents
Verpackungsbehälter und Schale zur Aufnahme von NahrungsmittelnInfo
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Abstract
Verpackungsbehälter zur Aufnahme von Flüssigkeiten absondernden Nahrungsmitteln, insbesondere Fleisch (10), sollen nicht nur flüssigkeitsdicht sein; vielmehr auch gasdicht, insbesondere luftdicht. Dazu verfügt ein Verpackungsbehälter über eine Schale (11) mit einer gas- und flüssigkeitsdichten Lage (21) aus einer Kunststoffolie und einer ebenfalls gas- und flüssigkeitsdichten, vorzugsweise durchsichtigen, Abdeckung (12) aus einer Kunststoffolie. Problematisch bei einem solchen Verpackungsbehälter ist die Absorption der vom Nahrungsmittel abgesonderten Flüssigkeit. Hierzu müssen bei bekannten Verpackungsbehältern separate Einlagen aus Papier verwendet werden, die verschiedene Nachteile aufweisen. DOLLAR A Der erfindungsgemäße Verpackungsbehälter ermöglicht eine Absorption von Flüssigkeiten, die von den Nahrungsmitteln abgesondert werden, auch ohne eine separate flüssigkeitsaufsaugende Ablage, indem die gas- und flüssigkeitsdichte Lage (21) der Schale (11) mindestens auf der Innenseite eine Flüssigkeiten absorbierende Lage (20) aus einem offenzelligen Schaumkunststoff aufweist.
Description
Die Erfindung betrifft einen Verpackungsbehälter zur flüssig
keits- und luftdichten Aufnahme von insbesondere Flüssigkeiten
absondernden Nahrungsmitteln gemäß dem Oberbegriff des
Anspruchs 1. Des weiteren betrifft die Erfindung eine Schale
zur Aufnahme von insbesondere Flüssigkeiten absondernden
Nahrungsmitteln gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 7.
Verpackungen für flüssigkeitsabsondernde Nahrungsmitteln sollen
beim Transport und bei der Lagerung aus den Nahrungsmitteln
austretende Flüssigkeiten, wie zum Beispiel Blut, Fleischsaft
oder dergleichen, so aufnehmen, daß diese Flüssigkeiten nicht
von außen sichtbar sind, da sie vom Verbraucher als
unästhetisch angesehen werden und möglicherweise eine Kauf
entscheidung negativ beeinflussen. Des weiteren werden vielfach
an Verpackungen, insbesondere der vorstehend genannten Art,
Anforderungen nach einer Luftdichtigkeit gestellt.
Um die Forderungen nach einer gas- und flüssigkeitsdichten
Verpackung zu erfüllen, werden Verpackungsbehälter der
angesprochenen Art vielfach aus einer Schale zur Bildung eines
verhältnismäßig stabilen bzw. steifen Unterteils des Ver
packungsbehälters und eine die offene Seite der Schale ver
schließenden Abdeckung aus vorzugsweise einer Folie, ins
besondere einer durchsichtigen Folie, gebildet. Die Schale
besteht üblicherweise aus Schaumkunststoff. Dieser läßt aber
keine gasdichte Verbindung der Folie mit der Schale zu.
Deswegen ist es bekannt, die zur Folie der Abdeckung weisende
Seite der Schale mit einer ungeschäumten, gasdichten Folie zu
versehen. Die Folge ist, daß die Schale von den Nahrungsmitteln
abgesonderte Flüssigkeiten nicht aufnehmen kann. Deswegen wird
mindestens im Bodenbereich der Schale auf die flüssigkeits
dichte Folie eine Einlage aus einem saugfähigen Material,
vorzugsweise Papier, angeordnet. Diese saugfähige Einlage
erschwert ein späteres Recyclen des Verpackungsbehälters und
verfügt darüber hinaus über ein unansehnliches Äußeres, wenn es
von den Nahrungsmitteln abgesonderte Flüssigkeiten, ins
besondere Blut, aufgenommen hat.
