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DE19716977C2 - Vorrichtung zum Erwärmen und Überwachen eines Strömungsmediums - Google Patents

Vorrichtung zum Erwärmen und Überwachen eines Strömungsmediums

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DE19716977C2 DE1997116977 DE19716977A DE19716977C2 DE 19716977 C2 DE19716977 C2 DE 19716977C2 DE 1997116977 DE1997116977 DE 1997116977 DE 19716977 A DE19716977 A DE 19716977A DE 19716977 C2 DE19716977 C2 DE 19716977C2
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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Derartige Vorrichtungen kommen insbesondere in der Medizin zum Einsatz zur Zuführung eines Gases zu einem Patienten, beispielsweise zu dessen Beatmung. Hierbei strömt das Gas während seiner Zuführung entlang der Heizleitung, um sicherzustellen, daß es beim Patienten einen Temperatur-Sollwert, beispielsweise Körpertemperatur, aufweist.
Aus der DE 37 30 551 C2 ist ein Atembefeuchtungsgerät mit einem Beatmungsschlauch bekannt, der auf seiner Außenseite eine schraubenlinienförmig angeordnete Heizleitung trägt. Innerhalb die Beatmungsschlauches verläuft eine Meßleitung, die eine Meßsonde mit einer Überwachungseinheit elektrisch verbindet.
Die DE 43 31 559 A1 offenbart eine Vorrichtung zur Erwärmung von strömenden Medien, die einen Innenschlauch aufweist, der von einer elektrischen Heizleitung in Form eines Drahtgeflechts umgeben ist, an der wiederum ein Meßwertaufnehmer anliegen kann.
In der US-4,038,519 wird ein Schlauch für ein Strömungsmedium beschrieben, dessen Wandung mittels einer schraubenlinienförmigen in der Wandung angeordneten Heizleitung erwärmt werden kann. Zusätzlich kommt eine Temperaturmeßsonde zum Einsatz, die schraubenlinienförmig in der Schlauchwandung angeordnet sein kann.
Allgemein kann mittels derartiger Vorrichtungen ein flüssiges oder gasförmiges Strömungsmedium (Fluid) erwärmt werden, und zusätzlich kann der Zustand des Strömungsmediums überwacht werden. Letzteres kann dadurch erfolgen, daß die Meßleitung einerseits an eine Überwachungseinheit und andererseits an eine Meßsonde angeschlossen wird, mit deren Hilfe beispielsweise die Temperatur oder die Feuchtigkeit des Strömungsmediums bestimmt werden kann. Eine Temperaturüberwachung kann auch dadurch erfolgen, daß die Meßleitung mit einer die Temperatur der Heizleitung bestimmenden Meßsonde verbunden wird. Das Signal der Meßsonde kann dann über die Meßleitung einer als Regeleinheit ausgestalteten Überwachungseinheit zugeführt werden zur Regelung der Temperatur der Heizleitung. In diesem Falle stellt die von der Meßsonde ermittelte Temperatur die Ist-Temperatur der Heizleitung dar, und mittels der Regeleinheit kann die Ist- Temperatur mit einer vorgebbaren Soll-Temperatur verglichen werden, so daß bei Abweichung der beiden Termperaturwerte ein Versorgungsgerät der elektrischen Heizleitung entsprechend angesteuert wird, um die Ist-Temperatur der vorgegebenen Soll-Temperatur anzunähern. Die Soll-Temperatur der Heizleitung entspricht hierbei der Temperatur, auf die das Strömungsmedium mittels der Vorrichtung erwärmt werden soll.
Die Handhabung der voranstehend erläuterten Vorrichtungen hat sich als verhältnismäßig schwierig erwiesen, außerdem ist für deren Herstellung ein nicht unbeachtlicher Fertigungsaufwand erforderlich, der mit beträchtlichen Kosten verbunden ist.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine gattungsgemäße Vorrichtung derart weiterzubilden, daß sie eine einfachere Handhabung aufweist und kostengünstiger herstellbar ist.
