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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung
zur Verarbeitung der Ausgangsstoffe eines Nahrungsmittelproduktes
(Speisen und/oder Getränke).
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Solche Vorrichtungen besitzen in
konstruktiver Hinsicht einen Aufnahmebehälter zur Aufnahme der Ausgangsstoffe
(Zutaten, ingredients) des Nahrungsmittelproduktes, der um seine
Behälterachse rotierbar
ist, die auf dem etwas nach oben abgewinkelten äußeren Ende eines Rotationsarmes
befestigt ist in der Weise, daß der
Aufnahmebehälter
mit dem Rotationsarm um eine vertikale Rotationshauptachse umläuft und
zugleich um seine Behälter-Rotationsachse
rotiert, so daß die
Ausgangsstoffe in dem Aufnahmebehälter einer Kombination von
Zentrifugalkräften
unterworfen sind und miteinander vermischt, verrührt und knetend verarbeitet
werden, woraus dann aus den vermischten, verrührten und gekneteten Ausgangsstoffen
das gewünschte
Nahrungsmittelprodukt entsteht.
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Vorrichtungen zum Zwecke der Verarbeitung der
Ausgangsstoffe eines Lebensmittelproduktes sind in verschiedenen
Ausführungsformen
bekannt und z. B. in den offengelegten japanischen Patentanmeldungen
Nr.:
Sho 63-310 629 und Nr.:
Hei 10-43 568 beschrieben.
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Bei konventionellen Vorrichtungen
werden die Ausgangsstoffe für
das jeweils gewünschte
Nahrungsmittelprodukt in den Aufnahmebehälter der Vorrichtung eingegeben
und wie folgt verarbeitet:
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In den beigefügten 1 bis 3 bezeichnet der
Buchstabe "A" den Rotations kreis eines Rotationsarmes 3 (siehe 3), und der Buchstabe "B"
bezeichnet den Rotationskreis eines Aufnahmebehälters 8. Der 3 ist auch zu entnehmen,
daß der Aufnahmebehälter in
geneigter Anordnung auf dem entfernteren, etwas nach oben abgebogenen
Ende 4 des Rotationsarmes 3 angeordnet ist und
um die Rotationshauptachse 2 des Rotationsarmes 3 rotiert, wobei
er gleichzeitig um seine eigene Behälter-Rotationsachse 6 rotiert.
Dementsprechend werden die in dem Aufnahmebehälter 8 vorhandenen
Ausgangsstoffe für
das gewünschte
Nahrungsmittelprodukt einer Kombination von Zentrifugalkräften (X
+ Y) ausgesetzt, wobei die Zentrifugalkraft X aus der Rotation des
entfernteren Endes 4 des Rotationsarmes 3 um die
Rotationshauptachse 2 resultiert, und die Zentrifugalkraft
Y die Zentrifugalkraft bezeichnet, die (bei Stillstand des Rotationsarmes 3)
allein aus der Rotationsbewegung des Aufnahmebehälters 8 um seine eigene
Behälter-Rotationsachse 6 entsteht.
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Aus der 3 wird deutlich, daß bei einer gleichzeitigen
Rotation des Rotationsarmes 3 und des Aufnahmebehälters 8 um
die jeweilige Rotationshauptachse 2 und Behälter-Rotationsachse 6 die Ausgangsstoffe
in dem Aufnahmebehälter 8 beiden Zentrifugalkräften X und
Y ausgesetzt sind. Aus den 1 und 3 ist auch entnehmbar, daß diese
Zentrifugalkräfte
X und Y sich addieren und sich somit verstärken, wenn die Rotationen des
Rotationsarms 3 und des Aufnahmebehälters 8 in ihren Bewegungsrichtungen
(a, b) übereinstimmen.
Im Gegensatz hierzu sind die Zen trifugalkräfte X und Y voneinander abzuziehen
und die resultierende Kombinationswirkung der Zentrifugalkräfte verringert
sich entsprechend, wenn der Rotationsarm 3 und der Aufnahmebehälter 8 in
einander entgegengesetzte Richtung (a, b) rotieren. Im Ergebnis
entsteht dadurch in jedem Fixpunkt des Aufnahmebehälters 8 eine
resultierende (kombinierte) Zentrifugalkraft (X + Y), die sich im wesentlichen
sinusförmig
verändert,
wenn sowohl der Rotationsarm 3 als auch der Aufnahmebehälter 8 rotieren.
Dementsprechend werden die in dem Aufnahmebehälter 8 vorhandenen
Ausgangsstoffe gut miteinander vermischt und in der gewünschten
Weise miteinander verknetet.
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3 zeigt,
daß der
Aufnahmebehälter 8 um seine
geneigte Mittelachse W rotiert, die der Behälter-Rotationsachse 6 entspricht.
Ebenso rotiert der Rotationsarm 3 um die vertikale Mittelachse
V, die der Rotationshauptachse 2 entspricht. Da der Aufnahmebehälter 8 auf
dem entfernteren Ende 4 des Rotationsarmes 3 geneigt
angeordnet ist, ist die jeweils resultierende (kombinierte) Zentrifugalkraft
(X + Y) in den verschiedenen Höhenebenen
des Aufnahmebehälters 8 unterschiedlich.
Mit anderen Worten, die Größenordnung
der resultierenden Zentrifugalkraft (X + Y) steigt mit fallender
Höhenebene
in dem Aufnahmebehälter 8,
da die Zentrifugalkraft X aus der Rotationsbewegung des Rotationsarmes 3 abnimmt.
Umgekehrt gilt, daß bei
einem zunehmenden Radius der Rotationsbewegung um die Rotationshauptachse 2,
d. h. wenn die Höhenebene
inner halb des Aufnahmebehälters 8 fällt, die
aus der Rotationsbewegung des Rotationsarmes 3 resultierende
Zentrifugalkraft X steigt.
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Weiterhin, da der Aufnahmebehälter 8 auf dem
Rotationsarm 3 geneigt positioniert ist, wirkt die Zentrifugalkraft
X in Art einer zusätzlichen
Schwerkraft in Richtung der inneren Bodenfläche des Aufnahmebehälters 8,
wodurch sich der Verarbeitungsprozeß für die Ausgangsstoffe in dem
Aufnahmebehälter 8 verbessert
bzw. verstärkt.
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Bei Vorrichtungen dieser Art ist
es bekannt, die resultierende Kombinationswirkung der Zentrifugalkräfte (X +
Y) dadurch zu verändern,
daß man
die jeweiligen Rotationsgeschwindigkeiten des Rotationsarms 3 einerseits
und des Aufnahmebehälters 8 andererseits
steuert.
