DE19616112A1 - Verfahren zur Herstellung von Borstenwaren - Google Patents
Verfahren zur Herstellung von BorstenwarenInfo
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Classifications
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von
Borstenwaren mit einem Borstenträger und einem Borstenbe
satz aus einzeln stehenden Borsten aus Kunststoff.
Unter Borstenwaren werden im vorliegenden Zusammenhang
Bürsten aller Art, Bodenreinigungsgeräte mit Borstenbe
satz, Pinsel aller Art, wie auch Bänder, Platten, Matten
od. dgl., die mit Borsten besetzt sind, verstanden. Es
kann sich insbesondere um Körperpflegebürsten, wie Zahn
bürsten, Massagebürsten, Haarbürsten od. dgl. oder um
Pinsel zum Auftragen von Beschichtungsmitteln, Kosmetika,
Medikamenten od. dgl. oder um Fußmatten, Bürstbänder,
Polierbänder od. dgl. handeln.
Üblicherweise sind bei solchen Borstenwaren die Borsten
zu Bündeln oder größeren Paketen zusammengefaßt und in
dieser Form an dem Borstenträger befestigt. Die Befesti
gung von Bündeln erfolgte früher auf mechanische Weise,
indem ein Borstenbund geschlauft und mittels eines Ankers
im Borstenträger befestigt wurde. Diese Art der Befesti
gung ist aufwendig und führt in manchen Anwendungsfällen,
vor allem bei Hygienebürsten, zu unliebsamen Nebener
scheinungen, da die hierbei notwendigen Löcher im Bor
stenträger zur Anlagerung von Schmutz und Bakterien
führen. Bei Bündeln größeren Durchmessers oder Borstenpa
keten, wie sie beispielsweise bei Pinseln notwendig sind,
wurden die Bündel bzw. Pakete in einem Kitt- oder Kleb
stoffbett befestigt. Durch das Aufkommen von Kunststoff
borsten haben sich andere Möglichkeiten der Befestigung
eröffnet, nämlich das Verschweißen der Bündel mit dem
Träger oder das Eingießen der Bündelenden in das schmelz
flüssige Trägermaterial.
Alle Verfahren, bei denen die Borstenbündel oder -pakete
in eine mehr oder weniger flüssige Masse eingebettet und
durch Aushärten derselben befestigt werden, haben den
entscheidenden Nachteil, daß die Borsten nur unzureichend
verankert sind. Es müssen deshalb die Bündel bzw. Pakete
nach dem Aushärten der Masse ausgekämmt werden, um lose
Borsten zu beseitigen. Selbst beim Gebrauch lösen sich
immer noch einzelne Borsten, deren Auszugsfestigkeit
nicht groß genug ist. Dies führt in vielen Anwendungsfäl
len, vor allem bei Pinseln, Auftragsbürsten od. dgl. zu
unliebsamen Folgen, weil sich die gelösten Borsten in dem
aufgetragenen Medium wiederfinden und dort nur mit
Schwierigkeiten zu beseitigen sind, ohne nicht Spuren zu
hinterlassen. Bei Zahnbürsten kann dies zu außerordent
lich unliebsamen Folgen führen, da sich solche gelösten
Borsten häufig im Interdentalraum verklemmen und nur
schwer zu beseitigen sind.
Soweit Borstenträger und Borsten - wie heute weitgehend
üblich - aus Kunststoffen bestehen und durch Schweißen
miteinander verbunden werden, müssen sie aus dem gleichen
Kunststoff oder solchen Werkstoffpaarungen bestehen, die
miteinander soweit stoffschlüssig verschweißbar sind, daß
eine ausreichende Fügefestigkeit gegeben ist. Diese
Voraussetzung erfüllen nur wenige Werkstoffpaarungen und
insbesondere solche nicht, die sehr unterschiedliche
Eigenschaften aufweisen. Gerade dies ist aber bei Bürsten
häufig der Fall. So soll der Borstenträger, der üblicher
weise auch den Griff oder Stiel der Bürste bildet, in der
Regel starr sein und aus einem preiswerten Kunststoff
bestehen, während die Borsten aus einem hochwertigen
Kunststoff mit vergleichsweise hoher Verschleißfestig
keit, gutem Biegevermögen und hoher Biegewechselfestig
keit bestehen müssen. Für den Borstenträger kommen des
halb in erster Linie Polyolefine, für die Borsten selbst
hingegen Polyamide in Frage. Diese wie auch andere geeig
nete Kunststoffpaarungen lassen sich nicht oder nur
schlecht verschweißen. Ähnliches gilt für das Eingießen
der Borsten, da hier vornehmlich Oberflächen-Haftkräfte
für die notwendige Auszugsfestigkeit sorgen müssen,
während ein Stoffschluß nur in beschränktem Umfang ein
tritt. Hier müssen deshalb die Bündel an ihren Enden zu
Verdickungen aufgeschmolzen werden, um einen zusätzlichen
Kraftschluß in dem Träger zu erzeugen.
