DE19520494A1 - Verfahren zum Wiedergewinnen von Fasern und/oder Kaolin - Google Patents
Verfahren zum Wiedergewinnen von Fasern und/oder KaolinInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Wieder- oder Rückgewinnen von Fasern
und/oder Kaolin aus einem mehrere unterschiedliche Fraktionen aufweisenden Rest-
oder Fangstoff, der bei der Herstellung von Papier einer Papierfabrik anfällt, wobei
Fasern und/oder Kaolin aus dem Rest- oder Fangstoff fraktioniert werden.
Die Papierherstellung in einer Papierfabrik erfolgt üblicherweise derart, daß einer der
eigentlichen Papierherstellungsanlage vorgeschalteten Stoffaufbereitungsanlage der
Papierfabrik ein Papierrohstoff im folgenden als Ausgangs-Papierrohstoff bezeichnet,
der sich aus unterschiedlichen Materialien wie Altpapier, Zellstoff (Zellulose) ud. dgl.
zusammensetzt, zugeführt wird. In der Stoffaufbereitungsanlage wird über geeignete
Maschinen ein zur Papierherstellung geeigneter Papierrohstoff hergestellt, der der ei
gentlichen Papierherstellungsanlage zugeführt und aus dem anschließend Papier her
gestellt wird. Bei der Stoffaufbereitung fällt in der Stoffaufbereitungsanlage und
während der Papierherstellung in der Papierherstellungsanlage ein Rest- oder Fang
stoff an, der u. a. Lang- und Kurzfasern, Kaolin, Kunststoff und Metalle enthält.
Derzeit ist es so, daß der gesamte Rest- oder Fangstoff, der von der Stoffaufberei
tungsanlage und der Papierherstellungsanlage, also dem gesamten Maschinenkreis
lauf der Papierfabrik abgeführt wird, mit dem Prozeßwasser einem Sammel- oder Ab
setzbecken zugeführt wird. Hier setzt sich der Rest- oder Fangstoff ab. Während das
Prozeßwasser wieder der Stoffaufbereitung zugeführt wird, wird aus dem Absetzbec
ken der eingedickte Rest- oder Fangstoff abgezogen, der getrocknet wird und an
schließend als Abfall entsorgt werden muß. Als Abnehmer dieses Materials dienen
derzeit u. a. die Ziegelindustrie und die Landwirtschaft. Sehr häufig wird der Abfall
auch auf eine Deponie verbracht. Völlig unabhängig davon, wohin der Rest- oder
Fangstoff verbracht wird, fallen für seine Beseitigung relativ hohe Kosten an
(Transport und Abnahme- bzw. Deponiekosten), was die Herstellung des Papiers
wirtschaftlich z. T. erheblich belastet.
Die Erfindung geht nun einen völlig neuen Weg. Erfindungsgemäß ist festgestellt
worden, daß es ohne weiteres möglich ist, Fasern und/oder Kaolin aus dem Rest- oder
Fangstoff wiederzugewinnen, indem die jeweiligen Fraktionen aus diesem Material
sortiert und anschließend als Roh- bzw. Wertstoff wieder verwendet werden. Hier
durch ergeben sich eine Reihe von zum Teil wesentlichen Vorteilen. Bei Untersu
chungen, die der Erfindung vorausgegangen sind, ist festgestellt worden, daß der sich
im Rest- oder Fangstoff befindliche Anteil an wiederverwertbaren Fasern im allge
meinen recht hoch ist, zum Teil zwischen 10 bis 70% der insgesamt anfallenden Ab
fallmengen beträgt. Der Kaolinanteil liegt zwischen 10 und 50% der insgesamt an
fallenden Abfallmengen. Bei einem derart hohen Anteil an Fasern und/oder Kaolin ist
es ohne weiteres gerechtfertigt, den Rest- oder Fangstoff der erfindungsgemäßen
Fraktionierung bzw. Sortierung zu unterziehen. Durch das Zurückgewinnen der Fa
sern und/oder des Kaolins verringert sich die anfallende Abfallmenge erheblich, so
daß auch die anfallenden Entsorgungs- einschließlich der Transportkosten erheblich
gesenkt werden können. Darüber hinaus ergibt sich natürlich ein direkter wirtschaft
licher Erfolg dadurch, daß die wiedergewonnen Wertstoffe (Fasern und Kaolin) nicht
nur - zumindest hinsichtlich der Fasern - unmittelbar der Papierfabrik selbst wieder
zugeführt werden können, sondern auch als zum Teil hochwertige Rohstoffe weiter
verwendet und verkauft werden können.
