DE19707625A1 - Freistehende kleine Kabine - Google Patents
Freistehende kleine KabineInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine frei aufstellbare, kleine Kabine, insbesondere eine
Toilettenkabine, welche ein Bodenteil, ein Deckenteil, Wandelemente sowie die Wandelemente
haltende und miteinander verbindende Eckpfosten aufweist, wobei alle vorgenannten Teile aus
Kunststoff gefertigt sind.
Unter einer "kleinen" Kabine wird im Sinne der vorliegenden Erfindung eine Kabine verstanden,
die maximal einige Kubikmeter Raum einschließt, so daß sie zum Beispiel noch relativ einfach
transportierbar ist, durch einen Gabelstapler oder einen kleinen, auf einem Lkw montierten Kran
angehoben und transportiert werden kann. Insbesondere soll die kleine Kabine als Einheit
transportierbar sein, was allerdings auch nicht ausschließt, daß, insbesondere für den Transport
einer großen Anzahl von Kabinen, dieselben in ihre Einzelteile zerlegt und auf diese Weise unter
Umständen raumsparender transportiert werden können.
Die Einzelteile einer solchen Kabine werden im allgemeinen formschlüssig zusammengesteckt,
jedoch haben bekannte Kabinen der vorgenannten Art nur einen sehr schlechten mechanischen
Zusammenhalt und eine sehr geringe Verwindungssteifigkeit. Einseitig aufgebrachte Kräfte bzw.
Scherkräfte können leichter dazu führen, daß Wandelemente und Pfosten bzw. Deckenteil und
Pfosten oder Deckenteil und Wandelemente ihren formschlüssigen Eingriff verlieren und
auseinanderfallen. Derartige Kräfte können vor allem beim Aufstellen oder Verladen ent
sprechender Kabinen auftreten.
Es sind darüberhinaus auch schon Kabinen bekannt geworden, die in den Eckbereichen
Stahlstangen aufweisen, welche einen festen mechanischen Zusammenhalt der Kabine bewirken.
Die Herstellung und Montage entsprechender Kabinen ist allerdings relativ aufwendig und
kostspielig. Außerdem stellt bei derartigen Kabinen der unterschiedlichen Ausdehnungskoeffizient
von Stahl und Kunststoff ein erheblichen Problem dar, zumal die im Freien aufgestellten Kabinen
oft sehr starken Temperaturschwankungen ausgesetzt sind. Hierdurch kann es schnell zu
Ermüdungsbrüchen in dem Kunststoffmaterial oder zu Verspannungen und Verformungen der
gesamten Kabine kommen.
Gegenüber diesem Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde,
eine frei aufstellbare Kabine der eingangs genannten Art zu schaffen, die nahezu völlig aus
Kunststoff hergestellt ist und dennoch einen festen mechanischen Zusammenhalt hat.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß entweder an den Eckpfosten einerseits und Boden- und
Deckenelement andererseits, oder an den Wandteilen einerseits und Boden- bzw. Deckenteil
andererseits oder aber an den Wandteilen einerseits und den Pfosten andererseits einander
wechselseitig überlappende Verbindungselemente vorgesehen sind, welche jeweils Bohrungen
haben, die im zusammengesetzten Zustand der Teile miteinander fluchtende Bohrungen
aufweisen, durch welche sich Verriegelungsbolzen erstrecken, die den Zusammenhalt der so
verbundenen Teile sicherstellen.
Bevorzugt ist dabei eine Ausführungsform der Erfindung, bei welcher die Verbindungselemente
an Eckpfosten und Bodenteil bzw. Deckenteil vorgesehen sind, wobei mindestens zwei diametral
gegenüberliegende Eckpfosten einerseits sowie Bodenteil und Deckenteil andererseits einander
wechselseitig überlappende Verbindungselemente aufweisen, welche jeweils Bohrungen haben,
die im zusammengesetzten Zustand von Eckpfosten, Boden- und Deckenteil miteinander fluchten
und durch welche sich Verriegelungsbolzen erstrecken, die den Zusammenhalt der Pfosten mit
dem Bodenteil und dem Deckenteil sicherstellen.
