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DE19616112A1 - Verfahren zur Herstellung von Borstenwaren - Google Patents

Verfahren zur Herstellung von Borstenwaren

Info

Publication number
DE19616112A1
DE19616112A1 DE19616112A DE19616112A DE19616112A1 DE 19616112 A1 DE19616112 A1 DE 19616112A1 DE 19616112 A DE19616112 A DE 19616112A DE 19616112 A DE19616112 A DE 19616112A DE 19616112 A1 DE19616112 A1 DE 19616112A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
bristles
bristle
template
bed
hole
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19616112A
Other languages
English (en)
Inventor
Georg Weihrauch
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Coronet Werke GmbH
Original Assignee
Coronet Werke GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Coronet Werke GmbH filed Critical Coronet Werke GmbH
Priority to DE19616112A priority Critical patent/DE19616112A1/de
Priority to IN643CA1997 priority patent/IN190448B/en
Priority to AU23878/97A priority patent/AU710801B2/en
Priority to EP97919381A priority patent/EP0895454B1/de
Priority to RU98120931/12A priority patent/RU2197160C2/ru
Priority to PL97329513A priority patent/PL185745B1/pl
Priority to NZ332500A priority patent/NZ332500A/xx
Priority to ES97919381T priority patent/ES2142155T3/es
Priority to PT97919381T priority patent/PT895454E/pt
Priority to DE59701044T priority patent/DE59701044D1/de
Priority to PCT/EP1997/001933 priority patent/WO1997039649A1/de
Priority to CA002251929A priority patent/CA2251929C/en
Priority to CN97194082A priority patent/CN1105525C/zh
Priority to AT97919381T priority patent/ATE188852T1/de
Priority to HU9903630A priority patent/HU220683B1/hu
Priority to DK97919381T priority patent/DK0895454T3/da
Priority to UA98116173A priority patent/UA55410C2/uk
Priority to JP9537707A priority patent/JP2000508566A/ja
Priority to US09/171,003 priority patent/US6220672B1/en
Priority to TW086104971A priority patent/TW374063B/zh
Priority to BR9708740A priority patent/BR9708740A/pt
Priority to CZ19983392A priority patent/CZ291927B6/cs
Priority to ZA9703400A priority patent/ZA973400B/xx
Priority to ARP970101624A priority patent/AR006787A1/es
Priority to CO97021284A priority patent/CO4930322A1/es
Publication of DE19616112A1 publication Critical patent/DE19616112A1/de
Priority to NO19984905A priority patent/NO314976B1/no
Priority to GR20000400946T priority patent/GR3033263T3/el
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A46BRUSHWARE
    • A46BBRUSHES
    • A46B3/00Brushes characterised by the way in which the bristles are fixed or joined in or on the brush body or carrier
    • A46B3/02Brushes characterised by the way in which the bristles are fixed or joined in or on the brush body or carrier by pitch, resin, cement, or other adhesives

Landscapes

  • Brushes (AREA)
  • Polishing Bodies And Polishing Tools (AREA)
  • Moulding By Coating Moulds (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Borstenwaren mit einem Borstenträger und einem Borstenbe­ satz aus einzeln stehenden Borsten aus Kunststoff.
Unter Borstenwaren werden im vorliegenden Zusammenhang Bürsten aller Art, Bodenreinigungsgeräte mit Borstenbe­ satz, Pinsel aller Art, wie auch Bänder, Platten, Matten od. dgl., die mit Borsten besetzt sind, verstanden. Es kann sich insbesondere um Körperpflegebürsten, wie Zahn­ bürsten, Massagebürsten, Haarbürsten od. dgl. oder um Pinsel zum Auftragen von Beschichtungsmitteln, Kosmetika, Medikamenten od. dgl. oder um Fußmatten, Bürstbänder, Polierbänder od. dgl. handeln.
Üblicherweise sind bei solchen Borstenwaren die Borsten zu Bündeln oder größeren Paketen zusammengefaßt und in dieser Form an dem Borstenträger befestigt. Die Befesti­ gung von Bündeln erfolgte früher auf mechanische Weise, indem ein Borstenbund geschlauft und mittels eines Ankers im Borstenträger befestigt wurde. Diese Art der Befesti­ gung ist aufwendig und führt in manchen Anwendungsfällen, vor allem bei Hygienebürsten, zu unliebsamen Nebener­ scheinungen, da die hierbei notwendigen Löcher im Bor­ stenträger zur Anlagerung von Schmutz und Bakterien führen. Bei Bündeln größeren Durchmessers oder Borstenpa­ keten, wie sie beispielsweise bei Pinseln notwendig sind, wurden die Bündel bzw. Pakete in einem Kitt- oder Kleb­ stoffbett befestigt. Durch das Aufkommen von Kunststoff­ borsten haben sich andere Möglichkeiten der Befestigung eröffnet, nämlich das Verschweißen der Bündel mit dem Träger oder das Eingießen der Bündelenden in das schmelz­ flüssige Trägermaterial.