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Obwohl seit langem verschiedene Arten
von non-food Produkten mit den vorgenannten Vorrichtungen hergestellt
worden sind, existiert ebenfalls seit langem das Bedürfnis, die
Vorrichtungen dieser Art für
die Verarbeitung von Ausgangsstoffen für ein gewünschtes Nahrungsmittelprodukt
(Speisen/Getränke),zu
nutzen, und zwar auf einfachste Weise mit geringen Kosten und mit
einer geringstmöglichen
Anzahl von Prozeßschritten
(Prozeßabläufen), wobei dennoch
das gewünschte
Nahrungsmittelprodukt in höchster
Qualität
hergestellt werden soll, z. B. als hochwertiger Teig aus Wasser
und Mehl geeignet für japa nische
Nudeln, die feste Bißeigenschaften
und ein entsprechendes Mundgefühl
haben sollen.
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Vor diesem Hintergrund dieser Aufgabenstellung
ist die vorliegende Erfindung entstanden. In diesem Zusammenhang
hat der Erfinder des vorliegenden Erfindungsgegenstandes bereits
eine Vorrichtung und ein Arbeitsverfahren zum Herstellen hochqualitativer
Teige für
japanische Nudeln in seinem japanischen Patent Nr.
2000-122
560 vorgestellt.
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Die gestellte Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einer
Vorrichtung gelöst,
die die vorstehend beschriebenen, auf die Zentrifugakräfte X und
Y bezogenen Merkmale nutzt und diese mit einem Aufnahmebehälter kombiniert,
der innerhalb des Aufnahmebehälters
als sieb-artiger Einsatz zur Aufnahme der Ausgangsstoffe vorhanden
ist, der lösbar,
aber ortsfest in den Aufnahmebehälter
montiert ist, so daß er sich
unter der Einwirkung der resultierenden Zentrifugalkräfte (X +
Y) nicht bewegt.
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Dabei sind vorzugsweise auf der inneren
Bodenfläche
des Aufnahmebehälters
schmale, konkav-konvex geformte Teilelemente vorhanden.
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Weiterhin, vorzugsweise, ist vorgesehen, daß der sieb-artige
Einsatz als Zwischenboden in einem Abstand zur Bodenfläche des
Aufnahmebehälters
lösbar,
aber ortsfest in dem Aufnahmebehälter montiert
ist, so daß er
sich unter der Einwirkung der resultierenden Zentrifugalkraft (X
+ Y) nicht bewegt, und daß der
Zwischenboden als Sieb wirkt und radial verlaufende Schneidmesser
aufweist.
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Ebenso kann es zweckmäßig sein,
in dem Aufnahmebehälter
einen Zwischenboden als sieb-artigen Einsatz zu verwenden, der lösbar, aber
ortsfest in dem Aufnahmebehälter
montiert ist, so daß er
sich unter der Einwirkung der resultierenden Zentrifugalkraft (X
+ Y) nicht bewegt, wobei der Zwischenboden auf seiner oberen Fläche kleine,
konkav-konvex geformte Teilstücke
besitzt.
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Vorrichtungen der erfindungsgemäßen Art können auch
so ausgebildet werden, daß der
Aufnahmebehälter
auf seiner inneren Umfangsfläche und
auf seiner inneren Bodenfläche
jeweils kleine konkav-konvexe Teilstücke aufweist.
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Eine besonders bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung sieht vor, daß in
dem Aufnahmebehälter
ein innerer Einsatzbehälter
lösbar,
aber ortsfest eingebaut ist, der einen Kammerhohlraum zwischen der
inneren Umfangsfläche
des Aufnahmebehälters
und der äußeren Umfangsfläche des
Einsatzbehälters
definiert, wobei der Einsatzbehälter
zur Aufnahme der Ausgangsstoffe des Nahrungsmittelproduktes dient
und der Kammerhohlraum ein Kühlmittel
zum Kühlen oder
ein Heizmittel zum Erwärmen der
Ausgangsstoffe aufnimmt.
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Im Ergebnis ist somit eine Vorrichtung
mit den Merkmalen der Erfindung sehr gut geeignet, Nahrungsmittelprodukte
herzustellen, die die jeweils gewünschten exzellenten Eigenschaften
haben, wie z. B. Bißfestigkeit,
gutes Mundgefühl,
Farbgebung, besonderen Geschmack oder besonderen Duft.
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Weitere Details sowie Merkmale und
Vorteile der erfindungsgemäßen Vorrichtung
werden nachfolgend anhand der zeichnerisch dargestellten Ausführungsbeispielen
be- schrieben. Es zeigen:
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1 ein
Schaubild bezüglich
der Zentrifugalkräfte,
die bei der Umlaufrotation des Aufnahmebehälters mit und auf dem Ende
des Rotationsarmes um die Rotationshauptachse entstehen und die gleichzeitig
durch die Rotation des Aufnahmebehälters um seine Behälter-Rotationsachse
auftreten,
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2 eine
Perspektivdarstellung der resultierenden (kombinierten) Zentrifugalkraft,
die in dem Aufnahmebehälter
wirkt, wenn dieser zugleich um die Rotationshauptachse des Rotationsarms
und um seine eigene Behälter-Rotationsachse
rotiert wird, wobei der Rotationsarm in einer horizontalen Ebene rotiert
und der Aufnahmebehälter
an dem äußeren, geneigten
Ende des Rotationsarms positioniert ist, und zwar mit einer Neigung
seiner Behälter-Rotationsachse nach
innen, so daß die
obere Öffnung
des Aufnahmebehälters
der Rotationshauptachse des Rotationsarmes zugeneigt ist.
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3 zeigt
einen Vertikalschnitt durch die vorgenannte Vorrichtung mit dem
Aufnahmebehälter.
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4 ist
eine Perspektivdarstellung (mit teilweise weggebrochener Wandung)
eines Aufnahmebehälters,
der einen sieb-artigen Einsatz aufweist, der lösbar in dem Aufnahmebehälter angeordnet
ist.
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5 ist
eine Perspektivdarstellung (mit teilweise weggebrochener Wandung)
eines Aufnahmebehälters
mit einem gegenüber
der Ausführungsform in 4 modifizierten sieb-artigen
Einsatz.
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6 ist
eine Perspektivdarstellung (mit teilweise weggebrochener Wandung)
eines Aufnahmebehälters,
der einen reibflächen-artigen
Boden aufweist.
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7 ist
eine Perspektivdarstellung (mit teilweise weggebrochener Wandung)
eines Aufnahmebehälters,
der mit einem Zwischenboden im Abstand zur Bodenfläche versehen ist,
in dem eine Vielzahl von radialen Schneidmessern in Kombination
mit radialen Schlitzen vorgesehen sind, wobei die Kombinationspaarungen
in vorgegebenen Winkelabständen
voneinander beabstandet sind.
