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DE2124035A1 - Röntgenuntersuchungsgerät mit einer Meßeinrichtung zur Patientendosimetrie - Google Patents

Röntgenuntersuchungsgerät mit einer Meßeinrichtung zur Patientendosimetrie

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Publication number
DE2124035A1
DE2124035A1 DE19712124035 DE2124035A DE2124035A1 DE 2124035 A1 DE2124035 A1 DE 2124035A1 DE 19712124035 DE19712124035 DE 19712124035 DE 2124035 A DE2124035 A DE 2124035A DE 2124035 A1 DE2124035 A1 DE 2124035A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
ray
ray examination
examination device
sensor
radiation
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE19712124035
Other languages
English (en)
Inventor
Alfred Dr.phil. 8520 Erlangen Schenz
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Siemens AG
Original Assignee
Siemens AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Siemens AG filed Critical Siemens AG
Priority to DE19712124035 priority Critical patent/DE2124035A1/de
Publication of DE2124035A1 publication Critical patent/DE2124035A1/de
Pending legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05GX-RAY TECHNIQUE
    • H05G1/00X-ray apparatus involving X-ray tubes; Circuits therefor
    • H05G1/08Electrical details
    • H05G1/26Measuring, controlling or protecting
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B6/00Apparatus or devices for radiation diagnosis; Apparatus or devices for radiation diagnosis combined with radiation therapy equipment
    • A61B6/06Diaphragms
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B6/00Apparatus or devices for radiation diagnosis; Apparatus or devices for radiation diagnosis combined with radiation therapy equipment
    • A61B6/08Auxiliary means for directing the radiation beam to a particular spot, e.g. using light beams

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Description

  • Röntgenuntersuchungsgerät mit einer Meßeinrichtung zur Patientendosimetrie Die Erfindung bezieht sich auf ein Röntgenuntersuchungsgerät mit einer Meßeinrichtung zur Ermittlung der Strahlenbelastung, der die Patienten während der Untersuchung ausgesetzt sind (= Patientendosimetrie).
  • In der einschlägigen medizinischen Literatur ist schon wiederholt darauf hingewiesen worden, daß der größte Teil der Strahlenbelastung der Bevölkerung, soweit er über die natürliche Strahlenbelastung hinausgeht, seine Ursache in medizinischen Maßnahmen und dort wiederum nahezu ausschließlich in Maßnahmen der Röntgendiagnostik hat. Um diese Strahlenbelastung zu erfassen und günstig zu beeinflussen, wurde vorgeschlagen, eine Meßeinrichtung zu schaffen, die an die vorhandenen Röntgenuntersuchungsgeräte angeschlossen werden kann und die es erlaubt, die verschiedenen Untersuchungstechniken und auch die Arbeitsweise der verschiedenen Ärzte hinsichtlich der Strahlenbelastung des Patienten objektiv miteinander zu vergleichen.
  • Schon allein die Möglichkeit eines obäektiven Vergleichs der Arbeitsweise der verschiedenen Ärzte wurde einen Fortschritt bedeuten und darüber hinaus ein Ansporn sein, mit möglichst geringer Strahlenbelastung auszukommen. Da sich die jeweils tatsächlich applizierte Dosis praktisch nicht ermitteln läßt, wird gefordert, daß besonders diejenigen für die Strahlenbelastung wesentlichen Faktoren überwacht werden sollten, die der Messung bei vertretbarem Aufwand zugänglich sind und die der untersuchende Arzt beeinflussen kann. Dies seien insbesondere die während. der Untersuchung eingestellte Einfallsdosis und die Größe des Untersuchungsfeldes. Aus diesem Grunde wird in der Literatur die Messung der Einfallsflächendosis, die in R ~ cm2 gemessen wird, befürwortet. Sie sei für solche Zwecke gut vergleichbar und hinreichend aussagekräftig.
