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DE1114781B - Vorrichtung und Reissschiene zum Beschneiden von Papier od. dgl. - Google Patents

Vorrichtung und Reissschiene zum Beschneiden von Papier od. dgl.

Info

Publication number
DE1114781B
DE1114781B DEM34225A DEM0034225A DE1114781B DE 1114781 B DE1114781 B DE 1114781B DE M34225 A DEM34225 A DE M34225A DE M0034225 A DEM0034225 A DE M0034225A DE 1114781 B DE1114781 B DE 1114781B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
head part
tear bar
plate
tear
slide
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEM34225A
Other languages
English (en)
Inventor
John R Middents
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
JOHN R MIDDENTS
Original Assignee
JOHN R MIDDENTS
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by JOHN R MIDDENTS filed Critical JOHN R MIDDENTS
Publication of DE1114781B publication Critical patent/DE1114781B/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B43WRITING OR DRAWING IMPLEMENTS; BUREAU ACCESSORIES
    • B43LARTICLES FOR WRITING OR DRAWING UPON; WRITING OR DRAWING AIDS; ACCESSORIES FOR WRITING OR DRAWING
    • B43L13/00Drawing instruments, or writing or drawing appliances or accessories not otherwise provided for
    • B43L13/02Draughting machines or drawing devices for keeping parallelism
    • B43L13/04Guides for rulers
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
    • B26FPERFORATING; PUNCHING; CUTTING-OUT; STAMPING-OUT; SEVERING BY MEANS OTHER THAN CUTTING
    • B26F1/00Perforating; Punching; Cutting-out; Stamping-out; Apparatus therefor
    • B26F1/38Cutting-out; Stamping-out
    • B26F1/3853Cutting-out; Stamping-out cutting out frames

Landscapes

  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Forests & Forestry (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Knives (AREA)

