DE19635306A1 - Katheder zur Bestimmung des Kohlendioxid-Partialdrucks - Google Patents
Katheder zur Bestimmung des Kohlendioxid-PartialdrucksInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Katheter zur Bestimmung des Kohlendioxid-Partialdrucks
(pCO₂) in einem körperinneren Organ mit einem Katheterschlauch, der wenigstens einen
Tonometerschlauch aus flüssigkeitsdichtem, CO₂-undurchlässigem Material umfaßt, und
mit einer als Tonometerkammer ausgebildeten Katheterkammer zur Probenentnahme,
deren Wände zumindest bereichsweise aus flüssigkeitsundurchlässigem, CO₂-
durchlässigem Material bestehen und deren Hohlvolumen mit dem Hohlvolumen des
Tonometerschlauchs in direkter Verbindung steht.
Wenn sich eine Mensch bzw. ein menschliches Organ im Schockzustand befindet, wird
das betreffende Organ mit Sauerstoff unterversorgt, wodurch es zur Freisetzung von
Entzündungsmediatoren kommt, die letztendlich zu einem Multiorganversagen führen
können. Ein solcher Schockzustand stellt sich nicht unbedingt von einem Moment zum
nächsten ein, sondern beginnt häufig mit einer Anfangsphase, dem kompensierten
Schock, der dann, wenn er nicht behandelt wird, in den vollen Schockzustand übergeht.
Im Zustand des kompensierten Schocks versucht der Körper selbst die Auswirkungen
der Sauerstoffunterversorgung dadurch aufzufangen bzw. zu mildern, daß eine
Blutumverteilung im Blutkreislauf stattfindet und bestimmte, weniger lebenswichtige
Organe kaum oder gar nicht mehr durchblutet werden, um die Versorgung
lebenswichtiger Organe wie Herz und Gehirn möglichst lange aufrechtzuerhalten.
Wenn der kompensierte Schock rechtzeitig erkannt wird, können therapeutische
Maßnahmen ergriffen werden, die den Eintritt des vollen Schockzustands verhindern.
Ein Organ, das bekanntermaßen bereits sehr frühzeitig eine Schockreaktion zeigt, ist die
Schleimhaut von Magen, Dünn- und Dickdarm. Sie reagiert bereits zu einem Zeitpunkt
mit einer Minderdurchblutung, bei dem alle übrigen klinischen Parameter wie z. B.
Blutdruck, Herzfrequenz, Hautdurchblutung und Hautschweiß noch keine auffälligen
Veränderungen zeigen. Diese Minderdurchblutung der Magen-Darm-Schleimhaut hat
unter anderem zur Folge, daß zum einen weniger CO₂ aus der Region der Magen-Darm-Schleimhaut
abtransportiert wird und daß zum anderen verstärkt anaerober Stoffwechsel
stattfindet, wobei Lactat gebildet wird, das dann mit HCO₃ unter Freisetzung von CO₂
reagiert. Als Konsequenz dieser beiden Folgereaktionen steigt der CO₂-Partialdruck
(pCO₂) in dieser Region an. Dieser Anstieg des pCO₂ kann gemessen werden und zur
Diagnose des aktuellen Schockzustands des betroffenen Organs herangezogen werden.
Nach dem Stand der Technik, wie er beispielsweise aus der US-PS 4 643 192 bekannt
ist, wird dazu ein Katheter der eingangs genannten Art verwendet. Der Katheter wird so
in den Magen-Darm-Trakt eingeführt, daß die mit Flüssigkeit oder Luft gefüllte
Tonometerkammer im Magen zu liegen kommt. Das dort vorhandene CO₂ diffundiert
gemäß seinem Konzentrationsgefälle in die Flüssigkeit oder die Luft in der
Tonometerkammer, um einen Konzentrationsausgleich herbeizuführen (Equilibrierung).
