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DE19520399A1 - Verfahren und Einrichtung zur Aufbereitung von Abwässern aus Naßentstaubungen von Shredderanlagen - Google Patents

Verfahren und Einrichtung zur Aufbereitung von Abwässern aus Naßentstaubungen von Shredderanlagen

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DE19520399A1
DE19520399A1 DE19520399A DE19520399A DE19520399A1 DE 19520399 A1 DE19520399 A1 DE 19520399A1 DE 19520399 A DE19520399 A DE 19520399A DE 19520399 A DE19520399 A DE 19520399A DE 19520399 A1 DE19520399 A1 DE 19520399A1
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Juergen Dr Dillmann
Heike Ziebertz
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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Einrichtung zur Aufbereitung von Abwässern aus Naßentstaubungen von Shredderanlagen zur Entsorgung der in den Abwässern enthalte­ nen Fremdstoffe.
Bekannt sind derartige Verfahren und Einrichtungen, bei denen die nassen Fremdstoffe direkt nach ihrem Anfallen gesondert von den übrigen Shredderfraktionen ausgetragen werden. Die Fremdstoffe werden als Schlamm in einem Behälter gesammelt, gegebenenfalls einer Trocknungsstrecke zugeführt und als getrocknetes Material entsorgt.
In der Praxis hat sich als nachteilig herausgestellt, daß nach diesen Verfahrensschritten das in der Anlage verbleibende Wasser noch hohe Fremdstoffbelastungen aufweist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Einrichtung zu schaffen, die mittels einer qualitativ verbesserten Aufbereitung in einem zusammenhängenden Kreislauf des Abwassers eine umweltgerechte Entsorgung der Fremdstoffe gewährleisten.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die Verfahrensschritte des Anspruchs 1 mit den Ansprüchen 2 bis 5 und durch die Einrichtungsmerkmale des Anspruches 6 mit den Ansprü­ chen 7 bis 12 gelöst.
Damit gestattet die Erfindung vorteilhaft eine energie- und umweltbewußte Behandlung der­ artiger Abwässer mit Entsorgung der Fremdstoffe, die kostengünstig einsetzbar ist.
Die Erfindung wird nachstehend anhand einer Zeichnung mit schematisch dargestellter Ein­ richtungskonfiguration erläutert.
Die Einrichtung besteht im wesentlichen aus einem einer Naßentstaubungsanlage 1 nachge­ ordneten Sieb 2, einem Hydrozyklon 3, einer Flotationsanlage 4 und einer Entwässerungsvor­ richtung 7. Dem Sieb 2 ist ein Sammelbehälter 5 zugeordnet. Bei entsprechender Zusammen­ setzung des Abwassers kann es zweckdienlich sein, auch eine nicht dargestellte Leitung vom Sieb 2 für die Abführung von Fremdstoffen zum Sammelbehälter 6 vorzusehen. Der Hydrozyklon 3 und die Flotationsanlage 4 stehen mit einem weiteren Sammelbehälter 6 in Verbindung. Dem Sammelbehälter 6 ist die Entwässerungsvorrichtung 7 zugeordnet, die vorzugsweise als Presse ausgeführt ist.
Zwischen der Naßentstaubungsanlage 1 über das Sieb 2 und dem Hydrozyklon 3 sowie der Flotationsanlage 4 ist erfindungsgemäß ein Hauptkreislauf 8 für das Abwasser gebildet.
Der Hydrozyklon 3, die Flotationsanlage 4 und der Sammelbehälter 6 weisen eine für die Er­ findung wesentliche Verbindung zu der Entwässerungsvorrichtung 7 auf. Ein zweiter Kreis­ lauf 9 zwischen der Entwässerungsvorrichtung 7 und der Naßentstaubungsanlage 1 stellt das dritte erfindungsrelevante Merkmal dar, wobei der Hauptkreislauf 8 und der zweite Kreislauf 9 eine funktionelle Einheit für einen im wesentlichen zusammenhängenden, geschlossenen Kreislauf für das Abwasser darstellen.
Der erfindungsgemäße Verfahrensablauf sieht vor, daß zunächst das in der Naßentstaubungs­ anlage 1 anfallende Abwasser in dem Sieb 2 zum Abscheiden von relativ groben Bestandtei­ len, wie z. B. Fasern und Flusen, beaufschlagt und danach die abgeschiedenen Bestandteile dem Sammelbehälter 5 zugeführt werden. Hier wird schon zu Beginn des Ablaufes der Ver­ fahrensschritte das Sieb 2 als ein dynamisches Entwässerungs- und Klassiersieb ohne mecha­ nisch bewegte Teile für einen verfahrensbeeinflussenden Starteffekt ausgenutzt, um die Effi­ zienz des gesamten Verfahrens von vornherein zu bestimmen. Aus einem nicht dargestellten Wasseraustrag des Siebes 2 wird das so behandelte Abwasser zu dem Hydrozyklon 3 zur Ab­ scheidung von feinen, sedimentierfähigen Fremdstoffen geführt, während dabei die Fremd­ stofffracht um bis zu 60% der enthaltenen Fremdstoffe verringert wird.