Description

  • Vorrichtung und Reißschiene zum Beschneiden von Papier od. dgl. Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Beschneiden von Papier, Zeichnungen od. dgl., bestehend aus einer Führungsschiene und einem auf Rollen verschiebbaren, von der Schiene abhebbaren Messerschlitten.
  • Bekanntlich ist zum Schneiden gerader Kanten eine Führung des Schneidwerkzeuges erforderlich. Diese Führungen sind in der Regel durch stabförmige Körper gebildet, die auf die zu schneidenden Gegenstände auflegbar sind. Als Führungsflächen dienen dabei die Kanten des stabförmigen Körpers, an denen das Schneidwerkzeug während des Schneidvorganges entlanggleitet. Führungen dieser Art zeigen jedoch den Nachteil, daß durch Neigen des Messers die Bildung einer geraden Kante nicht gewährleistet ist. Dies erweist sich besonders nachteilig, wenn schräge Kanten, wie sie beispielsweise an Abdeckblenden für Fotografien, Gravuren od. dgl. Verwendung finden, herzustellen sind. Darüber hinaus weisen die als Führung der Schneidwerkzeuge dienenden stabförmigen Körper auch vielfach keine sichere Anlage an den zu schneidenden Gegenständen auf; dies insbesondere dann, wenn die stabförmigen Körper mit quer zur Ebene derselben sich erstreckenden Anschlagleisten versehen sind. Diese Anschlagleisten ermöglichen zwar eine Anlage und Ausrichtung des stabförmigen Körpers nach Art einer Reißschiene an den zu schneidenden Gegenständen bzw. deren Unterlagen, wie Tischplatten, Zeichenbrettern od. dgl., ergeben jedoch andererseits beim Auflegen auf den zu schneidenden Gegenstand durch den zwischen dem stabförmigen Körper und dem zu schneidenden Gegenstand sich bildenden Zwischenraum Nachteile.
  • Der sicheren Führung der Schneidklinge kommt zur Erzielung eines sauberen Schnittes eine besondere Bedeutung zu. Zwar sind Schwalbenschwanz-Gleitführungen für ähnliche Zwecke bereits bekannt, doch bedingt eine solche Ausbildung zu ihrer Herstellung eine außerordentlich sorgfältige und teure Bearbeitung der Gleitbahn sowie des Schlittens, um eine einigermaßen zuverlässige Führung desselben zu erzielen. Infolge des einseitigen Kraftangriffs der Schneide an dem Schlitten verkantet dieser jedoch leicht, und außerdem klemmt er bereits bei den geringsten Verunreinigungen der Führungen. Sitzt er andererseits zu locker, so ergibt sich eine unsaubere Führung. Insgesamt schafft eine gleitende Reibung zwischen Führung und Schlitten ohnehin keine idealen Verhältnisse.
  • Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung einer Führung der Schneidwerkzeuge für Kantenschneider nach Art einer Reißschiene, die durch entsprechende Aus-Bildung sowohl auf den Gegenstand auflegbar als auch an Kanten desselben anlegbar ist und dabei eine sichere Führung des Schneidwerkzeuges gewährleistet.
  • Die Erfindung schafft eine sich durch große Einfachheit im Aufbau, Zweckmäßigkeit in der Handhabung und äußerste Präzision der Schneidenführung auszeichnende Vorrichtung zum Beschneiden von Papier, Zeichnungen od. dgl.
  • Diese Vorzüge werden gemäß der Erfindung dadurch erzielt, daß die Führungsschiene in einem U-förmig ausgebildeten Profil auf einer Reißschiene angeordnet ist und die Rollen des Messerschlittens mit dem Abstand der U-Schenkel entsprechenden Rillen versehen sind.
  • Die Erfindung richtet sich weiter auf eine Reißschiene mit einem senkrecht zu dem die Führungsschiene aufweisenden Blatt verlaufenden Kopfteil, welcher seinerseits ein zu seiner Ebene senkrechtes Führungselement besitzt. Hierbei ist vorgesehen, daß das Führungselement aus einer selbständigen Kopfteilplatte besteht, die in Wirkungsstellung einerseits an der Kante des Kopfteils und andererseits an dem kopfteilseitigen Ende der Führungsschiene anliegt. Bei einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist die Kopfteilplatte auf den Kopfteil auflegbar und durch Klemmittel mit diesem lösbar verbunden. Für den Benutzer ist hierdurch die Möglichkeit gegeben, durch Änderung der Stellung der Kopfteilplatte im Blatt der Reißschiene diese wahlweise unter Wahrung einer formschlüssigen Anlage des Blattes an den zu schneidenden Gegenstand auf den Gegenstand aufzulegen bzw. an eine Kante desselben bzw. dessen Unterlage, wie den Tisch od. dgl., anzulegen.