Nach einer von der Art der Flüssigkeit oder dem Luftgemisch abhängigen Zeit zur
Herbeiführung des Konzentrationsgleichgewichts (Equilibrierungszeit) wird der Inhalt der
Tonometerkammer abgesaugt und der darin vorhandene Gehalt an (eindiffundiertem)
CO₂ bestimmt. Anhand dieses Wertes und eines CO₂-Referenzwertes, wird der Grad der
Veränderung des CO₂-Gehalts im Bereich der Magen-Darm-Schleimhaut bestimmt und
daraus auf den Grad der Minderdurchblutung der Magen-Darm-Schleimhaut und damit
letztendlich auf den Grad des Schockzustands rückgeschlossen.
Eine kontinuierliche Bestimmung des pCO₂ im Bereich der Magen-Darm-Schleimhaut ist
mit dem bekannten Katheter nicht möglich.
Als Referenzwert wird nach dem Stand der Technik üblicherweise der
CO₂-Partialdruck des arteriellen Blutes oder der diesem Wert weitgehend entsprechende letzte (endtidale)
Anteil der Ausatmungsluft herangezogen.
Die Verwendung des arteriellen pCO₂ hat den Nachteil, daß dem betroffenen Patienten
arterielles Blut entnommen werden muß und solche arteriellen Blutentnahmen
mengenmäßig begrenzt sind, schmerzhaft sind und mit Komplikationen verbunden sein
können. Eine kontinuierliche Blutentnahme und ständige Bestimmung des arteriellen
pCO₂ ist praktisch unmöglich.
Die Verwendung des pCO₂ der Ausatemluft hat den Nachteil, daß der pCO₂ in der
ausgeatmeten Luft - besonders im Schockzustand - nicht sehr eng mit dem arteriellen
pCO₂ korreliert. Der pCO₂ der Ausatemluft ist grundsätzlich kleiner als der arterielle
pCO₂, und im Schockzustand vergrößert sich diese Differenz infolge einer
schockbedingten Zunahme des Totraumvolumens der Lunge noch mehr.
Für eine kontinuierliche Bestimmung des pCO₂ muß der Patient intubiert sein oder eine
Atemmaske bzw. eine Atemsonde tragen. Eine Intubation des Patienten ist bestimmten
Indikationen vorbehalten und bedarf einer Narkose bzw. einer starken Sedierung. Die
Masken bzw. Sonden haben den Nachteil leicht zu verrutschen und dadurch zu falschen
Meßergebnissen zu führen. Desweiteren ergeben sich durch flache und/oder schnelle
Atmung, wie in verschiedenen Schockzuständen häufig anzutreffen, falsch niedrige
endtidale pCO₂-Werte.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es deshalb, eine Vorrichtung zur Bestimmung
des pCO₂ in einem körperinneren Organ, insbesondere der Magen-Darm-Schleimhaut,
und ein Verfahren zum Nachweis einer Veränderung des pCO₂ in dem betreffenden
Organ bereitzustellen, mit der bzw. dem die genannten Nachteile des Stands der Technik
vermieden sind und mit dem insbesondere eine kontinuierliche Bestimmung von
fraglichem Wert und Referenzwert möglich ist.
Eine Lösung dieser Aufgabe besteht in der Bereitstellung eines Katheters der eingangs
genannten Art, bei dem
- (a) die Tonometerkammer derart an dem Tonometerschlauch angeordnet ist, daß der Tonometerschlauch an ihrem einen Ende in die Tonometerkammer hineinführt und an dem im wesentlichen gegenüberliegenden Ende von ihr abführt,
- (b) der abführende Schlauchabschnitt im wesentlichen parallel zu dem zuführenden Schlauchabschnitt von der Tonometerkammer geführt ist, und
- (c) die beiden offenen, proximalen Enden von zuführendem und abführendem Schlauchabschnitt außerhalb des Patientenkörpers an eine Pumpvorrichtung (z. B. Rollerpumpe oder Spritzenperfusionspumpe) angeschlossen werden können, mit der ein in dem Schlauchsystem befindliches flüssiges und/oder gasförmiges Medium für die Probenentnahme kontinuierlich in Umlauf gehalten bzw. in die jeweilige Tonometerkammer ein- und wieder ausgeleitet werden kann.