Diese Aufgabe wird bei einer Vorrichtung der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Heizleitung an der Meßleitung gehalten ist. Eine derartige definierte Ankopplung der Heizleitung an die Meßleitung hat den Vorteil, daß ein gesondertes Zugentlastungselement, wie zum Beispiel ein zentral angeordneter Glasfaserstrang, entfallen kann. Die Funktion des Zugentlastungselement wird vielmehr von der Meßleitung übernommen, an der die Heizleitung gehalten ist. Die erfindungsgemäße Ausgestaltung hat außerdem den Vorteil, daß bei Verbindung der Meßleitung mit einer die Temperatur der Heizleitung ermittelnden Meßsonde ein Regelkreis, wie eingangs erläutert, ausgebildet werden kann, der sich durch geringe Regelüberschwingungen bzw. Regelabweichungen sowie durch eine geringe Systemträgheit auszeichnet. Da die Meßleitung von der Heizleitung umgeben ist, weist sie darüber hinaus eine beträchtliche Störfestigkeit gegenüber elektromagnetischen Störstrahlungen sowohl im hoch- als auch im niederfrequenten Bereich auf. Die erfindungsgemäße Vorrichtung zeichnet sich somit durch eine gute elektromagnetische Verträglichkeit aus.
Insbesondere im Falle sehr störungsempfindlicher Meßsignale, die über die Meßleitung übertragen werden sollen, kann vorgesehen sein, daß zwischen der zentral angeordneten Meßleitung und der Heizleitung ein die Meßleitung gegenüber elektromagnetischer Störstrahlung abschirmendes Abschirmelement angeordnet ist. In vielen Fällen kann allerdings ein derartiges Abschirmelement dadurch entfallen, daß die Meßleitung von der Heizleitung umflochten ist. In diesem Falle bildet die Heizleitung ein Heizgeflecht, das einen beachtlichen Abschirmeffekt auf die zentral angeordnete Meßleitung ausübt. Darüber hinaus weist das Heizgeflecht eine besonders große Oberfläche auf, die auch bei Einsatz von Strömungsmedien mit großem Wärmeübertragungswiderstand eine gute Wärmeübertragung gewähr­ leistet.
Bei einer besonders kostengünstig herstellbaren Ausführungs­ form ist vorgesehen, daß die Heizleitung die Meßleitung schraubenlinienförmig umgibt. Die Heizleitung bildet somit eine Heizspirale, die insbesondere bei flüssigen Strömungsme­ dien, die sich durch einen geringen Wärmeübertragungswider­ stand auszeichnen, vorteilhaft verwendet werden kann.
Günstig ist es, wenn die Heizleitung bifilar ausgebildet ist und eine Zuleitung sowie eine Rückleitung umfaßt. Die Zu- und Rückleitungen können hierbei im wesentlichen parallel zuein­ ander ausgerichtet sein.
Bei einer aufgrund ihrer mechanischen Stabilität bevorzugten Ausgestaltung ist vorgesehen, daß die Zu- und Rückleitungen miteinander verdrillt sind.
Wie bereits erläutert, kann mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung ein Strömungsmedium erwärmt und zusätzlich über­ wacht werden. Hierbei können mehrere Meßsonden zum Einsatz kommen, die beispielsweise die Temperatur der Heizleitung und/oder des Strömungsmediums sowie den Feuchtigkeitsgehalt und/oder die Konzentration einzelner Bestandteile des Strö­ mungsmediums, beispielsweise einzelner Gasbestandteile, er­ mitteln. Alternativ und/oder ergänzend kann vorgesehen sein, daß mehrere identische Meßfühler zum Einsatz kommen, die längs der Heizleitung im Abstand zueinander angeordnet sind. Zur Erzielung einer besonders guten Handhabbarkeit und Über­ sichtlichkeit ist es bei Einsatz der Vorrichtung mit mehreren Meßsonden von Vorteil, wenn mehrere Meßleitungen gemeinsam zentral angeordnet und von der Heizleitung in Umfangsrichtung umgeben sind.
