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DE102006039326A1 - Verfahren zum Betrieb einer ersten empfangenden Station und Verfahren zum Betrieb einer sendenden Station sowie empfangende Station, sendende Station und Funkkommunikationssystem - Google Patents

Verfahren zum Betrieb einer ersten empfangenden Station und Verfahren zum Betrieb einer sendenden Station sowie empfangende Station, sendende Station und Funkkommunikationssystem Download PDF

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DE102006039326A1
DE102006039326A1 DE200610039326 DE102006039326A DE102006039326A1 DE 102006039326 A1 DE102006039326 A1 DE 102006039326A1 DE 200610039326 DE200610039326 DE 200610039326 DE 102006039326 A DE102006039326 A DE 102006039326A DE 102006039326 A1 DE102006039326 A1 DE 102006039326A1
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DE
Germany
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transmission power
station
receiving station
transmission signal
transmission
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE200610039326
Other languages
English (en)
Inventor
Gerald Lehmann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Nokia Solutions and Networks GmbH and Co KG
Original Assignee
Nokia Siemens Networks GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Nokia Siemens Networks GmbH and Co KG filed Critical Nokia Siemens Networks GmbH and Co KG
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Priority to PCT/EP2007/058652 priority patent/WO2008023002A1/de
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Abstract

Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zum Betrieb einer ersten empfangenden Station (MS1) in einem Funkkommunikationssystem, in dem ein Daten (D) eines Dienstes umfassendes erstes Sendesignal (S1) von einer sendenden Station (BS1) in einer ersten Funkzelle (FZ1) über eine Luftschnittstelle gleichzeitig an die erste empfangende Station (MS1) und wenigstens eine zweite empfangende Station (MS2) gesendet wird, wobei der sendenden Station (BS1) zum Senden des ersten Sendesignals (S1) eine maximale verwendbare Sendeleistung vorgegeben ist, empfängt die erste empfangende Station (MS1) von der sendenden Station (BS1) eine Sendeleistungsinformation (SI), der entnehmbar ist, ob ein Grenzwert der Sendeleistung bereits erreicht wurde oder durch ein Erhöhen der Sendeleistung des ersten Sendesignals (S1) überschritten wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betrieb einer ersten empfangenden Station und ein Verfahren zum Betrieb einer sendenden Station sowie eine entsprechende empfangende Station, eine entsprechende sendende Station und ein entsprechendes Funkkommunikationssystem.
  • Punkt-zu-Mehrpunktverbindungen spielen in Funkkommunikationssystemen eine zunehmend bedeutende Rolle, da auch klassische Rundfunkdienste vermehrt für mobile Endgeräte angeboten werden. Dabei geht es nicht nur um den Rundfunk-Anwendungsfall (Broadcasting), sondern auch um das Versenden identischer Inhalte an eine Gruppe von Nutzern (Multicasting). Funkkommunikationssysteme sind in der Vergangenheit für den Vielfachzugriff und damit für den individuellen Datenverkehr optimiert worden. Eine Steigerung der Gesamtkapazität auf der Luftschnittstelle wird dabei durch die individuelle Steuerung der einzelnen Verbindungen (z.B. durch Sendeleistungsregelung) erreicht. Bei Punkt-zu-Mehrpunktverbindungen in einer Funkzelle bedarf es erweiterter Verfahren, um den Kapazitätsbedarf (z.B. Sendeleistung) für diese Verbindungen zu minimieren. Insbesondere im Fall von CDMA-Systemen (Code Division Multiple Access), wird beispielsweise für eine 95%ige Abdeckung in einer Funkzelle für das Aussenden von Broadcast-Signalen ein großer Anteil der zur Verfügung stehenden Sendeleistung einer Funkstation (z.B. Basisstation) benötigt. Das Verwenden eines großen Anteils der Sendeleistung ist nur dann gerechtfertigt, wenn eine große Anzahl von Teilnehmerstationen tatsächlich am Empfang der Broadcast-Signale interessiert ist, da in diesem Fall wenig Kapazität (Sendeleistung) für andere Dienste übrig bleibt.
  • Bei der Spezifikation von MBMS (Multimedia Broadcast/Multicast Services) im 3GPP UMTS-Standard (Third Generation Partnership Project Universal Mobile Telecommunication System-Standard), 3GPP TS 22.246 V6.2.0 und 3GPP TS 25.346 V6.6.0, sind daher Vorkehrungen getroffen worden, um die Aussendung von Punkt-zu-Mehrpunktsignalen bedarfsorientiert zu steuern. Bei Multicast-Diensten müssen sich die einzelnen Teilnehmerstationen anmelden, wenn sie am Empfang eines bestimmten Dienstes interessiert sind bzw. abmelden, wenn sie einen Dienst nicht mehr empfangen wollen. Netzseitig können so die empfangsbereiten Teilnehmerstationen insgesamt und auch pro Funkzelle gezählt werden, um eine optimierte und dem Bedarf angepasste Aussendung zu erreichen. So werden für MBMS gemäß 3GPP-Standard zwei Aussendungsarten auf der Luftschnittstelle definiert:
    • a) Point-to-Point (P-T-P) und
    • b) Point-to-Multipoint (P-T-M).