Ausgehend vom Vorstehenden liegt der Erfindung die Aufgabe
zugrunde, einen gas- und flüssigkeitsdichten Verpackungs
behälter und eine Schale zur Aufnahme von insbesondere Flüssig
keiten absondernder Nahrungsmittel zu schaffen, die mit
einfachen Mitteln eine ausreichende Flüssigkeitsabsorption
ermöglichen.
Die Aufgabe wird gelöst durch einen Verpackungsbehälter mit den
Merkmalen des Anspruchs 1. Dadurch, daß die Schale eine
zwischen zwei Schaumkunststoffschichten angeordnete gas- und
flüssigkeitsdichte Kunststoffolie aufweist, ist die Kunst
stoffolie praktisch im Schaumkunststoff der Schale eingebettet.
Eine Lage aus Schaumkunststoff befindet sich auf der zum
Nahrungsmittel weisenden Innenseite der Schale. Diese Lage aus
Schaumkunststoff kann dadurch Flüssigkeiten aufnehmen. Die
Flüssigkeitsabsorption kann gesteigert werden, indem die innere
Lage aus Schaumkunststoff entsprechend ausgebildet ist,
vorzugsweise aus einem offenporigen Schaumkunststoff besteht,
der im Inneren der Schale sich sammelnde Flüssigkeiten
aufsaugt. Durch diese Flüssigkeiten absorbierende innere Lage
aus Schaumkunststoff über der gasdichten (und flüssigkeits
dichten) Kunststoffolie können beim Stand der Technik erforder
liche zusätzliche saugfähige Einlagen aus Papier oder der
gleichen entfallen.
Es ist weiterhin vorgesehen, auch die Abdeckung aus einer nicht
nur flüssigkeitsdichten, sondern auch gasdichten Folie, ins
besondere ebenfalls einer entsprechenden Kunststoffolie, zu
bilden. Die gasdichte Folie der Abdeckung sorgt dann in
Verbindung mit der gasdichten Kunststoffolie der Schale für
eine insgesamt nicht nur flüssigkeitsdichte, sondern auch
gasdichte Verpackung eines Nahrungsmittels oder auch mehrerer
Nahrungsmittel im Verpackungsbehälter.
Zum flüssigkeits- und gasdichten Abschluß des oder jedes
Nahrungsmittels im Verpackungsbehälter sind die Kunststoffolie
der Abdeckung und die Kunststoffolie der Schale im Bereich
eines umlaufenden Randes gasdicht, insbesondere luftdicht, und
flüssigkeitsdicht miteinander verbunden. Vorzugsweise geschieht
dies im Bereich eines eine obere offene Seite der Schale
umgebenden Kragens, der Gegenstand der Schale ist, nämlich
einen Schalengrundkörper an der oberen offenen Seite der Schale
umgibt. Dazu ist die innere Lage aus Schaumkunststoff der
Schale im Bereich des Kragens durch Verdichten oder dergleichen
kompaktiert. Diese Kompaktierung ist derart getroffen, daß im
Bereich des Kragens, und zwar entweder im Bereich des gesamten
Kragens oder eines wesentlichen Teils desselben, die innere
Lage aus Schaumkunststoff ihre Zellstruktur verloren hat. Im
Bereich des Kragens ist die innere Lage aus Schaumkunststoff
dann praktisch wie eine kompakte, zellenlose Folie ausgebildet.
Diese eignet sich zum gas- und flüssigkeitsdichten Verbinden
der Kunststoffolie der Abdeckung mit dem Rand der Schale. Diese
Verbindung kann auf herkömmliche Weise erfolgen, beispielsweise
durch Kleben, Siegeln, Schweißen und/oder Laminieren.