Vorzugsweise werden die Verbindungselemente nach Art von Nut- und Federverbindungen
hergestellt und weisen Bohrungen auf, die sich quer durch die Nutwände und die Feder
erstrecken. In der bevorzugten Ausführungsform weist jedes Verbindungselement an einem
Pfosten und dem entsprechenden Deckenteil sowie an dem Bodenteil am anderen Ende des
Pfostens jeweils mindestens zwei Querbohrungen auf, durch welche sich die Verriegelungsbolzen
erstrecken, wobei diese Verriegelungsbolzen einen Mindestabstand von 50 mm haben.
Weiterhin erstrecken sich in der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung die in Form von Nut
und Feder vorliegenden Verbindungselemente über einen Kreisbogen mit einem Winkelbereich
zwischen 30° und 90°, insbesondere über einen Bogen von etwa 60°. Die Bohrungen erstrecken
sich dann zweckmäßigerweise in radialer Richtung des Krümmungsbogens unter einem
Winkelabstand von mindestens 30°, vorzugsweise von etwa 45°. Der Krümmungsradius der von
Nut- und Feder gebildeten Kreisbogen liegt im Bereich zwischen 5 und 50 cm, vorzugsweise
zwischen 15 und 30 cm, und zwar bezogen auf den Bogen einer gedachten Mittellinie entlang
einer Nut bzw. Feder. Selbstverständlich muß die Krümmung des von Nut und Feder gebildeten
Bogens nicht notwendigerweise konstant sein, sondern kann zum Beispiel im mittleren Bereich
größer sein (kleinerer Krümmungsradius) als im Bereich der Endabschnitte von Nut und Feder.
Weiterhin sind in der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung Nut und Feder im Längsschnitt
keilförmig ausgebildet. Dies erleichtert das Zusammensetzen und gewährleistet dennoch einen
sicheren Zuammenhalt, insbesondere wenn die Feder ein geringes Übermaß gegenüber der Nut
hat, so daß die Bohrungen in Nut und Feder nur unter einem gewissen Kraftaufwand in Flucht
miteinander gebracht werden können und in dieser Position durch die Bolzen in festem Eingriff
gehalten werden.
Vorzugsweise befinden sich die Verbindungselemente in Form von Federn am oberen und unteren
Ende der Pfosten, während die Verbindungselemente am Deckenteil und am Bodenteil die
entsprechenden Nuten aufweisen. Hierzu erstrecken sich die Wände der Nuten in den
Eckbereichen von Bodenteil und Deckenteil in etwa senkrecht zu der Ebene von Boden- bzw.
Deckenteil in Richtung der Pfosten. Am Deckenteil sind in der gedachten Verlängerung der
Pfosten bzw. der Verbindungselemente noch Kunststoffansätze oder "Ohren" vorgesehen, die
jeweils eine Kranöse in Form einer großen Querbohrung aufweisen.
Alle Querbohrungen durch Hohlteile, insbesondere durch die hohlen Wände der Nuten und auch
durch die hohl ausgebildete Feder am oberen und am unteren Ende der Pfosten sind als
durchgehend ummantelte Bohrungen bzw. Rohre ausgebildet, was die Übertragung von Kräften
über durchgesteckte Verriegelungsbolzen erleichtert und eine bessere Kräfteverteilung in dem
Kunststoffmaterial bewirkt.
In der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung hat die Kabine vier Eckpfosten und einen im
wesentlichen quadratischen Grundriß mit abgerundeten Ecken. Die Außenkontur der Eckpfosten
folgt dieser Rundung, und die Eckpfosten erstrecken sich im Querschnitt über einen mehr oder
weniger großen Kreisbogen bis hin zu den Wandelementen, die als Füllung oder Täfelung
zwischen den Eckpfosten ausgebildet sind.
Die Wandstärken der Hohlteile, insbesondere der Wände der Nuten und der Federn betragen
zwischen etwa 3 mm und 6 mm, und können, zumal die Kraftübertragung zwischen Pfosten,
Deckenteil und Bodenteil über die vollständig ummantelten Querbohrungen und die Verriegelungs
bolzen aufgebracht wird, relativ große Zug- und Schubkräfte übertragen. Im Bereich der
Querbohrungen der Verbindungselemente sollten daher die größten Wandstärken vorgesehen
werden.
Das Vorsehen von zwei Verbindungsbolzen im Abstand voneinander an jedem Paar von
Verbindungselementen trägt dabei beträchtlich zur Verbesserung der Stabilität und zur Erhöhung
der Verwindungssteifigkeit bei.
