DE19608862A1 - Röntgenuntersuchungsgerät mit einem Röntgenstrahler und einer damit verbundenen Blendeneinheit - Google Patents
Röntgenuntersuchungsgerät mit einem Röntgenstrahler und einer damit verbundenen BlendeneinheitInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Röntgenuntersuchungsgerät mit einem Röntgenstrahler zur
Erzeugung von Röntgenstrahlung und einer mit dem Röntgenstrahler verbundenen
Blendeneinheit mit durch eine Antriebsanordnung verstellbaren Blendenschiebern zur
Begrenzung des von einer ersten oder einer zweiten Quelle ausgehenden
Strahlenbündels und mit einer die Antriebsanordnung steuernden Steuereinheit.
Ein solches Röntgenuntersuchungsgerät ist im wesentlichen aus der EP-OS 685 200
sowie aus der GB-PS 1 313 296 bekannt - allerdings ohne eine Antriebsanordnung
für die Blendenschieber. Bei diesen Röntgenuntersuchungsgeräten ist in der
Blendeneinheit eine Lichtquelle vorgesehen, die über einen Umlenkspiegel das
Untersuchungsobjekt bestrahlt. Das Strahlenbündel der Lichtquelle wird von den
Blendenschiebern begrenzt, und das auf diese Weise beleuchtete Feld soll dem
Untersucher anzeigen, welcher Bereich des Patienten bei der folgenden
Röntgenaufnahme abgebildet wird, bei der die Blendenschieber in ihrer jeweiligen
Position bleiben. Dabei kommt es jedoch zu Abweichungen zwischen dem
beleuchteten Feld und dem bei der Röntgenaufnahme belichteten Feld, weil die
Abmessungen der Lichtquelle (erste Quelle) wesentlich größer sind als die des
Brennflecks (zweite Quelle). Das kann dazu führen, daß ein durch die
Röntgenaufnahme belichteter Film vergleichsweise große unbelichtete Partien
aufweist, die beim Betrachten des Films an einem Lichtkasten zu einer Blendung des
Betrachters führen können.
Diese Abweichung zwischen dem beleuchteten Feld und dem bei der
Röntgenaufnahme bestrahlten Feld werden gemäß der GB-PS 1 313 296 dadurch
vermieden, daß das Licht der Lichtquelle mit Hilfe eines konkaven Spiegels auf eine
Öffnung fokussiert wird, die die gleiche Größe hat wie der Brennfleck und deren
optische Distanz von den Blendenschiebern genauso groß ist wie der Abstand des
Brennflecks der Röntgenröhre von den Blendenschiebern. Dabei geht aber Licht
verloren, und außerdem benötigt diese relativ teure Lösung zusätzlichen Bauraum in
der Blendeneinheit.
Ein ähnliches Problem ergibt sich dann, wenn der Röntgenstrahler einer
Röntgenröhre mit zwei unterschiedlich großen Brennflecken aufweist. Dabei
vergrößert sich das Aufnahmefeld beim Übergang vom kleinen zum großen
Brennfleck. Aus der EP-OS 685 200 ist es bekannt, bei einer Röntgenröhre mit
mehreren, unterschiedlich großen und in unterschiedlichen Positionen befindlichen
Brennflecken die Primärstrahlenblende insgesamt so zu verschieben, daß beim
Übergang von einem Brennfleck zum anderen sich das Röntgenaufnahmefeld nicht
verschiebt. Da sich dabei aber nicht die Größe der Blendenöffnung ändert, ist das
Röntgenstrahlenfeld bei Benutzung eines großen Brennflecks größer als bei einem
kleinen Brennfleck.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Röntgenuntersuchungsgerät der
eingangs genannten Art so auszubilden, daß sich die Strahlenfelder beim Übergang
von der einen auf die andere Quelle nicht ändern. Diese Aufgabe wird
erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Steuereinheit die Antriebsanordnung so
steuert, daß die Blendenschieber bei der Begrenzung des Strahlenbündels der ersten
Quelle eine erste und bei der Begrenzung des Strahlenbündels der zweiten Quelle
eine zweite Stellung einnehmen, wobei die erste und die zweite Stellung derart sind,
daß die durch die Blendenschieber ausgeblendeten Strahlenfelder der Quellen jeweils
die gleiche Größe aufweisen.
