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DE19809937A1 - Schleifgerät - Google Patents

Schleifgerät

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Publication number
DE19809937A1
DE19809937A1 DE19809937A DE19809937A DE19809937A1 DE 19809937 A1 DE19809937 A1 DE 19809937A1 DE 19809937 A DE19809937 A DE 19809937A DE 19809937 A DE19809937 A DE 19809937A DE 19809937 A1 DE19809937 A1 DE 19809937A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
grinding
grinding plate
plate
fastening
corner
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE19809937A
Other languages
English (en)
Inventor
Bert G Wurst
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
C&E Fein GmbH and Co
Original Assignee
C&E Fein GmbH and Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by C&E Fein GmbH and Co filed Critical C&E Fein GmbH and Co
Priority to DE19809937A priority Critical patent/DE19809937A1/de
Priority to EP99102065A priority patent/EP0941804B1/de
Priority to DE59913497T priority patent/DE59913497D1/de
Priority to US09/263,604 priority patent/US6099397A/en
Publication of DE19809937A1 publication Critical patent/DE19809937A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B24GRINDING; POLISHING
    • B24BMACHINES, DEVICES, OR PROCESSES FOR GRINDING OR POLISHING; DRESSING OR CONDITIONING OF ABRADING SURFACES; FEEDING OF GRINDING, POLISHING, OR LAPPING AGENTS
    • B24B23/00Portable grinding machines, e.g. hand-guided; Accessories therefor
    • B24B23/04Portable grinding machines, e.g. hand-guided; Accessories therefor with oscillating grinding tools; Accessories therefor
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B24GRINDING; POLISHING
    • B24DTOOLS FOR GRINDING, BUFFING OR SHARPENING
    • B24D9/00Wheels or drums supporting in exchangeable arrangement a layer of flexible abrasive material, e.g. sandpaper
    • B24D9/08Circular back-plates for carrying flexible material

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Polishing Bodies And Polishing Tools (AREA)
  • Constituent Portions Of Griding Lathes, Driving, Sensing And Control (AREA)
  • Finish Polishing, Edge Sharpening, And Grinding By Specific Grinding Devices (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Schleifgerät mit einem oszillieren­ den Antrieb zum oszillierenden Antrieb eines Schleifwerkzeuges um eine gerätefeste Antriebsachse, wobei das Schleifwerkzeug eine Schleifplatte mit mindestens zwei vorzugsweise konvex nach außen gekrümmten Seitenkanten, die in zumindest einer Ecke zu­ sammenlaufen, aufweist, und wobei die Schleifplatte eine Auf­ nahme zur Befestigung an der Antriebsachse aufweist.
Die Erfindung betrifft ferner ein Schleifwerkzeug, das zur Ver­ wendung mit einem derartigen Schleifgerät geeignet ist.
Ein derartiges Schleifgerät und ein derartiges Schleifwerkzeug sind aus der EP-B-0 244 465 bekannt.
Das bekannte Schleifwerkzeug weist einen Oszillationsantrieb auf, mittels dessen eine Antriebsachse mit hoher Frequenz und geringem Verschwenkwinkel hin- und herverschwenkt wird. Das Schleifwerkzeug ist in der Mitte seiner vorzugsweise dreieck­ förmig mit konvex nach außen gekrümmten Seitenkanten ausgebil­ deten Schleiffläche mit der Antriebsachse verbunden. Das Schleifwerkzeug führt somit eine Schwenkbewegung um die An­ triebsachse aus, wobei das Zentrum der Schwenkbewegung in der Antriebsachse liegt. Somit erfahren die Eckbereiche die stärk­ ste Auslenkung, wobei sie auf Kreissegmenten hin- und herver­ schwenkt werden. Auch an den vorzugsweise nach außen konvex ge­ krümmten Seitenkanten ergibt sich eine derartige Bewegung. Im Zentrum des Schleifwerkzeuges, in dem dieses mittig mit der An­ triebsachse verbunden ist, ist die Schleifwirkung jedoch äu­ ßerst gering, da hier die einzelnen Schleifpartikel am Schleif­ werkzeug nur äußerst geringe Wege zurücklegen, wobei in der Mitte praktisch nur eine Hin- und Herdrehung um die Achse er­ folgt.