Die gasdichte Kunststoffolie der Abdeckung kann außen um den
Kragen herumgeführt bzw. herumgelegt, und zwar mindestens so
weit, daß die gasdichte Kunststoffolie der Abdeckung Kontakt
erhält mit einer im Bereich einer umlaufenden äußeren Kante des
Kragens liegenden äußeren Kante der gasdichten Kunststoffolie
der Schale. Ein umgelegter bzw. umbördelter umlaufender Rand
der gasdichten Kunststoffolie der Abdeckung überdeckt somit
mindestens einen Teilbereich der äußeren, umlaufenden Kante des
Kragens. Dabei kommt es zu einem direkten Kontakt der gas
dichten Kunststoffolie der Abdeckung mit der gasdichten Kunst
stoffolie in der Schale, wodurch ein zuverlässiger, hermetisch
gas- und flüssigkeitsdichter Verschluß des Verpackungsbehälters
zustande kommt, und zwar insbesondere dann, wenn auch im
Bereich der umlaufenden Kante des Kragens der Schale der
entsprechende Randbereich der gasdichten Kunststoffolie der
Abdeckung mit mindestens der Kante der gasdichten Kunst
stoffolie der Schale verbunden ist durch Kleben, Schweißen,
Siegeln und/oder Laminieren.
Eine Schale zur Lösung der eingangs genannten Aufgabe weist die
Merkmale des Anspruchs 7 auf. Dadurch, daß sich zwischen den
Lagen aus Schaumkunststoff eine Lage aus flüssigkeits- und
gasdichtem Kunststoff befindet, läßt sich die Schale zur
Bildung einer insgesamt nicht nur flüssigkeitsdichten, sondern
auch gasdichten, insbesondere luftdichten, Verpackung bzw.
eines Verpackungsbehälters verwenden. Die gasdichte Kunst
stoffolie ist zwischen den auf beiden Seiten derselben
angeordneten Lagen aus Schaumkunststoff gegen Beschädigungen
geschützt. Darüber hinaus kann die zum Nahrungsmittel weisende
innere Lage aus Schaumkunststoff Flüssigkeiten aufsaugen, was
die darunter angeordnete gasdichte Kunststoffolie nicht zuläßt.
Zur Verbesserung der Absorptionseigenschaften kann die innere
Lage aus offenporigem Schaumkunststoff gebildet sein. Es ist
aber auch denkbar, in der zur gasdichten Kunststoffolie
weisenden Unterseite der inneren Lage aus Schaumkunststoff
Vertiefungen vorzusehen, die Hohlräume im Inneren der Schale
bilden. Damit die Flüssigkeit aus dem Inneren der Schale zu
diesen Hohlräumen gelangen kann, ist mindestens im zentralen
Bodenbereich der Schale die innere Schicht mit Öffnungen
versehen, die mit den Hohlräumen in Verbindungen stehen. Die
innere Lage aus Schaumkunststoff kann aber auch auf beliebige
andere Weisen oder Kombinationen derselben flüssigkeits
absorbierend ausgebildet sein.
Die üblicherweise einstückige Schale verfügt über einen
Schalengrundkörper und einen den Schalengrundkörper nach außen
fortsetzenden Kragen. Der Kragen umgibt umlaufend eine obere
Seite der Öffnung der Schale bzw. des Schalengrundkörpers. Der
Kragen dient zur Verbindung der Schale mit einer gas- und
flüssigkeitsdichten Abdeckung.
Im Bereich des Kragens ist die zum Nahrungsmittel weisende,
innere Schicht aus Schaumkunststoff in besonderer Weise aus
gebildet. Insbesondere ist im Bereich des Kragens die innere
Schicht aus Schaumkunststoff verdichtet oder in anderer Weise
derart behandelt, daß in diesem Bereich der Schaumkunststoff im
wesentlichen seine Zellstruktur verloren hat, also kompaktiert
ist bzw. folienartige Eigenschaften aufweist. Durch diese
Verdichtung bzw. Kompaktierung der inneren Lage aus Schaum
kunststoff im Bereich des Kragens der Schale wird die Grundlage
für eine gas- und flüssigkeitsdichte Verbindung der Abdeckung,
insbesondere aus einer weiteren gas- und flüssigkeitsdichten
Kunststoffolie, geschaffen.
Mindestens die innere Lage aus Schaumkunststoff ist auf ihrer
zum Nahrungsmittel weisenden freien Innenseite der Schale mit
einer folienartigen Haut versehen, die frei von Zellen ist.
