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Vorrichtung und Reißschiene zum Beschneiden von Papier od. dgl. Die
Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Beschneiden von Papier, Zeichnungen
od. dgl., bestehend aus einer Führungsschiene und einem auf Rollen verschiebbaren,
von der Schiene abhebbaren Messerschlitten.
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Bekanntlich ist zum Schneiden gerader Kanten eine Führung des Schneidwerkzeuges
erforderlich. Diese Führungen sind in der Regel durch stabförmige Körper gebildet,
die auf die zu schneidenden Gegenstände auflegbar sind. Als Führungsflächen dienen
dabei die Kanten des stabförmigen Körpers, an denen das Schneidwerkzeug während
des Schneidvorganges entlanggleitet. Führungen dieser Art zeigen jedoch den Nachteil,
daß durch Neigen des Messers die Bildung einer geraden Kante nicht gewährleistet
ist. Dies erweist sich besonders nachteilig, wenn schräge Kanten, wie sie beispielsweise
an Abdeckblenden für Fotografien, Gravuren od. dgl. Verwendung finden, herzustellen
sind. Darüber hinaus weisen die als Führung der Schneidwerkzeuge dienenden stabförmigen
Körper auch vielfach keine sichere Anlage an den zu schneidenden Gegenständen auf;
dies insbesondere dann, wenn die stabförmigen Körper mit quer zur Ebene derselben
sich erstreckenden Anschlagleisten versehen sind. Diese Anschlagleisten ermöglichen
zwar eine Anlage und Ausrichtung des stabförmigen Körpers nach Art einer Reißschiene
an den zu schneidenden Gegenständen bzw. deren Unterlagen, wie Tischplatten, Zeichenbrettern
od. dgl., ergeben jedoch andererseits beim Auflegen auf den zu schneidenden Gegenstand
durch den zwischen dem stabförmigen Körper und dem zu schneidenden Gegenstand sich
bildenden Zwischenraum Nachteile.
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Der sicheren Führung der Schneidklinge kommt zur Erzielung eines sauberen
Schnittes eine besondere Bedeutung zu. Zwar sind Schwalbenschwanz-Gleitführungen
für ähnliche Zwecke bereits bekannt, doch bedingt eine solche Ausbildung zu ihrer
Herstellung eine außerordentlich sorgfältige und teure Bearbeitung der Gleitbahn
sowie des Schlittens, um eine einigermaßen zuverlässige Führung desselben zu erzielen.
Infolge des einseitigen Kraftangriffs der Schneide an dem Schlitten verkantet dieser
jedoch leicht, und außerdem klemmt er bereits bei den geringsten Verunreinigungen
der Führungen. Sitzt er andererseits zu locker, so ergibt sich eine unsaubere Führung.
Insgesamt schafft eine gleitende Reibung zwischen Führung und Schlitten ohnehin
keine idealen Verhältnisse.
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Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung einer Führung der Schneidwerkzeuge
für Kantenschneider nach Art einer Reißschiene, die durch entsprechende Aus-Bildung
sowohl auf den Gegenstand auflegbar als auch an Kanten desselben anlegbar ist und
dabei eine sichere Führung des Schneidwerkzeuges gewährleistet.
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Die Erfindung schafft eine sich durch große Einfachheit im Aufbau,
Zweckmäßigkeit in der Handhabung und äußerste Präzision der Schneidenführung auszeichnende
Vorrichtung zum Beschneiden von Papier, Zeichnungen od. dgl.
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Diese Vorzüge werden gemäß der Erfindung dadurch erzielt, daß die
Führungsschiene in einem U-förmig ausgebildeten Profil auf einer Reißschiene angeordnet
ist und die Rollen des Messerschlittens mit dem Abstand der U-Schenkel entsprechenden
Rillen versehen sind.
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Die Erfindung richtet sich weiter auf eine Reißschiene mit einem senkrecht
zu dem die Führungsschiene aufweisenden Blatt verlaufenden Kopfteil, welcher seinerseits
ein zu seiner Ebene senkrechtes Führungselement besitzt. Hierbei ist vorgesehen,
daß das Führungselement aus einer selbständigen Kopfteilplatte besteht, die in Wirkungsstellung
einerseits an der Kante des Kopfteils und andererseits an dem kopfteilseitigen Ende
der Führungsschiene anliegt. Bei einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der
Erfindung ist die Kopfteilplatte auf den Kopfteil auflegbar und durch Klemmittel
mit diesem lösbar verbunden. Für den Benutzer ist hierdurch die Möglichkeit gegeben,
durch Änderung der Stellung der Kopfteilplatte im Blatt der Reißschiene diese wahlweise
unter Wahrung einer formschlüssigen Anlage des Blattes an den zu schneidenden Gegenstand
auf
den Gegenstand aufzulegen bzw. an eine Kante desselben bzw.
dessen Unterlage, wie den Tisch od. dgl., anzulegen.