Das bekannte Schleifgerät hat sich als äußerst vorteilhaft er­ wiesen, um schwierige Schleif- oder Polierarbeiten an schlecht zugänglichen Stellen auszuführen, wobei durch die Art des An­ triebes und durch den Bewegungsablauf des Schleifwerkzeuges be­ sonders vorteilhaft entlang von innenliegenden Längskanten bis hin in Eckbereiche gearbeitet werden kann.
Als gewisser Nachteil hat sich hierbei erwiesen, daß die Schleifwirkung überwiegend auf die Seitenkanten und die Eckbe­ reiche des Schleifwerkzeuges beschränkt, daß im Zentrum des Schleifwerkzeuges jedoch praktisch keine oder nur eine sehr ge­ ringe Schleifwirkung auftritt. Dies führt dazu, daß die Schleifwerkzeuge bzw. die meist hieran lösbar befestigten Schleifpapierstücke häufig ausgewechselt werden müssen, da an den Randbereichen ein starker Verschleiß auftritt, während je­ doch in den mittigen Bereichen die betreffenden Schleifmittel nur gering abgenutzt sind. Trotzdem sich bei einem derartigen Schleifwerkzeug Schleifarbeiten an schlecht zugänglichen Stel­ len äußerst vorteilhaft ausführen lassen, wird diese unzutref­ fende Schleifwirkung im mittigen Bereich des Schleifwerkzeuges von manchen Benutzern als nachteilig angesehen, so daß das Schleifgerät weniger zum flächigen Arbeiten verwendet wird.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, ein Schleifge­ rät und ein Schleifwerkzeug gemäß der eingangs genannten Art derart zu verbessern, daß die Schleifwirkung im mittigen Be­ reich des Schleifwerkzeuges erhöht wird, wobei jedoch ein Ar­ beiten entlang von innenliegenden Längskanten nach wie vor mög­ lich sein soll.
Die Aufgabe der Erfindung wird bei einem Schleifgerät und einem Schleifwerkzeug gemäß der eingangs genannten Art dadurch ge­ löst, daß die Aufnahme an der Schleifplatte außermittig ange­ ordnet ist.
Die Aufgabe der Erfindung wird auf diese Weise vollkommen ge­ löst.
Durch das Versetzen der Aufnahme vom Mittelpunkt der Schleif­ platte aus nach außen hin wird es nämlich erfindungsgemäß er­ reicht, daß im mittigen Bereich des Schleifwerkzeuges durch den größeren Abstand zur Antriebsachse hin eine deutlich verstärkte Schleifwirkung auftritt. Gleichzeitig wird die Schleifwirkung im Bereich der gegenüberliegenden Ecke verstärkt. Darüber hin­ aus ergibt sich nach wie vor auch im Bereich der Seitenkanten des Schleifwerkzeuges eine Bewegung, die annähernd auf einem Kreissegment entlang einer Seitenkante des Schleifwerkzeuges hin- und hergeht. In den Bereichen der Schleifplatte, die sich an den Seitenkanten in einer größeren Entfernung von der Ver­ bindungsstelle zwischen Antriebsachse und Schleifplatte befin­ den, verläuft die Bewegung auf Kreissegmenten, die in bezug auf die Seitenkante leicht geneigt sind. Trotz dieser geringen Nei­ gung läßt sich auch mit den Seitenkanten ein gutes Arbeiten entlang von Innenlängskanten erreichen, da die Seitenkanten gut entlang einer Innenlängskante "abrollen" können, so daß sich nur geringe Vibrationen beim Arbeiten entlang von Innenlängs­ kanten ergeben. Insgesamt ergibt sich so eine deutlich verbes­ serte Schleifwirkung im mittigen Bereich des Schleifwerkzeuges, wobei nach wie vor wie im Stand der Technik auch ein Arbeiten entlang von Innenlängskanten vorteilhaft möglich ist.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung weist die Schleifplatte ein einstellbares Verbindungselement zur Befestigung der Schleifplatte in verschiedenen Positionen an der Antriebsachse auf.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß der Anwender wahlweise je nach der durchzuführenden Arbeit das Schleifwerkzeug verstellen kann, um so entweder eine deutlich stärkere Schleifwirkung im mittigen Bereich und in einem Eckbereich zu erreichen oder aber um weniger Vibrationen beim Arbeiten entlang von Innenlängskan­ ten zu gewährleisten.