  • Es ist zu diesem Zwecke auch schon eine Meßeinrichtung bekanntgeworden, bei der der Primärstrahlenblende in Strahlenrichtung eine Ionisationskammer nachgeschaltet ist, die so großflächig ausgebildet ist, daß sie auch bei der maximalen, mit der Primärstrahlenblende einstellbaren Strahlenfeldgröße die gesamte, aus der Primärstrahlenblende austretende Röntgenstrahlung erfaßt. Auf diese Weise ist der Meßwert von der eingestellten Feldgröße und von der Einfallsdosis abhängig. Bei dieser Einrichtung ist es jedoch recht nachteilig, daß der Arzt dazu verleitet werden könnte, mit zu geringer Einfallsdosisleistung und damit mit zu geringer Bildhelligkeit zu untersuchen. Hierdurch könnten unter Umständen für die Diagnosestellung wesentliche Einzelheiten übersehen werden. Als weiterer Nachteil kommt hinzu, daß bei der Messung der Einfallsflächendosis die Dosisleistung wesentlich eingeht, obwohl sie bei vielen modernen Röntgenuntersuchungsgeräten durch eine automatische Anpassung an das Untersuchungsobjekt (= Dosisleistungsoptimierung) außerhalb der Beeinflussungsmöglichkeit des Arztes liegt. Dadurch wird ein Vergleich des Meßwertes bei der geschilderten Meßeinrichtung bei verschiedenen Röntgenuntersuchungsgeräten erschwert. Das gilt besonders bei Untersuchungen an Patient an unterschiedlicher Dicke.
  • Diese Nachteile der bekannten Einrichtung regten dazu an, nach einer neuen Lösung zu suchen. Dabei schälte sich heraus, daß die genannten Nachteile bereits in der der bekannten Einrichtung zugrundeliegenden Aufgabenstellung begründet sind. Bei einem Röntgenuntersuchungsgerät mit einer Meßeinrichtung zur Patientendosimetrie mißt daher erfindungsgemäß die Meßeinrichtung zur Meßwertbildung die Faktoren Durchleuchtungszeit und ausgeblendete Feldgröße, während sie den variablen Faktor Einfallsdosisleistung durch eine normiert vorgegebene Größe ersetzt. Durch den Ersatz der Einfallsdosisleistung durch eine konstant vorgegebene Größe wird der Anreiz genommen, mit ungenügender Bildausleuchtung zu arbeiten. Trotzdem werden alle vom untersuchenden Arzt zu beeinflussenden Faktoren, wie die ausgeblendete Fläche des Strahlenfeldes und die Untersuchungsdauer, die sich letztendlich auf die Strahlenbelastung auswirken, überwacht. Zugleich sind die Meßergebnisse ungeachtet des gerade verwendeten Röntgenuntersuchungsgerätes und ungeachtet der Dicke des Patienten direkt miteinander vergleichbar.
  • In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung können alle den Untersuchungsablauf kennzeichnenden Faktoren zum Zwecke einer späteren Auswertung einem Datenspeicher zugeführt werden. Die getrennte Aufzeichnung der einzelnen Faktoren läßt auch Rückschlüsse auf die Entstehung der gemessenen Strahlenbelastung zu.
  • In zweckmäßiger Ausgestaltung der Erfindung können dem D<enspeicher zur Kennzeichnung des Untersuchungsablaufs bei d~r Auslösung von Aufnahmen Impulse zugeführt werden. Auf diese Weise kann das Meßergebnis auch Hinweise über den Untersuchungsablauf und einer evtl. daraus resultierenden zusätzlichen Strahlenbelastung enthalten.
  • Eine besonders elegante Ausführungsform der Erfindung erhält man, wenn zur Bildung des der Fläche des ausgeblendeten Strahlenfeldes proportionalen Faktors die Stellungen der das Strahlenfeld begrenzenden Blendenplattenpaare über Wandler elektrisch abgebildet und einer multiplizierenden Rechenstufe zugeführt werden. Auf diese Weise kann die Meßwertbildung auf rein elektrischem Wege erfolgen.
  • Eine sehr zweckmäßige Ausbildungsform der Erfindung ergibt sich, wenn bei Verwendung einer an sich bekannten Primärstrahlenblende mit einer optischen Lichtquelle zur Ausleuchtung des eingeblendeten Strahlenfeldes ein den gesamten Strahlenaustrittsquerschnitt überdeckender, für optische Strahlung empfindlicher Meßfühler an der Strahlenaustrittsseite der Primärstrahlenblende angeordnet, und mit Ausnahme seiner der Primärstrahlenblende zugewandten Strahleneintrittsfläche lichtdicht gekapselt ist und Schaltmittel zur synchronen Einschaltung der Lichtquelle und der Röntgenstrahlenquelle vorgesehen sind. Dadurch kann der Meßwert im wesentlichen mit in der Röntgentechnik gängigen Bausteinen ohne Jeden zusätzlichen Rechenaufwand gebildet werden.
  • Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung zweier Ausführungsbeispiele anhand der Figuren in Verbindung mit den Unteransprüchen. Es zeigen: Fig. 1 eine schematische Darstellung eines Röntgenuntersuchungsgerätes mit einer Meßeinrichtung zur Patientendosimetrie mit rein elektrischer Meßwertbildung, Fig, 2 eine schematische Darstellung eines Röntgenuntersuchungsgerätes mit einer strahlungsempfindlichen Meßeinrichtung zur Patientendosimetrie, Fig. 5 ein Beispiel eines auf Band aufgezeichneten Meßergebnisses, Fig. 4 eine besondere Ausführung eines strahlungsempfindlichen Meßfühlers.