Alle Verfahren, bei denen die Borstenbündel oder -pakete in eine mehr oder weniger flüssige Masse eingebettet und durch Aushärten derselben befestigt werden, haben den entscheidenden Nachteil, daß die Borsten nur unzureichend verankert sind. Es müssen deshalb die Bündel bzw. Pakete nach dem Aushärten der Masse ausgekämmt werden, um lose Borsten zu beseitigen. Selbst beim Gebrauch lösen sich immer noch einzelne Borsten, deren Auszugsfestigkeit nicht groß genug ist. Dies führt in vielen Anwendungsfäl­ len, vor allem bei Pinseln, Auftragsbürsten od. dgl. zu unliebsamen Folgen, weil sich die gelösten Borsten in dem aufgetragenen Medium wiederfinden und dort nur mit Schwierigkeiten zu beseitigen sind, ohne nicht Spuren zu hinterlassen. Bei Zahnbürsten kann dies zu außerordent­ lich unliebsamen Folgen führen, da sich solche gelösten Borsten häufig im Interdentalraum verklemmen und nur schwer zu beseitigen sind.
Soweit Borstenträger und Borsten - wie heute weitgehend üblich - aus Kunststoffen bestehen und durch Schweißen miteinander verbunden werden, müssen sie aus dem gleichen Kunststoff oder solchen Werkstoffpaarungen bestehen, die miteinander soweit stoffschlüssig verschweißbar sind, daß eine ausreichende Fügefestigkeit gegeben ist. Diese Voraussetzung erfüllen nur wenige Werkstoffpaarungen und insbesondere solche nicht, die sehr unterschiedliche Eigenschaften aufweisen. Gerade dies ist aber bei Bürsten häufig der Fall. So soll der Borstenträger, der üblicher­ weise auch den Griff oder Stiel der Bürste bildet, in der Regel starr sein und aus einem preiswerten Kunststoff bestehen, während die Borsten aus einem hochwertigen Kunststoff mit vergleichsweise hoher Verschleißfestig­ keit, gutem Biegevermögen und hoher Biegewechselfestig­ keit bestehen müssen. Für den Borstenträger kommen des­ halb in erster Linie Polyolefine, für die Borsten selbst hingegen Polyamide in Frage. Diese wie auch andere geeig­ nete Kunststoffpaarungen lassen sich nicht oder nur schlecht verschweißen. Ähnliches gilt für das Eingießen der Borsten, da hier vornehmlich Oberflächen-Haftkräfte für die notwendige Auszugsfestigkeit sorgen müssen, während ein Stoffschluß nur in beschränktem Umfang ein­ tritt. Hier müssen deshalb die Bündel an ihren Enden zu Verdickungen aufgeschmolzen werden, um einen zusätzlichen Kraftschluß in dem Träger zu erzeugen.
Daneben sind Borstenwaren bekannt, bei denen der Borsten­ besatz neben Borstenbündeln auch einzeln stehende Borsten aufweist oder vollständig aus solchen Einzelborsten besteht. So beschreibt die EP 0 165 546 A1 eine Zahnbür­ ste, deren Besatz teils aus Borstenbündeln, teils aus Einzelborsten besteht. Die Einzelborsten sind flächen­ deckend angeordnet und - wie die Bündel - durch Schweißen an dem Borstenträger aus Kunststoff befestigt. Dies setzt, wie bereits angedeutet, bestimmte Materialpaarun­ gen voraus und erfordert in der Regel für den Träger in Anpassung an die Borsten einen viel zu teueren Kunst­ stoff. Hinzukommt, daß Borsten ihre Stabilität und ihr Biegevermögen, wie vor allem auch ihre Dauerbiegeelasti­ zität dadurch erhalten, daß die extrudierten Monofile verstreckt bzw. gereckt und anschließend in der Regel auch noch thermisch stabilisiert werden, um eine moleku­ lare Längsorientierung zu erhalten. Diese molekulare Orientierung geht verloren, sobald die Borste mit erhöh­ ter Temperatur beaufschlagt wird. Beim Schweißen werden folglich die befestigungsseitigen Enden der Borste ge­ schädigt. Die Borste verliert ihre Biegeelastizität und damit ihr Wiederaufrichtvermögen. Ähnliches gilt für das Einspritzen der Borstenbündel in die schmelzflüssige Kunststoffmasse des Borstenkörpers, wobei auch hier gleiche Kunststoffe für den Träger und die Borsten em­ pfohlen werden (DE 8 95 140, 9 00 809).
Bei einer weiteren bekannten Zahnbürste nach der US 4 592 594 werden die Einzelborsten zu einem den gesamten Bor­ stenbesatz bildenden Paket zusammengefaßt und in einen rahmenartigen Träger eingesetzt. Die Borsten werden entlang ihrer umfangsseitigen Berührungsflächen miteinan­ der verschweißt. Neben der möglichen Schädigung der Borsten ist bei dieser Ausführung die Auszugsfestigkeit der Borsten unzureichend, da die Berührungsfläche bei kreisrundem Borstenquerschnitt praktisch nur linienförmig und die Borsten folglich nur entlang vier solcher linien­ förmiger Berührungsflächen miteinander verbunden sind.
