DE19716977C2 - Vorrichtung zum Erwärmen und Überwachen eines Strömungsmediums - Google Patents
Vorrichtung zum Erwärmen und Überwachen eines StrömungsmediumsInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des
Anspruches 1.
Derartige Vorrichtungen kommen insbesondere in der Medizin zum Einsatz zur
Zuführung eines Gases zu einem Patienten, beispielsweise zu dessen Beatmung.
Hierbei strömt das Gas während seiner Zuführung entlang der Heizleitung, um
sicherzustellen, daß es beim Patienten einen Temperatur-Sollwert, beispielsweise
Körpertemperatur, aufweist.
Aus der DE 37 30 551 C2 ist ein Atembefeuchtungsgerät mit einem
Beatmungsschlauch bekannt, der auf seiner Außenseite eine schraubenlinienförmig
angeordnete Heizleitung trägt. Innerhalb die Beatmungsschlauches verläuft eine
Meßleitung, die eine Meßsonde mit einer Überwachungseinheit elektrisch verbindet.
Die DE 43 31 559 A1 offenbart eine Vorrichtung zur Erwärmung von strömenden
Medien, die einen Innenschlauch aufweist, der von einer elektrischen Heizleitung in
Form eines Drahtgeflechts umgeben ist, an der wiederum ein Meßwertaufnehmer
anliegen kann.
In der US-4,038,519 wird ein Schlauch für ein Strömungsmedium beschrieben, dessen
Wandung mittels einer schraubenlinienförmigen in der Wandung angeordneten
Heizleitung erwärmt werden kann. Zusätzlich kommt eine Temperaturmeßsonde zum
Einsatz, die schraubenlinienförmig in der Schlauchwandung angeordnet sein kann.
Allgemein kann mittels derartiger Vorrichtungen ein flüssiges oder gasförmiges
Strömungsmedium (Fluid) erwärmt werden, und zusätzlich kann der Zustand des
Strömungsmediums überwacht werden. Letzteres kann dadurch erfolgen, daß die
Meßleitung einerseits an eine Überwachungseinheit und andererseits an eine
Meßsonde angeschlossen wird, mit deren Hilfe beispielsweise die Temperatur oder
die Feuchtigkeit des Strömungsmediums bestimmt werden kann. Eine
Temperaturüberwachung kann auch dadurch erfolgen, daß die Meßleitung mit einer
die Temperatur der Heizleitung bestimmenden Meßsonde verbunden wird. Das Signal
der Meßsonde kann dann über die Meßleitung einer als Regeleinheit ausgestalteten
Überwachungseinheit zugeführt werden zur Regelung der Temperatur der
Heizleitung. In diesem Falle stellt die von der Meßsonde ermittelte Temperatur die
Ist-Temperatur der Heizleitung dar, und mittels der Regeleinheit kann die Ist-
Temperatur mit einer vorgebbaren Soll-Temperatur verglichen werden, so daß bei
Abweichung der beiden Termperaturwerte ein Versorgungsgerät der elektrischen
Heizleitung entsprechend angesteuert wird, um die Ist-Temperatur der vorgegebenen
Soll-Temperatur anzunähern. Die Soll-Temperatur der Heizleitung entspricht hierbei
der Temperatur, auf die das Strömungsmedium mittels der Vorrichtung erwärmt
werden soll.
Die Handhabung der voranstehend erläuterten Vorrichtungen hat sich als
verhältnismäßig schwierig erwiesen, außerdem ist für deren Herstellung ein nicht
unbeachtlicher Fertigungsaufwand erforderlich, der mit beträchtlichen Kosten
verbunden ist.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine gattungsgemäße Vorrichtung derart
weiterzubilden, daß sie eine einfachere Handhabung aufweist und kostengünstiger
herstellbar ist.
Diese Aufgabe wird bei einer Vorrichtung der eingangs genannten Art
erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Heizleitung an der Meßleitung gehalten ist.
