DE10260124A1 - Sicherheitselement für Wertdokumente - Google Patents
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Abstract
Ein Durchsichts-Sicherheitselement für Wertdokumente sieht auf zwei gegenüberliegenden Seiten eines transluzenten Trägermaterials einander überlagernde Muster vor. Bei registergenauer Anordnung ergänzen sich die beiden Muster zu einem vollständigen Bild, welches einen Code bildet. Bei nicht registergenauer Platzierung wird der Code unlesbar. Die Muster bestehen aus IR-absorbierendem Material und sind daher maschinenlesbar. Ein Muster kann aus IR-absorbierenden und IR-transparenten Teilmustern bestehen, so dass bei Durchlichtbetrachtung mit normalem Licht ein anderes Durchsichtsbild erkennbar ist als bei Durchlichtbetrachtung bei IR-Beleuchtung.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Sicherheitselement für Wertdokumente, welches ein transluzentes Trägermaterial mit zwei Mustern umfasst, die sich erst bei Betrachtung im Durchlicht zu einem visuell erkennbaren, vollständigen Bild ergänzen. Die Erfindung betrifft des Weiteren ein Sicherheitsdokument mit einem solchen Sicherheitselement.
- Solche, auch als „Durchsichtselemente" bezeichnete Sicherheitselemente sind beispielsweise aus der
EP 0 388 090 A1 bekannt und werden insbesondere bei Banknoten, Schecks, Aktien, Fahrkarten, Eintrittskarten, Ausweispapieren und anderen papierenen Wertdokumenten, aber auch Kreditkarten, Scheckkarten, Ausweiskarten und dergleichen eingesetzt. Die dort beschriebenen Sicherheitsdokumente besitzen auf der Vorder- und Rückseite Druckbilder, die sich im Durchlicht zu einem vollständigen Bild ergänzen. Solche Sicherheitselemente sind schwer nachahmbar, da sie nur im Simultandruck, d.h. bei gleichzeitigem Bedrucken beider Dokumentoberflächen, registergenau erzeugbar sind. Die Druckbilder können als Linienmuster mit identisch beabstandeten Linien identischer Breite ausgebildet sein, die sich im Durchlicht zum Vollbild ergänzen. Zur zusätzlichen Erhöhung der Sicherheit können die Druckbilder mit unsichtbarer Tinte gedruckt werden, die beispielsweise für Röntgenstrahlen absorbierend ist, so dass das Sicherheitselement visuell unauffällig und maschinell prüfbar ist. - In der
DE 32 08 204 A1 wird ebenfalls vorgeschlagen, ein Linienmuster jeweils auf die Vorder- und Rückseite eines Dokuments aufzudrucken, wobei die Linienmuster jedoch registerhaltig angeordnet sind, so dass sie einander exakt überdecken. Im Auflicht wie im Durchlicht erkennt man dann ein identisches Linienmuster. Im Falle von nicht im Simultandruck hergestellten Fälschungen, bei denen die Linienmuster auf der Vorder- und Rückseite des Dokuments nicht registergenau aufgetragen sind, lassen sich aufgrund der Feinheit der Linien im Durchlicht Moire-Strukturen erkennen. Alternativ können Moire-Strukturen beabsichtigt sein und durch gewolltes, gegenseitiges Versetzen in Teilbereichen ein visuell erkennbares Durchsichtsechtheitsmerkmal bilden. - Auch in der
EP 0 755 799 A1 wird vorgeschlagen, ein Druckbild, z.B. eine Nummer, registerhaltig auf beiden Seiten des Dokuments aufzubringen, so dass registerungenaue Fälschungen bei Durchlichtbetrachtung identifizierbar sind. Vorzugsweise ist das Druckbild auf der Rückseite des Dokuments mit einer nicht sichtbaren Tinte gedruckt, wodurch ein Fälschen durch Kopieren verhindert wird. Diese nicht sichtbare Tinte ist vorzugsweise im LV-Licht sichtbar, um eine maschinelle Prüfung zu ermöglichen. - Darüber hinaus ist es in anderem Zusammenhang bekannt, Sicherheitsdokumente mit Aufdrucken zu versehen, die besondere Eigenschaften im nicht sichtbaren Spektralbereich besitzen, um maschinenlesbare, visuell nicht unbedingt erkennbare Sicherheitsmerkmale zu erzeugen. So wird beispielsweise in dem Patent CH 287332 ein Sicherheitsdokument mit einem visuell wahrnehmbaren, für IR-Strahlung transparenten Farbaufdruck beschrieben, der im Auflicht farbig erscheint, bei Transmissionsprüfung im IR-Wellenlängenbereich jedoch weiß ist. Eine Farbkopie des Dokuments würde visuell ebenfalls farbig, bei IR-Transmissionsprüfung jedoch schwarz erscheinen und wäre somit als Fälschung identifizierbar.