Gemäß einer Weiterbildung dieser Ausführung umfaßt das Verbin­ dungselement ein Langloch, durch das ein Befestigungselement in verschiedenen Positionen mit der Antriebsachse verbindbar ist.
Auf diese Weise wird die Verstellmöglichkeit mit besonders ein­ fachen Mitteln erreicht, wobei als Befestigungselement bspw. eine Schraube vorgesehen sein kann, die in ein Gewindesackloch der Antriebsachse eingeschraubt werden kann.
Gemäß einer weiteren Ausführung der Erfindung weist die Schleifplatte mindestens eine außermittig angeordnete Befesti­ gungsöffnung zur Aufnahme eines Befestigungselementes auf.
Bei dieser Ausführung entfallen zwar die mit einer verstellba­ ren Verbindungsmöglichkeit verbundenen Vorteile, jedoch wird der Aufbau der Schleifplatte insgesamt vereinfacht und außerdem die in der Schleifplatte für eine Befestigung notwendige Aus­ nehmung verkleinert, so daß die fehlende Unterstützung etwa bei Befestigung eines Schleifpapierstückes mit einem Klettverschluß auf der Unterseite der Schleifplatte praktisch keine merklichen Nachteile während des Schleifens hervorruft.
Dabei ist es möglich, in einem Sortiment für den Anwender na­ türlich auch verschiedene Schleifwerkzeuge vorzusehen, bei de­ nen sich die betreffenden Befestigungsöffnungen entweder mit­ tig, leicht außermittig oder stark außermittig befinden, so daß der Anwender je nach der durchzuführenden Arbeit das betreffen­ de Schleifwerkzeug verwenden kann.
Gemäß einer weiteren Ausführung der Erfindung weist die Schleifplatte eine Mehrzahl von Befestigungsöffnungen auf.
Auf diese Weise wird mit nur einer einzigen Schleifplatte ent­ weder eine Verstellmöglichkeit zur Beeinflussung der Schleif­ wirkung geschaffen oder es wird dem Anwender ermöglicht, die Schleifplatte nach Abnutzung in einem Eckbereich auf der Auf­ nahme zu drehen und mit einem anderen Eckbereich nach vorne ge­ richtet zu befestigen, um nunmehr einen noch nicht so stark ab­ genutzten Bereich des Schleifwerkzeuges zu benutzen.
In bevorzugter Weiterbildung der Erfindung ist die Schleifplat­ te dreieckförmig ausgebildet und weist konvex nach außen ge­ krümmte Seitenkanten auf.
Insbesondere in Verbindung mit dieser an sich bereits bekannten Form des Schleifwerkzeuges ergibt sich ein besonders vorteil­ hafter Bewegungsablauf, wobei insbesondere ein besonders vibra­ tionsarmes Arbeiten entlang von Innenlängskanten ermöglicht wird.
In bevorzugter Weiterbildung dieser Ausführung weist die Auf­ nahme mindestens eine Befestigungsöffnung auf, die vom Mittel­ punkt der Schleifplatte aus zu einer benachbarten Seitenkante hin auf einer durch den Mittelpunkt und eine gegenüberliegende Ecke gelegten Verbindungslinie versetzt ist.
Durch eine derartige Anordnung der Befestigungsöffnung an der Schleifplatte läßt sich ein symmetrischer Bewegungsablauf er­ reichen, so daß die Hauptschleifwirkung an der gegenüberliegen­ den Ecke erfolgt und daß mit beiden Seitenkanten gleichmäßig entlang von Innenlängskanten gearbeitet werden kann.