Mit dem erfindungsgemäßen Katheter kann der CO₂-Gehalt in der Magen-Darm-Region
kontinuierlich gemessen werden, und der Patient muß nur einmal, beim ersten Legen des
Katheters, die Prozedur des Einführens, Orientierens und Justieren über sich ergehen
lassen. Auch über einen längeren Zeitraum hinweg können immer wieder Meßwerte
periodisch oder kontinuierlich (z. B. mittels einer temperaturregulierten pCO₂-
Meßelektrode wie der sog Severinghauselektrode) abgerufen werden und direkt
miteinander verglichen werden. Dadurch ist eine optimale Überwachung des
Schockverlaufs möglich.
Bei einer besonders bevorzugten Weiterbildung des erfindungsgemäßen Katheters sind
wenigstens zwei Tonometerschläuche mit Tonometerkammern ausgebildet, wobei die
Tonometerkammern der verschiedenen Tonometerschläuche derart voneinander
beabstandet sind, daß wenigstens eine Tonometerkammer im Bereich des Ösophagus
positioniert ist, während eine andere im Magen- bzw. Darmbereich liegt.
Es wurde nämlich überraschenderweise gefunden, daß die Schleimhaut des Ösophagus
im kompensierten Schock keine der bekannten Schockreaktionen zeigt und insbesondere
die CO₂-Freisetzung in dieser Region unverändert bleibt.
Es besteht die Möglichkeit, daß die (jede) Tonometerkammer schlauchförmig ausgebildet
und vorzugsweise spiralig aufgewickelt ist. Diese Ausführung hat den Vorteil, daß die
für den Diffusionsprozeß zur Verfügung stehende Oberfläche verhältnismäßig groß ist im
Vergleich zu dem Volumen, dessen CO₂-Konzentration per Diffusion angeglichen
werden soll. Außerdem ist durch die schlauchförmige Ausbildung der
Tonometerkammer(n) gewährleistet, daß es bei der kontinuierlichen Durchströmung des
Lumens mit Gas oder Flüssigkeit zu keiner Durchmischung mit dem nachströmenden
Medium kommt. Eine solche Durchmischung würde eine vollständige Äquilibrierung
verhindern.
Um zu verhindern, daß CO₂ aus dem abführenden Schlauch zur CO₂-Meßelektrode
diffundiert, sollten zumindest die Wände des von der Meßkammer abführenden
Tonometerschlauchs aus CO₂-undurchlässigem Material bestehen.
Außerdem ist es von Vorteil, wenn alle zuführenden und abführenden Schlauchabschnitte
proximal der Tonometerkammern von einer gemeinsamen Katheterschlauchwand umfaßt
sind. Diese Katheterschlauchwand kann insbesondere noch eine weiteres Lumen
einschließen und somit als Magenschlauch zum Ableiten von Magensekreten dienen, da
es ohnehin üblich ist, bei schockgefährdeten Patienten Magenschläuche zu legen.
Die Pumpvorrichtung ist vorzugsweise eine Rollerpumpe, beispielsweise ein Infusomat
oder eine Spritzen-Perfusionspumpe. Derartige Pumpen gehören zur Grundausstattung
eines jeden Krankenhauses oder Labors, sie sind einfach in Handhabung und Wartung
und vergleichsweise kostengünstig in der Anschaffung.
Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Nachweis einer Veränderung des
Kohlendioxid-Partialdrucks (pCO₂) in der Magenschleimhaut, bei dem man eine
Meßkammer, deren Wände aus im wesentlichen flüssigkeitsdichtem, CO₂-durchlässigem
Material bestehen und die mit einem CO₂-freien Medium gefüllt ist, in den Magen
einführt und nach Ablauf eines Zeitraum, der ausreicht, um einen CO₂-
Konzentrationsausgleich zwischen Mageninhalt und Kammermedium zu gewährleisten,
Proben des Kammermediums entnimmt, den CO₂-Gehalt der Proben bestimmt und mit
einem Referenzwert vergleicht, der aus einem Organ bzw. dessen Schleimhaut (z. B.
