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DE102014109077A1 - Artilleriegeschoss - Google Patents

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DE102014109077A1
DE102014109077A1 DE102014109077.2A DE102014109077A DE102014109077A1 DE 102014109077 A1 DE102014109077 A1 DE 102014109077A1 DE 102014109077 A DE102014109077 A DE 102014109077A DE 102014109077 A1 DE102014109077 A1 DE 102014109077A1
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DE
Germany
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active unit
artillery
projectile
bottom piece
explosive charge
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DE102014109077.2A
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English (en)
Inventor
Ole Dau
Ralf Aumund-Kopp
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Rheinmetall Waffe Munition GmbH
Original Assignee
Rheinmetall Waffe Munition GmbH
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Priority to EP15731075.6A priority patent/EP3161407A1/de
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F42AMMUNITION; BLASTING
    • F42BEXPLOSIVE CHARGES, e.g. FOR BLASTING, FIREWORKS, AMMUNITION
    • F42B12/00Projectiles, missiles or mines characterised by the warhead, the intended effect, or the material
    • F42B12/02Projectiles, missiles or mines characterised by the warhead, the intended effect, or the material characterised by the warhead or the intended effect
    • F42B12/20Projectiles, missiles or mines characterised by the warhead, the intended effect, or the material characterised by the warhead or the intended effect of high-explosive type
    • F42B12/22Projectiles, missiles or mines characterised by the warhead, the intended effect, or the material characterised by the warhead or the intended effect of high-explosive type with fragmentation-hull construction

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  • Chemical & Material Sciences (AREA)
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  • Feeding, Discharge, Calcimining, Fusing, And Gas-Generation Devices (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Artilleriegeschoss (1) mit einer Geschosshülle (2), in der eine erste Wirkeinheit (3) angeordnet ist, und einem topfförmig ausgebildeten Bodenstück (4), welches heckseitig durch ein lösbares Deckelteil (6) verschlossen ist. Um zu erreichen, dass trotz des topfförmig ausgebildeten Bodenstückes (4) mit Deckelteil (6) das Artilleriegeschoss (1) eine möglichst große endballistische Wirkleistung im Zielgebiet aufweist, schlägt die Erfindung vor, sofern eine gesteigerte Reichweite des Artilleriegeschosses (1) mittels eines Treibladungssatzes zur Bodensogreduzierung nicht erforderlich ist, in dem Bodenstück (4) statt eines Treibladungssatzes eine austauschbare, zweite Wirkeinheit (7) anzuordnen, die erst nach oder bei Aktivierung der ersten Wirkeinheit (3) ihre bestimmungsgemäße Wirkung entfaltet.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Artilleriegeschoss mit einer Geschosshülle, in der eine erste Wirkeinheit angeordnet ist, und einem topfförmig ausgebildeten Bodenstück, welches heckseitig durch ein lösbares Deckelteil verschlossen ist.
  • Diverse Artilleriegeschosse sind beispielsweise aus den Druckschriften DE 28 04 270 C2 , DE 34 37 250 A1 und DE 38 19 640 A1 bekannt. Dabei enthält das topfförmig ausgebildete Bodenstück einen Treibladungssatz, der beim Abfeuern des Geschosses gezündet wird, so dass durch eine in dem Deckelteil vorgesehene Bodendüse heiße Treibladungsgase ausströmen können. Diese gleichen die sich sonst hinter dem Geschoss ausbildende Zone niedrigen Luftdruckes aus und reduzieren den dadurch bedingten Bodensog, was zu einer Erhöhung der Reichweiten des entsprechenden Geschosses führt.
  • Nachteilig bei diesen bekannten Geschossen ist allerdings, dass der in dem Bodenstück vorhandene Raum nicht für die Wirkeinheit (Nutzlast) zur Verfügung steht und somit die endballistische Wirkleistung (Sprengwirkung, Nebelleistung o.Ä.) zugunsten einer gesteigerten Reichweite reduziert wird. Insbesondere bei der Bekämpfung von Zielen geringer Reichweite, bei der die Vorteile einer Bodensogreduzierung nur eine untergeordnete Rolle spielen, muss dann bei den bekannten Artilleriegeschossen ein relativ hoher Totlastanteil durch das Bodenstück mit Treibladungssatz in Kauf genommen werden.
