DE19513185A1 - Beleuchtetes Anzeigeelement, insbesondere Namensschild, Hausnummer, Straßen- und Verkehrsschild, Informationstafel, Werbeschild u. dgl. - Google Patents
Beleuchtetes Anzeigeelement, insbesondere Namensschild, Hausnummer, Straßen- und Verkehrsschild, Informationstafel, Werbeschild u. dgl.Info
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Description
Die Erfindung betrifft ein beleuchtetes Anzeigeelement, insbesondere Namensschild, Hausnummer,
Straßen- und Verkehrsschild, Informationstafel, Werbeschild und dgl., bestehend aus
einem Lichtleitkörper, einem Leuchtelement und einer vom Lichtleitkörper beleuchteten Fläche.
Durch die DE 43 11 018.5 ist eine beleuchtete Anzeigeeinheit bei der im Randbereich des
Lichtleitkörpers in vorgesehene Ausnehmungen Leiterplattenstreifen mit SMD-LED-Chips versehen
über ein optisches Koppelmedium angeordnet sind, bekanntgeworden. Die Leiterplattenstreifen
mit den Leuchtelementen sind hierbei in horizontaler und/oder vertikaler Einstrahlungsrichtung
der Leuchtelemente angeordnet. Bei einer horizontalen Einstrahlungsrichtung der
Leuchtelemente in den Lichtleitkörper ist es zweckmäßig, diesen mit einer zusätzlichen Reflektorkante
zu versehen. Das Anzeigesymbol ist optisch gut leitend auf eine unversiegelte Außenfläche
des Lichtleitkörpers aufgebracht, wobei die übrigen Seitenflächen des Lichtleitkörpers
versiegelt sind.
Zur weiteren Reduzierung der Einstrahlungsverluste sowie im Hinblick auf eine flexiblere und
kostengünstigere Fertigung wurde in der deutschen Patentanmeldung P 43 44 963 vorgeschlagen,
daß zumindest eine parallel zur Richtung der Lichteinkopplung liegende Seitenfläche des
Lichtleitkörpers wenigstens teilweise eine Anschrägung aufweist.
Dabei ist zweckmäßigerweise die Anschrägung der Seitenfläche im Bereich der
Lichteinkopplung, d. h. in der Nähe der Anordnung des Leuchtelementes vorgesehen. Die
Anschrägung kann auch durch eine Aneinanderreihung von Bereichen unterschiedlicher Steigungswinkel ausgebildet sein.
Mit diesen Maßnahmen wird erreicht, daß das von dem Leuchtelement abgegebene Licht nahezu
vollständig der Totalreflexion unterliegt und damit für die Ausleuchtung wirksam wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Lösung für beleuchtete Anzeigeelemente der
gattungsgemäßen Art vorzuschlagen, die neue Wege der Lichteinkopplung aufzeigt, wodurch
sich weitere Anwendungsgebiete und neue Gestaltungsmöglichkeiten ergeben.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe bei einem beleuchteten Anzeigeelement der gattungsgemäßen
Art dadurch gelöst, daß das Anzeigeelement als Hohlkörper ausgebildet ist und daß
mindestens eine Mantelfläche durch einen transparenten optisch leitenden Stoff gebildet ist
und die übrigen Mantelflächen in einem definierten Abstand zu dem transparenten Stoff
angeordnet sind und daß im Hohlkörper mindestens ein Leuchtmittel angeordnet ist und daß die
übrigen Mantelflächen als Reflexionsflächen so ausgebildet sind, daß der Reflexionswinkel (der
Austrittswinkel) unter 90° beträgt. Die Anzahl und die Anordnung der transparenten optisch
leitenden Stoffe hängt im wesentlichen von dem konkreten Einsatz des Anzeigeelementes ab.
Zur Erzielung eines hohen Prozentsatzes von Totalreflexionen bestehen grundsätzlich die
größeren Mantelflächen aus transparenten optisch leitenden Stoffen. Ein wesentlicher Vorteil
dieser Lösung ist vor allem darin zu sehen, daß gegenüber bisher bekannten Lösungen
Störfaktoren in Form von bestehenden Grenzflächen bei der Lichteinkopplung reduziert werden
und damit eine höhere Effektivität und eine gleichmäßigere Ausleuchtung verbunden ist.