Anschließend gelangen die abgeschiedenen Bestandteile als Trübe in den Sammelbehälter 6. Dieser Effekt der Verringerung der Fremdstofffracht um bis zu 60% kombiniert vorteilhaft die Wirkung des ersten, vorbeschriebenen Verfahrensschrittes im Sieb 2, wo schon die faser-/flusenartigen Bestandteile entfernt wurden.
Nach dem dritten erfindungsgemäßen Verfahrensschritt wird das soweit von Fremdstoffen befreite Abwasser der Flotationsanlage 4 zugeleitet. In dieser erfolgt die Abscheidung von weiteren Fremdstoffen, wonach die Fremdstofffracht vollständig minimiert wird. Dabei wer­ den Teile der Fremdstoffe durch die Flotation an die Oberfläche des Abwasserpegels getragen und von dort dem Sammelbehälter 6 als Schaum zugeführt. Es sinken die nicht flotierfähigen Bestandteile ab, werden abgezogen und dem Sammelbehälter 6 als Schlamm zugeführt, wo­ bei das gereinigte Abwasser mit einem Trockensubstanzgehalt von weniger als 1 g/l zur Naßentstaubungsanlage 1 in den Hauptkreislauf 8 rückgeführt wird. Dieses Ergebnis resultiert überraschend aus dem vorbeschriebenen Kombinationseffekt, da durch eine übliche Flotation aufgrund der chemisch und physikalisch unterschiedlichen Fremdstoffe im Abwasser dieser Wert nicht erreichbar ist. Somit kulminieren die drei Verfahrensschritte zu einem neuen Effekt, nämlich die Reduzierung des Trockensubstanzgehaltes im Abwasser auf weniger als 1 g/l.
Erst durch diese Behandlung bedingt ermöglicht der abschließende vierte Verfahrensschritt die ebenfalls abgeschiedenen und im Sammelbehälter 6 befindlichen Fremdstoffe in der z. B. Presse 7 so zu entwässern, daß ein entwässertes Material 10 mit relativ hohem Trockensub­ stanzgehalt von <55% TS, ja sogar in Versuchen nachgewiesen bis nahezu 80% TS herstellbar ist. Derartige Produkte sind direkt ohne weitere Nachbehandlung entsorgbar und genügen den gesetzlichen Vorschriften. Das erfindungsgemäße Verfahren schließt sich damit, indem das aus der z. B. Presse 7 anfallende Abwasser dem zweiten Kreislauf 9 und wiederum der Naßentstaubungsanlage 1 zugeführt wird.
Praktisch hat sich gezeigt, daß in dem Ablauf dieser Verfahrensschritte der Hydrozyklon 3 besonders effizient ist, wenn eine hohe Beladung von relativ leichten, jedoch sedimentierfähi­ gen Fremdstoffen im Abwasser enthalten ist. Das bedeutet, daß je nach Fremdstoffbelastung des Abwassers auf die Zwischenschaltung eines Hydrozyklons 3 verzichtet werden kann und im Sinne des Anspruchs 2 verfahren wird.
Möglich ist es auch, nach der Flotation weitere Fremdstoffe abzuscheiden.
Darüber hinaus können unter gegebenen Umständen zur Erhöhung des Aufbereitungsgrades mindestens einem der Verfahrensschritte Sedimentations- und/oder Flockungsmittel zugege­ ben werden. Die funktionelle Einheit der im wesentlichen zusammenhängenden, relativ abgeschlossenen Kreisläufe 8, 9 gestatten so eine energiesparende, umweltgerechte Abwasserbehandlung von gattungsgemäßen Verfahren bei Erzeugung eines Produktes, welches hinsichtlich seines Trockensubstanzgehaltes eine Entsorgung im Sinne der gesetzlichen Vorschriften ermöglicht und ggf. auch eine thermische Verwertung gestattet.