- Dieser Gedanke wird in der
DE 26 54 208 B2 weiterentwickelt, wo ein IRtransparenter Farbaufdruck, der im visuellen Spektralbereich schwarz erscheint, mit einem schwarzen, IR-absorbierenden Farbaufdruck überdeckt wird oder umgekehrt. Der IR-absorbierende Farbaufdruck kann beispiels weise ein Barcode sein, der jedoch aufgrund der schwarzen Umgebung lediglich bei Betrachtung im IR-Wellenlängenbereich erkennbar ist. Je nachdem, welcher Farbaufdruck außen liegt, ist eine Auflicht- und/oder Durchlichtprüfung möglich. - Auch die
schlägt die Verwendung von IR-transparenten und IR-absorbierenden Druckfarben vor, welche im visuellen Spektralbereich gleichfarbig erscheinen. Mit den unterschiedlichen Farben werden die Balken eines Barcodes erzeugt, der dann für das bloße Auge als einheitlich gefärbter Barcode erscheint. Die unterschiedlichen Materialien sind dann lediglich maschinell detektierbar.JP-A-2167771 - Auch die Patentschrift
offenbart Druckbilder, Barcodes und dergleichen, die mit im visuellen Spektralbereich gleichfarbig erscheinenden Drucktinten gedruckt werden, welche im IR-Spektralbereich unterschiedlich stark ausgeprägte Absorptionseigenschaften besitzen. Diese Druckfarben können voneinander beabstandet oder aneinander grenzend und insbesondere wiederum in einem gleichfarbigen Umfeld, welches mit herkömmlicher Farbe gedruckt ist, vorliegen, so dass das Bild visuell nicht wahrnehmbar, sondern nur maschinenlesbar ist.UK 1 534 403 - Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Durchsichtssicherheitselement zu schaffen, welches gegenüber herkömmlichen Durchsichtselementen eine erhöhte Sicherheit aufweist und welches visuell und vorzugsweise auch maschinell prüfbar ist. Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es des weiteren, ein Sicherheitsdokument mit entsprechend erhöhter Sicherheit vorzuschlagen.
- Diese Aufgabe wird durch ein Sicherheitselement mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs 1 und durch ein mit einem solchen Sicherheitselement ausgestattetes Sicherheitsdokument gelöst. In davon abhängigen Ansprüchen sind vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung angegeben.
