DE19634995A1 - Naßpartieabschnitt einer Papiermaschine mit einem stoffdichtegeregelten Stoffauflauf und Doppelsieb-Former - Google Patents
Naßpartieabschnitt einer Papiermaschine mit einem stoffdichtegeregelten Stoffauflauf und Doppelsieb-FormerInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Naßpartieabschnitt einer Papiermaschine gemäß
dem Oberbegriff des Anspruches 1 sowie ein Verfahren zur Bildung einer
laufenden Warenbahn, insbesondere Papierbahn, bei der ein
stoffdichtegeregelter Stoffauflauf in Kombination mit einem Doppelsieb-Former
zur Formationsbildung eingesetzt wird.
Ein generelles Problem bei der Papierherstellung besteht darin, daß aufgrund
der fehlenden Spannung am Außenrand der Papierbahn diese bei der
nachfolgenden Trocknung schrumpft, d. h. das Flächengewicht im
Randbereich der Papierbahn ansteigt.
Aus dem Stand der Technik sind eine Reihe von Vorrichtungen bekannt
geworden, mit denen die Formationsqualität verbessert werden konnte.
So ist aus der DE 43 01 103 eine Siebpartie für eine Papiermaschine
bekanntgeworden, mit zwei endlosen Siebbändern - einem ersten Siebband
und einem zweiten Siebband - die miteinander auf einem Teil ihres Umfangs
eine Doppelsiebzone bilden, mit wenigstens einem im Bereich der
Doppelsiebzone angeordnetem Formierzylinder als Stützkörper, dessen
Mantelfläche als Stützfläche fungiert, wobei wenigstens ein Teil der
Stützfläche das erste Siebband an seiner Innenfläche und das zweite
Siebband an seiner Außenfläche abstützt und mit Druckelementen, die auf die
Innenfläche des zweiten Siebband es in dem Bereich in dem dieses von der
Stützfläche gestützt ist Druck ausüben, wobei die Druckelemente derart
ausgebildet sind, daß sie den Druck nur an bestimmten Stellen aufbringen, so
daß auch druckfreie Bereiche verbleiben und die Druckstellen über die
gesamte Siebbreite verteilt sind. Findet eine derartige Siebpartie wie aus der
DE 43 01 103 bekannt öder aber auch aus der EP 0 516 601 Verwendung in
einem Naßpartieabschnitt einer Papiermaschine nach dem Stand der Technik
so kann man hierdurch die Qualität der laufenden Papierwaren in Bezug auf
Zweiseitigkeit, Durchsicht und Gleichmäßigkeit der Formation verbessert
werden. Auch ist es mit solchen Siebpartien möglich, die Entwässerung zu
intensivieren und der Flockenbildung in der Fasersuspension
entgegenzuwirken. In einer speziellen Ausführungsform gemäß der
DE 43 01 103 finden als Druckelemente Leisten Verwendung. Diese gestatten
es, die Baulänge der Siebpartie gegenüber der aus der EP 0 516 601
bekannten zu verringern und die Entwässerung noch weiter zu forcieren.
Allerdings wurden diese Verbesserungen in der Qualität der Papierbahn nicht
über die gesamte Maschinenbreite erzielt sondern lediglich im mittleren
Zentralabschnitt. An den Rändern haben sich starke Abweichungen des
Formations- und Füllstoffquerprofils gegenüber dem Erwünschten gezeigt,
d. h. es ergab sich ein unebenes Formationsquerprofil. Desweiteren war an
den Siebrändern bei ausreichend guter Formation gegenüber der Siebmitte
ein stark erhöhter Verschleiß festzustellen.
Aufgabe der Erfindung ist es somit, einen Naßpartieabschnitt einer
Papiermaschine anzugeben, der zu einer guten Formation und
Füllstoffverteilung der Papierbahn über die gesamte Bahnbreite führt und die
oben genannten Nachteile vermeidet, sowie ein Verfahren, das eine
verbesserte Formation und Füllstoffverteilung der Papierbahn auch in den
Randbereichen ermöglicht.
Außerdem ist es erstrebenswert, daß der Siebverschleiß über die
Maschinenbreite möglichst gleichmäßig und gering ist.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß der
Naßpartieabschnitt die Merkmale gemäß Anspruch 1 aufweist, insbesondere
aber einen über die Maschinenbreite stoffdichtegeregelten Stoffauflauf der
vollständig oder teilweise sektioniert sein kann,sowie durch ein Verfahren mit
den Merkmalen gemäß Anspruch 19.
Stoffdichtegeregelte Stoffaufläufe, die Bestandteil des erfindungsgemäßen
Naßpartieabschnittes sind, sind dem Prinzip nach zwar beispielsweise aus der
DE 40 19 593 für sich alleine bekannt geworden. Allerdings hat die
Ausbildung des Stoffauflaufes als stoffdichtegeregelter Stoffauflauf in dem
Naßpartieabschnitt der Papiermaschine in Kombination mit der entsprechend
dem Oberbegriff des Anspruches 1 ausgebildeten Siebpartie gegenüber dem
Stand der Technik zu einer unerwarteten Blattqualität der laufenden
Warenbahn, insbesondere an den Blatträndern bei niedrigem Verschleiß der
Siebbänder der Doppelsiebzone geführt. Dies war für den Fachmann
insbesondere deswegen überraschend, weil mit Hilfe von
stoffdichtegeregelten Stoffaufläufen in allen bislang bekannten
Naßpartieabschnitten zwar durch entsprechende Verdünnung der
Stoffsuspension an den Rändern der Flächengewichtszunahme durch
Schrumpfung weitgehend entgegengewirkt werden konnte, sich aber trotzdem
eine Papierbahn mit unterschiedlicher Formationsqualität und
Füllstoffverteilung in Quermaschinenrichtung und damit eine unzureichende
Blattqualität ergab. In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform wird der
Abstand d zwischen der Austrittsöffnung des Stoffauflaufes und dem ersten
Druckelement der Siebpartie derart gewählt, daß nur eine geringfügige
Entwässerung der über den Stoffauflauf eingebrachten Stoffsuspension
erfolgt. Hierdurch kann ein besonders ebenes Schichthöhenquerprofil vor der
ersten Leiste und damit weitgehend gleichmäßige
Entwässerungsbedingungen in Querrichtung erreicht werden.