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Zur Halterung der Kopfteilplatte am Blatt bzw. Kopfteil der Reißschiene
sieht die Erfindung eine sich in der Längsrichtung des Blattes erstreckende Blattfeder
vor, die mittig derart am Kopfteil der Reißschiene befestige ist, daß ihre Schenkel
zur Halterung der Kopfteilplatte sowohl in der senkrecht zum Blatt sich erstreckenden
Stellung derselben als auch in der auf dem Kopfteil vorgesehenen Flachlage dienen.
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Zur Bildung von über die Ebene des Blattes vorstehenden Anschlagflächen
sieht die Erfindung vor, die Kopfteilplatte mit einer Aussparung zu versehen, in
die beim senkrechten Aufstecken der Kopfteilplatte auf das Blatt dieses dergestalt
in die Aussparung eingreift, daß die seitlich der Aussparung gelegenen Flächen der
Kopfteilplatte über die Unterseite des Blattes herausragen. Die Weite der Aussparung
entspricht dabei der Breite des Blattes.
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Zur Halterung der Kopfteilplatte in der senkrecht zum Blatt sich erstreckenden
Stellung schlägt die Erfindung vor, daß der der Gleitbahn zugewandte Schenkel der
Blattfeder senkrecht zum Blatt abgebogen ist und als Klemmglied der an die Stirnfläche
der Gleitbahn anliegenden Kopfteilplatte dient. Die zwischen dem abgebogenen Schenkel
der Blattfeder und der Stirnfläche der Gleitbahn klemmend gehaltene Kopfteilplatte
ist schnell und leicht von der Reißschiene abnehmbar, ohne daß hierzu zusätzliche
Werkzeuge od. dgl. erforderlich sind. Bei Auflage der Kopfteilplatte auf den Kopfteil
der Reißschiene erfolgt die Halterung derselben mittels des der Gleitbahn abgewandten
Schenkels der Blattfeder. Der Schenkel der Blattfeder kann hierzu abgekröpft sein
und sich im Abstand annähernd parallel zum Kopfteil erstrecken. Der Kopfteil dient
als Widerlager der Kopfteilplatte, die auf dem Kopfteil durch die Vorspannung des
Schenkels der Blattfeder klemmend gehalten ist. Zur Fixierung der Kopfteilplatte
auf dem Kopfteil ist nach weiterer Erfindung der Kopfteil mit Ansätzen versehen,
die beidseitig der Blattfeder angeordnet sind und als Anschläge der Kopfteilplatte
dienen. Die Kopfteilplatte ist hierdurch bis zur Anlage mit den Ansätzen zwischen
dem abgekröpften Schenkel der Blattfeder und dem Kopfteil einschiebbar.
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In den Figuren ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt.
Es zeigt Fig. 1 eine Reißschiene zum Führen eines das Schneidwerkzeug tragenden
Schlittens in perspekti-,vischer Darstellung, Fig. 2 eine Seitenansicht der Fig.
1 in vergrößerter Darstellung mit an einer Kante von Gegenstand und Unterlage anliegender
Reißschiene, Fig.3 einen Schnitt durch Schlitten und Reißschiene quer zur Längsrichtung,
Fig. 4 einen Längsschnitt durch den Schlitten, Fig. 5 eine Draufsicht auf Reißschiene
und Gleitbahn mit auf dem Kopfteil aufgelegter Kopfteilplatte, Fig. 6 eine Draufsicht
auf Reißschiene und Gleitbahn mit senkrecht zur Blattebene sich erstreckender Kopfteilplatte,
Fig. 7 einen Schnitt nach der Linie VII-VII der Fig. 5 in vergrößertem Maßstab,
Fig. 8 einen Schnitt nach der Linie VIII-VIII der Fig. 6 in vergrößertem Maßstab,
Fig.9 einen Teil der Fig. 6 in der Seitenansicht und Fig. 10 einen Teil der Fig.
5 in der Seitenansicht. In den Figuren ist mit 1 das Blatt und mit 2 der Kopfteil
der Reißschiene bezeichnet. Der Kopfteil 2 ist durch einen Flachteil gebildet und
mittels Schrauben 3 mit dem Blatt 1 fest verbunden. Mit 4 ist die abnehmbar ausgebildete
Kopfteilplatte bezeichnet. Diese weist eine Aussparung 5 auf, deren Weite der Breite
des Blattes 1 entspricht und seitlich durch Abwinkelungen 8 begrenzt ist. Mit 6
ist der sich an der Aussparung 5 anschließende, im Ausführungsbeispiel abgekröpfte
Steg bezeichnet.
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An der Oberseite des Blattes 1 ist die U-förmig ausgebildete Gleitbahn
9 angebracht, die sich über die gesamte Länge des Blattes erstreckt und Schenkel
10 aufweist. Die Schenkel 10 bilden ein Schienenpaar für den auf der Gleitbahn längsbewegbaren
Schlitten 11. 12 sind Meßteilstriche, die an der Oberseite des Blattes 1
entlang der Längskanten angeordnet sind und das Messen der Schnittlinie ermöglichen.
