DE19732534A1 - Vorrichtung zum Auffinden, Zerstören und Entfernen von Fremdkörpern und Ablagerungen in schwer zugänglichen engen Hohlräumen - Google Patents
Vorrichtung zum Auffinden, Zerstören und Entfernen von Fremdkörpern und Ablagerungen in schwer zugänglichen engen HohlräumenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Auffinden, Zerstören und Entfernen von
Fremdkörpern und Ablagerungen aus unzugänglichen engen Hohlräumen, insbesondere
eine chirurgische Vorrichtung zum Auffinden, Zerstören und Entfernen von Gewebeteilen
aus biologischen Hohlräumen, unter Zuhilfenahme nichtmechanischer Energie, mit deren
Hilfe die Gewebeteile derart gelockert und zerkleinert werden, daß sie mittels einer
zugeführten Spülflüssigkeit abgespült und abgesaugt werden können. Die Vorrichtung
kann unter anderem in Körpergefäßen verwendet werden, ist aber vorzugsweise für die
Zerstörung und Entfernung verbliebener Epithelzellen im Kapselsack eines Auges bei
einer Kataraktoperation gedacht, um eine Nachstarbildung zu vermeiden.
Die Linse (Okular) ist ein Teil des optischen Augensystems eines Lebewesens.
Sie befindet sich in der hinteren Augenkammer hinter der Iris. Die hauptsächliche
Funktion der Linse liegt in der Einstellungsfähigkeit der Brechkraft, welche im
wesentlichen mit Hilfe der Zonularfasern (Fibrae zonulares) in Verbindung mit dem
Zilliarmuskel erfolgt. Die Einstellung (Akkomodation), bei welcher im wesentlichen die
ellipsenförmige Formgebung der Linse verändert wird, erfolgt dabei in Abhängigkeit von
der Beschaffenheit (Flexibilität) des Linsenkerns.
Durch Eintrübung und/oder Verhärtung des Linsenkerns wird das Sehvermögen wesentlich
beeinträchtigt. Hierbei unterscheidet man im wesentlichen zwischen angeborenen sowie
altersbedingten Katarakten, wobei die durch Stoffwechselreduktion und zunehmende
Sklerotisierung altersbedingt entstehenden Linsentrübungen beim Menschen etwa vom 50.
bis 60. Lebensjahr auftreten können. Die das Sehvermögen des Auges beeinträchtigende
Eintrübung kann jedoch auch durch Verletzungen, zum Beispiel durch Schlageinwirkung
auf das Auge, oder aber auch durch andere Unfälle entstehen. Zum Entfernen von
Katarakten ist heute allgemein die Methode der extrakapsulären Extraktion bekannt, bei
welcher der getrübte Inhalt der Linse unter Belassung der Kapsel entfernt und danach (im
allgemeinen) eine Kunstlinse implantiert wird. Diese Operation ist eine der am häufigsten
durchgeführten Augenoperationen.
Obwohl die Entfernung der getrübten Linse und die Implantation einer künstlichen Linse
bei den meisten Kataraktpatienten zu einer signifikanten Verbesserung führt, muß
festgestellt werden, daß sich bei bis zu 50% aller Patienten, denen eine intraokulare Linse
in den Kapselsack implantiert wurde, innerhalb von 5 Jahren nach der Operation ein
sekundärer Katarakt entwickelte. Dieses ist auf im Linsensack verbliebene Epithelzellen
zurückzuführen, die sich auf dem und im Kapselsack ablagern, vermehren und Trübungen
ausbilden, dadurch den Durchtritt des Lichts durch die Intraokularlinse reduzieren und das
Sehvermögen der Patienten verschlechtern.
Diese Epithelzellen lassen sich nach dem Entfernen von Linsenkern und Rinde aus der
Linsenkapsel teilweise nicht erkennen, da sie auch im äquatorialen Bereich liegen, der
durch die Iris abgedeckt ist. Selbst beim Erkennen dieser noch verbliebenen Epithelzellen
würde sich eine Entfernung schwierig gestalten, weil bisher kein wirklich geeignetes
Werkzeug hierfür bekannt geworden ist, mit dem sich die Entfernung dieser Zellen ohne
die Gefahr der Zerstörung intraokularer Augenteile, insbesondere der Fibrae zonulares,
durchführen ließe. Wenn nun solche Epithelzellen nach der Entfernung von Kern und Rinde
in der Linsenkapsel verbleiben, kommt es aber, wie oben gesagt, unter anderem durch
Proliferation dieser Epithelzellen, zur Nachstarbildung. Deshalb ist eine gründliche
Entfernung der nach der Entfernung von Kern und Rinde verbliebenen Epithelzellen
äußerst wichtig.