Eine derartige definierte Ankopplung der Heizleitung an die Meßleitung hat den
Vorteil, daß ein gesondertes Zugentlastungselement, wie zum Beispiel ein zentral
angeordneter Glasfaserstrang, entfallen kann. Die Funktion des
Zugentlastungselement wird vielmehr von der Meßleitung übernommen, an der die
Heizleitung gehalten ist. Die erfindungsgemäße Ausgestaltung hat außerdem den
Vorteil, daß bei Verbindung der Meßleitung mit einer die Temperatur der Heizleitung
ermittelnden Meßsonde ein Regelkreis, wie eingangs erläutert, ausgebildet werden
kann, der sich durch geringe Regelüberschwingungen bzw. Regelabweichungen sowie
durch eine geringe Systemträgheit auszeichnet. Da die Meßleitung von der
Heizleitung umgeben ist, weist sie darüber hinaus eine beträchtliche Störfestigkeit
gegenüber elektromagnetischen Störstrahlungen sowohl im hoch- als auch im
niederfrequenten Bereich auf. Die erfindungsgemäße Vorrichtung zeichnet sich somit
durch eine gute elektromagnetische Verträglichkeit aus.
Insbesondere im Falle sehr störungsempfindlicher Meßsignale, die über die
Meßleitung übertragen werden sollen, kann vorgesehen sein, daß zwischen der zentral
angeordneten Meßleitung und der Heizleitung ein die Meßleitung gegenüber
elektromagnetischer Störstrahlung abschirmendes Abschirmelement angeordnet ist. In
vielen Fällen kann allerdings ein derartiges Abschirmelement dadurch entfallen, daß
die Meßleitung von der Heizleitung umflochten ist. In diesem Falle bildet die
Heizleitung ein Heizgeflecht, das einen beachtlichen Abschirmeffekt auf die zentral
angeordnete Meßleitung ausübt. Darüber hinaus weist das Heizgeflecht eine besonders
große Oberfläche auf, die auch bei Einsatz von Strömungsmedien mit großem Wärmeübertragungswiderstand
eine gute Wärmeübertragung gewähr
leistet.
Bei einer besonders kostengünstig herstellbaren Ausführungs
form ist vorgesehen, daß die Heizleitung die Meßleitung
schraubenlinienförmig umgibt. Die Heizleitung bildet somit
eine Heizspirale, die insbesondere bei flüssigen Strömungsme
dien, die sich durch einen geringen Wärmeübertragungswider
stand auszeichnen, vorteilhaft verwendet werden kann.
Günstig ist es, wenn die Heizleitung bifilar ausgebildet ist
und eine Zuleitung sowie eine Rückleitung umfaßt. Die Zu- und
Rückleitungen können hierbei im wesentlichen parallel zuein
ander ausgerichtet sein.
Bei einer aufgrund ihrer mechanischen Stabilität bevorzugten
Ausgestaltung ist vorgesehen, daß die Zu- und Rückleitungen
miteinander verdrillt sind.
Wie bereits erläutert, kann mittels der erfindungsgemäßen
Vorrichtung ein Strömungsmedium erwärmt und zusätzlich über
wacht werden. Hierbei können mehrere Meßsonden zum Einsatz
kommen, die beispielsweise die Temperatur der Heizleitung
und/oder des Strömungsmediums sowie den Feuchtigkeitsgehalt
und/oder die Konzentration einzelner Bestandteile des Strö
mungsmediums, beispielsweise einzelner Gasbestandteile, er
mitteln. Alternativ und/oder ergänzend kann vorgesehen sein,
daß mehrere identische Meßfühler zum Einsatz kommen, die
längs der Heizleitung im Abstand zueinander angeordnet sind.
Zur Erzielung einer besonders guten Handhabbarkeit und Über
sichtlichkeit ist es bei Einsatz der Vorrichtung mit mehreren
Meßsonden von Vorteil, wenn mehrere Meßleitungen gemeinsam
zentral angeordnet und von der Heizleitung in Umfangsrichtung
umgeben sind.
Bei einer besonders bevorzugten Ausgestaltung ist vorgesehen,
daß die Meßleitung einen temperaturabhängigen elektrischen
Leitungswiderstand aufweist. Dies hat den Vorteil, daß der
Widerstandswert der mechanisch an die Heizleitung gekoppelten
Meßleitung als Meßsonde zur Bestimmung der Temperatur der
Heizleitung verwendet werden kann.