Dadurch wird im Inneren der Schale eine glatte, ansehnliche
Fläche geschaffen. Des weiteren begünstigt die obere, folien
artige Haut im Bereich des den Schalengrundkörper umgebenden
Kragens die Verbindung mit der Abdeckung aus einer auch
gasdichten Kunststoffolie. Es kann dann gegebenenfalls im
Bereich des Kragens auf eine Verdichtung bzw. Kompaktierung der
inneren Lage aus Schaumkunststoff verzichtet werden.
Um die Absorptionsfähigkeit der inneren Lage aus Schaumkunst
stoff herzustellen oder zu verbessern, ist insbesondere die
innere, folienartige Haut mit Perforationen, Eindrückungen,
Einschnitten oder dergleichen versehen, die zumindest die
folienartige Haut an der Oberseite der inneren Lage so weit
öffnen, daß Flüssigkeit in den geschäumten Bereich der inneren
Lage eindringen kann.
Weitere Unteransprüche beziehen sich auf vorteilhafte Weiter
bildungen der Schale.
Zwei bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nach
folgend anhand der Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen:
Fig. 1 einen Querschnitt durch einen Verpackungsbehälter
aus einer Schale und einer Abdeckung,
Fig. 2 ein vergrößertes Detail II aus der Fig. 1 im Bereich
eines oberen Randes des Verpackungsbehälters, und
Fig. 3 ein Detail eines zweiten Ausführungsbeispiels der
Erfindung in einer Darstellung analog zur Fig. 2.
Der in der Fig. 1 gezeigte Verpackungsbehälter dient zur
Aufnahme von Flüssigkeiten (zum Beispiel Blut) absondernden
Nahrungsmitteln. Hierbei kann es sich um Fleisch, Fisch,
Geflügel oder dergleichen handeln.
Die Fig. 1 zeigt schematisch ein in Verpackungsbehälter gas- und
flüssigkeitsdicht verpacktes Nahrungsmittel, nämlich (zum
Beispiel) ein Stück Fleisch 10. Der Verpackungsbehälter kann
aber auch zur Aufnahme mehrerer Fleischstücke oder mehrerer
anderer Nahrungsmittel, und zwar auch solche unterschiedlicher
Art, dienen.
Der Verpackungsbehälter verfügt über eine (untere) Schale 11
und eine Abdeckung 12, die eine vollflächige obere offene Seite
der Schale 11 verschließen. Der gesamte Verpackungsbehälter,
also sowohl die Schale 11 als auch die Abdeckung 12, sind nicht
nur flüssigkeitsdicht, sondern auch gasdicht, insbesondere
luftdicht ausgebildet. Bei mit der Schale 11 verbundener
Abdeckung 12 ist auf diese Weise das Fleisch 10 im Verpackungs
behälter vollständig flüssigkeits- und gasdicht eingeschlossen.
Die Abdeckung 12 ist gebildet aus einer gas- und flüssigkeits
dichten Folie aus vorzugsweise Kunststoff. Die Kunststoffolie
zur Bildung der Abdeckung 12 ist durchsichtig bzw. klarsichtig
oder transparent. Sie ermöglicht dadurch einen Einblick in den
Verpackungsbehälter und somit die Begutachtung des darin
angeordneten Fleisches 10 oder anderer Nahrungsmittel. Die
Abdeckung 12 über spannt vollflächig die gesamte obere Seite der
Schale 11.
Die Schale 11 ist so ausgebildet, daß sie ein verhältnismäßig
steifes Gebilde darstellt mit einer von einem umlaufenden Rand
umgebenen Vertiefung zur Bildung eines Aufnahmeraums 13 für das
Fleisch 10 oder andere Nahrungsmittel. Die Schale 11 verfügt
über einen Schalengrundkörper aus einer vorzugsweise
quadratischen oder rechteckigen, ebenen Bodenwandung 14 und
gegenüber der Bodenwandung 14 schräggerichtet nach oben
ragenden Seitenwänden 15. Die Schale kann aber auch beliebig
anders gestaltete Grundflächen aufweisen. Bei einer recht
eckigen oder quadratischen Schale 11 sind vier Seitenwände 15
vorhanden. Der Schalengrundkörper aus der Bodenwandung 15 und
den vier Seitenwänden 15 verfügt ferner über einen umlaufenden
Kragen 16, der die oberen Ränder der Seitenwände 15 umgibt. Der
etwa parallel zur Bodenwandung 14 verlaufende Kragen 16 steht
nach außen gegenüber den Seitenwänden 15 vor. Der Kragen 16
umgibt dabei vollständig die oben offene Seite der Schale 11.