Mundschleimhaut) mit vergleichsweise konstantem CO₂-Partialdruck erhalten ist. Das
erfindungsgemäße Verfahren zeichnet sich dadurch aus, daß
- (a) die Meßkammer mittels eines Zu- und eines Ablaufs kontinuierlich mit dem Meßmedium durchströmt wird,
- (b) im Bereich des Ablaufs außerhalb des Patientenkörpers beliebig oft Proben entnommen und einer Bestimmung des CO₂-Partialdrucks zugeführt werden,
- (c) gleichzeitig eine zweite Meßkammer, die in Aufbau und Funktion mit der ersten im wesentlichen übereinstimmt, im Bereich des Ösophagus eingeführt und zur Gewinnung von CO₂-Partialdruckwerten eingesetzt ist, und
- (d) als Referenzwert zum Nachweis eines abgesunkenen CO₂-Partialdrucks in der Magenschleimhaut der mittels der zweiten Meßkammer erhaltene CO₂-Partialdruck aus der Ösophagusregion herangezogen wird.
Die Geschwindigkeit, mit der das Meßmedium über Zu- und Ablauf durch die
Meßkammer strömt, ist so zu wählen, daß eine vollständige Äquilibrierung des
Meßmediums mit dem CO₂ der Magenschleimhaut gewährleistet ist.
Die Probenentnahme zur Messung des CO₂-Gehalts kann in Form von periodisch
durchzuführenden Einzelentnahme erfolgen oder aber kontinuierlich, z. B. mittels einer
Severinghauselektrode.
Dieses Verfahren hat den Vorteil, daß mit der gleichen Meßvorrichtung einerseits die
Veränderung des CO₂-Gehalts in der Magen-Darm-Region als Indikator für eine
schockbedingte Reaktion der Magen-Darm-Schleimhaut und andererseits Referenzwerte
aus der Schleimhaut eines weitgehend schockresistenten Organs, wie z. B. des
Ösophagus, gemessen werden können, daß beide Messungen kontinuierlich und simultan
erfolgen können, und daß damit eine optimale Gegenüberstellung von schockinduziertem
Parameter zu normalem (Referenz-)Parameter möglich ist. Aus diesem Verhältnis der
unmittelbar gewonnenen CO₂-Partialdrucke kann direkt auf den Zustand bzw. die
Zustandsveränderung der Magen-Darm-Schleimhaut rückgeschlossen werden damit
letztendlich sehr genau beobachtet werden, ob eine Schockreaktion eintritt bzw. schon
eingetreten ist und wie der Schockverlaufs ist.
Im Zuge der Erfindung wurde überraschenderweise gefunden, daß der Ösophagus ein
ausgesprochen gut geeignetes Organ zur Gewinnung von Referenzwerten bei einer CO₂-
Partialdruckmessung ist, da es praktisch keine Veränderungen während einer
kompensierten Schockreaktion zeigt.
Umständliche Umrechnungen bzw. Hochrechnungen, wie sie im Stand der Technik noch
vielfach durchgeführt werden (z. B. die Berechnung des intramukosalen pH-Werts), und
wodurch zusätzliche Fehlerquellen gegeben sind, werden bei dem erfindungsgemäßen
Verfahren vermieden.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Figuren und Ausführungs- bzw.
Anwendungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 die perspektivische Ansicht einer bevorzugten Ausführungsvariante des
erfindungsgemaßen Katheters;
Fig. 2 den Längsschnitt durch einen Katheter gemäß Fig. 1, im Bereich einer
Tonometerkammer entlang der Schnittlinien II-II in Fig. 2, Fig. 3 und Fig. 4,
Fig. 3 einen Querschnitt von III nach III gemäß Fig. 2;
Fig. 4 einen Querschnitt von IV nach IV gemäß Fig. 2;
Fig. 5 einen Querschnitt von V nach V gemäß Fig. 2; und
Fig. 6 die schematisierte Darstellung eines erfindungsgemäßen Katheters im praktischen
Einsatz.
Der in Fig. 1 dargestellte Katheter weist einen Katheterschlauch 1 auf, der die
zuführenden 4, 8 und abführenden 2, 6 Schlauchabschnitte von zwei
Tonometerschläuchen aus flüssigkeitsdichtem, CO₂-undurchlässigem Material umfaßt.
An jedem Tonometerschlauch ist eine Tonometerkammer 10, 12 in Form eines spiralig
aufgewickelten Schlauchs 10,12 aus flüssigkeitsundurchlässigem, CO₂-durchlässigem
Material ausgebildet.