Besonders bevorzugt ist hierbei, daß der Abstand von erster Leiste zur
Austrittsöffnung des Stoffauflaufes im Bereich des 0,05 bis zum 1fachen des
Durchmessers der Formierwalze beträgt. Hervorragende Ergebnisse werden
erzielt, wenn der Abstand d das 0,05 bis 0,6fache des Durchmessers der
Formierwalze beträgt.
In einer speziellen Ausbildung des erfindungsgemäßen Naßpartienabschnittes
ist vorgesehen, daß der stoffdichtegeregelte Stoffauflauf zur Erzeugung
geregelter Sektionsströme eine Vielzahl von über die Arbeitsbreite verteilten
Niederkonsistenzleitungen umfaßt, die den einzelnen Sektionen des
Stoffauflaufes zugeordnet sind. In die einzelnen Sektionen des Stoffauflaufes
wird ein Hauptstrom zugeführt, und über die Niederkonsistenzleitungen ein
Nebenstrom. Der Hauptstrom der einzelnen Sektionen ist ein Strom von
Papierstoffsuspension, während der Nebenstrom als Verdünnungsmittel
entweder sich ebenfalls aus Papierstoffsuspension oder aber auch aus reinem
Wasser, beispielsweise Siebwasser, zusammensetzen kann. Betreffend die
optimalen Winkel, unter denen eine Eindüsung eines Nebenstromes in die
einzelnen Sektionen erfolgen sollte, wird auf die DE 43 23 263 verwiesen,
deren Offenbarungsgehalt hiermit voll umfänglich in die Anmeldung mit
einbezogen wird.
Als besonders vorteilhaft hat sich für den erfindungsgemäßen
Naßpartieabschnitt herausgestellt, einen derart geregelten, teilweise oder
vollständig sektionierten Stoffauflauf einzusetzen, bei dem die Sektionsströme
des Stoffauflaufes über die Maschinenbreite derart mittels Haupt- und
Nebenströmen eingestellt werden, daß der aus dem Stoffauflauf austretende
Stoffstrahl über die gesamte Arbeitsbreite der Maschine eine weitgehend
konstante Dicke besitzt. Dies geschieht dadurch, daß der Auslaufspalt
weitgehend bzw. im wesentlichen parallel ist.
Die konstante Dicke der Fasersuspensionsschicht führt zu gleichmäßigen
hydraulischen Eigenschaften in der zwischen die Siebe eingespritzte
Suspension in Querrichtung. Bei gleichmäßigem Anpreßdruck der
Druckelemente des Formierabschnittes über die Maschinenbreite erhält man
somit auch an den Rändern eine annähernd qualitativ gleich gute Formation
wie in der Blattmitte. Desweiteren ermöglicht die erfindungsgemäße
Vorrichtung überraschenderweise, daß die Struktureigenschaft der Bahn, wie
z. B. Faserorientierung, sowie Flächengewicht als weitere Qualitätsparameter
einer Papierbahn über die gesamte Bahnbreite annähernd konstante Werte
aufweisen, also auch bezüglich dieser Qualitätsmerkmale Abweichungen an
den Rändern vollständig vermieden werden.
Besonders gute Formationsquerprofile können dann erzielt werden, wenn
neben dem Abstand d zwischen Austrittsspalt des Stoffauflaufes und dem
ersten Druckelement der Siebpartie der Eintrittsbereich der Doppelsiebzone
für den Stoffstrahl wie nachfolgend ausgeführt ausgestaltet ist. Zur Bildung
der Doppelsiebzone laufen die beiden Siebbänder, also das erste und das
zweite Siebband, im Bereich des Formierzylinders zusammen und bilden
einen Eintrittsbereich zum Eintritt der aus dem Stoffauflauf austretenden
Papierstoffsuspension. In einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen,
daß eines der Siebbänder, beispielsweise das Obersieb, vor dem
Zusammenlaufen von der Formierwalze geführt wird und das andere über
eine Brustwalze.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Brustwalze, über die das andere Sieb,
beispielsweise das Untersieb, geführt wird, einen Durchmesser aufweist, der
geringer ist als der 0,6fache Durchmesser der Formierwalze. Eine derartig
klein gewählte Brustwalze ermöglicht es, den Stoffauflauf sehr nahe am
Eintrittsspalt der Doppelsiebzone anzuordnen, so daß der aus der
Austrittsöffnung des Stoffauflaufes austretende Stoffstrahl nur einen kurzen
freien Weg zurücklegen muß, bis er auf einem der Siebe, entweder dem
Unter- oder dem Obersieb, auftrifft und dort mäßig entwässert wird. Der kurze
freie Weg des Strahles führt dazu, daß dieser nicht aufplatzen kann, was
wiederum eine gleichmäßige Formation zur Folge hat.
Besonders kleine Brustwalzendurchmesser können dann realisiert werden,
wenn der Winkel zwischen dem ungestützt verlaufenden Ober- und Untersieb
einen Winkel zwischen 160 und 90° einschließt. Auf diese Art und Weise wird
erreicht, daß die Brustwalze nur einen geringen Umschlingungswinkel des
Siebes aufweist. Ein geringer Umschlingungswinkel wiederum bedeutet aber,
daß nur geringe Kräfte auf die umschlungene Walze, in vorliegendem Fall die
Brustwalze, wirken. Dadurch wird die Durchbiegung der Walze reduziert.