Mit Hilfe der Kranösen kann die ganze Kabine an zwei diametral gegenüberliegenden Pfosten
aufgehängt werden. Zweckmäßigerweise weisen sämtliche Pfosten die Verbindungselemente auf,
ebenso wie auch Bodenteil und Deckenteil in allen Eckbereichen die passenden Verbindungs
elemente haben. Auch die Kranösen in der gedachten Verlängerung der Pfosten am Deckenteil
sind zweckmäßigerweise in allen Eckbereichen vorgesehen. Die Kranösen sind Querbohrungen
in den Ohren oder Laschen am oberen Ende der Verbindungselemente des Deckenteiles, die
einen relativ großen Durchmesser von zum Beispiel 50 mm haben.
Die Wandteile sind zweckmäßigerweise in Nuten aufgenommen, die in den Längsseitenkanten
der einzelnen Pfosten verlaufen, wobei entsprechende Nuten auch im Bodenteil und im Deckenteil
vorgesehen sein können, so daß der Rand der Wandteile bei einer fertig montierten Kabine
umlaufend in den Pfosten, Bodenteilen und Deckenteilen eingefaßt ist. Es versteht sich, daß die
ebenfalls als eine Art Feder in eine seitliche Nut der Pfosten und in entsprechende Nuten entlang
der Kanten von Boden- und Deckenteil eingreifenden Kanten der Wandteile ebenfalls durch
entsprechende Bohrungen und hindurchgreifende Bolzen mit den Pfosten und/oder Decken- und
Bodenteil verbunden werden könnte.
Eines der Wandelemente ist selbstverständlich als Tür ausgebildet, damit man Zugang zu der
Kabine hat. Auch die Wandteile können bei Bedarf als doppelwandige Hohlteile hergestellt sein,
wenn man zum Beispiel eine gute Wärmeisolierung wünscht. Außerdem haben die Wandteile
noch eingeprägte Verstärkungsstrukturen in Form von Längs- und Querrippen, die auch in
dekorativer Art und Weise angeordnet werden können, so daß hinsichtlich der räumlichen Struktur
ein ähnlicher optischer Eindruck wie bei einer Holztäfelung entsteht.
Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung werden
deutlich anhand der folgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform und der
dazugehörigen Figuren. Es zeigen:
Fig. 1 eine Vorderansicht einer Kabine 10 mit schemenhaft eingezeichneten
Einbauten,
Fig. 2 eine Schnittansicht der Kabine nach Fig. 1 mit einer Schnittebene entlang der
Linie II-II in Fig. 1,
Fig. 3 eine perspektive Explosionsdarstellung der Einzelteile der Kabine, wobei jedoch
nur zwei von vier Pfosten 4 dargestellt sind,
Fig. 4 eine Draufsicht von oben auf ein Bodenelement 1,
Fig. 5 die Seitenansicht eines Pfostens 4,
Fig. 6 den unteren Abschnitt eines weiteren Pfostens 4,
Fig. 7 eine Ansicht von oben auf noch einen weiteren Pfosten rechts in Fig. 3,
Fig. 8 eine Schnittansicht durch eines der oberen Verbindungselemente 6 und
Fig. 9 eine Schnittansicht durch ein unteres Verbindungselement 5 eines Pfostens 4.
Die in einer Frontansicht in Fig. 1 ohne Tür dargestellte Kabine 10 hat einen im wesentlichen
quadratischen Querschnitt mit abgerundeten Ecken. Sie besteht im wesentlichen aus einem
unteren Bodenteil 1, vier an den Ecken aufragenden Pfosten 4, zwischen denen in Fig. 1 nicht
sichtbare Wandelemente 3 eingesetzt sind, und einem oben auf den Pfosten 4 aufsitzenden
Deckenelement 2. Die Kabine 10 wird im wesentlichen zusammengehalten durch in Fig. 1 nicht
dargestellte Bolzen, die sich durch Bohrungen 11 hindurch erstrecken, die zum einen in abwärts
gerichteten, oberen Verbindungselementen 6 und in aufwärts gerichteten unteren Verbindungs
elementen 7 ausgebildet sind und die in Flucht mit in Fig. 1 nicht erkennbaren Bohrungen 15 in
Verbindungselementen 5 der Pfosten 4 ausgerichtet sind. Das Deckenteil ist an seinem oberen
Ende in den Eckbereichen über den Pfosten 4 einstückig mit Kranösen 8 ausgebildet.