Soll das von einer Meßsonde bereitgestellte Meßsignal vom Be
trieb der Heizleitung möglichst nicht beeinflußt werden, so
ist es von Vorteil, wenn der elektrische Gesamtwiderstand der
Meßleitung im wesentlichen temperaturunabhängig ist. Dies hat
zur Folge, daß eine Temperaturänderung der Heizleitung prak
tisch keine Auswirkungen auf die elektrischen Übertragungsei
genschaften der Meßleitung hat.
So kann beispielsweise vorgesehen sein, daß die Meßleitung
abschnittsweise aus einem Kaltleiter und einem Heißleiter ge
bildet ist. Die Meßleitung weist bei einer derartigen Ausfüh
rungsform Bereiche unterschiedlicher Materialeigenschaften
auf. Ein Kaltleiter zeichnet sich hierbei dadurch aus, daß
sich sein elektrischer Widerstand erhöht, wenn der Kaltleiter
erwärmt wird. Diese Eigenschaft weisen insbesondere Metalle,
zum Beispiel Kupfer, auf. Heißleiter weisen demgegenüber eine
umgekehrte Temperaturabhängigkeit auf, d. h. deren elektri
scher Widerstand verringert sich bei einer Temperaturerhö
hung. Eine derartige Eigenschaft weisen verschiedene, dem
Fachmann bekannte Legierungen auf sowie Halbleiter. Wird ein
Kaltleiter mit einem Heißleiter kombiniert, so hat dies zur
Folge, daß sich bei Wahl geeigneter Längen für die beiden
Leiter insgesamt ein temperaturunabhängiger Gesamtwiderstand
ergibt, da sich eine Widerstandserhöhung des Kaltleiters
durch eine Widerstandsverminderung des Heißleiters ausglei
chen läßt. Es kann beispielsweise vorgesehen sein, daß die
Meßleitung eine Zu- und eine Rückleitung umfaßt, wobei eine
der beiden Leitungen als Heißleiter und die andere Leitung
als Kaltleiter ausgebildet ist.
Alternativ kann auch vorgesehen sein, daß die Meßleitung aus
einem Material mit im wesentlichen temperaturunabhängigem
elektrischen Widerstand gefertigt ist. Derartige Materialien
zeichnen sich durch den sogenannten "K"-Zustand aus. Inner
halb eines gewissen Temperaturbereichs weisen diese Materia
lien einen elektrischen Widerstandswert auf, der sich bei ei
ner Temperaturänderung praktisch nicht verändert. Eine derar
tige Eigenschaft zeigen zum Beispiel Kupfer-Mangan-
Legierungen.
Wie bereits eingangs erläutert, kann die erfindungsgemäße
Vorrichtung beispielsweise zur Zuführung von Gasen in der Me
dizin zum Einsatz kommen. So kann zum Beispiel vorgesehen
sein, ein angefeuchtetes und erwärmtes Atemgas unter Zuhilfe
nahme der erfindungsgemäßen Vorrichtung zu einem zu beatmen
den Patienten zu führen. Außerdem kann die Vorrichtung bei
minimal-invasiven Eingriffen verwendet werden, bei denen bei
spielsweise ein Endoskop durch eine enge Körperöffnung hin
durch in eine Körperhöhle eingeführt und/oder durch eine enge
Körperöffnung hindurch operiert werden soll, wobei hierbei
die Körperhöhle mit erwärmtem Stickstoff- oder Kohlendioxyd-
Gas aufgefüllt und expandiert wird. Hierzu kann vorgesehen
sein, daß die voranstehend erläuterte Vorrichtung innerhalb
eines flexiblen Gaszuführungsschlauchs, vorzugsweise im Ab
stand zur Schlauchwand, angeordnet ist. Die erfindungsgemäße
Vorrichtung bildet somit eine gegebenenfalls auswechselbare
und autoklavierbare Einheit einer beheizbaren Leitung zur Zuführung eines Gases zu
einem Patienten, wobei mittels der Vorrichtung sichergestellt wird, daß sich das Gas
während der Zuführung nicht abkühlt und kondensiert, sondern beim Patienten einen
Temperatur-Sollwert, beispielsweise Körpertemperatur aufweist.