In der Regel wird bei Operationen dieser Art durch einen Einschnitt am Rande der
Hornhaut eines zu operierenden Auges eine doppellumige Kanüle in die Vorderkammer
des Auges eingeführt und der Vorderkammer über ein Lumen der Kanüle eine
Spülflüssigkeit zugeführt sowie gleichzeitig über das andere Lumen der Kanüle die mit
Linsentrümmern beladene Spülflüssigkeit wieder abgesaugt.
Bei einer insoweit bekannten Apparatur, die in der GB-PS 13 49 881 beschrieben ist, wird
die Spülflüssigkeit von einer Infusionsflasche über eine Schlauchleitung dem einen Lumen
einer Doppelkanüle eines Handstücks zugeführt, während mittels einer motorisch
angetriebenen Vakuumpumpe, die mit Linsenresten beladene Spülflüssigkeit über das
andere Lumen der Doppelkanüle, die in die Vorderkammer des zu operierenden Auges
eingeführt und mit der genannten Vakuumpumpe über eine Schlauchleitung lösbar
verbunden ist, abgesaugt wird. Im Ansaugweg der Vakuumpumpe ist eine Druckmeß- und
Regeleinrichtung angeordnet, mittels der die Saugwirkung auf ein vorbestimmtes
Druckniveau begrenzt werden kann. Angesichts der Begrenzung der Saugwirkung auf ein
vorbestimmtes Druckniveau ist bei dieser Vorrichtung zwar sichergestellt, daß beim
Absaugen von Spülflüssigkeit mit den in dieser enthaltenen Linsenteilchen im Falle von
Verstopfungen der Aspirationsöffnung der Doppelkanüle ein vorbestimmtes Vakuum in
der Vorderkammer eines zu operierenden Auges nicht überschritten wird, aber die
Apparatur erscheint im Hinblick auf eine patientenschonende Operationstechnik noch
verbesserungsbedürftig, um jedwede Gefahr eines Kollabierens der Augen-Vorderkammer
auszuschließen.
Demgemäß wird in der DE-PS 32 34 621 eine Apparatur zum Absaugen von Linsenresten
bei augenchirurgischen Katarakt-Operationen vorgeschlagen, bei der die Verwendung
einer Schlauchpumpe mit einem motorisch antreibbaren Rotationskolben als Vakuum
pumpe sowie eine Anlaufverzögerung des Antriebsmotors für den Rotationskolben
vorgesehen sind. Dadurch wird erreicht, daß die Pumpe erst nach Ablauf einer
vorbestimmten Zeitdauer, beispielsweise fünf bis acht Sekunden, die vorbestimmte
Drehzahl und mithin die vorbestimmte Saugleistung aufweist. Durch diesen allmählichen
Aufbau der Saugleistung ist zwar die Gefahr ausgeschlossen, daß die Vorkammer eines zu
operierenden Auges zu Beginn des Saugvorganges kollabiert, aber auch diese Erfindung
ist, ebenso wie die vorhergenannten, vorwiegend auf die Entfernung des Linseninhaltes
gerichtet, ohne eine Lösung für die Entfernung des feingeweblichen Epithels in
gewünschter Vollständigkeit zu ermöglichen.
Zur Verhinderung der Nachstarbildung nach einer Kataraktoperation ist es nach der
DE-OS 27 08 002 auch bekannt, in eine zum Beispiel vom Altersstar befallene Linse eine
Lösung eines von außen wirkenden, die Linse auflösenden Enzyms, in einem flüssigen
Träger gelöst, einzubringen. Hierdurch wird die Linse ausreichend erweicht, und durch
Absaugen und Spülen wird ihre Entfernung aus dem Kapselsack ermöglicht.
In der DE-OS 39 06 311 wird demgemäß vorgeschlagen, eine das Epithelzellwachstum
hemmende Lösung und ein Neutralisationsmittel für diese Lösung mittels einer in die
Linsenkapsel einer Augenlinse einzusetzenden Injektionseinrichtung einzubringen.
Der Nachteil dieser Lösungen besteht darin, daß nicht erkennbare Linsenreste in der
Kapsel verbleiben, was zu den bekannten nachteiligen Folgen führt. Außerdem wird
das Gewebe unkontrolliert aufgeweicht.