  • P-T-P-Verbindungen unterscheiden sich im Wesentlichen nicht von anderen individuellen Verbindungen zur Datenübertragung (dedicated links). Hier wird der gleiche Inhalt (Daten eines Dienstes) den einzelnen Teilnehmerstationen über jeweils individuell zugeteilte Ressourcen (z.B. Zeit, Frequenz und/oder Code) zur Verfügung gestellt, d.h. der gleiche Inhalt wird mehrfach gesendet. Diese Vorgehensweise ist insbesondere dann gerechtfertigt, wenn nur wenige Teilnehmerstationen diesen Dienst empfangen wollen. P-T-P-Verbindungen haben den Vorteil einer individuellen Verbindungssteuerung (link control), z.B. eine individuelle Sendeleistungsregelung oder eine auf die jeweilige Teilnehmerstation gerichtete Abstrahlung von Daten des Dienstes umfassenden Sendesignalen.
  • Der 3GPP Standard sieht vor, dass bei erhöhter Anzahl von zuhörenden Teilnehmerstationen auf den P-T-M-Betrieb umgeschaltet werden kann. Im P-T-M-Betrieb wird ein Daten des Dienstes umfassendes Sendesignal mit fester Sendeleistung und mit möglichst großer Abdeckung, d.h. hoher Sendeleistung, gesendet.
  • Dies hat den Vorteil, dass keine Funkressourcen für Übertragungen in Aufwärtsrichtung (von einer Teilnehmerstation an eine netzseitige Funkstation) benötigt werden. Somit kann theoretisch eine unendliche Anzahl von Teilnehmerstationen bedient werden.
  • Der P-T-M-Betrieb hat jedoch wie bereits oben erwähnt den Nachteil, dass zum Erreichen einer hohen Abdeckung ein Dienst mit einer großen Sendeleistung in einer Funkzelle gesendet werden muss. Dadurch ist die Kapazität, ausgedrückt in der Anzahl der verschieden angebotenen Dienste, im P-T-M-Betrieb nicht sehr hoch. Um die Kapazität zu steigern, d.h. innerhalb einer Funkzelle mit geringer Sendeleistung auszukommen, wurde eine empfangsseitige Kombination (selective combining, soft combining) von P-T-M-Sendesignalen benachbarter Funkzellen eingeführt (3GPP TS 25.346 V6.6.0). Hierzu ist selbstverständlich erforderlich, dass in benachbarten Funkzellen derselbe Dienst im P-T-M-Betrieb gesendet wird.
  • Eine weitere Möglichkeit, um die innerhalb einer Funkzelle in dem P-T-M-Betrieb verwendete Sendeleistung auf ein Mindestmaß zu reduzieren, ist beispielsweise aus der EP 1 388 956 bekannt, in der vorgeschlagen wird, im P-T-M-Betrieb Teilnehmerstationen beim Empfang von Daten eines Dienstes umfassenden Sendesignalen in einer Funkzelle zu ermöglichen, die Sendeleistung der Sendesignale durch das senden entsprechender Steuersignale in Aufwärtsrichtung zu regeln. Eine Teilnehmerstation mit mangelnder Empfangsqualität (z.B. ein Signal-zu-Rausch-Verhältnis ist kleiner als ein vorgegebener Grenzwert) sendet, evt. wiederholt, Steuersignale an eine Funkstation, die Daten eines Dienstes umfassende Sendesignale in einer Funkzelle sendet. Die Funkstation erhöht bei Empfang eines entsprechenden Steuersignals ihre Sendeleistung, bis ein Maximalwert der Sendeleistung erreicht wird oder bis keine entsprechenden Steuersignale mehr eintreffen. Auf diese Weise entspricht die verwendete Sendeleistung immer dem Bedarf, den innerhalb der Funkzelle die Teilnehmerstation mit der schlechtesten Empfangsqualität hat. Wird nach dem Empfang eines Steuersignals innerhalb eines vorgegebenen Zeitintervalls kein Steuersignal von der Funkstation empfangen, erniedrigt die Funkstation ihre Sendeleistung sukzessive, bis wieder ein Steuersignal empfangen wird. Es kann somit erreicht werden, dass nicht mehr Sendeleistung als benötigt verwendet wird. Wird jedoch der Maximalwert der Sendeleistung erreicht, muss eine Teilnehmerstation, die nach wie vor eine mangelnde Empfangsqualität hat, entweder mit einem Abbruch des Empfangs der Daten des Dienstes rechnen oder sich um den Empfang der Daten des Dienstes in einer benachbarten Funkzelle bemühen. Hierzu wechselt die Teilnehmerstation in eine benachbarte Funkzelle, die den Dienst anbietet, oder fordert den Dienst für die benachbarte Funkzelle an, falls sich ihre Empfangsqualität trotz wiederholten Sendens von Steuersignalen nicht verbessert. Dies führt jedoch häufig dazu, dass ein Wechsel erst dann erfolgt, wenn die Übertragung der Daten des Dienstes bereits unterbrochen wurde, da insbesondere das Anfordern der Übertragung der Daten eines Dienstes in einer benachbarten Funkzelle, in der die Daten des Dienstes noch nicht übertragen werden, Zeit benötigt.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, Verfahren und entsprechende Vorrichtungen anzugeben, mittels derer der Empfang von Daten eines Dienstes im Rahmen eines Multicast-Betriebs alternativ oder zusätzlich zum Empfang in einer ersten Funkzelle auch in einer zweiten Funkzelle ermöglicht wird, während gleichzeitig einer Wahrscheinlichkeit für die Unterbrechung des Empfangs der Daten des Dienstes gegenüber bekannten Verfahren reduziert wird.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren zum Betrieb einer ersten empfangenden Station und ein Verfahren zum Betrieb einer sendenden Station sowie eine empfangende Station, eine sendende Station und ein Funkkommunikationssystem gemäß den unabhängigen Ansprüchen.
