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Die Erfindung betrifft ein Bekleidungsstück mit Belüftungseinrichtung,
einen dafür
geeigneten Reißverschluss
und eine dafür
geeignete Bekleidungsstück-Baueinheit.
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Der Begriff Bekleidungsstück soll
vorliegend sämtliche
körperbedeckende
Gegenstände,
insbesondere auch Schuhwerk, Handschuhe und Kopfbedeckungen umfassen.
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Es gibt Bekleidungsstücke, beispielsweise für Motorradfahrer,
die eine hohe Windfestigkeit, vorzugsweise auch Wasserdichtigkeit
aufweisen, und eine entsprechend geringe Luftdurchlässigkeit,
mit entsprechend geringer Belüftung
der Innenseite des Bekleidungsstücks,
was an warmen Tagen unangenehm sein kann.
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Aus der
US 5 845 336 A und der
US 6 236 510 B1 sind
Jacken für
Motorradfahrer bekannt, die mit einer Belüftungseinrichtung versehen
sind, die durch eine mittels eines Reißverschlusses mehr oder weniger
schließbare
Belüftungsöffnung gebildet
ist, durch welche hindurch Belüftungsluft
zur Innenseite der Jacke gelangen kann. Um ein zu weites Aufklaffen
der Belüftungsöffnung und
ein Eindringen von Fremdkörpern,
wie Steinchen und Insekten, zu verhindern, ist die Belüftungsöffnung mit
einem netzartigen Material hinterlegt, das bei beiden bekannten
Jacken auf der Innenseite des Reißverschlusses parallel zu dem
Reißverschluss
verläuft
und damit eine parallel zur Reißverschlussebene
verlaufende, nicht zu öffnende
zweite Verschlussebene bildet. Im Fall der
US 5 845 336 A sind Seitenränder des
Netzmaterials an Textillagen der Jacke festgenäht, mit denen auch Textilstreifen
vernäht
sind, an denen die die Schließketten
des Reißverschlusses
tragenden Seitenbänder
des Reißverschlusses
befestigt sind. Im Fall der
US
6 236 510 B1 sind die beiden seitlichen Enden des Netzmaterials
mit je einem der beiden Seitenbänder
des Reißverschlusses
verbunden. In beiden Fällen
ist die Breite des Netzmaterials derart weit bemessen, dass sich
die mit dem Reißverschluss schließbare Öffnung der
Jacke für
eine Belüftung
genügend
weit öffnen
läßt.
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Je nachdem, ob für den Benutzer der Motorradjacke
Belüftungsbedarf
besteht oder nicht, wird der Reißverschluss geöffnet oder
geschlossen gehalten. Im geöffneten
Zustand kann Belüftungsluft
durch das hinter dem Reißverschluss
angeordnete Netzmaterial hindurch zur Innenseite der Motorradjacke gelangen.
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Um die Belüftungsöffnungen gegen das Eindringen
von Wasser zu schützen,
sind sie bei beiden bekannten Jacken mit Abdeckleisten, auch Flaps
genannt, versehen, die mittels Klettverschlüssen in einem geschlossenen
Zustand, in welchem sie den Reißverschluss
der Belüftungsöffnung abdecken, und
in einem geöffneten
Zustand, in welchem sie den Reißverschluss
der Belüftungsöffnung frei
lassen, fixierbar sind.
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Da die beiden Reißverschlussseiten auch bei
geöffnetem
Reißverschluss
von dem Netzmaterial zusammengehalten werden, also ein vollständiges freies Öffnen der
mit dem Reißverschluss
verschließbaren
Jackenöffnung
nicht möglich
ist, kann bei diesen bekannten Lösungen
die Belüftungseinrichtung nicht
im Bereich der Vorderöffnung
der Jacke, die zum An- und Ausziehen der Jacke geöffnet werden muss,
vorgesehen werden. Die aus den beiden genannten Druckschriften bekannte
Belüftungseinrichtung
ist daher nur für
Nebenöffnungen
der Jacke, beispielsweise im Brusttaschenbereich oder im Schulterbereich,
geeignet. Daher ist mit einer derartigen Belüftungseinrichtung auch nur
eine relativ kleine Belüftungsöffnung mit
entsprechend begrenzter Belüftungswirkung
realisierbar.
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Wenn während der Motorradfahrt Belüftungsbedarf
entsteht, weil es zu heiß wird,
oder wenn während
der Motorradfahrt die Belüftungseinrichtung geschlossen
werden soll, beispielsweise weil es zu regnen beginnt, muß während der
Fahrt der Reißverschluss
geöffnet
bzw. geschlossen werden, und das mit einer Hand, die in einem relativ
dicken Motorradhandschuh steckt. Das Betätigen des Reißverschlusses
während
der Fahrt ist daher mühsam,
dauert entsprechend lange und bringt wegen der entsprechend lange
andauernden Ablenkung und dem Lenken des Motorrads mit nur einer
Hand ein entsprechendes Gefahrenpotential mit sich.
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Um den Motorradfahrer vor Regen und/oder Spritzwasser
zu schützen
und Atmungsaktivität
der Motorradjacke zu gewährleisten,
ist die Motorradjacke gemäß der
US 5 845 336 A mit
einer wasserdichten, wasserdampfdurchlässigen Funktionsschicht ausgerüstet.
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Aus der
EP 0 405 062 B1 ist es bekannt,
den Vorderreißverschluss
von Jacken- oder
mantelartigen Bekleidungsstücken,
die mit einer wasserdichten und wasserdampfdurchlässigen Funktionsschicht ausgerüstet sind,
mit einer über
dem Reißverschluss liegenden
Abdeckleiste und einer zwischen dem Reißverschluss und der Abdeckleiste
angeordneten Zwischenleiste zu versehen, die je wasserdicht ausgebildet
sind, um das Vordringen von Wasser zum Vorderreißverschluss zu verhindern.
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Von der Firma BMW in München, Deutschland,
gibt es eine unter der Bezeichnung "BMW Canyon" angebotene Motorradfahrerjacke,
die im Frontbereich einen inneren Reißverschluss zum Öffnen und
Schließen
der Jacke und einen äußeren Reißverschluss
zum Schließen
zweier Abdeckleistenteile aufweist. Der inneren Reißverschluss
ist mit zwei Jackenfrontteilen aus Leder verbunden. Die beiden Abdeckleistenteile
umfassen je eine äußere Schicht
aus geschlossenem Leder und eine mit Belüftungslöchern versehene innere Schicht,
die mit der äußeren Schicht
lose verbunden ist. Vom äußeren Reißverschluss
abliegende Seitenränder
der Abdeckleisten sind mittels einer luftdurchlässigen Naht mit dem Obermaterial
der Jacke derart verbunden, dass bei geöffneten Abdeckleisten durch
deren Belüftunslöcher zwischen
die innere Schicht und die äußere Schicht
gelangte Luft zur Innenseite der Jacke gelangen kann. Auch bei dieser
Jacke muß zum
Einstellen auf Belüftung
und zum Einstellen auf Nichtbelüftung ein
Reißverschluss
geöffnet
bzw. geschlossen werden, was, wie bereits erwähnt, mit behandschuhter Hand
problematisch ist. Außerdem
besteht das Problem, dass bei zur Belüftung geöffneten Abdeckleisten deren
mit den Belüftungsöffnungen
versehene innere Schichten von dem bei höherer Fahrgeschwindigkeit entstehenden
Winddruck derart gegen die äußeren Schichten
der Abdeckleisten gedrückt
werden, dass die Belüftung
nicht mehr funktioniert.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
Bekleidungsstück
mit einer Belüftungseinrichtung zu
schaffen, die mit Sicherheit eine großflächige Belüftung zur Innenseite des Bekleidungsstücks hin
zulässt
und im Fall eines Jacken- oder mantelförmigen Bekleidungsstückes eine
Belüftung
auch im Bereich des Vorderverschlusses ermöglicht, ohne einen Vorderreißverschluss öffnen zu
müssen.
Außerdem
soll es nicht erforderlich sein, für die Aktivierung der Belüftungseinrichtung
einen Reißverschlussschieber betätigen zu
müssen,
was mit groben Handschuhen nur schwer durchzuführen ist, wie im Fall eines
Motorradfahrers, der die Belüftungseinrichtung
einer Motorradjacke während
des Fahrens des Motorrads in den Belüftungszustand bringen möchte.
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Diese Aufgabe wird gelöst mit einem
Bekleidungsstück
gemäß Patentanspruch
1, mit einem Reißverschluss
gemäß Patentanspruch
38 und einer Bekleidungsstück-Baueinheit gemäß Patentanspruch
42. Ausführungsformen
der Erfindung sind in den abhängigen
Patentansprüchen
angegeben.