In Fig. 2, die eine Schnittansicht gemäß der Linie II-II in Fig. 1 wiedergibt, erkennt man ein
Rückwandteil 3, welches im unteren Bodenelement 1 in eine Nut 14 eingesetzt ist und sich oben
im Deckenelement 2 in eine Nut 12 hinein erstreckt. Das außerdem erkennbare Verbindungs
element 6 erfaßt nur einen hinteren Rand einer Seitenkante des Wandelementes 2 und dient im
wesentlichen der Verbindung des Deckenelementes 2 mit einem Pfosten 4. Die in den Fig.
1 und 2 nur schemenhaft dargestellten Einbauten sind in der perspektivischen Explosionsdar
stellung gemäß Fig. 3 genauer zu erkennen.
In Fig. 3 erkennt man deutlich das Bodenteil 1, welches eine Bodenplatte 30 aufweist, deren
Unterseite breite Aussparungen 25 zur Aufnahme der Gabeln eines Gabelstaplers oder
dergleichen aufweist. Der hintere Bereich der Bodenplatte weist noch einen Aufnahmesockel 24
für einen Toilettentank 20 auf. An den vier Eckbereichen der Bodenplatte 30 sind jeweils
Verbindungselemente 7 angeordnet, die jeweils aus einem über Eck geführten, nach oben
ragenden kurzen Stutzen bestehen, in dessen Oberseite eine bogenförmig gekrümmte
Aufnahmenut 7' für eine entsprechende, bogenförmig gekrümmte Feder 5 an der Unterseite eines
Pfostens 4 vorgesehen ist. In Fig. 4 ist die Bodenplatte 30 nochmals in einer Draufsicht zu
erkennen und man sieht hier, daß die Aufnahmenut 7' ein sich nach unten verjüngendes Sackloch
ist, welches von Wänden 7'' umgeben ist, die zusammen den nach oben ragenden Verbindungs
einsatz 7 bilden.
An dem in Fig. 3 sichtbaren Wandelement 3 ist noch ein sogenanntes Urinal 22 befestigt, das
mit einem Rohrstutzen in den Toilettentank 20 mündet. Der rechts dargestellte Pfosten 4 ist
außerdem noch mit einem einstückig angeformten Waschbecken 21 oder einer Ablage
ausgestattet.
Das Deckenteil 2 ist in einer Richtung bogenförmig gewölbt und weist an seiner Oberseite einige
Verstärkungsrippen auf. Hinsichtlich der Verbindungselemente 6 ist es nahezu spiegelbildlich zu
den Verbindungselementen 7 des Bodenteiles ausgebildet. Mit anderen Worten, die Verbindungs
elemente 6 bestehen aus nach unten ragenden Ansätzen, die in ihrer unteren Stirnfläche eine
bogenförmig gekrümmte Nut 6' haben, welche von Wänden 6'' umgeben ist, die den nach unten
ragenden Ansatz bilden. Quer durch die Wände 6'' hindurch und auch durch die Nut 6' hindurch
erstrecken sich zwei Bohrungen 11, die im zusammenmontierten Zustand der Kabine mit
Bohrungen 15 fluchten, welche in den Fig. 5, 6 und 9 erkennbar sind. Nachdem die Pfosten
4 mit ihren Verbindungselementen 5 in die Nuten 7 an den Verbindungselementen 7 des
Bodenteiles 1 eingesteckt und anschließend auch das Deckenteil in entsprechender Weise mit
den Nuten 6' auf die Federn 5 an der Oberseite der Pfosten 4 aufgesteckt worden ist, werden
Bolzen 9 durch die miteinander fluchtenden Bohrungen 11, 15 hindurchgesteckt und von innen
her mit auf das Gewinde der Bolzen aufzuschraubenden Muttern verschraubt, um einen festen
Zusammenhalt von Boden, Pfosten und Deckenteil zu erhalten.