  • Vorteilhaften Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind Gegenstand abhängiger Ansprüche.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zum Betrieb einer ersten empfangenden Station in einem Funkkommunikationssystem, in dem ein Daten eines Dienstes umfassendes erstes Sendesignal von einer sendenden Station in einer ersten Funkzelle über eine Luftschnittstelle gleichzeitig an die erste empfangende Station und wenigstens eine zweite empfangende Station gesendet wird, wobei der sendenden Station zum Senden des ersten Sendesignals eine maximale verwendbare Sendeleistung vorgegeben ist, empfängt die erste empfangende Station von der sendenden Station eine Sendeleistungsinformation, der entnehmbar ist, ob ein Grenzwert der Sendeleistung bereits erreicht wurde oder durch ein Erhöhen der Sendeleistung des ersten Sendesignals überschritten wird.
  • Durch die Sendeleistungsinformation wird der ersten empfangenden Station ermöglicht, zu erkennen, ob sie im Fall einer zu geringen Empfangsqualität eine weitere Erhöhung der Sendeleistung der sendenden Station mit Erfolg anfordern kann. Dies gibt der ersten empfangenden Station die Möglichkeit, bevor es zu einer Unterbrechung des Empfangens der Daten des Dienstes aufgrund einer zu geringen Empfangsqualität des ersten Sendesignals kommt, Maßnahmen zu ergreifen, um die Daten des Dienstes weiterhin mit einer Empfangsqualität zu empfangen, die ein Dekodieren des ersten Sendesignals ermöglicht.
  • Vorteilhafterweise signalisiert die erste empfangende Station der sendenden Station, die für das erste Sendesignal verwendete Sendeleistung zu erhöhen, falls eine von der ersten empfangenden Station ermittelte Empfangsqualität des ersten Sendesignals kleiner ist als ein Mindestwert der Empfangsqualität und falls der Grenzwert der Sendeleistung noch nicht erreicht wurde oder durch das Erhöhen der Sendeleistung nicht überschritten wird.
  • Zum Signalisieren der Erhöhung der Sendeleistung des ersten Sendesignals wird beispielsweise ein gemeinsam genutzter Kanal (uplink shared channel) sowohl von der ersten empfangenden Station als auch von weiteren empfangenden Stationen ver wendet. Auf diese Weise wird von den empfangenden Stationen, die das erste Sendesignal, d.h. Daten des Dienstes, empfangen, eine einzige Funkressource gemeinsam verwendet.
  • Den Abbruch des Empfangs der Daten des Dienstes kann die erste empfangende Station verhindern, wenn die erste empfangende Station überprüft, ob in einer zweiten Funkzelle ein die gleichen Daten des Dienstes umfassendes zweites Sendesignal gesendet wird, falls eine von der ersten empfangenden Station ermittelte Empfangsqualität des ersten Sendesignals kleiner ist als ein Mindestwert der Empfangsqualität und falls der Grenzwert der Sendeleistung erreicht wurde oder durch das Erhöhen die Sendeleistung überschritten wird.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die erste empfangende Station eine Nachricht an das Funkkommunikationssystem sendet, mittels derer das Senden des Daten des Dienstes umfassenden zweiten Sendesignals in der zweiten Funkzelle angefordert wird. Auf diese Weise kann die erste empfangende Station bewirken, dass in der zweiten Funkzelle das Senden der Daten des Dienstes mittels des zweiten Sendesignals begonnen wird, bevor die erste empfangende Station aufgrund mangelnder Empfangsqualität das erste Sendesignal in der ersten Funkzelle nicht mehr dekodieren kann.
  • Auch bei einer Empfangsqualität des ersten Sendesignals, die nicht mehr dazu ausreicht, um das erste Sendesignal zu dekodieren, kann die erste empfangende Station mit Vorteil das erste Sendesignal aus der ersten Funkzelle und das zweite Sendesignal aus der zweiten Funkzelle empfangen und beide Sendesignale vor oder nach ihrer Dekodierung zur Detektion der Daten des Dienstes kombinieren. Dadurch kann zum einen eine Dekodierung des undekodierten kombinierten Signals ermöglicht werden, oder bei einer fehlerhaften Dekodierung des ersten Sendesignals kann dieser Fehler anhand der Dekodierung des zweiten Sendesignals und nachfolgender Kombination des fehlerhaft dekodierten ersten Sendesignals und des dekodierten zweiten Sendesignals kompensiert werden.
  • Mit Vorteil wechselt die erste empfangende Station zum Empfang des zweiten Sendesignals von der ersten Funkzelle in die zweite Funkzelle, falls oder sobald das zweite Sendesignal in der zweiten Funkzelle gesendet wird. Beispielsweise kann der Empfang des ersten Sendesignals in der ersten Funkzelle sich derart verschlechtern, dass auch eine Kombination des ersten und zweiten Empfangssignals keinen verbesserten Empfang gegenüber dem alleinigen Empfang des zweiten Sendesignals ergibt. In diesem Fall kann die erste empfangende Station auf den Empfang des ersten Sendesignals verzichten und in die zweite Funkzelle wechseln.
  • Vorteilhafterweise sind der Sendeleistungsinformation eine aktuell verwendete Sendeleistung und/oder eine Ausnutzung der Sendeleistung hinsichtlich der maximalen verwendbaren Sendeleistung entnehmbar.