Vorzugsweise sind die Reflexionsflächen durch Verspiegelung gebildet. Dabei kann die
Verspiegelung sowohl im Hohlkörper als auch an der äußeren Fläche aufgebracht sein. Durch
die Verspiegelung der Flächen wird angestrebt, daß ein möglichst hoher Anteil des eingekoppelten
Lichtes der Totalreflexion unterliegt und damit eine gute Ausleuchtung der zu beleuchtenden
Fläche gewährleistet ist.
Nach einem weiteren Merkmal sind die jeweils gegenüberliegenden Mantelflächen des Hohlkörpers
parallel zueinander angeordnet, so daß der Hohlkörper die Form eines Quaders mit
rechteckigen Grundflächen aufweist. Es besteht aber auch die Möglichkeit, den Hohlkörper in
der Form eines Hohlzylinders auszubilden. Weitere geometrische Abwandlungen in der
Ausgestaltung des Hohlkörpers sind möglich und liegen damit durchaus im Rahmen der
Erfindung. So ist es durchaus auch denkbar, für spezielle Anwendungsfälle die Mantelflächen
konkav oder konvex bzw. als Kombination von beiden auszubilden.
Das Anzeigeelement zeichnet sich auch dadurch aus, daß als transparente optisch leitende
Stoffe organische Gläser eingesetzt sind. Ein hohes Reflexionsvermögen dieser organischen
Gläser kann durch eine gezielte Veränderung der Oberflächenstruktur erreicht werden. Diese
Veränderung ist auf unterschiedliche Weise herstellbar. Eine Möglichkeit der Veränderung der
Oberflächenstruktur besteht in dem Aufbringen von Schichten, wie Folien, Lacke und dgl.
Sowohl durch das Aufbringen von Schichten, durch Folien oder Lacke erfolgt eine Brechung der
Lichtstrahlen. Mit diesen Maßnahmen ist die Erzeugung zusätzlicher Farbeffekte möglich. Eine
andere Möglichkeit sieht vor, durch Verändern der lichtführenden Schicht, z. B. durch
mechanische Bearbeitung wie Ätzen und Fräsen eine Veränderung der Oberflächenstruktur zu
erreichen. Durch diese mechanische Bearbeitung erfolgt eine kontinuierliche Veränderung der
Rauhigkeit der Oberfläche, welche wiederum ein diffuses Reflexionsvermögen erzeugt. Diese
Veränderung der Oberflächenstruktur kann sowohl im Hohlkörper als auch an den äußeren
Mantelflächen durchgeführt werden. Auch mit diesen Maßnahmen lassen sich zusätzliche
Farbeffekte erzeugen.
Ein weiteres Merkmal der Erfindung besteht darin, daß als transparente optisch leitende Stoffe
anorganische Gläser eingesetzt sind. Wie bereits vorstehend beschrieben, ist auch bei diesen
Gläsern eine Veränderung der Oberflächenstruktur durch die beschriebenen Maßnahmen
möglich. Schließlich kann das Anzeigeelement auf seiner dem Betrachter zugewandten Fläche
mit einem zusätzlichen Rasterschliff versehen sein. Mit diesem Rasterschliff wird erreicht, daß
sich das Streulicht in den Prismenkanten effektvoll reflektiert, wodurch gleichfalls eine Erhöhung
der Lichtausbeute zu verzeichnen ist. Durch die Anordnung einer Streufolie vor dem
Rasterschliff werden die Lichtraster, die für das menschliche Auge wahrnehmbar sind, wieder
aufgelöst. Zugleich wird eine erhöhte Gleichmäßigkeit bei der Ausleuchtung größerer Flächen
erzielt.
Es liegt ebenfalls im Rahmen der Erfindung, die transparenten optisch leitenden Stoffe aus einer
Kombination von organischen und anorganischen Gläsern auszubilden.
Das Anzeigeelement zeichnet sich auch dadurch aus, daß die Leuchtmittel gegenüberliegend
angeordnet sind. In Abhängigkeit von der Größe der auszuleuchtenden Fläche ist die Anzahl
und die Anordnung der Leuchtelemente bestimmt. Auch, wenn vorzugsweise die Anordnung
der Leuchtelemente im Randbereich gewählt ist, besteht durchaus die Möglichkeit, diese
Leuchtelemente im Hohlkörper verteilt anzuordnen.
Bei kleinflächigen Anzeigeelementen sind vorzugsweise SMD-LED als Leuchtmittel eingesetzt.
