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DE1491754C - Vorrichtung zum Einspritzen einer Flüssigkeit in den Körper eines Patienten - Google Patents

Vorrichtung zum Einspritzen einer Flüssigkeit in den Körper eines Patienten

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Publication number
DE1491754C
DE1491754C DE1491754C DE 1491754 C DE1491754 C DE 1491754C DE 1491754 C DE1491754 C DE 1491754C
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
motor
gear
patient
piston
syringe
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
Other languages
English (en)
Inventor
Der Anmelder Ist
Original Assignee
Frawley Enterprises Inc., Culver City, Calif. (V.StA.)
Publication date

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Description

Die Erfindung geht aus von einer Vorrichtung zum Einspritzen einer Flüssigkeit in den Körper eines Patienten, insbesondere in eine Armvene, die ein Stützteil umfaßt, auf dem eine Spritze und ein Motor zum gleichmäßigen langsamen Entleeren der gefüllten Spritze angeordnet sind.
Eine derartige Infusionsvorrichtung ist aus der USA.-Patentschrift 3 199 511 bekannt. Dort treibt der Motor eine Pumpe, mittels der Flüssigkeit in eine geschlossene Kammer gedrückt wird, in der ein zusammendrückbarer Balg angeordnet ist, der die Infusionsflüssigkeit enthält. Die bekannte Vorrichtung ist vergleichsweise sperrig, wobei das Stützteil Ständer und Laufrollen umfaßt.
Ebenso wie bei den gleichfalls bekannten Vorrichtungen mit Zuführung der Infusionsflüssigkeit von einer erhöhten Stelle unter Ausnutzung des Flüssigkeitsgewichts ist es erwünscht, die Spritze bzw. Kanüle über längere Zeit am bzw. im Körper des Patienten zu belassen, um eine häufige Wiederholung von Einstichen zu vermeiden. Dementsprechend wird auch ein kontinuierliches langsames Einspritzen der physiologischen Flüssigkeit angestrebt. Es ist jedoch häufig erforderlich, den Patienten zu Untersuchungszwecken oder aus anderen Gründen aus einem Raum in einen anderen Raum zu bringen. Das ist zwar bei. einem fahrbaren Stützteil oder Gestell für die Flüssigkeitsflasche bzw. die Infusionsvorrichtung möglich, ohne die Kanüle aus der Vene des Patienten herauszuziehen; der Transport des Patienten ist jedoch erheblich erschwert, da der Patient und die Infusionsvorrichtung gleichzeitig und gleichmäßig bewegt werden müssen. Es hat sich gezeigt, daß es relativ häufig vorkommt, daß es infolge einer unvorhersehbaren Relativbewegung zwischen dem Patienten und der Infusionsvorrichtung zum ungewollten Herausziehen der Kanüle aus der Vene des Patienten kommt. Dann muß ein erneuter Einstich in die Vene vorgenommen werden.
Der Erfindung liegt dementsprechend die Aufgabe zugrunde, eine kompakte Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die sich auf einfache Weise am Patienten selbst befestigen läßt, so daß der Transport des Patienten während der Infusion vereinfacht ist und die Gefahr weitgehend ausgeschaltet ist, daß es während des Transports zu einem unbeabsichtigten Herausziehen der Infusionskanüle aus der Vene des Patienten kommt.
Ausgehend von der Vorrichtung der eingangs genannten Art wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß das Stützteil zum Anlegen an einen Körperteil ausgebildet und mit Befestigungsmitteln zum Befestigen am Körper versehen ist, daß die Spritze mittels eines verschiebbaren Kolbens entlcerbar ist und daß der Motor über ein Ritzel und ein Zahnrad mit einer Gewindebohrung eine in einer Unterstützung gelagerte Gewindespindel längs verschiebbar antreibt, die mit dem Kolben verbunden ist.
Bei dieser Ausbildung kann die gesamte kompakte Infusionsvorrichtung auf einfache Weise am Patienten selbst befestigt werden. Gegebenenfalls kann die Vorrichtung auch bei Versuchstieren angewendet werden. Sie sichert dem Patienten ein hohes Maß an Bewegungsfreiheit, während die Flüssigkeit langsam und kontinuierlich infundiert wird. Da bei ordnungsgemäßer Befestigung eine Relativbewegung zwischen dem Patienten und der Infusionsvorrichtung nicht zu befürchten ist, besteht auch nicht die Gefahr, daß die Kanüle versehentlich aus der Vene des Patienten herausgezogen wird.
Bei einer zweckmäßigen Ausgestaltung umfaßt die Unterstützung der Gewindespindel zwei im Abstand zueinander angeordnete Einzelunterstützungen, zwischen denen das mit der Gewindespindel verschraubte Zahnrad gegen Axialbewegungen gesichert angeordnet ist.
