DE19505218C1 - Haltevorrichtung für Gasdüse, Zündelektrode und/oder Flammenfühler eines Zündbrenners - Google Patents
Haltevorrichtung für Gasdüse, Zündelektrode und/oder Flammenfühler eines ZündbrennersInfo
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Description
Bei einer aus DE 82 10 282 U1 bekannten Hakevorrichtung für Gasdüse, Thermoelement
und Zündelektrode eines Zündbrenners sind die Gasdüse und das Thermoelement in
rohrförmige Ansätze eines gemeinsamen Trägerkörpers eingesetzt und mit diesem
verschraubt, während für die wahlweise Anbringung einer Zündelektrode eine im
wesentlichen U-förmige Federklammer dient, deren beide Schenkel je eine Ausnehmung
zum Durchstecken der Zündelektrode und an den Schenkelenden in Teile des Trägerkörpers
eingreifende Rastmittel aufweisen. Eine aus dem Mittelsteg der Federklammer ausgestanzte
Zunge greift mit ihrem freien Ende in eine umlaufende Nut der Zündelektrode ein und
sichert diese gegen Herausfallen.
Mit der Erfindung soll die Halterung von Gasdüse, Flammenleitblech, Thermoelement und
Zündelektrode an einem gemeinsamen Träger weiter vereinfacht und der Zusammenbau
dieser Bauteile zu einem Zündbrenner erleichtert werden. Dies gelingt durch die im
Anspruch 1 gekennzeichnete Erfindung. Mit Hilfe eines einzigen im wesentlichen U-förmig
gebogenen Federblechs lassen sich alle drei Bauelemente in einfachster Weise halten, wobei
die Federwirkung der Schenkelbleche dafür sorgt, daß die einzelnen Bauelemente auch bei
Vibrationen des Brenners ihre Position beibehalten und sich nicht lockern. Besonders
vorteilhaft ist die einfache Montage des Zündbrenners, bei welcher die einzelnen
Bauelemente nur durch die entsprechenden Aufnahmeöffnungen der beiden Schenkelbleche
hindurchgesteckt zu werden brauchen und durch die Federkraft der das eine Schenkelblech
bildenden Zungen federnd festgehalten werden. Da der gesamte Träger aus einem einzigen
Federblech ausgestanzt wird und hierbei zugleich ein Abbiegen der sich gegenüberstehenden
Schenkelbleche erfolgen kann, ist die Herstellung des Trägers äußerst vereinfacht und
erfolgt praktisch in einem einzigen Arbeitsgang. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung
ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand in den Zeichnungen wiedergegebener
Ausführungsbeispiele erläutert. Dabei zeigt:
Fig. 1 den Zündbrenner im zusammengebauten Zustand, wobei von dem auf die
Gasdüse aufgesetzten Flammenleitblech nur dessen im wesentlichen
zylindrischer Halteteil gezeigt ist;
Fig. 1a einen Teilschnitt durch die Halterung der Zündelektrode längs der Linie A-A;
Fig. 1b einen Teilschnitt durch die Halterung des Thermoelements längs der Linie
B-B;
Fig. 1c einen Teilschnitt durch die Halterung der Gasdüse und des nur teilweise
dargestellten Flammenleitblechs;
Fig. 2 den im wesentlichen U-förmigen Träger in der Vorderansicht vor dem
Bestücken mit Gasdüse, Flammenleitblech, Zündelektrode und
Thermoelement;
Fig. 2a eine seitliche Ansicht in Richtung des Pfeiles A in Fig. 2;
Fig. 2b das Federblech nach dem Ausstanzen aber vor dem Abbiegen der beiden
Schenkel zu einem U-förmigen Träger;
Fig. 2c die Versteifung des Mittelstegs des Trägers durch eine Sicke;
Fig. 2d eine der Fig. 2b ähnliche Abwicklung des Trägerbleches, bei der die drei
Durchstecköffnungen im oberen Schenkelblech nicht gegeneinander versetzt,
sondern in einer Reihe angeordnet sind;
Fig. 3 einen radialen Schnitt durch den Halteansatz des Flammenleitblechs;
Fig. 3a einen Schnitt längs der Linie A-A in Fig. 3;
Fig. 3b einen hierzu rechtwinklig biegenden Schnitt längs der Linie B-B; und
Fig. 3c das Flammenleitblech nach dem Ausstanzen aber vor dessen Verformung zu
einem im wesentlichen zylindrischen Halteansatz und einem Gasführungskanal.