Daneben sind Borstenwaren bekannt, bei denen der Borsten
besatz neben Borstenbündeln auch einzeln stehende Borsten
aufweist oder vollständig aus solchen Einzelborsten
besteht. So beschreibt die EP 0 165 546 A1 eine Zahnbür
ste, deren Besatz teils aus Borstenbündeln, teils aus
Einzelborsten besteht. Die Einzelborsten sind flächen
deckend angeordnet und - wie die Bündel - durch Schweißen
an dem Borstenträger aus Kunststoff befestigt. Dies
setzt, wie bereits angedeutet, bestimmte Materialpaarun
gen voraus und erfordert in der Regel für den Träger in
Anpassung an die Borsten einen viel zu teueren Kunst
stoff. Hinzukommt, daß Borsten ihre Stabilität und ihr
Biegevermögen, wie vor allem auch ihre Dauerbiegeelasti
zität dadurch erhalten, daß die extrudierten Monofile
verstreckt bzw. gereckt und anschließend in der Regel
auch noch thermisch stabilisiert werden, um eine moleku
lare Längsorientierung zu erhalten. Diese molekulare
Orientierung geht verloren, sobald die Borste mit erhöh
ter Temperatur beaufschlagt wird. Beim Schweißen werden
folglich die befestigungsseitigen Enden der Borste ge
schädigt. Die Borste verliert ihre Biegeelastizität und
damit ihr Wiederaufrichtvermögen. Ähnliches gilt für das
Einspritzen der Borstenbündel in die schmelzflüssige
Kunststoffmasse des Borstenkörpers, wobei auch hier
gleiche Kunststoffe für den Träger und die Borsten em
pfohlen werden (DE 8 95 140, 9 00 809).
Bei einer weiteren bekannten Zahnbürste nach der US 4 592
594 werden die Einzelborsten zu einem den gesamten Bor
stenbesatz bildenden Paket zusammengefaßt und in einen
rahmenartigen Träger eingesetzt. Die Borsten werden
entlang ihrer umfangsseitigen Berührungsflächen miteinan
der verschweißt. Neben der möglichen Schädigung der
Borsten ist bei dieser Ausführung die Auszugsfestigkeit
der Borsten unzureichend, da die Berührungsfläche bei
kreisrundem Borstenquerschnitt praktisch nur linienförmig
und die Borsten folglich nur entlang vier solcher linien
förmiger Berührungsflächen miteinander verbunden sind.
Bei Pinseln ist weiterhin bekannt (DE 10 50 304 A, US 2
664 316), das gesamte Borstenpaket am befestigungsseiti
gen Ende aufzuschmelzen und zu einer plattenförmigen
Verdickung umzuformen, die zur Halterung des Borstenpaket
im Träger dient. Weiterhin ist es bekannt (DE 8 12 304 B),
das Borstenpaket in die flüssige Kunststoffmasse des
Trägers einzugießen. Vor allem bei der erstgenannten
Ausführung kommt es zu der bereits geschilderten Schädi
gung am Borstenfuß. Für Pinsel sind diese Verfahren vor
allem aber aus anwendungstechnischen Gründen ungeeignet,
weil die Borsten eng gepackt sind und der Pinsel zu wenig
Speicherraum zur Aufnahme der Auftragsmedien besitzt.
Solche Speicherräume werden bei Pinseln üblicherweise
durch Einlagen od. dgl. verwirklicht (DE 92 06 072 U1,
DE 30 25 010 A1), welche innerhalb der Befestigungszone
vorgesehen sind und die Borsten in diesem Bereich seit
lich verdrängen, um im unmittelbaren Anschluß an die
Einlage kammerartige Freiräume zu schaffen, die das
Auftragsmedium aufnehmen und beim Andruck des Pinsels und
Umlegen der Borsten freigeben. Diese Kammern sind wesent
liche Voraussetzung für einen gleichmäßigen Auftrag, wie
auch dafür, daß mit einem Pinselstrich eine ausreichend
große Fläche abgedeckt werden kann. Dies ist bei Kunst
stoffborsten besonders wichtig, weil sie gegenüber Natur
borsten ein schlechteres Haltevermögen für das Auftrags
medium besitzen. Dabei ist ferner zu berücksichtigen, daß
bei allen Bürsten und Pinseln, mit denen Medien auf eine
Oberfläche übertragen werden sollen, diese Auftragsmedien
sehr unterschiedliche Viskositäten besitzen. Dies gilt
selbst bei Zahnbürsten, mit denen sowohl pastenförmige,
als auch gelartige Zahnpflegemittel aufgenommen und
verteilt werden müssen. Dies hat zur Folge, daß aus
anwendungstechnischer Sicht Bürsten oder Pinsel stets nur
bei Auftragsmedien mit einem bestimmten Viskositätsbe
reich optimale Ergebnisse liefern, bei anderen Auftrags
medien hingegen nur mangelhaft arbeiten. Dies zwingt
gerade bei Pinseln dazu, ein großes Sortiment vorzuhalten
und hierfür die fertigungstechnischen Voraussetzungen zu
schaffen.