Somit kann im Ergebnis zur Erfindung festgestellt werden, daß diese allenfalls im
Nachhinein als naheliegend betrachtet werden kann. Die mit der Erfindung erzielba
ren Vorteile, nämlich
- - geringer Anfall an zu entsorgendem Material,
- - geringe Entsorgungskosten,
- - fraktioniertes Material als Wertstoff und
- - Gewinne durch den Verkauf des fraktionierten Materials,
und der Umstand, daß die Papierindustrie seit Jahrzehnten von diesen Vorteilen kei
nen Gebrauch gemacht hat, zeigen die erhebliche Leistung der vorliegenden Erfin
dung.
Ein besonders bevorzugter Abnehmer der aus dem Rest- oder Fangstoff bei der Pa
pierherstellung wiedergewonnenen Fasern ist natürlich die Papier-, insbesondere die
Kartonindustrie. Zur Herstellung von Kartonagen werden Fasern, insbesondere
Langfasern, die zur Vernetzung des Materials erforderlich sind, dringend benötigt.
Gerade bei Kartonagen werden nicht so hohe Anforderungen an die Reinheit
(Weißegrad) bzw. die Qualität der Langfasern gestellt. Dennoch ist es natürlich auch
möglich, die Langfasern bei entsprechender Bearbeitung wieder als Rohstoff zur Her
stellung von Papier, insbesondere Tissuepapier zu verwenden, wobei dann vorauszu
setzen ist, daß die Qualität der wiedergewonnenen Langfasern im wesentlichen der
von neuen Langfasern entspricht, die üblicherweise zur Herstellung von Tissuepapier
verwendet werden.
Die Erfindung betrifft weiterhin eine Papierfabrik zur Durchführung des vorgenann
ten Verfahrens, mit einer Stoffaufbereitungsanlage und mit einer Papierherstellungs
anlage, wobei der Stoffaufbereitungsanlage ein Ausgangs-Papierrohstoff zugeführt
wird, der Ausgangs-Papierrohstoff in der Stoffaufbereitungsanlage in einen der Pa
pierherstellungsanlage zugeführten Papierrohstoff und einen von der Stoffaufberei
tungsanlage und der Papierherstellungsanlage abgeführten Rest- oder Fangstoff auf
geteilt wird.
Erfindungsgemäß ist nun vorgesehen, daß der Stoffaufbereitungsanlage und auch der
Papierherstellungsanlage eine Fraktionieranlage zur Fraktionierung des abgeführten
Rest- oder Fangstoffs nachgeschaltet ist. Auf die mit der der Papierfabrik nachge
schalteten Fraktionieranlage erzielbaren Vorteile ist bereits weiter oben hingewiesen
worden.
Weitere Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfin
dung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen
anhand der Zeichnung und der Zeichnung selbst. Dabei bilden alle beschriebenen
und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination den
Gegenstand der vorliegenden Erfindung, unabhängig von ihrer Zusammenfassung in
den Patentansprüchen oder deren Rückbeziehung.
Fig. 1 zeigt schematisch eine Papierfabrik 1. Die Papierfabrik 1 weist vorliegend eine
Stoffaufbereitungsanlage 2 und die eigentliche Papierherstellungsanlage 3 auf. Ganz
wesentlich ist nun, daß die Papierfabrik 1 weiterhin noch eine Fraktionsanlage 4 auf
weist, die der Stoffaufbereitungsanlage 2 und auch der Papierherstellungsanlage 3
nachgeschaltet ist. In dieser Fraktionieranlage 4 erfolgt eine Fraktionierung eines von
der Stoffaufbereitungsanlage 2 und der Papierherstellungsanlage 3 abgeführten Rest-
oder Fangstoffs R. Die Fraktionieranlage 4 weist vorliegend vier Fraktionierstufen 5,
6, 7, 8 auf. In diesen werden jeweils Vibrationssiebe verwendet, über die der Rest-
oder Fangstoff R geführt wird.