  • Der ersten empfangenden Station ist beispielsweise die maximale verwendbare Sendeleistung oder ein unter der maximalen verwendbaren Sendeleistung liegender Grenzwert bekannt. In diesem Fall kann die erste empfangende Station anhand der aktuell verwendeten Sendeleistung feststellen, ob der Grenzwert bzw. die maximale verwendbare Sendeleistung bereits erreicht wurde oder durch ein Erhöhen der Sendeleistung überschritten wird. Die Sendeleistungsinformation kann auch eine relative Angabe der aktuell verwendeten Sendeleistung enthalten. Beispielsweise kann die Sendeleistungsinformation entweder explizit angeben oder ihr kann entnehmbar sein, zu wie viel Prozent die aktuell verwendete Sendeleistung die maximal verwendbare Sendeleistung ausschöpft. Die empfangende Station kann dann überprüfen, ob die prozentuale Ausnutzung der maximalen Sendeleistung einen für die prozentuale Ausnutzung festgelegten Grenzwert bereits erreicht hat oder ob dieser Grenzwert durch ein weiteres Erhöhen der Sendeleistung überschritten wird.
  • Es ist daher von Vorteil, wenn als Grenzwert der Sendeleistung ein Grenzwert für eine aktuell verwendete Sendeleistung oder ein Grenzwert einer Ausnutzung der Sendeleistung hinsichtlich der maximalen verwendbaren Sendeleistung verwendet wird.
  • Selbstverständlich kann eine Ausnutzung der Sendeleistung hinsichtlich der maximalen verwendbaren Sendeleistung in dB (Dezibel) ausgedrückt werden. Dabei ist die Dezibelangabe auf die maximale Sendeleistung bezogen. Enthält die Signalisierungsinformation beispielsweise die Angabe 0 dB oder ist die Angabe 0 dB der Signalisierungsinformation entnehmbar, bedeutet dies, dass das erste Sendesignal mit der maximalen Sendeleistung gesendet wird. Die Angabe –30 dB bedeutet, dass die verwendete Sendeleistung ein Tausendstel der maximalen verwendbaren Sendeleistung beträgt.
  • Selbstverständlich kann die Sendeleistungsinformation anstelle einer aktuell verwendeten Sendeleistung oder einer Ausnutzung der Sendeleistung hinsichtlich der maximalen verwendbaren Sendeleistung auch eine Angabe enthalten, die explizit angibt, dass der Grenzwert der Sendeleistung erreicht ist oder dass der Grenzwert der Sendeleistung nicht erreicht ist. In diesem Fall kann die erste empfangende Station diese Information direkt verwerten, ohne selbst einen Vergleich mit dem Grenzwert durchzuführen, da die Sendeleistungsinformation das Vergleichsergebnis bereits angibt.
  • Die Sendeleistungsinformation kann beispielsweise über einen Kontrollkanal oder einen Paging-Kanal, d.h. zum Beispiel über den MCCH (Multicast Control Channel) oder den MICH (Multicast Indicator Channel), siehe 3GPP TS 25.346 V6.6.0, übertragen werden.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn das erste Sendesignal zusätzlich die Sendeleistungsinformation umfasst. Das erste Sendesignal wird in jedem Fall von der ersten empfangenden Station empfangen, um die Daten des Dienstes zu dekodieren, so dass auf diese Weise ein Abhören eines Kontrollkanals oder eines Paging-Kanals während des Empfangs der Daten des Diens tes zum Empfang der Sendeleistungsinformation nicht erforderlich ist.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zum Betrieb einer sendenden Station in einem Funkkommunikationssystem wird ein Daten eines Dienstes umfassendes erstes Sendesignal von der sendenden Station über eine Luftschnittstelle in einer ersten Funkzelle gleichzeitig an eine erste empfangende Station und wenigstens eine zweite empfangende Station gesendet, wobei der sendenden Station zum Senden des ersten Sendesignals eine maximale verwendbare Sendeleistung vorgegeben ist. Erfindungsgemäß sendet die sendende Station eine Sendeleistungsinformation an die erste empfangende Station und die zweite empfangende Station, der entnehmbar ist, ob ein Grenzwert der Sendeleistung bereits erreicht wurde oder durch ein Erhöhen der Sendeleistung des ersten Sendesignals überschritten wird.
  • In vorteilhaften Ausgestaltungen des Verfahrens zum Betrieb einer sendenden Station führt die sendende Station diejenigen Verfahrensschritte aus, die senderseitig zur Durchführung der Verfahrensschritte oder Verfahrensvarianten des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Betrieb einer ersten empfangenden Station erforderlich sind.
  • Die erfindungsgemäße empfangende Station weist alle Merkmale auf, die zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens benötigt werden. Insbesondere können entsprechende Mittel zur Durchführung der einzelnen Verfahrensschritte oder Verfahrensvarianten vorgesehen sein.
  • Die erfindungsgemäße sendende Station weist alle Merkmale auf, die zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens benötigt werden. Insbesondere können entsprechende Mittel zur Durchführung der einzelnen Verfahrensschritte oder Verfahrensvarianten vorgesehen sein.
  • In dem erfindungsgemäßen Funkkommunikationssystem werden wenigstens eine erfindungsgemäße empfangende Station und eine erfindungsgemäße sendende Station betrieben.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand eines in der Figur dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
  • Eine empfangende Station ist beispielsweise eine Teilnehmerstation eines Funkkommunikationssystems.
  • Eine Teilnehmerstation ist beispielsweise ein Mobilfunkendgerät, insbesondere ein Mobiltelefon oder auch eine ortsbewegliche oder ortsfeste Vorrichtung zur Übertragung von Bild- und/oder Tondaten, zum Fax-, Short Message Service SMS-, Multimedia Messaging Service MMS- und/oder Email-Versand und/oder zum Internet-Zugang.