Es hat deshalb nicht an Versuchen gefehlt, Borsten in
Solitär-Anordnung am Borstenträger zu befestigen. Neben
dem eingangs genannten, aus werkstofftechnologischen
Gründen aber untauglichen Verschweißen (EP 0 165 546) ist
es bekannt (DE 44 10 236), Borstenmonofile zu Schlaufen
und im Bereich der Schlaufen durch Schuß- und Kettfäden
reihenartig vorzufixieren und anschließend im Bereich der
Fixierung mit plastischem Material zu vergießen. Dieses
Verfahren ist außerordentlich aufwendig und führt stets
zu einer relativ offenen Struktur des Borstenbesatzes.
Weiterhin ist es bei Sonderborsten größeren Durchmessers
bekannt (EP 0 292 693), die Borsten mit dem Träger zu
verschweißen oder wiederum zu schlaufen und mechanisch
mittels eines Ankers im Borstenträger zu befestigen. Die
Nachteile beider Befestigungsarten sind bereits erläu
tert. Schließlich ist es bekannt (GB 2 035 076 A) die
Borsten in Form von Stiften zu spritzen und am Träger zu
befestigen oder aber zusammen mit dem Träger in einer
Spritzgießform herzustellen (US 3 583 019, CH 661 851
A5). In diesen Fällen handelt es sich nicht um Borsten im
eigentlichen Sinne, sondern um stiftartige Gebilde von
relativ großem Durchmesser, die zwangsläufig ein völlig
unzureichendes Rückhaltevermögen für Auftragsmedien
besitzen und deshalb nur zum Ausbürsten, z. B. für Haar
bürsten od. dgl. geeignet sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
vorzuschlagen, mit dem Borstenwaren mit einzeln stehenden
Borsten aus Kunststoff hergestellt werden können, bei
denen die Borsten definierte und vorbestimmbare Abstände
unter Anpassung an das jeweilige Auftragsmedium und den
Verwendungszweck der Borstenware aufweisen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
- - die einzelnen Borsten mit ihren befestigungsseitigen Enden voraus in je ein Loch einer Lochschablone, deren Lochdurchmesser wenig größer als der einer einzelnen Borste ist und deren Lochmuster der Posi tionierung der Borsten innerhalb des Borstenbesatzes oder eines Teils desselben entspricht, soweit einge führt werden, daß
- - ihre befestigungsseitigen Enden an der gegenüberlie genden Seite der Lochschablone etwa gleich weit überstehen,
- - die Borsten anschließend gegen axiale und radiale Verlagerung in der Lochschablone eingespannt werden,
- - zumindest an der befestigungsseitigen Oberfläche des Borstenträgers ein Bett aus einem flüssigen, aus härtbaren Werkstoff vorbereitet wird,
- - die Borsten mit ihren in das Bett eingetauchten befestigungsseitigen Enden von dem flüssigen Werk stoff umflossen werden,
- - abschließend das Bett ausgehärtet wird.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren werden die Borsten
einzeln dem Fertigungsprozeß zugeführt, und zwar in einer
solchen Anordnung zueinander, die ihrer späteren Positio
nierung im Rahmen des Borstenbesatzes entspricht. Dies
gelingt mit der Lochschablone, deren Löcher deckungs
gleich mit der Position der einzelnen Borsten innerhalb
des Besatzes angeordnet sind und somit die Borsten vor
dem Befestigen positionieren. In dieser Vorpositionierung
werden die Borsten eingespannt, so daß sie sich aus der
Position weder radial, noch axial verlagern können.
Zugleich oder zuvor wird zumindest an der befestigungs
seitigen Oberfläche des Borstenträgers ein Bett aus einem
flüssigen, aushärtbaren Werkstoff vorbereitet. Die die
Lochschablone überragenden und in das Bett eingetauchten
befestigungsseitigen Enden der Borsten werden einzeln und
vollständig von dem flüssigen Bettmaterial umflossen und
nach dem Aushärten des Bettes fest eingebunden.