  • Zur Halterung der Kopfteilplatte am Blatt bzw. Kopfteil der Reißschiene sieht die Erfindung eine sich in der Längsrichtung des Blattes erstreckende Blattfeder vor, die mittig derart am Kopfteil der Reißschiene befestige ist, daß ihre Schenkel zur Halterung der Kopfteilplatte sowohl in der senkrecht zum Blatt sich erstreckenden Stellung derselben als auch in der auf dem Kopfteil vorgesehenen Flachlage dienen.
  • Zur Bildung von über die Ebene des Blattes vorstehenden Anschlagflächen sieht die Erfindung vor, die Kopfteilplatte mit einer Aussparung zu versehen, in die beim senkrechten Aufstecken der Kopfteilplatte auf das Blatt dieses dergestalt in die Aussparung eingreift, daß die seitlich der Aussparung gelegenen Flächen der Kopfteilplatte über die Unterseite des Blattes herausragen. Die Weite der Aussparung entspricht dabei der Breite des Blattes.
  • Zur Halterung der Kopfteilplatte in der senkrecht zum Blatt sich erstreckenden Stellung schlägt die Erfindung vor, daß der der Gleitbahn zugewandte Schenkel der Blattfeder senkrecht zum Blatt abgebogen ist und als Klemmglied der an die Stirnfläche der Gleitbahn anliegenden Kopfteilplatte dient. Die zwischen dem abgebogenen Schenkel der Blattfeder und der Stirnfläche der Gleitbahn klemmend gehaltene Kopfteilplatte ist schnell und leicht von der Reißschiene abnehmbar, ohne daß hierzu zusätzliche Werkzeuge od. dgl. erforderlich sind. Bei Auflage der Kopfteilplatte auf den Kopfteil der Reißschiene erfolgt die Halterung derselben mittels des der Gleitbahn abgewandten Schenkels der Blattfeder. Der Schenkel der Blattfeder kann hierzu abgekröpft sein und sich im Abstand annähernd parallel zum Kopfteil erstrecken. Der Kopfteil dient als Widerlager der Kopfteilplatte, die auf dem Kopfteil durch die Vorspannung des Schenkels der Blattfeder klemmend gehalten ist. Zur Fixierung der Kopfteilplatte auf dem Kopfteil ist nach weiterer Erfindung der Kopfteil mit Ansätzen versehen, die beidseitig der Blattfeder angeordnet sind und als Anschläge der Kopfteilplatte dienen. Die Kopfteilplatte ist hierdurch bis zur Anlage mit den Ansätzen zwischen dem abgekröpften Schenkel der Blattfeder und dem Kopfteil einschiebbar.
  • In den Figuren ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Es zeigt Fig. 1 eine Reißschiene zum Führen eines das Schneidwerkzeug tragenden Schlittens in perspekti-,vischer Darstellung, Fig. 2 eine Seitenansicht der Fig. 1 in vergrößerter Darstellung mit an einer Kante von Gegenstand und Unterlage anliegender Reißschiene, Fig.3 einen Schnitt durch Schlitten und Reißschiene quer zur Längsrichtung, Fig. 4 einen Längsschnitt durch den Schlitten, Fig. 5 eine Draufsicht auf Reißschiene und Gleitbahn mit auf dem Kopfteil aufgelegter Kopfteilplatte, Fig. 6 eine Draufsicht auf Reißschiene und Gleitbahn mit senkrecht zur Blattebene sich erstreckender Kopfteilplatte, Fig. 7 einen Schnitt nach der Linie VII-VII der Fig. 5 in vergrößertem Maßstab, Fig. 8 einen Schnitt nach der Linie VIII-VIII der Fig. 6 in vergrößertem Maßstab, Fig.9 einen Teil der Fig. 6 in der Seitenansicht und Fig. 10 einen Teil der Fig. 5 in der Seitenansicht. In den Figuren ist mit 1 das Blatt und mit 2 der Kopfteil der Reißschiene bezeichnet. Der Kopfteil 2 ist durch einen Flachteil gebildet und mittels Schrauben 3 mit dem Blatt 1 fest verbunden. Mit 4 ist die abnehmbar ausgebildete Kopfteilplatte bezeichnet. Diese weist eine Aussparung 5 auf, deren Weite der Breite des Blattes 1 entspricht und seitlich durch Abwinkelungen 8 begrenzt ist. Mit 6 ist der sich an der Aussparung 5 anschließende, im Ausführungsbeispiel abgekröpfte Steg bezeichnet.