Gestalt und Größe des Flammenleitblechs sind in den Zeichnungen nicht wiedergegeben. Es
sind zahlreiche Formen und Ausgestaltungen solcher Flammenleitvorrichtungen bekannt.
Beispielsweise zeigt DE-GM 69 47 963 ein solches Flammenleitblech mit zwei unter einem
Winkel angeordneten Flammenführungskanälen, von denen der eine auf das Thermoelement
und der andere auf einen zu zündenden Hauptbrenner gerichtet ist.
Statt eines Thermoelements kann auch ein anderer Flammenüberwachungssensor,
beispielsweise ein Flammenstab an der Stelle des Thermoelements am gemeinsamen Träger
befestigt werden. Für Zündbrenner mit einer einzigen Elektrode und einer Zündelektronik
kann das Thermoelement oder der Flammenstab entfallen, und die Zündelektrode dient dann
zugleich als Flammenstab. Auch für diese Anwendung kann somit die gleiche
Haltevorrichtung eingesetzt werden.
Der gemeinsame Träger für Thermoelement 1, Zündelektrode 2 und Gasdüse 3 mit
Flammenleitblech 4 besteht aus einem im wesentlichen U-förmig abgewinkelten einzigen
Federblech 5. Sein Mittelsteg 6 weist zwei Befestigungslöcher 7 auf, mit denen der Träger 5
an einem Gerät oder Geräterahmen, beispielsweise an einem Hauptgasbrenner befestigt
werden kann. Im (auf Fig. 1 bezogen) oberen Schenkelblech 8 sind drei
Durchstecköffnungen 9, 10 und 11 für das Thermoelement 1, die Zündelektrode 2 bzw. die
Gasdüse 3 vorgesehen. Sie können, wie in Fig. 2b dargestellt, entweder seitlich
gegeneinander versetzt oder, wie aus Fig. 2d ersichtlich, in einer Reihe nebeneinander
angeordnet sein. Das untere Schenkelblech 12 des Trägers 5 ist in mehrere Zungen 13, 14
und 15 unterteilt. Auch dieses untere Schenkelblech 12 bzw. seine einzelnen Zungen weisen
Durchstecköffnungen 16, 17 bzw. 18 auf; durch welche das Thermoelement 1, die
Zündelektrode 2 bzw. die Gasdüse 3 mit ihren entsprechenden Halteteilen
hindurchgeschoben sind. Das Halteteil 19 des Thermoelements 1 und das Halteteil 20 der
Zündelektrode 2 haben einen runden Querschnitt, während das Halteteil 21 der Gasdüse 3
als Sechskant ausgebildet ist. Auch andere Querschnittsformen dieser Bauteile sind möglich.
Jedes dieser Halteteile ist mit einem umlaufenden Anschlagkragen 22, 23 bzw. 24 versehen,
der auf der Unterseite des oberen Schenkelblechs 8 an der Umrandung der betreffenden
Durchstecköffnung 9, 10 bzw. 11 anliegt und sich dort abstützt.
Im Falle des Thermoelements 1 und der Zündelektrode 2 wird die Kraft mit der die
Halteteile 19 bzw. 20 in der Einsteckposition gehalten werden, durch die Zungen 13 bzw.
14 erzeugt. Sie liegen mit dem Rand ihrer Durchstecköffnungen 16 bzw. 17 an den
Halteteilen 19 bzw. 20 im Reibungskontakt an. Zur Montage von Thermoelement 1 und
Zündelektrode 2 werden diese durch die Durchstecköffnungen 9 und 10 bzw. 16 und 17 bis
zum Anschlagkragen 22 bzw. 23 hindurchgesteckt. Durch ihre Federkraft verspannen die
Zungen 13 und 14 die Halteteile 19 bzw. 20 fest in den Durchstecköffnungen 16 bzw. 17.