Bei einer besonders bevorzugten Ausgestaltung ist vorgesehen, daß die Meßleitung einen temperaturabhängigen elektrischen Leitungswiderstand aufweist. Dies hat den Vorteil, daß der Widerstandswert der mechanisch an die Heizleitung gekoppelten Meßleitung als Meßsonde zur Bestimmung der Temperatur der Heizleitung verwendet werden kann.
Soll das von einer Meßsonde bereitgestellte Meßsignal vom Be­ trieb der Heizleitung möglichst nicht beeinflußt werden, so ist es von Vorteil, wenn der elektrische Gesamtwiderstand der Meßleitung im wesentlichen temperaturunabhängig ist. Dies hat zur Folge, daß eine Temperaturänderung der Heizleitung prak­ tisch keine Auswirkungen auf die elektrischen Übertragungsei­ genschaften der Meßleitung hat.
So kann beispielsweise vorgesehen sein, daß die Meßleitung abschnittsweise aus einem Kaltleiter und einem Heißleiter ge­ bildet ist. Die Meßleitung weist bei einer derartigen Ausfüh­ rungsform Bereiche unterschiedlicher Materialeigenschaften auf. Ein Kaltleiter zeichnet sich hierbei dadurch aus, daß sich sein elektrischer Widerstand erhöht, wenn der Kaltleiter erwärmt wird. Diese Eigenschaft weisen insbesondere Metalle, zum Beispiel Kupfer, auf. Heißleiter weisen demgegenüber eine umgekehrte Temperaturabhängigkeit auf, d. h. deren elektri­ scher Widerstand verringert sich bei einer Temperaturerhö­ hung. Eine derartige Eigenschaft weisen verschiedene, dem Fachmann bekannte Legierungen auf sowie Halbleiter. Wird ein Kaltleiter mit einem Heißleiter kombiniert, so hat dies zur Folge, daß sich bei Wahl geeigneter Längen für die beiden Leiter insgesamt ein temperaturunabhängiger Gesamtwiderstand ergibt, da sich eine Widerstandserhöhung des Kaltleiters durch eine Widerstandsverminderung des Heißleiters ausglei­ chen läßt. Es kann beispielsweise vorgesehen sein, daß die Meßleitung eine Zu- und eine Rückleitung umfaßt, wobei eine der beiden Leitungen als Heißleiter und die andere Leitung als Kaltleiter ausgebildet ist.
Alternativ kann auch vorgesehen sein, daß die Meßleitung aus einem Material mit im wesentlichen temperaturunabhängigem elektrischen Widerstand gefertigt ist. Derartige Materialien zeichnen sich durch den sogenannten "K"-Zustand aus. Inner­ halb eines gewissen Temperaturbereichs weisen diese Materia­ lien einen elektrischen Widerstandswert auf, der sich bei ei­ ner Temperaturänderung praktisch nicht verändert. Eine derar­ tige Eigenschaft zeigen zum Beispiel Kupfer-Mangan- Legierungen.
Wie bereits eingangs erläutert, kann die erfindungsgemäße Vorrichtung beispielsweise zur Zuführung von Gasen in der Me­ dizin zum Einsatz kommen. So kann zum Beispiel vorgesehen sein, ein angefeuchtetes und erwärmtes Atemgas unter Zuhilfe­ nahme der erfindungsgemäßen Vorrichtung zu einem zu beatmen­ den Patienten zu führen. Außerdem kann die Vorrichtung bei minimal-invasiven Eingriffen verwendet werden, bei denen bei­ spielsweise ein Endoskop durch eine enge Körperöffnung hin­ durch in eine Körperhöhle eingeführt und/oder durch eine enge Körperöffnung hindurch operiert werden soll, wobei hierbei die Körperhöhle mit erwärmtem Stickstoff- oder Kohlendioxyd- Gas aufgefüllt und expandiert wird. Hierzu kann vorgesehen sein, daß die voranstehend erläuterte Vorrichtung innerhalb eines flexiblen Gaszuführungsschlauchs, vorzugsweise im Ab­ stand zur Schlauchwand, angeordnet ist. Die erfindungsgemäße Vorrichtung bildet somit eine gegebenenfalls auswechselbare und autoklavierbare Einheit einer beheizbaren Leitung zur Zuführung eines Gases zu einem Patienten, wobei mittels der Vorrichtung sichergestellt wird, daß sich das Gas während der Zuführung nicht abkühlt und kondensiert, sondern beim Patienten einen Temperatur-Sollwert, beispielsweise Körpertemperatur aufweist.