  • Die Fig. 1 zeigt eine Röntgenröhre 1 in schematischer Darstellung, deren Strahlenkegel 2 durch eine Primärstrahlenblende 3 begrenzt wird, Die Stellungen der beiden Blendenplattenpaare 4, 5 und 6, 7 der Primärstrahlenblende werden über Je eine Zahnstangenübersetzung 8, 9 auf zwei Potentiometer 10, 11 übertragen. Die Potentiometer sind an einer produktbildenden Rechenstufe 12 angeschlossen. Die Spannung, die an den beiden Potentiometern anliegt, kann über ein Stellglied 13 an der Rechenstufe 12 voreingestellt werden. Der Ausgang der Rechenstufe ist an einen Datenspeicher 14 angeschlossen. Die Rechenstufe ist gemeinsam mit dem Hochspannungsgenerator 15 am Hauptschütz 16 der Röntgenröhre 1 angeschlossen.
  • Beim Verstellen der Blendenplattenpaare 4, 5, 6, 7 der Primärstrahlenblende 3 werden für Jedes Blendenplattenpaar Je ein Potentiometer 10, 11 über die Zahnstangenübersetzungen 8, 9 verstellt. Bei Verwendung linearer Potentiometer ist der an diesen eingestellte Widerstandswert umgekehrt proportional zum Abstand des zugehörigen Blendenplattenpaares. Die Rechenstufe 12 wird über einen Kontaktsatz des Hauptschützes 16 synchron mit der Röntgenröhre 1 an Spannung gelegt und auch wieder abgeschaltet. Die bei eingeschalteter Röntgenröhre an den Potentiometern 10, 11 anliegende Spannung kann am Stellglied 13 als konstante Größe voreingestellt werden. Der Strom, der durch Jeden Potentiometer fließt, ist dann proportional zu dieser konstant vorgegebenen Größe und zumimomentanen Abstand des zugehörigen Blendenplattenpaares. Das Ausgangssignal der Rechenstufe 12, das ein Produkt aus den beiden Potentiometerströmen ist, ist folglich proportional zum eingeblendeten Strahlungsfeld und zur mit dem Stellglied 13 konstant vorgegebenen Größe, die hier als Ersatz für eine angenommene Einfallsdosisleistung stehen kann.
  • Ein anderes Ausführungsbeispiel einer Meßeinrichtung für die Patientendosimetrie zeigt die Fig. 2. In schematischer Darstellung erkennt man eine Röntgenröhre 17 eines Röntgenuntersuchungsgerätes 18, eine vor dem Strahlenaustrittsfenster 19 der Röntgenröhre befestigte Primärstrahlenblende 20 und einen vor der Strahlenaustrittsöffnung 21 der Primärstrahlenblende angebrachten Meßfühler 22. Ein aus der Primärstrahlenblende austretender Röntgenstrahlenkegel 23 ist auf eine Stützwand 24, einen vor der Stützwand befindlichen Patienten 25 und einen in Strahlenrichtung dem Patienten nachgeschalteten Leuchtschirm 26 gerichtet. Das Röntgenuntersuchungsgerät 18 ist an einen Röntgenapparat 27 angeschlossen. In dem Röntgenapparat befinden sich eine Steuereinheit 28 und ein von dieser geschalteter Hochspannungsgenerator 29 für die Stromversorgung der Röntgenröhre 17. Die Steuereinheit ist an einem manuellen Auslöser 30 und an einer aus einem Schaltverstärker 31 und einer Meßkammer 32 bestehenden Belichtungsautomaten angeschlossen, Die Primärstrahlenblende 20 enthält verstellbare Blendenplatten 33, 34, eine Glühlampe 35 und unmittelbar vor dem Strahlenaustrittsfenster 19 der Röntgenröhre 17 einen halbdurchlässigen Spiegel 36. Der vor der Strahlenaustrittsöffnung 21 der Primärstrahlenblende 20 befestigte Meßfühler 22 ist mit Ausnahme seiner Strahleneintrittsfläche 37 mit einer lichtdichten Umhüllung 38 versehen. An den Stromkreis der Glühlampe ist ein Datenspeicher 39 angeschlossen. Der Meßfühler 22 ist mit dem Meßeingang 40 des Datenspeichers verbunden. Sowohl in den Stromkreis für die Glühlampe 35 und den Datenspeicher 39 als auch für den Meßeingang 40 des Datenspeichers ist Je ein Unterbrecherkontakt 41, 42 vorgesehen.