Mit diesen SMD-LED ist vor allem gesichert, daß die Anzeigeelemente minimale Abmessungen
aufweisen. Zum anderen sind die SMD-LED störungsunanfällig, so daß eine Wartung vernachlässigbar
ist. Die als SMD-LED ausgebildeten Leuchtmittel sind vorzugsweise mit einem Reflektor
versehen, der als Hohlspiegel ausgebildet ist. Der Winkel des Hohlspiegels ist hierbei in
Abhängigkeit von der Tiefe der Einstrahlungsrichtung gewählt.
Die Erfindung bietet auch die Möglichkeit, als Leuchtmittel gedrahtete LED bzw. bei besonders
großflächigen Anzeigeelementen konventionelle Leuchtmittel, wie z. B. Leuchtstofflampen,
Halogenlampen u. a. einzusetzen.
Die Wahl des zweckmäßigen Leuchtmittels hängt vor allem vom spezifischen Einsatz und der
Anwendung des Anzeigeelementes ab.
Ein weiteres Merkmal des Anzeigeelementes besteht darin, daß der Hohlraum des Hohlkörpers
mit einem Gasgemisch versehen ist. Mit Hilfe dieses Gasgemisches sind spezifische Farbeffekte
erzielbar.
Eine andere Möglichkeit sieht vor, den Hohlraum des Hohlkörpers mit einer Flüssigkeit zu
versehen. Auch durch diese Maßnahme sind besondere Farbeffekte realisierbar.
Diese neue Lösung zeichnet sich vor allem aus, daß eine rationellere Fertigung der
Anzeigeelemente möglich ist, da die Leuchtmittel nicht mehr in Aussparungen des
Lichtleitkörpers angeordnet sind, wodurch die Technologie vereinfacht wird und darüber hinaus
Streuverluste minimiert werden.
Die Vorteile eines erfindungsgemäß gestalteten Anzeigeelementes lassen sich wie folgt
zusammenfassen:
- - geringer Energieverbrauch
- - geringe bauliche Abmessungen incl. Einbautiefe
- - gutes Kontrastverhältnis und gute Erkennbarkeit auf große Distanzen, auch bei Nebel gute Erkennbarkeit
- - keine Blendwirkung
- - hohe Funktionssicherheit durch geringe Anfälligkeit, d. h. wartungsarmer Betrieb der Anzeigeelemente.
Die Erfindung soll nachstehend anhand der Zeichnung im Prinzip beispielshalber noch näher
erläutert werden. In der zugehörigen Zeichnung zeigt
Fig. 1 einen Schnitt durch ein als Hohlkörper ausgebildetes Anzeigeelement;
Fig. 2 eine modifizierte Ausführung eines weiteren Anzeigeelementes im Schnitt;
Fig. 3 eine Ausführungsform eines Anzeigeelementes mit Filter und Anzeigesymbol im
Schnitt;
Fig. 4 eine Ausführungsform nach Fig. 2 mit einem Filter;
Fig. 5 und Fig. 6 weitere modifizierte Ausführungen des Anzeigeelementes im Schnitt.
Fig. 1 veranschaulicht einen Schnitt durch ein als Hohlkörper ausgebildetes Anzeigeelement. Das
quaderförmig dargestellte Anzeigeelement weist zwei transparente optisch leitende Stoffe 1 als
Mantelflächen auf. An der Stirnseite des Anzeigeelementes ist ein Leuchtmittel 2 angeordnet.
Gegenüber diesem Leuchtmittel ist eine Reflexionsfläche 3 ausgebildet. Bei dieser Darstellung
handelt es sich beispielsweise um ein technisches Display zur Anzeige eines Betriebszustandes.
Aufgrund der verwendeten SMD-LED kann eine minimale Bauhöhe eines derartigen Displays
realisiert werden. Weitere mögliche Anwendungsgebiete dieser Displays als
Hintergrundbeleuchtung sind die folgenden:
- - LCD-Panels
- - Print Panels im Bereich der Telekommunikation, in Kameras, Videogeräten, Kopiergeräten, Faxgeräten, Mikrowellengeräten, Spielautomaten, Meßinstrumenten, Audio-Anlagen etc.
- - Armaturen
- - Kontroll- und Steuerpulte.
Diese Displays stehen als Standard in den Grundfarben superrot, gelb, orange, grün und blau zur
Verfügung. Durch die Lichteinkopplung wird eine gute Homogenität der Leuchtdichte erreicht.