Auf diese Weise lassen sich die Einzelborsten in defi
niertem Abstand voneinander und in vorbestimmter Anord
nung mit dem Borstenträger verbinden. Dabei ist es mög
lich, jeden gewünschten Abstand der Borsten innerhalb des
Borstenbesatzes, wie auch jede gewünschte Zuordnung der
Borsten zueinander durch entsprechende Lochschablonen zu
verwirklichen. Damit ist sichergestellt, daß die Borsten
nicht eng gepackt einander anliegen, vielmehr werden
definierte Kapillaren geschaffen. Dabei läßt sich jede
beliebige Kapillarform durch die Zuordnung der Borsten
und jeder beliebige Kapillarquerschnitt durch den Abstand
der Borsten realisieren. Damit ist eine optimale Anpas
sung an den Verwendungszweck der solchermaßen hergestell
ten Borstenware möglich, insbesondere läßt sich die
vorgenannte Geometrie auch an die jeweilige Viskosität
des zu verarbeitenden Auftragsmediums anpassen. Für
niedrig viskose Auftragsmedien wird man den Abstand enger
wählen als für höher viskose Medien.
Durch den definierten Abstand der Borsten ist vor allem
sichergestellt, daß das befestigungsseitige Ende jeder
einzelnen Borste in dem Bett voll umflossen und in das
aushärtende Bettmaterial eingebettet wird. Jede Borste
ist einwandfrei verankert und alle Borsten des Besatzes
weisen die gleiche Auszugsfestigkeit aus. Ein Ausputzen
des Borstenbesatzes ist nicht mehr notwendig, ein Lösen
einzelner Borsten unmöglich. Zudem gewährleistet der
definierte Abstand in anwendungstechnischer Hinsicht auch
ein einwandfreies Reinigen des Borstenbesatzes durch
Ausspülen. Dies ist insbesondere bei Hygienebürsten,
Zahnbürsten und Pinseln von Bedeutung. Ferner kann der
Borstenbesatz nach dem Gebrauch schnell austrocknen, um
das Einnisten von Bakterien zu verhindern. Ferner werden
die Gebrauchseigenschaften jeder Borste besser genutzt
als bei einer bündel- oder paketweisen Anordnung, wo die
innen liegenden Borsten durch die äußeren Borsten abge
stützt werden, infolgedessen ihr Biegevermögen gar nicht
ausgenutzt werden kann. Andererseits werden die außen
liegenden Borsten stärker beansprucht mit der Folge, daß
sie auch schneller verformt oder in anderer Weise un
brauchbar werden, während bei einem Borstenbesatz aus
einzeln stehenden, distanzierten Borsten jede Borste ihre
Wirkung entfalten kann und alle Borsten im wesentlichen
in gleicher Weise beansprucht sind, so daß die Lebensdau
er gesteigert werden kann, da es nicht frühzeitig zum
Ausfall einzelner Borsten kommt.
Vorzugsweise werden die Borsten mittels der Lochschablone
selbst in das Bett aus dem flüssigen Werkstoff einge
taucht. Statt dessen kann natürlich auch das Bett gegen
die feststehenden Lochschablone verfahren werden.
In weiterhin bevorzugter Ausgestaltung ist vorgesehen,
daß die Eintauchtiefe der befestigungsseitigen Enden der
Borsten dadurch vorbestimmt wird, daß die Lochschablone
mit den eingespannten Borsten auf einem einstellbaren Weg
verfahren wird.
Auf diese Weise kann die gewünschte bzw. notwendige
Einbettungslänge der Borsten und damit deren Auszugs
festigkeit exakt und reproduzierbar vorbestimmt werden.
Die einzelnen Borsten können als Endlosmonofile der
Lochschablone zugeführt und in diese eingezogen werden.
Nach dem Fixieren der Endlosmonofile in der Lochschablone
können die Borsten an der Zuführseite der Lochschablone
auf Wunschmaß von den Endlosmonofilen abgelängt werden.
Das Ablängen kann natürlich auch erst nach dem Aushärten
des Bettes erfolgen.
Die Endlosmonofile können jeweils einzeln oder zu mehre
ren auf einer Spule bevorratet und von dieser abgezogen
werden. Sofern auf einer Spule mehrere Monofile bevorra
tet sind, werden sie vor dem Zuführen zu der Lochschablo
ne vereinzelt. Statt dessen können die Borsten auch von
längeren Monofilabschnitten oder aber auch auf Länge
geschnitten verarbeitet werden.
Die Erfindung gibt damit auch die Möglichkeit, Borsten
aus unterschiedlichem Werkstoff, mit unterschiedlichen
Durchmessern und/oder Querschnitten (kreisrund, polygonal
od. dgl.), wie auch unterschiedlicher Oberflächenstruktur
(glatt, aufgerauht, beflockt etc.) problemlos zu verar
beiten. Insbesondere strukturierte oder polygonale Bor
sten lassen sich bündelweise nur sehr schlecht verarbei
ten bzw. führen im Bündel zu unkontrollierten Kapillar
räumen. Auch hier werden mit der Erfindung definierte
Verhältnisse geschaffen.