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8 ist
eine Perspektivdarstellung (mit teilweise weggebrochener Wandung)
eines Aufnahmebehälters
mit einem Trocknungseffekt (of a dryer type), der einen perforierten
Zwischenboden in Form eines Kochwerkzeuges aufweist, z. B. als Reibfläche, als
Raspelfläche
o. dergl.
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9 ist
eine Perspektivdarstellung (mit teilweise weggebrochener Wandung)
eines Aufnahmebehälters,
der an seiner inneren Umfangsfläche
und auf der oberen Fläche
seines Bodens längliche
konkavkonvexe Teilelemente besitzt.
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10 ist
eine Perspektivdarstellung, die die resultierende (kombinierte)
Zentrifugalkraft darstellt, die in einem Aufnahmebehälter wirkt,
der eine innere konkav-konvexe Umfangsfläche besitzt und sowohl um die
Rotationshauptachse als auch um seine eigene Behälter-Rotationsachse rotiert,
und
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11 ist
eine Perspektivdarstellung (mit teilweise weggebrochener Wandung)
eines Aufnahmebehälters mit
einem inneren Einsatzbehälter,
der in den Aufnahmebehälter
eingesetzt ist und einen Kammerhohlraum definiert, der zwischen
der inneren Wandung des Aufnahmebehälters und der äußeren Wandung
des Einsatzbehälters
gebildet ist und Mittel zur Temperaturbeeinflussung in dem Kammerhohlraum
aufnehmen kann.
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Nunmehr erfolgt eine detaillierte
Beschreibung der in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele.
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3 zeigt
wesentliche Komponenten einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Verarbeiten der Ausgangsstoffe eines gewünschten Nahrungsmittelproduktes.
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Wie aus 3 ersichtlich, wird die Rotationshauptwelle 2 von
der Antriebseinheit 1 angetrieben. Die Rotationshauptwelle
ist mit dem Rotationsarm 3 drehfest verbunden, und letztere
besitzt ein nach oben abgewinkeltes äußeres Endstück 4.
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Das äußere Endstück 4 trägt auch
den Rotationsantrieb 5 für die Rotationswelle 6 des
Behälters, wobei
dieser Rotationsantrieb mit dem Rotationsarm 3 umläuft.
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Geeignete Transmissionsvorrichtungen (nicht
dargestellt), z. B. in Form eines Übertragungsgetriebes und/oder
eines Riemenantriebes können die
Rotation der Rotationshauptwelle 2 des Rotationsarmes 3 auf
den Rotationsantrieb 5 des Aufnahmebehälters 8 übertragen.
Diese Anordnung ermöglicht
es, den Aufnahmebehälter 8 um
seine Rotationswelle 6 in Übereinstimmung mit der Rotationsbewegung
des Rotationsarmes 3 anzutreiben.
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3 zeigt
auch, daß der
Aufnahmebehälter 8 in
eine Traghalterung 7 eingesetzt ist, die rotierbar auf
der Oberseite des nach oben geneigten Endstücks 4 des Rotationsarmes 3 befestigt
ist, wobei diese Traghalterung wiederum gegen die Rotationshauptachse 2 leicht
geneigt angeordnet ist. Diese Traghalterung 7 hat ein oberes
offenes Ende und einen geschlossenen Boden.
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Alternativ kann der Aufnahmebehälter 8 auch
ohne Neigung, d. h. senkrecht zu einer horizontalen Ebene ausgerichtet
sein, wenn dies erforderlich sein sollte.
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Bei dem Ausführungsbeispiel in 3 ist der Aufnahmebehälter 8 lösbar in
der Traghalterung 7 montiert, so daß er leicht ausgewechselt werden kann.
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Der in 3 gezeigte
Rotationsarm 3 ist mit nur einem äußeren Endstück 4 zur Anordnung
des Aufnahmebehälters
versehen, doch ist es ebenso möglich,
den Rotationsarm 3 mit zwei Endstücken auszubilden, die sich
diametral gegenüberliegen,
so daß die
Vorrichtung auch mit zwei Aufnahmebehältern 8 und entsprechenden
Traghalterungen 7 ausgerüstet sein kann.
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Die Traghalterung 7 trägt den Aufnahmebehälter 8,
in dem die Ausgangsstoffe für
das gewünschte
Nahrungsmittelprodukt (Speisen/Getränke) enthalten sind, z. B.
für einen
Teig der für
die Ausformung japanischer Nudeln geeignet ist, oder für ein anderes
Speisen-/Getränke-Nahrungsmittelprodukt. So
ist es z. B. möglich,
mit der Vorrichtung Nahrungsmittelprodukte herzustellen, die Säfte, Kartoffelbrei, Teigmassen,
Kürbissuppen,
Maronenpasten, Fischpasten, Fleischpasten, Teige für die Herstellung
japanischer Nudeln oder ähnliches
enthalten. Im Betriebszustand wird die Traghalterung 7 zusammen mit
dem Aufnahmebehälter
rotierend angetrieben.
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Für
eine gute Halterung des Aufnahmebehälters 8 in der Traghalterung 7 ist
vorgesehen, daß die
Traghalterung 7 einen konvexen Formteil 7a nahe seiner
inneren Bodenfläche
aufweist. Der Aufnahmebehälter 8 besitzt
einen korrespondierenden konkaven Formteil 8a, so daß beide
Formteile ineinandergreifen, sobald der Aufnahmebehälter 8 in
die Traghalterung 7 eingesetzt ist. Natürlich ist es möglich, auch
andere geeignete Tragbefestigungen vorzusehen, wobei wesentlich
ist, daß der
Aufnahmebehälter 8 in
der Traghalterung 7 drehfest fixiert ist. Zu diesem Zweck
ist es z. B. auch möglich,
der äußeren Umfangsfläche des
Aufnahmebehälters 8 eine
im Querschnitt polygonale Form zu geben. Eine solche polygonale
Form muß korrespondieren
mit einer im Querschnitt korrespondierenden polygonalen Form der
inneren Umfangsfläche
der Traghalterung 7, um zu verhindern, daß sich der
Aufnahmebehälter 8 in
der Tragvorrichtung 7 während
des Verarbeitungsprozesses bewegt. Mit anderen Worten, es ist möglich, die
Vorrichtung mit jeder geeigneten anderen Art der Fixierung des Aufnahmebehälters 8 in
der Traghalterung 7 zu versehen, um eine Relativbewegung
zwischen den beiden Teilen während
des Verarbeitungsprozesses auszuschließen.