Der Kragen 16 ist außen umgeben von einer umlaufenden Kante 17,
die im gezeigten Ausführungsbeispiel senkrecht gerichtet ist.
Unterhalb der Kante 17 verfügt der Kragen 16 über eine im
gezeigten Ausführungsbeispiel horizontal verlaufende Unterseite
18. Diese Unterseite 18 verläuft mit Abstand parallel zur
Oberseite 19 des Kragens 16, die mit der oberen offenen Seite
der Schale 11 in einer gemeinsamen, horizontalen Ebene liegt.
Diese Ebene sowie die Unterseite 18 und die Oberseite 19 des
Kragens 16 verlaufen wiederum parallel zur ebenen Bodenwandung
14 der Schale 11.
Die Schale 11 ist im gezeigten Ausführungsbeispiel im wesent
lichen dreilagig ausgebildet. Eine erste, obere Lage 20, die
die zum Fleisch 10 weisende Innenseite der Schale 11 bildet,
besteht aus einem Schaumkunststoff, vorzugsweise aus Poly
styrolschaum. Bei diesem Schaumkunststoff handelt es sich
vorzugsweise um einen offenporigen Kunststoff, der
flüssigkeitsabsorbierend ist. Damit dient die Lage 20 der
Schale 11 zum Aufsaugen der vom Fleisch 10 abgesonderten
Flüssigkeit, also des Fleischsaftes. Die Lage 20 kann durch
andere bekannte Maßnahmen zusätzlich oder alternativ zur offen
zelligen Ausbildung des Schaumkunststoffs flüssigkeits
absorbierend gemacht sein.
Benachbart, nämlich unterhalb der Lage 20, befindet sich eine
Lage 21. Diese Lage 21 ist gebildet aus einer gas- und flüssig
keitsdichten Folie. Diese Folie besteht aus einem ungeschäumten
Kunststoff. Vorzugsweise ist die gasdichte Kunststoffolie der
Lage 21 aus einem dreischichtigen Laminat gebildet, besteht
nämlich aus zwei äußeren Polystyrolschichten und einer
dazwischen angeordneten Polyesterschicht. Diese drei Schichten
der gasdichten Lage 21 sind nach Art eines Laminats miteinander
dauerhaft verbunden.
Unterhalb der flüssigkeits- und gasdichten Lage 21 befindet
sich die dritte Lage 22, die auch aus einem Schaumkunststoff,
vorzugsweise einem Polystyrolschaum, gebildet ist. Diese
äußere, untere Lage 22 ist geschlossenzellig ausgebildet. Die
drei Lagen 20, 21 und 22 erstrecken sich vollflächig über die
gesamte Schale 11, und zwar sowohl die Bodenwandung 14, die
Seitenwandung 15 als auch den Kragen 16. Die drei Lagen 20, 21
und 22 sind dauerhaft miteinander verbunden durch Siegeln,
Schweißen, Kleben oder dergleichen. Dadurch bilden die Lagen
20, 21 und 22 ein dreischichtiges Laminat zur Bildung der
Schale 11, bei dem die gasdichte Folie der Lage 21 zwischen den
äußeren Lagen 20, 22 aus Schaumkunststoff angeordnet, ins
besondere vorzugsweise vollständig eingebettet ist.