Die Erfindung gibt weiterhin die Möglichkeit, daß inner
halb des Borstenbesatzes borstenlose Freiräume dadurch
erzeugt werden, daß Borsten nur in diejenigen Löcher der
Lochschablone eingeführt werden, die deckungsgleich mit
Borstenpositionen im Borstenbesatz sind.
Auf diese Weise können innerhalb des Borstenbesatzes
Kapillaren größeren Querschnittes oder sogar kammerartige
Freiräume erhalten werden, um Speicherräume beliebigen
Querschnittes zu schaffen. Damit ist es weiterhin mög
lich, mit einer einzigen Lochschablone einen Borstenbe
satz mit unterschiedlichen Borstenabständen, solange sie
in dem Abstandsraster im Lochmuster der Schablone liegen,
herzustellen.
Statt dessen kann die Lochschablone in den Bereichen, in
denen der Borstenbesatz größere Lücken aufweist, auch
geschlossen sein.
Die Erfindung gibt weiterhin die Möglichkeit, einen
Borstenbesatz aus einzeln stehenden Borsten und in Bün
deln angeordneten Borsten herzustellen, indem die einzel
nen Borsten und die zu Bündeln zusammengefaßten Borsten
zugleich in eine Lochschablone, deren Lochmuster der
Positionierung der Einzelborsten und der Borstenbündel
innerhalb des Borstenbesatzes entspricht, soweit einge
führt werden, daß die befestigungsseitigen Enden der
Einzelborsten und der Bündel an der gegenüberliegenden
Seite der Lochschablone überstehen. Es werden dann die
Einzelborsten und die Bündel gleichzeitig in das Bett
eingetaucht und im übrigen wie zuvor verfahren. Auf diese
Weise lassen sich Borstenwaren mit definiert unterschied
lich wirkenden Bürstflächen schaffen.
Das Bett am Borstenträger kann ein flüssiger Klebstoff,
ein kalt oder bei mäßiger Temperatur polymerisierender
Kunststoff oder auch von dem aufgeschmolzenen Borstenträ
ger selbst oder dessen aufgeschmolzener Oberfläche gebil
det werden. Je nach Materialpaarung von Borste und Bett
kommt es zu einem kraft- und/oder stoffschlüssigen Ver
bund.
Die Auszugsfestigkeit der einzelnen Borste kann noch
dadurch erhöht werden, daß die Einzelborsten nach dem
Einführen in die Lochschablone an ihren überstehenden,
befestigungsseitigen Enden oberflächig strukturiert oder
thermisch oder mechanisch verformt und anschließend in
das Bett eingetaucht werden, so daß zusätzlich eine Art
Formschluß gegeben ist.
In einer weiteren Ausführung des Verfahrens ist vorgese
hen, daß die Borsten nach dem Einführen in die Lochscha
blone oder in eine dieser vorgeschaltete, gleichartige
Lochschablone eingespannt und an ihren den befestigungs
seitigen Enden gegenüberliegenden Enden plan geschnitten
werden und diese Enden anschließend in eine von ihrer
ebenen Schnittfläche abweichende Form bearbeitet, z. B.
verrundet werden. Erst daraufhin werden die Borsten mit
den befestigungsseitigen Enden mittels der Lochschablone
in das Bett eingetaucht.
Durch die einwandfreie distanzierte Anordnung kann die
Bearbeitung der nutzungsseitigen Enden der Borsten in
optimaler Weise erfolgen, und zwar auf mechanische Weise,
beispielsweise durch Schleifen, durch chemische Behand
lung oder durch thermische Behandlung z. B. mittels Laser
strahlen. Gerade bei der letztgenannten Methode kommen
die Vorteile der distanzierten Anordnung der Einzelbor
sten in besonderer Weise zur Geltung. Die Laserbearbei
tung der Borstenenden zum Zwecke des Verrundens ist zwar
bekannt. Die Methode versagt jedoch bei bündelweise
angeordneten Borsten, da die Borstenenden innerhalb des
Bündels unterschiedliche Abstände aufweisen und deshalb
nicht exakt angesteuert werden können mit dem Ergebnis,
daß ein Teil der Borsten miteinander verschweißt. Durch
die einwandfrei distanzierte und reproduzierbare Anord
nung der Borstenenden beim erfindungsgemäßen Verfahren
ist die Ansteuerung der Borstenenden mit der Laserquelle
exakt möglich.