  • An der Oberseite des Blattes 1 ist die U-förmig ausgebildete Gleitbahn 9 angebracht, die sich über die gesamte Länge des Blattes erstreckt und Schenkel 10 aufweist. Die Schenkel 10 bilden ein Schienenpaar für den auf der Gleitbahn längsbewegbaren Schlitten 11. 12 sind Meßteilstriche, die an der Oberseite des Blattes 1 entlang der Längskanten angeordnet sind und das Messen der Schnittlinie ermöglichen. Am Körperteil 13 des Schlittens 11 schließen sich die Seitenwangen 14 an, in denen die beiden Laufrollen 15 gelagert sind. Die Laufrollen 15 weisen Ringnuten 16 auf, deren mittlerer Abstand mit dem mittleren Abstand der Schenkel 10 übereinstimmt und zur Aufnahme der freien Enden der Schenkel 1.0 dienen.
  • Wie weiterhin erkennbar, sind die Seitenwangen 14 schräg nach außen verlaufend ausgebildet und mit Schrägnuten 17 versehen, die durch Platten 18 überdeckt sind. In den Schrägnuten 17 ist die Schneidklinge 20 längsbewegbar eingesetzt und mittels der Platte 18 in der gewünschten Stellung klemmend gehalten. Das Festklemmen der Schneidklinge 20 erfolgt mittels der Stellschraube 21, die Halterung der Platte 18 am Schlitten 11 mittels der Schrauben 19. Die verstellbare Anordnung der Schneidklinge 20 ermöglicht die Durchführung von Schnitten verschiedener Tiefe entsprechend dem jeweils zu schneidenden Gegenstand. Zur leichteren Handhabung des Schlittens weist dieser einen Betätigungsknopf 22 auf, der beim Ausführungsbeispiel am vorderen Teil des Schlittens mittels der Schraube 23 befestigt ist. Der Betätigungsknopf 22 ist, wie insbesondere in der Fig. 2 gezeigt, so angebracht, daß der Schwerpunkt desselben im wesentlichen in der durch die Schneidspitze gelegten Vertikalebene liegt, so daß zum Schneiden von Kanten nur geringe Druckkräfte erforderlich sind.
  • Bei Verwendung der Reißschiene in Verbindung mit einer Tischplatte od. dgl. wird die Kopfteilplatte 4 vertikal auf das Blatt 1 aufgebracht, wie dies in den Fig.2, 5, 8 und 9 gezeigt ist. Die Halterung der Kopfteilplatte 4 erfolgt mittels der am Kopfteil angeordneten zweischenkeligen Blattfeder 24, die mittels der Schraube 26 am Kopfteil 2 befestigt ist.
  • Der Schenkel 25 der Blattfeder 24 ist annähernd vertikal zur Blattebene abgebogen und dient als Klemmglied der aufgesteckten Kopfteilplatte 4. Die Abwinkelungen 8 ragen bei senkrechter Anordnung der Kopfteilplatte 4 zum Blatt in die in der Randkante des Kopfteiles 2 angebrachten Aussparungen 4' ein. Als Widerlager der Kopfteilplatte 4 dient die Stirnfläche der Gleitbahn 9, gegen die die der Blattfeder abgewandte Seite des Steges 6 anliegt. Die über die Unterseite des Blattes vorstehenden Seitenteile des Kopfteiles 4 bilden Anlageflächen der Reißschiene an der Kante des in der Fig. 2 mit 30 bezeichneten zu schneidenden Gegenstandes bzw. der Unterlage 31 oder des Tisches 32.
  • Sind keine über die Unterseite des Blattes 1 der Reißschiene vorstehenden Anschlagflächen erforderlich, so ist dies durch Abnahme der Kopfteilplatte 4 und Aufstecken derselben auf den Kopfteil 2, wie in den Fig. 6 und 10 gezeigt, erreichbar. Die Kopfteilplatte 4 wird hierbei mittels des Schenkels 25' der Blattfeder 24 pressend gegen die Oberseite des Kopfteiles 2 gehalten. Die beidseitig der Blattfeder 24 gelegenen Stifte 25" dienen als Anschlagkörper der Kopfteilplatte 4 beim Anbringen derselben zwischen Schenkel 25' der Feder 24 und Kopfteil 2.
  • Beim Ausführungsbeispiel ist die Schneidklinge 20 am Schlitten 11 schräg zur Blattebene geneigt angebracht. Der die Schneidklinge 20 aufnehmende Schlitten 11 ist von der Gleitbahn 9 abnehmbar. Hierdurch ist die Möglichkeit gegeben, nacheinander mehrere Schnitte geringer Tiefe zur Erzeugung einer Schnittkante durchzuführen. Durch Abheben des Schlittens ist der Schlitten zur Durchführung eines Schnittes jeweils in die Ausgangsstellung bringbar. Eine Beschädigung des zu schneidenden Gegenstandes durch Rückführung der Schneidklinge innerhalb der Schnittlinie ist dadurch vermieden.
  • Die über das Patentbegehren hinausgehenden Teile der Beschreibung sind nicht Gegenstand der Erfindung, sondern dienen nur ihrer Erläuterung.