Weiterhin sind kanülenartige Instrumente bekannt, die eine aufgerauhte oder beschichtete
Oberfläche besitzen, womit durch manuelle Bewegungen des Operateurs eine mechanische
Lockerung der Epithelzellen im sichtbaren Bereich erfolgt. Eine ähnliche Wirkungsweise
haben kürettenähnliche Instrumente, die entweder manuell vom Operateur bewegt werden
oder elektromechanisch in Schwingungen versetzt werden.
Die Nachteile dieser mechanischen Verfahren bestehen darin, daß sie nur im sichtbaren
Bereich anwendbar sind und die auf Epithelbeläge und Kapselsack ausgeübte Kraft schwer
zu steuern ist.
Bekannt sind auch Vorrichtungen zur Zerstörung und Aspiration von Augengewebe,
bei denen magnetostriktive Wandler zum Umformen der elektrischen Ultraschall
schwingungen in mechanische Schwingungen verwendet werden.
So ist aus der DE-A 40 80 594 ein augenchirurgisches Instrument zum Zerkleinern und
Absaugen von Linsentrümmern bekannt, welches im wesentlichen ein als Griffstück
ausgebildetes Gehäuse, ein mit Antriebsmitteln in Wirkverbindung stehendes
Aufnahmeteil sowie eine in Form einer Hohlnadel ausgebildete Ultraschallsonde umfaßt,
deren Lumen über einen das Aufnahmeteil durchdringenden Kanal mit einer Saugleitung
verbunden ist. Bei diesem Instrument wird die Hohlnadel oder Ultraschallsonde
ausschließlich mit hoher Frequenz in longitudinaler Richtung bewegt und gleichzeitig über
einen Ringkanal dem vorderen, mit Austrittsöffnungen versehenen Ende der
Ultraschallsonde eine Spülflüssigkeit zugeführt, welche zusammen mit den
Linsentrümmern über das Lumen der Hohlnadel aus der Augenvorderkammer abgesaugt
wird.
Bei einer weiteren, aus der US-PS 36 93 613 bekannten Vorrichtung nimmt die Hohlnadel
von dem magnetostriktiven Wandler periodische Schwingungen mit einer Frequenz von 40
kHz und einem Ausschlag von etwa 30 µm auf. Dadurch zerkleinert der freie Endabschnitt
der Hohlnadel das Augenlinsenmaterial sehr weit. Gleichzeitig wird eine Salzlösung für
die Verflüssigung der Zerstörungsprodukte und ihre Absaugung durch den Längskanal der
Hohlnadel mit einer eine Pumpe und einen Motor aufweisenden Absaugvorrichtung dem
Augapfel zugeführt. Da die Pumpe während der ganzen Operation im Einsatz ist, besteht
die Gefahr, daß bei einer Verstopfung der Hohlnadel mit Augenlinsenmaterial sich im
Absaugkanal ein Unterdruck bildet, dessen plötzliche Beseitigung, beispielsweise aufgrund
einer Veränderung von Leistung oder Frequenz des Ultraschallgenerators, dazu führt, daß
schwallartig ein großes Volumen angesaugt wird, was zu einem Kollabieren des Auges
führen kann. Durch den Einsatz eines Elektromotors mit Pumpe wird die Vorrichtung sehr
aufwendig und störanfällig. Darüber hinaus können nur Linsenmasse, nicht jedoch
Glaskörper und andere pathologische Gewebe entfernt werden.
Bei einer anderen aus der US-PS 35 26 219 bekannten Vorrichtung wird eine Hohlnadel
verwendet, die an ihrem dem Augengewebe zugewandten Ende einen geringeren
Durchmesser aufweist. Zum Abtransport des Gewebes ist jedoch eine spezielle
Ultraschallpumpvorrichtung erforderlich, so daß auch hier die bei der US-PS 3 693 613
genannten Nachteile vorhanden sind.