Das erfindungsgemäße Verfahren läuft nun wie folgt ab:
Der Stoffaufbereitungsanlage 2 der Papierfabrik 1 wird ein Ausgangs-Papierrohstoff G zugeführt. Hierbei handelt es sich um Altpapier, Zellulose und ggf. weitere Mate rialien. Den Erfordernissen des jeweils herzustellenden Papiers entsprechend wird der Ausgangs-Papierrohstoff G in der Stoffaufbereitungsanlage 2 in einen Papierrohstoff PR und in den Rest- oder Fangstoff R aufgeteilt. Der Papierrohstoff PR wird der Pa pierherstellungsanlage 3 zugeführt und dort zu Papier P verarbeitet, das dann, wie in der Zeichnung angedeutet, als Produkt die Papierfabrik 1 verläßt. Der Rest- oder Fangstoff R verläßt ebenfalls die Stoffaufbereitungsanlage 2 und wird der Fraktio nieranlage 4 zugeführt. Auch in der Papierherstellungsanlage 3 kommt es zum Anfall von Rest- oder Fangstoff R, der der Fraktionsanlage 4 zugeführt wird.
Der Stoffaufbereitungsanlage 2 der Papierfabrik 1 wird ein Ausgangs-Papierrohstoff G zugeführt. Hierbei handelt es sich um Altpapier, Zellulose und ggf. weitere Mate rialien. Den Erfordernissen des jeweils herzustellenden Papiers entsprechend wird der Ausgangs-Papierrohstoff G in der Stoffaufbereitungsanlage 2 in einen Papierrohstoff PR und in den Rest- oder Fangstoff R aufgeteilt. Der Papierrohstoff PR wird der Pa pierherstellungsanlage 3 zugeführt und dort zu Papier P verarbeitet, das dann, wie in der Zeichnung angedeutet, als Produkt die Papierfabrik 1 verläßt. Der Rest- oder Fangstoff R verläßt ebenfalls die Stoffaufbereitungsanlage 2 und wird der Fraktio nieranlage 4 zugeführt. Auch in der Papierherstellungsanlage 3 kommt es zum Anfall von Rest- oder Fangstoff R, der der Fraktionsanlage 4 zugeführt wird.
Es darf an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, daß es zwar besonders zweck
mäßig ist, den gesamten Rest- oder Fangstoff R im Anschluß an die Stoffaufberei
tung/Papierherstellung der Fraktionieranlage 4 zuzuführen. Allerdings versteht es
sich, daß natürlich auch etwaige Teilströme bzw. -mengen des Rest- oder Fangstoffs
R, die noch nicht den gesamten Prozeß der Stoffaufbereitung/Papierherstellung
durchlaufen haben, jedoch mehrere Fraktionen von unterschiedlichen Stoffen enthal
ten, ohne weiteres der Fraktionieranlage 4 zugeführt werden können. Die dargestellte
Anordnung hat sich jedoch als die Zweckmäßigste erwiesen, wobei der Rest- der
Fangstoff R insgesamt im Anschluß an die Stoffaufbereitungsanlage 2 und die Pa
pierherstellungsanlage 3 nicht - wie beim Stand der Technik - einem Absetzbecken
zur Eindickung und zur anschließenden Verbringung des Rest- oder Fangstoffs R
zugeführt wird, sondern der Fraktionieranlage 4.
Bei der dargestellten Ausführungsform ist bei der Papierherstellung eine erhebliche
Menge an Prozeßwasser erforderlich. Die Papierherstellung erfolgt also "naß".
Dementsprechend wird der Rest- oder Fangstoff R auch im von der Stoffaufberei
tungsanlage 2 abgeführten Prozeßwasser mitgeführt und es erfolgt eine Naß-Frak
tionierung in der Fraktionieranlage 4. Den jeweils gewünschten Anforderungen ent
sprechend kann in der Fraktionieranlage 4 eine Dünnstoff-, Mittelstoff- oder Dick
stoff-Fraktionierung durchgeführt werden. Bei der Dünnstoff-Fraktionierung liegt
der Stoffanteil im Prozeßwasser zwischen 0 und 1%, bei der Mittelstoff-Fraktionie
rung zwischen 1 bis 6% und bei der Dickstoff-Fraktionierung zwischen 6 und 18%.
Bei Versuchen hat sich herausgestellt, daß es zur Fraktionierung der Fasern und/oder
des Kaolins besonders vorteilhaft ist, die Fraktionierung in einem Dünnstoffstrom
durchzuführen, da in einem Dünnstoffstrom eine leichtere Trennung der einzelnen
Fraktionen möglich ist.