- Im Gegensatz zum Stand der Technik, bei dem sich die auf gegenüberliegenden Seiten des Dokuments liegenden Druckbilder entweder registerhaltig vollständig überdecken (
DE 32 08 204 A1 ,EP 0 755 799 A1 ) oder zu einem vollständigen Bild (EP 0 388 090 A1 ) ergänzen, sieht die erfindungsgemäße Lösung vor, dass sich die beiden Bilder einerseits zu einem eine konkrete Information oder einen Code vermittelnden vollständigen Durchsichtsbild ergänzen, andererseits aber zumindest teilweise überlagern. Das hat zur Folge, dass die Information bereits bei einem geringfügigen Versatz der beiden Muster weitgehend verschleiert wird, da in diesem Falle auch diejenigen Teilbereiche des einen Musters, die bei registergenauer Lage von dem anderen Muster überdeckt würden, zum Erscheinungsbild des Durchsichtsbildes beitragen. Das Erkennen von Fälschungen wird dadurch wesentlich erleichtert, da bei nicht registerhaltiger Platzierung der Muster die normalerweise zu erwartende Information bei Durchlichtbetrachtung nicht erkennbar ist. Anders ausgedrückt wirkt das eine Muster als Filter für eine durch das andere Muster vermittelte Information, sofern die beiden Muster registergenau platziert sind. - Indem nun das als Filter dienende Muster und das darüber liegende Muster, welches bei registerhaltiger Anordnung zusammen mit dem Filtermuster eine Information, z.B. einen Code, vermittelt, vorzugsweise aus einem Material bestehen, welche für Strahlung in einem definierten, nicht sichtbaren Wellenlängenbereich absorbierend ist, kann zusätzlich zur visuellen Prüfung auch eine maschinelle Transmissionsprüfung des Durchsichtssicherheitselements durchgeführt werden. Dabei ist es ausreichend, wenn diejenigen Teilbereiche des informationsvermittelnden Musters, in denen sich das informationsvermittelnde Muster nicht mit dem Filtermuster überdeckt, aus dem absorbierenden Material bestehen, oder dass zumindest einzelne dieser Teilbereiche aus absorbierendem Material bestehen. Je nachdem, welche Teilbereiche des informationsvermittelnden Musters in dem definierten, nicht sichtbaren Wellenlängenbereich absorbierend sind, lassen sich unterschiedliche Informationen bei Durchlichtbetrachtung mit sichtbarem Licht einerseits und mit einer Strahlung im unsichtbaren Wellenlängenbereich andererseits erzeugen.
- Ein Muster oder beide Muster können aus einer Farbe hergestellt sein, die im Auflicht betrachtet gegenüber der Umgebungsfarbe nicht oder zumindest kaum visuell erkennbar ist.
- Besonders ausgeprägt ist die vorbeschriebene Wirkung, wenn es sich bei den beiden Mustern um Linienmuster handelt, wobei das Filtermuster vorzugsweise ein gleichmäßiges Linienraster ist und wobei das informationsvermittelnde Muster vorzugsweise ein Raster aus zueinander versetzten Linien ist. Selbstverständlich kann auch das Filtermuster ein Raster aus zueinander versetzten Linien sein. Registerungenaue Platzierungen der beiden Linienraster sind im Durchlicht visuell sehr einfach erkennbar. Wenn der Abstand zwischen den Linien und die Linienbreite der beiden Muster identisch sind, sind nicht registerhaltige Platzierungen um so auffälliger.
- Die beiden Muster werden vorzugsweise im Simultandruck auf gegenüberliegenden Seiten eines transluzenten Trägermaterials aufgedruckt, d.h. auf einem durchscheinenden Trägermaterial, so dass sich die beiden Muster bei Betrachtung im Durchlicht zu einem vollständigen Bild ergänzen. Das transluzente Tägermaterial kann beispielsweise das Grundmaterial des Wertdokuments selbst sein, im Falle von Banknoten und anderen Wertdokumenten beispielsweise Papier. Das Sicherheitselement kann aber auch als Transferelement ausgebildet sein, welches erst in einem weiteren Schritt auf ein Sicherheitsdokument appliziert wird. Das Sicherheitselement kann aber auch ein Sicherheitsfaden zur Einlagerung in ein Wertdokument sein.
- Es ist nicht zwingend, dass die beiden Muster im Simultandruckverfahren hergestellt werden. Sofern eine registergenaue Platzierung der beiden Muster gewährleistet ist, können die Muster in jeder beliebigen Art und Weise erzeugt und gegebenenfalls auch gemeinsam auf einer Seite des Trägermaterials vorliegen.
- Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht beispielsweise vor, dass das Filtermuster durch eine teilweise demetallisierte Metallschicht gebildet ist, wobei auf der Rückseite des Transferträgermaterials beispielsweise im Untergrunddruck ein informationsvermittelndes Muster aufgebracht ist. Das metallische Filtermuster ist für nahezu alle Wellenlängen vollständig absorbierend, so dass die Wahl des Materials für das informationsvermittelnde Muster in weiten Bereichen frei wählbar ist. Vorzugsweise sind zumindest Teilbereiche des informationsvermittelnden Musters absorbierend für Strahlung im IR-Wellenlängenbereich. Sensoren zur Detektierung von IR-absorbierenden Sicherheitselementen im Auflicht und im Durchlicht sind weit verbreitet, vergleichsweise preiswert und in zahlreichen Wertdokumentprüfungsvorrichtungen bereits vorhanden.
- Nachfolgend wird die Erfindung beispielhaft anhand der begleitenden Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
-
1 eine Banknote mit einem Durchsichtssicherheitselement; -
2a ein informationsvermittelndes Muster; -
2b ein Filtermuster; -
2c ein Durchsichtselement, bestehend aus den Mustern gemäß2a und2b bei visueller Durchlichtbetrachtung; -
3a ein IR-absorbierendes Teilmuster des informationsvermittelnden Musters aus2a ; -
3b ein IR-transparentes Teilmuster des informationsvermittelnden Muster gemäß2a ; -
3c ein Durchsichtselement bestehend aus den Mustern gemäß2a und2b bei IR-Durchlichtbetrachtung, wobei sich das informationsvermittelnde Muster aus2a aus IR-absorbierenden und IR-transparenten Teilmustern gemäß3a ,3b zusammensetzt. -
4a ein IR-absorbierendes Teilmuster des informationsvermittelnden Musters aus2a ; -
4b ein IR-transparentes Teilmuster des informationsvermittelnden Musters gemäß2a ; -
4c ein Durchsichtselement, bestehend aus den Mustern gemäß2a und2b bei IR-Durchlichtbetrachtung, wobei sich das infor mationsvermittelnde Muster aus2a aus IR-absorbierenden und IR-transparenten Teilmustern gemäß4a ,4b zusammensetzt. -
1 zeigt beispielhaft für alle anderen eingangs genannten Wertdokumente eine Banknote1 mit einem Durchsichtselement2 und einem Sicherheitsfaden3 , der nach Art eines Fenstersicherheitsfadens periodisch an der Oberfläche der Banknote1 erscheint. Der Sicherheitsfaden3 kann seinerseits in derselben Weise ausgebildet sein, wie dies nachfolgend in Bezug auf das Durchsichtselement2 beschrieben wird. Das heißt, der Sicherheitsfaden kann ebenfalls ein erfindungsgemäßes Durchsichtssicherheitselement bilden. - Das Durchsichtselement
2 wird gebildet durch einander überdeckende Muster, von denen ein erstes Muster auf der Vorderseite der Banknote und ein zweites Muster auf der Rückseite der Banknote platziert ist. Die Muster können drucktechnisch oder im Transferverfahren auf das Dokument aufgebracht werden. -
2a zeigt beispielsweise ein erstes Muster4 , welches nachfolgend als „informationsvermittelndes Muster" bezeichnet wird, und2b zeigt ein zugehöriges zweites Muster5 , welches nachfolgend als „Filtermuster" bezeichnet wird. Beide Muster können im Auflicht erkennbar sein. Eines der Muster oder beide Muster können aber auch im visuellen Spektralbereich vom Umgebungsmaterial nicht unterscheidbar ausgebildet sein oder als Untergrunddruck vorliegen, so dass sie im Auflicht nicht erkennbar sind. Wesentlich für die visuelle Prüfung ist lediglich, dass die Materialien der beiden Muster gemäß2a und2b ausreichend opak sind, damit sie bei Betrachtung im Durchlicht als dunkle Bereiche in einer hellen Umgebung erscheinen. - In