  • Eine Sendestation ist beispielsweise eine Basisstation.
  • Eine Basisstation ist eine netzseitige Funkstation, die von einer Teilnehmerstation Nutz- und/oder Signalisierungsdaten empfängt und/oder Nutz- und/oder Signalisierungsdaten an die Teilnehmerstation sendet. Eine Basisstation ist über netzseitige Einrichtungen mit einem Kernnetz verbunden, über das Verbindungen in andere Funkkommunikationssysteme oder in andere Datennetze erfolgen. Unter einem Datennetz ist beispielsweise das Internet oder ein Festnetz mit beispielsweise leitungsvermittelten oder paketvermittelten Verbindungen für z.B. Sprache und/oder Daten zu verstehen.
  • Nachfolgend wird als empfangende Station eine Teilnehmerstation und als sendende Station eine Basisstation betrachtet, ohne jedoch damit zum Ausdruck bringen zu wollen, dass die Erfindung hierauf beschränkt sein soll.
  • Die Erfindung kann vorteilhaft in beliebigen Funkkommunikationssystemen verwendet werden. Unter Funkkommunikationssystemen sind Systeme zu verstehen, in denen eine Datenübertragung zwischen Funkstationen über eine Luftschnittstelle erfolgt. Die Datenübertragung kann sowohl bidirektional als auch unidirektional erfolgen. Funkkommunikationssysteme sind insbesondere beliebige Mobilfunksysteme beispielsweise nach dem GSM-(Global System for Mobile Communications) oder dem UMTS-(Universal Mobile Telecommunications System) Standard. Auch zukünftige Mobilfunksysteme, beispielsweise der vierten Generation, sowie Ad-hoc-Netze sollen unter Funkkommunikationssystemen verstanden werden. Funkkommunikationssysteme sind beispielsweise auch drahtlose lokale Netze (WLANs: Wireless Local Area Networks) gemäß den Standards IEEE (Institute of Electrical and Electronics Engineers) 802.11a-i, HiperLAN1 und HiperLAN2 (HiperLAN: high performance radio local area network) sowie Bluetooth-Netze und Breitbandnetze mit drahtlosem Zugang beispielsweise gemäß IEEE 802.16.
  • Im Folgenden wird die Erfindung am Beispiel eines Funkkommunikationssystems nach dem UMTS-Standard beschrieben, ohne jedoch damit zum Ausdruck bringen zu wollen, dass die Erfindung hierauf beschränkt sein soll.
  • Die Figur zeigt schematisch ein Funkkommunikationssystem, von dem exemplarisch eine erste Basisstation BS1, eine zweite Basisstation BS2, eine erste Teilnehmerstation MS1 und eine zweite Teilnehmerstation MS2 dargestellt sind. Weitere Basisstationen und Teilnehmerstationen sowie die Fachmann bekannte netzseitige Komponenten des Funkkommunikationssystems sind aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt.
  • Die Basisstationen BS1, BS2 sowie die Teilnehmerstationen MS1, MS2 weisen jeweils eine Steuervorrichtung P1, P2, P3, P4 auf, mittels derer die Basisstationen bzw. die Teilnehmerstationen ihren Sende- und Empfangsbetrieb steuern. Insbesondere dienen die Steuervorrichtungen auch zum Kodieren von zu sendenden Signalen und zum Dekodieren von empfangenen Signalen.
  • Die erste Basisstation BS1 versorgt Teilnehmerstationen, die sich in einer ersten Funkzelle FZ1 befinden. In der ersten Funkzelle FZ1 überträgt die erste Basisstation BS1 mittels Rundsendung Daten D eines Dienstes, die auf ein erstes Sendesignal S1 aufmoduliert sind und über einen ersten Multicastkanal MTCH1 in der ersten Funkzelle FZ1 an alle für diesen Dienst angemeldeten Teilnehmerstationen gesendet werden. Die Daten des Dienstes werden somit in einem Multicast-Betrieb mittels einer Punkt-zu-Mehrpunkt Übertragung gesendet. Man bezeichnet derartig gesendete Dienste auch als Multicast-Dienste. Empfangen wird das erste Sendesignal S1, das die Daten D des Dienstes umfasst, von der ersten Teilnehmerstation MS1 und von der zweiten Teilnehmerstation MS2. Die erste Teilnehmerstation MS1 und die zweite Teilnehmerstation MS2 dekodieren jeweils das erste Sendesignal S1 und erhalten so die Daten D des Dienstes. In dem ersten Sendesignal S1 enthalten (d.h. beispielsweise an empfangsseitig bekannter Stelle in die Daten D des Dienstes eingefügt) ist eine Sendeleistungsinformation SI, die beispielsweise in Dezibel relativ zu einer maximalen Sendeleistung angibt, welche Sendeleistung aktuell zum Senden des ersten Sendesignals S1 verwendet wird. Der ersten Basisstation BS1 ist eine maximale verwendbare Sendeleistung beispielsweise netzseitig vorgegeben. Beispielsweise legt ein Betreiber des Funkkommunikationssystems für Basisstationen fest, welche Sendeleistung eine Basisstation für in einem Multicast-Betrieb mittels einer Punkt-zu-Mehrpunkt Übertragung gesendete Daten eines Dienstes verwenden darf. Die maximale verwendbare Sendeleistung kann für jeden Multicast-Dienst individuell festgelegt werden oder für alle Multicast-Dienste den gleichen Wert erhalten. Eine individuelle Festlegung ermöglicht eine Priorisierung bestimmter Multicast-Diensten, beispielsweise in Abhängigkeit der Art der übertragenen Daten. Selbstverständlich kann die maximale verwendbare Sendeleistung auch eine durch eine Sendeeinrichtung der ersten Basisstation BS1 maximal erreichbare Sendeleistung festgelegt sein.