Claims (7)

  1. PATENTANSPRÜCHE: 1. Vorrichtung zum Beschneiden von Papier, Zeichnungen od. dgl., bestehend aus einer Führungsschiene und einem auf Rollen verschiebbaren, von der Schiene abhebbaren Messerschlitten, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsschiene als U-förmig ausgebildetes Profil auf einer Reißschiene angeordnet ist und die Rollen des Messerschlittens mit dem Abstand der U-Schenkel entsprechenden Rillen versehen sind.
  2. 2. Reißschiene, insbesondere nach Anspruch 1, mit einem senkrecht zu dem die Führungsschiene aufweisenden Blatt verlaufenden Kopfteil, welcher seinerseits ein zu seiner Ebene senkrechtes Führungselement besitzt, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungselement aus einer selbständigen Kopfteilplatte (4) besteht, die in Wirkstellung einerseits an der Kante des Kopfteiles (2) und andererseits an dem kopfteilseitigen Ende der Führungsschiene (9) anliegt.
  3. 3. Reißschiene nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kopfteilplatte (4) eine das Blatt (1) aufnehmende Aussparung (5) aufweist.
  4. 4. Reißschiene nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kopfteilplatte (4) auf den Kopfteil (2) auflegbar und durch Klemmittel mit diesem lösbar verbunden ist.
  5. 5. Reißschiene nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß als Klemmittel eine sich in der Längsrichtung des Blattes (1) erstreckende Blattfeder (24) dient, die am Kopfteil (2) derart befestigt ist, daß ihre Schenkel (25, 25') als Halteglieder der Kopfteilplatte (4) sowohl in der senkrecht zum Blatt sich erstreckenden Stellung als auch in der auf dem Kopfteil (2) vorgesehenen Flachlage der Kopfteilplatte dienen.
  6. 6. Reißschiene nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der der Gleitbahn (9) zugewandte Schenkel (25) der Blattfeder (24) senkrecht zum Blatt (1) abgebogen ist und als Klemmglied der an der Stirnfläche der Gleitbahn (9) anliegenden Kopfteilplatte (4) dient.
  7. 7. Reißschiene nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der der Gleitbahn abgewandte Schenkel (25') der Blattfeder abgekröpft ist und als Klemmglied der auf den Kopfteil (2) aufgelegten Kopfteilplatte (4) dient. B. Reißschiene nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopfteil (2) mit Ansätzen (25") versehen ist, die beidseitig der Blattfeder angeordnet sind und als Widerlager der Kopfteilplatte (4) dienen. In Betracht gezogene Druckschriften Deutsche Patentschriften Nr. 939 915, 681908, 326 069; USA.-Patentschriften Nr. 2 208 412, 2 013 893.
DEM34225A 1956-06-27 1957-05-18 Vorrichtung und Reissschiene zum Beschneiden von Papier od. dgl. Pending DE1114781B (de)

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ID=22338776

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DEM34225A Pending DE1114781B (de) 1956-06-27 1957-05-18 Vorrichtung und Reissschiene zum Beschneiden von Papier od. dgl.

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DE (1) DE1114781B (de)

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