  • Bei einer Artilleriemunition bilden Zünder und Gefechtskopf das Geschoss. Geschosse können unterschiedlich ausgelegt sein und dementsprechend verschiedene Aufgaben erfüllen. Mit Bezug auf diese Aufgaben lassen sie sich gliedern z.B. in Spreng- spreng- Üb-, Leucht- und Nebel-Geschosse. Zur Reichweitensteigerung werden häufig Gasgeneratoren in den Geschossaufbau eingebunden, wobei ein Teil der Geschosslänge zur Unterbringung des Gasgeneratorsystems dient. Andere Ausführungen umfassen einen Gasgenerator, der jedoch durch einen Hohlboden ausgetauscht werden kann, wenn eine Reichweitensteigerung nicht erwünscht bzw. notwendig ist.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Artilleriegeschoss der eingangs erwähnten Art anzugeben, das trotz des topfförmig ausgebildeten Bodenstückes mit Deckelteil eine möglichst große endballistische Wirkleistung im Zielgebiet aufweist, sofern eine Erhöhung der Reichweite des Geschosses mit Hilfe von Maßnahmen zur Bodensogreduzierung nicht erforderlich ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Weitere, besonders vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung offenbaren die Unteransprüche.
  • Die Erfindung beruht im Wesentlichen auf dem Gedanken, statt der Bereitstellung eines Hohlbodens eine Heckkomponente bereitzustellen, die signifikant die Wirkkapazität zur Erreichung endballistischer Leistungen aufnehmen kann. Für einen Nutzer wird dadurch die Möglichkeit geschaffen, entsprechend aktueller Bedürfnisse (Aufgaben) eine Umrüstung auf einen Zustand ohne Gasgenerator aber mit erhöhter endballistischer Leistung vorzunehmen. Alternativ ist also eine Aus- bzw. Umrüstung auf einen Zustand mit Gasgenerator oder mit einer gegenüber diesem Zustand signifikant erhöhten Wirkkapazität zur Erreichung einer endballistischen Leistung möglich. Das wird beispielsweise dadurch erreicht, dass in dem topfförmigen Bodenstück statt eines Gasgeneratorsatzes zur Bodensogreduzierung eine zur Hauptwirkeinheit des Geschosses zweite Wirkeinheit angeordnet wird, die erst nach oder bei Aktivierung der ersten Wirkeinheit Hauptwirkeinheit ihre bestimmungsgemäße Wirkung entfaltet.
  • Sofern es sich bei dem erfindungsgemäßen Artilleriegeschoss um ein Sprenggeschoss handelt, bestehen die beiden Wirkeinheiten aus Sprengladungen. Dabei hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn zusätzlich zu der Geschosshülle auch Bodenstück und das Deckelteil aus einem splitterbildenden Material bestehen.
  • Um eine separate Zündeinrichtung für die zweite Wirkladung, die im Fall Sprenggeschoss eine Sprengladung ist, zu vermeiden, wird die zweite Sprengladung vorzugsweise derart gewählt, dass bei Detonation der ersten Sprengladung eine sympathetische Detonation der zweiten Sprengladung erfolgt.
  • Es kann allerdings auch vorgesehen werden, dass zwischen der ersten Wirkeinheit und der zweiten Wirkeinheit eine Überzündeinrichtung zur Zündung der zweiten Wirkeinheit angeordnet ist. Die geschossszünderseitig initiierte Sprengladung bildet dabei eine Detonationswelle aus, die in Richtung der heckseitigen Begrenzung der ersten Wirkeinheit auf das Bodenstück trifft. Schon der aneinandergrenzende Aufbau von erster und zweiter Wirkeinheit sorgt für die Initiierung der zweiten Wirkladung, sodass in vielen Fällen bereits der Stahlboden des Bodenstücks ausreicht, eine Überzündfunktion zu erfüllen, entweder durch Überleitung / Einkopplung der Detonationswelle aus der ersten in die zweite Wirkeinheit oder im Zuge der durch die Detonation gebildeten Splitter aus dem Metallboden des Bodenstücks, die mit hoher Energie in die Sprengladung der zweiten Wirkeinheit eindringen und diese initiieren.
  • Eine besondere Gestaltung der Überzündvorrichtung kommt unter bestimmten Bedingungen in Betracht, z.B. für Einsatzbedingungen bei Tieftemperaturen oder dem Einsatz von beispielsweise insensitivem Sprengstoff. Hierbei trifft die Detonationswelle dann vorzugsweise gegen eine entsprechend ausgeformte Barriere, die entsprechend ihrer Geometrie und Materialauswahl in der Lage ist, die Energie so zu konzentrieren, dass eine sichere Initiierung der zweiten Wirkeinheit erreicht wird. Derartige Konfigurationen zur Konzentration sind bekannt bei Hohlladungen/ Schneidladungen/ Projektil bildenden Ladungen.