  • Die beiden Unterbrecherkontakte werden von der Steuereinheit 28 gleichzeitig mit dem Einschalten der Stromversorgung für die Röntgenröhre 17 geschlossen.
  • Bei der Betätigung des manuellen Auslösers 30 schaltet die Steuereinheit 28 über den Hochspannungsgenerator 29 die Stromversorgung für die Röntgenröhre 17 und gleichzeitig über den Unterbrecherkontakt 41 die Stromversorgung für die Glühlampe 35 und den Datenspeicher 39 ein. Zugleich wird auch über den Unterbrecherkontakt 42 der Meßfühler 22 mit dem Meßeingang 40 des Datenspeichers verbunden. Mit den Blendenplatten 33, 34 der Primärstrahlenblende 20 werden in gleicher Weise die Röntgenstrahlung und die von der Glühlampe ausgehende optische Strahlung auf einen bestimmten Strahlenkegel begrenzt. Die auf den MeBf~uhler 22 auftreffende optische Strahlung und Röntgenstrahlung verändern dessen Innenwiderstand. Der zeitliche Verlauf des Ausgangssignals des Meßfühlers wird im Datenspeicher 39 aufgezeichnet. Wird mit Hilfe der Blendenplatten der Primärstrahlenblende ein kleineres Röntgenstrahlenfeld ausgeblendet, so verringert sich damit in gleicher Weise auch das optisch ausgeleuchtete Feld auf dem Meßfühler. In entsprechender Weise verkleinert sich damit auch dessen Ausgangssignal. Nach Beendigung der Durchleuchtung wird von der Steuereinheit 28 synchron mit der Röntgenröhre 17 auch die Stromversorgung für die Glühlampe 35 und den Datenspeicher 39 unterbrochen. Das nämliche gilt auch beim Auslösen einer Aufnahme. In diesem Fall wird lediglich der Abschaltvorgang von der Meßkammer 32 des Slichtungsautomaten ausgelöst.
  • Die Fig. 3 zeigt das auf Band aufgezeichnete Meßergebnis von drei verschiedenen Untersuchungen. Auf der Abzisse sind r; r zeitliche Verlauf und auf der Ordinate der Betrag des Me;- ertes aufgetragen. Die steil aufsteigenden Flanken 43 kennzeichnen den Untersuchungsbeginn, die steil abfallenden Flanken 44 die Beendigung der jeweiligen Untersuchung. Der Wegabschnitt 45 nahe der Abzisse kennzeichnet eine Einstellung des Strahlenfeldes mit Hilfe des Lichtvisiers bei abgeschalteter Röntgenröhre. Dabei ist jedoch die Verwendung eines Meßfühlers 49 entsprechend der Darstellung in Fig. 4 Voraussetzung. An den schräg ansteigenden Flanken 46 und den schräg abfallenden Flanken 47 wurde die Einblendung des Strahlenfeldes verkleinert. Die schmalen Spitzen 48 sind aufnahmebedingte Uberlagerungen des durch Röntgenstrahlung bedingten Fotostroms bei Röntgenaufnahmen. Der Strom der Glühlampe 35 (Fig.2) ist so einreguliert, daß der durch die optische Strahlung bedingte Signalpegel am Meßfühler gerade noch die Erkennung von Signalüberlagerungen infolge ausgelöster Röntgenaufnahmen erlaubt. Es ist deutlich zu erkennen, daß bei der dritten Untersuchung zu lange mit zu weit aufgeblendeter Primärstrahlenblende untersucht worden ist. Bei der ersten Untersuchung ist nach erfolgter Aufnahme noch unnötig lange weiter durchleuchtet worden.
  • Die Fig. 4 zeigt eine Aufsicht auf die Strahleneingangsseite eines Meßfühlers 49, der in einem Rahmen 50 vier strahlungsempfindliche Platinen 51, 52, 53, 54 enthält. Die Zwischenräume 55, 56 zwischen den Platinen sind mit optisch transparentem Material, das den gleichen Röntgenstrahlenabsorptionswert wie die Platinen besitzt, ausgefüllt. Die Platinen selber sind mit Ausnahme ihrer der Strahlenquelle 17 (Fig. 2) zugewandten Seite mit einem lichtdichten Uberzug (nicht dargestellt) versehen. Infolge der Ausbildung der in Form eines Koordinatenkreuzes angeordneten, sich von innen nach außen konisch erweiternden Zwischenräume ist in allen praktischen Einstellbereichen der Primärstrahlenblende 20 (Fig.2) die Proportionalität der gesamten bestrahlten Fläche zu der beleuchteten optisch-aktiven Fläche auf den Meßfühler 49 gewahrt.