Somit kann bei einem geringen Umschlingungswinkel der Brustwalze diese
sehr klein ausgebildet sein, was dazu führt, daß der Austrittsspalt des
Stoffauflaufes wie oben aufgezeigt nahe an den Eintrittsspalt der
Doppelsiebzone gerückt werden kann, so daß eine sehr kurze freie
Strahllänge der Stoffsuspension realisiert wird und damit die oben bereits
erwähnten Vorteile erzielt werden können.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist
vorgesehen, daß das letzte Druckelement der Vorrichtung, die im
vorliegendem Ausführungsbeispiel aus einem Traggestell 56 und den
nachgiebig abgestützten Druckelementen zur Weiterleitung der Kräfte auf die
Siebinnenfläche ausgebildet ist, maximal um einen Winkel von 20° oberhalb
der Horizontalen des Formierzylinders angeordnet ist. Dadurch werden
Verschmutzungen auf den Leisten verhindert, ebenso wie eine Belagsbildung.
Besonders vorteilhaft ist es des weiteren, die Siebpartie des
Naßpapierabschnittes der Papiermaschine in einer weitergebildeten
Ausführungsform der Erfindung derart auszugestalten, daß der Abstand
zwischen dem Ablaufpunkt der beiden Siebe vom Formierzylinder und dem
Auflaufpunkt der beiden Siebe auf die nachfolgende Walze höchstens gleich
dem halben Radius des Formierzylinders ist. Als besonders günstig haben
sich für den Abstand 100 bis 300 mm herausgestellt. Die dem Formierzylinder
nachfolgende zweite Walze, sorgt für die notwendige Gleichseitigkeit des
Blattaufbaues. Sie kann ebenfalls mit einer oder mehreren Formierleisten
bestückt sein. Der geringe Abstand zwischen dem Formierzylinder und der
nachfolgenden Walze hat zum Vorteil, daß keine zusätzlichen stationären
Entwässerungsquerelemente zwischen den beiden Walzen benötigt werden.
In diesem Zusammenhang wird beispielsweise auf die DE 44 20 801
verwiesen, bei der die Siebbänder der Doppelsiebzone zwischen der
Formierwalze und der nachfolgenden zweiten Walze immer durch zusätzliche
Einrichtungen, wie beispielsweise einen Siebsaugkasten, abgestützt werden
mußten.
In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, daß
vor der zweiten Saugwalze ein Deflektor angeordnet ist, der einen kleinen
Abstand vorzugsweise kleiner 1 mm zur Formierwalze aufweist.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß das
erste der Druckelemente etwa 10 bis 30 Grad nach dem Auftreffpunkt des
Stoffstrahles auf das zweite Siebband angeordnet ist. Durch eine derartige
Anordnung des ersten Druckelementes, das in der Regel als Formationsleiste
ausgebildet ist, wird erreicht, daß eine nur geringe Faserflockung auftritt. Da
die Fasern in der Suspension hoch beweglich sind, können Fein- und
Füllstoffe zur Blattmitte nach außen befördert werden, wodurch sich eine
geschlossene Papieroberfläche und eine gute Bedruckbarkeit derselben
ergibt. Auch der Siebverschleiß wird durch diese Maßnahme herabgesetzt, da
eine gute Schmierung gewährleistet ist. Außerdem sind für eine gute
Formation des Blattes bei einer derartigen Anordnung nur wenige Leisten
notwendig.
In einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Formierwalze
bzw. der Formierzylinder zwei Saugzonen aufweist, eine erste Saugzone mit
niedrigem Vakuum, die im Bereich der Formationsleisten angeordnet ist und
eine zweite Saugzone, mit höherem Vakuum, die den Formationsleisten
nachgeordnet ist, um die Faservliese besser entwässern zu können.
Die der Formierwalze nachgeschaltete Walze, wird bevorzugt als
Siebsaugwalze ausgebildet, die ein bis drei Saugzonen, vorzugsweise aber
drei Saugzonen aufweist.
Bevorzugt erfolgt die Trennung des Siebes nach der zweiten Saugzone der
Siebsaugwalze. Die Erfindung stellt neben der Vorrichtung auch ein Verfahren
zur Formierung einer laufenden Warenbahn, insbesondere Papierbahn, zur
Verfügung, bei dem über die gesamte Bahnbreite ein ebenes Formations-
und/oder Füllstoffquerprofil erzielt wird, wobei das Flächengewicht und das
Faserorientierungsquerprofil über die Blattbreite weitgehend konstant gehalten
wird.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung sowie das Verfahren sollen anhand der
Zeichnungen beispielhaft ohne eine Beschränkung auf diese
Ausführungsformen, beschrieben werden.
Es zeigen:
Fig. 1 Der erfindungsgemäße Naßpartieabschnitt mit einem Former mit
andrückbaren Leisten und stoffdichtegeregelten Stoffauflauf
Fig. 2 Eine alternative Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Naßpartieabschnittes, wobei die der Formierwalze nachgeschaltete Walze sich
direkt an diese anschließt.
Fig. 3 Ein Längsprofil einer Fasersuspension im Schnitt zwischen den geführten
Doppelsieben im Bereich der ersten Andrückleiste.
Fig. 4 Ein Querprofil der aufgebrachten Fasersuspension direkt nach dem
Stoffauflauf und vor der ersten Andrückleiste.
Fig. 5 Unerwünschtes Schichthöhenquerprofil bei zu starker Entwässerung vor dem
ersten Druckelement.
In Fig. 1 ist eine erste Ausführungsform des Naßpartieabschnittes gemäß der
Erfindung dargestellt.
Diese umfaßt einen Stoffauflauf 1 sowie einen Formierabschnitt 2 an den sich
eine hier nicht dargestellte Pressenpartie anschließt.
Der Stoffauflauf ist als stoffdichtegeregelter Stoffauflauf mit Sektionen
ausgebildet, wie er beispielsweise in der Schrift DE 40 19 593 bekannt ist,
deren Offenbarungsgehalt hiermit voll umfänglich eingeschlossen wird.