  • Für weitere, insbesondere pyrotechnische Wirkmasen, wie Leuchtmassen, Nebelmassen etc., kann die Überzündung in der Regel mittels Zündkanal mit oder ohne Einsatz eines Verzögerungselementes erfolgen. Hierbei ist dann lediglich eine Anzündung der pyrotechnischen Sätze vorzusehen.
  • Selbstverständlich kann bei einem derartigen Artilleriegeschoss, sofern erforderlich, das Bodenstück auch für die Aufnahme eines Treibsatzes zur Bodensogreduzierung verwendet werden. In diesem Fall ist nach dem Lösen des Deckelteiles gegebenenfalls zunächst die Wirkeinheit dem Bodenstück zu entnehmen, danach den Treibladungssatz in das Bodenstück einzuschieben und anschließend ein mit einer Düse versehenes Deckelteil wieder auf das Bodenstück aufzuschrauben.
  • Um ein schnelles Einbringen, Auswechseln oder Entfernen der Wirkeinheit zu ermöglichen, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn das topfförmig ausgebildete Bodenstück und das Deckelteil mittels einer Schraubverbindung miteinander verbindbar sind.
  • Der Geschosskörper besteht im Wesentlichen aus einem vorderen Teil mit Zünder und (Haupt-)Wirkeinheit. Im Heckbereich ist eine Schnittstelle zur sicheren Anbringung einer Heckkomponente. Die Verbindung kann mittels Verschraubung etc. erfolgen. Durch diesen modularen Aufbau kann die Gasgeneratorkomponente oder die, die Wirkeinheit erhöhende Wirkkomponente das Geschoss komplettieren. Je nach Typ der Munition kann der endballistische Wirkkörper verschiedene Leistungsbeiträge zur endballistischen Gesamtleistung erbringen. So sind neben Splitterleistung bei Sprenggeschossen auch Leistungen anderer Wirkspektren, wie etwa Nebel oder sonstiger Effekte je nach Aufbau bzw. eingebrachter Wirksubstanz möglich. Auch Kombinationen verschiedener Wirkeffekte können realisiert werden. Die Entscheidung kann individuell und auch vor Ort vorgenommen und das Geschoss damit bestückt werden, anders als bei dem Spreng-Übungs-Geschoss, das aus der DE 10 2011 010 183 A1 bekannt ist.
  • Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus dem folgenden, anhand von Figuren erläuterten Ausführungsbeispiel.
  • In der 1 ist der Längsschnitt eines Geschosses 1, hier eines Sprenggeschosses, nach dem Stand der Technik dargestellt. Das Geschoss 1 umfasst die Hauptkomponenten A – Gasgenerator, B – Geschosshülle, C – Wirkmasse (hier Sprengstoff einer Sprengladung) sowie D – Zündeinrichtung. Diese besteht aus einem Kopfzünder und ggf. notwendiger Übertragungsladungen. Die Geschosshülle B besteht hierbei aus einem splitterbildenden Material. Die Hauptkomponente A wird durch einen Topf mit Bohrung zum Austritt des generierten Gases, einen Gasgeneratorsatz, einen Geschossboden sowie einen Igniter gebildet und kann in den Geschossboden vorzugsweise eingeschraubt und somit an diesem befestigt sein.
  • In 2 ist der Längsschnitt des heckseitigen Bereiches des Sprenggeschosses 1 dargestellt. In der splitterbildenden Geschosshülle 2 ist als erste Wirkeinheit 3 die Sprengladung angeordnet. An die Geschosshülle 2 schließt sich vorderseitig der Kopfzünder und heckseitig ein topfförmig ausgebildetes Bodenstück 4 an, welches mittels einer Schraubverbindung 5 durch ein lösbares Deckelteil 6 verschlossen ist. Auch dieses Deckelteil 6 besteht aus einem splitterbildenden Material.
  • Erfindungsgemäß ist in dem topfförmigen Bodenstück 4 eine austauschbare zweite Wirkeinheit 7 angeordnet, bei der es sich in dem dargestellten Ausführungsbeispiel um eine zweite Sprengladung handelt. Auf ihrer der ersten Sprengladung 3 zugewandten Seite ist die zweite Sprengladung 7 mit einer Überzündeinrichtung 8 verbunden.