Die Erfindung geht von der Überlegung aus, daß die beiden Quellen nie gleichzeitig
wirksam sind. Wenn beispielsweise mit Hilfe der Lichtquelle ein bestimmtes Feld
bei einer vorgegebenen Stellung der Blendenschieber beleuchtet wird, dann wird
erfindungsgemäß aufgrund der vorgegebenen Geometrie der Anordnung ermittelt,
wie die Stellung der Blendenschieber bei einer nachfolgenden Röntgenaufnahme sein
muß, damit genau das zuvor beleuchtete Feld von Röntgenstrahlung durchsetzt wird.
Die Steuereinheit steuert dann die Antriebsanordnung für die Blendenschieber so,
daß beim Übergang von der einen Quelle zur anderen Quelle die Blendenschieber
von ihrer ersten Stellung in die berechnete zweite Stellung übergehen.
Dementsprechend ist in weiterer Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, daß die
Blendeneinheit eine Lichtquelle zur Beleuchtung des von einer Röntgenaufnahme
bestrahlten Feldes enthält, und daß beim Übergang zu einer Röntgenaufnahme die
Blendenschieber von der ersten, der Lichtquelle zugeordneten Stellung in die zweite,
einem Brennfleck des Röntgenstrahlers zugeordnete Blendenstellung überführt wird.
Da sich hierbei beim Übergang zu einer Röntgenaufnahme die Blendenschieber
soweit öffnen, daß genau das zuvor von der Lichtquelle beleuchtete Feld von der
Röntgenstrahlung getroffen wird, kommt es nicht darauf an, daß der optische
Abstand der Lichtquelle von den Blendenschiebern genauso groß ist wie der Abstand
des Brennflecks von den Blendenschiebern - wie bei den bekannten Geräten. Die
Lichtquelle kann daher innerhalb der Blendeneinheit so positioniert werden, wie es
aus konstruktiven Gründen am günstigsten ist.
Eine andere Weiterbildung der Erfindung - die auch in Kombination mit der
vorgenannten Ausgestaltung anwendbar ist - sieht vor, daß der Röntgenstrahler
wenigstens zwei unterschiedlich große, einander umschließende Brennflecken
aufweist, und daß beim Übergang von dem großen zum kleinen Brennfleck die
Antriebsanordnung so gesteuert wird, daß sich die Blendenschieber öffnen. Damit
läßt sich eine von der Größe des Brennflecks unabhängiges Röntgenstrahlenfeld
erzielen.
Bei einem Austausch des Röntgenstrahlers gegen einen anderen des gleichen Typs
kann sich der Abstand zwischen dem Brennfleck und den Blendenschiebern ändern,
insbesondere wenn Röntgenröhren mit einem Glaskolben verwendet werden. Diese
Abstandsänderung führt zu einer verstärkten Abweichung zwischen dem von der
Lichtquelle beleuchteten Feld und dem Röntgenaufnahmefeld. Um diese
Abweichungen zu verringern, war es daher bisher erforderlich, anhand von Test-
Röntgenaufnahmen das Ausmaß der Abweichungen festzustellen und die
Blendeneinheit davon abhängig zu justieren. Diese Justierarbeiten mußten anhand
weiterer Test-Aufnahmen kontrolliert werden, bis eine Übereinstimmung wenigstens
annähernd erreicht war, und deshalb waren diese Justierarbeiten sehr zeit- und
kostenaufwendig. Dieser Aufwand läßt sich nach einer Weiterbildung der Erfindung
dadurch verringern, daß die Steuereinheit die Stellungen der Blendenschieber in
Abhängigkeit von den geometrischen Parametern programmgesteuert errechnet und
daß wenigstens einer der Parameter in Abhängigkeit von einer Testaufnahme
änderbar ist. Dabei lassen sich die Abweichungen per Software durch Eingabe eines
Parameters korrigieren, der aus einer Test-Aufnahme abgeleitet werden kann.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein Blockschaltbild eines erfindungsgemaßen Röntgenuntersuchungsgerätes,
Fig. 2 die geometrischen Verhältnisse bei einem solchen Gerät und
Fig. 3 die sich bei einer Änderung des Abstandes des Brennflecks von den
Blendenschiebern ergebenden Verhältnisse.