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Dadurch, dass bei einem erfindungsgemäßen Bekleidungsstück das Belüftungsmaterial
nicht vor oder hinter der Hauptverschlussvorrichtung parallel zu
dieser angeordnet ist, wie bei den beiden oben genannten US-Patentschriften,
sondern in seitlicher Fortsetzung dazu, also seitlich anschließend an
die Hauptverschlussvorrichtung, stellt die erfindungsgemäße Belüftungseinrichtung
einerseits kein Hindernis dar, die Hauptverschlusseinrichtung beliebig
weit zu öffnen,
und ist andererseits eine Belüftung auch
bei geschlossener Hauptverschlusseinrichtung möglich. Daher kann die erfindungsgemäße Belüftungseinrichtung
auch im Bereich des Front- oder Vorderseitenverschlusses eines jacken-
oder mantelförmigen
Bekleidungsstückes
angeordnet werden. Denn die erfindungsgemäße Belüftungseinrichtung begrenzt,
anders als die beiden bekannten Belüftungseinrichtungen, die Öffnungsweite
der Hauptverschlussvorrichtung nicht, behindert somit also auch nicht
ein Öffnen
eines Vorderreißverschlusses,
wie es zum Anziehen oder Ausziehen eines jacken- oder mantelförmigen Bekleidungsstückes auch
nicht sein darf. Und eine Belüftung über die
erfindungsgemäße Belüftungseinrichtung
erfordert auch nicht ein teilweises oder vollständiges Öffnen der Hauptverschlusseinrichtung.
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Über
einen Vorderverschluss eines beispielsweise jackenartigen Bekleidungsstücks lässt sich
eine wesentlich höhere
Belüftungswirkung
erreichen als über
die taschenartigen Belüftungsöffnungen
der Jacken gemäß den oben
genannten US-Patentschriften.
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Da sich im erfindungsgemäßen Fall
bei in Belüftungsstellung
befindlicher Anordnung das Belüftungsmaterial
von Belüftungsluft
frei durchströmt werden
kann und nicht mit einer luftundurchlässigen Schicht hinterlegt ist
wie bei der genannten BMW-Jacke, ist eine wirksame Belüftung auch
bei hohen Fahrgeschwindigkeiten und entsprechendem Luftdruck ungehindert
möglich.
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Das Belüftungsmaterial einer erfindungsgemäßen Belüftungseinrichtung
kann beidseits der Hauptverschlussvorrichtung angeordnet sein oder nur
auf einer Seite der Hauptverschlussvorrichtung. Dieses gilt auch,
wenn das Belüftungsmaterial
in einen Reißverschluss
integriert ist, indem mindestens eines der beiden Seitenbänder oder
auch beide Seitenbänder
des Reißverschlusses
belüftungsfähig ausgebildet
sind, indem sie mit Belüftungsmaterial aufgebaut
sind.
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Die Erfindung schafft ein Bekleidungsstück mit einer
Hauptverschlussvorrichtung und einer Zusatzverschlussvorrichtung,
wobei die Hauptverschlussvorrichtung zum lösbaren Verbinden von sich gegenüber liegenden
Rändern
zweier mit Bekleidungsstückmaterial
aufgebauter Bekleidungsstückteile
ausgebildet ist und zwei in lösbarer
Weise miteinander verbindbare Hauptverschlussseiten aufweist, die
je mit einer der beiden Bekleidungsstückränder verbunden sind, wobei
wenigstens eine der beiden Hauptverschlussseiten mit dem zugehörigen Bekleidungsstückrand über ein
eine Belüftungseinrichtung
bildendes Belüftungsmaterial
verbunden ist, über
welches die Innenseite des Bekleidungsstücks auch bei geschlossener
Hauptverschlussvorrichtung für
Belüftungsluft
zugänglich
ist, und wobei die Zusatzverschlussvorrichtung als Abdeckleiste
ausgebildet ist, die relativ zu der Hauptverschlussvorrichtung bewegbar
ist zwischen einer Schließstellung,
in welcher sie mindestens das Belüftungsmaterial abdeckt, und
einer Offenstellung, in welcher sie das Belüftungsmaterial frei lässt.
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Daher muss die Hauptverschlussvorrichtung nicht
erst geöffnet
werden, um die Belüftungseinrichtung
in einen belüftungsfähigen Zustand
zu versetzen. Für
den wahrscheinlichsten Fall, dass es sich bei der Hauptverschlussvorrichtung
um einen Reißverschluss
handelt, braucht dieser somit nicht betätigt zu werden, um die Belüftungseinrichtung
wirksam zu machen, was insbesondere mit dicken Motorradfahrerhandschuhen
schwierig ist.
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Im Fall der Verwendung eines Reißverschlusses
als Hauptverschlussvorrichtung kann gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung
ein herkömmlicher Reißverschluss
verwendet werden, mit vorzugsweise textilen Seitenbändern, die
an ihren nicht mit den Schließketten
verbundenen Längsseiten
je mit einer ersten Längsseite
eines Belüftungsmaterialstreifens
verbunden sind, dessen zweite Längsseite
mit dem Obermaterial des Bekleidungsstücks verbunden ist. Dabei wird
man vorzugsweise versuchen, Reißverschlüsse zu verwenden,
deren Seitenbänder
möglichst
die gleiche Farbe wie die Belüftungsmaterialstreifen
haben.
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Dieses Problem der Farbanpassung
besteht nicht, wenn man gemäß einem
zweiten Aspekt der Erfindung einen Reißverschluss verwendet, dessen Seitenbänder selbst
mit Belüftungsmaterial
aufgebaut sind. Bei einem derartigen Reißverschluss sind die Seitenbänder vorzugsweise
breiter als bei einem herkömmlichen
Reißverschluss,
um eine größere Belüftungsfläche verfügbar zu
machen als wenn die belüftenden
Seitenbänder
des Reißverschlusses nicht
breiter wären
als die Seitenbänder
herkömmlicher
Reißverschlüsse. Durch
die Verwendung eines derartigen erfindungsgemäßen Reißverschlusses wird einerseits
das Farbanpassungsproblem vermieden und wird andererseits der Arbeitsaufwand
beim Herstellen des Bekleidungsstückes verringert, weil zwei
Nähte wegfallen,
nämlich
diejenigen Nähte,
die bei Verwendung eines herkömmlichen
Reißverschlusses
zwischen dessen Seitenbändern
und den beiden Belüftungsmaterialstreifen
hergestellt werden müssten.
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Bei einem erfindungsgemäßen Reißverschluss
weisen die Seitenbänder
in ihrer Quererstreckungsrichtung bei einer Ausführungsform unterschiedliche
Materialdichte auf. Im Bereich des Seitenbandrandes, an dem die
Schließkette
des Reißverschlusses
befestigt ist, ist die Materialdichte höher, um die Schließkettenefemente
sicher an den Seitenbändern
befestigen zu können,
während
die Materialdichte im restlichen Bereich der Seitenbänder geringer
ist und eine höhere
Porosität
aufweist, um eine höhere
Belüftungswirksamkeit
zu erzielen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Materialdichte an
den beiden Seitenbandrändern
höher zu
machen und nur den dazwischen befindlichen mittleren Bereich mit
geringerer Materialdichte zu versehen, um die Seitenbänder besser
mit dem Obermaterial des Bekleidungsstücks vernähen zu können.
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Die Seitenbänder des Reißverschlusses selbst
mit Belüftungsmaterial
aufzubauen oder die Seitenbänder
eines herkömmlichen
Reißverschlusses
mit separaten Belüftungsmaterialstreifen
zu verbinden, sind keine sich ausschließenden Alternativen. Es mag
auch Fälle
geben, in denen es vorteilhaft ist, einen erfindungsgemäßen Reißverschluss
mit belüftungsfähigen Seitenbändern mit
separaten Belüftungsmaterialstreifen
zu kombinieren, beispielsweise um besondere farbliche Akzente zu
setzen, indem für
die Seitenbänder
des Reißverschlusses
und die separaten Belüftungsmaterialstreifen
unterschiedliche Farben gewählt
werden.
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Gemäß einem dritten Aspekt der
Erfindung kann die erfindungsgemäße Belüftungseinrichtung zusammen
mit der Hauptverschlussvorrichtung und der die Zusatzverschlussvorrichtung
bildenden Abdeckleiste zu einer Bekleidungsstück-Baueinheit zusammengefasst und als Baueinheit
an den Hersteller des Bekleidungsstücks geliefert werden.