Nach einer vorteilhaften Ausbildung der Erfindung ist der Motor auf dem Stützteil schwenkbar gelagert. Auf diese Weise kann die Antriebsverbindung zwischen Motor und Kolben leicht unterbrochen werden und gegebenenfalls der Kolben verstellt \ind die Spritze entsprechend nachgefüllt oder auch entleert werden. Dabei ist eine Ausbildung zweckmäßig, bei welcher der Motor mittels einer Feder im kämmenden Eingriff seines Ritzels mit dem Zahnrad vorgespannt ist, so daß normalerweise die Antriebsverbindung selbsttätig hergestellt ist.
Eine zweckmäßige Weiterbildung sieht vor, daß der Motor ein Federmotor ist, dem eine in Betriebs-. Stellung bringbare Aufziehwelle zugeordnet ist, die ein Zahnrad trägt, das in Betriebsstellung mit dem Ritzel kämmt, um gleichzeitig mit dem Aufziehen des Motors den Kolben zurückzustellen. In diesem Falle kann die Vorrichtung ohne Verwendung einer Batterie bzw. Stromquelle betrieben werden. Sie läßt sich daher besonders kompakt ausführen, wobei zugleich eine einfache Handhabung möglich wird, bei der das Nachziehen des Motors zugleich der erneuten Füllung der Spritze mit der Infusionsflüssigkeit dient.
Ferner wird die universelle Verwendbarkeit der Vorrichtung erhöht, wenn die Drehgeschwindigkeit des Motors mittels einer Regeleinrichtung änderbar ist.
Die Erfindung wird im folgenden an Hand schematischer Zeichnungen an mehreren Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung im Grundriß; .
F i g. 2 ist eine Seitenansicht der Vorrichtung nach Fig. 1;
Fig. 3 ist ein Teilschnitt längs der Linie 3-3 in Fig. 2;
F i g. 4 zeigt schematisch eine elektrische Schaltung für die Vorrichtung nach Fig. 1 bis 3;
Fig. 5 zeigt im Grundriß eine andere Ausbildungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;
F i g. 6 ist eine Seitenansicht der Vorrichtung nach Fig.5;
F i g. 7 ist ein Teilschnitt längs der Linie 6-6 in Fig.5.
In F i g. 1 bis 3 erkennt man eine insgesamt mit 10 bezeichnete erfindungsgemäße Vorrichtung zum Zuführen von Flüssigkeiten. Die Vorrichtung 10 umfaßt eine Grundplatte 11, mit der ein Gurt 12 verbunden ist, mittels dessen die Vorrichtung an einem Körperteil eines Patienten befestigt werden kann. Die Grundplatte 11 kann so geformt sein, daß sie sich einem Körperteil eines Patienten annähernd anpaßt, und man kann ein Polster aus Schaumgummi auf der Unterseite der Grundplatte anordnen, so daß sich die Vorrichtung leicht am Körper eines Patienten befestigen läßt.
Auf der Grundplatte 11 ist eine Injektionsspritze 13 befestigt, die ein Rohr 14 trägt, mit dem eine Kanüle 15 verbunden werden kann. Die Kanüle 15 kann in der üblichen Weise z. B. in eine Vene eines
Patienten eingeführt werden. Die Spritze 13 umfaßt einen Kolben 17, der in Richtung auf das ihm benachbarte Ende des Rohrs 14 und von diesem weg bewegbar ist. Das äußere Ende des Kolbens 17 trägt eine Platte 18, die am freien Ende einer Gewindespindel 5 19 befestigt ist. Diese Gewindespindel weist bei 19 a eine Anflächung auf, so daß sie sich in Unterstützungen 20 α und 20 b auf in diesen Unterstützungen vorgesehenen ebenen Flächen verschieben läßt. Zwischen den Unterstützungen 20 α und 20 b ist ein Antriebszahnrad 21 angeordnet, das eine mit der Gewindespindel 19 zusammenarbeitende Nabe 22 mit einer Gewindebohrung aufweist. Das Zahnrad 21 kämmt mit einem auf der Welle 24 eines Elektromotors 25 sitzenden Zahnrad 23. Der Elektromotor 25 ist auf einer Unterstützung 26 angeordnet, die auf der Grundplatte 11 bei 27 drehbar gelagert ist. An einem Ende der Unterstützung 26 ist eine Feder 28 vorgesehen, durch die die Zahnräder 21 und 23 normalerweise in Eingriff gehalten werden. Außerdem ist mit der Unterstützung 26 eine Handhabe 29 verbunden, die niedergedrückt werden kann und dazu dient, den Motor 25 so zu schwenken, daß das Zahnrad 23 außer Eingriff mit dem Zahnrad 21 gebracht wird. Nachdem der Kolben 17 gemäß F i g. 1 mit Hilfe der Zahnräder 23 und 21 und der Gewindespindel 19 nach links bewegt worden ist, kann man die Handhabe 29 niederdrücken, um das Zahnrad 23 außer Eingriff mit dem Zahnrad 21 zu bringen, woraufhin das Zahnrad 21 mit der Hand gedreht werden kann, um den Kolben 17 in seine aus F i g. 1 ersichtliche Ausgangsstellung zurückzuführen. Die Grundplatte 11 trägt ferner eine Batterie 32 zum Zuführen von elektrischem Strom zu dem Motor 25.