  • Der ersten Teilnehmerstation MS1 und der zweiten Teilnehmerstation MS2 ist jeweils ein Grenzwert der Sendeleistung für die erste Basisstation BS1 bekannt. Der Grenzwert der Sende leistung ist beispielsweise die maximale verwendbare Sendeleistung der ersten Basisstation BS1 oder ein Wert, der einer Ausnutzung der maximalen verwendbaren Sendeleistung von beispielsweise 90% entspricht.
  • Die erste Teilnehmerstation MS1 und die zweite Teilnehmerstation MS2 bestimmen jeweils für das empfangene erste Sendesignal S1 eine Empfangsqualität. Bei der Empfangsqualität handelt es sich beispielsweise um ein jeweiliges Signal-zu-Rausch-Verhältnis oder eine jeweilige Bitfehler- oder Rahmenfehlerrate (BER: bit error rate oder FER: frame error rate). Die ermittelte Empfangsqualität vergleichen die erste Teilnehmerstation MS1 und die zweite Teilnehmerstation MS2 jeweils mit einem Mindestwert der Empfangsqualität. Die Mindestwerte der jeweiligen Empfangsqualität können sowohl gleich als auch unterschiedlich sein. Liegt die Empfangsqualität unter dem jeweiligen Mindestwert der Empfangsqualität, senden die erste Teilnehmerstation MS1 und die zweite Teilnehmerstation jeweils ein Steuersignal TPC, TPC', beispielsweise über einen beiden Teilnehmerstationen MS1, MS2 zu diesem Zweck zur Verfügung stehenden Übertragungskanal an die erste Basisstation BS1. Die Steuersignale TPC, TPC' senden die Teilnehmerstationen MS1, MS2 jeweils nur dann, wenn sie anhand der Sendeleistungsinformation SI feststellen konnten, dass der Grenzwert der Sendeleistung noch nicht erreicht ist bzw. dass ein Erhöhen der Sendeleistung der ersten Basisstation BS1 aufgrund der jeweiligen Steuersignale TPC, TPC' nicht zu einem Überschreiten des Grenzwerts der Sendeleistung führt. Die erste Basisstation BS1 erhöht nach Empfang eines entsprechenden Steuersignals TPC, TPC' die Sendeleistung beispielsweise um eine fest vorgegebene Schrittweite. Maximal jedoch solange bis die maximale verwendbare Sendeleistung erreicht ist.
  • In dem in der Figur dargestellten Ausführungsbeispiel stellt die erste Teilnehmerstation MS1 im Laufe des kontinuierlichen Empfangs des ersten Sendesignals S1 fest, dass ihre Empfangsqualität unter einem Mindestwert der Empfangsqualität liegt, und dass der Sendeleistungsinformation SI gleichzeitig entnehmbar ist, dass der Grenzwert der Sendeleistung durch Senden eines weiteren Steuersignals TPC überschritten werden wird. Die erste Teilnehmerstation MS1 hat somit beispielsweise festgestellt, dass eine weitere Erhöhung der Sendeleistung beispielsweise den Grenzwert von 90% Auslastung der ersten Basisstation überschreiten wird, und dass daher weitere Erhöhung der Sendeleistung der ersten Basisstation BS1 nur noch bis maximal zur maximalen verwendbaren Sendeleistung möglich sein werden. Da die erste Teilnehmerstation MS1 eine Empfangsqualität ermittelt hat, die unter einem Mindestwert der Empfangsqualität liegt, und nicht ersichtlich ist, ob selbst bei einem Erreichen der maximalen verwendbaren Sendeleistung die dann vorliegende Empfangsqualität zum Dekodieren der Daten D des Dienstes ausreichen wird, hört die erste Teilnehmerstation MS1 Multicastkanäle und/oder Broadcastkanäle benachbarter Funkzellen insbesondere einer zweiten Funkzelle FZ2 ab, die von der zweiten Basisstation BS2 aufgespannt wird, um festzustellen, ob dort ebenfalls die Daten D des Dienstes gesendet werden.
  • In diesem Ausführungsbeispiel stellt die erste Teilnehmerstation MS1 beispielsweise fest, dass die Daten des Dienstes D in der zweiten Funkzelle FZ2 noch nicht gesendet werden. Daher sendet die erste Teilnehmerstation MS1 eine Nachricht NA an die erste Basisstation BS1, um anzufordern, dass die Daten D des Dienstes auch in der zweiten Funkzelle FZ2 gesendet werden. Aufgrund der Nachricht NA sendet die erste Basisstation BS1 an eine netzseitige Vorrichtung, z.B. einen Funknetzsteuerung, oder unmittelbar an die zweite Basisstation BS2 eine Dienstanforderung, durch die bewirkt wird, dass nachfolgend die zweite Basisstation BS2 über einen zweiten Multicastkanal MTCH2 ein zweites Sendesignal S2 sendet, das ebenfalls die Daten D des Dienstes umfasst. Enthalten in dem zweiten Sendesignal S2 ist auch eine weitere Sendeleistungsinformation SI', mittels derer eine Ausnutzung der für das zweite Sendesignal S2 verwendeten Sendeleistung hinsichtlich einer maximalen verfügbaren Sendeleistung der zweiten Basis station BS2 signalisiert wird. Auf diese Weise kann auch die Sendeleistung des zweiten Sendesignals S2 in der zweiten Funkzelle FZ2 in gleicher Weise gesteuert werden, wie dies zuvor für die Sendeleistung des ersten Sendesignals in der ersten Funkzelle FZ2 beschrieben wurde.