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Die erfindungsgemäße Belüftungseinrichtung eignet sich
nicht nur für
Hauptverschlussvorrichtungen in Form von Reißverschlüssen sondern auch für andere
Hauptverschlussvorrichtungen, beispielsweise in Form von Klettverschlüssen und
Magnetverschlüssen.
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Bei der mit Belüftungseinrichtung versehenen
Verschlussvorrichtung eines erfindungsgemäßen Bekleidungsstücks kann
es sich beispielsweise um einen Vorderverschluss eines jacken- oder
mantelartigen Bekleidungsstückes
handeln, jedoch auch um andere Verschlüsse, beispielsweise zum lösbaren Verschließen eines
Durchgriffs zu einer Innenseite des Bekleidungsstücks oder
zum lösbaren
Verschließen
einer Taschenöffnung
des Bekleidungsstücks.
Bei der Hauptverschlussvorrichtung kann es sich aber auch um eine
Vorrichtung zum lösbaren Verbinden
zweier aneinandersetzbarer Bekleidungsstückteile handeln, beispielsweise
um Hosenbeinteile oder Ärmelteile,
mit denen eine Kurzbeinhose zu einer Langbeinhose bzw. ein Kurzärmel zu
einem Langärmel
ergänzt
werden kann, oder um mittels einer öffenbaren Verschlussvorrichtung
zusammen gehaltene Hosen- oder Ärmelnahtabschnitte.
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Eine erfindungsgemäße Belüftungseinrichtung
eignet sich nicht nur für
Motorradfahrerkleidung sondern auch als Bekleidungsstück für Radfahrer oder
Skifahrer oder für
Berufsschutzbekleidung.
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Für
Motorradfahrerkleidung ist sie besonders vorteilhaft, weil Motorradfahrerkleidung
aus Sicherheitsgründen
und, um bei hohen Fahrgeschwindigkeiten ausreichenden Windschutz
zu bieten, im wesentlichen luftundurchlässig ist, so dass es insbesondere
an heißen
Tagen und bei langsamen Fahrgeschwindigkeiten zu einem Bedarf nach
Zufuhr von Kühlluft
zur Innenseite des Bekleidungsstücks kommt.
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Besonders im Fall der Verwendung
als Motorradfahrerbekleidung ist auch die Wasserdichtigkeit des
Bekleidungsstücks
ein wichtiger Gesichtspunkt. Daher ist Motorradfahrerkleidung heutzutage
wasserdicht ausgerüstet,
indem entweder ein wasserdichtes Obermaterial verwendet wird oder
auf der Innenseite von wasserund luftdurchlässigem Obermaterial eine wasserdichte
Funktionsschicht angeordnet ist, die vorzugsweise auch wasserdampfdurchlässig ist,
um die Atmungsfähigkeit
des Bekleidungsstück aufrecht
zu erhalten, die ein Abführen
von Schwitzfeuchtigkeit an die Außenseite des Bekleidungsstücks ermöglicht.
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Eine Belüftungseinrichtung im Bereich
des Vorderverschlusses eines Bekleidungsstücks anzuordnen, bringt bei
Bekleidungsstücken,
die mit einer solchen Funktionsschicht ausgerüstet sind, einen weiteren Vorteil
mit sich. Ordnet man die Belüftungseinrichtung
taschenartig außerhalb
des Vorderverschlusses eines Bekleidungsstücks an, beispielsweise im Brust-
oder Schulterbereich, wie bei den Jacken gemäß den oben genannten US-Patentschriften,
muss man an dieser Stelle die Funktionsschicht durchbrechen, weil
sonst die luftdichte Funktionsschicht als Belüftungsstopp wirken würde. Dies
erfordert einen hohen Aufwand, da die Funktionsschicht im Bereich
der Belüftungsöffnung,
insbesondere im Bereich der im Zusammenhang mit der Belüftungseinrichtung
erforderlichen Nähte
rund um die Belüftungseinrichtung,
abgedichtet werden muss. Die vorliegende Erfindung dagegen ermöglicht die
Anordnung der Belüftungseinrichtung
im Bereich des Vorderverschlusses eines jackenartigen Bekleidungsstücks, also
in einem Bereich, in welchem die Funktionsschicht ohnehin unterbrochen
sein muss.
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Um während solcher Zeiten, während welcher
eine Belüftung
durch die erfindungsgemäße Belüftungseinrichtung
nicht benötigt
oder erwünscht
ist, beispielsweise bei kühlen
Temperaturen oder starkem Wind, die Belüftung zu unterbinden, ist die
Abdeckleiste vorgesehen, die in einem geschlossenen Zustand die
Belüftungseinrichtung
abdeckt, und für den
Fall, dass Belüftung
erwünscht
ist, in einen geöffneten
Zustand gebracht werden kann, in welchem sie die Belüftungseinrichtung
frei lässt.
Im Fall eines wasserdichten Bekleidungsstücks ist die Abdeckleiste vorzugsweise
ebenfalls wasserdicht ausgebildet, um in ihrem geschlossenen Zustand
das Vordringen sowohl von Kühlluft
als auch von Wasser zur Innenseite des Bekleidungsstückes zu
verhindern. Im Fall eines Bekleidungsstücks mit einer wasserdichten und
wasserdampfdurchlässigen
Funktionsschicht ist auch die Abdeckleiste vorzugsweise mit einem
wasser- und luftdurchlässigen
Obermaterial ausgerüstet und
mit einer wasserdichten und wasserdampfdurchlässigen Funktionsschicht versehen,
um im Bereich der Abdeckleiste die Atmungsfähigkeit des Bekleidungsstücks nicht
zu blockieren.
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Ein besonders hoher Schutz gegen
das Vordringen von Wasser bis zur Belüftungseinrichtung wird erreicht,
wenn man gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung zwischen der Hauptverschlussvorrichtung und der Abdeckleiste
noch eine Zwischenleiste anordnet, welche in einem geschlossenen
Zustand die Belüftungseinrichtung
abdeckt, wobei die Abdeckleiste und die Zwischenleiste vorzugsweise
auf verschiedenen Seiten der Hauptverschlussvorrichtung an dem Obermaterial
befestigt sind und in bevorzugter Weise das freie Ende der Zwischenleiste
um sich selbst zu dessen Außenseite umgeschlagen
ist, um ein Auffanglabyrinth für
Wasser und Wind zu schaffen. Diese Maßnahmen sind besonders vorteilhaft
bei Motorradfahrerbekleidung, um zu verhindern, dass Wasser vom
Fahrtwind zur Belüftungseinrichtung
vorgetrieben wird.
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Um die Abdeckleiste und gegebenenfalls auch
die Zwischenleiste in ihrer Schließposition zu halten, sind die
Abdeckleiste und das Obermaterial des Bekleidungsstücks bzw.
bei Vennrendung einer Zwischenleiste die Abdeckleiste und die Zwischenleiste
mit lösbaren,
komplementären
Verschließelementen
versehen, mittels welchen die Abdeckleiste im geschlossenen Zustand
gehalten werden kann. Besonders bevorzugt ist es, die Abdeckleiste
und gegebenenfalls auch die Zwischenleiste mit lösbaren Fixierelementen zu versehen,
mittels welchen diese in ihrem geöffneten Zustand lösbar fixiert
werden können,
damit bei Belüftungsbedarf
die Belüftungseinrichtung
nicht durch ein sich unabsichtliches Schließen der Abdeckleiste und gegebenenfalls
der Zwischenleiste blockiert wird.
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Die Abdeckleiste und gegebenenfalls
auch die Zwischenleiste können
an je einem Längsende der
Hauptverschlussvorrichtung fixiert und von dort aus über die
Hauptverschlussvorrichtung geschlagen oder von ihr weg geschlagen
werden. In den meisten Fällen
wird es zu bevorzugen sein, die Abdeckleiste und gegebenenfalls
auch die Zwischenleiste neben Längsseiten
der Hauptverschlussvorrichtung zu befestigen, so dass sie von der
jeweiligen Längsseite der
Hauptverschlussvorrichtung her über
die Hauptverschlussvorrichtung und die Belüftungseinrichtung geschlagen
und von dieser weg geschlagen werden können.
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Für
den Fall der Verwendung einer wasserdichten und vorzugsweise auch
wasserdampfdurchlässigen
Funktionsschicht werden besondere Maßnahmen getroffen, um Nähte, mittels
welchen einzelne Komponenten der Abdeckleiste bzw. der Zwischenleiste
aneinander und die Abdeckleiste bzw. die Zwischenleiste an dem Obermaterial
des Bekleidungsstücks
befestigt werden, wasserdicht zu machen und das Eindringen von Wasser über solche Nähte zu verhindern.