Bei der Naß-Fraktionierung bietet sich eine kaskardenartige Anordnung mehrerer
Fraktionierstufen an. Zunächst wird der Rest- oder Fangstoff R einer ersten Fraktio
nierstufe 5 zugeführt, wobei Kunststoffe K und Metalle M fraktioniert werden. In der
sich daran anschließenden zweiten Fraktionierstufe 6 werden Langfasern LF, in der
dritten Fraktionierstufe 7 Kurzfasern KF fraktioniert. Die Unterteilung von Lang- und
Kurzfasern erfolgt in der Papierindustrie in Abhängigkeit des sogenannten Schopper-
Riegler-Indexes (SR). 16°-20° Schopper-Riegler-Index SR entspricht einer Langfa
ser, 25°-30° Schopper-Riegler-Index SR einer Kurzfaser. Natürlich sind auch andere
Definitionen möglich.
In vierten Fraktionierstufe 8 wird schließlich Kaolin K fraktioniert. Das die vierte
Fraktionierstufe 8 verlassende Filtrat F wird wieder der Stoffaufbereitungsanlage 2
direkt zugeführt. Ggf. kann der Filtratstrom zumindest teilweise auch zur Einstellung
der gewünschten Konzentration (Dünnstoff) des Rest- oder Fangstoff R dienen,
wenn dieser der Fraktionieranlage 4 zugeführt wird.
Obwohl vorliegend in den einzelnen Fraktionierstufen 5, 6, 7, 8 jeweils Vibrations
siebe eingesetzt werden, um die einzelnen Fraktionen voneinander zu trennen, ver
steht es sich, daß selbstverständlich auch andere Geräte zum Fraktionieren bzw. Sor
tieren verwendet werden können, beispielsweise Zentrifugen, Zyklone od. dgl.. Völ
lig unabhängig davon, wie die Naß-Fraktionierung in den Fraktionierstufen 5, 6, 7, 8
abläuft, bietet es sich an, noch eine weitere Bearbeitung bzw. Behandlung des bei der
Fraktionierung erhaltenen Produkts durchzuführen. So kann beispielsweise die von
der Fraktionierstufe 5 abgeführte bzw. erhaltene Fraktion KM aus Kunststoffen und
Metallen nochmals einer Sortierung auf einerseits Kunststoffe und andererseits Me
talle unterworfen werden oder aber direkt entsorgt werden. Die in den Fraktio
nierstufen 6 und 7 erhaltenen Langfasern LF und Kurzfasern KF können beispiels
weise mit einer Presse eingedickt und/oder getrocknet werden. Anschließend können
diese einzelnen Fraktionen wieder als Teil des Ausgangs-Papierrohrstoffs G der Stoff
aufbereitungsanlage 2 oder auch einer anderen industriellen Nutzung zugeführt wer
den. Das von der vierten Fraktionierstufe 8 abgeführte Kaolin K wird vorzugsweise
flotiert, um den Reinheitsgrad zu erhöhen. Bei der Flotation wird das Kaolin K von
Farbpigmenten getrennt. Das Kaolin K kann anschließend als Rohstoff zur Herstel
lung von Glas oder Baustoff verwendet werden.
Es versteht sich, daß die Fraktionierung des Rest- oder Fangstoff R nicht notwendi
gerweise naß erfolgen muß. Natürlich ist auch eine Trocken-Fraktionierung möglich.
Diese bietet sich insbesondere dann an, wenn der Rest- oder Fangstoff R trocken aus
der Stoffaufbereitungsanlage und/oder der Papierherstellungsanlage anfällt, was be
deutet, daß die Stoffaufbereitung und/oder die Papierherstellung selbst trocken er
folgt. Es ist natürlich auch möglich, den Rest- oder Fangstoff R vor dem Zuführen zur
Fraktionieranlage 4 zu trocknen, wobei er also vom Prozeßwasser aus der Stoffaufbe
reitungsanlage bzw. der Papierherstellungsanlage getrennt wird.
Um die Trocken-Fraktionierung in der Fraktionieranlage 4 durchführen zu können, ist
es erforderlich, daß der Rest- oder Fangstoff R pulverisiert wird. Dies kann beispiels
weise in einer entsprechenden Mühle geschehen. Der dann pulverisierte Rest- oder
Fangstoff R wird anschließend sortiert, wobei die einzelnen zuvor erwähnten Frak
tionen anfallen. Die Sortierung kann beispielsweise über Windsichter, Zentrifugie
rung, Zyklone, Siebe od. dgl. erfolgen. Da die Fraktionierung trocken erfolgt, versteht
es sich, daß die Fraktionen KM, LF und KF nicht notwendigerweise einer Nachbe
handlung bedürfen. Lediglich bei der Fraktion K mag eine Flotierung angebracht
sein.