  • In der einfachsten Ausführungsform wird die Überzündeinrichtung 8 durch das Bodenstück der ersten Wirkeinheit 3 selbst gebildet. In einer weiteren Ausgestaltung kann das Bodenstück bzw. die Überzündeinrichtung 8‘ derart geformt sein, dass die durch die erste Sprengladung (Wirkladung) 3 erzeugte Druckwelle in Form einer Hohlladung etc. auf die zweite Sprengladung (Wirkladung) 7 einwirkt (3). Für weitere, insbesondere pyrotechnische Wirkmasen, wie Leuchtmassen, Nebelmassen etc., kann die Überzündung in der Regel mittels Zündkanal mit oder ohne Einsatz eines Verzögerungselementes erfolgen (nicht näher dargestellt). Hierbei ist dann lediglich eine Anzündung der pyrotechnischen Sätze vorzusehen.
  • Die Wirkeinheit 7 wird bevorzugt durch das Deckelteil 6 im Bodenstück 4 gehalten bzw. in diesem fixiert. Durch diese einfache Verbindung ist die Wirkeinheit 7 leicht gegen ein andere Einheit oder einen Gasgenerator A austauschbar.
  • Sobald das Sprenggeschoss 1 sein Zielgebiet erreicht hat, aktiviert der Kopfzünder des Sprenggeschosses 1 die erste Sprengladung 3, die über die Überzündeinrichtung 8 dann auch eine Initiierung der zweiten Sprengladung (Wirkladung) 7 bewirkt.
  • Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf das vorstehend beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt. So kann beispielsweise auf die Überzündeinrichtung 8 verzichtet werden, sofern die zweite Sprengladung 7 derart gewählt ist, dass die Detonation der ersten Sprengladung 3 eine sympathetische Detonation der zweiten Sprengladung 7 bewirkt.
  • Außerdem muss es sich bei den Wirkeinheiten 3 und 7 nicht zwangsläufig um Sprengladungen handeln. Vielmehr kann es sich bei den Wirkeinheiten 3 und 7 beispielsweise auch um Leucht- oder Nebelkörper handeln.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Artilleriegeschoss, Sprenggeschoss
    2
    Geschosshülle
    3
    (erste) Wirkeinheit, (erste) Sprengladung
    4
    Bodenstück
    5
    Schraubverbindung
    6
    Deckelteil
    7
    (zweite) Wirkeinheit, (zweite) Sprengladung
    8
    Überzündeinrichtung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 2804270 C2 [0002]
    • DE 3437250 A1 [0002]
    • DE 3819640 A1 [0002]
    • DE 102011010183 A1 [0015]

Claims (8)

  1. Artilleriegeschoss mit einer Geschosshülle (2), in der eine erste Wirkeinheit (3) angeordnet ist, und einem topfförmig ausgebildeten Bodenstück (4), welches heckseitig durch ein lösbares Deckelteil (6) verschlossen ist, dadurch gekennzeichnet, dass in dem topfförmigen Bodenstück (4) eine austauschbare zweite Wirkeinheit (7) angeordnet ist, die erst nach oder bei Aktivierung der ersten Wirkeinheit (3) ihre bestimmungsgemäße Wirkung entfaltet.
  2. Artilleriegeschoss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei der ersten Wirkeinheit (3) und bei der zweiten Wirkeinheit (7) um Sprengladungen handelt.
  3. Artilleriegeschoss nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Deckelteil (6) aus einem splitterbildenden Material besteht.
  4. Artilleriegeschoss nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Sprengladung (7) derart gewählt ist, dass bei Detonation der ersten Sprengladung (3) eine sympathetische Detonation der zweiten Sprengladung erfolgt.
  5. Artilleriegeschoss nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der ersten Wirkeinheit (3) und der zweiten Wirkeinheit (7) eine Überzündeinrichtung (8) zur Zündung der zweiten Wirkeinheit (7) angeordnet ist.
  6. Artilleriegeschoss nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das topfförmig ausgebildete Bodenstück (4) und das Deckelteil (6) über eine Schraubverbindung (5) oder dergleichen miteinander verbunden sind.
  7. Artilleriegeschoss nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei der ersten und / oder zweiten Wirkeinheit (3, 7) neben einer Sprengladung um Knall-, Blitz-, Nebel-, Rauchwirkmittel handeln kann.
  8. Artilleriegeschoss nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine Gasgeneratorkomponente (A) anstelle der zweiten Wirkeinheit (7) eingebunden ist.
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