Zu diesem Zweck können
solche Nähte
beispiesweise mit einem Nahtabdichtungsband wasserdicht gemacht
werden oder dadurch, dass sie als wasserdichte Klebstoffnähte ausgebildet
werden.
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Bei einer Ausführungsform der Erfindung ist die
Belüftungseinrichtung
mit zusätzlichen
Komponenten versehen, beispielsweise einer Tasche, einer Hauptverschlussvorrichtung
und/oder einer Licht reflektierenden Einrichtung, die in bzw. an
dem Belüftungsmaterial
angeordnet ist.
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Bei einem Bekleidungsstück, das
mit einer erfindungsgemäßen Belüftungseinrichtung
und einer Abdeckleiste versehen ist und gegebenenfalls eine Zwischenleiste
aufweist, braucht der Benutzer des Bekleidungsstücks, beispielsweise ein Motorradfahrer,
zum Öffnen
oder Schließen
der Belüftungseinrichtung
lediglich die Abdeckleiste und gegebenenfalls auch die Zwischenleiste
umzuschlagen, vom geöffneten
Zustand in den geschlossenen Zustand oder umgekehrt, um auf Belüftung oder
Nicht-Belüftung
zu stellen. Dies ist auch mit einer Hand, die sich in einem dicken
Handschuh befindet, in kürzester
Zeit und gänzlich
unproblematisch möglich,
so dass eine solche Betätigung
auch während
des Motorradfahrens problemlos durchgeführt werden kann. Dies insbesondere
dann, wenn die Verschlußelemente,
welche die Abdeckleiste und gegebenenfalls auch die Zwischenleiste
in ihrem geschlossenem bzw. in ihrem geöffneten Zustand hält, Magnetelemente
sind, so dass das Öffnen
und Schließen
der Belüftungseinrichtung
durch entsprechendes Bewegen der Abdeckleiste und gegebenenfalls
der Zwischenleiste mittels einer einfachen Wischbewegung mit der
behandschuhten Hand des Motorradfahrers durchgeführt werden kann.
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Bei einer Ausführungsform der Erfindung weist
die Belüftungseinrichtung
zusätzlich
zu dem Belüftungsmaterial
eine Belüftungsdrosseleinrichtung
auf, mittels welcher zu den beiden Möglichkeiten keine Belüftung und
Maximalbelüftung
eine dazwischen liegende Belüftungsstufe
mit gedrosselter Belüftung
wählbar
ist. In einer Drosselstellung ist die Belüftungsdrosseleinrichtung parallel
zu dem Belüftungsmaterial
und dieses mindestens teilweise überdeckend
angeordnet und reduziert die Menge der in das Jackeninnere gelangenden
Belüftungsluft.
In einer Freigabestellung lässt
die Belüftungsdrosseleinrichtung
das Belüftungsmaterial
frei und bewirkt keine Belüftungsdrosselung.
Bei einer Ausführungsform ist
die Belüftungsdrosseleinrichtung
dadurch gebildet, dass die Abdeckleiste und /oder die Zwischenleiste
in mindestens zwei Leistenteile unterteilt ist, die unabhängig voneinander
in eine Offenstellung oder eine Schließstellung bewegbar sind. Dabei
hängt die Belüftungsleistung
davon ab, wie viele Leistenteile sich in der Offenstellung befinden.
Bei einer anderen Ausführungsform
ist die Belüftungsdrosseleinrichtung
dadurch gebildet, dass zwischen dem Belüftungsmaterial und der Abdeckleiste
bzw. – falls
vorhanden – der
Zwischenleiste eine Drosselleiste angeordnet ist, die relativ zum
Belüftungsmaterial
zwischen einer Schließstellung,
in welcher sie mindestens einen Teil des Belüftungsmaterials abdeckt, und einer
Offenstellung, in welcher sie das Belüftungsmaterial frei lässt, bewegbar
ist, wobei die Drosselleiste mit einem Belüftungsdrosselmaterial aufgebaut
ist, das einen Luftdurchlässigkeitswert
aufweist, der geringer ist als der Luftdurchlässigkeitswert des Belüftungsmaterials.
Man kann auch beide Varianten der Belüftungsdrosseleinrichtung miteinander
kombinieren. In diesem Fall kommt man zu weiteren Abstufungen einer
gedrosselten Belüftung.
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Geeignete Materialien für die wasserdichte, wasserdampfdurchlässige Funktionsschicht
sind insbesondere Polyurethan, Polypropylen und Polyester, einschließlich Polyetherester
und deren Laminate, wie sie in den Druckschriften
US-A-4,725,418 und
US-A-4,493,870 beschrieben
sind. Besonders bevorzugt wird jedoch gerecktes mikroporöses Polytetrafluorethylen
(ePTFE), wie es beispielsweise in den Druckschriften
US-A-3,953,566 sowie
US-A-4,187,390 beschrieben
ist, und gerecktes Polytetrafluorethylen, welches mit hydrophilen
Imprägniermitteln
und/oder hydrophilen Schichten versehen ist; siehe beispielsweise
die Druckschrift
US-A-4,194,041 .
Unter einer mikroporösen
Funktionsschicht wird eine Funktionsschicht verstanden, deren durchschnittliche Porengröße zwischen
etwa 0,2 μm
und etwa 0,3 μm
liegt.
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Die Porengröße kann mit dem Coulter Porometer
(Markenname) gemessen werden, das von der Coulter Electronics, Inc.,
Hialeath, Florida, USA, hergestellt wird.
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Als "wasserdicht" wird ein Flächengebilde wie
beispielsweise eine Funktionsschicht oder wasserabweisendes Obermaterial,
gegebenenfalls einschließlich
wasserdichter Nähte,
angesehen, wenn es einem Wassereingangsdruck von mindestens 1 × 104 Pa standhält. Vorzugsweise hält das Funktionsschichtmaterial
einen Wassereingangsdruck von über
1 × 105 Pa aus. Dabei ist der Wassereingangsdruck
nach einem Testverfahren zu messen, bei dem destilliertes Wasser
bei 20 ± 2°C auf eine
Probe von 100 cm2 der Funktionsschicht mit
ansteigendem Druck aufgebracht wird. Der Druckanstieg des Wassers
beträgt
60 ± 3
cm Ws je Minute. Der Wassereingangsdruck entspricht dann dem Druck,
bei dem erstmals Wasser auf der anderen Seite der Probe erscheint.
Details der Vorgehensweise sind in der ISO-Norm 0811 aus dem Jahre
1981 angegeben.
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Als "wasserdampfdurchlässig" wird
ein Flächengebilde
wie z.B. eine Funktionsschicht dann angesehen, wenn sie eine Wasserdampfdurchlässigkeitszahl
Ret von unter 150 m2 × Pa × W-1 aufweist. Die
Wasserdampfdurchlässigkeit
wird nach dem Hohenstein-Hautmodell getestet. Diese Testmethode wird
in der DIN EN 31092 (02/94) bzw. ISO 11092 (1993) beschrieben.
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Die Luftdurchlässigkeit von Flächengebilden wird
nach der europäischen
Norm EN ISO 9237 (1955) bestimmt und in I/m2/s
angegeben. Das Belüftungsmaterial
der erfindungsgemäßen Belüftungseinrichtung
hat einen Luftdurchlässigkeitswert
von mindestens etwa 30 bis 40 I/m2/s. Bei
praktischen Ausführungsformen
der Erfindung hat das Belüftungsmaterial
einen wesentlich höheren
Luftdurchlässigkeitswert
im Bereich von 100 I/m2/s bis 1000 I/m2/s oder auch darüber. Der Luftdurchlässigkeitswert
des Belüftungsdrosselmaterials
liegt mindestens bei etwa 30 bis 40 I/m2/s,
kann aber auch beträchtlich
höher liegen,
beispielsweise im Bereich von etwa 100 I/m2/s
bis 400 I/m2/s oder auch darüber.
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Unter belüftungsfähigem Material ist im Zusammenhang
mit der vorliegenden Erfindung solches Material zu verstehen, welches
einen höheren Luftdurchlässigkeitswert
aufweist als bei Kleidungsstücken
ohne erfindungsgemäße Belüftungseinrichtung üblicherweise
verwendete Materialien.
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Hierzu seien die folgenden Beispiele
betrachtet.