Anstelle des spiralig aufgewickelten Schlauchs 10, 12 kann ebensogut ein gestreckter
Membranschlauch mit spiralförmig gerillter oder geriefter Schlauchwand oder
andersartig vergrößerter Oberfläche verwendet werden. Dieser Membranschlauch ist
hülsenförmig über den Kathederschlauch 10 gestülpt und an seinen beiden Enden sowie an
den ausgebildeten Rillen mit dem Kathederschlauch 10 dicht verbunden. Dadurch entsteht
eine spiralig gewickeltes Schlauchlumen als Innenraum der Tonometerkammer 14. Jede
Tonometerkammer 10, 12 mündet an ihrem der Mundöffnung zugewandten, proximalen
(kranialem) Ende in den zuführenden Schlauchabschnitt 4, 8 und an ihrem der
Mundöffnung abgewandten, distalen (caudalen) Ende in den abführenden
Schlauchabschnitt 2, 6 des dazugehörigen Tonometerschlauch 2, 4. Dadurch steht der
Innenraum 14, 16 der jeweiligen Tonometerkammern 10, 12 in direkter Verbindung mit
den Innenräumen 18, 20 bzw. 22, 24 der dazugehörigen Tonometerschlauchabschnitte 2,
4 bzw. 6, 8.
Die offenen, außerhalb des Patientenkörpers befindlichen Enden 30, 32, 34, 36 der
zuführenden 4, 8 und abführenden 2, 6 Schlauchabschnitte werden außerhalb des
Patientenkörpers an eine nicht näher dargestellte Pumpvorrichtung angeschlossen, die ein
in dem Schlauchsystem befindliches flüssiges und/oder gasförmiges Medium für die
Probenentnahme kontinuierlich in Umlauf hält.
Im Bedarfsfall wird der Katheter so in den Magen-Darm-Trakt des Patienten eingeführt,
daß die eine Tonometerkammer 10 im Bereich des Ösophaguslumens liegt und die
andere Tonometerkammer 12 im Bereich der Magen-Darm-Schleimhaut. Beide
Tonometerkammern 10, 12 und Tonometerschläuche werden mit einem Medium für die
Probenentnahme gefüllt, beispielsweise Luft oder flüssige Kochsalzlösung, und an die
Pumpvorrichtung angeschlossen. Nach einer Mindestreaktionszeit für den CO₂-
Konzentrationsausgleich, die von der Art des Mediums und vom Volumen und der
Größe der Oberfläche der Tonometerkammern 10, 12 abhängt, können die ersten
Proben entnommen und einer CO₂-Bestimmung zugeführt werden. Um eine vorteilhaft
kurze Mindestreaktionszeit (Equilibrierungszeit) zu ermöglichen, sollte der Innenraum
14, 16 der jeweiligen Tonometerkammern 10, 12 relativ eng und lang sein und die
Kammeroberfläche möglichst groß, beispielsweise engspiralig strukturiert sein. Dadurch
wird ein besonders günstiges Verhältnis zwischen Kammeroberfläche und
Kammervolumen geschaffen, d. h. es wird eine relative große Diffusionsfläche zur
Verfügung gestellt, um in ein relativ kleines Volumen zu diffundieren. Bei einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel weist der Kammerschlauch einen Durchmesser von
1 mm und eine Länge von 0,6 m auf und ist mit etwa 32 Windungen auf einem
Membranschlauch mit etwa 6 mm Durchmesser aufgewickelt (in der Zeichnung verkürzt
dargestellt!). Bei diesem Schlauch beträgt die Mindestreaktionszeit (Equilibrierungszeit)
für Kochsalzlösung als Medium nur etwa 10 Minuten.
Die Bestimmung des CO₂-Partialdrucks in der Probe erfolgt entweder mit einer im Stand
der Technik allgemein bekannten Severinghauselektrode oder einem handelsüblichen
Blutgasanalysators. Mit Hilfe einer Severinghauselektrode kann der CO₂-Partialdruck in
Gasen und Flüssigkeiten bestimmt werden, mit Hilfe der bekannten Blutgasanalysatoren
nur in Gasen. Im Fall der Verwendung einer Severinghauselektrode kann die
Bestimmung durch kontinuierliches Vorbeileiten des Mediums an der Elektrode erfolgen.