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Weiterhin ist es auch möglich, den
Aufnahmebehälter 8 in
Form eines benutzbaren Tischgeschirres auszubilden, wenn gewünscht wird,
das Nahrungsmittelprodukt z. B. als Saft, Kartoffelbrei, Teigwaren,
Kürbissuppen,
Maronenpasten o. dergl. herzustellen. In einem solchen Fall sollte
vorzugsweise das äußere Erscheinungsbild
des Aufnahmebehälters 8 verbessert
(designed) werden.
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4 zeigt
die Ausführungsform
eines Aufnahmebehälters,
der in einer Vorstufe zum Verarbeitungsprozeß mit den Ausgangsstoffen gefüllt ist
und dessen obere Öffnung
hermetisch verschlossen oder mittels eines Deckels 9 abgedichtet
ist. Sodann wird der Aufnahmebehälter 8 in
die Traghalterung 7 eingesetzt, so daß der Verarbeitungsprozeß durch
Einschalten der Antriebseinheit 1 begonnen werden kann.
Die Antriebseinheit 1 rotiert die Haupt rotationswelle 2 des
Rotationsarmes 3, so daß der Aufnahmebehälter 8,
der auf dem nach oben geneigten Endstück 4 des Rotationsarmes 3 montiert
ist, um die Rotationshauptachse 2 umläuft. Zur gleichen Zeit wird der
Aufnahmebehälter 8 selbst
angetrieben, d. h. er rotiert um seine eigene Behälter-Rotationsachse 6, wobei
beide vorgenannten Rotationsbewegungen mittels einer Transmissionsvorrichtung
(nicht dargestellt) aufeinander abgestimmt sein können.
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Während
des Verarbeitungsprozesses sind die Ausgangsstoffe für das gewünschte Nahrungsmittelprodukt,
die in dem Aufnahmebehälter 8 eingegeben
sind, einer resultierenden (kombinierten) Zentrifugalkraft (X +
Y) ausgesetzt, die nachstehend im Detail mit Bezugnahme auf die 1 bis 3 erläutert wird.
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3 zeigt,
daß dann,
wenn der Rotationsarm 3 und der Aufnahmebehälter 8 rotierend
um die Rotationshauptachse 2 bzw. um die Behälter-Rotationsachse 6 angetrieben
werden, die in dem Aufnahmebehälter 8 vorhandenen
Ausgangsstoffe zum einen der Zentrifugalkraft X aus der Rotationsbewegung
des Rotationsarmes 3 und zum anderen der Zentrifugalkraft
Y aus der Rotation des Aufnahmebehälters 8 um seine eigene
Rotationsachse ausgesetzt sind. Rotieren der Rotationsarm 3 und
der Aufnahmebehälter 8 übereinstimmend
miteinander in Richtung (a, b), dann addieren sich die Zentrifugalkräfte X, Y
und dementsprechend verstärken
sie sich. Anderer seits, wenn der Rotationsarm 3 und der
Aufnahmebehälter 8 in
entgegengesetzte Richtung zueinander rotieren, dann sind die jeweiligen
Zentrifugalkräfte
X, Y voneinander zu subtrahieren und dementsprechend ist die Gesamt-Zentrifugalkraft
geschwächt.
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Im Ergebnis wird in jedem Fixpunkt
des Aufnahmebehälters 8 eine
resultierende (kombinierte) Zentrifugalkraft (X + Y) wirken, die
sich im wesentlichen sinusförmig
verändert,
wenn der Rotationsarm und der Aufnahmebehälter 8 gemeinsam rotiert
werden. Folglich sind die in dem Aufnahmebehälter 8 eingegebenen
Ausgangsstoffe dieser resultierenden Zentrifugalkraft (X + Y) ausgesetzt,
und sie werden dementsprechend bei der Durchführung des Verarbeitungsprozesses
verrührt,
miteinander vermischt und ausreichend durchgeknetet.
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Es wird aus der 3 deutlich, daß der Aufnahmebehälter 8 um
eine geneigte Mittelachse W rotiert, die der Behälter-Rotationsachse 6 entspricht. Demgegenüber rotiert
der Rotationsarm 3 um eine vertikale Mittelachse V, die
der Rotationshauptachse 2 entspricht.
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Da der Aufnahmebehälter 8 am
entfernten Ende 4 des Rotationsarmes 3 geneigt
angeordnet ist, wirkt sich die resultierende (kombinierte) Zentrifugalkraft
(X + Y) in den verschiedenen Höhenebenen
des Aufnahmebehälters 8,
d. h. auf die in den unterschiedlichen Höhenebenen des Aufnahmebehälters befindlichen
Ausgangsstoffe unterschiedlich aus. Mit anderen Worten, die resultierende
Zentrifugalkraft (X + Y) nimmt zu, wenn sich die Ausgangsstoffe
auf einer unteren Höhenebene
des Aufnahmebehälters 8 befinden,
da sich in diesem Fall die Zentrifugalkraft X aus der Rotation des
Rotationsarmes 3 erhöht.
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Weiterhin bewirkt die geneigte Anordnung des
Aufnahmebehälters 8 auf
dem Rotationsarm 3, daß aus
der Zentrifugalkraft X eine nach unten (in Richtung des Bodens des
Aufnahmebehälters)
gerichtete Kraftkomponente resultiert, die auf die Ausgangsstoffe
in dem Aufnahmebehälter
als eine Art zusätzliche
Schwerkraft wirkt, so daß der
Verarbeitungsprozeß (d.
h. das Vermischen, Verrühren
und Kneten der Ausgangsstoffe) verstärkt wird.
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Es ist möglich, die resultierende (kombinierte)
Zentrifugalkraft (X + Y) hinsichtlich ihrer Stärke zu beeinflussen, indem
die Rotationsgeschwindigkeiten sowohl des Rotationsarms 3 als
auch des Aufnahmebehälters 8 gesteuert
werden.
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Nunmehr werden die Ausgangsstoffe
für das gewünschte Nahrungsmittelprodukt
(Speisen/ Getränke)
näher beschrieben.
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Zur Herstellung von Saft aus einem
Gemüse, z.
B. aus Tomaten und zur Herstellung von Saft aus Früchten, z.
B. Erdbeeren, Orangen, Weintrauben o. dergl., ist es möglich, derartiges
Gemüse
und/oder Früchte
als Ausgangsstoffe in den Aufnahmebehälter einzugeben, ohne daß diese
Ausgangsstoffe enthäutet,
entschalt oder durch Entfernung ihrer Samen vorbereitet sein müssen.
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Für
den Fall, daß das
gewünschte
Nahrungsmittelprodukt ein Saft sein soll, dient der Aufnahmebehälter 8,
wie in den 4 und 5 gezeigt, als Sieb beim
Verarbeitungsprozeß.