Bezugszeichenliste
1 Naßentstaubungsanlage
2 Sieb
3 Hydrozyklon
4 Flotationsanlage
5 Sammelbehälter
6 Sammelbehälter
7 Vorrichtung zur Entwässerung
8 Hauptkreislauf
9 zweiter Kreislauf
10 entwässertes Material

Claims (12)

1. Verfahren zur Aufbereitung von Abwässern aus Naßentstaubungen von Shredderanla­ gen mittels Abscheidung und Entwässerung der Fremdstoffe in einem im wesentlichen zusammenhängenden Kreislauf des Abwassers, gekennzeichnet durch die Verfah­ rensschritte
  • a) Beaufschlagung des in einer Naßentstaubungsanlage (1) anfallenden Abwassers in einem Sieb (2) zum Abscheiden von groben Bestandtei­ len, wie z. B. Fasern und Flusen, und Zuführung der abgeschiedenen Fremdstoffbe­ standteile zu einem Sammelbehälter (5),
  • b) Weiterführung des so bereinigten Abwassers ggf. zu einem Hydrozyklon (3) zur Abscheidung von feinen, sedimentierfähigen Fremdstoffen und Verringerung der Fremdstofffracht um bis zu 60% der enthaltenen Fremdstoffe sowie Zuführung der abgeschiedenen Fremdstoffbestandteile als Trübe zu einem weiteren Sammelbehäl­ ter (6),
  • c) Weiterleitung des so behandelten Abwassers ggf. zu einer Flotationsanlage (4) zur Abscheidung von weiteren Fremdstoffen, wobei
  • - die Fremdstofffracht vollständig minimiert wird,
  • - Teile der Fremdstoffe durch Flotation an die Oberfläche des Abwasserpegels getragen und von dort als Schaum dem Sammelbehälter (6) zugeführt werden,
  • - die nicht flotierfähigen Fremdstoffe absinken, abgezogen und dem Sammelbehälter (6) als Schlamm zugeführt werden und
  • - das gereinigte Abwasser mit einem Trockensubstanzgehalt von weniger als 1 g/l zur Naßentstaubungsanlage (I) in einen Hauptkreislauf (8) rückgeführt wird,
  • d) Entwässerung der jeweils aus den Verfahrensschritten a) b) und c) abgeschiedenen und dem Sammelbehälter (6) zugeführten Fremdstoffe in einer Vorrichtung (7) und Erzeugung eines entwässerten Materials (10) mit relativ hohem Trockensubstanz­ gehalt von <55% TS, der direkt ohne weitere Nachbehandlung entsorgbar oder verwertbar ist,
  • e) Zuführung des Abwassers von der Vorrichtung (7) in einem zweiten Kreislauf (9) zur Naßentstaubungsanlage (1).
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verfahrensschritte b) und c) in einer einheitlichen Abscheideanlage wie Flotationsanlage (4) zusammengefaßt sind.
3. Verfahren nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß ein entwässer­ tes Material (10) mit einem Trockensubstanzgehalt von nahezu 80% TS erzeugt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß nach Flotation weitere Fremdstoffe abgeschieden werden.
5. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1, 2 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß zur Erhöhung des Aufbereitungsgrades mindestens einem der Verfahrensschritte Sedimentations- und/oder Flockungsmittel zugegeben werden.
6. Einrichtung zur Durchführung des Verfahrens, die einem Wäscher einer Naßentstaubungsanlage von Shredderanlagen nachgeschaltet ist, bestehend aus einem Sieb, ggf. einem Hydrozyklon, einer Flotationsanlage und einer Entwässerungsvorrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß
  • a) zwischen der Naßentstaubungsanlage (1) über ein Sieb (2), ggf. einem Hy­ drozyklon (3) und einer Flotationsanlage (4) der Hauptkreislauf (8) für das verfahrensgemäß gereinigte Abwasser gebildet ist,
  • b) zwischen ggf. dem Hydrozyklon (3), der Flotationsanlage (4) und dem Sammelbe­ hälter (8) eine Verbindung zu einer Entwässerungsvorrichtung (7) besteht,
  • c) ein zweiter Kreislauf (9) nach der Entwässerungsvorrichtung (7) zur Naßentstau­ bungsanlage (1) für das Abwasser nach der Erzeugung des entwässerten Materials (10) besteht und
  • d) Hauptkreislauf (8) und zweiter Kreislauf (9) eine funktionelle Einheit für den Ab­ lauf der Verfahrensschritte bilden.
7. Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Hauptkreislauf (8) ohne den Hydrozyklon (3) gebildet ist.
8. Einrichtung nach Anspruch 6 und/oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß dem Bogen­ sieb (2) der Sammelbehälter (5) für die abgeschiedenen groben Fremdstoffbestandtei­ le, wie z. B. Fasern und Flusen zugeordnet ist.
9. Einrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Bogensieb (2) eine Leitung für die Abführung von Fremdstoffen zum Sammelbehälter (6) aufweist.
10. Einrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Entwässerungsvorrichtung (7) dem Sammelbehälter (6) zugeordnet ist.
11. Einrichtung nach Anspruch 6 und/oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Entwässerungsvorrichtung (7) eine Presse ist.
12. Einrichtung nach Anspruch 6, 8 und/oder 9, gekennzeichnet durch die Verwendung eines Siebes (2) im wesentlichen bestehend aus einer Aufgabevorrichtung, einem bogenförmig darunter angeordnetem Siebbelag zum seitlichen Austrag der Feststoffe und einem in der Aufgaberichtung fortgeführten Wasseraustrag.
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