Gemäß einer weiteren Ausführung der Erfindung weist die Schleifplatte mindestens eine im Bereich einer Ecke angeordnete Befestigungsöffnung auf.
Wird die gerätefeste Antriebsachse im Bereich einer Ecke mit der Schleifplatte verbunden, so wird hierdurch eine besonders ausgeprägte Schleifwirkung im Bereich der gegenüberliegenden Kante erreicht, um so eine ausgeprägte Schleifwirkung zu erzie­ len, um etwa entlang von Längskanten schleifen zu können.
Es versteht sich, daß die vorstehend genannten Merkmale und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale der Erfindung nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in an­ deren Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, oh­ ne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die Zeichnung. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenteilansicht eines erfindungsgemäßen Schleifgerätes im vorderen Bereich des Gehäuses mit der Antriebswelle und einem aufgesetzten Schleif­ werkzeug in teilweise geschnittener Darstellung;
Fig. 2 eine Aufsicht auf das Schleifwerkzeug gemäß Fig. 1 von oben und
Fig. 3 eine Aufsicht einer alternativen Ausführungsform des Schleifwerkzeuges.
Das in Fig. 1 dargestellte Schleifgerät 10 weist ein Gehäuse 12 auf, in dem ein elektromotorischer Antrieb aufgenommen ist, dessen Drehbewegung in bekannter Weise über einen Oszillations­ antrieb in eine hin- und hergehende Schwenkbewegung einer An­ triebsachse 16 mit geringem Verschwenkwinkel in der Größenord­ nung von etwa 0,5 bis 7° und mit einer relativ hohen Frequenz umgesetzt wird, die vorzugsweise größer als 5.000 Schwingun­ gen/Minute ist, und ggf. etwa in einem Bereich zwischen 10.000 und 25.000 Schwingungen/Minute einstellbar sein kann.
Das äußere Ende der Antriebsachse 16 ist durch einen Flansch 18 verbreitert, an dem ein dreieckförmiges Schleifwerkzeug 22 mit­ tels einer insgesamt mit der Ziffer 25 bezeichneten Aufnahme, die sich außerhalb des geometrischen Mittelpunktes des Schleif­ werkzeuges 22 befindet, befestigt werden kann.
Abgesehen von der außermittigen Anordnung der Aufnahme 25 ist der Aufbau des Schleifwerkzeuges 22 an sich bekannt. Das Schleifwerkzeug 22 umfaßt nämlich eine insgesamt mit der Ziffer 24 bezeichnete Schleifplatte, an deren von der Antriebsachse 16 entfernter Unterseite entweder unmittelbar ein Schleifmittel aufgebracht sein kann, was z. B. bei diamantbeschichteten Schleifplatten der Fall ist. Andererseits kann die Unterseite der Schleifplatte 24 auch, wie in der Zeichnung dargestellt, mit einem Kletthaftmaterial 32 versehen sein, so daß auf die Schleifplatte 24 ein Schleifmittel, also etwa ein Schleifpa­ pierstück, das an seiner Oberseite mit einem geeigneten Gewebe­ material versehen ist, einfach aufgedrückt werden kann, um so eine leicht lösbare Verbindung zwischen einem lösbaren Schleif­ mittel und der Schleifplatte 24 zu ermöglichen. Je nach ge­ wünschtem Anwendungsfall besteht also das Schleifwerkzeug 22 entweder aus Schleifplatte 24 mit Schleifmittelbeschichtung an der Unterseite oder aus Schleifplatte 24 und zugehörigem Schleifmittel, das lösbar an der Unterseite der Schleifplatte befestigt werden kann. Es versteht sich, daß anstelle einer Verbindungsmöglichkeit mittels eines Klettverschlusses bspw. auch eine Klebeverbindung mit einem lösbaren Klebeband in Be­ tracht kommen kann.