In weiterer Ausgestaltung des Verfahrens ist vorgesehen,
daß die Borsten nach dem Bearbeiten der Enden aus der
Einspannung gelöst und durch unterschiedliches axiales
Verschieben mit ihren bearbeiteten Enden in eine von der
Schnittebene abweichende, gekrümmte Hüllfläche verlagert,
anschließend an den befestigungsseitigen Enden plan
geschnitten und daraufhin in das Bett eingetaucht werden.
Mit dieser Verfahrensvariante ist es möglich, die
nutzungsseitigen Enden der Borsten innerhalb des Borsten
besatzes in einer beliebigen Topographie anzuordnen. Bei
Pinseln hat dies den Vorteil, daß für einen Pinselbesatz
eine konisch zulaufende Form erhalten werden kann. Ähn
liche Vorteile ergeben sich bei Zahnbürsten, indem kegel
förmige Profile erzeugt werden können, so daß die läng
sten Borsten in die Zahnzwischenräume wirksam eingreifen
können, während die kürzeren Borsten die Zahnoberfläche
reinigen.
Nachstehend ist die Erfindung anhand der Zeichnung be
schrieben. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine schematische Ansicht einer
Anlage zur Durchführung des Verfah
rens in einer ersten Verfahrensstufe;
Fig. 1a eine Draufsicht auf eine Ausführungs
form der Lochschablone;
Fig. 2 die Anlage gemäß Fig. 1 in einer
weiteren Verfahrensstufe;
Fig. 2a eine Draufsicht auf die fertige
Borstenware;
Fig. 3a-c eine Ausführungsform einer pinselar
tigen Borstenware im Längsschnitt,
Querschnitt und in Seitenansicht;
Fig. 4a-c eine gegenüber Fig. 4 abgewandelte
Ausführung in den gleichen drei
Ansichten,
Fig. 5a, b eine Ausführungsform in Gestalt einer
Zahnbürste in Seitenansicht und
Draufsicht und
Fig. 6 eine Draufsicht auf eine andere
Ausführungsform der Lochschablone mit
eingeführten Borsten.
Anhand der Ausführungsform der Fig. 1 und 2 wird die
Herstellung eines Pinsels beschrieben. Der Pinsel weist
einen Griff 1 auf, der an seinem Kopf mit einer sogenann
ten Pinselzwinge 2 versehen ist, die eine Art Hülse
bildet und den äußeren Umriß des Borstenbesatzes des
Pinsels bestimmt. Innerhalb der Pinselzwinge 2 ist ein
Bett 3 aus einem flüssigen oder verflüssigbaren Werkstoff
eingeschlossen. Der Griff 1, die Pinselzwinge 2 und das
Bett 3 bilden gemeinsam den Borstenträger.
Der Griff 1 des Pinsels ist in der Fertigungsanlage in
nicht näher dargestellter Weise positioniert.
An dem Borstenträger sind die Borsten 4 einzeln stehend
zu befestigen. Bei dem in Fig. 1 und 2 gezeigten Ausfüh
rungsbeispiel werden die Borsten als Endlosmonofile 5 von
einer Spule 6 zugeführt. Das vorlaufende Ende der Endlos
monofile 5 wird in eine insgesamt mit 7 bezeichnete
Lochschablone eingeführt und in diese eingezogen. Zu
diesem Zweck ist die Lochschablone mehrteilig ausgeführt.
Sie besteht aus drei deckungsgleichen Schablonenteilen 8,
9 und 10 und dazwischen angeordneten Klemmplatten 11, 12,
die entsprechend den horizontalen Richtungspfeilen beweg
bar sind. Die Lochschablone 7 weist in ihren sämtlichen
Bauteilen Löcher 13 auf, deren Durchmesser wenig größer
ist als der Querschnitt der Einzelborsten 4. Ferner
besitzt die Lochschablone 7 ein Lochmuster, das deckungs
gleich mit der Positionierung und Anordnung der Einzel
borsten 4 innerhalb des Borstenbesatzes des Pinsels ist.
Dies ist auch in Fig. 1a erkennbar, wo das Schablonen
teil 8 abgebrochen gezeigt und die darunter befindliche
Klemmplatte 11 zu sehen ist.
Die Endlosmonofile 5 werden mit ihrem vor laufenden Ende
in die Lochschablone 7 eingezogen oder eingeschoben, bis
die vorlaufenden Enden die Lochschablone 7 an der gegen
überliegenden Seite überragen. Sie bilden dann die be
festigungsseitigen Enden 14 der Einzelborsten 4. In
dieser Position werden die Klemmplatte 11 und die Klemm
platte 12 in die Klemmposition (in der Zeichnung nach
rechts) verschoben, so daß die Borsten axial und radial
eingespannt sind. Anschließend wird die Lochschablone 9
mit den eingespannten Borsten in Richtung auf den Bor
stenträger bewegt, bis die befestigungsseitigen Enden 14
in das flüssige Bett 3 eintauchen. Zugleich tauchen auch
das vordere Schablonenteil 10 und eine der Klemmplatten
in die Pinselzwinge 2 ein, so daß diese zentrierend
wirkt, während das Schablonenteil 9 auf der freien Stirn
seite der Pinselzwinge 2 aufsitzt und damit die Eintauch
tiefe der befestigungsseitigen Enden 14 im Bett 3 vorbe
stimmt.