Es wurde deshalb in der DE-PS 32 47 124 eine Vorrichtung zur Zerstörung und Aspiration
von Augengewebe mit einem gesteuerten, an seinem Ausgang mit einem magneto
striktiven Wandler zum Umformen der elektrischen Ultraschallschwingungen in
mechanische Schwingungen in Verbindung stehenden Ultraschallgenerator vorgeschlagen,
der eine Hohlnadel mit einem Axialkanal aufweist, die mit ihrem einen Ende mit dem
magnetostriktiven Wandler zur Überleitung der mechanischen Schwingungen für die
Zerstörung des Gewebes und die Aspiration der Zerstörungsprodukte in Verbindung
bringbar ist und mit ihrem freien Ende auf das Augengewebe einwirkt. Bei dieser
Vorrichtung ist das freie Ende der Hohlnadel mit einer Stirnwand mit einer
Durchgangsbohrung versehen, die mit dem Axialkanal kommuniziert und deren
Durchmesser kleiner als der des Axialkanals ist. Dadurch, daß im Bereich des Überganges
der Durchgangsbohrung in der Stirnwand und des Axialkanals der Hohlnadel beim
Kontakt mit dem zerstörten Augengewebe sich ein stärkerer Unterdruck einstellt, ist eine
ausgeprägte selbständige Aspiration des zerstörten und emulgierten Augengewebes
möglich, ohne daß eine spezielle Absauganlage vorgesehen werden muß.
Darüber hinaus sind augenchirurgische Vorrichtungen zum Zerkleinern des Linsenkerns
im Auge sowie zum Absaugen des in Partikel zerkleinerten Linsenkerns aus dem Auge
eines Lebewesens bekannt, die mit mechanischen, rotierend angetriebenen,
Schneidelementen ausgerüstet sind. So beschreibt die US-PS 4 320 761 eine als Griffstück
ausgebildete Vorrichtung zur Gewebeexzision, insbesondere zum Entfernen des Grauen
Stars aus einem Auge eines Lebewesens. Diese Vorrichtung umfaßt im wesentlichen ein
zur Aufnahme eines Motors und einer Batterie ausgebildetes Gehäuse, ein mittels einer
Schraubverbindung am Gehäuse befestigtes Kopfstück, eine im Kopfstück angeordnete
und mit einer Saugpumpe in Verbindung stehende erste Hohlnadel sowie eine in
achsparallelem Abstand außenseitig an der ersten Hohlnadel befestigte und mit einer
Infusionseinheit in Verbindung stehende zweite Hohlnadel, wobei koaxial in der ersten
Hohlnadel eine von dem Motor rotierend angetriebene Welle angeordnet ist, welche an
dem aus der ersten Hohlnadel herausragenden Endstück als verdrilltes Schneidelement
ausgebildet ist, mittels welchem der zu beseitigende Graue Star unter gleichzeitiger Zufuhr
eines Spülfluids zerkleinert und zusammen mit dem überschüssigen Spülfluid abgesaugt
wird.
Weitere mit rotierend angetriebenen und im wesentlichen als Bohrer ausgebildete
augenchirurgische Instrumente zum Zerkleinern eines Linsenkernes sowie zum Absaugen
von Linsentrümmern sind aus den Druckschriften US-A 3 976 077 und US-A 4 002 169
bekannt.
Aus der US-A 3 990 453 ist eine mit einem als Griffstück versehene Vorrichtung zum
Entfernen des Grauen Stars aus einem Auge eines Lebewesens bekannt, welche
Vorrichtung im wesentlichen ein zur Aufnahme eines Motors ausgebildetes Gehäuse, ein
daran befestigtes Kopfstück, eine im Kopfstück angeordnete und mit einer Saugpumpe in
Verbindung stehende Hohlnadel umfaßt, welche an der Spitze als sägezahnförmiges
Schneidelement ausgebildet und von dem Motor rotierend angetrieben ist, wobei mittels
des Schneidelements der zu beseitigende Graue Star unter gleichzeitiger Zufuhr eines
Spülfluids zerkleinert und zusammen mit dem überschüssigen Spülfluid abgesaugt wird.
Die EP-A 623 328 beschreibt eine mit einem Schneidwerkzeug versehene augen
chirurgische Einrichtung, die ein Gehäuse umfaßt sowie ein daran angeordnetes und zur
Aufnahme eines Führungsrohres ausgebildetes Kopfstück. In dem Führungsrohr ist eine
Rohrsonde angeordnet, welche an dem einen Ende mit im Gehäuse angeordneten
Antriebsmitteln wirkverbunden und an dem anderen, aus dem Führungsrohr
herausstehenden Ende als Schneidelement herausgebildet ist, welches mit mindestens zwei
quer zur Längsachse des Führungsrohres orientierten Flügelstücken versehen ist. Die mit
dem Schneidelement versehene Rohrsonde ist relativ zu dem feststehenden Führungsrohr
um die Längsachse rotierend und/oder in longitudinaler Richtung mit hoher Frequenz
bewegbar. Eine gleichartige Vorrichtung ist in der EP-A 710 469 beschrieben.
Ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Zerstörung verbliebener Epithelzellen mit
nichtmechanischer Energie beschreibt die EP-A 657 152. Diese Vorrichtung enthält eine in
das Auge einführbare Sonde, die mit einem, mit einer Energieversorgung ausgestatteten
Handstück verbunden ist. Am vorderen, in das Auge einzuführenden Ende der Sonde sind
eine oder zwei Elektroden vorgesehen, über die elektrische Energie auf die in der
Linsenkapsel verbliebenen Epithelzellen zur Anwendung gebracht werden kann, um diese
zu zerstören. Der Hauptnachteil dieser Vorrichtung ist, neben anderen, die direkte
Anwendung elektrischer Energie auf den Patienten.
Hieraus ergibt sich die Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung zum Auffinden,
Zerstören und Entfernen von Fremdkörpern und Ablagerungen aus unzugänglichen engen
Hohlräumen, insbesondere eine chirurgische Vorrichtung zum Auffinden, Zerstören und
Entfernen von Gewebeteilen aus biologischen Hohlräumen, unter Zuhilfenahme
nichtmechanischer Energie zu schaffen, mit deren Hilfe die Gewebeteile derart gelockert
werden, daß sie abgespült und abgesaugt werden können. Die Vorrichtung soll
vorzugsweise für die Zerstörung und Entfernung verbliebener Epithelzellen im Kapselsack
eines Auges bei einer Kataraktoperation verwendbar sein, um eine Nachstarbildung zu
vermeiden, sie soll aber auch in anderen, vorzugsweise biologischen Hohlräumen, zum
Beispiel in Körpergefäßen, aber auch technischen Hohlräumen, anwendbar sein.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung gelöst, die aus einem
Handstück besteht, das einen Laser enthält oder mit einem solchen verbindbar ist und
Lichtleiterfasern zur Übertragung der Laser-Lichtenergie des genannten Lasers in ein am
genannten Handstück angeordnetes hohlnadelartiges Instrument, sowie aus dem genannten
hohlnadelartigen Instrument mit einem oder mehreren darin vorgesehenen Axialkanälen
mit je einer oder mehreren Austrittsöffnungen, und den aus dem Handstück kommende
Lichtleiterfasern zur Weiterleitung der genannten Laser- Lichtenergie zu
Austrittsöffnungen der Lichtleiter aus dem hohlnadelartigen Instrument.
Als Laser findet vorteilhaft ein Erbium-YAG-Laser Verwendung. Diese Laser weisen eine
verhältnismäßig geringe Eindringtiefe in biologisches Gewebe auf, so daß die Verletzungs
gefahr an versehentlich bestrahlten Gewebeteilen relativ gering ist.
Die Entfernung der bei einer Kataraktoperation im Kapselsack noch verbliebenen
Epithelreste kann in der Weise erfolgen, daß mit einer gesonderten Kanüle eine
Spülflüssigkeit in den Kapselsack eingebracht wird und die erfindungsgemäße
Vorrichtung, außer der Zerstörung der Epithelreste mittels der Laser-Lichtenergie, nur das
Absaugen der mit den Epithelresten beladenen Spülflüssigkeit übernimmt. Dann ist das
hohlnadelartige Instrument zweckmäßig nur mit einem Axialkanal ausgestattet. Dieser
kann dann entweder nur eine oder mehrere Austrittsöffnungen aufweisen. Bei zwei
Austrittsöffnungen mündet der Axialkanal vorteilhaft in eine durch das hohlnadelartige
Instrument geführte Querbohrung, die in einem Abstand vorm vorderen Ende desselben aus
diesem austritt. Bei drei und mehr Austrittsöffnungen sind diese zweckmäßig ebenfalls in
einem Abstand von seinem vorderen Ende über den Umfang des hohlnadelartigen
Instruments verteilt.
Das hohlnadelartige Instrument kann auch mit zwei Axialkanälen ausgestattet sein.
Dann dient einer der Kanäle zum Zuführen der Spülflüssigkeit und der andere zum
Absaugen der mit den Epithelresten beladenen Spülflüssigkeit. In diesem Fall ist die
Verwendung einer zweiten Kanüle nicht erforderlich. Um einen einwandfreien
Spülvorgang zu gewährleisten, sind dann vorteilhaft die Austrittsöffnungen der beiden
Axialkanäle auf entgegengesetzten Seiten des hohlnadelartigen Instruments angeordnet.