Die Schleifplatte 24 weist an ihrer Oberseite einen ebenen Alu­ miniumträger 30 auf, der über eine Zwischenschicht aus Kunst­ stoffschaum 28 mit dem Kletthaftmaterial 32 verbunden ist, das an einer geeigneten Kunststoffschicht aufgenommen ist.
Das erfindungsgemäße Schleifgerät unterscheidet sich nun von einem Schleifgerät nach dem Stand der Technik durch die Aufnah­ me 25, die in den Fig. 1 und 2 dargestellt ist.
Die Aufnahme 25 weist bei dieser Ausführungsform ein Langloch 26 auf, das sich vom geometrischen Mittelpunkt I der Schleif­ platte 24 aus auf einer gedachten Verbindungslinie zur gegen­ überliegenden Ecke 42 in Richtung auf die benachbarte Seiten­ kante 41 hin erstreckt. Durch dieses Langloch 26 kann ein Befe­ stigungselement in Form einer Schraube 38 durch eine Unterleg­ scheibe 36 mit seinem Gewinde 34 in ein Gewindesackloch 20 der Antriebsachse 16 eingeschraubt werden. Dadurch, daß die Befe­ stigungsöffnung als Langloch 26 ausgebildet ist, läßt sich also der geometrische Ort der Verbindung zwischen Schleifplatte 24 und der Antriebsachse 16 einstellen, also etwa vom geometri­ schen Mittelpunkt I aus bis in eine von der gegenüberliegenden Ecke 42 entfernt liegende Endstellung II verschieben, sofern eine möglichst große Auslenkung im gegenüberliegenden Eckbe­ reich 42 und eine stärkere Schleifwirkung im mittleren Bereich erwünscht ist, oder aber auch in Richtung auf die gegenüberlie­ gende Ecke 42 zur Position III hin verschieben, um etwa eine geringere Schleifwirkung im Bereich der gegenüberliegenden Ecke 42 zu erreichen.
Betrachtet man den Bewegungsablauf, der sich ergibt, wenn die Schleifplatte 24 an der Position II mit der Antriebsachse 16 verbunden wird, so ergibt sich infolge des größeren Abstandes vom Zentrum der Drehbewegung zur gegenüberliegenden Ecke 42 ei­ ne verstärkte Auslenkung im Bereich der Ecke, die in Fig. 2 durch den Pfeil 44 angedeutet ist. Im Bereich der beiden be­ nachbarten Ecken 52, 54 ergeben sich dagegen geringere Auslen­ kungen infolge des geringeren Abstandes zum Zentrum der Drehbe­ wegung, das in Fig. 2 durch die Ziffer II angedeutet ist. Dies ist durch den etwas kürzeren Doppelpfeil 46 in Fig. 2 verdeut­ licht.
An den Bereichen der Schleifplatte 24 entlang der Seitenkanten 40, 43, die die Ecke 42 einschließen, ergeben sich je nach dem Abstand vom Zentrum II der Drehbewegung etwas unterschiedliche Bewegungskomponenten. Entlang der Seitenkante 40 führt etwa ein Schleifpartikel, der sich an einer Stelle befindet, die von der entfernten Ecke 42 aus weiter in Richtung auf die dem Zentrum II der Drehbewegung näher gelegene Ecke 52 versetzt ist, eine Schwenkbewegung auf einem Kreissegment aus, das etwa in Rich­ tung der Seitenkante 40 verläuft, wie durch den Doppelpfeil 48 angedeutet ist. Betrachtet man einen Schleifpartikel, der sich von dieser Stelle aus in einer weiter zur entfernten Ecke 42 hin entfernten Lage befindet, so ergibt sich nach wie vor eine Verschwenkbewegung auf einem Kreissegment, die jedoch in bezug auf die Seitenkante 40 mit einem geringen Winkel geneigt ist, wie durch den Doppelpfeil 50 angedeutet ist.
In den Bereichen der beiden Ecken 52, 54 ergibt sich bei Befe­ stigung in der Lage II eine geringere Auslenkung mit einer Be­ wegungskomponente, die durch den Doppelpfeil 46 angedeutet ist.