Claims (18)
1. Verfahren zum Wiedergewinnen von Fasern und/oder Kaolin aus einem mehrere
unterschiedliche Fraktionen aufweisenden Rest- oder Fangstoff (R), der bei der Her
stellung von Papier (P) in einer Papierfabrik (1), insbesondere einer Stoffaufberei
tungsanlage (2) und/oder einer Papierherstellungsanlage (3) anfällt, wobei Fasern
und/oder Kaolin (K) aus dem Rest- oder Fangstoff (R) fraktioniert werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Fasern in Langfasern
(LF) und Kurzfasern (KF) fraktioniert werden.
3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß aus dem Rest- oder Fangstoff (R) Kunststoffe und/oder Metall fraktioniert wer
den.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Rest- oder Fangstoff (R) im von der Stoffaufbereitungsanlage (2) und/oder
der Papierherstellungsanlage (3) abgeführten Prozeßwasser mitgeführt wird.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Rest- oder Fangstoff (R) naß fraktioniert wird.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Rest- oder Fangstoff (R) mit einem Stoffanteil von 0 bis 6% im Wasser, vor
zugsweise 0 bis 1%, fraktioniert wird.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Fraktionierung der Fasern und/oder des Kaolins (K) und/oder der Kunst
stoffe/Metalle (KM) über eine Siebung im Flüssigkeitsstrom, vorzugsweise unter Vi
bration von entsprechenden Sieben, erfolgt.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß aus dem aus der Stoffaufbereitungsanlage (2) und/oder der Papierherstellungsan
lage (3) abgeführten Rest- oder Fangstoff (R) in einer ersten Fraktionierstufe (5)
Kunststoffe/Metalle (K/M), in einer zweiten Fraktionierstufe (6) Langfasern (LF), in
einer dritten Fraktionierstufe (7) Kurzfasern (KF) und in einer vierten Fraktionierstufe
(8) Kaolin (K) fraktioniert werden.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Faser-Fraktion nach der Fraktionierung eingedickt und/oder getrocknet wird.
10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kaolin-Fraktion nach der Fraktionierung flotiert wird.
11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Filtrat nach der Fraktionierung der Stoffaufbereitungsanlage (2) und/oder
dem Rest- oder Fangstoff (R) vor oder bei der Fraktionierung wieder zugeführt wird.
12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Rest- oder Fangstoff (R) trocken fraktioniert wird.
13. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Rest- oder Fangstoff (R) trocken aus der Stoffaufbereitungsanlage (2) anfällt.
14. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Rest- oder Fangstoff (R) im von der Stoffaufbereitungsanlage (2) und/oder
der Papierherstellungsanlage (3) abgeführten Prozeßwasser mitgeführt und vor der
Fraktionierung getrocknet wird.
15. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der getrocknete Rest- oder Fangstoff (R) vor der Fraktionierung pulverisiert
wird.
16. Papierfabrik (1), insbesondere zur Durchführung des Verfahrens nach einem der
vorhergehenden Ansprüche, mit einer Stoffaufbereitungsanlage (2) und mit einer Pa
pierherstellungsanlage (3), wobei der Stoffaufbereitungsanlage (2) ein Ausgangs-Pa
pierrohstoff (G) zugeführt wird, der Ausgangs-Papierrohstoff (G) in der Stoffaufberei
tungsanlage (2) in einen der Papierherstellungsanlage (3) zugeführten Papierrohstoff
(PR) und einen von der Stoffaufbereitungsanlage (2) und/oder der Papierherstel
lungsanlage (3) abgeführten Rest- oder Fangstoff (R) aufgeteilt wird, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Papierfabrik (1) eine Fraktionieranlage (4) zur Fraktionierung
des abgeführten Rest- oder Fangstoffs (R) aufweist, die der Stoffaufbereitungsanlage
(2) und/oder der Papierherstellungsanlage (3) nachgeschaltet ist.
17. Papierfabrik nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Fraktionieran
lage (4) mehrere, vorzugsweise vier Fraktionierstufen (5, 6, 7, 8) aufweist.
18. Papierfabrik nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Frak
tionieranlage (4) eine Mehrzahl von Vibrationssieben aufweist.
Priority Applications (20)
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