Die Befestigung der Gasdüse 3 erfolgt auf eine andere Weise. Hier wird der
hohlzylindrische Halteansatz 25 des nicht dargestellten, sondern abgebrochenen
Flammenleitblechs 4 auf den durch die Öffnung 11 hindurchgesteckten oberen
Befestigungsteil 26 der Düse 3 aufgesteckt und mit diesem verrastet. Hierzu hat die Düse 3
in der Nähe ihres oberen Randes eine umlaufende Nut oder einen Kragen 27, gegen den sich
aus dem Halteansatz 25 des Flammenleitblechs nach innen herausgebogene Sperrzungen 28
legen. Die Federkraft der Sperrzungen 28 drückt den Kragen 27 vom oberen Schenkelblech
8 weg und damit den Anschlagkragen 24 der Gasdüse 3 gegen die Unterseite des oberen
Schenkelblechs 8. Die Gasdüse 3 wird also über diesen Halteansatz 25 mit dem oberen
Schenkelblech 8 verrastet. Darüber hat der Halteansatz 25 des Flammenleitblechs 4 an
seinem dem oberen Schenkelblech 8 zugewandten Rand eine zu diesem Schenkelblech hin
offene Ausnehmung 29, in welche eine aus dem oberen Schenkelblech 8 in Richtung auf das
Flammenleitblech 4 herausgedrückte Federzunge 30 eingreift und den Halteansatz 25 und
somit auch das Flammenleitblech gegen Verdrehen sichert. Um den Halteansatz 25 spielfrei
auf den zylindrischen Teil 26 der Gasdüse 3 aufsetzen zu können, ist der Halteansatz mit
einem axialen Schlitz 31 versehen. Der Mittelsteg 6 ist durch zwei Sicken 32 versteift.
Herstellung und Montage der Haltevorrichtung sind denkbar einfach. Der Träger wird aus
einem einzigen Federblech 5 hergestellt, welches in der abgewickelten, also ebenen Form
nach dem Stanzen, aber vor dem Abbiegen in Fig. 2b bzw. Fig. 2d wiedergegeben ist.
Der Unterschied zwischen diesen beiden Darstellungen liegt darin, daß in Fig. 2d die
Durchstecköffnungen 9 bis 11 auf einer gemeinsamen Mittellinie 33 liegen, in deren
Richtung sich auch die Zunge 30 erstreckt, während in Fig. 2b die mittlere
Durchstecköffnung 10 für die Zündelektrode gegenüber der gemeinsamen Mittellinie der
Durchstecköffnungen 9 und 11 versetzt angeordnet ist und die Federzunge 30 gegenüber
der Mittellinie 33 im Winkel geringfügig verdreht angeordnet ist, so daß das
Flammenleitblech um den gleichen Winkel gegenüber der gemeinsamen Mittellinie 33
verdreht ist. Dieser Winkelversatz kann natürlich auch in der entgegengesetzten Richtung,
d. h. im Uhrzeigersinn erfolgen, wobei dann auch der Mittelpunkt der Durchstecköffnung 10
gegenüber der Mittellinie 33 nach unten versetzt ist (bezogen auf Fig. 2b).
Ausgehend von einem, wie in den Fig. 2b und 2c dargestellt, gestanzten und mit den
Durchstecköffnungen 9 bis 11 sowie 16 bis 18 und den Befestigungslöchern 7 versehenen
Federblech wird dieses gegebenenfalls im gleichen Arbeitsgang in die aus Fig. 2a ersichtliche
Form, d. h. im wesentlichen U-förmig abgebogen. Außerdem wird die Federzunge 30 aus
der Ebene des oberen Schenkelblechs 8 herausgedrückt. Damit ist der Träger 5 für das
Einsetzen der verschiedenen, gemeinsam zu halternden Bauelemente, beispielsweise eines
Thermoelements 1, einer Zündelektrode 2 und einer Zündbrennerdüse 3 vorbereitet. Diese
drei Bauelemente werden dann durch die entsprechenden, oben geschilderten
Durchstecköffnungen hindurchgeschoben und in der ebenfalls geschilderten Weise mit dem
Träger 5 verrastet. Anstelle eines Thermoelements kann auch ein anderer, der
Flammenüberwachung dienender Fühler, beispielsweise ein Widerstandsfühler oder ein
Flammenstab, in den Träger 5 eingesetzt werden. In manchen Fällen wird für Zündung und
Flammenüberwachung dasselbe Element, nämlich eine Zündelektrode 2, verwendet, die bei
der Flammenüberwachung zugleich als Flammenstab dient. Gestalt und Größe der einzelnen
Bauelemente bestimmen die Abmessungen des Trägers 5 und seiner abgewinkelten
Schenkelbleche sowie die Form und Größe der Durchstecköffnungen. Das untere
Schenkelblech kann, falls nur zwei Bauelemente zu befestigen sind, in nur zwei Zungen
unterteilt sein. Außerdem können diese Zungen alle in der gleichen Ebene und nicht, wie in
Fig. 1 dargestellt, in der Höhe gegeneinander versetzt angeordnet sein.