Insgesamt ergibt sich bei einer Befestigung in der Lage II also eine verstärkte Auslenkung im Bereich der Ecke 42, im mittleren Bereich des Schleifwerkzeuges eine wenn auch geringere, so doch merkliche Schleifwirkung, und auch im Bereich der beiden Ecken 52, 54, die sich näher zur Antriebsachse 16 als die entfernte Ecke 42 befinden, eine geringere Schleifwirkung. Dabei wird, wie durch die Pfeile 48 und 50 in Fig. 2 verdeutlicht ist, ein weitgehend vibrationsfreies Arbeiten entlang von Innenlängskan­ ten ermöglicht.
In Fig. 3 ist eine Abwandlung des erfindungsgemäßen Schleif­ werkzeuges in der Aufsicht dargestellt und insgesamt mit der Ziffer 22a bezeichnet. Die insgesamt mit der Ziffer 25a be­ zeichnete Aufnahme der Schleifplatte 24a umfaßt insgesamt vier Befestigungsöffnungen, nämlich eine mittig angeordnete Befesti­ gungsöffnung 26a und eine in Richtung zur Seitenkante 41 hin versetzte Befestigungsöffnung 27, wobei zwei weitere Befesti­ gungsöffnungen 29, 31 lediglich optional vorgesehen sind, wie durch die gestrichelte Darstellung in Fig. 3 verdeutlicht wer­ den soll. Die eine außermittig angeordnete Befestigungsöffnung 27 wäre grundsätzlich ausreichend, um die Vorteile der Erfin­ dung nutzen zu können. Zusätzlich kann jedoch die Befestigungs­ öffnung 26a mittig vorgesehen sein, um neben der außermittigen Anordnung auch eine mittige Befestigung des Schleifwerkzeuges an der Antriebsachse 16 zu ermöglichen, sofern ein besonders vibrationsfreies Arbeiten bei bestimmten Anwendungsfällen not­ wendig ist.
Darüber hinaus kann durch die weiteren Befestigungsöffnungen 29, 31, die vorzugsweise in entsprechender Weise jeweils zur gegenüberliegenden Ecke hin versetzt sind, so daß sich insge­ samt eine symmetrische Anordnung ergibt, eine Wechselmöglich­ keit geschaffen werden, um nach einer Abnutzung des Schleif­ werkzeuges 22a in einem Eckbereich durch Verdrehen und Befesti­ gen an einer anderen Befestigungsöffnung nunmehr noch die nicht vollständig verbrauchten Bereiche des Schleif- bzw. Poliermit­ tels nutzen zu können.
Zusätzlich ist in Fig. 3 als weitere Möglichkeit noch eine Be­ festigungsöffnung 33 im Bereich einer Ecke vorgesehen. Wird die gerätefeste Antriebsachse 16 mit dieser Befestigungsöffnung 33 verbunden, so ergibt sich eine starke Schleifwirkung im Bereich der gegenüberliegenden Kante, was z. B. vorteilhaft ist, wenn entlang einer innenliegenden Längskante gearbeitet werden muß. Es versteht sich, daß in diesem Fall natürlich kein Arbeiten mehr bis in einen Eckbereich hinein möglich ist, da die beiden der Befestigungsöffnung 33 gegenüberliegenden Ecken nicht mehr mit geringem Winkel verschwenkt werden, sondern größere Aus­ schläge bei einer hin- und hergehenden Bewegung entlang eines Kreissegmentes in bezug auf die Befestigungsöffnung 33 erfah­ ren.

Claims (16)

1. Schleifgerät mit einem oszillierenden Antrieb (14) zum os­ zillierenden Antrieb eines Schleifwerkzeuges (22, 22a) um eine gerätefeste Antriebsachse (16), wobei das Schleif­ werkzeug (22, 22a) eine Schleifplatte (24, 24a) mit minde­ stens zwei vorzugsweise konvex nach außen gekrümmten Sei­ tenkanten (40, 41, 43), die in zumindest einer Ecke (42, 52, 54) zusammenlaufen, aufweist, und wobei die Schleif­ platte (24, 24a) eine Aufnahme (25, 25a) zur Befestigung an der Antriebsachse (16) aufweist, dadurch gekennzeich­ net, daß die Aufnahme (25, 25a) an der Schleifplatte (24, 24a) außermittig angeordnet ist.
2. Schleifgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schleifplatte (24) ein einstellbares Verbindungsele­ ment zur Befestigung der Schleifplatte (24) in verschiede­ nen Positionen an der Antriebsachse (16) aufweist.
3. Schleifgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungselement ein Langloch (26) umfaßt, durch das ein Befestigungselement (38) in verschiedenen Positionen mit der Antriebsachse (16) verbindbar ist.
4. Schleifgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schleifplatte (24a) mindestens eine außermittig ange­ ordnete Befestigungsöffnung (27, 29, 31) zur Aufnahme ei­ nes Befestigungselementes (38) aufweist.
5. Schleifgerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine Mehrzahl von Befestigungsöffnungen (26a, 27, 29, 31) an der Schleifplatte (24a) vorgesehen ist.
6. Schleifgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Schleifplatte (24, 24a) dreieckförmig ausgebildet ist und konvex nach außen ge­ krümmte Seitenkanten (40, 41, 43) aufweist.
7. Schleifgerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (25a) mindestens eine Befestigungsöffnung (27, 29, 31) aufweist, die vom Mittelpunkt (I) der Schleifplatte (24a) aus zu einer benachbarten Seitenkante (41) hin auf einer durch den Mittelpunkt (I) und eine ge­ genüberliegende Ecke (42) gelegten Verbindungslinie ver­ setzt ist.
8. Schleifgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Schleifplatte (24a) minde­ stens eine im Bereich einer Ecke angeordnete Befestigungs­ öffnung (33) aufweist.
9. Schleifwerkzeug für ein Schleifgerät mit einem oszillie­ renden Antrieb (14) zum oszillierenden Antrieb einer An­ triebsachse (16), wobei das Schleifwerkzeug (22, 22a) eine Schleifplatte (24, 24a) mit mindestens zwei vorzugsweise konvex nach außen gekrümmten Seitenkanten (40, 41, 43), die in zumindest einer Ecke (42, 52, 54) zusammenlaufen, aufweist, und wobei die Schleifplatte (24, 24a) eine Auf­ nahme (25, 25a) zur Befestigung an der Antriebsachse (16) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (25, 25a) an der Schleifplatte (24, 24a) außermittig angeordnet ist.
10. Schleifwerkzeug nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Schleifplatte (24) ein einstellbares Verbindungs­ element zur Befestigung der Schleifplatte (24) in ver­ schiedenen Positionen an der Antriebsachse (16) aufweist.
11. Schleifwerkzeug nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Schleifplatte (24) von einem Langloch (26) durch­ setzt ist.
12. Schleifwerkzeug nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Schleifplatte (24a) mindestens eine außermittig angeordnete Befestigungsöffnung (27, 29, 31) zur Aufnahme eines Befestigungselementes (38) aufweist.
13. Schleifwerkzeug nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Schleifplatte (24a) eine Mehrzahl von Befesti­ gungsöffnungen aufweist (26a, 27, 29, 31).
14. Schleifwerkzeug nach einem der Ansprüche 9-13, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Schleifplatte (24, 24a) dreieckför­ mig ausgebildet ist und konvex nach außen gekrümmte Sei­ tenkanten (40, 41, 43) aufweist.
15. Schleifwerkzeug nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (25a) mindestens eine Befestigungsöffnung (27, 29, 31) aufweist, die vom Mittelpunkt (I) der Schleifplatte (24a) aus zu einer benachbarten Seitenkante (41) hin auf einer durch den Mittelpunkt (I) und eine ge­ genüberliegende Ecke (42) gelegten Verbindungslinie ver­ setzt ist.
16. Schleifwerkzeug nach einem der Ansprüche 9-15, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Schleifplatte (24a) mindestens eine im Bereich einer Ecke angeordnete Befestigungsöffnung (33) aufweist.
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