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- 1. Wasserabweisender Reißverschluss TIZIP der Firma
TITEX:
– Luftdurchlässigkeitswert < 5,0 I/m2/s.
– Eine Luftdurchlässigkeit
ist praktisch nicht gegeben.
- 2. Normaler Reißverschluss
im Zusammenhang mit einer wasserdichten Doppelabdeckleiste entsprechend 1 der EP 0 581 186 B1 , mit einem eine
ePTFE-Funktionsschicht und eine Webware aufweisenden Zweilagenlaminat
zwischen den Reißverschlussseitenbändern und
der Abdeckleiste:
– Luftdurchlässigkeitswert < 15,0 I/m2/s.
– Es handelt sich um eine Bekleidungsstück-Frontkonstruktion,
die kaum Luftdurchlässigkeit
aufweist.
- 3. Normaler Reißverschluss
mit über
dem Reißverschluss
geschlossener wasserdichter Doppelabdeckleiste, die rechts und links
vom Reißverschluss
je eine Abdeckleiste aufweist, die beide mit zweilagigem Laminat
mit einer ePTFE-Schicht aufgebaut sind (wie im Fall 2.):
– Luftdurchlässigkeitswert
2,3 I/m2/s.
– Eine Luftdurchlässigkeit
ist praktisch nicht gegeben.
- 4. Belüftungsmaterial
Cordura AFT der Firma Rökona,
Kettenwirkware aus Polyamid 6.6:
– Luftdurchlässigkeitswert > 765,0 I/m2/s.
– Sehr hohe
Luftdurchlässigkeit.
- 5. Drosselleistenmaterial Cordura Leinwandbindung mit 300 dtex
Seafield:
– Luftdurchlässigkeitswert
41,2 I/m2/s.
– Im Vergleich zu dem Belüftungsmaterial
in 4. geringe aber noch fühlbare
Luftdurchlässigkeit.
- 6. Erfindungsgemäße Belüftungskonstruktion
entsprechend 3 mit Abdeckleiste
31 und Zwischenleiste 49 je in Offenstellung:
– Luftdurchlässigkeitswert
543,0 I/m2/s.
– Aufgrund der Verwendung eines
herkömmlichen Reißverschlusses
geringere Luftdurchlässigkeit als
die des verwendeten Belüftungsmaterials
gemäß 4., aber
immer noch vergleichsweise hohe Luftdurchlässigkeit.
- 7. Erfindungsgemäße Belüftungskonstruktion
entsprechend 2 mit Abdeckleiste 31 und
Zwischenleiste 49 je in Schließstellung:
– Luftdurchlässigkeitswert
3,4 I/m2/s.
– Eine Luftdurchlässigkeit
ist praktisch nicht gegeben.
-
Die Erfindung wird nun anhand von
Ausführungsformen
näher erläutert. In
den Zeichnungen zeigen:
-
1 eine
Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Bekleidungsstücks;
-
2 eine
nicht maßstabsgetreue,
schematisierte Schnittansicht durch einen Verschluß- und Belüftungsbereich
im geschlossenen Zustand entlang Schnittlinie II-II in 1;
-
2a – 2c verschiedenartige Verschlußelemente
für den
in 2 gezeigten Aufbau;
-
3 in
nicht maßstabsgetreuer,
schematisierter Schnittdarstellung den in 2 gezeigten Verschluß- und Belüftungsteil des Bekleidungsstücks entlang
Schnittlinie III-III in 1;
-
4a einen
herkömmlichen
Reißverschluss
in Kombination mit erfindungsgemäßem Belüftungsmaterial;
-
4b einen
Reißverschluss,
der erfindungsgemäß mit Belüftungsmaterial
aufgebaut ist;
-
5 ein
Detail des in 2 gezeigten
Aufbaus für
ein Bekleidungsstück,
das ein Obermaterial und eine lose in das Obermaterial eingehängte Funktionsschicht
aufweist;
-
6 ein
Detail des in 2 gezeigten
Aufbaus, bei welchem ein Obermaterial und eine Funktionsschicht
miteinander zu einem Laminat verbunden sind;
-
7 ein
Detail des Aufbaus der 2,
bei welchem das Bekleidungsstück
ein Obermaterial und ein davon getrenntes Funktionsfutter aufweist;
-
8 eine
Schnittansicht ähnlich
der in 2, jedoch für eine Ausführungsform
der Erfindung, bei welcher sich eine Abdeckleiste und eine Zwischenleiste
auf der zum Jackeninneren weisenden Innenseite des Reißverschlusses
befinden;
-
9 eine
Schnittansicht ähnlich
der in 2, jedoch für eine Ausführungsform
der Erfindung mit einer Belüftungsdrosseleinrichtung
in Form einer Drosselleiste; und
-
10 ein
Bekleidungsstück ähnlich dem
in 1, jedoch mit einer
Belüftungsdrosseleinrichtung in
Form einer Abdeckleiste mit zwei Abdeckleistenteilen, die je unabhängig voneinander
in eine Schließ- oder
Offenstellung bringbar sind und in Schließstellung je nur einen Teilbereich
des Belüftungsmaterials abdecken.
-
Bei dem in 1 als Beispiel gezeigten Bekleidungsstück handelt
es sich um eine Jacke 11 mit einem Vorderverschluß mit einer
Hauptverschlussvorrichtung in Form eines Reißverschlusses 13 und einer
Zusatzverschlussvorrichtung in Form einer Abdeckleiste 31.
Wie besser in 4a zu
sehen ist, umfaßt
der Reißverschluss 13 zwei
textile Seitenbänder 15 und 17,
an deren zueinander weisenden Längsseitenrändern je
eine Schließkette
mit einer Reihe von Schließelementen 19 in
Form von Zähnen,
Spiralen Krampen oder Rillen befestigt sind. Durch Verschieben eines
nur in 1 gezeigten Schiebers 21 können die
Schließketten
zum Schließen
ineinandergehakt und zum Öffnen
auseinandergehakt werden.
-
Die Seitenbänder 15 und 17 des
Reißverschlusses 13 sind
an den Rändern
der beiden mit dem Reißverschluss 13 zu
schließenden
Jackenteile 23 bzw. 25 nicht direkt sondern unter
Zwischenschaltung je eines Belüftungsstreifens 27 bzw. 29 befestigt,
die je aus einem Belüftungsmaterial
bestehen. Bei dem Belüftungsmaterial
handelt es sich vorzugsweise um textiles Material, und zwar um Web-,
Wirk-, Strick-, Filz-, Maschen- oder Netzware mit derartiger Machart,
dass es eine relativ hohe Luftdurchlässigkeit aufweist, mit einem
Luftdurchlässigkeitswert
von mindestens etwa 30 bis 40 I/m2/s, der
bei praktischen Ausführungsformen
noch viel höher
liegen kann, beispielsweise im Bereich von etwa 100 I/m2/s
bis 1000 I/m2/s oder auch darüber.
Bei einer Ausführungsform der
Erfindung wird als Belüftungsmaterial
ein textiles Flächengebilde
mit einer gestrickten Maschenstruktur verwendet, das unter der Handelsbezeichnung Cordura®AFT
von der Firma Rökana
erhältlich
ist und einen Luftdurchlässigkeitswert
von mehr als 765 I/m2/s aufweist.
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4b zeigt
eine Ausführungsform
der Erfindung, bei welcher die Seitenbänder 15a und 17a des
Reißverschlusses 13 selbst
aus Belüftungsmaterial
bestehen, wobei die Seitenbänder 15a und 17a vorzugsweise
eine größere Breite
aufweisen als die Seitenbänder 15 und 17 herkömmlicher
Reißverschlüsse, um
ausreichende Belüftungsflächen zur Verfügung zu
stellen. Auch für
die Seitenbänder 15a und 17a dieses
Reißverschlusses 13 eignet
sich das oben genannte Material Cordura®AFT.
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Wie im unteren Teil der 1 im Bereich einer Schnittlinie
II-II gezeigt ist, sind der Reißverschluss 13 und
die Belüftungsstreifen 27 und 29 mittels
der Abdeckleiste 31 abdeckbar, wenn die Belüftung über die
Belüftungsstreifen 27 und 29 nicht
erwünscht
ist.
-
2 zeigt
in nicht-maßstabgetreuer
und schematisierter Weise eine Querschnittsansicht eines Ausschnitts
des Vorderteils der Jacke 11 entlang der in 1 gezeigten Schnittlinie
II-II. Zu sehen ist der Reißverschluss 13 mit
seinen Seitenbändern 15 und 17 und
den daran angeordneten Schließelementen 19 in
ineinandergehakter Form, sowie beidseits der Seitenbänder 15 und 17 die
Belüftungsstreifen 27 und 29 der
Belüftungseinrichtung.