Anschließend werden die Borsten 11 an der Rückseite bzw.
Oberseite der Lochschablone 7 durch ein querlaufendes
Messer von den Endlosmonofilen 5 abgelängt.
Die Lochschablone 7 kann natürlich auch an einer anderen
Position mit den Borsten gefüllt und mit dem vollständig
vorbereiteten Borstenbesatz in die Position gemäß Fig. 2
transportiert werden. Statt der Lochschablone kann auch
der Borstenträger gegen die ortsfeste Schablone
verfahren werden.
Nach dem Vorhärten bzw. Aushärten des Bettes 3 wird die
Lochschablone zurückgefahren, so daß der fertige Pinsel
gemäß Fig. 20 entnommen und der nächste Borstenträger in
die Fertigungsposition gebracht und die Monofile 5 wiede
rum um eine Borstenlänge nachgezogen werden können.
Wie aus der unteren Darstellung der Fig. 2 und 2a er
sichtlich, befinden sich die Einzelborsten 4 in einem
definierten Abstand voneinander, der aus Gründen der
besseren Übersicht im oberen Teil der Darstellung ver
größert wiedergegeben ist. Es ist ohne weiteres erkenn
bar, daß bei einer Beschickung nicht aller Löcher 13 der
Lochschablone 7 innerhalb des Borstenbesatzes auch größe
re Lücken erzeugt werden können, die als Speicherraum für
ein Auftragsmedium dienen können.
In Fig. 3 ist eine Ausführungsform einer pinselartigen
Borstenware gezeigt. In Fig. 4a ist der Borstenträger 15
erkennbar, der an seiner befestigungsseitigen Oberfläche
das aushärtende Bettungsmaterial aufweist. Die Einzelbor
sten 16 sind äquidistant angeordnet und eingebettet,
weisen aber, wie Fig. 3c zeigt, unterschiedliche Länge
auf, so daß die Borsten zu ihrem freien Ende hin auch ein
unterschiedliches Biegeverhalten zeigen und zudem
zwischen den kürzeren und den längeren Borstenenden
Speicherräume geschaffen werden, wie dies insbesondere
aus Fig. 1c erkennbar ist. Die Borstenenden liegen also
in einer gekrümmten Hüllfläche.
Die Herstellung erfolgt in der Weise, daß die in der
Lochschablone 7 eingespannten Borsten an ihrer den be
festigungsseitigen Enden 14 gegenüberliegenden Enden
zunächst plan geschnitten und anschließend an diesen
Enden bearbeitet werden, so daß sie beispielsweise sphä
risch gekrümmte, verrundete Spitzen 17 erhalten. An
schließend werden die Borsten entsprechend der gewünsch
ten Topographie nach Lösen der Klemmplatten 11, 12 axial
in unterschiedlichem Ausmaß verschoben. Die an der gegen
überliegenden Seite mit ungleicher Länge vorstehenden
Borsten werden anschließend plan geschnitten. Danach
werden die Einzelborsten 16 mit ihrem über die Lochschab
lone 7 überstehenden Enden in das Bett 3 (Fig. 1) einge
taucht und befestigt.
Fig. 4 zeigt eine abgewandelte Ausführungsform, bei der
in der Längsmittelebene des Borstenbesatzes einzelne
Löcher der Lochschablone nicht beschickt werden oder aber
die Lochschablone dort geschlossen ist, so daß innerhalb
des Borstenbesatzes kammerartige Freiräume 18 entstehen,
die als Speicherraum für das Auftragsmedium dienen kön
nen.
Fig. 5 zeigt eine Zahnbürste mit einem den Borstenträger
bildenden Bürstenkopf 19. Der gesamte Borstenbesatz ist
aus einzeln stehenden Borsten 20 gebildet, die mit glei
chem Abstand voneinander und die Oberfläche des Bürsten
kopfs 19 weitgehend ausfüllend am Bürstenkopf 19 be
festigt sind. Die Enden 21 der Einzelborsten 20 sind
wiederum domartig verrundet. Zudem liegen die Borstenen
den 21 auf einer Hüllfläche mit einer Art Wellenprofil,
wobei in Querrichtung (senkrecht zur Zeichenebene) durch
laufende Wellentäler und Wellenberge entstehen.