Weitere Einsatzmöglichkeiten der erfindungsgemäßen Vorrichtung ergeben sich
beispielsweise bei Bioreaktoren, deren biologisch aktive Substanz häufig sehr
termperatur- und/oder feuchtigkeitsempfindlich ist, wobei der biologischen Substanz
ein erwärmtes flüssiges oder gasförmiges Medium zugeführt wird. Auch hierbei kann
mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung sichergestellt werden, daß sich die
Temperatur des Strömungsmediums während der Zuführung praktisch nicht ändert
und daß zusätzlich der Zustand des Strömungsmediums mittels Meßsensoren
festgestellt werden kann, wobei die Meßsensoren über eine von der Heizleitung
umgebene Meßleitung mit einer entsprechenden Überwachungseinheit verbunden
werden können.
Die nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung dient
im. Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung. Es zeigen:
Fig. 1 schematisch, teilweise aufgebrochen dargestellt, eine
perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung;
Fig. 2 einen schematischen Längsschnitt durch eine zweite
Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, wobei
der Gaszuführungsschlauch weggelassen ist, und
Fig. 3 einen schematischen Längsschnitt durch eine dritte
Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, wobei
ebenfalls der Gaszuführungsschlauch weggelassen ist.
In Fig. 1 ist ausschnittsweise ein Gaszuführungsschlauch 10 dargestellt, der
insbesondere in der Medizin zur Zuführung von erwärmtem Gas zu einem Patienten,
beispielsweise zu dessen Beatmung oder auch zur Expansion einer Körperhöhle bei
einem mikrochirurgischen Eingriff, zum Einsatz kommen kann. Hierbei wird ein
mittels eines an sich bekannten Befeuchtungsgeräts befeuchtetes und erwärmtes Gas
durch den Gaszuführungsschlauch 10 hindurch zum Patienten geleitet.
Innerhalb des eine Kunststoffumwandung 11 aufweisenden Gaszuführungsschlauch
10 ist kollinear zu dessen Längsachse eine erfindungsgemäße Vorrichtung 12 zum
Erwärmen und Überwachen des Gases geführt. Diese umfaßt eine zentrale Meßleitung
13, die in eine erste Isolation 14, beispielsweise aus Polytetrafluorethylen, eingebettet
ist, die von einem elektrischen Abschirmelement in Form eines Drahtgeflechts 15
umhüllt ist. Die Meßleitung 13 bildet somit in Kombination mit der ersten Isolation 14
und dem Drahtgeflecht 15 ein an sich bekanntes Koaxialkabel 16. Dieses wiederum ist
von einer zweiten Isolation 17, die ebenfalls aus Polytetraflourethylen gefertigt sein
kann, umgeben. An die zweite Isolation 17 schließt sich in radialer Richtung eine
Heizleitung 19 an, die in Form eines Heizgeflechts ausgebildet ist und die Meßleitung
13 in Umfangsrichtung umhüllt. Die Heizleitung 19 ist somit über die erste und die
zweite Isolation 14 bzw. 17 und das Drahtgeflecht 15 an der Meßleitung 13 festgelegt,
die als Zugentlastungselement für die mechanisch empfindliche Heizleitung 19 dient.
Die Ausrichtung der Meßleitung 13 und der an ihr festgelegten Heizleitung 19
innerhalb des Gaszuführungsschlauchs 10 erfolgt mittels in Längsrichtung der
Heizleitung 19 im Abstand zueinander angeordneter Abstandshalter 20, 21. Diese sind
jeweils identisch ausgebildet und umfassen drei in einem Winkelabstand von jeweils
120° zueinander versetzt angeordnete, radial von der Heizleitung 19 abstehende Stege,
wobei in Fig. 1 lediglich zwei Stege 22 uns 23 sichtbar sind. Die Stege sind jeweils
flügelartig ausgestaltet und weisen in Längsrichtung der Heizleitung 19 eine im
wesentlichen halbkreisförmige Gestalt auf, d. h. sie verjüngen sich in radialer
Richtung, so daß sie im wesentlichen lediglich punktförmig an der
Kunststoffumwandung 11 des Gaszuführungsschlauchs 10 anliegen und in
Querrichtung des Gaszuführungsschlauchs 10 eine geringe Querschnittsfläche
aufweisen verglichen mit der Strömungsquerschnittsfläche, die dem Gas zur
Verfügung steht. Die Abstandshalter 20, 21 zeichnen sich somit durch einen geringen
Strömungswiderstand aus.