  • Der ersten Teilnehmerstation wird nun entweder dediziert von der ersten Basisstation BS1 oder der zweiten Basisstation BS2 mitgeteilt, dass die Daten D des Dienstes mittels des zweiten Sendesignals S2 in der zweiten Funkzelle FZ2 gesendet werden, oder die Teilnehmerstation MS1 stellt das Senden der Daten D des Dienstes mittels des zweiten Sendesignals S2 selbst durch Abhören von Multicastkanälen der zweiten Funkzelle FZ2 fest. Die erste Teilnehmerstation MS1 empfängt nachfolgend die Daten D des Dienstes sowohl mittels des ersten Sendesignals S1 in der ersten Funkzelle FZ1 als auch mittels des zweiten Signals S2 in der zweiten Funkzelle FZ2, kombiniert das erste und zweite Sendesignal S1, S2 und dekodiert die Daten D des Dienstes anhand des kombinierten Sendesignals. Lässt sich die Sendeleistung des ersten Sendesignals S1 in der ersten Funkzelle nicht weiter erhöhen, kann die erste Teilnehmerstation MS1 entsprechende Steuersignale TPC auch in der zweiten Funkzelle FZ2 an die zweite Basisstation BS2 senden, damit die Sendeleistung des zweiten Sendesignals S2 erhöht wird.
  • Die erste Teilnehmerstation MS1 beendet den Empfang des ersten Sendesignals S1 in der ersten Funkzelle FZ2 beispielsweise, wenn eine Kombination des ersten Sendesignals S1 und des zweiten Sendesignals S2 gegenüber einem alleinigen Empfang des zweiten Sendesignals S2 in der zweiten Funkzelle FZ2 keine Verbesserung der Empfangsqualität bzw. der Fehlerrate bei der Dekodierung bringt. In diesem Fall wechselt die erste Teilnehmerstation MS1 von der ersten Funkzelle FZ1 in die zweite Funkzelle FZ2 und empfängt die Daten D des Dienstes nur mittels des zweiten Sendesignals S2.
  • Die Sendeleistungsteuerung einer Basisstation kann vorteilhafterweise derart ausgebildet sein, dass eine Basisstation BS1, BS2 ihre Sendeleistung sukzessive beispielsweise in fest vorgegebenen Schritten erniedrigt, solange sie keine Steuersignale von Teilnehmerstationen empfängt, die ein Erhöhen der Sendeleistung fordern. Es kann auch vorgesehen sein, dass das Senden von Daten eines Dienstes mittels eines Sendesignals eingestellt wird, wenn über einen vorgegebenen Zeitraum keine Steuersignale zur Erhöhung der Sendeleistung empfangen werden.
  • Verfügen die Basisstationen BS1, BS2 über Richtantennen, können die Daten D des Dienstes auch gezielt in die Richtung der Teilnehmerstationen MS1, MS2 abgestrahlt werden, indem die Richtungen, aus denen jeweils Steuersignale TPC, TPC' empfangen werden, verwendet werden, um die Abstrahlrichtungen für das Senden des ersten Sendesignals S1 bzw. des zweiten Sendesignals S2 einzustellen. Da es vorkommen kann, dass nicht alle Teilnehmerstationen kontinuierlich entsprechende Steuersignale senden, ist es günstig, wenn sich die Strahlformung einer Basisstation nur langsam mit der Zeit ändert, d.h. es von Vorteil, eine zeitliche Mittelung über empfangene Steuersignale bzw. deren Empfangsrichtungen durchzuführen.
  • Durch das Verwenden einer Sendeleistungssteuerung in einem Punkt-zu-Mehrpunkt Multicast-Betrieb beim Übertragen von Daten eines Dienstes (Multicast-Dienst) sowie durch das Einführen eines Grenzwerts, bei dessen Erreichen oder Überschreiten eine Teilnehmerstation den alternativen oder zusätzlichen Empfang von Daten eines in der ersten Funkzelle empfangenen Dienstes in der zweiten Funkzelle durchführt bzw. zunächst das Übertragen der Daten des Dienstes in der zweiten Funkzelle anfordert, wird erreicht, dass Daten eines Dienstes in der zweiten Funkzelle empfangen werden können, bevor es zu einer Unterbrechung des Empfangs aufgrund mangelnder Empfangsqualität in der ersten Funkzelle kommt.
  • Das Verwenden von Punkt-zu-Punktverbindungen zum Übertragen von Daten eines Dienstes, die für mehrere Teilnehmerstationen vorgesehen sind, ist nicht mehr erforderlich, da auch das hier beschriebene Funkkommunikationssystem im Punkt-zu-Mehrpunkt-Betrieb mit einer minimal erforderlichen Sendeleistung auskommt und ein Funkzellenwechsel unterbrechungslos möglich ist. Multicast-Dienste, die für den Empfang durch mehrere Teilnehmerstationen bestimmt sind, können daher auf der Protokollebene grundsätzlich beispielsweise in einem IP-Multicast-Modus (IP: Internet Protocol) transportiert und so aufbereitet werden, dass die Daten der Dienste im Punkt-zu-Mehrpunkt Multicast-Betrieb ausgestrahlt werden können. Multicast-Dienste belegen somit in einem derartigen Funkkommunikationssystem nur eine Funkressource und die Sendesignale in Abwärtsrichtung (Downlink) sind für alle Teilnehmerstationen identisch.