In F i g. 4 erkennt man eine elektrische Schaltung, mittels deren die Injektionsspritze 13 betätigt und die Geschwindigkeit der Flüssigkeitsabgabe geregelt werden kann. Die Schaltung umfaßt den Motor 25 und die Batterie 32, die zusammen mit einem Potentiometer 33, einem Ein- und Ausschalter 35 und einem Mikroschalter 36 in Reihe geschaltet sind. Der Mikroschalter 36 ist gemäß F i g. 1 so angeordnet, daß er durch die Platte 18 betätigt werden kann, um den Motor 25 auszuschalten. Der Mikroschalter 36 ist normalerweise geschlossen, bis er durch die Platte 18 geöffnet wird. Um die Geschwindigkeit der Abgabe der Flüssigkeit zu regeln, wird der Widerstand des Potentiometers 33 entsprechend eingestellt, so daß dem Motor 25 ein geregelter elektrischer Strom zugeführt wird.
In F i g. 5 bis 7 ist eine weitere Ausbildungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung dargestellt. Diese insgesamt mit 50 bezeichnete Vorrichtung umfaßt eine Grundplatte 51, auf der eine Injektionsspritze 53 befestigt ist, mit der ein Austrittsrohr 54 verbunden ist. Die Spritze 53 umfaßt einen Kolben 57, mittels dessen die Flüssigkeit aus dem Behälter 53 der Spritze zu dem Rohr 54 gefördert werden kann. Am freien Ende des Kolbens 57 ist eine Platte 58 befestigt, die sich auf der Oberseite der Grundplatte 51 gleitend bewegen kann. Mit der Platte 58 ist eine Gewindespindel 59 verbunden, die in Unterstützungen 60 α und 60 b so gelagert ist, daß sie sich gemäß Fig. 5 von links nach rechts und umgekehrt bewegen kann. Ein Zahnrad 61 mit einer Nabe 62, die eine Gewindebohrung besitzt, ist auf der Gewindespindel 59 angeordnet und kann durch ein Zahnrad 63 angetrieben werden, das mit einer nur in einer Drehrichtung wirksamen Antriebskupplung 64 verbunden ist; die Kupplung 64 ist ihrerseits auf der Welle 65 eines Federmotors 66 angeordnet. Da die Platte 58 auf der Grundplatte 51 verschiebbar ist und sich an der Grundplatte abstützt, kann sich die Gewindespindel 59 nicht aus ihrer Lage bewegen, wenn die Nabe 62 gedreht wird.
Das Federwerk 66 ist an der Grundplatte 51 befestigt und mit einer Aufziehwelle 68 versehen, die einen Anschlag 69 trägt. Soll das Federwerk aufgezogen werden, wird ein passender Anschlag bzw. eine Klaue 70 auf eine Welle 71 aufgesetzt, die gemäß F i g. 5 und 6 bei 72 drehbar gelagert ist. Die Anschläge oder Kupplungsklauen 69 und 70 stehen normalerweise nicht in Eingriff, da elastische Vorspannmittel, z. B. eine Feder 74, vorgesehen sind; die Feder 74 stützt sich an dem Lagerbock 72 und einem an der Welle 71 befestigten Widerlager 75 ab. Damit die Klaue 70 über die Klaue 69 geschoben werden kann, ist am freien Ende der Welle 71 ein Drehknopf 76 befestigt. Drückt man den Knopf bzw. die Scheibe 76 gemäß F i g. 5 und 6 nach links, wie es in F i g. 5 schematisch angedeutet ist, wird die Klaue 69 von der Klaue 70 erfaßt, so daß das Federwerk aufgezogen werden kann. Die Klaue 70 ist außerdem mit Zahnradzähnen versehen, so daß diese Klaue mit dem Zahnrad 63 zusammenarbeiten kann, um den Kolben 57 in seine Ausgangsstellung nach F i g. 5 zurückzuführen. Die Welle 65 des Federwerks wird beim Aufziehen des Federwerks nicht betätigt, da sie mit der nur in einer Drehrichtung wirksamen Kupplung 64 versehen ist. Damit die Drehgeschwindigkeit der Welle 65 geregelt werden kann, ist eine Stange 77 vorgesehen, die aus dem Federwerk 66 herausragt. Ein derartiges Federwerk wird z. B. von der westdeutschen Firma Hoffman hergestellt; bei diesem Fabrikat handelt es sich um ein Präzisionsfederwerk. Soll dem Rohr 54 Flüssigkeit zugeführt werden, setzt man das Federwerk 66 in Betrieb, damit die Zahnräder 63 und 61 angetrieben werden, um die Gewindespindel 59 gemäß F i g. 5 nach links zu bewegen. Sobald die Platte 58 zur Anlage an der Unterstützung 60 b gekommen ist, kann das Federwerk den Kolben 57 nicht weiter betätigen. Um den Kolben 57 in seine Ausgangsstellung zurückzuführen, wird die Stange 71 gemäß F i g. 5 nach links geschoben, so daß das Kupplungsteil 70 in Eingriff mit dem Kupplungsteil 69 kommt, wobei gleichzeitig die Zahnradzähne des Kupplungsteils 70 in Eingriff mit dem Zahnrad 63 gebracht werden. Nunmehr kann das Federwerk 66 aufgezogen werden, wobei der Kolben 57 in seine normale Stellung bzw. seine Ausgangsstellung zurückgeführt wird.