An der Oberseite der Verbindungselemente 6 erkennt man in Fig. 3 noch deutlich die bereits
erwähnten Kranösen 8, die an einstückig angeformten Ohren oder Laschen unmittelbar über den
Verbindungselementen 6 angeformt sind, da auf diese Weise beim Transportieren per Kran die
Kräfte über die Kranösen 8 unmittelbar über die Verbindungselemente 6, 5 und die Bolzen 9 auf
die Pfosten und von diesen auf das Bodenteil 1 übertragen werden.
In der Ansicht gemäß Fig. 4 auf ein Bodenteil von oben erkennt man nochmals deutlich die
bogenförmig gekrümmten Aufnahmenuten 7' der Verbindungselemente 7 und deren Wände 7''.
Die Lage der Bohrungen 11 ist durch deren Achsen 11' angedeutet. Die Bodenplatte 30 weist
außerdem nahe des äußeren Randes und in etwa in Flucht mit den Enden der bogenförmig
gekrümmten Nuten 7' Aufnahmenuten 14 für die Unterkante von Wandelementen 3 auf. Die
unteren Verbindungselemente 7' haben außerdem in der gedachten Verlängerung der
gekrümmten Nuten 7' noch kurze Nutansätze 13', die in der gedachten vertikalen Verlängerung
von Nuten 13 der Pfosten 4 liegen, die man am besten in den Fig. 5 bis 7 erkennt.
Die vier Pfosten der hier dargestellten Kabine 10 sind allesamt etwas unterschiedlich zueinander.
Fig. 5 zeigt beispielsweise eine Gesamtansicht eines Pfostens 4, der links in Fig. 3 dargestellt
ist und gemäß der Vorderansicht nach Fig. 1 den hinteren linken Pfosten bildet. Fig. 6 zeigt das
untere Ende zum Beispiel des vorderen linken Pfostens (ausgehend von der Ansicht gemäß Fig.
1) und die Ansicht von oben auf einen Pfosten gemäß Fig. 7 entspricht der Ansicht von oben
auf den vorn rechts erkennbaren Pfosten in Fig. 1, der auch auf der rechten Seite der
perspektivischen Explosionsdarstellung gemäß Fig. 3 gezeigt ist.
Der Pfosten 4 gemäß Fig. 5 hat an seinem unteren Ende noch eine Aussparung 27 für den
Eingriff mit dem Toilettentank 20, um diesen sicher auf dem Aufnahmesockel 24 festzuhalten. Die
beiden vertikalen Seitenkanten des Pfostens 4 haben jeweils eine Aufnahmenut 13, die in etwa
mit der gedachten Verlängerung der oberen und unteren Federn 5 fluchten, wobei in Fig. 5
jedoch nur eine der beiden Nuten 13 in der Draufsicht auf eine Seitenkante erkennbar ist. Von den
beiden Federn 5 erkennt man auch jeweils nur eine der beiden Aufnahmebohrungen 15 für einen
Bolzen 9. In Fig. 6 ist das untere Ende eines Pfostens 4, allerdings ohne die bereits erwähnte
Aussparung 26, nochmals vergrößert dargestellt, und man sieht auch hier die Aufnahmenut 13
für die Seitenkante eines Wandelementes 3 und das untere Verbindungselement in Form einer
Feder 5 mit einer Querbohrung 15.
Fig. 7 ist die Ansicht auf den in Fig. 3 rechts vorn erkennbaren Pfosten 4 von oben, wobei man
auf eine Feder 5 von oben herabsieht und wobei die Lage der Aufnahmebohrungen durch die
Lage ihrer Achsen 15' angedeutet wird. Rechts erkennt man noch ein kleines Handwaschbecken
21, das auch durch eine einfache Ablage ersetzt werden kann und welches auch in der
perspektivischen Ansicht gemäß Fig. 3 deutlich sichtbar ist. Weiterhin sieht man unten rechts
in Fig. 7 die Aufnahmenut 13 für ein Wandelement und oben links die Aussparung 23 für die
Aufnahme einer Tür.