Mittels der Heizleitung 19 kann das durch den Gaszuführungsschlauch 10
hindurchströmende Gas erwärmt werden, und an die Meßleitung 13 ist eine Meßsonde
anschließbar, mit deren Hilfe beispielsweise die Temperatur des Gases bestimmt
werden kann.
Eine alternative Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, die
ebenfalls den in Fig. 1 dargestellten Gaszuführungsschlauch aufweisen kann, ist in
Fig. 2 dargestellt. Diese weist ebenfalls eine in eine erste Isolation 27 eingebettete
Meßleitung 28 auf. Die Meßleitung 28 ist hierbei zweiadrig ausgestaltet und weist
eine Zu- und Rückleitung 29 bzw. 30 auf, die an ihrem freien Ende elektrisch
miteinander verbunden sind.
Um die erste Isolation 27 ist schraubenlinienförmig eine bifilar ausgestaltete
Heizleitung 32 gewickelt, die zwei elektrisch isolierte Heizdrähte 33 und 34 umfaßt,
die miteinander verzwirbelt sind. Die beiden Heizdrähte 33 und 34 bilden eine Zu-
bzw. eine Rückleitung der Heizleitung 32, die von einem Silikonschlauch 35
ummantelt ist. Ein derartiger Silikonschlauch kann auch bei der in Fig. 1
dargestellten ersten Ausführungsform verwendet werden.
Bei der in Fig. 2 dargestellten Vorrichtung können ebenfalls Abstandshalter
verwendet werden, wie sie in Fig. 1 dargestellt sind.
Bei der in Fig. 2 dargestellten Ausführungsform ist die Meßleitung 28 aus einem
Werkstoff mit temperaturabhängigem elektrischen Widerstand gefertigt, so daß die
Meßleitung 28 selbst eine Meßsonde ausbildet zur Bestimmung der Temperatur der
sie umgebenden Heizleitung.
Eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung ist in Fig. 3
dargestellt. Diese umfaßt ebenfalls eine in eine erste Isolation 37 eingebettete
Meßleitung 38, die eine Zu- und eine Rückleitung 39 bzw. 40 aufweist. Um die erste
Isolation 37 ist wiederum eine bifilar ausgestaltete Heizleitung 42 mit einem ersten
Heizdraht 43 und einem zweiten Heizdraht 44 schraubenlinienförmig herumgewickelt,
wobei die beiden Heizdrähte 43 und 44 eine Zu- bzw. ein Rückleitung für die an ein
elektrisches Spannungsversorgungsgerät anschließbare Heizleitung 43 ausbilden. Die
Heizleitung 42 wird ebenfalls von einem Silikonschlauch 45 ummantelt.
Im Gegensatz zu der in Fig. 2 dargestellten Ausführungsform weist die Meßleitung
38 der in Fig. 3 in dargestellten Ausführungsform
einen im wesentlichen temperaturunempfindlichen
elektrischen Gesamtwiderstand auf. Zu diesem Zweck ist die
Zuleitung 39 aus einem Kaltleiter gefertigt, d. h. einem Mate
rial, dessen elektrischer Widerstand sich bei Erwärmung er
höht, während die Rückleitung 40 aus einem Heißleiter gefer
tigt ist, d. h. einem Material, dessen elektrischer Widerstand
sich bei Erwärmung absenkt. Die in Reihe geschalteten Kalt-
und Heißleiter haben insgesamt zur Folge, daß sich der Ge
samtwiderstand der Meßleitung 38 bei einer Änderung der Tem
peratur der Heizleitung 42 praktisch nicht ändert.