Der Stoffauflauf weist eine gemeinsame Zufuhrleitung 10 auf, die sich in den
Punkten 12 in die einzelnen Zufuhrleitungen 14 für den Hauptstrom der
jeweiligen Sektion des Stoffauflaufes aufteilt. Der zugeführte Haupt-
Suspensionsstrom kann mittels des in die gemeinsame Zufuhrleitung 10
eingebrachten Ventils eingestellt werden, beispielsweise in Bezug auf die
Papierstoffkonsistenz. Jeder der Haupstromzufuhrleitungen für eine der über
die Maschinenbreite verteilten Sektionen ist eine Niederkonsistenz- bzw.
Verdünnungsmittel-Zufuhrleitung 20 für einen Nebenstrom zugeordnet. Diese
werden von einer gemeinsamen Nebenstromzufuhrleitung 22 gespeist und
münden an den Punkten 24 in die Hauptstromzufuhrleitung der jeweiligen
Sektion. Jede Niederkonsistenz- bzw. Verdünnungsmittel-Zufuhrleitung 20
umfaßt ein Stellventil 26 zur geregelten Zuführung eines Nebenstromes. Ein
derartiger, sektionierter Stoffauflauf ermöglicht es, über die gesamte
Maschinenbreite gezielt Einfluß auf das Flächengewichtsquerprofil und das
Faserorientierungsquerprofil nehmen zu können, ohne den jeweils anderen
Parameter mit zu beeinflussen.
Durch die über die Stellventile 26 geregelte Zuführung eines Nebenstromes
zu dem Hauptstrom der jeweiligen Sektion des Stoffauflaufes kann die Dichte
des aus Haupt- und Nebenstromes gebildeten Gesamtstromes in der
jeweiligen Sektion des Stoffauflaufes genau eingestellt werden. Auf diese Art
und Weise ist es möglich, ein vorgegebenes, ganz bestimmtes
Flächengewichtsquerprofil über die Maschinenbreite des Stoffauflaufes zu
realisieren. Um bei einer derartigen Einstellung des
Flächengewichtsquerprofils das Faserorientierungsquerprofil nicht zu
verändern, muß dafür Sorge getragen werden, daß der Volumenstrom im
Hauptstrom und nach Zuführung des Nebenstromes hierzu im Gesamtstrom
sich nicht ändert. Dies kann bespielsweise dadurch realisiert werden, daß dies
gemäß der DE 43 23 263 erfolgt. Nachdem die Gesamtsektionsströme auf die
oben beschriebene Art und Weise über die gesamte Maschinenbreite
eingestellt wurden, werden sie durch einen Turbulenzeinsatz 32, zur
Erzeugung von Turbulenzen im Stoffauflauf geführt.
Der Stoffstrahl tritt aus dem Spalt 34 des Stoffauflaufes maschinenbreit aus
und tritt zwischen Ober- und Untersieb bzw. ersten und zweiten Siebband der
sich an den Stoffauflauf anschließenden Doppelsiebzone ein.
Der Eintrittsbereich der Doppelsiebzone wird durch das Zusammenführen von
Obersieb 42 und Untersieb 40 gebildet. Wie in Fig. 1 dargestellt, wird das
Obersieb 42 von der Formierwalze 50 und das Untersieb 40 von der
Brustwalze 92 geführt. Die Brustwalze 92 weist einen geringen Durchmesser,
der vorzugsweise weniger als das 0,6fache des Durchmessers der
Formierwalze 50 ist, auf und ist nahe an der Vorrichtung 54, die die
nachgiebig abgestützten Druckelement trägt angeordnet. Eine derartige
Ausgestaltung ermöglicht, daß zwischen dem ungestützten Lauf von
Obersieb 42 und Untersieb 40 ein Winkel α < als 90° vorliegt, was einen sehr
großen freien Raum schafft, so daß der Austrittsspalt des Stoffauflaufes 34
nahe am Eintrittsspalt 91 der Doppelsiebzone angeordnet sein kann. Der
Durchmesser der Brustwalze 92 kann umso geringer gewählt werden, je
geringer der Umschlingungswinkel durch das Untersieb 40 ist. Dies ist
darauf zurückzuführen, daß die Spannung des Siebes auf die Walze mit
geringer werdendem Umschlingungswinkel abnimmt, so daß die Walze
weniger massiv ausgebildet werden muß, um eine Durchbiegung zu
verhindern.
Dies wiederum ermöglicht, daß der Austrittsspalt des Stoffauflaufes 34 sehr
nahe zum Eintrittsspalt der Doppelsiebzone angeordnet werden kann. Damit
weist der aus dem Stoffauflauf austretende Stoffstrahl nur eine sehr kurze freie
Länge auf bis er auf eines der Siebe, entweder das Unter- oder das Obersieb,
trifft. Dies wiederum hat zur Folge, daß der Strahl nur geringfügig aufplatzt,
was wiederum zu einer guten Formation beiträgt.
Durch die Konstanthaltung des Volumenstromes in sämtlichen Sektionen des
Stoffauflaufes gemäß der zuvor beschriebenen Maßnahmen, ergibt sich nach
Eintritt des Stoffstrahles in die Doppelsiebzone bzw. Auftreffen des
Stoffstrahles auf einem der Siebbänder, in vorliegendem Fall dem
Untersiebband, vor der Entwässerung in der Doppelsiebzone am
Formierzylinder 50 eine Papierstoffsuspension die über die gesamte
Maschinenbreite eine konstante Höhe aufweist. Hierbei wird der gewünschte
Wert des Flächengewichtsquerprofiles über die Bahnbreite eingestellt und dort
gehalten. Die Papierstoffsuspensionsschicht konstanter Dicke wird in einer
nachfolgenden Doppelsiebzone formiert. Die Doppelsiebzone weist einen
Formierzylinder 50 sowie einen diesem nachgeordneten Zylinder 52 auf. Der
Formierzylinder 50 als Zentraleinheit wird von den zwei endlosen
Siebbändern 40 und 42 auf einem Teil seines Umfanges umschlungen
(Doppelsieb-Umschlingungszone). Der Formierzylinder ist innerhalb des
endlosen Siebbandes 42 und einer Vorrichtung 54, die im
Ausführungsbeispiel aus einem Traggestell 56 und den nachgiebig
abgestützten Druckelementen 58 zur Weiterleitung der Kräfte auf die
Siebbandinnenfläche des Siebbandes 40 im Umschlingungsbereich mit dem
Formierzylinder 50 besteht, angeordnet. In diesem Zusammenhang wird auf
die ausführliche Beschreibung einer derartigen Siebpartieanordnung in der
DE 43 01 103 verwiesen. Zur Unterstützung der Entwässerung kann der
Formierzylinder auch besaugte Bereiche aufweisen. Dargestellt ist eine erste
Saugzone 98 im Bereich der Druckelemente 58 sowie eine hiervon getrennte
zweite Saugzone 96, die nach den Druckelementen 58 angeordnet ist.