Es kann auch ein Axialkanal, zweckmäßig der zum Zuführen der Spülflüssigkeit, am
vorderen Ende des hohlnadelartigen Instruments austreten und der andere an einer oder
mehreren Stellen in einem Abstand vom vorderen Ende desselben.
Um Verstopfungen zu vermeiden, sind die Austrittsöffnungen vor allem des Absaugkanals
zweckmäßig konisch ausgebildet, derart, daß sie unmittelbar an der Austrittsoberfläche
einen geringeren Durchmesser aufweisen und sich nach innen zum Kanal hin erweitern.
Es sind vorzugsweise 3 Bündel Lichtleiterfasern vorgesehen, von denen eines eine nach
oben, eines eine nach vorn und eines eine nach unten gerichtete Lichtaustrittsfläche
aufweist.
Bei entsprechender Ausführung können die Lichtleiterfasern nicht nur zur Übertragung der
Laser-Lichtenergie verwendet werden, sondern es kann, bei gedrosselter Aussteuerung der
Laser, Licht zum Betrachten in den zu untersuchenden Hohlraum geleitet werden. Das
zurückkommende Reflexlicht, das ein Bild des beleuchteten Bereichs ist, kann dann, zum
Beispiel mittels eines halbverspiegelten Prismas, aus dem Lichtverlauf ausgeblendet und
einem CCD-Element zur Erzeugung eines Bildschirmbildes zugeführt werden.
Die Lichtaustritte der Lichtleiterfasern können optisch wirksam ausgebildet sein. Damit
kann eine Fokusierung des Laserlichts erreicht werden und eine optisch scharfe
Darstellung der zu zerstörenden Linsenreste. Dann wäre bei optisch scharfer Abbildung
der Linsenreste gewährleistet, daß das Laserlicht, die gewünschten Gewebeteile trifft und
kein umgebendes Gewebe geschädigt wird. Wenn also der Operateur mit gedrosseltem
Laserlicht die zu behandelnden Gewebeteile gefunden und anvisiert hat, werden sie mit
voller Laserleistung bestrahlt und zerstört.
Es können auch getrennte Lichtleiterfasern zum Suchen/Beleuchten/Betrachten einerseits
und zum Bestrahlen mittels der Laser-Lichtenergie andererseits verwendet werden.
Das hohlnadelartige Instrument kann starr, vorzugsweise mit einem angewinkelten
vorderen Teil, oder als biegsamer Katheder ausgeführt sein.
Mittels der optoelektrischen Bildauswertung können Epithelreste auch an normalerweise
nicht einsehbaren Stellen aufgefunden und anvisiert werden. Auch ist eine einwandfreie
Kontrolle möglich, ob die vollkommene Entfernung gelungen ist.
Die Erfindung soll nachfolgend an einem, den Schutzumfang nicht einschränkenden
bevorzugten Ausführungsbeispiel näher erläutert werden.
Die Fig. 1 zeigt schematisch eine Seitenansicht des vorderen Teils eines hohlnadelartigen
Instruments gemäß der vorliegenden Erfindung mit einem Axialkanal der zwei Austritts
öffnungen in Form einer Querbohrung aufweist und drei Lichtleiterfaserbündeln.
Die Fig. 2 zeigt schematisch eine Schnittdarstellung des Teils der Fig. 1 entlang der
Linie C-D in der Fig. 3.
Die Fig. 3 zeigt schematisch eine Draufsicht auf den vorderen Teil des hohlnadelartigen
Instruments der Fig. 1.
Die Fig. 4 zeigt schematisch eine Schnittdarstellung entlang der Linie A-B in der Fig. 1,
zur Darstellung des Absaugkanals, in der die Lichtleiterbündel zur besseren Übersicht
weggelassen wurden.
Die Fig. 5 zeigt schematisch eine Schnittdarstellung analog der Schnittdarstellung
in der Fig. 4 aber für ein hohlnadelartiges Instrument mit zwei Aialkanälen.
In den Fig. 1 bis 4 ist der vordere Teil 1 des hohlnadelartigen Instruments mit einem
Axialkanal gemäß der vorliegenden Erfindung in verschiedenen Darstellungen gezeigt.