Die Meßleitung 38 ist an einen an sich bekannten und deshalb
in der Zeichnung nur schematisch dargestellten Meßsensor 46
angeschlossen. Hierbei kann beispielsweise ein Temperatur-,
ein Feuchtigkeitssensor oder auch ein die Konzentration eines
Gasbestandteils ermittelnder Meßfühler zum Einsatz kommen.
Durch die Temperaturunabhängigkeit des Widerstandswerts der
Meßleitung 38 wird sichergestellt, daß das vom Meßsensor 46
bereitgestellte Meßsignal von einer Temperaturänderung der
Heizleitung 42 unbeeinflußt an eine an sich bekannte und des
halb in der Zeichnung nicht dargestellte Überwachungseinheit
übertragen werden kann, an die die Meßleitung 38 anschließbar
ist.
Wie bereits erläutert, kommt auch bei der in Fig. 3 darge
stellten Ausführungsform eine bifilar ausgebildete Heizlei
tung 42 mit einem ersten Heizdraht 43 und einem zweiten
Heizdraht 44 zum Einsatz. Im Gegensatz zu der in Fig. 2 dar
gestellten Ausführungsform sind jedoch die beiden Heizdrähte
43, 44 im wesentlichen parallel zueinander ausgerichtet.
Wie aus den Fig. 1, 2 und 3 ersichtlich ist, sind die er
findungsgemäßen Vorrichtungen jeweils sehr kompakt ausgebildet
und zeichnen sich durch eine besonders gute Handhabbar
keit aus. Das Umwickeln bzw. Umflechten der Meßleitungen 13,
28 und 38 mit Hilfe der Heizleitungen 19, 32 bzw. 42 bewirkt
eine definierte Ankopplung der Meßleitung an die Heizleitung
und hat eine besonders geringe Systemträgheit zur Folge. Re
gelüberschwingungen und Regelabweichungen werden vermieden,
wobei gleichzeitig der fertigungstechnische Aufwand und die
damit verbundenen Herstellungskosten geringgehalten werden.
Claims (12)
1. Vorrichtung zum Zuführen eines Strömungsmediums mit einer Zuführungsleitung für das
Strömungsmedium und mit einer elektrischen Heizleitung (19; 32; 42) sowie mindestens
einer an eine Überwachungseinheit anschließbaren Meßleitung (13; 28; 38) zum
Erwärmen und Überwachen des Strömungsmediums, wobei die Heizleitung (19; 32; 42)
die Meßleitung (13; 28; 38) in Umfangsrichtung umgibt, dadurch gekennzeichnet, daß die
Heizleitung (19; 32; 42) an der Meßleitung (13; 28; 38) gehalten ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Meßleitung (13) von der Heizleitung (19) um
flochten ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Heizleitung (32; 42) die Meßleitung (28; 38)
schraubenlinienförmig umgibt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Heizleitung (32; 42) bifilar ausge
bildet ist und eine Zuleitung (33; 43) sowie eine Rück
leitung (34; 44) umfaßt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zu- und Rückleitungen (43, 44) im wesentlichen
parallel zueinander ausgerichtet sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zu- und Rückleitungen (33, 34) miteinander ver
drillt sind.
7. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Meßleitungen zen
tral angeordnet und von der Heizleitung umgeben sind.
8. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Meßleitung (28) einen
temperaturabhängigen elektrischen Leitungswiderstand
aufweist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der elektrische Gesamtwiderstand
der Meßleitung (38) im wesentlichen temperaturunabhän
gig ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Meßleitung (38) abschnittsweise aus einem Kalt
leiter (39) und einem Heißleiter (40) gebildet ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Meßleitung aus einem Material mit im wesentli
chen temperaturunabhängigem elektrischen Widerstand ge
fertigt ist.
12. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Zuführungsleitung einen Schlauch (10) umfaßt und die Heizleitung (19) und die
Meßleitung (13) im Abstand zur Schlauchwand gehalten sind.
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| DE1997116977 DE19716977C2 (de) | 1997-04-23 | 1997-04-23 | Vorrichtung zum Erwärmen und Überwachen eines Strömungsmediums |
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1997
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