Die Pumpvorrichtung ist in Abhängigkeit von der Mindestreaktionszeit
(Equilibrierungszeit) und von Länge und Durchmesser der beiden
Tonometerkammern 10, 12 justiert, so daß sie jeweils das gesamte Fassungsvolumen der
beiden Tonometerkammern 10, 12 pro Mindestreaktionszeit einmal austauscht.
Durch ununterbrochene Beschickung der Tonometerkammern 10, 12 mit Medium
besteht nach dem ersten Legen des Katheters keine Gefahr mehr, daß Luft in das System
eindringt, wie das beim Absaugen und neu Füllen mit den herkömmlichen, bekannten
Kathetern der Fall ist.
Da die Kathetermessung des CO₂-Gehalts im Bereich der Magen-Darm-Schleimhaut von
Anfang an von einer Kathetermessung des CO₂-Gehalts im Bereich des Ösophagus
begleitet ist, kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt bzw. kontinuierlich ein CO₂-Meßwert
aus dem Tonometersystem des Magendarmbereichsund ein CO₂-Referenzwert aus dem
Tonometersystem des Ösophagus herangezogen und das Verhältnis bestimmt werden.
Für die Meßwertbestimmung und die Referenzwertbestimmung sind die gleichen
Handgriffe und Instrumentarien notwendig, so daß das gesamte Verfahren
ausgesprochen zeit- und kostenökonomisch durchgeführt werden kann.
Bezugszeichenliste
1 Katheterschlauch
2 abführender Tonometerschlauchabschnitt
4 zuführender Tonometerschlauchabschnitt
6 abführender Tonometerschlauchabschnitt
8 zuführender Tonometerschlauchabschnitt
10 Tonometerkammer
12 Tonometerkammer
14 Innenraum der Tonometerkammer 10
16 Innenraum der Tonometerkammer 12
18 Innenraum des abführenden Tonometerschlauchabschnitts 2
20 Innenraum des zuführenden Tonometerschlauchabschnitts 4
22 Innenraum des abführenden Tonometerschlauchabschnitts 6
24 Innenraum des zuführenden Tonometerschlauchabschnitts 8
26
28
30 offenes Ende des abführenden Tonometerschlauchabschnitts 2
32 offenes Ende des zuführenden Tonometerschlauchabschnitts 4
34 offenes Ende des abführenden Tonometerschlauchabschnitts 6
36 offenes Ende des zuführenden Tonometerschlauchabschnitts 8
2 abführender Tonometerschlauchabschnitt
4 zuführender Tonometerschlauchabschnitt
6 abführender Tonometerschlauchabschnitt
8 zuführender Tonometerschlauchabschnitt
10 Tonometerkammer
12 Tonometerkammer
14 Innenraum der Tonometerkammer 10
16 Innenraum der Tonometerkammer 12
18 Innenraum des abführenden Tonometerschlauchabschnitts 2
20 Innenraum des zuführenden Tonometerschlauchabschnitts 4
22 Innenraum des abführenden Tonometerschlauchabschnitts 6
24 Innenraum des zuführenden Tonometerschlauchabschnitts 8
26
28
30 offenes Ende des abführenden Tonometerschlauchabschnitts 2
32 offenes Ende des zuführenden Tonometerschlauchabschnitts 4
34 offenes Ende des abführenden Tonometerschlauchabschnitts 6
36 offenes Ende des zuführenden Tonometerschlauchabschnitts 8
Claims (10)
1. Katheter zur Bestimmung des Kohlendioxid-Partialdrucks (pCO₂) in einem
körperinneren Organ
mit einem Katheterschlauch, der wenigstens einen Tonometerschlauch aus flüssigkeitsdichtem und zumindest abschnittsweise CO₂-undurchlässigem Material umfaßt, und
mit einer als Tonometerkammer ausgebildeten Katheterkammer zur Probenentnahme, deren Wände zumindest bereichsweise aus flüssigkeitsundurchlässigem, CO₂-durchlässigem Material bestehen und deren Hohlvolumen mit dem Hohlvolumen des Tonometerschlauchs in direkter Verbindung steht und,
dadurch gekennzeichnet,
daß (a) die Tonometerkammer (10 bzw. 12) derart an dem Tonometerschlauch angeordnet ist, daß der Tonometerschlauch an ihrem einen Ende in die Tonometerkammer (10 bzw. 12) hineinführt und an dem im wesentlichen gegenüberliegenden Ende von ihr abführt,
daß (b) der abführende Schlauchabschnitt (2 bzw. 6) im wesentlichen parallel zu dem zuführenden Schlauchabschnitt (4 bzw. 8) geführt ist, und
daß (c) die beiden offenen, proximalen Enden von zuführendem (4 bzw. 8) und abführendem (2 bzw. 6) Schlauchabschnitt außerhalb des Patientenkörpers an eine Pumpvorrichtung anschließbar sind, die dazu geeignet ist, ein in dem Schlauchsystem befindliches flüssiges und/oder gasförmiges Medium für die Probenentnahme kontinuierlich in Umlauf zu halten.