Bei Pinseln ist weiterhin bekannt (DE 10 50 304 A, US 2 664 316), das gesamte Borstenpaket am befestigungsseiti­ gen Ende aufzuschmelzen und zu einer plattenförmigen Verdickung umzuformen, die zur Halterung des Borstenpaket im Träger dient. Weiterhin ist es bekannt (DE 8 12 304 B), das Borstenpaket in die flüssige Kunststoffmasse des Trägers einzugießen. Vor allem bei der erstgenannten Ausführung kommt es zu der bereits geschilderten Schädi­ gung am Borstenfuß. Für Pinsel sind diese Verfahren vor allem aber aus anwendungstechnischen Gründen ungeeignet, weil die Borsten eng gepackt sind und der Pinsel zu wenig Speicherraum zur Aufnahme der Auftragsmedien besitzt. Solche Speicherräume werden bei Pinseln üblicherweise durch Einlagen od. dgl. verwirklicht (DE 92 06 072 U1, DE 30 25 010 A1), welche innerhalb der Befestigungszone vorgesehen sind und die Borsten in diesem Bereich seit­ lich verdrängen, um im unmittelbaren Anschluß an die Einlage kammerartige Freiräume zu schaffen, die das Auftragsmedium aufnehmen und beim Andruck des Pinsels und Umlegen der Borsten freigeben. Diese Kammern sind wesent­ liche Voraussetzung für einen gleichmäßigen Auftrag, wie auch dafür, daß mit einem Pinselstrich eine ausreichend große Fläche abgedeckt werden kann. Dies ist bei Kunst­ stoffborsten besonders wichtig, weil sie gegenüber Natur­ borsten ein schlechteres Haltevermögen für das Auftrags­ medium besitzen. Dabei ist ferner zu berücksichtigen, daß bei allen Bürsten und Pinseln, mit denen Medien auf eine Oberfläche übertragen werden sollen, diese Auftragsmedien sehr unterschiedliche Viskositäten besitzen. Dies gilt selbst bei Zahnbürsten, mit denen sowohl pastenförmige, als auch gelartige Zahnpflegemittel aufgenommen und verteilt werden müssen. Dies hat zur Folge, daß aus anwendungstechnischer Sicht Bürsten oder Pinsel stets nur bei Auftragsmedien mit einem bestimmten Viskositätsbe­ reich optimale Ergebnisse liefern, bei anderen Auftrags­ medien hingegen nur mangelhaft arbeiten. Dies zwingt gerade bei Pinseln dazu, ein großes Sortiment vorzuhalten und hierfür die fertigungstechnischen Voraussetzungen zu schaffen.
Es hat deshalb nicht an Versuchen gefehlt, Borsten in Solitär-Anordnung am Borstenträger zu befestigen. Neben dem eingangs genannten, aus werkstofftechnologischen Gründen aber untauglichen Verschweißen (EP 0 165 546) ist es bekannt (DE 44 10 236), Borstenmonofile zu Schlaufen und im Bereich der Schlaufen durch Schuß- und Kettfäden reihenartig vorzufixieren und anschließend im Bereich der Fixierung mit plastischem Material zu vergießen. Dieses Verfahren ist außerordentlich aufwendig und führt stets zu einer relativ offenen Struktur des Borstenbesatzes. Weiterhin ist es bei Sonderborsten größeren Durchmessers bekannt (EP 0 292 693), die Borsten mit dem Träger zu verschweißen oder wiederum zu schlaufen und mechanisch mittels eines Ankers im Borstenträger zu befestigen. Die Nachteile beider Befestigungsarten sind bereits erläu­ tert. Schließlich ist es bekannt (GB 2 035 076 A) die Borsten in Form von Stiften zu spritzen und am Träger zu befestigen oder aber zusammen mit dem Träger in einer Spritzgießform herzustellen (US 3 583 019, CH 661 851 A5). In diesen Fällen handelt es sich nicht um Borsten im eigentlichen Sinne, sondern um stiftartige Gebilde von relativ großem Durchmesser, die zwangsläufig ein völlig unzureichendes Rückhaltevermögen für Auftragsmedien besitzen und deshalb nur zum Ausbürsten, z. B. für Haar­ bürsten od. dgl. geeignet sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren vorzuschlagen, mit dem Borstenwaren mit einzeln stehenden Borsten aus Kunststoff hergestellt werden können, bei denen die Borsten definierte und vorbestimmbare Abstände unter Anpassung an das jeweilige Auftragsmedium und den Verwendungszweck der Borstenware aufweisen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
  • - die einzelnen Borsten mit ihren befestigungsseitigen Enden voraus in je ein Loch einer Lochschablone, deren Lochdurchmesser wenig größer als der einer einzelnen Borste ist und deren Lochmuster der Posi­ tionierung der Borsten innerhalb des Borstenbesatzes oder eines Teils desselben entspricht, soweit einge­ führt werden, daß
  • - ihre befestigungsseitigen Enden an der gegenüberlie­ genden Seite der Lochschablone etwa gleich weit überstehen,