Der Formierzylinder stützt mit seiner Mantelfläche das zweite Siebband, das
vorliegend ist, das Obersiebband 42 an seiner Außenseite und das erste
Siebband, das vorliegend das Untersiebband 40 ist, an seiner Innenseite ab.
Selbstverständlich ist auch die nicht dargestellte Anordnung möglich, bei der
das zweite Siebband, das vom Formierzylinder an der Außenseite abgestützt
wird, das Untersieb, und das erste Siebband, das vom Formierzylinder an
seiner Innenseite abgestützt wird, das Obersiebband ist. Die Andrückleisten
würden in einer derartigen Ausführungsform auf das Obersiebband einwirken.
Die nachgiebig abgestützten Druckelemente 58 können wie in dem
US-Patent 5 078 835 ausgeführt sein. Bevorzugt wird jedoch eine Ausführung
derselben als Leisten 60, wie in der DE 43 01 103 oder DE 44 20 801. In
Fig. 3 ist die Wirkung einer Andrückleiste 60 auf eine zwischen die
Doppelsiebe 40 und 42 eingebrachte Fasersuspension 70 dargestellt. Bis zur
ersten Leiste wird vorzugsweise eine Gleichdruckentwässerung durchgeführt,
und zwar solange bis sich eine Filterhilfsschicht 72, 74 am Unter- und
Obersieb gebildet hat. Die anfängliche Gleichdruckentwässerung führt dank
der richtig eingestellten Turbulenz des Stoffauflaufes zu einer guten Formation
und Retention. Da sich die Turbulenzen des Stoffauflaufes mit größer
werdenden Entfernung vom Auftreffpunkt in Turbulenzen größerer
Wellenlänge verwandeln, kommt es zur Bildung von Faserflocken in der
Suspension. Grund hierfür sind die Änderungen des Turbulenzspektrums. Um
eine möglichst gute Papierbahnqualität in Bezug auf die Gleichmäßigkeit der
Formation zu erzielen, werden mittels der Druckelemente 58 Druckimpulse in
die Fasersuspension eingeleitet, die wie in der DE 43 01 103 beschrieben, zu
Druckimpulsen in der Suspension führt, die die Flocken bzw. Batzen in der
Suspension auflöst. Aufgrund der Verwendung von Leisten anstelle von
Klingen wird eine zweiseitige Entwässerung ermöglicht sowie eine
gleichmäßige Ablagerung der Fasermatte auf beiden Seiten des Siebes.
Durch die Auflösung der Flocken und die Forcierung der Entwässerung
mittels der Druckleisten wird die Formationsbildung unterstützt.
Wenn die kritische Stoffdichte in der Suspension erreicht ist, die mit einem
bestimmten Punkt der Doppelsiebzone korreliert, wird wieder ausschließlich
mit Gleichdruck entwässert, d. h. keine Druckimpulse mehr eingeleitet. Die
kritische Stoffdichte ist die Stoffdichte, zu dem die Fasern bereits so intensiv
miteinander in Eingriff stehen, daß das Netzwerk nur durch die Formation
verschlechternde Impulse wieder aufgebrochen werden kann. Die zweite
Gleichdruckentwässerung findet vorzugsweise auf der dem Formierzylinder
nachgeschalteten zweiten Walze statt, oder am Ende des
Umschlingungsbereiches der Formierwalze. Bei der auf die
Leistenentwässerung folgenden zweiten Gleichdruckentwässerung wird der
Trockengehalt dann auf das zur Weiterverarbeitung in der Pressenpartie
übliche Niveau eingestellt.
Ein besonders gleichmäßiges Formations- und Füllstoffquerprofil kann mit der
erfindungsgemäßen Vorrichtung erreicht werden, wenn für eine möglichst
geringe Entwässerung der mittels des Stoffauflaufes in die Doppelsiebzone
eingebrachten Papiersuspension bis zu dem Punkt der Doppelsiebzone, an
dem die Leistenentwässerung beginnt, gesorgt wird.
Eine Möglichkeit der Erklärung für die sich dann ergebende Gleichmäßigkeit
des Formationsquerprofils gibt Fig. 4 und 5.
Wie bereits zuvor erwähnt, ist ein generelles Problem bei der
Papierherstellung das der Schrumpfung in den Randbereichen der
Papierbahn bei der Trocknung. Hierdurch steigt das Flächengewicht in den
Randbereichen an.
Ein Anstieg des Flächengewichtes in den Randbereichen kann vermieden
werden, wenn die Stoffdichte in den Randbereichen durch entsprechende
Einstellung des Stoffauflaufes erniedrigt wird. Bei herkömmlichen
Stoffaufläufen geschieht dies durch Blendenverstellung, was zu einer
abfallenden Suspensionshöhe in den Randbereichen führt. Bei einem
stoffdichtegeregelten Stoffauflauf kann die Stoffdichte durch Verdünnung in
den Randbereichen entsprechend eingestellt werden, so daß die Suspension
beim Eintritt in die Doppelsiebzone eine über die gesamte Breite konstante
Höhe aufweist.