Dabei sind die Seitenbänder 15, 17 des
Reißverschlusses 13 und
die Belüftungsstreifen 27 und 29 der
Belüftungseinrichtung
mittels je einer Doppelnaht 33 bzw. 35 an ihren einander
je benachbarten Längsseitenrändern miteinander
vernäht.
Die vom Reißverschluss 13 abliegenden
Längsseitenränder der
Belüftungsstreifen 27 und 29 sind
mittels einer Naht 37 bzw. 39 an einem in 2 linken Bekleidungsstückrand 41 bzw.
rechten Bekleidungsstückrand 43 befestigt.
-
Zur Einsparung einer weiteren Figur
zeigt 2 auf der rechten
Seite und auf der linken Seite unterschiedliche Ausführungsformen
hinsichtlich der verwendeten Materiallagen. Das soll jedoch nicht heißen, dass
man Jacken herstellt, die beidseits des Reißverschlusses 13 einen
unterschiedlichen Aufbau haben.
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Die rechte Seite von 2 zeigt eine Ausführungsform mit einer so genannten
LTD-Liner-Konstruktion, wobei LTD für Liner-To-Drop steht. Dabei handelt
es sich um eine Konstruktion für
ein wasserdichtes, wasserdampfdurchlässiges Bekleidungsstück, bei
welchem ein Obermaterial 45 und ein davon getrenntes Funktionsfutter 47 verwendet
werden. Das Funktionsfutter 47 besteht aus einem Laminat,
das eine wasserdichte, wasserdampfdurchlässige Funktionsschicht und
eine Futterschicht aufweist. Das Obermaterial 45 kann,
muß jedoch
nicht eine Funktionsschicht aufweisen.
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Vorteilhaft ist bei der LTD-Liner-Konstruktion, dass
ein Extrafutter eingespart werden kann, was zu einem leichteren
Jackenaufbau führt,
und dass man hinsichtlich der Gestaltung auf der Obermaterialseite größere Freiheit
hat als bei Verwendung eines sowohl das Obermaterial als auch die
Funktionsschicht aufweisenden Laminates. Bei Verwendung des separaten
Obermaterials 45 bei der LTD-Liner-Konstruktion können auf
das Obermaterial Taschen aufgenäht und
Stickereien aufgebracht werden, unabhängig von den Bedingungen, die
für die
Funktionsschicht eingehalten werden müssten oder für die Funktion der
Funktionsschicht störend
sind. Während
man bei Verwendung eines das Obermaterial und die Funktionsschicht
enthaltenden Laminates alle Nähte
für Taschen
und Stickereien mit Nahtabdichtungsband abdichten müßte, besteht
hierfür
bei der LTD-Liner-Konstruktion keine Notwendigkeit, da das Funktionsfutter 47 von
solchen Nähten
nicht betroffen ist.
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Die linke Seite der 2 zeigt nicht eine LTD-Liner-Konstruktion
sondern eine Konstruktion mit einem Laminat 46, welches
eine Obermaterialschicht und eine Funktionsschicht aufweist, und
mit einem keine Funktionsschicht aufweisenden Futter 48.
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Bei der in 2 gezeigten Ausführungsform ist im Bereich des
Reißverschlusses 13 und
der Belüftungsstreifen 27 und 29 die
bereits erwähnte
Abdeckleiste 31 und außerdem
zwischen der Abdeckleiste 31 und dem Reißverschluss 13 eine
Zwischenleiste 49 vorgesehen. Bei dieser Ausführungsform befinden
sich die Abdeckleiste 31 und die Zwischenleiste 49 vom
Körper
des Benutzers der Jacke aus gesehen auf der Außenseite des Reißverschlusses. Die
beiden Leisten 31 und 49 können aber auch auf der Innenseite
des Reißverschlusses 13 angeordnet sein,
wie später
noch anhand von 8 näher erläutert werden
wird.
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Bei der Ausführungsdform der 2 weist die Abdeckleiste 31 eine
fixierte Abdeckleistenseite in 2 gesehen
rechts vom Reißverschluss 13 und vom
rechten Belüftungsstreifen 29 und
eine freie Abdeckleistenseite 53 in 2 gesehen links vom Reißverschluss
auf. Die Zwischenleiste 49 weist eine fixierte Zwischenleistenseite 55 in 2 gesehen links von dem
Reißverschluss 13 und dem
linken Belüftungsstreifen 27 und
eine freie Zwischenleistenseite 57 auf, die bei ausgestreckter
Zwischenleiste 49 rechts vom Reißverschluss 13 liegen
würde,
sich jedoch oberhalb des Reißverschlusses 13 befindet,
da ihr freies Ende nach oben zurückgeschlagen
ist. Dadurch ergibt sich eine Umschlagrinne 59, welche
zwischen die Abdeckleiste 31 und die Zwischenleiste 49 geratenes
Wasser abfängt.
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Die Abdeckleiste 31 weist
ein vom Reißverschluss 13 aus
gesehen außen
liegendes Abdeckleistenaußenteil 61 und
ein auf dessen Innenseite befindliches Abdeckleisteninnenteil 63 auf.
Die Zwischenleiste 49 weist auf ihrer Außenseite
ein Zwischenleistenaußenteil 65 und
auf ihrer Innenseite ein Zwischenleisteninnenteil 67 auf.
Das Abdeckleistenaußenteil 61 und
das Zwischenleistenaußenteil 65 bestehen
aus dem Obermaterial 45 der Jacke 11, während das
Abdeckleisteninnenteil 63 und das Zwischenleisteninnenteil 67 aus
dem Material des Funktionsfutters 67 oder einem anderen
eine Funktionsschicht aufweisenden Material bestehen. Das Abdeckleistenaußenteil 61 und
das Abdeckleisteninnenteil 63 sind an der freien Abdeckleistenseite 53 mittels
einer Doppelnaht 69 miteinander verbunden. Das Zwischenleistenaußenteil 65 und
das Zwischenleisteninnenteil 67 sind auf der freien Zwischenleistenseite 57 mittels
einer Doppelnaht 71 aneinander befestigt.
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Die in 2 rechten
Seiten von Abdeckleistenaußenteil 61 und
Abdeckleisteninnenteil 63 sind mittels einer Doppelnaht 73 bzw.
mittels einer Doppelnaht 75 an dem zugehörigen Rand
des Obermaterials 45 bzw. des Funktionsfutters 47 befestigt.
Die in 2 linken Enden
des Zwischenleistenaußenteils 65 und
des Zwischenleisteninnenteils 67 sind mittels einer Doppelnaht 77 bzw.
einer Einfachnaht 79 an dem zugehörigen Rand des Obermaterial-Funktionsschichtlaminats 46 bzw.
des Futters 48 befestigt.
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Im Bereich der fixierten Abdeckleistenseite 51 ist
auf der Innenseite des Abdeckleistenaußenteils 61 ein abdeckleistenseitiges
Leistenzwischenteil 81 angeordnet, dessen in 2 rechte Seite mittels der
Doppelnaht 73 am Abdeckleistenaußenteil 61 und am
zugehörigen
Rand des Obermaterials 45 und in der Nähe seiner in 2 linken Seite mittels einer Klebstoffnaht 63 mit
dem Abdeckleisteninnenteil 63 wasserdicht verbunden ist.
Das abdeckleistenseitige Leistenzwischenteil 81 weist eine
wasserdichte Funktionsschicht auf. Wasser, das auf der in 2 linken Seite der Klebstoffnaht 83 durch
das Material des Abdeckleistenaußenteils 61 hindurch
eingedrungen ist, kann daher nicht auf die rechte Seite der Klebstoffnaht 83 und
damit zu den Nähten 39, 73 und 75 gelangen.
Die Doppelnaht 75 ist auf der Außenseite des Abdeckleisteninnenteils 63 und
des Funktionsfutters 47 mittels eines Nahtabdichtungsbandes 85 wasserdicht
abgedichtet, so dass Wasser, welches die Doppelnaht 73 undloder
das rechts davon befindliche Obermaterial 45 durchdrungen
hat, nicht die Nähte 39 und 75 erreichen
und damit zur Innenseite der Jacke 11 vordringen kann.