2c ist das Erscheinungsbild des aus den beiden Mustern4 und5 gebildeten Durchsichtselements2 bei Durchlichtbetrachtung mit normalem Licht dargestellt. Dieses Erscheinungsbild wird nachfolgend auch als visuelles Durchsichtsbild6 bezeichnet. Man erkennt, wie sich aus dem vergleichsweise unregelmäßigen informationsvermittelnden Muster4 durch Überlagerung mit dem Filtermuster5 ein regelmäßiges, eine klare Information vermittelndes visuelles Durchsichtsbild6 ergibt. Die Information kann beispielsweise einen maschinenlesbaren Code bilden. Diese Information ist aus den Mustern4 und5 für sich genommen nicht ableitbar. Sie wäre auch nicht rekonstruierbar, wenn die beiden Muster4 und5 nur geringfügig zueinander verschoben wären. Denn dann ergäbe sich als visuelles Durchsichtsbild wiederum ein sehr unregelmäßiges Muster. - Die Filterwirkung wird nachfolgend an einem Beispielsbereich X erläutert. Der Beispielsbereich X4 des informationsvermittelnden Musters
4 besitzt vier obere Linien und vier untere Linien, die teilweise zueinander versetzt sind. Der entsprechende Beispielsbereich X5 des Filtermusters5 besitzt entsprechende Linien, die jedoch nicht zueinander versetzt, sondern durchgehend sind. Die Linien der beiden Muster4 und5 haben identische Breite und die Abstände zwischen den Linien entsprechen der Breite der Linien. Das bedeutet, soweit die Linien in dem Beispielsbereich X4 des informationsvermittelnden Musters4 gegenüber den Linien des Filtermusters5 versetzt sind, füllen sie die Zwischenbereiche bzw. Lücken zwischen den Linien des Filtermusters5 aus. Im Übrigen überdecken sich die Linien des informationsvermittelnden Musters4 und des Filtermusters5 exakt. Dementsprechend ergibt sich bei Betrachtung im Durchlicht der in2c mit X6 gekennzeichnete Beispielsbereich im Durchsichtsbild6 , der eine visuell klar erkennbare Gestalt besitzt. Wäre der Beispielsbereich X4 des informationsvermittelnden Musters4 nur geringfügig oder auch um eine Linienbreite gegenüber dem Beispielsbereich X5 des Filtermusters5 verschoben, so hätte der Beispielsbereich X6 des visuellen Durchsichtsbilds6 eine völlig andere Gestalt. Indem sich die übrigen Bereiche des informationsvermittelnden Musters4 mit entsprechenden Bereichen des Filtermusters5 nach einem ähnlichen Schema überlagern, ergibt sich ein insgesamt leicht erfassbares Erscheinungsbild des visuellen Durchsichtsbilds6 gemäß2c . - Um eine zusätzliche maschinelle Prüfung des Durchsichtselements
2 zu ermöglichen, sind die Muster4 und5 aus Materialien hergestellt, die für Strahlung im IR-Wellenlängenbereich absorbierend sind. Das Erscheinungsbild bei Durchlichtbetrachtung im IR-Wellenlängenbereich entspricht dann dem visuellen Durchsichtsbild6 und wird nachfolgend als „IR-Durchsichtsbild7" bezeichnet. Das IR-Durchsichtsbild7 bei Verwendung von IR-absorbierenden Materialien für die Muster4 und5 ist nochmals in3c dargestellt. - Es ist offensichtlich, dass zur Erlangung des IR-Durchsichtsbilds