Der Aufnahmebehälter 8, wie
ihn 4 zeigt, besitzt
einen sieb-artigen Einsatz 10, der in den Aufnahmebehälter 8 von
oben eingesetzt wird und darin ortsfest fixiert ist. Dementsprechend
besteht keine Gefahr, daß sich
der sieb-artige Einsatz 10 während des Verarbeitungsprozesses
relativ zu dem Aufnahmebehälter 8 bewegt.
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In einer Vorstufe zu dem Verarbeitungsprozeß wird der
sieb-artige Einsatz 10 mit den Ausgangsstoffen für die gewünschte Saftart
gefüllt,
z. B. können
die Ausgangsstoffe in diesem Fall bevorzugte Gemüsearten und/oder Früchte sein.
Nachdem die Ausgangsstoffe in den sieb-artigen Einsatz 10 eingefüllt worden
sind, wird die obere Öffnung
des Aufnahmebehälters 8 hermetisch
abgedichtet oder mit einem Deckel 9 verschlossen, und sodann
wird der Aufnahmebehälter
in die Traghalterung 7 der Vorrichtung eingesetzt.
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Nach Erledigung der Arbeiten in dieser
Vorstufe wird der Verarbeitungsprozeß gestartet.
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Während
des Verarbeitungsprozesses werden die Ausgangsstoffe für die gewünschte Saftart der
resultierenden (kombinierten) Zentrifugalkraft (X + Y) in dem siebartigen
Einsatz 10 des Aufnahmebehälter 8 ausgesetzt,
so daß die
Ausgangsstoffe in dem sieb-artigen Einsatz 10 stark verrührt und
knetend verarbeitet werden. Daraus resultiert, daß alle Häute und
Schalen und alle Samen der Ausgangsstoffe abgelöst bzw. entfernt werden, und
zwar innerhalb des sieb-artigen Einsatzes 10, so daß diese
abgelösten
Teile in dem sieb-artigen Einsatz 10 verbleiben. Demgegenüber werden
alle Saft-Bestandteile der Ausgangsstoffe durch den sieb-artigen
Einsatz 10 hindurchgelangen und in dem unteren Teil des Aufnahmebehälters 8 aufgefangen.
Ein solcher Verarbeitungsprozeß ermöglicht die
Herstellung des gewünschten
Saftes aus Ausgangsstoffen, ohne diese zu enthäuten und ohne den Samen aus
den Ausgangsstoffen bereits in der Vorstufe zu dem Verarbeitungsprozeß herauszulesen
und zu entfernen.
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Es ist möglich, den Aufnahmebehälter 8 selbst
als Trinkgefäß zu benutzen.
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Ebenso ist es möglich, den in 4 dargestellten Aufnahmebehälter 8 zur
Herstellung von Kartoffelbrei, Maronenpasten, Kürbissuppen o. dergl. zu benutzen.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist geeignet,
ohne besondere Fachkenntnisse den Verarbeitungsprozeß durchzuführen, was
bisher nur Fachleuten möglich
war, die für
eine manuelle Durchführung des
Verfahrens ein eigenes feines Gefühl und gute fachliche Kenntnisse
besaßen.
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Im folgenden wird der Aufnahmebehälter 8, der
in 6 dargestellt wird,
beschrieben.
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Bei diesem Ausführungsbeispiel ist der Aufnahmebehälter 8 an
seiner inneren Bodenflächen
mit einem Reibe- oder Raspelteil 11 versehen, auf den die
Ausgangsstoffe, wie z. B. rohes Gemüse, Getreide oder Hülsenfrüchte, Fisch,
Fleisch o. dergl. aufgegeben werden. Es ist auch möglich, die
Ausgangsstoffe vorher zu kochen oder zu dämpfen. In der Vorstufe zu dem
Verarbeitungsprozeß befinden
sich alle diese Ausgangsstoffe in dem Aufnahmebehälter 8 gemäß 4. Sodann wird die obere Öffnung des Aufnahmebehälters 8 hermetisch
abgedichtet oder mittels eines Deckels (nicht gezeigt in 6, aber gezeigt in 5) verschlossen. Sodann
wird der Verarbeitungsprozeß durchgeführt, bei
dem die Ausgangsstoffe der resultierenden Zentrifugalkraft (X + Y)
ausgesetzt sind, so daß das
gewünschte
Nahrungsmittelprodukt in dem Aufnahmebehälter 8 fertiggestellt
wird.
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Es ist ebenfalls möglich, anstelle
des vorgenannten Reibe- oder Raspelteils 11 ein separates Mörser-Element
(nicht dargestellt) in dem Aufnahmebehälter 8 anzuordnen.
Ein solches separates Mörser-Element sollte eine
Kreisform haben und in dem Aufnahmebehälter 8 befestigt sein.
Bei einer solchen Ausgestaltung kann der Aufnahmebehälter 8 mit
dem separaten Mörser-Element benutzt werden,
um Reis zu waschen oder um unpolierten Reis zu polieren.
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Das Ausführungsbeispiel in 7 zeigt einen Aufnahmebehälter 8 zum
Schneiden (Schnitzeln) oder Zerkleinern der Ausgangsstoffe des gewünschten
Nahrungsmittelproduktes. Das wird nachfolgend detaillierter beschrieben.
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Der Aufnahmebehälter 8 in 7 hat eine zylindrische
Form und ist am Boden geschlossen und besitzt eine obere Öffnung.
Innerhalb des Aufnahmebehälters
befindet sich ein Zwischenboden 15, der zu der Bodenfläche beabstandet
ist und der ortsfest, aber lösbar
in dem Aufnahmebehälter 8 eingesetzt ist.
Der Zwischenboden 15 besitzt an seiner oberen horizontalen
Fläche 13 eine
Vielzahl radial verlaufender Schneidmesser 12. Jedem radial
verlaufenden Schneidmesser 12 ist ein Schlitz 14 zugeordnet.
Diese Schlitze 14 in dem Zwischenboden 15 ermöglichen,
daß die
geschnittenen oder sonstwie zerkleinerten Stücke der Ausgangsstoffe durch
den Zwischenboden hindurch auf die untere Bodenfläche des
Aufnahmebehälters 8 fallen.
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Beispielsweise können die Ausgangsstoffe mittels
der radial verlaufenden Schneidmesser 12 zerschnitzelt
werden, um die vorgenannten zerkleinerten Teilstücke der Ausgangsstoffe zu erhalten. Zwischen
der horizontalen Fläche 13 des
Zwischenbodens 15 und der inneren Bodenfläche des
Aufnahmebehälters 8 befindet
sich ein ausreichend großer Aufnahmeraum,
in dem die geschnitzelten Teilstücke der
Ausgangsstoffe des gewünschten
Nahrungsmittelproduktes gesammelt werden.