Weitere Einsatzmöglichkeiten der erfindungsgemäßen Vorrichtung ergeben sich beispielsweise bei Bioreaktoren, deren biologisch aktive Substanz häufig sehr termperatur- und/oder feuchtigkeitsempfindlich ist, wobei der biologischen Substanz ein erwärmtes flüssiges oder gasförmiges Medium zugeführt wird. Auch hierbei kann mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung sichergestellt werden, daß sich die Temperatur des Strömungsmediums während der Zuführung praktisch nicht ändert und daß zusätzlich der Zustand des Strömungsmediums mittels Meßsensoren festgestellt werden kann, wobei die Meßsensoren über eine von der Heizleitung umgebene Meßleitung mit einer entsprechenden Überwachungseinheit verbunden werden können.
Die nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung dient im. Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung. Es zeigen:
Fig. 1 schematisch, teilweise aufgebrochen dargestellt, eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;
Fig. 2 einen schematischen Längsschnitt durch eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, wobei der Gaszuführungsschlauch weggelassen ist, und
Fig. 3 einen schematischen Längsschnitt durch eine dritte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, wobei ebenfalls der Gaszuführungsschlauch weggelassen ist.
In Fig. 1 ist ausschnittsweise ein Gaszuführungsschlauch 10 dargestellt, der insbesondere in der Medizin zur Zuführung von erwärmtem Gas zu einem Patienten, beispielsweise zu dessen Beatmung oder auch zur Expansion einer Körperhöhle bei einem mikrochirurgischen Eingriff, zum Einsatz kommen kann. Hierbei wird ein mittels eines an sich bekannten Befeuchtungsgeräts befeuchtetes und erwärmtes Gas durch den Gaszuführungsschlauch 10 hindurch zum Patienten geleitet.
Innerhalb des eine Kunststoffumwandung 11 aufweisenden Gaszuführungsschlauch 10 ist kollinear zu dessen Längsachse eine erfindungsgemäße Vorrichtung 12 zum Erwärmen und Überwachen des Gases geführt. Diese umfaßt eine zentrale Meßleitung 13, die in eine erste Isolation 14, beispielsweise aus Polytetrafluorethylen, eingebettet ist, die von einem elektrischen Abschirmelement in Form eines Drahtgeflechts 15 umhüllt ist. Die Meßleitung 13 bildet somit in Kombination mit der ersten Isolation 14 und dem Drahtgeflecht 15 ein an sich bekanntes Koaxialkabel 16. Dieses wiederum ist von einer zweiten Isolation 17, die ebenfalls aus Polytetraflourethylen gefertigt sein kann, umgeben. An die zweite Isolation 17 schließt sich in radialer Richtung eine Heizleitung 19 an, die in Form eines Heizgeflechts ausgebildet ist und die Meßleitung 13 in Umfangsrichtung umhüllt. Die Heizleitung 19 ist somit über die erste und die zweite Isolation 14 bzw. 17 und das Drahtgeflecht 15 an der Meßleitung 13 festgelegt, die als Zugentlastungselement für die mechanisch empfindliche Heizleitung 19 dient.