In Fig. 1 ist mit 1 der Brennfleck einer Röntgenröhre 3 bezeichnet, die sich in
einem Gehäuse 4 befindet. Die Größe des Brennflecks 1 kann in bekannter Weise
umschaltbar oder kontinuierlich veränderbar sein.
An dem durch die Röntgenröhre 3 und das Gehäuse 4 gebildeten Röntgenstrahler ist
eine Blendeneinheit 5 befestigt, die in verschiedenen Ebenen verstellbare mechanisch
gekoppelte Blendenschieber 6 mit senkrecht zur Zeichenebene verlaufenden
Blendenkanten aufweist, die in dieser Richtung das von dem Brennfleck 1
ausgehende Röntgenstrahlenbündel begrenzen. Außerdem sind in der Blendeneinheit
weitere, in Fig. 1 nicht dargestellte Blendenschieber vorhanden, die das
Strahlenbündel parallel zur Zeichenebene begrenzen können. Weiterhin enthält die
Blendeneinheit 5 eine Lichtquelle 2, die über einen für die Röntgenstrahlung
transparenten bzw. aus dem Strahlengang der Röntgenröhre 3 entfernbaren
Umlenkspiegel 7 ein Untersuchungsobjekt 8 beleuchten kann und dadurch den
Benutzer die Größe einer nachfolgenden Röntgenaufnahme anzeigt.
Das Untersuchungsobjekt 8 befindet sich auf einem schematisch dargestellten
Lagerungstisch 10, unterhalb dessen sich ein Bildaufnehmer 9 befindet,
beispielsweise ein in einer Kassette befindlicher Film. Der Abstand des Objektes 8
von dem Röntgenstrahler 3, 4 - und damit der Abstand des Brennflecks 1 von dem
Bildaufnehmer 9 - kann den diagnostischen Erfordernissen angepaßt werden.
Fig. 2 erläutert die geometrischen Verhältnisse bei der insoweit beschriebenen
Konfiguration in einer nicht maßstabgerechten Darstellung, um die dabei
auftretenden Probleme besser veranschaulichen zu können. Man erkennt, daß die
Abmessungen des Brennflecks 1 wesentlich kleiner sind als die Licht emittierende
Leuchtfläche der Lichtquelle 2. In der Praxis hat der effektive Brennfleck einer
Röntgenröhre Abmessungen von 1 mm² oder darunter, während die Abmessungen
der Leuchtfläche wesentlich größer sind, insbesondere wenn eine Lichtquelle mit
hoher Intensität und/oder langer Lebensdauer benutzt wird. Die Randstrahlen des
von der Lichtquelle 2 ausgehenden, vom Umlenkspiegel 7 umgelenkten und durch
die Blendenschieber 6 begrenzten Strahlenbündel sind in Fig. 2 mit 200 bezeichnet.
Sie definieren in der Filmebene ein beleuchtetes Feld mit der Abmessung H, wobei
der sich nach innen ausbildende Halbschattenbereich des Lichtes nicht angegeben ist.
Die Randstrahlen 100 des vom Brennfleck 1 emittierten Röntgenstrahlenbündels, das
sich ergeben würde, wenn - wie allgemein üblich - die Blendenschieber 6 beim
Übergang zu einer Röntgenaufnahme nicht verändert würden, sind in Fig. 2 durch
die strichpunktierten Linien 100 angedeutet. Der Abstand des Brennflecks 1 von den
Blendenschiebern 6 ist mit d bezeichnet, während D der Abstand des Brennflecks 1
von der Ebene des Bildaufnehmers ist.