  • Will man das Strahlenfeld auf den Patienten mit Hilfe des Lichtvisiers - ohne gleichzeitigen Betrieb der Röntgenröhre 17 -einstellen#, so kann der Stromkreis der Glühlampen 35 über einen besonderen Schalter 57 (Fig. 2) eingeschaltet werden.
  • Dadurch kann die Primärstrahlenblende als Lichtvisier verwendet werden, ohne daß dadurch eine Strahlenbelastung am Datenspeicher vorgetäuscht wird (vgl. 45, Fig. 5).
  • Im Rahmen der Erfindung kann das Meßergebnis auch zusätzlich nach jeder Untersuchung integriert und als Zahlenwert ausgewiesen werden. Ebenso kann anstelle eines Fotowiderstandes jeder andere genügend flinke, sowohl für Röntgenstrahlen als auch für optische Strahlung empfindliche, schattenfrei aufgebaute Meßfühler benutzt werden. Schließlich können in der Fig. 1 anstelle der Potentiometer andere mechanisch elektrische Wandler Verwendung finden.

Claims (8)

  1. Patent ansprüche
    2 öntgenuntersuchungsgerät mit einer Meßeinrichtung zur Patienendosimetrie, d a d u r c h g e k e n n z e i c h -n e t , daß die Meßeinrichtung (8 bis 14, 22, 35, 36, 39, 40) zur Meßwertbildung die Faktoren Durchleuchtungszeit und ausgeblendete Feldgröße mißt, während sie den variablen Faktor Einfallsdosisleistung durch eine normiert vorgegebene Größe ersetzt.
  2. 2. Röntgenuntersuchungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß alle den Untersuchungsablauf kennzeichnenden Faktoren zum Zwecke einer späteren Auswertung einem Datenspeicher (14, 39) zugeführt werden.
  3. 3. Röntgenuntersuchungsgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß dem Datenspeicher (14, 39) zur Kennzeichnung des Untersuchungsablaufs bei der Auslösung von Aufnahmen Impulse (48) zugeführt werden.
  4. 4. Röntgenuntersuchungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zur Bildung des der Fläche des ausgeblendeten Strahlenfeldes proportionalen Faktors die Stellungen der das Strahlenfeld (2) begrenzenden Blendenplattenpaare (4, 5, 6, 7) über Wandler (10, 11) elektrisch abgebildet und einer multiplizierenden Rechenstufe (12) zugeführt werden.
  5. 5. Röntgenuntersuchungsgerät nach Anspruch 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß bei Verwendung einer an sich bekannten Primärstrahlenblende (20) mit einer optischen Lichtquelle(35) zur Ausleuchtung des eingeblendeten Strahlenfeldes ein den gesamten Strahlenaustrittsquerschnitt überdeckender, für optische Strahlung empfindlicher Meßfühler (22, 49) an der Strahlenaustrittsseite der Primärstrahlenblende angeordnet und mit Ausnahme seiner der Primärstrahlenblende zugewandten Strahleneintrittsfläche (37) lichtdicht gekapselt ist und Schaltmittel (41) zur synchronen Einschaltung der Lichtquelle und der Röntgenstrahlenquelle (17) vorgesehen sind.
  6. 6. Röntgenuntersuchungsgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Meßfühler (22, 49) auch für Röntgenstrahlung empfindlich ist und die Lichtstärke der optischen Lichtquelle (35) seiner Empfindlichkeit so angepaßt ist, daß sein Ausgangssignal für die Röntgenstrahlung während einer Röntgendurchleuchtung, nicht jedoch für die Röntgenstrahlung während einer Röntgenaufnahme, gegenüber derJenigen-für die Beleuchtung durch die optische Lichtquelle vernachlässigbar ist.
  7. 7. Röntgenuntersuchungsgerät nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Meßfühler (49) zum Zwecke der susätzlichen Feldmarkierung auf dem Untersuchungsobjekt fadenkreuzartige, optisch transparente, sich zur Mitte hin konisch verjüngende Zwischenräume (55, 56) enthält und der Meßfühler über ein synchron mit der Röntgenröhre betätigtes Schaltmittel (42) an den Datenspeicher (39) anschließbar ist.
  8. 8. Röntgenuntersuchungsgerät nach Anspruch 5, dadurch gekeimzeichnet, daß als Meßfühler (22, 49) ein Fotowiderst?Xfl verwendet ist.
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