Die drei Lagen 20, 21 und 22 verfügen über unterschiedliche
Dicken. Die obere, innere Lage 20 verfügt im Bereich der Boden
wandung 14 über eine größere Dicke als im Bereich der Seiten
wand 15. Im Bereich des Kragens 16 ist die Lage 20 in der Dicke
noch weiter verringert, und zwar so weit, daß sie im wesent
lichen frei von Zellen ist, also wie eine Folie ausgebildet
ist. Die mittlere Lage 21 aus der gas- und flüssigkeitsdichten
Kunststoffolie verfügt durchgehend über etwa die gleiche Dicke,
die um ein Vielfaches geringer ist als die Dicke der oberen
Lage 20 und der unteren Lage 22 im Bereich der Bodenwandung 14
und der Seitenwände 15. Im Bereich des Kragens 16 verfügt die
mittlere Lage 21 etwa über eine Dicke, die der Dicke der in
diesem Bereich kompaktierten innere Lagen 20 entspricht. Die
äußere, untere Lage 22 verfügt im Bereich der Bodenwandung 14
über ihre größte Dicke. Diese Dicke nimmt im Bereich der
Seitenwände 15 ab. Im Bereich des Kragens 16 ist die Dicke der
Lage 22 nochmals etwas geringer als im Bereich der Seitenwände
15. Im Verhältnis zur inneren, oberen Lage 20 ist im gezeigten
Ausführungsbeispiel die Dicke der unteren Lage 22 größer, und
zwar sowohl im Bereich der Bodenwandung 14 als auch in den
Bereichen der Seitenwände 15 und des Kragens 16.
Die zum Fleisch 10 weisende Innenseite der oberen Lage 20 der
Schale 11 weist einen in den Figuren nicht dargestellten
folienartigen Film auf. Im Bereich dieses folienartigen Films
weist die innere Lage 20 keine Schaumstruktur auf. Deshalb sind
die offenen Zellen des Schaumkunststoffs der inneren Lage 20
verschlossen gegen den Eintritt von Flüssigkeit aus dem Inneren
der Schale 11 in den offenzelligen Schaumkunststoff der Lage
20. Um gleichwohl eine Flüssigkeitsaufnahme der inneren Lage 20
zu gewährleisten, ist der folienartige Film auf der Innenseite
der Schale 11 mindestens teilweise geöffnet. Dazu dienen in den
Figuren nicht dargestellte Öffnungen, die durch eine
Perforation, ein Einschneiden, ein Ritzen und/oder ein Ein
drücken des folienartigen Films auf der Innenseite der Lage 20
gebildet sein können. Die Öffnungen erstrecken sich mindestens
über einen Teil der Bodenwandung 14. Sie können sich zusätzlich
aber auch über die gesamten Seitenwände 15 oder Teile derselben
erstrecken.
Die Abdeckung 12 aus der flüssigkeits- und gasdichten Kunst
stoffolie erstreckt sich über die gesamte Oberseite der Schale
11. Die Abdeckung 12 ist dabei straff über die Schale 11
gelegt, so daß sie auf einer Oberseite des Fleisches 10 in der
Schale 11 anliegt. Beim in der Fig. 1 gezeigten Ausführungs
beispiel, bei dem das Fleisch 10 über die obere offene Seite
der Schale 11 hinausragt, ist demzufolge die Abdeckung 12 in
einem mittleren Bereich aufgewölbt. Ist in der Schale 11 ein
Stück Fleisch 19 oder ein anderes Nahrungsmittel angeordnet,
das nicht über die Ebene der oberen offenen Seite der Schale 11
hinausragt, verfügt die Abdeckung 12 über einen ebenen Verlauf,
erstreckt sich nämlich flächig über die gesamte Oberseite der
Schale 11.
Die vollflächige Abdeckung 12 liegt im Ausführungsbeispiel der
Fig. 1 und 2 ringsherum auf der Oberseite 19 des den Schalen
grundkörper der Schale 11 umgebenden Kragens 16 an. Die durch
sichtige Kunststoffolie der Abdeckung 12 ist dabei gasdicht mit
der Schale verbunden, und zwar im Bereich des umlaufenden
Kragens derselben. Diese gas- und flüssigkeitsdichte Verbindung
kommt dadurch zustande, daß ein Randbereich der Abdeckung
umlaufend mit der Oberseite des Kragens 16 entweder ganz oder
nur teilweise verbunden ist. Diese Verbindung kommt zustande
zwischen dem umlaufenden Randbereich der Kunststoffolie der
Abdeckung 12 und der Lage 20 der Schale 11, die im Bereich des
Kragens 16 umlaufend geschlossenzellig ist. Die gas- und
flüssigkeitsdichte Verbindung der Kunststoffolie der Abdeckung
12 mit der Schale 11, nämlich der im Bereich des Kragens 16
folienartig kompaktierten inneren Lage 20, kann durch
Schweißen, Siegeln, Lamineren und/oder Kleben erfolgen.