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In der Vorstufe zu dem Verarbeitungsprozeß werden
die Ausgangsstoffe in dem oberen Teil des Aufnahmebehälters 8 eingegeben,
der sich oberhalb der horizontalen Fläche 13 des Zwischenbodens 15 befindet.
Sodann wird die obere Öffnung
des Aufnahmebehälters 8 hermetisch
abgedichtet oder mittels des Deckels 9 verschlossen. Daraufhin
wird der Aufnahmebehälter 8 in
die Traghalterung 7 der Vorrichtung eingesetzt, wie dies
bereits bei dem Aufnahmebehälter 8 der 6 der Fall war. Es beginnt
sodann der Verarbeitungsprozeß,
bei dem die Ausgangsstoffe in dem oberen Teil des Aufnahmebehälters 8 der resultierenden
Zentrifugalkraft (X + Y) ausgesetzt werden. Da diese resultierende
(kombinierte) Zentrifugalkraft (X + Y) auch eine vertikal nach unten
in Richtung des Bodens des Aufnahmebehälters gerichtete Kraftkomponente
hat, die in Art einer zusätzlichen
Schwerkraft auf die Ausgangsstoffe wirkt, werden diese auf die obere
horizontale Fläche 13 des Zwischen bodens 15 gedrückt, so
daß sie
mittels der radial sich erstreckenden Schneidmesser 12 zerschnitten
bzw, verkleinert werden. Die verkleinerten Stücke der Ausgangsstoffe gelangen
aufgrund der gegen den Boden des Aufnahmebehälters gerichteten Kraftkomponente
in den Raum unterhalb des Zwischenbodens und werden dort gesammelt.
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8 zeigt
einen Aufnahmebehälter 8,
der eine andere Art von Zwischenboden 18 besitzt, der wiederum
lösbar,
aber ortsfest in dem Aufnahmebehälter
eingesetzt ist. 8 ist
entnehmbar, daß der Aufnahmebehälter 8 eine
zylindrische Form besitzt mit einem geschlossenen Boden und einer
oberen Öffnung.
Der Zwischenboden 18 besitzt in seiner horizontalen Fläche 17 eine
Vielzahl von Durchbrüchen 16,
die im Durchmesser relativ klein sind. Diese Durchbrüche 16 erlauben,
daß die
Ausgangsstoffe einer gewissen Grundgröße auf den inneren Boden des
Aufnahmebehälters 8 hindurchfallen.
Weiterhin besitzt der Zwischenboden 18 konkav-konvex geformte
Teilstücke 17,
die als Zerkleinerungs-Elemente
oder als Reibe- oder Raspel-Elemente
wirken und die Ausgangsstoffe in dem Aufnahmebehälter 8 zerkleinern
oder pulverisieren bis auf eine Grundgröße die es ihnen erlaubt, die
Durchbrüche 16 zu
passieren. Wie es 8 entnehmbar
ist, begrenzen der Zwischenboden 18 und der untere Boden
des Aufnahmebehälters 8 einen
Aufnahmeraum, in dem die zerkleinerten/ pulverisierten Bestandteile
der Ausgangsstoffe gesammelt werden. Bezüglich der Vorstufe zu dem Verarbeitungsprozeß und zu
dem Verarbeitungsprozeß selbst
besteht kein wesentlicher Unterschied zwischen den Verfahren mit
einem Aufnahmebehälter 8 der 7 und einem Aufnahmebehälter 8 der 8. Die vorbereitenden Arbeiten und der
Verarbeitungsprozeß mit
einem Aufnahmebehälter
der 8 sind in der gleichen
Weise durchzuführen
wie mit einem Aufnahmebehälter
der 7.
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Um qualitativ hochwertige Teige für die Ausformung
japanischer Nudeln herzustellen, wird zunächst ein geeigneter Anteil
Wasser in den Aufnahmebehälter 8 eingegeben
und sodann eine geeignete Menge Mehl hinzugegeben. Sodann wird der
Aufnahmebehälter 8 hermetisch
mit dem Deckel 9 verschlossen. Es folgt sodann der gleiche
Verarbeitungsprozeß,
wie dieser vorstehend beschrieben worden ist und bei dem die Ausgangsstoffe
der resultierenden Zentrifugalkraft (X + Y) ausgesetzt sind, so daß die gewünschte Teig-Qualität in dem
Aufnahmebehälter 8 hergestellt
wird.
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Im einzelnen wird, wie dies anhand 3 beschrieben ist, der Aufnahmebehälter 8 um
die Rotationshauptachse 2 rotiert und gleichzeitig rotiert
der Aufnahmebehälter
um seine eigene Behälter-Rotationsachse 6,
und zwar in Abstimmung mit der Rotationsbewegung des Rotationsarmes 3,
so daß die Ausgangsstoffe
für das
gewünschte
Nahrungsmittelprodukt in dem Aufnahmebehälter 8 der resultierenden
(kombinierten) Zentrifugalkraft (X + Y) ausgesetzt sind. Daraus
resultiert, daß das
Wasser und das Mehl in dem Aufnahmebehälter 8 gut verrührt und
homogen miteinander vermischt werden und auch ausreichend durchgeknetet
werden, damit ein weicher, softiger Teig entsteht, der für die Ausformung
japanischer Nudeln geeignet ist.
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Für
die Herstellung qualitativ hochwertiger japanischer Nudeln ist es
erforderlich, ausreichend Klebereiweiß (Gluten) hinzuzufügen. Das
wiederum erfordert einen Verarbeitungsprozeß, bei dem der Teig homogen
und mit einer relativ großen
kinetischen Energie durchgeknetet wird.
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Dennoch gibt es Probleme, mit der
vorgenannten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
einen sogenannten "bißfesten/mit
gutem Mundgefühl
versehenen" Teig herzustellen, wie er für hochwertige japanische Nudeln
gewünscht
wird.
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Dementsprechend hat sich der Erfinder
die weitere Aufgabe gestellt, die genannte Vorrichtung hinsichtlich
der Erzeugung auch dieser Eigenschaften zu verbessern. Er geht dabei
aus von den Aufnahmebehältern,
wie sie in den 4 und 5 gezeigt worden sind. Diese
haben eine glatte innere Umfangsfläche und auch eine glatt innere
Bodenfläche.
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Daraus entwickelte der Erfinder die
Idee, über
Formänderungen
dieser glatten Flächen
eine Änderung
der in dem Aufnahmebehälter 8 wirkenden Zentrifugalkräfte zu erreichen.