  • - die Borsten anschließend gegen axiale und radiale Verlagerung in der Lochschablone eingespannt werden,
  • - zumindest an der befestigungsseitigen Oberfläche des Borstenträgers ein Bett aus einem flüssigen, aus­ härtbaren Werkstoff vorbereitet wird,
  • - die Borsten mit ihren in das Bett eingetauchten befestigungsseitigen Enden von dem flüssigen Werk­ stoff umflossen werden,
  • - abschließend das Bett ausgehärtet wird.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren werden die Borsten einzeln dem Fertigungsprozeß zugeführt, und zwar in einer solchen Anordnung zueinander, die ihrer späteren Positio­ nierung im Rahmen des Borstenbesatzes entspricht. Dies gelingt mit der Lochschablone, deren Löcher deckungs­ gleich mit der Position der einzelnen Borsten innerhalb des Besatzes angeordnet sind und somit die Borsten vor dem Befestigen positionieren. In dieser Vorpositionierung werden die Borsten eingespannt, so daß sie sich aus der Position weder radial, noch axial verlagern können. Zugleich oder zuvor wird zumindest an der befestigungs­ seitigen Oberfläche des Borstenträgers ein Bett aus einem flüssigen, aushärtbaren Werkstoff vorbereitet. Die die Lochschablone überragenden und in das Bett eingetauchten befestigungsseitigen Enden der Borsten werden einzeln und vollständig von dem flüssigen Bettmaterial umflossen und nach dem Aushärten des Bettes fest eingebunden.
Auf diese Weise lassen sich die Einzelborsten in defi­ niertem Abstand voneinander und in vorbestimmter Anord­ nung mit dem Borstenträger verbinden. Dabei ist es mög­ lich, jeden gewünschten Abstand der Borsten innerhalb des Borstenbesatzes, wie auch jede gewünschte Zuordnung der Borsten zueinander durch entsprechende Lochschablonen zu verwirklichen. Damit ist sichergestellt, daß die Borsten nicht eng gepackt einander anliegen, vielmehr werden definierte Kapillaren geschaffen. Dabei läßt sich jede beliebige Kapillarform durch die Zuordnung der Borsten und jeder beliebige Kapillarquerschnitt durch den Abstand der Borsten realisieren. Damit ist eine optimale Anpas­ sung an den Verwendungszweck der solchermaßen hergestell­ ten Borstenware möglich, insbesondere läßt sich die vorgenannte Geometrie auch an die jeweilige Viskosität des zu verarbeitenden Auftragsmediums anpassen. Für niedrig viskose Auftragsmedien wird man den Abstand enger wählen als für höher viskose Medien.
Durch den definierten Abstand der Borsten ist vor allem sichergestellt, daß das befestigungsseitige Ende jeder einzelnen Borste in dem Bett voll umflossen und in das aushärtende Bettmaterial eingebettet wird. Jede Borste ist einwandfrei verankert und alle Borsten des Besatzes weisen die gleiche Auszugsfestigkeit aus. Ein Ausputzen des Borstenbesatzes ist nicht mehr notwendig, ein Lösen einzelner Borsten unmöglich. Zudem gewährleistet der definierte Abstand in anwendungstechnischer Hinsicht auch ein einwandfreies Reinigen des Borstenbesatzes durch Ausspülen. Dies ist insbesondere bei Hygienebürsten, Zahnbürsten und Pinseln von Bedeutung. Ferner kann der Borstenbesatz nach dem Gebrauch schnell austrocknen, um das Einnisten von Bakterien zu verhindern. Ferner werden die Gebrauchseigenschaften jeder Borste besser genutzt als bei einer bündel- oder paketweisen Anordnung, wo die innen liegenden Borsten durch die äußeren Borsten abge­ stützt werden, infolgedessen ihr Biegevermögen gar nicht ausgenutzt werden kann. Andererseits werden die außen liegenden Borsten stärker beansprucht mit der Folge, daß sie auch schneller verformt oder in anderer Weise un­ brauchbar werden, während bei einem Borstenbesatz aus einzeln stehenden, distanzierten Borsten jede Borste ihre Wirkung entfalten kann und alle Borsten im wesentlichen in gleicher Weise beansprucht sind, so daß die Lebensdau­ er gesteigert werden kann, da es nicht frühzeitig zum Ausfall einzelner Borsten kommt.
Vorzugsweise werden die Borsten mittels der Lochschablone selbst in das Bett aus dem flüssigen Werkstoff einge­ taucht. Statt dessen kann natürlich auch das Bett gegen die feststehenden Lochschablone verfahren werden.
In weiterhin bevorzugter Ausgestaltung ist vorgesehen, daß die Eintauchtiefe der befestigungsseitigen Enden der Borsten dadurch vorbestimmt wird, daß die Lochschablone mit den eingespannten Borsten auf einem einstellbaren Weg verfahren wird.