Claims (6)

Patentansprüche:
1. Vorrichtung zum Einspritzen einer Flüssigkeit in den Körper eines Patienten, insbesondere in eine Armvene, mit einem Stützteil, auf dem eine Spritze und ein Motor zum gleichmäßigen langsamen Entleeren der gefüllten Spritze angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß das Stützteil (11, 51) zum Anlegen an einen Körperteil ausgebildet und mit Befestigungsmitteln (12) zum Befestigen am Körper versehen ist, daß die Spritze (13,53) mittels eines verschiebbaren Kolbens (17, 57) entlcerbar ist und daß der Motor (25, 66) über ein Ritzel (23, 63)
und ein Zahnrad (21,61) mit einer Gewindebohrung eine in einer Unterstützung (20 α, 20 6; 60 α, 60 6) gelagerte Gewindespindel (19, 59) längsverschiebbar antreibt, die mit dem Kolben verbunden ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterstützung (20 a, 20 b; 60 a, 60 b) der Gewindespindel (19, 59) zwei im Abstand zueinander angeordnete Einzelunterstützungen umfaßt, zwischen denen das mit der Gewindespindel (19,59) verschraubte Zahnrad (21,61) gegen Axialbewegungen gesichert angeordnet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Motor (25) auf dem Stützteil (11) schwenkbar gelagert ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Motor (25) mittels einer Feder (28) im kämmenden Eingriff seines Ritzels (23) mit dem Zahnrad (21) vorgespannt ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Motor ein Federmotor (66) ist, dem eine in Betriebsstellung bringbare Aufziehwelle (71) zugeordnet ist, die ein Zahnrad (70) trägt, das in Betriebsstellung mit dem Ritzel (63) kämmt, um gleichzeitig mit dem Aufziehen des Motors den Kolben (57) zurückzustellen.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehgeschwindigkeit des Motors (25, 66) mittels einer Regeleinrichtung (33, 77) änderbar ist.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen

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