Dies ist in Fig. 4 dargestellt. Im Randbereich 200 der Suspensionsschicht 70
befindet sich eine geringere Anzahl von Papierfasern 202 als in der Mitte 204
der Schicht. Die Schichthöhe bzw. Schichtdicke d ist über die gesamte
Breite b konstant.
Wird, bevor die Leisten auf die Fasersuspension einwirken können, zulange
entwässert, so wird die Suspension an den Rändern aufgrund der geringeren
Stoffdichte und damit des geringeren Entwässerungswiderstandes stärker als
in der Mitte entwässert, und es ergibt sich dann das in Fig. 5 dargestellte
unerwünschte, unebene Schichthöhen- bzw. Schichtdickenprofil am Ende der
Naßpartie.
Trägt man aber dafür Sorge, daß bis zum ersten Druckelement 58a keine
signifikante Ungleichmäßigkeit der Entwässerung auftritt, so bleibt die
anfänglich konstante Schichtdicke über die Bahnbreite im gesamten
Naßpartieabschnitt erhalten und die Papierbahn weist am Ende der Naßpartie
immer noch ein gleichmäßiges Schichtdickenquerprofil auf.
Wie zuvor erwähnt kann der Formierzylinder kann im Bereich der
Leistenentwässerung eine erste Saugzone 98 aufweisen und daran
anschließend eine zweite Saugzone 96. In der ersten Saugzone 98 kann mit
einem gegenüber der zweiten Saugzone 96 niedrigeren Vakuum gearbeitet
und damit weniger stark entwässert werden. Das letzte Druckelement 58 der
Vorrichtung 54 ist gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung immer derart am
Formierzylinder 50 angeordnet, daß es zu keiner Belagbildung auf den Leisten
durch beispielsweise Verschmutzungen kommt. Hierzu ist vorgesehen, daß
das letzte Druckelement 58b in Materialflußrichtung maximal um einen Winkel
γ = 20° oberhalb der Horizontalen 89 des Formierzylinders angeordnet ist.
Sowohl Ober- wie Untersieb der Doppelsiebzone verlassen gemeinsam
tangential die Formierwalze 50 und werden gemeinsam zu einer weiteren,
nachfolgenden Walze 52 geführt. Die beiden Siebe laufen auf der zweiten
Walze wie dargestellt tangential auf. Die zweite Walze 52 ist vorzugsweise als
Siebsaugwalze ausgebildet. In der dargestellten Ausführungsform umfaßt die
Siebsaugwalze zwei Saugzonen 82 und 84, die hier ebenso wie beim
Formierzylinder stationär ausgebildet sind. Die Trennung der Siebe 40, 42
erfolgt im Bereich der zweiten Saugzone 82 der zweiten Walze 52. Die
Formierwalze 50 ist bei der dargestellten Ausführungsform innerhalb des
Obersiebes 42 angeordnet, während die zweite Walze innerhalb des
Untersiebes 40 angeordnet ist. Die Faserstoffbahn wird wie zuvor beschrieben
vom Stoffauflauf auf das Untersieb aufgebracht und von diesem bis zur nicht
dargestellten Pick up-Stelle getragen, d. h. daß die Faserstoffbahn sich mit
dem Untersieb 40 um die zweite Walze herum bewegt, während das Obersieb
von der Bahn getrennt wird und durch Umlenkrollen 86 und 88 zum
Formierzylinder zurückgeführt wird. In einer besonders bevorzugten
Ausführungsform besitzen sowohl die Formierwalze bzw. der Formierzylinder
als auch die nachfolgende Walze, die meist als Siebsaugwalze ausgebildet
ist, denselben Durchmesser.
Die Reinigung und Entwässerung der beiden Siebe erfolgt mit
Hochdruckwirbeldüsen auf der Außenseite und Reinigungsdüsen auf der
Siebinnenseite.
Aufgrund der von dem stoffdichtegeregelten Stoffauflauf zur Verfügung
gestellten konstanten Suspensionshöhe über die gesamte Maschinenbreite ist
es möglich, bei einem gleichmäßigen Anpreßdruck der Formierleisten über die
gesamte Maschinenbreite eine unerwartet gleichmäßige Formation und
Retention der Papierbahn ohne Abweichungen an den Rändern zu erreichen.
Dies wird ermöglicht durch ein annähernd gleiches Wasserangebot an den
Formationsleisten.
Als weiterer Vorteil ist der Siebverschleiß stark minimiert, da über die gesamte
Maschinenbreite ein gleichmäßiger Anpreßdruck der Leisten an das Untersieb
herrscht und die Stoffdichte zum Zeitpunkt des Leisteneintritts deutlich
geringer und damit die verschleißmindernde Schmierwirkung höher ist. Trägt
man des weiteren noch dafür Sorge, daß vor dem ersten Druckkörper 58a nur
wenig entwässert wird, so erreicht man zudem noch eine über die Bahnbreite
weitgehend gleichmäßige Schichtdicke.
In Fig. 2 ist eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung dargestellt. Gegenüber Fig. 1 ist hier die zweite, nachgeschaltete
Walze 52 mit geringem Abstand zur Formierwalze 50 angeordnet. Vor der
zweiten Walze befindet sich ein Deflektor 100, der nur einen geringen Abstand
zur Formierwalze aufweist. Meist ist er geringer als 1 mm. Der Abstand
zwischen dem Ablaufpunkt der beiden Siebe vom Formierzylinder und dem
Auflaufpunkt der beiden Siebe an der nachfolgenden zweiten Walze, ist im
Fall von nahe beieinander angeordneten Walzen höchstens gleich dem
halben Radius des Formierzylinders. Vorzugsweise liegt der Abstand im
Bereich von 100 bis 300 mm. Sämtlichen anderen Einrichtungen der
Ausführungsform in Fig. 2 sind identisch zu denen in Fig. 1 und daher mit
denselben Bezugsziffern versehen. Wie in Fig. 1 ist die Vorrichtung 56, die
die Druckelemente 58 trägt, von dem Untersieb 40 abschwenkbar. Wie bei
der Ausführungsform gemäß Fig. 1 wird der Gegendruck, zu dem Druck, der
über die Druckelemente in die Doppelsiebzone eingeleitet wird, vom
Formierzylinder, der gleichzeitig als Stützfläche dient aufgebaut.