Daraus entstand die Ausführungsform
des Aufnahmebehälters 8,
wie er in 9 gezeigt
ist. Dieser besitzt 1anggestreckte und konkav-konvex geformte Wandelemente 19,
die sich in Längsrichtung
des Aufnahmebehälters 8 erstrecken,
und zwar an der inneren Umfangsfläche des Aufnahmebehälters 8,
der dann wiederum in die Traghalterung 7 eingesetzt wird,
wie dies anhand der 3 beschrieben
worden ist.
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Die vorstehende Ausführungsform
des Aufnahmebehälters 8 (gemäß 9) ermöglicht es, die Ausgangsstoffe
für das
Nahrungsmittelprodukt auf eine andere Art und Weise durchzukneten
als diejenige, die in Verbindung mit den 1 und 2 beschrieben
worden ist. Zunächst
wird wieder ein geeigneter Anteil Wasser in den Aufnahmebehälter 8 eingegeben.
Dann wird Mehl hinzugefügt.
Sodann wird die obere Öffnung
des Aufnahmebehälters 8 verschlossen,
beispielsweise mit dem Deckel 9 (wie in 1 gezeigt). Nunmehr wird der Aufnahmebehälter 8,
der sich in der Traghalterung 7 befindet, rotiert und die knetende
Verarbeitung der Ausgangsstoffe in dem Aufnahmebehälter eingeleitet.
Das Ergebnis dieses Verarbeitungsprozesses ist der gewünschte qualitativ
hochwertige Teig, der die Eigenschaften der Bißfestigkeit und des guten Mundgefühls bei
den hergestellten japanischen Nudeln gewährleistet.
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Die Gründe für die gute Qualität des Teiges, der
in der Ausführungsform
des Aufnahmebehälters (wie
in 9 gezeigt) erreicht
werden kann, wird wie folgt gesehen: Die Zentrifugalkraft "X", die
durch die Rotationsbewegung des Rotationsarmes 3 erzeugt wird,
ist kombiniert mit der anderen Zentrifugalkraft "Y", die durch die
Rotation des Aufnahmebehälters 8 selbst
erzeugt wird; und, diese Zentrifugalkraft "Y" variiert periodisch
in ihrer Richtung relativ zu der Zentrifugalkraft "X". Damit die
Zentrifugalkraft "Y" innerhalb des Aufnahmebehälters 8 wirksam variiert
werden kann, ist es ebenso möglich,
geeignete konkave Teilstücke
(nicht dargestellt) anstelle der vorgenannten und in 9 gezeigten langgestreckten
konkav-konvexen Wandelemente 19 zu verwenden. Auch ist
es möglich,
anstelle dieser langgestreckten konkav-konvexen Wandelemente jedes
andere geeignete Formelement zu verwenden, wie z. B. mehrere dachfirst-artige
Elemente oder mehrere Auskehlungen und/oder Vertiefungen oder eine
im Querschnitt polygonale Formgebung der inneren Umfangsfläche des
Aufnahmebehälters 8.
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Wie bereits beschrieben, ist der
Aufnahmebehälter 8 geneigt
auf dem äußeren Endstück 4 des Rotationsarmes 3 angeordnet
(wobei zweckmäßigerweise
das äußere Endstück nach
oben abgewinkelt ist), so daß infolge
dieser Neigungsanordnung die obere Öffnung des Aufnahmebehälters 8 in
Richtung der Rotationshauptachse des Rotationsarmes 3 geneigt
ist. Dieser Neigungswinkel des Aufnahmebehälters 8 in Richtung
der Rotationshauptachse des Rotationsarmes 3 erzeugt eine
nach unten, in Richtung der Bodenfläche des Aufnahmebehälters wirkende
Kraftkomponente deren Größe von dem
Neigungswinkel abhängig
ist, den der Aufnahmebehälter 8 relativ
zu der vertikalen Rotationshauptachse einnimmt. Unter Berücksichtigung
dieser Fakten besitzt der in 9 gezeigte
Aufnahmebehälter 8 schmale, langgestreckte
und konkav-konvex geformte Teilelemente 20 an oder in der
Bodenfläche
des Aufnahmebehälters.
Diese Teilelemente besitzen eine einheitliche Höhe und bearbeiten "schlagend"
die Ausgangsstoffe des gewünschten
Nahrungsmittelproduktes. Das ermöglicht
es, die Ausgangsstoffe in sich einheitlich (homogen) durchzuarbeiten
und ausreichend durchzukneten. Dementsprechend kann mit dem Aufnahmebehälter 8 ein
qualitativ hochwertiger Teig mit ausreichender Bißfestigkeit
und einem gewünschten
Mundgefühl
für die
Herstellung japanischer Nudeln erzeugt werden. Anzumerkenist, daß die schmalen,
langgestreckten, konkavkonvexen Teilelemente 20, wie sie
bei dem Aufnahmebehälter 8 in 9 gezeigt sind, entweder
durch integrale Formgebung der inneren Umfangsfläche des Aufnahmebehälters 8 erzeugt
werden können
oder durch separate Teilelemente, die auf der inneren Umfangsfläche des
Aufnahmebehälters 8 aufgebracht
sind.
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11 zeigt
ein weiteres Ausführungsbeispiel
des Aufnahmebehälters 8 mit
einem zusätzlichen
inneren Einsatzbehälter 30.
Dieser innere Einsatzbehälter 30 ist
als Einsatz lösbar
in dem Aufnahmebehälter
montiert und definiert einen Kammerhohlraum 31 zwischen
der Innenwand des Aufnahmebehälters 8 und
der Außenwand
des Einsatzbehälters 30.
Dieser Kammerhohlraum 31 wird dazu benutzt, während des
Verarbeitungsprozesses die Temperatur der Ausgangsstoffe in dem
Aufnahmebehälter 8 zu
steuern, indem ein Kühlmittel
zum Kühlen oder
ein Heizmittel zum Erwärmen
der Ausgangsstoffe in den Kammerhohlraum eingegeben ist oder in
geeigneter Weise durch diesen hindurchgeleitet wird.
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In konstruktiver Hinsicht kann das
Ausführungsbeispiel
der Erfindung gemäß 11 verschieden ausgeführt sein.
Beispielsweise kann der Aufnahmebehälter 8 an seiner inneren
Umfangsfläche einen
nach innen weisenden Umlaufflansch (nicht dargestellt) besitzen,
der zur Montage eines äußeren umlaufenden
Flansches des Einsatzbehälters 30 dient.
Es ist auch möglich,
nur den inneren Einsatzbehälter 30 mit
einem äußeren umlaufenden
Flansch zu versehen, der direkt an der inneren Umfangsfläche des
Aufnahmebehälters 8 abgedichtet
anliegt und dort befestigt ist.