Am Körperteil 13 des Schlittens 11 schließen sich die Seitenwangen 14 an, in denen
die beiden Laufrollen 15 gelagert sind. Die Laufrollen 15 weisen Ringnuten 16 auf,
deren mittlerer Abstand mit dem mittleren Abstand der Schenkel 10 übereinstimmt
und zur Aufnahme der freien Enden der Schenkel 1.0 dienen.
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Wie weiterhin erkennbar, sind die Seitenwangen 14 schräg nach außen
verlaufend ausgebildet und mit Schrägnuten 17 versehen, die durch Platten 18 überdeckt
sind. In den Schrägnuten 17 ist die Schneidklinge 20 längsbewegbar
eingesetzt und mittels der Platte 18 in der gewünschten Stellung klemmend gehalten.
Das Festklemmen der Schneidklinge 20 erfolgt mittels der Stellschraube 21, die Halterung
der Platte 18 am Schlitten 11 mittels der Schrauben 19. Die verstellbare Anordnung
der Schneidklinge 20 ermöglicht die Durchführung von Schnitten verschiedener Tiefe
entsprechend dem jeweils zu schneidenden Gegenstand. Zur leichteren Handhabung des
Schlittens weist dieser einen Betätigungsknopf 22 auf, der beim Ausführungsbeispiel
am vorderen Teil des Schlittens mittels der Schraube 23 befestigt ist. Der Betätigungsknopf
22 ist, wie insbesondere in der Fig. 2 gezeigt, so angebracht, daß der Schwerpunkt
desselben im wesentlichen in der durch die Schneidspitze gelegten Vertikalebene
liegt, so daß zum Schneiden von Kanten nur geringe Druckkräfte erforderlich sind.
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Bei Verwendung der Reißschiene in Verbindung mit einer Tischplatte
od. dgl. wird die Kopfteilplatte 4 vertikal auf das Blatt 1 aufgebracht, wie dies
in den Fig.2, 5, 8 und 9 gezeigt ist. Die Halterung der Kopfteilplatte
4 erfolgt mittels der am Kopfteil angeordneten zweischenkeligen Blattfeder
24, die mittels der Schraube 26 am Kopfteil 2 befestigt ist.
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Der Schenkel 25 der Blattfeder 24 ist annähernd vertikal zur Blattebene
abgebogen und dient als Klemmglied der aufgesteckten Kopfteilplatte 4. Die Abwinkelungen
8 ragen bei senkrechter Anordnung der Kopfteilplatte 4 zum Blatt in die in der Randkante
des Kopfteiles 2 angebrachten Aussparungen 4' ein. Als Widerlager der Kopfteilplatte
4 dient die Stirnfläche der Gleitbahn 9, gegen die die der Blattfeder abgewandte
Seite des Steges 6 anliegt. Die über die Unterseite des Blattes vorstehenden Seitenteile
des Kopfteiles 4 bilden Anlageflächen der Reißschiene an der Kante des in der Fig.
2 mit 30 bezeichneten
zu schneidenden Gegenstandes bzw. der Unterlage
31 oder des Tisches 32.
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Sind keine über die Unterseite des Blattes 1 der Reißschiene vorstehenden
Anschlagflächen erforderlich, so ist dies durch Abnahme der Kopfteilplatte 4 und
Aufstecken derselben auf den Kopfteil 2, wie in den Fig. 6 und 10 gezeigt,
erreichbar. Die Kopfteilplatte 4 wird hierbei mittels des Schenkels 25' der Blattfeder
24 pressend gegen die Oberseite des Kopfteiles 2 gehalten. Die beidseitig
der Blattfeder 24 gelegenen Stifte 25" dienen als Anschlagkörper der Kopfteilplatte
4 beim Anbringen derselben zwischen Schenkel 25' der Feder 24 und Kopfteil 2.
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Beim Ausführungsbeispiel ist die Schneidklinge 20 am Schlitten 11
schräg zur Blattebene geneigt angebracht. Der die Schneidklinge 20 aufnehmende
Schlitten 11 ist von der Gleitbahn 9 abnehmbar. Hierdurch ist die Möglichkeit gegeben,
nacheinander mehrere Schnitte geringer Tiefe zur Erzeugung einer Schnittkante durchzuführen.
Durch Abheben des Schlittens ist der Schlitten zur Durchführung eines Schnittes
jeweils in die Ausgangsstellung bringbar. Eine Beschädigung des zu schneidenden
Gegenstandes durch Rückführung der Schneidklinge innerhalb der Schnittlinie ist
dadurch vermieden.
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Die über das Patentbegehren hinausgehenden Teile der Beschreibung
sind nicht Gegenstand der Erfindung, sondern dienen nur ihrer Erläuterung.