Im Unterschied zur in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform ist die
Brustwalze 92 gemäß Fig. 2 vom Untersiebband 40 sehr stark umschlungen,
so daß sich hohe Durchbiegungskräfte hierauf ergeben.
Die Druckelemente können abweichen von den dargestellten Federelementen
auch mittels von Druckschläuchen angepreßt werden. Aufgrund der
erfindungsgemäßen Kombination eines stoffdichtegeregelten Stoffauflaufes mit
der zuvor beschriebenen Siebpartie, ist es möglich, im Bereich der
Druckelemente zu einer qualitativ hochwertigen Formation bereits mit 5 oder
noch weniger Druckelementen zu gelangen, die nur entlang eines kurzen
Abschnittes der Entwässerungszone an der Formierwalze angeordnet sind.
Die dargestellte Vorrichtung eignet sich in besonderer Art und Weise für die
Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens, zur Erzielung einer
gleichmäßigen Formation der Papierbahn über die Maschinenbreite, bei
gleichbleibendem Flächengewicht- und Faserorientierungsprofil. Das
erfindungsgemäße Verfahren zeichnet sich insbesondere dadurch aus, daß
die Betriebsparameter des Stoffauflaufes wie Stoffdichte, Faserorientierung
und Volumenstrom derart mittels Haupt- und Nebenströmen als Regelströme
eingestellt werden, daß die Stoffsuspension wenn sie auf das Untersieb
auftrifft, eine Suspensionsschicht mit annähernd konstanter Höhe über die
gesamte Maschinenbreite bildet, und einem nachfolgenden Formierabschnitt
mit Druckelementen zugeführt wird.
Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung und dem erfindungsgemäßen
Verfahren ist es wie oben ausführlich dargestellt somit erstmals möglich, eine
Papierbahn herzustellen, die über die gesamte Maschinenbreite ein
gleichbleibend gutes Flächengewichts- und Faserorientierungsquerprofil
aufweist sowie eine gleichbleibend qualitativ hochwertige Formation. Die
erfindungsgemäße Vorrichtung und das erfindungsgemäße Verfahren
vermeiden dabei Abweichungen irgend eines dieser zuvor genannten
Qualitätsmerkmale an den Rändern der Papierbahn.
Claims (20)
1. Naßpartieabschnitt einer Papiermaschine mit
- 1. 1 einem Stoffauflauf
- 1.2 einer Siebpartie, wobei die Siebpartie umfaßt:
- 1.3 zwei endlose Siebbänder - ein erstes Siebband (40) und ein zweites Siebband (42) -, die miteinander auf einem Teil ihres Umfanges eine Doppelsiebzone bilden;
- 1.4 wenigstens einem im Bereich der Doppelsiebzone angeordneten Formierzylinder (50) als Stützkörper, dessen Mantelfläche als Stützfläche fungiert, wobei
- 1.5 wenigstens ein Teil der Stützfläche des ersten Siebbandes (40) an seiner Innenfläche und des zweiten Siebbandes (42) an seiner Außenfläche abstützt;
- 1.6 mindestens einem Druckelement (58), wobei
- 1.7 die Druckelemente (58) den Druck nur an bestimmten Stellen (Druckstellen) aufbringen, so daß auch druckreduzierte Bereiche verbleiben und
- 1.8 die Druckelemente (58) berührend am ersten Sieb (40) anliegen und
- 1.9 mit einer Walze (52), die dem Formierzylinder nachgeschaltet ist,
dadurch gekennzeichnet, daß - 1.10 der Stoffauflauf ein stoffdichtegeregelter Stoffauflauf ist, der Mittel zur Erzeugung von geregelten Sektionsströmen mittels mindestens zweier geregelter Ströme, einem Sektionshauptstrom und einem Sektionsnebenstrom umfaßt.
2. Naßpartieabschnitt gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das erste (58a) der Druckelemente (58) in Maschinenlaufrichtung mit
einem solchen Abstand (d) zum Austrittsspalt (94) des
stoffdichtegeregelten Stoffauflauf angeordnet ist, daß vor dem ersten
Druckelement (58a) nur eine geringfügige Entwässerung der zwischen
das erste und zweite Siebband eingebrachten Suspension erfolgt
derart, daß unabhängig vom Stoffdichtequerprofil ein mit weitgehend
ebenes Schichthöhenquerprofil für den ersten Leisten erreicht wird.
3. Naßpartieabschnitt gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
der Abstand d im Bereich des 0,05 bis 1fachen des Durchmessers des
Formierzylinders (50) liegt.
4. Naßpartieabschnitt gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
der Abstand d im Bereich des 0,05 bis 0,6fachen des Durchmessers
des Formierzylinders liegt.
5. Naßpartieabschnitt nach einem der Ansprüche 1-4 dadurch
gekennzeichnet, daß die Mittel zur Erzeugung der Sektionsströme eine
Vielzahl von über die Maschinenbreite angeordneten
Verdünnungswasserleitungen, die den Sektionen des Stoffauflaufes
zugeordnet sind, umfassen.
6. Naßpartieabschnitt gemäß einem der Ansprüche 1-5, dadurch
gekennzeichnet, daß zur Bildung der Doppelsiebzone die Siebbänder
im Bereich des Formierzylinders zusammenlaufen, wobei eines der
Siebbänder vor dem Zusammenlaufen von der Formierwalze geführt
wird und das andere über eine Brustwalze (92) geführt wird.
7. Naßpartieabschnitt gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Brustwalze (92) einen Durchmesser aufweist, der geringer als das
0,6fache des Durchmessers der Formierwalze ist.
8. Naßpartieabschnitt gemäß einem der Ansprüche 1-7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Winkel β zwischen den Sieben im
ungestützten Siebeinlauf zwischen 90° und 160° liegt.