mit einem Katheterschlauch, der wenigstens einen Tonometerschlauch aus flüssigkeitsdichtem und zumindest abschnittsweise CO₂-undurchlässigem Material umfaßt, und
mit einer als Tonometerkammer ausgebildeten Katheterkammer zur Probenentnahme, deren Wände zumindest bereichsweise aus flüssigkeitsundurchlässigem, CO₂-durchlässigem Material bestehen und deren Hohlvolumen mit dem Hohlvolumen des Tonometerschlauchs in direkter Verbindung steht und,
dadurch gekennzeichnet,
daß (a) die Tonometerkammer (10 bzw. 12) derart an dem Tonometerschlauch angeordnet ist, daß der Tonometerschlauch an ihrem einen Ende in die Tonometerkammer (10 bzw. 12) hineinführt und an dem im wesentlichen gegenüberliegenden Ende von ihr abführt,
daß (b) der abführende Schlauchabschnitt (2 bzw. 6) im wesentlichen parallel zu dem zuführenden Schlauchabschnitt (4 bzw. 8) geführt ist, und
daß (c) die beiden offenen, proximalen Enden von zuführendem (4 bzw. 8) und abführendem (2 bzw. 6) Schlauchabschnitt außerhalb des Patientenkörpers an eine Pumpvorrichtung anschließbar sind, die dazu geeignet ist, ein in dem Schlauchsystem befindliches flüssiges und/oder gasförmiges Medium für die Probenentnahme kontinuierlich in Umlauf zu halten.
2. Katheter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens zwei Tonometerschläuche mit Tonometerkammern (10, 12)
ausgebildet sind, wobei die Tonometerkammern (10, 12) der verschiedenen
Tonometerschläuche derart voneinander beabstandet sind, daß die
Tonometerkammer(n) (10) wenigstens eines Tonometerschlauchs im Bereich des
Ösophagus positioniert ist (sind), während die Tonometerkammer(n) (12) des (der)
anderen Tonometerschlauchs (-schläuche) im Magen- oder Darmbereich liegt
(liegen).
3. Katheter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die (jede) Tonometerkammer (10, 12) als vorzugsweise spiralig aufgewickelter
Schlauch ausgebildet ist.
4. Katheter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Wände der Tonometerkammer (10 bzw. 12) zumindest bereichsweise aus
Latex bestehen.
5. Katheter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens die Wände des (jedes) abführenden Tonometerschlauchabschnitts (2
bzw. 6) aus CO₂-undurchlässigem Material bestehen.
6. Katheter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß alle zuführenden (4, 8) und abführenden (2, 6) Schlauchabschnitte proximal der
Tonometerkammern (10, 12) gemeinsam von der Schlauchwand eines Katheters (1)
umfaßt sind.
7. Katheter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schlauchwand des Katheters (1) mindestens ein weiteres Lumen
umschließt, daß als Ableitung für Magensaft geeignet ist.
8. Katheter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Pumpvorrichtung eine Perisaltikpumpe, beispielsweise eines Infusomaten ist.