Der sich durch das gesamte Instrument bis in das Handstück erstreckende Axialkanal 2
weist Austrittsöffnungen 3 und 4 in Form einer Querbohrung 5 auf. Diese mündet in einem
Abstand vom vorderen Ende 6 des hohlnadelartigen Instruments ins Freie und bildet
Absaugöffnungen für die mit Epithelresten beladene Spülflüssigkeit. Die Zuführung der
Spülflüssigkeit erfolgt in diesem Falle mittels einer gesonderten Kanüle. Um einer
Verstopfung des aus der Querbohrung 5 und dem Axialkanal 2 bestehenden Absaugkanals
entgegenzuwirken, sind die Austrittsenden 7 und 8 der Querbohrung 5 konisch ausgeführt
und erweitern sich von ihren Austrittsöffnungen 3 und 4 zum Inneren der Querbohrung 5
(dargestellt in der Fig. 4). In der dargestellten Ausführungsform weist die erfindungs
gemäße Vorrichtung drei Lichtleiterfaserbündel 9 bis 11 auf, von denen eines, Lichtleiter
faserbündel 9, eine nach oben gerichtete Austrittsfläche 12, das zweite, Lichtleiterfaser
bündel 10, eine nach vorn gerichtete Austrittsfläche 13 und das dritte, Lichtleiterfaser
bündel 11, eine nach unten gerichtete Austrittsfläche 14 aufweist.
In der Fig. 5 ist das hohlnadelartige Instrument als Variante mit zwei Axialkanälen 2
und 15 schematisch in einer Schnittdarstellung analog zu der Fig. 4 gezeigt.
Davon dient der Axialkanal 15 zum Zuführen der Spülflüssigkeit und der Axialkanal 2
zum Absaugen der mit den Epithelresten beladenen Spülflüssigkeit. In diesem Fall ist
folglich die Verwendung einer zweiten Kanüle nicht erforderlich. Um einen einwandfreien
Spülvorgang zu gewährleisten, sind die Austrittsöffnungen 3; 4; 16; 17 der beiden
Axialkanäle 2 und 15 auf entgegengesetzten Seiten des hohlnadelartigen Instruments
angeordnet, das heißt, die Austrittsöffnungen 3 und 4 des Axialkanals 2 befinden sich auf
der linken und oberen Seite des hohlnadelartigen Instruments und die Austrittsöffnungen
16 und 17 des Axialkanals 15 auf der rechten und unteren Seite desselben. Um Ver
stopfungen zu vermeiden, sind auch hier die Austrittsenden 7 und 8 sowie 18 und 19 der
Austrittskanäle 20 bis 23 konisch ausgebildet, derart, daß sie unmittelbar an der
Austrittsoberfläche einen geringeren Durchmesser aufweisen und sich nach innen zum
Kanal hin erweitern.
Die Vorteile der erfindungsgemäßen Vorrichtung bestehen in der Anwendung nicht
mechanischer Energie, wodurch eine ungesteuerte mechanische Belastung des um
gebenden und verbleibenden Gewebes vermieden wird. Durch die nach außen glatte
Oberfläche des hohlnadelartigen Instruments ist eine Kratzbelastung oder -beschädigung
ausgeschlossen. Die geeignete Formgebung ermöglicht auch in nicht sichtbaren,
verdeckten Bereichen ein Arbeiten mit oder ohne optische Kontrolle. Es wird ein
Werkzeug zur Verfügung gestellt, mittels welchem Gewebeteilchen von der Oberfläche
der Kapsel abgelöst, zerkleinert und abgesaugt werden können, ohne daß dabei die Wand
des Kapselsacks verletzt wird, wobei ein einwandfreies Absaugen der Zerstörungsprodukte
des Linsengewebes gegebenenfalls durch optische Kontrolle gewährleistet ist. Damit kann
eine Nachstarbildung nach einer Kataraktoperation wirksam reduziert werden.
Selbstverständlich ist eine Anwendung im nichtbiologischen, zum Beispiel technischen
Bereich, durchaus gegeben.