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Es ist wichtig, daß der innere
Einsatzbehälter 30 in
dem Aufnahmebehälter 8 ortsfest
eingebaut ist, so daß er
sich während
des Verarbeitungsprozesses relativ zum Aufnahmebehälter 8 nicht
bewegen kann.
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Für
den Verarbeitungsprozeß der
Ausgangsstoffe des gewünschten
Nahrungsmittelproduktes wird in den Kammerhohlraum 31 (siehe 11), der zwischen der inneren
Umfangswand des Aufnahmebehälters 8 und
der gegenüberliegenden äußeren Umfangswand des
inneren Einsatzbehälters 30 gebildet
ist, ein Kühlmittel
eingegeben, z. B. Eis, Trockeneis o. dergl. (nicht dargestellt),
oder es wird ein Heizmittel, wie z. B. warmes oder kochendes Wasser o.
dergl. (nicht dargestellt), eingegeben.
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1 zeigt,
daß die
obere Öffnung
des Aufnahmebehälters 8 und
die obere Öffnung
des inneren Einsatzbehälters 30 hermetisch
abgedichtet oder mittels des Deckels 9 verschlossen sind,
um zu verhindern, daß Kühl- oder
Heizmittel aus dem Kammerhohlraum 31 auslaufen kann und/oder
daß die
Ausgangsstoffe des gewünschten
Nahrungsmittelproduktes, die in den inneren Einsatzbehälter 30 eingegeben
sind, beim Verarbeitungsprozeß entweichen können.
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Beispielsweise kann in den Kammerhohlraum
ein Kühlmittel,
wie z. B. Eis, Trockeneis o. dergl., eingegeben werden, und in den
inneren Einsatzbehälter 30 wird
z. B. eine Creme für
Speiseeis eingefüllt.
Während
des Verarbeitungsprozesses wird die in den Einsatzbehälter 30 eingegebene
Creme durchgerührt
und knetend verarbeitet sowie gleichzeitig gekühlt. Es entsteht so das gewünschte Speise-Eis.
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Selbstverständlich können auch andere geeignete
Materialien oder Ausgangsstoffe für ein gewünschtes Nahrungsmittelprodukt
(Speisen und/oder Getränke)
in derselben Weise verarbeitet werden, wie dies vorstehend anhand
der Herstellung von Speise-Eis
beschrieben worden ist.
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Es ist auch möglich, heißes oder kochendes Wasser o.
dergl. als Heizmittel in den Kammerhohlraum 31 einzugeben,
um Ausgangsstoffe wie z. B. eine Schokoladenmasse zu erwärmen, die
in den inneren Einsatzbehälter 30 eingegeben
worden ist und sodann während
des Verarbeitungsprozesses durch Verrühren und Kneten verarbeitet
wird. Nach Beendigung des Verarbeitungsprozesses wird sodann die fertig
verrührte
und geknetete sowie erwärmte
Schokoladenmasse zu einem gewünschten
Produkt geformt. Auch in diesem Fall ist es möglich, andere geeignete Materialien
und Ausgangsstoffe für
ein gewünschtes
Nahrungsmittelprodukt in derselben Art und Weise mittels der Vorrichtung
zu verarbeiten, wie dies anhand der Schokoladenmasse beschrieben worden
ist.
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Anstelle der Verwendung von heißem oder kochendem
Wasser oder einem ähnlichen
Heizmittel, das in den Kammerhohlraum 31 eingegeben wird, kann
auch eine elektrische Beheizung (nicht dargestellt) des inneren
Einsatzbehälters 30 erfolgen.
Zu diesem Zweck kann ein elektrischer Heizdraht entweder an der
inneren Umfangsfläche
des Aufnahmebehälters 8 oder
an der äußeren Umfangsfläche des inneren
Einsatzbehälters 30 angebracht
sein. Dabei ist es zweckmäßig, die
Stromzuführung über einen Schleifkontakt
(nicht dargestellt) vorzunehmen, der z. B. an der Traghalterung 7 vorhanden
sein kann.
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Alle Vorrichtung der vorstehend beschriebenen
Konstruktionsarten besitzen einen Aufnahmebehälter 8, der geneigt
an dem äußeren Endstück 4 eines
Rotationsarmes 3 befestigt ist, so daß er um die Rotationshauptachse 2 rotieren
(umlaufen) kann und gleichzeitig um seine eigene Behälter-Rotationsachse 6 rotieren
kann, wobei eine Abstimmung der Eigenrotation des Behälters zu
der Umlaufrotation um die Rotationshauptachse 2 vorgenommen
werden kann. Dementsprechend steht für den Verarbeitungsprozeß eine resultierende
(kombinierte) Zentrifugalkraft (X + Y) zur Verfügung, die von den beiden Rotationsbewegungen
um die Rotationshauptachse 2 einerseits und um die Behälter-Rotationsachse 6 andererseits
erzeugt wird. Die in den Aufnahmebehälter 8 eingegebenen
Ausgangsstoffe sind dieser kombinierten Zentrifugalkraft (X + Y)
ausgesetzt und werden mit der Wirkung dieser Zentrifugalkraft (X
+ Y) zu dem gewünschten
Nahrungsmittelprodukt verarbeitet. Es ist möglich, die Menge jedes einzelnen
Ausgangsstoffes für
das gewünschte
Lebensmittelprodukt zu wählen.
Es ist auch möglich,
wahlweise die Rezeptur der Ausgangsstoffe für ein gewünschtes Lebensmittelprodukt
zu ändern.
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Da der Aufnahmebehälter 8 hermetisch
abgedichtet ist, z. B. mittels eines Deckels 9, besteht nicht
die Gefahr, daß die
Ausgangsstoffe während des
Verarbeitungsprozesses oxydieren. Dementsprechend ist das hergestellte
Lebensmittelprodukt geschmacklich, farblich und vom Geruch her einwandfrei.
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Ein weiterer Vorteil des Verarbeitungsprozesses
ergibt sich aus der Einwirkung der Zentrifugalkraft (X + Y) auf
die Ausgangsstoffe derart, daß mögliche Lufteinschlüsse aus
den Ausgangsstoffen ausgetrieben bzw. aus diesen abgeschieden werden, so
daß sich
das Lebensmittelprodukt z. B. als Getränk oder als teigartiges Produkt
einwandfrei darstellt. Es ist gewünschtenfalls vollständig frei
von Luftblasen.
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Die Lehre der Erfindung zeigt auch,
daß mit einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung
Lebensmittelprodukte in einer sehr effizienten Weise und in einer kürzeren Zeit
hergestellt werden können,
als es mit den bis dahin bekannten Vorrichtung möglich war.