Darüber hinaus zeichnen sich derartige Displays durch eine hohe Zuverlässigkeit (geringe
Ausfallquote) aus. Sie weisen einen niedrigen Energieverbrauch (<40 mW/LED) auf und sind
mechanisch robust und unempfindlich gegen Feuchtigkeit.
In Fig. 2 ist eine modifizierte Ausführung des Anzeigeelementes mit einem Leuchtelement 2 in
Schnittansicht dargestellt. Bei dieser Ausführung weicht ein transparenter optisch leitender Stoff
1, der zugleich die Mantelfläche bildet, um einen Betrag 4 von der Senkrechten ab. Der
abweichende Betrag 4 von der Senkrechten ist frei wählbar. Gegenüber dem Leuchtelement 2
ist eine Reflexionsfläche 3 ausgebildet.
Fig. 3 veranschaulicht ein Anzeigeelement im Schnitt mit zwei gegenüberliegend angeordneten
Leuchtelementen 2, bei dem die transparente optisch leitenden Stoffe 1 parallel angeordnet
sind. Vom Standpunkt des Betrachters aus gesehen ist vor dem transparenten optisch leitenden
Stoff 1 ein Filter 5 angeordnet, welches die Aufgabe hat, bestimmte Farben zu eliminieren. Vor
diesen Filter 5 ist ein Anzeigesymbol 6 - beispielsweise in Form einer Fluchtwegbeleuchtung -
angeordnet. Sofern die Elimierung bestimmter Farben nicht notwendig ist, wird das Anzeigesymbol
6 unmittelbar optisch gut leitend auf den transparenten optisch leitenden Stoff 1
angeordnet. Als beispielsweise Anwendungsgebiete für Lösungen ohne Filter werden folgende
genannt:
- - Hausnummern
- - Straßenschilder
- - Wegeleitsysteme
- - Pictogramme
- - Tür- und Namensschilder
- - Werbeschilder etc.
Fig. 4 zeigt ein Anzeigeelement im Schnitt mit einem Leuchtmittel 2, bei dem ein transparenter
optisch leitender Stoff 1 eine von der Senkrechten abweichende Position einnimmt. Dieses
Anzeigeelement weist auch ein Filter 5 auf. Es ist hierbei unkompliziert und jederzeit zu
realisieren, vor dem Filter optisch gut leitend ein Anzeigesymbol anzuordnen.
In Fig. 5 ist eine Ansicht im Schnitt eines Anzeigeelementes mit zwei konkav gewölbten
transparenten optisch leitenden Stoffen 1 dargestellt, welches ein Leuchtmittel 2 aufweist.
Gegenüber dem Leuchtmittel ist eine Reflexionsfläche 3 ausgebildet, wobei die Reflexionsfläche
auch durch eine Verspielung erzeugt werden kann.
Das in Fig. 6 im Schnitt dargestellte Anzeigeelement weist zwei konvex gewölbte transparente
optisch leitende Stoffe 1 auf, bei dem die Lichteinkopplung durch zwei Leuchtmittel 2 erfolgt,
die gegenüberliegend angeordnet sind.
Claims (19)
1. Beleuchtetes Anzeigeelement, insbesondere Namensschild, Hausnummer, Straßen- und
Verkehrsschild, Informationstafel, Werbeschild und dgl., dadurch gekennzeichnet, daß das Anzeigeelement als Hohlkörper ausgebildet und daß mindestens eine Mantelfläche durch einen
transparenten optisch leitenden Stoff (1) gebildet ist und daß die übrigen Mantelflächen in einem
definierten Abstand zu dem transparenten Stoff (1) angeordnet und als Reflexionsflächen (3)
ausgebildet sind und daß im Hohlkörper mindestens ein Leuchtmittel (2) angeordnet ist.
2. Anzeigeelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die als Reflexionsflächen (3)
ausgebildeten Mantelflächen eine Verspiegelung aufweisen.
3. Anzeigeelement nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Reflexionsflächen
(3) durch Veränderung der Oberflächenstruktur und/oder der Rauhigkeit gebildet sind.
4. Anzeigeelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die jeweils gegenüberliegenden Mantelflächen des Hohlkörpers parallel zueinander angeordnet sind.
5. Anzeigeelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens ein transparenter optisch leitender Stoff (1) zu dem zweiten in einem von der
Senkrechten abweichenden Betrag (4) angeordnet ist.
6. Anzeigeelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß beide transparente optisch leitenden Stoffe (1) konisch zueinander verlaufend angeordnet
sind.
7. Anzeigeelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß das Leuchtmittel (2) zu dem transparenten optisch leitenden Stoff so angeordnet ist, daß
der Reflexionswinkel (Austrittswinkel) <90° ist.
8. Anzeigeelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die transparenten optisch leitenden Stoff (1) eine konkave und/oder konvexe Ausbildung
aufweisen.
9. Anzeigeelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die transparenten optisch leitenden Stoff (1) und/oder die als Reflexionsflächen (3)
ausgebildeten Mantelflächen eine unterschiedliche geometrische Ausbildung aufweisen.
10. Anzeigeelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß als transparente optisch leitende Stoffe (1) organische Gläser eingesetzt sind.
11. Anzeigeelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß als transparente optisch leitende Stoffe (1) anorganische Gläser eingesetzt sind.
12. Anzeigeelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß als transparente optisch leitende Stoffe (1) organische Gläser und anorganische Gläser
in Kombination eingesetzt sind.
13. Anzeigeelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die Leuchtmittel (2) gegenüberliegend im Randbereich des Hohlkörpers angeordnet sind.
14. Anzeigeelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
daß die Leuchtmittel (2) zwischen den transparenten optisch leitenden Stoffen (1) und in
Aussparungen derselben angeordnet sind.
15. Anzeigeelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
daß die Leuchtmittel (2) SMD-LED eingesetzt sind.
16. Anzeigeelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet,
daß als Leuchtmittel (2) gedrahtete LED eingesetzt sind.
17. Anzeigeelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet,
daß konventionelle Leuchtmittel (2), wie Leuchtstofflampen, Halogenlampen, eingesetzt
sind.
18. Anzeigeelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet,
daß der Hohlkörper des Anzeigeelementes ein Gasgemisch aufweist.
19. Anzeigeelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet,
daß der Hohlkörper des Anzeigeelementes eine Füllung mit einer Flüssigkeit aufweist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19513185A DE19513185A1 (de) | 1995-03-31 | 1995-03-31 | Beleuchtetes Anzeigeelement, insbesondere Namensschild, Hausnummer, Straßen- und Verkehrsschild, Informationstafel, Werbeschild u. dgl. |
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| DE19513185A1 true DE19513185A1 (de) | 1996-10-02 |
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| DE19513185A Withdrawn DE19513185A1 (de) | 1995-03-31 | 1995-03-31 | Beleuchtetes Anzeigeelement, insbesondere Namensschild, Hausnummer, Straßen- und Verkehrsschild, Informationstafel, Werbeschild u. dgl. |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19513185A1 (de) |
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20109237U1 (de) | 2001-06-01 | 2001-08-09 | FER Fahrzeugelektrik GmbH, 99817 Eisenach | Schild |
| DE10127549A1 (de) * | 2001-06-01 | 2002-12-05 | Opto System Gmbh | Verfahren zur Änderung des Abstrahlverhaltens in einem flächig ausgebildeten, lichtleitenden, transparenten Körper und Einrichtungen mit solchen Körpern |
| US6698118B2 (en) | 2001-06-01 | 2004-03-02 | Fer Fahrzeugelektrik Gmbh | Plate |
| DE10309225A1 (de) * | 2003-03-03 | 2004-09-16 | BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH | Haushaltsgerät |
-
1995
- 1995-03-31 DE DE19513185A patent/DE19513185A1/de not_active Withdrawn
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20109237U1 (de) | 2001-06-01 | 2001-08-09 | FER Fahrzeugelektrik GmbH, 99817 Eisenach | Schild |
| DE10127549A1 (de) * | 2001-06-01 | 2002-12-05 | Opto System Gmbh | Verfahren zur Änderung des Abstrahlverhaltens in einem flächig ausgebildeten, lichtleitenden, transparenten Körper und Einrichtungen mit solchen Körpern |
| US6698118B2 (en) | 2001-06-01 | 2004-03-02 | Fer Fahrzeugelektrik Gmbh | Plate |
| DE10309225A1 (de) * | 2003-03-03 | 2004-09-16 | BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH | Haushaltsgerät |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: OPTO-SYSTEM GMBH, 12555 BERLIN, DE |
|
| 8141 | Disposal/no request for examination |