Gemäß dem Ausführungsbeispiel der Fig. 3 liegt die vollflächige
Abdeckung 12 nicht nur ringsherum auf der Oberseite 19 des
Kragens 16 an; sie ist darüber hinaus größtenteils um den
Kragen 16 herumgelegt, so daß sie die äußere Kante 15 des
Kragens 16 umlaufend überdeckt und dabei die obere Lage 20, die
mittlere Lage 21 und einen Teil der unteren Lage 22 überragt.
Dabei kommt eine gas- und flüssigkeitsdichte Verbindung
zwischen dem Randbereich der Kunststoffolie der Abdeckung 12
und der Kunststoffolie der mittleren Lage 21 der Schale 11
zustande. Allein diese Verbindung kann ausreichen, um einen
gas- und flüssigkeitsdichten Verschluß der Schale 11 zu gewähr
leisten. Dann braucht in den übrigen Bereichen des Kragens 16
keine Verbindung der Abdeckung 12 mit der Schale 11 vorhanden
zu sein.
Alternativ ist es auch denkbar, einen Randbereich der Abdeckung
12 so weit um den Kragen 16 herumzulegen, daß ein umlaufender
Randbereich der Abdeckung 12 die gesamte äußere Kante 17 und
mindestens einen Teil der Unterseite 18 des Kragens überdeckt.
Die Schale 11 kann abweichend vom gezeigten Ausführungsbeispiel
mehr oder weniger als drei Lagen aufweisen. Entscheidend ist,
daß die Lage 21 aus einer gas- und flüssigkeitsdichten Kunst
stoffolie, die gegebenenfalls aus einem mehrschichtigen Laminat
gebildet ist, auf ihrer zum Inneren der Schale 11 weisenden
Seite eine Lage 20 aus Schaumkunststoff aufweist, wobei diese
Lage 20 so ausgebildet ist, daß sie Flüssigkeiten absorbieren
kann.
10
Fleisch
11
Schale
12
Abdeckung
13
Aufnahmeraum
14
Bodenwandung
15
Seitenwand
16
Kragen
17
Kante
18
Unterseite
19
Oberseite
20
Lage
21
Lage
22
Lage
Claims (20)
1. Verpackungsbehälter zur insbesondere gas- und flüssig
keitsdichten Aufnahme von vorzugsweise Flüssigkeiten abson
dernden Nahrungsmitteln, wie zum Beispiel Fleisch, Fisch oder
dergleichen, mit einer eine offene Seite aufweisenden Schale
(11) und einer die offene Seite der Schale (11) gas- und
flüssigkeitsdicht verschließenden Abdeckung (12), dadurch
gekennzeichnet, daß die Abdeckung (12) aus einer gas- und
flüssigkeitsdichten Folie gebildet ist und die Schale (11)
eine zwischen zwei Lagen (20, 22) aus Schaumkunststoff ange
ordnete gas- und, flüssigkeitsdichte Kunststoffolie aufweist.
2. Verpackungsbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, daß die offene Seite der Schale (11) von einem umlaufenden
Kragen (16) umgeben ist und im Bereich dieses Kragens (16) die
gas- und flüssigkeitsdichte Folie der Abdeckung mit der Schale
(11) gasdicht verbunden ist.
3. Verpackungsbehälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Kragen (16) der Schale (11) auf seiner
der Folie der Abdeckung (12) zugewandten Seite eine Schicht aus
kompaktem Kunststoff aufweist.
4. Verpackungsbehälter nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schicht aus
kompaktem Kunststoff auf dem Kragen (16) aus dem Schaumkunst
stoff der inneren Lage (20) der Schale (11) gebildet ist.