Man erkennt, daß das durch die Randstrahlen 100 definierte Röntgenstrahlenfeld
kleiner ist als das durch die Randstrahlen der Lichtquelle 200 definierte Feld, wenn
der Weg des Zentralstrahls 110 von dem Brennfleck bis zum Aufzeichnungsträger 9
genauso lang ist wie der Weg, den ein Lichtstrahl von der Mitte der Lichtquelle 2
entlang des Zentralstrahls 110 zurücklegt. Die Randstrahlen 101 kennzeichnen
demgegenüber ein Röntgenstrahlenbündel, dessen Röntgenstrahlungsfeld genauso
groß ist wie das von der Lichtquelle 2 auf dem Film 9 beleuchtete Feld mit der
Größe H. Dementsprechend ist die Öffnung h₁, die das von dem Brennfleck 1
ausgehende Röntgenstrahlenbündel mit den Randstrahlen 101 ausblenden würde,
größer als die Öffnung h₂ der Blendenschieber 6, durch die das gleiche Feld durch
die Lichtquelle 2 mit den Randstrahlen 200 beleuchtet wird. Wenn also beim
Übergang auf eine Röntgenaufnahme die Blendenschieber von der Stellung h₂ bis
zur Stellung h₁ geöffnet werden, stimmen das in einem Fall von der Lichtquelle 2
beleuchtete Feld und das im anderen Fall von der Röntgenaufnahme belichtete Feld
überein.
Wie dies erreicht wird, wird nachfolgend wiederum anhand von Fig. 1 erläutert. Die
Blendenschieber 6 werden von einer Antriebsanordnung verstellt, die einen
Verstellmotor 11 umfaßt und eine Antriebsstufe 12, die dem Motor 11 die
erforderliche Energie zuführt. Die Antriebsstufe 12 wird von einer Steuereinheit 13
gesteuert, die die jeweils erforderliche Öffnung h der Blendenschieber berechnet und
die Antriebsstufe 12 entsprechend steuert. Mit den Blendenschiebern 6 ist ein
Positionsgeber 14 mechanisch gekoppelt, der ein der Stellung der Blendenschieber
entsprechendes Signal h an die Steuereinheit 13 zurückliefert, dieses Signal mit
seinem Sollwert vergleicht und bei Abweichungen die Antriebsstufe 12 entsprechend
steuert.
Die Steuereinheit 13 enthält einen Microcomputer, dem außer dem Positionsistwert
h ein Signal D zugeführt wird, das von einem Abstandsgeber 14 geliefert wird, der
den jeweiligen Abstand des Brennflecks 1 von der Filmebene 9 mißt und ein
entsprechendes Signal D erzeugt. Der Steuereinheit 13 wird außerdem ein Signal f
zugeführt, das die Größe des Brennflecks 1 kennzeichnet (z. B. großer oder kleiner
Fokus). Außerdem wird durch ein Signal b der Steuereinheit 13 der Betriebszustand
signalisiert, d. h., ob momentan eine Aufnahme geschaltet wird oder werden soll
oder ob das Untersuchungsfeld mit Hilfe der Lichtquelle 2 beleuchtet werden soll.
Weiterhin wird der Blendeneinheit 13 ein Signal H zugeführt, das die Größe des
Bildaufnehmers 9 angibt und ein Signal T, das signalisiert, ob die Stellung der
Blendenschieber durch das Filmformat bestimmt sein soll oder durch eine
sogenannte objektorientierte Einstellung, bei der der Benutzer mittels eines
geeigneten Eingabegliedes eine kleinere Blendenöffnung vorgeben kann, als dem
Filmformat entspricht.