9. Katheter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Pumpvorrichtung eine Rollerpumpe ist.
10. Verfahren zum Nachweis einer Veränderung des Kohlendioxid-Partialdrucks
(pCO₂) in der Magenschleimhaut, bei dem man eine Meßkammer, deren Wände aus
im wesentlichen flüssigkeitsdichtem, CO₂-durchlässigem Material bestehen und die
mit einem CO₂-freien Medium gefüllt ist, in den Magen einführt und nach Ablauf
eines Zeitraum, der ausreicht, um einen CO₂-Konzentrationsausgleich zwischen
Mageninhalt und Kammermedium zu gewährleisten, eine Probe des
Kammermediums entnimmt, den CO₂-Gehalt der Probe bestimmt und mit einem
Referenzwert vergleicht, der aus einem Organ mit vergleichsweise konstantem
CO₂-Partialdruck erhalten ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß (a) die Meßkammer mittels eines Zu- und eines Ablaufs kontinuierlich mit dem Meßmedium durchströmt wird,
daß (b) im Bereich des Ablaufs außerhalb des Patientenkörpers beliebig oft Proben entnommen und einer Bestimmung des CO₂-Partialdrucks zugeführt werden,
daß (c) gleichzeitig eine zweite Meßkammer, die in Aufbau und Funktion mit der ersten im wesentlichen übereinstimmt, im Bereich des Ösophagus eingeführt und zur Gewinnung von CO₂-Partialdruckwerten eingesetzt ist,
und daß (d) als Referenzwert zum Nachweis eines abgesunkenen CO₂-Partialdrucks in der Magenschleimhaut der mittels der zweiten Meßkammer erhaltene CO₂- Partialdruck aus der Ösophagusregion herangezogen wird.
daß (a) die Meßkammer mittels eines Zu- und eines Ablaufs kontinuierlich mit dem Meßmedium durchströmt wird,
daß (b) im Bereich des Ablaufs außerhalb des Patientenkörpers beliebig oft Proben entnommen und einer Bestimmung des CO₂-Partialdrucks zugeführt werden,
daß (c) gleichzeitig eine zweite Meßkammer, die in Aufbau und Funktion mit der ersten im wesentlichen übereinstimmt, im Bereich des Ösophagus eingeführt und zur Gewinnung von CO₂-Partialdruckwerten eingesetzt ist,
und daß (d) als Referenzwert zum Nachweis eines abgesunkenen CO₂-Partialdrucks in der Magenschleimhaut der mittels der zweiten Meßkammer erhaltene CO₂- Partialdruck aus der Ösophagusregion herangezogen wird.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996135306 DE19635306A1 (de) | 1996-09-01 | 1996-09-01 | Katheder zur Bestimmung des Kohlendioxid-Partialdrucks |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996135306 DE19635306A1 (de) | 1996-09-01 | 1996-09-01 | Katheder zur Bestimmung des Kohlendioxid-Partialdrucks |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19635306A1 true DE19635306A1 (de) | 1998-03-12 |
Family
ID=7804240
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1996135306 Withdrawn DE19635306A1 (de) | 1996-09-01 | 1996-09-01 | Katheder zur Bestimmung des Kohlendioxid-Partialdrucks |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19635306A1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP0941693A1 (de) * | 1998-03-13 | 1999-09-15 | Instrumentarium Corporation | Tonometrischer Messkopf |
| DE19954724A1 (de) * | 1999-11-12 | 2001-06-28 | Map Gmbh | Atemgasschlauch, insbesondere für ein CPAP-Gerät |
Citations (4)
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| US4643192A (en) * | 1982-03-22 | 1987-02-17 | Regents Of The University Of Michigan | Hollow viscus tonometry |
| US5415165A (en) * | 1986-02-27 | 1995-05-16 | Mountpelier Investments | Tonometric catheter combination |
| US5479923A (en) * | 1992-10-16 | 1996-01-02 | Instrumentarium Corporation | Method and apparatus for analyzing a sample |
| WO1996025090A1 (en) * | 1995-02-16 | 1996-08-22 | Wayne State University | APPARATUS AND METHOD FOR CONTINUOUS MONITORING OF TISSUE CARBON DIOXIDE AND pH USING CAPNOMETRIC RECIRCULATING GAS TONOMETRY |
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1996
- 1996-09-01 DE DE1996135306 patent/DE19635306A1/de not_active Withdrawn
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