Fig. 8 zeigt einen Schnitt durch ein Verbindungselement 6 an einem Deckenteil 2, wobei der
Schnitt vertikal und entlang einer der Achsen 11' einer der Bohrungen 11 verläuft. Wie man sieht,
ist die Aufnahmenut 6' im Querschnitt trapezförmig und verjüngt sich nach oben hin, und die Auf
nahmebohrung 11 hat an ihren beiden entgegengesetzten Enden Aufweitungen 18, 18' zur
Aufnahme eines Bolzenkopfes bzw. einer Schraubenmutter am anderen Ende eines Gewindebol
zens 9. Da die Wände 6'' der Nut 6' hohle Wände sind, wie man in der Schnittdarstellung gemäß
Fig. 8 deutlich erkennt, sind die Wandungen der Bohrung 11 als kurze Rohrstücke 19, 19'
ausgebildet, da auf diese Weise die auf die Verbindungselemente 6 wirkenden und durch einen
Bolzen 9 übertragenen Kräfte wesentlich besser aufgenommen und verteilt werden können.
In analoger Weise sind auch die Federn 5 ausgebildet, von denen eine untere, für das Einsetzen
in eine Nut 7' am Verbindungselement 7 eines Bodenteiles einsetzbare Feder 5 in Fig. 9
dargestellt ist. Die in die obere Nut 6' einsteckbaren Federn 5 sind einfach spiegelbildlich zu der
in Fig. 9 dargestellten Feder 5 ausgebildet. Auch die Feder 5 ist ein hohle, doppelwandiges Teil,
bei welchem die durchgehende Bohrung 15 durch ein Rohrstück 16 definiert wird. Die Wandstärke
der Wand 17 und auch die Wandstärke der Wandabschnitte 6'' des Verbindungselementes 6 und
die entsprechenden Wandabschnitt 7'' des Verbindungselementes 7 können mit einer größeren
Wandstärke ausgestattet sein als die übrigen Wandteile, die den Pfosten 4 bilden, damit die vor
allem an den Verbindungselementen 5, 6, 7 auftretenden Kräfte wirksam aufgenommen und
verteilt werden können, ohne daß irgendwelche Teile ausreißen. Die im Querschnitt keilförmige
Feder 5 kann im Vergleich zur Aufnahmenut 6' bzw. 7' ein geringes Übermaß haben, so daß die
Feder 5 mit strammer Passung in der Nut 6' bzw. 7' sitzt wenn die Bohrungen 11, 15 in Flucht
miteinander gebracht worden sind. Die Keilform erleichtert dabei das Einschieben der Federn 5
in die Nuten 6', 7', so daß hierfür kein Übermäßiger Kraftaufwand erforderlich ist, wobei auch das
Auseinanderziehen von Pfosten 4 und Deckenteil 2 bzw. Bodenteil 1 beim etwaigen Demontieren
der Kabine 10 keine Schwierigkeiten bereitet.
Wie sich bereits aus der allgemeinen Beschreibung und den Ansprüchen ergibt, muß die
Verbindung nicht notwendigerweise, wie in den Figuren dargestellt, zwischen den Eckpfosten und
Bodenteil und Deckenteil stattfinden, sondern statt dessen können entsprechende Verbindungs
elemente auch zwischen den Eckpfosten und den Wandteilen oder zwischen den Wandteilen und
Boden- und Deckenteil vorgesehen werden, wobei grundsätzlich allerdings eine Verbindung mit
Bodenteil und Deckenteil entweder über die Eckpfosten oder über die Wandteile bevorzugt ist, um
der Kabine 10 insgesamt eine maximale Stabilität und eine gute Transportfähigkeit, zum Beispiel
mit Hilfe von Kranösen am Deckenteil, mitzugeben. Selbstverständlich können auch alle drei
Gruppen von Elementen, d. h. Eckpfosten, Wandteile und Boden- und Deckenteil über
entsprechende überlappende Verbindungselemente mit Querbohrungen, durch welche sich Bolzen
hindurch erstrecken, verbunden werden. Die bevorzugte Ausführungsform hat jedoch den Vorteil
einer relativ einfachen und kostengünstigen Herstellung und Montage der Kabine.
Claims (20)
1. Frei aufstellbare kleine Kabine, insbesondere Toilettenkabine, welche ein Bodenteil (1),
ein Deckenteil (2), ein Wandelement (3) sowie die Wandelemente, Bodenteil und
Deckenteil miteinander verbindende Eckpfosten (4) aufweist und wobei alle vorgenann
ten Teile aus Kunststoff gefertigt sind, dadurch gekennzeichnet, daß entweder an den
Pfosten einerseits sowie Bodenteil und Deckenteil andererseits, und/oder an den
Wandelementen einerseits und Boden-und Deckenteil andererseits und/oder an den
Wandelementen einerseits und den Pfosten andererseits wechselseitig überlappende
Verbindungselemente (5, 6, 7) vorgesehen sind, die mit Bohrungen (11, 15) versehen
sind, welche in zusammengesetztem Zustand der betreffenden Teile miteinander fluchten
und durch welche sich Verriegelungsbolzen (9) erstrecken, die den Zusammenhalt der
miteinander verbundenen Teile sicherstellen.