Es ist ohne weiteres ersichtlich, daß das erfindungsge
mäße Verfahren die Herstellung beliebiger Borstenanord
nungen innerhalb eines Borstenbesatzes und damit eine
Anpassung einer Borstenware an den jeweiligen Anwendungs
zweck in optimaler Weise gestattet. So zeigt Fig. 6 nur
beispielhaft eine Lochblende 7, mit der es möglich ist,
neben einzeln stehenden Borsten 4, die in entsprechenden
Löchern geführt und eingespannt sind, auch Bündel 21 mit
dicht an dicht liegenden Borsten in entsprechend
größeren Löchern zu führen.
Claims (10)
1. Verfahren zur Herstellung von Borstenwaren mit einem
Borstenträger und einem Borstenbesatz aus einzeln
stehenden Borsten aus Kunststoff, dadurch gekenn
zeichnet, daß die einzelnen Borsten mit ihren be
festigungsseitigen Enden voraus in je ein Loch einer
Lochschablone, deren Lochdurchmesser wenig größer
als der einer einzelnen Borste ist und deren Loch
muster der Positionierung der Borsten innerhalb des
Borstenbesatzes oder eines Teils desselben ent
spricht, soweit eingeführt werden, daß ihre befesti
gungsseitigen Enden an der gegenüberliegenden Seite
der Lochschablone etwa gleich weit überstehen, daß
die Borsten anschließend gegen axiale und radiale
Verlagerung in der Lochschablone eingespannt werden,
daß zumindest an der befestigungsseitigen Oberfläche
des Borstenträgers ein Bett aus einem flüssigen
aushärtbaren Werkstoff vorbereitet wird und daß die
Borsten mit ihren in das Bett eingetauchten befesti
gungsseitigen Enden von dem flüssigen Werkstoff
umflossen werden und abschließend das Bett ausgehär
tet wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Borsten mit ihren befestigungsseitigen Enden
mittels der Lochschablone in das Bett aus dem flüs
sigen Werkstoff eingetaucht werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Eintauchtiefe der befestigungssei
tigen Enden der Borsten dadurch vorbestimmt wird,
daß die Lochschablone mit den eingespannten Borsten
auf einem einstellbaren Weg verfahren wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die einzelnen Borsten als End
losmonofile der Lochschablone zugeführt und in diese
eingezogen werden, und daß nach dem Fixieren der
Endlosmonofile in der Lochschablone, die Borsten an
der Zuführseite der Lochschablone auf Wunschmaß von
den Endlosmonofilen abgelängt werden.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Borsten nach dem Aushärten
des Bettes von den Endlosmonofilen abgelängt werden.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß innerhalb des Borstenbesatzes
borstenlose Freiräume dadurch erzeugt werden, daß
Borsten nur in die Löcher der Lochschablone einge
führt werden, die deckungsgleich mit Borstenpositio
nen im Borstenbesatz sind.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6 zur
Herstellung von Borstenwaren, deren Borstenbesatz
zusätzlich aus in Bündel angeordneten Borsten be
steht, dadurch gekennzeichnet, daß die einzelnen
Borsten und die zu Bündeln zusammengefaßten Borsten
zugleich in eine Lochschablone, deren Lochmuster der
Positionierung der Einzelborsten und der Borstenbün
del innerhalb des Borstenbesatzes entspricht, soweit
eingeführt werden, daß die befestigungsseitigen
Enden der Einzelborsten und der Bündel an der gegen
überliegenden Seite der Lochschablone überstehen,
und daß die Einzelborsten und die Bündel gleichzei
tig in das Bett eingetaucht werden.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Einzelborsten nach dem
Einführen in die Lochschablone an ihren überstehen
den befestigungsseitigen Enden oberflächig struktu
riert oder thermisch oder mechanisch verformt und
anschließend in das Bett eingetaucht werden.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Borsten nach dem Einführen
in die Lochschablone oder in eine dieser vorgeschal
tete gleichartige Lochschablone eingespannt und an
ihren den befestigungsseitigen Enden gegenüberlie
genden Enden plan geschnitten werden, daß diese
Enden der Borsten anschließend in eine von ihrer
ebenen Schnittfläche abweichende Kontur bearbeitet
und daraufhin die Borsten mit den befestigungsseiti
gen Enden mittels der Lochschablone in das Bett
eingetaucht werden.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Borsten nach dem Bearbeiten der Enden aus
der Einspannung gelöst und durch unterschiedliches
axiales Verschieben mit den bearbeiteten Enden in
eine von der Schnittebene abweichende, gekrümmte
Hüllfläche verlagert, anschließend an den befesti
gungsseitigen Enden plan geschnitten und daraufhin
in das Bett eingetaucht werden.
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