Auf diese Weise kann die gewünschte bzw. notwendige Einbettungslänge der Borsten und damit deren Auszugs­ festigkeit exakt und reproduzierbar vorbestimmt werden.
Die einzelnen Borsten können als Endlosmonofile der Lochschablone zugeführt und in diese eingezogen werden. Nach dem Fixieren der Endlosmonofile in der Lochschablone können die Borsten an der Zuführseite der Lochschablone auf Wunschmaß von den Endlosmonofilen abgelängt werden. Das Ablängen kann natürlich auch erst nach dem Aushärten des Bettes erfolgen.
Die Endlosmonofile können jeweils einzeln oder zu mehre­ ren auf einer Spule bevorratet und von dieser abgezogen werden. Sofern auf einer Spule mehrere Monofile bevorra­ tet sind, werden sie vor dem Zuführen zu der Lochschablo­ ne vereinzelt. Statt dessen können die Borsten auch von längeren Monofilabschnitten oder aber auch auf Länge geschnitten verarbeitet werden.
Die Erfindung gibt damit auch die Möglichkeit, Borsten aus unterschiedlichem Werkstoff, mit unterschiedlichen Durchmessern und/oder Querschnitten (kreisrund, polygonal od. dgl.), wie auch unterschiedlicher Oberflächenstruktur (glatt, aufgerauht, beflockt etc.) problemlos zu verar­ beiten. Insbesondere strukturierte oder polygonale Bor­ sten lassen sich bündelweise nur sehr schlecht verarbei­ ten bzw. führen im Bündel zu unkontrollierten Kapillar­ räumen. Auch hier werden mit der Erfindung definierte Verhältnisse geschaffen.
Die Erfindung gibt weiterhin die Möglichkeit, daß inner­ halb des Borstenbesatzes borstenlose Freiräume dadurch erzeugt werden, daß Borsten nur in diejenigen Löcher der Lochschablone eingeführt werden, die deckungsgleich mit Borstenpositionen im Borstenbesatz sind.
Auf diese Weise können innerhalb des Borstenbesatzes Kapillaren größeren Querschnittes oder sogar kammerartige Freiräume erhalten werden, um Speicherräume beliebigen Querschnittes zu schaffen. Damit ist es weiterhin mög­ lich, mit einer einzigen Lochschablone einen Borstenbe­ satz mit unterschiedlichen Borstenabständen, solange sie in dem Abstandsraster im Lochmuster der Schablone liegen, herzustellen.
Statt dessen kann die Lochschablone in den Bereichen, in denen der Borstenbesatz größere Lücken aufweist, auch geschlossen sein.
Die Erfindung gibt weiterhin die Möglichkeit, einen Borstenbesatz aus einzeln stehenden Borsten und in Bün­ deln angeordneten Borsten herzustellen, indem die einzel­ nen Borsten und die zu Bündeln zusammengefaßten Borsten zugleich in eine Lochschablone, deren Lochmuster der Positionierung der Einzelborsten und der Borstenbündel innerhalb des Borstenbesatzes entspricht, soweit einge­ führt werden, daß die befestigungsseitigen Enden der Einzelborsten und der Bündel an der gegenüberliegenden Seite der Lochschablone überstehen. Es werden dann die Einzelborsten und die Bündel gleichzeitig in das Bett eingetaucht und im übrigen wie zuvor verfahren. Auf diese Weise lassen sich Borstenwaren mit definiert unterschied­ lich wirkenden Bürstflächen schaffen.
Das Bett am Borstenträger kann ein flüssiger Klebstoff, ein kalt oder bei mäßiger Temperatur polymerisierender Kunststoff oder auch von dem aufgeschmolzenen Borstenträ­ ger selbst oder dessen aufgeschmolzener Oberfläche gebil­ det werden. Je nach Materialpaarung von Borste und Bett kommt es zu einem kraft- und/oder stoffschlüssigen Ver­ bund.
Die Auszugsfestigkeit der einzelnen Borste kann noch dadurch erhöht werden, daß die Einzelborsten nach dem Einführen in die Lochschablone an ihren überstehenden, befestigungsseitigen Enden oberflächig strukturiert oder thermisch oder mechanisch verformt und anschließend in das Bett eingetaucht werden, so daß zusätzlich eine Art Formschluß gegeben ist.
In einer weiteren Ausführung des Verfahrens ist vorgese­ hen, daß die Borsten nach dem Einführen in die Lochscha­ blone oder in eine dieser vorgeschaltete, gleichartige Lochschablone eingespannt und an ihren den befestigungs­ seitigen Enden gegenüberliegenden Enden plan geschnitten werden und diese Enden anschließend in eine von ihrer ebenen Schnittfläche abweichende Form bearbeitet, z. B. verrundet werden. Erst daraufhin werden die Borsten mit den befestigungsseitigen Enden mittels der Lochschablone in das Bett eingetaucht.