Wenn die Blendenschieber sich entsprechend dem Format H des Bildaufnehmers
verstellen sollen, berechnet die Steuereinheit 13 einen Sollwert h₂ für die Stellung
der Blendenschieber zur Begrenzung des der Lichtquelle 2 ausgehenden Lichtbündels
aus den Signalen D, H, der Größe der Lichtquelle 2 und dem optischen Abstand d
(Fig. 2) der Lichtquelle von den vorderen Blendenschiebern 6. Außerdem berechnet
die Steuereinheit aus den Signalen f, H, D und d die Stellung h₁ der
Blendenschieber, die erforderlich ist, um das Format H durch die Röntgenaufnahme
zu belichten. Je nachdem, welchen Betriebszustand das Signal b signalisiert, regelt
die Steuereinheit 13 die Blendenschieber entweder auf die Öffnung h₁ oder auf die
Öffnung h₂ ein.
Bei der objektbezogenen Einstellung wird vom Benutzer ein kleineres Aufnahmefeld
vorgegeben, als dem Format des Bildaufnehmers entspricht. Dabei wird zunächst
mit Hilfe der Lichtquelle ein geeignetes Aufnahmefeld vorgegeben, wobei sich ein
bestimmter Wert h₂ für die Öffnung der Blendenschieber ergibt, der von der
Steuereinheit 13 registriert wird. Die Steuereinheit errechnet dann aus dem Wert h₂
sowie den Werten d, D und f die Stellung h₁ der Blendenschieber, bei der das
Röntgenstrahlenfeld die gleiche Größe haben würde wie das beleuchtete Feld.
Sobald dann eine Aufnahme angefordert wird, ändert sich das Signal b und die
Steuereinheit 13 gibt anstelle des Wertes h₂ den Wert h₁ für die Stellung der
Blendenschieber vor.
Wie bereits erwähnt, ist es als Folge der Erfindung nicht mehr erforderlich, daß die
Lichtquelle 2 optisch gleich weit von den Blendenschiebern 6 entfernt ist wie der
Brennfleck 1, weil die Blendenschieber 6 stets so gesteuert werden können, daß bei
einer nachfolgenden Röntgenaufnahme genau das zuvor beleuchtete Feld bestrahlt
wird. Die Position der Lichtquelle 2 kann daher nach konstruktiven Gesichtspunkten
vorgegeben werden. Andererseits ist es aber auch möglich, das Gerät mit einem
veränderten Abstand d des Brennflecks 1 von den Blendenschiebern 6 zu betreiben.
Eine solche Veränderung kann sich bei einem Austausch des Röntgenstrahlers
ergeben, weil innerhalb von Röntgenstrahlern des gleichen Typs die Lage der
Röntgenröhre in bezug auf das Gehäuse 4 und die Lage des Brennflecks in bezug
auf die Röntgenröhre 3 um mm differieren kann.
Bei konventionellen Röntgenuntersuchungsgeräten sind erhebliche Justierarbeiten
erforderlich, um die sich aus dieser Verschiebung ergebenden Änderungen des von
einer Röntgenaufnahme erfaßten Bildfeldes zu kompensieren, wobei die Justierungen
jeweils anhand einer Testaufnahme überprüft werden müssen. Bei einem
erfindungsgemäßen Röntgengerät genügt eine Testaufnahme und die Eingabe eines
daraus abgeleiteten Korrekturparameters Ht. Dies wird nachfolgend in Verbindung
mit Fig. 3 erläutert.