Die Ausrichtung der Meßleitung 13 und der an ihr festgelegten Heizleitung 19 innerhalb des Gaszuführungsschlauchs 10 erfolgt mittels in Längsrichtung der Heizleitung 19 im Abstand zueinander angeordneter Abstandshalter 20, 21. Diese sind jeweils identisch ausgebildet und umfassen drei in einem Winkelabstand von jeweils 120° zueinander versetzt angeordnete, radial von der Heizleitung 19 abstehende Stege, wobei in Fig. 1 lediglich zwei Stege 22 uns 23 sichtbar sind. Die Stege sind jeweils flügelartig ausgestaltet und weisen in Längsrichtung der Heizleitung 19 eine im wesentlichen halbkreisförmige Gestalt auf, d. h. sie verjüngen sich in radialer Richtung, so daß sie im wesentlichen lediglich punktförmig an der Kunststoffumwandung 11 des Gaszuführungsschlauchs 10 anliegen und in Querrichtung des Gaszuführungsschlauchs 10 eine geringe Querschnittsfläche aufweisen verglichen mit der Strömungsquerschnittsfläche, die dem Gas zur Verfügung steht. Die Abstandshalter 20, 21 zeichnen sich somit durch einen geringen Strömungswiderstand aus.
Mittels der Heizleitung 19 kann das durch den Gaszuführungsschlauch 10 hindurchströmende Gas erwärmt werden, und an die Meßleitung 13 ist eine Meßsonde anschließbar, mit deren Hilfe beispielsweise die Temperatur des Gases bestimmt werden kann.
Eine alternative Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, die ebenfalls den in Fig. 1 dargestellten Gaszuführungsschlauch aufweisen kann, ist in Fig. 2 dargestellt. Diese weist ebenfalls eine in eine erste Isolation 27 eingebettete Meßleitung 28 auf. Die Meßleitung 28 ist hierbei zweiadrig ausgestaltet und weist eine Zu- und Rückleitung 29 bzw. 30 auf, die an ihrem freien Ende elektrisch miteinander verbunden sind.
Um die erste Isolation 27 ist schraubenlinienförmig eine bifilar ausgestaltete Heizleitung 32 gewickelt, die zwei elektrisch isolierte Heizdrähte 33 und 34 umfaßt, die miteinander verzwirbelt sind. Die beiden Heizdrähte 33 und 34 bilden eine Zu- bzw. eine Rückleitung der Heizleitung 32, die von einem Silikonschlauch 35 ummantelt ist. Ein derartiger Silikonschlauch kann auch bei der in Fig. 1 dargestellten ersten Ausführungsform verwendet werden.
Bei der in Fig. 2 dargestellten Vorrichtung können ebenfalls Abstandshalter verwendet werden, wie sie in Fig. 1 dargestellt sind.
Bei der in Fig. 2 dargestellten Ausführungsform ist die Meßleitung 28 aus einem Werkstoff mit temperaturabhängigem elektrischen Widerstand gefertigt, so daß die Meßleitung 28 selbst eine Meßsonde ausbildet zur Bestimmung der Temperatur der sie umgebenden Heizleitung.
Eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung ist in Fig. 3 dargestellt. Diese umfaßt ebenfalls eine in eine erste Isolation 37 eingebettete Meßleitung 38, die eine Zu- und eine Rückleitung 39 bzw. 40 aufweist. Um die erste Isolation 37 ist wiederum eine bifilar ausgestaltete Heizleitung 42 mit einem ersten Heizdraht 43 und einem zweiten Heizdraht 44 schraubenlinienförmig herumgewickelt, wobei die beiden Heizdrähte 43 und 44 eine Zu- bzw. ein Rückleitung für die an ein elektrisches Spannungsversorgungsgerät anschließbare Heizleitung 43 ausbilden. Die Heizleitung 42 wird ebenfalls von einem Silikonschlauch 45 ummantelt.
Im Gegensatz zu der in Fig. 2 dargestellten Ausführungsform weist die Meßleitung 38 der in Fig. 3 in dargestellten Ausführungsform einen im wesentlichen temperaturunempfindlichen elektrischen Gesamtwiderstand auf. Zu diesem Zweck ist die Zuleitung 39 aus einem Kaltleiter gefertigt, d. h. einem Mate­ rial, dessen elektrischer Widerstand sich bei Erwärmung er­ höht, während die Rückleitung 40 aus einem Heißleiter gefer­ tigt ist, d. h. einem Material, dessen elektrischer Widerstand sich bei Erwärmung absenkt. Die in Reihe geschalteten Kalt- und Heißleiter haben insgesamt zur Folge, daß sich der Ge­ samtwiderstand der Meßleitung 38 bei einer Änderung der Tem­ peratur der Heizleitung 42 praktisch nicht ändert.