1
vorderer Teil
2
Axialkanal
3
Austrittsöffnung
4
Austrittsöffnung
5
Querbohrung
6
vorderes Ende
7
Austrittsende
8
Austrittsende
9
Lichtleiterfaserbündel
10
Lichtleiterfaserbündel
11
Lichtleiterfaserbündel
12
Lichtaustrittsfläche
13
Lichtaustrittsfläche
14
Lichtaustrittsfläche
15
Axialkanal
16
Austrittsöffnung
17
Austrittsöffnung
18
Austrittsende
19
Austrittsende
20
Austrittskanal
21
Austrittskanal
22
Austrittskanal
23
Austrittskanal
Claims (12)
1. Vorrichtung zum Auffinden, Zerstören und Entfernen von Fremdkörpern und
Ablagerungen aus schwer zugänglichen engen Hohlräumen, insbesondere chirurgische
Vorrichtung zum Auffinden, Zerstören und Entfernen von Gewebeteilen aus biologischen
Hohlräumen, unter Zuhilfenahme nichtmechanischer Energie, mit einem Handstück und
einem hohlnadelartigen Teil zum Einführen in den Kapselsack eines zu operierenden oder
operierten Auges,
dadurch gekennzeichnet, daß das Handstück einen Laser enthält oder mit
einem solchen verbindbar ist und Lichtleiterfaserbündel, zur Übertragung der Laser-
Lichtenergie des genannten Lasers in ein am genannten Handstück angeordnetes
hohlnadelartiges Instrument enthält, und daß das genannte hohlnadelartige Instrument
mit einem oder mehreren darin vorgesehenen Axialkanälen (2; 15) mit je einer oder
mehreren Austrittsöffnungen (3; 4; 16; 17), und den aus dem Handstück kommenden
Lichtleiterfaserbündeln (9; 10; 11) zur Weiterleitung der Laserlichtenergie zu
Austrittsflächen (12; 13; 14) der Lichtleiterfaserbündel (9; 10; 11) aus dem
hohlnadelartigen Instrument ausgestattet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der Laser ein Erbium-YAG-Laser ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das hohlnadelartige Instrument mit einem
Axialkanal (2) ausgestattet ist, der eine oder mehrere Austrittsöffnungen aufweist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß Axialkanal (2) zwei Austrittsöffnungen (3; 4)
aufweist, die in Form einer durch das hohlnadelartige Instrument geführte Querbohrung
(5) ausgeführt sind, die in einem Abstand vom vorderen Ende (6) desselben aus diesem
austritt, in welche der Axialkanal mündet.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der Axialkanal (2) drei oder mehr Austritts
öffnungen aufweist, die in einem Abstand (6) vom vorderen Ende des hohlnadelartigen
Instruments über den Umfang des hohlnadelartigen Instruments verteilt angeordnet sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das hohlnadelartige Instrument zwei
Axialkanäle (2; 15) aufweist und daß die Austrittsöffnungen (3; 4 bzw. 16; 17) der beiden
Axialkanäle (2; 15) auf entgegengesetzten Seiten des hohlnadelartigen Instruments in
einem Abstand vom vorderen Ende (6) desselben angeordnet sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß der erste Axialkanal am vorderen Ende des
hohlnadelartigen Instruments austritt und der zweite an einer oder mehreren Stellen in
einem Abstand vom vorderen Ende desselben.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Austrittsenden (7; 8; 18; 19) der Kanäle
konisch ausgebildet sind, derart, daß sie unmittelbar an der Austrittsöffnung (3; 4; 16; 17)
einen geringeren Durchmesser aufweisen und sich nach innen zu den Austrittskanälen (20;
21; 22; 23) hin erweitern.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß drei Bündel Lichtleiterfasern (9; 10; 11)
vorgesehen sind, von denen eines nach oben, eines nach vorn und eines nach unten
gerichtete Lichtaustrittsflächen (12; 13; 14) aufweist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtaustritte der Lichtleiterfasern zur
Fokusierung des Laserlichts optisch wirksam ausgebildet sind.
11. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das hohlnadelartige Instrument starr
ausgebildet ist und im vorderen Teil eine Krümmung oder Abwinkelung aufweist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das hohlnadelartige Instrument als biegsamer
Katheder ausgebildet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1997132534 DE19732534A1 (de) | 1997-07-23 | 1997-07-23 | Vorrichtung zum Auffinden, Zerstören und Entfernen von Fremdkörpern und Ablagerungen in schwer zugänglichen engen Hohlräumen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1997132534 DE19732534A1 (de) | 1997-07-23 | 1997-07-23 | Vorrichtung zum Auffinden, Zerstören und Entfernen von Fremdkörpern und Ablagerungen in schwer zugänglichen engen Hohlräumen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19732534A1 true DE19732534A1 (de) | 1999-01-28 |
Family
ID=7837193
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1997132534 Withdrawn DE19732534A1 (de) | 1997-07-23 | 1997-07-23 | Vorrichtung zum Auffinden, Zerstören und Entfernen von Fremdkörpern und Ablagerungen in schwer zugänglichen engen Hohlräumen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19732534A1 (de) |
-
1997
- 1997-07-23 DE DE1997132534 patent/DE19732534A1/de not_active Withdrawn
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