Durch die einwandfreie distanzierte Anordnung kann die Bearbeitung der nutzungsseitigen Enden der Borsten in optimaler Weise erfolgen, und zwar auf mechanische Weise, beispielsweise durch Schleifen, durch chemische Behand­ lung oder durch thermische Behandlung z. B. mittels Laser­ strahlen. Gerade bei der letztgenannten Methode kommen die Vorteile der distanzierten Anordnung der Einzelbor­ sten in besonderer Weise zur Geltung. Die Laserbearbei­ tung der Borstenenden zum Zwecke des Verrundens ist zwar bekannt. Die Methode versagt jedoch bei bündelweise angeordneten Borsten, da die Borstenenden innerhalb des Bündels unterschiedliche Abstände aufweisen und deshalb nicht exakt angesteuert werden können mit dem Ergebnis, daß ein Teil der Borsten miteinander verschweißt. Durch die einwandfrei distanzierte und reproduzierbare Anord­ nung der Borstenenden beim erfindungsgemäßen Verfahren ist die Ansteuerung der Borstenenden mit der Laserquelle exakt möglich.
In weiterer Ausgestaltung des Verfahrens ist vorgesehen, daß die Borsten nach dem Bearbeiten der Enden aus der Einspannung gelöst und durch unterschiedliches axiales Verschieben mit ihren bearbeiteten Enden in eine von der Schnittebene abweichende, gekrümmte Hüllfläche verlagert, anschließend an den befestigungsseitigen Enden plan geschnitten und daraufhin in das Bett eingetaucht werden.
Mit dieser Verfahrensvariante ist es möglich, die nutzungsseitigen Enden der Borsten innerhalb des Borsten­ besatzes in einer beliebigen Topographie anzuordnen. Bei Pinseln hat dies den Vorteil, daß für einen Pinselbesatz eine konisch zulaufende Form erhalten werden kann. Ähn­ liche Vorteile ergeben sich bei Zahnbürsten, indem kegel­ förmige Profile erzeugt werden können, so daß die läng­ sten Borsten in die Zahnzwischenräume wirksam eingreifen können, während die kürzeren Borsten die Zahnoberfläche reinigen.
Nachstehend ist die Erfindung anhand der Zeichnung be­ schrieben. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine schematische Ansicht einer Anlage zur Durchführung des Verfah­ rens in einer ersten Verfahrensstufe;
Fig. 1a eine Draufsicht auf eine Ausführungs­ form der Lochschablone;
Fig. 2 die Anlage gemäß Fig. 1 in einer weiteren Verfahrensstufe;
Fig. 2a eine Draufsicht auf die fertige Borstenware;
Fig. 3a-c eine Ausführungsform einer pinselar­ tigen Borstenware im Längsschnitt, Querschnitt und in Seitenansicht;
Fig. 4a-c eine gegenüber Fig. 4 abgewandelte Ausführung in den gleichen drei Ansichten,
Fig. 5a, b eine Ausführungsform in Gestalt einer Zahnbürste in Seitenansicht und Draufsicht und
Fig. 6 eine Draufsicht auf eine andere Ausführungsform der Lochschablone mit eingeführten Borsten.
Anhand der Ausführungsform der Fig. 1 und 2 wird die Herstellung eines Pinsels beschrieben. Der Pinsel weist einen Griff 1 auf, der an seinem Kopf mit einer sogenann­ ten Pinselzwinge 2 versehen ist, die eine Art Hülse bildet und den äußeren Umriß des Borstenbesatzes des Pinsels bestimmt. Innerhalb der Pinselzwinge 2 ist ein Bett 3 aus einem flüssigen oder verflüssigbaren Werkstoff eingeschlossen. Der Griff 1, die Pinselzwinge 2 und das Bett 3 bilden gemeinsam den Borstenträger.
Der Griff 1 des Pinsels ist in der Fertigungsanlage in nicht näher dargestellter Weise positioniert.
An dem Borstenträger sind die Borsten 4 einzeln stehend zu befestigen. Bei dem in Fig. 1 und 2 gezeigten Ausfüh­ rungsbeispiel werden die Borsten als Endlosmonofile 5 von einer Spule 6 zugeführt. Das vorlaufende Ende der Endlos­ monofile 5 wird in eine insgesamt mit 7 bezeichnete Lochschablone eingeführt und in diese eingezogen. Zu diesem Zweck ist die Lochschablone mehrteilig ausgeführt. Sie besteht aus drei deckungsgleichen Schablonenteilen 8, 9 und 10 und dazwischen angeordneten Klemmplatten 11, 12, die entsprechend den horizontalen Richtungspfeilen beweg­ bar sind. Die Lochschablone 7 weist in ihren sämtlichen Bauteilen Löcher 13 auf, deren Durchmesser wenig größer ist als der Querschnitt der Einzelborsten 4. Ferner besitzt die Lochschablone 7 ein Lochmuster, das deckungs­ gleich mit der Positionierung und Anordnung der Einzel­ borsten 4 innerhalb des Borstenbesatzes des Pinsels ist. Dies ist auch in Fig. 1a erkennbar, wo das Schablonen­ teil 8 abgebrochen gezeigt und die darunter befindliche Klemmplatte 11 zu sehen ist.