Fig. 3 stellt die geometrischen Verhältnisse bei einer vorzugsweise mit dem
kleinsten Brennfleck erstellten Testaufnahme dar, bei der die Blendenschieber auf
einen vorgegebenen Wert h eingestellt werden und der Bildaufnehmer in einem
definierten Abstand D von dem Brennfleck 1 angeordnet ist. Wenn der Brennfleck 1
sich an der vorbestimmten Stelle befindet, d. h. im Abstand d von den
Blendenschiebern 6, ergibt sich dann ein Strahlungsfeld mit den in ausgezogenen
Linien 103 dargestellten Randstrahlen. Verschiebt sich hingegen der Brennfleck bei
einem Austausch der Röntgenstrahler mit Bezug auf die Blendenschieber 6 um den
Betrag x in die Position 1′, dann definieren die Blendenschieber 6 ein
Röntgenstrahlenbündel 104, das die Testaufnahme mit einer Breite Ht belichtet. Aus
dem Wert Ht und den vorgegebenen bzw. bekannten Werten h, d, D, läßt sich dann die Verschiebung x berechnen gemäß der Beziehung
dem Wert Ht und den vorgegebenen bzw. bekannten Werten h, d, D, läßt sich dann die Verschiebung x berechnen gemäß der Beziehung
Somit ist es lediglich erforderlich, nach einem Wechsel des Röntgenstrahlers die
Abmessungen Ht der Test-Röntgenaufnahme zu messen und in die Steuereinheit 13
einzugeben, die daraus den Wert x ermittelt und fortan bei der Berechnung der
Stellung h₁ der Blendenschieber für das Röntgenstrahlenbündel anstelle des Wertes d
den Wert d+x zugrundegelegt.
Die angegebene Beziehung für x stellt nur eine gute Näherung dar, die umso besser
ist, je kleiner der Brennfleck ist. Die Brennfleckgröße geht als additiver Wert ein,
der von den Abmessungen H des Röntgenaufnahmefeldes unabhängig ist. Um auch
diesen Einfluß noch zu korrigieren, können zwei Röntgenaufnahmen in gleichem
Abstand d, aber mit unterschiedlicher Blendenöffnung gemacht werden, aus denen
sich der Einfluß der Brennfleckgröße eleminieren läßt. - Wenn die Brennfleckgröße
der Röntgenröhre bekannt ist, kann dies auch von vornherein bei der Berechnung
der Verschiebung x berücksichtigt werden.
Claims (4)
1. Röntgenuntersuchungsgerät mit einem Röntgenstrahler (3, 4) zur Erzeugung von
Röntgenstrahlung und einer mit dem Röntgenstrahler (3, 4) verbundenen
Blendeneinheit (5) mit durch eine Antriebsanordnung (11, 12) verstellbaren
Blendenschiebern (6) zur Begrenzung des von einer ersten Quelle (1) oder von einer
zweiten Quelle (2) ausgehenden Strahlenbündels (100, 200) und mit einer die
Antriebsanordnung steuernden Steuereinheit (13),
dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinheit (13) die Antriebsanordnung (11, 12)
so steuert, daß die Blendenschieber bei der Begrenzung des Strahlenbündels (101)
der ersten Quelle (1) eine erste (h₁) und bei der Begrenzung des Strahlenbündels
(200) der zweiten Quelle (2) eine zweite Stellung (h₂) einnehmen, wobei die erste
und die zweite Stellung derart sind, daß die durch die Blendenschieber
ausgeblendeten Strahlenfelder der Quellen (1, 2) jeweils die gleiche Größe (H)
aufweisen.
2. Röntgenuntersuchungsgerät nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Blendeneinheit eine Lichtquelle (2) zur Beleuchtung
des von einer Röntgenaufnahme bestrahlten Feldes enthält, und daß beim Übergang
zu einer Röntgenaufnahme die Blendenschieber (6) von der ersten, der Lichtquelle
(2) zugeordneten Stellung in die zweite, einem Brennfleck (1) des Röntgenstrahlers
zugeordnete Blendenstellung überführt wird.
3. Röntgenuntersuchungsgerät nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der Röntgenstrahler wenigstens zwei unterschiedlich
große Brennflecken aufweist, und daß beim Übergang von dem großen zum kleinen
Brennfleck die Antriebsanordnung so gesteuert wird, daß sich die Blendenschieber
öffnen.
4. Röntgenuntersuchungsgerät nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinheit (13) die Stellungen der
Blendenschieber in Abhängigkeit von den geometrischen Parametern
programmgesteuert errechnet und daß wenigstens einer der Parameter (Ht, x) in
Abhängigkeit von einer Testaufnahme vorgebbar ist.
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