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Das Zwischenleistenaußenteil 65 ist
im Bereich der fixierten Zwischenleistenseite 55 auf seiner Innenseite
mit einem zwischenleistenseitigen Leistenzwischenteil 87 versehen,
das auf seiner in 2 linken
Seite mittels der Doppelnaht 77 sowohl am Zwischenleistenaußenteil 65 als
auch an dem zugehörigen
Rand des Obermaterial-Funktionsschicht-Laminats 46 und
in der Nähe
seiner in 2 rechten
Seite mittels einer wasserdichten Klebstoffnaht 89 mit
der Außenseite
des Zwischenleisteninnenteils 67 wasserdicht verbunden
ist. Die Doppelnaht 77 ist auf der Innenseite mittels eines Nahtabdichtungsbandes 91 abgedichtet.
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Die in 2 linke
Klebstoffnaht 89 verhindert, dass Wasser, welches über die
Außenseite
des Zwischenleistenteils 65 eingedrungen ist, zu den Nähten 37 und 79 vordringt.
Das in 2 linke Nahtabdichtungsband 91 verhindert,
dass Wasser durch die Doppelnaht 77 zur Innenseite der
Jacke vordringt.
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Anstelle der Klebstoffnaht 83 und/oder
der Klebstoffnaht 89 kann auch eine andersartig wasserdicht
gemachte Naht vorgesehen werde, beispielsweise eine mittels eines
Nahtabdichtungsbandes abgedichtete Nähnaht.
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In dem strichpunktiert gezeichneten
Kreis II a in 2 sind
zwei zusammenwirkende Verschlußelemente
angedeutet, ein an der Innenseite der Abdeckleiste 31 angeordnetes
Verschlußelement 93 und
ein an der Außenseite
der Zwischenleiste 49 angeordnetes Verschlußelement 95.
Damit kann die Abdeckleiste 31 in einem geschlossenen Zustand
an der Zwischenleiste 49 in lösbarer Weise fixiert werden,
wenn die Belüftungseinrichtung
nicht wirksam sein soll. In den 2a bis 2c sind Alternativen für die Verschlußelemente 93 und 95 gezeigt.
Bei der Ausführungsform
in 2a werden Dauermagnetplatten entgegengesetzter
Polarität
als Verschlußelemente
verwendet, bei der Ausführungsform
der 2b Klettverschlußstreifen
und bei der Ausführungsform
nach 2c Druckknopfreihen.
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Im praktischen Fall treten zwischen
der Abdeckleiste 31 und der Zwischenleiste 49 einerseits und
zwischen der Zwischenleiste 49 und dem Reißverschluss 13 und
den Belüftungsstreifen 27, 29 keine
Abstände
auf, wie sie der Deutlichkeit halber in 2 zu sehen sind. Insbesondere während des Fahrens
auf einem Motorrad oder während
einer Skiabfahrt werden die Abdeckleiste 31 und die Zwischenleiste 49 vom
Fahrtwind dicht an den Reißverschluss 13 und
die Belüftungsstreifen 27 und 29 gedrückt, so
dass die Möglichkeit
für das
Eindringen von Wind und Wasser bis zum Reißverschluss 13 und
den Belüftungsstreifen 27, 29 noch
viel geringer ist als es bei der Darstellung der 2 vermutet werden könnte. Aufgrund der Umschlagrinne 59 ist,
wie bereits erwähnt,
die Wahrscheinlichkeit für
das Vordringen von Wasser zu den Belüftungsstreifen 27, 29 ohnehin äußerst gering.
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3 zeigt
den Aufbau nach 2 entlang der
Schnittlinie III-III in 1 in
geöffnetem
Zustand, in welchem sowohl die Abdeckleiste 31 als auch
die Zwischenleiste 49 so weit geöffnet sind, dass die Belüftungsstreifen 27 und 29 frei
zugänglich
für Belüftungsluft
sind. In der Praxis können
die Abdeckleiste 31 und die Zwischenleiste 49 noch
weiter umgeschlagen sein, bis sie auf dem je benachbarten Bereich des
Obermaterials 45 aufliegen, wo sie entweder durch den Fahrtwind
oder durch (nicht dargestellte) weitere Verschluß- oder Fixierelemente festgehalten werden.
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Um die Belüftungseinrichtung wirksam werden
zu lassen, braucht also nicht – wie
bei den zuvor betrachteten Jacken des Standes der Technik – der Reißverschluss 13 geöffnet zu
werden sondern reicht es aus, die Abdeckleiste 31 und die
Zwischenleiste 49 aus ihrer in 2 gezeigten Position in die in 3 gezeigte oder eine noch
weiter geöffnete
Position zu bringen. Dies ist mit einer sehr einfachen Handbewegung
möglich
und auch, wenn die Hand in einem dicken Handschuh steckt.
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Anhand der 5 bis 7 werden
noch unterschiedliche Ausführungsformen
betrachtet, die sich hinsichtlich des konstruktiven Aufbaus betreffend Materialschichten
der Jacke 11 unterscheiden. Dabei ist je nur derjenige
Teil des Aufbaus bei geschlossener Abdeckleiste 31 gezeigt,
welcher dem rechten Teil der 2 entspricht.
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5 zeigt
eine so genannte Z-Liner-Konstruktion, bei welcher die Jacke mit einem
Obermaterial 45 und einer davon getrennten, in das Obermaterial 45 lose
eingehängten
Funktionsschicht 97 aufgebaut ist. Dabei ist die Funktionsschicht 97 nur
in Umfangsbereichen mit dem Obermaterial 45 vernäht, und
zwar mittels einer Doppelnaht 99. Bei dieser Konstruktion
weist das Abdeckleistenaußenteil 61 auf
der Außenseite
ein Obermaterial, das vorzugsweise aus dem gleichen Material besteht
wie das Obermaterial 45 der Jacke, und auf dessen Innenseite
eine Funktionsschicht 101 auf, wobei das Obermaterial 45 und
die Funktionsschicht 101 des Abdeckleistenaußenteils 61 zu
einem Laminat verbunden sein können.
Das Abdeckleisteninnenteil 63 ist ebenfalls mit einer Funktionsschicht
aufgebaut. Diese ist mittels der Naht 39 mit der rechten
Seite des Belüftungsstreifens 29 und
mittels der Klebstoffnaht 83 mit der Funktionsschicht 101 des
Abdeckleistenaußenteils 61 verbunden.
Die Doppelnaht 99, mittels welcher das Obermaterial 45 und
die Funktionsschicht 101 des Abdeckleistenaußenteils 61 mit
dem zugehörigen
Rand des Obermaterials 45 und der Funktionsschicht 97 der
Jacke verbunden sind, ist mittels eines Nahtabdichtungsbandes 103 abgedichtet. Wasser,
das bis zur linken Seite der Klebstoffnaht 83 vorgedrungen
ist, wird von der Klebstoffnaht 83 daran gehindert, bis
zu der Naht 39 und damit bis zur Innenseite der Jacke vorzudringen.
Wasser, welches die Doppelnaht 99 durchdrungen hat, wird
von dem Nahtabdichtungsband 103 am Vordringen bis zur Naht 39 und
damit bis zur Jackeninnenseite gehindert.
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Hinsichtlich des Aufbaus des Abdeckleistenaußenteils 61 sind
mehrere Varianten möglich.
Verwendet werden können
ein wasserdichtes Obermaterial oder ein mit einer Funktionsschicht
kombiniertes Obermaterial, wobei die Funktionsschicht mit dem Obermaterial
lose oder in Form eines Laminats verbunden sein kann.
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Die in 6 gezeigte
Ausführungsform
zeigt einen so genannten Laminat-Aufbau. Dabei sind das Obermaterial
und die Funktionsschicht der Jacke 11 miteinander zu einem
Laminat 105 verbunden, bei dem es sich um ein Zweilagenlaminat
mit einer Obermaterialschicht und einer Funktionsschicht oder um ein
Dreilagenlaminat mit einer Obermaterialschicht, einer Futterschicht
und einer dazwischen befindlichen Funktionsschicht handeln kann.
Dies führt
zu einem besonders einfachen und leichten Aufbau der Jacke. Auch
das Abdeckleistenaußenteil 61 besteht bei
der Ausführungsform
in 6 aus einem derartigen
Laminat mit mindestens einer Obermaterialschicht und einer Funktionsschicht.
Ansonsten stimmt der Aufbau dieser Ausführungsform mit dem Aufbau gemäß 5 überein.
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Hinsichtlich des Aufbaus der Abdeckleiste 31 dieser
Ausführungsform
sind wieder mehrere Varianten möglich.