2. Kabine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei diametral
gegenüberliegende Eckpfosten (4) einerseits sowie Bodenteil (1) und Deckenteil (2)
andererseits wechselseitig überlappende Verbindungselemente (5, 6, 7) aufweisen, die
mit Bohrungen (11, 15) versehen sind, welche in zusammengesetztem Zustand von
Eckpfosten (4), Bodenteil (1) und Deckenteil (2) miteinander fluchten und durch welche
sich Verriegelungsbolzen (9) erstrecken, die den Zusammenhalt der Pfosten (4) mit dem
Deckenteil (2) und dem Bodenteil (1) sicherstellen.
3. Kabine nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verbindungselemente (5, 7) am Bodenteil (1) und am Deckenteil (2) sich in den
Eckbereichen im wesentlichen senkrecht zu der Boden- bzw. Deckenebene und in
Richtung der an diese Elemente anschließenden Eckpfosten (4) erstrecken.
4. Kabine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Eckpfosten
sowie die Bodenteile (1) und die Deckenteile (2) als Hohlteile in Zentrifugalschleuder
technik hergestellt sind.
5. Kabine nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verbindungselemente (5, 6, 7) als einerseits Nuten (5, 6) definierende Wandteile und
andererseits als in die Nuten (5, 7) passende Feder (6) ausgebildet sind.
6. Kabine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß sich Nut (5, 7) und Feder (6)
jeweils über einen Winkelbogen zwischen 30° und 90°, vorzugsweise über etwa 60°,
erstrecken.
7. Kabine nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Nuten (5, 7) an ihren
Enden geschlossen sind und dadurch ein Sackloch definieren.
8. Kabine nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Krümmungsradius
des Winkelbogens von Nut (5, 7) und Feder (6), gemessen entlang der Mittellinie von
Nut (5, 7) oder Feder (6), zwischen 5 cm und 50 cm beträgt.
9. Kabine nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß sie genau vier
Eckpfosten (4) aufweist.
10. Kabine nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Deckenteil
(2) etwa in der Verlängerung der Verbindungselemente (5, 6, 7) in Kunststoffansätzen
(11) ausgebildete Kranösen (12) aufweist.
11. Kabine nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verbindungselemente Nut (5, 7) und Feder (6) im Längsschnitt keilförmig sind.
12. Kabine nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die als
Hohlteile ausgebildeten Pfosten (4) und Verbindungselemente (5, 6, 7) eine die
entsprechenden Hohlräume begrenzende Wandstärke zwischen 3 und 6 mm haben.
13. Kabine nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die
Querbohrungen (11, 15) durch die als Hohlteile ausgebildeten Verbindungselemente (5,
6, 7) als Rohre bzw. durchgehend ummantelt ausgebildet sind.
14. Kabine nach eine der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandteile
(3) durch Tiefziehen hergestellt sind.
15. Kabine nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die
Wandelemente (3) in Nuten der Längsseiten der Pfosten (4) und/oder in Nuten am
Bodenteil (1) und/oder in Nuten im Deckenteil (2) aufgenommen sind.
16. Kabine nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die
Wandelemente eingeprägte Verstärkungsstrukturen aufweisen.
17. Kabine nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus
Polyethylen hergestellt ist.
18. Kabine nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß alle
Verbindungselemente (5, 6, 7) an den Pfosten (4), dem Bodenteil (1) und dem
Deckenteil (2) mindestens zwei Aufnahmebohrungen für Verriegelungsbolzen (9)
aufweisen.
19. Kabine nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Bohrungen einen
Mindestabstand von 5 cm und im Falle von bogenförmig verlaufenden Verbindungs
elementen einen Winkelabstand von mindestens 30°, vorzugsweise von etwa 45° haben.
20. Kabine nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß auch die
Wandteile (3) als Hohlteile doppelwandig ausgebildet sind.
Priority Applications (8)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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