5. Verpackungsbehälter nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie der Abdeckung
(12) mit dem Kragen (16) der Schale (11) mindestens bereichs
weise, vorzugsweise vollflächig, gas- und flüssigkeitsdicht
verschweißt, verklebt und/oder versiegelt ist.
6. Verpackungsbehälter nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die gas- und flüssig
keitsdichte Folie der Abdeckung (12) einen äußeren Rand des
Kragens (16) mindestens teilweise umgibt, vorzugsweise
mindestens einen Teil einer umlaufenden äußeren Kante (17) des
Kragens (16).
7. Schale zur Aufnahme von insbesondere Flüssigkeiten
absondernden Nahrungsmitteln, wie zum Beispiel Fleisch, Fisch
oder dergleichen mit mindestens zwei Lagen (20, 22) aus Schaum
kunststoff, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Lagen (20,
22) aus Schaumkunststoff eine Lage aus flüssigkeits- und gas
dichtem Kunststoff angeordnet ist.
8. Schale nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Lage (21) aus gas- und flüssigkeitsdichtem Kunststoff in den
Lagen (20, 22) aus Schaumkunststoff, vorzugsweise zwischen den
Lagen (20, 22) aus Schaumkunststoff, eingebettet ist.
9. Schale nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schale (11) eine offene Seite aufweist,
die von einem umlaufenden Kragen (16) umgeben ist.
10. Schale nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schale (11) einen Schalengrundkörper
aufweist, der von dem umlaufenden Kragen (16) umgeben ist.
11. Schale nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß eine zum Nahrungsmittel weisende (obere)
Lage (20) aus Schaumkunststoff flüssigkeitsabsorbierend ist.
12. Schale nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die flüssigkeitsabsorbierende Lage (20) im
Bereich des Kragens (16) auf ihrer freien (oberen) Seite gas- und
flüssigkeitsdicht ist.
13. Schale nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die flüssigkeitsabsorbierende Lage (20)
mindestens im Bereich des Kragens (16) auf ihrer Oberseite (19)
im wesentlichen geschlossenzellig (kompaktiert) ist.
14. Schale nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die flüssigkeitsabsorbierende Lage (20) auf
ihrer zum Nahrungsmittel weisenden, freien Seite eine vorzugs
weise vollflächige, im wesentlichen geschlossenzellige, folien
artige Randschicht aufweist.
15. Schale nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Randschicht der flüssigkeits
absorbierenden Lage (20) mindestens bereichsweise Perforationen
aufweist.
16. Schale nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die gas- und flüssigkeitsdichte Lage (21)
aus einer Kunststoffolie gebildet ist.
17. Schale nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kunststoffolie der gas- und flüssig
keitsdichten Lage (21) mehrschichtig ist, vorzugsweise drei
schichtig.
18. Schale nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die mehrschichtige Lage (21) aus Polystyrol
und Polyester gebildet ist, vorzugsweise zwei äußere Polyester
schichten und eine mittlere Polystyrolschicht aufweist.
19. Schale nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die untere, äußere Lage (22) aus Schaum
kunststoff geschlossenzellig ausgebildet ist.
20. Schale nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Lagen (20, 22) aus Schaumkunststoff und
die dazwischen angeordnete gas- und flüssigkeitsdichte Lage
(21) vollflächig miteinander verbunden sind, insbesondere durch
Siegeln, Laminieren, Schweißen und/oder Kleben.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1998129522 DE19829522A1 (de) | 1998-07-02 | 1998-07-02 | Verpackungsbehälter und Schale zur Aufnahme von Nahrungsmitteln |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1998129522 DE19829522A1 (de) | 1998-07-02 | 1998-07-02 | Verpackungsbehälter und Schale zur Aufnahme von Nahrungsmitteln |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19829522A1 true DE19829522A1 (de) | 2000-01-05 |
Family
ID=7872718
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1998129522 Withdrawn DE19829522A1 (de) | 1998-07-02 | 1998-07-02 | Verpackungsbehälter und Schale zur Aufnahme von Nahrungsmitteln |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19829522A1 (de) |
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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