Die Meßleitung 38 ist an einen an sich bekannten und deshalb in der Zeichnung nur schematisch dargestellten Meßsensor 46 angeschlossen. Hierbei kann beispielsweise ein Temperatur-, ein Feuchtigkeitssensor oder auch ein die Konzentration eines Gasbestandteils ermittelnder Meßfühler zum Einsatz kommen. Durch die Temperaturunabhängigkeit des Widerstandswerts der Meßleitung 38 wird sichergestellt, daß das vom Meßsensor 46 bereitgestellte Meßsignal von einer Temperaturänderung der Heizleitung 42 unbeeinflußt an eine an sich bekannte und des­ halb in der Zeichnung nicht dargestellte Überwachungseinheit übertragen werden kann, an die die Meßleitung 38 anschließbar ist.
Wie bereits erläutert, kommt auch bei der in Fig. 3 darge­ stellten Ausführungsform eine bifilar ausgebildete Heizlei­ tung 42 mit einem ersten Heizdraht 43 und einem zweiten Heizdraht 44 zum Einsatz. Im Gegensatz zu der in Fig. 2 dar­ gestellten Ausführungsform sind jedoch die beiden Heizdrähte 43, 44 im wesentlichen parallel zueinander ausgerichtet.
Wie aus den Fig. 1, 2 und 3 ersichtlich ist, sind die er­ findungsgemäßen Vorrichtungen jeweils sehr kompakt ausgebildet und zeichnen sich durch eine besonders gute Handhabbar­ keit aus. Das Umwickeln bzw. Umflechten der Meßleitungen 13, 28 und 38 mit Hilfe der Heizleitungen 19, 32 bzw. 42 bewirkt eine definierte Ankopplung der Meßleitung an die Heizleitung und hat eine besonders geringe Systemträgheit zur Folge. Re­ gelüberschwingungen und Regelabweichungen werden vermieden, wobei gleichzeitig der fertigungstechnische Aufwand und die damit verbundenen Herstellungskosten geringgehalten werden.

Claims (12)

1. Vorrichtung zum Zuführen eines Strömungsmediums mit einer Zuführungsleitung für das Strömungsmedium und mit einer elektrischen Heizleitung (19; 32; 42) sowie mindestens einer an eine Überwachungseinheit anschließbaren Meßleitung (13; 28; 38) zum Erwärmen und Überwachen des Strömungsmediums, wobei die Heizleitung (19; 32; 42) die Meßleitung (13; 28; 38) in Umfangsrichtung umgibt, dadurch gekennzeichnet, daß die Heizleitung (19; 32; 42) an der Meßleitung (13; 28; 38) gehalten ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Meßleitung (13) von der Heizleitung (19) um­ flochten ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Heizleitung (32; 42) die Meßleitung (28; 38) schraubenlinienförmig umgibt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Heizleitung (32; 42) bifilar ausge­ bildet ist und eine Zuleitung (33; 43) sowie eine Rück­ leitung (34; 44) umfaßt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Zu- und Rückleitungen (43, 44) im wesentlichen parallel zueinander ausgerichtet sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Zu- und Rückleitungen (33, 34) miteinander ver­ drillt sind.
7. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Meßleitungen zen­ tral angeordnet und von der Heizleitung umgeben sind.
8. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Meßleitung (28) einen temperaturabhängigen elektrischen Leitungswiderstand aufweist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der elektrische Gesamtwiderstand der Meßleitung (38) im wesentlichen temperaturunabhän­ gig ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Meßleitung (38) abschnittsweise aus einem Kalt­ leiter (39) und einem Heißleiter (40) gebildet ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Meßleitung aus einem Material mit im wesentli­ chen temperaturunabhängigem elektrischen Widerstand ge­ fertigt ist.
12. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuführungsleitung einen Schlauch (10) umfaßt und die Heizleitung (19) und die Meßleitung (13) im Abstand zur Schlauchwand gehalten sind.
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