Die Endlosmonofile 5 werden mit ihrem vor laufenden Ende in die Lochschablone 7 eingezogen oder eingeschoben, bis die vorlaufenden Enden die Lochschablone 7 an der gegen­ überliegenden Seite überragen. Sie bilden dann die be­ festigungsseitigen Enden 14 der Einzelborsten 4. In dieser Position werden die Klemmplatte 11 und die Klemm­ platte 12 in die Klemmposition (in der Zeichnung nach rechts) verschoben, so daß die Borsten axial und radial eingespannt sind. Anschließend wird die Lochschablone 9 mit den eingespannten Borsten in Richtung auf den Bor­ stenträger bewegt, bis die befestigungsseitigen Enden 14 in das flüssige Bett 3 eintauchen. Zugleich tauchen auch das vordere Schablonenteil 10 und eine der Klemmplatten in die Pinselzwinge 2 ein, so daß diese zentrierend wirkt, während das Schablonenteil 9 auf der freien Stirn­ seite der Pinselzwinge 2 aufsitzt und damit die Eintauch­ tiefe der befestigungsseitigen Enden 14 im Bett 3 vorbe­ stimmt.
Anschließend werden die Borsten 11 an der Rückseite bzw. Oberseite der Lochschablone 7 durch ein querlaufendes Messer von den Endlosmonofilen 5 abgelängt.
Die Lochschablone 7 kann natürlich auch an einer anderen Position mit den Borsten gefüllt und mit dem vollständig vorbereiteten Borstenbesatz in die Position gemäß Fig. 2 transportiert werden. Statt der Lochschablone kann auch der Borstenträger gegen die ortsfeste Schablone verfahren werden.
Nach dem Vorhärten bzw. Aushärten des Bettes 3 wird die Lochschablone zurückgefahren, so daß der fertige Pinsel gemäß Fig. 20 entnommen und der nächste Borstenträger in die Fertigungsposition gebracht und die Monofile 5 wiede­ rum um eine Borstenlänge nachgezogen werden können.
Wie aus der unteren Darstellung der Fig. 2 und 2a er­ sichtlich, befinden sich die Einzelborsten 4 in einem definierten Abstand voneinander, der aus Gründen der besseren Übersicht im oberen Teil der Darstellung ver­ größert wiedergegeben ist. Es ist ohne weiteres erkenn­ bar, daß bei einer Beschickung nicht aller Löcher 13 der Lochschablone 7 innerhalb des Borstenbesatzes auch größe­ re Lücken erzeugt werden können, die als Speicherraum für ein Auftragsmedium dienen können.
In Fig. 3 ist eine Ausführungsform einer pinselartigen Borstenware gezeigt. In Fig. 4a ist der Borstenträger 15 erkennbar, der an seiner befestigungsseitigen Oberfläche das aushärtende Bettungsmaterial aufweist. Die Einzelbor­ sten 16 sind äquidistant angeordnet und eingebettet, weisen aber, wie Fig. 3c zeigt, unterschiedliche Länge auf, so daß die Borsten zu ihrem freien Ende hin auch ein unterschiedliches Biegeverhalten zeigen und zudem zwischen den kürzeren und den längeren Borstenenden Speicherräume geschaffen werden, wie dies insbesondere aus Fig. 1c erkennbar ist. Die Borstenenden liegen also in einer gekrümmten Hüllfläche.
Die Herstellung erfolgt in der Weise, daß die in der Lochschablone 7 eingespannten Borsten an ihrer den be­ festigungsseitigen Enden 14 gegenüberliegenden Enden zunächst plan geschnitten und anschließend an diesen Enden bearbeitet werden, so daß sie beispielsweise sphä­ risch gekrümmte, verrundete Spitzen 17 erhalten. An­ schließend werden die Borsten entsprechend der gewünsch­ ten Topographie nach Lösen der Klemmplatten 11, 12 axial in unterschiedlichem Ausmaß verschoben. Die an der gegen­ überliegenden Seite mit ungleicher Länge vorstehenden Borsten werden anschließend plan geschnitten. Danach werden die Einzelborsten 16 mit ihrem über die Lochschab­ lone 7 überstehenden Enden in das Bett 3 (Fig. 1) einge­ taucht und befestigt.
Fig. 4 zeigt eine abgewandelte Ausführungsform, bei der in der Längsmittelebene des Borstenbesatzes einzelne Löcher der Lochschablone nicht beschickt werden oder aber die Lochschablone dort geschlossen ist, so daß innerhalb des Borstenbesatzes kammerartige Freiräume 18 entstehen, die als Speicherraum für das Auftragsmedium dienen kön­ nen.