9. Naßpartieabschnitt nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch
gekennzeichnet, daß das letzte Druckelement (58b) in
Materialflußrichtung maximal um einen Winkel γ = 20° oberhalb der
Horizontalen (89) des Formierzylinders berührend am ersten Sieb (40)
anliegt.
10. Naßpartieabschnitt nach einem der Ansprüche 1-9, dadurch
gekennzeichnet, daß
die Sektionsströme des sektionierten, stoffdichtegeregelten
Stoffauflaufes über die Maschinenbreite derart mittels der sektionalen
Haupt- und Nebenströme eingestellt, werden, daß der aus dem
sektionierten Stoffauflauf austretende Stoffstrahl nach Auftreffen auf
eines der Siebbänder, Untersiebband (40) oder Obersiebband (42) und
vor der Entwässerung am Formierzylinder (50) eine
Fasersuspensionsschicht mit über die gesamte Arbeitsbreite der
Maschine weitgehend konstanter Suspensionshöhe ausbildet.
11. Naßpartieabschnitt nach einem der Ansprüche 1-10, dadurch
gekennzeichnet, daß
zwischen Ablaufpunkt der beiden Siebe (40, 42) vom
Formierzylinder (50) und Auflaufpunkt der beiden Siebe (40, 42) auf die
Walze (52) der Abstand höchstens gleich dem halben Radius des
Formierzylinders (50) ist.
12. Naßpartieabschnitt nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
der Abstand vorzugsweise 100 bis 300 mm beträgt.
13. Naßpartieabschnitt nach einem der Ansprüche 1-12, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen Formierzylinder (50) und mindestens
einem der Siebe (40, 42) ein Deflektor (100) zugeordnet ist.
14. Naßpartieabschnitt nach einem der Ansprüche 1-13, dadurch
gekennzeichnet, daß das Druckelement bzw. das erste Druckelement
bei einer Vielzahl von Druckelementen (58) im Bereich des
Formierzylinders (50) 10 Grad bis 30 Grad nach dem Auftreffpunkt des
Stoffstrahles auf das Unter- oder Obersiebband angeordnet ist.
15. Naßpartieabschnitt nach einem der Ansprüche 1-14, dadurch
gekennzeichnet, daß der Formierzylinder (50) zwei Saugzonen (96, 98)
umfaßt, wobei die erste Saugzone (98) in dem Bereich des
Formierzylinders angeordnet ist, in dem die Druckelemente auf das
Untersieb (40) wirken und eine weitere (96) in dem nachfolgenden
Bereich der Formierwalze (50), in dem keine Druckelemente (58) auf
das Untersiebband wirken.
16. Naßpartieabschnitt gemäß einem der Ansprüche 1-15, dadurch
gekennzeichnet, daß die dem Formierzylinder nachgeschaltete
Walze (52) eine Siebsaugwalze ist.
17. Naßpartieabschnitt nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß
die Siebsaugwalze (52) drei Saugzonen aufweist.
18. Naßpartieabschnitt nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß
die Siebe (40, 42) der Doppelsiebzone im Bereich der zweiten
Saugzone (82) der Siebsaugwalze (52) von dieser getrennt werden.
19. Verfahren zur Formierung einer laufenden Warenbahn, insbesondere
Papierbahn mit über die gesamte Bahnbreite ebenem Formations
und/oder Füllstoffquerprofils umfassend folgende Merkmale:
- 19.1 Es wird ein maschinenbreiter Stoffstrahl erzeugt, der aus einer Mehrzahl von Teil- bzw. Sektionsströmen gebildet wird, die über die Maschinenbreite verteilt aus einem Stoffauflauf austreten; und die
- 19.2 ihrerseits jeweils aus wenigstens zwei geregelten Strömen, einem Haupt- und mindestens einem Nebenstrom erzeugt werden;
- 19.3 die einzelnen Betriebsparameter des Stoffauflaufes, wie Stoffdichte, Faserorientierung und Volumenstrom werden derart mittels der geregelten Ströme in den einzelnen Sektionen eingestellt, daß die Stoffsuspension, wenn sie zwischen die Siebbänder der nachfolgenden Doppelsiebzone eingebracht wird, eine Fasersuspensionsschicht mit einem Stoffdichtequerprofil ausbildet, die eine über die Maschinenbreite eine konstante Höhe aufweist; und
- 19.4 Formation einer laufenden Warenbahn insbesondere Papierbahn nach Aufbringen der Fasersuspension auf das zweite Siebband in der Doppelsiebzone, die wenigstens einen Formierzylinder umfaßt, der wenigstens ein Teil des Obersiebbandes an seiner Außenfläche abstützt, wobei die Doppelsiebzone mindestens ein Druckelement, das auf die Außenfläche des Untersiebbandes in dem Bereich, in dem dieses von der Stützfläche gestützt ist, Druck ausübt, umfaßt.
20. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß bis zum
ersten Druckelement (58a) die Fasersuspension nur derart geringfügig
entwässert wird, daß unabhängig vom Stoffdichtequerprofil der
Fasersuspension eine laufende Warenbahn, insbesondere Papierbahn
formiert wird, die ein weitgehend ebenes Schichthöhenprofil aufweist.
Priority Applications (4)
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| DE1996134995 DE19634995A1 (de) | 1996-08-30 | 1996-08-30 | Naßpartieabschnitt einer Papiermaschine mit einem stoffdichtegeregelten Stoffauflauf und Doppelsieb-Former |
| CA 2236316 CA2236316A1 (en) | 1996-08-30 | 1997-08-29 | Wet-end section of a paper machine with a consistency controlled head-box and a twin-wire former |
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| DE1996134995 Withdrawn DE19634995A1 (de) | 1996-08-30 | 1996-08-30 | Naßpartieabschnitt einer Papiermaschine mit einem stoffdichtegeregelten Stoffauflauf und Doppelsieb-Former |
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| WO1998009020A1 (de) | 1998-03-05 |
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