7 gemäß3c nicht notwendigerweise alle Teilbereiche des informationsvermittelnden Musters4 aus einem IR-absorbierenden Material bestehen müssen, wenn das Filtermuster5 selbst auch aus IR-absorbierendem Material besteht. Es reicht aus, wenn lediglich die Teilbereiche des informationsvermittelnden Musters4 aus einem IR-absorbierenden Material bestehen, welche Zwischenbereiche bzw. Lücken des Filtermusters5 ausfüllen. In3a ist dementsprechend ein IR-absorbierendes Teilmuster4a des informationsvermittelnden Musters4 aus2a gezeigt. In3b ist das entsprechende IRtransparente Teilmuster4b des informationsvermittelnden Musters4 aus2a gezeigt. Beide Teilmuster4a ,4b bilden zusammen das informationsvermittelnde Muster4 . Die eigentliche Information vermittelt allerdings nur das IR-absorbierende Teilmuster4a , welches die Zwischenbereiche des eben falls IR-absorbierenden Filtermusters5 ausfüllt, so dass sich bei IR-Transmissionsbetrachtung das IR-Durchsichtsbild7 gemäß3c ergibt. Das IRtransparente Teilmuster4b überdeckt sich dagegen vollständig mit dem Filtermuster5 . - Die in Bezug auf
3a und3b beschriebene Variante hat den Vorteil, dass zusätzlich zu der IR-Durchlichtbetrachtung, die zu dem IR-Durchsichtsbild7 gemäß3c führt, auch eine IR-Auflichtbetrachtung zu einem sinnvollen Messergebnis führt, da bei IR-Auflichtbetrachtung lediglich das die eigentliche Information vermittelnde Teilmuster4a gemäß3a gemessen wird. Es ergibt sich somit ein identisches Bild bei Durchlichtbetrachtung im visuellen wie im IR-Spektralbereich, wohingegen bei Auflichtbetrachtung im visuellen Spektralbereich keine Information identifizierbar ist, im IR-Spektralbereich jedoch die Information gemäß Teilmuster4a (3a ) erkennbar wird. - Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ist in den
4a bis4c dargestellt. In diesem Falle unterscheidet sich das IR-Durchsichtsbild 7' von dem visuellen Durchsichtsbild6 . Das informationsvermittelnde Muster4 besitzt somit einen unterschiedlichen Informationsgehalt, je nachdem, ob es bei normalem Licht oder bei IR-Beleuchtung im Durchlicht betrachtet wird. Dies wird erreicht, indem Zwischenbereiche des Filtermusters5 teilweise von IR-absorbierendem Material und teilweise von IR-transparentem Material des informationsvermittelnden Musters4 überdeckt werden.4a zeigt dazu ein IR-absorbierendes Teilmuster4a' und4b ein IR-transparentes Teilmuster4b' , die zusammen wiederum das informationsvermittelnde Muster4 gemäß2a bilden. Durch Vergleich mit den3a und3b wird unmittelbar ersichtlich, dass das die eigentliche IR-Information tragende Teilmuster4a' aus4a gegenüber dem IR-absorbierenden Teilmu ster4a aus3a reduziert ist. Entsprechend umfangreicher ist das IRtransparente Teilmuster4b' aus4b im Vergleich zu dem IR-transparenten Teilmuster4b aus3b . In Überlagerung mit dem Filtermuster5 gemäß2b ergibt sich damit bei IR-Durchlichtbetrachtung ein IR-Durchsichtsbild 7', wie in4c dargestellt. Das visuelle Durchsichtsbild6 ändert sich dadurch jedoch nicht und entspricht dem gemäß2c . - Somit erhält man bei dieser Ausführungsvariante unterschiedliche Durchsichtsbilder 7', 6 bei Betrachtung im IR-Spektralbereich einerseits und bei Betrachtung in normalem Licht andererseits. Darüber hinaus ist auch bei dieser Ausführungsvariante die Information gemäß dem Teilmuster
4a' bei IR-Auflichtbetrachtung wahrnehmbar, wohingegen bei Auflichtbetrachtung unter normalen Bedingungen nur das undefinierte Muster4 gemäß2a sichtbar ist. - Die in Bezug auf
4a bis4c beschriebene Variante ist besonders geeignet für unterschiedliche, chargenbezogene IR-Codierungen von Dokumenten, ohne dass dadurch das visuelle Erscheinungsbild beeinflusst wird.