Fig. 5 zeigt eine Zahnbürste mit einem den Borstenträger bildenden Bürstenkopf 19. Der gesamte Borstenbesatz ist aus einzeln stehenden Borsten 20 gebildet, die mit glei­ chem Abstand voneinander und die Oberfläche des Bürsten­ kopfs 19 weitgehend ausfüllend am Bürstenkopf 19 be­ festigt sind. Die Enden 21 der Einzelborsten 20 sind wiederum domartig verrundet. Zudem liegen die Borstenen­ den 21 auf einer Hüllfläche mit einer Art Wellenprofil, wobei in Querrichtung (senkrecht zur Zeichenebene) durch­ laufende Wellentäler und Wellenberge entstehen.
Es ist ohne weiteres ersichtlich, daß das erfindungsge­ mäße Verfahren die Herstellung beliebiger Borstenanord­ nungen innerhalb eines Borstenbesatzes und damit eine Anpassung einer Borstenware an den jeweiligen Anwendungs­ zweck in optimaler Weise gestattet. So zeigt Fig. 6 nur beispielhaft eine Lochblende 7, mit der es möglich ist, neben einzeln stehenden Borsten 4, die in entsprechenden Löchern geführt und eingespannt sind, auch Bündel 21 mit dicht an dicht liegenden Borsten in entsprechend größeren Löchern zu führen.

Claims (10)

1. Verfahren zur Herstellung von Borstenwaren mit einem Borstenträger und einem Borstenbesatz aus einzeln stehenden Borsten aus Kunststoff, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die einzelnen Borsten mit ihren be­ festigungsseitigen Enden voraus in je ein Loch einer Lochschablone, deren Lochdurchmesser wenig größer als der einer einzelnen Borste ist und deren Loch­ muster der Positionierung der Borsten innerhalb des Borstenbesatzes oder eines Teils desselben ent­ spricht, soweit eingeführt werden, daß ihre befesti­ gungsseitigen Enden an der gegenüberliegenden Seite der Lochschablone etwa gleich weit überstehen, daß die Borsten anschließend gegen axiale und radiale Verlagerung in der Lochschablone eingespannt werden, daß zumindest an der befestigungsseitigen Oberfläche des Borstenträgers ein Bett aus einem flüssigen aushärtbaren Werkstoff vorbereitet wird und daß die Borsten mit ihren in das Bett eingetauchten befesti­ gungsseitigen Enden von dem flüssigen Werkstoff umflossen werden und abschließend das Bett ausgehär­ tet wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Borsten mit ihren befestigungsseitigen Enden mittels der Lochschablone in das Bett aus dem flüs­ sigen Werkstoff eingetaucht werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Eintauchtiefe der befestigungssei­ tigen Enden der Borsten dadurch vorbestimmt wird, daß die Lochschablone mit den eingespannten Borsten auf einem einstellbaren Weg verfahren wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die einzelnen Borsten als End­ losmonofile der Lochschablone zugeführt und in diese eingezogen werden, und daß nach dem Fixieren der Endlosmonofile in der Lochschablone, die Borsten an der Zuführseite der Lochschablone auf Wunschmaß von den Endlosmonofilen abgelängt werden.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Borsten nach dem Aushärten des Bettes von den Endlosmonofilen abgelängt werden.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß innerhalb des Borstenbesatzes borstenlose Freiräume dadurch erzeugt werden, daß Borsten nur in die Löcher der Lochschablone einge­ führt werden, die deckungsgleich mit Borstenpositio­ nen im Borstenbesatz sind.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6 zur Herstellung von Borstenwaren, deren Borstenbesatz zusätzlich aus in Bündel angeordneten Borsten be­ steht, dadurch gekennzeichnet, daß die einzelnen Borsten und die zu Bündeln zusammengefaßten Borsten zugleich in eine Lochschablone, deren Lochmuster der Positionierung der Einzelborsten und der Borstenbün­ del innerhalb des Borstenbesatzes entspricht, soweit eingeführt werden, daß die befestigungsseitigen Enden der Einzelborsten und der Bündel an der gegen­ überliegenden Seite der Lochschablone überstehen, und daß die Einzelborsten und die Bündel gleichzei­ tig in das Bett eingetaucht werden.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Einzelborsten nach dem Einführen in die Lochschablone an ihren überstehen­ den befestigungsseitigen Enden oberflächig struktu­ riert oder thermisch oder mechanisch verformt und anschließend in das Bett eingetaucht werden.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Borsten nach dem Einführen in die Lochschablone oder in eine dieser vorgeschal­ tete gleichartige Lochschablone eingespannt und an ihren den befestigungsseitigen Enden gegenüberlie­ genden Enden plan geschnitten werden, daß diese Enden der Borsten anschließend in eine von ihrer ebenen Schnittfläche abweichende Kontur bearbeitet und daraufhin die Borsten mit den befestigungsseiti­ gen Enden mittels der Lochschablone in das Bett eingetaucht werden.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Borsten nach dem Bearbeiten der Enden aus der Einspannung gelöst und durch unterschiedliches axiales Verschieben mit den bearbeiteten Enden in eine von der Schnittebene abweichende, gekrümmte Hüllfläche verlagert, anschließend an den befesti­ gungsseitigen Enden plan geschnitten und daraufhin in das Bett eingetaucht werden.
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