Das Abdeckleistenaußenteil 61 und/oder
das Abdeckleisteninnenteil 63 können mit einem Zweilagenlaminat
oder einem Dreilagenlaminat mit den bereits erwähnten Materialschichten aufgebaut
sein. Bei einer Variante weist das Abdeckleistenaußenteil 61 ein
Funktionsschichtlaminat und das Abdeckleisteninnenteil 63 eine
funktionsschichtfreie Textilschicht auf. Bei einer anderen Variante
weist das Abdeckleisteninnenteil 63 ein Funktionsschichtlaminat
und das Abdeckleistenaußenteil 61 eine funktionsschichttreie
Textilschicht auf.
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7 zeigt
eine Ausführungsform
der bereits erwähnten
und im rechten Bereich der 2 gezeigten
LTD-Liner-Konstruktion, bei welcher das Obermaterial 45 und
ein davon getrenntes Funktionsfutter 47 mit einer Funktionsschicht
und einer Futterschicht verwendet werden. 7 zeigt diese Konstruktion in vergrößerter Darstellung,
stimmt aber ansonsten mit der auf der rechten Seite der 2 gezeigten LTD-Liner-Konstruktion überein,
so dass im Zusammenhang mit 7 auf
die dortige Beschreibung verwiesen werden kann.
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8 zeigt
eine bereits zuvor angedeutete Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Belüftungseinrichtung,
bei welcher die Abdeckleiste 31 und die Zwischenfeiste 49 auf
der zum Körper
des Benutzers der Jacke 11 weisenden Innenseite des Reißverschlusses 13 angeordnet
sind. Ansonsten haben die Leisten 31 und 49 den
gleichen Aufbau und können
die gleichen Varianten aufweisen, wie sie bereits im Zusammenhang
mit den vorausgehenden Figuren erläutert worden sind. Daher werden
in 8 auch die in den
vorausgehenden Figuren verwendeten Bezugszeichen benutzt.
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9 und 10 zeigen Ausführungsformen
der Erfindung, bei welchen die Belüftungseinrichtung zusätzlich zu
den Belüftungsstreifen 27 und 29 eine
Belüftungsdrosseleinrichtung
aufweist, mittels welcher zu den beiden Möglichkeiten keine Belüftung und Maximalbelüftung eine
dazwischen liegende Belüftungsstufe
mit gedrosselter Belüftung
wählbar
ist. In einer Drosselstellung ist die Belüftungsdrosseleinrichtung parallel
zu dem Belüftungsmaterial
und mindestens einen Teilbereich des Belüftungsmaterials überdeckend angeordnet und reduziert die Menge der
in das Jackeninnere gelangenden Belüftungsluft. In einer Freigabestellung
lässt die
Belüftungsdrosseleinrichtung
das Belüftungsmaterial
frei und bewirkt keine Belüftungsdrosselung.
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Eine Schnittansicht entlang der Schnittlinie II-II
in 1 einer ersten Ausführungsform
mit Belüftungsdrosseleinrichtung
ist in 9 gezeigt. Diese Belüftungsdrosseleinrichtung
ist dadurch gebildet, dass zwischen den Belüftungsstreifen 27, 29 und dem
Reißverschluss 13 einerseits
und der Abdeckleiste 31 und der Zwischenleiste 49 andererseits
eine Drosselleiste 111 angeordnet ist, die relativ zu den Belüftungsstreifen 27 und 29 zwischen
einer Schließstellung,
in welcher sie mindestens einen Teil der Belüftungsstreifen 27 und 29 abdeckt,
und einer Offenstellung, in welcher sie die Belüftungsstreifen 27, 29 frei
lässt,
bewegbar ist. Die Drosselleiste 111 ist mit einem Belüftungsdrosselmaterial
aufgebaut, das einen Luftdurchlässigkeitswert
aufweist, der geringer ist als der Luftdurchlässigkeitswert des Belüftungsmaterials.
Der Luftdurchlässigkeitswert
des Belüftungsdrosselmaterials
beträgt
mindestens etwa 30 I/m2/s und liegt bei
praktischen Ausführungsformen
in einem Bereich von etwa 20 I/m2/s bis
etwa 400 I/m2/s. Bei einer praktischen Verwirklichung
der erfindungsgemäßen Belüftungseinrichtung
mit Drosselleiste 111 ist die Drosselleiste 111 mit
einem unter der Bezeichnung Cordura Leinwandbindung mit 300 dtex von
der Firma Seafield erhältlichen
Material aufgebaut und weist einen Luftdurchlässigkeitswert von etwa 40 I/m2/s auf.
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Die Drosselleiste 111 ist
auf ihrer in 9 linken
Seite mittels der Naht 37 mit dem linken Rand des Belüftungsstreifens 27 und
mit dem Zwischenleisteninnenteil 67 verbunden. Auf ihrer
in 9 rechten Seite ist
die Drosselleiste 111 mit mindestens einem Verschlusselement 113 versehen,
mittels welchem die Drosselleiste 111 in geschlossener
Stellung oder Drosselstellung gehalten werden Kann und bei welchem
es sich beispielsweise um einen Magnetknopf, einen Druckknopf oder
einen Klettverschluss handeln kann. Das Verschlusselement wirkt
mit einem an der Innenseite des Abdeckleisteninnenteils 63 angeordneten
komplementären
Verschlusselement zusammen. Um die Drosselleiste 111 auch
in ihrer Oftenstellung fixieren zu können, kann eine (nicht gezeigte)
weitere komplementäre
Verschlusseinrichtung im Bereich der in 9 linken Seite der Drosselleiste 111 vorgesehen
sein.
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10 zeigt
in einer der 1 ähnlichen Vorderansicht
eine Jacke 115 mit einer zweiteiligen Abdeckleiste mit
einem in 10 oberen Abdeckleistenteil 117 und
einem in 10 unteren
Abdeckleistenteil 119, die auf verschiedenen Höhen des Reißverschlusses 13 befestigt
und je wahlweise in eine Offenstellung und eine Schließstellung
verschwenkbar sind. Bei der Darstellung in 10 befindet sich das obere Abdeckleistenteil 117 in
Offenstellung und das untere Abdeckleistenteil 119 in Schließstellung. Bei
dieser Ausführungsform
ist auch die Zwischenleiste unterteilt in ein in 10 oberes Zwischenleistenteil 120 und
ein in 10 nicht sichtbares,
weil von dem unteren Abdeckleistenteil 119 verdecktes unteres
Zwischenleistenteil. Dies führt
bei der in 10 gezeigten
Stellung dazu, dass beide Belüftungsstreifen 27, 29 nur
im oberen Jackenbereich frei bleiben und eine Belüftungswirkung
der Belüftungseinrichtung
nur im oberen Bereich der Jacke 115 gegeben ist. Befinden
sich beide Abdeckleistenteile 117, 119 in Schließstellung,
sind beide Belüftungsstreifen 27, 29 gänzlich abgedeckt
und ist die Belüftungseinrichtung
blockiert. Jedes der Leistenteile 117, 119, 120 und
das nicht sichtbare Zwischenleistenteil ist bei der in 10 gezeigten Ausführungsform
mit mehreren Verschlusselementen 121, 123 versehen,
mittels welchen diese Leistenteile in geschlossener Stellung gehalten
werden können
und bei welchen es sich beispielsweise um Magnetknöpfe, Druckknöpfe oder
Klettverschlüsse
handeln kann. Es können
auch Verschlusselemente vorgesehen sein, mittels welchen diese Leistenteile
in geöffneter Stellung
gehalten werden können.
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In ihren je unteren Endbereichen
sind die beiden Abdeckleistenteile 117, 119 und
die beiden Zwischenleistenteile je mittels Klettverschlusselementen 125, 127 versehen,
um sie dort in Schließstellung
halten zu können,
wobei wegen des geschlossenen Zustandes der beiden unteren Leistenteile
nur die Klettverschlusselemente der beiden oberen Leistenteile 117, 120 sichtbar
sind.
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Bei einer (nicht dargestellten) Modifikation der
in 10 gezeigten Ausführungsform
ist die Abdeckleiste und gegebenenfalls auch die Zwischenleiste
nicht durch Querteilung sondern durch Längsteilung in zwei Leistenteile
unterteilt, die unabhängig voneinander
in eine Offenstellung oder eine Schließstellung bringbar sind.
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Man kann auch beide in den 9 und 10 gezeigten Varianten miteinander kombinieren,
nämlich
eine Belüftungsdrosseleinrichtung
gemäß 9 und eine mehrteilige Abdeckleiste
und gegebenenfalls eine mehrteilig Zwischelleiste gemäß 10. In diesem Fall kommt
man zu weiteren Abstufungen einer gedrosselten Belüftung.