Claims (13)

  1. Verfahren zum Betrieb einer ersten empfangenden Station (MS1) in einem Funkkommunikationssystem, in dem ein Daten (D) eines Dienstes umfassendes erstes Sendesignal (S1) von einer sendenden Station (BS1) in einer ersten Funkzelle (FZ1) über eine Luftschnittstelle gleichzeitig an die erste empfangende Station (MS1) und wenigstens eine zweite empfangende Station (MS2) gesendet wird, wobei der sendenden Station (BS1) zum Senden des ersten Sendesignals (S1) eine maximale verwendbare Sendeleistung vorgegeben ist, dadurch gekennzeichnet, dass die erste empfangende Station (MS1) von der sendenden Station (BS1) eine Sendeleistungsinformation (SI) empfängt, der entnehmbar ist, ob ein Grenzwert der Sendeleistung bereits erreicht wurde oder durch ein Erhöhen der Sendeleistung des ersten Sendesignals (S1) überschritten wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die erste empfangende Station (MS1) der sendenden Station (BS1) signalisiert (TPC) die für das erste Sendesignal (S1) verwendete Sendeleistung zu erhöhen, falls eine von der ersten empfangenden Station (MS1) ermittelte Empfangsqualität des ersten Sendesignals (S1) kleiner ist als ein Mindestwert der Empfangsqualität und falls der Grenzwert der Sendeleistung noch nicht erreicht wurde oder durch das Erhöhen der Sendeleistung nicht überschritten wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die erste empfangende Station (MS1) überprüft, ob in einer zweiten Funkzelle (FZ2) ein die gleichen Daten (D) des Dienstes umfassendes zweites Sendesignal (S2) gesendet wird, falls eine von der ersten empfangenden Station (MS1) ermittelte Empfangsqualität des ersten Sendesignals (S1) kleiner ist als ein Mindestwert der Empfangsqualität und falls der Grenzwert der Sendeleistung erreicht wurde oder durch das Erhöhen der Sendeleistung überschritten wird.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die erste empfangende Station (MS1) eine Nachricht (NA) an das Funkkommunikationssystems sendet, mittels derer das Senden des Daten (D) des Dienstes umfassenden zweiten Sendesignals (S2) in der zweiten Funkzelle (FZ2) angefordert wird.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die erste empfangende Station (MS1) das erste Sendesignal (S1) aus der ersten Funkzelle (FZ1) und das zweite Sendesignal (S2) aus der zweiten Funkzelle (FZ2) empfängt und beide Sendesignale (S1, S2) vor oder nach ihrer Dekodierung zur Detektion der Daten (D) des Dienstes kombiniert.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die erste empfangende Station (MS1) zum Empfang des zweiten Sendesignals (S2) von der ersten Funkzelle (FZ1) in die zweite Funkzelle (FZ2) wechselt, falls oder sobald das zweite Sendesignal (S2) in der zweiten Funkzelle (FZ2) gesendet wird.
  7. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Sendeleistungsinformation (SI) eine aktuell verwendete Sendeleistung und/oder eine Ausnutzung der Sendeleistung hinsichtlich der maximalen verwendbaren Sendeleistung entnehmbar sind.
  8. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als Grenzwert der Sendeleistung ein Grenzwert für eine aktuell verwendete Sendeleistung oder ein Grenzwert einer Ausnutzung der Sendeleistung hinsichtlich der maximalen verwendbaren Sendeleistung verwendet wird.
  9. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Sendesignal (S1) zusätzlich die Sendeleistungsinformation (SI) umfasst.
  10. Verfahren zum Betrieb einer sendenden Station (BS1) in einem Funkkommunikationssystem, bei dem ein Daten (D) eines Dienstes umfassendes erstes Sendesignal (S1) von der sendenden Station (BS1) über eine Luftschnittstelle in einer ersten Funkzelle (FZ1) gleichzeitig an eine erste empfangende Station (MS1) und wenigstens eine zweite empfangende Station (MS2) gesendet werden, wobei der sendenden Station (BS1) zum Senden des ersten Sendesignals (S1) eine maximale verwendbare Sendeleistung vorgegeben ist, dadurch gekennzeichnet, dass die sendende Station (S1) eine Sendeleistungsinformation (SI) an die erste empfangende Station (MS1) und die zweite empfangende Station (MS2) sendet, der entnehmbar ist, ob ein Grenzwert der Sendeleistung bereits erreicht wurde oder durch ein Erhöhen der Sendeleistung des ersten Sendesignals überschritten wird.
  11. Empfangende Station (MS1) für ein Funkkommunikationssystem, mit Mitteln zum Durchführen des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 9.
  12. Sendende Station (BS1) für ein Funkkommunikationssystem, mit Mitteln zum Durchführen des Verfahrens nach Anspruch 10.
  13. Funkkommunikationssystem mit wenigstens einer empfangenden Station (MS1) und einer sendenden Station (BS1) nach Ansprüchen 11 und 12.
DE200610039326 2006-08-22 2006-08-22 Verfahren zum Betrieb einer ersten empfangenden Station und Verfahren zum Betrieb einer sendenden Station sowie empfangende Station, sendende Station und Funkkommunikationssystem Withdrawn DE102006039326A1 (de)

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