Eine mögliche Ausführungsform des Flammenleitblechs 4 und seines Halteansatzes 25 ist in
den Fig. 3 bis 3c wiedergegeben. Bei seiner Herstellung wird von einem feuerfesten
Blech gemäß Fig. 3c ausgegangen, dessen unterer Teil 25 den hohlzylindrischen
Halteansatz und dessen oberer Teil 34 das eigentliche, in der Zeichnung nicht dargestellte,
sondern nur abgebrochen angedeutete Flammenleitblech bildet. Die Gestalt des
Flammenleitblechs 34 wird, da an sich bekannt, hier im einzelnen nicht erläutert und kann
beliebig sein. Die Zungen 28 werden durch Ausstanzen aus dem Blechteil 25 gebildet.
Darüber hinaus wird die Ausnehmung 29 dadurch erzeugt, daß man eine Lasche 35 am
unteren Rand 37 des Teils 25 ausstanzt und, wie in Fig. 3a gezeigt, nach oben biegt.
Anschließend wird im einfachsten Fall das gesamte Blech 4 um die Mittellinie 36 zu einem
Hohlzylinder gebogen, bis es die aus Fig. 3 ersichtliche runde Gestalt annimmt. Schließlich
wird der gebogene Teil 34 schräg abgewinkelt, um in bekannter Weise einen schräg nach
oben gerichteten oder horizontal gerichteten Flammenführungskanal zu bilden.
Bei der bisher beschriebenen Ausführungsform wird die Gasdüse 3 mit Hilfe ihres
zylindrischen Befestigungsteils 26 und des Kragens 27 über den Halteansatz 25 des
Flammenleitblechs 4 sowie die Federzunge 30 mit dem oberen Schenkelblech 8 verspannt.
Statt dessen kann der Halteansatz 25 des Flammenleitblechs mit dem zylindrischen
Befestigungsteil 26 der Gasdüse 3 verschweißt werden. Bei einer solchen Ausgestaltung ist
die Federzunge 30 gegenüber dem gezeigten Ausführungsbeispiel etwas länger, so daß sie
nicht, wie gezeigt, den Halteansatz 25 vom oberen Schenkelblech 8 weg nach oben drückt,
sondern ihre Stirnkante am Befestigungsteil 26 mit Reibungskraft anliegt. Die Gasdüse 3
wird bei der Montage von unten mit ihrem Befestigungsteil 26 durch die Öffnung 11 des
oberen Schenkelblechs geschoben bis ihr Anschlagkragen 24 an diesem Schenkelblech 8
anliegt. Die am Befestigungsteil 26 angreifende Federzunge 30 hält die Gasdüse in der
eingeschobenen Position, so daß diese nicht mehr nach unten herausgezogen werden kann.
Die umlaufende Vertiefung oder Rille 27 am Befestigungsteil 26 wird hier nicht benötigt.
Sobald die Gasdüse 3 eingesetzt und durch die Federzunge 30 in ihrer Position gesichert ist,
wird das Flammenleitblech 4 mit seinem Halteansatz 25 über den zylindrischen
Befestigungsteil 26 der Gasdüse 3 geschoben bis der Halteansatz am oberen Schenkelblech
8 anliegt. Sodann werden Halteansatz 25 und Befestigungsteil 26 miteinander verschweißt.
Als Drehsicherung für die Gasdüse samt Flammenleitblech kann, wie im gezeigten
Ausführungsbeispiel, entweder eine unrunde Querschnittsform ihres Halteteils 21 in
Verbindung mit einer entsprechenden Gestalt der Öffnung 18 im unteren Schenkelblech
oder, wie ebenfalls dargestellt, das Eingreifen der Federzunge 30 in eine schlitzförmige
Ausnehmung 29 des Halteansatzes 25 dienen.