Claims (19)
- Sicherheitselement (
2 ) für Wertdokumente (1 ) umfassend ein transluzentes Trägermaterial mit einem ersten und einem zweiten Muster (4 ,5 ), die sich erst bei Betrachtung im Durchlicht zu einem visuell erkennbaren, vollständigen Durchsichtsbild (6 ) ergänzen, dadurch gekennzeichnet, dass sich die beiden Muster teilweise überdecken. - Sicherheitselement nach Anspruch 1, wobei das Durchsichtsbild (
6 ) einen maschinenlesbaren Code bildet. - Sicherheitselement nach Anspruch 1 oder 2, wobei das erste Muster (
4 ) zumindest in einzelnen Teilbereichen, in denen es sich nicht mit dem zweiten Muster (5 ) überdeckt, aus einem Material besteht, welches für Strahlung in einem definierten, nicht sichtbaren Wellenlängenbereich absorbierend ist, und wobei auch das zweite Muster (5 ) für diese Strahlung absorbierend ist. - Sicherheitselement nach Anspruch 3, wobei der definierte, nicht sichtbare Spektralbereich im IR-Spektralbereich liegt.
- Sicherheitselement nach Anspruch 4, wobei sich das erste Muster (
4 ) aus mindestens einem ersten und einem zweiten, aus unterschiedlichen Materialien bestehenden Teilmustern (4a ,4b ;4a' ,4b' ) zusammensetzt, wobei das Material des ersten Teilmusters (4a ;4a' ) in dem definierten, nicht sichtbaren Spektralbereich transparent ist und das Material des zweiten Teilmusters (4b ;4b' ) in dem definierten, nicht sichtbaren Spektralbereich absorbierend ist. - Sicherheitselement nach Anspruch 5, wobei alle Teilbereiche des ersten Musters (
4 ), in denen sich das erste Muster (4 ) nicht mit dem zweiten Muster (5 ) überdeckt, aus dem absorbierenden Material bestehen. - Sicherheitselement nach Anspruch 5, wobei nur einzelne Teilbereiche des ersten Musters (
4 ), in denen sich das erste Muster (4 ) nicht mit dem zweiten Muster (5 ) überdeckt, aus dem absorbierenden Material bestehen. - Sicherheitselement nach einem der Ansprüche 3 bis 7, wobei die Teilbereiche aus absorbierendem Material des ersten Musters (
4 ) einen maschinenlesbaren Code bilden. - Sicherheitselement nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei zumindest das erste Muster (
4 ) im Auflicht nicht oder zumindest kaum visuell erkennbar ist. - Sicherheitselement nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei das erste Muster (
4 ) aus einem Raster von zueinander versetzten Linien besteht. - Sicherheitselement nach einem der Ansprüche 1 bis 10, wobei das zweite Muster (
5 ) aus einem Linienraster besteht. - Sicherheitselement nach Anspruch 10 und 11, wobei die Linien des ersten und zweiten Musters (
4 ,5 ) eine identische Linienbreite besitzen und die Abstände zwischen den Linien der Linienbreite oder einem ganzzahligen Vielfachen der Linienbreite entsprechen. - Sicherheitselement nach einem der Ansprüche 1 bis 12, wobei das erste und das zweite Muster (
4 ,5 ) auf gegenüberliegenden Seiten des Trägermaterials vorliegen. - Sicherheitselement nach einem der Ansprüche 1 bis 13, wobei es sich um ein Transferelement handelt.
- Sicherheitselement nach einem der Ansprüche 1 bis 13, wobei das Sicherheitselement (
2 ) einen integralen Bestandteil eines Sicherheitsdokuments (1 ) bildet und das Trägermaterial durch das Grundmaterial des Sicherheitsdokuments gebildet wird. - Sicherheitselement nach einem der Ansprüche 1 bis 13, wobei es sich um einen Sicherheitsfaden handelt.
- Sicherheitselement nach einem der Ansprüche 1 bis 16, wobei zumindest eines der beiden Muster (
4 ,5 ) ein Druckmuster ist. - Sicherheitselement nach einem der Ansprüche 1 bis 17, wobei zumindest eines der beiden Muster (
4 ,5 ) eine teilweise demetallisierte Metallschicht ist. - Sicherheitsdokument (
1 ) umfassend ein Sicherheitselement nach einem der Ansprüche 1 bis 18.
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