Claims (10)
1. Haltevorrichtung für Gasdüse (3), Zündelektrode (2) und/oder Flammenfühler (1) eines
Zündbrenners, dadurch gekennzeichnet, daß
- a) der Träger für diese Bauelemente (1, 2, 3) ein im wesentlichen U-förmig abgewinkeltes einziges Federblech (5) ist;
- b) der Mittelsteg (6) des Trägers (5), zu dessen Befestigung an einem Gerät oder Rahmen dient;
- c) die beiden Schenkelbleche (8; 13, 14, 15) des Trägers (5) sich gegenüberstehende Öffnungen (9, 10, 11; 16, 17, 18) zum Hindurchstecken von wenigstens zwei der Bauelemente (1, 2, 3) aufweisen;
- d) jedes dieser im wesentlichen zylindrischen Bauelemente (1, 2, 3) mit einem Anschlagkragen (22, 23, 24) versehen ist, mit dem es sich nach dem Hindurchstecken durch die Öffnungen (16, 17, 18) des einen Schenkelblechs (13 bis 15) am anderen Schenkelblech (8) abstützt;
- e) das eine Schenkelblech in wenigstens zwei Zungen (13, 14, 15) unterteilt ist;
- f) wenigstens eine dieser Zungen (13, 14) unter einem von 90° abweichenden Winkel derart vom Mittelsteg (6) abgewinkelt ist, daß der am Bauelement (1, 2) anliegende Rand der Durchstecköffnung (16, 17) das Bauelement (1, 2) mit dem Träger (5) federnd verspannt.
2. Haltevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
andere Schenkelblech (8) als ganzes etwa rechtwinklig vom Mittelsteg (6) abgewinkelt
ist.
3. Haltevorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens zwei der Zungen (13, 14, 15) einen unterschiedlichen Abstand vom
anderen Schenkelblech (8) haben.
4. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Halteteil (21) der Gasdüse (3) einen unrunden, vorzugsweise
sechseckigen Querschnitt und die Durchstecköffnung (18) im einen Schenkelblech (15)
eine entsprechende, den Halteteil gegen Verdrehen sichernde Querschnittsform hat.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn
zeichnet, daß
- a) auf einen zylindrischen, durch das andere Schenkelblech (8) hindurchragenden Befestigungsteil (26) der Gasdüse (3) ein im wesentlichen zylindrischer, vorzugsweise in Längsrichtung geschlitzter Halteansatz (25) eines Flammenleitblechs (4) aufgesetzt ist; und
- b) dieser Halteansatz (25) auf der dem Anschlagkragen (24) abgewandten Seite am anderen Schenkelblech (8) anliegt.
6. Haltevorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der
Halteansatz (25) des Flammenleitblechs (4) mit dem Befestigungsteil (26) der Gasdüse
(3) verschweißt ist.
7. Haltevorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß eine
aus dem anderen Schenkelblech (8) in Richtung auf das Flammenleitblech (4)
herausgedrückte Federzunge (30) am Befestigungsteil (26) angreift und diesen in seiner
Position sichert.
8. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekenn
zeichnet, daß der zylindrische Befestigungsteil (26) der Gasdüse (3) in der Nähe
seines freien Endes eine umlaufende Vertiefung (27) aufweist, in welche wenigstens
eine aus dem Halteansatz (25) des Flammenleitblechs (4) nach innen herausragende
Sperrzunge (28) eingreift.
9. Haltevorrichtung nach Anspruch 5, 6, 7 oder 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Halteansatz (25) des Flammenleitblechs (4) an seinem, dem
anderen Schenkelblech (8) zugewandten Rand eine zum Schenkelblech hin offene
Ausnehmung (29) aufweist, in welche eine aus dem anderen Schenkelblech (8) in
Richtung auf das Flammenleitblech (4) herausgedrückte Federzunge (30) eingreift und
den Halteansatz (25) gegen Verdrehen sichert.
10. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Mittelsteg (6) des Trägers (5) durch wenigstens eine Sicke (32)
versteift ist.
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